1913 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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als der Gesamthandel infolge des schon erwähnten Ausfalles in der

Phosphatausfuhr abgenommen bat.

Bei der Bautätigkeit zeigt es sich, daß namentlich in unserer Siedelungskolonie Deutsch Südwestaftita bei der Bauweise immer mehr au Solidität, Dauerhaftigkeit und eine mit den besonderen Veihältnissen des Landes harmonierende Gefälligkeit gesehen wird.

Die Finanzen der tropischen Schutzgebiete haben sich in Berichtssahre in günstigem Sinne weiter entwickelt; die eigenen Einnahmen, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben sind durchweg, zum Teil erheblich, gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres gestiegen. Der Fortschritt ist der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung der genannten Schutzgebiete zu danken. Um zuweitgehenden Schlüssen vorzubeugen, müssen allerdings zwei kurze Bemerkungen hinzugefügt werden: In Togo ist es nicht gusgeschlossen, daß künftige trockenere Jahre einen vor- übergehenden Rückschlag und damit auch eine vorübergehende Ver— schlechterung der Finanzlage bringen werden. In Kamerun beruht die Finanzwirtschaft zu einem sehr erheblichen Teil auf der etwas unsicheren Grundlage des Gummihandels; auch hier muß darum mit der Möglichkeit eines vorübergehenden Rückschlages gerechnet werden. Die Finanzlage von Deutsch⸗Südwestafrika bietet kein so günstiges Bild. Hier ist ein Stillftand und Rückschritt bereits eingetreten. Die Diamantenautfuhrzölle haben das für 1911 erwartete Ergebnis nicht gebracht, da die Bruttoabgaben den Abbau der weniger wert⸗ vollen Felder hinderten und damit die Ausfuhr verringerten. Es sieht zu hoffen, daß die Ersetzung der Rohabgaben durch esne Ertragssteuer wieder eine Besserung herbeiführen wird.

Förderung des Baum wollbaues in den deutschen Kolonien durch Reichsmittel.

In Ausführung eines von Vertretern aus Industrie und Handel

bei der vom Reichsamt des Innern Ende 1917 einberufenen Baum? wollkonferenz gefaßten Beschlusses haben das Kolonialwirtschaft— liche Komitee und die ihm angeschloffenen 1160 Handelskammern, Slädte, Missionen, wissenschastlichen, kaufmännischen, industriellen und kolonialen Institute, Körperschaften und Firmen die Bitte an den Reichstag und Bundesrat gerichtet, zur Durchführung und Erweste— rung der aus der Vereinbarung zwischen dem Reichskolonialamt und dem Kolonialwirtschaftlichen Komitee vom 14. März 1910 dem Komitee zufallenden Baumwollunternehmungen in inen Nachtrags⸗ oder Ergänzungsetat für die Schutzgebiete 1913 eine Beihilfe von 200 000 M und in die ordentlichen Etats für 1914, 1915, 1916 und 1917 eine jährliche Beihilfe mindestens in gleicher Höhe für die gleichen Zwecke einzusetzen und dem Neichskolonialamt zur Verfügung zu stellen “*. Immer mehr ringt sich in allen europäischen Kulturstaaten die Erkenntnis durch, daß der koloniale Baumwollbau als Kampfmittel gegen das amerikanische Monopol eine hervorragende nattonale Aufgabe bedeutet und eine weitgehende Förderung seitens der Re— gierungen beanspruchen darf. So hat die englische Regierung allein für die Entwicklung von Uganda und Britisch Ostafrika zu Baum⸗ wolländern im Jahre 1913 10000 000 4 zur Verfügung gestellt. Eine Gesetzesvorlage über eine Zinsgarantie der Regierung des Sudan in Höhe von 60 060 900 ο bezweckt die Verbesserung des Verkehrs und Schaffung von Bewässerungsanlagen in den Baumwollgebieten des weißen und des blauen Nils. Selbst die portuglesische Regierung hat neuerdings für Baumwollkulturversuche in Angola rund Million Mark bereitgestellt.

Geschichtlich sei bemerkt: Dem Beispiel des deutschen Kolonial—

wirtschaftlichen Komitees folgend, haben am Anfang der oer Jahre die British Cotton Growing Associgtlon, die Assoclation Cotonniöre Coloniale und die Socletè per la Coltivazione del Cotone in Eritrea den Baumwollbau in Afrika aufgenommen und nach Ueberwindung roßer Schwierigkeiten und manchen Enttäuschungen in den letzten inn eine erheblich steigende Produktion in marktfähiger Quakitä erzielt. Im laufenden Jahre dürften bereits die ersten 106 006 Ballen afrikanischer Kolonialbaumwolle zu erwarten sein. Hinsichtlich der den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Mittel stehk das Kolonial— wirtschaftliche Komitee 1912 mik 215 000 A einschließlich einer Bei— hilfe des Reichzamts des Innern (30 000 „es) und der Wohlfahrts— lotterie zu Zwecken der deutschen Schutzgebiete an dritter Stelle, während die deutschen Kolonien hinsichtlich der erzielten Baumwoll⸗ produktion mit 11 000 Ballen an jweiter Stelle stehen. Der Britisß Cotton Growing Association stehen auf Grund einer König⸗ lichen Charter 10000 000 46, zu denen die Arbeiserschaft 600 000 heigesteuert hat, zur Verfügung. Die Beihilfe der Regierung und de Gouvernements betrug bis jetzt insgesammt 2200 000 S6. Die Be— willigung von jährlich 200 006 M feitens der Regierung ist kürzlich auf mehrere Jahre erneuert worden. Der Societâ per la Coltiva“ zione del Cotone in Eritrea stehen jährlich 840 0090 S und der Association Cotonnière jährlich 138 000 ds einschließlich einer Bei— hilfe der Regierung von rund 110 000 6 zur Verfügung.

Wie in den anderen Staaten fällt in Deutschland das staatliche landwirtschaftliche Baumwollversuchswesen in den Arbeitsbereich der Kolonialverwaltung. Für das staatliche Versuchswesen sind in die Gtats für Deutsch Ostafrika, Togo und FKtamerun im Jahre 1913 insgesamt 330 000 1 eingestellt. Die Organisation des Kolonial⸗ wirtschaftlichen Komitees dagegen umfaßt die technischen Unter— nehmungen, Aufkauf und Lieferung von Saatgut, Errichtung von Enttkörnungsanstalten und Aufkaufmärkten, Selbstaufkauf zu Garantiepreisen, wasserwirtschaftliche Vorarbeiten ufw. Der Kostenvoranschlag des Föomitees für das Jahr 1913 beträgt 315 9090 44. Vom Reichsamt des Innern sind für den Ankauf von deutschen und solchen ausländischen Baumwollkultur⸗ und Ernte— bereitungsmaschinen, welche zurzeit in Deutschland nicht gebaut werden, sowie zu Bestrebungen, die auf eine Verbesserung der deutschen Ma— schinen abzielen, 30 000 Æ zur Verfügung gestellt, aus Industrie und Handel ist angleg der Vorjahre auf einen Betrag von ründ 85 006. zu rechnen. Die Durchführung des Arbeitsprogramms des Kolonial- wirtschaftlichen Komitees ist demnach von der Bewilligung einer Summe von 200 900 M seitens des Reichstags abhängig, die dem Antrag gemäß dem Reichskolonialamt zur Verfügung gestellt werden soll.

Die bisher erzielten Er r Baumwollversorgung der euro—⸗ päischen Kulturstaaten aus nischen Kolonien lassen die Hoff— nung als berechtigt erschei eine so ansehnliche Menge Baum⸗ wolle auf den Markt zi ing es gelingt, einen maß— gebenden Einfluß auf di dung des Weltmarktpreises zu gewinnen und mit der amerikanische Baumwoll⸗ monopol zu stürzen. Die Erreichung dieses Ziels aber bedeutet für Deutschland mit seiner aufblühenden Textilindustrie sowie der zahlreichen Arbeiterschaft die Befreiung aus einer schweren volkswirtschaftlichen und sozialen Gefahr und eine Stärkung seiner handelspolitischen Be— wegungsfreibeit, die mitausschlaggebend ist für die künftige Stellung Deutschlands auf dem Weltmarkt. Die Lösung diefer großen natio' nalen Aufgabe durch die Nutzbarmachung unserer natürlichen Hilfz⸗ quellen, unserer Kolonien, verdient eine ausreichende Unterstützung unserer gesetzgebenden Körperschaften.

Nr. 10 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus— gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 5. Februar 1913 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Zur Begrenzung der Zugspannungen des Betons in Eisenbrücken aus Eisenbeton. (Schluß) Ver— mischtes: Verhand der gemeinnützigen Bauvereinigungen im König⸗ reich Sachsen (e. V). Zachgestell mit in der Höhe einstellbaren Fachbrettern. Bicherschau.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ein- und Ausfuhr einiger wichtiger Waren im Spezialhandel in der geit rom 21. bis 31. Januar 1913 und im Monat Januar der beiden letzten Jahre.

Warengattung

Cern fahr 1

Monat Januar Monat Januar

ö / 1913

21.— 31. 21 913 1913 ö

e . Flachs, gebrochen, geschwungen usw. . Hanf, roh, gebrochen, geschwungen usw. aii . Merinowolle im Schweiße. Kreuzzuchtwolle im Schweiße . k J , ; Erdöl, gereinigt (Leuchtöl)) ... ö k . Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke usw. Träger, eiserne HJ Eisenbahn⸗, Straßenbahnschienen. .. Eisenbahnschwellen aus Eisen. ... ,,,

Feingold, legiertes Gold, Barren aus Bruchgold

Deutsche Goldmünzen... Fremde Goldmünzen...

)einschließlich der Eisenbahnlaschen und »unterlageplatten aus Eisen.

Berlin, den 7. Februar 1913.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Das Königlich preußische Landesökonomiekollegium . trat gestern im Herrenhause anläßlich der Hundertjahrfeiern zu einer Festsitzung zusammen, der u. a. auch der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer beiwohnte— Der Vorsitzende Dr. Graf von Schwertn-Löwitz eröffnete die Preußens vor daß unter den preu⸗ stets wesentlich

unter der Regierung des jetzigen

Staatsminister Dr. Schorlemer sagte nach Worten des Dankes für die herzliche Be⸗ die preußische Landwirtschaft f betrachtet habe, das Volk Fleisch zu aber leider die Dürre des Jahres 1911 noch nicht ganz überwunden daß nach der letzten Viehzählung im Jahre 1912 ein Manko an Schweinen von 13 Million gegenüber dem Vor— Der Minister betonte sodann, daß, solange er an der Spitze der preußischen , Verwaltung stehe, er dafür aft geschützt und gefördert werde,

und daß an der bewährten Wirtschasis, und Schutzzollpolitik festge . Der Präsident des Königlichen Staͤtistischen Landes— amts Evert sprach darauf über die natürlichen und historischen Grundlagen der Landwirtschaft sowie deren Einfluß auf ihre Ent—

Erhebung besonders, Landwirtschaft

Sitzung, gedachte der Jahren und betonte ßischen Könisen die worden sei, vor allem aber Katserßs und Königs. Der grüßung, daß eine ihrer vornehmsten Aufgaben reichlich mit Getreide und mit sei. Er teilte mit, jahre bestehe. sorgen werde, daß die Landwirtf

halten werde.

wicklung.

. Die 5 Preisarbeiten der Königlichen Landwirtschaft⸗ lichen Hochschule in Berlin für das Studienjahr 191112 sind Sechs Arbeiten der Stud. agr. Ludwig

siebenmal bearbeitet worden. Franz Kuchler,

Preis, eine Arbeit des Stud. geod. jweiten Preis erhalten. Für das

der Geodäsie nommen sind.

der Hochschule abzuliefern.

Saaten stand und Getreidehandel in Rußland.

in Odessa 28. Januar: In der ersten Hälfte des Monats Januar herrschte im stonsulatsbezirke milde Witterung mit häufigen Niederschlägen, darauf setzte ziemlich starker Frost ein, nachdem zupor größere Schneefälle stattgefunden hatten. Schnee und Frost waren jedoch nicht von langer Klagen über die Wintersaaten sind bisher nicht laut ge⸗ Die Wege sind schlecht, sodaß größere Zufuhren aus dem Innern nach den Hafenplätzen nicht erfolgen konnten.

Die Ausfuhr des russischen Weizens ist sehr gering, kleinere Mengen werden nach dem Mittelmeer gehandelt. Da die letzte Ernte in den La Platastaaten sehr ergiebig war und das Getreide eine gute Beschaffenheit ausweist, fo liegt hierin zunaͤchst der Grund, daß

Der Kalserliche Generalkonsul

Dauer. worden.

die Ausfuhr des russischen Getreides bewegt Tretzdem werden die Beschaffenheit des Roggens der sonders gut; doch hat sich

Kasimir von Esden-Tempski, Heinrich Brehm, Erich Keup und Richard Heeck haben den ersten Gerhard Studienjahr sind wiederum 5 Preisaufgaben gestellt, deren Themata aus den Ge— bieten der landwirtschaftlichen Betriebskehre, der Chemie, der Botanik, und lantwirtschaftlich technischen Wissenschaften ent. Die Bewerber, die ordentliche Hörer der Hochschule sein müssen, haben ihre Arbeiten bis zum J. April 1913 im Sekretariat

hohen Preise letzten die Nachfrage wesentlich besonders zeigte Deutschland für bessere Sorten bei guten Preisen, auch mittlere Sorten zogen im Preise an. Die gerung erfahren.

Gerste hat gleichfalls weitere Preis stei

Zufuhren und Abladungen nur gering find, so konnten auch frühere Blankeverkäufe der zweiten Hand nur zu täglich steigenden Preisen Der Verbrauch in Gerste ist gestiegen, und Tarum auch nicht höchsten Preise behaupten; die russischen Verkäufer geben nur zu vollen Preisen ab. Die Bemühungen der zweiten Hand, die Preise unter Druck zu halten, dürften kaum und nur für kurze Zeit erfolg⸗ ; Die Maisernte hat den gehegten Erwartungen nicht entsprochen; der neue Mais ist nur zu Futkerzwecken verwendbar. Die Maisernte der La Platastaaten ist ebenfalls fchlecht ausgefallen, der Mais hat besonders unter der Dürre der letzten Wochen gelitten. Da auch eine Mißernte im Donaugebiet vorliegt, so wird Nordamerika die diesjährigen Prelse für Mais diktieren können. Hafer hat sich belebt, doch bleiben die Zufuhren nur unbedeutend. fanden in Leinsaat statt; namentlich in verfügbarer Ware haben die Aufmerksamkeit ber Käufer

gedeckt werden.

konnten sich im allgemeinen, wenn

versprechend sein.

Größere Umsaͤtze

auf sich gezogen.

An der Ode ssaer Börse stellten si 105 126 Kop.

nuar d. J., wie folgt: ö ,,, Roggen. Gerste Mais Hafer Leinsaat. . J Kolza 19 Hederich. J

107 124 S8 96 98 105 65 —90 35 95

70

9 9

1248S Oordim 1a

40 829 67 144

576 106 1 102940 14591 36 214 2 505 6 434 152 408 1685 1757 146 305 345 858 49092 357 1069 8159668 964998 2199 868 7595 007 10462: 23 862 488 5918298 7 7 1345 651 343979 263 88 373 328 92 10 287 278 494 182 746

244 453 ha8 334 53 988 179 763 11958 39 399 63 425 221 279 96 153 158 205

898 233

10 360 651 6 633 192 927959 1097591

J 1913

1544 306

! 24 526 945 81 025 52 464 522 484 367 634

19601

7418

871

; 223 224 153 018

359 275 191 555 264 682 b 435 64 698

173 5866 62,47 ; 3,52 9,68 6, 86 „86 16,48 38,47 5 hl 165 17,42 18,29

p **

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

die Vorräte betrugen am 14. Januar d. J.: J 131 040 w 2 verschiedenen Weizensorten Hoh

Weizen zusammen . 285 969 dz, öaen, ; 120786 , ; 174 678 Gerste 221 678 ,, 4067 ö . 819 Kolza (Raps ; 13 104 Hanfsaat.. w 4914 Leinsaat . 16380 d Sonnenblumenkerne 3276 daß j k 24570 Bohnen.. . 11466 , J 19. Die Verschiffungen aus Odessa und Cherson betrugen im Berichtsmonat: Weizen. 250 00 Pud, Roggen. 200 000 ,,, w ,,, hh 6h,

Die Geschäftslage auf dem Oelkuchenmark

etwas reger.

Die Preise betrugen frei an Bord für: n on,, . Rapskuchen d Kokoskuchen in Säcken Singapore .. Ceylonkuchen in Säcken. ( Hederichkuchen, hydraulisch (lose) .... ö.

Wegen Mangels an Dampfern konnten die Raten anziehen, doch

sind die Frachten im allgemelnen schwach, da die Zufuhren recht mäßig sind. Der Hafen Nikolajew wird durch Eisbrecher offen gehalten.

Die gegenwärtigen Fracht raten für verfügbare Dampfer in

Odessa sind folgende: 06, 11

,

hundert gefördert

2 ö Freiherr von

es von jeher als

versorgen,

zeigte sich

Bernhard Donath,

Reiche hat den

1912 13

nach Rotterdam. ; Hamburg,. 11134 . 12

6,

berichtet unterm

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs— maßregeln. Aegypten.

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be— schlossen, gegen Herkünfte aus Odessa das Cholera— reglement anzuwenden.

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be⸗ schlosen, gegen Herkünfte aus Moulmein das Pest— reglement anzuwenden.

sich in engen Grenzen festgehalten. Die nicht be⸗ gebessert, regere Kauflust

Hanau, 6. Februar. (W. T. B.) Die Typhusepidemie im Eisenbahnregiment Nr. 3 hat noch ein weiteres Opfer ge⸗ gefordert. In der verflossenen Nacht ist der Pionier Seel J. Kem⸗ Pagnie) aus Frankfurt a. M. gestorben. Im übrigen hält der seit Wochen beobachtete günstige Verlauf der Krankheit an. Der Stand der Kranken ist 1 folgender: Im Lazarett befinden sich 64 Kranke, darunter 6 mit hohem Fieber, im . 81 Genesende, im Genesungsheim sind 18, auf Urlaub 67 Leute. Die über das 1. Bataillon verbängte Sperre ist gestern nach Beendigung der bakteriologischen Untersuchung aufgehoben worden. Der Krankheit sind nunmehr 18 Mann, 15 aktive Mannschaften und 3 Reserpisten, zum Opfer gefallen.

Ernte ist Da die

durchweg, die

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim Reichs und Staatgzanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in, deseen

Oesterreich⸗Ungarn.

Spätestens 17. Februar 1913, Mittags. K. K. Staatsbahn⸗ direktion Linz: Lieferung maschineller Werkstätteneinrichtungen. Näheres bei der genannten Staatsbahndirektion und beim Reichsanzeiger.

Landesregierung für Bosnten und die Herzegowina. Lieserung und Herstellung der gesamten Badeeinrichtung für das Solbad in Tuzla. Als Sicherheit sind 56 der Offertfumme bei der Landes— kassa in Sarajevo zu hinterlegen.

Pläne, Bedingungen und genaue Beschreibung sowie das aut schließlich zu benützende Angebotsformular können während der Amts⸗ stunden bel der Bauabteilung der Landesregterung, Tür Nr. 88, ein⸗ gesehen oder daselbst bezogen werden. Jedes Offert an unter . siegeltem Umschlag mit der Aufschrift: Offert des N. Ny betreffen die Badeeinrichtung des Solbades in Tuzla, im Expedit der . abteilung der Landesregierung eingereicht werden, und zwar bi 3. März 1913, 17 Uhr. Vie Eröffnung der Offerte, an

Die Kauflust für die billigen Preise

ch die Preise am 25. Ja⸗

für das Pud frei an Bord.

Expedition während der Dienststunden von 9 3 Uhr eingesehen werden

welcher die Anbotsteller teilnehmen können, erfolgt durch eine Kom— mission am darauf folgenden Tage, Vormittags 10 Uhr, im oben be— zeichneten Amte lekal. Das freie Ermessen über die Annahme oder Ablebnung der Offerte, allenfalls die Zurückweisung sämtlicher An— gebote, wird vorbehalten. Bedingungen, Beschreibung und Angebots⸗ formulare liegen heim Reichsanzeiger und in der Redaktion der Nach⸗ richten für Handel. Industrie und Landwirtschaft⸗ im Reichsamt des Innemn zur Einsicht aus.

Cypern.

Eimichtung einer Postautomobilverbindung von Larnaca nach Nicgsia und nach Limassol. Betrieb sbeginn 5. September 1913. Be— werbungen sind vor dem 1. April 1913 zu richten an den Chief Seeretary to Government, Cyprus. Sicherheit 300 Pfd. Sterl. Naheres in englischer Sprache beim „Reichsanzeiger“ und im Bureau der ‚Nachsichten für Handel, Industrie und Landwirtschast“, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74. .

Sandel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ .

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Bulgarien.

Das Konkurkverfahren in Bulgarien ist im Handelsgesetz vom 18.30. Mai 1897 8 649 fg. geordnet (veröffentlicht in den Handels⸗ gesetzen des Erdballs, R. von Deckers Verlag 1907.

Auszüge von Konkurseröffnungsurteilen werden sofort nach ihrer Publikation im bulgarischen Amtsblatt, bei Konkursen in Varna schon nach Anschlag des Urteils an der Gerichts tafel, vom Kaiserlichen Konsulat im Reichsanzeiger veröffentlicht mit Angabe des Kon⸗ kursberroglters, des Termins der ersten Gläuhigerversammlung, der Anmeldefrist für Konkursforderungen, des Prüfungstermins und mit Benennung eines Anwalts zur Vertretung deutscher Gläubiger. Es empfiehlt sich für deutsche Gläubiger, sich durch einen Anwalt im Konkurse vertreten zu lassen,'schon aus dem Grunde, weil für den Gläubiger, der nicht am Gerschtsorte wohnhaft ist, Zu⸗ stellungen durch Niederlegung bei der Gerichtsschreiberei erfolgen. Die Vollmacht sür den Anwalt muß in bulgarischer Sprache abge⸗ faßt sein, sie muß den Betrag der Forderung enthalten.! Se muß notariell beglaubigt und legalisiert sein. Die Belege für die Forderung sind beizufügen. Handelt es sich um eine Wechselforderung, so genügt statt einer legalisierten Vollmacht die Uebersendung des mit Inkasso— giro versehenen Wechsels. Der Konkurs über eine offene und Kom— mandithandzelsgesellschaft zieht auch den Konkurs Über die unbeschräntt haftenden Gesellschafter nach sich, dagegen wird durch Verhängung des Konkurses über einen Gesellschafter noch nicht der Konkurs über die Gesellschaft bedingt.

Der Termin der ersten Gläubigerversammlung wird vom Konkursgericht auf einen Tag innerhalb einer 20 tägigen Frist vom Tage des Urteils bestimmt. Ebenso wird von dem Konkurs. gericht eine gesetzlich auf einen Monat begrenzte Frist für die An—⸗ meldung der Forderungen festgesetzt. Der Prüfungstermin wird auf einen Tag innerhalb einer weiteren Feist von 20 Tagen anberaumt. Für Gläubiger, die im Auslande wohnen, kann die letztgenannte Frist vom Konkursrichter verlängert werden. Die Anmeldung der Forde⸗ rungen hat bei der Gerichtsschreiberei zu erfolgen.

Die Anmeldungserkärung muß in bulgarischer Sprache ab⸗ efaßt sein und den Vor- und Zungmen oder die Firma, den Wohnsitz Us Gläubigers, die Schuldsunme und die beanspruchten Pfand. oder Sypothekarvorrechte und die Belege angeben. In der Anmeldung muß auch die klare und deutliche Bestätigung enthalten sein, daß die Forderung wahr und richtig ist; sie muß vom Gläubiger oder von dem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Gleichzeitig müssen die Urkunden. auf welchen die Forderungen zeruhen, bei der Gerichts- schreiberei hinterlegt werden. Im Prüfungstermin werden die Forde⸗ fungen festgesetzt, Ueher angefochtene Forderungen wird vom Gerichts fommissar innerhalb fünf Tagen mit einem der Berufung unter⸗ liegenden Urteil entschieden oder, wenn die Forderung den Betrag von loge Frs. übersteigt, überweist er sie an) das zuständige Gericht, welches innerhalb 20 Tagen darüber zu entschelden hat.“ Die erst⸗ instanzliche Entscheidung kann mit Berufung angefochten werden. Nach Feststellung des Aktivvermögens wird vom Konkursverwalter ein Verteilungsentwurf angefertigt und vom Gerichtskommissar für vollstreckbar erklärt. Die Zahlungen erfolgen durch die Bulgarische Nationalbank. Nach Schluß des Konkursverfahrens behält jeder Gläubiger das Recht auf Bezahlung des Restes feines Anspruchz. Auf Antrag des Gemeinschuldners kann der Konkurz wieder eröffnet werden, wenn er sich zur Nachzahlung von wenigstens einem Zehntel der Forderungen seiner Gläubiger erbietet. Bei Unzulänglichkeit des Aktivpermögens kann das Gericht das Konkurs— verfahren einstel ken. Der Gemeinschuldner und jeder am Konkurs Beteiligte kann Widerrufung des Einstellungsurteils be⸗ antragen, wenn er für die Kosten des Verfahreng aufkommt. Innerhalb dreier Tage nach Veröffentlichung des Konkurseröffnungs⸗ urteils kann der Gemein schuldner beim Konkursgericht ein Mora⸗ torium beantragen.

10 ; Wenn nachgewiesen ist, daß eine Ueber— schuldung nicht vorliegt, fo fetzt dag Gericht einen Versammlungs⸗ termin nicht früher als die anberaumte erste Gläubigerversammlung an, Die Zahlungsstundung darf 6 Monate nicht überschreiten. Ein FGläubigerautzschuß überwacht die Liquidierung des Konkurses. Während der Zahlungsstundung kann keine Zwangs vollstreckung gegen den Gemeinschuldner vorgenommen werden, wenn sie ni guß später entstandenen vollstreckbaren Titeln beruht. Während de Zahlungsstundung kann mit gerichtlicher Genehmigung ein frei williger Vergleich mit den Gläubigern geschlossen werden. Dief müssen wenigstens J der Passiven repräsentieren und die Abfindung der übrigen Gläubiger übernehmen. Auch wor Eröffnung des Konkurses kann ein Kaufmann eine Zahlungsstundung bei Gericht antragen, worüber in einer innerhalb 15 Tagen einzuberufenden Gläubigerversammlung beschlossen wird. Etn Zwang svergleich kann in jeder Lage des Konkursverfahrens zbgeschlossen werden, unterliegt aber der Bestätigung des Gerichts. gr kann vom Gemęinschuldner, vom Konkursverwaster oder von einer Anzahl Gläubiger, die wenigstens J der Passiven vertreten, beantragt werden. Geschlossen werden kann er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger, die mindestens J der sämtlichen tgestellten oder voll zugelassenen Forderungen vertreten. Glaͤubiger, die dem Zwanasbergleich nicht beigetreten sind, können innen 8 Tagen vom Schlusse des Verhandlungsprotokolls oder de dom Gerichtskommissar gewährten Nachfrist gegen den Vergleich Ein vruch erheben. Der Einspruch muß die Angabe der Gründe ent— halten und dem Konkursverwalter sowte dem Gemeinschuldner zu⸗ gestellt werden. Nach 8 Tagen beschließt das Gericht über die Be— säätigung des Vergleichs fowie über die erhobenen Einsprüche. Das rteil kann binnen 8 Tagen mit Berufung angefochten werden. Das Urteil des Appellationshofs unterliegt der Anfechtung vor dem Rassationshofe. Der bösgläubige Einspruchskläger kann mit einer Geldstrafe von 290 his 2006 Lewa belegt werden. Ein gerichtlicher Ver— gleich ist nur statthaft, wenn der Gemeinschuldner sich verpflichtet, wenigstenz 40 b. H. seiner Schulden zu zahlen; die ausbedungene e hlungsfrist darf 18 Monate nicht übersteigen. Ein Zwangsvergleich er. ng efgchten werden, wenn der, Schuldenstand betrügerisch erhöht en n. bet hill che Teil des AUttipermögens verheimlicht war. 6 er Gemeinschuldner die Bedingungen des Zwangs veraleichs l' kann von einer der Schulden vertretenden Glãäͤubiger⸗ . Die Aufhebung des Vergfeichs beantragt werden. (Berscht alserlichen Konfusg' in Varna)

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Belgien.

Das Kaiserliche Konsulat in Brüssel berichtet: Der Konkurs⸗ verwalter (curatsur) benachrichtigt alle ihm bpefannten Gläubiger, auch die im Ausland wohnhaften, ven der Er— öffnung des Konkurses und fordert sie auf, innerhalb der Frist, die in dem die Konkurseröffnung ausfprechenden Urteil festatsetzt ist und die gewöhnlich 20 Tage beträgt, ihre Forderungen mit Be⸗ legen anzumelden. Die Anmeldung der Forderung (6cla- ratign de eréangèe) erfolgt beim Konkursverwalter oder beim Handels⸗ gericht. Sie ist auf ungestempeltem Papier möglichst in französischer Sprache abzufassen. Einer Beglaubigung bedarf sie nicht. Der Meldung sind beizufügen: eine Aufstellung der Forde— rungen mit einer französischen Uebersetzung der Aufstellung, ferner Fak tkurenabschriften, protestierte Wechsel (auch wenn sie nicht akzeptiert sind), und gerichtliche Urkunden (Urteile, Zahlungsbefehle, Urkunden, hetr. Pfändungen usp.), wenn berests ein? Verfahren gegen den Schuldner re gewesen ist. In der Aufstellung ist auch an. zugeben, welche War an den Schuldner geliefert worden sind. Die Anmeldung muß mit folgender Erklärung enden:

„Ja ffirme ma sincère et (Unterschrift

in der Anmeldung anzugeben, daß der

Gläubiger bei einer näher zu bezeichnenden Person (Advokat, Ver⸗ treter, Geschäftsfreund), die im Bezirk des Konkursgerichts wohnt, Domizll erwählt, um zu vermeiden, daß, was an sich gesetzlich zu⸗ lässig ist, Zustellungen an die im Ausland befindlichen Konfurs— gläubiger einfach durch Aushang im Gericht erfolgen. Konkurs⸗ gläubiger, die ihre Forderungen innerhalb der festgesetzten Frist nicht anmelden, können dies nur nachholen, wenn sie den Köͤnkursperwalter auf ihre Fosten auf Annahme der Forderung in die Schuldmasse ver⸗ klagen. Nach Verteilung der Dividende ist jeder Anspruch erloschen. Keonkursgläubiger können, sobald sie erfahren, daß ber Schuldner wieder zu Geld gelangt ist, denselben aber nur nach Schluß des Konkursverfahrens wegen des nichtbefriedigten Teils der Kon— kursforderung wieder verklagen. Waren, welche an eine seit der Bestellung in Konkurs geratene Firma abgesandt sind, können nur

solange festgebalten werden, als sie sich noch auf dem Wege befinden, also noch nicht in den tatsächlichen Besitz des Käufers oder seines Vertreters übergegangen sind. Falls die Ware verkauft, aber noch nicht abgesandt worden war, hat der Verkäufer das Recht, diese zu behalten; doch kann ihn der Konkurtzvuerwaster zur Lieferung zwingen, wenn dies dem Interesse der Masse zuträglich ist, z. B. im Falle einer seit dem Verkauf im Preife sehr gestiegenen Ware, aber selbst⸗ verständlich nur gegen volle Zahlung des ursprünglich vereinbarten Kau fyreises.

Das belgische Recht kennt das Concordat préventil, welches bezweckt, eine Konkurserklärung zu vermeiden und einen die Kon⸗ kurseröffnung vorbeugenden Zwangsvergleich mit den Gläubigern herbeizuführen. Bei solchen Präventivkonkordaten werden sämtliche Gläubiger durch den delegierten Handelzrichter (juge délègue) zu einer Versammlung einberufen. Bevorrechtigte Gläubiger gehen jedoch, wenn sie an der Abstimmung teilnehmen, der Vorrechte ver— lustig. Das Konkordat gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger, mit wenigstens der nicht angefochtenen oder pro—⸗ vlsorisch anerkannten Forderungen, dem Vergleiche beigetreten ist. Ein solches Konkordat bedarf noch der Genehmigung durch Urteil des Handel sgerichts jugement d'homologation). Gegen dieses Urteil können die Gläubiger, die zur Versammlnng nicht einberufen worden sind, oder die gegen die Annahme des Konkordat gestimmt haben, und solche, deren Forderungen nicht oder nur teilweise anerkannt worden sind, Berufung einlegen. Die Frist beträgt 8 Tage, vom Tage der durch Aushang im Gericht und Notiz in den Ortszeitungen erfolgenden Veröffentlichung des Urteils an gerechnet.

Die Schuldner erstreben hier häufig einen außergerichtlichen Vergleich (concordat amiable). Ein solcher Vergleich ist aber ausschließlich für diejenigen Gläubiger bindend, die ihn angenommen haben, alle anderen behalten ihr volles Forderungs- und Klagerecht.

Liquidation von Handelsgesellschaften werden in den Anlagen zum belgischen Staatsanzeiger (Annexe au Moniteur Belge) bekannt gemacht. Eine Liste der Konkurse, Konkordate und Wechsel⸗ proteste wird in dem in Brüssel ausgegebenen, wöchentlich er⸗ scheinenden Moniteur du Commerce Belge veröffentlicht. (Abonne⸗ mentspreiß für das Ausland 20 Fr. jährlich.)

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Dänemark.

Das Kaiserliche Generalkonsulat in Kopenhagen berichtet: Nach Eröffnung eines Konkurses soll so bald als möglich sämtlichen bekannten Gläubigern Mitteilung darüber zugehen sowie über die Frist gewöhnlich sechs Wochen binnen welcher die Forde— rungen beim Konkursgericht anzumelden sind. Forderungen können aber während der ganzen Konkursbehandlung also auch nach Ablauf der Frist angemeldet werden. In Sterbemassen müssen aber Forderungen vor Ablauf des Proklamas, welches mindestens ein dreimonatiges sein soll, angemeldet werden, da das Proklama in Sterbemassen ein präklufives ist. Die Anmeldung braucht nicht beglaubigt, auch nicht gestempelt zu sein. Eine besondere Form ist für sie nicht vorgeschrieben. Eine Anmeldung in deutscher Sprache wird in der Regel auch angenommen. Der auswärtige Gläubiger erhält keine Mitteilung über etwaige Einwendungen gegen seine Forderungen oder über den Gang der Konkurshehandlung; am besten bevollmächtigt er deshalb einen im Gerichts kreist des Schuldners wohnenden Vertreter oder Rechts⸗ anwalt, die Forderung anzumelden, seine Interessen zu überwachen und die Dividende zu erheben. Vorstehende Bemerkungen gelten in allem Wesentlichen auch bei dem durch das Gefetz vom J4. April 1905 ein geführten „gerichtlichen Zwange vergleich außerhalb des Konkurses“,

während es für Liquidationen positipe Vorschriften nicht gibt.

Winke für den Handel nach Tripolitanien.

In Handelssachen und auch seitens Auswanderungslustiger laufen bei den deutschen Vertretungen in Tripolitanien eine beträchtliche Reihe von Anfragen ein, die vielfach eine auffallende Unkenntnis der natürlichen Verhältnisse und der gegenwärtigen Lage dieser Länder verraten. Es ist zu bemerken, daß auf ökonomischem Ge⸗ biet ein abwartendes Verhalten diesen von Natur und Menschen bisher vernachlässigten, nur langsamer Entwicklung zugängigen Ländern gegenüber durchaus geboten erscheint. Vor Ablauf eines oder mehrerer Jahre ist jede maßgebende Voraussage Über die Entwicklungsmöglich⸗ keiten und den ökonomischen Aufschwung des italien schen Tripolitanien aus Mangel an sicheren Unterlagen unmöglich.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. Februar 1913: Ruhrrevier Oberschlesisches Revte Anzahl der Wagen Gestell. . 31 048 12 532 Nicht gestellt ——

Die Aufsichtsräte der Bank für Handel und Industrie (Darmstädter Ban und der Breslauer Disconto⸗Bank haben laut Meldung des ‚W. T B“ beschlossen, die Verschmelzung der Institute dergestalt herbetzuführen, daß die Breslauer Dis. conto⸗Bank, gemäß z 306 deß H- G. B., unter Ausschluß der Liqut⸗ dation in die Darmstädter Bank aufgeht, wobei die fremden Aktionäre der Breslauer Dieconto⸗Bank für je eine Aktie zu 1200 ½ mit

Dividendenschein für 1913 und folgende Jahre eine solche der Darn⸗ städter Bank zu 1000 4 mit den gleschen Dipidendenscheinen er— halten. Die Einlösung des Breelauer Dividendenscheins für 1912 ist nach dem Abschluß (s. w. n. wiederum mit 60 beantragt. Außerdem erhalten die fcemden Aktionäre der Breslauer Dis conto⸗Bank aus deren Reserben eine bare Ausschüttung von 30 auf nominell 200 Aktie. Die zur Durchführung der Trangaktion erforder⸗ lichen Aktien der Darmstädter Bank werden von Großaktionären zur Verfügung gestellt, sodaß für sie eine Kapitalspermehrung einstweilen nicht in Frage kommt. Die Führung der Geschäfte der Breglauer Disconto⸗Bank soll auch nach deren Uebergang auf die Darmstädter Dank in den Händen des bieherigen Vorstands verblelben. Das Personal wird von der Darmstädter Bank übernommen.“ In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Breslauer Dis conto⸗Bank wurde laut Meldung des . W. T. B. aus Breslau heschlossen, der auf den 3. März d. J. einzuberufenden Bengralversammlung die Verteilung einer Dividende von h o/ y (wie im Vorjahre) vorzuschlagen. Ginschließlich des Vortrages aus 1911 stellt sich der Bruttoertrag des Geschäftsjahres 1912 auf 4 233 853 M gegen 3999 896 M im Vorjahre. Nach Abzug der Handlungs⸗ üunkosten, Steuern zc. verbleibt ein Reingewinn von 2427 885 0 lim Vorjahre. 2413799 46), aus welchem dem Reserve⸗ fonds 121 399 ½.ͥ (120 689 ½) zugeführt, für Talonsteuer 256 9000 ½, für Kontokorrent 250 000 zurückgestellt und für Abschreibung auf das Konto „Bankgebäude nebst Einrichtung und sonstige Immobilien 50 000 4 verwendet werden follen. Nach einer Dividende von 6 oo, den statuten. und vertraasmäßigen Tantiemen gwie den Gratifikationen an die Beamten bleiben 132 554 S6 (im Vorjahre 142 536 S) als Vortrag auf neue Rechung. Der Gewinn beträgt: Zinsen und? Wechsel 2266 295 (2237 825 ), Propisionen 1 4290 037 S (ii3oozq S6), Effekten und Konsortien 161 785 S (300979 AM), Sorten und Cou⸗ Fons 92 89] 6 (97 5569 „). dauernde Beteiligungen und diverse Gewinne 147312 M (93 675 S6), während die Ausgaben für Ge⸗ hälter, Drucksachen, Materialien 2c. 1 555 378 (1336798 ), für Steuern und Abgaben 250 619 ½ (240 298 a) ausmachen.

Der Reichsbund baugewerblicher Arbeitaeberver— bände (Sitz Berlin), dem bereits neun große zentrale Arbeitgeber⸗ verbände bisher angehörten, hat eine neue bedeutende Stärkung durch den Beitritt des Verbandes der deutschen Tiefbauunter“ nehmer (e. V. Sitz Berlin), erfahren. Die Jahreslohnsumme, welche die Mitglieder des Reichsbundes auszahlen, erhöht sich durch den Beitritt dieses Verbandes auf rund 700 Millionen Mark.

Nach einem Bericht der ‚„Deutschland, Lebens-Ver— sicherungs-Actien-Gesellschaft“ zu Berlin über die vor läufigen Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres umfaßten die neuen Lebens- und Volksversicherungsanträge 27,3 Mill. Mark Ver— sicherungs kapital, die Versicherungen 2453 Mils. Mark. Der Gesamt⸗ bestand Ende 1912 stieg auf rund 168 Mill. Mark gegen 156,5 Mill. Mark in 1911. Die Sterblichkeit blieb innerhalb der rechnungö— mäßigen Grenzen.

In der am 5. d. M. abgehaltenen Aufsichtsratsitzung der Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn gelangte der Rechnungsabschluß für das vergangene Jahr zur Vorlage. Es wurde beschlossen, aus dem 258 990,560 6 betragenden Rohgewinn, nach ent— sprechenden Abschreibungen und Rückstellungen für das Jahr 1912, eine Dividende von 8 o (10, im Vorjahre) zur Verteilung zu bringen. Starkes Steigen aller Rohstoffe, Arbeiterlöhne 2c., dem⸗ gegenüber höhere Papierpreise nicht zu erzielen waren, hat das Er⸗ gebniß trotz durchweg guter Beschäftigung ungünstig beeinflußt. Die Generalversammlung findet am 4. März in Freiberg statt.

Nachdem die Canadian Pactfig Railway Co. ihren Zwischen⸗ decksfahrpreis von Antwerpen nach Canada und von Triest nach Fanada vor einigen Tagen von 140 S auf 120 herabgesetzt hat, sind laut Meldung des W. T. B. aus Hamburg die im Pool vereinigten Dampfschiffahrtsgesellschaften mit ihrem Zwischendecksfahrpreis von Hamburg, Bremen, Rotterdam und Triest nach Canada heute ebenfalls auf 136 herabgegangen.

Wäen, 6. Februar. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der Verkehrsbank weist einen Reingewinn von 4 957 576 Kronen auf. Dem Reservefonds werden 800 000 Kronen zugewendet. Es wird die Verteilung einer Dividende von 7 , das ist 31 Kronen für die Aktie vorgeschlagen. Auf neue Rechnung werden 761 M18 Kronen vorgetragen.

New Mork, 6. Februgr. (W. T. B.) Wie eine Agentur für Finanznachrichten meldet, haben die Verwaltungsräte der Union Pacifien und der Southern Pacific. Bahn den vom General— stagtsanwalt gebilligten Auflösungsplan gutgeheißen. Die im Besitz der Union Pacifiebahn befindlichen Southern Pacifie⸗ Aktien werden den Aktionären beider Gesellschaften zu pari unter Abzug der Avrildividende angeboten, und zwar können die Aktionäre der Southern Paclfit⸗Bahn im Betrage von 0g ihres Aktienbesitzes und die Aktionäre der Union Pacific Bahn im Betrage von 25 69 ihres Aktienbesitzes zeichnen. Ein Syndikat unter Führung von Kuhn, Loeh u. Co. übernimmt die eventuneil nicht gezeichneten Southern Pacifie⸗Aktien, um eine Störung der Börse zu berhüten. Die Union Pacific Bahn zablt für die Central Pacific · Bahn 99 Millionen Dollar bar und 5 Millionen Dollar in Bonds der Southern Pacifie⸗Bahn. Das Gesetz des Staates Kentucky, welches den Eisenbahnen verbietet, eigene Aftien zu kaufen, machte die Barzahlung notwendig.

London, 6. Februar. (W. T. B) Bankauswels. Totalreserve 26 573 000 (Abn. 502 000) Psd. Sterl., Notenumlauf 8 968 000 (Zun. 201 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 36 192 000 (Äbn. A9 000) Psd. Sterl.,, Portefeuille 35 044000 verstümmelt) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 38 238 900 (Abn. 2347 066) Pfd. Sterl,, Guthaben des Staates 18266 009 (Zun. 17853 006 Pfd. Ster, Notenreserve 25 647 000 (Abn. 533 065) Pfd. Sterl., Regierungssicherbeit 13 035 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozent⸗ berhältnis der Reserve zu den Passiven verstümmelt) gegen 47 in der Vorwoche. Clearinghouseumfatz 383 Millionen, gegen die ent⸗ sprechende Woche des Vorjahres mehr 75 Millionen.

Paris, 6. Februar. (W. T. B.) Ban kaus weis. Bar— borrat in Gold 3218182000 LZun. 3374 000) Fr., do. in Sllber 5640 189 090 (Zun. 3 634 000) Fr., Portefeuille der Hauptbauk und der Filialen 1 S825 623 000 (Abn. 240 061 000) Fr., Notenumlauf S554 739 000, (Abn. 29 330 009) Fr., Laufende Rechnung der Private 649 os 900 (Abn. 62 653 000) Kr., Guthaben des Staatsschatzes 185 470 9909 (Abn. S1 6092 000) Fr, Gesamtvorschüsse 737 901 6009 (Zun. 36 837 000) Fr. Zint und Diskonterträgnis 13 535 000 (un. 2437 000) Fr. Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf hö, 90 gegen 65,45 in der Vorwoche.

Fonds⸗ und Aktienbörse.

Berlin, den 7. Feb ruar. Die Börse zeigte heute eine ruhige Haltung. Die Tendenz war anfänglich fest, später aber schwächte, sich der Markt ab auf un kontrolllerbare Gerüchte über Eisenpreisermäßigungen. Der weitere Verlauf des Marktes blieb ruhig, die Zurückhaltung blieb bestehen, da die fremden Börsen gleichfalls keine Anregung boten. Die Nachbörse zeigte gleichfalls keine bemerkenswerte Aenderung. Der Prbatdiskont notierte 43 5M.

Berliner Warenberichte.

Berlin, den 7. Februar. Produkten markt. Die amtlich ermittelten Preise waren 83 1000 kg) in Mark: Weizen, nländrsgkr 193,00 —=1 96,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 269, 09 bis 298 75— 209,900 Abnahme im Mat, do. 210350 Äbnabme im Jull, do. 204.00 203,975 204,00 Abnahme im September. Ruhig.