. - . ö IH. Konsolidierte 31 (vormals 4) prozentige ö e. ,. . 2 2 ö in jedem Staatsanleihe: Rechnungsjahre in nachstehender Reihenfolge zu verwenden: 8 79. E 90 ñ j P 3 Deckung der aufgewendeten Betriebs. und Unterhaltungs · m a , 6 ö . 0 en, . . / — . 2 — C 2. b. zur Bildung eines Erneuerungefonds für die einer besonderen von 1880; Lit. E. Nr. 102173 uhr 300 6, Lit. * Abnutzung unterliegenden Einrichtungen (8. 3 Nr. 102174 über 300 , Lit. E Nr. 120697 über, 300 416, c. * . und Tilgung des Anlagekapitals mit 4 vom 9. 23 . 56 , ,. 3 . 4 w . undert, o, Xit. T. 2 Über Mh, EXit. T. 30 d. zur Bildung eine Ausgleichsfonds für die Deckung etwaiger über 306 A6, Lit. E Nr. 386593 über 300 „, Lit. F Feblbztrüg- G. zor. (og wi . Nr. 127860 über 260 M6:
Der verbleibende Reinüäberschuß wird an den Staat und die a , Nr. 6496s über 5000 „6, Lit. B Garanten nach Verhältnis der übernommenen Kostenanteile verteilt. Nr. 160865 uber hoh e Lit. B Nr. 63790 übe 2066 . Außergewöhnliche Cinnahmen fließen, soweit sie nicht dem Bau⸗ tr. ö ne, abel 205. git 5 95 ung gh ub ö en,, ,
9. 1 96 . 1. = i ber M6, . ' 2
Zum Zwecke der Erneuerung der einer besonderen Abnutzung über 506 46, Lit. F Nr. 144151 über 200 6; .
unterliegenden Teile der Schleppeinrichtung wird ein k k . ö . ö K . . Nr. 273956 über s, Lit. C Nr. AZ3957 über s6, Lit, D Nr. 366333 über 5600 6, Lit., E. Nr. 497837 über
(s Sp) gebildet, dem alljährlich ein angemessener Satz vom Hundert I00 It, Lit. E‚Nr. 519645 über 300 6, Lit. E Nr. 542420
der für diese Teile aufgewendeten Kosten aus den nach Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten verbleibenden Reineinnahmen zu⸗
über 360 6, Lit. E Nr. 542421 über 300 (6, Lit. F Nr. 229213 über 200 6:
zuführen ist. Reichen die Reineinnahmen eines Jahres zur Abführung des erforderlichen Betrages nicht aus, so ist der Fehlbetrag in den
von 1883: Lit. D Nr. 454548 über 500 „; von 1884: Lit. NH Nr. 40855 über 150 6;
folgenden Jahren zu ergänzen, bevor Beträge zur Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals verwandt werden. von 1885. Tit. J Rr. 48148 bis 48151 über je 3000 (b, Lit. B Nr. 407207 über 2000 6, Lit. E Nr. 1075158 über 300 M6; von 1894: Lit. F Nr. 386426 über 200 46. III. Konsolidierte 3i½ prozentige Staatsanleihe: 814 von 1887, 1888: Lit. C Nr. 97543 über 1009 Ab, Lit. C Die Beträge, welche von den beteiligten Verbänden auf Grund Nr. 120936 über 1900 6, Lit. E Nr. 169997 über 300 M6, der übernommenen Verpflichtung der Staatskasse oder jenen von Lit. F Nr. 74673 über 200 (6; dieser zu erstatten sind, ebenso die Beträge, die den Erneuerung und von 1889: Lit. GC Nr. 249579 über 1900 „S6, Lit. D Ausgleichsfonds zuzuführen oder zu entnehmen sind, werden nach An Nr. V4 497 über 500 S6, Lit. D. Nr. 281365 über 500 b, hörung von Vertretern der Garantieverbände für jedes Rechnungsjahr Lit F Nr. T4341 über 300 (6; von dem zuständigen Minsster und dem Finanzminister endgültig fest⸗— mn 1896: Lit. B Nr. 183323 über 2000 M6, Lit. 0 gestellt. 812. Nr. 290001 ö 4 . 6. . . *. Bei der Aufbringung und Ünterverteilung der aus dieser Ver⸗ Lit. E Nr. 3626 . r 39 Ib, Lit. E Nr. 490 72 über pflichtung den Probinzen, Kreisen und Gemeinden erwachsenden Lasten 300 6, Lit. E Nr. 414953 bis 414959 über je 300 „6, finden die gesetzlichen Vorschriften über di Mehr. Und Minder Lit. E Nr. 488595 über 300 S6, Lit. E Nr. 524369 über belastung einzelner Kreife und Kreisteile sowie der 3 3 und 29 300 6 Lit. E Rr. 5WI5370 über 300 S6, Lit. E Nr. 541191 dä hteeunenaihgabcngesetzs vom 13. Juli 1865 cesetsamml. Über zoß M6, Lit, E Nr. zöö73, über, Foo 6, Lit. F ö Deer ss über Job 6, Lät. F Nr. I52141 über 200 , Lit. F Nr. 198532 über 200 M6; . ven 1892, 1893, 1895: Lit. F Nr. 226182 über 200 6, Lit. F Nr. 226183 über 200 (6. IV. Konsolidierte 3prozentige Staatsanleihe: von 1891: Lit. 0 Nr. 17674 bis 17681 über je 1090 6, Lit. D Nr. 49698 über 500 (6, Lit. D Nr. 61884 bis 61887 über je 500 M6; von 1892 1894: Lit. C Nr. 112499 über 1000 6, Lit. D Nr. 138949 über 500 S6; ö . von 1895, 1896, 1898: Lit. D Nr. 191052 bis 191055 über je 500 6, Lit. E Nr. 146629 über 300 (6.
4prozentige preußische Schatzan weisungen: Serie 1 Lit. F Nr. 18079 über 2000 ,
2
5§ 10.
Zur Deckung unvorhergesehener Ausfälle und Ausgaben wird ein Ausgleichsfonds (3 8d) gebildet. Diesem Fonds fließen — abgesehen von den außergewöhnllchen Einnahmen (8 8 Abs. 3) — zwanzig vom Hundert des nach Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit I vom Hundert verbleibenden Reinüberschusses zu, bis der Fonds zehn vom Hundert des verausgabten Anlagekapitals erreicht hat.
3 15.
Die Urkunden, durch welche die im S6 genannten Verpflichtungen
übernommen werden, sind stempelfrei. § 14.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der im § 5 erwähnten Kosten eine Anleihe durch Verdußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschre bungen aufzunehmen.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeits termin ist in den' Schatzanweifungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er⸗ mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Shatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatz anweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder . Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden V. Scatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der von 1907: Staatsschulden auf Anordnung des Fingniministers 14 Tage vor dem Serie JL Lit. H Nr. 21444 über ho 6, Serie 7 Lit. f
Falligkeltstermine zur Verfügung zu halten. Fr Biß üb ho MS, Serie Lit 4 Nr As6 1 über
Bie Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem tz 3 über 19 6, Ser . 1655 , Ter 3 rt. beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulõsenden 1000 t, Serie zit. F Nr. 2927 üher 10900 M, Ser, S . u — 3 Lit. F Nr. 29928 Ver 1000 6 he et?
Berlin, den 11. elfelbe, en. 21 ichto se
1 12 zerichtssch⸗ Königlich Pre chen Cre der Staats papiere. an ats. * Ramm nt. Cub cke.
d Haas. amm
—i ' weifun. 1 3 . 2 . ——— —
* a,, 3 ᷣ Stelle mid n welchen Beträgen, zu welchem
, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen rsen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗
gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An
leihe vie Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1868 ( Gesetz⸗ samml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mal 1903 (Gesetzsamml. S. 155)
zur Anwendung.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Mai 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag in Potsdam Seine Durchlaucht den Prinzen Heinrich . Neuß r Rotiftzierung der Thronbesteigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich n n
Heute vormittag nahmen Seine Majestät die Vorträge des den beurlaubten Chef des Militärkabinetis vertretenden Oberst⸗ leutnants Freiherrn Marschall und des Chefs des Marine⸗ kabinetts, Admirals von Müller entgegen.
5 .
Die Vorschriften der 858 1 und? des Gesetzes treten für die
einzelnen Wasserstratzen mit dem Zeitpunkte in Kraft, an dem der
zuständige Minister den Betrieb auf ihnen für eröffnet erklãct. Im
äbrigen tritt das Gesetz sofort in Kraft. S 16.
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zustãndigen
Minister.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 30. April 1913.
(L. S.) Wilhelm R.
von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. von Heeringen. Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz. Lentze.
2
Am Tage der Landtagswahlen, Freitag, den 16. Mai d. J., bleiben die Bureaus. und Kassen der Reichs⸗ hau ptbank Nachmittags geschlossen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts— angelegenheiten. ö
Dem Oberrealschuldirektor Hans Meinardus ist die Direkfion der Oberrealschule in Saarbrücken übertragen worden. Ueber die Beratungen der Strafrechts kommission in zweiter , ist . , , 1 . 3 An die Spitze der Vorschriften des 5. Abschnitts, der ie Ministerium für ,, . Domänen Ueberschrift rr. nh er, ö Teilnahme“ erhalten hat, u n sind Bestimmungen gestellt, welche die Begriffe „Täter“ und
Der Regierungsbaumeister Schweichel, bisher beim Ober⸗ mittelbarer Täter“ definieren. „Täter, ist danach, wer eine präsidium in Hannover, ist als Vorstand des Meliorationsbau⸗ strafbare Handlung selbst begeht, „mittelbarer Täter“, wer sie amts nach Merseburg versetzt worden. vorsätzlich durch einen anderen begehen läßt. Damit ist zugleich eine wichtige grundsätzliche Aenderung beschlossen.
In erster Lesung sollte der jetzt vielfach in der Praxis derwendete Begriff der mittelbaren Täterschaft in dem Begriffe der Anstiftung aufgehen und demgemäß für eine Bestrafung wegen Anstiftung gleichgültig sein, ob der zur Ausführung der Tal Veranlaßte sich selbst strafbar gemacht hat oder nicht. Rach den Beschlüssen der zweiten Lesung tritt dagegen die Unterscheidung zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung wieder in Geltung. Mittelbare Täterschaft soll der Regel nach nur da gegeben sein, wo dem zur Ausführung der Tat Veranlaßten der Vorsatz im strafrechtlichen Sinne fehlt Anstiftung dagegen da, wo der die Tat Ausführende vorsätzlich handelt. Ausschlaggebend soll indessen in letzter Linie nicht K as ; ob der Veranlaßte wirklich sich strafrechtlich verant⸗ LKonsolidierte 4prozentige Staatsanleihe— wortlich gemacht hat, fondern es soll darauf ankommen, ob von 1906: Nr. 346447 über 1000 46: der Veranlasser der Meinung war, der Veranlaßte von 1965. Zit. D Nr. 93MQοο8s über 500 M, Lit. H handele vorsätzlich oder nicht vorsätzlich. So soll z. B., 595602365 über 500 MS, Lit. D Nr. 930262 über 500 MS, wer eine Straftat durch einen vermeintlich Unzurechnungs⸗ o e, Lit. J Nr. 124672 über fähigen ausführen läßt, als mittelbarer Täter strafbar
Ministerium des Innern. Der Regierungsassessor Freiherr von Dungern in Minden ist zum Mitgliede des der Regierung in Minden an⸗ gegliederten Oberversicherungsamts ernannt worden.
Li st e jahr 1912 für kraftlos erklärten ldverschreibungen und preußischen * J
hatzanweisungen. 6. sein,
— * 6
Lit. C
zurechnungsfähig war, ꝛ strafbar bleiben, wer 3 B. ein Kind, das nach seiner Ansicht t
die erforderliche Einsi
findet, ist schon durch die
undnd umgekehrt soll wegen Anstiftung
hat, zur Ausführung einer Handlung veranlaßt, während sich em Kin Einsicht fehlte. Diese Fragen sind durch ausdrückliche Vor⸗ schriften klargestellt. Der Begriff der Änstiftung ist selbst⸗ verständlich gegenüber den Beschlüssen erster Lesung ent⸗ sprechend eingeschränkt. Im 6. Abschnitt (Zusammentreffen mehrerer Gesetzes verletzungen) ist die verschiedenartige Behandlung der Fälle, wo eine und dieselbe Handlung mehrere Gesetze verletzt, und der Fälle, wo mehrere selbständige Handlungen vorliegen, — Ideal⸗ und Realkonkurrenz — beibehalten worden. Von der Regel, daß bei Verletzung mehrerer Gesetze durch eine und dieselbe Handlung das schwerste Geseß Anwendung Beschlüsse erster Lesung eine Ausnahme gemacht; es ist der Möglichkeit vorgebeugt, daß den Täter dem Maße nach eine geringere Strafe trifft, als dies nach dem milderen Gesetze zulässig wäre. In den Beschlüssen zweiter Lesung ist in Ausbau dieses Gedankens ferner hervorgehoben, daß auch auf eine mildere Strafart auf Grund des schwereren Gesetzes nur erkannt werden darf, wenn das mildere Gefetz diese Strafart gleichfalls zuläßt. — Da die Haftstrafe nach den Beschlüssen zum Besonderen Teil auch für Vergehen angedroht ist, so ist sie auch bei den' Bestimmungen über die Realkonkurrenz berücksichtigt. Dabei sind die Bestimmungen im 5 77 des geltenden Straf⸗ gesetzbuchs mit der Maßgabe übernommen, daß die Gesamt—⸗ dauer der Haft zwei Jahre nicht übersteigen darf. Im An⸗ schluß an die Bestimmungen über Ideal⸗ und Realkonkurrenz hat die Kommission auch den Begriff des fortgesetzten Delikts gesetzlich festgelegt. . .
Von den Beschlüssen zum 7. Abschnitt (Strafantrag) ist hier nur hervorzuheben, daß für die Erben des Verletzten, der vor Ablauf der Antragsfrist stirbt, mit dem Tode eine neue Antragsfrist beginnt. Der 8. Abschnitt (Hauptstrafen, Schadensersatz) ist aus dem oben bereits erwähnten Grunde durch Vor⸗ schriften über die Haftstrafe ergänzt. Ihr Mindestbetrag ist auf einen Tag, ihr Höchstbetrag abgesehen von den Fällen der Realkonkurrenz — auf drei Monate festgesetzt. Auch die Vollstreckung der Haft ist durch besondere Vorschriften geregelt. — In den allgemeinen Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafen hat die Kommission grundsätzlich daran festgehalten, daß Zuchthaus⸗ und Gefängnisgefangene im Anfange der Strafzeit drei Monate in Einzelhaft zu halten find; die erforderlichen Ausnahmen soll das Strafvollzugs gesetz festsetzen. Bei Einschließungsgefangenen Haftgefangenen und Jugendlichen entscheidet bezüglich der Einzelhaft das Ermessen der Anstaltsbehörde; den Haftgefangenen stehen die wegen Bettelns, Landstreichens usw. zu Gefängnis Verurteilten gleich. Die Anstaltsbehörde kann die Einzelhaft ver⸗ längern; über drei Jahre hinaus darf jedoch ein Ge⸗ fangener — von besonderen Fällen abgesehen — nur mit seiner Zustimmung in Einzelhaft gehalten werden. Gesuchen um Einzelhaft ist möglichst zu entsprechen. Unzulässig ist Einzelhaft bei Gefangenen, deren körperlichen oder geistigen Zu⸗ stand sie gefährden würde. Die vorläufige Entlassung ist gegenüber Zuchthausgefangenen an strengere Voraussetzungen geknüpft. Sie soll ihnen erst gewährt werden dürfen, nachdem ie drei Viertel der Strafzeit, mindessens aber ein Jahr erbüßt hhben. Bedingte Strafaussetzung ist auch ei subsidiären Freiheitsstrasen zugelassen. Die Vor⸗ schrift, daß der Versuch der Beitreibung einer Geldstrafe unter⸗ bleiben kann, wenn er keinen . r g. ist im Interesse des Verurteilten dahin ausgebaut, daß von dem Versuch einer Beitreibung auch dann Abstand genommen werden kann, wenn die Beitreibung nur aus dem unbeweglichen Vermögen erfolgen könnte. Der Grundsatz, daß eine Geldstrafe in den Nachlaß eines Verurteilten nicht vollstreckt werden darf, ist aufrecht⸗ erhalten; ob für Zoll- und Steuerdelikte eine Ausnahme an— gezeigt ist, wird beim Einführungsgesetz zu prüfen sein,
Im 9. Abschnitt (Nebenstrafen, Maßregeln der Besferung und Sicherung) sind hauptsächlich die Vor⸗ schriften über das Arbeitshaus umgestaltet. Zunächst ist im Be⸗ sonderen Teil die Zulassung von Arbeits haus bei der Erpressung und beim gewerbsmäßigen Glücksspiel beseitigt. Im übrigen ist der Gedanke durchgedrungen, daß in das Arbeitshaus die sog. mittlere Kriminalität gehört; auf Unterbringung in einem Arbeits⸗ hause soll daher nur neben Gefängnisstrafen erkannt werden dürfen, die mindestens einen Monat und höchstens ein Jahr betragen. . Die Dauer der Unterbringung bestimmt das Ge⸗ richt; doch soll die Landespolizeibehörde den Verurteilten bei schlechter Führung über die bestimmte Zeit hinaus bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstdauer zurückbehalten dürfen. Für den Vollzug des Arheilshauses sind allgemeine Richtlinien gegeben. Das Arbeitshaus soll von anderen Anstalten sozialer Fürsorge und von den Strafanstalten tunlichst getrennt sein; die Arbeiten, zu denen die Insassen innerhalb und außerhalb der Anstalt anzuhalten sind, sollen ihren Fähigkeiten entsprechen und ihr Fortkommen zu fördern geeignet sein. Auf die Hebung der Ärbeitskraft und der geistigen und sittlichen Fähigkeiten des Verurteilten soll Bedacht genommen werden. Grundsätzlich soll der Vollzug in Gemeinschaft stattfinden. Doch ist Einzelhaft nicht schlechthin ausgeschlossen. Auch in der Gemeinschaftshaft follen Diebe, Hehler und Betrüger einer⸗ seits und die Zuhälter andererseits je eine besondere Gruppe bilden und von den übrigen Insassen getrennt gehalten werden. Das Nähere über die Einrichtung des Arbeitshauses und die Behandlung der Insassen soll nach diesen Richtlinien durch Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und Verwaltungs⸗ vorschriften der einzelnen Bundesstaaten festgesetzt werden.
An den sichernden Maßnahmen des Wirtshausverbots und der Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt sind Aenderungen von grundsätzlicher Bedeutung nicht zu verzeichnen. Die dem Gericht in erster Lesung eingeräumte Befugnis, gegen⸗ über Geisteskranken oder geistig Minderwertigen die Verwah⸗ rung in einer öffentlichen Heil⸗ oder Pflegeanstalt anzuordnen, ist aufrecht erhalten. Voraussetzung ist, daß der Betreffende wegen Geisteskrankheit freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt wird oder daß er nach den besonderen Bestimmungen über geistig Minderwertige verurteilt wird. In diesen Fällen hat das Gericht zu prüfen, ob die öffentliche Sicherheit die Verwahrung des Angeschuldigten in einer öffentlichen Heil⸗ oder Pflegeanstalt erfordert; bejaht es die Frage, so muß die Verwahrung angeordnet werden. Soll die Verwahrung über zwei Jahre ausgedehnt werden, so hat das Gericht von Amts wegen darüber zu entscheiden, ob sie fortzudauern hat; beschließt es die Fortdauer, so ist zugleich zu bestimmen, wann die gericht⸗
9530263
it D Mr.
* über * 100 66. bleiben, wenn sich nachträglich ergibt, daß die Mittels person
liche Entscheidung von neuem einzuholen ist. Wird die Ver⸗
später herausstellt, daß dem Kinde die
hrung nicht angeordnet, so kann der Angeschuldigte unter
Hhutzaufsicht gestellt werden. — Auch die Maßnahme d scherungshaft gegenüber besonders gefährlichen ker ö. d , . a. den eln ei Regelung der Verjährung (11. Abschnitt) hat di mmission daran festgehalten, daß keine n nh . tährung, sondern eine, Verlängerung der Verjährungsfrist slassen ist. Die einzelüe Verlängerung darf die ursprüng—⸗ ge Dauer der Verjährungsfrist nicht übersteigen; insgesamt uf die Verjährungsfrist bei Verbrechen um höchstens zehn hre, bei Vergehen um höchstens drei Jahre verlängert werden. Mit Ausnahme des 12. Abschnitts (Wiedereinsetzung) damit die zweite Lesung des Allgemeinen Teils für Ver— chen und Vergehen beendet. Im Anschluß daran hat die mmmissian auch den Allgemeinen Teil des Buches „Ueber— ungen, in zweiter Lesung erledigt; auf die hierbei ge⸗ hen Beschlüsse wird, soweit erforderlich, später zurück— mmen sein.
Laut Meldung des W. T. B.“ sind am 9. Mai S. M. S tea dler in Daressalam, S. M. S. „Geier“ in Port Said, M. S., „Nürnberg“ mit dem Chef des Kreuzer⸗ shwaders in Kiukiang (Nangtse) und S. M. S. Flußkbt later land“ in Hankau (angtse, am 15. 8. M. S. R. S. Löwe“ in. Daressalam eingetroffen. J
ö. Deesterreich⸗ Ungarn. In der gestrigen Sitzung des böhmischen Landes⸗ sschusses wurde, wie „W. T. B.“ . . ber von der Landesbank noch von der Regierung, die während bisherigen Obstruktion Geldgeber des Landes waren nielle Hilfe zu erwarten sei. Es wurde mit den Stimmen Ischechen gegen die Stimmen der deutschen Minderheit slossen, der Finanzreferent solle mit anderen Instituten bindung suchen, um ein weiteres Darlehen bis zum Hächst— age von vierundzwanzig Millionen Kronen zu erhalten.
Frankreich.
In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrate de der Handels min ister bevollmächtigt, einen , ,. fend die Beteiligung Frankreichs an der Inter⸗ ionglen Ausstellung für Buchgewerbe und phik in Leipzig im Jahre 1914, vorzulegen. G ö hat gestern in Vichy vor T in eine Rede gehalten, in der er laut . . ö. ausführte: ö Frankceich hat Dank der Republik seinen Platz in der Welt gefunden, Um diesen Platz zu bewahren ö um unsere lung zu befestigen, brauchen wir ein Heer, das in der Lage ist edwedem in Wettstreit zu treten. Dies it der Grund, lb wir kühn und entschlossen das bedeutende Opfer von dem verlangt haben; wir waren überzeugt, daß die Existenz freichs mit diesem Opfer verknüpft sei. Wenn so deutliche heiten an den Tag treten, wie z. B., daß das Heer eines Nach- des 500 000 bis 859 000 Mann mehr zählt als das unsere wir dann und könnt ihr dann untätig bleiben? Nein! Unfer land hat die Fehler der Vergangenheit gut gemacht und hat den erobert, den niemand ihm wieder nehmen kann, wenn ihr es Frankreich muß ein Heer baben, das nicht nur quantitativ, um auch qualitativ stark ist. Frankreich muß es verstehen, sich ng zu verschaffen und gegebenenfalls zu siegen. Ihr werdet die er von morgen sein, wenn ihr es wollt.
Die Rede des Kriegsministers wurde
mmen.
Rußland. Der Verkehrsminister hat der Reichs dumg einen Gesetz—/ rf, zugehen lassen, der 16 Millionen Rubel für die r , des St. Petersburger Vorortverkehrs
begeistert auf⸗
Italien.
. 9. Der Prinz Carl von Rumänien ist vorgestern nach⸗ fin Rom eingetroffen und vom König Victor Emanuel den Ministern am Bahnhof empfangen worden. Abends zu Ehren des Prinzen Hoftafel statt, an der unter anderen denträgern auch der Ministerpräsident Giolitti und der . 1 ö ö Giuliano teilnahmen. Der g brachte laut Meldung des „W. T. B.“ H . ö w Königliche Hoheit! Mit lebhaftem Vergnügen begrüße i e Königliche Hoheit als Gast Italiens . 3 . ö n, aus dem die edle rumänische Nation ihren ruhmreichen brtung genommen und von dem sie ihr charakteristisches Ge⸗ ö und, ihre hohe Mission der Zivilisatton empfangen hat. mne Majestät, der König Carl, der die Geschicke Ramäniens mit hoher Weisheit leitet, hat mir durch den Besuch Eurer König— n Doheit eine große Freude bereitet und — entsprechend den In Banden des Gefühls und des Interesses, die beide Völker en und. an denen sich die Politik beider Regierungen be⸗ tert — mit diesen Gefühlen erhebe ich mein Glas auf Seine „läreg rig ern, Ihe Majestät die Königin und die , milie. Ich trinke auf die Wohlfahrt er Prinz Carl erwiderte: s Sire! Tief bewegt durch die freundlichen Worte Eurer . bitte ich Sie, meinen ehrerbietigsten Dank für den so wollenden Empfang entgegenzunehmen, den Eure Majestät 6 bereiten geruht hat. Ich werde mich beeilen, meinem ge— n Oheim die so schmeichelhaften Worte Eurer Majestät zu mitteln und werde ihm von Len unzähligen Aufmerksamkeiten shten, mit denen mich Eure Majestät zu überhäufen beliebt ebenso von den Gefühlen Eurer Majestät, die so voller nndschaft für Rumänien sind. Ich wüßte nicht hinreichend drücken, wie mein Herz. von Dankbarkeit für Eure tät erfüllt ist. Die Zeichen hohen Wohlwollens und ister Güte, die mir Eure Majestät gegeben haben, werden sich nals aus meinem Gedächtnis verwischen, und mein erster Besuch lem wundervollen Lande wird mir die angenehmste Erinnerung er Jugend bleiben. Durchdrungen von ded Gefühlen treuer nr chen an Eure Majestät bitte ich Eure Majestät, mir zu . das Glas zu erhehen auf Eurer Majestät kostbare Ge— eit ebenso wie auf die Gesundheit Ihrer Mgjestät der Königin er ganzen Königlichen Familie, und Eure Majestät gleichzeitig wan del garen Freundschaft zu versichern, die der König, mein ö Majestät hegt. Es leben Ihre Majestaͤten, es In der Deputiertenkamm er wurde am Sonnabend ebatte über den Bericht der Untersuchungskommission der Unterschleife beim Bau des Justizpalastes zt. Der Kammerpräsident Marcora schlug, obiger zufolge, vor, die mit der Untersuchung beauftragten
im Bureau der Kammer niederlegen. Dieser schlag wurde, einstimmig angenommen. Der präsident Giolitti hielt es für notwendig, allen Deputierten die Beweisstücke zugänglich zu machen, auf Grund deren sie zu urteilen hätten, und beantragte, die Vizepräsidenten der Kammer mit der Auswahl der Stücke zu betrauen, die gedruckt den Abgeordneten zugestellt werden sollten; so könne die Kammer in einigen Tagen weiter beraten. Zum
Schluß wies er auf die völlige Zurückhaltung der Regierung
gänzlich unpolitischen Angelegenheit nicht durch irgend eine politische Erwägung getrübt werden solle. Der Antrag Giolitti wurde einstimmig angenommen und die Sitzung geschlossen. . ; Spanien.
Der König ist vorgestern vormittag von Paris wie ĩ . eingetroffen. . ö Der Ministerpräsident Graf Romanes und der Minister
. Min ist⸗ . 1e Minister des Aeußern Pichon haben, wie „W. T. B.“ meldet, J. . mit einander gewechselt, in denen sie versichern, daß . Reise des Königs von Spanien nach Paris ein Beweis der . Freundschast zwischen Frankreich und Spanien sei w Einfluß auf die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der beiden Länder ausüben werde.
ö Türkei. . ine Abordnung der armenischen Nationalver⸗ . unter Führung des Patriarchen Arscharum hat hem Großwesir eine Denkschrift über die Wünsche der Armenier nach verfassungsmäßiger Regierung, Rückgabe der von den Kurden weggenommenen Ländereien, Bestrafung der kurdischen Räuber und nach Schutzmaßregeln gegen künftige ö überreicht. J Jö ; Die Denkschrift führt laut Meldung des W. T. B.“ aus, daß die Zustände in den Wilajets Adana, agen, Via ber nr nf sich sändig verschlechtern, und daß die Mohammedaner in Klelnasien an eine pöllige Vernichtung der Armenier zu denken schienen Vie Denkschrift fordert energische Maßregeln zugunsten der Armenler Und ,,. der Ports auf Behörden, Presse und Bevölkerung, um 9 J, für die Armenier und unheilvolle Folgen für das Reich Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ haben sich im Anschluß an die Wiederbesetzung von Prevista durch die Bulgaren zwischen Bulgaren und Griechen Gefechte enk— sponnen, die am Sonnabend mit einem Kampfe bei Eleutheria ihr Ende erreichten. In diesen Gefechten hatten die Griechen 14 Tote und 32 Verwundete, die Bulgaren rund 360 Tote und Verwundete. Griechen und Bulgaren drückten sich gegen⸗ seitig das Bedauern über die Vorfälle aus und kamen überein eine gemischte Kommission zu bilden, die eine neutrale Zone zur . neuer . abgrenzen soll. ⸗ — Gemäß dem von dem Vertreter Montenegros P und den Admiralen des internationalen . zeichneten Protokoll wird die Räumung Stutaris morgen nachmittag 2 Uhr erfolgen. Einer Meldung der „Tribuna“ zufolge sind die zur Besetzung von Skutari bestimmten Matrosenabteilungen der Blockadeflotte vorgestern abend in San Giovanni di ö gelandet. — . er transport der türkischen Truppe 8 Albanien erfolgt durch Dampfer der ö 3 verwaltung, die vom Marineministerium ressortiert, ohne der türkischen Kriegsmarine anzugehören. Die Truppen Essad Paschas werden sich in Durazzo einschiffen, die Ali Risa Paschas und Dschawid Paschas in Valong.
. Griechenland. . Die Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Seebehörden angewiesen die Auswanderung don Personen im Alter von 16 bis 41 Jahren streng zu verbieten.
Rumänien.
* 2 ĩ KN Deputiertenkammer erklärte gestern der Ministerpräsident Majorescu laut Bericht des, W. T. B.“ auf eine Interpellation des konservativen Abgeordneten Grecianu über die durch die Erklärungen des Führers der konservativen zartei Carp geschaffene Lage:
Die einzigen konstitutionellen Faktoren, die über die Ri 8 . zigen kon nellen Fe „ die e Richtungs- linie und das Schicksal der Regierung entscheiden könnten, selen kö König und das Parlament. Jeder Versuch einer Aktion, von seiten welcher Per onlichkeit er auch immer erfolge, würde, wenn er eine konstitutionelle Wirkung haben könnte, ein Zeichen der Anarchie und 3. , . J sein. Da die Frage nun aber einmal gestellt sei, so bitte er die Kammer, durch ein deutliches Votum ihr Entschluß kundzugeben. ö Jö Der Abg. Grecianu schlug eine Tagesordnung vor, in der der Regierung das Vertrauen ausgesprochen werden sollte. Die Liberalen erklärten, sie würden gegen die Tagesordnung stimmen, da es sich um eine innerpolitische Frage handele. Bei der Abstimmung stimmten 835 Abgeordnete für die Tages⸗ ordnung, 15 Liberale dagegen, und 16 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung, darunter sechs Minister und zehn von den Erklärungen des Ministerpräsidenten nicht befriedigte konservative Abgeordnete.
Serbien. Die Skupschtina hat gestern an Stelle des zurück ᷓ hat geste S irück⸗ getretenen Altradikalen Stojkowitsch Dr. Stanoje Vu kee⸗ witsch zum Ersten Vizepräsidenten gewählt und sich hierauf bis zum 23. Mai vertagt.
Bulgarien.
Die Antwort der Verbündeten auf die letzte der Mächte ist laut Meldung des „W. T. B.“ 3 ö mittag überreicht worden.
Die Regierung hat den bulgarischen Gesandten in London Ma djarow ermächtigt, die Friedenspräliminarien zu unter⸗ zeichnen. Der Präsident der Sobranje Danew begibt sich heute nach London und der Finanzminister Theodorow nach Paris. Der frühere Gesandte in Konstantinopel Sarafow geht nach Athen, um gemeinsam mit dem dortigen hulgarischen Gesandten bei der griechischen Regierung die linterhandlungen wegen der Festsetzung der künftigen griechisch⸗bulgarischen Grenze zu eröffnen. J
Amerika.
Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge hat der Staats⸗ sekretär Bryan in einem langen Telegramm den Gouverneur von Kalifornien gebeten, die Unterzeichnung des Gesetzes über den Landerwerb von Ausländern aufzuschieben. Wenn der Gouverneur einwillige, die Unterzeichnung aufzuschieben,
ssare möchten alle darauf bezüglichen Urkunden
würde der Präsident Wilson bereit sein, mit ihm systematisch
Minister⸗
in dieser Debatte hin, da das Urteil der Kammer in dieser
t von Ausländern entstanden seien, und um Abhilfe zu — Bei einem Bankett aus Anlaß der Jahr fei des englisch⸗amerikanischen hre fe 3 der Staatssekretär Br Han eine Rede, in der er, obiger Quelle zufolge, das neue Friedensprojekt des Präsidenten Wilson als den größten Schritt bezeichnet, der bisher für den Friedensgedanken ersonnen worden sei. In dem Projekte sei eine Verständigung zwischen den Vereinigten Staaten und anderen Nationen darüber vorgesehen, daß Krieg nicht eher erklärt werden solle, als bis die Streitfrage von einem inter— nationalen Schiedsgerichte untersucht worden sei. Hierdurch würde Zeit für die Trennung von realen und idealen Fragen und für die Bearbeitung der öffentlichen Meinung, die sich immer mehr dem Friedensgedanken zuwende, gewonnen. Am Schlusse seiner Rede sagte Bryan, diejenigen, die an den Erfolg des Wilsonschen Projektes glaubten, hegten die Hoffnung, daß wenn es von den Vereinigten Stagten und einigen anderen Nationen angenommen wäre, es auch bei den anderen Nationen untereinander. durchgeführt werden würde, bis schließlich alle Nationen auf der Erde durch Abkommen miteinander ver— knüpft wären. Die Bordensche Flottenvorlage ist am Sonn— abend, wie „W. T. B.“ meldet, in der Kommission des egnadischen Unterhauses angenommen worden, worauf die Sitzung geschlossen wurde. Die Zusatzanträge wurden mit einer Mehrheit von 32 Stimmen abgelehnt. Unter Unruhe vertagte sich das Haus, da die Dpposition wegen der Schließung der Sitzung ungehalten war. Die dritte Lesung wird wahr— scheinlich Anfang nächster Woche stattfinden. . . Nach einer Depesche aus Nogales (Arizona) hat in vergangener Woche bei Guaymas im Staate Sonora eine dreitägige Schlacht zwischen mexikanischen Bundes- truppen und Aufständischen stattgefunden. Einer Meldung des Generals Obregon zufolge sind 500 Mann Bundestruppen getötet und 200 verwundet worden. ö. 36
Asien.
In Urga haben geheime Beratungen der mongolischen Fürsten, der Minister und anderer Würdenträger stattgefunden kö sich eine erdrückende Mehrheit dafür aussprach, daß die Mongolei, ein von Rußland und China vollkommen unabhängiger Staat sein müsse. Wie „W. T. B.“ meldet, kamen die mongolischen Fürsten und die Rinsster bei den Beratungen zu dem Schluß, daß eine Anerkennung des Protektorats Rußlands zweifellos eine Angliede⸗ rung der Mongolei an Rußland zur Folge haben würde. Wenn andererseits die Mongolen die Souveränität Chinas anerkennen würden, so würde China sich bemühen, sie sich wieder unter— zuordnen. „Der Minister des Innern erklärte: „Wir haben ein Joch abgeschüttelt und dürfen nicht unter ein inderes geraten sondern müssen mit allen Mitteln die volle Unabhängigkeit an⸗ streben. Es wurde daher beschlossen, die Freundschaͤft Ruß— lands insoweit zu bewahren, als dieses die mongolischen Interessen nicht verletze. 4 Afrika. Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Nachri 16 5 . . 3 6 mit etwa 5590 ae cho . Taza gelegene Kasbah Mj cingster de f 6 ah Mjsum ohne den geringsten
KoloPniales.
Der Wert der Hochländer von Neumecklenburg
. . (Deutsch Neuguinea) ,
wird von Professor Dr. Sapper in einem im „Deuts Kolonial⸗ Hlatt veröffentlichten Aufsatze behandelt. . ö südamerikanischen Verhältnissen aus und erklärt den Besin vo Vochlandgebieten auch dann, wenn sie wirtschaftlich durch . bau, Viehzucht, Ackerbau usw) nicht nutzbar gemacht . . . weil sie Bedeutung haben als jeitwelliger Aufent altsort zur Erholung für Tieslandansiedler. Für Deutsch Neuguinea haben sich aus diesem Grunde der Sattelberg und die dortige Missionsstation einen gewissen Ruf geschaffen. ür noch günstiger hält Sapper die Verhältnisse in Neupommern und Neu⸗ mecklenborg, wo einige verhältnismäßig ansehnliche Dochlandeflächen zur, Verfügung stehen, die einer kleinen Anzahl von Europäern rie Schaffung einer selbstän digen wirtschaftlichen Existenz in gefunder Höhenlage gestatten könnten. Für besonders geeignet erklärt er das Hochland von Lelet, ein Karstplateau von etwa 860 m mittlerer Höhe, ju dem seit kurzem ein Zugangspfad vorhanden ist. Sapper hat . hereits in dem 1910 erschienenen Bericht über seine 19058 in amtlichem Auftrag unternommene Forschungsreise nach Neumecklenburg (Er— gänzungsheft 3 der „Mitteilungen aus den deutschen Schuß gebieten) mit einem ihm 1890 bekannt gewordenen südameritan schen Hochland berglichen und wie dieses für zu Kaffeepflanzungen geeignet erklärt. So glaukt er bestimmt, daß etliche erfahrene und sparsam wirt schaftende Kaffeepflanzer auf dem Hochland von Lelet ihr zutes Aus kommen finden können, zumal da die Lage des Jtaffer man lis e. günstig ist. Große, zusammenhängende Pflanzungen erscheinen aus⸗ geschlossen, nicht aber kleinere Kaffeegärten. Deutsche Tatkraft hat auch auf dem erwähnten Vergleichsgelaͤnde von Alta Verapaz zahlreich. Schwierigkeiten zu überwinden gewußt. Der Bericht schließt: „So betrachte ich noch immer das Plateau von Lelet als ein gůnfliges An. siedlungsgebiet für einige unternehmende Europäer, gebe aber freilich zu daß. mit ihrer Festsetzung der Wert des Plateaus als Erholungsflalte für Tieflandben ohn er der Insel vielleicht sinken würde, weil ich fürchte daß mit der Einführung von Zucht- oder Saumtieren die unglücklicher⸗ weise bereits auf Neumecklenburg eingeschleppte Zeckenplage auch nach . Hochland von Lelet gebracht werden konnt. Aber wenn es bei ,, . Vorsichtsmaßregeln gelingen würde, die Zecken⸗ plage vom Hochland fern zu halten, so würde ich den Aufenthalt daselbst geradezu für beneldenswert ansehen; wenngleich natürlich die immerhin heschränkten Raummaße nur einer kleinen Zahl von Siedlern die Festsetzung gestatten können, so hielt ich doch das Gebiet bei meinem Besuch 1968 für so wertvoll, daß ich beabsichtigte ed genauer zu untersuchen.“ J
Statistik und Volkswirtschaft.
ö Zur Arbeiterbewegung. us Beuthen (Ober Schlesien) wird dem W. T. B.“ ge . Heute früh fehlten 17686 Grubena rbeĩse 3 fahr fiene r . , h , mung entfällt. ischen Gruben ist die Bele e h ãhli an n gt, Nr. 110 d. Bl.). ö er Ausstand der Bäckergebilfen in Paris (vgl. Nr. 110 b Bl in am Sonnabend, wie W. T. B.“ a . nd , Seit mehreren Wochen verlangen diese Bäckergehilfen v r 9. 9 von der Gewerkschafts kammer des französischen Bäaͤckergewerbes e Einführung eines wöchentlichen Ruhetages und der achtftündigen
zusammenzuarbeiten, um die Uebel aufzudecken, die aus dem
Arbeitszeit sowie Lohnerhöhung.
Am Sonnabendabend wurden un—