1913 / 153 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Die Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt, jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen sowie den Bestand der Kasse und die BReslände an Wertbapieren zu untersuchen, jederzeit Auskunft über alle Geschäfteangelegenheiten von den Verwaltungsorganen der Bank zu verlangen, Vertreter zu den Sitzungen des Vorstands zu entsenden, die Anberaumung von Sttzungen der Verwaltungs organe zu verlangen und die Ausführung von Beschlüssen oder Anordnungen zu unter⸗ sagen, die gegen die Gesetze, die Satzung eder die sonst in verbind⸗ licher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen.

§ 25.

Der Genehmigung der Auffichtsbehörde bedürfen:

1) der Erlaß allgemeiner. Vorschriften, Anordnungen, Ge⸗ schäfts. und Dien stanweisungen durch den Vorstand;

2) die Festfetzung der Grundzüge der Darlehn bedingungen;

I) die Festfctzung der Bedingungen, unter denen sich Pie Bank gemäß S 6 an einer Kreditanstalt zur Pflege des Personal⸗ kredits beteiligt oder eine solche Anstalt errichtet;

4) die Annahme von Angestellten der Bank, die eine An⸗ stellungsurkunde erhalten sollen; bie Annahme der Übrigen Angestellten der Bank, sofern die zu gewährende Vergütung einschließlich etwaiger Neben⸗ bezüge den jährlichen Betrag von 5000 w übersteigt, sowie die Erhöhung der Vergütung über diesen Betrag;

) die Jahre, auß denen die Rückstä nde auf die, von den Hypotheken und Darlehnsschuldnern zu entrichtenden Zinsen herrühren, sowie der Gesamtbetrag der Rückstände eines jeden Jahres; ⸗‚. . der Gefamtbetrag der im Geschäftsjahr erfolgten Rück⸗ zahlungen auf die Darlehne und Hypotheken, getrennt nach den durch Tilgung und den in anderer Weise erfolgten Rück ablungen; .

6) die Beschränkungen, welchen sich die Bank hinsichtlich der Rückzsahlung der Schuldverschreibungen unterworfen hat, 6 nach den einzelnen Gattungen der Schuldverschrei⸗ ungen. ö

In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn und Verlust⸗ rechnung sind der Mehrerlös und der Mindererlös anzugeben, die in dem Geschäftsjahr durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen ju einem höheren oder geringeren Betrag als dem Nennwert ent⸗ standen sind. . .

5 33. Der Vorstand erläßt die öffentlichen Bekanntmachungen. Zu veröffentlichen sind: -

1) die Namen der Mitglieder des Vorstands und deren Stell⸗ vertreter; ö ͤ . die Namen der nach § 17 Abs. 1. Satz 2 ermächtigten Personen, soweit es notwendig erscheint;

45.

Vor völliger Tilgung der De c hneschuld darf die Bank bei der Berichtigung des Grundbuchs, der Löschung der Hrpothek oder der Herstellung eines Teilhypothekenbriefs nur mitwirken, wenn bierfür besondere Gründe 1 Als folche sind namentlich anzusehen:

1) der Tod des Eigentümers des lasteten Grundstücks;

2) die Uebertragung des Eigentums an dem belasteten Grund⸗ stück auf Abkömmlinge des Gigentümers;

3) die Beschädigung des belasteten Grundftücks durch Natur⸗ ereignisse.

§ 46. .

Für die Darlehne darf zugunsten der Bank ein Kündigungsrecht

nicht Hebungen werden. Eine Verzinbarung, welche der Bank das

Recht einräumt, aus besonderen Gründen die Rückzahlung des Dar⸗

sehns vor der bestimmten Zeit zu verlangen, wird hierdurch nicht berührt (8 35). ö 16

Ein Meliorationsdarlehn darf nur zur Ausführung der Zwecke, für die es bewilligt war, verwendet werden. .

Die Bank kann im Falle nichtbestimmungsmäßiger Verwendung von FBarlehnsgeldern nach freiem Ermessen die Auszahlung weiterer Teilbeträge einstellen oder von Bedingungen abhangig machen.

Der Anspruch auf noch nicht ausgezahlte Darlehnsbeträge ist ohne Zustimmung der Bank nicht übertragbar.

§ 59. die Gesamthelt der Besitzer von bei dem Erwerbe, der Erhaltung und Inebesondere hat er die Urkunden der Schuld verschreibungen dienenden Hypotheken- die zu dieser Deckung bestimmten ank zu verwahren.

Der Pfandhalter vertritt Hhuldverschteibungen de Ausübung des P r die zur Deckung

Darlehnsforder

Der Pfan ckung für die Schu er, sofern der W

Aufsichtsbehörde genehmigten ob der festgesetzte Wert dem w Er hat darauf zu achten, daß chreibungen dienenden rtpapiere und Gelder den Yfändet werden. der Ausgabe mit einer Be schriftsmäßigen pfandrechtlichen De Bedarf die Bank einer Urkunde dhalter den Gebrauch in der nem von ihm bestellten Dritten der Besitz der Ur⸗

ungen sowie der unter Mitverschluß der B dhalter hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige ldberschreibungen jederzeit vorbanden ist; hierbei ert der beltehenen Grundstücke gemäß der von Anweisung festgesetzt ist, nicht zu irklichen Werte entspricht. die zur Deckung der und Darlehnsforderungen, Inhabern der Schuldverschreibungen dbalter hat die Schuldverschreibungen scheinigung über das Vorhandensein der ckung zu versehen. zu vorübergehend em Gebrauche, Weise zu ermöglichen,

Hypotheken⸗

hat der Pfan ihm oder ei de verbleibt.

8 Der Pfandhalter ist befugt,

60. ; jederzeit die Bücher und Schriften Bank einzusehen, soweit sie

sich auf die Schuldveischreibungen

dem Oberlt. Meyer des 1. Cbev. Regts. Kaiser Nikolaus von Ruß⸗ land dom J. Junt d. Js. ab Urlaub ohne Gehalt auf sechs Monate zu bewilligen;

am 25. d. M. ju ernennen: zum Kommandeur des Landw. Be⸗ zirks Mindelheim den Major z. D. Heller, zum Komp. Chef im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel JII. von Italien den Hauptm. Burger beim Stabe dieses Regts, zu Eskadr. Chefs den Rittm. Gonnerm ann, Adjutanten bei der 5. Kav. Brig, im 1. Schweren Hang. Prinz Karl von Bavern, diesen zum J. Juli d. J., den

erlt.

Theodor, kommandiert zur Zentralstelle des Generalstabes, in

diesem Regiment, unter Beförderung zum Rittmeister ohne Patent, zum Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Aschaffenburg

ken Haupim. z. D. Hauck, zum Adjutanten bei der 5. Kap. Brig. den Sberlt. Zippeltus des 3. Cbev. Regts. Herzeg Karl Theodor,

kommandiert zur Kriegsakademie, zum 1. Juli d. IS., zu Erziehern am Kadettenkorps zum 12. September d. IX. die Oberltgs. Hell des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, Spruner v. Mertz des 15. Inf. Regts. ztönig Friedrich August von Sachsen, den Tt. Reifert des J. Inf. Regtg. Wrede, zum Instruktiontoffizier am Kadettenkorps zum 12. September d. J. den Oberlt. Kraemer deg 13. Inf. Regts. Franz Jofeph JL, Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König don

Ungarn;

zu versetzen: die Hauptleute Boxberger des 21. Inf. Rezts. Großherzog Friedrich Franz 1V. von Mecklenburg⸗Schwerin zum Stabe diefes Regts, Wagner des 4. Feldart. Regis. König, kom⸗

rbin. b. u. zu Auffeß des 3. Chev. Regts. Herzog Karl

Abg. Dr. Werner -⸗Gießen Wirtsch. Vgg.): Daz ist nicht richtig, mein Antrag ist viel umfassender, er umfaßt sämtliche Güter⸗ händler, der Kompromißantrag aber nur den gewerbzmäßigen Grund⸗ stäcksderäußerer und Rzessen Ehefrau.

Abg. Haase (Soß.): Wir stimmen dem Antag zu, der meiner

Anregung bei der zweiten Lesung entsprungen ist. Der Antrag Bassermann-Erzberger⸗-Fischbeck wird ein⸗ stimmig angenommen und mit diesem Zusatz der 8 3.

Die Abgg. Ba ssermann, Erzberger, Gothein beantragen die Einschaltung des folgenden 8 3e:

„Von dem Rohertrage, welcher aus der Besteuerung der Erb⸗ schaften aufkommt, erhält das Reich „3; den einzelnen Bundes⸗ staaten verbleibt 1, ihrer Roheinnahme.“

Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:

Meine Herten! Die Bundesstaaten, die bei der ganzen dies— jährigen Steuergesetzgebung so große Konzessionen haben machen müssen, würden auf neue geschädigt werden, wenn man den jetzt in letzter Stunde gestellten Anttag annehmen wollte, den Anteil, den sie bisher an der Erbschaftssteuer gehabt haben, zu verkürzen. Es würde sich diese Schädigung nicht dadurch ausgleichen, daß künftig der Ge⸗ samtertrag der Erbschaftssteuer höher ist als bisher, weil Sie die Steuersätze für einzelne Klassen heraufgesetzt baben. Auch bei Berück⸗

ö 1 h

der Eiwerb von Grundeigentum zur Beschaffung von Ge⸗ . ; . ö n

aftgrã . 3) der Name des Kommissars; ] Die Bank ist verpflichtet, von den Kapitalrückzahlungen sewie mandiert zum Bekleidungsamt II. Armeekorps, als Mitglied zu diesem ü ; z q kur die s m e

,, samt Gewinn. und Verlustrecnung nach die genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlust⸗ Den Hypotheken stehen 6c dieser Satzung die Grund⸗ sonstigen für die Inhaber der Schuldverschreibungen erheblichen) Bekleldungkamt, den Lt. Dem mel. vom 13. Inf. Regt. Franz . . . ö sic . . undeestaaten .

Prüfung durch einen vom Landesrate zu bestellenden Aus rechnung; schulden gleich = derungen, welche die Deckung der Schuldperschreibungen betreffen, Joseph. 1. Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, 1 fall ergeben. Die gegenwãrtige Situation ist wirklich , z . ö ern Pfandhalter fortlaufend Mitteilung zu machen. zur Militärfliegerstation, dann zum 1. August d. J. die Qberlts. und nicht dazu angetan, elnen Beschluß zu fassen, der sich in dieser Weise

schuß; k . 2 . . . rn lit 2 333 Rrellehn 1 ech en, äber Lie Lage der Bank na norrnung der Aufsichts⸗. . . § 61. . . rzieher am Kadettenkoͤrzs Schmitt zum 12. uf. Regt; Kunz gegen das finanzielle Interesse der Einzelstaaten richtet. der Jährliche 6 i die persönlichen und säch= behörde. 9 v. Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber Innerhalb des dritten Monats eines jeden Kalenderhalbjahres Arnulf, Eckert zum 17. Ff. Regt. Orff, Schil ling zum 21. Inf. Auf ein Nebenbedenken möchte ich noch hinweisen: Die beantragte

lichen Verwaltangskosten der Bank. . . . § 4. Farne dens Gesantbetrag der Schulbberschteibungen, die am Pest; Großherzog Friedtich Franz 1. von Meckleuburg. Schwerin, . , . i f. J , Die Namen der Mitglieder des Verstandes und die genchmigte Die Bank kann auf Grund der von ihr erworbenen Hrpotheken sten Tage des vergangenen Halbiahrs, im Umlauf r . un n, den Oberlt Ven m ler, Instruktionsoffitzser am Kadettenkorps, zum Bestimmung soll in das Gesetz, betreffend Aenderungen im Finanz Geschäfts führung. Jahrchbilanz nebst Gewinn, und Verlustrechnung sind im Deutschen und Darlehnsforderungen an öffentlich rechtliche Körperschaften mit h Abzug allet Rückzahlungen oder, sonstigen Minderungen sich er. 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf; . wesen, aufgenommen werden. Das Gesetz tritt, da ein besonderer 8 33 . ,,, für das Schutzgebiet Deatsch Süd! Genehmigung der Aussichtsbehörde ö,, , f 64 kenden Gesamtheträge der am letzten Tage des vergangenen Halb- J . důut k ö 6 ö . Termin hierfür nicht vorgesehen ist, 16 Tage nach der Verkündung in . 8 26. . . westafrika zu veröffentlichen. nhaber ausstellen und sie mit Gene migung des Reichskanzlers in rs den Inhabern der Schuldverschreibunge fänd Jyvo⸗ Muller, ommandiert als diutant zur Vierten Armeeinsp., . ö j ö ; Die Verwaltung der Bank ist nach kaufmännischen Grundsätzen Bie genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1, h . ken⸗ e n ,, ,, Defregger, Reitlehrer bei der Militärreitschule, dann überzählig 6 . 16. . 4. Maßnahme . bloß mitten zu führen. . ö. ö . . ist auch im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichen. Finlagen, mit welchen sich die Bank gemäß 8 6 an einer die utschen Reichsanzeiger, im Deutschen Kolonialblatt und im Amts. die Obeirlts Berghofer des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, ann,, nern rr mien n einem Monat durchgeführt Für die Geschäftsführung erläßt der Vorstand eine Anweisung. Für die übrigen Verbffentlichungen genügt die Aufnahme in das Förderung des Personalkredits bezweckenden Kreditanstalt beteiligt, tt für das Schutzgebiet Deutsch Südwestafrika bekannt zu, machen. Kelser des H. Ehe. Regts. Erzherzog Fried ich von Desterreich, werden müssen. Es würde das zu ganz außerordentllchen rechnungs⸗ § 27. Amtéblatt für dis Schutzgebiet Deutsch Suͤdwestafrika, Der Vor- sind nicht Darlehns forderungen im Sinne des Abs. 1. ki Cind den Inhäbern der Schuldderschreibungen Wertpapiere oder Kipfmüller des 8. Chev. Regts, zu Fähnrichen die Fahnenjunker, mäßigen Schwierigkeiten führen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. stand kann noch andere Zeitungen des Schutzgebiets für die Veröffent⸗ ö sche Hppotheken verpfändet, die nicht ihrem vollen Betrage nach zur Unteroffizlere Seidl des 3. Inf, Regts. Prinz Karl von Bayern, Abg. Graf Westarp (8kons.): Ich bitte Si ens mei Der Vorffand hat binnen sechs Monaten nach Ablauf jedes Ge⸗ lichungen bestimmen. . 5 65. ö kung von Schuldverschreibungen geeignet sind, so ist in der Be— Lutz des 11. Feldart. Regts, Mager des 9. Inf Regts,. Wrede, 8 An 7 ö ö. ie namens meiner schäftsjahrs das Inventar und die Bilanz nebst Gewinn- und Ver⸗ IV. Die Darle hne. Die Bank darf Schuldverschreibungen auf den Inhaber nur bis nimachung anzugeben, mit welchem Betrage die Wertpaptere oder Maser des 14. Inf Regts. Hartmann, Graf des 1. Inf. Regts. 1. . . h. in . abzulehnen. Sie wollen den Bunde sigaten lustrechnung nach den Vorschriften der 88 39 big 41, 261 des Handelt. 53 zum schnfachen Betrage des Grundkapitals ausgeben. Hrpotheken als Deckung nicht in Ansatz kommen. Vönig, . des ö. . . . . Der f, k n c n ,,, ĩ w sowi Heschäf icht stellen und der Aufsichts⸗ . § 35. g ; g Spelser des 5. Jaf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig, von Hessen, ztegierungspo ie. eng ommen zu, . e . ö . ö auszustellen und der Aufsicht Die Grundzüge der Darlehnsbedingungen sind vom Vorftand ; 851. . Maußner des 2. Fu . ts. 5 . des . lden. 9 ts. Regierungsborlage vorsah. Der Antrag würde bewirken, daß den behörde zur Genehmigung vorzulegen, f , , si N Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen l Fuß gts. j eg B. dest 8 Pr e ,, , . 8 28 auffuflellen. In ihnen ist insbesondere zu hestimmen, welch; Nach⸗ 3 3 ö nen er Varlehnefsderungen Prinz-Kegent Lustpold, letzteren mit Patent vom J. Okftober 1912 Bandes täten Müilliansn went ger als Entschädigung für die Auf, 3 teil den Schuldner bei nicht rechtzeitiger Zahlung treffen, sowie unter muß in Höhe des Nennwertz durch Hypothelen oder Darlehns! ge uU Femman dieren: den Sberit. 3 wen heim des z. Inf. Regts. hebung des Stempels zufallen. Meine Freunde müssen gegen diese

esbi z . j tet. re 2 Ie j 5 . 2 . . 25 j 552 j ĩ Zins 2 Absi ! entschie Viders ; Die Jahresbilan; hat in' Jetcennten Posten namentlich zu welchen Voraussetzungen die Bank befugt ist, die vorzeirtge Ritt von mindestenz gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage Orff 'als Auffichtsoffizier zur Keiegsschule für die Dauer des Lehr— Absteht ganz entsch:eden Wyderspruch erheben. ; . Abg. Erzberger (Zentr.: Der Antrag wäre nicht gestellt

enthalten: ; 390 846 edeckt sein. 9sỹ⸗ ; ö zahlung des D g zu verlangen (8 46). ge . ; 38 1913 14; I) den Gesamtbetrag der zur Deckung der Schuldverschreibungen hlung des Tarichnsz zu erlangen (6 46 Als Deckung für die Schuldverschreibungen dürfen außer den Königlich Preußfische Armee. ö . den Oberlt. Seitz der Kaiserlichen Schutz worden, wenn das Haus nicht in der zweiten Lesung erhöhte Ein— Offiziere, Fähnriche u sw. ö ö nahmen aus der Erbschaftssteuer heschlossen hätte. Tatsächlich ändert

bestimmten Hypotheken, Darlehnsforderungen und Wert⸗ § 36. nach 3 TO eiworbenen Darlehnsforderungen die von der Bank er⸗ . e, . k papiere; Im voraus sind zu zahlen: werßelen Hypotheken nur insoweik benutz werden, als sie 0, vom ; J truppe für Deutsch Ostafr ka zum 3. Juli d. im 3. Taz. Regt. sich nichts. Tie Bundessta , en,, e, bi,. , eule l, eden Sean ann, ,,, ,,, ere de e er , ne, , , , , ,, he. ö , I) den Gesamiwert der Grundstücke der Bank unter gesonderter Tarife, ö ; Grundstücks nicht übersteigen und für Barlehnsforderungen bestellt Kiel, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern? 27 Juni. 8 . . Ran . ni , ui her 46 nahme erhalten. Der Antrag hält nur das geltende Recht aufrecht. Angabe des Wertes der Bankgebäude; . b. Gebühren- und Tagegelder der mit der Ermittlung des sind, welche den Tilgungsbedingungen des Abschnitis 1V entsprechen. rn g. Gen. ker rt? und Feldzeügmeister, in Genehmzung . au . 26. ö u n . Es 1 * 3 . weren Kam cer lsentetät mern trctr intra ginge so nicht, aber ich hahe 4) die Gesamtheträge der Bestände an Geld, an Wechseln und Wertes des zu beleihenden Grundeigentums beauftragten Hat die Bank ein Grundstück zur Verhütung eines Verlustes an es Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt. i. 43 belt r von Bayern, vom 1. Juli d. J. ab auf ein ibn wörtlich abgeschrieben aus der Erbschastssteuervorlage von 1909. an Wertpapieren, unter gesonderter Angabe des Betrags der DVersonen. k - . einer Hypothek erworben, so darf die Hypothek als Deckur gr, Vis Trance Gen. Major und Kommandeur der 50. Inf. Brig. (2. Groß⸗ ahr ohne Gehalt; Der Entwurf von 1969 enthielt auch keine Uebergangsbestimmung. eigenen Schuldverschreihungen der Bank; Wird dem Antrag auf Gewährung eines Darlehns nicht statt.! Schuldverschreibungen höchstens mit der Hälfte des Betrag in 9 n lerzogl. Hess), mit Wahrnehmung der Geschäfte des Feldzeugmeisters b. bei den Sanitätsoffizieren: Damals beschloffen wir eine Verkurzung der Erbschaftssteuer von 5) den Gesamtbetrag der Forderungen der Bank aus Lombard⸗ gegeben, so erhält der Antragstelle: den 10 „6 übersteigen den Teil gebracht werden, init welchem sie vor dem Erwerbe des Grun ß 6 tragt. . . am 265. d. M. den Stabsarzt Dr. Waldmann des 2. Inf. auf ; jetzt ist der Antrag viel mehr berechtigt, da die Erbschafts⸗ 8 Zu Gen. Majoren befördert; Frhr. v. Speßhardt, Oberst Regts. Kronprinz, bisher ohne Gehalt beurlaubt, in den Stand dieses steuer erhöht wird. Kommandeur des 4. Riederschles. Inf. Negts,́ Nr. ol unter Rezts. als äberzählig wäöder einzureihzn; Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.

geschaͤften; der Antrags gebühr zurück. Bie sür. Gebühren und Tagegelder ge⸗ durch die Bank als Deckung in Ansatz gebracht war. P2Ituq; zahlten Beträge werden nicht zurückerstattet. Hppotheken, bei . I. K . ö . ö j geschlosfen ist, dürfen zur Deckung nicht verwen et werden. 16 hennung zum Kommandeur der B60. Inf. Brig. (2. Großherzogl. u versetzen? die Stabz« und Bals. Aerzte Dr. Enders vom J ;

86; ; ; . ö ss F K e . ö 3 . 6 ; Der Re zes ir Del en Be⸗ 8) dem Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuldver= Die Beleihung von Grundstücken ist in der Regel nnr zus ersten 52. 6. Frhr. Thun bv. Nenbnrg Oberst und. Kommandeur . 2. Pion. Bat, zum J. Inf. Regt. Großherzog, Friedrich von s an , des Gesetzes wird ohne Debatte nach den Be den Hesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuldner, Stelle zulässig. cs sei denn, daß eine der Bank selbst zustehende . . ken oder Kap. Brig, v. Behr, Oberst, beauftragt mit der Führung der Baden, Dr. Schlichter oßl dom 8. Inf. Negt. Großherzog chlüssen zweiter Lesung angenommen.

schreibungen nach ihrem Nennwert, bei verschieden verzins - Sypothek vor geht. . Ist infolge der Rückiahlung bon Hypotheken oder 5e us . Inf. Brig, unter Ernennung zum Kommandeur Tieser Brig, Frickrich Ii. von Baden zum 2. Pian. Bat, betde in gleicher Eigen⸗ Es folgt die dritte Lesung des Entwurfs eines Besitz—

lichen Schuldberschreibungen den Gesamtbetrag jeder dieser 68 konnen nur Grundstücke beliehen werden, für die ein Grund— e,, r gene, . . e. ir ebene 9 er sahrung der . 3. Brig, schaft, die Oberärzte Dr. ista ich vom 1. Nion; Hat, zum Sant. st euergefetzes ö ö ;

U eckung nickt mehr zollftändig voßbanden, and hne en. er Ernennung zum Kommandeur dieser Brig, v. Schüßler iätsamt J. Armeekorps, Hr. Schiekofer vom Sanitätsamt J. Armee⸗ In der Gen er aldistuf sion bemerkt der 6 8 z

8 - . Gattungen; buchblatt angelegt ist. non A zon Geld zum Zwecke der Hinterleg inte ö , . iehnng eines entsprechenden Betrags von Schuldverschreibungen sofort 1.33 Verseß Offin j J ; ( ) 6 2 ö . K ö Annahme 6 Geld dum Zwecke der dinterlegung unter des u belelbenden Grundstücks nicht übersteigen. . ee. 3 . r a , r . 96 ö unter Versetzung iu, den Offizieren von der Armee mit Bei⸗ Regt. zum 6. Feldart. NRegt. Prin Ferdinand von Bourbon, Herzog ö lbg. Graf, We starp dkons . Meine Freunde hätten ge gesonderter Angabe des Betrages der amtlichen Depositen. „är HM liorationen nach 33 1 B önnen Barlehne innerhalb der Sführbar, ̃ö . a . halt seines Wohnsitzes in Altona. * . von Calabrien, Bau sen wein vom 20. Inf. Regt. Prinz Rupprecht wünscht, in die Lage zu kommen die Deckung Auch in dem jetzt zur e⸗ 8 29. ersten zwei Drttiel des nach burchgeführter Melioration Berkandenen . 9 , rei ., uf 1 . des Rat fom, Oberstlt. beim Stabe des . Bad. Inf. Regts. Prin zum 1. Bion. Bat, den Assist. Arzt Rr Hitzler vom 12 Inf. Regt. batte stehenden Teile mit der Mehrheit des Hauses beschließen zu kön In der Gewinn- und Verluͤstrechnung sind in getrennten Pesten . . ö , , . gr, mr orati gelassen sind, oder durch Geld zu ersetzet; S juldverschreibun gen des lbelm Nr. I 17, unker Befrderung zum Obersten, zum Kommandeur Prinz Arnulf zum 7. Feldart. Regt. Prinz-⸗Regent Luitpold; nen. Für diesen Wunsch war die geschichtliche Ueberlieferung unserer i. 8 . und Verlustre en,, ö renn en pr . Wertes, jedoch, insoweit sie die erste Hälfte des vor der Melioration Jeeichs, eines Schutzgebiets oder eines Bundesstaats dürfen höchstens Elhtieerschles. Inf. Regts. Nr. dl ernannt Prinz Arnulf zum 7. Feldart. Regt. Prinz-⸗Megent ut pold; ahtel mn he eb, , fel, ale e geg hat, e, Flüstungh name 2 59 rage De 6 D e] afts abr don Erw K an . 2 N 3 5berstei 5b 8 R 55 ö . 3 ö . 22 546 * [2 3 . 6 8. P ö . . . Bh t 6 8 * 68 Uaran ge tz ,, 8 1 98⸗ 2 , ,. e ,, , , , nd en , . ,, , . . 3 mit einem Betrag in Ansaß gebracht werden, det um fünf bm Kiel, 23. Juni. v. Borell du Verng y, Gen. Lt. z. D. e. bei den Veterinäroffizieren: dorlage, sowie ihre Deckung mit der größten Spferwilligkeit und Be— sonstigen Nebenleistungen der Darlebnsschuldner fowie der Gesamt— fuͤr die Melloration aufgewendeten Kosten hinaus gewährt werden. Qundert, des Nennwerts unter ihrem jewelligen Bör e npreise hleibt, letzt Gen. Major und Kommandeur der 195. Inf. Brig., v. Cor⸗ am 265. d. M. den Stabsveterinär Griesmever des 1. Fußart. reitwilligkeit zu verabschieden. Wir hätten gewünscht, daß es mög— betrag der für das Geschãfte abr pon der Bank zu entrichtenden 8 38. Die übrigen Wertpapiere dürfen höchstens 3 ,, 1 Anlaß re, Gen. Li. z. D, zuletzt Gen. Major WlIa suite der Armee Regts. vakant Bothmer zum Vorstand der Remontenanstalt in Neu⸗ lich gewesen ware, den Parteistreit, der 1909 entfacht worden ist, hier Schukdverschreibungszinsen anzugeben. Die nach 8 3 1A und B zu beleibenden Grundstücke müssen im gebracht werden zu dem ie von der Reichs han eliehen . 1 militärisches Mitglied des Reichsmilttärgerichts, die Erlaubnis markt i. Qberpf, zu ernennen; den Stabsbeterinär Dick des 7. Ehev. beiseite zu stellen. Wenn es uns nicht möglich ist, dem Vermögens⸗ . . Sinne Voörschriften über die Grundsteuererhebung in Deutsch Sinne der für die Reich Kant get offenen Vorschristen ist das Schutz. n Tragen der Uniform des Inf. Reglg. Freiherr ven Spar ät. Prin, Alfons zum J. Fußark. Regt. valant Bothmer zu ver, zuwachsstensrges sz zu zustin men so liegt das daran, daß es bestimmte

8 30. Sinne der Vorschrisften uber die rundsteuererhebung in Deutsch bier Deutsch Südwest ta als Inland zusehen .. ; ! ; 2. . 9 zum ] ] ; . l 1 . da um

Sind Schuldverschreibungen zu einem geringeren Betrag als dem Südwestafrika bewirtschaftet sein und mindestens eine dauernd ergiebige gebiet Deutsch Südwestafrita als Inland anzusehen. Westfal.) ,, erteilt. ö a. D., r, m. setzen; den Oberveterinär Rau des, 1 Feldart. Regts. Prinz Regent . . . die hinaus wir unsere grundsätzliche Auffassung d Schuldverschreihungen zu einem gerngeten Derr eg; Cee, ,, Wasserstelle besitze 53 Endenr des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl, Nr. 16 Luitpold zum Stabsveterinär zu befördern; nicht zurückstellen können. Gegen das Besitzsteuergesetz hahen wir ver Nennwert ausgegeben worden, so darf in die Akliven der Bilanz ein Wasserstelle besitzen. ; 8 53. . * e , K ö . . , , m , ,,. J 16 Betrag ausgen m men ee, mn, e Fünfterlen des Nirdererlöses Eine Beleihung ist nur zulässig, wenn die Art der Bewirt— In den Schuldverschreibungen sind die für das Rechtsverhältnis J Charakter als Gen. Major,; Ol dendo np, Major z. D. zuletzt 4. bei den Beamten der Militärverwaltung: ,,. stagtsrechtlich Bedenken ernster Art. Das Gesetz greift gleichkommt; von dem Mindererlös ist der Gewinn abzuziehen, den schaftung des Grundstücks einen dauernden angemessenen Ertrag zwischen der Bank und den Besitzern der Sckuwersche. bun gen . , 3. bie; . . . müder Wirsamkeit vom J. Juli d. J.: , i , n der . . ein. Es it nicht . . n 4 erwarten läft und wenn die Person des Eigentümers kreditwü Idi Besti 6bes te i ͤ ündbarkeit der lm von raunschweig Vstfrie]. 6 er Charakter . ö ö chtig, wenn gesagt wird, durch das Geleß werde vermieden, daß das wnnrten falt und wem rie Ferson dez Figentkmerh kreditwärdiäsmren genden fh, Bcsondere in betteff der Kan 6 am 19. d. M. den Königl. Pfarrer Kleinmann in Morsch. Reich Kostgäner der Einzelstaaten zperde; Fuͤrst Bismarck, der Er—⸗ im Inf. Regt. Freiherr von Sparr G8. Westfäl) Nr. 16. heim jum, protesantischen Militärgeistlichen in Landau in eiats. finder diefes Wortes, hat nur den Standpunkt vertreten, daß wir alle

die Bank durch den Rückkauf von Schu dverschreibungen zu einem ö. Ur . den Räcktauß ven Schulhdes h . SOberstlt, verliehen. v. Sichart, Hauptm und Komp. 6 überzähligen Major befördert und zum Stabe des Regiments mäßiger Eigenschaft zu ernennen; Einnahmequellen, die nicht in das Finanzsystem der Einzelstaaten

Per so n alveränderungen.

6) den Gesamtbetrag der Guthaben bei Bankhäusern;

I) den Gesamtbetrag der Beteiligung an Kreditanstalten gemäß s37.

9 5 * Rar 3k . Mank 15 * 8 . Win⸗ . 7 8 6 Fßüri 8 8 . ) Ken Gesamtbetrag der Verhindl ichkeiten 3er. n ue der Die Beleihung nach 8 31 A darf die erste Hälfte des Wertes durch andere Hobotkeken, oder Darlehnethgf noch ** Min erst und Kommandeur des Inf Regts. Graf Bose (1. Thüring) korps zum 2. Inf. Regt. Kronprinz, Dr. Schuh vom 2. Fußart.

geringeren Betrag als dem Nennwert erz Der demgemäß in erscheint. ö Schuldverschreibungen, ersichtlich zu machen. dse Bilan; eingestellte Aktipposten muß jährlich zu mindestens einem 8 5

339 J. ö 8 j ; s ö Der bei der Beleihun angeno nene Me des G ds ück d 3 2* ; ; ö

Mierteissf apaefchrieben werden Der bei der Beleibung angenommene Wert des Grundstücks darf ö ; ; sz J n. Y und ; .; 9. , , , . . , 1m 6 . (in das te Viertzeil k w . ori sistia⸗ ,, sestgesten ien Herren fgwert nicht Die Bank darf auf das Recht zur Rückjahlung der Schuldver⸗ raerreten? Mitfchke, Oberlt. im Inf. Regt. Freiherr von Sparr am 25. d. M. in etatmäßiger Weise zu versetzen: die Intend. hineingreifen, dem Reich eischließen sollen. X urch das vorliegende di 8] D J . ö. . schreibungen höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren verrichten. Pefifäl) Rr. 16, unter. Beförderung zum üherzähl. Hauptmann Räte Dames, Vorstand der Intend. der 4. Biv,., zum Kriegs. Gesetz wird aber in das Gebiet der direkten Steuern eingegriffen, es , . n , mr , . , , . , . Ber der Feststellung des Werts sind nur die dauernden landwirt⸗ Den Besitzern der Schuldverschteibungen darf ein Kündigungs⸗ das Inf. Regt. Lübeck (3. Hanseat.) Nr. 162 versetzt. Reth⸗ ministerium unter gleichzeitiger Ernennung zum Beisitzer der wird den Einzelstaaten dadurch erschwert, ihre Kulturaufgaben zu er das Doppelte des Ueber chusses, den die Pypothe en- und Darlehns⸗ ö . i , ,, . 5 . 3 . recht nicht eingeräumt werden. 1d, Fulde, Feldwebel a D., früber im Inf. Regt Freiherr von Rechnungẽrevisions telle im Kriegsministerium, Dr. Frank vom füllen. Den Gemeinden werden die Kräfte entzogen, und sie können forderun 8szinsen für das Bilanzjahr er eben wenn von ibnen die chaftlichen Eigenschaften des Srundstucks und der Ertrag zushberück⸗ z J 9 z * 9 . 11 / 276 g . n. 2 9 Ve * 8 9 1 2 J M * . Cx 9 . 3 ?; . . . * . . . ö n 3 w * . . n, nn, e, , ibren ri: Kn en ngen de mengen, der gordnungomäßtger Hin e ft Die Ausgabe von Schuldyerschreibungen, deren Einlösungs wert zarr (53. Westfäl) Nr. 16, der Charakter als Lt, Coßmann Kriegsministerium als Vorstand zur Intend, der 4. Div. unter gleich. ebenss wie die Cinzelstaaten nicht mehr ungehindert ihre Einkommen 8 . ien re, n, , e. Whertel worn, ,. jet en. Bestzer aus dem lar r rtschaftlichen Betriebe nachhaltig ge— den Nennwert übersteigt, ist nicht gestattet. erst ; D., zuletzt CLommandeur des jetzigen Int. Regis. Graf zeitiger Enthebung bon der Stelle eines Beisitzers der Rechnungs. und Vermögenssteuern ausbauen. Trotz dieser Bedenken, die zum Teil

esamtsumme der Hypotheken ur arlehnsforderungen abgezoger 9; Benzer s dem landwirtschas liche achhalt 3. 3. 8, * ö ö r. nonsf im Fri inisteri us J n mn 3 , , de, e, we, . 2 n . öähren Fann. § 55. werln (3. Pomm.) Nr. 14, der Charakter als Gen. Major, revifionsstelle im Kriegsministerium. un 9 die Regie rungh de lag zutrafen, hätten wir dieß noch mit Betraa' des allgemeinen Sicherheitsfonds (3 9 Abs. I) überiteigen. Der Wert des lebenden Inventars bleibt bei der Feststellung des Die Bank setzt mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde fest, liehen. Dümmel, Dauytm. der Landw. a. D., zuletzt von der Kaiserliche Schutztruppen. g. n , , 96 der Regierungs ver age ware ee den iinze ita 4

3 . ng n. . , de g n. e , , wieviel Sculdverschreibungen nach Maßgabe der eingegangenen dw. Inf. 2. Aufgebots (Flensburg), die Erlaubnis zum Tragen Verf des Staatsfekrelẽ des Reichskolonialamts moglich gewesen die , aufzubringen, wie es in ihr H mn

Vl Ur ch le Ausgat GwüuldberslGrelbdüngtll I d k . * 1 5 ö . 3 68 . ö. S 8 * i ; 2X ? 2 5 es . hsten zaßt. irc ie Reichspermögens⸗ Frßps c 8 nd Ei Im Kosten, mit Einschluß der st vom Vorstand auf. Tilgungsraten und sonstigen Rückzahlungen jährlich auszulosen, zu Uniform der Res. Offiziere des Inf. Regts. Graf Schwerin erfügung de aatssekretars des N c 2 system paßt. Durch die Reichsvermögens-, Erhschafts- und QUnto

29 3499 6 är die Unterbringung gejablten Provisionen ir e st vor ilgi 5 9 ,, . 5 . 2 mnensteuer wird dies den Einzelstaaten wesentlich erschwert. Deshalb öl gthremk vsllen' Betrage nach lu Lasten? des Fahres zu verrechnen, zustellen. fänkigen oder zum Zwecke der Tilgung anzukaufen sind. Pomm.) Nr. 14, an Stelle seiner bööherigen Uniform, erteilt. Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt. i n n Dre w . ,

, , , de, , 8 40. 3 . J 7 2 Ober , j , n,. * n, n. in 4 J Die Bank hat sich bei . Wertermittlung sach j. § 56. . . söniglich Bayerische Armee. Den 3 Juni. Krain ick, . Sekretär, vom 1. Juni des Deutschen Reiches und an der Selbständigkeit der Einzelstagten. Dan mnsprüche der Bank auf Jabres leitungen. der a, . 1 9 we m . über ihre Anzahl . ihre Bestellung Die zur Deckung der Schuldberschreibungen dienenden Hypotheken München, 27. Junl. Im Namen Seiner Majestät des 1913 zum Geheimen expedierenden Sekretär ernannt. Wenn noch irgend etpas möglich gewesen wäte, uns in dieser Auf nnn, , Rl inf das, Bilan abt folgende Zeit Fc te und Pflichten Vorschriften zu ersafsen. ö und Barlehngsorderungen. Wertpapiere und Gelder müssen den Be. nigs Seine König liche Hoheit Prinz ö des Schutztruppe für Südwestafrika. faffung zu beftärken, so wäre es die Haltung der Sozialdemokrgtie icht in die Aktiven der Bilanz aufgenommen werden. ö , 6. ö sitzern der Schuldverschreibungen verpfändet werden. ö 265 6 . wärn. ; D gewesen, fo wären es die Ausführungen der sozialdemokratischen Ab 831 8 41 1 rpfan i s i nizreichs Bavern Verweser, haben Sich Allerböckst be⸗ Den 4. Juni. Müller (Waldemar), Propiantamtsinsp; mit (ordneten, die uns deutli , ö. t n, , , § 31. § 4. In den Verpfändungt verträgen tst zu vereinbaren, daß die Vor⸗ 32 e,, . 33 ; . 33 geordneten, die uns deutlich bekundet haben, daß der Geist dieses (5e K ö ö 124 96. ; R 3 . ö ; ö . . J z 9 h eränd Allergnäd z de M 9 Wiederanstellung im Be 6 ö. ö. . 3 . ö ö Sind Schuldverschreibungen zu einem höbzren 2 gal Die Bank ist berechtigt, nach der Hingahe des Darlehns eine schriften der ss 1251 bis 1283 des Bürgerlichen Gesetzbuchz außer H nachstehen de Per son ale fe er un gen Allergnadigst zu ,,, k . Königl setzes sozialdemokratischer Geist ist. Die Soꝛialdemokraten haben ausgegeben worden, und hat die Bank auf das Recht ver⸗ erneute Wertermittlung auf Kosten des Darlehnsempfängeis vorzu⸗ Anwendun bleiben, daß die Bank au nach eingetretener Fälligkeit Mugen: =. . ; . 6. . mg 8 d z. ; 5 auch gesagt, daß dieses Gesetz der erste Schritt sei auf dem Wege, den , e i en, n,, . 9 * ö 9 ; 9 5. ö * ; ö a. bei den Offizieren und Fähnrichen: Ben J. Juni. Reschke, Intend. Diätar, scheidet mit Ablauf J * w. ĩ * 96 Schuldperschreibungen jederzeit zurückmuzahlen, nehmen, falls Grund zu der Annahme vorhanden ist, daß der Wert der Hppotheken⸗ und Darlehnsschulden das ausschließliche Recht hat, . ö 1 n . . e Jun *I ha Hiede n elt , , . sie gehen wollen. Deshalb können wir unmöglich dem Gescß zustim soweit er den Betrag von 1 vom Hur tes Nenn werts ) des Grundstücks nicht die genügende Sicherheit fär das Darlehn bietet. über die Hypotheken⸗ und Darlehnsforderungen durch Kündigung und 6 1. ö . den 5 6 v3 n Prinz Preuß. Serre gerwallung bei ber Intend der J Div.) aus ger men. Es kommt noch hinzus gaß da Gesetz sich grund ätzlih au gen iu die Passiven der Bilanz einzustellen. Die Ban arf 49 Einziehung zu verfügen, und daß Leistungen auf diese seitens der dwig Ferdinand zum 109. Inf. egt. Prinz⸗ Regent Ludwig zu = j ; ö . . . Standpunkt stellt, daß die Steuerpflicht der Landesfürsten von selbst Jahre, für welche die Rückzahlung der Schuld— i, Darter . . 5.4 Gar = 8 Schuldner nur an die Bank mit Wirksamkteit erfolgen können. Die setzen; . ( Schutztruppe aus gegeben sei. Diesen Standpunkt müssen wir aus staatsrechtlichen . ; . Die Darlebne sind in der Regel in Geld zu gewähren. Sie 25. 1 , r ö 29. v. Mts. mit Allerhöchst Handschreiben den Oberlt Frwägunge raus verwerfe Außer diese t genden und eschlossen ist, alljährlich nur zu einem der 7 r,, en, ,, r (; , n, Bank ist verpflichtet, das gezahlte Geld, soweit es zur Deckung der am 29. v. Mets. m er em Handschreiben den bert. Lrwägungen heraus verwerfen. Außer, diesen grundlegenden und . 1 : kznnen, falls Ter Schuldner ausdrücklich zustimmt, in Schuldver— p ; gei ; ö z un ö *. f a, c i . eser Jahr rechenden Bruchteil verfügen. Die Verfügung me m, mn, , , . n nn werben, Je Keen Schuldverschreibungen notwendig ist, an den Pfandhalter (5 58) zur hrn. v. Per fall des 1. Schweren Reiterregts. Prinz Karl von staatsrechtlichen Erwägungen, kommen für Uns aber auch noch die ausgeschlossen, solange ein Mindererlss der im 8 0 Abs. L bezeich⸗ n ,,, , , ee, e, bie Räck⸗ Verwahrung unter Mitverschluß der Bank herauszugeben. hvern zu Allerhöchslihtrem Ordonnanzoffizier mlt der bisherigen Deut cher Reichsta sonstigen Mängel dieses Gesetzes in Betracht: die Besteuerung der neten Art als Aktippe in der Bilanz steht, zur Tilgung eines . oa. Schuld ae, nn,, * , , r udo 8 5 siform zu k it Allerhöchst . d Ritt eutscher Reichstag. Ersparnisse und der. Betriebsverbesserungen, zu denen jeder solide ber solchen Mindererlöses sowie zur Deckung des Verlustes, der für die . gat J ; ; 6 ; am 1. d. M. mi erhöchstem Handschreiben den ittm. 7 j 30 1913. Mitt 12 . sönliche Inhaber eines Handels-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Ban durch . äckk⸗ von Schult ; sch zu einem den schreibungen der Bank zum Nennwert zu bewirken. ; Die Bank kann die Aufgabe des Pfandrechts verlangen, owelt Faber du Faur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor vom 1II3. Sitzung vom 30. Juni 19 ! Mi ags Uhr Betriebes sich verpflichtet hält, die Bestimmungen, die das Erbe Rennwert übe en Betrag entstanden ist, darf der Mehrerlös § 43. die übrigen verpfändeten Dhotheken und Darlehneforderungen, Wert. Juni d. J. ab unter Enthebung von der Stellung als Eskadr. (Bericht von . Wolffs Telegraphischem Bureau.) von Seitenverwandten einer Doppelbesteuerung unterwerfen, sind für jederzeit verwendet werden. ; Die Auszahlung der Darlehne nach s 31 A und B erfolgt erst papiere und Gelder . re, 9. , . f bis auf weiteres zur Dienstleistung zum Königlichen Dberstall Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer uns unannehmbar. Die überwiegende Anzahl meiner Freunde kann . nach Bestellung der Hrpotheken. . 3 ö 6569 . ,, Be ten zu kommandieren dem , D. 3 ö d. Bl. berichtet worden . . auch der Besteuerung des Kindeserbes nicht zustimmen. Ich betone aber e, Tem, Gechäsftgbericht der in der ; Bei Meli ztarle ist in der J 3 ĩ ; . ö . Trage r Uniform des 2. Ulan. Regts. König mit den be— . 6 Gos 55x nockmals, daß für alle meine Freunde ausschlaggebend, sind die E 1 Bel Melisrat ien dat ebnen it in der el, zu vereinbaren, daß stimmüngen de Varlehnzwhertrags dem Hypothekenschuldner gegenüber ne, . ö z In der Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend Aen⸗ n. ls, daß fer alle meine Frenz nh las gebe s n ff e. machen: der Sarlehnsnebmer die Auszahlung des Darlehns nur an den Unter— 1. gen di neh h n. geg ö. mungamäßiger Abzeichen zu erteilen; . . ren, . ö bemerkt der wägungen verfassungs- und staatsrechtlicher Natur. Wir müssen des 1) die Zahl der zur Deckung der Schuldverschreibungen be. nehmer und nur nach Maßgabe des Fortschreitens der Melioratlon r ue and gang n, meh , vernfs gt, lo, bt der am 12. 8. Me. den Abschied zu bewilligen; dem berstlt, und ö ö . 6. . halb gegen das Besitzsteuergesetz mit vereinzelten Ausnahmen stimmen; stimmten Hypotheken- und Darlehnefordernngen, nach ihrer verlangen kann. . ; n n a. Hypotheken rief der Bank aushubändigen, auch wenn niglichen Flügeladjutanten Frbrn. v. Leonrod, diesem mit der Abg. Wal dstein (fortschr. Volkep); Nach dem bisberigen Wenn uns daraus der Vorwurf gemacht werden sollte, daß wir bei en Ve ng nach ihrer Höhe in § 44. die im. . ,,,, Vorausetzungen nicht horliegen. glichen Pension, unter Ueberführung zu den Offizieren à la suite Rechtezustand tritt die Steuerfreiheit heim Grundstückswechsel nicht dem nationalen Werk, der jetzigen Heeresverstärkung nicht bis zum Die Darlehne sind vom Ablauf des ersten Jahres an jährlich Ist die Bank dem Hypgthekenschultner, gegenüber zur Vornahme Armee mit der bisherigen Uniform, dem Lt. Visseur des 5. Chev. ein, weng, ein Güterbändler dabei beteiligt, ist. Nach dem in der letzten Ende mitgewirkt haben, so würde dieler Vorwurf unbegründet , , . ] der im S 145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Handlungen ĩ Frledti sterreich; ; f Beschluß é dieser Rech fein. Wir si Anf ei sen, der Regierung di mit mindeftens eineinhalb vom Hundert des ursprünglichen Darlehne— in 8 451 ** ide, ,, 4 r, mer! gts. Erzherzog Friedrich von Oesterreich; . ; zweiten Lesung gefaßten Beschluß wurde dieser Re ztszustand zu. sein. Win sind von Anfang an bereit gewesen, der Regierung die ge⸗ e ö betrags unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach einem von der perpflichtet (6. 45), hat der Pfandhalter, auch wenn die im Abl 1 ju eniheben: von der Stellung als Beztrksoffizier beim Bezirks gunsten der Grundsiückshändler aufgehoben. Gegen diese Begünsti. forderten Mittel auf der Grundlage der Regierungsvorlage zur Ver⸗ Rag der Bank bewirkt worden nd, sowie die Zabl de Bank aufzustellenden Tilgungkplane zu filgen. Für Melioration bezeichneten Horus cßzungen nicht vorliegen, den Hypenhzenbrief den nmando Kaiserslautern den Mejor z. D. Kurz mit der Erlaubnis gung wendet sich der Antrag Basser mn n eh ra gi h becf wonach fügung zu stellen. Wir sind bereit gewesen, diese Vorlage auch ie erm geichaftesahr bewirkten Zwän geverfteigerangen und darlebne, sowmeit, sie fünstig vom Hundert des ursprünglichen Grand, in 8 1145 B. Ge Be gengnnten Stellen mit zer Beslimmung zu Traben der uͤnfernn kes J8. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand (z in, die sem Punkte bei dem alten Rechts ustand Fleiben soll. Es weit zu bewilligen als sie diese Mittel fast ausschließlich durch Auf— Zwangeverwaltun n, ,. ? e Bank Jonst b sräcks werts übersteigen, betnnt die Verpflichtung zur Tilgung erst mit übermitteln, daß die Rückgabe nur an ihn zu geschehen habe. t den bestimmungsmäßigen Abzeichen; liegt kein Grund vor, dem Grundstückehändler die Begünstigung der lage auf den Besitz aufbringen wollte. Wir waren auch der Auf⸗ Riligt war;. ; bem Ablauf des dütten Jahres und erhöht sich der Peintestsatz der In bezug auf bie Herausgabe des Hypothekenbriefs an die Bant ju ernennen; zum Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Kaisers. Steuerfreiheit zuzuwenden. Ich glaube, das bedarf keiner weiteren fassung, daß die Regierungsvorlage bei besserer und geschichterer Ver die Zahl der Fälle, in welchen die Bank während des Ge⸗ Til jung auf zwei vom Zundert. 5 ö . zum Zwege des Vermerke, deer tellweisen Befriedigung bewendet es tern den Major z. D. Flach; am 16. d. Meg. dem Major J. D. Aufklärung. Ich wundere mich nur, daß der Abg. Dr. Werner es tretung zur Annahme gelangt wäre. Wir waren der Auffassung, f cke zur Verbütung von Verlusten an Per Schuldner kann das Darlehn mit Zustimmung der Bank vei der Vorschrift des 8 55 Abs. , . ö 3 , in ,, ö . 2 diesen w * k ya. . *. . 2 J, desnmg Ausdruc . 3 658 „Ausschelden aus' dem Heere mit dem 15. d. Mis. zum Zwecke Nomprrinns har eien vorlag, zu wiederholen. Ich e Sie, dadurch hat, daß die Regierungsvorlage der richtige Weg war, ul, dem ch

blauf der Tilgungsfrist ganz oder teilwetse zarückzahlen. § 568. J . . . 5 = k * 1 ); ö. 29 S ö . 66 ; . . . 8 . . 9 321 z . 2 ö 1 J. zungen 2 „willigen: ) j f 8 aas irre 2 die n 1 der ger iche Parteie m pfoblen l ö Mir würde betrag dieser Hypotheken und dir zonf bat nach Veröffentlichuag der Jahresbilanz jedem Das Amt des Pfanvhalters wird vom Kommissar S 23) ausgeüßt. Uebertritts in die Gend. Brig. in Elsaß-Lothringen zu bewilligen; ! an der Richtigkeit des Antrags nicht irre werden zu wollen. die Einigung der bürgerlichen Parteien emp ohlen hätte. Wir würden

die sich bei dem Wiederverkauf übernommener Grundstuce chuldner auf Verlangen mitzuteilen, welcher Betrag des Darlehnz Streitigkeiten zwischen dem Pfandhalter und der Bank entscheidet ergeben haben; am Schlusse des Vorjahrs getilgt war. der Gouverneur.

D

390 1698

schaftejahres Greundstũ

Hypotheken hat übernehmen