Vermaͤchtnissen und Auflagen berũcksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweilt Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Berlin, den 23. Jult 1913. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte.
Abt. 154.
144377 Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Dr. Fritz Trier von Frankfurt a. M. hat als Nachlaß derwalter über den Nachlaß des am 23. April 1913 in Frankfurt a. M. verstorbenen Kaufmanns Georg Theodor Börner, in Frankfurt a. M. das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 15. Oktober 1913, Vormittags EI Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Beweis—⸗ stücke sind in Urschrift eder in Abschrift bei⸗ zufũgen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils rechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Frankfurt a. Main, den 30. Juli 1913.
Königliches Amtsgericht. Abteilung 44.
44369
Durch Ausschlußurteil vom 28. Juli 1913 sind die aus dem Nachlaß der am 20. August 1912 verstorbenen Witwe Professor Dr. Mangold verlorenen Aktien der Bergisch⸗Märkischen Bank zu Elber⸗ feld zu je 600 „ Nr. 563 und 4021 für traftlos erklärt.
Elberfeld, den 28. Juli 1913.
Königliches Amtsgericht. Abt. I6.
44368
In der Aufgebotssache des Leibzüchters Friedrich Scharpenberg in Rüble hat das Königliche Amtsgericht in Polle durch Ausschlußurteil vom 25. Juli 1913 für Recht erkannt: Das vom Kreditwerein zu Bodenwerder, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht (jetzige Rechts nachfolgerin: Niedersächsische Landetz⸗ bank, Aktiengesellschaft in Bodenwerder) am 2. Januar 1892 für Friedrich Scharpen⸗ berg in Rüble ausgestellte Spareinlagen buch Nr. 795, lautend am 1. Januar 1900 über 963.66 Mn, und das vom Spar⸗ und Vorschußverein Polle, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht am 14. April 1887 für den Mittelkötner Heinrich Scharpenberg in Rühle aus⸗ gestellte Spareinlagenbuch Nr. 138, lautend am 1. Januar 1901 über 2313,85 4, werden für kraftlos erklärt.
Polle, den 25. Juli 1913.
Königliches Amtsgericht.
44379] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Margarete Lory, geb. Dade⸗ masch, in Neukölln, Knesebeckstraße 111, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Abramczvk in Berlin, Pots damerstraße 121 a, klagt gegen den Arbeiter August Lory, früher in Berlin, unter der Behauptung, daß der Beklagte seinen ehelichen Verpflichtungen nicht nach⸗ gekommen ist, auch die Klägerln grob miß⸗ handelt hat, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechts. streits vor die 17. Zivilkammer Königlichen Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, Zimmer 11 13, II. Stock, auf den 22. November 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 23. Juli 1913.
Wetzel, Gerichtsschreiber des Koniglichen Landgerichts JI.
44380 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Meta Baum, geb Peter, in Stettin, Turmstr. 81, Projeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Coßmann in Berlin, Neue Königstr. 21, klagt gegen den Arbeiter Richard Baum, früher in Berlin,
895 des
Müllerstr. 7, unter der Bebauptung, daß
der Beklagte seinen ehelichen Verpflich— tungen nicht nachkomme, auch die Klägerin mißhandelt habe, mit dem Antrage; die
Ehe der Parteien zu scheiden und den Be—⸗ klagten für den allein schuldigen Teil an der Scheidung zu erklären, ibm auch die Kosten des Rechte strelts aufjuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtestreits vor die 17. Zidil ˖ kammer des Königlichen Landgericht? 1 in Beilin, Grunerstr,, Zimmer 1113, II. Stock, auf den 22. November E9I3, Vormittags AEO Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dleser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Berlin, den 23. Juli 1913. Wetz el, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.
4678] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Antonie Barchewitz, geb. Kroker, in Berlin, Wollinerstr. 53 II bei Kermes, Prozeßbepollmächtigter: Justizrat Albeit Berent in Berlin, Dorotheen⸗ straße 64, klagt gegen ihren Ehemann 8 , . in 3 Gartenstr. 31, wohnhaft, unter der Be⸗ bauptung, daß der Beklagte sie Mitte k os 1 auch sich nicht mehr um seine ehelichen Verpflichtungen gekümmert hat, mit dem Antrage, die Ehe der Partelen zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerin . den , mündlichen Ver⸗
andlung Rechtsstreits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts 1 in Berlin, Grunerstr, Zim—⸗ mer 11 13, 11. Stack, auf den 22. No⸗ vember L913, Vormittags O Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . Berlin, den 23. Juli 1913. Wetzel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.
443581] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Rosa Schreiber, geb. Lewv, zu Berlin⸗Steglitz, Schönbauserstr. 22, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts—⸗ anwälte Hans Imberg II., Dr. Felix Pick, Dr. Rosenberger und Dr. Frankfurter in Berlin, Belle⸗Allianceplatz 4, klagt gegen den Samuel Schreiber, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin Friedenau, Tefebrestr. 27, Beklaaten, in den Akten 7. R. 389. 13, auf Ehescheldung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I in Berlin, Hallesches Ufer 29— 31, Zimmer Nr. 40, auf den 18. Januar 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen 3 dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen . wird dieser Auszug der Klage
ekannt gemacht.
Berlin, den 30. Juli 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
44390] Oeffentliche Zustellung.
Der Verschließer August Allerkamp in Braunschweig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Magnus daselbst, klaat gegen seine Ehefrau, Christine geb. Allhusen, früher in Halberstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des 5 1565 B. G.-B. (Ehebruch), mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Erklärung der Beklagten für den schuldigen Teil. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Herzoglichen Land— gerichts in Braunschweig auf den 17. Novimber 1913, Vormittags EO Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Brauuschweig, den 29. Juli 1913. Kühn, Gerichtssekretär, Gerichtsschreiber
des Herzoglichen Landgerichts.
des
448385 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schlossers Franz
Minna geb. Schönemann, in
Dessau, Friederikenplatz 35, Klägerin, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fulpe in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Franz Jobke, zuletzt in Dessau, jetzt unbekannten Aufenthalts, Betlagten, auf Grund der Behauptung, daß ihr Ehemann sich seit Anfang Mat 1912 in böslicher Absicht von der häug⸗ lichen Gemeinschaft fern gehalten und durch sein ehrloses Verhalten eine tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses ver⸗ schuldet habe, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung aus den §§ 1568 und 1567: Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Dessau auf den 3. November 1913, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessau, den 10. Juli 1913. (L. S.) Heinrich, Bureauassistent,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts, i. Vertr.
44336 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Elisabeth Barthold, geb. Schulz, in Leipzig, Körnerstraße 34, Proꝛeßbevollmächtigter. Rechtganwalt Ru⸗ dolph in Dessau, klagt gegen ihren EChe⸗ mann, den Privatmann Ferdinand Bar⸗
thold. früber in Tessau, auf Grund des sz 1568 Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen tiefer Zerrüttung des ehelichen Verhält⸗ nisses und schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten mit dem Antrage auf Ehescheidung. Tie Klägerin ladet den Beklagien zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Dessau auf den 3. November 1813. Vormittags g Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessau, den 24. Juli 1913 (L. S) Heinrich, Bureauassistent, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Land⸗ gerichte, i. Vertrtg.
41383] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Arbeiters George Jakoba⸗ witz, Anna geb. Srigoleit, zu Trakseden, reis Hevdekrug — Prozeßbevollmächtiate: Rechtsanwälte Geheimer Justizrat Dr. Michels, Dr. Michels und Tiedke in Duisburg —, klagt gegen ihren Ebemann, den Arbeiter Seorge Jakobawitz, früher in Oberhausen, jetzt unbekannten Auf⸗— enthalts, auf Grund der S5 1567 und 15668 B. G.⸗Bs., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechisstreits vor die fünfte Zivil kammer des Königlichen Landgerichts in Duisburg auf den 18. Oftober 1913, Vormittags 9 Uhr — Zimmer 166 —, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt ö Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Duisburg, den 28. Juli 1913.
Burger, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
44391] Oeffentliche Zuftellung.
Der Schleifer Wilhelm Friedrich Hahn in Solingen, Kullerstraße Nr. 50a, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Günther in Elberfeld, klagt gegen seine Ebefrau, Clara geb. Schubach, jetzt un⸗ bekannten Aufentbalts, früher in Rem⸗ scheid, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ebescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Elberfeld auf den 10. November 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Elberfeld, den 28. Juli 1913.
Voß, Landgerichteassistent, als Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.
43534 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Paul Radermacher, Gertrud eb. Räm, in Elberfeld, Ernststraße 13, di, ne,, Justizrat Contze in Elberfeld, klagt gegen ibren Ehemann, den Bandwirker Paul Radermacher, früher in Elberfeld, z. Zt. ohne be— kannten Wohn⸗ und Aufenthaltaort,
auf Grund der FS§ 1567, 1568 B. G. B., B
mit dem Antrage auf GEhescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Elberfeld auf den 24. No⸗ vember 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Projeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Elberfeld, den 29. Juli 1913. Gunck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(44389
Ella Helene Hedwig Sprotte, geb. Busse, in Podejuch⸗Sydowsaue, Prozeßbevoll⸗ mächligte: Rechtsanwälte Dr. Wachtel und Dr. Kaufmann in Leipzig, klagt gegen ihren Ehegatten, den Küfer Artur Ed⸗ mund Walter Sprotte, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung wegen böslicher Verlassung seitens des Mannes (5 1567 Ziffer 2 B. G.⸗Bs.). Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Ebestreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig, Harkortstraße 9, auf den 28. November 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu— gelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Leipzig, am 30. Juli 1913.
44397] Oeffentliche Zustellung.
Der am 12. Jull 1913 geborene Karl Friedrich Wilhelm Vöhringer in Ludwigs⸗ burg, unter Vormundschaft des Taglöhners Karl Schwaderer in Ludwigsburg, Schorn⸗ dorferstraße 52, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Imle in Backnang, klagt gegen den Wilbelm Schlichenmaier, Flaschenbierarbeiter in Hörschhof, Gde. Sechselberg, nun mit unbekanntem Aufent- balt abwesend, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljähr⸗ lich 60 6, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 12. Oktober, 12. Januar, 12. April und 12. Juli jedeg Jahres ju zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 8 mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche
Amtsgericht in Backaang. Sitzunas aal vart., auf Montag, 20. Cttober 1912, Vormittags EO Uhr, geladen. Backnang, den 30. Juli 1913. Maver, Gerichleschrelber des Königlichen Amtsgerichts.
44417] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Hildegard Silber⸗ bach, vertreten durch den Vormund, den Berufsvormund Erich Müller in Berlin SW. 68, Alte Jakobstraße 38, klagt gegen den Schneider Wilbelm Zebrowski, ge⸗ boren 24. Januar 1877 zu Peterswalde, Kreis Osterode, jetzt unbekannten Aufent- halts, zuletzt in Berlin, Vychenerstraße 19, wohnhaft gewesen, auf Grund der Be— hauptung, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin in der gesetzlichen Empfängnis. jeit vom 21. Januar 1912 bis 21. Mai 1912 beigewohnt habe, mit dem Antrage: I) den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt an, glso vom 18. November 1912, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres eine Unterhaltsrente von monatlich 30 M und vom Beginn des 7. bis zum voll⸗ endeten 16. Lebensjahre eine solche von 35 * zu jahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sosort, die laufenden in dierteljährlichen Teilzahlungen im voraus, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in erlin- Mitte, Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße Nr. 12 15, Zimmer 159 161, 1I. Stock⸗ werk, auf den 25. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Fertensache erklärt.
Berlin, den 29. Juli 1913
Unterschrist), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 120.
M4321] Oeffentliche Zustellung.
Das uneheliche Kind Anna Bebhard der Dienstmagd Anna Gebhard in Vöh— tingen, vertreten durch den Vormund Hilarius Gebhard, Fabrikarbeiter in Vöhringen, klagt gegen den Säger Mat- thäus Ochsenxreiter von Bergenstetten, nun unbekannten Aufenthalts, wegen
Vaterschaft und Unterhalts, mit dem Än⸗ 3
trage, festzustellen, daß der Beklagte der Vater der am 3. April 1913 geborenen Klägerin Anna Gebhard ist, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an die Klägerin von ihrer Seburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine sür je drei Monate vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 180 zu entrichten und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Beklagte Matthäus Ochsen⸗ reiter wird hiermit zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits auf Douners- tag, den 2. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das K. Amtsgericht Illertissen geladen. Illertissen, den 28. Juli 1913.
Gerichtsschreiberel des K. Amtsgerichts.
443171 Oeffentliche Zustellung. Der Deutsche Creditverein e. G. m. H. in Berlin, Köthenerstraße 44, ver⸗ treten durch die Vorstandsmitglieder von Schmiterlsw und Kuhn, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Richtsanwalt Justhzrat Fanfen, Berlin W. 56, Hinter der katholischen Kirche 2, klagt im Wechselprozeß gegen l) den Hauptmann a. D. Karl von Zedlitz Leive, 2) dessen Ehefrau Gerta von Zedlitz Leine, geb. Nachtsheim, beide früher in Berlin Schöneberg, Barba⸗ rossastraße 33, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus einem am 8. April 1913 pro- testierten Wechsel vom 16 Januar 1913 über 1000 M, zablbar am 5. April 1913, mit dem Antrage: 1) die Beklagten zur Zahlung von 1000 „ nebst 6 vom Hun⸗ dert Zinsen seit dem 5. April 1913 und 12,15 6 Wechselunkosten als Gesamt⸗ schuldner an Kläger zu verurteilen, 2) den beklagten Ebemann von Zedlitz⸗Leipe zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur mund lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts J in Berlin, Veues Gerichtsgebäude, Portal 3, Neue riedrichstraße 1617, 11. Stodwerk, immer 78 80, auf den T. Oktober 1912. Vormittags 107 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. 48. P. 147. 13.
Berlin, den 29. Juli 1913.
Thon, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. 4. Kammer für Handelssachen.
44395] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Kaufmann Hedwig Do⸗ lata, geborene Broda, in Zawodzie, Feld⸗ straße 388, klagt gegen ihren Ehemann, Kaufmann Franz Dolata, früher in Miechowitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die ihr gehörigen, von ihr in die Ehe ein⸗ gebrachten Sachen, wie Kleidungsstücke, Wäsche, Nähmaschine und Küchengeräte, nach Auflösung ihres gemeinschaftlichen Haushalts in Miechowitz bet dem Spedi⸗ teur Kaluza in Beuthen O. S. eingestellt hat, deren Herausgabe der letztere ohne Einwilligung ihres Ehemanns verweigert, mit dem Antrag: 1) den Beklagten zu verurteilen, darein zu willigen, daß die von ibm bei dem Spediteur Kaluza in Beuthen O. S. eingestellten, ihr gehörigen Sachen, wie Kleidungsstücke, Wäsche, Näh⸗ maschine und Küchengeräte, von dem letzteren an sie, die Klägerin, herauszugeben sind, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu
erklären. Der Beklagte wird zur mũn lichen Verhandlung des Rechteftreits das Königliche Amtegericht in Beuth O. S., Zimmer 1 der Miete rãun Parallelstraße 1, auf den 2 4. Septemb⸗ 1913, Vormittags 97 Uhr, geladr Die Sache ist zur Feriensache erklärt. Ze Zwecke der öoͤffenllichen Zustellung w dieser Auszug der Klage bekannt gemach — 7. 6. 135071. —ᷣ
Beuthen O. S., den 26. Juli 19
Der Gerschtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
44318] Oeffentliche Zustellung. Der Wirt Wilhelm Ormeloh Bochum V, Poststraße 1060. Proze5ßbe bo mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rosenbar in Bochum, klagt gegen den Bergma⸗ Richard Fafflok, früher in Bochum jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grun rückständigen Logis! und Kostgeldes f den Monat Mai 1913, mit dem Antra auf kostenfãllige und vorlaufig vollstreckbe Verurteilung zur Zahlung von 79.65 nebst 4 0 Iinsen seit 1. Juni 191 Zur mündlichen Verhandlung des Recht streits wird der Beklagte vor das Köñ liche Amtsgericht in Bochum auf d EE. November 1913, Vormittag
89 Uhr, Zimmer 44, geladen. Bochum, den 25. Juli 1913. Hackenberg, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
44324] Ceffentliche Zustellung.
Der Schreinermeister Gusiav Jacob Ems, Prozeßbevollmächtigter: Rechts walt Dr. Schmidtborn in Diez kla gegen den Johann Heinrich Beck früher in Die; wohnbaft, jetzt mit und kanntem Aufenthalt, unter der Behauptur daß er im Auftrag des Beklagten August 1912 auf seinem in der Gemar kur Diez (Schläfer) belegenen Grundstück e Brelterhaus errichtet und hierzu alle a forderlichen Materialien an Holz ur Verkleidung gestellt, aber bis jetzt Zahlun hierfür nicht erhalten babe, mit dem trage, den Beklagten kostenfällig zu ve urteilen, an Kläger A 247 nebst 4 Zinsen seit 1. 9. 1912 zu zahlen und de Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erkläre ur mündlichen Verhandlung des Recht streits wird der Beklagte vor das Königlich Amtsgericht in Diej a. Sb. auf Mo tag, den 20. Oktober E913, Von mittags LO Uhr, geladen.
Diez, den 25. Jult 1913
(ünterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
44320] Oeffentliche Zustellung. Die Flrma Eduard Kühne in Erfut Prozeßbevollmächtigter: Rechts an wa Burkhard in Erfurt, klagt gegen den R genieur Willy Born, früher in Sant Martha, Spanien, j! tzt unbekannten Au enthalts, unter der Behauptung, daß i der Beklagte für im Jahre 1905 käufli gelieferte Waren bezw. geleistete Arbeite 53.25 6 verschulde, mit dem Antrag den Beklagten kostenpflichtig zu verurteile an die Klägerin 63 25 ½ nebst 40, Zins seit 15. Mai 1911 zu zablen und de
Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklãre⸗
Zur mündlichen Verhandlung des Recht streits wird der Beklagte vor das Köniz liche Amtsgericht 8. Oktober 1913, 8 Uhr, Zimmer 15, geladen. ist zur Feriensache erklärt. Erfurt, den 29. Juli 1913. Der Gerichtsschreiber
Vormittag Die Sach
des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 13.
44394 Oeffentliche Zustellung.
Der Mühlenbesitzer Kurt Herzberg
Reppen, Prozeßbevollmächtigter: Rech! anwalt Dr. Jolitz in Frankfurt a. klagt gegen Frau Else Ulrich, fräh— hier, 8
jetzt unbekannten Aufenthalts, unter d Behauptung, daß die Beklagte ihm a einem am 4 Oktober 1912 erhaltene: am 17. Januar 1913 zurückgeforderte Darlehn 200 4 nebst . schulde mit dem Antrage, die Beklagte koste pflichtig und vorläufig vollstrecklar zu ve urteilen, an den Kläger 200 nebst 4 Zinsen davon seit 17. Februar 1913 ; zahlen. Zur mündlichen Verhandlung d Rechtsstreits wird die Beklagte vor d Königliche Amtsgericht in Frankfurt a. Logenstraße 66, Zimmer 10, auf de
18. September 1913, Vormittag
9 Uhr, geladen. Frankfurt a. O., den 28. Juli 191
Rieschke, Aktuar, als Gerichtsschreibe⸗
des Königl Amtsgerichts.
44061 Die Firma J. Stein, Manufakturwart in Würzburg, Prozeßbevollmächtigt Rechteè anwälte Richard Haas und Dr. Gutmann in Karlsrube, klagt gegen dr , . Sabine Balsam, früher
arlsruhe, jetzt an unbekannten Orte abwesend, auf Grund der Behauptur daß die Beklagte ihr aus Zession d Konkursmasse Jakob Raber dier restl 257 M 62 3 schulde, mit dem Antra— auf vorlaufig vollstreckbare Verurteilung de Beklagten zur Zahlung des Restbetrages ve 257 46 62 3 nebst Y Zins feit Kia zustegungstag sowie Tragung der Kofte des Rechtsstreits. handlung des Rechtsstreits wird die B klagte vor das Großberjogliche Amtsgerich in Karlsruhe, Akademiestraße 2, auf Mir woch, den LT. September 1913 Mo mittags 9 Uhr, J. Stock, Zimmer Nit. geladen.
Karlsruhe, den 29. Juli 1913.
Gerichtsschreiberel des Großherzoglichen
Amtsgerichts. AI.
in Erfurt auf da
ahnhofstraße 15 bei Frau Deichsc
Zur mündlichen Ve
a 3 181.
Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen re.
1. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 2. August
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenyreiß fir den Rann einer ö gelpaltenen Einheitszeile 830 3. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Aktiengesellschaften.
1913.
S. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.
27) Aufgebote, Verlust u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
44619] Oeffentliche Zustellung.
Der Landwirt Johann Wienert in Düssel⸗ dorf · Gerresheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lenders daselbst, klagt gegen den Friedrich Fischer, unbekannten Auf⸗ enthalts, frũher in Düsseldorf⸗ Gerresheim, auf Einwilligung in die Auszahlung einer Hinterlegungssumme mit dem Antrage, den Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, darin einzuwilligen, daß der zum Zwecke der Vollstreckung eines Arrest⸗ befehls seitens des Klägers unterm 29. April 1912 bei der Königlichen Re⸗ gierung in Düsseldorf unter H. F. Nr. 237, K. B. Nr. 250 B. J.⸗Nr. 290 Spez. Man. Bd. 150 S. 210 deponierte Betrag von 100 46 an Kläger zurückbezahlt werde. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Dũssel dorf ⸗ Gerresheim auf den 21. Ottober 1913, Vor⸗ mittags 9J Uhr, auf Zimmer 13 geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
w den 26. Juli
Stein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
43119] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Friedrich Karius in Blind⸗ gallen, rozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Moeller in Goldap, klagt gegen 1) bis 2) ꝛe.,, 3) die Frau Johanna Heff, geb. Karius, 4) deren Ehemann Julius Dess, früher in to Warnke, Bay Skose, Staat Toledo, Ohio, Nordamerika, jetzt unbekannten Aufenthalts, 5) bis 7) ꝛc., unter der Behauptung, daß das Grund⸗ stück Blindgallen Nr. 79, welches dem Kläger auf Grund des mit seinen Eltern am 22. Oktober 1898 abgeschlossenen Uebergahe vertrages hätte mit übereignet werden sollen, versehentlich nicht in den Vertrag mit aufgenommen sei, und daß die Beklagten zu 1, 3, 5 und? als Erben ihrer verstorbenen Mutter Heinriette Karius, geb. Zimmermann, verpflichtet seien, das Grundstück Blindgallen Nr. 79 dem Kläger aufzulassen, mit dem Antrage, die Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kosten⸗ n, zu verurteilen, dem Kläger das Grundstück Blindgallen Nr. 79 vor dem Königlichen Amtsgericht Goldap aufzu⸗ lassen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten zu und vor das Königliche Amtsgericht in Goldap auf den 24. September 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Hause des Schuh⸗ machermeistets Nerkorn, Köhlerstraße 333 (Blumenstraße Ecke), eine Treppe, geladen.
Golday, den 23. Juli 1913.
Dost, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
43332] Oeffentliche Zustellung.
1) Der . Urban Schenk, 2) der Wirt Peter Wild, 3) der Wirt Johann Hermann, 4) der Kaufmann Bartholomäus Strobel, alle in Rangen⸗ dingen, 1 Rechts⸗ anwalt Justizrat Löffler in Hechingen, klagen gegen die Eheleute Bahnvorarbeiter Anton Besenreuter und Maria geborene Däuerling, jurzeit mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesend, früher in Rangendingen, unter der Behauptung, daß die letzteren 1 dem Kläger zu 1 aus Darlehen und für Verabreichung von Speisen und Getränken sowie Zigaretten 40 S6, 2) dem Kläger zu 2 aus Darlehen, für Warenlieferung und Schlafgeld 19 M 30 , 3) dem Kläger zu 3 auz Darlehen und Fleisch⸗ lieferung 30.25 4, 4) dem Kläger zu 4 aus Warenlieferung 32,12 4 schulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Ge⸗ samtschuldner zu verurteilen, an I) den Kläger zu 1: 40 6 nebst 40,0 Zinsen seit 1. Januar 1913, 2) den Kläger zu?: 19,50 6 nebst 4 0; Zinsen seit 1. Januar 1913, 3) den Kläger zu 3: 30 25 4 nebst o Zinsen seit 1. Januar 1913, 4) den Kläger zu 4: 32, 12 * nebst 40 Zinsen seit 1. Janugr 1913, 5) an sämtliche Kläger 5. M Arrestkosten zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht in Dechingen auf den 16. Oktober 1918. Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hekannt gemacht, mit dem Be. merken, daß die Einlassunggfrist auf zwei Wochen festgesetzt worden ist.
Hechingen, den 28. Juli 1913.
Stahl lchm i dt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
44323 r
Der Zimmermann Heinrich Maaß in Schönböcken bei Lübeck, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Hach und Focke zu Lübeck, klagt gegen den Gastwirt Wil helm Behnke in Schönböcken bei Lübeck, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu derurteilen, sowohl aus seinem persõnlich. Vermögen, als auch aus dem Grundstũck Steinraderbaum, verzeichnet im Grund⸗ buch von Schönböcken Blatt 19, aus der daselbst in Abt. III unter Nr. 9 ein⸗ getragenen Darlehenshypothekl von 1000, — M 100, — 4 an den Kläger ö jahlen, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, unter der Begrün⸗ dung, daß Beklagter als grundbuchmaßiger Eigentümer des vorbezeichneten Grund. stücks die am 1. Juli 1913 für die Zeit dom 2. Januar 1913 bis 1. Juli 1913 fällig gewesenen Zinsen zu 300 Pp. a. im Betrage von 1066, — Æ für ein vom Kläger erhaltenes bares Darleben von 4000. — M, wofür zu Gunsten des Klägers zu Lasten des bezeichneten Grundstücks die erwähnte Darlehenshypothek von 40900, — 4 eingetragen sei, nicht bezablt babe. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Lübeck, Abteilung VI, Zim- mer 22, im Gerichtshaus, gr. Burgfttaße Nr. 4, auf Freitag, den 21. No⸗ vember 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lübeck, den 26. Juli 1913.
Der Gerichts schreiber des Amtsgerichts. Abteilung VI.
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44322] Oeffentliche Zustellung. Gottlieb Wolf, Inhaber einer Wein⸗ handlung in Stuttgart, Prozenbevollmäch⸗ tigte: R. Ae. Bach und Schick in Stutt- art, klagt gegen Adolf Eberhardt, Müller und Wirt, früher auf der See⸗ bruckenmüble bei Leinfelden, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung, daß der Kläger dem Be⸗ klagten auf Grund vorheriger käuflicher Bestellung am 5. März und 15. April 1913 Waren zum vereinbarten und sach⸗ gemäßen Preise von zusammen 125 4 565 geliefert habe. Die erste Lieferung sei nach 3 Monaten, die zweite sofort bar zahlbar gewesen. Beide Teile seien Kauf⸗ leute; die Zinsen werden als kaufmännische Verzugszinsen gefordert, mit dem Antrage: durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: der Beklagte sei kosten⸗ fällig schuldig, an den Kläger 125 * 65 nebst 409 Zinn bieraus seit 5. Juni 1913 zu bezahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be- klagte vor das K. Amtsgericht Stuttgart Amt in Stuttgart, Ulrichstraße 6, auf Mittwoch, den 17. September 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Fertensache erklärt. Stuttgart, den 31. Juli 1913. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Stuttgart Amt. Neef.
443961 Oeffentliche Zustellung.
Der Schmiedemeister Ambrosius Schmidt in Tirschtiegel. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karkut in Tirschtiegel, klagt gegen 1) den Fleischermeister Gotthilf Neumann, 2) dessen Ehefrau Ernestine Neumann, geb. Karge, beide früber in Tirschtiegel, auf Grund der Behauptung, 9. auf seinem Grundstücke Tirschtiegel Blatt 35 in Abt. III Nr. 24 für die Be⸗ klagten eine Hypothek von 225 nebst 5 oso Zinsen ohne Briefbildung eingetragen, diese Post längst bezablt, Löschungs⸗ bewilligung nicht erteilt sei, mit dem An⸗ trage, die Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, in die Löschung der für sie auf dem Grundstäck Tirschtiegel Blatt 35 in Abteilung III unter Nr. 24 einge- tragenen Hypothek zu willigen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amts⸗ gericht in Tirschtiegel auf den 11. No⸗ vember 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Tirschtiegel, den 22. Juli 1913.
Der Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
443587 Oeffentliche Zustellung.
Die Centrale für Viehverwertung (Vieh⸗ centrale) eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation, vertreten durch ihre Liquidatoren Hans von Stockhausen und Hauptmann Schliever zu Berlin W. 9, Köthenerstraße 28 29, Prozeßhbevollmãchtigter: Justizrat Friedrichs in Verden, klagt gegen den Landwirt Karl Grages, zuletzt in Hildesheim, Franken⸗ straße 33, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund der Behauptung der Klageschrist, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin
chen bestellen.
bruar 1911 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Bekiggten zur mündlichen Ver bandlung des Rechtsstrelts vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Verden (Aller) auf den I. No. vember 1913, Bormittags 99 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu t Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Verden, den 29. Juli 1913. Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
44043] Oeffentliche Zustellung.
Der frübere Landbriefträger Harm Gerdes Weber in Hatshausen als Pfleger der Ehefrau Anna Braun, geb. Weber, in Hatshausen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dinkgraeve in Aurich, klagt gegen ihren Ehemann, den Bartelt Braun aus Hatshausen, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Ehemann Braun sich vor etwa 21 Jahren von seiner Ehefrau entfernt hat. Sein Aufenthalt ist unbekannt. Er hat seit seinem Fortzuge seiner Frau niemals Unterhalt gewährt, mit dem Antrage, L die Verwaltung und Nutnießung des Beklagten an dem Vermögen seiner Ehe⸗ frau aufzubeben, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Aurich auf den I4. Rovember C913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtganwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Aurich, den 25. Jull 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(44411 Vorladung.
Nachdem ich durch Erlaß des König⸗ lichen Oberpräsidenten in Koblenz vom 28. Dezember 1912 Nr. A. 2. 461 zum Kommissar für die Leitung des Verfahrens zur Bildung einer öffentlichen Wasser⸗ genossenschaft behufs Melioration des Schwalmgebiets in den Krelsen Kempen . und Erkelenz ernannt worden bin, jabe ich zur Erklärung über den Plan und über das Statut sowie zur Wahl von Bevollmächtigen die nachstehenden Termine anberaumt, zu welchen die Beteiligten
unter der Verwarnung, daß die Nicht⸗
erscheinenden oder demjenigen zustimmend angesehen werden sollen, wofür die Mehrheit der abge—= gebenen Stimmen sich erklärt,
hiermit vorgeladen werden:
L. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in der Gemeinde Elmpt liegen, sowie für einen Teil der Beteilig- ten, deren Grundstücke in der Gemeinde Niederkrüchten liegen, auf Mittwoch, den 17. Sept. 1913, Vormittags 95 Uhr, im Saale der Wirtschaft von Peters in Elmyt,
2. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in den Gemeinden Brüggen und Born liegen, auf Freitag, den 19. Sept. 1913, Vormittags 9 Uhr, im Saale des Hotels zur Post in Brüggen,
2. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in den Gemeinden Amern St. Anton und Amern St. Georg liegen, auf Samstag, den 20. Seyt. 1913, Vormittags 9 Uhr, in der Wirt⸗ schaft von Stobberg in Amern St. Anton. .
4. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in den Gemeinden Kirspel⸗ waldniel, Lüttelforst und Wegberg liegen, sowle für einen Teil der Beteiligten, deren Grundstücke in der Gemeinde Nieder⸗ krüchten liegen, auf Mittwoch, den 24. Sept. 1913. Vormittags 99 Uhr, in der Wirtschaft von Gustav Kammels in Lüttelforst,
F. Termin: für einen Teil der Be—⸗ teiligten, deren Grundstücke in der Ge⸗ meinde Niederkrüchten liegen, auf Don⸗ nerstag, den 25. Seyt. 18313, Vor⸗ mittags 95 Uhr, im Saale des Hotels Botz in Niederkrüchten.
Eine Druckausfertigung dieser Vor⸗ ladung ist zur Einsicht der Beteiligten auf den Bürgermeisterämtern zu Amern St. Georg, Burgwaldniel, Brüggen, Elmpt. Kirspelwaldniel, Niederkrüchten und Wegberg sowie bei den Gemeindevor⸗ stehern zu Amern St. Anton, Born und Lüttelforst niedergelegt
Der Statutentwurf und die Projekt- stücke liegen während zweier Wochen vor dem Termin auf dem Königlichen Landratsamte in ffempen ( Rhein) zur Einsicht der Beteiligten offen. Kempen (Rhein), den 23. Juli 1913.
Der stommissar:
H Verlosung 2. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertvapieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
1 Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung ertellen wir hierdurch auf Grund des 5 795 des Bürgerlichen Gesetzhuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem Kommunal⸗ derbande des Preußischen Markgraftums Oberlausitz die Genehmigung zur Ausgabe don Schuldverschrelbungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 47 Millionen Mark — in Buchstaben: „Vier und einhalb Millionen Mark? = behufs Beschaffung der Mittel zur Verstärkung des Stammkapitals der Kommunalständischen Bank für die Preuhische Oberlausitz.
Die Schuldverschreihungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 40/0 jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungspiane durch Ankauf oder Verlosung vom Jahre 1915 ab jährlich mit wenigstens ein Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der 4 von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
⸗ Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befrie in der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung seitens 9 . übernommen. ö
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs und Königli Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu 2 ö. . 9
Berlin, den 17. Juli 1913. 9. 89 Der Minister des Junern. Im Auftrage: v. Herrmann. M. d. J. IVb 1682.
F. M. J. S381 I.
1 9776.
Der Finanzminister. Im Auftrage: Unterschrift.)
Reihe.
( Stãndewappen) Nr. .... Schuldverschreibung des
Preußischen Markgraftums Oberlausitz
. Reichs wãhrung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 17. Juli 1913. (Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staatganzeiger vom 1913.)
Wir, die Stände des Preußischen Markgraftums Oberlausitz beurkunden und bekennen durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Schuld verschreibung, daß der Inhaber derselben die Summe von
Nichtabstimmenden B
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, werden die Zinsen davon in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober jedes Jabres, gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bei den Kassen des Ständischen Landsteueramts, JI. und II. Abteilung, in Görlitz oder bei den durch die obenbezelchneten Blätter bekannt zu machenden etwaigen anderen Zahlungsstellen zahlt, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Fin In gleicher Weise erfolgt die Zahlung des Kapitals bei den genannten Land— steuerkassen in Görlitz gegen bloße Rückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu⸗ gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine nebst Erneuerungsscheinen. Für die fehlenden Insscheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungetermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der ständischen Verwaltung zu Händen einer ihrer Landsteuerkassen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjaͤhrt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Ber Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre; sie beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in dem die für die Zablung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 85 1001 ff. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos er- klärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinzscheinen, welcher den Ver⸗ lust vor Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bet der ständischen Verwaltung zu Händen einer der Landsteuerkassen anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der ständischen Verwaltung zu Händen einer ihrer Landsteuerkassen zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden . es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren, Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum auegegeben; die ferneren Ilnsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt gegen Ablieferung des der älteren , e,, beigedruckten Erneuerungsscheins bel den ständischen Landsteuerkassen in Görlitz, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrelbung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste des Erneuerungg⸗ scheins erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine an den Inhaber der Schuld- verschreihung, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Görlitz, am ö Die Stände des Preußischen Markgraftums Oberlausitz. (Falsimile · Anterschrift . (Faksimtle⸗ Unterschrift.) Landeshauptmann und Landesältester Landes bestallter des Preußischen Markgraftums des Preußtschen Markgraftums Dberlausitz. Stemrel.) Dberlausitz. Ausgefertigt:
(Eigenhändtge Unterschrist.)
1983,B32 M nebst 40,0 Zinsen seit 20. Fe⸗
Strahl, Königlicher Landrat.
Landsyndikus des Preußischen Markgraftums Oberlausitz.