Im übrigen stand auch diese Aufführung unter keinem besonders gläcklichen Stern; Chor und Orchester waren unter der Leitung des ungenannten Dirigenten nicht auf der Höhe. Besser stand es um die Darfteller der anderen Hauptrollen; so boten Herr Jaeger (Don José) und Fräulein Röseler (Micaela) anerkennenswerte Leistungen; Derr Leonhardt (Escamillo) hatte dagegen die stimmliche Indisposition, unter der er am Abend vorher schon litt, noch nicht überwunden.
Für die Fest spie le, die zum Regterungsjubiläum Seiner Majestät des Kaisers und Königs vom 2. bis 13. Juni in den Königlichen Theatern stattfinden, sind alle ersten Kräfte der Königlichen Oper aufgeboten. Die Kammersängerin Frida Hempel, aus Rew Jork zurückgekehrt, wird in diesen Festspielen mit⸗ wirken, ebenfo Hermann Jadlowker sowie die Damen Marianne Alfermann, Lola Art5t de Padilla, Margarete Arndt⸗Ober, Erna Denera, Claire Dux, Lllly , die Derren Berger, Griswold, Kirchhoff, Knüpfer, Maclennan Sommer ꝛe.
agners „Ring des Nibelungen? wird bei diesem An aß in ge⸗ schlossener Folge in seinem neuen Gewande vor der zur Jubiläumsfeier in Berlin verfammelten internationalen Gesellschaft erscheinen. Die Veranstaltung dürfte in diesem Jahre, in dem die Bayreuther Fest⸗ spiele ausfallen, doppelt willkommen sein. Die Festsptele werden einen künstlerischen wie einen gesellschaftlichen Mittelpunkt der Jubl⸗ läumsfeier bilden, die eine Galavorstellung im Königlichen Opern⸗ haufe am 16. Juni abschließen soll. — Ausführliche Programme und Eintrittskarten sind bei der amtlichen Auskunftstelle, der Zentral⸗ stelle für den Fremdenverkehr Großberlins, Unter den Linden 14,
erhältlich.
Das Potsdamer Naturtheater heginnt seine diesjährige Spielzeit mit der Generalprobe von ar! Vorwärts. vor der Berliner Presse und einem kleinen geladenen Publikum am Mittwoch, den 21. Mai; am nächsten Tage findet die erste öffentliche Auf⸗ führung und am 25. Mai, aus Anlaß der Hochzeitsfeierlichkeiten am Kaiserhofe, eine Festvorstellung statt. Den Blücher spielt Walter Thomas vom Bremer Stadttheater.
Mannigfaltiges. Berlin, 19. Mai 1913.
Ueber die Witterung in Norddeutschland im Mongt April 1913 berichtet das Königlich preußische Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen: Die April— witterung war durch Gegensätze von ganz ungewöhnlicher Schroff heit gekennzeichnet. Frost und Schnee verliehen den ersten Tagen der zweiten Dekade ein echt winterliches Gepräge; selbst im Südwesten und im Küsten⸗ gebiet der Nordsee kamen Temperaturminima bis zu — 66 vor, und außer im äußersten Westen lag überall an einzelnen Tagen das Temperaturmittel unter dem Gefrierpunkte. Dagegen herrschten zu Beginn des Monats im Osten Temperaturen, wie sie sonst Anfang Juni zu erwarten sind, in der letzten Pentade aber auf dem ganzen Gebiete geradezu hochsommerliche Wärme; denn fast überall wurden 250 überschritten und stellenweise 300 nahezu erreicht, und die Mittel⸗ temperaturen der letzten vier Tage waren um 3— 40 höher als die höchsten bisher im April seit Beginn regelmäßiger meteorologischer Beobachtungen vorgekommenen Tagesmittel und um 1— 20 höher als die normalen Julimittel. Diese ungewöhnliche Wärme bewirkte auch, daß die Monatsmittel fast allgemein den langjährigen Durchschnitt über⸗ trafen, am meisten, nämlich um 2— 30, im Osten, sonst um 4 — 1430. Nur im äußersten Südwesten war es ein wenig zu kalt, doch be— zifferten sich die Abweichungen auf nicht mehr als ein bis zwei Zehntel- grade. Die Bewölkung war im Küstengebiet der Nordsee und der westlichen Ostsee zu gering, die Sonnenscheindauer deshalb hier zu ga, Im ubrigen blieb letztere hinter den Erwartungen zurück, am meisten im Osten, entsprechend der hier besonders großen Häufigkeit trüber Tage. Im Einklange damit standen die beträchtlichen Niederschlagz⸗ mengen des östlichen Grenzgebietes, die stellenweise das Doppelte der normalen betrugen. Noch an einigen Stellen, nämlich an der unteren Fulda, an der unteren Weser und im Südwesten wurden durch vereinzelte stärkere Regen, meist Gewitterregen, die Monatsmengen über den langjährigen Durchschnitt erhöht. Sonst war es durchweg zu trocken, namentlich im mittleren Brandenburg. Die Verteilung der absoluten Niederschlagsmengen zeigt ein ähnliches Bild. Am wenigsten Niederschlag, nämlich weniger als 25 mm, hatte der mittlere Teil Norddeutschlands, und zwar außer einem ausgedehnten Gebiet, das sich von der mittleren Elbe, jedoch mit Einschluß der Magde⸗ burger Börde und der östlichen Altmark, etwas über die Oder hinaus erstreckt und in einem schmalen Streifen längs der hinterpommerschen Käste fortsetzt, zwei daran westlich anschließende Landstriche, von denen der eine von der unteren Saale zwischen Harz und Elm nach der unteren Leine, der andere von der nordöstlichen Altmark in einem nach Norden offenen Bogen über die südliche nach der nordwestlichen Lüneburger Heide verläuft; ferner einige versprengte Bezirke im Westen und Ssten. Sonst fielen im größten Teil Norddeutschlands 25 —- 50 mm. Durch ibren größeren Niederschlagsreichtum war vor allem die östliche Grenzzone bemerkenswert, die ganz Ober- und Mittelschlesien östlich der Oder, den polnischen Landrücken, die östliche Posener Platte, das
Seenplatte, Masuren undedas südöstliche Litauen umfaßt; hier fielen überall mindesteng 50, vielfach mehr als 75 und am nh oͤftlichen Auß⸗ läufer des polnischen Landrückens sogar 116 mm, die größte im ganzen Gebiet vorgekommene enge. Zwischen 50 und 75 mm hatten einige kleinere Geblete in Hannover, West⸗ . poln interpommern und Westpreu sen, ferner das Erz. gebirge, das he ;
Bergland, Spessart und Taunus, Westerwald, Rothaargebirge und
Sauerland. Thüringerwalde, auf der Rhön und dem Vogelsberge, im Reinhards=
und im Bergischen Lande, über 190 mm auf, dem Harz.! An Stelle der trockenen und warmen Südostwinde, die Ende März durch das Zusammenwirken einer über Nordwesteuropa ausgebreiteten De⸗ pession und eines Rußland bedeckenden Hochdructgebiets hervorgerufen
neuen Monats küble und feuchte Winde aus den westlichen Qua- dranten. Im Westen machte sich dieser Umschlag schön am 4. geltend, während im Osten mehrfach die Temperaturen bis zum 2. noch weiter, und zwar stellenweise bis gegen 250 anstiegen, um dann gleichfalls schnell zu sinken. Um
Die von ihm ausgehenden nördlichen Winde führten empfindliche Ab=
Schneefälle und Nachtfröste einstellten.
sich am 109. vom Nordmeer bis Mitteleuropa vorgeschoben hatte, ost⸗ wärts weiter zog, wobei er von einem von drängenden aximum gefolgt wurde.
überall die Temperaturen unter O0 sanken und vielfach si
konnte. Als dann am 13. das Hochdruckgebiet sich über Mitteleuropa
die Tagestemperaturen zu, die Minima aber sanken infolge der nächtlichen Wärmeautstrahlung noch weiter, so daß vielfach die tiefften Thermometerstände auf die Mitte des Monats fielen,
ozeanischer Herkunft, maßgebend; das Wetter wurde deshalb schnell milder und bis zum Beginn der letzten Dekade sebr beränderlich. Während dieser Zeit zogen mehrfach, wie gelegentlich auch schon im ersten Monatsdrlttel, Minima von Süden her durch die östlichen Provinzen, wo sie ausgebreitete Regenfälle hervorriefen.
bis unter dem Gefrierpunkt, zur Folge. Als aber dieses Maximum vor einer neuen von Nordwesten her über Mitteleuropa vordringenden Depression nach Osten zurückwich, gelangten trockene und warme Winde aus dem östlichen Quadranten zur Herrschaft, die im Verein mit der durch den heiteren Himmel begünstigten Sonnenstrahlung die Temperatur zu ungewöhnlich hohen Werten ansteigen ließen. Mehrfach kamen in diesen warmen Tagen Gewitter vor.
Hannover, 17. Mai. (W. T. B.) Heute nachmittag fand Belsetzung der Leiche des preußischen Militärattachés in München Majors von Lewinski statt. Von Seiner Majestät dem Kalser und König, von Ihren Königlichen ö dem Prinz-Regenten Ludwig und dem Prinzen Rupprecht von Bayern, dem bayerlschen Staatsministerium, dem Auswärtigen Amt, dem diplomatischen Korps, hiesigen und zahlreichen auswärtigen Offizierkorps und der Stadt Hannover waren Kranzspenden ge— widmet worden. An der Trauerfeier nahmen die hiesige Generalität und die Spitzen der Behörden teil. Im J,, . befand sich der Flägeladjutant Selner Majestät des Kaisers und Königs Oberst— leutnant von Dommes.
München, 19. Mai. (W. T. B.) Ueber ein Ballon⸗ ungfück, das sich gestern zwischen Landsberg a. L. und Diessen ereignete, wird gemeldet: Der mit drei Herren und einer Da me be⸗ setzte Ballon Zürich‘, der mit noch drei anderen Ballons in Zürich auf gestiegen war, wollte landen. Während ein Herr und die Dame die Gondel bereits verlassen hatten, wurde der Ballon bei dem heftigen Winde wieder in die Höhe gerissen. Die Dame ließ die Gondel nicht mehr rechtzeitig los und wurde mit in die Höhe gerissen. Den Insassen der Gondel gelang es nicht, sie wieder in den Korb zu ziehen. In der Höhe von etwa 206 i verließen die Dame die Kräfte und sie stürzte ab. Der Ballon landete schließlich in der Nähe von Starnberg. Die Dame, welche auf ein Ackerfeld gefallen war, wurde gegen 6 Ühr Nachmittags in der Nähe von Thaining tot auf— gefunden. Ein zweiter der in Zürich aufgestiegenen Ballons, in dem sich der Gatte der verunglückten Dame befand, landete glatt in der Nähe von Landsberg. — Die Insassen des Ballons „Zürich“ waren, wie aus Bern gemeldet wird: Rechtsanwalt
ische Bergland westlich der Fulta, das nordfränkische ehr als 75 mm fielen im sudetischen Berglande, im wald, in der Cifel, im Hunsrück und Saarbrückener Kohlengebirge
wurden, traten infolge Annäherung der Depresston mit Beginn des
Mitte der ersten Dekade wurde
ein , . das sich über dem nordatlantischen Ozean ausgebildet hatte, für die Witterung in Deutschland maßgebend.
Der Kälterückfall wurde ent⸗
an herbei, sodaß sich schon am 8. und 9. vereinzelt leichte schiedener und allgemein, als ein schmaler Tiefdruckausläufer, der
Island schnell nach⸗ Diese Luftdruckverteilung verursachte nämlich sehr lebhafte Nordwest., und Nordwinde die aus hohen Breiten ungewöhnliche Kälte mit sich brachten, fog
wieder eine stellenweise bis zu 20 em mächtige Schneedecke bilden
verlagerte, trat hier Aufheiterung ein, und damit nahmen zwar
Mit Beginn der vierten Pentade wurden Depressionen, meist
Die Ausbildung eines Maximum über Nord⸗ und Mitteleuropa hatte am 21. und 22. noch einmal Aufheiterung und Abkühlung, stellenweise
in der Familiengruft der Familie von Cölln in felerlicher Weise die
Meter und Gaswerkdirektor Grob aus Aarau sowie Frau Dr. Eggi⸗ mann auß Bern, die sich erst im letzten Augenblick entschlossen hatte, mit dem Ballon „Zurich“, wo noch ein Platz frel war, zu fahren, während ihr Mann mit dem Ballon „Theodor Schäck“ fuhr.
Straßburg L. E., 17. Mai. (W. T. B.). Abschluß des Prinz * nrich⸗Fluges (pgl. Nr. 115 d. Bl). — Sämtliche zum Er r,, , um 74 Uhr in Freiburg i. Br. aufgestie⸗ genen zehn Flieger waren bis 9 Uhr 58 Min. wohlbehalten dorthin zurückgekehrt. Neun von ihnen — der Leutnant von Hiddessen erlitt beim Start Propellerbruch — flogen dann nach Neubreisach, erflatteten dort milttärische Meldungen und flogen nach Straßburg zurück, wohin auch Seine ö Hoheit der Prinz Heinrich im Automobil zurückgefahren war.
Im festlich geschmückten großen Saale des Hotels, Stadt Paris“ gab Abends die Südwestgruüuppe des Deutschen Luftfahrer⸗ verban des anläßlich des glücklichen Verlaufs des Prinz , 1913 ein Festmahl zu 220 Gedecken, an dem
eine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen teilnahm. Ferner waren auh, den meisten Teilnehmern am Fluge erschienen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Waldemar von Preußen und der Prinz Georg von Bayern, der Kaiser⸗
liche Statthalter von Elsaß⸗Lothringen, Graf von Wedel, der Graf von
Zeppelin, der kommandierende General des 15. Armeekorps von Deimling, der Gouverneur Generalleutnant von Eberhardt, der Staats sekretär Frei⸗ herr Zorn von Bulach, der Geheime Rat, Professor Dr. 6 der J und der Bürgermeister sowie zahlreiche hervorragende
erren aus flugtechnischen und industriellen Kreisen. Im Verlauf des Mahles nahm Seine Königliche Hoheit der Prinz einrich das Wort zu einer Ansprache, in der er zunächst seiner Freude darüber Ausdruck gab, daß dieser dritte Oberrheinische Zuverlässigkeltsflug beendet worden sei, ohne Opfer an Menschenleben gekostet zu haben. Die beiden verletzten Flieger be⸗ fänden sich, wie er mitteilen könne, auf dem Wege der Besserung, Vergleiche er den diesjährigen Flug mit seinen Vorgängern, so sei unverkennbar, daß die Fortschritte besonders auf flugtechnischem Gebiet (mehr als auf rein technischem) groß seien. Der Pforzheimer Aufklärungstag sei als ein Ehrentag für das deutsche Flug— wesen anzusehen. Nach Worten des Dankes an die Persönlich⸗ keiten, die den Flug organisiert und gefördert haben, und der An⸗ erkennung für die erfolgreichen Leistungen der Flieger, über die er Seiner Majestät dem Kalser und König kurz berichtet habe, schloß der . mit einem dreifachen Hurra auf die an dem Zuverlässigkeits⸗
ug beteiligten Flleger. — Der Generalleutnant z. D. Gaede-Frei⸗ burg, der Träger eines bekannten Namens auf flugtechnischem Gebiet, ergriff später das Wort. Er betonte in seiner Rede, diese Flüge der südwestdeutschen Gruppe selen vorbildlich in Deutsch⸗ land und vielleicht auch über dessen Grenzen hinaus. Sie hätten der Fliegersache in sportlicher und technischer Beziehung genützt und sie vorwärts gebracht. Das wäre ohne die Anteilnahme, die tatkräftige Förderung und das Protektorat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich nicht möglich gewesen.
Einer Einladung des Offizserkorps des 6. Sächsischen Infanterle⸗ regiments Nr. 100 „König Wilhelm II. von Württemberg“ folgend, begaben sich die Teilnehmer am Festmahl später nach dem Sachsen⸗ kasino, wo Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich per⸗ sönlich die Preise den Fliegern überreichte. Den Katserpreis erhielt der Leutnant Canter, ebenso den Prinz Heinrich⸗Preis der Lüfte. Unter anderen wurde noch zuerkannt der Ehrenpreis des Statthalters dem Leutnant Freiherrn von Thünag und der Ehrenpreis Seiner Durchlaucht des Prinzen Karl Anton von Hohenzollern dem Leutnant Freiherrn von Haller.
Preßburg, 17. Mai. (W. T. B.) Heute nachmittag gegen 2 Uhr geriet der Dachstuhl eines großen Gebäudes im Mittelpunkt der Stadt in Brand. Infolge des herrschenden heftigen Sturmes nahm der Brand sofort einen riesigen Umfang an und breitete sich auf ein gan zes Straßenviertel aus. Auch am Bergabhang brennen Häuser. 8000 Personen sind obdachloz. Um 9 Uhr Abends wurde das Feuer auf seinen Herd beschränkt. Der Brand wütet jedoch weiter. Außer der Wiener sind auch andere österreichlsche Feuerwehrmannschaften und die Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft zur Hilfeleistung eingetroffen. Bei den Lösch⸗ arbeiten wurde ein Feuerwehrmann getötet und zahireiche Personen verletzt; ferner ist ein Kind verbrannt.
Paris, 18. Mai. (W. T. B.) Ueberschwemmungen dauern in verschiedenen Gegenden an. Es wird gemeldet, daß in der Umgegend von Bsziers zwei und bei Perpignan drei Menschen ertrunken sind.
Sarajevo, 17. Mai. (W. T. B.). Bei Capljinag (Bosnien) ist heute ein Militärflugzeug abgestürzt. Der Lenker, Haupt mann Andrie wurde getötet, sein Fluggast Leutnant Slassig leicht verletzt.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Netzeseengebiet und Kulmerland, die Weichselniederung und ostpreußische
8 7
/// ///
Dr. Schneel aus Zürich als Führer, Rechtsanwalt Dr. Otto
D D
Donnerstag: Hamlet.
Theater. Freitag: Penthesilea. Königliche Schanspiele. Dienstag:
Opernhaus. 130. Abonnementavorstellung. . Don Juan. Oper in wei Äften von Dienstag. Abends 8 Uhr: Die Ein⸗
Wolfgang Amadeus Mozart. Text von nahme von Berg ⸗op⸗Zoom. . * ö, Mittwoch und Donnerstag: Die Ein⸗
der ersten Aufführung in Prag, übersetzt nahme von Berg⸗op⸗Zoom. k ö ö rzt am Scheideweg. 8 Uhr:
Lorenzo Da Ponte. Nach dem Original
ven Hermann Levi. Musikallsche Leitung: Freitag: Der Herr Kapellmelster von Strauß. Regie: . Oberregisseur Droescher. Anfang 1 T. Schauspielhaus. 84. Kartenreservesatz. plätze, im 2. Balkon auch die ständigen Gesa Reservate sind aufgehoben. Ge ang stellung zu kleinen Preisen. Hamlet, Briuʒ von Dänemark. Trauerspiel zauber. in 5 Aufzügen von Shakespeare. Ueber⸗ setzt von A. W. von Schlegel. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Opernhaus. 131. Abonne⸗ Straße ments vorstellung. (Gewöhnliche Preise.) ö
und Tanz in
Dienstag,
ehre.) Oper in
Pietro Mascagni. Tert nach dem gleich⸗
namigen Volksstück von G. Verga. Frankfurter. Zum 306. Vale; Bajazzi. (Fas- Donnerstag, und Sonnabend: üncei.) Oper in zwei Akten und Buch einer Frau.
einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hart⸗
mann. Anfang 71 Uhr. Schaufpie tus. Lessingtheater. stellung. Ariadne auf Naxos. Qper Theaters am Gärtnerplatz in
in einem Aufzuge von Hugo von Hof⸗ — mannsthal. ö? Alt Wien. Zu spielen nach dem Bürger als Edel⸗
mann“ des Molisre. Anfang 74 Uhr. Wien
Deutsches Theater. Dienstag, Abends 8 i: Erdgeist. tion: Adolf Lantz. Mittwoch: Der blaue Vogel. straße 104 — 104 a.)
8 Uhr, Alt Seidelterg. (Abschleds.
Sonnabend: Der blaue Vogel. Kammerspiele.
Sonnabend: Mein Freund Teddy.
84. Kart 3. Berliner Theater. Dienstag, Abends Das Abonnement, die Dienst⸗ und Frei- 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit
Theater in der Koniggrätzer Abends 8 Uhr:
Cavalleria Fusticana. (Bauern. Das Buch einer Frau. Lustsplel in gle . * einem 16. pon drei Akten von Lothar Schmidt Uhr: Elen Merrit
Mittwoch und Freitag:
Dienstag, Abends lottenburg,
1 * Operette in drei Akten von Musik von Richard Strauß. Gustavy Kadelburg und Julius Wilhelm. Mittwoch und folgende Tage: Alt
Dentsches Schauspielhans. ¶ Diret⸗ XX. 7, Friedrich. Windsor. Dienstag,
vorstellung. Karl Heinz: Harry Walden. Käthie: Elsa Galafres.)
Mittwoch und folgende Tage: Ein idealer Gatte.
Komüdienhans. Dienstag, Abends Hochherrschaftliche Woh⸗ nungen.
Mittwoch und folgende Tage: Hoch⸗ herrschaftliche Wohnungen.
ben kene n Schillertheater. O. (Wallner,
2 Volkes vor⸗ Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. theater). Dienstag, Abends 8 Uhr: Mittwoch und folgende Tage: ier. Geographie und Liebe. Lustspiel in
drei Akten von Bijörnstjerne Björnson. Deutsch von Julius Ellas. Mittwoch: Zwei Wappen. Donnerstag: Zwei Wappen.
Dienstag, Abends . ö in drei . en (na ickens) von ranz von Die fünf Schönthan.
Mittwoch: Moral. Das Donnerslag? Moral.
Charlottenburg.
Dentsches Opernhaus. (Char- Bismarck ⸗ Straße 34-37.
123. Abonnements vor- 3 Uhr: Hefamtgastspiel des Königlichen Direktion? Georg Hartmann.) Diengtag,
München: Abends 8 Uhr: Das Mädchen aus dem goldnen Westen.
Mittwoch: Der Mikado.
Donnerstag, Mittags 12 Uhr: Ge⸗ dächtnisfeier zum 100. Geburtstag von Richard Wagner. — Abends: Oberon.
Freitag: Die lustigen Weiber von
Abends Sonnabend: Der Mikado.
Neues Theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der lachende Ehemann. Operette in drei Akten von Edmund Eysler.
Mittwoch und folgende Tage: Der lachende Ehemann.
Thenter des Mestens. (Station:
, . Garten. Kantstraße 12.) ienstag, Abends 8 Uhr: Zu volks—
tümlichen Preisen: Der Vogelhändler. B
Operette in drei Akten von Karl Zeller. Mittwoch und folgende Tage: Der Vogelhändler.
Theater am MNollendorsplatz. Dienstag, Abends 87 Uhr: Zu Sommer⸗ preisen: Der Extrazug nach Nizza. Vaudeville in drei Akten von Arthur Lippschitz und Max Schönau.
Mittwoch und folgende Tage: Der Extrazug nach Nizza.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Dienstag, Abends 81 Uhr: Majolta. Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.
Mittwoch bis Freitag: Majolika.
Sonnabend: Zum ersten Male: Der lustige Kakadu.
Residemthenter. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Frau Praäsidentin. (Madame la Prèésidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und P. Veber.
Mittwoch und folgende Tage: Die Frau Präfidentin.
Montis Operettenthenter. ( Grüher:
Thaliatheater. Direktion: Kren und Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraatz und Jegn Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.
Mittwoch und folgende Tage: Puppchen.
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr Dienstag, Abends 8 Uhr: Madame X. Schwank in drei Akten von Paul Gavault und Georges
err. Mittwoch und folgende Tage: Ma⸗ dame X.
r , , , . Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Amanda Wegener mit Hrn. Landesrat Gerhard Schallehn (Breslau). — Frl. Waldtraut Fischer von Mollard mit Hrn. Leutnant Hans von Bodecker (Gora — Gnesen).
Verehelicht: Hr. Oberleutnant Horst Grieser mit Frl. Ilse⸗Gertraud Treichel (Kolberg).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Leut⸗ nant Frhrn. von anteuffel (Sig⸗ maringen). — Hrn. Rittmeister a. D. Ferdinand von Luck (Stuttgart).
Verantwortlicher Redakteur: J. V.! Weber in Berlin.
Verlag der Expedition Heidrich) in Berlin. (1299)
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Neun Beilagen (einschließlich Börsenbeilage).
M 1G.
Amtliches.
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 18. März 1913 will Ich der anbei zurückfolgenden Satzung für die . Hoch⸗ schule in Hannover hiermit Meine landesherrliche Genehmi—⸗ gung erteilen und gleichzeitig dem Rektor dieser Hochschule für . amtlichen Beziehungen den Titel „Magnifizenz“ bei⸗ egen.
Bad Homburg vor der Höhe, den 31. März 1913.
Wilhelm R.
Für den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Dallwitz.
An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Satzung für die Königliche Tierärztliche Hochschule in Hannover.
§1. Die Königliche Tierärztliche Hochschule zu Hannover soll dem Unterricht und der Forschung im Gesamtgebiete der Tierheilkunde und ihrer Hilfswissenschaften dienen. . Sie hat das Recht der Promotion zum doctor medicinae veterinariage nach Maßgabe der Promotionsordnung. . Die Hochschule ist dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unmittelbar unterstellt, der seine n,, . soweit sie an Ort und Stelle auszuüben sind, durch den Ober— präsidenten in Hannover als Kommissar wahrnehmen läßt. Ueber die . des Kommissars hat der Minister nähere Bestimmung zu treffen.
§ 2.
Der Unterricht wird von etatsmäßeigen Professoren, Repetitoren, Assistenten und sonstigen Hilfslehrern erteilt; au können Lehrstellen für Abteilungsvorsteher geschaffen und Privatdozenten zur Erteilung bon Unterricht auf Grund der vom Minister zu erlassenden Habili⸗ tationsordnung zugelassen werden.
5535 Die etatsmãßigen . werden vom , ernannt. Wegen des Ranges, Titels und der Dienstbezüge der etatsmäßigen e en verbleibt es bei den hierüber erlassenen besonderen Vor— riften.
4.
Vorübergehend können vom . mit der Verwaltung etats⸗ mäßiger Professuren auch Dozenten beauftragt werden, die noch nicht zu etatsmäßigen Professoren ernannt sind. Der Minister bestimmt, wieweit solche Dozenten die nach der Satzung den etatsmäßtgen Pro⸗ fessoren zustehenden Rechte auszuüben befugt sind, und regelt ihre sonstigen dienstlichen Verhältnisse.
; § 5. Für den n der Einrichtung von Abteilungsvorsteherstellen regelt der Minister die dienstlichen Verhältnisse der Inhaber dieser Tehrstellen und bestimmt insbesondere, in welchem Umfange sie zu den Beratungen deg Professorenkollegiums zuzuziehen sind und die el nlss der etatzmäßigen Professoren auszuüben berechtigt sein ollen.
§ 6. . Der Minister ernennt auf Vorschlag der betelligten Instituts⸗ direktoren (3 32) die Repetitoren und g ften en (vergl. jedoch 8 365).
Den Fepetitoren und Assistenten liegt, soweit ihnen nicht durch den vom Minister genehmigten Lehrplan besondere Lehraufträge erteilt oder soweit sie nicht als Privatdozenten zugelassen sind, beim Unter⸗ richte die Unterstützung des ihnen vorgesetzten Professors oder Dozenten nach dessen Anweisungen (8 36) ob.
Zu den Repetitoren zäblt auch der Prosektor des anatomschen Instituts sowie der Apotheker der Hochschule.
87. Die sonstigen Hilfslehrer der Hochschule (5 2) erhalten ihren Dienstauftrag vom Minister. J h
§ 8. Dle Organe für die Verwaltung der Hochschule sind h der Rektor, 22) das Professorenkollegium. Sie haben die Geschäfte nach dieser Satzung und den Anordnungen des Ministers zu führen. 80
Der Rektor wird vom Minister ernannt. Dem Professgren, kollegium steht die Befugnis zu, eines seiner Mitglieder durch Wahl für das Rektoramt vorzuschlagen.
Wird die Ernennung des Vorgeschlagenen jum Rektor vom Minister versagt, so hat eine andere Wahl stattzufinden. Führt auch diesẽ nicht zur Ernennung des Vorgeschlagenen zum Rektor, so wird vom Miister ein Mitglied des Professorenkollegiums für die nächste Amtszeit zum Rektor ernannt.
§ 10.
Die Amtszeit des Rektors währt drei Jahre. Kommt das Rektoramt vor dem Ablauf einer Amtszeit zur Erledigung, so kann vom Minister die nächstfolgende Amtsdauer bis zu einem Jahre verlängert oder ig 66 fimal ö
ie Dauer der erstmaligen Amtszeit des Rektors wird vom Min t Telnet ; ; ; 11
Der Rektor wird von seinem Vorgänger, der die Bezeichnung Prorektor führt, oder bei dessen Behinderung von dem an Dienst⸗ jahren ältesten Mitgliede des Professorenkollegiums vertreten. Ist ein Prorektor nicht vorhanden, so steht dem Minister die Bestimmung des Vertreters zu. ö
12.
Der Rektor hat die laufenden Geschäfte der Verwaltung zu führen, die Hochschule nach außen zu vertreten, in ihrem Namen mit Behörden und Privatpersonen zu verhandeln und die von der Ver⸗ waltung der Hochschule ausgehenden Schriftstücke mit seinem Namen
zu unterzeichnen.
§ 13.
Der Rektor hat über den regelmäßigen Fortgang des Unterrichts und über die Beobachtung der Satzung sowie der sonstigen Vor schriften zu wachen. z
14.
Der Rektor ist für die Verwaltung des allgemeinen Vermögen
ö. e schule und für die Beobachtung des Hochschuletats verant⸗ ortlich.
Zahlungen und Lieferungen für die Hochschule erfolgen auf An-
weisung und unter Kontrolle des Rektors (vergl. jedoch 5 34). Für
Zahlungen und Lieferungen, die aus Anlaß von Bauten stattfinden,
bleibt dem Minister der Erlaß besondertr Anordnungen vorbehalten.
Soweit den Professoren oder anderen Dozenten die Verwendung der für ihre Institute oder für besondere Zwecke überwiesenen Fonds überlassen ist, steht dem Rektor ein Einspruchsrecht nur gegen die Ueberschreltung der bewilligten Mittel zu.
Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Montag, den 19. Mai
Die Revision der Kasse der Tierärztlichen Hochschule liegt dem
Rektor ob.
§ 15. Der Rektor ist befugt, sich selbst auf drei Tage zu beurlauben,
hat davon jedoch vorkommendenfalls dem Minister Anzeige zu machen. Für längere Beurlaubung des Rektors ist die Genehmigung des Ministers erforderlich, soweit nicht der Kommissar (6 1) vom Minister zur Urlaubserteilung ermächtigt ist.
§ 16.
Der Rektor beruft die Versammlungen des Professorenkollegiums, leitet dessen Sitzungen nach der Geschäftsordnung und hat für die Ausführung der Beschlüsse zu sorgen. .
Der Rektor ist verpflichtet, ordnungsmäßig nach § 27 zur Tageg⸗ ordnung gestellte Anträge, sofern sie nicht gegen die Gesetze oder diese Satzung verstoßen, zur Beratung zu stellen. Gegen die Ablehnung der Zulassung eines Antrags zur Beratung steht dem Antragsteller . . beim Minister innerhalb einer Frist von zwei
ochen zu. Der Rektor ist befugt, Beschlüsse des Professorenkollegiums, die den Gesetzen oder dem öffentlichen Wohle zuwiderlaufen oder gegen die . verstoßen oder das Interesse der Hochschule verletzen, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden und die Entscheidung des Ministers herbeizuführen. .
Will der Rektor einen Beschluß des Professorenkollegiums be⸗ anstanden oder einem solchen in einem Bericht an den Minister nicht beitreten, so hat er dies, wenn möglich in der Sitzung, jedenfalls aber vor der Berichterstattung an den Minister, dem Professorenkollegium zu erklären. 81
Zu der dem Professorenkollegium nach der Satzung zustehenden Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule hat der Rektor dle
Versammlung des Kollegiums so oft wie erforderlich, in der Regel
mlt Ausnahme der amtlichen Ferienzeiten mindestens monatlich einmal, zu berufen und von allen Angelegenheiten der Hochschulverwaltung, foweit sie dessen Geschäftekreis beruͤhren, in Kenntnis ju setzen.
In Fällen, deren Erledigung ohne Schaden für die Hochschule oder die Beteiligten nicht bis zur nächsten Sitzung des Professoren kollegiums aufgeschoben werden kann, ist der Rektor befugt, selbständig zu entscheiden, er hat jedoch dem Professorenkollegium in der nächsten Versammlung von den getroffenen Maßnahmen Mittellung zu machen.
§18.
Der Rektor bewirkt die Aufnahme und Entlassung der Studie⸗ renden und sonstigen Hörer nach den darüber bestehenden Bestim mungen.
Er hat über die Disziplin unter den Studierenden zu wachen, soweit nicht dem Professorenkollegium nach s 23, 24 25 und 44 eine Mitwirkung eingeräumt ist, und kann Studierenden Verweise erteilen. 319
Der Rektor leitet die an der Dochschule stattfindenden Prüfungen nach den Prüfungsordnungen und der Geschäftsordnung.
S 20. Der Rektor ist, unbeschadet der 5§5 36, 37, 40, 41, der Dienst⸗ vorgesetzte der Repetitoren und Assistenten sowie der mittleren und unteren Beamten und Bediensteten der Hochschule.
8 71.
Der Rektor kann sich in bestimmten Dienstgeschäften mit Genehmigung des Ministers von einem Mitgliede des Professoren⸗ kolleglums vertreten lassen. 9
Das Professorenkollegium besseht unbeschadet der Vorschriften in den 5§ 4, 5 aut den etatsmäßigen Professoren.
§ 23.
Das Professorenkollegtum hat unter Beachtung der vom Minister erlassenen Anordnungen in folgenden Angelegenheiten selbständig zu entscheiden: J
I) über die Zulassung von Privatdozenten nach der Habhilitations⸗ ordnung sowie über die Verhängung von Diszivlinarstrafen gegen Privatdozenten auf Grund der Sisziplingrbestimmungen;
2) über die Veranstaltung von Festakten und Feiern der Hoch⸗ schule und über die Einladungen dazu sowie über die Be— teiligung der Hochschule oder des Professorenkollegiums an öffentlichen oder festlichen Veranstaltungen aller Art. Bei Veranstaltungen, denen eine größere und allgemeine Be— deutung nicht innewohnt, bedarf es zur , , Be⸗ teiligung des Rektors als Vertreters der Hochschule keiner gemeinsamen Beschlußfassung des Kollegiums. Zur Be⸗ keiligung der Hochschule an festlichen Veranstaltungen im Ausland ist die Genehmigung des Ministers erforderlich;
3) über die Verwendung der von der Hochschule zu wissen⸗ schaftlichen oder sonstigen Zwecken zur Verfügung gestellten Mittel, soweit der Verwendungszweck nicht in anderer Weise festgelegt ist oder darüber nach Anordnung des Ministers der Rektor allein zu bestimmen hat (vergl. auch § 14 Abs. 3, 5 34);
4) über die Ergänzung und Verwaltung der Bibliothek;
5) über die Zuweisung von freien Wohnungen an die Unter— beamten und Lohnbediensteten der Hochschule;
6) über die Abfassung von Formularen in Unterrichts⸗ und Prüfungsangelegenheiten;
7) über die Verlelhung von Honorarerlassen, Stipendien und anderen Unterstützungen sowie von Preisen;
8) Über die Bestrafung von Studierenden nach 8 44, über die Genehmigung zur Errichtung oder zum Fortbestehen studen⸗ tischer Verbindungen aller Art und des allgemeinen Aus— schusses der Studlerenden unbeschadet sonst bestehender Be—⸗ sftimmungen, sowie über die Behandlung anderer Angelegen⸗ heiten der Studierenden von allgemeiner Bedeutung.
§5 24. Vor einer Berichterstattung an den Minister in nachstehenden Angelegenheiten hat der Rektor dem Professorenkollegium Gelegenheit
zu einer Stellungnahme zu geben; . 1) Besetzung, erledigker etatsmäßiger Professuren, Besetzung
etwalger erledigter Institutsabteilungen sowie ö
vertretener Lehrfächer;
2) vorübergehende Verwaltung von Lehrfächern;
3 k des Rektors in bestimmten Dienstgeschäften
4) ö Umgestaltung oder Aufhebung von Instituten und Sammlungen;
5) Neubauten und größere Umbauten auf dem Grundstücke ö sowie alle Grenzveränderungen dieses Grund⸗
ücks; .
6) k,, abgesehen von den Fällen des Nr. 5; .
7) Bereitstellung von Mitteln durch den Staatshaushalt für die Bedürfnisse der Hochschule und der einzelnen Institute;
8) Geschäͤftsordnung und. Aenderung der Satzung;
sI Vorsefunggplan und Einrichtung des Unterrichts, einschließlich der Verteilung und Benutzung der vorhandenen Hörsäle;
1913.
10 Prüfungsordnungen, Disziplinarordnung und sonstige Vor⸗ schriften für Studierende;
11) Dienstanweisungen für die Beamten der Hochschule;
12) Zulassung von Studierenden und von Hospitanten, soweilt nicht die dafür vorgeschriebenen allgemeinen Bestimmungen erfüllt sind.
§ 25.
Das Professorenkollegium ist, abgesehen von den Bestimmungen der S§ 23, 24, vom Rektor nach dessen Ermessen bei allen sonstigen wichtigen Verwaltungsangelegenheiten, namentlich bei allen Maß⸗ nahmen, die die Regelung und Ausgestaltung des Unterrichts betreffen, zuzuziehen.
§ 26.
Das Professorenkollegium erledigt seine Beratungen in Sitzungen, zu denen alle. Mitglieder vom Rektor in der Regel mindestens fünf Tage vorher einzuladen sind.
Alle Gegenstände, über die ein Beschluß gefaßt oder ein Bericht an den Minister erstattet werden soll, müssen auf der der Einladung
beizufügenden Tagesordnung bezeichnet sein.
Ueber die Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der auf Antrag das Stimmenverhältnis anzugeben ist. Zur Aufnahme der Niederschrift ist das an Dienstalter jüngste Mitglied des Pro⸗ fessorenkollegiums verpflichtet.
. §5 27. Jedes Mitglied des Professorenkollegiums ist berechtigt, Anträge für die Tagesordnung zu stellen, die vorbehaltlich der Einschränkung in § 16 Abs. 2 in der nächsten Sitzung zur Beratung gelangen müssen, sofern sie dem Rektor mindestens acht Tage vorher zu⸗ gestellt sind.
Der Rektor muß außerdem binnen acht Tagen eine Sitzung ein⸗ berufen, wenn hindestens drei Mitglieder des Professorenkollegiums unter Angabe einer Tagesordnung dies beantragen.
§ 28.
Das Professorenkollegium faßt, soweit nicht anderweite hesondere Vorschriften bestehen (z.B. für die Ehrenpromotion) seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsißtzenden.
Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende und 1 . der übrigen Mitglieder des Professorenkollegiums an⸗
esend sind.
Ist das Professorenkollegium nicht beschlußfähig, so sind die Ver⸗ handlungsgegenstände auf die . der nächsten Versamm⸗ lung zu setzen, die darüber ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden . 1 of
hriftliche timmungen sind ausnahmsweise zulässig, sofern kein Mitglied des Professorenkollegiums Widerspruch erhebt. Ehrenyromotionen dürfen nur unter Zustimmung aller Mitglieder de? . beschlossen werden. Das gleiche kann vom ö ür andere Angelegenheiten besonderer Art vorgeschrieben erden.
8 29.
Der Rektor hat die den Beschlüssen des Professorenkollegiums entsprechenden Berichte an den Minister unter der Bezeichnung 5 und Professorenkollegium der Tierärztlichen Hochschulen zu erstatten.
Derartige Berichte sind den Mitgliedern auf Verlangen nach⸗ träglich 9 Umlauf der Urschrift unverzüglich mitzuteilen. ö
Das Professorenkollegium kann beschließen, daß einem Berichte des Rektors eine von einem anderen Mitgliede des Kollegiums in dessen Auftrage verfaßte Denkschrift über den Gegenstand der Bericht erstattung beigelegt werde. ;
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1 . 5 - . Die, bei einer Abstimmung in der Minderheit gebliebenen Mit⸗ lieder können die 5 ihrer ,, mit Begründung in der . sowie Berichterstattung darüber an den Minister be⸗ anspruchen.
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Den Mitgliedern des Professorenkollegiums ist jederzeit während der Dienststunden Einsicht in die Akten über Angelegenheiten ihres Instituts oder ihrer Lehrfächer sowte über die vom Professoren— kollegium beratenen Gegenstände zu gestatten. Auch können sie vom Rektor das Niederschriftenbuch zur Einsicht erbitten. Entfernung von Akten aus den Geschäftszimmern ist nur ausnahmsweise auf kurze Zeit und mit besonderer Genehmigung des Rektors gegen Empfangs- bescheinigung gestattet.
§ 32.
Die Leiter der Institute und Kliniken (Institutsdirektoren) haben unter Beachtung der dafür bestehenden Vorschriften selbständig den gesamten Betrieb innerhalb der ibnen übertragenen Anstalten ju führen und deren Ordnung und Instandhaltung zu beaufsichtigen. Sle sind verpflichtet, darüber dem Rektor auf dessen Anfragen Aus⸗ kunft zu erteilen.
Sie führen besondere Institutsstempel.
585 Die Institutsdirektoren bestimmen unbeschadet der Vorschrift in S 24 Ziffer R und etwaiger Verfügungen des Ministers über die Be— nutzung der Institutsräume und der Sammlungen sowie über die Verwendung der Arbeitsplätze. . § 34. Die gtatsmäßigen Professoren bestimmen innerhalb des Etats über die Verwendung der ihnen bewilligten Fonds und erteilen die Zahlungsanweisungen auf diese. Inwieweit andere Dozenten dasselbe Recht ausüben, bestlmmt der Minister. 35.
. 5
Die Vorschläge über die Anstellung, Ueberweisung oder Entlassung von Repetttoren und Assistenten sowie von Unterbeamten und Be diensteten für die Institute und Kliniken sind von dem zuständigen Professor dem Rektor einzureichen 6 S§z§ 6, 40). Die Annahme von wissenschaftlichen Hilfsarbeitern ist den Professoren freigestellt, doch ist zur Gewährung von Vergütungen aus Staatsmitteln an solche die Genehmigung des Ministers erforderlich.
§ 36. Die Institutsdirektoren sind befugt, den in ihren Instituten dienstlich beschäftigten Repetitoren, Assistenten, wissenschaftlichen Hilf⸗ arbeitern, Unterbeamten und Lohnbediensteten Anweisungen wegen der Ausführung der Dienstobliegenheiten im Rahmen ihres Desch fin kreises zu erteilen.
3 57.
Das dienstliche Verhalten der im § 36 genannten Angestellten unterliegt der Kontrolle des Institutsdirektors, für deren Ausübung dieser verantwortlich ist, Er ist berechtigt, den Repetitoren, Assistenten und wissenschafilichen Hilfsarbeitern sowie den Unterbeamten und kö Verweise zu erteilen. Die weitere Ahndung dienstlicher Verfehlungen der Genannten findet innerhalb der Diszivlinarbefugnis des Rektors (vergl. s 20) durch diesen im Einvernehmen mit dem zuständigen Professor statt. Ist ein Einvernehmen nicht erzielt, so ist an den Minister zu berichten, sofern nicht durch eine zuborige Be—⸗ ratung im Professorenkollegium eine Uebereinstimmung erreicht wird.
6 der Rektor Anlaß, gegen einen der im S§z 36 genannten Angestellten wegen dessen außerdienstlichen Verhaltens einzuschreiten