11.
Bezeichnung der Eisenbahnen
Verkehrseinnahmen
Betriebs. lange Ende des
aus dem aus dem
Gũterverkehr
GSesamt⸗
einnahmen
Monats
km
. und evãckverkehr
über⸗ haupt
Prignitzer Eisenbahn. Rappoltsweiler Straßenbahn ..
Rinteln⸗Stadthagener Eisenbahn .. Ros heim⸗St. Naborer Eisenbahn. Ruppiner Eisenbahn ..
Stendal. Tangerminder Gijenbahn
Sůũddeutsche Eisenbahn⸗ Gesellschaft Thüringische Linien.. Teutoburger Wald⸗CEisenbahn .. Thüringische Nebenbahnen (Bachstein) e,,
Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn
Wittenberge ⸗Perleberger Eisenbahn Wutha⸗Ruhlaer Eisenbahn. .. Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn
Badische Lokaleisenbahnen, A. G. . Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn n. Cronberger Eisenbahn. ... Eutin⸗Lübecker Eisenbahn .. Halberstadt ⸗Blankenburger Eisenbahn Lübeck ⸗Büchener Eisenbahn . Meckenbeuren ⸗Tettnanger Eisenbahn . Neubrandenburg⸗Friedländer Eisenbahn Niederbiegen⸗ Weingartener Eisenbahn
Württembergische Nebenbahnen. ..
Stralsund⸗Tribsees er Eisenbahn... Badische und Hessische Linien
Württembergische Eisenbahn⸗Gesellschaft
2
Westfaͤlische Landes ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft .
Summe gegen das Vorjahr
) Die Einnahmen sind geschätzt.
Reinickendorf⸗diebenwalde⸗Gr. Schönebecker Eisenbahn
63,29 0
. 4,00 0
62,02 0
. 20,40 0
11,65
0 135,96
C — do d deo 8
8 ö
— — — 1 861 . 2 — — 4 —
44K *
.
.
53 605 5760 2 853
780
27 093
5261 140 000
15 000
16200 1400 5866
896
59 077
9051
5870 1433 70 000 5000 71600 600 4853 426 4584 698
44
*
39 880 1680 92 700 10710 2900 400
28 700 1960 101 120 22 400 385 829 37 609 2510 397
3500
60 180 8900 21 800 5 250 18 400 7700 42994 7456 27110 3390 303 389 39194 2035 20 5800 750 151 11 17460 3230 70 870 4580
J ......
ͤ
. tr 4*
1
ö 1
ͤ
210 000 10 6000 23 800
800 10719 470 63 661
8353
*
J
ö
— — — — — — =
— — —
100 0960
7 220
( CU 114500 5 460 21 300 7300 71694 5496 128 230
4K *
ͤ
23 6 860
556700
1800 6156 1698 63 300 1720 45 700 7100 17772 2204 93 500 12 500 22 940 5800 12 000 200
98 925 4372 46146 5063 65 042
82 420 4426 5017
687
33 502
3860 250 000
14000
25 5090 1209
11187
454
65 818
8395
107 450 4050 142 500 6 460 25 494 7102 74 194 5481 145730 19510 773218 7515 6719 113 21300 2950
8 124 1356 52 990 3690 101 200 6 408
— 8072847
Die bei jeder Bahn und bei den Schlußsummen in
66 109 536
=
zweiter Reihe eingetragenen
22 h 239 0690 093 3916604 10338 957 C— 725380 len geben den Unterschied gegen das Vorjahr an.
D ss FF 1160641337
Berichte von preußischen, sächsis
Marktorte
chen und elsaß· lothringischen Getreidebörsen und Fruchtmärkten. e — — ¶
Weizen
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
Roggen Hafer
Ger st e
mittel
— 2 — 2
Königsberg i. Pr. Danzig. . Berlin.
Stettin.
Posen..
Breslau.. Gleiwitz... Magdeburg..
annover .
K mem ündl . Berlin, den 21. Mal 1913.
nm mm n
Marktorte
211 206 200 195 — 198 197 197 201 - 204 196— 198 199 - 201 225
165 164, 50 166 162 160 —163 159 164 162 — 164 173175 162 — 163 181
Kaiserliches Statistisches Amt.
169 —179 180 Delb rũck.
Qualitãt
gering
mittel gut
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
höchster S6
niedrigster
.
höchster 16
niedrigster 160
höchster 460
niedrigster M6
Verkaufte Menge
Doppelzentner
154 126
152
145
154 - 156 155 — 162
Berichte von anderen deutschen Fruchtmãrkten.
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts· preis
16.
Durchschnitts⸗ preis
fũr 1Doppel⸗ zentner
Verkauft⸗
wert
dem .
5181111
196 — 198
Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschlãgl icher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Schwabmünchen. Neubrandenburg.
Gũnzburg .. Memmingen Schwabmũnchen.
Memmingen. Neubrandenburg.
Memmingen Neubrandenburg.
11ũ' Schwabmünchen... Neubrandenburg.
emerkungen. Die verkaufte Gln liegender Strich (— in den
Berlin, den 21. Mai 1913.
Menge wird auf volle Dopp
18,090 1950 18,80
18,40 17,80
1794 1660
1794 16,60
P
Weizen.
18,40 — — — 20,00 2000 Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 2000 20,00 20,40 20,40 20,44 20.44 , 1990 19,00 19,560 19,650 Roggen. 18,30
1840
18,60 1380 1690 18 5h 1h, 06
18 80 177 1
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
110 4 . 120 ; 2000
1646 x 4159 20,59 266 . ö
297
80
19.08 1600
180 609 1556
145 30 3 257
493 340
1856 1720 17,00
66
13.5. 14.5.
13. * 13.5. 14.5.
r zppelzentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgetellt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Prels nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
15
, berechnet. ericht fehlt.
Großhandelspreise ven Getreide an deutschen und fremden Börsenplãtzen für die Woche vom 12. bis 1z. Mai 19183 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.
(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.) c x / . — Woche 12. 17. Mai Vor⸗ 1913 woche 1 166, 19 1 3 208 77 1 165,30
Da⸗˖ gegen
Berlin.
Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g d Weljen, . . 755 g d ar, ⸗ ‚. 450 gd
Mannheim.
Roggen, . , Wellen, Pfälzer, russischer, amerikan., rumän., mittel Hafer, r 5 *
adische, Pfälzer, mittel.. Gerste Futter., mit iel... Mais, La Plata
as as as
180 83 257 35 196 35 15655 15656 156 66
184,38 241,52 19625 180.53 153,75 165.00
Wien.
Roggen, Pester Boden Weizen, Theiß ⸗· ... Hafer, ungarischer, 1 erste, slowakische .. Mais, ungarischer.
168,657 208 51 17545 156,81 146,63
169 52 21195 178, 566 161 64 147418
Bu dapest.
Roggen, Mittelware
Weizen, .
8. *. 1 . . * erste, Futter ⸗˖ k
Mais, = 1
Odessa.
Roggen, 71 bis 72 kg das h.. Weljen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl
Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das hl ... Weizen, 78 bis 79 kg das hl
Paris. lieferbare Ware des laufenden Monatt U
Antwerpen.
Donau⸗, mittel ... Manitoba Nr. 2
Kansas Nr. 2 Kurrachee
Kalkutta Nr. 2
91 Am sterdam. k engen ? Petersburger. Weizen, ,, . 66 amerikanischer, bunt. Mais . .
London. Qtarł Lane) c.
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)
Liverpool.
russischer Nord Duluth Manitoba Nr. 2 La Plata Kurrachee Australter Hafer, englisch weißer
erste, Futter⸗ Kurrachee
essa Mais
15867 185 54 178.3
14367 136,89
160,37 188 00 179,59 146 80 138, 84
. .
114,19 160, 13
129, 95 167,22
129,84 168,44
161,69
234 26
159,76
Roggen 23236
Weizen
169 50 167,34 165.81 17048 172,17
Wetzen
ĩ38, 0 148,44 161,48 10700 117,11
161,01 150, 95 164,19
Weizen / Weizen
engl. welß 5
Hafer Gerste
Weizen
d — bunt La Plata...
Chicago.
September Dezember Mai 3 .
Neu Jork. roter Winter⸗ Nr. 2 M
dieferungsware
Weizen, Lieferungsware
152, 10 150,59
Weizen 14991
September
Wei Buenos Aires. een Durchschnittsware .....
) Angaben liegen nicht vor.
3, 03
162,14 S5 58
92, 65
Bemerkungen.
1Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse — 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um—= sätzen an 185 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts. Freise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen — 459, Hafer — 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen 60, 1 Bushel Mais — 56 Pfund 2 1 Pfund englisch 453,6 g; 1 Last Roggen 2100, Weizen — 2400, Mais — 2000 Eg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im Reichzanzeiger ermittelten wöchent— lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für 3 und Neu Jork die Kurse auf Neu Aork, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 21. Mai 1913.
Kaiserliches Statistisches Amt. Del brũck.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Eisenbahnen der Erde am Schlusse des Jahres 1911. Im 3. Heft vom Jahrgang 1913 des „Archips für Eisenbahn⸗ wesen⸗ werden durch mehrere tabellarische Uebersichten die Entwicklung des Eisenbahnnetze der Erde während der fünf Jahre 1907 bis 1911, insbesondere die Ausdebnung und die Anlagekosten der Eisenbahnen aller Länder am Schlusse des Jahres 1911 veranschaulicht. Auf einzelne bemerkenkwerte Punkte sei im Folgenden hingewiesen.
Im Jahre 1911 vergrößerte sich das Eisenbahnnetz der Erde um 27663 km, während die Zunahme im Jahre 1910 nur 23 234 km betragen hat. Der Eisenbahnbau zeigte also wieder einen gewissen Aufschwung, besonders wenn man dabel erwägt, daß die bessere Aus⸗ gestaltung der Elsenbahnen, die Legung zweiter Gleise usw. im Jahre 1911 gleichfalls Fortschritte gemacht hat. Die meisten neuen Ei en⸗ babnen sind in den Vereinigten Staaten don Amerika mit rund S700 Em fertiggestellt. Das europäische Eisenbahnnetz hat sich um rund 5000 km vergrößert, das argentinische ist um rund 3000 km, das canadische um 1000 km gewachsen. In China sind 1100 km, in Britisch Ostindien 1200 km neue Eisenbahnen gebaut, das afrikanische Eisenbahnnetz hat um 3600 Km, das australische um 1400 km zugenommen.
Der Gesamtumfang des Eisenbahnnetzes der Erde betrug Ende 1911 1057 809 km:; die Anlagekosten werden auf 239 Milliarden Mark geschätzt. In der Reihenfolge der Weltteile und einzelnen Länder nach der Größe ihres Eisenbahnbesitzes hat sich im Jahre 1911 nichts ge⸗ andert. Die bei weitem meisten Eisenbahnen befinden sich in Amerika, und zwar 541 028 km, davon in den Vereinigten Staaten (einschließlich Alaskas, das 846 km Eisenbabnen aufweist) 396 860 kim, d. s. rund 58 000 km mehr als in Europa, dessen Eisenbahnnetz einen Umfang von 338 880 km batte. Asien besaß Ende 1911 105 611 km, Afrika 40 489 km, Australien 32 401 km Eisenbahnen. In der Reibe der die meisten Eisenbahnen besitzenden Staaten stehen an der Sxitze die Vereinigten Staaten von Amerika mit ihren 396 856 Ki. Dann folgen das Deutsche Reich mit 51 936 km, Rußland (europäisches) mit 61 078 km, Britisch Ostindien mit 52 838 km, Frankrelch mit 50 232 km, Oesterreich⸗ Ungarn mit 44 820 km, Canada mit 40 869 km, Großbritannien und Irland mit 37649 km, Argentinien mit 31 575 km, Mexiko mit 24717 km, Brasilien mit 21 778 km, Italien mit 17228 km, Spanien mit 15 097 km und Schweden mit 140905 km. Die übrigen Staaten besitzen weniger als 10 000 km Eisenbahnen.
Im Verhältnis der Länge der Eisenbahnen zum Flächeninhalt des Landes bleibt das Königreich Belgien an der Spitze; dort kommen auf je 100 Rm Flächeninhalt 29.5 Km Eisen— bahnen. Dann folgen das Königreich Sachsen mit 212 km, Baden mit 140 km, Elsaß-Lothringen mit 145 km, Großbritannien und Irland mit 120 km, die Schweiz mit 113 km, das Deutsche Reich mit 11 Km, Württemberg mit 11, km, Preußen mit 109 km und Bayern mit 198 km. In den übrigen Ländern und Erdteilen stellt sich dieses Verhältnis wesentlich ungünstiger, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Alaskas) auf 4,3 Km.
Die meisten Eisenbahnen im Verbältnis zur Be⸗ völkerungsziffer hat die britische Kolonie Westaustialien, wo auf je 10 000 Einwohner 1639 km kommen. Auch in den übrigen australischen Kolonien erscheint dieses Verhältnis sehr günstig, weil ihre Bevölkerung noch eine sehr dünne ist. In Canada entfallen 62 Ekm, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Alaskas) 43. km Eisenbahnen auf 10 0090 Einwohner. Unter den europäischen Staaten nimmt in dieser Richtung Schweden mit 2M km den ersten Platz ein. In Deutschland kommen 9353 km, in Frankreich 123 km, in Großbritannien 83 kim, in Belgien 11, km usw. auf 10 000 Einwohner.
Rechnet man aber in Deutschland zu den Eisenbahnen die im Betrleb befindlichen nebenbabnähnlichen Kleinbahnen hinzu, so ergibt sich für den Schluß des Jahres 1911 folgendes Eisenbahnnetz:
in Preußen.. 38 054 — 9 655 — 47 709 km,
in Deutschland . 61 936 4 10131 - 72 067 km. Danach entfallen Ende 1911 an Bahnlänge auf je z 100 qkm 10 000 Einwohner in Preußen... . 13,7 (statt 109) km, 11,9 (statt 99) km, in Deutschland . 13,3 (statt 11. km, 11,2 (statt 9,8) Em,
somit in Preußen und Deutschland auf je 100 qkm eine noch größere
Eisenbabnlänge als in Großbritannien, auf je 10 0900 Einwohner aber in Preußen eine auch diejenige Belgiens übertreffende und in ganz Deutschland eine dieser fast gleichkommende Bahnlänge.
In einer der eingangs erwäbnten Uebersichten des „Archivs für Eisenbabhnwesen“ sind auch die Anlagekosten der Eisenbahnen einiger Länder angegeben, und zwar die der europäischen Bahnen wieder getrennt von denen der Bahnen anderer Erdteile, weil die Anlagekosten in Europa wegen der durchschnittlich besseren Ausrüstung der Bahnen und wegen des teuren Grund und Bodens meistens höher sind als in den übrigen Erdteilen. Nach der vorgenommenen Be— rechnung betragen sie im Durchschnitt für 1 Kilometer:
a. in Europa rund . 320 000 , ,
b. in den übrigen Erdteilen rund 182000 „. Werden diese Durchschnittekosten der Berechnung des Anlage— kapitals sämtlicher vorhandenen Eisenbahnen zugrunde gelegt, so beläuft sich dieses a. für die Bahnen in Curova auf 338 880 320000 — 108 441 600 000 4, b. für die Bahnen in den übrigen ⸗
Erdteilen auf.. . 718 929 182 000 — 130 845 078 000 4A, sodaß das Anlagekapital aller Eisenbabnen der Erde am Schlusse des Jabres 1911 auf 239 286 678 000 4 oder über 239 Milliarden Mark geschätzt werden kann.
Im vorigen Jahre wurde im „Archiv für Eisenbahnwesen“ zum ersten Male für das Jahr 1910 versucht, das Verhältnis der Länge der Staatsbahnen zu der der Privatbabnen der Erde in Zahlen darzustellen. Dieser Versuch ist jetzt für 1911 wiederholt worden. Als Staatsbahnen sind dabei solche Eisenbahnen angesehen worden, die im Eigentum des Staates stehen, einerlei ob sie vom Staat oder von einem Pripatunternehmen betrieben werden. Am Schlusse des Jahres 1919 waren von 16030146 km Eisenbahnen 309039 km Staatsbahnen, Ende 1911 von 1057809 km 320 651 km Staatsbahnen; das Verhältnis hat sich also zugunsten der Staatsbahnen etwas verschoben. Während das Eisenbabnnetz der Erde gegen das Vorjahr um 27663 km oder 279 sich vermehrt hat, ist bei den Staatsbahnen eine Steigerung um 11 612 kin oder 33 o½M eingetreten. In Eurova und Asien sind mebr als die Hälfte der Eisenbahnen (Ende 1911 176572 von 338 880 km und 68 318 von 1065 011 km) Staats— bahnen. In Afrika (26 474 km Staatsbahnen von 40489 km) und in Australlen (29 317 km Staatsbahnen von 32 401 km) stellt sich dieses Verhältnis noch günstiger. Allein in Amerika (wo Ende 1911 von 541 028 km Bahnlänge nur 19 970 km Staatsbahnen waren) überwiegen ganz bedeutend die Privatbahnen; das große Netz der ECisenbahnen der Vereinigten Staaten besteht überhaupt nur aus solchen. Von dem Gesamtnetz der Erde sind nicht ganz der dritte Teil Staatsbahnen.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Fnnern zu sammengestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Land wirtschaft !.)
Frankreich.
Zolltarifierung von Waren. Eine Bekanntmachung der Generalzolldirektion im Journa! officiel de la République Fran- gaise vom 5. Mai 1913 enthält u. a. folgende Entscheidungen über die Anwendung des Zolltarifs:
Taschen⸗ oder andere Akkumulatoren Verzollung nach Tarif⸗Nr. 576 ter ohne Rücksicht darauf, ob die Akkumulatoren mit Kontakten versehen sind oder nicht.
Stickereien im konfektionierten Zustand. — Hierunter fallen die genähten, gesäumten oder zu Konfektionegegenständen umge⸗ formten Stickereien in Stücken oder Streifen.
Spannrahmen oder Gatdinenspanner aus Holz mit Metallstiften — Verzollung nach. Taxif⸗Nr. 603 quater ohne Rücksicht darauf, ob eine Maßeinteilung (graduation) angebracht ist oder nicht.
Nägel, hoble oder andere, mit Schraubengewinde, werden, gegebenenfalls mit Einschluß der Schrauben, wie Schrauben“ Tarif ⸗Nr. 566 oder 566 bis), je nach der Art, verzollt.
Bei Flüssigkeiten, zu deren Zusamensetzung ge⸗ reiniagte Mineralöle verwendet sind und die nach Tarif⸗ Nr. 1979 un ter Zugrundelegung des Maßgehalts verzollt werden, wird der Zoll von der gesamten tatsächlich vorhandenen Menge erhoben.
Firstzie gel (faitières, tuiles-faitires) aus Eisen⸗ oder Stahl⸗ blech — Verzollung nach Tarif⸗Nr. 568, je nach der Art.
Fischöl oder Fischtran, zu Genußzwecken geeignet ist nach Tarif⸗Nr. 31 zu verzollen. Jedoch können derartige zur Her⸗ stellung von Seife eingeführte Erzeugnisse zur Verzollung nach Tarif⸗Nr. 51 zugelassen werden, sofern ihre Vergällung unter den Bedingungen erfolgt, die für Baumwollsamen-, Soja⸗ oder Erdnußöl zur Seifenfabrikation festgesetzt sind.
Stücke oder Teile aus Metall für Signalhörner, aus Kupfer, Neusilber, Nickel, vernickelt, vergoldet oder versilbert, werden wie Teile von Blasinstrumenten aus Kupfer! (Tarif⸗Nr. 604) ver⸗ zollt. Derartige Teile aus Schmiedeeisen, weder vernickelt, noch ver⸗ goldet oder veisilbert, fallen unter die Tarifstelle nicht hesonders genannte Teile von Musikinsttumenten“ (Tarif⸗Nr. 568 und 605).
Etikettenhalter (porte-étiquettes) aus Metall — Ver⸗ zollung als unechte Bijouterie! oder als Metallwaren“, je nach der Art, je nachdem sie eine vollständige Fassung (entourage) bilden oder nicht.
Schraubenträger (Wellen) werden wie ‚Wellen“ (Tarif⸗ Rr. 533 ter und quater), je nach der Art, verzollt. Die daran etwa angebrachten Keile oder Verschlußschrauben aus Kupfer oder aus Nickelstahl mit mehr als 6 v. H. Nickel üben auf die Tarifierung keinen Einfluß aus.
Kieselarmes Spiegeleisen (mit einem Gehalte von weniger als 20 v. H. Kiesel und Mangan zusammen, wobei höchstens 5 v. H. Kiesel) wird wie gewöhnliches Gußeisen (— Tarif -Nr. 205 — unter Berücksichtigung des Mangangehalts) behandelt.
Wollene Gewebe für Kleidungsstücke ufw, mit Bei⸗ mischung von Setden— oder Florettseidenfäden (Tarif⸗ Nr. 454) — Enthalten derartige Gewebe Fäden aus natürlicher und künstlicher Seide, wobei die letzteren nicht mehr als 5 v. H. des Ge⸗ samtgewichts ausmachen, so werden, um festzustellen, ob das Ver⸗ hältnis von 10 v. H. überschritten ist oder nicht, die beiden Arten von Fäden zusammengerechnet.
Baumwollengarne, gezwirnte, sogen. geflammte oder Noppengarne (flammés ou à bourrelets) werden wie die weiter zugerichteten (fabriqués) gezwirnten Garne, je nach der Art (Tarif- Nr. 369), bebandelt. Der Verzollung ist die wirkliche Länge der Garne, multipliziert mit der Anzahl der Drähte, zugrunde zu legen.
Belgien.
Umwandlung von Wertzöllen in spezifische Zölle. Laut einer auf Grund des Artikel 4 des Gesetzes vom 16 Juni 19052) unterm 25. April 1913 erlassenen Königlichen Verordnung sind unter Abänderung der Verordnung vom 20 August 1912 *) die Ein— fuhrzölle für Gewebe aus reiner Wolle, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, im Gewichte von 350 g und mehr auf 1 am wie folgt festgesetzt:
1) Gewebe im Gewichte von 350 bis 550 g auschließlich auf 1 4m:
Gewebe aus Streichgarn mit weniger als 31 in der Kette und dem Schusse auf 14cm (a) KJ
andere. J 100 kg lo55
2) Gewebe im Gewichte von 550 g und mehr auf 1 4m:
Gewebe aus Streichgarn mit weniger als 31 einfachen Fäden in der Kette und dem Schusse auf 14cm (a). , 100 kg 50 Frank
mie .
(a) . Ausschluß der Gewebe, die Kammgarnfäden ent⸗ halten.
Bet der Bestimmung der Fadenzahl sind die um die Wollenfäden gesponnenen Baumwollenfäden unberück— sichtigt zu lassen.
Die Verordnung tritt am 1. Juli 1913 in Kraft.
Durch die Verordnung vom 20. August 1912 waren die Ein⸗ fuhrzölle für Gewebe aus reiner Wolle, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, im Gewichte von 350 g und mehr auf 1 4m folgender⸗ maßen festgesetzt:
I) Gewebe im Gewichte von 350 bis 550 g ausschließlich auf
z 100 kg 105 Frank
2) Gewebe im Gewichte von 550 g und mehr
auf 1 4m JJ
einfachen Fäden
100 kg 60 Frank
00 Rg See, (Moniteur Belge.)
) Deutsches Handels Archiv 1905 1 S. 1411. ) Ebenda 1912 1 S. 1000.
Australischer Bund.
Schaffung einer ständigen zwischenstaatlichen Kom⸗ mission. Das Bundesparlament hat ein Gesetz, betreffend dle Schaffung einer ständigen zwischenstaatlichen Kommission zur Rege⸗ lung von Handel und Verkehr zwischen den Staaten und mit dem Ausland, angenommen.
Die Kommission bat sich von Zeit zu Zeit mit der Prüfung wichtiger Fragen zu befassen, die betreffen:
die Erzeugung und den Vertrieb von Waren, die Förderung,
Verbesserung und Ausbreitung australischer Industrien, den Aus⸗
landsmarkt und die Anknüpfung auswärtiger Handelebeziehungen,
die Anwendung und die Wirksamkeit von Zoll⸗ und sonstigen
Bundesgesetzen, die sich auf Staatseinnahmen, australische Industrien
oder Handel und Industrie im allgemeinen beziehen, die Waren⸗
preise, die Gewinne aus Handel und Industrie, die Löhne und die sozialen und gewerblichen Verhältnisse, die Arbeit und die Arbeits⸗ losigkeit, die Schiffahrts⸗ oder Ausfuhrprämien fremder Staaten, die Bevölkerung, Einwanderung und die Angelegenheiten, welche der
Kommission von einem der Häuser des Parlaments zur Untersuchung
überwiesen werden.
Außerdem kann die Kommission ihre Untersuchungen ausdehnen
auf Fragen der Ableitung von Wasser aus Flüssen und deren Ein—⸗ wirkung auf die Schiffbarkeit, der Erhaltung und Verbesserung der Schiff barkeit der Flüsse, der Verkürzung von Staaten oder Personen im ordnungsmäßigen Gebrauche des Flußwassers und der Verletzung von Wasserrechten durch andere Staaten oder Personen. In den Artikeln 18 bis 22 wird für die Regelung des zwischen—⸗ staatlichen Verkehrs eine gesetzliche Grundlage gegeben. Es ist da⸗ nach den öffentlichen d,, , (einschließlich der Staats⸗ eisenbahnen) verboten, unangemessene und ungerechte Tarkfe festzusetzen, ohne triftige Gründe unangemessene Vorzugs, und Ausnahmetarife zu gewähren und ohne . Grund zu Ungunsten irgend einer nnen einer Gegend oder eines Staates Tarifunterschiede einzu⸗ ühren.