1913 / 193 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

durch den klaͤgerlschen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen beim K. Landgerichte Landshut zugelassenen Rechts änwalt zu seiner Vertretung zu be⸗ stellen. In diesem Termine wird der in der Klage vom 13. März 1913 enthaltene Antrag gestellt werden. Mit Gerichts⸗ beschluß vom 7. August 1913 wurde die öffentliche Zustellung der Ladung bewilligt und die Sache als Ferlensache erklärt Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Landshut, den 13. August 1913. Gerichteschreiberei des K. Landgerichts.

(47571

Die Maurer Franz Wenz Ehefrau, Katharina n, Elsishans, zu Edingen, , . mächtigter: Rechtsanwalt Dr.

zeutsch in Mannheim, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früber zu Evxingen, auf Grund der 1567, 13568 B. G. B., mit dem Antrage auf Scheidung der am II. August 1906 zu Edingen geschlossenen Ehe der Streitteile unter Kostensolge. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor die V. Zivilkammer des Großherzog lichen Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 21. November 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf— forderung, einen bel dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage Fekannt gemacht.

Mannheim, den 9. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

47572] Oeffentliche Zustellung.

Die EChefrau Stefan Hemmer, Lina geb. Zimmermann, in Mülhausen, Schmiedstraße 27, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Doinet in Mülhausen, klagt gegen deren Ebemann Stefan Fei mer, 3. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalssort, wegen Mißhandlung, mit dem Antrage, die zwischen den Par- teien vor dem Standesbeamten in Jöhlingen am 18. März 1909 geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den an der Scheidung allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts. streits vor die 14 Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mü!lhausen 1. E. auf den 12. November R9R3, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen hei dem ger g e Gerichte zugekassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ia R 7513.

Mülhausen i. E., den 11. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

47936] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen 1) Erna Bartens, . Lucie Bartens, wohnhaft in Hannover,

ngerstraße 11a, vertreten durch ihren Pfleger, den Gastwirt Fritz Müller in Hannover, Bäckerstraße 19, Proz ßbevoll⸗ mächtigter, Rechtsanwalt Cochius in Altona, klagen gegen den Schlosser Louis Bartens, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Altona, unter der Behauptung, Faß der Beklagte kraft Gesetzes verpflichtet ist, ihnen Unterbalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten, durch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil zu verurteilen, an jede der Klägerinnen wöchentlich im poraus 7,59 4, beginnend mit dem Tage der Klagezustellung, zu zahlen. Die Klägerinnen laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 27. Oktober 18913, Vormittags LO Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Altona, den 11. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

47933] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Geschwister Kurt, Herbert und Paul Krahl, vertreten durch ihren Pfleger, den Werkmeister Fritz Noel in Berlin, Pankstraße S6 1II, Prozeß— bevollmächligter: Justizrat öwenthal in Altona, klagen gegen den Arbeiter Karl strahl, früher zu Altona, Lerchenstraße 67, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte seit etwa IL Jahr von seiner Familie getrennt lebt und seit dem Tage, wo er sie verlassen hat, nicht mehr für die Kläger, welche seine ehelichen Kinder sind, sorgt, ferner, daß er wöchentlich 35 40 ½ verdient, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, den Flägern zu Händen ihres Pflegers an Unterhaltebeiträgen vierteljährlich im voraus von der Zustellung der Klage ab „S 225, zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrelts vor die dritte Zwilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 31. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Jum Zwecke der öffentlichen Zustellung vird dieser Auszug der Klage bekannt zemacht.

Altona, den 12. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

AL ö6! Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Rudolf Wilhelm Saatz in Bremen, gesetzlich vertreten purch den Generalvormund, Bureau⸗

Kläger, klagt gegen den Koch Hermann Theodor Alexander Jaitner, z. 3. un⸗ bekannten Aufentbalts, zuletzt wohnhaft gewesen a. d. Weide 6 13, Bellagten, auf Unterhalt gemäß S3 1708 f. B. G.-B., mit dem Antrage, den Beklagten zur Zablung eines jährlichen Unterhalis von 210, für die Zeit vom 16. Mai 1913 bis 15. Mai 19239, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen und das Urteil, soweit die Beträge im voraus und für das der Klagerhebung vorangegangene Vierteljahr gefordert werden, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur muͤndlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang Ostertorstraße), auf den 20. September E913, Vor⸗ mittags 1A Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen , wird dieser Auszug der Klage und die Ladung bekannt gemacht.

Bremen, den 11. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:

Niedlich, Gerichtssekretär.

47958] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Frieda Wilhelmine Pauline Willms, vertreten durch ihren Vormund, Arbeiter Nikolaus Bernhard Willms in Blexerdeich, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Claußen, Bremerhaven, klagt gegen den Schlosser Paul Kleinert aus Schaderthal, zuletzt in Bremerhaven, jetzt unbekannten Ausent⸗ balts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr unehelicher Vater und daher zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet sei, mit dem Äntrage, ihn kostenpflichtig zu verurteilen, ibr von ihrer Geburt 12. Juni 19123 an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 50 A für das 1. und 2. Lebensjahr und vierteljährlich 45 6 für das 3. bis einschl. 16. Lebensjahr, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 12. September, 12. Dezember, 12. März und 12. Juni jedes Jahres, zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts gericht zu Bremerhaven, am Hafen 9, auf Montag, den 20. Oktober E913, Vormittags 975 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und die Ladung bekannt gemacht. ; Bremerhaven, den 8. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Höppner, Sekretär.

47934) Oeffeniliche Zustellung.

Die Ehefrau Magdalene Bernhardt, geb. Köhler, in Frankfurt a. Main, Kies— straße 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. P. Levi in Frankfurt a. Main, klagt gegen ihren Ehemann, den Postboten Michael Bernhardt, früher in Frankfurt a. Main, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ halt, unter der Behauptung, daß der Be— klagte am 19. Mai 1913 nach Amerika durchgegangen und sein Aufenthalt un— bekannt sei, daß sie für 2 Kinder zu sorgen habe und im Oktober d. Is, ein drittes erwarte, daß sie von ihrem Mann einen angemessenen Alimentationsbeitrag von monatlich 80 4 für sich und ibre Kinder fordere, mit dem Antrag: Königliches Landgericht wolle den Beklagten kosten⸗ pflichtig verurteilen, an Klägerin viertel— jährlich im voraus zu entrichtende Raten bon monatlich 80 M zu zahlen, und das Urteil, soweit es gescetzlich zuläfsig ist, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivllkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. Main auf den 20. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 194, mit der Auf— forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Fraukfurt a. Main, den 9. August

195. . Der Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.

47955] Oeffentliche Zustellung.

Die Karoline Friedmann in Oppenau in Baden, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Simon in Gelsenkirchen, klagt gegen den Stukkateur Wilhelm Röper, früher in Gelsenkirchen, Liboriusstraße 102, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Bebauptung, daß der Beklagte der Vater des von ihr am 17. Februar 1912 unehelich geborenen und am 21. Februar 1912 gestorbenen Kindes sei, mit dem An— trage auf Verurteilung des Beklagten zur 3 von Entbindungs⸗, Wochenbett⸗ und Beerdigungskosten im Gesamibetrage von 300 S durch vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Gelsenkirchen auf den 24. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Ilmmer 40, geladen.

Gelsenkirchen, den 6. August 1913.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

47943] Oeffentliche Zuftellung.

In der bel dem Amtsgericht Hamburg, Ziptlabteilung XVII, anhängigen Sache der minderjährigen Anita Hildegard Käte Riedel, vertreten durch ihren Vormund, den Glasermeister Hermann Glause in Demmin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Segalla zu Hamburg, Klägerin, gegen den Kutscher Karl Schwartz, früher zu Hamburg, Viktoriastraße 28 1 b.

Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zwilabteilung XVII. Zivil. sustizgebaude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 112, auf Dienstag, den L4. Oktober 1913, Vormittags ER Uhr, geladen. Zum Zwecke der öͤffentllchen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Samburg, den 5. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

47941] Oeffentliche Zustellung.

In der bei dem Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 6, ,, Sache des minderjährigen Karl Alfred Kluge, zu Dresden, vertreten durch seinen gesetzlichen Vormund, Direktor Meding in Dresden, Prozeßbevollmãchtigter: Ratssekretär Rei⸗ mann daselbst, Landhausstr. 7111, und Rechtganwalt Dr. F. C. Wulff in Hamburg, Klägers, gegen den Fabrikarbeiter Karl Friedrich Grünwald, früher zu Hamburg, Sllbersackstr. 66 III, bei Schwarm, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ abteilung 6, Zwiljustizgebäude, Sieveking⸗ platz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 1094, auf Montag, den 24. November 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen hit on wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Hamburg, den 6. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 47945 .

Der minderjährige Friedrich Wilhelm Domma, geboren am 3. Februar 1913 zu Karlsruhe, vertreten durch den Vormund Stadtrechtsrat Neukum in Karlsruhe, klagt gegen den Monteur Karl Stein⸗ hauser, früher in Karlsruhe, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte ihm gemäß § 1708 B. G.⸗B. unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrage auf kosteafällige Verurteilung zur Zahlung eines monatlichen, in Viertel jahrs⸗ raten voraus zu zahlenden Unterhalts beitrags von 25 4, beginnend mit der Geburt und endigend mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das gn erh nch. Amtsgericht in Karlsruhe (Baden), Abteilung A 6, auf Dienstag, den 30. September 1913, Vormittags 9 Uhr, J. Stock, Zimmer Nr. 8, geladen.

Karlsruhe, den 9. August 1913.

Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Amtsgerichts. A.

47935] Oeffentliche Zustellung.

Der Kätner Martin Kwasni in Gar— dienen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Steffen in Allenstein, klagt gegen die Frau Anna Grusdat, geb. Kwasni, und deren Ehemann, pensionierten Briefträger Gustav Grusdat, fruher in Wulkow bei Frankfurt a. O. wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten als Miterben der verstorbenen Gottliebe Kwasni, geb. Kutzborski, aus dem notarlellen Vertrage vom 9. März 1910 verpflichtet sind, dem Kläger die Auflassung des Grundstücks Gardienen Blatt 32 zu erteilen, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger die Auflassung des Grundstücks Gardienen Blatt 52 in Gemäßheit des notariellen Vertrages vom 9. März 1910 zu erteilen, und zwar gegen Eintragung des im ge— nannten Vertrage für den Altsitzer Johann Kwacni vorgesehenen Ausgedinges und der unverzinslichen, 3 Jahre nach der Auf— lassung fälligen Kaufgelderresthypothek der Eheleute Johann Kwasni und Gottliebe Kwatni, geb. Kutzborski, bezw. derer? Erben im Betrage ven 420 „S, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Allenstein auf den 17. Dezember 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 98, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Allenstein, den 31. Juli 1913. Führer, Gerichtsschreiber des Königlichen

Landgerichts.

47948] Oeffentliche Zustellung.

Der frühere Schneidermeister W. Ber⸗ kan zu Charlottenburg, Kalserdamm 10, klagt gegen den Forsteleven Josef Macko— wiak, früher in Eberswalde i. Mark, Neue Kreuzstr. 18, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalt, unter der Behauptung, daß Be⸗ flagter ihm für gelieferte Kleidungsstücke 203,25 ½ schulde, und daß Berlin-Mitte als Erfüllungsort vereinbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 203 ½ 25 4 nebst 6 olo Zinsen seit 1. Januar 1912 an Kläger zu verurteilen. . mündlichen Verhandlung des Rechts- treits wird der Beklagte vor das König= liche Amtsgericht Berlin Mitte, Abt. 42, Neue Friedrichstr. 13— 14, J. Stockwerk, Zimmer 165/166, auf den 11. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Aktenzeichen: 42. C. 1495. 13.

Berlin, den 6. August 1913.

Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 42.

17937] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Fabtique Invicta Fils de R. Picard & Cse. in La Chaux de Fonds, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt

vorflseber des Jugendamts Rust, Bremen,

Feidak, jetzt unbekannten Aufenthalts,

Justtzrat Dr. Meyhner in Berlin, Kronen⸗

straße 66 67, klagt gegen den Kaufmann Walter Auerbach, fiüher zu Berlin Schöneberg, Menzelstraße 23 24, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be— hauptung, daß Beklagter ibr für im August 1906 gelieferte Waren nech 1647 Frs. 80 Ets. nebst Verzugszinsen schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 1647 Frs. S0 Cts. nebst 50 / Zinsen seit 19. Juli 18907 zu verurteilen und das Urteil nötigen⸗ falls gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckhsar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts 11 in Berlin Sw. II, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 67, auf den 7. November 19 RS, Vormit⸗ tags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Der Ver⸗ handlungstermin am 17. Oltober 1913 ist aufgehoben. Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 11. August 1913. Hesse, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

47947 Oeffentliche Zustellung. 2. D. 147.131.

Die Firma Kunsterzeugnisse Märkischer Metallwarenindustrie, 861 Emil Benecke in Berlin-Pankow, Spandauerstraße 40, Prozeßbevoll mächtigter: Rechts anwalt hofer in Berlin Pankow, Wollankstr. 1, klagt 3. Georg Och senreither, zuletzt in Eberstadt bel Darmstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 11. Juli 1913, fällig am 18. Juli 1913, mit dem Antrage: der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an Kläger 500 fünfhundert Mark nebst 6 0 Zinsen seit dem 18. Jult 1913 sowie 7,30 ½ Wechselunkosten zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin- Pankow, Kissingen⸗ straße 5/6, auf den 31. Ottober 1913, ,, 10 Uhr, Zimmer 23, ge⸗ aden.

Berlin · Pankow, den 11. . 1913.

Weyrauch, Aktuar, Gerichts schreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

47946] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Paul Rademacher in Eickel, Bielefeldstr. 14 Prozeßbevollmäch tigter: Rechtsanwalt Brung daselbst, klagt egen den Bergmann Stefan Gumpert, see r in Eickel, Manteuffelstr. 7, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund rück= ständigen Logisgeldes mit 28 und eines gegebenen Darlehns von 5 (s aus dem Jahre 1912, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteillung zur Zahlung von 33 (6 nebst 409 Zinsen seit 4. Juni 1913. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bochum auf den EH. No- vember E913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 44, geladen. Aktenzeichen 23 C 962/13.

Bochum, den 8. August 1913. (L. S.) Struwe, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

47950] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Reinh. Tetzer in Berlin, Schlesischestraße 42, Prozeßbevoll mächtigter: Justizrat Dr. Max Meyer in Berlin W. 8, Charlottenstraße 53, klagt gegen den G. Volgt, früher in Charlottenburg, Witzlebenstraße 41, wohnhaft, jetzt un— bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte wäbrend der Zeit vom 4. Februar 1913 bis 29. April I9ls3 die in der Klagezechnung verzeichneten Waren zu den daselbst angegebenen Zeiten und den angesetzten, vereinbarten, au angemessenen Preisen gekauft und geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 235 58 M dreiundzwanzig Mark 68 Pfennig nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Juli 1913 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verbandlung des Rechtästreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz) auf den 13. November 1913, Vor⸗ mittags O Uhr, Zimmer 55 II, geladen.

Charlottenburg, den 2. August 1913.

Wiebsche k, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.

47951] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Heinrich Humpert zu Berlin, Alte Jakobstraße 83, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Kolsen & Schmidt in Berlin, Potsdamer⸗ straße 116, klagt gegen den Kaufmann Gustav Volgt, früher in Charlottenburg, Witzlebenstraße 41 wohnhaft, zurzeit un—⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte lt. dem Wechsel vom 3. Mai 1913 über 130,35 4, zahlbar am 5. Juli 1913, als Akzeptant dem Kläger, welcher den Wechsel im Regreß⸗ wege eingelöst hat, die Wechselsumme von 136,35 S6 und 13 vom Hundert eigene 6 schuldet, mit dem Antrage, den

eklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 130,35 S nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 5. Jult 1913 an Kläger zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht

in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, a⸗

den 15. November 191 *, 2 9 Uhr, Zimmer 55 Il, geladen.

Charlottenburg, den 4. August 1913. Wie h sch ek. Gerichtsschreiber

des Königlichen Amte gerlchtg. Abt. 45.

47957] Oeffentliche Zustellung. Der Fäaufmann Heinrich Orth in Caln, Breitestraße Nr. 21, klagt gegen die . Wingerath, früher in Cöln, Pfeil. traße 45, jetzt ohne bekannten Aufenthalt. ort, unter der Behauptung, daß sie ihm aus Darlehn 21230 M verschulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig und durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu Zahlung von zweihundertzwölf Mark 303 nebst 400 Zinsen seit dem 28. März 195 zu verurtellen. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird die Be— klagte vor das Königliche Amtsgericht hie, Abteilung 69, Zimmer Nr. 148, 1. Stoch, Justijgebäude am Reichenspergerplatz, auf den 30. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. 69. C. 1035/13. 2. Cöln, den 13. August 1913. (L. S. Engelskirchen, Aktuar, Gerichtt⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

47944] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M. Burlin & Co. in Foist J. ., Klägerin, Prozeßhevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hawlitzky in Forst . E, klagt gegen den Studenten Mardari, früher in Freiberg in Sachsen, jetzt un— bekannten Aufenthalts, Beklagten. Die Klägerin behauptet, daß ihr der Beklagte aus dem Jahre 1911 für gelieferte Waren den Betrag von 27,55 4 schuldet. Sle beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 27,55 S6 nebst vier vom Hundeit Zinsen seit dem 21. Februar 1912 und zur Tragung der Kosten vorläufig voll. streckkar zu verurteilen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf den 31. Ottober 1913, Vor⸗ mittags 9 23 vor dem Kgl. Amtgz⸗ gericht in Forst i. L. anberaumt. Dazu wird der Beklagte geladen. Jur öffent⸗ lichen i ing wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Forst i. L., den 7. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

47952

Der Kaufmann Kail Strokorb zu Berlin, Neue Friedrichstraße 38, 40, Prozeß bevgllmächtigter: Rechtsagent A. Schulze zu Jüterbog, klagt gegen den Kaufmann Otto Riedel, früher zu Nowawes, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be— hauptung, daß Beklagter von ihm, dem Kläger, laut Rechnung vom 13. Dezember 1895, Waren zu der daselbst angegebenen Zeit und dem angesetzten, vereinbarten, auch angemessenen Preise im Gesamt⸗ betrage von 120 auf vorherige Be— stellung geliefert erhalten hahe gleichzeitig mit der Rechnung, daß Beklagter die Ware und Rechnung angenommen hat, ohne Einwendungen zu machen und daß er die Ware verbraucht bezw. veräußert hat, ohne deren Preis an ihn, den Kläger, zu zahlen, mit dem Antrage, dahin zu er— kennen: Der Beklagte wird verurteilt, an Kläger 120 nebst 50 Zinsen seit dem l. Januar 1901 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Potsdan, Kaiser Wilhelmstraße 8, Hintergebäude, Zimmer A 59, auf den L5. November E9E3, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Potsdam, den 6. August 1913. (L. S.). Jeckste in, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abteilung 4b.

46821] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma L. O. Rehberg in Königt— berg . Pr. Prozeßbevollmächtigter: Rechte⸗ anwalt Max Moͤller daselbst, klagt gegen

ch die Frau Emmg Teifing, geb. Spangel,

unbekannten Aufenthalts, früher in Eydtkuhnen wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte von der Klägerin in der Zeit vom 22. März bis 24. Mai 1910 Waren zum vereinbarten Preise von 74,11 6 zum Geschäfte betriebe gekauft und empfangen habe, daß Zablun! nicht erfolgt sei und daß Klägerin daher neben der Hauptforderung von 74,11 4 noch 5 o/ Zinsen von in Summe seit dem 24. Juni 1910 ab verlange, mit den Antrage, die Beklagte kostenpflichtig z verurteilen: 1) an die Klägerin 74,11 nebst 5 o/ Zinsen seit dem 24. Juni 1910 zu jahlen, 3) das Urteil für vorläufig vob streckoar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird d Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Stallupönen auf den B. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, Jimmet Nr. 8, geladen Stallupönen, den 1. August 1913. Der Gerxichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Trimuschat, Amtegerichtssekretär.

47953 Kassenzeichen: Erg. L. B. 3M. Der Maurer Hugo Stephan aus Lange; wiesen in Thüringen, zuletzt in Caffe, schuldet uns an Gerichts kosten und Neben kosten zu obigen. Kassenzeichen mne 33 M 93 3. Er wird aufgefordert, diesen Betrag oder einen Teil desselben binnen 2 Wochen an die Gerichtskasse hier in zahlen oder unter Angabe des Kah, zeichens portofrei einzusenden, anderen all aber anzuzeigen, in welcher Weise er seine Schuld zu berichtigen beabsichtigt. Erfurt, den 25. Juli 1913. Königliche Gerichts kasse.

Schlauch, Rendant i. V.

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. Unter uchungssachen.

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 16. August

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Gerichtsnotar Wiedenmann in Hall als Konkursverwalter über den Nachlaß der Roösalie Beyschlaß, Witwe in Hall, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Beck in Hall, klagt gegen Robert Beyschlag, FRaufmann von Hall, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Beklagten, wegen Bürgschafteregreßforderung, mit dem An frag, durch ein gegen Sccherheitsleistung porläufig vollstreckbares Urteil für Recht ju erkennen: Beklagter sei kostenfällig schuldig, an den Kläger 2100 (S0 nebst Prozeßzinsen zu bezahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zibilkammer des K. Landgerichts Hall auf Samstag, den 18. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hall, den 14. August 1913. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts:

Markert.

19 4 10

932]

In Sachen der Lothringer Brauerei, Aktiengesellschaft in Metz⸗Devant⸗les⸗ Ponts, vertreten durch ihren Direktor Disqué daselbst, Klägerin, Widerbeklagte, zerufungsklägerin, Einspruchsbeklagte, Pro⸗ eßbevoll mächtigte: Rechtsanwälte Burg, framer und Freudenthal in Colmar, gegen I) den Johann Buchholz eigenen Namens nd als Miterben seiner verstorbenen hefrau, Lina geb. Albert, früber Wirts⸗ eute in Großmoyeuvre, jetzt in Nilvingen, 2) den Werkmeister Friedrich Rieß in MNilvingen, Beklagte, Widerkläger, Be⸗ ufungsbeklagte, Einspruchskläger, Prozeß⸗ epwollmächtigter: Rechtsanwalt Boden— eimer in Colmar, wegen Forderung, J. D. 199104, 1I. U. 90 b oh, ist das Verfahren nach dem Tode der Ebefrau zuchholz, geb. Albert, durch Beschluß vom 0. Juni 1966 ausgesetzt worden.

Wir laden nunmehr die Obengenannten, sämlich: 1) Alfred Buchholz in Watten—⸗ beid, Freiheitsstr. 19, 2) Paul Buchholz, tüher Wattenscheid, Freiheitsstr. 19, jetzt hne bekannten Wohn- und Aufenthalts⸗ pit, in ihrer Eigenschaft als Erben und Rechtsnachfolger ihrer am 6. Oktober 1903 Ferstorbenen Mutter, Ehefrau Johann uchholz, Lina geb. Albert, persönlich wie uch in der Person ihres Prozeßbevoll⸗ mächtigten Herrn Rechtsanwalts Boden eimer zur Aufnahme und zur Verhand⸗ Ung der Hauptsache in den vom Herrn botsitzenden anzuberaumenden Termin nit der Aufforderung vor, einen bei dem ktaiserlichen Oberlandesgericht Colmar zu—⸗ pelssenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Wir werden eventuell im Wege des FVersäumnisverfahrens beantragen: die be⸗ kanptete Rechtsnachfolge als zugestanden anjunehmen und das Versäumnisurteil om 8. März 1905 mit der Maßgabe ufrecht zu erbalten, daß die beiden Be— when als Miterben ihrer Mutter, der m hefrau Johann Buchholz, Lina geb. Abert, verurteilt werden, samtverbindlich mt deren Ehemann, dem Beklagten zu 1, nd dem Beklagten Rieß an die Klägerin nete 1515,B76 S nebst 5 0 Zinsen seit tä„Mobember 19502 zu bezahlen und die dosten beider Instanzen, soweit sie nicht ai tlgen Beklagten auferlegt sind, zu hh E Uechtsanwalt: (gez) Freudenthal. Colmar, den 4. August 1913.

n das Kaiserliche Oberlandesgericht

. Colmar.

n ermin zur Aufnahme des Verfahrens r Verhandlung der Hauptsache gegen e fred Buchholi in Wattenscheid, Frei⸗ i 19, h. Paul Buchholz, früher in Futtenscheid, Fretheitsstr. 19, jetzt ohne unten. Wohn. und Aufenthaltsort, lor belt umt auf den 19. Dezember . gj Vormittags 9 Uhr, vor dem s swilsenat. Y. Die Ladungsfrist wird Wochen bestimmt.

mar, den 8. August 1913.

Vet Vorsitzende des Feriensenats des

K. Oberlandesgerichts: (gez) Roeffs.

. Beschluß.

l öffentliche Zustellung der Ladung

Terminsbestimmung an Paul Buch⸗

. ö engenannt, wird bewilligt.

a mar den 8. August 1913.

9 siches Vberlandesgericht. Feriensenat. ) Ro effs, Kreu ße, Dr. Schulz, gin Hirsch, Weyland. ut richtige Abschrift:

h Der Gerichtsschreiber de Kalserlichen Oberlandesgerichts: (. S.) (Unterschriftj.

Verdingungen rt.

481921 Versteigerung.

meinem Amtslokal zu Berlin,

steigern.

Cöln, Band 98, Blatt 3884 in

sprünglich 90 0090 dem 40 000 6

tragen.

6,

66 900 0) Mark nebst Zinsen im Range vor.

Rechtsanwalt und Notar im Bezirk des Königl. Kammergerichts. 479121 Verdingung von Sauerkohl. Donnerstag. 1913. Mittags 12 Uhr, sollen 52 000 kg Sauerkohl für das Verpflegungs⸗ amt Wilbelmshaven öffentlich verdungen werden. Aufschrift ‚Verdingung von Sauerkohl“ sind bis zum Verdingungstermin der unterieichneten Behörde einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage. Die Lieferungsbedingungen liegen im Zimmer 41 der Intendantur zur Einsicht aus; sie können auch gegen Einsendung von 60 z von der Intendantur bezogen werden. Wilhelmshaven, im August 1913. Kaiserliche Marineintendantur. 47910 Die Lieferung von jährlich zusammen: etwa 800 000 m Band, weißleinen, schmal, 60 000 Band, grauleinen, 130 000 Vorlegeband, grauleinen, 10 000 „Band, blauleinen, 55H 000 Band, rotbaumwollen, 60 000 . Band, schwarzwollen, 1500 Band, blauwollen, 000 Strippenband, schwarz, 000 Strippenband, schwarz, gelbgestreift, Strippenband, braun, Stck. Bronzereifen Messinghülsen für die Marinebekleidungsämter Kiel und Wilhelmshaven soll vom 1. April 1914 ab entweder auf 1 Jahr oder auf 5 Jahre, mit dem beiderseitigen Recht halbjährlicher Kündigung, vergeben werden. Lieferungen erfolgen ratenweise. Lieferungsbedingungen liegen zur Ein— sichtnahme in der Registratur des Be— kleidungsamtes aus oder werden gegen Einsendung von 2 „S6 abgegeben. Nachproben werden gegen Erstattung der dafür festgesetzten Kosten abgegeben. Angebotsproben sind bis zum 20. tober 1913, Angebote, gut verschlossen, versehen mit der äußeren Aufschrift Angebot auf Bekleidungsmaterialien“ sind bis zum Eröffnungstermin, 24. Ok⸗ tober 19H33, IHE Uhr Vormittags, an das unterzeichnete Amt einzusenden. Angebotsproben sind von allen Bewerbern, auch von den bisherigen Lieferern, ein—⸗ zureichen. Nicht mit Proben belegte An— gebote, von wem immer sie abgegeben sind, . unberücksichtigt. Zuschlagsfrist: 6 Wochen. Marinebekleidungsamt Wilhelmshaven.

25 12

2000

80 000 mit

CO * Ok⸗

47911

Verdingung von Pflaumenmus. Mittwoch den LO. September 1913, Mittags I2 Uhr, sollen 21 500 kg Pflaumenmus für das Verpflegungsamt Wilhelmshaven öffentlich verdungen werden. Verschlossene Angebote mit der Auf⸗ schrift Verdingung von Pflaumenmus“ sind bis zum Termin an die Marine— intendantur Wilhelmshaven einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage. Die Lleferungsbedingungen liegen im Zimmer 41 der Intendantur zur Ein— sicht aus; sie können auch gegen Einsendung von 60 * von hier bezogen werden. Wilhelmshaven, im August 1913. Kaiserliche Marineintendantur.

47909 Verdingung.

Für die Marinebekleidungsämter Wil— helmshaven und Kiel soll vom 1. April 1914 der Bedarf folgender Gegenstände auf 1 oder 5 Jahre mit dem Recht gegen⸗ seitiger Kündigung bis zum 30. September seden Jahres vergeben werden:

) Renntierlederne Handschuhe.

2 Seidene Landmützenbänder mit In⸗ schrift aus Aluminium und roter Seide. 3) Seidene Halstücher.

4 Gamaschen aus braunem Segeltuch.

3) Verkäufe, Verpachtungen,

Am Donnerstag, 21. August 1 91:3 werde ich Nachmittags um 4 Uhr in mein Linden⸗ straße 16.17. 2 Treppen, eine Hypothek von (50 0900 /) fünfzigtausend Mark nebst Ho /o Jahreszinsen öffentlich meist⸗ bietend gegen sofortige Barzahlung ver— ; Die Hypothek ist auf dem Grund⸗ stück, Grundbuch des Königl. Amtsgerichts Abtei. lung III Nr. 20 als Teilpost von ur⸗ Rest der im Range vorgehend, einge— ra Nach dem Hppotbekenbrief stehen diesen 50 000 S andere Hypotheken von fünfhundertfünfzigtausend

Justizrat Eugen Berthold Auerbach,

den 4. September

Verschlossene Angebote mit der

Die Termine hierzu werden festgesetzt: zu 1 auf den Vormittags 11 Uhr,

1913, Vormittags EH Uhr, 1913, Vormittags 11 Uhr.

pünktlich bei dem unterzeichneten Amt ab— gegeben sein. Sie müssen gut verschlossen und durch die Aufschrift:

als Angebot kenntlich gemacht sein.

Angebotsproben sind von allen Bewer— bern ohne Ausnahme besonders Verdingungstermin einzureichen:

zu 1 bis zum 21. Oktober, 12 Uhr,

zu 2 und 3 Mittags 12 Uhr,

zu 4 und 5 bis zum 4. Mittags 12 Uhr.

Angebote ohne vorber eingesandte Proben werden nicht berücksichtigt. Zuschlagsfrist 6 Wochen, für seidene Tücher und Mützen⸗ bänder bis zur Beendigung der Unter— suchung.

Bedingungen liegen in der Reglstratur aus und können für jeden Gegensiand be— sonders gegen Einsendung des Betrages von 1,50 16 in Briefmarken bezogen werden.

Wilhelmshaven, den 12. August 1913. RKaiserliches Marinebekleidungsamt.

Mittags

bis zum 28. Oktober,

November,

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ . lich in Unterabteilung 2.

47671) Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus— führung des Bürgerlichen Gesetzhuchs vom 16. Nopember 1899 der Stadt Hamm die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld ver⸗ schreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 8 000 000 „SS, in Buchstaben: acht Millionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung der Hafen— anlage und zum Bau einer Hafenzufuhr— straße, zum Ausbau der Kanalisation und zum Bau einer Zentralkläranlage, zur Er⸗ richtung eines katholischen Lehrerseminars, einer Volksbadeanstalt und eines Berg⸗ amtäagebäudes, zum Ankauf von Grund stücken, zur Uebernahme von Aktien des Bades Hamm, zur Leistung eines Kosten— zuschusses für den Bahnhofsumbau und zur Tilgung älterer Anleihen. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, je nach der Lage des Geldmarkts bei der Begebung mit 3 bis 409 jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden 1. Januar ab jährlich mit 2,1 0 90 des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldperschreibungen, zu tilgen. Rück— einnahmen aus Verkaufserlösen und An⸗— liegerbeiträgen sind zur außerordentlichen Tilgung der Anleihe zu verwenden. Vorstehende Genehmigung wird vor— behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung vom Staate nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu

machen. Juli 1913.

Berlin, den 31. Der Minister Der Finanz⸗ minister.

des Innern. Im Auftrage: Im Auftrage: (Unterschrist.) Unterschrift.) NM. d. J. IVa. 1845.

F.⸗M. J. 10972. II. 10629. Regierungsbezirk ; Arnsberg.

Sch u ldverschreibung

der Stadt Hamm (Westf.) Ausgabe 19... , het, . Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom .. ten ... 1913 (Deut⸗ scher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom .. ten .. ...... 513.

Gemäß den von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Arnsberg genehmigten Beschlüssen des Magistrats und der Stadbt⸗ verordnetenversammlung vom 25. April L13721. Mai 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von 8 0090 000 S bekennt sich der

Provinz Westfalen.

36

b) Moskitonetze.

29. Oktober 1913, zu T und 3 auf den 5. November zu A und 5 auf den 12. November Angebote müssen bis zu diesen Terminen

8 n r. Angebot guf Handschuhe, Mützenbänder usw.“ deutlich

vor dem

Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von SZ, welche mit .. . Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden 1. Januar ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 2,1 0 des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ö Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung geschleht im Monat September jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal, zu kündigen. Tie durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be— zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt diei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Arnsberg und in dem jeweiligen amt⸗ lichen Kreisblatte der Stadt Hamm.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen be— wirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit .. . . . Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) und bei den bekannt zu machenden sonstigen Zahlstellen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällig—⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Fahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldperschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrate zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der 88 1064 ff. der Zipilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vier⸗ jährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrate anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus- geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vor— gelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es ö denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der An⸗ spruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halb⸗ jährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres.. . ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt

gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein reihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe wider

Magistrat der Stadt Hamm (Westf.)

namens der Stadt durch diese für jeden

Anspruch aus dieser Schuldver⸗.

bei der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) .

beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eUnge⸗ gangenen Verpflichtungen hafiet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Aus⸗ fertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Hamm (Westf.), den. ten ... 19. .

Der Maglstrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats⸗ dirigenten und eines zweiten Magistrats—

mitgliedes.)

(Stadtsiegel.)

Ausgefertigt:

(Eigenbändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontroll⸗ beamlen.)

Regierungsbezirk Arnsberg. Zinsschein

te Reihe der Schuldverschreibung der Stadt „Buch⸗

Provinz Westfalen.

zu Hamm (Westf.), Ausgabe 19. , MS zu J . HJ

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt

gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom

ab die Zinsen der

uldperschreibung für das

Halbjahr vom ... ten ö.

ten , be .

Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) oder

bei den bekannt gemachten sonstigen Zahl⸗ stellen. .

Hamm (Westf.), den .. ten ... 19 .. Der Magistrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats⸗ dirigenten und eines zweiten Magistrats⸗ mitgliedes.) Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein er⸗ lischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjaͤhrt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Westfalen. Regierungsbezirk

Arnsberg. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr Schuldverschreibung der Stadt Hamm (Westf. ), Ausgabe 19 .., Buchstabe . Nr., über ct.

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . .. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom 19 . ten 9 . . nebst Erneuerungsschein bel der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.), sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung der Ausgabe bei dem Magistrate widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. . n, Trockenstempel des 6

Stad isie gels.) Der Magistrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats⸗ dlrigenten und eines zweiten Magistrats—⸗ mitgliedes.)

47906, . . Königlich Rumänisches Finanzministerium.

Direktion der Generalbuchhalterei. Oeffentliche Schuld. Die 21. Verlosung der Obligationen der S o/ Rumänischen amortisierbaren Rente von 1903 Anleihe von 185 000 009 Franes wird am 19. August IL. September 1913, Vm. EO Uhr, im Finanzministerium in einem zu diesem Zwecke besonders hergerichteten Saale, in Gemäßheit der im Moniteur Officiel Nr. 245 vom 7. Februar 1906 veröffentlichten Bestimmungen des neuen Verlosungsreglements, stattfinden. Bei dieser Verlosung werden gatlonen im Gesamtnennbetrage von 1220 0900 Franes gezogen, und zwar: 2 Obligat. zu 5000 Fres. 210000 2500 ) 374 000

M6Gobh d MNR

Oßli 6

. .

12 Obligat. zu einem Ge— samtnennbefrage von Fres Es stebt dem Publikum frei, der

20000

Nr er Sen

sprochen hat. In diesem Falle sowie

losung beizuwohnen. Der Finanzminister.