1913 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Dem Kreisdirektor Biffsé ist die Kreisdirektorstelle in Erstein übertragen worden.

Der Kaiserliche Konsul in Honolulu W. Pfotenhauer ist gestorben.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden, Geheimen Oberfinanzrat Dr. jur. Georg Zwicker in Berlin die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste in Gnaden und unter Beilegung des Charakters als Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu er⸗ teilen sowie

den Geheimen Oberfinanzrat Warnecke bei der Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden zu Berlin zum Wirklichen Ge⸗ 3 Oberfinanzrat mit dem Range der Räte erster Klasse un

den bisherigen Rechtsanwalt, Justizrat Dr. jur. Ernst Springer in Berlin zum Geheimen Finanzrat und Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden mit dem Range der Räte dritter Klasse zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen ersten Geistlichen am Henriettenstift in Hannover, Pastor D. Schwerdtmann daselbst zum General— superintendenten im Konsistorialbezirk Hannover mit dem Range eines Rats zweiter Klasse und

den Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Otto Hilde⸗ brand in Berlin zum ordentlichen Mitgliede der Wissenschaft— lichen Deputation für das Medizinalwesen zu ernennen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Navigationslehrer Wurmh in Zingst ist in seiner bisherigen Amtseigenschaft an die Navigationsschule in Barth versetzt worden. ;

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der Maler, Professor Paul Vorgang ist zum ordent⸗ lichen Lehrer an der Königlichen Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Charlottenburg und

der bisherige kommissarische Kreisschulinspektor Dr. Sieg⸗ mund Richter in Kattowitz zum Kreisschulinspektor daselbst ernannt worden.

Landwirtschaft, Domänen

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4. !

Finanzministerium.

Dem Geheimen Finanzrat Dr. jur. Ernst Springer ist die Stelle eines ehrenamtlichen und unbesoldeten Mitgliedes der Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Gesetzsamm lung enthält unter

Nr. 11 268 den Staatsvertrag zwischen dem Königreich Preußen und dem Fürstentum Schwarzburg⸗Rudolstadt wegen anderweitiger Regelung der Uebertragung von Auseinander— setzungsgeschäften auf die Königlich Preußischen Auseinander⸗ setzungsbehörden, vom 10. /6. April 1912, unter

Nr. 11 269 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen Preußen und Schwarzburg⸗-Rudolstadt am 10.6. April 1912 vereinbarten Staatsvertrags wegen ander⸗ weitiger Regelung der Uebertragung von Auseinandersetzungs⸗ geschäften auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungs⸗ behörden, vom 7. April 1913, und unter

Nr. 11270 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Mecklenburg⸗Strelitz wegen Herstellung einer Eisenbahn von Fürstenwerder nach Strasburg (Uckermark), vom 25. Sep⸗ tember 1912.

Berlin W. 9, den 16. April 1913. Königliches Gesetzsammlungsamt. d h 6orn.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 29. Januar 1913, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Lügde für die Regulierung der Emmer in der Stadtfeldmark n durch das Amtsblatt der , ., Regierung in Minden Nr. 12 S. 71, ausgegeben am 22. März 1913,

2) das am 3. Februar 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für die Tyhbach⸗Genoss nschaft in Altkalkar im Kreise Kleve durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Düsseldorf Nr. 12 S. 111, ausgegeben am 22. März 1913,

3) das am 3. Februar 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für die Stöwen-Sparrenfelder Entwässerungsgenossenschast in Stöwen im Kreise Randow durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Stettin Nr. 12 S. 110, ausgegeben am 22. März 1913;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 4 März 1913, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteigungsrechts an die Stadt Eschweiler für die Bereit⸗ stellung eines großen und eines kleinen , und für die Verbreiterung des zu dem kleinen Ex rzieiplatze führenden Weges, durch das Ämtsblatt der Königlichen Regierung in Aachen Nr. 15 S. 105, ausgegeben am 29. März 1913.

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andgestiitẽ Traventhal ernannt worden.

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Aichtamtliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. April 1913.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute im Königlichen Schloß in Homburg v. d. Höhe den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amts, Gesandten von Treutler.

Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Plenar— sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten Aus⸗ schüsse für Rechnungswesen, für das Landheer und die Festungen ö. für das Seewesen sowie der Ausschuß für Rechnungswesen

itzungen.

An den zu Anfang der nächsten Woche in Paris be⸗ ginnenden internationalen Verhandlungen über die Regelung der Finanzverhältnisse zwischen der Türkei und den Balkanstaaten nimmt, wie „W. T. B.“ meldet, als Ver⸗ treter der deutschen Reichsregierung der außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister Freiherr von der Lancken⸗ Wakenitz teil. Als finanzielle Sachverständige sind von der deutschen Regierung ernannt worden der deutsche Vertreter bei der Dette Publique, Minister R. Pritsch, ferner der Wirkliche Legationsrat Dr. Helfferich, Direktor der Deutschen Bank, und Dr. von Schwabach, Chef des Bankhauses S. Bleichröder.

Die Nr. 3 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts vom 15. März 1913 enthält im Amt⸗ lichen Teile unter A (Allgemeines) ein Rundschreiben des Amtes vom 22. Januar 1913 an die Versicherungsträger zu den Ausführungsbestimmungen über die Rentenzahlungen, eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. November 1912, betreffend Aenderung des dem Vertrage zwischen dem Deut⸗ schen Reiche und der Schweiz über die Beglaubigung öffent⸗ licher Urkunden vom 14. Februar 1907 beigefügten Verzeich⸗ nisses, eine Bekanntmachung des Amtes vom 11. Februar 1913 über die Wahl des Großherzoglich sächsischen Geheimen Staats⸗ rats Dr. Paulssen zum nichtständigen Mitglied des Reichs⸗ versicherungsamts, eine Bekanntmachung des Amtes vom 15. März 1913 zu dem Verzeichnis der Oberversicherungsämter und Versicherungsämter.

Unter B (Unfallversicherung) ist das Abkommen vom 6. Juli 1912 zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien über Unfallversicherung abgedruckt unter Anschluß der Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 15. Januar 1913 über die Ratifikation. .

Es folgen: eine Entscheidung des Reichskanzlers vom 11. Februar 1913 über die Befreiung bestimmter Klassen der

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h ein Rundschreiben des I s vom 15. Januar 1913 an die Vorstände der beteiligter gen Vlitzten Berufs⸗ genossenschaften wegen Durchführung der neuen Maßnahmen der Unfallverhütung und Betriebsüberwachung, ein Rundschreiben des Amtes vom 20. Februar 1913 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt unterstellten gewerblichen Berufsgenossen⸗ schaften wegen Durchführung des 8 S57 der Reichsversicherungs⸗ ordnung, ein Rundschreiben des Amtes vom 10. Februar 1913 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt unterstellten k über das im Jahre 1911 während der Wartezeit übernommene Heilverfahren mit tabellarischer Ueber— sicht der Ergebnisse für das Jahr 1911.

Der Abschnitt C (Kranken⸗, Invaliden und Hinterbliebenenversicherung) bringt neben einigen Be⸗ kanntmachungen zur Durchführung der Kranken- und der Invalidenversicherung mehrere jährlich wiederkehrende Ver⸗ öffentlichungen, vor allem das Rundschreiben vom 26. Februar 1913 über die Anlegung des Vermögens der Versicherungs⸗ träger zugunsten gemeinnütziger Zwecke mit einer Nachweisung der zum Baue von Arbeiterwohnungen, zur Befriedigung des landwirtschaftlichen Kreditbedürfnisses und für Wohlfahrts⸗ einrichtungen ausgeliehenen sowie für eigene Veranstaltungen zugunsten der Versicherten aufgewendeten Beträge nach dem Stande vom 31. Dezember 1912.

Im Anschluß daran sind zwei Uebersichten voröffentlicht, von denen die eine die mit Hilfe der preußischen Landes⸗ , gegründeten Arbeiterrentengüter, die andere die Beleihung von Erbbaurechten, beides nach dem Stande vom Ende 1912, behandelt.

Die Bekanntmachung vom 29. November 1912 gibt die herkömmliche Uebersicht über die nicht mündelsicheren Anlagen nach dem Stande vom 1. Januar 1912. Ihr folgt das Rund⸗ schreiben vom 28. Januar 1913 über die Art der Anlegung des Anstaltsvermögens nach dem Stande vom 31. Dezember 1911. Außerdem enthält die Nummer folgende grundsätzliche Revisionsentscheidungen: *)

Eine Versicherungsanstalt, die e eine mehr als zwei Jahre zurückliegende 396 Pflichtmarken beigetrieben oder ein⸗ ge gen hat, kann die Anrechnung dieser Beiträge im späteren tentenverfahren in der Regel nicht verweigern, ohne gegen Treu und Glauben zu verstoßen 1668. Die Vorschrift des sz 1311 der Reichsversicherungsordnung über das Ruhen der Rente findet bei denjenigen Rentenansprüchen, über die am 1. Januar 1912 das Feststellungsverfahren schwebt, auf Grund des Artikel 79 des Einführungsgesetzes zur Reichsversiche— rungsordnung auch für die vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschrift liegende Zeit Anwendung l669J. Be⸗ ruht die Markenverwendung für eine Person auf Hand⸗ lungen oder Erklärungen des Kontrollbeamien einer Versiche⸗ rungsanstalt, in denen nach den Umständen ein Anerkenntnis der Versicherungspflicht oder der Versicherungsberechti⸗ gung zu erblicken ist, so kann der Rentenanspruch nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß die Marken zu Unrecht verwendet sind II679 und 1671]. Ferner sind zwei Entscheidungen des Beschlußsenats ab⸗ gedruckt, in denen dieser folgende Grundsätze ausgesprochen hat: Eine ledige Lehrerin an einer preußischen öffentlichen Volks⸗

Wstellten der Bernfsgenessenschaften pon der Versicherungs⸗ 4 nach , gesetzes N für Ange⸗ t

) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge⸗ klammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

schule ist nach § 1234 der Reichsversicherungsordnung ver⸗ sicherungsfrei, obgleich ihr Anwartschaft auf Waisenrente nicht gewährleistet ist 16721. In Fällen, in denen die Nachbringung rückständiger Beiträge mach § 146 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzen nur für zwei Jahre, nach 5 1442 der Reichz⸗ versicherungsordnung dagegen für vier Jahre zulässig ist, können nach dem 1. Januar 1912 Beiträge für vier Jahre rückwärts verwendet werden, auch wenn die zweijährige Frist des § 146 des Invalidenversicherungsgesetzes bereits abgelaufen war 1673J. Auf Grund des 5 1459 Abs.2 der Reichsversiche⸗ rungsordnung (85 155 des Invalidenversicherungsgesetzes) ist ausgesprochen worden, daß Kanzleigehilfen in Preußen, Bezirks⸗ und Rentamtsinzipienten in Bayern nicht versicherungspflichtig sind 1674 u. 16751. Auch die Versicherungspflicht des Bürger⸗ meisters einer Landgemeinde in der Provinz Hannover wurde ver⸗ neint 1676, wogegen die Versicherungspflicht emes Missions⸗ arbeiters der Ostdeutschen Union der Siebenten⸗Tags⸗Adventisten bejaht wurde 16771. Zur Entgegennahme und Vorbereitung der Anträge der Hinterbliebenen auf Versicherungsleistungen ist das Versicherungsamt des letzten Wohn⸗ oder Beschäftigungsorts des verstorbenen Versicherten zuständig [1678]. Der Anwartschafts⸗ bescheid nach 5 1743 der Reichsversicherungsordnung ist in berufungsfähiger Form zu erteilen 1679J. Die Zuständigkeit des Reichsversicherungsamts (Landesversicherungsamts) für die Entscheidung über Strafbeschwerden ist nur im Falle des §z 1799 der Reichsversicherungsordnung begründet 1680. Endlich folgen Zusammenstellungen über die Zahl der im Jahre 1912 durch Vermittlung der Post vereinnahmten Wochen⸗ beiträge und Zusatzmarken, über die Rentenzahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungsanstalten in den Monaten November und Dezember 1912, über Zahlungen aus Invaliden⸗, Kranken- und Altersrenten der 31 Versicherungs⸗ anstalten im Monat Januar 1913, über Versicherungsleistungen der 31 Versicherungsanstalten an Hinterbliebene im Monat Januar 1913, über den Erlös aus Beitragsmarken in den Monaten Dezember 1912, Januar und Februar 1913.

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck einer Ent⸗ scheidung des Reichsgerichts vom 18. November 1912 über die Frage, ob die Nichteinführung einer von der Berufsgenossen⸗ schaft in einem Rundschreiben dringend empfohlenen, jedoch nicht in den Unfallverhütungsvorschriften angeordneten Schutz—⸗ vorrichtung ein den Unternehmer haftbar machendes Verschulden ö 3 des 5 136 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes

arstellt.

Hieran schließen sich Anzeigen der für das Sommerhalb⸗ jahr 1913 an der Hochschule für kommunale und soziale Ver⸗ waltung in Cöln angekündigten Vorlesungen, der für das Sommerhalbjahr 1913 an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. angekündigten Vor⸗ lesungen, der im amtlichen Auftrag von Regierungsrat Dr. Schulz und Gerichtsassessor Dr. Dersch bearbeiteten An⸗ leitung zur Durchführung der Verhältniswahl für berufs⸗ genossenschaftliche Ehrenämter, der im Verlage von Carl Hey⸗ mann in Berlin W. 8, Mauerstraße 43/44, in Folioausgaben erschienenen Mustersatzungen für Krankenkassen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Geier“ am 15. April in Alexandrette und am 16. April S. M. S. „Jaguar“ in Yokohama, S. M. S. „Seeadler“ in Dares⸗ salam und S. M. Flußkbt. „Otter“ in Shasi eingetroffen.

Baden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog, die Her⸗— zogin und die Prinzessin Olga von Cumberland haben, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nachmittag die Rück— reise nach Gmunden über München angetreten. Am Bahnhofe waren zur Verabschiedung Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sowle Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Maximilian von Baden mit Gemahlin und Kindern erschienen.

El saß⸗Lothringen.

Einer Einladung des Kaiserlichen Statthalters und der Gräfin von Wedel folgend, hatten sich gestern abend die meisten Mitglieder der Ersten Kammer, die Minister und hohen Staats⸗ beamten sowie Vertreter der Presse zu einem Essen im Statt⸗ halterpalais zusammengefunden, in dessen Verlauf der Kaiser⸗ liche Statthalter Graf von Wedel nach begrüßenden Worten laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes ausführte:

Die Erste Kammer steht im zweiten Jahre ihrer leglslativen Tätigkeit und hat den Beweis erbracht, daß die von dem Gesetzgeber in ihre Gerichtung gesetzten Hoffnungen durchaus berechtigt waren. Wie die aus direkter Wahl hervorgegangene Zwelte Kammer den Wünschen der brelten Wählermassen Ausdruck zu geben bestimmt ist, so ist es die Aufgabe der Ersten Kammer, die sich aus hervorragenden und ver— dienten Vertretern der Konfessionen, der großen Gemeinwesen sowie der verschiedenen Berufgstände und Erwerbszweige zusammensetzt und daher weniger durch die wechselnde Strömung der Zet beeinflußt wird, die ihr unterbreiteten Vorlagen unabhängig zu prüfen und zu erledigen. Diese unabhängige Aufgabe der Etsten Kammer, die gerade in unserm von Erregungen noch öfter durchwehten Lande erhöhle Be— deutung gewinnt macht sie zu einem regulierenden Faktor und schafft dte Gewähr, da ae die die Interessen des Landes . seine ruhige Entwicklung gefährden, ihre möglichste Ausgleichung

nden.

Mit herzlichen Worten des Dankes für die Einladung erwiderte in . des Ersten Präsidenten der Zweite i fn der Ersten Kammer Dr. Hoeffel und erklärte zum Schluß:

Unser Volk erkennt die Errungenschaften an, die ihm die letzten Jahre gebracht haben; auch unser Staat ist wesentlich vorwärts ge⸗ kommen. Den Ungeduldigen werden wir zurufen, daß die Rechte eines Volkes von der weisen und mäßigen Anwendung des schon Errungenen abhängen. Daß der Kaiserliche Statthalter dem gesunden Fortschritt und der organischen Entwicklung unseres Staates die Wege geebnet hat, daß sein Besirben dahin zult, Freude am polisischen Leben unserem Lande zu wecken, Freude an der Staatgarbeit, und die echte Lebenswärme in den Beziehungen zwischen Staatsbürgern und Stagt zu pflegen und durch Aus gleichung der Gegensätze und weitere Verschmeljung nicht allein die wirtichafi⸗ lichen Interessen, sondern auch unsere elsaß lothringische Kultur mit dem großen deutschen Staatswesen zum Nutzen des Ganzen, intz⸗ besondere aber zum Segen für unser Land, zu fördern, das ist allbe= kannt. Dafür sei ihm der Dank der Ersten Kammer gebracht.

halten. Die Straßenbahnen verkehrten seit

Oesterreich⸗ Ungarn.

Da der Landesausschuß des böhmischen Landtags laut Meldung des „W. T. B.“ gegen die Stimmen der beiden deutschen Beisitzer einen Antrag angenommen hat, wonach der Finanzreferent wegen Aufnahme einer neuen schwebenden Schuld für das Land Verhandlungen führen soll, hat der bisherige Finanzreferent, der Deutsche Dr. Urban, den Oberst— landmarschall ersucht, das Finanzreferat einem anderen Beisitzer zuzuweisen.

Frankreich.

Die Regierung hat, nach einer Meldung des W. T. B.“, die Société Génrgle Marocaine damit betraut, mit der Konzessionsgesellschaft für die geplante Bahnlinie Tanger . die französischen Interessen zu vertreten und den franzö— ischen Anteil am Kapital zu zeichnen. Die Socists Générale Marocaine wurde im vorigen Jahre von einer Gruppe großer Pariser Banken gegründet, um der Regierung bei der wirt— ö Entwicklung und Verwertung Marokkos behilflich zu sein.

Rußland. Die Re ichs du ma hat gestern laut Meldung des, W. T. B.“

in geschlossener Abendsitzung folgende Gesetzentwürfe in

dritter Lesung angenommen: die Festsetzung des Rekruten kontingents für 1913, die Anweisung von Geldmitteln aus dem Etat für 1913 zur Vervollständigung des Bestandes der Artillerie an Geräten und Material sowie zur Vervollkommnung der Landesverteidigung, ferner einen Ergänzungskredit für das . um die Kosten für Ankäufe von Ländereien zu decken.

Belgien.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ über den General—⸗ streik hat sich die Lage in dem Borinage bis gestern nach⸗ mittag nicht geändert, nur bei einigen kleinen Industrien ist eine leichte Zunahme der Arbeit zu verzeichnen. Im Becken von Charleroi streikten gestern 4000 Mann mehr als vor— gestern. Unter den Streikenden sind 34 500 Bergarbeiter, 23 500 metallurgische Arbeiter, 6200 Arbeiter der Glashütten und 4400 Arbeiter verschiedener Industrien. Aus La Louvpiere wird gemeldet, daß gestern nach— mittag von 51 500 Arbeitern nur 5000 arbeiteten, meistens Arbeiter, die die Gruben und die Fabriken instand—

l ö aber nur bis 6 Uhr. In dem Bezirk sind fünf Fälle festgestellt, bei denen Arbeitswillige belästigt wurden. Im Gebiet von Lüttich wurde eine weitere Zunahme der Zahl der Streikenden festgestellt. Auch in Huy nahm die Bewegung zu. In Antwerpen wurde die Zahl der Streikenden gestern auf 15⸗ bis 17006 geschätzt. Im Hafen aber wurde gearbeitet. Auch einige Schiffe gingen ab. In Gent haben gestern einige Fabriken aus Mangel an Rohwaren den Betrieb einstellen müssen. Eine große Kund⸗ gebung, die Nachmittags stattfand, ist ohne Zwischenfall ver— laufen. Aus Mons wird gemeldet, daß gestern in der Pro— vinz Hennegau S6 400 Bergarbeiter von 96 800 streikten, in der metallurgischen Industrie 43 600 Arbeiter von 50 100, 18 6090 Glashüttenarbeiter von 21 600, 16900 Steinschläger von 19 100 und 9000 Arbeiter von 17 600, die anderen Industrien angehören. Einige Abendblätter geben die Gesamtzahl der Streikenden auf über 300 000 an.

In der gestrigen Sitzung der Deputierten kammer beantragte der Radikale Lorand ein Referendum darüber, ob die Einleitung einer Verfassungsrevision angebracht sei. Er verlangte für seinen Antrag die schleunige Beratung. Die Sozialdemokraten beantragten Vertagung der Beratung über die Heeresvorlage auf 14 Tage, da die Kammer und das Land nicht in der Verfassung seien, derartige Beratungen fortzuführen. Dann wurde über den Streit verhandelt.

Der Liberale Hymans sagte, obiger Quelle zufolge, die Politik des Ministeriums ermangele der Offenheit, denn der Ministerpräsident habe Hoffnungen gweckt, die er nicht erfüllen durfte oder wollte. Auch der Abg. Vandervelde erklärte nochmals, daß bei der Zurücknahme des Generalstreikbeschlusses im Monat Februar den vermittelnden Bürgermeistern der großen Städte von seiten des Mmisterpräsidenten Hoffnungen auf eine Einigung ge— macht worden selen. Der Ministerpräsident erwiderte, er habe nur zugesagt, die Frage der Kommunal- und Provinzialwahlen zur Prüfung zu stellen, aber er habe nicht von den aligemeinen Wahlen gesprochen. Er ließ in seiner Rede durchklingen, daß, wenn wieder Ruhe im Lande sei, man nochmals an die Erörterung der Verfassungs— frage herantreten könne.

Türkei.

Nach dem amtlichen türkischen Kriegs bericht herrschte vorgestern sowohl vor Tschataldscha wie vor Bulair Ruhe.

Das Ministerium des Innern veröffentlicht, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Communiqué:

Armenische Blätter haben ein dem armenischen Patriarchat zu⸗ gegangenes Telegramm aus Bitlis veröffentlicht, wonach sich der dortigen türkischen Bevölkerung große Erregung bemächtigt habe, verursacht durch ein von Unbekannten verübtes Verbrechen, das Armenien zugeschrieben werde. Vier Armenier seien verwundet worden, und in de- Stadt herrsche panikartiger Schrecken. Nach einem Telegramm des Walis von Bitlis über diesen Vorgang wurde ein Türke in Titlis aus bisher unbekannten Gründen bon neun Armeniern getötet. Daraufhin zogen die Verwandten des Getöteten in größter Aufregung n der Spitze eines Volkshaufens vor den Regierungskonak und ver— langten die strenge Bestrafung der Schuldigen. An die Versicherung, daß die . alles mögliche tun werde, kehrte sich die Men e nicht, sondern verlangte die sofortige Hinrichtung der Mörder. Schlteß⸗ lich brachten sie den Leichnam dez Getöteten dor den Konak und er

ätten, die Leiche zurücklassen zu wollen, ohne sie zu begraben. Die Behörden ergriffen die entsprechenden Maßnahmen, die denge wurde jerstreut und der Leschnam von der Bevölkerung bestattet. Später wurden Verwandte des Betöteten eines der Mörder namens Avedis habhaft, mißhandelten ihn, feine Frau, feine Päutter und noch eine Person, die zu Hilfe geeilt waren. Zwei dieser Angreifer wurden verhaftet, der dritte entkam. Es sind strenge Maßnahmen ergriffen worden, um ihn festzunehmen und die Ordnung aufrechtzuerhalten. lch einem weiteren Telegramm des Walis von Bitlis sind acht des Mordes beschuldigte Armenier verhaftet worden.

Offiziellen Nachrichten zufolge ist der kürzlich ausge⸗ brochene Ausstand in Beirut beendet. Einige ö sind als vermutliche Anftifter der Streikbewegung ver aftet worden. Diese Bewegung sollte die in Konstankinopel als un⸗ annehmbar betrachteten Forderungen des Reformkomitees unter— stützen, wonach den Generalräten des Wilajets das Recht der Absetzung des Walis und die sofortige Burchführun jedes eschlusses bewilligt werden sollte. Ferner sollten alle Ein⸗

ufte mit Ausnahme jener aus den Zöllen, der Postverwaltung und aus der Militärtaxe den Bedürfnissen des Wilajets ge— widmet werden.

Griechenland.

Wie die „Agence d Athenes“ aus guter Quelle erfährt, ist die griechische Regierung der Meinung, die Ver— bündeten sollten, wenn auch ihre Bedingungen nicht erfüllt worden seien, keine Einwendungen gegen die Vermittlung der Mächte machen. Die griechische Regierung sei geneigt, die Vermittlung anzunehmen und behalte sich vor, die Einzel⸗ heiten über den Frieden zu erörtern.

Rumänien.

Der Senat hat gestern nach einer Meldung des, W. T. B.“ die Dotation von 100 000 Lei für den Prinzen Carol einstimmig genehmigt.

Serbien.

. Wie dem „Serbhischen Pressebureau“ aus Djakowa gemeldet wird, hat die gemischte Kommission, die den Fall Palitsch untersucht hat, am 15. d. M. ein Protokoll unterzeichnet, in dem festgestellt wird, daß die Kommission keine überzeugenden Beweise dafür gefunden habe, daß Palitsch im Gefängnis auf Veranlassung der montenegrinischen Behörden geschlagen und mißhandelt worden sei. Auch sei kein Beweis da— für erbracht worden, daß Palitsch von seiner montenegri— nischen Militäreskorte mit Vorbedacht ermordet worden fei. Die Kommission habe nichts feststellen können, was die Angaben der montenegrinischen Behörden, daß Palitsch einzig und allein infolge eines Fluchtversuches erschossen worden sei, entkräftet hätte. Die Kommission verfolgt jetzt ihre Aufgabe weiter und prüft die a,. der . zur Orthodoxie.

Die Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1892, 1893, 1894 sind zu einer fünfzehntägigen Waffenübung ein—⸗ berufen worden.

Bulgarien.

Zu den Nachrichten über den Abschluß eines Waffen⸗ stilsstandes zwischen Bulgarien und der Türkei ist die „Agence Bulgare“ ermächtigt, zu erklären, daß es sich hierbei nicht um einen schriftlich abgeschlossenen Waffenstillstand handelt, sondern um eine für einige Tage mündlich vereinbarte Waffenruhe, die beiden Teilen ermöglichen soll, ihre Toten zu beerdigen.

Montenegro.

Die Vertreter der Großmächte in Cetinje haben gestern vormittag, wie ‚W. T. B.“ meldet, einen gemein⸗ samen Schritt unternommen, indem sie die in Sofia, Belgrad und Athen bereits überreichte Antwortnote der Mächte auf den r Gegenvorschlag der Verbündeten dem Minister des Aeußern übermittelten. Hierauf machten die Vertreter der Mächte dem Minister Mitteilung von der für Albanien fest— gesetzten Nord⸗ und Nordostgrenze. Der Minister nahm diese Mitteilung zur Kenntnis, dankte und erklärte, er werde sie dem Ministerrate unterbreiten und sich mit den Verbündeten wegen Erteilung der Antwort ins Einvernehmen setzen.

Amerika.

Die Gesetzesvorlage über den Landbesitz von Aus-

ländern in Californien bestimmt in ihrer jetzigen Form, wie „W. T. B.“, meldet, daß kein Ausländer Land besitzen darf, der nicht seine Absicht erklärt, das Staatsbürgerrecht zu erwerben. Die Zweite Kammer hat den Entwurf angenommen.

Afien.

Wie „W. T. B.“ aus Tokio meldet, soll nach amtlicher Ankündigung eine fünfprozentige Anleihe in Höhe von 7 Millionen Yen in Paris ausgegeben werden. 70 Mil⸗ lionen von diesem Betrage sollen zur vollständigen Einlösung der Eisenbahnbonds verwendet werden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses ö Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten

eilage.

In der heutigen (142. Sitzung des Reichstags, welcher der Kriegsminister, General der Infanterie von Heeringen, beiwohnte, wurde die Spezialberatung des Etats für den Reichskanzler und die Reichskanzlei fortgesetzt und zunächst die Abstimmung über den Antrag Älbrecht (Soz.), betreffend die Einführung der Verhältniswahl und den Schutz der Minderheiten, wiederholt. Es mußte wiederum Auszählung erfolgen; das Ergebnis war die Ablehnung mit 140 gegen 138 Stimmen. Gegen den Antrag stimmten auf der, Linken Nationalliberale und der Abg. Dr. Becker⸗Sprendlingen; für den Antrag auf der Rechten die Polen.

Die Resolution St ru ve (Fortschr. Volksp.) und Mumm Wirtsch. Vgg.) wegen Einsetzung von Beamtenausschüssen und Angestelltenausschüssen wurde angenommen. Ebenso gelangte zur Annahme die Resolution Ablaß und Genossen FFortschr. Volksp.) wegen alshaldiger gesetzlicher Neuregelung der Dienstverhältnisse der Reichsbeamten.

Der Etat der Reichskanzlei wurde ohne Debatte bewilligt.

Auf der Tagesordnung standen sodann die Berichte der Wahlprüfungskemmission über die Wahlen der Abgg. Vietm eyer (wirtsch. Vgg. und von Kröch er (dkons.). Erstere beantragt die Kommission zu beanstanden, letztere für ungültig zu erklären.

Zur Geschäftsordnung bemerkte der

Abg. Graf Westarp (dk.): Ich beantrage, den zweiten Gegen stand der Tagekordnung heute abzusetzen. Es empfiehlt fich, solche Wahlpruüfungen, die vollständig erledigt sind, zusammen zu behandeln und mit einander zu verbinden. Nun sind die beiden Wablprüfungen der Abgg. Hauyt spruchreif. Sie sind vor zwei Monaten an die Kommission zurückverwiesen worden, sodaß ich annehmen darf, daß ihre Erledigung in kürzester Zeit erfolgt. Schon aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die beiden hier zur Wahl stehenden Wahlprüfungen zurückzustellen.

36 Haas . (Soz.): Als gestern die Tagesordnung festgestellt wurde, ist kein Widerspruch erhoben worden. ollte man diese beiden Wahlprüfungen, deien Entscheidung spruchreif ist, ver⸗ zögern, so würde es zur Störung der bisher bestebenden Praxis führen.

Ahg. Dr. Neum ann Hofer (fortichr. Volksp.); Lie Ver⸗ hältnisse bezüglich der Wahlprüfungen sind ja wesentlich besser ge— worden. Folgten wir aber dem Wunsche des Grafen Westarp, dann würde der alte Zustand wieder hergestellt. Wir müßten gleich eine Reihe von Wahlvrüfungen auf die Tagesordnung stellen und die alte Hasterei begänne wieder.

Kölsch und

Abg. Graf Westarp: Der Vorwurf, daß lch gesfern eine ,, nicht beantragt habe, trifft nicht zu, das Haus war eschlußunfähig, so daß eine Erörterung unmöglich war. Auch wir wünschen, daß die Wahlprüfungen schnell erledigt werden, aber wir wünschen, daß alle spruchreifen Wahlprüfungen zusan men erledigt werden, und dazu gehören auch die Fälle der Abgg. Kölsch und Haupt.

(Schluß des Blattes.)

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (168. Sitzung, welcher der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz beiwohnte, die dritte Beratung des Staatshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1913 bei dem Etat des Ministe⸗ . der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten ort.

Abg. Dr. Gaigalat kons. ); In Litauen besteht eine große Schwierigkeit in dem Verkehr zwischen Lehrern und Schülern. Man sagt zwar, daß manche Schüler sich den Gebrauch der litausschen Sprache abgewöhnt hätten; dies trifft aber nur für Einzelfälle zu. Der Gebrauch der litauischen Sprache als Muttersprache in der Schule muß doch anders beurteilt werden als der Gebrauch der polnischen Sprache. Dle Litauer sind ein loyales, treues Volk.“ Beim Konfirmandenunterricht zeigt es sich viel⸗ fach, daß die Schüler dem Unterricht nicht folgen können, weil sie des Deutschen nicht vollkommen mächtig sind. Tadurch wird natürlich die Religiosität im Volke geschwächt. Die Litauer wollen das Deutsche gern und freudig lernen; das schließt aber nicht aug, daß auch ihre Muttersprache gepflegt wird. Die Litauer haben bei der Erhebung Preußens vor i090 Jahren für das Vaterland freudig Gut und Blut geopfert, sie sind den anderen Propinzen mit gutem Beispiel vorangegangen. Religion und Sprache sind die höchsten und heiligsten Güter, beide müssen zusammen gepflegt werden; in einer Zeit, in der so viel vom Schutz der Naturparks die Rede ist, sollte auch die heimische Sprache geschützt werden. In bezug auf die theologischen Fakultäten halten meine Freunde daran fest, daß bei der Berufung zu theologischen Lehrstühlen der feste Grund des Evangeliums als unverrückbare Grenze nicht verlassen werden darf. Die Verwaltung sollte sich durch das Geschrei der Liberalen nicht beirren lassen.

Abg. Dr. Runze (Fortschr. Volksp. ); Der ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht ist die strenge Wissenschaft, dieser haben wir uns alle zu fügen. Wir stehen hier einer Entmündigung der theo⸗ logischen Fakultat gegenüber. Daß eine solche wirklich eingeleitet ist, beweisen die Zahlen. Es fällt den liberalen Theologen gar nicht ein, für sich besondere Rechte in Anspruch zu nehmen. Nein, hier handelt es sich nur darum, daß das Ansehen und das Recht der Fakultät als solcher gesichert bleibt. Tatfächlich werden die pofüiven Theologen weit mehr berücksichtigt als diejenigen, die sich auf kritischer Grundlage bewegen. Professor Simons hat 9 Jahre auf seine Berufung als Extraordinarsus warten müssen, und der liberale Theologe Bauer ist erst kürzlich nach Breslau berufen worden. Von den seit 1903 amtierenden Privatdozenten in Preußen ist kein der liberalen Richtung Angehöriger befördert worden. Ich bitte das hohe Ministerium dringend, in dieser Hinsicht gleiches Maß walten zu lassen. In Berlin wurde ein Lizentiat vom Kon⸗ sistorium nicht bestätigt, weil er bei einigen Gemeindekirchenrate« mitgliedern Besuche gemacht hatte, obwohl dies auf ausdrück— lichen Wunsch und erst dann geschehen war, nachdem er vom Magistrat als Pfarrer schon in Aussicht genommen war. Wenn auch die Synodalordnung diese Besuche untersagt, so liegen doch in Berlin die Dinge ganz befonders eigenartig, und es besteht hier eine Art Observanz, die ja gewiß auch abgeschafft werden sollte; aber ein Vorwurf ist dem Lizentiaten nicht zu machen. Hier bat also die Behörde mit peinlicher Sorgfalt ihres Amtes gewaltet. In einem ganz ähnlichen Fall aus einer nördlichen Ephorie Berlins hat der in der vierten Stelle befindliche Geistliche, der noch nicht allzu lange in Berlin tätig ist, nachdem die erste Dienststelle frei geworden war, für sich eine Agitation getrieben, gegen die ältere Amtsbrüder öffentlich Protest erhoben, und ist schließlich trotz alledem be—⸗ stätigt worden. Einer der Amtsbrüder bat aus diesem Anlaß selnen Abschied eingereicht und ist ohne Pension ausgeschieden. Die Nachteile dieser Bestätigung zeigen sich von Tag zu Tag mehr. Daß auch der Fall Traub immer weitere Kreise zieht und immer unerquicklichere Wirkungen zeigt, ist wohl allgemein bekannt. Der Amtsrichter Konstantin von Zastrow hat in einer geharnischten Broschüre sich dem Professor Baumgarten dem JSberkirchenrat gegenüber mit kaum widerlegbaren Gründen angeschlossen. Das ist, ein neuer Beweis dafür, daß die Kirchenbehörde hier mit größerer Vorsicht ihres Amtes hätte walten sollen. Wie steht das Ministerium zu der Behauptung der Frankfurter Zeitung“, daß den für Jatho eingetretenen Professoren jede weitere Be⸗ förderung auf immer abgeschnitten sei? Qui tacet, consentit. Aber ich hoffe, das Ministerium wird sich doch darüber äußern. Und wie steht es zu der weiteren Behauptung, daß in Berlin die

ositiben Theologen vom Kultusministerzm bei der Erteilung von Aufträgen bevorzugt wurden, um die wissenschaftliche ö allmählich zu beseitigen. Erfreulich ist die Liebe und Hin⸗ gebung, mit der die Ausgrabungskommission hat, deren Leistungen wir demnächst in einer sehen bekommen werden.

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