Pletãtsmomente oder besonderer Affektionsinteressen, dann feblt es in der Tat an irgendwelchen ausreichenden Ursachen für die Erregung die jetzt weitere polnische Schichten ergriffen hat, und es liegt dann eben die Vermutung nahe, daß dieser Anlaß alsichtlich dazu mißbraucht worden ist, um Erregung zu schaffen, um die im Abflauen begriffene polnische Boykottbewegung von neuem zu entflammen. (Sehr richtig! techts. Lachen bei den Polen.) ;
Herr Abg. Gronowski hat sich darüber beschwert, daß der Regierungspräsident in Düsseldorf in einer Zirkularverfügung die Landräte des Bezirks ersucht hat, ihm von der Neugründung nationaler Gewerkschaften in den ihm zu erstattenden Jahres⸗ berichten Kenntnis zu geben, und darüber, daß der Regierungs⸗ präsident dabei über diese nationalen Gewerkschasten sich anerkennend ausgesprochen hat. Ich vermag das nicht zu mißbilligen. Diese nationalen Gewerkschaften, die ja in einem gewissen Gegensatz auch zu den christlichen Gewerkschaften stehen, stehen aber doch prinzipiell und in erster Reihe in einem Gegensatz zu den sozialdemokratischen Gewerkschaften und sind Vereinigungen, welche darauf bedacht sind, das gute Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern, Störungen zu beseitigen und in allererster Reihe im Wege gütlicher Verhandlungen diejenigen Vorteile für die Arbeiter zu er⸗ reichen, die von anderen Vereinen im Wege des Streiks ertrotzt zu werden pflegen. Ich kann mithin die Tendenz der nationalen Gewerk—⸗ schaften nur gut heißen und kann auch dem Regierungspräsidenten keinen Vorwurf daraus machen, wenn er dieser Gewerkschaften an⸗ erkennend gedacht hat. (Abg. Bartscher: Bei den Stichwahlen werden sie rot!)
Wenn Herr Abg. Gronowski den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Einrichtung von Kinematographentheatern der Genehmi— gunggpflicht unterworfen werden möge, so kann ich ihm mitteilen, daß ein Entwurf zu einer Novelle zur Reichsgewerbeordnung im Reichs amt des Innern aufgestellt ist, in welchem die Konzessions⸗ pflicht der Kinematographentheater vorgesehen ist (Bravo!), daß ferner ein weiterer Entwurf im Reichtamt des Innern in der Aus— arbeitung begriffen ist, durch den das Plakatwesen einer strengeren Kontrolle unterworfen werden soll (Erneutes Bravo!), sodaß auch die Reklamen, von denen er sprach, namentlich rücksichtlich des Eindrucks, den sie auf jugendliche Personen ausüben können, davon werden be⸗ troffen werden. Ich kann nur dem Wunsche Ausdruck geben, daß diese Bestimmungen seinerzeit vom Reichstage auch gut ge—⸗ heißen werden mögen. Meinerseits ist bereits im Jahre 1910 den Regierungen empfohlen worden, eine Poltzeiverordnung zu erlassen, welche die Zensur für alle zur Darstellung gelangenden Films einzuführen bestimmt ist. Einer Zensur in der Provinz bedarf es aber nicht für diejenigen Films, die in Berlin bereits die Zensur passiert haben; wohl aber haben die Provinzbehörden die Möglichkeit, sie nochmals der Zensur zu unterwerfen. (Sehr richtig Bravo) Nach dieser Richtung hin ist, glaube ich, alles geschehen, was nach dem Stande der augenblicklichen Gesetzgebung geschehen konnte. (Bravo
Abg. Dr. Schepp fortschr. Volksp.): Der Abg. Hammer hat mehrfach gegen die Stadt Berlin und meinen Freund Cassel pole⸗ misiert. Es trifft nicht zu, daß die Stadt Berlin ihren Beamten verboten hat, außerhalb Berlins zu wohnen. Sie wird nach wie vor ihren Beamten und Lehrern aus Gründen der Gesundheit oder aus sonstigen Gründen das Wohnen außerhalb Berlins gestatten. Ich wundere mich, daß ein Herr aus einem Vororte darüber spricht, da die Vororte selbst ihren Beamten das Wohnen außerhalb ihres Dienstortes verbieten. Wenn der Abg. Hammer gegen die Eingemein⸗ dung Treptows ist, weil der Kreis Teltow sehr große Schulden habe, so hätte der Kreis besser getan, nicht das überaus teure Kreishaus zu bauen. Die Entschuldigungsgründe des Abg. von Zedlitz für den Abg. von Kardorff lassen einen kalt, wenn man die Rede“ des Abg. bon Kardorff gehört hat. Der Abg. von Zedlitz hat dem Abg. Cassel mangelnde Logik vorgeworfen, wer aber die Bemerkung des Abg. Cassel über das Streikpostenstehen liest, wird nicht im Zweifel sein, auf welcher Seite Logik ist. Wir haben die Sozialdemokratie immer bekämpft; die Rede des Abg. von Kardorff war also unangebracht, und auch der Abg. Strosser sollte einmal nachlesen, was seinerzeit unser Freund Eugen Richter über solche Machtmittel gegen die Sozialdemokratie geschrieben hat. Die Sozialdemokraten geben ja selbst zu, daß sie von den Fehlern der Regierung und ihrer Gegner leben. Der Abg. von Kardorff kennt gegen dle Sozialdemokratie nur die Gewalt; es war geschmacklos von ihm, in dieser Weise den Minister von Bodmann zu zitieren. Graf Posadowsky hät einmal gesagt, die Sozialdemokratie werde nicht mit Solinger Klingen, son⸗ dern mit Solonischer Weisheit bekämpft. Der frühere bayecrische Minister von Landmann hat in der „Juristenzeitung“ über die Be—⸗ kämpfung der Sozialdemokratie einen Artikel veröffentlicht, den ich Ihrer Lektüre empfehle. Man darf die Sozialdemokraten vor allem nicht zu Bürgern zweiter Klasse machen. Dem Pflegepersonal der Pflegeanstalt in Neuruppin und an anderen Anstallen ift es verboten worden, dem Provinzialverband der Pfleger der Heil- und Pflege⸗ anstalten beizutreten. Ich bitte den Minister, den Pflegern das Koalitionsrecht zu wahren; sonst werden die Pfleger in die Arme der Sozialdemokraten getrieben. Ich bitte dringend, nicht diese Politik der Nadelstiche anzuwenden. Wenn die Konfservativen und das Zen⸗ trum uns das Wahlbündnis mit den Sozialdemokraten vorwerfen, so sollten sie lieber an die eigene Brust schlagen und sagen: In dieser Beziehung sind wir allzumal Sünder. Wenn man ein so scharfer Gegner der Sozialdemokraten ist wie diefe Parteien, die gern jede Berührung mit den Sozialdemokraten vermeiden, fo sollten auch einzelne solcher Fälle von Wahlbündnissen mit ihnen nicht vorkommen. Als ich am Sonnabend dem Abg. Strosser einen Zwischenruf machte, sagte er etwa: mit Ihnen rede ich überhaupt nicht. (Widerspruch des Abg, Strosser) Nun, Abg. Strosser, Sie haben es ja auch nicht o gemeint, ich kenne Sie ja als einen sehr liebenswürdigen Herrn. Wenn der Abg. Strosser uns den Beweis dafür, daß wir bei den Landtagswahlen mit den Sozialdemokraten wiederum zusammengehen werden, erst nach der Wahl liefern will, so ist es doch richtig, daß man einen Beweis sofort erbringt, wenn man eine solche Behauptung aufstellt. Die Sozialdemokratie ist selbst schuld daran, daß die Laktionären Parteien so stark vertreten sind. Sie haben in bielen Fällen für die Reaktionären gestimmt. Wenn die Sozialdemokraten behaupten, daß sie niemals einen Boykott veranlaßt haben, dann möchte ich doch fragen: Warum hatten sie bei der Landtagswahl in Moabit die Namen derjenigen Geschäftsleute angeschlagen, die nicht sozialdemo⸗ kratisch gewählt haben? Der Minister hafte kein Recht dazu, dem Abg. Wenke, der sich über Mißgriffe von Amtsvorstehern beschwerte, Agitationsbedürfnis vorzuwerfen. Der Abg. Wenke hat, wie er sagte, eine Reihe von diesen Fällen miterlebt. Es ist also ein ungeheurer Vorwurf, diese Beschwerden mit dem Bemerken abtun zu wollen, sie seien frei erfunden. Wenn wir so häufig mit der Sozialdemo⸗ kratie in einen Topf geworfen und als Revolutionäre bezeichnet wer⸗ den, so gleitet dieser Vorwurf an uns ab. Als Revolutionäre sind schon ganz andere Persönlichkeiten gekennzeichnet worden. Ich er⸗ innere bloß daran, daß man auch den Freiherrn vom Stein als revo⸗ lutionär hingestellt hat. Damals sagte der Minister Hardenberg, demokratische Grundsätze in einer monarchischen Regierung scheinen die angemessene Form für die gegenwärtige Zeit zu sein. Zu diesen demokrgtischen Grundsätzen rechnen wir auch die Reform Fder Land⸗
tagswahl. (Abg. Hammer: Haha Sie kennen ja unsern Stand— l *
punkt; Ihr Haha hätten Sie für sich behalten können. Wenn Sie den Terror und Boykott beseitigen wollen, dann müssen Sie mindestens bei der Landtagswahl die geheime Stimmabgabe einführen. Gerade der Mittelstand hat durch die öffentliche Stimmabgabe sehr zu leiden. Die „Kreuzzeitung“ hat sich einmal über unser Landtagswahlrecht, wie folgt, ausgesprochen: „Dieses Wahlrecht ist nichts anderes als die Repräsentation des Geldkapitals und zieht alles Höhere in den Staub des gemeinsten Materialismus hinab. Das sagte die Kreuz⸗ zeitung, am 18. April 1866. Dieser Artikel wurde damals von Bis— marck selbst inspiriert und gewinnt, dadurch größere Bedeutung. Selbstverständlich bleiben wir nach wie vor Gegner der Sozialdemo— kratie, wenn wir auch taktisch in einigen Fragen mit ihr, zusammen⸗ gegangen sind. Aber wir meinen, wenn man vor allen Dingen dafür sorgen will, daß nicht weitere Kreise der Sozialdemokratie zuströmen, dann muß man auch den Liberalismus pflegen. Wir verlangen, daß die Aemter nicht nach dem Namen, sondern nach der Leistung verteilt werden. Wir verlangen ein Wahlrecht, das auch den Forderungen des Mittelstandes entgegenkommt und auch in bezug auf das Schul⸗ wesen unseren Wünschen mehr Rechnung trägt.
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Herr Dr. Schepp hat soeben an eine Aeußerung, die ich vor zwei Tagen dem Abg. Wenke gegenüber gemacht habe, eine Kritik geknüpft, die ihm nicht zusteht und die ich daber mit aller Entschiedenbeit zu— rückweisen muß. (Abg. Wenke: Nicht zusteht? Einem Volks— vertreter steht keine Kritik zu? — Lachen rechts. — Abg. Hoffmann: Sie spotten Ihrer und wissen selbst nicht wie) — Herr Präsident, ich werde fortwährend unterbrochen. (Abg. Hoffmann: Hilfe, Hilfe h Im übrigen muß ich Herrn Dr. Schepp sagen, daß meine Aeußerung entschieden entweder mißverstanden oder falsch zitiert worden ist. Ich habe Herrn Wenke gegenüber damals gesagt, daß er es unterlassen hätte, mir von den Fällen, die er zur Sprache gebracht hat, vorher so rechtzeitig Kenntnis zu geben, daß es mir mööglich gewesen wäre, mich zu informieren und ihm über den Sachverhalt Rede und Auskunft zu stehen. Da er das nicht getan hat, was übrigens früher allgemein in diesem Hause üblich gewesen ist, mußte ich annehmen, daß ihm an einer sachlichen Erörterung nichts gelegen sei und daß ihm vielmehr — ich glaube mich ziemlich genau des Wortlauts zu entsinnen, ich kann das Stenogramm augenblicklich nicht erhalten, aber es wird nicht vlel anders sein — daran gelegen haben dürfte, seiner Abneigung gegen die Amtsvorsteher und etwaigen agitatorischen Bestrebungen für künftige Zeiten Ausdruck zu geben.
Ich habe ferner nicht gesagt, daß die vorgetragenen Fälle er— funden selen, sondern ich habe nur gesagt, daß die Fälle, die er vor— gebracht hätte, von ihm nicht mit einem Datum bezeichnet worden
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selen, und daß daher die Möglichkeit vorläge, daß sie zu den Vor— fällen gehörtch, die vor anderthalb Jahren im Reichstage in großer Zahl zur Sprache gebracht worden wären, von denen ein großer Teil sich auf Grund der angestellten Ermittlung als unzutreffend heraus- gestellt hätte, also etwas ganz anderes wie das, was Herr Dr. Schepp mir in den Mund gelegt hat. (Bravo! rechts)
Ein Schlußantrag wird abgelehnt.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) beginnt unter großer Unruhe des Hauses zu sprechen und bemerkt: Die Abgg. von Arnim⸗Züsedom, von Kar⸗ dorff, von Zedlitz haben Scharfmacherreden gehalten, wie wir sie hier noch nie gehört haben. Diese Debatten der letzten Zeit bedeuten für niemand einen größeren Erfolg als für die Sozialdemokratie. Die Sozial⸗ demokratie hat sich nicht träumen lassen, daß sie ein solches Glück hätben würde, solche Agitationsmittel bon ihren schärfsten Feinden zu haben. Wir brauchen bloß in unseren Versammlungen auf diese letzten Debatten hinzuweisen, um eine Begeisterung für die Sozialdemokratie zu entfachen. Dem Abg. von Kardorff werden wir, wenn er Gewicht darauf legt, noch ein außerordentliches Honorar dafür zahlen. Wenn solche Reden vor zwanzig Jahren gehalten wären, dann würde man sagen, die Zeit ist noch nicht fortgeschritten genug, um den Herren in ihrer Schwerfälligkeit über das Wesen der Sozialdemokratie Auf⸗ schluß zu geben. Daß es in der heutigen Zeit noch solche Käuze gibt, die der Sozialdemokratie mit derartigen Mitteln zu Leibe gehen wollen, müßte eigentlich zu den Weltwundern gerechnet werden. Die Wurzeln der Sozialdemokratie liegen in der ganzen Gesellschafts⸗ ordnung begründet, deshalb können wir nicht entwurzelt werden, wenn die Gegner auch eine noch so kluge Politik treiben würden. Aber unsere Arbeit wird uns Ungemein erleichtert durch Ihre politische Nücständigkeit. Die Herren von der deutschkonservatiben Partei sind häufig etwas vorsichtiger und wagen sich nicht so gänzlich unkritisch heraus in die politische Arena, wie man es von den Herren, die sich um das Banner des Abg. von Zedlitz geschart haben, gewöhnt ist. Das Zentrum ist ja im Moment die große Sphinx. Sie möchte Bethmann Hollweg loswerden, obwohl man von ihm sagen kann, kein Engel ist so rein oder besser so schwarz. Die Haltung des Zentrums wird eine immer rücksichtslosere. Arbeiten Sie auf die Auflösung des Reichstages hin? Wir haben ja dabei nichts zu verlieren. Bei einer solchen Politik, wie das Zentrum sie treibt, einer gegen die eigenen Prinzipien verstoßenden Politik, geht ihm nach und nach der Atem aus., Die Aufputschung der SOrdensfrage soll nur por— bereiten, die Wähler einzufangen. Zwischen der Reichsregierung und der preußischen Regierung zeigt sich jetzt eine Dissonanz. Im Reichs⸗ tag machen die Sozialdemokraten jetzt “/, der Mitglieder aus, hier im Abgeordnetenhause nur 1. Sie halten das für richtig, aber in Preußen kann auf die Dauer nicht anders regiert werden als im Reich. An ihren Früchten, meint der Minister, soll man die Parlamente er⸗ kennen, und er lobt die Leistungen des preußischen Abgeordneten⸗ hauses. Ach, wenn doch dieses Lob einmal anderswoher käme als gerade hier aus dem Abgeordnetenhaufe selbst. Die Leistungen des Ministers des Innern und seines jungen Mannes im Reiche, des Staatssekretärs des Innern (Präfident Dr. Graf von Schwerin⸗ Löwitz erklärt, daß er diesen Ausdruck über einen Minister nicht zulassen könne). Ich habe das Wort des Abg. von Kardorff erwähnt. Präsident: Der Abg. von Kardorff hat nur ein Zitat aus einer Zeitung gebraucht. Dann zitiere ich auch dieses Work. Tatsache ist, daß die preußischen Minister nur ausführende Organe des Abge— ordnetenhauses und der Konservagtiven sind. Die „Kreuzzeitung“ hat gestern geschrieben, daß die Reichspolitik im Abgeordnetenhause mehr beachtet werden soll. Ich erinnere daran, wie die Konservativen gegen die elsaß⸗lothringische Verfasfung gehetzt haben. (Präsident: Sie dürfen nicht von Mitgliedern des Haufes sagen, daß sie gehetzt hätten Ich erinnere daran, wie eine Fronde von dem Abg. von Heydehrand gegen den Reichstag und die Reichsregierung losgegangen ist. Aus der Rede des Ministers von Dallwitz vom Sonnabend klang ein hohes Maß von Wut und Erbitterung heraus. Er ist mit dem Staatssekretär Delbrück sehr unzufrieden, weil jetzt die Sache mit den. Wahlurnen ans Tageslicht gekommen und klar geworden ist, daß Minister von Dallwitz gegen die Einführung einheitlicher Wahlurnen ist. Die Abhängigkeit der gesamten Reichsregierung von der preußischen Regierung ist schon längst bekannt, aber in welchen Formen sich diese Abhängigkeit vollzieht, das ist erst jetzt offenbar geworden. Die preußische Regierung ist ein Hemmschuh für die Reichspolitik. Ebenso unangenehm ist, dem Minister die Sache des Wohnungsgesetzes. Das klang wie ein Pronunzigmento, fast wie eine Drohung, was Staatssekretär Delbrück im Reichstage darüber sagte. Das Reich liegt an der Kette Preußens, aber die Kette soll noch kürzer gemacht werden. Nach dem Ergebnis der letzten Reichstagswahl will man lieber das ganze Reich in Scherben schlagen, weil man es nicht zu einem verlängerten Preußen machen kann. Den Konservativen ist das Reich nur ein notwendiges Uebel. Die Abgg. von Kardorff, Zedlitz und von der Gröhen beweisen nur ihre innere Ohnmacht, wenn sie nach dem Poltzeiknüppel rufen. Die
en. vom sozialdemokratischen Terrorismus werden von ung chärfe zurückgewiesen, weil es einen solchen in Wahrheit
63 Verurteilungen sind die Folge des systematischen
christlichen Gewerkschaften. Der g. Strosser hat darauf hingewiesen, daß die Deutschkonservatipen alle Kraft einsetzen würden, um den schwarzweißen preußischen Adler zu verteidigen. Es ist interessant, wie der Abg. Marx diese s Bild aufgegriffen hat und davon sprach, daß man der Kirche volle Freiheit geben soll, damit die Kirche wie ein stolzer Adler ihre Schwingen entfalten könne. Solche Vergleiche sind gefährlich, denn der Adler ist nicht nur der König der Vögel, sondern auch ein gefähr⸗ liches Raubtier. Es hat sich herausgestellt, daß das Deutsche Reich und das jetzige junkerliche Preußen nicht neben einander be⸗ stehen können. Es heißt nicht mehr „Preußen und das Reich“, sondern „Preußen oder das Reich“. Wir wollen, daß das Reich fiegl und das Junkerpreußen in Trümmer gehe, damit das Volk auf⸗ atmet, Dazu brauchen wir ein freles Wahlrecht. Wenn Sie Aus. nahmegesetze fordern, beweisen Sie, daß Sie es selbst für möglich halten, daß Preußen in absehbarer Zeit von der Herrschaft der ungekrönten Könige befreit werden wird. Um dieses Ziel zu erreichen, dazu werden uns Ihre Sünden und Ihre Scharfmachere die allerbesten Werkzeuge sein. Deshalb danken wir den Abgg. von Kardorff und von Zedlitz für ihre schönen Reden. Ihre Drohungen fürchten wir nicht, sondern sehen sie mehr von der ironischen Seite an. Die Tatsache, daß die Debatten der letzten Tage sich ausschließlich um die Soztaldemokratie gedreht haben, hat deutlich demonstriert, welche Macht die Sozialdemokratie darstellt. Die Sozialdemokratie ist stärker, als Sie denken, und Sie sind schwächer, als Sie denken.
Die Debatte wird geschlossen.
Der Titel Ministergehalt wird bewilli gt.
Persönlich bemerkt
Abg. Korfanty (Pole): Ich habe keine Verpflichtung, dem Minister des Innern Akten einzureichen. Ich werde aber morgen auf den fraglichen Fall zurückkommen und bitte den Minister, sich die Akten des Kreisausschusses kommen zu lassen, dann wird er sehen, wie elend er angelogen worden ist.
Abg. Dr. Krüger-⸗-Marienburg (kons.): Durch den Schluß der Debatte bin ich leider verhindert, die Lage der kreisfreien Städte darzulegen. .
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch sfreikons.): Die Rede des Abg. Dr. Liebknecht hat wohl bei allen Mitgliedern des Hauses den Eindruck erweckt, daß sie daran erinnert, daß wir morgen Fasching haben.
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Der Abg. Hammer hat mir vor— geworfen, daß ich am Anfang der S0 er Jahre als Mitglied der Abge— ordnetenpersammlung nicht für die Eingemeindung Treptows einge— treten sei. Das ist unzutreffend. Ich habe damals dafür gesprochen und auch dafür gestimmt.
Abg. Strosser (kons): Der Abg. Liebknecht hat behauptet, daß ich in meiner Rede vom schwarz« weißen Adler gesprochen hätte. Mir ist nichts davon bekannt, daß es überhaupt einen schwarz⸗ weißen Adler gibt, weder bildlich, noch in der Naturgeschichte. Ich habe dagegen von einer schwarz-weißen Fahne gesprochen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.: Ich nehme Akt davon, daß der Abg. Strosser nicht von einem schwarz⸗weißen Adler gesprochen hat, und von seiner Belehrung, daß der preußische Adler nicht schwarz— weiß, sondern ganz schwarz ist. Ich habe von der Rede des Abg. von Zedlitz zuerst gesagt, daß sie an den bevorstehenden Fasching er⸗ innert. Darauf sst er mit der Retourkutsche gekommen. Auf i Ting folgt aber Aschermittwoch. Den Katzenjammer werden Sie haben.
Abg. Hammer (kons.): Ich habe nur gesagt, daß schon 1896 der Abg. Cassel Mitglied der Berliner Gemeindevertretung war. Ich möchte wissen, ob er schon damals seinen Einfluß für die Eingemein⸗ dung Treptows eingesetzt hat.
Vor Eintritt in die Beratung des Kapitels der Landrats ämter vertagt das Haus die weitere Beratung des Etats des Ministeriums des Innern auf Dienstag, 11 Uhr.
Schluß 5 Uhr. t
Behauptung mit 3 S nicht gibt. Die 2 Denunziantentums der
Verdingungen.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reiches und Staatsanzeiger ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 8 = Uhr eingesehen werden.)
Italien.
Bürgermeisteramt von Gallese. 13. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Bau der neuen Wasserleitung Chiare == Fontane. Vor anschlag 105 581,54 Lire. Zeugnisse 2c. bis spätestens 12. Februar 1913, Nachmittags 5 Uhr. Vorläufige Sicherheit 5500 Lire, enduͤltige 10 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs anzeiger“).
Provinzialverwaltung in Parma. 14. Februar 1913, Vor—⸗ mittags 10 Uhr: Straßen⸗ und Brückenbau. Voranschlag 60s 334,48 Lire. Zeugnisse 2c. bis spätestens J0. Februar 1913, Nachmittags 4 Uhr. Vorläufige Sicherheit 26 000 Lire, endgültige 1 / 1 der Zuschlagssumme.
Ebenda. 14. Februar 1913, Vormittags 109 ÜUhr: Straßen bauten. Voranschlag 86 60 23 Lire. Zeugnisse 2c. bis spätestens 109. Februar 1913, Nachmittags 4 Uhr. Vorläufige Sicherheit 4500 Lire, endgültige n der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. ;
Direktion des Militaͤrkommissariats des 8. Armeekorps in Florenz. 12. Februar 1913, Vormittags 19 Uhr: Lieferung von 2426 großen wollenen Decken in 11 Losen zu 200 Stück bezw. 1 Los zu 226 Stück. Sicherheit für jedes Los 300 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger..
Direktion des Militärkommissariats des 10. Armeekorps in Neapel. 19. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Veferung von 200 009 m Halbleinen für Unterfutter in 20 Losen zu 10000 m. Sicherheit für jedes Los 3090 Kire. Ablieferung an das Zentral— militärmagazin in Neapel bis 15. März 1913.
Gleiche Lieferungen sind zu demselben Zeitpunkt von den Militär— kommissariaten des 1. Armeekorps in Turin bezw. des V. Armee⸗ korps in Verona ausgeschrleben worden. Näheres in italienischer Sprache beim „RMeichsanzeiger.
Bürger meisteramt von Rocca Priora. 4. Februar 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr; Bau einer Wasserleitung. Voranschlag 73 523,65 Lire. Vorläufige Sicherheit 3000 Litre; endgültige 75600 Lire. Näherez in italien scher Sprache beim Reichsanzeiger !).
Direzione autonoma del genig militare Per la R. marina in Tarent. 18 Februar 1913, Vorm. 10 Uhr: Bau zweier Häuser in Brindlsi. Voranschlag 95 060 tre. Zeugnisse 2c. bis spätestens 15. Februar 1913, Nachm. 5 Uhr. Sicherheit 9500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger“.
Königliche Präfektur in Genua. 24. Februar 1913, Vorm. 10 Uhr; Bau einer Besserungganstalt. Voranschlag 264 530 Lire Zeugnisse 2c. bis spätestens 14. Februar 1915. Vorlaͤufige Sicherheit l3 000 Lire; endgültige 11 der Zuschlagssumme. Näheres in italien scher Er g, beim „Reichsanzeiger*.
Königliche Präfektur in Cofenza. 20. Februar 1913, Vor⸗ mittags 19— 11 Uhr: Bau einer Wasserleitung für die Gemeinde Verbicaro. Voranschlag 84 860 Vire. Zeugnisse 2c. und vorläufige Sicherheit (43090 Lire) bis späteftens IL. Februar 1913. Endgültige Sicherheit 10 der Zuschlagsfumme. Näheres in italienischer Sprache beim Reichganzeiger ).
Königliche Präfektur in Neapel. 27. Febtuar 1913. Vor⸗ mittags 19 Uhr: Belegung der inneren Straßen der Polikliniken Croce di Lucca und Saptenza in Neapel mit vulkanischen Steinen (basolih. Voranschlag 56 9ö6,79 Lire. Zeugnisse 2c. bis spätestens
17. Februar 1913. Vorläufige Sicherheit 2500 Lire; endgültige i der Zuschlagssumme. Naͤheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeigery.
Bürgermeisteramt von Eboli. 27. Februar 1913, Mittags 12. Uhr: Bau neuer Schulhäuser. Voranschlag 239 000 Lire. Zu— lassungsanträge und Zeugnisse 2c. bis spätestens 21. Februar 1913. Vorläufige Sicherheit 15 000 Lire; endgültige m0 der Zuschlage⸗ summe. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger!.
Generaldireklion des Königlichen Arsenals in Spezia und gleichzeitig diejenigen in Neapek, Venedig und Tarent. 15. Fe— bruar 1913, Vormittags 11 Uhr: Lieferung von baumwollenen Unter⸗ wimsern in 2 Losen zu je 0 60 Lire. Sfferten bis 14. Februar 1913. Sicherheit je 6600 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger ).
Rumänien.
Kriegsministerium. Intendantur. Am 1.14 Februar d. . 10 Uhr Vormittags. Bu karest: Lieferung von Zaumzeug für Pferde, Am 16.29. Februar d. J. Lieferung von Pferdegeschirr. Die Lie ferungsbedingungen sind ber der Directia VII. Intendentã
erhältlich. Niederlande.
. Februar d. J. Landbouwvereeniging Alteveer (Provinz Nordholland): Lieferung von Kunstdünger und verschiedenen Sorten don Gras- und Kleesamen. Bedingungen gegen Einsendung der Portokosten bei H. Holbersma daselbst.
S. Februar d. J. Landbouwvereeniging DOdoorn⸗-V althe ((Provinz Drenthe), Lieferung von Kunstdünger' und verschiedenen Sorten Gras—⸗ und Kleesamen. Bedingungen gegen Einsendung von 5 Cent in Briefmarken bei dem Schriftführer K. Snoeken in Odoorn.
10. Februar d. J. 12 Ühr. Die Stadtverwaltung von Amster⸗ dam wird auf dem Rathaufe öffentlich die Lieferung nachstehender im Jahre 1913 erforderlichen Gegenstände für die städtischen Gas⸗ fabriken vergeben: Gezogene eiserne Röhren und Hilfsstücke; Dampf— und galvanisierte eiserne Röhren und Hilfsstücke; kupferne Haupt⸗ hähne und Ornamenthähne mit Flügelkupplung; kupferne Gas⸗ fittings, Messingröhren; kupferne Dampf⸗ und Wasserfittings und eiserne Konsistenzfettöpfe; Eisen; verzinnte Eisenplatten; Röhrenhaken und Bügel; Bolzen, Muttern, Laschenden⸗ und Schlußplatten; Maschinenschrauben; Klinknägel und Splintbolzen; Drahtnägel, eiserne und kupferne Holzschrauben usw.; Gasöfen; Geräte; Blel⸗ plomben; Glaswaren usw.; Laternenscheiben und Fensterglas; Holz; Bänke zum Ausstellen von Gasmeffern und Musterkistchen; Besen⸗ stiele; Pappstöcke. Spähne zum Rühren und Löffelstiele; Pech bekleidung; Maschinenraummaterialten; Putzbaumwolle, Seife und Soda; festes Fett und Talg; Sikkativ; gelbes Wachs; Kreide; Bimsstein, Graphit, Feuerlack und . Wagenschmlere; Hanf, geteerte und ungeteerte Dichtungestricke, ichtungsbindfaden, Pinsel, Scheuerbesen, Staubbesen usw.; Schwämme und Lappen aus saͤmisch⸗ garem Leder; Waschlappen; Pech; Kalk; Besen; Putzpomade. — Das Besteck und die Bedingungen sind vom 25. Januar ab aus⸗ schließlich auf der städtischen Druckerei (Nes) gegen Einsendung von 1,3 FI. durch Postanweifung erhältlich. Auskunft auf dem Haupt⸗ geschäftszimmer der städtischen Gasfabriken, Amstel 29 A. Ecke Zwanenburgwal, vom 27. Januar ab bis zum 1. Februar d. F, von 10 bis 12 Uhr Vormittags. Zugleich ist dort Gelegenheit gegeben, die Muster zu besichtigen.
13. Februar. Die Naamlooze Vennootschap Noord⸗Nederlandsche Cultuur⸗Vereeniging in Leeuwarden wird 'in Siegerswoude (Pro⸗ vinz Friesland) die Lieferung von Kunstdünger vergeben. Die Be⸗ dingungen sind bei S. W. sselstein in Siegers woude erhältlich.
15. Februar d. J. Stadtverwaltung in Utrecht: Lieferung von 400 galvanisierten elsernen Klosettonnen. Bedingungen sind auf dem Geschäftszimmer der Straßenreinigung und auf' dem Rathause ein- zusehen und dort sowie bei den? Buchhändlern J. G. van Terveen und Zoon in Utrecht für 005 Fl. erhältlich.
5. Februar d. J. Der Vorstand' der Wassergenossenschaft Baarland (Propfnz Seeland): Lieferung von 1) 510 cbm preußischen oder Zulderseeunterhal tskicses, 0 cbrn' Pasalt⸗ oder Quenasfsteln⸗ chlages von 1-3 em Größe. Die Lieferung hat frei an Wall im Hafen zu Baarland zu erfolgen. 2) 240 ebm preußischen oder Zuiderseeunterhaltskieseß (2 5 em Stücke). Lieferung frei an Wall
im Hafen zu Ellewoutsdyk.
Aegypten.
Nationaldruckerei Kairo. 27. Februar 1913, Mittags 12 Uhr: Vergebung der Lieferung von 206 Rollen Kunstledertuch. Lleferungs⸗ termin 1. Juni 1913. Muster und Lastenheft für eine frühere gleich⸗ artige Lieferung, dessen Bedingungen der obigen Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, beim Reichsanzeiger!“.
Sandel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern n,, ge stellten Nachrichten für andel, In dustrie und Landwirtschaft“ .
Winke für Gläubiger bei Konkursen in Charkow (Rußland).
Das Kalserliche Konsulat in Charkow berichtet: Jede Konkurs- eröffnung wird vom zuständigen Bezirkegericht außer in russischen Zeitungen in deutscher Sprache in der St. Petersburger Zeitung“ bekannt gemacht. Die Anmeldung der Forderung har binnen einer vom Tage der Bekanntmachung an laufenden sechswöchentlichen Frist bei dem Bezirksgericht zu erfolgen, das die Bekanntmachung er⸗ lassen hat. Eine besondere Form ist für die Anmeldung, die bis auf die Unterschrift in russischer Sprache abzufassen ist, nicht vorgeschrieben; der Anmeldung sind die im Besitze des deutschen Gläubigers befind⸗ lichen Belege für die Forderung beizufügen. Soweit die Belege in deutscher Sprache abgefaßt sind, müssen fie von einer von der zu⸗ ständigen russischen Vertretung (Gesandtschaft oder Konsulat) be⸗ glaubigten russischen, Uebersetzung begleitet sein. Präventiv⸗ konkordate und Liquidationen sind außergerichtliche Verträge, die im Gesetz nicht geregelt sind und deren Inhalt vom Willen der Parteien abhängt.
Winke für Gläubiger bei Konkursen im Kaukasus.
Das Kaiserliche Konsulat in Tiflis tellt mit:
Die Vorschriften des russischen Konkursrechts gelten auch im Gebiete der kaukasischen Statthalterschaft; besondere Bestimmungen sind nicht vorhanden. Nach Lage der hiesigen Verhältnisse ist Tie Inanspruchnahme eines Rechts anwalt bei der Anmeldung von Konkurgforderungen nicht zu vermeiden; tunlichste Beschleunigung ist dringend anzuraten. Wegen der Einzelbestimm ungen des russischen Konkurgrechts sei auf die Darstellung bei Leske u. Löwen feldt, Rechts⸗ verfolgung im internationalen Verkehr, Berlin 1897, Bd it S. 685 ff. verwiesen. Bei größeren Konkurfen benachrichtigt das Konsulat deutsche Handelshäuser, von denen ihm bekannt 'ist, daß sie mit dem Schuldner in Verbindung gestanden haben. Im allgemeinen sind die deutschen Gläubiger auf eine Verständigung durch ihren örtlichen Vertreter angewiesen. Die Konsulate benennen auf Wunsch geeignete Anwälte, können für deren Geschäftsführung eine Verantwortung aher nicht übernehmen. Bei Zahlungseinstellungen ist tunlichst schleunige Anmeldung der Forderungen nokwendig. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist dabei nicht zu vermeiden.
Die Eröffnung eines Konkurfes kann hier erst dann er⸗ folgen, wenn die Summe der angemeldeten Forderungen den Betrag von 1500 Rubel erreicht.
Winke für Gläubiger bei Konkursen in den Vereinigten Staaten von Amerika.
E Das Konkurgrecht ist für die Vereinigten Staaten von Amerika einheitlich durch Bundesgesetz vom 1. Juli 18598 geregelt. Daher gibt es keine konkursgesetzlichen Bestimmungen der Einzelstaaten: nur bezialich der exemptions, d. i. der dem Gemeinschuldner verbleibenden Ver⸗
mögensstücke, greifen die einzelstaatlichen Bestimmungen Platz, die 2 bei Pfaͤndungen usw. angewendet werden. Das Konkursgericht ist also immer ein Bundesgericht, und zwar ein U. . District Gourt, der L. S. District Judge (Richter). Er ernennt für alle Konkurs⸗ sachen einen Referees im Bankruptey (Hilfetonkursrichter auf zwei Jahre. Da dieser „exercises much of the judicial authority of the court of bankruptey and is essentially an assistant to the judge“ und „competent to perform the duties of tat office“ (einen großen Teil der richterlichen Gewalt des Konkurs- gerichts ausübt und im wesentlichen ein Gehilfe des Richters ist und die Pflichten dieses Amtes zu erfüllen befähigt) sein muß, so pflegt er ein atkorney At 14 * (Anwalt) zu sein. Er erläßt Zwischenhescheide, gegen die sofort der Judge angerufen werden tann. Die Schlußverfügung ist dem Judge vorbehalten. Für, jeden einzelnen Konkursfall wird vom Konkurgrichter ein Konkursverwalter (trustee in bankruptey) bestellt. Als solcher kann . eine Gesellschaft bestellt werden; die als trust. companies be⸗ zeichneten Banken mit einzelstaatlichem Charter rechnen diese Be⸗ tätiqung unter ihre regelmäßigen Geschäfte. Vom Konkurse ver⸗ schieden ist das Assignment, d. i. eine außerhalb des Konkurses er⸗ folgende freiwillige Abtretung eines in Zahlungsschwierigkeiten ge⸗ ratenen Geschäfts, Unternehmens oder Vermögens an einen Dritten. Der Dritte wird assignes genannt. Die gesetzliche Regelung des assignment ist Sache der Einzelstaaten. Gleichfalls einzel staatlich geregelt ist die dem assignment ähnliche receivership; nur wird der receiver auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlichen Gericht (Circuit Court in Msssouri, District Gourt 'in Kansas) bestellt, während dem assignes der Schuldner aus eigenem Antriebe — Loluntaril — die Verwaltung abtritt. Bemerkt sei noch, daß nach Bundesbankrecht für die zwangsweise Liquidierung einer National⸗ bank, die Bundesbanknoten einzulösen dem Gesetze zuwider sich weigert, ein „receiver“ von der Regierung bestellt wird.
Die Regeln für Konkurse usw. sind nachstehend angegeben:
Kon kurs,. I) Der Hilfekonkursrichter (refres in bankruptey) sendet an alle Gläubiger unter ihrer in der gerichtlichen Gläubtger⸗ liste angegebenen Adresse eine Benachrichtigung durch die Post mindestens zehn Tage vor der Anhörung des Gemeinschuldners sowie bor jeder weiteren Maßnahme im Konkursverfahren. 2) Alle Forderungen müssen innerhalb eines Jahres nach der Eröff— nung des Konkursverfahrens angemeldet werden. 3) Die An⸗ meldung erfolgt bei der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts ¶ JI. S. District Court) oder bei dem Hilfskonkursrichter. Der Konkursverwalter (trustée in bankruptey) hat etwa bei ihm eingehende Anmeldungen an den Hilfskonkursrichter abzugeben vergl. auch 4. am Schlusse). 4) Die Anmeldung enthält eidliche Angaben über die Art der Forderung, ihren Betrag und etwaige Tell⸗ oder Abzahlungen darauf, etwaige Sicherheiten dafür und über ihre rechtliche Begründung. Appoints (Urkunden, Schuldscheine, Schecks, Wechsel, Akzepte usw.) sind in der Urschrift beizufügen. Die Anmel⸗ dung erfolgt in englischer Sprache oder unter Beilegung einer be⸗ glaubigten englischen Uebersetzung. Eine Erklärung in Konkurssachen bor einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika ist gleichfalls unter Eid abzugeben.
Liquidation. a. Assignment, ist eine außerhalb des Kon⸗ kurses erfolgende freiwillige Abtretung der Vermögensberwaltung an einen Dritten. Der Dritte (assignee) sendet an alle Gläubiger, deren Adressen ihm bekannt sind, eine Benachrichtigung durch die Post mindestens vier Wochen vor dem ersten Verbandlungstermin und rückt gleichzeitig eine Bekanntmachung in eine Zeitung des Beztrkes ein, in dem das Verfahren gerichtlich anhängig ist. Die Bekannt- machung besagt, wo und wann die Forderungen anzumelden sind; sie erscheint während vier Wochen mehrmals, zuletzt eine Woche por dem Verhandlungstermin. Den vorstehenden für den Staat Missourt eltenden Bestimmungen ähnlich sind die von Kansas und Illinois.
n Arkansas und Oklahoma ist die Benachrichtigung durch die Post oder durch die Zeitung nicht vorgesehen. P. Receivership ist dem Assignment ähnlich. Nur wird der Dritte (receiver) auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlichen Kreisgericht (Circuit, Gourt in Missouri, Bistrict Court in Kanfats) bestellt.
(Bericht des Kaiserl. Konsuls in St. Louis.)
Winke für den Handelsverkehr mit Tripolis (Afrika).
Briefaufsch riften sind wegen der häufigen Verwechslung mit Tripolis in Syrien und Tripolis in Griechenland mit der deutlichen Bezeichnung Afrika und zweckmäßig Lybien zu versehen. Im übrigen sind die Postverhältnisse durchaus geordnete, sodaß die bisherige Uebung, Postsendungen für Reichsdeutsche in Tripolis an die Adresse des Kaiserlichen Konsulats zu richten, wegen des Zeitverlustes unzweck— mäßig erscheint. hon nr n g: Zum dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt in Tripolis (Geschäftsreisende) bedarf es eines gültigen Passes, der von der italienischen (Polizei- oder Kensular⸗ Behörde des Ein—⸗ schiffungshafens für Tripolitanien visiert sein muß.
Tröipolitanien, als Absatzgebiet. Als dauerndes Absatz⸗ gebiet kommt der tripolttanssche Markt der Hauptsache nach für die in Italien gangbaren und konkurrenzfähigen Waren in Betracht. Verboten sst, bei Beld- resp. Gefängnisstrafe und Beschlagnahme der Objekte die Einfuhr von Saccharin und mit Saccharin durchsetzten Produkten, ebenso die Einfuhr von Waffen und Munitton (und das Tragen von Waffen ohne behördliche Erlaubnis). In Betracht zu ziehen sind die ungünstigen Hafenverhältnisse der tripolitanischen Küste, welche die Ausschiffung der Waren während der stürmischen Winter⸗ monate (November, bis März) oft schwierig und unsicher machen. Amtliche (italienische) Auskunftsstelle für Handels⸗ angelegenheiten über Tripolitanien ist das Ufficio Economico- Commerciale della Libia, Tripolis (Afrlka).
Vertreter. Die Zahl der für deutsche Häuser in Betracht kommenden Vertreter ist eine beschränkte. Für einen großen Teil der deutschen Interessenten dürfte es bis auf weiteres vorzuziehen sein, Tripolitanien als Zu wachs zu Italien zu betrachten und durch ihre dortigen Vertreter bearbeiten zu lassen.
Kredite und Kreditguskünfte. Regel ist zurzeit Zahlung gegen Kon nossem ent. Jedenfalls sind lange und hohe Kredite, abgesehen von bewährten Kunden, derzeit nicht üblich. Kreditauskünfte vermog das Kagiserliche Konsulat nur Über ihm näber bekannte Firmen zu erteilen. In allen anderen Fällen sind die Dienste eines Bank⸗ instituts (Banque Impèériale Ottoman, Banco di Roma, Banco di Sicilia) in Anspruch zu nehmen. Auch der Reichsdeutsche Eugen Kaufmann, Agent der Deutschen Lepantelinie und Vertreter in Tripolis, befaßt sich mit der Erteilung von Kreditauskünften.
tinziehung von Außenstämden. Gerichtliche Befugnisse und Hwangsmittel stehen dem Kaiserlichen Konsulat nicht zu Gebote. Die Einziehung von Geldern, die Geltendmachung von Forderungen bor Gericht und dergl gehören nicht zu den Aufgaben der Konsulate. Hierzu bediene man sich eines privaten Vertrauensmannes oder eines der nachbenannten Advokaten. Die konsularlsche Vermittlung kann sich nur auf den Versuch gütlicher Einwirkung, ferner auf die Ent⸗ gegennahme und Abführung der freiwillig bezahlten Schuld an den Gläubiger erstrecken. (Gebühren siehe Nr. I6 und Nr. des Tarifs zum Konsulatsgebührengesetz vom 17. Mai 1910.) Von konsularischer Vermittlung muß in den Fällen Abstand genommen werden, in denen sie bon vornherein gussichtslos erscheint oder besondere Gründe er ratsam erscheinen lassen, das Konfulat nicht mit der Sache zu befassen.
Rechtsauskünfte und Rechtsbeistände. Bei dem Pribu? nale Civile und der Corte d' Appello in Tripolis sind zurzeit nach⸗ folgende Advokaten eingeschrieben! Giovannz Martini, Salomone Franco, Michelangelo Canofart, Giovanni Battista Carerl, Lorenzo Morelli, Federico Ortona, Teodoro Fedrigni, Alberto Gnecco, Giovanni Gregorio Zuccaro, Angefo Fani, Gualtierl Ughi, Guido Costa, Biaglo Punzo, Giovanni Battisfe Crescimanno, Giuseppe Catania, Gaspare Nicotri, Pio Rosesti. Korrespondenz ist itallenisch
Werte des Streitgegenstandes und der Mühewaltung des Rechts · anwalts richtet, ist zweckmäßig im voraus u vereinbaren. = Prozeßführung in e ef. en ist, abgesehen von der Langwierigkelt, wegen der Kostspieligteit — zur hebung kommen bisher die Gebühren der italienischen Kon sulargerichte — nur bei größeren Streitobjekten (ber 450 Fis 5060 Fr.) empfehlenswert. Zoll. Der Zoll beträgt zurzeit 110, vom Werte der Ware, abgesehen von Gerste, Weizen, Reis, Mehl, Teigwaren (pasta), ge= trockneten Fischen, Zucker, Kaffee, Tee, Petroleum, für die nur 400 erhoben werden, und von Baumaterial aus Stein in rohem Zustand, Kalk. Graphit, Steinkohle, Brennhol;, Holzkohle und Stroh zu land⸗ wirtschaftlichen Zwecken, die zollfrei eingeben. Das Kaiserliche Kon⸗ sulat in Tripolls (Afrika) ist auch für Bengasi (Cyrenaica) zu⸗ ständig. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen an Ort und Stelle wird von dem mit der Wahrung der oösterreichischen Inter⸗ essen betrauten französischen Vizekonful Charles Lecouteur (Korrespon⸗ denz zweckmäßig französtsch, ausgeübt. Für Handelgauskünfte kann die deutsche Firma * Weickert u. Enke in Bengasi genannt werden. (Bericht des Kaiserlichen Konfulats in Tripolis.)
Winke für Gläubiger bei Konkursen in Algerien.
Anmeldungen zu Konkursforderungen übernimmt das Konsulat. Die Gläubiger werden von der Handelsgerichtsschreiberei (Greffe du Tribunal de Commerce) auf Grund der von dem Schuldner einzureschenden Bilanz, oder wo eine solche fehlt, auf Grund der Geschäftebücher von der Konkurseröffnung in Kenntnis gefetzt. Die Frist zur Anmeldung beträgt 20 Tage vom Datum der letzten Aufforderung an gerechnet. Die Anmeldung hat bei dem Greffs du Fribunal de Gommercè zu geschehen (event. durch Vermittlung des Kaiferlichen Konsulats). Der Anmeldung sind beizufügen: I) eine detaillierte Rechnung der gelieferten Waren und 2) eine Blankovollmacht auf Stempelpapier von 60 Centimes. Vor das Datum und die Unterschrift sind die Worte zu setzen: Bon pour Fou voir. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Algier.)
Winke für Gläubiger, insbesondere bei Konkursen, in Persien.
Im allgemeinen wird es sich bei Zahlungsschwierigkelten in Persien empfehlen, wenn die Lieferanten zunächst eine außergerichtliche Einigung anstreben, da nach perfischem Recht 50 der durch das Gericht beigetriebenen Summe vom Gewinner des Prozesses erhoben werden, dem Gewinner somit sogar bestenfalls nicht geringe Unkosten erwachsen und die in Persien anhängigen Prozesse ohnehin meist durch Vergieich, selten durch Urteil erledigt werden.
Es wird sich namentlich empfehlen, zu vermeiden, daß der Schuldner sich fallit erklärt, da in solchem Falle in Persien meist eine ganz geringe Konkursdividende gezahlt wird, ohne daß die dortigen Gerichtsberhältnisse eine Kontrolle über den wahren Ver mögensstand des Gemeinschuldners ermöglichen.
Falls ein persischer Schuldner seinen Konkurs angemeldet, wird dies von der Gerichtsabteilung des Ministeriums des Aeußern (in den Provinzen des Kargusaramtes) der Deutschen Gesandtschafts⸗ oder Konsuãularbehörde mitgeteilt und ihr die K scheinende Benäch⸗ richtigung deutscher Gläubiger anheimgestellt.
Gesetzliche Bestimmungen über das Konkursverfahren bestehen nicht.
. Sei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Januar abgerechnet: 6 691 749 8600 . .
Nach der Woche nübersicht der Reichsbank vom 31. Januar 1913 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva: 1913 1912 1911
Metallbestand ö. 3 60 6 stand an urs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aut⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 ½ berechnet)
darunter Gold
Bestand an Reichs— kassenscheinen.. 22 1
; (. Bestand an Noten anderer Banken.
Bestand an Wechseln und Schecks.
Bestand an Lombard forderungen.
Bestand an Effekten 32 922 od, 69 go So.. 19 183 Go C— 14 851 606) ( — 1511 66h ( — 18 253 G6
Bestand an sonstigen ,, 177 392 000 144 335 000 170 364 000
( 17299 O00) (— 4409 O00) (- 23 533 000) Passiva:
Grundkapital .. Reserrefonds .
1169 864 9000 1 185 236 000 1102 0 000 C 33 67 O0 - 235 765 6G -«· 23 g 6G) 8s S7 000 S563 6h36 600 811 2965 606 C 29 250 00 - 27 783 οπσν - 31 853i Oρσάηè
183 0090 44310 000 61 726 000 115 000) — 2820 O00) (— 1461 000)
21 C00 190 733 00. 11 999 oo 8 5535 606) (- 33 475 60) (- 35 239 ob)
1269 820 009 1084 207 000 ltz 415 000 C 24976 O00) (- 17 257 000) 4 11 425000)
93 060 000 113 204 000
112 495 000 S0 330 000 39 3883 o) Ct 0 0g5 006)
180 000000 (unverãndert) 64 814 000
180 000 000 (unveränderi) 64 814 000 (unverandert)
180 000 000 (unverändert)
66 5 660
(unverandert) (unverandert)
1961 904 000 1719 941 000 1572 504 000 los S3 0006 υ 81 1576000) C 58 943 000)
27 211 000 545 676 O00 I36 45 G0) (— S3 356 Oo) 39 ge7 660 36 gig ohh
2 060) ( — 18 155 Gο - æi 3a 0G )
Betrag der um⸗ laufenden Noten.
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
sonstige Passiva .
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. Februar 1913:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anjahl der Wagen Gestelltt.. . 29542 11417 Nicht gestellt. — ——
— Der Aufsichtsrat der Kamm garnspinnerei Stöhr u. Co. Attiengesellschaft in Leipzig⸗Plagwltz, beschloß laut Meldung des W. T. B.“ aus Leipzig, der im Laufe des Monatz April sratt⸗ findenden Generalversammlung für das Geschäftsjahr 1912 die Ver⸗ teilung einer Dividende von 120 gegen 1000 im Vorjahre und Ab⸗ schreibungen in gewohnter Höhe vorzuschlagen. In der ilanz ist das Erträgnis der Beteiligung an den Botany Worsted Mills zu Passanc (Nordamerika) mit 170, eingesetzt gemäß dem Dividendenvorf lag dieser Gesellschast, dasjenige aus dem Besitz an Aktien von C. F. Solbrig Söhne, Aktiengesell schaft in Chemnitz, mit 5 0 . .
== In der gestrigen Sitzung des Verwaltungsrats der Preußischen Centra? Ho denh rer it Krenn sefifchaf⸗ wurde laut Meldung des W. T. B. beschlossen, die General persammlung auf den 238. Februar er, Nachmittags 2 Uhr, einzu.
oder französisch. Das Honorar, das sich im allgemeinen nach dem
berufen, und ist die Verteilung einer Dividende von gz dio pro 1912 vorzuschlagen. . s.