1913 / 118 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

11.

Bezeichnung der Eisenbahnen

Verkehrseinnahmen

Betriebs. lange Ende des

aus dem aus dem

Gũterverkehr

GSesamt⸗

einnahmen

Monats

km

. und evãckverkehr

über⸗ haupt

Prignitzer Eisenbahn. Rappoltsweiler Straßenbahn ..

Rinteln⸗Stadthagener Eisenbahn .. Ros heim⸗St. Naborer Eisenbahn. Ruppiner Eisenbahn ..

Stendal. Tangerminder Gijenbahn

Sůũddeutsche Eisenbahn⸗ Gesellschaft Thüringische Linien.. Teutoburger Wald⸗CEisenbahn .. Thüringische Nebenbahnen (Bachstein) e,,

Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn

Wittenberge ⸗Perleberger Eisenbahn Wutha⸗Ruhlaer Eisenbahn. .. Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn

Badische Lokaleisenbahnen, A. G. . Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn n. Cronberger Eisenbahn. ... Eutin⸗Lübecker Eisenbahn .. Halberstadt ⸗Blankenburger Eisenbahn Lübeck ⸗Büchener Eisenbahn . Meckenbeuren ⸗Tettnanger Eisenbahn . Neubrandenburg⸗Friedländer Eisenbahn Niederbiegen⸗ Weingartener Eisenbahn

Württembergische Nebenbahnen. ..

Stralsund⸗Tribsees er Eisenbahn... Badische und Hessische Linien

Württembergische Eisenbahn⸗Gesellschaft

2

Westfaͤlische Landes ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft .

Summe gegen das Vorjahr

) Die Einnahmen sind geschätzt.

Reinickendorf⸗diebenwalde⸗Gr. Schönebecker Eisenbahn

63,29 0

. 4,00 0

62,02 0

. 20,40 0

11,65

0 135,96

C do d deo 8

8 ö

1 861 . 2 4

44K *

.

.

53 605 5760 2 853

780

27 093

5261 140 000

15 000

16200 1400 5866

896

59 077

9051

5870 1433 70 000 5000 71600 600 4853 426 4584 698

44

*

39 880 1680 92 700 10710 2900 400

28 700 1960 101 120 22 400 385 829 37 609 2510 397

3500

60 180 8900 21 800 5 250 18 400 7700 42994 7456 27110 3390 303 389 39194 2035 20 5800 750 151 11 17460 3230 70 870 4580

J ......

ͤ

. tr 4*

1

ö 1

ͤ

210 000 10 6000 23 800

800 10719 470 63 661

8353

*

J

ö

=

100 0960

7 220

( CU 114500 5 460 21 300 7300 71694 5496 128 230

4K *

ͤ

23 6 860

556700

1800 6156 1698 63 300 1720 45 700 7100 17772 2204 93 500 12 500 22 940 5800 12 000 200

98 925 4372 46146 5063 65 042

82 420 4426 5017

687

33 502

3860 250 000

14000

25 5090 1209

11187

454

65 818

8395

107 450 4050 142 500 6 460 25 494 7102 74 194 5481 145730 19510 773218 7515 6719 113 21300 2950

8 124 1356 52 990 3690 101 200 6 408

8072847

Die bei jeder Bahn und bei den Schlußsummen in

66 109 536

=

zweiter Reihe eingetragenen

22 h 239 0690 093 3916604 10338 957 C— 725380 len geben den Unterschied gegen das Vorjahr an.

D ss FF 1160641337

Berichte von preußischen, sächsis

Marktorte

chen und elsaß· lothringischen Getreidebörsen und Fruchtmärkten. e

Weizen

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

Roggen Hafer

Ger st e

mittel

2 2

Königsberg i. Pr. Danzig. . Berlin.

Stettin.

Posen..

Breslau.. Gleiwitz... Magdeburg..

annover .

K mem ündl . Berlin, den 21. Mal 1913.

nm mm n

Marktorte

211 206 200 195 198 197 197 201 - 204 196— 198 199 - 201 225

165 164, 50 166 162 160 —163 159 164 162 164 173175 162 163 181

Kaiserliches Statistisches Amt.

169 —179 180 Delb rũck.

Qualitãt

gering

mittel gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

höchster S6

niedrigster

.

höchster 16

niedrigster 160

höchster 460

niedrigster M6

Verkaufte Menge

Doppelzentner

154 126

152

145

154 - 156 155 162

Berichte von anderen deutschen Fruchtmãrkten.

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts· preis

16.

Durchschnitts⸗ preis

fũr 1Doppel⸗ zentner

Verkauft⸗

wert

dem .

5181111

196 198

Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschlãgl icher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Schwabmünchen. Neubrandenburg.

Gũnzburg .. Memmingen Schwabmũnchen.

Memmingen. Neubrandenburg.

Memmingen Neubrandenburg.

11ũ' Schwabmünchen... Neubrandenburg.

emerkungen. Die verkaufte Gln liegender Strich (— in den

Berlin, den 21. Mai 1913.

Menge wird auf volle Dopp

18,090 1950 18,80

18,40 17,80

1794 1660

1794 16,60

P

Weizen.

18,40 20,00 2000 Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 2000 20,00 20,40 20,40 20,44 20.44 , 1990 19,00 19,560 19,650 Roggen. 18,30

1840

18,60 1380 1690 18 5h 1h, 06

18 80 177 1

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

110 4 . 120 ; 2000

1646 x 4159 20,59 266 . ö

297

80

19.08 1600

180 609 1556

145 30 3 257

493 340

1856 1720 17,00

66

13.5. 14.5.

13. * 13.5. 14.5.

r zppelzentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgetellt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Prels nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender

15

, berechnet. ericht fehlt.

Großhandelspreise ven Getreide an deutschen und fremden Börsenplãtzen für die Woche vom 12. bis 1z. Mai 19183 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.) c x / . Woche 12. 17. Mai Vor⸗ 1913 woche 1 166, 19 1 3 208 77 1 165,30

Da⸗˖ gegen

Berlin.

Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g d Weljen, . . 755 g d ar, ‚. 450 gd

Mannheim.

Roggen, . , Wellen, Pfälzer, russischer, amerikan., rumän., mittel Hafer, r 5 *

adische, Pfälzer, mittel.. Gerste Futter., mit iel... Mais, La Plata

as as as

180 83 257 35 196 35 15655 15656 156 66

184,38 241,52 19625 180.53 153,75 165.00

Wien.

Roggen, Pester Boden Weizen, Theiß ⸗· ... Hafer, ungarischer, 1 erste, slowakische .. Mais, ungarischer.

168,657 208 51 17545 156,81 146,63

169 52 21195 178, 566 161 64 147418

Bu dapest.

Roggen, Mittelware

Weizen, .

8. *. 1 . . * erste, Futter ⸗˖ k

Mais, = 1

Odessa.

Roggen, 71 bis 72 kg das h.. Weljen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl

Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das hl ... Weizen, 78 bis 79 kg das hl

Paris. lieferbare Ware des laufenden Monatt U

Antwerpen.

Donau⸗, mittel ... Manitoba Nr. 2

Kansas Nr. 2 Kurrachee

Kalkutta Nr. 2

91 Am sterdam. k engen ? Petersburger. Weizen, ,, . 66 amerikanischer, bunt. Mais . .

London. Qtarł Lane) c.

englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)

Liverpool.

russischer Nord Duluth Manitoba Nr. 2 La Plata Kurrachee Australter Hafer, englisch weißer

erste, Futter⸗ Kurrachee

essa Mais

15867 185 54 178.3

14367 136,89

160,37 188 00 179,59 146 80 138, 84

. .

114,19 160, 13

129, 95 167,22

129,84 168,44

161,69

234 26

159,76

Roggen 23236

Weizen

169 50 167,34 165.81 17048 172,17

Wetzen

ĩ38, 0 148,44 161,48 10700 117,11

161,01 150, 95 164,19

Weizen / Weizen

engl. welß 5

Hafer Gerste

Weizen

d bunt La Plata...

Chicago.

September Dezember Mai 3 .

Neu Jork. roter Winter⸗ Nr. 2 M

dieferungsware

Weizen, Lieferungsware

152, 10 150,59

Weizen 14991

September

Wei Buenos Aires. een Durchschnittsware .....

) Angaben liegen nicht vor.

3, 03

162,14 S5 58

92, 65

Bemerkungen.

1Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um—= sätzen an 185 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts. Freise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen 459, Hafer 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen 60, 1 Bushel Mais 56 Pfund 2 1 Pfund englisch 453,6 g; 1 Last Roggen 2100, Weizen 2400, Mais 2000 Eg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im Reichzanzeiger ermittelten wöchent— lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für 3 und Neu Jork die Kurse auf Neu Aork, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Berlin, den 21. Mai 1913.

Kaiserliches Statistisches Amt. Del brũck.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Eisenbahnen der Erde am Schlusse des Jahres 1911. Im 3. Heft vom Jahrgang 1913 des „Archips für Eisenbahn⸗ wesen⸗ werden durch mehrere tabellarische Uebersichten die Entwicklung des Eisenbahnnetze der Erde während der fünf Jahre 1907 bis 1911, insbesondere die Ausdebnung und die Anlagekosten der Eisenbahnen aller Länder am Schlusse des Jahres 1911 veranschaulicht. Auf einzelne bemerkenkwerte Punkte sei im Folgenden hingewiesen.

Im Jahre 1911 vergrößerte sich das Eisenbahnnetz der Erde um 27663 km, während die Zunahme im Jahre 1910 nur 23 234 km betragen hat. Der Eisenbahnbau zeigte also wieder einen gewissen Aufschwung, besonders wenn man dabel erwägt, daß die bessere Aus⸗ gestaltung der Elsenbahnen, die Legung zweiter Gleise usw. im Jahre 1911 gleichfalls Fortschritte gemacht hat. Die meisten neuen Ei en⸗ babnen sind in den Vereinigten Staaten don Amerika mit rund S700 Em fertiggestellt. Das europäische Eisenbahnnetz hat sich um rund 5000 km vergrößert, das argentinische ist um rund 3000 km, das canadische um 1000 km gewachsen. In China sind 1100 km, in Britisch Ostindien 1200 km neue Eisenbahnen gebaut, das afrikanische Eisenbahnnetz hat um 3600 Km, das australische um 1400 km zugenommen.

Der Gesamtumfang des Eisenbahnnetzes der Erde betrug Ende 1911 1057 809 km:; die Anlagekosten werden auf 239 Milliarden Mark geschätzt. In der Reihenfolge der Weltteile und einzelnen Länder nach der Größe ihres Eisenbahnbesitzes hat sich im Jahre 1911 nichts ge⸗ andert. Die bei weitem meisten Eisenbahnen befinden sich in Amerika, und zwar 541 028 km, davon in den Vereinigten Staaten (einschließlich Alaskas, das 846 km Eisenbabnen aufweist) 396 860 kim, d. s. rund 58 000 km mehr als in Europa, dessen Eisenbahnnetz einen Umfang von 338 880 km batte. Asien besaß Ende 1911 105 611 km, Afrika 40 489 km, Australien 32 401 km Eisenbahnen. In der Reibe der die meisten Eisenbahnen besitzenden Staaten stehen an der Sxitze die Vereinigten Staaten von Amerika mit ihren 396 856 Ki. Dann folgen das Deutsche Reich mit 51 936 km, Rußland (europäisches) mit 61 078 km, Britisch Ostindien mit 52 838 km, Frankrelch mit 50 232 km, Oesterreich⸗ Ungarn mit 44 820 km, Canada mit 40 869 km, Großbritannien und Irland mit 37649 km, Argentinien mit 31 575 km, Mexiko mit 24717 km, Brasilien mit 21 778 km, Italien mit 17228 km, Spanien mit 15 097 km und Schweden mit 140905 km. Die übrigen Staaten besitzen weniger als 10 000 km Eisenbahnen.

Im Verhältnis der Länge der Eisenbahnen zum Flächeninhalt des Landes bleibt das Königreich Belgien an der Spitze; dort kommen auf je 100 Rm Flächeninhalt 29.5 Km Eisen— bahnen. Dann folgen das Königreich Sachsen mit 212 km, Baden mit 140 km, Elsaß-Lothringen mit 145 km, Großbritannien und Irland mit 120 km, die Schweiz mit 113 km, das Deutsche Reich mit 11 Km, Württemberg mit 11, km, Preußen mit 109 km und Bayern mit 198 km. In den übrigen Ländern und Erdteilen stellt sich dieses Verhältnis wesentlich ungünstiger, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Alaskas) auf 4,3 Km.

Die meisten Eisenbahnen im Verbältnis zur Be⸗ völkerungsziffer hat die britische Kolonie Westaustialien, wo auf je 10 000 Einwohner 1639 km kommen. Auch in den übrigen australischen Kolonien erscheint dieses Verhältnis sehr günstig, weil ihre Bevölkerung noch eine sehr dünne ist. In Canada entfallen 62 Ekm, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Alaskas) 43. km Eisenbahnen auf 10 0090 Einwohner. Unter den europäischen Staaten nimmt in dieser Richtung Schweden mit 2M km den ersten Platz ein. In Deutschland kommen 9353 km, in Frankreich 123 km, in Großbritannien 83 kim, in Belgien 11, km usw. auf 10 000 Einwohner.

Rechnet man aber in Deutschland zu den Eisenbahnen die im Betrleb befindlichen nebenbabnähnlichen Kleinbahnen hinzu, so ergibt sich für den Schluß des Jahres 1911 folgendes Eisenbahnnetz:

in Preußen.. 38 054 9 655 47 709 km,

in Deutschland . 61 936 4 10131 - 72 067 km. Danach entfallen Ende 1911 an Bahnlänge auf je z 100 qkm 10 000 Einwohner in Preußen... . 13,7 (statt 109) km, 11,9 (statt 99) km, in Deutschland . 13,3 (statt 11. km, 11,2 (statt 9,8) Em,

somit in Preußen und Deutschland auf je 100 qkm eine noch größere

Eisenbabnlänge als in Großbritannien, auf je 10 0900 Einwohner aber in Preußen eine auch diejenige Belgiens übertreffende und in ganz Deutschland eine dieser fast gleichkommende Bahnlänge.

In einer der eingangs erwäbnten Uebersichten des „Archivs für Eisenbabhnwesen“ sind auch die Anlagekosten der Eisenbahnen einiger Länder angegeben, und zwar die der europäischen Bahnen wieder getrennt von denen der Bahnen anderer Erdteile, weil die Anlagekosten in Europa wegen der durchschnittlich besseren Ausrüstung der Bahnen und wegen des teuren Grund und Bodens meistens höher sind als in den übrigen Erdteilen. Nach der vorgenommenen Be— rechnung betragen sie im Durchschnitt für 1 Kilometer:

a. in Europa rund . 320 000 , ,

b. in den übrigen Erdteilen rund 182000 „. Werden diese Durchschnittekosten der Berechnung des Anlage— kapitals sämtlicher vorhandenen Eisenbahnen zugrunde gelegt, so beläuft sich dieses a. für die Bahnen in Curova auf 338 880 320000 108 441 600 000 4, b. für die Bahnen in den übrigen

Erdteilen auf.. . 718 929 182 000 130 845 078 000 4A, sodaß das Anlagekapital aller Eisenbabnen der Erde am Schlusse des Jabres 1911 auf 239 286 678 000 4 oder über 239 Milliarden Mark geschätzt werden kann.

Im vorigen Jahre wurde im „Archiv für Eisenbahnwesen“ zum ersten Male für das Jahr 1910 versucht, das Verhältnis der Länge der Staatsbahnen zu der der Privatbabnen der Erde in Zahlen darzustellen. Dieser Versuch ist jetzt für 1911 wiederholt worden. Als Staatsbahnen sind dabei solche Eisenbahnen angesehen worden, die im Eigentum des Staates stehen, einerlei ob sie vom Staat oder von einem Pripatunternehmen betrieben werden. Am Schlusse des Jahres 1919 waren von 16030146 km Eisenbahnen 309039 km Staatsbahnen, Ende 1911 von 1057809 km 320 651 km Staatsbahnen; das Verhältnis hat sich also zugunsten der Staatsbahnen etwas verschoben. Während das Eisenbabnnetz der Erde gegen das Vorjahr um 27663 km oder 279 sich vermehrt hat, ist bei den Staatsbahnen eine Steigerung um 11 612 kin oder 33 o½M eingetreten. In Eurova und Asien sind mebr als die Hälfte der Eisenbahnen (Ende 1911 176572 von 338 880 km und 68 318 von 1065 011 km) Staats— bahnen. In Afrika (26 474 km Staatsbahnen von 40489 km) und in Australlen (29 317 km Staatsbahnen von 32 401 km) stellt sich dieses Verhältnis noch günstiger. Allein in Amerika (wo Ende 1911 von 541 028 km Bahnlänge nur 19 970 km Staatsbahnen waren) überwiegen ganz bedeutend die Privatbahnen; das große Netz der ECisenbahnen der Vereinigten Staaten besteht überhaupt nur aus solchen. Von dem Gesamtnetz der Erde sind nicht ganz der dritte Teil Staatsbahnen.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Fnnern zu sammengestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Land wirtschaft !.)

Frankreich.

Zolltarifierung von Waren. Eine Bekanntmachung der Generalzolldirektion im Journa! officiel de la République Fran- gaise vom 5. Mai 1913 enthält u. a. folgende Entscheidungen über die Anwendung des Zolltarifs:

Taschen⸗ oder andere Akkumulatoren Verzollung nach Tarif⸗Nr. 576 ter ohne Rücksicht darauf, ob die Akkumulatoren mit Kontakten versehen sind oder nicht.

Stickereien im konfektionierten Zustand. Hierunter fallen die genähten, gesäumten oder zu Konfektionegegenständen umge⸗ formten Stickereien in Stücken oder Streifen.

Spannrahmen oder Gatdinenspanner aus Holz mit Metallstiften Verzollung nach. Taxif⸗Nr. 603 quater ohne Rücksicht darauf, ob eine Maßeinteilung (graduation) angebracht ist oder nicht.

Nägel, hoble oder andere, mit Schraubengewinde, werden, gegebenenfalls mit Einschluß der Schrauben, wie Schrauben“ Tarif ⸗Nr. 566 oder 566 bis), je nach der Art, verzollt.

Bei Flüssigkeiten, zu deren Zusamensetzung ge⸗ reiniagte Mineralöle verwendet sind und die nach Tarif⸗ Nr. 1979 un ter Zugrundelegung des Maßgehalts verzollt werden, wird der Zoll von der gesamten tatsächlich vorhandenen Menge erhoben.

Firstzie gel (faitières, tuiles-faitires) aus Eisen⸗ oder Stahl⸗ blech Verzollung nach Tarif⸗Nr. 568, je nach der Art.

Fischöl oder Fischtran, zu Genußzwecken geeignet ist nach Tarif⸗Nr. 31 zu verzollen. Jedoch können derartige zur Her⸗ stellung von Seife eingeführte Erzeugnisse zur Verzollung nach Tarif⸗Nr. 51 zugelassen werden, sofern ihre Vergällung unter den Bedingungen erfolgt, die für Baumwollsamen-, Soja⸗ oder Erdnußöl zur Seifenfabrikation festgesetzt sind.

Stücke oder Teile aus Metall für Signalhörner, aus Kupfer, Neusilber, Nickel, vernickelt, vergoldet oder versilbert, werden wie Teile von Blasinstrumenten aus Kupfer! (Tarif⸗Nr. 604) ver⸗ zollt. Derartige Teile aus Schmiedeeisen, weder vernickelt, noch ver⸗ goldet oder veisilbert, fallen unter die Tarifstelle nicht hesonders genannte Teile von Musikinsttumenten“ (Tarif⸗Nr. 568 und 605).

Etikettenhalter (porte-étiquettes) aus Metall Ver⸗ zollung als unechte Bijouterie! oder als Metallwaren“, je nach der Art, je nachdem sie eine vollständige Fassung (entourage) bilden oder nicht.

Schraubenträger (Wellen) werden wie ‚Wellen“ (Tarif⸗ Rr. 533 ter und quater), je nach der Art, verzollt. Die daran etwa angebrachten Keile oder Verschlußschrauben aus Kupfer oder aus Nickelstahl mit mehr als 6 v. H. Nickel üben auf die Tarifierung keinen Einfluß aus.

Kieselarmes Spiegeleisen (mit einem Gehalte von weniger als 20 v. H. Kiesel und Mangan zusammen, wobei höchstens 5 v. H. Kiesel) wird wie gewöhnliches Gußeisen (— Tarif -Nr. 205 unter Berücksichtigung des Mangangehalts) behandelt.

Wollene Gewebe für Kleidungsstücke ufw, mit Bei⸗ mischung von Setden— oder Florettseidenfäden (Tarif⸗ Nr. 454) Enthalten derartige Gewebe Fäden aus natürlicher und künstlicher Seide, wobei die letzteren nicht mehr als 5 v. H. des Ge⸗ samtgewichts ausmachen, so werden, um festzustellen, ob das Ver⸗ hältnis von 10 v. H. überschritten ist oder nicht, die beiden Arten von Fäden zusammengerechnet.

Baumwollengarne, gezwirnte, sogen. geflammte oder Noppengarne (flammés ou à bourrelets) werden wie die weiter zugerichteten (fabriqués) gezwirnten Garne, je nach der Art (Tarif- Nr. 369), bebandelt. Der Verzollung ist die wirkliche Länge der Garne, multipliziert mit der Anzahl der Drähte, zugrunde zu legen.

Belgien.

Umwandlung von Wertzöllen in spezifische Zölle. Laut einer auf Grund des Artikel 4 des Gesetzes vom 16 Juni 19052) unterm 25. April 1913 erlassenen Königlichen Verordnung sind unter Abänderung der Verordnung vom 20 August 1912 *) die Ein— fuhrzölle für Gewebe aus reiner Wolle, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, im Gewichte von 350 g und mehr auf 1 am wie folgt festgesetzt:

1) Gewebe im Gewichte von 350 bis 550 g auschließlich auf 1 4m:

Gewebe aus Streichgarn mit weniger als 31 in der Kette und dem Schusse auf 14cm (a) KJ

andere. J 100 kg lo55

2) Gewebe im Gewichte von 550 g und mehr auf 1 4m:

Gewebe aus Streichgarn mit weniger als 31 einfachen Fäden in der Kette und dem Schusse auf 14cm (a). , 100 kg 50 Frank

mie .

(a) . Ausschluß der Gewebe, die Kammgarnfäden ent⸗ halten.

Bet der Bestimmung der Fadenzahl sind die um die Wollenfäden gesponnenen Baumwollenfäden unberück— sichtigt zu lassen.

Die Verordnung tritt am 1. Juli 1913 in Kraft.

Durch die Verordnung vom 20. August 1912 waren die Ein⸗ fuhrzölle für Gewebe aus reiner Wolle, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, im Gewichte von 350 g und mehr auf 1 4m folgender⸗ maßen festgesetzt:

I) Gewebe im Gewichte von 350 bis 550 g ausschließlich auf

z 100 kg 105 Frank

2) Gewebe im Gewichte von 550 g und mehr

auf 1 4m JJ

einfachen Fäden

100 kg 60 Frank

00 Rg See, (Moniteur Belge.)

) Deutsches Handels Archiv 1905 1 S. 1411. ) Ebenda 1912 1 S. 1000.

Australischer Bund.

Schaffung einer ständigen zwischenstaatlichen Kom⸗ mission. Das Bundesparlament hat ein Gesetz, betreffend dle Schaffung einer ständigen zwischenstaatlichen Kommission zur Rege⸗ lung von Handel und Verkehr zwischen den Staaten und mit dem Ausland, angenommen.

Die Kommission bat sich von Zeit zu Zeit mit der Prüfung wichtiger Fragen zu befassen, die betreffen:

die Erzeugung und den Vertrieb von Waren, die Förderung,

Verbesserung und Ausbreitung australischer Industrien, den Aus⸗

landsmarkt und die Anknüpfung auswärtiger Handelebeziehungen,

die Anwendung und die Wirksamkeit von Zoll⸗ und sonstigen

Bundesgesetzen, die sich auf Staatseinnahmen, australische Industrien

oder Handel und Industrie im allgemeinen beziehen, die Waren⸗

preise, die Gewinne aus Handel und Industrie, die Löhne und die sozialen und gewerblichen Verhältnisse, die Arbeit und die Arbeits⸗ losigkeit, die Schiffahrts⸗ oder Ausfuhrprämien fremder Staaten, die Bevölkerung, Einwanderung und die Angelegenheiten, welche der

Kommission von einem der Häuser des Parlaments zur Untersuchung

überwiesen werden.

Außerdem kann die Kommission ihre Untersuchungen ausdehnen

auf Fragen der Ableitung von Wasser aus Flüssen und deren Ein—⸗ wirkung auf die Schiffbarkeit, der Erhaltung und Verbesserung der Schiff barkeit der Flüsse, der Verkürzung von Staaten oder Personen im ordnungsmäßigen Gebrauche des Flußwassers und der Verletzung von Wasserrechten durch andere Staaten oder Personen. In den Artikeln 18 bis 22 wird für die Regelung des zwischen—⸗ staatlichen Verkehrs eine gesetzliche Grundlage gegeben. Es ist da⸗ nach den öffentlichen d,, , (einschließlich der Staats⸗ eisenbahnen) verboten, unangemessene und ungerechte Tarkfe festzusetzen, ohne triftige Gründe unangemessene Vorzugs, und Ausnahmetarife zu gewähren und ohne . Grund zu Ungunsten irgend einer nnen einer Gegend oder eines Staates Tarifunterschiede einzu⸗ ühren.