die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Ostrowo auf den 26. November 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bel dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. SOstrowo, den 19. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
49543] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Ernestine Siegel, geborene Seidel, in Berlin, Lausitzerstraße 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Straube, Berlin, Charlottenstraße. Yb, klagt gegen ihren Ebemann, den Schlosser Ludwig Siegel, früher in Treptow bei Berlin, Bouchéstraße 83, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 7. R. 52. 13, mit dem Antrage prinzipallter: die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be— klagten als den allein schuldigen Teil zu erklären, eventualiter: den Beklagten zu verurteilen, die eheliche Gemeinschaft mit der Klägerin wiederberzustellen. De Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts IJ in Berlin 8. 11, Hallesches Ufer 29.31, Zimmer Nr. 40, auf den 20. Januar 1814, Vor⸗ mittags 0 Ühr, mit der Auf— forderung, elnen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge— macht.
Verlin, den 18. August 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
49316] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Berta Sindolka, geb. Taube, in Grünberg, Schlesien, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Glaser in Glogau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Emil Sindolka, früher in (Grünberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be— klagte die Klägerin im Jahre 1907 grund. log' verlassen und seitdem nichts von sich habe hören lassen, mit dem Antrege auf Verurteilung des Beklagten zur Her⸗ stellung der ehelichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Land gerichts in Glogau auf den TZR. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich ,, bel diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmaͤchtigten vertreten zu lassen.
Glogau, den 16. August 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
498131 K. Amtsgericht Eßlingen.
Oeffentliche Zustellung. Ferien⸗ sache. Die Anna Hartmann, geb. am 27. Februar 1913 in Friedrichshafen, ver⸗ treten durch ihren Vormund Stefan Hart— mann, Landwirt in Ludesch, Bez⸗Amt Bludenz. Projeßbepollmächtigter Rechts— auwalt Leuthi in Tettnang, klagt gegen den Johannes Gihr, Bäcker, mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhalt, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an den Vormund der Klägerin vom 27. Februar 1913 bis zu Deren vollendetem 16. Lebensjahr eine in vierteljährlichen Raten von je 60. jeweils am 27. Februar, 2. Mat, 27. August und 27. Norember voraus, zablbare jährliche Unterhalisrente von 240 6 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und dies Urteil hin— sichtlich der verfallenen und jeweils fällig werdenden Beträge für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklaren. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird der Be— klagte Johannes Gihr vor das K. Amts- gericht in Eßlingen auf Dienstag, den 14. Ottober E IS, Vormittags 9h hr, geladen.
Den 20. August 1913.
Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts. Weeber.
49666) Oeffentliche Zustellung. ;
Der Weinhändler Alois Binder in Bad Homburg v. d. H., Projeßbevoll— mächtigter: Rechtskonsulent Ludwig in Bad Homburg v. d. H, klagt gegen den Max Tang, früher in Bad Vomburg v. d. H., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Be⸗ klagte als Akzeytant aus dem Wecksel vom 24. August 1912 190 4 schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 190 ( nebst 6 vom Hundert 3insen seit dem 23. Oktober 1912 sowie 60 3 Wechsel⸗ unkosten, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits wird der Beklagte vor das . Amtsgericht in Bad Homburg p. d. auf den L6. Ottober 19 ÆRE3, Vormit- tags 9 Uhr, geladen.
Bad Homburg v. d. S., den 19. August
1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerschts.
49667] Oeffentliche Zustellung.
Der Weinhändler Alois Binder in Bad Homburg v. d. H, Prozeßbevollmächtigter: Feechtskonsulent Ludwig in Bad Homburg v. d. H, klagt gegen den Mar Lang. früher in Bad Homburg v. d. H., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß
des Wechsels vom 18. Juli 1912 den Betrag von 120 M schulde, und daß ihm durch den Protest 3 „ Kosten eytüanden feien, mit dem Antrage auf Zahlung don 20 ½ nebst 6 vom Dundert Zinsen seit November 1912 sowie 340 0 Wechsel. unkoften, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und daß Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zar mündlichen Verhandlung des Rechts. streits wird der Beklagte vor das König= liche Amtsgericht in Bad Homburg vd. H. auf den 6. Oftober E91AS, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Bad Homburg v. d. S., den 19. August
1913. ö Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
49539) Oeffentliche Zustellung.
Der Großherzogl. S. Hofspediteur W. Sfaupendahl in Weimar, Prozeßbevall⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Kronfeld und Heinecke in Weimar, klagt gegen i . Emil Schubert. zuletzt n Berlin Reinickendorf, Berlinerstraße 22a, 3. It. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß er dem Beklagten 1060 Js einhundert Marh) Neisevorschuß zum Antritt als Packer für seine Peters⸗ burger Filiale gegeben, diese Stellung, weik er angeblich krank, aber nicht ange⸗ treten habe, sodann am 10. Sey lember 1912 60 ½ — sechzig Mark — abschläglich bezahlt, sodaß ein Restbetrag von 40 M verbleibt, mit dem Antrage, den Bellagten zur Zahlung von 40 M nebst 4 0lo Zinsen seit dem J. September 1912 an den Kläger zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsssreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin. Wedding in Berlin N. 20, Brunnen platz, Zimmer 52, auf den 7. Oktober 19135, Vormittags 95 Uhr, geladen.
Berlin, den 15. August 1913. Voigt, Gerichtsschreiber des Königlichen
Amtsgerichts Berlin⸗Wedding.
49533] Oeffentliche Zustellung. Der Theaterdirektor Herbert Mühlberg in Kudowa, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Dr. Dienstfertig in Breslau, klagt gegen die Schauspielerin Käthe (Katharina) Gusch früher in Breslau, Kaiser Wilhelm⸗ straße 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte durch schriftlichen Vertrag vom 24. April 1917 als Schausplelerin an dem Kur— tbeater in Kudowa für die Zeit vom 13. Mai bis 31. August 1913 gegen ein Spielhonorar von 106004 für jede Vor— stellung beschäftigt gewesen und im § 8 biefes Vertrages eine Vertragsstrafe von 00 M für den Fall des Vertragsbruchs vereinbart sei, daß die Beklagte sich des Kontraktbruchs schuldig gemacht habe, da sie ihr Engagement bel dem Kläger nicht angetreten habe, mit dem Antrage: 1) die Beklagte zu verurteilen, an Kläger 300 00 nebst 0½ Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2) das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erflären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wind die Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 145, auf den 21. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Breslau, den 18. August 1913. Der Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
46814 Oeffentliche Zustegung.
Die Wohnungs, Kultur⸗Aktien. Gesell. schaft, vertreten durch den Verstand Dr. Jansen, Charlottenburg, Hardenberg straße 12, Prozeßbevollmächtigter; Justizrat Alexander Jansen J. in Berlin W. 56, Hinter der katholischen Kirche 2, klagt gegen den Koufmann Fran Feilchenfeld, früher in Berlin. Kurfürstendamm 216, später in Wien 1II., Rennweg 9, wohn— haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be bauptung, daß der Beklagte in die Auszahlung der zur Erwirkung der gegen ihn in den' Akten 10 C0. 2913 durch das Amtegericht Charlottenburg erlassenen einstweillgen Verfügung hei der Königlichen Ministerlal. Militär- und Baukemmissien hinterlegten 300 M zu willigen hat, nach⸗ dem die Rückzabe der mittels der einst— weillgen Verfügung herausbegehrten Gegen⸗ flände erfolgt ist, und daß der Beklagte verpflichtet ist, die durch, den Erlaß der einstwesllgen Verfügung entstandenen Kosten in Höbe von 36 * zu tragen, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu berurieilen, a. darin zu willigen, daß die mit der Hinterlegunggerklärung vom 23. April 1913 bei der Kasse der Königl. Ministerial Mililär, und Baukommisston zum Kassen⸗ zeichen H. A. 203 13 hinterlegten 300 0 nebst den aufgelaufenen Depositalzinsen an Klägerin zurückgezahlt werden, b. an Klägerin 36 6 zu zahlen. Die Klägerin ladei den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das König— siche Amtsgericht in Charlottenburg, Amts⸗ gerichteplatz, auf den 4. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, II. Stockwerk, Zimmer 44. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 10. C. 1058 13 — 5
Charlottenburg, den 26. Juli 1913
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abteilung 10. Noack, Gerichtsaktuar.
49820] Oeffentliche Zustellung.
Der Rentier Emil Fraenkel zu Berlin, Kurfürstendamm 264, Proʒeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Justi rat S. Hey⸗ mann in Berlin, An der Apostelkirche 8, klagt gegen den Architekten Friedrich Taboret. zuletzt in Wilmersdorf, Prinz
ihm der Beklagte als Akzeptant auf Grund
Regentenstraße 98, jetzt unbekannten
Aufenthalts. Der Kläger trägt vor: Der Beklagte hat im Hause des Klägers, Prinz Regentenstraße 98, vom 1. April d. Js. ab für die Zeit bis zum 1 April 1915 eine Wohnung gegen eine monatliche vor⸗ auszuzahlende Miete von S3, 37. 66 ge⸗ mie let. Der Beklagte ist, da er die Miete nicht gezahlt hat, gemäß 5 2 des Vertrag? auf Räumung verklagt und dem gemãtz durch Urteil des Königlichen Amtsgerichts Charlottenburg vom 29. Mai 1913 in den Akten 15. C. 756 13 verurteilt worden. GHhemät § 2 haftet der Mieter für den Ausfall an Miete auch im Falle der Räumung. Demgemäß bat der Beklagte noch zu zahlen die Miete für Juni, Jult, Auguft und September 1913. Der Kläger beantragt, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 16670 4 nebst 40ũ Zinfen seit dem 1. Juli 1913, fernerhin am 1. August 1913 und 1. Sep⸗ tember 1913 je 83,35 M nebst 40,0 3Zinsen am Verfalltage zu zahlen, das Urteil auch nötigenfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg (Amts gerichteplatz ) auf den 30, Oktober E913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 55 II, ge; faden. Die Einlaffungsfrist ist auf zwei Wochen bestimmt.
Charlottenburg, den 16. August 1913.
Wiebschek, Gerichtsschreiher des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.
498191 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Glogoweri L Co, in Berlin, Friedrichstraße 208, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ernst Aufrecht in Berlin, Seydelstraße 31, klagt gegen den Carl Schüler, früher in Berlin W. 50, Achenbachstraße 2, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund von Arbeits, und Materialienlieferung im Jahre 1912. mit dem Äntrage auf vorläufige vollstreckbare kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 61,96 M nebst 400 Zinsen seit dem J. Februar 1913. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechlsstreits wird der Be. klagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Abteilung 42, auf den I. November 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 35, 1 Tr. Amtsgerichts. platz, geladen. Aktenzeichen 42 C. 913.13.
Eharlottenburg, den 18. August 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
49816 Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikbesitzer Gustav Piltz zu Danzig Langfuhr, Hauptstraße 130, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justijrat Hunrath in Danzig, klagt gegen den früheren Ritter— gutsbesitzer Franz Flippel, zuletzt in Königsberg i. Pr., Tragheimer Kirchen⸗ straße 56 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter ihm aus dem in Abschrift zu den Akten überreichten Wechsel vom 24. Januar 1913 über 38 000 , zahlbar am T. Juli 1913, der nach dem in Ab— schrift beigefügten Protest vom 3. Juli 1713 mangels Zahlung protestiert ist, die Wechselfumme von I8 G00 6 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten— pflichtig zu verurteilen, dem Klãger I8s G90 „ nebst 6 oo Zinsen seit dem 3. Juli 1913 und 41,509 „6 Wechsel⸗ unkssten zu zahlen. Der Kläger lädt den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handelssachen des Königlichen Land— gerichts zu Danzig, Neugarten 30 –- 34, Zimmer 327, auf den 14. November 9K, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Danzig. den 14. August 1913.
Grüänke, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
49548] Oeffentliche Zustellung. ;
Die Deuische Elektrizitäts⸗Gesellschaft in Berlin, Projeßbevollmächtigter:; Rechts, anwalt Dr. Neumann in Danzig. klagt gegen den Geschäftsführer Ernst Wiegel, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher zu Langfuhr, Lindenstraße 5. unter der Be— Behauptung, daß der Beklagte Geschäfts. führer des Zweigbureaus Danzig bei der Klägerin war und als solcher vertrags— mäßig von Kunden Zahlungen eingezogen, an die Klägerin jedoch nicht abgeführt hat, die bis jetzt einen Betrag von 3000 6 festgestellt hat, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 3000 6 nebst 400 Zinsen selt dem 25 Juli 1913 zu zahlen und das Ucteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor die dritte Zivilkammer des Köntg⸗ lichen Landgerichts zu Danzig auf den 22. Ottober A913, Vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Danzig, den 19. August 1913. Freder, Landgerichts sekretär, als Gerichts⸗
schreiber des Königlichen Landgerichts.
49821] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Kahmann und Engelking in Bieleseld, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Berend und Sond⸗ heim in Dortmund, klagt gegen die Ge— schäfteinhaberin Emma Krösche, früher in Dortmund, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß Be⸗
klagte ihr sür käuflich erhaltene Waren
klagten
und Portoauslagen 133 60 0 schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurtellung zur Zahlung von 1533,60 S nebst 5½ Zinsen seit 13. Dezember 1912. Zur mundlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits wird die Be—⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Dortmund auf den 24. Ottober 1913, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 145, geladen. Dortmund, den 19. Auqust 1913.
Hegemann, Gerxichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
49549] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft Jakob Großterlinden in Friemersheim, vertreten durch ihren Gesellschafter J. Großterlinden dafelbst, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Tenbergen und Meisterernst in Duisburg Ruhrort, klagt gegen den früheren Wirt, nachmaligen Reifenden Gerhard Bausch. zuletzt in Eichelskamp bei Duisburg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß derselbe in den Monaten Äpyrif, Mai. Juni und Juli d. J. 59g09g 00 M. Kuntkenforderungen eingezogen habe und die Ablieferung verweigere, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 5909 Æ (in Buchstaben; Fünftausendneunhundertneun Mark) nebst Ho o Zinsen seit dem 1. August 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil gegen Sicher⸗ heitsleiftung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Duisburg auf den 8. November 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Duisburg, den 12. August 1913.
Bremer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
49815
Der Fahrikbesitzer Julius Mecklenburg in Berlin. Wilhelmsberg, Lüderitzstraße 7, Projeßbevollmächtigte; Rechtsanwalt Her⸗ mann Leiser in Berlin- Hohenschönhausen, klagt gegen 1) den Oskar Schaefer, 2) dessen Ehefrau Grete Schaefer, zu 1 flüher in Gnefen, jetzt unbekannten Auf⸗ halts, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagten ihm aus dem Schuldschein vom 15. Juni 1999 den Betrag von 34840 nebss 400 Zinsen seit dem 1. Oktober 1909 verschulden, mit dem Antrage, 1) die Beklagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 349.40 „ nebst 409 Zinsen seit 1. Oktober 1909 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2) den beklagten Ehemann ferner zu derurtellen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden, 3) das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte zu 1 wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Könialiche Amts—⸗ gericht in Gnesen auf den 20. Ortober 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 18, geladen.
Gnesen, den 19. August 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
48933] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneldermeister Paul Boide hier, Breiteweg 103, klagt gegn den Kaufmann Gustav Nagel, früher zu Demmin in Pommern, jetzt unbekannten Aufenthalts, ünter der Behauptung, daß ihm aus dem am 4. Juni 1904 fälligen Wechsel, welcher dem Schuldner zur Zahlung nicht vor, gelegt werden konnte, weil derselbe nicht zu erreichen war, der Betrag von 300 und ferner an entstendenen Unkosten für die Anfragen beim Meldeamt 70 3 zustehen, mit dem Antrage, an den Kläger 300 nebst 409 Zinsen seit dem 4. Juni 1904 und 70 3 Auslagen zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Käntgliche Amtegericht zu Magdeburg, Halberstädterstr. 131, Zimmer 109, auf den 4. November 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Magdeburg, den 9. August 1913.
Blau, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts A. Abt. 5.
49540] Oeffentliche Zustellung. Der Bote Hubert Kalkbrenner zu Mül⸗ heim am Rhein, Deutzerstraße 31, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Dünner zu Mülheim am Rhein, klagt gegen den Fabrikarbeiter Peter Faßbender, früher in Mülbeim am Rhein, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn und Aufenihaltsort, unter der Behauptung, daß Kläger, welcher von dem Beklagten ein Haus mit Wirtschafts⸗ betrleb übernommen und zur Sicherheit des Beklagten 500 M bei der Sparkasse hinterlegt hat, auf Betrelben des Be— n Konze ssione gesuch zurückgezogen
habe, und daß Beklagter dadurch selbst die Wirksamkelt des Vertrags verhindert und daher auch keinen AÄnspruch auf Sicherstellung der dem Kläger aus dem Vertrag obliegenden Leistungen habe, mit dem Antrag: J. den Beklagten zu ver⸗ urteilen: 4. darin einzuwilligen, daß der auf den Namen des Beklagten bei der Svparkasse des Landkreises Mülheim am Rhein zu Mülheim am Rhein auf das Sparkassenbuch Nr. 34 560 im Mai 1908 hinterlegte Betrag von 500 „M noebst den aufgelaufenen Zinsen an den Kläger aus⸗ gezahlt werde, b. die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen; II. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtastreits
wird der Beklagte vor das. Königliche Amtsgericht in Mülheim am Rhein auf den 27. CDttober 1913, Vormittags 9 uhr, nach Regentenstraße Nr. 45, Zimmer 7, geladen. Der Kläger hat Jeltend gemackt, daß das hiesige Amts. gericht zuständig sei, weil der Bellagte in Mülheim am Rhein seinen letzten be, kannten Wohnsitz hatte.
k am Rhein, den 14. August Friedrich, Amtsgerichte sekretär, Gerichte. schreiber des Königlichen Amisgerichtz.
, ,, . Zustellung.
Die Molkerelbesitzerin Elisabetha Gräntzel in Nürnberg, Wirthstraße 23. vertrefen durch , ,,, Kießkalt in Nürn. berg, klagt gegen den Molkerei und Schrot— müblbesitzer Emil Lerbs, früher in Hell—⸗ mitzheim, Hs. Nr. 100, nun unbekannten Aufenthalts, auf Grund . For. derung aus dem Veikauf einer Molkerei famt Zubehör und Einrichtungen, und be— antragt, den Beklagten zur Zahlung von 3637 ,½ 63 3 Kaufpreisrest und 40h Zinsen hieraus ab 15. Juni 1913 zu per— urteilen und das Urteil ev. gegen Sicher- heitsleistung für k voll streckbar zů erklären. er Beklagte Emil Lerbs wird hiermit zur mündlichen Verhandlung dez Rechtsstreits auf Dienstag, den T. Ot, tober 19123, Vorm. 9 Uhr, vor daz Kgl. Amtsgericht hier geladen.
Scheinfeld, den 20. August 1913.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtegerichtz.
49673
Der Kaufmann Reinhard Otto Adler in Schwetzingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. L. Müller in Heidel⸗ berg, klagt gegen den Kaufmann Theodor Marz von Bromherg, zuletzt in Ham— burg, z. Zt. an unbekanntem Aufenthalt, unter der Behauptung, daß ibm der Be— klagte aus Darlehen vom Jahre 190 den Betrag von 600 6 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 600 S — sechzshunder Mark — nebst 40½ Zins vom 1. August 1909 an, unter Kostenfolge. Zur mund lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großberzogliche Amtsgericht in Schwetzingen auf Diens. tag, den 7. Oktober 1913, Vor— mittags SJ Uhr. geladen. J. Die Sache ist zur Feriensache erklärt. II. Die Emn— lassungsfrist ist auf 4 Wochen festgesetzt.
Schwetzingen, den 16. August 1913.
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
496721 Deffentliche , .,. einer Klage,
Der Jakob Fickeisen in Rheinau, Prozeß bevollmãchtigter: Rechtsanwalt Trlebe kom in Schwetzingen, klagt gegen den Kauf mann Stoliusky, früher in Schwetzingen, jetzt an unbekannten Orten, unter der Bebauptung, daß ihm der Beklagte an rückständigem und laufenden Mietszins den Betrag von 100 K schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 100 ½ . — einhundert Mark — nebst 40½ Zins seit Klagzu⸗ stellunastag unter Kostenfolge. Zur münd— lichen n er n des Rechtestreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Schwetzingen auf Diens⸗ tag, den 7. Ottober 1913, Vor— mittags 8ę Uhr, geladen. J. Die Sache ist als Feriensache erklärt. 1IJ. Die Ein = lassungsfrist ist auf 4 Wochen festgesetzt.
Schwetzingen, den 20. August 1913.
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
49314] Oeffentliche Zustellung. Der Möbelhändler Max Bahlmann in Anklam, Prozeßbevollmächtigter: Justiztat Albrecht in Ueckermünde, klagt gegen I) den Möbelhändler Hermann Döring, 2) dessen minderjährigen Sohn, den Ta— pezier Hermann Döring, vertreten durch feinen zu J genannten Vater, früher belde in Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalte, unter der Behauptung, daß die Beklagten dem Kläger für die in den Jahren 19101 auf Kemmisston gelieferten Möbel und Pelstersachen einen Restbetrag von 3167,50 S nebst 40/9 Zinsen seit dem 15 September 1911 schulden, mit dem Antrage auf koftenlästige Verurteilung der Beklagten zu 1 und? als Gesamtschuldner zur Zahlung der vorstehend genannten Beträge, und das Urteil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Ueckermünde auf den 4. November 1913, Vormittags 9! Uhr, geladen. Ueckermünde, den 28. Juli 1913. Ritz el, Amtsgerichts assistent, Gerichte schreiber des Königlichen Amtsgerichts.
ö .
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c.
49687) Verdingung. Die Lieferung von rd. 600 000 Klinker J. Sorte für Pflasterarbeiten auf dem Marineluftschiffplatz in Nordholz bei Cu · haven foll am 3. September 1913, Vormittags 111 Uhr, verdungen werden, Bedingungen liegen im Annahmeam der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen zusammen 00 ostfrei versandt. Gesuche um Ueber⸗ endung der Bedingungen sind an da Annahmeamt. der Werft zu richten. Bestellgeld nicht erforderlich. gz Wilhelmshaven, den 71. August I9ls. Beschaffungsabteilung
der Kaiferlichen Werft.
Die Angebote sind versiegelt und mit der
der Zuschlagsfrist
untersuchungssachen.
2
27. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl J. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. ; !
„Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
. 3 weite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnahend, den 23. August
Aktiengesellschaften.
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 3.
Unfall⸗ und Ir Bankausweise.
* S&S .
1913.
Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. waliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
Verschiedene Bekanntmachungen.
—
Y Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛr.
oll]
Verdingung von Pflaumenmus. Mittwoch den EO. September 191 3, Mittags I Uhr, sollen 21 500 kg pfliumenmus für das Verpflegungsamt Rilbelms haven öffentlich verdungen werden. Verschlossene Angebote mit der Auf. schrift Verdingung von Pflaumenmus“ snd bis zum Termin an die Marine— ntendantur Wilhelmshaven einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 0 Tage. Die Lleferungsbedingungen liegen i Zimmer 41 der Intendantur zur Ein— sicht aus; sie können auch gegen Einsendung pon 60 3 von hier bezogen werden.
Wilhelmshaven, im August 1913.
Kaiserliche Marineintendantur.
wol? Verdingung von Sauerkohl. Donnerstag, den 4. September 1913. Mittags 12 Uhr, sollen 2000 kg Sauerkohl für das Verpflegungs. amt Wilhelmshaven öffentlich verdungen verden. Verschlossene Angebote mit der Aufschrist ‚Verdingung von Sauerkohl“ sind bis zum Verdingungstermin der unter eichneten Behörde einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage. Die Lieferungsbedingungen liegen im Immer 41 der Intendantur zur Einsicht aus; sie können auch gegen Einsendung bon 60 3 von der Intendantur bezogen verden. Wilhelmshaven, im August 1913. Raiserliche Marineintendantur.
9695 Verdingung der Lieferung von So00 000 kg Portland ⸗ Zement bezw. Eisenportland⸗Zement. Die Verdingungsunterlagen können bei snserer Hausverwaltung, Kaiser Friedrich⸗ Fer 3, hierselbst, eingesehen, auch gegen kertofreie Einsendung von 50 in bar nicht in Briefmarken) bezogen werden.
Lufschrift: „Angebot auf Lieferung Port- land Zement bezw. Eisenportland⸗Zement“ kersehen bis zum 30. August 191 :, Vormittags 103 Uhr, dem Zeitpunkte der Eröffnung. Zimmer 3, Kaiser Friedrich⸗ UÜser 3, postfrei an uns einzureichen. Ende ꝛ 15. September 1913, Nachmittags 6 Uhr.
Cöln, im August 1913.
Königliche Eisenbahndirektion.
H Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust
bon Wertpapieren befinden sich ausschließ ˖ lich in Unterabteilung 2. sctiet
Mol Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen hir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 nr Königlichen Verordnung zur Aus⸗ sihrung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 5. Nobember 1899 dem Provinzialver⸗ bende der Provinz Westpreußen die Ge⸗— lwigung zur Ausgabe von Schuldver— Hreibungen auf den Inhaber bis zum hinge von 50 000 000 AÆ, „Fünfzig Nillionen Mark-, nach Maßgabe der at Mustern für die Schuldverschrei. ungen, Zinsscheine und Erneuerungsscheine me hefteten Bedingungen iwecks Be⸗ kiffung der Mittel zur Verstärkung der Yttriebsmittel der Provinzialhilfskasse. Diese Genebmigung wird vorbehaltlich 4 Rechte Dritter erteilt. Für die Be⸗ digung der Inhaber der Schuldxver⸗ Hebungen wird eine Gewäbrleistung ins des Staates nicht übernommen. m bene Genehmigung ist mit ihren An⸗ fen im Deutschen Reichs! und Königlich ichen Staatsanzeiger bekannt zu 6 en. Berlin, den 31. Juli 1913. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: (Unterschrift.) Der Minister Der Finanz⸗ des Innern. minister. . 71 33 nterschrift. nterschrift. d. J. Ta 1850. schtift) ä, X J. 3, ire so), . M. J. 10970, II 10806.
orstehende Genehmigung zur Ausgabe Schuldyerschreibungen des Propin— berbandes der Provinz Westpreußen
Bedingungen gemä
dingungen — hierdurch bekannt gemacht VDanzig, den 20. August 1913. Der Landeshauptmann der Provinz Westpreußen.
Bedingungen für die
auf den Inhaber zialverband der
durch den Provinz
50 000 000 .
Provinzialhilfskasse (Reglement
gebung der auf
Inhaber lautende, unkündbare Schuldverschreibungen der Bezeichnung: Schuldverschreibung des Provinzial⸗ verbandes der Provinz Westpreußen, VIII. Ausgabe“, auszustellen und auszugeben.
derjenigen Darlehen nicht übersteigen, welche aus dem Provinzialhilfstassenfonds nach Maßgabe des vorbezeichneten Regle⸗ ments gewährt sind. Er darf den Betrag von fünfzig Millionen Mark nicht über— schreiten.
8 2.
Die Schuldverschreibungen werden in Abschnitten von 500, 10600, 2000 und 3000 1 nach dem beigefügten Muster aus⸗ gefertigt.
Die Ausfertigung geschieht unter der Aufsicht des Landeshauptmanns, der ing⸗ besondere darüber zu wachen hat, daß die im 5 1 vorgezeichnete Grenze nicht über⸗ schritten wird.
Die Anzahl der auctgefertigten Stücke und deren Betrag sind öffentlich bekannt zu machen.
5 Die Schuldverschreibungen werden jähr⸗ lich mit 39 bis 40,9 verzinst. Die Zinsen werden halbjährlich am 1. April und J. Oktober gezahlt. Den Schuldverschreibungen werden zu diesem Zwecke Zinsscheine auf je 20 halbe Jahre nebst Erneuerungsscheinen nach den beigefügten Mustern beigegeben. Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab aus der Landeshauptkasse. Der Anspruch aus einem Zinsschein erlischt, wenn der Zinsschein innerhalb von vier Jahren vom Äblauf des Kalender⸗ jahres, in welchem er fällig geworden, nicht zur Zahlung vorgelegt worden ist. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs gus dem Zinsscheine gleich. Mit dem Ablaufe des zehnjäbrigen Zeitraums werden nach vorheriger öffent⸗ licher Bekanntmachung die neuen Zins⸗ scheine dem Einlieferer des Erneuerungs⸗ scheins ausgereicht, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Kommissien für die Westpreußische Propinzialhilfekasse widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste des Erneuerungsscheins erfolgt die Aushändi⸗ gung der neuen Zinsscheinreihe nach Ab— lauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber der Schuldver⸗ schreibung.
§ 4
Die Tilgung der Schuld verschreibungen geschieht durch ihre allmähliche Einlösung aus einem zu diesem Zweck gebildeten Tilgungsstocke, welchem jährlich wenigstens ein Prozent des Nennwerts der ausgegebenen Schuldverschreibungen unter Zuwachs der auf die eingelösten Schuldverjchreibungen ersparten Zinsen zuzuführen ist. Sie be— ginnt nach Ablauf des auf die erste Aus= gabe folgenden Rechnunge jahres.
Die Einlösung wird, wenn sie durch Ankauf nicht vorteilhafter bewerkstelligt werden kann, im Wege der Aufkündigung nach vorgängiger Bestimmung durch das Los vorgenommen. Die Auslosung erfolgt in diesem Falle alljährlich im Monat April, die Bekanntmachung der ausgelosten und zu kündigenden Schuldverschreibungen, welche die letzteren nach Ausgabe, Buch⸗
ne der Provinzialhilfekasse — ll. Ausgabe — bis zum Betrage von
stabe, Nummer und Vetrag. bezeichnen muß, in den Monaten Mai bis Juli, die
50 000 000 MÆ wird nebst den zugehörigen . § 795 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs — Sz 6 der Be⸗
Ausgabe verꝛinslicher Schuldverschreibungen Provin⸗ i Westpreußen für Zwecke der Provinzialhilfskasse — VIII. Ausgabe — bis zum Betrage von 8 5
6 1
Der Provinzialverband der Provinz nach Westpreußen ist befugt, für Zwecke der vom 14. März 29. April 1889, veröffentlicht in den Regierungs⸗Amtsblättern zu Danzig Nr. 24 von 1889 und zu Marienwerder Nr. 25 von 1889) — nach vollständiger Be⸗ ng d rund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern vom 21. Juni 1901 auszufertigenden Provinzial⸗ anleihescheine VII. Ausgabe bis zum Be⸗ trage von zehn Millionen Mark — ander weit Geld anzuleihen und darüber auf den seitens der Gläubiger unter
Der Gesamtbetrag der auszugebenden Schuldverschreibungen darf den Betrag
Einlösung vom 1. Oktober desselben Jahres an.
Der Provinzialverband hat das Recht, . den Tilgungsstock zu verstärken sowie sämtliche noch umlaufende Schuldverschrei⸗ bungen mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zur Einlösung zu kündigen, in welchem Falle die Kündigung sofort öffentlich bekannt zu machen und die Be⸗ kanntmachung in den beiden nächsten Monaten je einmal zu wiederholen ist. Auch die durch Ankauf behufs der Tilgung erworbenen Schuldverschreibungen sind be⸗ kannt zu machen.
§ 5.
Die Auszablung des Kapitals für die ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt ihrem Nennwert aus der Landes⸗ hauptkasse an den Vorzeiger der Schuld⸗ verschreibungen gegen, deren Rückgabe. Mit den Schuldverschreibungen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermin fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern.
Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital abgezogen und zur Ein⸗ lösung dieser Scheine verwendet. Die Nummein der ausgelgsten, nicht zur Ein— lösung eingereichten Schuldverschreibungen sind in den nach § 4 zu erlassenden Be kanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Schuldverschreibungen dessen ungeachtet binnen drelßig Jahren nach dem Zahlungstermine weder zur Einlösung vorgelegt, noch der Bestimmung unter § J gemäß als verloren oder vernichtet behufs Erteilung neuer Schuldverschreibungen an— gemeldet, so werden sie nach Ablauf der Frist zum Besten der Provinzialhilfekasse als getilgt angesehen. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjahrt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs— frist an. Der Vorlegung steht die gericht. liche Geltendmachung des Anspruchs aus der G gleich.
3 6.
Alle die Schuldverschreibungen betreffen den öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch die Danziger Zeitung“, die. Danziger Allgemeine Zeitung“, den „Graudenzer Geselligen., die Regierungsamtsblätter der Provinz Westpreußen und den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger.
Sollte eins dieser Blätter eingeben oder die Kommission für die Westpreußische Provinzial hilfskasse andere Blätter für die Veröffentlichung wäblen, so muß im ersten Fall ein anderes Blatt gewählt und in beiden Fällen die erfolgte Aenderung durch die übrig bleibenden, bezw. durch die bisher benutzten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden.
̃ Kö
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldver⸗ schreihungen erfolgt nach Vorschrift der S5 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zins—⸗ scheine und Erneuerungsscheine konnen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch kann nach dem Ermessen der Kommission für die Westpreußische Propfnzialhilfskasse demjenigen, welcher por Ablauf der vierjährigen Vorlegungs⸗ frist (5 3) den Verlust eines Zinsscheines bei der Kommission anmeldet, der Betrag des Zinsscheines, wenn letzterer bis zum Ablauf der Vorlegungsfrist nicht vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine nicht gerichtlich geltend gemacht worden ist, nach Ablauf der Frist 1 n. werden.
Für die Sicherheit der ausgegebenen Schuldperschreibungen und deren Zinsen haften in erster Reihe die der Provinzial⸗ hilfekasse gebörigen, auf Grund des oben bezeichneten Reglements erworbenen Dar⸗ lehnsforderungen, der Reservefonds und das Stammvermögen der Provinzialhilfs— kasse, in zweiter Reibe aber auch das übrige Vermögen des Provinzlalverbandes. 8 9
Der Provinzialausschuß überwacht die Befolgung der vorstehenden Vorschriften.
Muster A. (Muster zu den Schuldverschreibungen des Provinzialverbandes der Provinz West— preußen für Zwecke der Provinzialhilfs—⸗
kasse.) Schuld verschreibung des
Provinzialverbandes der Provinz West— preußen für 33 der Provinzialhilfs⸗
asse. (Wappen der Provinz.)
VIII. Ausgabe, Buchstabe,;. . Nr. ... ö Mark Reichswährung. Der Provinzialverband der Provinz Westpreußen schuldet unter den umseitig abgedruckten Bedingungen dem Inhaber dieser Schuldverschreibung
(wöͤrtlich) .. . Mark, verzinslich zu .. O / 0 jährlich.
Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des XXXVIII.Westyreußischen Provinzial⸗ landtaas vom 5. März 1913 und der mit
schaft, Domänen und Forsten, des Innern und der Finanzen vom . ten ... 1913. Danzig, im 191. ESiegel des Landes hauvtmanns ) Die Kommission für die Westpreußische Provinzialhilfskasse. (Faksimile der Unterschriften) Landeshauptmann. Mitglied. Eingetragen in das Register, Blatt ... Ausgefertigt. Der Kontrollbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)
. Muster B.
(Muster zu den Zinsscheinen. Provinz Westpreußen.
Erster (bis zwanzigster) Zinsschein == te Reihe zu der Schuldverschreibung des Provinzialverbandes der Provinz West⸗ preußen für Zwecke der Propinzialhilfskasse.
VIII. Ausgabe, Buchstabe
2 über ,, (wörtlich) zu . . . . Prozent Zinsen über
AS .... 8 (wörtlich).
Der In haber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe am . ten 19 .. und späterhin die Zinsen der vor⸗ benannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom is mit (in Buchstaben) Pfennig bei der Landes hauptkasse der Provinz Westpreußen in Danzig. Danzig, im J (Trockenstempel des Siegels des Landes⸗ . baupt manns. Die Kommission für die Westpreußische Provinzialbilfskaße.
(Faksimile der Unterschriften.) Landeshauptmann. Mitglied. Der Anspruch aus diesem Zinsschein er— lischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Landeshauptkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus dem
Zinsschein gleich.
Muster C. (Muster zu den Erneuerungsscheinen.) Provinz Westpreußen. Erneuerungsschein , nn uh es Provinzialverbandes der Provinz Westpreußen für Zwecke der Provinzilalhilfe kasse. VIII. Ausgabe, Buchstabe .. , Nr... MS (wörtlich) zu .. . Prozent Zinsen.
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbezeich— neten Schuldverschreibung die ... te Reihe Zinsscheine für die zehn Jahre 19. . bis 19 .. nebst Erneuerungeschein bei der Landesbauptkasse der Provinz West⸗ preußen in Danzig, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung der Aus. gabe bei der Kommission für die West⸗ preußische Provinzialhilfskasse wider⸗ Prochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge= händigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Danzig, im 19 (Trockenstempel des Siegels l hauptmanns.) Die Kommission für die Westpreußische Provinzialhilfekasse.
ö ., der ,, ., andeß⸗ ; erKontrollbeamte.
hauptmann. Mitglied. (Gigenhändige
Unterschrift.)
Von der zur Erbauung des Schlacht⸗ hofs und zur Erweiterung der Gasanstalt aufgenommenen V. Anleihe sind für das Rechnunge jahr 1913 folgende Stücke aus⸗ gelost worden:
Buchftabe A à 1000 S6: Nr. 148 246 502.
Buchstabe R à 500 S6: Nr. 682 718 719 819 863 1059 1072 1093 1118 1177 1283 und 1295.
Buchstabe C à 200 6: Nr. 1476 1525 1542 1551 1593 1808 1849.
Der weiterhin noch zu tilgende Betrag ist durch Ankauf gedeckt. Die Inhaber der angegebenen Anlethescheine wollen am 1. 10. 13 Kapital nebst Zinsen gegen Rückgabe der Anleihescheine bei unserer Stadthauptkasse in Empfang nehmen. Die Verzinsung hört mit dem 1. Ok— tober 1913 auf. Gleichzeitig erinnern wir an die Ein— lösung solgender bisher noch nicht ein⸗ gelösten Stücke.
Ausgelost zum 1. 10. 1911: Buchst. B Nr. 648 à 500 . Buchst. G Nr. 1461 und 1552 200 4.
des Landes⸗
Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge— nehmigung der Minister für Landwirt—
Spandau. 18. August 1913. Der Magistrat. 149512
49150
In Ausführung der Beschlüsse der Auf⸗ sichtsratssitzung vom 13. J. 13 und der Generalversammlung vom 14. 1. 13 wird beschlossen, M0 7250, — Nachschüsse zurück⸗ zuzahlen.
Cööln, den 19. August 1913.
Hoötel⸗ und Automat⸗ Betriebsgesellschaft m. 6. S.
Der Aufstchterat. Gewerkschaft Hüpstedt Kalisalzbergwerk.
Bei der am 7. August 1913 gemäß § 5 der Anleihebedingungen unserer Obli⸗ gationtanleihe vom 15. August 1910 vor⸗ genommenen Auslosung von 60 Stück Teilschuldverschreibungen über je 1000 M sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden:
11 63 79 86 186 263 313 314 450 473 484 486 811 8Si5 854 913 922 942 956 g66 g83 1014 1038 1064 1111 1140 1164 1194 1197 1202 1222
1354 1367 1441 J
1261 1262 1325 1351 7 1827 1901
1659 1665 1737 1769 1902 1906 1927 1935.
Die Verzinsung der ausgelosten abge⸗ stempelten Teilschuldverschreibungen hört mit dem 1. Januar 1914 auf. Vie Rück⸗ zahlung dieser Teilschuldverschreibungen erfolgt gegen deren Einlieferung mit den dazugehörigen, noch nicht fälligen Zins⸗ scheinen am 1. Januar 1914 bei den Bankhäusern
Hermann Schüler in Bochum,
Albert Hornthal in Hildesheim sowie bei unserer Kasse in Hüpstedt. Wir machen noch darauf aufmerksam, daß die nicht zur Abstempelung einge⸗ reichten Teilschuldverschreibungen. deren Verzinsung mit dem 1. April 1913 aufgehört hat, nebst den zugehörigen Zins⸗ scheinen gleichfalls bei vorgenannten Zahlstellen zur Rückzahlung jederzeit ein gereicht werden können.
Hüpstedt, den 20. August 1913.
Gewerkschaft Hüpstedt. Der Vorsitzende des Grubenvorstands: S. Grimberg. 49688
5) Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
Einladung zur 4. ordentlichen Ge⸗ neralversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 2. September er., Nachmittags 3 Uhr, nach Posen beim Herrn Justizrat Eichewicz, Wilhelms platz 18.
770
Tagesordnung: 1) Vorlegung der Bilanz und des Ge⸗ schäftsberichts pro 1912 13. 2) Annahme der Bilanz und Erteilung der Decharge. 3) Wahl des Aussichtsrats. 49719 Miloslaw, den 22. August 1913.
J. Smodlibowski Act. Ges.
J. Smodlibowski, Vorstand.
lahs ri Kreis Altenger
Schmalspur⸗Eisenbahnen. Die dies jährige NAuslosung der zu tilgenden Schuldverschreibungen unserer Anleihen von 1393, 1902 und 1903 findet am Sonnabend, den 27. September d. Is., Nachmittags 3 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude hierselbst vor elnem Notar statt. Lüdenscheid, den 19. August 1913. Die Direktion.
Holzstoff und Papierfubrih zu Schlema bei Schneeberg. Bei der heute stattgefundenen Aus⸗ losung von 21 Stück Schuldscheinen unserer A0, Anleihe sind die Nummern: 20 80 99 170 274 279 304 311 349 366 371 410 461 463 471 508 607 632 640 667 und 675
gezogen worden.
Die Inhaber dieser Schuldscheine werden hiermit aufgefordert, dieselben mit Er⸗ neuerungs⸗ und Zinsscheinen bis Jahres⸗
schluß bei Abt. Hentschel
Vereinsbank, Schulz, Zwickau, Frege Co., Leipzig, Mitteldeutsche Privatbank A. ⸗ G.. Dresden, oder in unserem Kontor in Nieder schlema einzureichen und vom 31. Dezember 191 ab den Gegenwert dafür in Empfang zu nehmen. Niederschlema, den 18. August 1913. 49509 Der Vorstand.
Michael. Bracht.
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