Name
des Promovierten. ; Vor⸗ und Zuname. Ort und Zeit der Geburt.
Reifezeugnis.
Datum der Ausstellung.
Studiengang. 3 . echnische und sonstige Nusten c der Unive aur Zeit des Besuchs.
Diplomprüfung.
Fachrichtung. Hochschule. Datum des Diploms.
Titel.
Dissertation.
Verlag bezw. Zeitschrift. Referent und Korreferent.
Mündliche Prüfung. Datum.
Prädikat. ö diplom .
Max Räßler,
Otto Renner, zu Dresden.
Hans Stötzer, zu Leipzig.
zu Dresden.
geb. am zu Mitau, Rußland
August Eckardt, geb. am 6. 4 1871 zu Lößnitz, Erzgeb.
Georg Eger, geb. am 23. 9. 1883 zu Dresden.
geb. am 8. 7. 1882 zu Hamburg.
Vasile Iseu, geb. am 9. 6. 1874
Erich Siegfried, geb. am 5. 1. 1885 zu Gera.
geb. am 26. 5. 1887 zu Bockwa b. Zwickau.
geb. am 18. 4. 1888
Martin Schade, geb. am 11. 1. 1886 zu Zedtlitz, Bez. Leipzig.
geb. am 28. 8. 1888 Waldemar Strobach,
geb. am 20. 10. 1885
Alexander Tenne, 8. 11. 1885
Walter Dieckmann,
zu Moinesti, Rumänien.
Fürsten⸗ u. Landesschule Grimma.
* 6.
8.
Realaymn. Zwickau. 20. 3. 1908.
Annenschule (Realgymn.) Dres den. 6. 3. 1907.
Realgymn. Döbeln. 14. 3. 1905.
Annenschule (Realaymn.) Dresden. 7. 3. 1908.
Wettiner Gymn. Dresden. 23. 3. 1906.
ealsch 3 Klasse) 6. 1903.
(Anerk. d. Vdg. v. 7. 12. 1912.)
5
Realgymn. Freiberg. . 3 19h
Realgymn. Johanneum Hamburg. 7. 9. 1991.
Staatsgymn. Alexander Galatz. 20. 6. 1894. (Anerk. d. 1916. Realgymn. Döbeln.
3. 1904.
itau.
3. 1889.
Bergakad.
Vdg. v. 3. 10.
Techn. Hochsch. Dresden: 9 Sem. C Techn. Hochsch. Dresden: 10 Sem.
Techn. Hochsch. München: 4 Sem.; Techn. Hochsch. Dresden: 7 Sem.
Techn. Hochsch. Dresden: 7 Sem.
Techn. Hochsch. Dresden: 13 Sem.
Polytechn. Hochsch.
Bergakad. Freiberg: 8 Sem.
Bergakad. Freiberg: 10 Sem.
Techn. Hochsch. Aachen: 2 Sem.; Bergakad. Freiberg: 4 Sem.
Univ. Bukarest: 2 Sem.; Univ. München: 1 Sem.; Bergakad. Freiberg:
Bergakad. Freiberg: 10 Sem.
hemiker. Techn. Hochsch. Dresden. Verl.: R. 24. 7. 1911.
Foerster. Chemiker. Techn. Hochsch. Dresden. . 5 1911.
Chemlker. Techn. Hochsch. Dresden. 4 11. 1916.
u. Huhert, Weida, Foerster.
abscheidung.“
Chemiker. Techn. Hochsch. Dresden. 20. 11. 1911.
Chemiker. Techn. Hochsch. Dresden. 16. 12. 1910. . Chemiker.
Techn. Hochsch. Dresden. 10. 2. 1911.
Verl.: R. Erich Müller.
Beyer, Dresden.
Riga: 5 Sem. ; Techn.
Dresden: 10 Sem. Natriumchlorid.“
In Verbindung mit der Bergakademie Freiberg.
Bergingenieur. Bergakad. Freiberg. lichkeit. g. 12. 15953. Hütten⸗ u. Eisenhütten⸗
ingenieur.
Bergakad. Freiberg. 17. 12. 190717. 12. 15308.
Bergingenieur. Bergakad. Freiberg.
16. 12. 1909.
traeger, Berlin.
Berlin: 2 Sem.;
marokkanischen
berg.
kowsky, Dresden. Bergingenieur.
Bergakad. Freiberg.
9 Sem. 1. 12. 1899.
Ref.:
Bergingenieur. Bergakad. Freiberg. 265. 1. 1910.
wina.“
Dresden.
Der Wasserstoffgehalt des Elektrolyt ⸗Kobalts.“ Noske, Borna⸗Leipzig. Erich Müller. Korref.. Geh. Hofrat, Prof. Dr.
„Ueber die Bestimmung des Fluors.“ Verl.: Thomas Dr. Hempel. Korref:; Geh. Hofrat, Prof. Dr.
Ueber die . be der elektrolytischen Nickel⸗ erl.. R. Ref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. . 3. e, . * . r. Foerster. Korref
Ueber das Eindampfen von Alkalicyanidlösungen.“
; Noske, Borna⸗Leipzig. Ref.: Geh.
Hofrat, Prof. Dr. Foerster. Korref.: Prof. Dr.
„Abkömmlinge des Diphenylendioryds.“ Verl.: Th. 18. 7 Ref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. v. Meyer. Korref.: Prof. Dr. B Das Anodenpotential kö Verl.: R. Noske, Borna⸗Leipzig. Ref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. ter. K 3. n ,, , dene, n,
Das Trocknen der
Verl.: W. Knapp, Halle a. S. Geh. Bergrat, Prof. Treptow, Freiberg. Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. Mollier, Dres den.
„»ULeber die Konstitution der ternären Magnesium⸗ , Verl: Gebr. Born⸗ def.:
Korref.; Geh. Hofrat, . Dr. Foerster.
„Die geologischen Verhältnisse der Umgebung von ö Melilla unter besonderer Berücksichtigung der Eisen⸗
erzlagerstätten ö. ö von Bent⸗Bu⸗Ifrur im
Riff.“ ;
Berlin. Ref.: Oberbergrat, Prof. Dr. Beck, Frei⸗
Korref.:: Geh. Hofrat,
Die Wasserabsperrung bel Tiefbohrung im Oelbetriebe.“ Verl.: 9. Göbl Söhne, Hofbuchdr. in Bukarest.
Geh. Bergrat, Prof. Treptow,
Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Engels, Dresden.
Die , . . von Solot⸗ 1111. erl. für Fachliteratur m. bi H., 8 e
Berlin. Ref.: Qberbergrat, Prof. Dr. Beck, 88 ,, ,. berg. Korref.: Geh.
—
5. 12. 1912. Gut
Ref.: Prof. Dr. bestanden.
6. 1912. Mit 26. Auszeichnung
bestanden.
Gut bestanden.
Thür. Ref.: Geh. Rat, Prof.
11. 1912
Noske, Borna⸗Leipzig.
3. 12. 1912. Gut
bestanden.
I912. Bestanden. .
ucherer.
der Elektrolyse von 12. 1912. Gut 12. 191.
bestanden. ;
raunkohle und seine Wirtschaft. 29.
Gut Ref.:
bestanden.
.
Gut bestanden.
9. 1912.
Prof. Heike, Freiberg.
1912. Bestanden. 6. 1912.
Verl.:: M. Krahmann,
Prof. Dr. Kal⸗
26. 10. 1912. Gut
bestanden.
18 n 1 Freiberg.
Mit 3. 1. 1912.
bestanden.
Hofrat, Prof. Dr. Kalkowsky,
Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
Marktorte
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 (1000 Kg) in Mark
Weizen
Roß gen Hafer
mittel
Manig... Berlin. ; Stettin.
— 3 . Breslau. Magdeburg .
Dortmund Mannheim.
Berlin, den 27.
Jun
Tag
Königsberg i. Pr.
Juni 1913.
Marktorte
210 01 153 1060-19 195 196 199 206 5609 - 211 207,56
163,50 162,50 163 160 161 - 164 159 162 — 164 170-172 172,50 - 178 —
stalserliches Statistisches Amt. Delbrück.
— 13 12
— — D de 8 8
Berichte von anderen deutschen Fruchtmärkten.
Qualitãt
gering
gut
mittel Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster 6s
höchster
niedrigster höchster niedrigster M0. ib Mb M 4060
höchster Doppelzentner
Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschläglicher r . verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis
6 6 a6
Durchschnitts⸗ preis
für 1Doppel⸗ zentner
Verkauf⸗
wert
dem
26. ] Kaufbeuren, ..
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark ab l r gerundet mitgetellt. Der Dur Eln liegender Strlch (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, 3. wh
Berlin, den 27.
Juni 1913.
17001
Safer.
ö , wah 17, 80
178341 8
Kalserliches Statistisches Amt. Delbrück.
J 142 1 1 w .
chnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
Punkt (.) In den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Deutscher Reichstag. 170 Sitzung vom 26. Juni 1913, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau“ .)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen einmaligen
außerordentlichen Weh
Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer
d. Bl. berichtet worden. Abg. Ulrich en
macht. Ich bedauere
*
rbeitrag.
Der hessische Staat hat mit dem gemeinen Wert durchaus gute Erfahrungen gemacht. (Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Nur der Fiskus) Allerdi des Abgeordneten von Heyl haben schlechte ehr, daß der Vertreter der gierung hier nicht zur Stelle ist. Die Regierung hatte auch bei den Gemeindeumlagen den gemeinen Wert vorgeschlagen, die Agrarier
9 die Standeskollegen t
. damit ge⸗ essischen Re⸗
setzten aber, vor allem in der Ersten Kammer, den Ertragswert durch. Die agrarische Partei ist in der Zweiten Kammer die zweitstärkste Partei, und in der Eisten Kammer ist agrarisch überhaupt Trumpf. Venn in der Ersten Kammer auch die nicht landwirtschaftlich inter— ssierten Mitglieder mit den Agrariern einig waren, so ist das er— klärlich, denn wer sitzt denn in der Ersten Kammer? (Steigende Unruhe. Vizepräsident Dope bittet den Redner, nicht so eingehend auf die hessischen Verhältnisse einzugehen, Der Präsident hätte auch den Abg. von Heyl darauf aufmerksam machen sollen. Es fragt sich noch, ob bei der Novelle in Hessen der reine Ertragswert durchschlagend sein soll. Vizepräsident Dove; Ich bitte, sich meinen Anordnun⸗ gen zu fügen und die hessischen Verhältnisse zu verlassen) Ich muß feststellen, daß wir mit dem gemeinen Wert sehr gute Erfahrungen gemacht haben, und wir bedauern, daß der Ertragswert an seine Stelle gesetzt wird.
Abg. Vogt⸗Hall t Gerade in Württemberg würden die Kleinbauern ganz empfindlich geschädigt werden, wenn der 26fache Ertrag zugrunde gelegt wird; wir kämen damit selbst in den Ge⸗
.
nieinden, wo. parzellierter Grundbesitz vorherrscht, über den gemeinen Wert weit hinaus. Stimmen Sie auch im Interesse der süddeutschen Kleinbauern dem Antrag des Grafen Westarp zu. ;
Abt; Dr. Südeküm Soz: Nach den Kommissionsheschlüssen zweiter Lesung steht ja auch den Hausbesitzern die Wahl zwischen der inschätzung nach dem gemeinen oder nach dem Ertragswerte frei. Wenn aber, wie der Abg. von, Heyl , u wollen schien, darin für den städtischen Haushesitz ein Vorzug liegen on. so ist das nicht zu⸗ treffend, denn für die Berliner er a. Hausbesitzer existiert die Freiheit dieser Wahl überhaupt nicht. . Abg. Freiherr von Heyl (b. k. Fr): Ich habe mir meine An⸗ sicht auch auf Grund der Eingaben der Organisationen des städtischen Hausbesitzes gebildet. Gegen die. Zugrundelegung des gemeinen Wertes auch bei den hessischen Gemeindeabgaben hat die hessische Erste Kammer einstimmig protestiert. J
Abg. Dr., Da vid (Soz): Die Heranziehung des hessischen Beispiels ist für die Beurteilung dieser Frage allerdings von ganz all⸗
gemeiner Bedeutung. Ich muß Einspruch erheben gegen die Be⸗ 3
11. 12. 1912.
6. 1912.
12. 1912.
12 1915.
hanptung. des Vorredners, daß für die Arbeiterwohnungen in . setz keine Bestimmung getroffen sei. Das Gesetz läßt alle Ver mögen bis zu 30 009 M bei Einkommen unter 2000. 4 frei; da sind auch alle Arbeiterhäuser einbegriffen. Denn die Arbeiter, nament— sich die des Herrn von Heyl, haben kein Einkommen von 2000 At. Abg. von Meding (Welfe) tritt als Vertreter eines hannoper— schen . mit meist kleinbäuerlicher Bevölkerung für den An—⸗ rag des Grafen Westarp ein, ᷣ . 5
Abg. won Heyl (b. k. F.). bleibt dabei, daß es sehr bedauerlich sst, daß für den kleinen Hausbesitz in diesem Gesetz nicht genügende Firsorge getroffen ist. 3
Regen die Stimmen der Rechten, der Polen und fast des gesamten Zentrums wird der Antrag des Grafen Westarp ab⸗ gelehnt, Ss 17 in der Fassung der Kommission gegen die Stim⸗ men der Sozialdemokraten, Polen und Elsässer angenommen.
18 bestimmt, daß Wertpapiere mit dem Börsenkurswert, Schuldbuchforderungen mit dem Kurswert der entsprechenden Schuldverschreibungen der betreffenden öffentlichen Körper⸗ schaften anzusetzen sind. Ohne Diskussien gelangt hierzu ein Intrag Bassermann und Genossen zur Annahme:
„Der Beitragspflichtige ist berechtigt, von dem Wert der mit
Dividendenscheinen gehandelten Wertpapiere den Betrag in Abzug zu bringen, der für die seit. Auszahlung des letzten Gewinnes ab— gelaufene Zeit dem letztmalig verteilten Gewinne entspricht.“
819 bis 31 werden ohne Diskussion nach den Kom⸗ missionsanträgen, 8 22 mit einem Zusatz nach dem Antrage Bassermann u. Gen. angenommen.
8 3Zla enthält die Staffel für die Vermögens- und die Einkommensabgabe. Dazu liegt ein Antrag der Sezial⸗ demokraten vor, die Einkommensabgabe, wie folgt, zu staffeln: von 56⸗ bis 10 000 66 Einkommen 15, von 10 000 bis 50 000 Mark 3, von 50 000 bis 100 000 M 6, von 1000900 bis 60 000 beg, von 500 000 bis 1 Million Mark 12, über Million Mark 15 9.
Abg. Wurm (Soz.): Die zweite Lesung hat diesen Para— graphen noch verschlechtert gegenüher der Fassung des ersten. Gerade ken größten Kapitalisten Deutschlands werden . Millionengeschenke gemacht. Bei den kleinen Einkommen hat man die Besteuerung in , gelassen und nur den Beitrag der größeren Einkommen herabgesetzt. .
er Antrag wird abgelehnt.
Der §z Zlb sieht bei bestimmten Vermögen und bei be⸗ simmten Einkommen besondere Ermäßigungen vor. Hier beantragt Graf Westarp, daß in den Fällen, wo der Beitrags⸗ pflichtige ein Vermögen von nicht mehr als 200 000. 46 oder in Einkommen von nicht mehr als 20 9000 (6 besitzt usw., daß das „oder“ durch ein „und“ ersetzt wird.
Der Antrag wird angenommen.
Nach 8 Z4 ist zur Abgabe einer Vermögenserklärung ver⸗ pflichtet, wer ein Vermögen von mehr als 29 009 (S, oder wer bei mehr als 4000 6 Einkommen mehr als 10 000 6 Ver⸗ mögen hat. Ein Antrag Westarp will dafür setzen, daß zur Abgabe einer Vermögenserklärung nur verpflichtet ist, wer ein Vermögen von mehr als 50 0090 (6 besitzt.
Abg. Arnstadt (dkons): Der konservative Antrag ist nötig, weil gerade die kleinen Bauern meist nicht in der Lage sind, eine Steuererklärung abzugeben, weil sie keine Bücher führen. Außerdem bringen ja 50 000 höchstens 3000 A, eine Summe, bis zu welcher das Einkommen in Preußen deklarationsfrei gelassen wird. ‚
Abg. Dr. Da vid (Soz,): Durch Annahme des Antrages würde das ganze Gesetz ein großes Loch bekommen. . .
Abg. Graf West arp (okons): Ich kann nicht verstehen, wie das geschehen soll. In vielen Staaten erfolgt die Einschätzung zudem ohne jegliche Deklaration, ohne daß Schwierigkeiten entstehen. Zu⸗ dem 6 meistens die Besitzer von Vermögen unter 59 900 M6 der ,,, ja bekannt. Die Deklaration wird auch nicht nur als eine große . empfunden, ich weiß auch aus meiner Praxis, 6 nur zu einem geringen Erfolge führt. ⸗
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Konservativen, des Zentrums und des Freiherrn von Heyl abgelehnt und der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen. Der 8 39 bestimmt, daß der Beitragspflichtige auf Er— fordern die Höhe seines Vermögens nachzuweisen und die be⸗ treffenden Nachweise zur Einsicht und Prüfung vorzulegen hat. Ein Antrag der Abgg. Bassermann, Dietrich, Erzberger, Gothein, Gröber, von Payer und ö will solgenden Absatz 2 hier aufgenommen wissen: ö
„Die Einfichtnahme und. Prüfung der Bücher und Schrift—⸗
stücke des Beitragspflichtigen soll tunlichst in dessen Wohnung oder Geschäftsräumen erfolgen.“ .
Nach einer Begründung des Antrags durch den Abg. Gröber (Zentr.) wird er mit großer Mehrheit angenommen.
In F 46 wird bestimmt, daß auf Verlangen dem Bei⸗ tragspflichtigen mitzuteilen ist, in welchen Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen worden ist. .
Abg. von Trampezyns ki, Pole) begründet hierzu einen Antrag, wonach dem Beitragspflichtigen mitzuteilen ist, in welchen Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen worden ist.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:
Anknüpfend antdie letzten Worte des Herrn Vorredners, möchte ich den Wunsch aussprechen, daß man auch den Behörden nicht ohne Not ihre Zeit nehmen sollte. Das würde aber der Fall sein, wenn? man dem Antrage des Herrn Abg. von Trampezynski eine Folge geben wollte. In der größten Zahl aller hier in Betracht kommenden Fälle, namentlich dann, wenn nur geringfügige Differenzen vorliegen, wird den Bei⸗ tragspflichtigen gar nicht daran liegen, eine nähere Begründung für die Entscheidung der Behörde zu erhalten, während der Behörde aus der Verpflichtung, sie in allen Fällen zu geben, eine sehr große Arbeltslast erwächst.
Wenn der Herr Abgeordnete fürchtet, daß die im 8 46 vor- gesehene Mitteilung zu spaͤt an die Beitragspflichtigen gelangen könnte, so kann ich dazu erklären, daß, wenn es bei der Vorlage verbleibt, wir in die Ausführungsbestimmungen eine Vorschrift dahin aufzunehmen beabsichtigen, daß, falls der Beitragspflichtige die fragliche Mitteilung verlangt, ihm diese binnen drei Tagen zuzufertigen ist.
Der Antrag Trampezynski wird angenommen und mit 6 Abänderung der ganze Paragraph in der Kommissions⸗ assung. U
Nach 8 50 ist der einmalige Wehrbeitrag in drei Raten zu entrichten, und zwar die erste Rate binnen drei Monaten nach Zustellung des Veranlagungsbescheides. das zweite Drittel bis zum 15. März 1915 und das letzte Drittel bis zum 5. März 1516.
Abg. Graf West arp (okons) empfiehlt den Antrag, an Stelle des 15. März den 15. Februar 1915 und 1916 zu setzen. Die Kom—= mission habe den Termin bereits zurückerlegt, weil es un n, chien, die Einzahlung am Ultimotermin erfolgen . Aus fachbetständigen 'Rreisen fei aber mitgeteilt, daß der 15. März auch noch nicht viel helfe. Deshalb empfehle es sich, den Termin auf den 15. Februgr zurück zu verlegen.
50 wird mit dieser Aenderung angenommen. 66a ist von der Kommission neu ch g e f. Danach
ist die Einnahme aus dem Wehrbeitrag aus chließlich zur
Deckung der Kosten für die in der Wehrvorlage beschlossene Verstärkung der Wehrmacht zu verwenden. Als solche Kosten gelten die einmaligen Ausgaben und die fortdauernden Aus⸗ gaben der Jahre 1913 bis 1916, soweit diese nicht aus dem Ertrage der erlassenen oder noch zu erlassenden Deckungs⸗ gesetze oder aus laufenden Einnahmen bestritten werden können. Wenn nach dem Voranschlag für 1915 die Einnahme aus dem Wehrbeitrag die Ausgabe, zu deren Deckung sie be⸗ stimmt ist, überschreitet, ist der Mehrbetrag zur Kürzung des letzten Drittels des Wehrbeitrages nach Maßgabe des Etatsgesetzes bereitzustellen. .
Ein Antrag Albrecht will den Mehrbetrag einem Fonds zu⸗ führen, der nach Maßgabe eines besonderen Gesetzes zur Für⸗ sorge für Veteranen, Arbeitslose, zum Säuglings- und Mutterschutz, zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und für ähnliche Zwecke dient.
Abg. Graf von Westarp (8kons.) will den S 66a wie folgt fassen:
„Wenn die Einnahme aus dem Wehrbeitrag den Betrag von 1000 Millionen überschreitet, ist der Mehrbetrag zur Kürzung des letzten Drittels des Wehrbeitrages nach näherer Bestimmung des Reichshaushaltsgesetzes bereitzustellen.“ Abg. Hofrichter (Soz.) wendet sich gegen die Mehrheit, die die Kommissionsbeschlüsse zustande gebracht hat, und wirft der rechten Seite vor, daß in ihren Kreisen das Steuergewissen ein besonders robustes sei. Er bekämpft den Antrag Westarp und empfiehlt den seiner Parteigenossen, der Aufgaben erfüllt sehen wolle, die mit dieser ganzen Frage auf das allerengste verknüpft seien, denn es handle sich dabei um die Gesundheit des Volkes. Die Regierung habe es leider an der Lösung dieser Aufgaben bisher durchaus fehlen lassen. Die Kriegsveteranen, die jetzt zum Teil bettelnd durch das Land ziehen müssen, müssen vor Not und Elend geschützt werden. Die Säuglings⸗ sterblichkeit, die in Deutschland einen ungeheuren Prozentsatz der ge⸗ samten Sterblichkeit ausmache, wisse die Regierung nicht anders als mit dem Saugflaschengesetz zu bekämpfen. Die Tuberkulose könnte in 30 bis 40 Jahren vollständig überwunden sein, wenn, man ihr mii umfangreicheren Mitteln zu Leibe ginge. Der bedauerliche Mili⸗ tarismus verschlinge leider ah Mittel, sodaß für derartige Zwecke nichts übrig bleibe. Es sei ein betrübendes Zeichen der Zeit, daß seine Partei genötigt sei, eine Resolution einzubringen, um wenigstens ein paar Brocken zu erlangen, die vom Tisch des Militarismus fallen.
Abg. Graf von Westarp (dkons): Ich muß gegen die Be⸗ hauptung, daß in unseren politischen Kreisen ein robustes Steuer⸗ gewissen vorhanden sei, entschieden Verwahrung einlegen. Die von Professor Delbrück und unzähligen anderen in der Presse vorgebrachten und aufgebauschten Fälle, in denen Großgrundbesitzer falsch deklariert haben sollen, sind in der überwiegenden Mehrzahl widerlegt und als haltlose Verleumdungen und Verdächtigungen dargestellt worden. Es ist bedauerlich, daß immer noch zu agltatorischen Zwecken der— artige Behauptungen vorgebracht werden. In der Sache glaube ich, daß die Veranlagung des Wehrbeitrages große Ueberraschungen nach oben nicht bringen wird. Die Einführung der Deklaration in Preußen wird nicht erhebliche Mehrerträge bringen, denn die Vermögensveranlagung in Preußen erfolgt schon auf Grund einer sehr peinlich durchgeführten Einkommensteuerdeklaration. Es ist aber in solchen . natürlich schwer, zu prophezeien. Trotzdem können wir uns der Kommissions= fassung des 8 66a nicht anschließen. Wir gingen davon aus, daß voraussichtlich etwa 1000 Millionen aus dem Wehrheitrag heraus— kommen werden. Der Schatzsekretär wies uns nach, daß bei den steigenden Ausgaben bis 1917 ein Ausfall von etwa 209 Millionen entstehen würde. In S 664 steht nun, daß der Wehrbeitrag auch für Ausfälle der Jahre 1913 bis 1916 verwendet weiden soll. Es wird hier also plötzlich ohne irgend⸗ welche Unterlagen und ohne irgenwelche Aenderung, der bisherigen Renkabilitätsberechnung angenommen, daß der Wehrbeitrag 200 Mil⸗ lionen mehr erbringen könnte. Uns scheint diese Rechnung nur auf dem Papier zu stehen, wir befürchten, daß die in 8 66 a vor⸗ gesehene Deckung der Ausgaben tatsächlich nicht eintreten wird. Sollte sie aber trotzdem eintreten, so würden wir mit der von der NTommission vorgeschlagenen Verwendung nicht einverstanden sein. Der § 66a würde dazu führen, daß bis zu 200 Millionen Mark mehr auf den Besitz gelegt wird, als die Regierung vorschlug. Wir meinen dagegen, daß ein Mehrertrag zur Rückerstattung verwendet werden follte. Wir sind damit einverstanden, daß die näheren Be⸗ stimmungen durch den Reichshaushaltsetat zu treffen sind, weil sich nicht übersehen läßt, ob der Wehrbeitrag wirklich so hoch sein wird, daß eine Zurückzahlung stattfinden kann. Schließlich müssen wir dem §z 662 aus grundsätzlichen Erwägungen heraus widersprechen, denn wir würden danach in noch größerem Umfange, als die Regierungs⸗ vorlage vorsah, den Wehrbeitrag zur Deckung laufender Ausgaben verwenden. Das widerspricht dem Grundsatz, daß der Wehrbeitrag eine einmalige Abgabe bleiben soll. Denn dana darf er nur für einmalige Ausgaben verwendet werden. Ihn auch zur Deckung von Defizits zu verwenden, scheint ung grundsaͤtzlich sehr bedenklich, weil es dem Eharakter dieser Maßregel widersprechen würde.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:
Wenn die Annahme des Herrn Vorredners richtig ist, daß der Wehrbeitrag nur eine Einnahme von tausend Millionen er⸗ geben wird, so wird sich sein Antrag dadurch erübrigen; denn er ist ja nur für den Fall gestellt, daß die Einnahme eine größere ist.
Hiervon abgesehen, möchte ich aber den Herrn Vorredner doch bitten, nicht diejenigen Ausgaben, die sein Antrag von der Deckung aus dem Wehrbeitrag ausschließen will, während die Kommission sie ähnlich, wie es in dem Finanzplan der Regierung beabsichtigt war, aus dem Wehrbeitrag zu bestreiten beabsichtigt, als fortdauernde in dem gewöhnlichen Sinne des Wortes anzusprechen. Fortdauernde Aut⸗ gaben sind es wohl insofern, als die ihnen gegenüberstehenden Bedürf⸗ nisse bleibender Natur sind, sie sind es aber nicht insofern, als sie nur vorübergehend ohne Deckung sind. Eine an sich fortdauernde Ausgabe, für die nur in einem Jahre oder in einzelnen Jahren eine Deckung beschafft zu werden braucht, wird vom Etatsstandpunkt aus zweckmäßig als einmalige angesehen, und es würde also das alte Prinzip, das uns die Bestreitung dauernder Ausgaben aus einmaligen Einnahmen verbietet, und das wir auch ferner festhalten wollen, nicht verletzt werden, wenn wir dem Beschlusse der Kommission folgen.
Wir haben den Wehrbeitrag auf tausend Millionen geschätzt. Die Kommission nimmt an, daß er mehr ergeben würde, daß die Einnahme sich sogar bis auf 1200 Millionen steigern könnte. Einen Beweis hiergegen vermag ich nicht zu führen, da genaue Schätzungt⸗ unterlagen fehlen. Ich glaube, so wie die Sache liegt, tun wir am besten, wenn wir dem Beschlusse der Kommission folgen. (Beifall.)
Abg Gothen (fortschr. Volkep. ); Wir können die Wirkung nicht , beurteilen, aber nach zin n welter Kreise wird ein größerer Ertrag hervorgezaubert werden. Wir halten es für un⸗ richtig, bezüglich der Ausgaben eine feste Summe zu ziehen, die Höhe der Ausgaben steht noch nicht fest; f. können 1 Millionen Über⸗ schreiten, aber auch dahinter zurückbleiben. Der en, ,. Antrag will einen Ueberschuß, von dem kein Mensch wissen kann, wie hoch er fein wird, zu allen möglichen soziglen Zwecken verwenden, die ja sehr schön gedacht sind, für die aber mik einem einmaligen 8 Zuschuß nichts anzufangen ist; Allerdings besteht in welten Kreisen ein gewisses weites Steuergewissen, und es findet eine Unterbewertung des. Vermögeng 6 t, auch die Steuerbehörden haben ihre Pflicht nicht voll erfüllt. Dafür
haben wir einen vollgültigen Beweis in dem Erlaß des preußischen inanzministers an den preußischen Minifter des Innern, der im Abgeordnetenhause mitgeteilt ist. Wenn Gia Westary die Gelegen= heit benutzt, um einem so hochverdlenten Gelehrten wie Professor BVelbrück Verleumdungen und Verdächtigungen vorzuwerfen, so weise ich darauf hin, daß dieser Gelehrte in dem Bestreben gehandelt hat, die Wahrhelt zu finden. Ich bedauere lebhaft, daß Graf Westarp gegen einen folchen Mann den scharfen Ausdruck der Verleum hung gebraucht hat, denn das bedeutet eine . Darstellung. Professor Delbrück hat nach bestem Wissen und Gewissen seine Behauptungen aufgestellt. Daß diese Behauptungen nicht alle zutreffend waren, ist zweifellos; wer mit einem Material arbeiten muß, das ihm von allen Seiten zu, etragen wird, kann unter Umständen auch auf falsches Material toßen, aber an dem guten Glauben, an der ehrlichen Absicht dieses Mannes, gegen schwere Mißstände in der Steuerveranlagung an⸗ zukaͤmpfen, dürfen wir nicht zweifeln. Mit der Einführung anderer Strafen für Steuerhinterziehungen werden wir ein gutes Werk für die gerechtere Steuereinschaͤtzung getan haben. ;
Abg. Graf von Westarp (dkonf.): Der Vorredner hat mich mißverstanden. Ich hahe Professor Delbrück nicht den Vorwurf der Verleumdnng und Verdächtigung machen wollen, ich hoffe, daß das unkorrigierte Stenogramm auch ergeben wird, daß das nicht gescheben ist; sollte es versehentlich doch geschehen sein, so würde ich das be⸗ dauern. Mein Vorwurf der Verleumdung und Verdächtigung bezog sich auf Aeußerungen in der Presse, auf die zu agitatorischen Zwecken von sozialdemokratischer Seite vorgebrachten Behauptungen. (Grohe Unruhe links. Präsident Dr. Kaempf: Ich nehme an, daß Sie damit Mitglieder des Hauses nicht gemeint haben. Ich hatte um⸗ soweniger . Professor Belbrück zu meinen, als dieser zu⸗ egeben hat, daß er in verschtedenen Fällen sich geirrt und sich durch , , des Materials felbst davon überzeugt hat. Ich würde der letzte sein, der Professor Delbrück einen solchen Vorwurf macht. Der Vorredner hat selbst zutreffend die Gründe vorgetragen, die dafür sprechen, daß ein unerwarteter Mehrertrag zur Rückerstattung ver⸗ wendet werden muß. . .
Abg. Dr. Da vid (Soz.): Den Vorwurf, den der Abg. Graf Westarp dem Professor Delbrück gemacht hat, hat er auch gegen meinen Parteifreund Wurm erhoben. Ich muß sagen, daß diese Form der Abwehr sehr ordinär ist. (Praäsident Dr. Kaempf rügt diesen Ausdruck.) Für das Benehmen des Grafen Westarp kenne ich keine andere Bezeichnung. Wenn er glaubt, daß er dadurch Tatsachen aus der Welt schaffen kann, dann irrt er sich gewaltig. Der Abg. Gothein hat schon darauf hingewiesen, daß die Denkschrift des preußischen Finanzministers die Steuerscheu der Agrarier selber zugegeben hat. Danach hätte auch der Finanzminister Dr. Lentze sich der grund⸗ losen Verdächtigung schuldig gemacht. Unser Antrag, wonach die Ueber⸗ schüsse aus dem Wehrbeitrag zur Bekämpfung von Volkskrankheiten, zur Veteranenfürsorge ꝛc. zu verwenden sind, ist jedenfalls dem Antrage vorzuziehen, wonach die Ueberschüsse zurückerstattet werden sollen. In der Kommission ist angeregt worden, daß man diese Zurückzahlung nicht allgemein eintreten lassen könnte, daß es nicht angängig sei, auch den größten Vermögensträgern nun einen Teil zurückzuzahlen, daß man vielmehr die Rückzahlung beschränken müsse auf die kleinen Vermögen und Einkommen. Ein solcher Antrag war auch in der ersten Lesung gestellt, er ist aber nicht wieder aufgenommen worden, weil die Herren, die diese Regelung vorsahen, erklärten, daß ja in dem Etatgesetz diese Regelung vorgenommen werden könne. Ich unterstreiche dies hier vor aller Oeffentlichkeit, damit dann, wenn das Etatgesetz kommt, die obige Anregung befolgt wird.
Abg. Graf Westarp (8kons.): Der Abg. David hat meine Ab⸗ wehr mit einem Ausdruck bezeichnet, den der Präsident als un⸗ parlamentarisch gerügt hat. Der Abg. Hofrichter hat meinen Partei⸗ freunden eine unerhörte persönliche Beleidigung zugefügt, indem er behauptete, in den Reihen meiner Partei säßen Leute, die ein be— sonders robustes Steuergewissen hätten. (Präsident Dr. Kaempf: Ich habe die Bemerkung des Abg. Hofrichter nicht so verstanden, sonst hätte ich ihn zur Ordnung gerufen.) Ich habe mich für be⸗ rechtigt und verpflichtet gehalten, diese persönliche Kränkung meiner Freunde zurückzuweisen, und ich überlasse es dem Urteil des Hauses, ob die Ausdrücke, die der Abg. David auf meine Abwehr angewandt hat, nicht auf seine Angriffe anzuwenden sind.
Sämtliche Amendements werden abgelehnt. S 66a wird in der Fassung der Kommission aufrechterhalten. 5 G67, der die Ausführungsbestimmungen dem Bundesrat überläßt, wird ohne Debatte angenommen.
Damit ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über den einmaligen Wehrbeitrag erledigt.
Das Haus geht über zur zweiten Beratung des Gesetz⸗ entwurfs wegen Aenderung des Reichsstempel⸗ gesetzes auf Grund des Berichts der Budgetkommission. Referent ist der Abg. Keinath (nl..
Art. L setzt an die Stelle der Nummer 1 des Tarifs des geltenden Gesetzes von 1909 eine neue Fassung, welche A. die Gesellschaftsverträge, B. Kuxe, C. ausländische Aktien dem Reichsstempel unterwirft. Der Stempel für die Errichtung von inländischen Aktiengesellschaften und Kommanditgesell⸗ schaften soll 41 J, von Gesellschaften mit beschränkter Haftung 3, von solchen Gesellschaften, die den Erwerb oder die Verwertung von Grundstücken betreffen, 5, von offenen Handelsgesellschaften 1/19 9 betragen.
Abg. Dr. Oertel (dkons.): Meine polltischen Freunde haben Ihnen einen ganz bescheidenen Antrag zu unterbreiten. Er zerfällt in drei Teile. Wir wollen erstens eine ganz mäßige Erhöhung des Stempels von inländischen Obligationen bei Aktiengesellschaften. Wir wünschen den Stempel auf. 3 v. 8. zu erhöhen. Weitergehende Wünsche haben wir ja schon in der Budgetkommission zurückgestellt und haben damit bewiesen, daß es uns nur um die Sache zu tun ist. Es ist uns von verschiedenen Seiten zugegeben worden, daß die Erhöhung dieses Stempels bei Einrichtung von Ohligationen von Aktiengesellschaften sachlich durchaus begründet ist. Der niedrige Sie n läßt sich, nachdem wir den Stempel dafür selbst auf 4 v. H. erhöht haben, nicht aufrecht erhalten. Auch von seiten der Königlichen Regierung ist zugegeben worden, daß die Erhöhung des Stempels auf diese Obligationen gerechtfertigt sei, weil die Erhöhung des Stempels auf Aktien sehr leicht dazu führen könne, mehr Obligattonen auszugeben. Diese vermehrte Ausgahe ist deshalb bedenklich, weil sie weiter ein en Rückgang des Kurses unserer Reich- und Staatspapiere bewirken könne. Früher sind diese Anleihen immer erheblich überzeichnet worden, jetzt dagegen it die Zeichnung hinter dem Bedarf zurückgeblieben. * ist ein erschreckendes Zeichen für uns, und wir dürfen diese Sutwick⸗ lung nicht fördern und müssen ihr entgegentreten. Das wird etwa i wenn wir die Stempellast dieser Gesellschaften etwas jeraufdrücken. Von einem Vertreter der verbündeten Regierungen wurde angeführt, daß es zweifelhaft sei, ob ift der Zeitpunkt gut gewählt sei. Wenn der Zeitpunkt richtig gewahlt ist, dann ist es der jetzige. Weiter beschäftigt sich unser Antrag mit einer ganz mäßigen Erhöhung auf nn f. Aktien. Wir können natürlich an den gusländischen Aktien nicht vorbeigehen, wenn wir die inländischen be⸗ steuern. Wir leiden überhaupt ö unter einem Fortströmen deutschen Kapitals ins Ausland. Wir haben einen hohen Zinsfuß und einen Geldmangel, der geradezu zum Himmel schreit. Wollen wir das Ab- strömen des Geldes aus Deutschland verhindern, dann müssen wir den Stempel ö. ausländische Wertpapiere etwas erhöhen. In der ö ist kein durchschlagender Grund dagegen angeführt wor⸗ den. Auch wollen wir den Börsenumsatzstempel ein ganz klein wenig erhöhen. Ich glaube, die Börse wird , gern bringe Man muß e euer überlegen, daß das Geschäft dagon Vorteil ha wenn Frieden im Lande ist, Deshalb soll auch die Börse ies kleinen Erhöhungen auf , Wir hätten viel weiter gehe können oder sogar sollen. Wir hätten die Kotierungssteuer wieder be antragen follen, die uns über viele finanzselle Schmerzen sofort hin- weggeholfen hätte und die in Frankreich einen großen Erttag bringt.