»die Regierung zu ersuchen, zur Förderung der durch das Aus— grabungsgesetz erstrebten Zwecke, insbesondere zur Gewährung von Prämien bei Anzeige von Gelegenheitsfunden, im nächsten Etat Mittel zur Verfugung zu stellen“. . ⸗ ö .
Die wesentlichste Aenderung der Kommission besteht darin, daß bei Streitigkeiten wegen der Ablieferung eines gefundenen Gegenstandes sowie über die Voraussetzungen der Ablieferungs⸗ pflicht nicht der Regierungspräsident, sondern der Bezirks⸗ ausschuß entscheiden soll. Die Beschlüsse des Bezirksausschusses sollen mit Gründen versehen sein. Vorsätzliche Beschädigung oder Beseitigung eines abzuliefernden Gegenstandes soll' nur mit Geldstrafe bis zu 20 060 S½ oder mit Haft (nach der Re⸗ gierungsvorlage auch mit Gefängnis bis zu einem Jahre) und nur auf Antrag des Regierungspräsidenten bestraft werden. Ferner sind einige Fristen in der Vorlage gemildert worden.
Im 8 4 ist die Anzeigepflicht für Gelegenheitssunde von lulturgeschichtlicher oder naturgeschichtlicher Bedeutung bestimmt. Die Abgg. Schreiner (Zentr), Lippmann fortschr. Volksp), Krause⸗Waldenburg ffreikons.. und Dr. Gott⸗ schalk (l) beantragen, hinter „von“ einzuschalten: erheblicher.
Zu dem 8 6, der bestimmt, daß die Befugnis, die Ah⸗ lieferung eines entdeckten Gegenstandes zu verlangen, dem Staat, der Provinz, dem Kreise und der Gemeinde zusteht, beantragen die Abgg. Switalana (Pole) u. Gen. den Zusatz: „sowie Privatmuseen, die sich zur Aufgabe gestellt haben, Gegenstände von kulturgeschichtlicher und naturgeschichtlicher Bedeutung zu sammeln und sie der Wissenschaft zugänglich zu machen“. .
Die Abgg. von Goßler und von der O st e n (kons.) beantragen die Wiedereinfügung einer Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten für Täter, die aus der Veranstaltung von Aus⸗ grabungen oder aus der Verwertung ausgegrabener oder ge⸗ fundener Gegenstände ein Gewerbe machen; sie beantragen ferner, daß die Zurücknahme des Strafantrages des Regierungs⸗ präsidenten zulässig sein soll.
Ueher die Kommissionsverhandlungen berichtet
Berichterstatter Abg. Schreiner (entr.): Der Gesetzentwurf bezweckt, eine Grabung nach Gegenständen voön natur- uns kultur! geschichtlicher Bedeutung nur dann zu gestatten, wenn dadurch nicht das öffentliche Interesse an der Förderung der Wissenschaft und Denkmalspflege beeinträchtigt wird. Der Finder hat dite Ver⸗ pflichtung, den entdeckten Gegenstand im allgemeinen im unveränderten Zustand zu erhalten. Vor dem Beginn der Grabung ist die Ge⸗ nehmigung des Regierungspräsidenten einzuholen. In der Kommission wurde darauf, hingewiesen, daß bereits fast in allen Ländern Be— stimmungen über den Schutz von Kunstwerken bestehen, und daß es dringend notwendig ist, auch bei uns eine Regelung dieser Frane vor⸗ zunehmen. Des weiteren wurde in der Kommission ein Antrag an— genommen, wonach die Regterung ersucht wind, zur Gewährung von Piämien bei Anzeige von Gelegenheitsfunden im nächsten Etat Mittel zur Verfügung zu Fellen.
Ahg. von Goßler (kons): Schon bei der ersten Lesung haben wir erklärt, daß wir mit der Tendenz des Gesetzes durchaus einver⸗ standen sind. Aber wir konnten uns nicht von vornherein mit allen Bestimmungen des Gesetzes einverstanden erklären. Die damals pon uns erhobenen Bedenken sind auch von anderer Seite geteilt worden und haben dazu geführt, daß der Gesetzentwurf in verschiedenen Punkten geändert worden ist. Nachdem die Frage in der Kommission eingehend erörtert worden ist, kann ich mich darauf beschränken, die . hervorzuheben, die für unsere Stellungnahme maßgebend waren.
n erster Line kam es uns darauf an, daß wir die Eigentumsheschränkung, die nun einmal nicht zu umgehen war, auf das Mindestmaß zurückführten. Daß im Gesetz keine Enischädigung vorgeschen war, haben wir als einen Mangel angesehen. Dieser Änsicht ist auch die Kommission ge⸗ wesen, und der vorliegende Kemmijsionsbeschluß trägt dem ja auch Rechnung; es bleiben nur unentschadigt die Fälle, bei denen eine Ab' lieferung nicht verlangt wird. Die erheblichtten Bedenken lagen für uns von vornherein in den 5§ 7 und 8, die von der Ablieferungs⸗ pflicht und von dem Vorbehaltsrecht handeln. Aber wir haben diese Bedenken fallen gelassen, weil wir eingesehen haben, daß, wenn diese gesetzlichen Bestimmungen nicht eingeführt werden, dem Gesetze die wirklamste Waffe genommen würde. Allerdings haben wir unsere Ansicht nur unter Voraus setzungen aufgegeben. Der Minister hat ja bereits nach dieser Richtung beruhigende Erklärungen abgegeben, aber ich halte es für wünschens— wert, daß der, Minister beute noch einmal den Stand— punkt. der Regierung klarlegt. Es wurde uns erleichtert, für die 5 7 und 8 zu stimmen, nachdem als Beschluß⸗ und Be⸗ schwerdeinstanz kollegiale Behörden eingesetzt worden sind, die nach ihrer Zusammensetzung ein Gegengewicht geben gegen allzu wert⸗ gehende Ansprüche einzelner Eigentümer. Win sehen ez als wünschens⸗ wert an, daß die tleinen Museen im Lande mit den dort aus⸗ gegrabenen Gegenständen versehen werden. Wir können allerdings nicht so wert gehen, wie es der Antag Switala fordert. Wir wünschen, daß bet Bestrafung der Verketzung der Ausgrabungs⸗ bestimmungen ein Unterschied gemacht wird zwischen der gewerbs⸗ mäßigen und. der nichtgewerbsmaßigen Ausgrabung. Diesem Wunsche entspricht auch ein von uns eingebrachter An⸗ trag. Daß die Bestrafung nur auf Antrag dez Regierungs⸗ präsidenten erfolgen kann, halten wir für eine Verbesserung. Eine zu rigorose Handhabung des Gesetzes wünschen wir nicht. Dies würde unter Umständen das gerade Gegenteil von dem erreichen, was wir bezwecken. Unseren Antrag um Gewährung von Mitteln zur Verteilung von Prämien bitten wir zu unterstützen, dadurch wird gerade das Interesse des kleinen Landmannes für das Gesetz gehoben. Wenn alle diese Kautelen in dieses Gesetz hineingebracht werden und das Gesetz eine vernünftige Anwendung findet, dann“ wird es auch zur Förderung des vaterländischen Interess⸗sz dienen.
Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.) : Die Herren, die das Gesetz in der Kommission mitberaten haben, sind überzeugt davon, daß das Gesetz notwenvig ist. In allen Ländern bestehen Gesetze zum Schutz von Kunstwerken. Nur in Deutschland fehlt noch ein solches Gesetz. Der Gesetzentwurf ist eifreulicherweise bestrebt, dn Zwang möglichst zu, vermeiden. Die Beschraͤnkung des Eigentums ist auf das Mindestmaß reduziert worden. Aber hinsichtlich der Schadenersatz‚ pflicht hätten wir gewünscht, daß die Regierung etwas mehr Ent⸗ gegenkommen gezeigt hätte. Bezüglich der Aufsicht über die Kunst⸗ werke möchte ich den Wunsch aussprechen, daß nicht allein die Konservatoren, sondern auch die freien Kräfte herangezogen werden. Dem Antrag, der eine Verschärfang der Strafe durch Einführung der Gefängniestiafe vorsieht, stimmen wir zu. Wir hoffen, daß das vor— liegende Gesetz später zu einem allgemeinen Gefetz zum Schutz von Kunstwerken ausgebaut wird. Ich bitte, dem Gesetzentwurf zu⸗ zustimmen, damit unsere koßslbaren Altertümer geschützt werden und wir wissenschaftlich fortschreiten können, wie es notwendig ist.
Abg. Tr Gottschalk (nl): Ich schließe mich dem Wunsche des Vorredners an, daß das vorllegen de Gesetz zu einem allgemeinen Besetz zum Schutze der Kunstwerke ausgebaut werden möge. Ich fürchte aber, daß dies nicht leicht zu erreichen sein wird. Ich freue mich, daß die Frage der Schadenersatztyflicht in der Kommission eine heftiedigende Lösung gefunden bat. Wir wünschen, daß eine möglichste Dezentralisation heibeigeführt wird. Der Antrag Switala ist für uns unannehmbar. ⸗ ⸗
Abg. Krause⸗ Waldenburg (kons): Meine Freunde haben in der Kommission keinen Zweifel darüber gelassen, daß wir den Gesetz⸗ entwurf für dringend erwünscht halten. Wir sind mit dem Kom⸗ missionsbeschlusse einterstanden und lebnen die weitergehenden Anträge Switala und Schreiner ab. Wir hoffen, daß das Gesetz die Zu⸗ stimmung aller Parteien findet.
Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz: Die Regierung hat bei den Kommissions⸗ beratungen zweifellos großes Entgegenkommen gezeigt. Ich kann auch hier aussprechen, daß die Antraͤge der Tommission für die Regierung sehr wohl annehmbar sind. Damit ist aber nicht gesagt, daß alle von der Kommission vorgeschlagenen Aenderungen von uns als Verbesserungen angesehen werden. Von manchen Aenderungen kann dies keineswegs behauptet werden. Einem hier geäußerten Wunsche entsprechend will ich ohne jeden Vorbehalt aus drücklich erklären, daß derjenige Eigentümer, der selbst Interesse an einem von ihm gefundenen Gegenstand von kultureller der naturgeschichtlicher Bedeutung hat und für dessen sachgemäße Erhaltung sorgt, nicht gezwungen werden kann, diesen Gegenstand an die Muscen abzuliefern. Wir wollen das Verständnis der Be⸗ bölkerung für die Pflege von solchen Gegenständen wecken und fördern. Deshalb ist auch die Verwaltung weit davon entfernt, das Gesetz in rigoroser Weise zu handhaben. Wir wollen nur ein Mittel für den äußersten Fall haben, wenn die Erhaltung von Denkmälern ge—⸗ sährdet ist. Der Antrag Switala ist auch für die Regierung un—⸗ annehmbar. Unsere Stellung ist aber nicht etwa bedingt durch Uebel⸗ wollen gegen die Privaimuseen. Ihre Tätigkeit wird im Gegenteil anerkannt und wid von der Regierung gefördert werden. Wir können ihnen aber keine Rechte geben, wie sie kommunale Körper⸗ schaften besitzen. Den Antrag, daß die Bestrafung von einem ent— sprechenden Antrag des Regierungspräsidenten abhängig gemacht werden möge, halten wir für annehmbar. Den Antrag Schreiner auf Einschaltung des Wortez „erheblicher“ halten wir nicht für erforderlich. Durch die Annahme Tes Antrags wird tatsächlich an der Bestimmung, wie sie im Gesetzentwurf enthalten ist, nichts geändert. Aber die Einschaltung dieses Wortes kann bei der Augsührung des Gesetzes Schwierigkeiten verursachen. Deshalb bitte ich, den Antrag abzulehnen. Dem Gedanken der Dezentrali⸗ sat; on steht die Regierung durchaus sympathisch gegenüber. Sie wird auch bei der Aussührung des Gesetzes diesem Gesichtspunkt jederzeit Rechnung tragen.
Abg. Lippmann fortschr. Volksp.) spricht sich für die Vor—⸗ lage in der Kommissionfassung aus.
Abg. Switalana (Pole) begründet seinen Antrag und erklärt, daß seine Freunde das Gesctz ablehnen werden, falls sein Antrag keine Annahme finden werde. ; .
Abg. Freiherr von Wolff⸗Metternich (Zentr): Im allgemeinen begrüßen wir die Vorlage, wenn wir uns auch einsgen Bedenken nicht verschließen können. Insbesondere fürchten wir, daß durch diese Vorlage das Privateigentum zu stark eingeschränkt wird, und daß eine zu rigorose Durchführung der Bestimmungen dazu führt, daß nicht mehr in dem Maße wie bisher Kunstschätze aus— gegraben werden, da die Leute den damit verbundenen Scherereien aus dem Wege gehen wollen. Ich persönlich stehe dem Anttag Switala freundlich gegenüber.
Abg. Lippmann Gfortschr. Volksp.): Ich möchte an die Regierung die Anfrage stellen, oh und in welcher Weise bet der Durchführung dieses Gesetzes Privatsachverständige hinzugezogen werden. Ein früherer Entwurf des Gesetzes sah eine derartige Be⸗ stimmung gesetzlich vor. Wenn diese Bestimmung auch nicht in diese Vorlage aufgenommen ist, fo hoffe ich doch, daß die Intentionen bei dieser. Vorlage dieselben geblieben sind.
WMeinister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. don Trott zu Solz: Ich hate schon früher betont, daß die Re⸗ gierung die Absicht hat, für diese Vorlage, falls sie Gesetz wird, in weiterem Umfange als bisher Dezentralisation zu treiben. Hierher ge⸗ hört auch die Änfrage des Vorredners. Wir werden in der Tat vielfach bei der Ausführung dieses Gesetzes auf die Mtthilfe von Privatsachverständigen angewiesen sein. Deshalb werden wir die Wünsche, die nach dieser Richtung hin geäußert worden sind, auch . Ich glaube, daß der Vorredner mit diefer Antwort zufrieden ein kann.
Abg. Hoffmann (Soz.): Wir werden selbstverständlich dieser Vorlage zustimmen, da uns das Interesse der Gesamtheit höher steht als das des einzelnen. Ich hade das Vertrauen zum Minister, was die Ausgrabung anbelangt, daß er hierbei etwas Hervorragendes leisten wird.
Damit schließt die Besprechung.
Die Vorlage wird in ihren einzelnen Paragraphen mit den Anträgen Schreiner und von Goßler, im übrigen in der
—Kommissionsfassung angenommen. Der Antrag Switala wird
abgelehnt. Auf Antrag des Abg. K rause⸗Waldenburg freikons.)
wird hierauf die Vorlage in dritter Lesung ohne Debatte en bloc angenommen. ,
Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines Sesekegesetz es. ;
Nach dem Gesetzentwurf soll zum Zwecke der Regelung der Vorflut nach Maßgabe eines einheitlichen Bauplans und der Abwässerreinigung im Niederschlagsgebiete der Seseke und ihrer Nehenflüsse sowie der Unterhaltung und des Betrlebg von aus geführten Anlagen eine Genossenschaft gebildet werden, die berechtigt ist, die das Genossenschaftsgebiet durchfließenden
Wasserläufe auszubauen und zu benutzen, soweit es im Bau— plan vorgesehen ist.
Die Kommission hat einige Abänderungen vorgeschlagen. Nach der Vorlage bedürfen die Satzung und solche Aende⸗ rungen, die den Sitz oder die Vertretung der Genossen— schaft betreffen, der Genehmigung des Königs, andere Aenderungen der Genehmigung des zuständigen Ministers. Nach den Kommissionsbeschlüssen sollen die Satzung und alle etwaigen Aenderungen der Genehmigung des Ministers bedürfen. Gegen die Verfügung des Regierungspräsidenten in bezug auf die Feststellung des Haushaltsplanes der Genossenschaft sollte derselben nach der Vorlage binnen vier Wochen die Klage beim Oberverwaltungsgericht zustehen. Die Kommission hat diese Be⸗ stimmung dahin geändert, daß der Genossenschaft binnen zwei Wochen die Klage beim Bezirks ausschuß zusteht. Der Auf⸗ lösungsbeschluß bedarf nach den Kommissionsbeschlüssen der Genehmigung des zuständigen Ministers, während die Vorlage die Genehmigung des Königs vorgesehen hatte.
Berichterstatter Abg. Schulze-Pelkum (kons.) referiert über die Kommissionsbergtungen und beantragt namens der Kommission die Annahme der Vorlage in der Kommissionsfassung.
Das Gesetz wird in zweiter und dritter Lesung ohne Debatte in der Kommissionsfassung en bloc an genommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Bereitstellung weiterer Mittel fir die nach dem Gesetze vom 132. August 1905 durchzuführende Regelung der Hochwasser⸗-, Deich-⸗ und Vor⸗ flutverhältnisse an der oberen undmittleren Oder.
In Vertretung des Berichterstatters Abg. Freiherrn von Maltz ahn referiert .
Abg. von der Osten (kons) über die Kommissionsberatungen und beantragt namens der Kommission, den Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der im § 1 des erwähnten Gesetzes bereitgestellten Summe von 15 Milltonen auf 43 Millionen Mark vorsieht, unverändert an= zunehmen.
Die Vorlage wird in zweiter und dritter Lesung ohne Debatte dem Kom missionsantrag entsprechend unverändert en bloc angenommen.
Hierauf wird eine Reihe von Petitionen den 1 trägen der Kommission entsprechend erledigt.
Um Hi Uhr vertagt sich das Haus. Nächste Sitz Freitag, 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Anträge, Petitionen
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Saatenstand in Bulgarien.
Nach amtlichen Erhebungen ist trotz der allgemeinen Mh machung im Oktober v. J. die Augzsaat des Winterget reideß Bulgarien auf etwa 85 — 960 v. O. des vorhandenen Ackerbodeng no rechtzeitig erfolgt. In Nordbulgarien, insbesondere in den östlit Donaugebieten, soll fast kein Feld unbestellt gebließen sein, waͤhr in Südbulgarien, das unter dem Aufmarsch der Truppen stä ker leiden hatte, ein großer Teil der Felder im vorigen Herbst in g mangelung von Arbeitskräften Und hauptsächlich von Arbeltey unbestellt gelassen werden mußte.
Der verflossene Winter mit seiner vorwiegend milden und min feuchten Witterung war für die Entwicklung der Saaten sehr günst Diese befinden sich gegenwärrig in guter Verfassung. Die 'in ö zweiten Hälfte des Monats März fast in ganz Bulgarien niede legangenen gusgiebigen Niederschläge übten auf die Weiterentm gung der Wintersaaten einen günstigen Einfluß aus und j statteten die Feldbestellung zur Aussaat der Frühjahrssaaten. Frühjahrsausscat ist 3. 3. noch in vollem Gange und nn in Ermangelung männlicher Kräfte zum größten Teil Run die, Frauen besorgt. Die noch andauernde kühle und feucht Witterung läßt erhoffen, daß auch die etwas verspätete Frübjah aussaat sich noch vor Eintritt der sommerlichen Hitze zu genügend Widerstandsfähigkeit entwickeln werde. In hiesigen landwirtsha lichen Kreisen wird angenommen, daß trotz des Krieges, der der Ln wirtschaft seit Oktober v. J. den größten Teil der Arbeite kräfte e zogen hat, die Ernteaussichten für Bulgarien ziemlich gut stehen.
Der Mangel an Arheitsvieh, das zum größten Teil bei g Mobilmachung von der Militärbehörde angefordert worden ist, mat sich überall recht fühlbar. Üm diesem Mißstande abzuhelfen, hat! Ackerbauministerium in Uebereinstimmung mit der bulgarischen Lan wirtschaftsbank beschlossen, Arbeitsvieh im Auslande anzu kaufen in zum Selbsfkostenpreis an die bedürftigen Bauern abzugeben. Di jenigen Bauern, die keine Mittel zum Ankauf von Arbeitsbieh h sitzen, sollen von der Landwirtschafte bank Varlehen bon je 50h s erhalten. Außerdem gewährt die Bank den notleidenden Bauen familien noch einmalige Darlehen von se 400 Fr. zum Ankauf hy Saatgut und weitere je 300 Fr. zum Ankauf von Lebensmitteln h zur nächsten Ernte. (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Sofia han 18. April 1913.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Ab sperrungs⸗ mas,regeln.
Griechenland.
Durch Königliches Dekret vom 16. v. M. (a. St.) ist Quarantäne für Hertünfte von Konstantinopel und w der asiatischen und europaͤischen Küste des Marmarameeres an gehoben worden. Diese Herkünfte sind in Zukunft einer ärztlich Untersuchung unterworfen.
Verdingungen.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim Reichs— . Staattz anzeiger‘ ausliegen, können in den Wochentagen in desß
Expedition während der Dienststunden von 9 = 3 Uhr eingesehen werden
Oesterreich⸗Ungarn. 17. Mai 1913, 12 Uhr. Stadtmagistrat in Sarajevo: Lieferm einer mechgnischen Drehleiter von 26 i Höhe. Als Sicherheit si 5 o/ der Angebotsumme zu hinterlegen. Näheres beim Reich
anzeiger). Itali en.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Rom und gleichzeit, die Königliche Präfektur in Catanzaro. 9. Mai 1913, Hen, 10 bis 11 Uhr: Bau der Landstraße Nr. 94 zwischen S. Mann d' Aquino und dem Vorort Martirano Alto nebst Lieferung der a forderlichen Baumajertalien. Länge 6408,51 m. Voranschl⸗ 475 000 Lire. Zulassungsanträge und Zeugnisse ꝛc. bis 2. Mai 19h! Vorläufige Sicherheit 26 0060 Lire; endgültige io der Zuschlagsumm Näheres in italienischer Sprache beim Reichs anzeiger).
Ministerium der öffenllichen Arbeiten in Ron und gleichzeith die Königliche Präfektur in Potenza. 10. Mai 1913, Vormittag 10 bis 11 Uhr: Bau des 2. Abschnitts der Landstraße Nr. Hh3 vn der Brücke Nr. 19 der Landstraße Pes copagano. Sant' Andrea? Conza bis zur Kapelle von San Vito di Castelgrande nebst Liefern
der erforderlichen Materiallen. Länge 11 864,29 m. Voranschln
6s! 00229 Lire. Zulafsungsanträge und Zeuanisse 2c. bis 1. Mn 1913. Vorläufige Sicherheit 35 060 Lire. Näheres in italienische Sprache beim „Reicheanzeiger“.
Generaldirettion der Staatzessenbahnen in Rom. H. Mai 19 Vorm. 9 Uhr: Bau des 4. Abschnitts der Eisenbahnstrecke Rom Fiume Amaseno nebst Lieferung der erforderlichen Materialien. Linn 9985,33 m. Voranschlag 2 2590090 Lire. Zulassungsanträge und Zeugnisse ꝛc. bis 25. April 1913. Vorläufige Sicherheit 100 060 Lit endgültige 226 000 Lire. Näheres in italienischer Sprache bein Reichsanzeiger !).
Bürgermeisteramt in Cupramarittima. 30. April 1913 Vorm. 11 Uhr: Bau von 4 Schulhäufern. Voranschlag 97 06. Lire. Zeugnisse 2c. bis 25. April 1913. Vorläufige Sicherheit 000 Lire, endgültige 1 der Zuschlagsumme. Näheres in italienischer Sprache beim . Reichsanzeiger?.
BSelgiss
2. Mai 1913, 141 Uhr. Hòtel de ville in Brü ssel: Lieferum bon 100 9000 kg Hafer in zwei gleichen Lofen für den Straßen⸗ reinigungsdienst. Lastenheft (90 Centimes) vom Burgau de Compte- hilits, Brüssel, Rue du Lombard 18, zu beziehen. Eingeschriebene Angebote zum 1. Mai.
3, Mai 1913, Mittags. Hstel de ville in Lütti ch: Lieferun⸗ von 43000 Pflaster⸗ und 2000 Kopfsteinen. Lastenheft (H6 Centimech vom Stadtsekretariat. —
109. Juni 1913, 10 Uhr. Ecols de Bienfaisanceo de I'RPtat in Moll (Provinz Antwerpen): Einrichtung einer Zentral heizung in den Gebäuden der neuen Schule. Eingeschriebene Angebote unter zoppeltem Umschlag spätestens bis 6. Juni an' den Pirektor der An yal Laltenheft und Pläne vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15.
Türkei.
FStadtpräfeltur in Konstantinopel:; Verpachtung der Gat— anstalt von Dolmgbagtsche auf 5 Jahre. Sicherheits leitung 10 6b tärkische Pfund. Angebote an die Ausschreibungskommtssion der ge⸗ nannten Stadtpräfektur, woselbst Lastenhefte und Näheres.
Bulgarien.
8 21. Mai 1913. Kreissinanzverwaltung in So fia: Lieferung elnes doppelten elettrischen Aufzugeg nebst sämtlichen Zubehörteilen für die siagatliche Kohlengrube „Pernik“. Anschlag 15 000 Fr. Die Lastenhefte, und sonstigen Unterlagen liegen an Werktagen in der Minenabteilung deg Handelsministeriums sowie in der Direktion der Kohlengrube „Pernik“ zur Einsicht auf.
Etatistik und Voltswirtschaft.
Cin und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. April 1913 und im Betriebsjahr 1912/13, beginnend mit 1. September.
Einfuhr Ausfuhr
im Spezialhandel im Speztalhandel
Gattung des Zuckers
; 1. Sept. 1. Sept. II. bis 1917 151 20. April bis bis
zo. Arril 20 April 191 20. Abril 20. Ahril
1913 1912 1913 1912
Verbrauchs zucker
gleichgestel Re e s (76 a)
Rübenzucker: Krist (17
raffinierter und dem raffinierten
ucker ¶ 76 asi
llzucker (gran 63
gemahlene Raffinade Brotzucker ¶ 76g) Farin 765)
anderer Zucker Rohrzucker, ro
anderer fester un des Invertzuck
Füllmassen und Zu futter; Rübensaf
Zuckerhaltige Waren unte Gesamtgewicht
Berlin, den 25. April 1913.
dz rein dz rein
16 349 12 154 167 831 3 252 9665 14686 9230 — 6
1ꝗ428 — —
608 121 585 1965018 02 85h 163 — — — 37 . 19255 467 060 181426 25 ?. 10580 301 467 122444
19 : 3700 234 053 79 244
26 3 5 865 117505 66 h36
25 36 4969 134935 90 606
. 1303 5 322 923 ; 674 15 859 134 996 267 .
JJ
*
132 210 38 ? 225 740
1274 12
29 992 11 8652
35 3965 12 226
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
Ein⸗ und
. Aus fuhr einiger wichtiger Waren im Spezialha!
1del in der Zeit vom 11. bis der beiden letzten Jahre.
dz — 100 kg.
20. April
Warengattung
Baumwolle Flachs, gebrochen, ge⸗ schwungen usw. Hanf, roh, gebrochen, ge⸗ schwungen usw. h Jute und Jutewerg. Merinowolle im Schweiß Kreuzzuchtwolle im
Steinkohlen 12 287 792
Braunkohlen.. 1 gereinigt ( deucht⸗·
Chiles alpeter .
Rohluppen, Rohschlenen,
Rohblöcke usw. .. Träger, eiserne Eisenbahn⸗,
Ei in hen
JJ Feingold, leglertes Gold, Barren aus Bruch⸗ d Deutsche Goldmünzen. Fremde Goldmünzen. ) auch Eisenbahnlaschen und unterlagsplatten aus Eisen.
Berlin, den 25. April 1913.
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
Veröffentlichungen des Kaiserlichen April 1913 hat folgenden Inhalt: itsstand und Gang der Volkskrank⸗ — Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Cholera. — Gesundheitswesen Gesetzgebun leifarben 2c.
GSesunzheits amts Personalnachrichten. — Gefundhe
egen Pest. — Desgl. gegen reußischen Staats, 1911. —
Weinuntersuchungszeugnisse. = e. — Glashütten — (Preußen.) Wohnungen Tuber⸗ Oeffentliche Gesundheit. — smittel 2c. — Tierseuchen im Desgl. im Auslande. — Desgl. in Bul⸗ — Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. Verhandlungen von gesetzgebenden K (Deutsches Reich.) ußland.) Bewegung der Bevölkerung ꝛc. — Wochentabelle über die Sterbefälle in 000 und mehr Einwohnern. des. — Erkrankungen in Krankenh gl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken.
— Stein⸗ kohlenbergwerk r. — Kreistierärzte. — (Baden. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Teben Deutschen Reiche, 15. April. — grien, 3. Vierteljahr 1912. Preußen, Baden.) — aften, Vereinen, Kongressen usw. Aerztetag. - Vermischtes. C 1911. — Geschenkliste. deutschen Orten mit 40 größeren Städten des Auslan deutscher Großstädte. — Des — Witterung.
Sandel nnd Gewerbe.
(Aus . ar nf ug hir, Nachrichten für Handel, wirtschaft ?).)
Belgien.
freie Zulassung der von Handlungsreisenden ertretern deutscher Firmen eingeführken Muster. nanzminister hat in einem unterm 14. März 1913 an die
usammengestellten Industrte und Lanb⸗
Steuerdirektoren gerichteten Rundschreiben darauf hingewiesen, daß die zeitweilige zollfreie Zulassung von Mustern für Handlungsreisende nach den geltenden Bestimmungen nur unter der Bedingung gewährt wird, daß sämtliche zur Einfuhr abgefertigte Muster innerhalb der
vorgeschriebenen Frist wiederausgeführt werden.
Indes sollen, die von Handlungereisenden oder sonstigen Ver⸗ tretern deutscher Firmen für Muster gelösten Transitväfse in Zukunft auch dann als erledigt angesehen werden, wenn nicht sämtliche zur
ö wiederausgeführt werden, vorausgesetzt jedoch, daß dem Zollamt ein Verzeichnis der in Belgien verbliebenen Musterstücke vorgelegt und der darauf ruhende Eingangszoll entrichtet wird. In diesem Falle soll die Erhebung des Zolles auf dem Muster— passe vermerkt und, wenn das Vorhandensein, die Nämlichkeit und die Wiederaus fuhr der übrigen Mustersücke gehörig festgeftellt ist, die für die Einfuhr sämtlicher Muster gefsellte Sicherheit zurückgezahlt oder gelöscht werden. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Gesandt⸗
Einfuhr abgefertigten Mu
schaft in Brüssel.)
Oesterreich Ungarn.
Geplantes Schaum weinsteuergesetz. Der Finanzausschuß des österreichischen Abgeordnetenhauses hat unterm 4. März 1913 dem Plenum dieses Hauses einen anderweiten, von der Regierungsvorlage abweichenden Gesetzesvorschlag, betreffend die Schaumweinsteuer, vor⸗
gelegt.
Hiernach sollen Schaumweine einer Verbrauchsabgabe (Schaum⸗ weinsteuer) unterliegen. Als Schaumweine gelten alle Weine, Fruchtweine (Qbst⸗ und Beerenweine), weinhaltige oder fruchtwein—⸗ haltige Getränke mit einem Alkoholgehalte von mehr als einem Volumprozent, aus welchen beim Oeffnen der Flasche Kohlensäure unter Aufbrausen entweicht. Die Schaumweinsteuer soll betragen: für eine Flasche mit über 425 bis S560 cem Rauminhalt (ganze Flasche) 80 h, wenn jedoch der Schaumwein nachweislich aus Frucht wein hergestellt ist, ⁊5 h; für eine Flasche mit über 230 bis 435 cem Rauminhalt (halbe Flasche) die Hälfte, für kleinere Flaschen ein
Viertel des Steuersaßzes für die ganze Flasche.
Bei Flaschen, deren Rauminhalt größer als 850 cem ist, wird für jede weiteren, wenn auch nur angefangenen 2390 cem Rauminhalt
je ein Viertel des Steuersatzes für die ganze Flasche gerechnet.
Alle Schaumwein enthaltenden Umschließungen sollen als Flaschen
im Sinne dieses Gesetzes gelten.
Für den über die Zollinie eingeführten Schaumwein ist die Schaumweinsteuer vom Empfänger bei der Zollabferiigung zu ent—
richten.
Das Gesetz soll für die im Reichsrat vertretenen Königrelche und Länder Geltung erhalten und, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, zwei Monate nach seiner Kundmachung in Kraft treten.
(Nach einem Bericht der Kaiserlichen Botschaft in Wien.)
Großbritannien.
Lhe Imperial Tariff 1913, enthaltend den britischen Zolltarif nebst den Gesetzen über die Waren-Cinfuhr und Lagerung sowie über die Waren. Ausfuhr und Durchfuhr, ferner die Ein; und Ausfuhrlisten, wonach die Ein- und Ausgangtzanmeldungen bei der Ein⸗ und Ausfuhr von Waren abzufaffen sind, ist im Verlage von Eyre and Spattiswoode, Lid. London, Cast Harding Street E. C. und Westminster Victoria Street 8W. erschienen und zum Preise
von 2 Schill. 6 Pee. zu beziehen.
Schweden. Geplante Zolltarifänderungen. Der Steuerausschuß des
Reichstags hat sich gegen eine Herabsetzung der Zollsätze für Kupfer⸗ blech ausgesprochen, dagegen für eine Herabsetzung des Zolles auf
sogenannte revsterings mattor (Matten für Bauzweck e) von 7 auf 5 Oere für 1 Kg sowie ferner für eine Eihöhung des Zolles auf flüssige Wasch⸗, Scheuer⸗ und Poliermittel, in Ge⸗ äßen mit weniger als R kg Rohgewicht von 10 auf 25 Oere ür 1 kg. (Nach Stockholms Dagblad..
Vereinigte Staaten von Amerika. olltarifentwurf. Der Entwurf eines neuen Zolltarifs der Verelnigten Staaten von Amerika liegt vor und kann im Reichsamt des Innern, Sollbureau, eingesehen werden. Anträgen auf Zusendung der Drucksache kann zurzeit noch nicht entsprochen werden.
Brasilien.
Einstellung der Zollbevorzugung von Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Nach einer unter dem 11. April 1913 veröffentlichten Verordnung des Präsidenten sind die bisher für Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika ewa hrien Zollermäßigungen noch auf folche Waren anzuwenden, die ls zum 9. April 1953 in brasilianischen Häfen eingetroffen sind. Seit dem 10. April 1913 unterliegt somit die gesamte Einfuhr aus den Vereinigten Staaten von Amerika wie die Waren aus anderen Ländern den allgemeinen Zollsätzen des Tarifs.
Niederländisch Ostin dien.
Zelltarifänderung für Salz. Durch Verordnung des Generalgouverneurs vom 11. Januar 1913 sst der Zoll für Salz, andere als Tafelsalz aller Art sowie See⸗ und Steinsalz“, in dem zum Zollgebiete gebörenden Teile der Residentschaft Sstküste von Sumatra sowie in dem Teile des Gouvernements Aijeh und zugehörige Gebiete, der nicht bereits nach dem niederländisch ostindischen Tarif⸗ gesetz zum Zollgebiete gehört (mit Ausnahme der Insel Web), mit Wirkung vom J. Februar 1913 ab von 6,50 Gulden auf 10 Gulden für 100 g hinaufgesetzt worden. ( Javasche Courant.)
Nach der Wochenübersicht der Reichs bank vom 23. April 1913 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva. 1913 1912 1911 Metallbestand (Be⸗ 1st 6 is stand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das 3 fein zu 2784 t erechnet) 1 306 235000 1284 664 000 ¶ 41 06 Ho) (. 61 0l7 666) darunter Gold. 1 005 935 060 g9365 810 000
29 981 000 46278 000 Bestand an Reichs⸗ ö .
kassenscheinen .. ͤ 25 032 000 47 995000 w 3 600 000 4 887 000) Bestand an Noten w ;
anderer Banken. t 44 759 000 51 645 000 w— 7857 000) 8 023 000 Bestand an Wechseln . .
und Scheck. . 1 191920 000 1092889 000 940 064 000 lO 986 O00) (- 106 298 O00) (- S5 129 000) Bestand an Lombard⸗
forderungen . 66 498 000 59 232 000 56 438 000 — 23 Ci 600) (— 25 4565 0 5) ( — 31 a3 66065) Bestand an Effekten 9 823 000 15 300 000 S 955 000 ( 35 720 000) (— 19972 O00) (- 20 090000)
185 740 000 141 409 000 188 120 000 . 8 341 00 (4 3 816 004 I607 606)
Bestand an sonstigen e hem,
Passiva: Grundkapital... 180 9000 000 180 000 000 180 000 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) Reservefonds.. 70 948 0600 66 937 000 64 814 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) Betrag der um laufenden Noten. 1 842 689 000 1647 O24 000 1559 9g38 000 96 g51 00) - 90930 O00) ( - 57 616 000)
sonstige täglich fällige
Verbindlichkeiten. 694 747 000 766 344 000 644 156 000 ö 23 096 O00) (4 20 909 000) ( 4709000)
sonstige Passiva .. 42 523 000 32 829 000 24 571 000 ( S816 00 4. Ih 8 Go ο .. 1 617 006)
Wa gengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. April 1913:
,, ,, Revier Seltz llt 3116 nzahl der Wagen Nicht gestellt. —
In der gestrigen Sitzung des engeren Ausschusses des Aufsichts. rats der Deutsch Asiatischen Bank wurde laut Meldung des W T. B. aus Berlin beschlossen, für das Geschäftsjahr 1912 eine Dividende von 50 in Vorschlag zu bringen.
— In der gestrigen Hauptversammlung des Stablwerksvber—⸗ bandes wurde laut Meldung des W. T. B. aus Düsseldorf über die Geschäftslage berichtet. Betrefft Halbzeug haben nach der Ende Februar erfolgten Freigahe des Verkaufs für das zweite Vierteljahr die inländischen Verbraucher sich größtenteils für diesen Zeitraum ein. gedeckt, wobei die derkauften Mengen den Bezügen der Vormonate entsprachen. Der Abruf war befriedigend. Am Auslandsmartt sind seit dem letzten Berichte wesentliche Aenderungen nicht ein= getreten. In Großbritannien läßt sich der inn den letzten Monaten ruhiger liegende Markt in Weißblechen wieder besser an. Die günstige Lage in sämtlichen mit dem Schiffbau in Verhindung stehenden Industrien behauptet sich, und die Schiffs⸗ werften sind im allgemeinen bis weit in das nächste Jahr hinein gut besetzt. Auch bei, den Konstruktionswerkftätten und Maschinenbau⸗ anstalten liegt genügend Arbeit für das laufende Jahr vor. In schwerem Oberbaumaterial wurden von den preußischen Staatsbahnen Nachtrag bestellungen für das Etats jahr 1913 aufgegeben, sodaß der Gesamtbedarf an Schienen, Schwellen und Kleineisenzeug für das laufende Etats jahr den des Vorjahres erheblich um rund 134 6000 * übertrifft. Mit Klein und Nebenbahnen wurden in den letzten Monaten ebenfalls be⸗ trächtliche Mengen abgeschlofsen. Der Auslandsmartt lag bei ange⸗ messenen Preisen befriedigend. In Grubenschienen hat sich der Spezi⸗ sikationseingang. der im März etwas nachgelaffen hatte, wieder ge⸗ bessert. Das Rillenschienengeschaäft liegt nach wie vor sehr gut, und belt den Rillenschienenwerken liegt volle. Beschäftigung bis in Das nächste Jahr, zum Teif bis FJahresmitfe, vor. In Formeisen ist der Julandsabsatz zufriedenstellend, doch beobachtet der Handel für neue Geschäfte infolge der immer noch unbefriedigenden Lage des Baugeschäfts, namentlich an den größeren Plätzen, weiter Zurück. haltung. Auf dem Auslandgmarkte liegen die Verhältnisse ahnlich wie im Inlande. Der Abruf befriediat, doch ist man auch hier in bezug auf nene Käufe zurückhaltend. Die nächste Hauptversammlung ist auf den 29. Mal in Leipzig anberaumt.
— Dem Vernehmen nach lieferte, wie W. T. B. aus Frank⸗ furt g. M. meldet, die gestrige Zeichnung der dreiprozen tigen elsaß JLothringtschen Rente ein Fehr günstiges Ergebnis, namentlich auch hinsichtlich des Charakters der Zeichnungen, die hauptsächlich aus Anmeldungen auf Sperrstücke und Schuldbuch⸗ eintragungen bestanden.
— Ber ß der Harpener Bergbau Aktien gesellschaft betrug laut Meldung des . W. T. B. im ersten Duartal 1913 einschließlich der Gewerkschaflen Sieben Planeten und Victoria, Lünen hei 73 Arbeitstagen 7 008 706 gegen 5 277 600 4 bet 3 Arbeitstagen im vorhergehenden Quartal und gegen 3 ꝗb6 000 4 bei I6 Arbeitstagen im ersten Quartal 1912. Im ersten Quartal 1913 wurde durch . der Bestände noch eine Einnahme von bed og) A6 erzielt. Die Vergleichsziffer für das erste Quartal 1912 derstebt sich ausschließ lich der Gewerkschaften Sieden Planeten und Vietorla⸗Lünen.) w . ö
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