3 1 23
nehmigung des Reichskanzlers (Reichs⸗ Kolonialamts).
In den Bedingungen ist insbesondere festzustellen, welche Nachteile den Schuldner bei nicht rechtzeitiger Zahlung treffen, sowie unter welchen Voraussetzungen die Gefellschaft befugt ist, die vorzeitige Rück⸗ zahlung der Hypotheken zu verlangen.
5 538.
S§ 16, 17 und 18 Abs. I des Hypotheken⸗ bankgesetzes vom 13. Juli 1899 (R.⸗G. Bl. S. 3755 finden mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß die Gesellschaft in die Dar⸗ lehnsbedingungen eine dem S 17 des Hypo⸗ thekenbankgesetzes entsprechende Bestim⸗ mung aufzunehmen hat. 5
Anträge auf Genehmigung von Darlehen kann die Gesellschaft ohne Angabe der Gründe zurückweisen.
6) Die Pfandbriefe. § 69.
Die Gesellschaft gibt verzinsliche Pfand⸗
briefe aus. Die Pfandbriefe werden von zwei Vor⸗ standsmitgliedern unterzeichnet. Zur Unter— zeichnung genügt die im Wege der mechani⸗ schen Vervielfältigung hergestellte Namens⸗ unterschrift. ;
Die Ausgabe von Pfandbriefen, deren Einlosungswert den Nennwert übersteigt, ist unzulässig. .
861.
In den Pfandbriefen sind die für das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft en Pfandbriefglaubigern maßgebenden Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Kündbarkeit, ersichtlich zu machen.
§ 62.
Die Pfandbriefe sind seitens der In⸗ haber unkündbar, seitens der Gesellschaft kündbar. Die Gesellschaft darf auf das Recht zur Rückzahlung höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren verzichten. Die Rückzahlung der Pfandbriefe erfolgt im Wege der Kündigung oder der Auslosung oder des freihändigen Ankaufs.
63.
Die Pfandbriefe nebst Zins- und Er⸗ neuerungsscheinen werden nach den von Vorstande und dem Aufsichtsrat festzu⸗ stellenden Mustern 3
M,.
ausgefertigt. Der Nennbetrag der einzelnen Stücke soll nicht unter 100 M betragen.
5 64.
Für die jährlich zu zahlenden Zinsen werden den Pfandbriefen Zinsscheine auf zehn Jahre und ein Erneuerungsschein bei⸗ gefügt. Gegen Einlieferung des Erneue⸗ rungsscheines werden neue Zins⸗ und Er⸗ neuerungsscheine ausgegeben. Die Zinsen sind an den von dem Vorstande näher be⸗ kannt zu machenden Stellen zahlbar.
Die Auslosung der zur Rückzahlung be⸗ stimmten Pfandbriefe erfolgt in Gegen⸗ wart eines Richters oder Notars, der dar⸗ über eine Verhandlung aufnimmt. Die gezogenen Nummern sowie der Ort und die Zeit der Rückzahlung werden dreimal in angemessenen Zwischenräumen durch die Gesellschaftsblätter bekannt gemacht; das erste Mal wenigstens sechs Monate vo dem Rückzahlungstermin, mit welchem die Verzinsung aufhört.
Die Rückzahlung erfolgt gegen Einliefe⸗ rung der Pfandbriefe und der nicht fälligen
Jinsscheine. Die Einlösung der Pfand⸗ briefe erfolgt zum Nennwerte. 8 65.
Die eingelieferten Pfandbriefe G 64 Abs. 3) werden in Gegenwart eines Vor⸗ standsmitgliedes und eines Vertreters der Aufsichtsbehörde als „ungültig“ abge stempelt. Hierüber wird ein Protokoll
aufgenommen. § 66.
Der Gesamtbetrag der im Umlau findlichen Pfandbriefe Nennwertes jederzeit durch Hypotheken in nindestens gleicher Höhe und mindestens ̃ Zinsertrage gedeckt sein. Als ckung dürfen nur solche Hypotheken
I, die den Erfordernissen der 88 51 58 dieser Satzung entsprechen. Die zeleihung darf die erste Hälfte des Wertes es Grundstücks (8 52) nicht übersteigen. Hypotheken, die nicht zur ersten Stelle eingetragen sind, dürfen nur mit Genehmi⸗ gung des Pfandhalters zur Pfandbrief⸗ deckung verwendet werden.
Die zur Deckung von Pfandbriefen ver— wendeten Hypotheken an solchen Neubar welche noch nicht fertiggestellt und ertrag fähig sind, dürfen zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrages der zur Decki der Pfandbriefe benutzten Hypotheken e die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten.
Der Zinsfuß der zur Deckung ver⸗ wendeten Hypotheken soll den Zinsfuß der
1 2
Pfandbriefe nicht um mehr als 25 23 übersteigen. Ausnahmen bedürfen der Ge⸗ nehmigung der Aufsichtsbehörde.
Die zur Deckung dienenden Hypotheken müssen ferner mit mindestens einhalb vom Hundert des ursprünglichen Darlehns⸗ betrages jährlich getilgt werden. Inner⸗ halb der auf die Eröffnung des Geschäfts⸗ betriebes der Gesellschaft folgenden ersten drei Jahre kann die Aufsichtsbehörde in einzelnen Fällen gestatten, daß von der Ge⸗ sellschaft gemäß § 2 Abs. 3 Nr. I erworbene Hypotheken zur Pfandbriefdeckung verwendet werden, auch wenn sie nicht der vorge⸗ schriebenen jährlichen Tilgung unterliegen.
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S 5. i 9 Vol 7 ** ** 4 1 Steht der Gesellschaft eine Hypothek an 2 548. 1 2 * 2 Mar einem Grundftück zu, das sie zur Ver⸗ n n. . w **. hütung eines Verlustes an der Pypothek d erworben hat, jo darf diese als Vedung i ** von Pfandbriefen höchstens mit der Hälfte 5 Betra Ansatz gebracht werden * 26 112 Dor dem vrwerh 6 tücks durch die esellschaft al Ferrnna in Aniak gebracht war
15 9 . wa 1 25 98 ele mn. * * *
Ist infolge der Rückzahlung von Hypo⸗ theken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung an Hypotheken nicht mehr vollständig vorhanden und ist weder die Ergänzung durch andere Hypo⸗ theken noch die Einziehung eines ent⸗ sprechenden Betrages von Pfandbriefen so⸗ fort ausführbar, so hat die Gesellschaft die fehlende Hypothekendeckung einstweilen durch Wertpapiere, die im Verkehr mit der Reichsbank zur Beleihung zugelassen sind, oder durch Geld zu ersetzen. Die Wertpapiere dürfen höchstens mit dem Betrage in Ansatz gebracht werden, zu dem sie von der Reichsbank beliehen werden.
§ 68.
Die zur Deckung der Pfandbriefe dienen⸗ den Hypotheken, Wertpapikre und Gelder müssen den Pfandbriefgläubigern ver⸗ pfandet werden.
S 69.
Bei den zu verpfändenden Hypotheken darf die Erteilung eines Hypothekenbriefes nicht ausgeschlossen sein. -
In den Verpfändungsverträgen ist zu vereinbaren, daß die Vorschriften der Ss§ 1281— 1283 B. G.⸗-B. außer An⸗ wendung bleiben, daß die Gesellschaft auch nach eingetretener Fälligkeit der Frens briefschulden das ausschließliche Recht hat, über die Hypothekenforderungen durch Kündigung und Einziehung zu verfügen, und daß Leistungen auf diese seitens der Hypothekenschuldner nur an die Gesell⸗ schaft mit Wirksamkeit erfolgen können. Die Gesellschaft ist verpflichtet, das ge⸗ zahlte Geld, soweit es zur Deckung der Pfandbriefe notwendig ist, an den Pfand⸗ halter zur Verwahrung unter Mitver⸗ schluß der Gesellschaft herauszugeben.
. S 70.
Die Gesellschaft kann die Aufgabe des Pfandrechts verlangen, soweit die übrigen berpfändeten Hypotheken und Wertpapiere zur Deckung der Pfandbriefe genügen oder die Gesellschaft eine andere vorschrifts— mäßige Deckung beschafft.
Ist die Gesellschaft nach den gesetzlichen Vorschriften oder den Bestimmungen des Darlehnsvertrages dem Hpotheken⸗ schuldner gegenuber zur Aushändigung des Hypothekenbriefes verpflichtet, so hat der Pfandhalter den Hypothekenbrief der Ge⸗ sellschaft auszuhändigen, auch wenn die in Abf. J bezeichneten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Ist die Gesellschaft dem Hypotheken⸗ schuldner gegenüber zur Vornahme der in 5 1145 B. G. B. genannten Handlungen ö
verpflichtet, so hat der Pfandhalter, auch w z 5 5 1 — M wenn die in Absatz 1 bezeichneten Vor⸗
aussetzungen nicht vorliegen, den Hypo— thekenbrief den in S 1145 B. G.⸗B. ge⸗ nannten Stellen mit der Bestimmung zu übermitteln, daß die Rückgabe nur an ihn zu geschehen habe.
In bezug auf die Herausgabe des Hypo⸗ thekenbriefes an die Gesellschaft zum Zwecke des Vermerks der teilweisen Be⸗ friedigung bewendet es bei der Vorschrift des § 72 Absatz 4.
3 1
An dem Sitze der Verwaltung in Deutsch-Südwestafrika ist ein Pfandhalter zu bestellen. Ferner können nach dem Er⸗ messen des Reichskanzlers (Reichs⸗Kolo— nialamt) in Berlin und an denjenigen Orten, an welchen Hypotheken ausgegeben werden, die als Unterlagen für die Pfand⸗ briefe dienen sollen, Stellvertreter des Pfandhalters bestellt werden.
Die Bestellung erfolgt durch den Reichs⸗ kanzler (Reichs-Kolonialamt) nach An⸗ hörung der Gesellschaft. Die Bestellung ist jederzeit widerruflich.
Die Obliegenheiten des Pfandhalters
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1. ..
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ertret en Kommissaren (6 50) des Reichskanzlers (Reichs-⸗Kolonialamt) übertragen werden.
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1 9 , der Erhaltung und der Ausübung ⸗ J ! 3p
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uß der Gesellschaft zu verwahren. Der Pfandhalter hat ferner darauf z die vorschriftsmäßige Deckun für die Pfandbriefe jederzeit vorhanden i hierbei hat er, sofern der Wert der be⸗ liehenen Grundstücke gemäß der vor ) nzler genehmigten Anweisung f
gesetz nicht zu untetsuchen, ob der fest⸗ gesetzte Wert dem wirklichen Wert ent⸗ spricht PIII.
2
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5 — 0 * * Barauf 21 tor Pfandhalter at darauf zu achten, daß die zur Deckung der Pfandbriefe die⸗ J e gpothe
enden Hypot . der den Pfandbriefgläubigern verpfändet werden. Der Pfandhalter hat die Pfand⸗
briefe vor der Ausgabe mit einer Be⸗ scheinigung über das Vorhandensein der vorschriftsmäßigen pfandrechtlichen Deckung zu versehen.
Bedarf die Gesellschaft einer Hypo⸗ thekenurkunde zu vorübergehendem brauch, so hat der Pfandhalter den Ge⸗
VR ermöglichen, daß ihm oder einem von ihm bestellten Dritten
dor . 2 6 * FeFewEri0Ffoë 1kR4 der Besitz des Hypothekenbriefes verbleibt. 1
5
t befugt, jederzeit die
J 1 1 Bücher und Schriften der Gesellschaft ein⸗
C1 nor 1459 2 y 80 t verpflichtet, von den 7
Hypotheken sowie von sonstigen für die Pfandbriefglaubiger erheblichen Aenderun⸗ gen, welche diese Hypotheken betreffen, dem Pfandhalter fortlaufend Mitteilung zu machen.
873.
Den Hpothekenschulden stehen im Sinne dieser Satzung die Grundschulden gleich.
Hat die Gesellschaft ein Grundstück zur Verhütung von Verlusten an einer ihr an dem Grundstück zustehenden Hypothek oder Grundschuld bei der Zwangsversteigerung erworben und an Stelle der geloschten Hypothek oder Grundschuld für sich eine Grundschuld eintragen lassen, so findet auf diese die Vorschrift des 8 67 Absatz 1 dieser Satzung entsprechende Anwendung.
§5 74.
Auf die gemäß §z 2 Ahsatz 3 Nr. 2 auszugebenden Schuldverschreibungen und die ihnen zugrunde liegenden Darlehns— forderungen finden die Vorschriften des § 16 Abs. 2, des 5 17, der 58 60 bis 68, 59 Abs. 2, 70 Abs. 1, 71 bis 73 ent- sprechende Anwendung.
56
Auf den Schuldverschreibungen (8 74) hat der Pfandhalter zu bescheinigen, daß die als Deckung dienenden, an Bezirks—⸗ verbände oder Kommunen oder gegen Ge⸗ währleistung dieser hergegebenen Barleben mit Genehmigung der zuständigen Bebörde in Höhe des Nennwerts der Schuldver⸗ schreibungen gewährt 6 sind.
§ 76.
Die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber ist nachzusuchen (5 795 des B. G- B.).
Wird die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber zurückgezogen, so kann der Reichs⸗ kanzler (Reichskolonialamt), unbeschadet der Rechte der Gläubiger, die Einziehung der im Umlaufe befindlichen Pfandbriefe und Schuldverschreibungen (8 74) an—⸗ ordnen.
7) Oeffentllche Bekanntmachungen.
.
§ [.
Alle von der Gesellschaft auszugebenden Bekanntmachungen müssen durch den Deutschen Reichsanzeiger“ erfolgen. Die Gesellschaft wird außerdem ihre Bekannt⸗ machungen in dem Amtsblatt füt das Schutzgebiet Deutsch⸗Südwestafrika ein⸗ rücken. Die Rechtswirksamkeit der Be⸗ kanntmachungen ist indessen von der Be—⸗ kanntmachung in dem Amtsblatt nicht ab⸗ hängig. Für den Beginn der bekannt— gemachten Fristen ist die Veröffentlichung im „Reichsanzeiger“ entscheidend.
Die Bekanntmachungen soll der Vor, stand erlassen, soweit ihr Erlaß nicht durch das Gesetz, diese Satzung oder einen Generalversammlungsbeschluß dem Auf⸗ sichtsrat übertragen wird.
Außer den in den vorstehenden Bestim— mungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen sind insbesonde ce zu veröffentlichen:
1) die Namen der Vorstandsmitglieder,
2) die Namen der Mitglieder des Auf⸗
sichtsrats,
3) die Beschlüsse über Erhöhung und
Verminderung des Grundkapitals, 4) die Auflösung der Gesellschaft, 5) die genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn. und Verlustrechnung. §S (8.
Im amtlichen Kolonialblatt sind der Geschäftsbericht im Auszug, die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und die Verteilung des Gewinns zu veröffent—
lichen. 8 Gerlchtsstand. § 79. Für alle Strettigkeiten zwischen Anteils inhabern und der Gesellschaft sowie von Inhabern von Pfandbrlefen oder von Schuldverschreibungen und der Gesellschaft sind das Kgl. Amtsgericht Berlin-Mitte sowie die dlesem Gerichte im Instanzen⸗ zuge übergeordneten Gerichte zuständig. Uebergangsbestimmungen. . § 80. Unmittelbar nach Errichtung der Gesell⸗= schaft findet die erste Generalversammlung statt, ohne daß es einer Einladung oder Bekanntmachung der Tagesordnung oder der Aufnahme eines notariellen Protokolls bedarf. Diese Generalversammlung wählt den ersten Aufsichtsrat; die Wahl gilt jedoch nur bis zur ersten ordentlichen Ge⸗ neralversammlung nach Verleihung der im 811 des Schutzgebiesgesetzes bezeichneten Rechte durch den Bundesrat. Im Anschluß an die erste Generalper⸗ sammlung wählen die anwesenden Auf— e ,,. ohne Rücksicht auf ihre Zahl den Vorsitzenden und den stellver⸗ tretenden Vorsitzenden des Aussichtsrats und den Vorstand. Diese Versammlung bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Einer notariellen Beurkundung bedürfen ferner nicht die Beschlüsse des Aufsichts— rats, soweit sie sich auf die Bestimmung der Form und des Inhalts der Anteil⸗ scheine, der dazu gebörigen Gewinnanteil, scheine und der Erneuerungsscheine be⸗ ziehen.
Der erste Aufsichtsrat wird ermächtigt, durch seinen Vorsitzenden die Genehmigung der Satzung beim Reichskanzler und die Verleihung der Rechtsfähigkeit der Gesell⸗ schaft beim Bundesrat na en. Die Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsratz werden ferner ermächtigt, Abänderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von den Reichsbehörden ge⸗ fordert werden sollten, rechtsgültig vor—⸗ zunehmen.
§ 51. Sowejt die Anteile nicht bei Errichtung
der Gesellschaft voll eingemahlt sind, werden Zwischenscheine ausgegeben, die auf den
auf die verpfandeten! Namen lauten.
Die erste Teillelstung vor Ausgabe des Zwischenscheines beträgt 25 9½9 des Nenn⸗ betrages zuzüglich 4 0! des Nennbetrages für Stempel ⸗ und Gründungekosten. Ueber die Höbe und die Termine der späteren Tellleistungen hat der Aufsichtsrat Be⸗ stimmung zu treffen mit der Maßgabe, daß jeder Inhaber eines Zwischenscheines berechtigt ist, diesen jederzeit durch Voll⸗ zahlung gegen einen Anteilschein umzu tauchen.
Verpflichtete, welche fällige Teilleistungen nicht entrichten, sind dazu und zur Zahlung von Zinsen zu vier vom Hundert des ge⸗ schuldeten Betrages rurch den Vorstand aufzufordern. Dabei ist ihnen eine Frist von mindestens vier Wochen zu bestimmen. Wer diese Fꝛist verstreichen läßt, ver— fällt in eine Vertragestrafe von zehn vom Hundert des fälligen Betrages und haftet auch außerdem für allen durch seine Säumnis entstehenden Schaden.
Statt der Geltendmachung dieser Rechte ist der Vorstand befugt, den Säumigen seiner Anrechte aus der Zeichnung und den bereits darauf bewirkten Leistungen zu- gunsten der Gesellschaft für verlustig zu erklären, jedoch nur nach vorheriger An⸗ drohung unter Stellung einer zweiten Er— füllungspflicht von mindestens vier Wochen.
Die Erklärung ist öffentlich und außer⸗ dem dem davon Betroffenen persönlich be⸗ kannnt zu machen; die persönliche Bekannt- machung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an die im Anteilsbuch bezeichnete Adr sse.
Damit ist die Kraftloserklärung des über den Anteil ausgegebenen Zwischen—⸗ scheines zu verbinden.
An Stelle des letzteren wird ein neuer Zwischenschein zur Verfügung der Gesell⸗ schaft ausgefertigt.
Für einen Ausfall, den die Gesellschaft bei der Veräußerung des neuen Zwischen⸗ scheines erleidet, bleibt der Säumige ver⸗ haftet.
Die auf den für kraftlos erklärten Zwischenschemn bereits geleisteten Zahlungen werden dem Reservefonds überwiesen.
Anweisung über die Wertermittelung für die zur Deckung der Pfandbriefe be— stimmten hypothekarischen Beleihungen der Süudwestafrikanischen Bodenkredit ˖ Gesell⸗ schaft in Berlin.
In Gemäßheit des 5 52 Abs. 2 der Satzungen der Gesellschaft erläßt der Auf⸗ sichtsrat die nachstehende
. Anweisung:
I. Liegt das zu ile bende Grundstũck in einem Gebiet, in welchem die Grund⸗ stücke vor der Beleihung durch eine öffent. liche Behörde abgeschätzt werden (6 12 Abs. 2 des Hypot hekenbankgeseßzes) so ist die bebördliche Abschätzung einzufordern. Ein höherer als der durch diese Ab⸗ schätzung festgestellte Wert darf als der für die Bien . maßgebende nicht an⸗ genommen werden.
II. In allen anderen Fällen hat eine Abschätzung durch eine Abschãtzungskom mission nach Maßgabe der folgenden Be⸗ stimmungen stattzufinden.
Die Kommission besteht aus 3 Mit⸗ gliedern. Der Vorsitzende wird von dem Gouverneur ernannt. Die beiden anderen Mitglieder werden von dem Gemeinderat der Hhemeinde gewählt, in der das zu be⸗ leibende Grundstück liegt. Die Wahl be⸗ darf der Bestätigung durch den Bezirka⸗ amtmann. In entsprechender Weise werden die Stellvertreter der Mitglieder bestellt.
14
Es sind zunächst einzeln zu schätzen: der Arealwert, ] der Wert der Baulichkeiten und der Ertragswert (Nutzungs wert).
O92
.
Der Arealwert ist nach Quadratmetern und nach denjenigen Preisen, welche in letzter Zeit für Grundstücke in gleicher oder gleichwertiger Lage bezahlt worden sind, zu schätzen.
Die Straßenfront des Grundstücks ist auzugeben. Ist seine Form, namentlich wegen des Verbältnisses der Front zur Tiefe, eine außergewöbnliche, sei es eine den Wert erhöhende oder eine ihn beein⸗ trächtigende, so ist dies besonders hervor⸗ zuheben.
53.
Der Wert der Baulichkeiten ist nach ortsüblichen Preisen unter Berücksichtigung der stattgehabten Abnutzung zu schätzen, und zwar für jedes einzelne Gebäude be— sonders, unter gleichneitiger Angabe, ob dasselbe unterkellert ist, ob und wie vlele Stockwerke, abgesehen von dem Erd⸗ geschosse, vorhanden, ob die Bauten massiv oder von Fachwerk, ob an dem Zustande der Baulichkeiten Ausstellungen zu erheben sind und ob die innere Ein richtung derselben einfacher oder besserer Art ist und den üblichen Anforderungen genügt.
Für unwesentliche Nebengebäude kann der Wert in runder Summe angegeben werden. § 4.
Der Ertragswert (Nutzungswert) ist nach dem unter gewöhnlichen Verhältnissen dauernd zu erzielenden und zu dem Zins— fuße von mindestens So zu kapltalt—⸗ sie renden jährlichen Mietsertrage (Brutto⸗ ertrag) zu schätzen. Es kommen demnach een die Mieten als die Mietswerte für die leerstehenden oder in Benutzung des Eigentümers befindlichen Räume nur mit denjenigen Beträgen in Ansatz, die nach sorgfältiger Prüfung auf die Dauer für angemessen zu halten sind.
. Für die Ermittelung des Tarwerts (Schlußtaxe) ist aus den in vorstehendem
genannten drel Faktoren zunächst der Durchschnitt in der Weise zu ziehen, daß die Summe der diei Fakioren halbiert wird. Demnächst ist von diesem Durch⸗ schnitte die Summe (Lasten kapital) abzu⸗ ziehen, welche sich aus der Kapitaltsierung derjenigen Aufwendungen ergibt, die nach Schätzung der i r, on n issfsn durchschnittlich im Jabre zur Deckung der ortzüblichen Lasten und Abgaben sowie zur ordnungsmäßigen Unterhaltung und zur Versicherung der Gebäude erforderlich sind. Diese Aufwendungen sind xregel⸗ mäßig mit mindestens 1550 des nach 84 angenommenen Mietsertrages in Ansatz zu bringen; wird ein geringerer Prozentsatz in Ansatz gebracht, 6 hat dies die Ab⸗ schätzungẽkommission ausdrücklich zu be⸗ gründen. Die Kapitalisierung muß in dem gleichen Zinsfuße wie bei dem Miets⸗ ertrage erfolgen. §8 6.
Ausnahmsweise kann von dem in 85 vorgeschtiebenen Abzug eines Lastenkapitals abgesehen werden, wenn die Abschätzunge⸗ kommission es für angemessen hält, die jährlich erforderlichen Aufwendungen schon durch Abzug derselben von dem Brutto⸗ ertrage zu berücksichtigen. Er hat jedoch in diesem Falle das Voppelte des an sich für diese Aufwendungen zu schätzenden Be⸗ trages, also regelmäßig 20 0 des Miets⸗ ertrages und nur bei ausdrücklicher Be⸗ gründung weniger, in Abzug zu bringen.
§ J.
Ist die Abschätzungskommission der An⸗ sicht, daß der von ihm nach den vor⸗ stehenden Vorschriften ermittelte Taxwert trotz der gewissenhaften Schätzung der einzelnen Wertsfaktoren den Verkaufswert übersteige, so hat er dies unter der Tare ausdrücklich zu bemerken und den von ihm angenommenen Verkauft wert anzugeben.
Berlin, den 13. November 1912.
Der Aufsichtsrat der Südwestafrikanischen Bodenkredit⸗ Gesellschaft. von Lilienthal, Vorsitzender.
Anweisung für die Ausgabe von 3 Millionen Mark Pfandbriefen der Südwestafrikanischen Bodenktedit⸗Gesellschaft.
1) Die dem Pfandbriefinhaber ge⸗ schuldete Summe lst jährlich verzinslich zu 5 vom Hundert in halbjährlichen Raten am ersten April und ersten Oktober. Für die jährlich zu zahlenden Zinsen werden den Pfandbriefen Zinsscheine auf 10 Jahre und ein Erneuerungsschein beigefügt. Gegen Einlieferung des Erneuerungsscheines werden neue . und Erneuerungsscheine ausgegeben. Die Zinsen sind an den vom Vorstand näher bekannt Stellen zahlbar.
2) Die Pfandbriefe sind seitens der In⸗ baber unkündbar. Sie werden durch die Gesellschaft nach vorgängiger (seche⸗ monatigery Kündigung unter Auslosung zum Nennwerte zutückgezahlt. Kündigung oder Auslosung dürfen nicht vor dem 15. September 1922 erfolgen. Die Rückzahlung kann auch im Wege des frei⸗ händigen Ankaufs erfolgen. Die Aus— losung der zur Rückzahlung bestimmten Pfandbriefe erfolgt in Gegenwart eines Richters oder Notars, der darüber eine Verhandlung aufnimmt. Die gezogenen Nummern sowie der Ort und die Zeit der Rückzahlung werden dreimal in ange— messenen Zeiträumen durch die Gesell— schaftsblätter bekannt gemacht; das eiste Mal wenigstens sechs Monate vor dem Rückzahlungstermin, mit welchem die Verzinsfung aufhört. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung der Pfandbriese und ter nicht fälligen Zinsscheine. Die Einlösung der Pfandbriefe erfolgt zum Nennwert. 9
3) Von den 3 Millionen Mark Pfand— briefen ist die zunächst zur Ausgabe ge— langende Serie in Höhe von 1000000, —4 wie folgt auszugeben:
Lit. à M 200 6000, — in 1000 ½ Stäcken B . 400 0009, - . 500. ö I
4) Die auf Grund einer Auslosung ein—⸗ gelleferten Pfandbriefe sind als ungültig abzustempeln (5 65 der Satzung der Ge⸗ sellschaft).
5) Die ausgelosten Pfandbriefe werden zurückgezahlt an den in der Bekanntmachung anzugebenden Stellen.
Ausgestellt den 22. Juli 1913. Der Vorstand.
Rhode. Reh. Vorstehende Abschrift beglaubigt. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Im Auftrage:
Schroeter.
zu machenden
Genehmigung. . Vorstehende Anweisung, der der Auf— sichtsrat zugestimmt hat, wird hierdurch von uns mit der Maßgabe genehmigt, daß die Pfandbrlefe nach dem beigefügten Muster “) auszustellen sind. Berlin, den 14. August 1913.
Der Justizminister. Der Minister In Vertretung: für Handel und Mügel. Gewerbe. Im Auftrage: v. Meyeren. Der Minister für Landmirtschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schroeter. Der Minister Der Finanz⸗
des Innern. mainister. Im Auftrage: In Vertretung: v. Herrmann. Michaelis.
)IJiicht mitabgedruckt.
liale Leipzig, in
zum Deutschen Nei
2209.
Vierte Beilage
chsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. . .
den 26. Au
1913.
gust
1. Untersuchungssachen. . ; 14 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschafte 2. . . und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. * fentli Cr An ei Cry . Niederlass * * , 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc l — „ ünfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Verficherun 4. Derlosu ng . , * mn. 9 ö ö . . aliditats · ꝛ.. Versicherung. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. Anzeigenpreis für den Raum einer ß gespaltenen Einheitszeile 30 3. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. ö 49148) . sõol32] . 50 99] Gas werk Grimmen Attiengesellschaft, Bremen. Verlosung 2X. von Mannheimer Aktiendruckerei A. G. Unter Bezugnahme auf den General, Attiva. Bilanz ver 31. Mai 1813. Passiva. 9 ; in Mannheim. yversammlungsbeschluß vom 11. März 1913 . m. ; 366 Wertpapieren. Die Herren Aktionäre werden hiermit und die von uns in den Gesellschafts⸗ ö ö 43 zuder am 24. September A913, Nach blättern erfolgte Aufforderung zur Ein. An Debitoren... ..... bꝛ0 60] Per Aktienkapitalkonto ... 25 000 — Die Bekanntmachungen über den Verlust mittags 3 Uhr, in unserem Hause R 3. 14, reichung der Aktien erklären wir hiermit! , Beteiligungen.... . 25 000 - . Kreditoten—.. ... 4490 Don Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ stattfindenden XXV. ordentlichen Ge⸗ die nachstehenden Nummern unserer Akftien Zinsenkonto: Reservefonds konto... 197 40 lich in Unterabteilung? neralversammlung ergebenst eingeladen. für kraftlos: Ausgabe A Nummer d 3750 Gewinn⸗ und Verlustkonto: ich in Unterabteilung 2. Tage ö ie Ten ut Tre mn ,, n,, d, 529 nn ) ꝛ . 3 agesordnung; 11 gGeschäfts ericht. ö 24 . 327 3530 39 H Reingewinn ..... 131580 . e m n n, ,,, . a ö uf Gru g Prlvilegs vom 29. Mai und Entlastung. 3 Wabl eines Aussichtsrate⸗ é 56 382 356 24 13 dä , d ; . e, ge,, . . . . mitgliekes. Der Auffichts rat. 163 510 516 ois 52i 522 531 532 533 Debet. 6 Gewinn- und Verlustkonto. Kredit. ber Sta bt gemeinde Spandau TV. Aus Robert Kram er, Vorsitzender. 534 610 611 630 631 644 648 649 650 ö . z J . . 3 235 892 * ( gabe ausgelost worden: ö. . K K 23. August 1913 kJ ö 10 Per Zinsenkonto n 3 Buchstabe A à 500 Nr. 92 129 49734 Bekanntmachung. J 8 gan *. Bilanzkonto: J 196 235 247 300 310 368 408 415 488 Durch Beschluß der außerordentlichen . h . I zeingewinn ... 131580 542 568 608 682 738 und 744. Generalverfammlung der Aktionäre vom Germania⸗Brauerei 2 . 66 4120 141 20 ,
Buchstabe E à 200 Ss Nr. 9 50 103 113 114 141 171 213 219 246 247 248 312 333.
Die Inhaber der angegebenen Anleihe⸗ scheine wollen am 1. Oktober 1913 Kapital nebst Zinsen gegen Rückgabe der Anleihescheine bei unserer Stadthaupt⸗ kafse in Empfang nehmen.
Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1913 auf.
Gleichzeitig erinnern wir an Einlösung der nachstehend aufgeführten Stücke:
ausgelost zum 1. Oktober 1912 Buch— stabe B Nr. 32 à 200 .
Spandau. den 18. August 1913.
Der Magistrat.
5). Kommanditgesell= schaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den Verluft von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.
5036)
Der Aufsichtsrat der David Richter A.-G. setzt sich nach der in der General- versammluüng am 10. Juli a. c. statt⸗ gehabten Neuwabl zusammen aus:
Herrn Justizrat Beutler, Chemnitz, als
Vorsitzender,
Herrn Richard Schnicke, Chemnitz, als
stell vertr. Vorsitzender,
Herrn Arthur Hübner, Chemnitz,
Herrn Alfred Escher. Chemnitz,
Herrn Bankdirektor Oberlaender, Chem⸗
50346) Artien⸗Brauverein zu Plauen. Infolge Ablebens ist Herr Baumeister
Gustay Seifert in Plauen aus dem
Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus—
geschieden.
Actien⸗Brauverein zu Plauen. Spaeth. Carl Otto.
soz nn Eisenhüttenwerk Thale Aktiengesellschaft.
Hierdurch geben wir bekannt, daß Herr Handelsrichter Gustap Zlersch, Berlin, am 21. August 1913 durch Tod aus dem Auf—⸗ sichtsrat unserer Gesellschaft ausge—⸗ schieden ist. . Thale a. Sp., den 25. August 1913.
Eisenhüttenwerk Thale Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Brennecke. Cramer.
50348]
Die neuen Zinsscheinbogen zu unseren A 00 Sypothetenpfandbriefen Serie 43 und 46 gelangen vom 1. September 1913 ab zur Ausreichung.
Die Einreichung der mit Nummernver⸗ zeichnis versehenen Erneuerungsscheine kann außer an uuserer Kaffe, in Berlin bel der Dresdner Bank, dem A. Schaaff— hausen'schen Bankverein, der Bank für Handel und Industrie und dem
Bankhaus C. Schlesinger Trier & Cie.,
Commaundit · Gesellschaft auf Attien, in München bei der Dreadner Bant Filiale München und der Bank für Handel und Industrie Filiale Mün⸗ chen, in Augsburg bei der Dresdner Bank Filiale Augsburg und dem Bankhaus Georg Goetz, in Leipzig bei der Dresdner Bank in Leipzig und der Bank für Handel und Industrie Fi⸗ Dresden bei der Dresdner Bank sowie hei sämtlichen Piandbriefverkaufsstellen gescheben. Frankfurt a. M., den 25. August 19 Frankfurter Hypotheken Kredit - Verein. Groß. Dr. Schmidt ⸗Knatz.
12 19
16. August 1913 wurde unsere Gesell⸗ schaft aufgelöst und der bisherige Vor— stand. Herr Auguste Haensler, Industrieller in Muülhausen, zum Liquidator bestellt.
Gemäß 5 297 H.-G. Bs. werden die Gläubiger der Gesellschaft hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei derselben anzumelden.
Mülhausen i. E., den 21. August 1913.
Aktiengesellschaft Haensler (Société anon ymehaensler)
1 Liqon. Der Liquidator: Auguste Haensler.
49677)
Jöchster Gasbeleuchtungs- Gesellschaft jetzt in Firma Hessen— Nassanische Has · Aktiengesellschaft
zu Höchst a. M.
In der Generalversammlung vom 2. Juli 1913 ist beschlossen worden, das Grund⸗ kapital der Gefellschaft um den Betrag bis zu „S 351 51429 auf bis zu S 765 000, — herabzusetzen. Unter Hinweis auf diesen in das Handelsregister eingetragenen Beschluß werden die Gläu⸗ biger der Gesellschaft aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
Höchst a. M., den 19. August 1913.
Der Vorstand. Schnabel ⸗Kühn. 50335)
Stahlwerk Becker Aktiengesell⸗ schaft in Willich bei Krefeld.
Wir laden hiermit die Herren Aktionäre
tember d. J., Vormittags EO Uhr, im Verwaltungsgebäude zu Willich statt⸗ findenden sechsten ordentlichen Haupt⸗ versammlung ein. Tagesordnung: I) Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn, und Ver—
lustrechnung für das Geschäftsjahr , 2) Beschlußfassung über Genehmigung
der Bilanz, der Gewinn- und Verlust⸗ rechnung und über Verwendung des Reingewinns.
3) Entlastung des Aufsichtsrats.
4 Entlastung des Vorstands.
5) Wahl zum Aussichtsrat.
Aktionäre, welche an dieser Haupt⸗ versammlung teilzunehmen beabsichtigen, wollen ihre Aktien nebst zwei gleichlautenden Verzeichnissen derselben spätestens bis zum 15. September d J. bei der Hesellschaftekasse in Willich hinter legen oder die anderweitige Hinterlegung durch eine amtliche Bescheinigung, aus welcher die Nummern der hinterlegten Aktien ersichtlich sind, dem Vorstand nachweisen.
Willich, den 25. August 1913.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Jul. Becker.
koolzi . Jute -Spinnerei und Weberei Bremen in Bremen.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt- machung vom 20. März 1913 wieder⸗ holen wir, daß folgende Nummern unserer
460, x handfestarischen Anleihe von 1889 ausgelost sind, nämlich:
Lit. A. Nr. 1 und 120 à M 5000, —.
Lit. E. Nr. 100 163 169 239 262 393 433 505 512 536 à 1Æ E000, —,
und sind solche den Inhabern zur Ein⸗ lösfung am 1. September 1913 mit dem Bemerken gekündigt, daß von diesem Termine ab eine weitere Verzinsung der⸗ selben aufbört. Die Auszahlung erfolgt gegen Ein⸗ lieferung der betreffenden Anteilscheine nebst Talons und Zinsscheinen vom 1. September dieses Jahres ab durch die Herren Bernhd. Loose C Co. in Bremen.
Bremen, den 23. August 1913.
Der Vorstand.
J Alb. Haasemann.
Aktiengesellschaft zu Kiel.
Jensen.
503331
ö . ñ . Hammonia Stearin Fabrik.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur ordentlichen Generalner⸗ sammlung auf Donnerstag. den 18. September E913, 12 Uhr, im Geschäftslokale der Norddeutschen Bank in Hamburg eingeladen.
Tagesordnung:
I) Rechnungsabschluß über das ver- flossene Geschäftejahr und Bericht über dasselbe sowie die der Ver— waltung zu erteilende Entlastung.
27) Neuwahl eines Mitgliedes dez Auf⸗ sichtsrats.
Die Ligitimationskarten zum Eintritt werden von der Norddeutschen Bank in Hamburg verabfolgt.
Hamburg, den 26. August 1913.
Der Aufsichtsrat.
49067 Diamanten · Atiengesellschaft (vorm. Weiß, de Meillon C Co.) Cüderitzbucht.
Durch Beschluß der ordentlichen General—
unserer Gesellschaft zu der am TO. Sep⸗
1913 sind zum Aufsichtsrat wiedergewählt worden die Herren:
Dr. E. Luebbert, Lüderitzbucht, E. Kreplin, Lüderitzbucht,
M. Gronmeyer, Luͤderitzbucht, OH. Henning, Läderitzbucht,
Dr. W. Tuerven, Berlin, Franz Friedmann, Hamburg,
Dr. F. Kuhn, London. Lüderitzbucht, den 31. Juli 1913. Der Vorstand.
Vietor Dick.
versammlung vom 30. Juli si
lsöMl35 In der am 8. August 1913 statt⸗
gefundenen ordentlichen Generalversamm⸗ lung wurde unser Auffichtsrat, bestehend aus den Herren: Baumeister Josef Becker, Berlin, Vor— sitzender, Bankdirektor Carl Harter, Berlin, Rittergutsbesitzer Johannes Klewitz, Klein Lübars, Kommerzienrat Herrmann Kretzschmar, Berlin, Rechtsanwalt Otto Stomps, Berlin⸗ Lichterfelde, Gebeimer Baurat Arthur Berlin⸗Friedenau, auf die Dauer von 5 Jahren wiedergewählt. Berlin, den 19. August 1913.
Jenaer Elektricitätswerke Aktien⸗Gesellschaft.
Rother.
Schlemm,
50357] Druno · Glühhärper- Anktiengesellschaft i. 2. Berlin. Die für den 30. August 1913 einberufene
ordentliche Generalversammlung wird
biermit aufgehoben, da durch die auf
Grund einer Denunziation erfolgte Be—
schlagnahme der Geschäftsbücher die Er—
ledigung der Regularien unmöglich ge— worden ist. Es wird eine außerordent⸗ liche Generalversammlung auf Diens⸗ tag, den 30. September 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, zu Berlin, Georgen— straße 21 22, Hotel Russischer Hof, ein⸗ berufen.
Tagesordnung:
1) Neuwabl von Liquidatoren.
2) Geltendmachung vonRegreßansprüchen.
3) Bestellung von Revisoren.
Wir weisen besonders darauf hin, daß gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrags be⸗ hufs Ausäbung des Stimmrechts die Aktien fpätestens am dritten Werktage bis Mittags 1 Uhr vor dem Tage der Genera lversammlung bei der Gesell⸗ schaft — Liquidatione bureau, Berlin⸗ Schöneberg, Berchtesgadenerstr. 13 — oder bei einem Notar hinterlegt sein müssen.
Waldemar Bruno, Alfred Salomon, als Liquidatoren.
Bremen, im Juli 1913. Der Vorstand. R. Dunkel. Der Aufsichtsrat. Carl Fran cke jr. Geprüft und richtig befunden. Bremen, im Jun 1913. H. Pundsack, Bücherrevisor. ö Herr Dr. v. Ranbach wurde aus dem Aufsichtsrat ausgelost; an seiner Stelle wurde Herr Pro kurist D. Schnurbusch, Bremen, neugewählt. ¶ Der Dividende neoupon Nr. 4 unserer Gesellschaft gelangt mit S6 50, — pro Stück in unserm Geschäftslokale, Bremen, am Seefelde, zur Einlösung.
sols]! Metall⸗Induftrie Schönebeck A.⸗G. Attiva. ; . Bilanz am 30. Juni 1913. Vassiva. 606. 6 9 M6 3
Grundstück, alter Stand 54 267, — Aktienkapital ... 1 250 000 —
Zugang .. 1651030 7o 777 30 Hvpotheken. ... 1563 3900 — Gebäude, alter Stand 246 323.75 w 93 268 72 Zugang... 3 M6 60 Unterstützungsfonds 259401 — I I, ITF 7 kö 12 064 41
299 400,45 ; ) 5 566 ab f. i. Wegf. gekomm. Talonsteuer .... 12 500 — Baulichketten . 3 26 RVeserbefonds ; 60 000
— * Gewinn ⸗ u. Verlust⸗
ö 295 h 74,45 konto:
1809 Abschreibung 413510 291 239 35 Vortrag v. 0
Maschinen, alter Stand 215 331,26 , 47564381 . D Ts
100/09 Abschreibung. 26 449,651 Werkzeug, alter Stand 67 542.48 eng 3 860,33 . 7 id T 1090/9 Abschreibung. 7140,31 64 262 50 Utensilien, alter Stand 30 925.86 ,, 5 277, 04
—
36 202,90
1009 Abschreibung 3 620,30
Heizung, Beleuchtung und FKanalt=
1911712 1534,83 Gewinn p.
1912513 110 777.91 11231274 238 046 40
sation, alter Stand 22 060,83 / d 537. 10/9 Abschreibung. 3 722,55 33 503 20 Patente und Gebrauchsmuster, P alter Stand 1068,75 250,0 Abschreibung 267, 15 S01 60 1 1 — 1 1 — Hinterlegungen in deutsch. Staats—⸗ . 4565 — , 13 24837 Wechsel u. Schecks 189 Stück 93 943.72 ab Bankdiskont . 814,40 93 12932 1 225 547 20 ͤ ,, 351 68312 k . Vorräte für Reparaturen und Er⸗ ,,, 779 63 Betriebsmaterlalien.. .... 22 97524 Vorausbezahlte Versicherungs⸗ j 317530 . 169633938 1696339 88 Debet. Gewinn. und Verlustkonto. Kredit. An M 3 Per 6 3 Unkostenkonto.. ... ... . 287 78742 Vortrag v. 1911.12 153483 Betriebsmaterialien ..... 71 718 16 Mietekonto.. .. 1350 —– Reparaturen an Werkzeugen 2c. . 59 300 833 Eingang aus abge⸗ Abschreibungen: ö Forde⸗ durch Abgang v. Ge 6 ,, 104676 n 3726.4 Bruttogewinn... 577 69268 150, auf Gebäude 4435,10 1609 auf Maschinen 26 449,61 10 0½ auf Werkzeug 7140,31
10 9½ auf Utensilien 3 620,30 10600 auf Heizung ꝛc. 3 722,55 25 06ü0 auf Patente c. 26715 49 361 0 Debitoren verluste ... 114410 Reingewinn: Vortrag v. 191112 Ueberschuß 191213
1534 83 110 777,91
112 31274 581 62427 581 624 27 ö;
Vorstehende Bilanz sowle das Gewinn, und Verlustkonto habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Metall-Industrie Schönebeck A.-G. in Schönebeck a. E. in Uebereinstimmung befunden.
Schönebeck a. Elbe, den 30. Juli 1913.
Der Bücherrevisor: Ludwig Kruse.
Die Dividende gelangt mlt „ 70, — für jede Aktte an unserer Gesell⸗ schaftskasse, bei den Bankhäusern Carl Cahn. Berlin G. 2, Kaiser Wilhelm⸗ straße 62, und M. Salomon Nachf., hier, sofort zur Auszahlung. Es kommen von ' den Aktien Nr. 1 — 500 der Dividendenschein Nr. 8, hon den Aktien Nr. 501 — 1000 der Dividendenschein Nr. J“, von den Aktien Nr. 1001 — 1260 der Dividenden⸗ schein Nr. 2 zur Einlösung.
Schönebeck a. Elbe, den 26. August 1913.
Der Vorstand. Lutze. R. Mehnert.