und Buchwelzen stehen mittel, Hanf und Flachs entwickelten sich schön, doch wäre in einzelnen Gegenden Regen erwũnscht. Hanf t überwiegend dicht, jedoch nicht genug hoch. Flachs verspricht ein Nittelertragnis. Tabak feht gut, künstliches Futter, Wicken, Tuzerne, Weiden und Wiesen stehen üppig.
Ung. Telegraphen.· Korrespondenz bureau.)
Saatenstand in Rußland.
Der Kaiserliche Konsul in Libau berichtet unterm 24. Juni d. J. Die Blüte der ,. fiel im Ronfulatsbezirk in kühle, regnerische Tage; es steht zu befürchten, daß sich das Korn infolge⸗ dessen nicht kraͤftig entwickeln wird. Für die Sommersaaten wäre durchaus mehr Regen erforderlich. Seit vielen Tagen hängen zwar drohende Wolken am Himmel, jedoch kommt es nicht zu ausglebigen Niederschlägen. Die Klee ernte verspricht gut zu werden, ebenso die Hackfrüchte. Im Juni gab es noch einige scharfe Nachtfröste.
Verdingungen.
2 naheren Angaben über Verdingungen, die beim Reichs · und taatganzeiger“ ausliegen, önnen in den Wochentagen in dessen Expedition während der Bienststunden von 9 — 3 Uhr , werden.)
Niederlande.
g. Juli 1913, 1 Uhr. Königlich Niederländisches Kolonial⸗ ministersum im Haag, im Kolonsalelablissement in Am sterdam, Westerdoksdijk., Lieferung nachftehender Gegenstände in 49 Abtei⸗ lungen: Abteilung 1: Messing in Platten, Stäben und Drähten, Kupferdraht und Kupferlötung, Abteilung 2 16000 kg Zinkdraht, Abteilung 3: Verschiedenes Aluminium und Berliner Silber in Platten, Abteilung 4 Geräte, Abtellung 5: Verschiedene Sorten HBrahtnägel, Holischrauben, Nietnägel und Nägel, Abteilung 6: 39 060 galvanlsierte eiserne Nummerplättchen, Abteilung 7: Ver⸗ schiedenes Leinen, Abteilung 8: Verschtedene gefärbte Baumwolle, Abteilung 9: 50 wollene Becken, Abteilung 109: 1290 Pferdedecken, Abteilung 11: 60 Strohsãäcke, Abteilung 12: 1450 gun Abtei⸗ lung 13: 200 äangematten, Abteilung 4: 130 0660 in Band, Abtei⸗ lung 15: Verschledene Emalllewaren. Abteilung 16: 15 000 verzinnte Messingstifte (Sicherheits nadeln), Abteilung 17: Lackierte eiserne Schnallen und Ringe und Segelringe, Abteilung 18 Verschiedene Rnlformknöpfe, Abteilung 19. Metall- und Hornknöpfe, Haken und Besen, Abteilung 20: 16 300 grüne Steinnußknöpfe, Abteilung 21: So Haarkämme und 1400 Gabeln, —ᷣᷣ 22: Verschiedenes Leder, Abteilung 23 Verschiedenes Leder, A teilung 24: Leder⸗ zeug nebst Zubehör, Abteilung 25: Verschledene Sorten Manilataue, Abteilung 25: Verschiedene Sorten aus Bindfaden, Abteilung 27: Verschiedene Abteilung 28: Verschiedenes Werg und Hanf, Abtellung 29: 600 kg Pferdehaar, Abteilung 30: 219 Naͤhtaschen, Abteilung 31: ho Kleider⸗ fisten, Abteilung 32: Kartusch⸗, Karton⸗ und Patronenpapier, Abtei⸗ lung 33: 50 Ries Druckpapier, Abteilung 34 10 Ries Schreibpapier, Abteilung 35: Verschiedene Schmirgelleinwand, Abteilung 36: 3475 kg Mineralzylinderöl, Abteilung 37: B25 Eg Vaseline, 2000 kg konsistentes Fett und 200 kg Gewehrfett, Abtei⸗ lung 38: Kohlensaure Soda und Potkasche, Abteilung 39: Hoh kg Kupfersulfat, 3600 kg Salmiak, Abteilung 41: Verschiedene Farben, Abteilung 42: bo0 kg Kienruß, Abteilung 43: 10 000 kg Paraffinfirnis, Ahteilung 44: Verschiedene Sorten Firnis, Abteilung 45, 1295 2 Schellack, Abteilung 46: Alkohol, Abteilung 47: 35800 kg gelbe Seife, Abteilung 48: 15 000 kg weiße Seife, Abteilung 493. 13 620 Eg weiße Selfe. — Die Bestecke sind für je O, 20 Fl. bei der Firma Gebr. van Cleef im Haag und auf mündlichen Antrag bei dem Kolonialetablissement in Amsterdam zu erhalten. .
Rumänien.
Kriegsministerium, Armeearsenal, in Bukarest. Am 1.14. Juli d. J., Vorm. 10 Uhr; Vieferung von 72 Stück Schmirgel⸗Schleif⸗ steinen verschiedener Dimer sionen. Die allgemeinen und besonderen Lieferungsbedingungen sind bei dem „Arsenalul de constructii al Aarmatei erhältlich.
Bulgarien.
21. Juli Sofia: Lieferung von Aluminium, Antimon und che Eisenbahnverwal⸗ tung. Anschlag 4045 Fr. Die Lastenhefte sowie das Verzeichnis Nr. 52. der Generaldirektion der bulgarischen Eise
3. Juli 1913.
graphen⸗ und
Bas Lastenheft und d Stempel marken von der graphen⸗ und Telephonverwa
Theater und Musik.
Der neue Kursus der Chorschule der Königlichen Oper in Berlin beginnt am 1. September dx. J. Aufnahmeprüfungen finden Sonntag, den 24. und 31. August, Nachmittags 2—– 5 Uhr, im Königlichen Dpernhause (Eingang Unter den Linden) statt. Anmel⸗ dungen, Anfragen sowie Gesuche um Uehersendung von Aufnahme⸗ bedingungen sind schriftlich bei dem Königlichen Chordirektor, Professor Hugo Rudel, W. 15, Bayerische Straße 26 27, einzureichen.
Für die Festvorstellung von Marschall Vorwärts. auf dem Potsdamer Naturtheater am nächsten Sonnabend sind der Berliner Studentenschaft 500 Platze zur Verfügung gestellt worden. In der Pause singen dle vereinten Sängerschaften Germania“ und Alania?. Darauf findet ein Picknick der Teilnehmer statt und der Einzug in die Residenz zum Daͤmmerschoppen auf dem alten Markt, der kan beleuchtet sein wird.
Die Generalintendantur der Königlichen Schauspiele teilt mit, daß sie das Neue Operntheater (Kroll) an den bisherigen Restaurationspächter bis 31. März 1914 weiterverpachtet hat, und daß die Räume des Hauses auch im kommenden Winterhalbjahre für Festlichkeiten zur Verfügung stehen.
(Der Konzertbericht befindet sich in der Zweiten Beilage.)
tts“, herausgegeben Juni 1913 hat es Reichseisenbahnamts vom Anlage C zur Eisenbahn⸗
Gisenbahnvergrdnungsbla der öffentlichen Arbeit Bekanntmachung d Aenderung der
Nr. 22 des, im Ministerium folgenden Inhalt: 3. Fun 1913, betreffend verkehrsordnung. — Nachrichten.
Mannigfaltiges.
Ihre Majestät vormittag ihre
die Kaiserin Jacht „Iduna“ Sonderklassen. önig besuchte im L
Kiel, 1. Juli. (W. T. B.) und Köntgin besuchte gestern und begab dann zum Kaiser und K
den großen Kreuzer zur See von Egidv). ät die Kaiserin und den Fürsten von Hohenzollern?
Kässerliche und. K der Prinz Friedrich zu der Prinz und Maje tät
Preisverteilung Kriegsschiffboote, vor. des Kaiserlichen
ch die hier weilenden fr n der ‚Trinaerla! und, hles brachte Sei
aufe des Vor⸗ (Kommandant: ss empfing Ihre ine Durch lauch Abendtafel an Bord der
Majestät waren gel t die Kronprinzessin, Glücksburg und J dle Prinzessin n, n von Dä
Kaiserlichen
bei Ihrer oönigliche Hohei Seine Hoheit
hre Königlichen
Jacht klub s Wettfahrten Hleran schloß sich das Fe st⸗ Jacht klubs, . emden Marineagttachés und die teilnahmen. Im Ver⸗ der Prinz
Allerhöchst⸗
anderen au Kommandante laufe des Ma t Heinrich einen Trink derselbe trank auf
Königliche Hoheit e Majestät aus, en Jachtklubs und seiner König ließ Nachmittags
der Wehrvorlage trigen Wettfahrt achtklubs und
— 7 mR. Klasse: Erste Dad hat nicht ge⸗ erste (Ehrenpreis ritte Harald V“, vierte Sfroeco“ und, Mos⸗ Sonderklasse: g damit den Samog⸗ e Armour⸗Pokah, Hoheit des Prinzen Tilly XVII“, die von en Heinrich ge⸗ ner Kaiserlichen steue rt wurde.
Wohl des Kaiserlich Majestät der Kaiser durch Signal
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bekanntgeben. Kaiserlich
is 5 m. R.⸗Klassen des t Norddeutschen 8 m⸗R.⸗Klasse: Erste Veb“, zweite . Pan startet — 6 m ⸗Er⸗ des Herrn Chr. Lange Margarete“. quito·— 5 Erste Resi V ; Pokal Seiner Majestät des e Elisabeth L-Friedrich, dri Seiner Königlichen steuert wurde, und und Königlichen Der Wind wehte mit einer aus Nord⸗Nord⸗West. Heute vormitt f und das Jachtklubs von waren um 9 bezw. und König begab sich Ihre Maje auf die Jacht lte auf „Hamburg II“.
Regatta⸗ Mariechen“. dritte Primula II* Klasse: „Winds , haben ‚Wawi“, .
plel XVIII
Nicht gestar m- R. Klasse: Erste (um zweiten Male; sie erran ers und den Königlichen tte Serum“, vierte. Hoheit dem Prinz die von Sei dem Kronprinzen ge Geschwindigkeit von 7 Sekundenmetern
bei günstigem Wetter d gsrennen ern förde vor si Majestät d ÜUhr an Bord seiner Segeljacht stät die Kai Iduna“.
ie Seewett⸗ Kaiserlichen ch. Die Starts er Kaiser
Vergütun. Kiel nach Eck um 10 Uhr.
Meteor“, gleichzeitig Plessen sege
Der Generaloberst von
. B.) Der der Reederei Zedler in ist 300 m vom Das Schiff ein Riff geraten.
au, 1. Juli. (W. T hörende Dampfe Rettungsschuppen auf gestern abend ausgeworfenen dem Strande sltef voll Wasser, Regierungs⸗ arbeiten auf. pier Bootsleuten und acht wurden dem Strand der Besatzung, etwa apparat geborgen. Der
Faroslawna“
Elbing ge ꝛ gestrandet.
Maschinenraum ausgelöscht wurde.
tztes Beiboot mit die Insassen ettet. Der übrige Teil de durch einen Raketen⸗
zugetrieben. das Feuer
nahmen sofo Ein von der „Jaroslawng“ gusge enden schlug um, e zugetrieben u ehn Mann, wur Dampfer sitzt noch fest.
begrüßte die
as Zustandekommen Der SOberbürgermeister im Namen Jubiläums beranstaltungen in Dank an Professor P Zustandekommen der Aufenthalts in den Tropen, hervorragenden Antei das Gewächshaus un
Professor Pax, und dankte des Werkes verdient, ge Matting ĩ als letzten Schlußstein der sprach seinen bes Winkler, Grund langen Kolonien, einen durch die Halle,
30. Jun. (W. T. B.) hausen (Westerwal in denen sich zweitau Dreißig Personen wurden me
Ausstellung Empfang und Der Professor Kolonialausstellung auf besonders in den deutschen führte darauf die Gaͤste d die äußeren Anlagen.
Beim gestrigen Gau turnfest sind infolge Unwett onen befanden, zu hr oder minder schwer
in Grenz Festzelte,
In Anwesenhelt Ihrer z und der G te Tag des Schloßf
30. Juni. (W. T. B.) heiten des Großh Baden nahm der erf Breihundertjahrfeier Elifabeth Stuart in Heidelberg stellten den Einzug dar, Gewaͤnder besonderes Intere acht Rittern gerittenes mitte
Heidelberg, Köntglichen Ho herzogin von
Prinzessin der Pfalz
lalterliches Turnier.
Konstanz, 30. Juni. (W, T. S) Boden see⸗Wasser⸗ flug 1913. (al. Nr. 152 d. Bl) Nachdem der Wind einiger⸗ maßen abgeflaut war, setzte Morgens ein reger Flugbetrieb ein. Vormittags erfüllten fünf Flieger in ae , Weise die Be⸗ dingungen des Befaãhigungsnachweises. Die Aufgabe bestand im Ab⸗ flug vom Lande, Niedergehen auf das Wasser, nachdem der Propeller stillgestellt war, und Wafferabflug sowie in einem Höhenflug von mindestens 200 m. Als erfter stieg 8 Uhr 20 Minuten Thelen auf Albatros. Doppeldecker auf, der eine Höhe von 280 m erreichte. 6. erfüllten den Befähigungs nachweis Robert Gsell auf
riedrichshafen⸗ Doppeldecker lerreichte Höhe 240 m), Kißling auf Ago. Doppeldecker (Höhe 260 m), Hirth auf Albatros⸗ Eindecker (250 m). Außerdem wurden von zwei Sportmaschtnen, die nur vom Wasser abflogen, teilweise die Befahigungsnachweise erbracht. Vollmoeller erreichte auf seinem Albatros⸗Sporteindecker eine Höhe von 219 m. Land= und Wasserstart wurde von den Fliegern n ladelloser Weise ausgeführt, ebenso wurde das Niedergehen auf das Wasser von sämtlichen Fliegern geschickt aus gefũhrt.
Ham burg, 1. Juli. (W. T. B) Der Flieger Brindeijone, der heute morgen 5 Uhr 31 Minuten in Kopenhagen zur Fahrt nach Hamhurg aufgestiegen war, ift um 7 Ühr 54 Minuten hier eingetroffen und auf dem Flugplatz Fuhlsbüttel glatt ge- kandet. Um 9 Uhr 37 Minuten stieg er zum Weiterflug nach
dem Haag auf.
Wiener Neustadt, 30. Juni. (W. T. B.) Im Munitions; depot 5 der Wöllersdorfer Munittonsfabrik, das unweit des im Vorjahre explodierten Gebäudes 48 gelegen ist, brach heute nachmittag ein Brand aus, der bel dem herrschenden jtarken Wind für die Umgegend zunächst sehr gefährlich war, Die in dem Raum aufgestapelten Artitleriegeschosse und andere Spreng stof fe explodierten unter Getöfe. Die Gegend war in dichten Rauch gehüllt. Militärkommandeos hr aus Wiener Neustadt und aus den benachbarten Oꝛrtsch fich, die umliegenden Munitions⸗ depots zu erhalten. Soldaten und Zuschauer aus der Bevölkerung von Wiener zu dem Brandplatz hinaus geeilt waren, erlitten durch umherfliegende HDoltteile Verletzungen. Um späten Abend, nachdem auch Regen eingesetzt hatte, war das Depot niedergebrannt. Die Gefahr für die Umgebung scheint be⸗ seitigt. Die He nr fach⸗ ist noch nicht aufgeklärt.
London, 30. Juni. (W. T. B.) Der Bahnhof von Leuchars in Schottland wurde heute früh durch eine Feuers⸗ brunst zerstört. Flugschriften von. Anhängerinnen des Frauenstimm rechts wurden in der Nähe aufgefunden. Ein Telegramm aus Glasgow meldet, daß das Schloß Ballikinrain bei Balfron durch Feuer zerstört wurde; es wird Brandstiftung vermutet. Das Schloß, das unbewohnt ist, hat einen Wert von
106 000 Pfd. Sterl.
Paris, 30. Junl. (W. T. B) Der Flieger Gilbert legte gestern nachmittag den Rückflug von London nach Paris ohne Zwischenlandung in 31 Stunden zurück.
Madrid, 1. Juli. (W. T. B) Eine große Feu ersbrunst ist in einer Apotheke fn Ävila ausgebrochen. Das Feuer griff in das Zentralgebäude des Tekephonamts über, das zer stört wurde. Zwei andere Gebäude wurden ebenfalls ein Raub der Flammen. Ein Telep ho nist wurde verletzt.
Lissabon, 39. Juni, (W. T. B) In den letzten vierund⸗ zwanzig Stunden haben infolge der großen Hitze cchtzehn Brände ftattgefunden, besonders in den Hafenspeichern, der Schaden beträgt mehrere Milllonen. Das Wasser beginnt zu mangeln, große Menschenmengen belagern die öffentlichen Brunnen.
Konstantinopel, 30. Juni. (W. T. B.) In der Nähe der Pforte ist ein Brand ausgebrochen, der einen größeren Umfang an⸗ zunehmen droht. Das Haus des Ministers des Innern wurde zerstört.
6 Westens von Osten atlantische infolge der
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
W. T. B) Die „Albanische Korr va Alle in den letzten Monate lbanesen wurden von
kirchlichen H sich gehen.
Rochefort ist gestern abend in Aix les⸗Bains gestorben.
bekannt.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater. Schillertheater. O. theater.) Gastsplel:
gerliner Theater. Mittwoch, Abende Mittoech. Abende Nuhr
8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Zimmermann. Komische Oper in drei Gesang und? Tam n 4 Atten von Akten von Albert Lortzing
Rudolf Bernauer und Rudolph Schgnzer. Donnerstag: Era Diavolo.
Donnerttag und folgende Tage: Film⸗ Freitag: Die Jüdin.
anner. hartoge urg, et Abende orstellung
Dentsches Schauspielhaus. Direl· Ferien Zwei Wappen. Schwank in tion: Adolf Lantz. NN. 7 Friedrich⸗ bier Akten von Oskar Blumenthal und
8 Uhr: Letzte
straße 156-1614.) Mittwoch, Abends Gustav Kadelburg.
SI Uhr: Eine Vergangenheit. Schau ⸗ Donnerstag, den 14. August: spiel in drei Akten pon Sllvio Zamhaldi. eröffnung: Der Leibgardist.
Donnerstag und folgende Tage: Eine Vergangenheit.
nungen.
herrschaftliche Wohnungen. lustige Kakadu.
Dentsche lottenburg, d Direktion: Georg Hartm Abends 8 Uhr: Marta o
s Opernhaus. Bismarck ⸗ Straße 34 – 37.
der Der Markt
(Wallner⸗
Sachse⸗Oper. Mustk von J
Donnerstag uppchen. //
Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Tiedemann (Diocjararta auf. Java) 4 ) ö ier h ern, ö Verw. Fr. Sberlandesgerichtspräsident
und folgende Tage: Helene Schultz⸗Völcker, geb. von Teng /
polde (Berlin. Wilmersdorh.
Schoß der katholischen Der Forderung Oesterreich⸗ Ungarns entsprech grinische Regierung die
Paris, 1. Juli. (B. T. B). Der Publizist Henri
Belgrad, 1. Juli. (W. T. B.) Das „Serbische Presse⸗t bureau“ meldet: Die gestern den ganzen Tag anhaltenden Kämpfe sind heute morgen auf der ganzen Linie auf beiden Seiten unterbrochen worden. Einzelheiten sind noch nicht
zu Nichmond. Donnerstag: Le
Spsel zeit: Der Mikado. Wiedereröffnung: Sonntag,
te Vorstellung in dieser
31. August. Perehelich
Theater am Nollendorfplatz. Mittwoch, Abends 81 Uhr: mit der grünen M drei Akten. Mustk von Fr mann mit Kompositionen Holländer und Leon Jessel
Donnerstag und folgende Tage: Mann mit der grünen M
Der Mann Burleske in ledrich Ber⸗ von Viktor
; Custspielhaus. (Friedrichstraße 236) rhrn. von Y Komüdienhaus. Mittwoch, Abend Mittwoch, Abends zi Uhr;
84 Uhr: Hochherrschaftliche Woh ⸗ Kakadu. Vaudeville in drei Akten von Wilhelm Jacoby und Artur Lippschitz.
Donnerstag und folgende Tage: Hoch · Donnerstag und folgende Tage: D
Der lustige (Direktion: Kren und
ch, Abends 8 Uhr: it Gesang und T ften von Eurt Kraatz und Jean
Thaliatheater. Schönfeld.) Mittwo
Verantwortlicher Redakteur:
Familiennachrichten. Direktor Dr. Tyrol in Chef ttenburg
1 Oberreglerungsrat Verlag der Expedition S. V.: Koye I eg . . 6 . in Berlin. ö ! 1 erlin). — Hr. Hauptmann Druck der Norddeutschen Buchdruckerei un 3 ‚ , mit Frl. Gertrud Ber s Coe nftalt, . Wilhelmstraße 32 ru erlin). ö 2 . Geboren: 9 2 i en. Elf Beilagen er Leeden (Lauban). — Hrn. ; ʒ e ne sesog rr ven Weiler 1 oi u. bI B), JJ taltzahn (Bodarg) bes öffentlichen Anzeigers (einschließ Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. ,,,, ,. 9. . ekann 1), h
phil in vom Cf wi selbo ö auf Aktien un
w . Attiengesellschaften, für die Woch
— 1 amtmann August Frhr. Grgte (Jühn
er⸗
enbeilage und Waren (
de). vom 23. bis 28. Juni 1913, = Hr. Plantagenbesitzer Albrecht von und das Posilblatt Nr. 3.
Erste Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Amkliches.
Deutsches Reich.
Kaiserliche Verordnung,
betreffend die Landwirtschaftsbank für Deutsch Südwestafrika.
Vom 9. Juni 1913.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund der 53 13 und 6 des Schutzgebiets⸗ gesetzes Reichsgesetzbl. 1900 S. 813) in 5 . 8 21 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1990 Reichs gesetzbl. S. 213) sowie auf Grund des 8 57 des Kolonialbeamtengesetzes vom 8. Juni 1910 Reichsgesetzbl. S. 881) für das Schutzgebiet Deutsch Südwestafrika im Namen des Reichs, was folgt: 8
Zur Förderung der Landwirtschaft wird in Windhuk eine Kreditanstalt errichtet, welche den Namen „Landwirtschafts bank für Deuisch Südwestafrika“ führt.
. . § 2. Die Bank ist eine er Person des öffentlichen Rechtes, ihr Vorstand ist eine ö entliche Behörde. Die Verfassung der Bank wird, soweit sie nicht in dieser Verordnung geregelt ist, durch die, anliegende Satzung bestimmt. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Satzung zu ändern.
835 .
Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Vorstandes werden im Namen der Bank vom Gouverneur bestellt; sie sind öffentliche Beamte und erhalten eine Anstellungsurkunde. Ihre Dienstbezüge und ihre sonstigen Rechtsverhältnisse zur Bank sind in der Anstellungsurkunde zu bestimmen; die Dienstbezüge sind von der Bank zu zahlen. Im übrigen finden auf die bezeichneten Beamten der Bank die für Kolonialbeamte geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit in dieser Ver⸗ ordnung nicht ein anderes bestimmt ist. sast ö ,, der ö kann vom Gouverneur eine lnstellungsurkunde gegeben wer en. In diesem Falle finden die Vorschriften des Abs. 1 Anwendung. Nö
8 4.
Der Vorsitzende hat die übrigen Mitglieder des Vorstandes auf gew issenhafte Erfüllung ihrer Pflichten nach den für Kolonialb eamte maßgebenden Vorschriften zu beeidigen.
Der Gouverneur kann Angestellte der Bank, die eine An⸗ stellungsurkunde erhalten haben, ermächtigen, in allen Ange⸗ legenheiten, welche die Bank betreffen, die nach 8 29 der Grundbuchordnung vom 24. März 1897 (Reichsgesetzbl. 1897 S. 139, 1898 S. 754) zur Eintragung in das Grundbuch er⸗ forderlichen Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen sowie Ausfertigungen der von ihnen aufgenommenen Urkunden zu erteilen.
Die Bank ist befugt, das Grundbuchamt um Anlegung von Grundbuchblättern für Dritte und um Auskunft über den Inhalt des Grundbuchs zu ersuchen.
Die Behörden der staatlichen und der kommunalen Ver⸗ waltung im Schutzgebiete haben die Bank in ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu unterstützen; der Gouverneur bestimmt hierüber das Nähere.
Ist für den Landesfiskus von Deutsch Südwestafrika im Grundbuch eine Hypothek für einen Kaufpreis oder eine sonstige Forderung oder eine Vormerkung zur Sicherung des Rechtes auf Eigentumsühertragung eingetragen, so kann der Gouverneur genehmigen, daß die Hypothek oder die Vormerkung hinter Rechte der Bank im Range zurücktritt.
88.
Die Bank ist nicht verpflichtet, in Ansehung des dur Tilgungsbeiträge. des Schuldners amortisierten Betrags irh Hypotheken die ihr behufs Berichtigung des Grundbuchs, der Vöschung der Hypothek oder der Herstellung eines Teilhypotheken⸗ briefs nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes obliegenden Handlungen vorzunehmen, bevor die Schuld völlig getilgt ist.
. 89.
Die Bank ist von allen staatlichen und kommunalen Steuern und Abgaben sowie von Gebühren im Verfahren vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden befreit.
Die Bestimmungen des 8 8 Abs. 5 und 6 und des 3 9 des Preußischen Gerichtskostengesetzes vom 25. Juli 1910 (Gesetzsamml. S. 184) finden entsprechende Anwendung.
8 10 5 .
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe
bis 9 20 83 . . bestraft: . i, ein Mitglied des Vorstandes, das absichtlich zum = teil ö . ö f J
2 wer für die Bank wissentlich Schuldverschreibungen auf den Inhaber über den Betrag hinaus . der durch 91 den Besitzern der Schuldverschreibungen verpfändeten Hypotheken und Darlehnsforderungen, Wertpapiere und Gelder vorschrifts⸗ meg . ü
3) wer für die Ban wissentlich durch Veräußerung oder Belastung über Hypotheken, Darlehnsforderungen, , . oder Gelder verfügt, die den Besitzern der Schuld verschreibungen auf den Inhaber verpfändet sind, obwohl die übrigen Hypo⸗ theken, Darlehnsfor derungen, Wertpapiere und Gelder zur vorschrifts mäßigen Deckung der Schuldverschreibungen nicht genügen;
4) wer im Falle der Rückzahlung einer Hypothek oder Darlehnsforderung das gezahlte Geld, obwohl es zur Deckung der Schuldverschreibungen notwendig ist, nicht an den Pfand⸗ . zur Verwahrung unter Mitverschluß der Bank her⸗
Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann au die Geldstrafe allein erkannt werden.
Berlin, Dienstag, den J. Juli
8 1.
Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen
a
Vorschriften erläßt der Reichskanzler (Reichskolonialamt. Er kann diese Befugnis ganz oder teilweise dem Gouverneur übertragen.
812.
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vero d bestimmt der Reichskanzler. ö Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unters rift und beigedrucktem Kaiserlichen , . 96m ö Gegeben Neues Palais, den 9. Juni 1913.
(1 S. Wilhelm JI. R. von Bethmann Hollweg.
Satzung
der Landwirtschaftsbank für Deutsch Südwestafrika.
J. Wesen und Aufgaben.
834 Die zur Förderung der Landwirtschaft in Deut Südw i errichtete Kreditanstalt trägt den Namen w
Landwirtschaftsbank für Deutsch Süũdwestafrika).
Sie hat ihren Sitz in Windhuk.
8 2.
Die Land wirtschafte bank hat als juristische Pserson des öffentlichen Rechtes selbständig ihre Rechte und Pflichten. Sie . . und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden
Die Bank ist befugt: J. Durch Hingabe von Darlehnen in Deutsch Südwestafrika J Bodenkredit an die Eigentümer landwirtschaftlicher Grund⸗ stücke gegen Bestellung von Hvpotheken an solchen Grundstücken,
. Neliorationslrerit an die Eigentümer landwirtschafilicher Grundstücke gegen Bestellung von Hypotheken an den Meliorations⸗ grundstücken,
6. landwirtschaftlichen Meljorationskredit an Gemeinden, Bezirks⸗ verbände und Genoffenschaften des öffentlichen Rechts auch ohne Be⸗ . ö dh er rg. . gewähren; z
nach näherer Bestimmung der S8 49 ff. S uldverschreibu auf den Inhaber auszustellen. ö ö
4. . Landwitschaftlicher Melioralionskredit (5 31 B und C) wird insbesondere für folgende Zwecke gegeben: wasserwirtichaftliche Unter⸗ nehmungen, Aufführung und Verbesserung von Gebäuden für den landwirkschaftlichen Betrieb und für Anlagen zu landwirtschaftlichen
3 9.
Nebengewerben, Umzäunungen, Anlage von Viehbädern, Anlage von Kulturen, die eine mehrjährige Entwicklung erfordern, wie Obst⸗ und Rebenpflanzungen sowie Aufforstungen.
Bei der Kreditgewährung nach 8 319 müssen die Unterneh⸗ mungen in der Regel geeignet sein, einem größeren Personenkreise zu
.
9.
Außer der Gewährung von Darlehnen und der Ausgabe von Schuldyerschreibungen gemäß 5 3 darf die Bank nur w,. Ge⸗ schäfte betreiben; 1
II den Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von
Hypotheken an landwirtschaftlichen Grundstü euts ö ö. . ftlich stücken in Beutsch en Ankauf un Verkauf von Wertpapieren für fremde Rechnung, jedoch unter Ausschluß von Zeitgeschäften;
die Annahme von Geld oder anzeren Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, jedoch mit der Maßgabe, daß der Gesamt⸗ betrag des hinterlegten Geldes die Hälste des überwiesenen Grundkapitals nicht übersteigen darf; die Befugnis der Bank zur Uebernahme der Verwahrung und Verwaltung der amt⸗ lichen Depositen gemäß 8 6 besteht daneben unbeschränkt;
4) die Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen
und ähnlichen Papieren.
Verfüabares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinter legung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Schuld⸗ verschreibungen und durch Ankauf solcher Wechsel, Schecks und Wert⸗ paviere, die nach den Vorschriften des Bankgesttzes vom 14. März 1870 GReichsgesetzdg S. 179) in der Fassfung des Gesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichsgesetzbl S. 515) von der Reichsbank angekauft werden, dürfen, sowie durch Gewährung von zinkbaren Marlehnen auf nicht länger als drei Monate gegen Verpfändung von Wertpapieren, welche die Reichsbank nach den Vorschriften des Bankgesetzes heleihen r Im Sinne diefer Vorschriften ist das Schutzgebiet Deutsch Südwestafrika als Inland anzusehen. .
Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken oder zur Beschaffung von Geschäfts—⸗ raͤumen, einschließlich Dienstwohnungen, gestattet.
S6.
Mit Zustimmung des Relchskanzlers kann sich die Bank an einer die Förderung des Personalkreditẽ insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits, in Deutsch Südwestafrika bezweckenden Kreditanstalt beteiligen oder eine solche Anstalt errichten. Die Bank hat sich gegen Verluste aus einer solchen Kapltalanlage besonders zu versichenn (vgl. 89 Abf. 3. Sie darf eine üͤher den Betrag ihser Kapitaleinlage hinausgehende Haftung für die Kredltanstalt nicht übernehmen. Der Gesamibetrag der Einlagen darf den zehnten Teil des Grundkapitals nicht übersteigen.
§ J. Die Bank kann mit Zustimmung des Gouverneurs folgende Ge⸗ schäfte übernehmen:
1) die Einziehung von Forderungen des Landetfiskus von Deutsch Sdwestaftila, insbesondere von Restkaufgeldern und Ansiedlungsbeihilsen,
2) die Führung von Kassengeschäften der Zivil⸗ und Milltär⸗ verwiltung des Schutzgebiets,
3) die Verwahrung und Verwaltung der amtlichen Depositen.
. Auf Anordnung des Reichskanzlers ist die Bank zur Uebernahme dieser Geschäfte verpflichtet.
2 —
II. Grundkapital und Rücklagen.
58 8. Das Grundkapltal der Bank beträgt zehn Millionen Mark, die vom Tandes fiskuß von Deutsch Südwestafrika in Teilbeträgen über wiesen werden. Die Höhe der Teilbeträge wird durch Kaiserliche Verordnung bestimmt.
89
ö Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes ist ein allgemeiner Sicherheitsfond zu bilden. Diesem sind von den jährlich eingehenden Zinsen ein halb vom Hundert der jeweils ge⸗ schuldeten Darlehnssummen vorweg zuzuführen, bis er die Höhe von elnem Drittel des Grundkapitals erreicht hat.
Dle Aufsichlsbehörde kann die Bildung besonderer Sicherheits⸗ fonds anordnen. .
1913.
Falls die Bank on der Ermächtigung des 8 6 Gebrauch macht, ist nach näberer Bestimmung der Ausfichlzbehörde für diesen Zweck ein befonderer Sicherheits fonds zu bilden.
§ 10. Aus dem nach Autstattung der Sicherbeitsfonds G Y ver- bleibenden Reingewinne sind die vom Landesfiskus gemäß 3 8 über- wiefenen Beträge bis zu vier vom Hundert zu verzinsen.
⸗ 8 11. Bel der Auflösung der Bank fällt das nach Abzug der Schulden — Vermögen an den Landesfiskus von Deutsch Südwest⸗ Ilka. III. Verwaltung und Geschäftsführung.
Der Vorstand.
§ 12.
Die Bank wird durch einen Vorstand verwaltet und nach außen vertreten. Sie wird in allen Fällen, auch wo das Gesetz eine be⸗ sondere Vollmacht erfordert, durch den Vorstand berechtigt und ver⸗ pflichtet.
§ 13.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren ö j er Vorsitzende und ein weiteres Mitglied sind als besoldete Beamte, die übrigen Mitglieder im Ehrenamte . .
§ 14. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende und . rf ,,,, anwesend sind. Er faßt seine Be süsfse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmen gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. .
§15.
Ist ein besoldetes Vorstandsmitglied der Ansicht, daß ein Beschluß des Verstands gegen die Gesetze, die 1 ö. dle sonstigen in verbindlicher Weife getroffenen Bestimmungen verstößt oder wesentliche Interessen der Bank verletzt, so kann es durch eine innerhalb einer Woche abzugebende schriftliche Erklärung eins zweite Besch lußfastung verlangen. In diesem Falle wird der erste Beschluß ungültig. Von der Erklärung soll, der Vorsitzende die Vorstands⸗ mitglieder fofort benachrichtigen. Der Vorstand hat über die dem ersten Beschlusse zugrunde liegende Angelegenhektt erneut zu beschließen. Zum Zustandekommen des zweiten Beschlusses bedarf es der Zu⸗ stimmung von vier Mitgliedern des Vorstands. Dem zweiten Beschlusse gegenüber kann eine weltere Beschlußfassung nicht ver⸗ langt werden.
§ 16. an,, Mitglied des Vorstands hat sich der Mitwirkung zu ent⸗ 0 n: ;
a. in Sachen, in denen es selbst unmlttelbar oder als Teil⸗ haber, Mitglied des Aussichtsrats oder eines gleichstehenden Organs Angestellter oder Geschäftsführer beteiligt ist,
; ö feiner Ehefrau, auch wenn die Ehe nicht mehr
esteht,
„in Sachen einer Person, mit der es in gerader Linie ver⸗ wandt oder verschwägert, in der Seitenlinie im zweiten oder dritten Grade verwandt oder im zweiten Grade ver⸗ he, ite
in Sachen, in denen es als Vertreter eines Beteiligten bestellt oder als gesetzlicher Vertreter eines solchen 4
. . . . ö zel Der Vorsitzende entf eidet, ob ein Fall des Abs. 1 vorliegt. ]. 6 , nnn . des Vorstands . von r, entgegen der dorschrift des Abs. 1 erfolgenden i Mitglieds nicht berührt. een, a 8 17.
. Willenserklärungen, insbesondere zur Zelchnung des Vorstands für die Bank, bedarf es der Mitwirkung zweler Vorstandsmitglieder von denen mindestens eines befoldeter Beamter sein muß. Der Vor⸗ stand kann jedoch einzelne seiner Mitglieder oder Angestellte der Bank zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Ge⸗ schäften ermächtigen.
3 eine Willenserklärung gegenüber der Bank abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem befoldeten Mitglied des Vorstandes. § 18.
Der Vorsitzende hat die nichtbeanstandeten Beschlüsse des Vor⸗ stands auszuführen und den inneren Geschäftsbettieb der Bank zu leiten. Der Umfang seiner Geschäftsführung wird durch die Geschäfts⸗ anweisung (6 26) geregelt.
. 8 19.
Die besoldeten Mitglieder des Vorstands werden vom Gouverneur auf Grund einer Anstellungsurkunde angestellt. Ihre Vertretung regelt der Gouverneur.
Dlie ehrenamtlichen Mitglieder bestellt der Gouverneur auf Vor⸗ schlag des Landestats aus Personen, die im Schutzgebiet ihren Wohn⸗ sitz haben. In gleicher Wesse ist eine der Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder entsprechende Zahl von Vertretern zu berufen, über deren Her inziehung der Vorsitzende bestimmt. Der Gouverneur kann aus wichtigen, in der Person der Vorgeschlagenen liegenden Gründen von dem Vorschlag des Landesrats abweichen.
Die Besfellung der ehrenamtlichen Mitglieder und ihrer Ver⸗ treter erfolgt auf drei Jahre. Jährlich scheidet ein ehrenamtliches Mitglied und ein Vertreter aus. Die erstmals Ausscheidenden werden durch das Los bestimmt. Wiederbestellung der Ausscheidenden ist statthaft.
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Die ehrenamtllchen Mitglieder des Vorstands erhalten für jeden Tag, an dem sie als Vorstandsmitglieder zur Tätigkeit herangezogen werden, ein Tagegeld in aleicher Höhe wie die Mitglieder des Landes⸗ rats, jedoch nicht über 4000 M jährlich. Außerdem wird ihnen bei Reifen Ersatz für Fuhrkosten und Verpflegung nach einem von dem Gouverneur festzusetzenden Tarife gewährt.
Mitwirkung der Bezirksräte als örtliche Aus schůsse. § 22. . In jedem Bezirksverbande hat der Bezirksrat die Bank in den örtlichen Angelegenheiten zu unterstützen; er ist verpflichtet, die auf die Geschästsführung der Bank bezüglichen Wünsche der landwirt⸗ schafttreibenden Bepölkerung zur Kenntnis des Vorstands zu bringen, auf dessen Verlangen gutachtliche Aeußerungen über beantragte Be⸗ leihungen zu erstatten und geeignete Schätzer oder Vertrauens männer für einzelne oder alle Darlehensanträge des Bezu ks oder Distrikts
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vorzuschlagen und sich über alle sonstigen Anfragen des Vorstands zu
äußern. Aufsichtsbehörde.
—ᷣ Die Bank unterliegt der Äufsicht des Gouverneurs. Er kann einen Kommissar bestellen, der unter seiner Leitung die Aufsicht ausübt. Vie Aufsicht erstreckt sich auf den ganzen Geschäftsbetrieb der Bank.
§ 24. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Angrdnun zu tr welche erforderlich sind, . den e md n mn ,
Geietzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffe Bestimmungen im Hulle zu erhalten. eise getroffenen