1913 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

t

Peise einen befriedigenden Ertrag, im allgemeinen jedoch nur einen wachen. Gartengewächse entwickeln sich schön. Der Stand der ohnen kann als gut bezeichnet werden. Nur in den nördlichen

Dandesgegenden wurde durch Frost und Reif Schaden angerichtet,

stellenwesse sogar bis zu 50 00. Die sonstigen Hülsenfrüchte versprechen

ein gutes Erträgnis. Hanf und Flachs steben dicht und zeigen eine te Entwicklung. Der Tabak zeigt ebenfalls eine gute Entwicklung. eiden, Wiesen und künstliches Futter bedürfen milderen und wärmeren Wetterg, doch ist der Stand befriedigend. Die Ertrage⸗ aussichten des Ob stes sind gering. (Ungarisches Telegraphen—⸗ Korrespondenzbureau.)

Saatenstand, Ernteaussichten und Getreidehandel in Rußland.

Dem Wolgargvpon ist diesmal ein ganz eigentämlicher Juni beschert gewesen. Während sonst dieser Monat als Beginn der Sommerhitze in der Regel gefürchtet ist, gab es diesmal zu Besorg⸗ nissen keinerlei Veranlassung. Regen fiel eher mehr als reichlich, an einigen Stellen mag sogar die Aehrenbildung darunter gelitten haben, und auch das Stroh hat sich nicht überall in wünschens⸗ werter Weise entwickelt. Im großen und ganzen war jedoch die kühle und feuchte Witterung des Berichtsmonats der Ernte durchaus günstig. Herrschte die ersten beiden Monatsdrittel hindurch eine durch bäufige Niederschläge gemäßigte mittlere Tem— peratur, so wur zum Monatsende wie auf Bestellung heißes Wetter eingetreten, das, sofern es anhalten sollte, sicher den Erntearbeiten zugute kommen dürfte. Von geringen Ausfällen abgesehen, erwartet man diesmal in allen Zerealien ein sehr gutes Ergebnis. Auch die Oelpflanzen haben sich erholt und versprechen zufrtedenstellenden Ertrag, Flachs ausgenommen, dem die Ayrilfröste übel mitgefvielt baben. Sehr wichtig ist, daß die Futterpflanzen gut gediehen sind, Wiesenliesch stebt mittel, Trespe ausgezeichnet. Im Gouvernement Drenburg bat der Heuschnitt schon Überall begonnen, Arbeitskräfte sind genug vorhanden, die Löhne sind bislang niedrig und schwanken zwischen J, 70 - 3,50 Rbl. für das Abmähen der Deffiatine; für die Fuhre Jungheu (1 Fuhre 25 30 Pud; 1 Pud 16,35 Kg) werden 6 Rbl. gejahlt, das Pud stellt sich auf 18-20 Kopeten.

Das Getreidegeschäft war den ganzen Monat Juni über sehr still. In Erwartung der guten Ernten beobachteten die Ver- braucher große Zurückhaltung. Bie Getreidemühlen decklen nur den laufenden Bedarf mit kleinen Partien. Da alle Hände jetzt im Felde ebraucht werden, ist die Zufuhr an die Märkte stark herabgegangen.

ie Preise haben sich im Vergleich zu den Mainotierungen nur wenig verschoben, zeigen jedoch eine gewisse Neigung zum Sinken. Gezahlt wurden für das Pud: zu Beginn des Monats: Weizen (Pererod) . Weizen (russischer) . k Hafer (Pererod) . Hafer (ausgesuchter) Mitte des Monats: Weizen (Pererod) . Weizen (russischer) . ,, Hafer (Pererod —. Hafer (ausgesuchter) Ende des Monats: Weizen (Pererod) . .. 1,10 1,25 Rbl. Weizen (russischeR) .. 0 90-100 e 99 Hafer (Pererod . 076— 083 Hafer (ausgesuchterj !.... 0. 65— 0,75,

Auch in Oelkernen war das Angebot schwach. Sonnen— blumensamen wurde, weil sich das Geschäft in Sonnenblumenöl nicht günstig anließ, wenig gefragt und nur Waggonpartien von den ört— lichen Oelschlägereien gehandelt In Knabberkernen war die Nachfrage hedeutend lebhafter, und auch die Preise gingen etwas in die Höhe— Gezahlt wurde für das Pud:

Anfang des Monats: Sonnenblumenkuchen n. 068 - 0 69 Rbl. Sonnenblumensamen. . 0,97 1,18 Sonnenblumenõllh ... 425

Mitte des Monats: Sonnenblumenkuchen . Sonnenblumensamen. Sonnenblumenöl ..

zum Schlusse des Monats: Sonnenblumenkuchen .. 068 069 Rbl. Sonnenblumensamen. J SonnenblumenõoIlꝛlꝛ . 4,45 4,50 ,

(Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Saratow vom 5. Juli 1913.)

8*

1 27 S388

O, 67 - 0 68 Rbl. 0,95 1,20 4,25 4 30

Verkehrswesen.

Zollinhaltserklärungen zu Paketen nach Rußland und weiterliegenden Ländern dürfen keine Aenderungen in den Angaben über die Beschaffenbeit und Menge (Reingewichtz der Waren und über das Robgewicht der Sendung enthalten.

Es empfieblt sich, hierauf auf das peinlichste zu achten, da die russische Postverwaltung in Zukunft Pakete mit unvorschriftsmäßigen Zollinhaltserklärungen von der Weiterbeförderung ausschließt und nach

Deutschland zurückschickt.

Verdingungen. Die näberen Angaben über Verdingungen, die beim Reiche und Staatsanzeiger ausliegen, können in den Wochentagen in desfen KRpvedition während der Dienststunden von 9— 3 Uhr eingesehen werden.)

Oesterreich⸗Ungarn. uli 1913,

ili 1913, 12. Ubr. K. k. Staagtskahndtrektion Wien: n Alteisen: Oberbaumaterialien. Näheres bei der erwähnten Abt. III, Gruppe 2 und beim ‚Reichsanzeiger.

)

Italien.

24. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Mesttng: Pflasterung einiger Straßen zwischen dem rechten Ufer des Baches Portalegni und der Via S. Cecilia. Voranschlag 100 0090 Lire. Sicherheit 7000 Lire. Zeugnisse bis 21. Juli. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzelger“.

25. Juli 1913, Nachmittags 2 Uhr. Bürgermeisteramt in Mailand: Bau der Wasserabzugskanäle sowie Straßenverbesserungen im Stadtteil Vallazzetta. Voranschlag 100 000 Lire. Sicherheit 10 000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim ReichsanzeigerY.

Belgien.

Lastenhefte und Pläne können vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.

25. Juli 1913, Mittags. Seconds Direction du Service spécial de la Meuse in Lüttich, Rae Forgeur 2: Erneuerung der Tore für die beiden Schleusen für den Personen⸗ und Frachtverkehr in Lüttich⸗Aproy. Anschlag 55 454 Franken. Sicherheiteleistung 3500 Franken. Preis des Lastenhefts (Nr. 76) 40 Centimes, der Pläne: 6 Franken. Der Moniteur Belge vom 8. Juli enthält eine Berichtigung der Pläne. Eingeschriebene Angebote, die bis 21. Juli . sind, müssen eine Erklärung enthalten, daß die erwähnte Berichtigung bekannt ist. ;

30. Juli 1913, 11 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Lieferung verschiedener Stücke unbearbeiteter Bronze gegen Zurück⸗ nahme don Abfällen gelben und roten Kupfers und von Bronze. 20 000 Fr. Sicherheit leistung 2000 Fr. Speziallastenheft Nr. 408. Eingeschriebene Angebote zum 26. Juli. .

6. August 1913, 12 Uhr. Ebenda: Lieferung von 1000 Weichen für die Staatsbahn für 1914. Sicherheitsleistung 2 Fr. für jede

ö Spezialavis Nr. 993. Elngeschriebene Angebote zum ugust.

Hr achst. Salle de la Madeleine in Brüss el: Lieferung don 50 0900 Kg Zinn (4 Lose), 5000 Kg Antimon (2 Lose) und 3000 kg Blei (1 Los) für die Staatsbahnen.

Rumänien.

Am 18 31. Juli d. J., um 10 Uhr Vorm. Generaldirektion der Regie der Staatsmonopole in Bu karest: Lieferung von 60 000 Eg Salpeter. Die allgemeinen und besonderen Lieferungsbedingungen liegen bei der obigen Generaldirektion, Calea Victoriei Nr. 127, auf.

Aegypten.

15. September 1913, Mittags 12 Uhr Ministerium des Innern in Kairo: Vergebung der Lieferung eines kleinen Dampfboots. Be— dingungen in englischer Sprache beim Reichsanzeiger und im Bureau der Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft‘, Berlin W. 8, Wil helmstraße 74.

Mannigfaltiges. Berlin, 15. Juli 1913.

Ueber die Entwertung der Beitragsmarken und Zusatz— marken für die Invaliden und Hinkerbliebenenversichte— rung herrscht in weiten Kreisen noch große Unklarheit. Wir nehmen deshalb Veranlassung, einen dieebezünlichen Bescheid des— Reicht veisicherungsamts vom 25. April 1913 zu veröffentlichen, der ganz ausführlich die Frage der Entwertung der Beitrags- marken zur Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung behandelt: Sämtliche für die Invaliden· und Hinterbliebenenversicherung verwendeten Marken müssen alebald nach dem Eslnkleben ent— wertet werden. Beim Entwerten dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden; insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklaffe und der Name der Versicherungsanstalt ersichtlich bleiben. Das Entwerten der Marken hat in der Weise zu erfolgen, daß mit Tinte oder einem ähnlich festhaltenden Farbstoff auf jeder einzelnen Marke handschriftlich oder durch Stempel der be— treffende Kalendertag lediglich in Zahlen deutlich bezeichnet wird, z. B. 27. 4. 13.7, nicht etwa 27. April 1913. oder gar Entwertet am 27. 4 1913 oder dergleichen. Nach 1431 Satz? der Reichsversicherungsordnung soll als Tag der Entwertung der letzte Tag derjenigen Zeitraums angegeben werden, für den die Marke gllt. Da die Beitragswoche nach 5 1387 Abs. 3 a. a. DO. mit dem Mon— tag beginnt, so gilt jede einzelne Beitragsmarke, sei es nun eine Einwochen“, eine Zweiwochen- oder eine Dreize hnwochenmarke, immer bis zu einem Sonntag, auch wenn bei dem die Marke ein“ klebenden Arbeitgeber eine Beschäftigung sogar während der Woche auf— hört G8 1426, 14128 a. a. D.). Somit ist durchweg der Sonntag als Tag der Entwertung einzutragen, auch wenn die Markenverwendung oder die Eintragung schon an einem früheren oder erst an einem spaͤteren Tage stattfindet. Ständige und unständige Arbeiter sind in bezug auf das Entwerten der Marken gleichmäßig zu behandeln. Nur auf den Zusatzmarken, die fär die freiwillige Zusatzveisicherung zu verwenden sind, soll als Tag der Entwertung der Tag vermerkt werden, an dem sie in die Quittungs karte ein' geklebt werden.

3 T. B.) Der hier tagende Deutsche Kriegerbund und der Preußische Landes kriegerverband be— suchten heute das Grabmal des Fürsten Blücher in Krieblo— witz bei auth. Auf dem Bahnhof Kanth empfing der Graf von Carmer⸗Zieserwitz mit dem Kreiskriegerverband von Neumarkt den Kriegerbund. Durch die festlich geschmäck uhren die Krieger nach Krieblowitz, wo am Sarge des Fürsten Blücher Kränze niedergelegt wurden.

Breslau, 14. Juli. (W

Dortmund, 14. Juli. (W. T. B. Die Stadtverordneten versammlung genebmigte beute den weiteren Ausbau des Dortmunder Hafens am Dortmund⸗Ems⸗Kanal. Der Kosten— voranschlag beläuft sich auf 6 Millionen Mark. Es sollen vier neue Hafenbecken geschaffen und zwei alte erweitert werden. Weiter bewilligte die Stadtverordnetenversammlung 10 000 Æ für die Aufführung des ‚Parsifal“.

X

Theater. . Berliner Theater. Mittwoch, Abendẽ nungen,

8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit

Gesang und Tan in 4 Akten von

Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Donnerstag und folgende Tage: Filmn⸗

zauber.

Schillertheater. O.

theater.) Gastspiel:

dour. Oper in vier Giuseppe Verdi.

ig 6 P. 7, Friedrich Ponnerstag. Martha.

Dreutsches Schauspielhaus. ( Diret⸗

tion: Adolf Lang. N 7

stra de

8 Uhr: Der

Akten von Henri B Donnerstag:

Theater Mirren M mit der gr pre 15ten prirn r . . 2 .

Komsödienhans. Mittwoch, Abends mann mit Soch t errschafiliche Woh

Donnerstag und folgende Tage: he rrschaftliche Wohrungen.

14K 19a, ttwoch, Abend? Freitag,: Ter Troubadour. * 16.4 n

Nallendorsplatz.

83 Uhr:

Maste. ke in

Oppeln, 14. Juli. (W. T B.) Das Wasserbauamt teilt mit: Da der Wasserstand der Oder beute früh um 8 Uhr bis auf 4.770 2 ist und weiter im Steigen begriffen ist, die Nadelwehre der oberen kanalisierten Oder niedergelegt werden.

Schneidemühl, 15. Juli. (W. T. B) Das Luftschiff Schütte ⸗Lanz, das heute früh um J Ubr in Königs berg aufgestiegen war, wurde um 12 ÜUbr 15 Minuten in Schneidemühl, gesichtet. G8 flog bei heißem Wetter in langsamer Fahrt in mäßiger Hob über die Stadt nach dem alten Exerzierplatze, wo es um 1 Uhr Lande te. Es wird voraugsichtlich heute bier bleiben, um Wasserstoffgas einzunehmen. Sin Bataillon des hiesigen Infanterieregimenis Nr. 149 war bet der Landung behilflich.

Leipzig, 14. Juli. (W. T. B.) 12. Deutsches Turnfest. (Vgl. Nr. 164 d. Bl) Heute früh um 67 Uhr begann der Zwölf⸗ kampf, für den 1696 Meldungen, darunter 17 Aus länder, erfolgt waren. Den Anfang mit dem Turnen machte Kreis 3, Mark Brandenburg, bei dem sich die zahlreichen Berliner Vereine befanden. Es folgten weiter Kreis 6, Hannover und Braunschweig, Kreis 11, Schwaben, Kreis 4, Norden, Hamburg und Schleswig ⸗Holstein, Kreis 8h. Rheinland, Kreis 8a, Westfalen und Fürstentum Lippe, Kreis 15, Deutsch Desterreich. Den Schluß machte Vormittags Kreis 12, Bayern. Am Nachmittag trat zunächst Kreis 13, Thäringen, an, der einer der stärksten Kreise auf dem Turnfeste ist und mehr als 3000 Turner entsanzt hat. Um 4 Uhr begann das Gästeturnen, und zwar zunächst des Turnkreises Deutsch Desterreich. Diese Uebungen nahmen das Hauptinteresse de? ganzen Nachmittags in Anspruch und wurden von dem überaus zablreichen Publikum lebhaft verfolgt. Daran schloß sich das Turnen der Altersriege „All. Deui schland“, an dem 450 über 40 Jahre alte Turner teilnahmen. Die Alten Herren machten hauptfächlich Hantel⸗ und Gerãteübungen. Um 5 Uhr begann das Ringen der Nicht Wetturner. Um 6 Ühr trat der Akademische Turnbund an, der sich in Freiübungen, Ri egenturnen und Musterspielen hervortat. Den Beschluß des Tages bildete um 5 Uhr der Eil boten lauf über 500 m. Bis heute vor- mittag 19 Ubr waren insgesamt 72 000 Festkarten gelöst, d. b. es waren 72 900 Turner gestern und beute auf dem Festplatze anwesend. Das Leipziger Turnfest hat also hinsichtlich des Besuchs alle vor⸗ herigen weit überflägelt, da das letzte Frankfurter Turnfest nur 55 000 Teilnehmer aufwies.

; (W. T. B.) Auf dem Flugplatz Sabsheim- Mülhgusen ist heute früh um s Uhr der 15 Fahre alte Flugschüler Dietrikhs beim Landen so stark aufgefahren, daß der Apparat sich ů berschlug und den Flieger fo schwer ver— letzte, daß er nach wenigen Minuten starb—.

Prag, 15. Juli (W. T. B.) Bei Smekna— Sternberg auf der Buschtiehrader Bahn stieß vergangene Nacht ein Per⸗ sonenzug mit einem Güterzuge zusam men. Zehn Persanen wurden schwer und elf leicht verletzt. Die Züge wurden stark beschädigt. Der Verkehr ist teilweise geftört.

Paris, 15. Juli. (W. T. B) Aus Marfeille wird ge⸗— meldet: Die 200 Meuterer des Militärgefängnisses in Fort St. Nicolas haben sich gestern nachmittag bedingungslos ergeben und nur verlangt, daß ihnen sofort eine Mahlzeit gereicht werde. Diesem Ansuchen wurde entsprochen. (Vgl. Nr. 164 8. BI.)

Versailles, 14. Juli. (W. T. B.) Als heute früh in dem benachbarten Guyancourt die beiden Flieger Percin, Vater und Sohn, mit einem neuen Eindecker Versuche unternahmen, stürzte dieser aus 40 m Höhe zur Erde. Durch Bersten des Benzinbehälters geriet der Apparat in Brand, sodaß die beiden Flieger vollständig verkohlten.

Nancy, 14. Juli. (W. T. B.) Nach einer Meldung der Agence Haas‘ kam es in der vergangenen Nacht um 123 Uhr nach einem Streit in einem Cafs am Stantslausplatz, an dem französische Gäste und Deutsche aus Elsaß Lothringen beteiligt waren, zwischen dem Studenten Marcel Callot und dem 26 Jahre alten Eisenhändler Karl Conrad aus Havingen zu einer Schlägerei, bei der beide verwundet wurden, jedoch nicht schwer. Callot, der der Angreifer zu sein scheint und der betrunken war, wurde derhaftet. Er wird vor das Zuchtpoltzeigericht gestellt werden. Der Rektor hat gegen ihn eine Disziplinaruntersuchung eingelestet.

Aubin (Departement Aveyron), 14. Juli. (W. T. B.) In einer Grube hat eine Kohlenstaubexvlosion stattgefunden, bei der nach den bisherigen Meldungen 11 Bergleute getötet worden sind. .

Bue, 14. Juli. (W. T. B.) Der Leutnant Farein flog gestern mit einem Fluggast ohne Zwischenlandung von Pau nach Chäteaudun, das ist eine Strecke von ungefähr 580 Em, und stellte damit eine neue Welthöchstleistung für Fläge mit einem Fluggast auf.

Straßburg, 14. Juli.

Kopenhagen, 14. Juli. (W. T. B.) Am heutigen zweiten Tage der Deresunds-Woche siegte bei der ersten Wettfahrt „Hamburg 22 aus Hamburg in 3 Stunden 48 Minuten 20 Sekunden. Bei der zweiten Wettfahrt siegte Wen duna“ aus Berlin in 3 Stunden 18 Minuten 57 Sekunden; bei der dritten Wettfahrt „Sofia Elisabeth' aus Bremen in 3 Stunden 41 Minuten 11 Stkunden.

Balestrand, 15. Juli. (W. T. B.) Vorgestern stürzte der Matrose Witne vom Kreuzer Kolberg während einer Berg⸗ bestei gung ab. Bei den Bergungsversuchen erlitt ein Offizier ernste Quetschwunden, doch besteht für fein Leben keine Gefahr. Die Leiche des verunglückten Matrosen wurde Abends um 7 Uhr

gefunden.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Dolländer und Leon Jessel. Donnerstag und folgende Tage: Mann mit der grünen Maske.

Mittwoch, Abends st Uhr: Der lustige Nafadu. Vaudeville in drei Akten von Wilhelm Jacoby und Artur Lippschitz. Dennerstag und folgende Tage: von ästige Kakadu

e . ; se⸗Oper. kittwoch, Abends 8 Uhr: Der Trouba

Der Aufzũg en

Hin. Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönseld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Pup nchen. PVosse mit Gesang und T

in drei Akten von Curt Kraatz und Jean Kren. Gesange texte ven Alfred Schsnfeld. Lean Gilbert.

Musik von

Ter Mann 5. * 1 ** 9 und

Donnersta

Ber⸗ Vuppchen. (Rostock.

FKompositianen von Viktor Familienn achrichten.

Der Verlobt: Fil. Charlotte Kärgell mit Stn. Amterichter Friedrich Berlin = Belzig). Lustspielhaus. (Griedrichstraße 236) Vene helicht: Zitzewitz⸗Dumrbese von Zitzewitz (Bornzin).

Geboren: Ei rat Georg Regierun Fuhrmann (S

und Klein Ella Kammerherr J EErmelinghoff folgende Tage: Hr. Christian Ludwig von Haefften Aktiengesellschaften,

Verantwortlicher Redakteur: J. V.! Weber in Berlin. Zschiesche Verlag der Expedition (J. V.: Kove) in Berlin. (550) Hr. , . Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und unt Sil. Elsbeth Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

chter: Hin Neun Beilagen von er (Pawonkau). ö ss zerner l(einschließlich Börsenbeilage und Waren zeichenbeilag u. 55 BP), Hauptmann z. D. und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 Buß Graf von Pfeil des öffentlichen Auzelgers (einschließz- Or. lich der unter Nr. 2 veröffentlichten von Twicdel Bekanntmachungen), betreffend Kom⸗ Hamm i. W.). manditgesellschaften auf Aktien und für die Woche vom 7. bis EL2. Juli 1913.

1

zum

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Erste Beilage

Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 165. Berlin, Dienstag, den 15. Juli 1913. ——

Amlliches.

Deutsches Reich.

Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag.

Vom 3. Juli 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: §1.

Zur Deckung der Kosten der Wehrvorlage wird nach den Vor— schriften dieses Gesetzes ein einmaliger außerordentlicher Beitrag vom Vermögen und bei den im 10 genannten Personen auch vom Einkom—⸗ men erhoben.

2

Als Vermögen im Sinne des §1 gilt, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt, das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermö— gen nach Abzug der Schulden. Es umfaßt:

I) Grundstücke einschließlich des Zubehörs (Grundvermögen); 2) das dem Betriebe der Land⸗ oder Forstwirtschaft, des Berg⸗ baues oder eines Gewerbes dienende Vermögen (Betriebs—⸗ vermogen); ö 3) das gesamte sonstige Vermögen, das nicht Grund- oder Be— triebsvermögen ist (Kapitalvermögem. 83.

Den Grundstücken (6 2 Nr. )) stehen gleich Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des bürger⸗ lichen Rechts gelten.

8 4.

Zum Betriebsvermögen (6 2 Nr. Y) gehören alle dem Unter— nehmen gewidmeten Gegenstände.

Das Betriebsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft oder Einer anderen Erwerbsgesellschaft, bei welcher der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, wird den einzelnen Teilhabern nach dem Verhältnis ihres Anteils zugerechnet.

Als Kapitalvermögen (2 Nr. 3) kommen insbesondere, soweit die injelnen Vermögensgegenstande nicht unter 52 Nr. 1, 5 3 oder unter

§ 2 Nr. 2, z 4 fallen, in Betracht:

I selbständige Rechte und Gerechtigkeiten;

2) perzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen jeder Art;

3) Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsguthaben bei Ge— nossenschaften, Geschäftsanteile und andere Gesellschafts⸗ einlagen;

4) bares Geld deutscher Währung, fremde Geldsorten, Bank— noten und Kassenscheine, ausgenommen die aus den laufen— den Jahreseinkünften vorhandenen Bestände und Bank- oder n nig Guthaben, ö. sie zur Bestreitung der laufenden

uc gaben für drei Monate dienen, sowie Gold und Silber in Barren;

der Kapitalwert der Rechte auf Renten und andere wieder—

kehrende Nutzungen und Leistungen, welche dem Berechtigten

auf seine Lebenszeit oder auf die Lebenszeit eines anderen, auf unbestimmte Zeit oder auf die Dauer von mindestens zehr

Jahren entweder vertragsmäßig als Gegenleistung für die

Hingabe von Vermögenswerten oder aus letztwilligen Ver— fügungen, Schenkungen oder Familienstiftungen oder ber— möge hausgesetzlicher Bestimmungen zustehen;

) noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens- und Kapitalversiche— rungen oder Rentenversicherungen, aus denen der Berechtigte noch nicht in den Rentenbezug eingetreten ist.

86. Vorschrift im S 5 Nr. 5 gilt nicht

für Ansprüche an Witwen-, Waisen- und Pensionskassen;

für Ansprüche aus einer Kranken- oder Unfallversicherung oder aus der Reichsversicherung; .

für Renten und ähnliche Bezüge, die mit Rücksicht auf ein

früheres Arbeits- oder Dienstberhältnis gewährt werden.

j

Als Vermögen gelten nicht Möbel, Hausrat und andere nicht unter 8 5 fallende bewegliche körperliche Gegenstände, sofern sie nicht als Zubehör eines Grundstücks (8 2 Nr. 1, 5 3) oder als Bestandteil eines Betriebsbermögens (5 2 Nr. 2, 5 4) anzusehen sind.

82

Das . imiß oder Stammgut gehörige Ver— mögen gilt als Vermögen des Inhabe

Der Inhaber ist berechtigt, den g des Wehrbeitrags, soweit er nicht auf den nach diesem Gesetze zu berechnenden Wert seiner Nutzung entfällt, aus dem Lehens-, Fideikommiß- oder Stammgut— vermögen zu entnehmen oder dieses Vermögen in gleicher Höhe dinglich zu belasten, ohne daß es einer besonderen Genehmigung Dritter bedarf.

9.

Von dem Vermögen sind abzuziehen die dinglichen und persön— lichen Schulden des Beitragspflichtigen sowie der Wert der dem Bei— tragspflichtigen obliegenden oder auf einem Lehen, Fideikommiß oder Stammgut ruhenden Leistungen der im 5 5 Nr. 5 bezeichneten Art.

Nicht abzugsfähig sind -

a. Schulden, die zur Bestreitung der laufenden Haushaltungs— kosten eingegangen sind (Haushaltungsschulden);

b. Schulden und Lasten, welche in wirtschaftlicher Beziehung

zu nicht beitragspflichtigen Vermögensteilen stehen.

Wird der Wehrbeitrag nur von dem inländischen Grund- und Betriebsvermögen erhoben (8 19 Nr. II und § 11 Abs. 1 Nr. 2), so sind nur die in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesen Vermögens— teilen stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig.

S 10. Beitragspflichtig sind . mit ihrem gesamten Vermögen mit Ausnahme des ausländischen

Grund⸗ und Betriebsvermögens: ; .

I) die Angehörigen des Deutschen Reichs, mit Ausnahme derer, die sich seit langer als zwei Jahren dauernd im Ausland auf— halten, ohne einen Wohnsitz in einem deutschen Bundesstaate u haben. Die Ausnahme findet keine Anwendung auf Reichs und Staatsbeamte, die im Ausland ihren dienstlicher Wohnsitz haben. Wahlkonsuln gelten nicht als Beamte im Sinne dieser Vorschrift;

) diejenigen nichtreichsangehsrigen Personen, welche auch eine fremde Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wenn sie in einem deutschen Bundesstaat einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes ihren dauernden Aufenthalt haben;

3) Angehörige außerdeutscher Staaten, die sich im Deutschen Reiche dauernd des Erwerbes wegen aufhalten;

II. mit ihrem inländischen Grundvermögen ( 2 Nr. 1, 5 3) und in⸗

ländischen Betriebsvermögen (6 2 Nr. 2, 4:

alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehö— rigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt.

. §11. Beitragspflichtig sind ferner Aktiengesellschaften und Kommandit⸗ gesellschaften auf Aktien, und zwar I) wenn sie im Inland ihren Sitz haben, mit den in der Bilanz des letzten Betriebsjahres aufgeführten wirklichen Reserde“ kontenbeträgen, zuzüglich etwaiger Gewinnvorträge, ohne An— rechnung der Fonds für Wohlfahrtszwecke; 2) wenn sie im Inland keinen Sitz haben, mit ihrem inländischen Grund⸗ und Betriebsvermögen. Von dem Beitrag befreit sind I inländische Gesellschaften, welche nach der Entscheidur Bundesrats ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, in dere auch der Förderung der minderbemittelten Vo dienen, den zur Verteilung gelangenden Reingewim mäßig auf eine höchstens vierprozentige Ve zinsung der Kapi⸗ taleinlagen beschränken, auch bei Auslofungen oder für Ten Fall der Auflösung nicht mehr als den Rennwert ihrer An— teile zusichern und bei der Auflösung den etwaigen Reft des Gesellschaftsvermögens für gemeinnützige Zwecke bestimmen. Der Bundesrat ist ermächtigt, die Befreiung auch d willigen, wenn die Gesellschaft eir Verzinsung der Kapitaleinlagen ge 27) Gesellschaften, welche im c

ne ewãä Durchscht Jahre oder, wenn die Gesellschaft er

im Durchschnitt der bisher abgeschlossenen chäftsjah re weniger als 3 vom Hundert Gewinn verteilt haben, und bei denen der Kurs⸗ oder Verkaufswert 80 vom Hundert des ein— gezahlten Kapitals nicht übersteigt.

8 12.

oben von solchen Vermögen, die

sgrenze erhöht sich bei einem Ein— auf fünfzigtausend w als zweitausend, aber nicht mehr als viertausend Mark auf dreißigtausend Mark. . 8 tz. Für die Veranlagung des Wehrbeitrags wir Ehegatten zusammengerechnet, sofern sie nicht dar trennt leben. Die s zurechnen ist, der pflichtet. § 14. Anterliegt das abgabepflichtige Vermögen der Nutznießung, so fällt, wenn nicht rechtsgeschäftlich etwas anderes bestimmt ist, der Wehrbeitrag dem Eigentümer zur Last.

§15.

Für die Beitragspflicht und die Ermittlung des Vermögenswerts ist der Stand vom 31. Dezember 1913 maßgebend.

Für Betriebe, bei denen regelmäßige jährliche Abschlüsse stattfin— den, kann der Vermögensfeststellung der Vermögensstand am Schluffe des letzten Wirtschafts- oder Rechnungsjahkes zugrunde gelegt werden.

Bei der Veranlagung des Wehrbeitrages wird das Vermögen des Beitragspflichtigen auf volle Tausende nach unten abgerundet.

8 . Zermögens ist der gemeine Wert (Ver— ; zestandteile zugrunde zu legen, sofern das vesetz ni deres vorschreibt.

Bei Grundstücken, die dauernd land⸗ oder forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken, sowie bei bebauten Grundstücken, die Wohn— zwecken oder gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt find, und bei denen die Bebauung und Benutzung der ortsüblichen Bebauung und Benutzung entspricht, wird der Ertragswert zugrunde gelegt.

Als Ertragswert gilt bei land- oder forstwirtschaftlichen Gärtnereigrundstücken das Fünfundzwanzigfache des Reinertrags, sie nach ihrer wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßi wirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften währen können.

Die der Land⸗ und Forstwirtschaft oder der Gärtnerei dienenden Gebäude und Betriebsmittel werden nicht besonders veranlagt, sondern sind in der Veranlagung des Ertragswerts einbegriffen.

Bei bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, gilt als Ertragswert das Fünfund—

zigfache des Miet⸗ oder Pachtertrags, der in den letzten drei Fah—

im Durchschnitt erzielt worden ist oder im Falle der Vermietung oder Verpachtung hätte erzielt werden können, nach Abzug von einem Fünftel für Nebenleistun

2 R 2 . 121 1 6 als erforderlich nachgewiesene

en und Instandhaltungskosten oder von dem höheren Betrag für Nebenleistungen

ie Rücksicht darauf, ob die hierzu not— wendigen Arbeiten von dem Beitragspflichtigen selbst oder durch ent— lohnte fremde Arbeitskräfte geleistet worden sind.

In allen Fällen kann der Beitragspflichtige verlangen, daß statt des Ertragswerts der gemeine Wert der Veranlagung zugrunde gelegt wird. Dieses Recht erlischt, wenn es nicht spätestens bis zum Ablauf der mit der Zustellung des Veranlagungs- oder des Feststellungs— bescheids eröffneten Rechtsmittelfrist geltend gemacht wird.

S 18.

Wertpapiere, die in Deutschland einen Börsenkurs haben, sind mit dem Kurswert, Forderungen, die in das Schuldbuch einer öffent— lichen Körperschaft eingetragen sind, mit dem Kurswert der entsprechen— den Schuldverschreibungen der öffentlichen Körperschaft anzusetzen.

Der Beitragspflichtige ist berechtigt, von dem Werte der mit Dividendenschein gehandelten Wertpapiere (8 5) den Betrag in Abzug zu bringen, der für die seit Auszahlung des letzten Gewinns abgelaufene Zeit dem letztmalig verteilten Gewinn entspricht.

8 3 * n

§19.

Bei Aktien ohne Börsenkurs, bei Kuren, Anteilen an einer Berg— werksgesellschaft oder bei Anteilen einer Gesellschaft mit beschrankter Vaftung ist der Verkaufswert der Aktien, Kuren oder Anteile anzufetzen. Sofern ein solcher nicht zu ermitteln ist, ist der Wert der Aktie, des Kuxes oder Anteils unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens der Hesellschaft oder Gewerkschaft und der in der Vergangenheit erzielten Gewinne nach freiem Ermessen zu schätzen. Hierbei bleiben diejenigen Beträge der Jahresgewinne unberücksichtigt, welche unter Zugrunde⸗ legung der ortsüblichen Preise als Entgelt für gelieferte Rohstoffe anzusehen sind. Im Streitfall soll die Veranlagungsbehörde die Schätzung des Wertes durch Sachverständige anordnen, die von der zuständigen Handelsvertretung oder der des nächstbelegenen Bezirks zu ernennen sind. (

§ 20.

Andere Kapitalforderungen und Schulden sind mit dem Nenn— wert anzusetzen, sofern nicht besondere Umstände die Veranschlagung nach einem vom Nennwert abweichenden höheren oder geringeren Werte begründen. .

Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Renten— dersicherungen kommen mit zwei Dritteln der Summe der eingezahl— ten Prämien oder Kapitalbeiträge, falls aber der Betrag nachgewiesen wird, für welchen die Versicherungsanstalt die Police zurückkaufen würde, mit diesem Rückkaufswert in Anrechnung.

wert darf

Ubersteige

22 X * Immerwahren

Iindzꝛrwrwan: a5 K- .

Undzwanzigfachen d

von unbestimmter T

Der

* den zum gesetzlichen

71 1. 8 . eL

7

M, . Wert von

6 Sor der 6 er

ar t Abr

2

5 Renten

ode

3e zu berechnen. Der Gesamt⸗ . . 5 kapitalisierten Jahreswert nicht sind mit dem Fünf⸗ Leistungen §S§ 22, 23 einjährigen Betrags zu veran⸗

Indo vo 175 jo Noß 820 3 anderen auf die Lebenszeit einer

r HBors e ̃ . h ö 2 ge. FTerson beschrankten Nutzungen und Leistungen be timmt sich nach dem

I9Bonsalstor TVebensalter

91 I. A185

LEII, 1

vom H

. L

1

2 wor vrrTIoE- w 12 2) von mehr als

auer

ien ab,

8

7 m

556 7 * oron JG ö der Person, mit deren Tode das

Wert wird angenomme;

Recht erlischt.

bei einem Alter

hren das 13 fache, .

1. 1

. 16 14

12

2

2 53.

der Nutzung oder Leistung von der Lebenszei so ist maßgebend das Lebensalter der altesten

J

j enn das Recht mit dem Tode der zuerst versterbenden Person lischt, das Lebensalter der jüngsten e der letztversterbenden

Person, wenn das Recht mit dem

Person erlischt. 8 24

ö

Nutzung einer Geldsumme ist zu vier

r nicht anderweit feststeht.

25.

Vom Kapitalwert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden kommen für die Zeit bis zu ihrer Fälligkeit pier vom Hun⸗ dert Jahreszinsen in Abzug.

ö 8 26.

Vermögen, dessen Erwerb von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, bleibt bei der Feststellung unberücksichtigt.

wird unbeschadet der Vorschrif von unbestimmter

verts der

. 2986 Nutzungen

8 9

D GJ.

Vermögen, das unter einer auflösenden Bedingung erworben ist,

ten über die Berechnung des Kapitaäl=

Dauer G 21 Abs. 2, 22, 23)

wie unbedingt erworbenes behandelt. § 28.

Hängen Lasten, di

Eintritt

9 de

e den

W W

ert des Vermögens zermindern, von dem

sintritt einer aufschiebenden Bedingung ab, so werden sie nicht be⸗ rücksichtigt.

Den Lasten, die von einer aufschiebenden Bedingung abhängen, stehen zweifelhafte Lasten gleich.

2

§ 29.

Lasten, deren Fortdauer von einer auflösenden Bedingung abhängt, werden wie unbedingte vom Vermögen abgezogen, sowent nicht deren Kapitalwert nach § 21 Abs. 1, is

Die Vile ö

oder die Unbe

Als

deseinkom

mens

S8 22, 23 zu berechnen ist.

§ 30. Vorschriften der ss 25 bis 29 gelten auch, wenn der Erwerb Last von einem Ereignis abhängt, das nur hinsichtlich des Zeit⸗ punkts seines Eintritts ungewiß ist.

itreibliche Forderungen bleiben außer Ansatz.

ö

Einkommen im Sinne des § 1 gilt das auf Grund der Lan⸗ euergesetze zuletzt vor oder gleichzeitig mit der Veran⸗

es Wehrbeitrags festgestellte steuerpflichtige Einkommen. Als

77 gestellt

wird das

niedrigste Einkommen der Steuerstufe angenom⸗

welcher der Steuenpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt ist

falls

üUer

e Ermittlung des Eink

dem festgestellten Einkommen wird ein

trag

die Berücksichtigung persönlicher

Verhältnisse zu einer

ig geführt hat, das niedrigste Einkommen der Steuer

der S

gewesen ware.

dor Il den

teuerpflichtige ohne diese Berücksichtigung zu ver⸗ Bundesstaaten, in denen eine Einkom—

nicht eingeführt ist, trifft die Landesregierung Bestimmungen

späteren Beitrags

D; . —1 8

K

,, Dmmens.

Betrag abgezogen, der

flichtigen Vermögens

8 532.

Abgabe vom Vermögen beträgt bei einem Vermögen bis zu

50 000 6 und bei größeren Vermögen von den ersten

60 000 6 O15 vom Hundert,

von den nächsten angefangenen oder vollen

von den höheren

Vie

von mehr 10000 15 000 20 000 25000 30000 55 000 40000 50 000 60 000 70 000 80 0090 00000 200000 500000

100 000 3600 000 500 000 1000000 3000 000 5000000

bis zu als ll

n , 1 1 n, . 1 . 1

,

Beträgen Abgabe vom Einkomme

0 000 M 9.35 vom Hundert,

1. J J

10 000 4

15000 20000 25000 360 000 35 000 40000 560000 60 000 710000 380 000 100000 200000 00000

n beträgt bei einem Einkommen 1 vom Hundert des Einkommens,

. .

Der Unterschied zwischen dem Beitrag, der zu zahlen wäre, wenn das Einkommen nur die vorangehende in Abs. 2 bezeichnete Grenze

erreicht hätte, und zwischen dem Beitrag, der

nach dem gesetzlichen