1913 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

20 oder 22 Jahren. Es handelt sich hier nicht bloß um Grund und den, sondern auch um die Vernichtung einer sehr erheblichen Zahl Febäuden. Der eine spricht von 8 Gehöften, der andere von 120

1 Gebäuden. Mein Gehöft ist geradezu in jeder Beziehung ergültig ausgebaut. Es hat eine Menge von besten Stallgebaäu—⸗

en, auf dem Gehöft befindet sich ein Wohnhaus, in Schlesien nennen vir es Schloß, was es aber in Wirklichkeit nicht ist, ein Wohnhaus von einer Größe und Schönheit, wie es nur selten auf mittleren Be⸗ kommt. Es ist ein alter Renaissancebau, der von einem der Vorbesitzer erbaut wurde und schon während der schlesischen Kriege ein berühmter Quartierort von Friedrich dem Großen gewesen ist, in welchem Friedrich der Große seinen noch berühmten Brief ge⸗ schrieben hat, in welchem er den Antrag auf Friedensschluß entrüstet zurückwies und mitteilte, er wolle mit seiner Armee siegen oder unter⸗ gehen. Sie werden es begreiflich finden, wie wertvoll diese Erinne⸗ tungen für unsere Familie sind und wie schmerzlich wir es empfin⸗ den, daß bei der ganzen Frage der Anlage des Staubeckens wir nicht einen Augenblick in die Lage versetzt worden sind, diese ethischen Gründe geltend zu machen. Ich werfe dies in keiner Weise der Regierung por, aber die provinziellen Lokalbehörden hätten etwas mehr Rücksicht auf die Menschen nehmen müssen, die in dieser Weise von ihren Maß⸗ nahmen betroffen werden. Daß man hier diese Verhältnisse nicht kennt, ist mir begreiflich, aber in der Provinz mußte man sie kennen. Alle diese Gesichtspunkte habe ich in der Kommission zum Gegenstand eingehender Erörterung gemacht, und ein Antrag von mir bezweckte, n Minister zu bitten, sich damit einverstanden zu erklären, daß der e Teil des Gesetzentwurfes bezüglich der Verbesserung der Oder— rasserstraße Annahme findet, daß aber bezüglich des Staubeckens, ob ttmachau oder Malapane, in einer Frist von einem Jahre noch nähere Darauf ist eine Erklärung der Re⸗

as Staubecken ar eptie Kommission bezweifelt würde, der ganze Gesetzentwurf fallen müsse. Meine Bedenken gegen den Gesetzentwurf sind durch die Diskussion nicht behoben, aber ich habe meinen Antrag zurückgezogen auf Grund der Erklärung der Regierung, daß sie volle Verantwortung für die Richtigkeit ihrer in der Vorlage aufgestell⸗ Ich will nicht auf mich den Vorwurf ) anten und von der

Mo 6 Weg zur WBer⸗

3

* 8

* 2 *

6 3 2

ran ich nicht tragen, z DdDigson asten * 18 Mor ich diesen alten, schönen Besitz

9 ,, 14 d 21 . n, um damit meiner Heimat zu dienen.

, Q w

2 8 3 63

9

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Ueber die wirtschaftliche Bedeutung dieser Vor⸗ lage können Zweifel kaum bestehen. Herr Graf Zedlitz hat im Ein⸗ gange seiner Rede darauf hingewiesen, daß der Ausbau der Oder und die Zuführung von Zuschußwasser aus Talsperren nicht allein den oberschlesischen Interessen zugute kommen, sondern der ganzen Provinz. Ich möchte hinzufügen, daß auch über die Interessen der Provinz Schlesien hinaus diejenigen unseres größten Seehafens an der Ostsee, Stettins, wesentlich gefördert werden; auch dle wirtschaftlichen Inter essen des großen Wirtschaftsgebietes von Berlin und darüber hinaus werden gefördert. Gerade darum legte die Staatsregierung ent— scheidenden Wert darauf, diese Vorlage an den Landtag zu bringen, um alle jene Interessen wirksam und ausgiebig zu befriedigen.

s ist aber noch ein anderes Moment gewesen, das di Staatzregierung veranlaßt hat, diese Vorlage alebald, vielleicht mit einer starken Beschleunigung, die der Herr Vorredner bemängelte, herauszubringen. Es ist ja bekannt, daß das Reichs— schiffahrtsabgabengesetz vor 17 Jahren verabschiedet wurde, ein Gesetz, das auch für natürliche Wasserstraßen die Möglichkeit schafft, Befahrungsabgaben zu erheben. Bei der Behandlung dieses Gesetzes hatte sich im Laufe der Jahre herausgestellt, daß es nur durchzusetzen wäre, wenn man als Gegenleistung für die Erhebung von Abgaben den Ausbau der Ströme ins Werk setzte. Die Durch⸗ führung des Gesetzes bringt uns aber manche Widerstände und Schwierigkeiten. Wir können heute noch nicht überseben, wann es möglich sein wird, auf dem Rhein und der Elbe Schiffahrtsabgaben zu erheben. Gegen diese Art der Finanzierung von Schiffahrtsver— besserungen bestehen in den Niederlanden und in Oesterreich Bedenken, die wir zu zerstreuen bemüht sind. Einstweilen sind wir nur in der Lage, auf den anderen deutschen Strömen, insbesondere auf der Weser und auf der Oder, vorzugehen, und wir legen ganz entscheidenden Wert darauf, auf der Oder den Nachweis zu liefern, daß durch die Erhebung von Schiffahrtsabgaben der Ausbau des Stroms und die damit verknüpften wirtschaftlichen Interessen eine erhebliche Förderung erfahren. Ich habe im anderen Hause dieses Gesetz als erste Frucht des Reichs— schiffahrtsabgabengesetzes bezeichnet, die wir zu pflücken suchen, um an anderer Stelle den Beweis zu liefern, wie segensreich es wirkt. Ich wollte nicht unterlassen, auf diesen allgemeinen Gesichtspunkt nach— träglich hinzuweisen.

Im Laufe der Vorbereitung des heute zur Erörterung stehenden Oder -Gesetzes haben in der Tat die Auffassungen darüber gewechselt, wie die erstrebten wasserwirtschaftllchen Ziele am besten zu erreichen wären. Ueber den Ausbau der Oder unterhalb Breslaus bestanden

i uns keine wesentlichen Zweifel, nackdem durch eine Proberegulierung ein Verfahren festgestellt war, das wir als zweckmäßig erkannten. die Anlage der Staubecken machte größere Schwierigkeiten.

Es ist durchaus zutreffend, daß in den ersten Stadien daran gedacht war, eins dieser Staubecken in das Malapanetal zu verlegen, etwa nach Kolonnowska. Zu einem ausführlichen Projekt ist es nicht gekommen. Bei der weiteren Bearbeitung ergaben sich Schwierigkeiten nicht allein, weil inzwischen ein Besitzwechsel eingetreten war und weil infolge dieses Besitzwechsels sebr hohe Mittel für den Grunderwerb aufzuwenden esen wären, sondern weil in technischer Beziehung sehr lebhafte Bedenken sich nach der Richtung geltend machten, daß es nicht möglich schien, eine genügende Dichtung des Sperrdammes herbelzuführen. Ich kann mich in dieser Frage selbstverständlich nur beziehen und verlassen auf das Gutachten der Wasserbautechniker des Ministeriums. Es stellte sich ferner heraus, daß es nicht möglich gewesen wäre, in dem Malapanestaubecken einen Hochwasserschutzraum

schaff en daß die dort aufzustauende Wassermenge nicht un—

heblich geringer gewesen wäre als an anderer Stelle. Diese Um— ande wirkten dahin zusammen, daß mit der Projektierung des Ott⸗ achauer

1nd Und

z aufstauen. 35 Millionen Kubikmetern für die Sxeisung der Oder jur baben, wir können außerdem einen Hochwasserschutzbau von 23 Millionen Kabikmetern schaffen und haben die Möglichkeit, noch in ele en, das die Verkehrsgebiete, die

*

waren doch recht bedeutsame Gründe, die die ierung bewegten, das Ottmachauer Staubecken

in Arssicht zu nehmen. Die Hamelsche Tenkschrift, die sich über die Staubecken. in Schlesien verbreitet, ist bei uns bekannt. Sie führt unter den Staubecken solche an, deren Koslen durch einen Anschlag ermittelt, und solche, deren Kosten über— schläglich ermittelt sind. In der zweiten Gruppe befindet sich das Ottmachauer Staubecken; dabei ist die Anmerkung gemacht, daß für das Ottmachauer Staubecken mittlerweile ein allgemeiner Entwurf aufgestellt sei. Das war 1910. Bezüglich des Malapanebeckens ist in der Denkschrift auf Seite 9 ausgesprochen, daß eine endgültige Entscheidung über den Bau des Beckens noch nicht hat herbeigeführt werden können, „da bei den immerhin schwierigen geolegischen und hydrologischen Verhältniffen die Untersuchungen noch nicht abge— schlossen seien. Also noch 1910 war durchaus nichts festgestellt, was eine Entschließung der Staatsregierung bezüglich des Malapane— staubeckens ermöglicht hätte. Ich kann nicht leugnen, und ich habe es bereits in der Kommission ausgesprochen, daß es für mich und mein Ressort außerordentlich schwierig ich kann nur sagen, in einem gewissen Sinne geradezu schmerzlich war, den Gedanken des Malapanestaubeckens, das inmitten eines großen Waldgebietes liegt— aufzugeben und dafür das Projekt eines Staubeckens auf den Schild zu erheben, das innerhalb eines Gebietes mit altem Kulturboden belegen war. Es werden 8000 Morgen beansprucht, und von dicsen sind 5000 in hohem Kulturstand. Einen solchen Eutschluß zu fassen, ist unter allen Umständen schwer und namentlich dann, wenn solche Momente, wie sie Herr Graf von Zedlitz so zutreffend hervorgehoben hat, Momente ethischer und historischer Art mit zu berücksichtigen waren. Aber angesichts der außerordentlich großen wirtschaftlichen Interessen, die hier zu be— friedigen waren, befriedigt werden mußten, waren wir genötigt, über alle Bedenken hinwegzugehen; da keine andere geeignete Stelle er— kennbar war und gefunden wurde, mußten wir das Ottmachauer Staubecken als einzig in Frage kommendes projektieren und in Aus— sicht nehmen. Ich bedauere ganz außerordentlich, wie ich das bereits in der Kommission getan habe, daß mein Ressort in dieser Frage sich in einer gegensätzlichen Auffassung mit dem so hoch verehrten Herrn Vorredner befindet, dem langjährigen Oberpräsidenten der Provinz, einem der besten Kenner der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse der Provinz Schlesien, einem eifrigen Förderer der ganzen Wasserwirtschaft dieser Pirovinz. Wenn trotz aller dieser Erwägungen die Staatsregierung das Wasserwerk bei Ottmachau als einzig geeignetes in Aussicht ge— nommen hat, so wird rückschließend gefolgert werden können, daß es schwerwiegende Gründe gewesen sind, die sie zu diesem Entschlusse gelangen ließ.

Die in der Kommission gegebene Anregung, die Vorlage zuteilen, zunächst die Regulierung der Oder unterhalb Breslaus gesetzlich fest⸗ zustellen und die Anlage eines Staubeckens sich bei einer anderen Stelle als Ottmachau vorzubehalten, oder eine Nachprüfung vorzu— nehmen, ob die Anlage eines solchen Staubeckens an einer anderen Stelle möglich ist, ist von mir als nicht durchführbar bezeichnet worden. Die Vorlage ist ein einheitliches Ganzes. Die Regulierung der Oder unterhalb Breslaus ohne die Anlage eines Staubeckens bringt nicht entfernt die Vorteile, vielleicht gar keine Vorteile, wie wir sie von der Vorlage erwarten und durch sie für die Oderschiffahrt schaffen wollen. Es war freilich eine weitere Prüfung“ vorbehalten, aber ich bitte zu berücksichtigen, daß mein Ressort auf dem Stand— punkt steht, daß das Malavanestaubecken nicht in Frage kommen kann, daß ein Staubecken, welches einen solchen Fassungsinhalt hat, wie das von Ottmachau, an anderer Stelle nicht gefunden werden kann, daß also nur dieses Staubecken eben bci Ottmachau in Frage kommt. Unter diesen Umständen konnte jene Anregung meine Zu⸗ stimmung nicht finden. Ich möchte mir daher erlauben, dem hohen Hause zu empfehlen, entsprechend dem Beschlusse Ihrer Kommission die Vorlage der Königlichen Staatsregierung mit den Aenderungen, wie sie das andere Haus beschlossen hat, anzunehmen. (Bravo!)

könnte es schwer sein, eine Entscheidung zu treffen. Aber da ich als langjähriger Landrat des Kreises Neisse die dortigen Verhältnisse besser kenne als Exzellenz von Zedlitz, so bin ich der Meinung, daß das Staubecken bei Ottmachau doch das einzig richtige ist. Auch die finanziellen Verhältnisse sind in der Kommission eingehend geprüft worden, und die betieffenden Bedenken wurden zerstreut. Dasselbe hat die Frage über die Zufuhr des Zuschußwassers ergeben. Es stellte sich heraus, daß bei der Malapane die Verhältnisse nicht so günsiig liegen. Dieselbe Meinung wird nicht nur im Kreise, sondern auch in den anliegenden Kreisen geteilt. Dazu kommt, daß für den Bau bei Ottmachau der günstigste Boden vorhanden ist. In dieser Gegend liegt auch, keine einzige geschlossene Ortschaft. Zudem ist für die in Betracht kommenden Gehöfte genügend Ersatzland vorhanden. Ein weiterer Vorteil der Anlage an dieser Stelle ist doch der, da die Möglichkeit vorhanden t, das Hochwasser aus dem Altvater ablaufen zu lassen. So können le in Betracht kommenden Teile des Kreises von jeder Ueber⸗ wemmung befreit werden. Nicht zu unterschätzen ist der Vorteil, daß das Stauwerk als Elektrizitätszentrale werden kann.

r von Jerin-Geseß: Nach den gehörten Ausführungen

das wird jetzt nicht mehr nötig sein. vorteten Petition kann ich mich nicht anschließen; daß Rückstau nicht die geschilderten Gefahren entstehen können, das beweisen uns die Exfahrungen bei dem Staubecken von Marklissa. Es ist nur erforderlich, daß man sich eine sehr erfahrene Kraft für die Leitung des Werkes sichert; weil so die Hochwassergefahr wesentlich verringert worden ist, deshalb hat ja die Provinz die Garantie mit übernommen. Ich bitte, die Vorlage ebenso einstimmig, wie es das Abgeordnetenhaus getan hat, anzunehmen. Erfreulich ist, daß hier die Möglichkeit geboten wird, daß die Leute dem Kreise erhalten bleiben. Ja, sie bekommen im allgemeinen ein besseres Stück Land als jetzt, da das neue gegen Hochwassergefahr geschützt ist.

Dr. Graf Norck von Wartenburg: Bei der Entschließung muß man vor allen Dingen von der Frage ausgehen, ob eine andere Stelle erkennbar ist, wo ein solches Werk angelegt werden kann. In dieser Beziehung spricht alles für Ottmachau. An der Neisse ist der Hochwasserschutz in höherem Maße erwünscht, als an der Malapane, wo die Verhäaͤltnisse wesentlich günstiger liegen. Auch kann die erzeugte Elektrizität besser angewandt werden. Dagegen sprechen allerdings die Bedenken des Herrn Grafen Zedlitz, weil man Land der Kultur entziehen müßte. Dazu, kommt, daß auch früher seitens der Regierung darauf bingewiesen worden ist, daß ein Malapanestauwerk sehr brauchbar sein würde. Auf mich haben die ethischen und historischen Bedenken etren sehr erheblichen Eindruck gemacht. All das hat uns unsere Stellungnahme sehr schwer ge— macht. Die Entscheidung wird mir jedoch leichter gemacht, nachdem Herr Graf Zedlitz das große Opfer gebracht hat, seinen Antrag zurückzuziehen. Ta durch die Regierung erklärt wurde, daß eine abermalige Prüfung ein anderes Resultat aller Voraussicht nach

Graf von Oppersdorff: Bei der Kanalisierung der oberen Oder hat sich herausgestellt, daß ven vornher nicht genügend Bedacht genommen war auf die Schäden, die durch Rückstauen entstanden sind. Die Folge davon war eine große Anzahl von Prozessen, und zwar sollen es 163 Prozesse gewesen sein. Ich möchte deshalb an den Minifter die Bitte richten, bei der Errichtung dieses Staubeckens möglichst weitgehend darauf Bedacht nehmen zu wollen. Es ist gan; klar, daß jeder Adjazent das Recht hat, in dieser Richtung Vorsorge zu treffen und Vorbehalte zu machen. Aber es fehlt ihm besonderz, wenn es sich um bäuerliche Kreise handelt, an dem nötigen Sach verständnis. Ich wäre sehr dankbar, wenn vielleicht eine dahin— gehende Zusage gemacht würde, daß man alles ausbieten wird, um derartige durch Rückstauen eintretende Schäden fernzuhalten.

Unterstaatsfekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Von seiten der Staätsregierung sind bereits ungefähr 23 Millionen für die Beseitigung derartiger Lal en zur Verfügung gestellt worden. Rach dem Reichsgesetz besteht eine zivilrechtliche Verpflichtung der Regierung nicht. Trotzdem hat aber pie Regierung immer eine öffentlich- rechtliche Verpflichtung anerkannt, die Geschädigten zunächst durch Entwässerungkanlagen und, wo dies nicht mög⸗ lich war, auch durch bare Entschädigung zu entschädigen. Auf Wunsch der Beteiligten ist mit der Regelung der Schäden eine unbetelligte Behörde, nämlich die Generalkommission in Breslau, eingesetzt. Was die Generalkommission bezüglich des Auegleichs der Schäden bestimmt, wird seitens der Wasserbauverwaltung geleistet werden, sei es durch Meliorationsanlagen oder durch Barentschädigung. So bofft die Regierung den berechtigten Klagen über Stauschäden Abhilfe zu schaffen. Wie bereits ausgeführt worden ist, werden auch die Vorschriften des neuen Wassergesetzes angewendet werden, durch welche die Grundbesitzer durch eine Fülle von Kautelen geschütz werden.

Damit schließt die Generaldiskussion.

Ohne Spezialdebatte wird die Vorlage im einzelnen und darauf im ganzen unverändert genehmigt.

Ueber die Petitionen beschließt das Haus nach dem Kommissionsantrag.

Zu der Re solution bemerkt

Herr Dr. Ackermann-Stettin: Für das einzige Gebiet, auf dem sich ein Gegensatz zwischen Schlesien und Stettin herausgebildet hat, hat das Wassergesetz Parität festgelegt. Steitin hält, an diesem Grundfatz fest und verlangt keine Vergünstigung. Stettin will aber gegenüber Hamburg auch seine alten heimischen Vorzüge voll zur Geltung bringen. Durch die jetzt zu hohen Vertiefungsabgaben wird Stettin relativ viermal so hoch belastet als Hamburg. Der Staat darf Stettin nicht im Stich lassen, sondern muß eben den schweren Wettbewerb mit Hamburg und Emden ermöglichen. Ich bitte den Minister, Stettin in dieser Beziehung wohlwollend entgegenzukommen. Ferner bitte ich, die Vertiefung der Zufahrt nach Möglichkeit zu be— schleunigen. .

Graf von Behr-Behrenhoff befürwortet die Resolutien und tritt den Ausführungen des Vorredners vollkommen bei.

Die Resolution gelangt zur Annahme.

Ueber den Gesetzentwurf, betreffend Bereitstellung weiterer 28 Millionen für die nach dem Odergeset von 1905 durchzuführende Regelung der Hoch⸗ wasser⸗, Deich - und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, erstattet namens der 16. Kommission gleichfalls Herr Remy Bericht. Für die Durchführung des Gesetzes von 1905 sollte ein einheitlicher Plan

ufgestellt und durchgeführt werden. Die Bereitstellung der

Mittel hierzu war nicht Gegenstand des Gesetzes. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurden durch Gesetz vom 19. Juli 1906 15 Millionen Mark bereitgestellt. In der jetzigen Vorlage werden weitere 28 Millionen gefordert; im ganzen wird die staatsseitige Leistung für diese Arbeiten nicht über 60 Millionen absorbieren, von denen also bisher 43 Millionen zur Verwendung kommen. Die sonst Beteiligten haben bis jetzt rund 61, Millionen bei— getragen, davon die Stadt Breslau 4 Millionen.

Ohne Debatte wird die Vorlage endgültig nommen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Präsident von Wedel: Es läßt sich zurzeit nicht mit Be stimmtheit übersehen, ob innerhalb der laufenden Legislaturperiod der Zusammentritt des Herrenhauses noch einmal nötig werden wird.

Ich muß mir daher vorbehalten, eventuell unter Festsetzung des Sitzungs— tages und der Tagesordnung die Herren noch einmal einzuladen. Fur jetzt bleibt mir nur übrig, Ihnen ein gesegnetes und fröhliches Pfingstfest zu wünschen.

Schluß nach 512 Uhr.

ange⸗

Nächste Sitzung unbestimmt.

Verdingungen.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim Reichs und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 3 Uhr eingesehen werden.)

Italien.

Bezirksschützenverein in Treviso. 17. Mai 1913, Vormittags 11 Uhr: Bau eines Schießplatzes in der Nähe von Treviso. Vor— anschlag 64 000 Lire. Zulassungsanträge und Zeugnisse 2c. bis 14. Mai 1913. Vorläufige Sicherheit 6400 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Bürgermeisteramt von Lanciano. 16. Mai 1913, 12 Uhr: Bau eines Schlachthauses. Voranschlag 50 909 Lire. Vor läufige Sicherhelt 1800 Lire; endgültige 110 der Zuschlagssumme: zweite Verdingung, da bei der ersten Meldungen nicht vorlagen. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. Bürgermeisteramt in Mailand. 8. Mai 1913, Nachm. 2 Uhr: Bau eines Schulhauses. Voranschlag 375 000 Lire. Vorläufige Sicherheit 6000 Lire. Nähere in italienischer Sprache beim „Reichs, anzeiger“.

Bürgermeisteramt in Ser sale. 21. Mai 1913, Mittags 12 Uhr: Bau einer Wasserleitung. Voranschlag 96 267 42 Lire. Vorläufige Sicherheit 5009 Lire, endgültige 10 der Zuschlagssumme. Näherts in italienischer Sprache beim „Reicheanzeiger“.

Spanien.

31. Mai 1913, 3 Uhr. Stadtverwaltung von Irun. Bau einer dem Straßenverkehr dienenden Brücke aus Metall über de Bidassoafluß. Ausgesetzte Summe; 299 740,19 Peseten. Vorläufig Sicherheits leistung: 14 587,9 Peseten. Näheres bei dem Sekretariat des Stadtmagistrats von Irun (Secretaria del Excelentisim Azxuntamiento de Irun) und in spanischer Sprache heim Deutschen Reichsanzeiger“' sowie in der Redaktion der „Nachrichten für Handel, Industrle und Landwirtschaft' im Reichsamt des Innern. Stadtverwaltung von Barcelona: Ausschseibung eines Wett⸗ bewerbs für eine Probepflasterung von Straßen im Stadtbezirke von Barcelona. Angebote spätestens bis 27. Juli 1913 bei der Secciö⸗ Administratiga de Esanche de la Seęeretaria. Munigipal in Barcelona. Näheres bei der genannten Amtsstelle und in spanischer Sprache beim Deutschen Reicheanzeiger und in der Redaktion der ö für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ im Reichsamt es Innern.

Mittag

* 11

nicht haben würde, so mußten wir unsere Bedenken zurückstellen.

Zweite Beilage

zum Dentschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 6. Mai

1213.

——

SZtatistik und Volkswirtschaft.

Die Rentabilität der Gesellschaften m. b. H. in Preußen läßt sich mit ziemlich gleicher Genauigkeit wie für die Aktien⸗ gesellschaften nur für die Bankgeschäfte betreibenden Gesellschaften mn. b. H. angeben, well nur diese gemäß z 41 des Gesetzes, he⸗ treffend die Gefellschaften m. b. H., vom 30. April 1892 20. Mai 1898 zur Veröffentlichung einer Bilanz verpflichtet sind. Immerhin sind wertvolle allgemeine Anhaltspunkte für die Gesamtrentabilitãt der Gesellschaften m. b. H. aus der preußischen Eintommensteuer⸗ statist ik zu gewinnen; diese führt nämlich für samtliche besteuerten Gesellschaften das steuerpflichtige Einkommen auf, das gesetzlich mit dem von ihnen erzielten Geschäftsgewinn identisch ist. Allerdings wird das Stammkapital bei der Steuerveranlagung nicht berücksichtigt. Man kann jedoch unbedenklich die Durchschnittsziffer des Ein⸗ fommens dem durchschnittlich überhaupt auf eine Gesellschaft ent⸗ fallenden Stammkapital gegenüherstellen. Alsdann hetrug nach der Stat. Korr. der tätigen Gesellschaften m. b. H. mit Sitz in Preußen

Durchschnitts einkommen 3) 6 . H. der überhaupt ö ö

ünerpre, Durchschnittl, Taus. Mt. Stammkapitals

10 24, 103 , 16 1 355 353 538 ö 193. 200 1603. Hiernach ist seit dem ersten Veranlagungsjahre 1907 sowohl für das durchschnittliche Stammkapital wie auch für das Durchschntttse inkommen ein Rückgang zu verzeichnen. Die aus beiden Ziffern berechnete Rentabilität war im Vorjahre ein wenig gesunken, hat sich jedoch für 1511 wieder auf die frühere Höhe gehoben,. . . Eingehenderen Aufschluß erhält man über die Geschäftsergebnisse der Bankgeschäfte betreibenden Gesellschaften m. b. H. Für die Bilanzbeschreibung in bezug auf das im Laufe des Jahres 1911 bezw. 1910 abgeschlossene Geschäftsjahr (Bilanzjahr) kommen im ganzen je 129 Bankgeschäfte betreibende tätige Gesellschaften m b. H. in Betracht. Hiervon entfallen mehr als zwei Dritte je 88) auf Sparkassen, rund ein Fünftel (1911: 26, 1910: 23 Gesellschaften) auf Effektenbanken und der Rest (15 bezw. 18 Gesellschaften) auf „sonflige! Banken, zu denen außer den Bau und Immobiliarbanken auch einige berschiedenartige Handelsbanken gehören. ; Das gefamte Kapitalvermögen aller Bankgesellschaften m, b. H. ift von 403 Mill. Mark im Vorjahre auf 4070 Mill. Mark im Jahre 1911 gestiegen. Hiervon entfallen auf das Stammkapital JM (19160: 54,63 Mill. Mark und auf den Reservefonds 563 (6.0) Mill. Mark, der besonders günstig erscheinende Stand des Reserve, fonds beruht lediglich auf den im Verhältnis zum Stammkapital außerordentlich 6 Reserven der Sparkassen. In dieser Gruppe waren nur etwas über vier Fünftel des Stammkapitals eingezahlt, während für fämtliche 129 Gesellschaften, das eingezahlte Stamm⸗ kapital mehr als neun Zehntel betrug. Die Verschuldung war 1911 mlt noch nicht einem Zehntel des Gesamtkapitals nicht bedeutend und entfiel zum größten Teil auf die Gruppe der sonstigen Banken. Das Geschäftsergebnis der Gesellschaften m. b. S. kommt por dlem in dem Ueberschuffe des Reingewinng über den Reinverlust zum Ausdruck. Dieser Mehrgewinn betrug Hundert⸗ teile des eingezahlten Stammkapitals:

durchschnittl. Stammkapital?) Tausend Mark

253, 0 25386

240,2 224,3

1907. 1908. 1909.

bei den bei den Effekten⸗ sonstigen banken ken

bei den Spar⸗ assen

im Bilanzjahre überhaupt

1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 . d, J 1790 , Hiernach ist die Rentabilität der Bankgesellschaften m. b. H. ink⸗ gesamt von 1905 bis 1907 fast auf die Hälfte gesunken, um in den folgenden beiden Jahren wieder anzusteigen. Gegenüber den beiden Vorjahren ist der Gewinnüberschuß 1911 abermals ein wenig zurück. gegangen. Diese Verschlechterung der Rentabilität erstreckte sich 1910 auf alle drei Gruppen von Gesellschaften, 1911 dagegen nur auf die Effekten banken. . .

Die Zahl der mit Reingewinn abschließenden Gesellschaften hat sich seit dem Vorjahre insgesamt um 2 auf 118 vermehrt. um⸗ faßt also 1011 mehr als neun Zehntel aller herangezogenen Gesell. schaften; hingegen ist das Stammkapital jener Banken von 96, auf M3 und das eingezahlte Stammkapital von 960 guf 94.8 Hundert teile des entsprechenden gesamten Kapitals gesunken. Auch der ge⸗ samte Reingewinn ist son hl an sich (von 30, auf 31 Mill. Mark) als auch in Hundertteilen des eingezahlten Stammkapitals (bon 190 auf 107 v. H.) zurückgegangen. Mit Reinverlust haben, im Be⸗ richtssahre 6 Gesellschaften mit 1,0 Mill. Mack Stammkapital. (da⸗ von San Hundertteile eingezahlt) gearbeitet; ihr Reinverlust hezifferte sich auf 0s Mill. Mark oder 83 b. H. des eingezahlten Stamm kapitals. Endlich schlossen 1911 ihre Bilanz weder mit Gewinn noch mit Verlust ab 5 Gesellschaften mit Oo Mill. Mark Stamm— kapital, wovon 780 v. H. eingezahlt waren. ( .

Was die einzelnen Gruppen der Bankgeschäfte betreibenden Ge⸗ sellschaften m. b. H. anlangt, so haben im Berichts jahre samtliche Sparkassen mit Reingewinn abgeschlossen. Ihre Spareinlagen be⸗ liefen sich auf 114, Mn Mark; die Reserven betrugen 4m, das ge⸗ samte Kapitalvermögen (also einschließlich des Stammkapitals) 82 Hunderttelle der Spargelder. Unter den Effeltenbanken arbeiteten II mit Reingewinn (pon insgesamt M Mill. Mark oder 7. v. H. des eingezahlten Stammkapitals) und 3 mit Reinverlust, während 2 Gesellschaften ihre Bilanz ohne Gewinn und. Verlust halancierten. Von den „sonstigen Banken erzielten drei Fünftel mit 969 Dundert teilen des eingezahlten Kapitals einen Reingewinn von 1, Mill. Mark oder 16,1 v. H. des eingezablten Stammkapitals; von den Übrigen 6 kleineren Gesellschaften dieser Gruppe hatten 3 weder Gewinn noch Verlust und 3 Reinverlust zu verzeichnen.

de eo

m = 2

. To To

8

) ohne die in dem betreffenden Jahre gegründeten und deshalb für die Ginkommensteuerveranlagung noch nicht in Betracht kommenden Gesellschaften. ) ohne Berücksichtigung des Kapitals der in dem betreffenden Jahre gegründeten Gesellschaften. ) d. h. das gesamte aus in- oder auäländischem Betriebe bezogene Einkommen, wobel für die nicht zur Einkommensteuer veranlagten Gesellschaften je 450 (d. i. das Mittel zwischen 0 und 900 A6) zugrunde gelegt sind.

Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

Rachrichten für Handel, Industrie und Land wirtsch aft! .)

Die Handels- und landwirtschaftlichen Sachverständigen bei den Kaiserlichen Konsularbehörden.

Als Handelssachverständige bei den Kaiserlichen Konsular— behörden find zurzelt tätig: In Kalkutta: Gösling (. Zt. auf Urlaub in Deutschland, Osnabrück, Nicolaiort ) in Johanneg⸗ burg: Renner in Sydney; W. de Haas (. Zt. auf Urlaub in Deutschland, Elberfeld, Augustastraße 41) in Schanghai—: Zicker⸗ mann in Jokohama: Dr. Neumeister in St. Petersburg: Wossidlo in Caräcas: Dr. Gerlach in New Pork: Waetzoldt, Königlich preußischer Gewerberat in Rio de Janeiro: Göring in Buenos Aires: Bruchhausen (z. Zt. auf Urlaub in Deutschland?ꝰ in Singapore: Krieg.

Als laͤndwirtfchaftliche Sachverständige bei den Kaiser⸗ lichen Konsularbehbörden sind tätig: In Stockholm: Dr. Frost in St. Petersburg: Dr. Hol mann in Rom: Dr. Mueller, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat in Chicago: Kaumanns (z. Zt. auf Urlaub in Deutschland) in Buenos Aires: Dr. Pfannenschmidt in Kapstadt: Dr. Guradze. ᷣ. .

Anfragen usw an die Sachverständigen sind zweckmäßig, namentlich im Hinblick auf etwaige Beurlaubungen, nicht unter deren persönlicher Adreffe, fondern unter der äußeren Adresse der betreffenden Konsular⸗ behörde zu senden Briefe an die in Deutschland auf Urlaub befind⸗ lichen Sachverständigen können an das Auswärtige Amt zur Aus⸗ händigung adressiert werden. Die Adressen und Amtsbezirke der Kaiferlichen Konsulafe sind dem vom Auswärtigen Amte aufgestellten Konfulate verzeichnis, das im Verlage, von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8SW. 58. Kochstraße 68— 71, erscheint und auch bei den Handelskammern eingesehen werden kann, dem Handbuch für das Deutsche Reich oder dem Handbuch für den deutschen Außenhandel (Verlag von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin) zu entnehmen.

Rußland.

rinärpolizeiliche Beaufsichtigung des über die westeuropäifche Landgrenze auszuführenden Geflügels. Unterm 5. Dezember 1912 sind vom Minister des Innern Voischriften über die veterinärpolijeiliche Beaufsichtigung des über die westeuropäische Landgrenze auszuführenden Geflügels bestärigt worden, die am 1. Mai (a. St) 1913 in Kraft treten. Danach ist die Ausfuhr von lebendem Hausgeflügel (Gänsen, Enten, Hühnern, Truthühnern usw. ) nur über bestimmte Grenzpunkte zulässig, die vom Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den' übrigen beteiligten Ressorts nach Maßgabe des Bedarfs festgesetzt werden. ö

Für die Ausfuhr nach Deutschland sind zurzeit als solche Grenz⸗ punkte die nachstehenden festgesetzt worden; in den Gouvernements: FKowno: Tauroggen und Krettingen, Su walki: Wirchallen, Kibarty und Filippowo, Lomsha: Graiewo, Bogusche und Vinzent, Plozt: Mlawa, Warschau: Alexandrowo und Raddejewo, Ralisch: 8h nnn, Schtschlplornd und Weruschew, Petrokow: Soenowizy und Tscheljads. :

. Bestimmungen werden im Maiheft. des Deutschen Handelsarchiv mitgeteilt werden. (Russische Gesetz⸗ sammlung.) .

Bestlmmungen über die Ausfuhr von Fleischwaren nach Großbritannten. Das Ministerium des Innern hat unterm 24. Nobember 1912 Bestimmungen getroffen, wonach die zum Ver⸗ sand nach Großbritannien bestimmten Fleischwaren (gesalzenes Schweinefleisch, wenn die Eigentümer der Sendungen gewisse Vor— schriften beobachten, ohne weiteres von den russischen Zollämtern und pbne die Vornahme einer nochmaligen Besichtigung in den englischen Häfen durchgelassen werden. . ; Die Schlachtung der Schweine, deren Fleisch zum Versand nach Großbritannien unter den vorgeschriebenen Bedingungen bestunmt ist, darf nur in den vom Gouverneur genehmigten Ausfuhr⸗-Schweine— schlachthäusern stattünden. J J

Personen, die Fleischwaren (gesalzenes S hweinefleisch) ohne die erwähnten Vergünstigungen nach Großbritannien zu versenden wünschen,

92 Vete

haben den Sendungen eine Bescheinigung des bei dem Schlachthaus angestellten amtlichen Tierarztes des Inhalts beizufügen, daß die Waren von Tieren ftammen, die von ihm vor und nach der Schlach— tung unter Befolgung der Regeln für die Beschau von Fleischwaren pom 21. Schtember 1961 und der vorliegenden Vorschriften besichtigt worden sind, und daß jedes geschlachtete Tier von ihm mikrofkopisch untersucht worden ist. Die genannten Sendungen werden von den Zollämtern nur nach Vorlegung dieser Urkunden und nach Prüfung Ferselben durch den nächsten Amtstierarzt, der vom Zollamt für Rech= nung des Absenders benachrichtigt wird, zur Ausfuhr abgelassen. Der vollständige Wortlaut der Bestimmungen wird demnãchst

im ‚Deutschen Handelsarchiv' mitgeteilt werden. . .

(Russische Gesetzsam mlung.)

Uruguay. Werken der Literatur und Kunst. März 1912, betreffend das Urheber⸗ und Kunst, und die Ausführungs— bestimmungen dazu vom 18. 1912 sind in dem „Diario ohecial“ vom 25. März und 22. Oktober 1912 veröffentlicht. Nach Arnkel 1 des Gesetzes steht das Urheberrecht nur den in Uruguav ge⸗ schriebenen, veröffentlichten oder aufgeführten Werken sowie den vom Ausland eingehenden Werken von Inländern zu. Eine französische Uebersetzung des Gesetzes nebst A 16 führungsbestimmungen ist in der Nr. 1 der Zeitschrift „Le Droit d' Auteur, des Jahrgangs 1913 veröffentlicht. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Ministerresidentur in Montevideo.)

Urheberrecht an l Das urugugyxische Gesetz vom 15 recht an Werken der Literatur

Winke für den Handelsve: mit Britisch Dstafrika.

Den Anfragen ist das Pe für die Antwort beizufügen, ent⸗ weder in deutschen Briefmarken in internationalen Antwort⸗ scheinen. ö. ö . ; . —⸗

Die Einfuhr für Britisch Ostafrika liegt in den Händen der europäischen und einiger amerikanischer Firmen, sämtlich mit dem Sitz in Mombasa. Unter diesen. befinden sich sieben deutsche Firmen, die bis auf eine Stammhäuser in Deutschland

haben. Vor direktem Geschäftsverkehr mit den Eingeborenen— firmen, deren Inhaber meist Inder und Goanesen sind, ist entschieden abzuraten. Selbst die Vertretungen der europäischen Häuser vermögen sich bei der schnell wechselnden 1nd oft kaum übersehbaren Ver⸗ mögenslage solcher . im Geschäfts verkehr mit ihnen vor Ver— lusten nicht immer zu schüßen. 4 Zahlungsziel ist vier Monate; bei direkter Geschäfteverbin⸗ dung sollte die Auslieferung der Verladescheine, Konnossemente meist gegen Tratte auf 30 Tage Sicht nur auf Bezahlung, nicht

dagegen auf bloße Atzeptierung. des Papiers erfolgen. ; uskunft in Handelssachen werden seiteng des Kalserlichen Konsulats unentgeltlich, jedoch ohne Verbindlichkeit erteilt. Bei

Anfragen über Kreditwürdigkeit der Firmen muß an die Auskunfei Schimmelpfeng verwiesen werden, die mit Mombasa Ver⸗ bindung unterhält. In geeigneten Fällen wird eine Liste mit den Namen der dortigen deutschen Firmen und ihrer Stammhäuser dem Antwortschreiben beigefügt. .

Geeignete Vertreter zu benennen, ist daz Kaiserliche Konsulat nur selten in der Lage; die deutschen Firmen übernehmen Agenturen nur ausnahmsweise. Kataloge sind, sofern sie zur Verbreliung an nichtdeutsche Firmen und Käufer bestimmt werden, in englischer Sprache abzufassen. Dabei ist namentlich bei Verzeichnissen industrieller Er zeugnisse auf eine gewisse Ausstattung Wert zu legen. Die dem Rafe lichen Konfulat zugehenden Warenproben Kataloge und dergl. werden in der Kanzlei zur Einsicht für die Interessenten ausgelegt. Am schnellsten führt, da die Sammlung nur wenig in Anspruch ge⸗ nommen wird, die direkte Uebersendung der Verzeichnisse, die alle Einzelheiten der Verkaufe bedingungen enthalten müssen, an die Stamm⸗ häuser der Firmen zum Ziel. .

Bei Einziehung von Forderungen kann das Kaiserliche Konsulat nur Zahlungsaufforderung an den Schuldner richten, andere Mittel stehen nicht zu Gebote. Auf Wunsch werden zuverlässige Anwälte benannt, doch empfiehlt sich die Rechtsverfolgung wegen der Höhe der Kosten nur dann, wenn der Streitgegenstand ein bedeutender und der Ausgang der Sache sicher ist. ;

Die Eröffnung eines Kon kurses wird außer durch Anheften einer Bekanntmachung an die Gerichtstafel durch Veröffentlichung des Beschlusses in der Official Gazette für Britisch Ostafrika, mit⸗ unter auch in auswärtigen Zeitungen zur Kenntnis gebracht; ferner erhält jeder Gläubiger, den der Gemeinschuldner benennt, eine besondere Benachrichtigung seitens des Gerichts. Die Forderungen müßen, innerhalb der in jedem Falle festgesetzten Frist gewöhnlich vier Wochen bei dem Obergericht, High Gourt. oder dem Ofsicial Receiver angemeldet werden; die Veröffentlichungen geben über die zuständige Stelle Aufschluß. Spätere Anmeidungen werden nur insoweit berücksichtigt, als nach der Hauptverteilung noch Masse vorhanden ist. Die Anmeldung hat urch schristliche, eidliche, vor einem Gericht abgegebene Erklärung

Irfidavit -= unter Beifügung von Belegen (Rechnungen, Bũͤcher⸗ auszügen) zu erfolgen. Die Erklärung muß die Angabe enthalten, daß der Schuldner am Tage der Konkurseröffnung einen bestimmten Betrag zu zahlen und der Gläubiger darauf in keiner Weise Zahlung erhalten habe. .

Ser Zoll satz für eingeführte Waren beträgt in- Britisch Ost. afrika I 5e ad vaälorem, Spirituosen unterliegen besonderer, nach ihrem Alkoholgehalt bemessener Gebühr. Der Ausfuhrzoll schwankt zwischen 15 und 5 oso, beläuft sich jedoch für viele Hauptausfuhrartikel ebenfalls auf 100,0. Für Waren, die wieder ausgeführt werden, wird der gezahlte Zoll zurückerstattet, solange sie sich in der Driginal⸗ packung befinden. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Mombasa.)

Konkurse im Auslande. Costa Rica. Die Fitma R. N. Delcore u. Co., Garderobeartikel in San José ist in Konkurs geraten.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 5. Mai 1913: Rubrrevter Oberschlestsches Revier Anzahl der Wagen kw 216 Nicht gestell

9

Vom Rheinisch-Westfälischen Eisenmarkt berichtet die „Köln. Ztg.“ u. a.! Die Zurückhaltung der Käufer dauert fort. Die Befetzung der Werke ist im allgemeinen noch recht gut, und die Ab⸗ nehmer drängen vielfach auf Einhaltung der Abschlußfristen, Der Bestand an AÄbschlüssen läßt jedech nach monatelangem Zurückhalten naturgemäß nach, die Werke können durchweg neues Geschäft mit kürzeren Frlsten hereinnehmen und einige gehen auch der Arbeit schärfer nach. Im Gegensatz dazu ist in Roheisen nach wie vor voll zu tun, ebenso ist auch an Rohstahl kein Ueberfluß, es kommt da die große Beschäftigung im Eisenbahnbedarf zur Geltung, und ein Teil der Werke legt immer noch keinen Wert auf Zuweisungen in Halb⸗ zeug. ie großen Aufwendungen für Eisenbahnbedarf sichern da einen stärteren Arbeitsbestand noch auf längere Zeit, und auch die neuen milttärischen Aufwendungen wirken nach der Richtung. Schwach bleibt die Aufnabmefaͤhigkeit des Baumarktes, nament- sich was die Beduürfnisse für den gewöhnlichen Wohn⸗ hausbau angeht: denn für öffentliche Arbeiten und auch große Geschäftsneu, und Umbauten in den Städten ist immer noch ziemlich ju tun. Für heimische Qualitätzerze hat die Lage sich nicht geändert; die Siegener Gruben haben ihre Spateisensteinförderung für das zweite Halbjahr zu dem erhöhten Preise von 19 für mittlere Sorten? Rostspat verkauft und Muͤhe, den Anforderungen nach⸗ zukommen. Für Roheisen sind die Preise im zweiten Halbjahr jetzt in unveränderter Höhe herausgegeben worden, abgesehen von kleinen Aenderungen für einige Gebiete im Osten. Der Verbrauch hat alsbald lebhaft zugegriffen. Der Begehr für laufende Lieferungen über⸗ steigt durchweg die volle Beteiligung. In Halbzeug hat der heimische Bedarf seine Mengen für das zweite Jahres viertel durchweg in letzter Höhe aufgegeben. Das Auslandgeschãäft ist ruhiger geworden; Neigung zu weitreichenden Abschlüssen besteht auch dort nicht, der Verband hat die Erzeugung bis über die Jahres—⸗ miste hinaus in der Hauptsache verkauft und nimmt die weiter her⸗ einkommenden klelnen Posten zu etwas billigeren Sätzen auf, ent— sprechend der Preisstellung von Belgien und Frankreich her. Für Stabeisen bleibt die Lage unbefriedigend, eg kommt fortlaufend wenig neues Geschäft herein, meist handelt es sich mehr um orientiernde Anfragen, als um die Absicht, wirklich zu kaufen. In Schweißeisen hat fich die gute Beschäftigung gehalten, die verhältnismäßig geringere Zahl von Werken ist da von Vorteil, und für manche Verwendungezwecke wird dasselbe auch wieder mehr bevorzugt. Bei den Bandeisenwerken reicht der Beschäfti⸗ gungsstand ziemlich weit, und die Abrufungen sind gut; neues Geschäft kommt langsam. In Trägern hat der Verbrauch sich für das 2. Jahresviertel noch nicht ganz. gedeckt; angesichts der all · gemeinen Zurückhaltung und der schwierigen Lage im Baugewerbe nimmt der Handel Zug um Zug nur die Posten herein, die er im Augenblick benötigt, da er ja wegen der Preisstellung keine Ueber⸗ raschungen zu befürchten braucht. Der Abruf hleiht verbältnis mäßig gut, wenn man die schlechte Lage des Baumarkts in Vergleich zieht, auch können die Werke vielfach Tiäger nicht auf Vorrat walzen wegen der starken Beschäftigung in den anderen schweren Sorten. Für das Auslandgeschäft kommt der Abruf durchaus befriedigend herein, die Mengen sind verhältnismäßig bedeutend, neues Geschäft kommt angesichts der allgemeinen Zurückhaltung auch langsamer, die Preise sind aber unveränder!. Ruf dem Grobblechmarkt machen sich die zeitigen Verhsltntsse auch

fühlbar, der Verbrauch halt ebenfalls zurück. Die Beschäftigung