1913 / 37 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

/ / /// / /

Cypern.

Einrichtung einer Postautomobilverbindung von Larnaca nach Nicosia und Limassol vergl. Reichganzeiger Nr. 33 vom 7. Februar 1913 Die Verdingung ist aufgehoben.

Serbien. .

20. Februar / d. März d. J. Stadtgemeinde Belgrad Tech⸗

nische Abteilung): Schriftliche Verdingung zur Würfelsteinpflasterung

zweier Straßenzüge der Stadt Belgrad. Sicherheit: S0 000 Fr. Nähere Auskünfte, Kostenvoranschläge ꝛc. in obiger Abteilung.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, Aubers Oper. Die Stumme von Portiei“ unter der mustkalischen Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Strauß in folgender Besetzung auf⸗

eführt: Fenella: Fräulein Peter; Elvira: Frau Andrejewa⸗-Skllondz; asaniello: Herr Maclennan; Pietro: Herr Schwegler; Bosello: Herr Mang.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Schauspiel 1812. für die Gewerkschaft der Heimarbeiterinnen gegeben. Der Dauerbezug, die ständig vorbehaltenen sowle die Dienst⸗ und . sind aufgehoben. Ein Eintritts⸗ kartenverkauf für diese Sondervorstellung findet nicht statt. Im Schauspielhause wird Ibsens „Peer Gynt“ in der Ueber— tragung und Bühneneinrichtung von Dietrich Eckart, mit Herrn Clewing in der Titelrolle, gegeben werden; der großen technischen . halber aber voraussichtlich erst am Anfang der nächsten

pielzeit.

In der Aufführung des Deutschen Theaters im Zirkus Schumann, die am 26. d. M. „König Oedipus“ von Sophokles bringt, wird Alexander Moisst die Titelrolle spielen. Das Werk, das seit dem 15. März 1912 in Berlin nicht gespielt wurde, wird von Max Reinhardt neu einstudiert. Die nächste Uraufführung der Kammerspiele des Deutschen Theaters bringt Karl Sternheims Bürger Schippel“.

Im Deutschen Opernhaus in Charlottenburg wird der Bruno Kittelsche Chor unter der Leitung seines Dirigenten Bruno Kittel am Charfreitag (31. März) das Deutsche Requiem von Brahms aufführen. .

Raoul von Koezals kis sechster und letzter Klavierabend findet morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, im Blüthnersaale statt. Das Programm weist ausschließlich Chopinsche Kompositionen auf.

[Der Konzertbericht befindet sich in der Zweiten Beilage.)

Mannigfaltiges. Berlin, 11. Februar 1913.

Der Zentralverein für deutsche Binnenschiffahrt hält am 26. d. M. 1913, Abends 63 Uhr, im Festfaal der andeltzkamm er zu Berlin, Dorotheenstraße 7— 3, seine ordentliche 1 ab. Nach Erledigung der geschäftlichen Tages ordnung wird der Geheime Oberhaurat Schmick-München einen Vortrag über Die Binnenschiffahrt in den deutschen Schutzgebieten“ (mit Lichtbildern) halten.

Der Hauptausschuß für Berlin und die Mark Brandenburg des Deutschen Flottenpereins“ veranstaltet morgen. Mittwoch, Abends 8 Uhr, eine Besichtigung der sehr sehenswerten Sammlungen des Instituts für Meereskunde (Georgenstraße 34— 36). Den einleitenden Vortrag hat Dr. Glaesner über das Thema: „Flieger im Tier- und Pflanzenreich' übernommen. Hierauf findet eine Führung durch die biologische und Fischereiabteilung statt. Eintrittskarten (ür Mitglieder 30 , für Nichtmitglieder 50 F) sind auf dem Geschäfts⸗ zimmer des Hauptausschusses (Schöneberger Ufer 30) in der Zeit von 9 —4 Uhr, sowie Abends am Hörsaaleingang erhältlich.

Berta von Suttner wird am Montag, den 17, und Donnerstag, den 20. 8. M., im Wissenschaftlichen Theater der Urania“ Taubenstraße) zwei Vorträge über ‚Reisebilder aus Amerika“ halten, in denen sie ihre Eindrücke und Erlebnisse auf ihrer letzten Fahrt

durch die amerikanischen Kulturstätten unter Bezugnahme auf die Fortschritte der j darlegen wird. Eintrittskarten für beide Vorträge sind bereits von heute ab an der Kasse der „Urania“ erhältlich. - Im Hörsaal beginnt am Montag der Konstruktionz⸗ ingenteur A. Keßner eine 5 Abende umfassende Vortragsreihe über Die mechanische Technologie der Metalle! mit dem Vortrag „Die

wichtigsten Metallegierungen“.

Die Mitglieder des Schillertheaters veranstalten zu= gunsten ihrer Wohlfahrtskassen auch in diesem Jahre, und zwar am 1. März, in den Gesamträumen des Neuen Operntheaters (Groll) ein Ballhest, das als ‚Fest der artigen Kinder gedacht ist und eine dementsprechende Gewandung vorschrelbt. Im Gesellschafts⸗ anzug erscheinende Teilnehmer werden für ein Strafgeld von 50 43 eingekleidet“. Der Eintrittspreis beträgt für Dauerbezieher von Schillertheaterkarten und ihre Angehörigen 2 M, für andere 3 „, an der Abendkasse 4 6. Die Ausgabe der Karten erfolgt schon jetzt in beiden Schillertheatern in den üblichen Kassenstunden von 10 bis? und 6 bis 8 Uhr, ferner in den Warenhäusern von A. Wertheim.

Der Deutsche Heimstättenverein für Töchter von ver— storbenen Offizieren und Beamten veranstaltet am Sonntag, den 23. Februar d. J., Nachmittags 4 Uhr, in der Wandelhalle des Reichstagsgebäudes ein Promenadenkonzert, aus— geführt von der Kapelle des 4 Gardereglments zu Fuß unter der Leitung des Königlichen Obermusikmeisters Schrader. Das Programm wird vorwiegend Musikstücke aus der Zeit der Befreiungskriege ent⸗ halten. Im Anschluß an das Konzert findet um 5 Uhr im Plenarsitzungssaale des Reichstags ein Vortrag des hervor— ragenden Kenners und Schilderers der Zeit der Befreiungskriege, Geheimen Archivrats Professor Dr. von Pflugk⸗Harttung: „Die Helden der Befreiungskriege“ (mit ausgewählten Licht- bildern) statt. Nach Schluß des Vortrags wird in der Wandelhalle noch durch die Projektionsaktiengesellschaft Union“ der vaterländische Film „Theodor Körner! mit entsprechender Musik—⸗ begleitung vorgeführt. Während des Konzerts wird in den Restau— ratlonsräumen Tee und Gebäck gereicht. Eintrittskarten zum Preise von 4 M (einschließlich Tee und Gebäck) sind zu haben bei Bote u. Bock (Leipziger Straße 37 und Tauentzienstraße 7), beim Invalidendank (Unter den Linden 24) und im Kaufhaus des Westens (Tauentzien⸗ straße 21 —24). Der Ertrag der Veranstaltung ist zur Erhöhung des für die Errichtung eines neuen eigenen Heims zu verwendenden Fonds bestimmt. In der bereits bestehenden Heimstätte des Vereins Waldheim , Charlottenburg⸗We stend (Hölderlinstraße 12), wird schon seit dem Jahre 1904 einer Anzahl Damen freie Wohnung mit Heizung und Beleuchtung gewährt. Vereinssatzungen werden auf Wunsch durch den Schriftführer, Hauptmann d. R. von Bomsdorff, Friedenau, Cranachstraße 38, übersandt.

Eine große volkstämliche ahrhundertfeier veranstaltet am Himmelfahrtstage (1. Mai)h der Verband nationaler Ver⸗ eine von Groß Berlin, dem örtliche Verbände mit insgesamt 18000 Mitgliedern angeschlossen sind. Die Feier soll sich aber keines⸗ wegz auf diese Vereine beschränken. Es ergeht vielmehr die Ein— labung zur Teilnahme an alle Krieger⸗, Mllitär⸗ und Beamten⸗ vereine, an die Studentenschaft, die nationale Jugend und an alle vater⸗ ländischen Kreise der Reichshauptstadt. Die eigentliche Feier findet an der Bismarckwarte auf den Müggelbergen statt. Der Ge— heime Justizrat, Professor Dr. Kahl und der Generalleutnant von Wrochem haben Ansprachen zugesagt. Auf dem Bismarckturm wird ein Feuer lodern. An die Feier schließt sich ein Kommers im Erholungsheim zu Spindlersfeld an. Für genügende Verkehrsmittel wird gesorgt werden.

Die Deutsch⸗Asiatische Gesellschaft veranstaltet Freitag, Abends 8 Uhr, im Künstlerhause (Bellevuestraße 3) einen Vor— tragsabend. Dr. Theodor Kluge wird über das Thema . Meine Reise durch den Kaukasus und Armenien 1912“ (mit Lichtbildern) sprechen.

„Die jüngeren Naturphilosophen in Hellas“ lautet das Thema, das der Professor Dr. Ludwig Stein morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, im großen Hörsaal der Treptower Sternwarte be— handelt. Der Vortragende wird über die beiden Perioden der griechischen Naturphilosophie, die monistische und dualistische, sprechen.

Element und Bewegung“, Liebe und Haß“, „Leerer ö Aristoteles und Galilei, Moral der Gesinnung‘, Fer ., begriff: Organisches Leben und Weltgeist“ lauten die Titel einzeln ; Abschnitte. it dem großen Fernrohr wird die Venus“, der Herr und der „Saturn“ beobachtet. 9

Danzig, 10. Februar. (B. T. B) Als gestern abend n Pelplin bei Dirschau mehrere Arbeiter, die während Streitig⸗ keiten ein Gastlokal zertrümmert hatten, auf dem Markt lag verhaftet werden sollten, stürzten ö etwa 50 bis 69 Manz auf den erschlengnen Gendarmerie wachtmeister und den Käme diener. Die Beamten zogen ihre Säbel, wurden jedoch mit Füßen getreten. Der Amtsdiener erhielt einen Messerstich. Als di Menge weiter auf die Beamten eindrang, mußte der Gendarmer e wachtmeister, nachdem er die Angreifer vergeblich gewarnt hatte, don der Schußwaffe Gebrauch machen, wobei er, den Danziger Neuesten Nachrichten! zufolge, die beiden Hauptunfugstifter, die Arbeiter Hergn und Schwager, er schoß; ein dritter, der Brune des Heron, hat schwere Säbelhiebe erlitten.

Erfurt. 11. Februar. (W. T. B.) Antlich wird gemeldet Am 10. d. M., Abends 8 Uhr 30 Minuten, ist der Personen, zug 806 bei der Ausfahrt auf dem Bahnhof Vie se lbah infolge falscher Weschenstellung im Gleis vier durch An fahren auf den Prellbock beim Endstellwerk entgleist. DN hinter der Lokomotive laufenden drei Güterwagen m neun Militärpferden nach Würzburg und Ludwigsbm wurden hierbei ineinander geschoben. Getötet wurde da Kanonier Wolpert, Regiment 29, 6. Batterie, Ludwigsburg, um drei Pferde. Der Sachschaden ist erheblich. Verletzt wurde son niemand. Bis zur Aufnahme des zweigleisigen Betriebes um 3 i Nachts wurde der Verkehr zwischen Vieselbach und Erfurt einglesf aufrecht erhalten. Die Untersuchung ist eingeleitet worden. Gin spätere amtliche Meldung lautet? Bei den Aufräumungkt— arbeiten des in Vieselbach entgleisten Zuges 806 ist noch die

Leiche eines Dragoner des 7. Dragonerregiments gefunden

worden, dessen Name durch das Regiment noch ermittelt wird. London, 109. Februar. (W. T. B) Die Telegraphen, leitungen zwischen Glasgow und London sind am Sonn— abend durchgeschnitten worden. Die Unterbrechung d gesamten Verkehrs zwischen den beiden Handelszentren dauerte mehrere Stunden. Zuerst hielt man die Stürme für die Ursache der Zerstörung, aber die Untersuchung ergab, daß auch die unter dem Erdboden liegenden Leitungen nicht arbeiteten. Die Einschaltapparate, die mit der unterirdischen Telegraphenleitung in Verbindung stehen, waren böswillig vernichtet und die Luftleitungen mit Scheren zer, schnitten worden. Es herrscht kaum ein Zweifel, daß dleses Zer— stöyrungswerk von Anhängerinnen des Frauensttmmrechtz ausgeführt worden ist. Anhängerinnen des Frauenstimmrechts haben übrigens gestern auch in mehreren großen Klub häusern Londons und im Palaste des Prinzen Christian zu Schleswig— Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg in Pall Mall Fenster— scheiben zertrümmert.

lo

Paris, 11. Februar. (W. T. B.) Nach einer der „Agence Havas“ aus Cerbäre zugegangenen Madrider Meldung wurde die Kirche von Portel in der Provinz Castellon durch einen Bomben— anschlag teilweise zerstoört.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depesch en. Konstantinopel, 11. Februar. (Meldung des Wiener . Telegr.⸗Korresp.⸗Bureaus.) Einige türkische Kriegs—⸗ fe haben Silivri beschossen; hierauf haben die en Truppen gelandet und die Stadt besetzt.

K. K

schi t

Tür

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

k

Theater.

igli ichnuspiele. Mittwoch: 3 Königliche Sth spiel ö. Braud. Drama in fünf Akten von in drei Akten von Les Hall.

Opernhaus. 42. Abonnementsvorstellung. ;

Die Stumme von Portici. Große Henrit Ibsen. Dper in fünf Aufzügen. Musik von Auber. Text von Seribe. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Strauß. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmelister Graeb. Chöre: Herr ; Professor Rüdel. Anfang 75 Uhr. 8 Uhr: Rose Bernd.

Schauspielhaus. 70. Kartenreservesatz. fünf Akten von Gerhart Hauptmann. Donnerstag: Die große Liebe.

Freitag: Hedda Gabler.

Das Abonnement, die ständigen Reservate sowie die Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Sondervorstellung für die Gewerkschaft der Heimarbeiterinnen: 18I2. Schauspiel in fünf Aufzügen

ang 75 Uhr.

mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze . aufgehoben. Tristan und Isolde n drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. ; Schauspielhaus. 43. Abonnements vor⸗ . stellung. Prinz Friedrich von Hom⸗ burg. Schauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang 75 Uhr.

NVentsches Theater. Mittwoch, Generalsecke.

Abends 73 Uhr: Der blaue Vogel. ——

Donnerstag: Der lebende Leichnam. Freitag: König Heinrich HIV. ( Teil.)

Sonnabend: Der blaue Vogel. Kammer syiele. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Schöne Frauen. . und Sonnabend: Schöne rauen. . . a fta Freitag: Mein Freund Teddy. n bn me, , .

Aufführungen im „Zirkus Schumann“: ; Mittwoch, den 25. Februar: König in 80 Stunden. Dedipus. Mittwoch, den 5. März: Jedermann.

Ferliner Theater. Mittwoch, Abends 3 Uhr: Filmzauber. Große . mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Bernauer und Rudolph Schanzer.

in 80 Stunden.

Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: RBhilatas. Hierauf: Der zerbrochene Krug. Abends: Filmzauber.

Freitag: Tiefland.

Thenter in der Küniggrätzer Mantis Operettenthenter. (Früher: Straße. Mittwoch, Abends 7! Uhr: Neues Theater.) Mittwoch, Abends

Donnergtag: Die fünf Frankfurter. Freitag und Sonnabend: Brand. Augustin. -

Lessingtheater. Mittwoch, Abends Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Schauspiel in Mittwoch, Abends 8 Uhr:; Die beiden Husaren. Opereite in drei Akten von Frauen reien!

NVentsches Schauspielhaus. Direk⸗ von Otto von der Pfordten. In Szene ö . , , . rt ven Herrn Regisseur Keßler. An, straße Ci 164233 Mitiwöch, Abends Mitt; woch, Abends s ãihr: Die Studenten.;

ö. ö 8 Uhr: Der gute Ruf. Donnergtgg: Opernhaus. 3. Ahonne, dier Akten bon? Germant! Stchermchn. Donnerstag: Der gute Ruf.

Freitag: Der Kampf ums Rosenrote. gräfin. Sonnabend: Der gute Ruf.

Komödienhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in . Akten 4. ,. Skowronnek.

ers ; 1 r ; ; z d Schwank in drei Akten von Leo Walther

udolf lottenburg, Bismarck Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch,

Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Abends 8 Uhr: Oberon. Donnerstag: Eugen Onegin.

Sonnabend: Der Waffenschmied.

8 Uhr: Der liebe Augustin. Operette Puüpuchen

Donnerstag und folgende Tage: Der liebe

Theater des Westens. Station:

M

Léon Jessel. Donnerstag und folgende Tage: Die

und Nancey. ; Donnerstag und folgende Tage: Wenn

Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. irk ann. Mittwoch, Aben? Musik von Jean Gilbert. Birhus Schum un; 5 Donnerstag

ö 74 Uhr: Große Galanorstellung. und folgende Tage: Auftreten sämtlicher Spezialttäzen. Zum Schluß: Der unsichtbare

. Mensch! Vier Bilder aus Indien.

Trianonthenter. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wenn Frauen reisen. Lust⸗ 79 Uhr: Große Galavorstellung. spiel in vier Aklen von Mouezy⸗Eon Zum Schluß:; Die große Prunk—

Birkus Busch. Mittwoch, Abene

pantomime: „Sevilla“.

beiden Husaren.

Thenter am Nallendorsplatz. Musik von Leo Fall.

Sonnabend, Nachmittags 35 Ubr: Emilia Galotti. Abends: Die Studentengräfin. 3 nr Gmeiner. Lustspielhaus. (Friedrichftraße 236) Feahn.

Mittwoch, Abends 8z Uhr: Majolika.

Stein und Ludwig Heller. 746 Uhr:

Abends: Majolika.

Residenztheater. Mittwoch, Abends

Donnerstag und folgende Tage: Die Frau Präsidentin.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Püppchen. Posse mit Gesang und Tanz 8 Uhr:

Konzerte.

Singakademie. Mittwoch, Abends Liedergbend von Rudolf jauJ. Hrn. Rittmeifter Lazar Gighh Am Klavier: Prof. Robert

von S Beethoven Saal. Mittwoch, Abends i: Akt), Carmen (2. Ati). 8 Uhr: 2. Konzert (Grahms⸗Ahend) von Therese und Artur Schnabel.

nn, ben, rügt, Rach m lttagh Klindworth · Scharmenka Saal.

Sonntag, den 16. Februar, Nachmittags Mittwoch, Abends 75 Uhr: 2. Konzert sowie bie Inhaltsangabe zu

Dentsches (pernhang, Char s uhc: Ber Schiftwagenkonttolleur n kene s gor, Wislmis. Am a he ; l sees Klavler: Wilhelm Scholz. 2

Harmoniumsaal. Mittwoch, Abends Artlen und Kiktien ge selifchaf ö Liederabend von Frieda die Woche vom 3. bis 8.

in diei Akten von Curt Kraatz und Jean Rickertsen.

Verlobt: Frl. Dalsy Arning mit Hrn. Leutnant Ruthard Wilhelm von Franken—⸗ berg und Ludwigsdorf (Hamburg- Karlsruhe). ö

Verehelicht: Hr. Amtsrichter Dr. von

Königl. Hochschnle für Mnsik. Ven, mtericht Schausplel in gräfin. Operette in drei Aufrügen. Mittwoch, ,. 8 Uhr: . . Monroy mit Frl. Katharine von dei 6. Erna Klein (Klavier) unter Mitwirkung ; 2 . Donnerstag u. Freitag: Die Studenten. don Edith von Bolgtlacnder (Vbibline Gskerenz in Sohn—

Lühe (Schwerin). . rn. Oben landesgerichtsrat Barchewitz (Breslau . Hrn. Leutnant Joachim von Bon Fallois (Berlin). Eine Tochte Hen. Oberkonsissorialrat Bender (Piy

bon Schmettew (Potsdam); 6 ö Hauptmann Siegfried . von Vn (Potsdam) Hrn. Friedrich von Kuh

(Marren, Post Hasenpoth i. Fun. in

Snnl Bechstein. Mittwoch, Abends Kun; 1 / . M Mel 2. stonzert von Gifela Gestorken: Perm; Fr. Major 39 Donnerstag a g n , men, 6 3 Mitw.:: Hans illerthenter. G. (Wallner Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Erste Bottermun ello). ö 66 . Schülergufführung der Neuen Opernschule Die Haubenserche. Schaufpiel in Vier bon NMazimilian Morris und Marv Akten von Ernst von Wildenbruch. Hahn s Der Barbier von, Sevilla Donnerstag: Uriel Acosta. Freitag: Wolkenkratzer.

Charlottenburg. Mittwoch, Abends Trauerspiel in Gutzkow. 8 Uhr: Die Frau Präsidentin.

Donnerstag: Die Reise durch Berlin (Madame la Présidente,) Schwank in ; drei Akten von M. Hennequin und Raoul von Koczalski.

Freitag: Die Neise durch Berlin P. Veber.

Eiswaldt. geb. Rassow Langen in Fr. Sophie von Baumgarten Ci) nannt von Knobelsdorf, geb. bon Giet— heim (Coburg).

n ,.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburh Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Blüthner Saal. Mittwoch, Abends Pruck der Norddeutschen Buchdrugerz 9 8 Uhr: G. (letzter) Chopin⸗Abend von Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße !

Neun Beilagen

zaren leinschließlich. Börsenbeilage und, Ware zeichen beilage Nr. I2 X u. I2B)

schließlich der unter Nr.

öffentlichten Det an gin a le r gen e

treffend Aäammand ige le heft 5 21 gJe⸗

bruar 18913.

zum Deutschen Neichs anze

Mn 37.

Deutscher Reichstag. 108. Sitzung vom 10. Februar 1913, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von. Wolffs Telegraphischem Bureau *.)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wa hlprüfungen. Entsprechend den Anträgen der Wahlprüfungskommission er— firt das Haus ohne Diskussion die Wahl des Abg. Held snl. 6. Hannover) für gültig und beschließt, über die gegen die Wahl des Abg. von Liebert (Rp.) (14. Sachsen) erhobenen Proteste Beweis erheben zu lassen.

Die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt 906 und die Rechnung über den ö . gebiete für 1907 werden der Rechnungskommission über— wiesen.

Ueber die Ausführung der für die Schutzgebiete seit 1908 erlassenen A nleihegefetze ist eine Denkschrift vorgelegt. Der Reichstag nimmt sie mit der Erklärung zur Kenntnis, daß durch die Vorlegung den gesetzlichen Bestimmungen genügt ist.

Sdierauf setzt das Haus die Spezialberatung des Etats für die Reich sjustizver waltung bei dem ersten Ausgabe⸗ titel „Gehalt des Staatssekretärs 44 500 6 fort. Es legen dazu vor die Resolution Bassermann-Schiffer (nl. auf Ein— räumung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden, Provinzen, Staat und Reich bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken und die Resolution Belzer (Zentr.), betreffend den Zwangs— vergleich außerhalh des Konkurses, sowie die Resolution der Jeichspartei, betreffend die Verfügung über den Miet- oder Pachtzins dem Hypothekengläubiger gegenüber.

SS. 5 C . . 6. Abg. Dr. Abl (fortschr. Volksp.: Am Sonnabend hat der Fertreter der Sozialdemokratie Angriffe gegen den destschen Richter—

stand gerichtet. Dem Gedanken, daß der deutsche Richter sich nicht pon den Anschauungen Der Klassenjustiz emanzipieren könne, müssen Auch wir von unserem Standpunkte entgegentreten. Allerdings sollten die Richter nicht gleich über jedes Wort der Kritik empfindlich sein. Die- Richter sollten ihrerseits auch nicht den Geschworenen den Vor: wurf der bewußten Rechtsbeugung machen, wie es ein Landgerichts⸗ pPigsident getan hat. Wir müssen verlangen, daß die Richter diesfelbe fachliche Kritik üben, die sie von anderen verlangen. Der Abg. Belzer hat wieder verlangt, daß die Gerichte solche Gutachten ausschlleßen, die sich auf künstlerische Fragen beziehen; er bezog sich auf Dr. Hamm und auf den Abg. Kerschensteiner unter Hinweis auf den Münchener Prozeß. Das betreffende Werk, über das sich Kerschensteiner äußerte, war ein solches über Volkskunde. Die Frage, ob ein Werk sittlich oder unsittlich sei, hat mit der Partei nichts zu tun. In der Frage des Parsifalschutzes stehe ich auf dem entgegengesetzten Standpunkte wie der Abg. Kerschensteiner. Es wäre bedenklich, auf das Urteil der Séchberständigen in jener Frage zu verzichten. Ueber das Rodeln von Männlein und Weiblein brachte ein Zentrumsblatt einen Ärtikel, der ven einem sonderbaren sittlichen Empfinden zeugte. Es wurde gupfohlen, für beide Geschlechter gesonderte Rodelbahnen zu errichten. denn jemand das gemeinschaftliche Rodeln beider Geschkechter nicht mit ansehen kann ohne sittlich in Gefahr zu kommen, so muß etwas faul im Staate Dänemark sein. Ich erinnere ferner an das Denkmal mit der nackten Frau in Godesberg. Es wurde von Geméelndemit— gliedern gegen, die Aufstellung dieser nackten Figur auf einem ver— lehrsreichen Platze in der Nähe des Rheins protestiert, da die Scham— haftigkeit der Jugend gefährdet sei. Man berief sich in dem Aufrufe auch auf den Landesherrn. Alle die tausend Manner und Frauen, die diesen Aufruf unterschrieben haben, betrachten sich als sittlich ormal und glauben ein sachverständiges Urteil entbehren zu können. Früher hatte auch die Kirche abweichende Anschauungen von denen, die der Abg. Belzer vertreten hatte. Es fehlt jetzt die reine Naivität in Fragen der Kunst. Richterliche Mißgriffe müssen vermieden werden, onst kommt das Gericht leicht in den Verdacht der Unkultur, des Mangels an ästhetischem Empfinden. Daher kann die Mitwirkung der Sachverständigen in Kunstfragen nicht entbehrt werden, solange man die alte reine Naivität nicht zurückgewonnen hat. Auch der Sach— berständige gehört dem Volke an, nur ist er zu einem Urteil mehr be— sechtigt als der Laie. Unsere Anschauung hat sich von der Natürlich keit entfernt. Sind denn nicht auch in Fragen des Rechts die Richter berschiedener Meinung? Wir sollten darum recht vorsichtig sein, ehe wir den Boden betreten, den uns der Abg. Belzer empfohlen hat. Dagegen stimme ich mit ihm überein in der Frage des Zwangsver⸗ sleichs außerhalb des Konkurses. Schon 1911 ift Über die Sache ver— handelt worden, und es ist uns vom Bundesrat eine ausführliche Denk— ift zugegangen. Damit ist aber die Sache doch noch nicht abgetan. Alle Kaufleute und Bankiers sind unbedingt Anhänger des Zwangs⸗ dergleichs außerhalb des Konkurses. Wegen Ueberschuldung der Erb—

U. hatten in Pinem Falle die Erben auf diese verzichtet, und es File uker das Vermögen des Verstorbenen Konkurs eröffnet werden. „ie, meisten Gläubiger wollten diesen vermieden sehen, und auch 399 Illärten sich bereit. Nur einer wollte nicht seine Zuftimmung geben. Lei Konkurseröffnung würden die Gläubiger 10 9. weniger bekommen s im anderen Falle. So liegt es vielfach, wo dann eine direkte Hidigung der, anderen Gläubiger eintritt. Hier wäre ein gesetzliches Ingreifen nötig, das die Mehrheit der Gläubiger gegenüber dem Sgiarrsinn einzelner schützt. Ich habe mich deshalb gefreut, daß der Giants sekre tar in eine erneute Prüfung der Frage eintreten will. gen die Grundsätze, aus denen heraus der Abg. Schiffer ein Vor— laufsrecht von Staat und Gemeinden bei Subhastafion fordert, habe

ö. 9. niche einzuwenden. Trotzdem bin ich gegen die Anwendung ö. mwaltmitte ls. da es nicht angängig ist, um einen Mißstand zu . . neue andere zu schaffen, die viel bedenklicher sein können.

6. 1 ralverband des B an liergewerbes hat schon vor Jahren in K an. das Reichsjustizamt den Schutz des gutgläubigen ö 6 gegenüber den Handlungen Irrsinniger gefordert. Seitdem . 6 die Fälle, die dafür sprechen, vermehrt. . Ein Kaufmann, . r er gniigungegeiff in Italien weilte, zeigte dabei Zeichen 9. e, mer, hung, Er telegraphierte an seine Bank und hob . w ing größere Summe Geldes ab. Dieses Geld h fte. n noch einmal zahlen, weil inzwischen der Betreffende y hig, ghyorden war. Die ließe sich durch Aenderung des ban be ant . schaffen. Aber vielleicht kann es auch durch en, 9 es 3 Se) geschehen. Das Reichsjustizamt sollte diese ere ir rn ge Fehalten, und ich wäre dankbar, wenn der Staats⸗ lf ah ü . Auskunft gäbe, ob er nach dieser Richtung etwas tun platze ö n, Stidten aus wird durch, Agenten und Reisende das ö. ker r feist⸗ die unter den unglaublichsten Vorspiegelungen bei bers cent tischen und ländlichen Bevölkerung ihre Waren abzufetzen vi uit In den. Reversen, die zur Unterschrift vorgelegt werden, lbmam ite vversteckter Stelle darauf. hingewiesen, daß mündliche . . an und als Erfüllungsort wird immer Berlin . . in. Betracht kommende Großstadt angegeben. Wenn ö die Waren bekommen und sich auf die mündlichen . 3 . wird meist sofort in der rigorosesten Weise nwierleste . sodaß sie durch ihre Unkenntnis häufig in die

berhen e age . Hier muß dringend nach Mitteln gesucht anti ch aiesem gel zu steuern. Es handelt sich dabei um eine Mlittelstandsfrage. Auf die Frage, ob es richtig sei, in dem

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 11. Fehruar

neuen Strafgesetzbuch den alten Grundsatz ignorantia juris nocet ausrechtzuerhglten, will ich hier nicht genauen eingehen, da wir ja päter dazu Gelegenheit haben werden. Bezüglich der Organisation der Gerichte möchte ich vom Staatssekretär gern hören, wie er über die Frage denkt, ob bei der Rechtsprechung der Schöffengerichte auch Frauen zugezogen werden sollen. Wie der Staatssekretär des Innern neulich seine Flucht in die Oeffentlichkeit angetreten hat hoffentlich mit gutem Erfolge, wird dazu demnächst vielleicht auch ber Staats ctretar des id siusttz nls nh ungen sein, und zwar in der Frage des Verhältnisses zwischen Aerzten und Krankenkassen. Es wäre wirklich schlimm, wenn außer dem Staatssekretär des Innern auch noch der Staatssekretär des Reichsjustizamts für uns als junger Mann es Preußischen Ministers des Innern zu gelten hätte. Der letztere r , nich die Polizeibehörden angewiesen, bei A imeldung von dlerztevereinen in das Vereinsregister zwar keinen Einspruch zu er⸗ k die Amtsgerichte darauf aufmerksam zu machen, daß die Fblizet die. Eintragung für unzulässig halte; schon erfolgte Ein⸗ tragungen sollten gelöscht werden. Der Minister hat diesen Erlaß im preußischen Abgeordnetenhause als eine zwingende Notwendigkeit beg ichnet, um Klarheit zu schaffen, einen Eingriff in die Rechtspflege ö dar. Mir ist etwas Unerhörteres von Eingriff in die . tspflege noch niemals vorgekommen. Wir würden, wenn diese Piaxis weiter geübt würde, zu einer Auflösung aller Verhältnisse kommen, denn es wird hier die richterliche Unabhängigkeit völlig be⸗ itigt und ausgeschaltet. Der preußische Minister des Innern ist die allerletzte Instanz, die dazu berufen ist, preußischen Richtern Rechts⸗

Mu f. zu erteilen, wie sie die Gesetze handhaben sollen. Wir amen ja sgnst zu den Tagen der Kabinektsjustiz zurück. Hoffentlich wird jedes Amtsgericht Manns genug sein, jeder Verwaltungsbehörde,

Dio Dio o swfle 5 055 Tir 3s n s⸗ die so in die Rechtspflege eingreift, die Tür zu weisen. Der Minister

will aber auch weiter verhindern, daß die Landgerichte eine Ent⸗ scheidung gegen die Verwaltungsbehörden fällen; wie darüber schweigt er sich klijglicherweise aus. Der Verwaltungsbehörde steht ja auch ikerlei Bel gzmwerterech. gegen amtsgerichtliche Verfügungen zu; sie at nur das Recht des Einspruchs, den der Minister selbst als ungang⸗ bar, bezeichnet. Wie der Minister nun dem widerspenstigen Richter Au Leibe gehen will, ist mir nicht klar; vielleicht teil uns Fer Staats⸗ Hhretr, mit, ob gegen solche unliebsame Entscheidungen der preußische Niniste: in irgendeinem Falle bereits eingeschritten ist. Das rigorose Vorgehen des Ministers gegen die Aerztepereine ist um so auffälliger . J 1 6. * elne. Um s ffälliger, Ils sonst die seltsamste, Milde obzuwalten scheint. Der „Bund der Landwirte, Sitz Berlin, Dessauerstraße 26, ist 1966 eingetragen worden, weil er kein politischer Verein sei; und auch Herr von? Jagow scheint noch immer dieselbe Meinung zu haben wie Herr von Wen heim; die Verwaltungsbehörde hat nichts von einem politischen JIweck , der Bund, der Landwirte“ verfolgt. Ein neuerlicher J ntrag, den „Bund der Landwirte“ zu löschen, ist vom Gericht abge⸗ lehnt, werden mit der Begründung, daß der „Bund“ ein politischer rein sei und diesen Zweck schon bei seiner Begründung verfolgte; ber Herr von Windheim habe nichts gegen die Eintragung gehabt Darum klärt, der Minister nicht den Präsidenten von Jagom über die ge⸗ etzwidrige Eintragung dieses Vereins auf? Denn eine gleichmäßige Handhabung der Verwaltungsgrundsätze gehört doch auch wohl zu den Aufgaben des Ministers des Innern in Preuß Lin zweiter F . ben. de nisters Innern in Preußen. Ein zweiter Fall liegt ähnlich. Bei demselben Amtsgericht Berlin-Mitte ist auch der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie eingetragen. Der Polizeipräsi⸗ dent von Jagow hat dagegen nichts einzuwenden gehabt. Dag Auffãllige ist nun, daß außer diesen beiden Vereinen kein politischer Verein in das Register eingetragen ist. Beim Amtsgericht in Charlottenburg ist, der Verein reichstreuer Männer für Wilmersdorf eingetragen Dieser Verein hat jetzt statutarisch den Zweck, dahin zu wirken, daß in jenem Wahlkreise nur königstreue Männer gewählt werden. Sozial demokraten und Freisinnige dürfen nicht Mitglieder werden? In diesem Sinne ist das Statut geändert. Der Landrat von Achenbach hatte nichts gegen die Eintragung einzuwenden gehabt, obwohl der Verein die, Unvorsichtigkeit begangen hatte, sich selbst als einen politi⸗ schen Verein zu bezeichnen. Der Registerrichter hatte ein dickes Aus⸗ rufungszeichen hinter diesem Eingeständnis gemacht, aber der Landrat hatte doch kein Bedenken. Diese Praxis contra legem ist auf das höchste zu bedauern. Das muß das Vertrauen zur Justiz untergraben.

Es darf nicht dazu kommen, daß es heißt, der deutsche Richter ist nur seiner freien Ueberzeugung und der Anordnung der preußischen Ver— waltung unterworfen. Damit würde der Grundsatz: „Gleiches Recht

JJ und das wäre eine Gefahr für unser ganzes Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco: Meine Herren! Der Herr Abg. Ablaß hat die Frage der

Rechtsgeschäfte mit heimlichen Geisteskranken berührt,

und er hat Fälle angeführt, die wohl auf jeden, der sie hört, Eindruck

machen werden. Es wird in solchen Fällen als Härte empfunden, daß die andere Partei, mit der der Geisteskranke einen Vertrag schließt, allein und in voller Höhe den Schaden zu tragen hat, der daraus entstehen kann, daß das Rechtsgeschäft des Geisteskranken nichtig ist. Erhebt z. B. ein solcher Geisteskranker von seinem Bank— guthaben einen Betrag, so ist die Zahlung an ihn nichtig. Vergeudet der Geisteskranke den Betrag, so ist er auch nicht bereichert, und der

Bankier muß auf Verlangen des Vormundes nochmals zahlen. Da⸗

durch kann allerdings eine ganz erhebliche Schädigung eintreten.

Andererseits wäre es auch unbillig und mit unserem Rechtsempfinden

nicht im Einklange, dem Geisteskranken schlechthin die zivilrechtlichen

Folgen seiner Handlungsweise aufzubürden.

Es sind nun, wie auch der Herr Abg. Dr. Ablaß erwähnt hat, mehrere Eingaben aus wirtschaftlich beteiligten Kreisen an das Reichsjustizamt gerichtet worden, ebenso sind in der Literatur Vor⸗ schläge gemacht worden, wie in solchen Fällen ein Ausgleich herbei⸗ geführt werden könne. Dabei sind verschiedene Maßregeln zur Er⸗— örterung gestellt worden; die Meinungen darüber erscheinen mir indessen noch nicht genügend geklärt, und die Frage ist meines Er⸗ achtens noch nicht völlig spruchreif. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, daß der Deutsche Handelstag im Februar vorigen Jahres der Standpunkt vertreten hat, daß es sich im wesentlichen nur um einzelne Fälle handelt. Der Fall den der Herr Abg. Dr. Ablaß vorhin aufgeführt hat, und in dem es sich um den Ankauf und die Zurücknahme von Kuxen handelte, ist ja sehr bezeichnend, und der Herr Abgeordnete hat vielleicht die Güte, un diesen Falle noch näher zur Kenntnis zu bringen. Jedenfalls bedarf diese Frage einer ein— gehenden Prüfung, und diese Prüfung wird vom Reichs justizamt in Angriff genommen werden.

Ich gehe bet dieser Gelegenheit noch auf verschiedene Bemer⸗

kungen ein, die in der vorigen Sitzung von den Herren Abgeordneten

Warmuth und Schiffer gemacht worden sind.

Der Herr Abg. Warmuth sprach von der Gläubiger und

Schuldnernot. Ez ist auch mir nicht entgangen, daß dem An—

iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1913.

scheine nach die Verträge sich mehren, in denen ein Angestellter selbst nur ein Gehalt von 1500 bezieht, seiner Ehefrau dagegen noch weitere Bezüge zugesichert werden. Der Standpunkt der Rechtsprechung, namentlich des Reichsgerichts, gegenüber derartigen Verträgen ist der, daß solche Verträge weder schlechthin gültig noch auch von vornherein als gegen die guten Sitten verstoßend und deshalb als nichtig anzu⸗ sehen sind. In letzter Zeit hat das Reichsgericht in einem Urteile vom 29. November 1912 ausgeführt:

Gegen die guten Sitten verstößt ein solcher Vertrag dann nicht, wenn der Gesamtbetrag der gewährten Vergütung nicht das Maß dessen übersteigt, was zum Unterhalt des Dienstverpflichteten und seiner Familie bei bescheidener, dem Stande des Dienst verpflichteten entsprechender Lebensführung erforderlich ist.

Sowelt ich die Rechtsprechung im übrigen habe verfolgen können, lag in den Fällen, in denen derartige Verträge für wirksam erachtet wurden, die Sache in der Regel so, daß der Dienstherr selbst ein erhebliches Interesse daran hatte, daß die wirtschaftliche Existenz des Angestellten gesichert wurde, und daß er ihn ohne eine Vereinbarung der gedachten Art überhaupt nicht in seine Dienste genommen haben würde. Die ganze Frage ist in der Tat sehr wichtig, zumal sich diese Verträge in neuerer Zeit gemehrt haben. Es muß unter diesen Umständen daran gedacht werden, in eine eingehende Prüfung einzu⸗ treten, und auch diese werde ich vornehmen.

Dann sind verschiedene Fragen berührt worden, die dem Liegen⸗ schafts recht angehören. Diese Fragen sind, abgesehen von ihrer unmittelbaren Bedeutung für die Verhältnisse des Realkredits namentlich auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Rechtsverhältnisse an Grundstücken auf die Bautätigkeit und damit auch auf das Wohnungswesen von einschneidendem Einfluß sind.

Daß die sämtlichen hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen von der Reichsleitung dauernd mit Aufmerksamkeit beobachtet werden, das haben Sie aus den Erklärungen entnommen, die der Herr Staatssekretaͤr des Innern in diesem hohen Hause kürzlich über die Wohnungsfrage abgegeben hat. Bei der Ptüfung all dieser Fragen wird insonderheit auch die Frage zur Erörterung gelangen, ob etwa den Gemeinden und dem Reich ein Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen eingeräumt werden soll, wie es die Herren Abgg. Schiffer und Bassermann in ihrer Resolution beantragt haben.

Ich möchte mir noch wenige Worte zu der Resolutlon unter

Nr. 727 der Herren Abgg. Dr. Arendt, Warmuth und Genossen ge⸗ statten, wonach die verbündeten Regierungen ersucht werden sollen, schleunigst dem Reichstage eine Vorlage zu machen, durch welche in Aenderung des § 11241 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des 8 57 des Zwangsversteigerungegesetzes bestimmt wird, daß die Verfügung über den Miet, oder Pachtzins dem Hypothekengläubiger gegenüber nur wirksam ist, soweit sie sich auf den Miet, oder Pachtzins für das zur Zeit der Beschlagnahme laufende Kalendervierteljahr bezieht. . Die Wichtigkeit dieser Frage und die Erheblichkeit der Klagen über Uebelstände, die sich nach der herrschenden Rechtsprechung aus der Fassung des geltenden Gesetzes ergeben, ist von uns wohl erkannt worden. Grundsätzlich lasten die Einkänfte aus dem Grundstücke an Miet⸗ und Pachtzinsen für die Hypotheken und deren Zinsen; in⸗ dessen behalten Vorausberfügungen, insbesondere Abtretungen sowie auch Pfändungen des Mietszinses ihre Wirksamkeit für das laufende und das darauf folgende Vierteljahr. Verschärft wird die Wirkung dieser Regelung noch durch folgendes: Ist das Grundstück in Zwangs⸗ verwaltung genommen, so ist für die Berechnung der ausfallenden Vierteljahre der Zeitpunkt der Beschlagnahme geltend. Ist beispiels⸗ weise die Beschlagnahme eines Grundstücks im Februar erfolgt, so fließen die Mietzinsen erst vom J. Juli ab zur Versteigerungsmasse, und gelangt das Grundstück dann zur Zwangsversteigerung, so tritt nach der bestehenden Rechtsprechung jene Vorschrift jetzt zum Nachteil des Erstehers nochmals in Wirkung. Erfolgt also um bei dem Beispiel zu bletben der Zuschlag am 15. August, so fallen die Mieten von diesem Tage bis zum 31. Dezember nicht dem Ersteher, sondern J wieder dem Zessionar oder dem Pfändungsgläubiger zu. Dies Ergebnis wird in weiten Kreisen als Uebelstand empfunden, und namhaste Interessentenverbände haben sich mit der Bitte um Abhilfe an das Reichsjustizamt gewandt. Eine eingehende Prüfung der Angelegenheit erscheint daher geboten, und wir sind auch bereits in eine solche eingetreten. (Bravo?! rechts.)

Meine Herren, ich komme nun zu dem Punkte, den der Herr Abg. Ablaß soeben berührt hat, betreffend die Ein“ tragung von Aerztevereinen in das Vereins⸗ reg t. ste r. Der Erlaß, den der preußische Herr Minister des Innern an die preußlschen Herren Regierungspräsidenten am 29. November 1912 hat ergehen lassen, ist mir bekannt und ebenso die Rede, in der der Herr Abg. Dr. Müller (Meinigen) diesen Erlaß als aufsehen⸗ erregenden bezeichnet und weiter gesagt hat, daß hier nach seiner Ueber⸗ zeugung ein ganz ungesetzlicher Eingriff in die Unabhängigkeit der preußischen Richter vorliege. Ungefähr dasselbe, vielleicht noch mit etwas lebhafteren Worten, hat der Herr Abg. Ablaß auch ausgeführt. Meine Herren, um was handelte es sich? Das Bürgerliche Gesetzbuch be= handelt in selnen 55 21 und 22 die Voraussetzungen der Rechts- fähigkeit der Vereine. S 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sagt:

Ein Verenn, dessen Zweck nicht auf den wirtschaftlichen Ge⸗ schäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit durch Ein⸗ tragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.

Der folgende 5 22 sagt:

Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäfts⸗ betrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetz⸗ licher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. = (Zuruf) Ait, angenommen, es werden Aerztevereine gegründet die Tatsache und die weiteren Unterlagen sind mir unbekannt

(wiederholter Zuruf links), so handelt es sich darum, ob diese Vereine