das die Mysterien der Religion behandelt, das nur zum Lesen be ig ist und seine ganze ö. und Eigenart verliert, sobald es auf en Brettern gespielt wird, auf den Brettern, die einst die Welt be⸗ deuteten, aber jetzt vielfach der Halbwelt dienen, ein solches Schauspiel erscheint auf denselben Brettern, auf denen an,, Tage Ent⸗ hilllungen stattfinden, auf denen die Schlüpfrigkeit ihre Orzien feiert. Cin solcher Dichter hat keine Möglichkeit, zu verfügen, daß sein aus seiner tiefsten Seele geschaffenes Brama nicht auf den Brettern auf⸗ kführt wird. Das ist ein Unrecht gegen die Persönlichkeit des . Es handelt sich ja gar nicht um eine größere Ausnutzung pekunidrer Interessen, sondern nur um eine Sicherung seelischer Er⸗ zeugnisse der Muse. Wäre es nicht am Platze, solchen Dramen einen größeren Schutz zu gewähren, die in freier Natur aufgeführt werden, Werken, die politische, patriottsche oder soziale Stoffe behandeln? Warum sollte dem Dichter nicht die Möglichkeit gegeben werden, für allezeit zu bestimmen, daß dieses sein Geisteswerk nur dort aufgeführt wird. z. B. unter den Tannen des Harzes oder sonstwo? Es handelt sich doch um rein ideale Ziele. Allerdings schafft der Dichter nicht allein aus sich heraus, er hat teilgenommen an den Errungenschaften der Kultur. Er muß also damit einverstanden sein, daß die Gesamt⸗ heit nach einer gewissen Zeit Herrin dieses geistigen Eigentums wird. Aber die Gesamtheit nimmt ja in anderer Weise an diesem geistigen Eigentum teil. Solche geistigen Produkte gehören nicht auf die Bühne, es ist eine durchaus berechtigte Forderung, daß die Persönlich— keit des Dichters geschützt wird. Es gilt nur, die rechte Grenze zu iehen. Dadurch wird die Allgemeinheit in ihren Rechten nicht ge⸗ chmälert. Ich meine, der Reichstag tut eine Pflicht der Kultur, eine Tat der Kul kur, wenn er die maßgebende Stelle im Reiche darauf hin⸗ weist, daß der Persönlichkeitswert des Dichters mehr geschützt wird als bisher. Gs würde mir eine Freude sein, wenn Sie sich entschließen könnten, sich in diesem Bestreben mit mir zu vereinigen. Es handelt sich hier um keine ggrarische ie. keine Frage des Eigennutzes, son— dern nur um eine Frage der Kultur, um eine Pflicht der Kultur. Abg. Dr. Müllser⸗Meiningen (fortscht. Volksp): Was der Abg. Oertel über die Sensationspresse gesagt hat, kann ich unter⸗ schreiben, auch begrüße ich das Lob der Oeffentlichkeit der Gerichtsver⸗ handlungen. Aber seine Freunde haben alle Bestrebungen, die Oeffent— lichkeit zu beschränken, unterstützt. Ich möchte den Abg. Dr. Oertel bitten, auch unsere Bestrebungen über die Oeffentlichkeit der Militär— erichtsperhandlungen zu unterstützen. Da macht er ein sehr bedenk— en Gesicht. Er hat auch über die lex Heinze gesprochen. Den wirklichen Schmutz bekämpfen auch wir. Wir sind gern bereit, auch gesetzgeberisch wirklichen Mängeln gegenüberzutreten; aber auf dem Gebiete bon dem der Abg. Oertel gesprochen hat, genügen unfere Ge— setze. Was nottut, ist mehr Selbstzucht, mehr Selbstschutz in den hesseren Kreisen. Die meisten bedenklichen Erzeugnisfe kommen aus ö. und Ungarn. In den Reklamen heißt es, die besten Abnehmer jaben wir in Offizierkreisen usw. In einem Prozeß in Wien hat sich der Angeklagte gerühmt, mit den besten Kreisen der Gesstlichkeit, des Adels und mit Offizierkreisen in Verbindung zu stehen. Strittig ist vor allem das Grenzgebiet der Kunst. Ich denke an das Verbot der Weber, der Maria von Magdala usw. Es ist biel besser geworden. Sie haben die Zeiten von vor 12 Jahren nicht mitgemacht. Solche Dummheiten der Zensur kommen doch nicht mehr vor. An Tinem neuen Vorstoß mit der lex Heinze wird sich wohl der Staatssekretär die Finger nicht berbrennen. Warten wir also ruhig ab. Die jetzige Gesetzgebung ist vollkommen genügend. Es steht ein Gesetz gegen die Schundliteratur bepor. Eine Definition diefes Begriffs wird sehr schwer sein. Die Schundliteratur bekämpfen wir auch, aber es muß die richtige Grenze zwischen Schund und Kunst gezogen werden. Was das Urheberrecht betrifft, so hat der Abg. Oertel unzweifelhaft recht, daß das Urhebergesetz zu wenig die Persönlichkeit des Urhebers schützt. Die nnn , der alten und neuen Klassiker, diese sinnlose Schändung unserer Autoren, muß endlich einmal abgestellt werden. Notwendig wäre die Gründung eines Schutzverbandes gegen die Ver⸗ elendung unserer Klassiker aus Gründen der Prüderie. Zuruf rechts.) Ich habe sehr schönes neues Material. Auch 5 15 des Urheberrechts muß zugunsten der redlichen Journalistik einer Revision unterzogen werden. Die Parsifalfrage möchte auch ich nicht aufrollen. Ich möchte nun auf die Ausführungen anderer Redner eingehen. (Zuruf des Abg. Oertel; Bin ich fertig? Ja! Wir bedauern, daß in die un⸗ politische Angelegenheit des fünften Reichsanwalts politische Rück— sichten hineingetragen sind, und daß das Jentrum sich ablehnend ver— hält. Die Reichsregierung muß gegen die pathologischen Amokläufer, gegen die gemeingefährlichen Irren, vorgehen. Bie Regierung soll nicht 10 Jahre warten, bis wir die große Reform bekommen. Was gedenkt die Regierung zu tun, um den unhaltbaren Zustand zu be⸗ seitigen, daß Künstler oder Schriftsteller wegen eines Deliktes frei⸗ gesprochen werden und doch ihr inkriminiertes Werk beschlagnahmt wird, weil ein Kolporteur eine Strafe wegen Verbreitung erhält? Das Ganze ist rechtlicher Unsinn. Man darf doch die Schriftsteller nicht noch weitere 10 Jahre vogelfrei laffen. Die Feuerbestattung ist in Preußen und Bayern unbedingt zugelassen. Es können aber Zweifel obwalten, ob die Paragraphen über Grabschändung auch auf die Auf— bewahrungsstätten der Asche und der Aschenurnen angewandt werden können. Diese Frage ist für die Feuerbestattung im vollen Sinne eine brennende geworden. Das rigorose Vorgehen des bayerischen Episkopats macht die Frage zu einer sehr wichtigen. Dem Minifter— präsidenten Freiherrn von Hertling wurde sogar der Vorwurf gemacht, daß er im Bunde mit denjenigen stehe, die den Glauben am ein Jenseits vernichten wollen. Da kann es einmal nicht mi ndernehmen, wenn die kochende Volksseele auch gegenüber den Aschenresten ihre Konsequenzen zieht. Deshalb ist eine authentische Interpretation der beste henden Paragraphen oder eine Aenderung der Gesetzgebung notwendig. Ebenso notwendig ist aber auch eine Untersuchung des Reichsjustizamts dar— über, ob die recht haben, die behaupten, daß trotz gegenteiliger Ver⸗ sicherungen das juristische Motuproprio in Deutfchland gilt. Sollte das der Fall sein, dann müßte gegen diese Gefährdung der Sicherhei der Rechtshoheit vorgegangen werden. T sonders an den größeren Universitäten die Schaffung eines kriminalisti⸗ schen Instituts zur Ausbildung von Spezlalisten auf diesem Gebiete. Dr. Finkelnburg, der Moabiter Anstaltsdirektor, hat darauf verwiesen, daß in Deutschland jede 12. Person bestraft ist. Er spricht von einem niegeglaubten Panorama und fragt, wie diese furchtbare Zahl zu redu⸗ zieren sei. Gleichzeitig spricht er von einer Straffucht unserer deut⸗ schen Gerichte. Ich glaube aber, daß nicht alles Straffücht der Richter ist, sondern auch ein Strafzwang. Unzweifelhaft werden viele Sünden der Gesetzgebung den Richtern zur Last gelegt. Die Richter haben oft die Dishgrmonien zwischen Gesetzgebung und Polizeiverordnungen zu büßen. Solcher gibt es die unglaublichsten. B
t Dringend notwendig ist be—
In einem Bundes⸗ stagt besteht eine, die die Anmeldung der unehelichen Kinder bereits 3 Monate vor der Geburt vorschreibl. Eine andere Verordnung aus den 4er Jahren bestimmt, daß samtliche jungen Leute unter 1s Jahren auch in Begleitung ihrer Väter oder Vormünder kein Wirtshaus be— suchen dürfem. Dies ist nur dann gestattet, wenn ihre Eltern oder Geschwister sich an diesem Tage berehelichen. Eine alte Polizeiverord⸗ nung in Hechingen schreibt vor, daß kein Einwohner außerhalb des Landes Wein trinken darf. Ich weiß nicht, ob diese noch gilt. Solche Verordnungen reichen oft bis in das 17, ja sogar bis in das ig. Jahr⸗ hundert zurück. Der Abg. Schiffer hat sich geradezu ein Verdienst er—= werben, alz er im Abgeordnetenhause darauf hinwies. Der Staats— sekretär würde sich einen ewigen Namen verschaffen, dem es gelänge, mit eisernem Besen diesen Wust von Verordnungen auszukehren. Verr Finkelnburg meint, daß diese angebliche Strafsucht besonders bei Jugendlichen zuerst bekämpft werden müßte. Wir haben hier alles mogliche vorgeschlagen. Aber die Bureaukratie stellt allen solchen Forderungen ein unbedingtes Unannehmbar gegenüber. Gerade auf diesem (Hebiete sollten alle Parteien einig sein. Ich will darauf hin⸗ weisen, daß hier in dieser Frage andere Kußlturländer vorangegangen sind. Die S
kewußten Klassensustiz sprechen. Sie meinen nur eine unbewußte, die aut dem ganzen Milien kommt, Nach ihren Erklärungen nach außen hin merkt man davon aber nichts, Sie geben sich vielmehr den An schenn als oh es eine bewußte Klassenjufti; gibt, Sie sagen, die Nichter sind Produkte ihres Milieus. Das ist doch eine Binsenwahr— heit. Bis zu einem gewissen Grade sind doch auch die Herren auf der
erren auf der linken Seite bestreiten es, daß sie von einer
linken Seite Produkte ihres Milieus. Ist denn das Milieu, aus deim ein großer Teil der Richter herbKorgeht, ein anderes, als aus dem diese Herten herborgegangen sind? Es ware interessant, dieser Frage nach⸗ zugehen, und ich glaube, daß man dann finden würde, daß ein großer Teil des deütschen Richterkums aus einem viel niedrigeren Gesell⸗ schaftsmilieu kommt als ein Teil der Herren, die hier eine o srenge Kritik ühen. Der Abg. Landsberg hat recht, wenn er sagt der Richter muß versuchen, mit den Vorurteilen fertig zu werden. Aber en hat unrecht, wenn er sagt, die Richter sind unfähig, sich von den Vor⸗ urteilen frei M machen, die sie mit der Muttermilch einatmen. Gerade bei uns in Süddeutschland gibt es eine große Anzahl. von Richtern, die aus ärmlichen Verhältnissen stammen. Man kann im allgemeinen sagen, daß unser Richterstand intakt und äingstlich bemüht ist, jeden Verdacht der Parteilichkeit zu vermeiden. Daß schwere Fehler in ein— zelnen Fällen gemacht werden, das bestreite ich nicht, Auch wir wün— schen manches anders in zer Judikatur. S müßte der Kontakt zwischen Richtertum und Volk größer sein. Deshalb haben wir es immer bedauert, daß man der Schöffenerweiterungsidee. solche Schwie⸗ rigkeiten macht. In einem Punkte hat man allerdings recht, daß nichts gefährlicher für den deutschen Richterstand ist, als die sogenannte politische Urteilsfindung. Ein Exempel (ines solchen politischen Ur⸗ teils ist das, was vor Jahren in einem Prozesse ergangen ist. Der Abg. Neumann⸗-Hofer kam aus einer Versammlung. Er und sein Automobil wurden derartig mit Schmutz beworfen, daß die ses in den Chausseegraben fuhr und nur mit Mühe ein großes Unglück verhütet werden konnte. Der Täter wurde zu 50 „6 Geldstrafe verurteilt. Die Urteilsbegründung war allerdings das Stärkste, was ich je bei einem deutschen Richter gesehen habe. Dieser Richter hat sich nicht ent⸗ blödet, in sein Urteil eine direkte politische Polemik hineinzubringen. Die zweite Instanz hat allerdings das Urteil aufgehoben und mit einer herzerfrischenden Offenheit das ganze Verfahren gekennzeichnet. In dem Prozeß gegen den Abg. Hildebrand vermisse ich eine solche ohere Instanz. Es hat das peinlichste Aufsehen erregt, wenn in Prozessen 60 ; ö s ( f e 6 , wie denen in Lyck und Greifswald den Zeugenaussagen von nicht⸗ liberalen Leuten anscheinend mehr Glauben beigemessen wurde als den anderen, aber was wollen diese Ausnahmen besagen! Es scheint ja freilich auch, daß bei der Stagtsanwaltschaft die Neigung auftritt, Beleidigungen, die konservativen Parteisekretären zugefügt worden sind, von Staats wegen zu verfolgen, während man im übrigen auf den Privatklageweg verweist. So ist u. a. der erste Staatsanwalt in Güstrow gegenüber einem Strafantrag des Abg. Dr. Wendorff gegen den konservgtipen Parteisekretär Dr. Jordan. verfahren; frivole Un⸗ wahrheit! sei kein Ausdruck, aus dem die Absicht der Beleidigung hervorgehe. Schwere Entgleisungen kommen also vor, aber es sind und bleiben Ausnahmen. Wundern kann man sich bei solchen Ent⸗ gleisungen nicht, daß die Abneigung gegen die Einrichtung der Staats⸗ anmaltschaft als solcher weiter wächst. Ein allgemeines Mittel gegen solche Entgleisungen ausfindig zu machen, dürfte sehr schwierig sein; das beste Mittel ist und bleibt immer noch die völlige Unabhängigkeit des Richtertums, vor allem gegenüber den obersten Behörden. Daß die Arbeit für die Strafprozeßreform noch nicht spruchreif war, zeigte sich gerade an der Schwierigkeit der Formulierung dieser Unabhängig i Wie notwendig die Sicherung dieser Unabhängigkeit ist, zeigt ja auch das Vorgehen des preußischen Ministers des Innern gegen die Aerztebereins. Es handelt sich da um die Frage, ob alle Berufsvereine, die nicht allgemeine Berufsinteressen verfolgen, unter die politische Willkür der Verwaltungsbehörden gestellt werden können. Ich gönne auch dem Bund der Landwirte die einfache Eintragung, ebenso auch den konservativen Vereinen; aber ich appelliere von dieser Stelle an alle anderen politischen Vereine, die nationalliberalen, fortschrittlichen usw., auch von den Registerrichtern die Eintragung zu verlangen, dann werden wir ja sehen, ob die Landräte die Parität wahren, ob sie wirk⸗ lich keinen Einspruch erheben. Sehr gewundert hat mich die Art, wie der Staats sekretär die Frage der Aerztepereine behandelt hat. Was geht denn diese Sache den Minister des Innern an? Gar nichts! Sie geht 1 ( 11 2312 ; , höchstens den Justizminister an. Und wer gibt dem Minister des Innern das Recht, den Preußischen Richtern eine solche T irektibe zu gehen? Der Landrat ist kein direkt Beteiligter, denn er hat kein Auf⸗ sichtsrecht über diese Vereine. Und was soll die ominöse Wendung in dem Ministeriglerlaß, daß er Bericht verlangt, wenn die Gerichte nicht in seinem Sinne entscheiden? Wenn man hier nicht geradezu den bureaukratischen Revolver knacken hört, so ist das ein zu starker Anspruch an unsere Harmlosigkeit. Es wird hier ein ganz horrender Druck auf die Richter geübt, und das ist ein ganz unzulässiger Eingriff der administrativen Behörde in die Unabhängigkeit der Richter! ie Kassenärztevereine sind keine Vereine, die auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, sondern sie sind ideale Vereine. Aber auch formell ist das Vorgehen des preußischen Ministers äußerst be⸗ denklich. Der Schritt des Ministers von Dallwitz ist in seinen Folgen ganz unabsehbar. Hat der preußische Justizminister keinen Sinn für die Wahrung der Unabhängigkeit der Richter, dann sollen die Richter wenigstens erfahren, daß der deutsche Reichstag diese Unabhängigkeit schützen will. Dringend notwendig ist der Erlaß eines deutschen Richtergesetzes. Der Richter muß in seiner amtlichen Tätigkeit über die Parteien erhoben werden. Wir erwarten von dem deutschen Richter Gerechtigkeit, wir wollen sie ihm aber auch selbst nicht vor— enthalten.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:
Meine Herren! Wenn soeben gesagt wurde, daß das Parlament
8.
für die Unabhängigkeit des Richterstandes eintreten wolle, so können Sie versichert sein: das Parlament wird es in diesem Bestreben mir nicht zuvortun, sondern ich werde, ganz genau wie Sie, dauernd für die Unabhängigkeit des Richterstandes eintreten. Ob aber in dieser einzelnen Angelegenheit in die Unabhängigkeit des Richterstandes ein— gegriffen worden ist, das ist gerade die Frage. In dem Buche, das mir der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) soeben vorgelegt hat (ach, Sie haben es schon weggenommen? Bitte, geben Sie es mir wieder), in diesem Kommentar der Reichsgerichtsräte wird zu §z 21 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeführt:
Ein Idealverein wird auch dadurch nicht zu einem wirtschaft— lichen, daß nebenbei im Rahmen des Vereinszwecks gewisse geschäft⸗ liche Veranstaltungen stattfinden, wie dies z. B. der Fall ist bei einem Leseverein, der die angeschafften Bücher nach der Benutzung durch die Mitglieder bestmöglich verkauft; einem Wohl⸗ tätigkeitsverein, der zu einem wohltätigen Zwecke einen Basar veranstaltet, uw. Anders ist es, wenn der Ge— schäftsbetrieb die durch den Vereinszweck gezogene Grenze überschreitet und zu einem selbständigen Erwerbsunternehmen aus— wächst.
Ich habe gestern ausdrücklich gesagt, daß ich es hier dahingestellt sein lasse, ob die in Rede stehenden Vereine einen wirtschaftlichen Ge⸗ schäftsbetrieb haben, oder ob es Idealpereine sind. Nach den Aus— führungen des Herrn Ministers in selnem Erlaß muß ich allerdings annehmen, daß ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dabei beabsichtigt ist, denn die Aerzte haben sich vereinigt, um z. B. gemeinschaftlich ihre sämtlichen Honorare von einer Geschäftsstelle aus beizutreiben. Das würde doch wohl schon ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein. Aber auch wenn man darüber vielleicht noch verschiedener Meinung sein sollte: der Herr Minister des Innern ist bei seinem Erlaß jeden⸗ falls von der Meinung ausgegangen, daß ein wirtschaftlicher Geschäfts⸗ betrieb vorliege.
Nun ist in diesem Erlaß ich würde Ihnen gern den ganzen Erlaß vorlesen, wenn das nicht viel zu viel Zeit beanspruchte — doch garnicht die Rede dabon, daß damit eine Direktive für die Gerichte gegeben werden solle; es ist! nicht die
Rede davon, daß die Polizeibehörden hier die Rolle der Beteiligten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit einnehmen sollten; es sollte für sie kein Beschwerderecht beansprucht werden. Der Herr Minister sagt vielmehr ausdrücklich: es sollen die Gerichte aufmerksam gemacht werden, es sollen Anregungen gegeben werden. Meine Herren, das ist ein Recht, welches der Herr Minister hat und haben muß, wie es jeder von Ihnen auch hat, das ist in der Rechtslehre anerkannt.
Meine Herren, ich möchte Ihnen noch aus. einem anderen Gesetz eine gesetzliche Bestimmung vorlesen, die für ganz gleichartig liegende Fälle solche Maßnehmen, wie sie hier beanstandet werden, ausdrück— lich vorschreibt. Ich meine das Ausführungsgesetz zum Handelẽsgesetz⸗ buch, datierend vom 24. September 1899. Da handelt es sich um Eintragungen in das Handelsregister und um das Vorgehen bet unzu— lässigen Eintragungen in dies Register. Artikel 3 dieses Gesetzes — das wird Sie doch in Ihrer Auffassung vielleicht etwas stutzig machen — sagt:
Die Richter, die Beamten der Staatsanwaltschaft, die Polizei⸗ und Gemeindebehörden sowie die Notare haben — es ist also ein gesetzlicher Zwang — von den zu ihrer Kenntnis gelangenden Fällen in einer unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Anmeldung zum Handelsregister oder Genossenschastsregister dem Registergerlchte Mitteilung zu machen. Was nach diesem Gesetze für das Handelsreglster ausdrücklich vor— geschrieben ist, nämlich eine Mitteilung an das Registergericht, das hat der Herr Minister für das Vereinsregister ins Werk gesetzt, nichts weiter. Die reichsgesetzlichen Vorschriften über die Berichtigung un— richtiger Eintragungen sind aber für beide Register dieselben, und was in dem einen Falle gesetzliche Vorschrift ist, kann in dem anderen nicht wohl gegen das Gesetz verstoßen.
Da ich gerade das Wort habe, möchte ich noch auf einige andere Punkte eingehen, die in diesen Tagen zur Sprache gekommen sind. Zunächst auf das, was der Herr Abg. Müller (Meiningen) angeführt hat: die Frage der Einziehung von Büchern, von Kunst— werken, die schwere Bedenken hervorgerufen hat, wenn der be— treffende Verfasser nicht hat gehört werden können. Solche Klagen sind auch an das Reichsjustizamt gelangt und sind in— sofern nicht unbegründet, als, wie Herr Dr. Müller (Meiningen) schon hervorhob, in solchen Fällen die Beteiligten nach dem bestehenden Gesetz nicht gehört zu werden brauchen. Deshalb war in dem Ent— wurf der Strafprozeßordnung, der Ihnen seinerzeit vorgelegt worden ist, eine Anhörung der Beteillgten angeordnet worden. Der Entwurf ist, wie Sie wissen, lelder nicht zur Verabschiedung gekommen; die Frage wird deshalb bei der späteren Reform gelöst werden müssen.
Betreffs der Frage, ob die Aschenurnen ebenso zu behandeln sind wie Grabdenkmäler und Grabmäler, kann ich auf die Ausführung von Olshausen in seinem Kommentar hinweisen, wo er sagt: Soweit übrigens die Leichenverbrennung eine zulässige Bestattungs—⸗
art ist, muß unter gleichen Voraussetzungen
Voraussetzung ist die äußerliche Kennzeichnung der Stätte als Ruhestätte
als Grab auch angesehen werden die Stelle, wo die
produkte niedergelegt sind, sei es in der Erde, set es
Natur.
Meine Herren, die Entscheldung ist natürlich Sache der Recht⸗ sprechung; wie die Gerichte die S5 168 und 304 des Strafgesetzbuches auslegen werden, bleibt abzuwarten. Die Frage ist übrigens bereits in der Strafrechtskommission erörtert worden, und es werden in neuen Gesetzentwurf des Strafgesetzbuches Bestimmungen erscheinen, die auch die Aschenurnen berücksichtigen werden.
Was das bekannte Motu p roprio quant avis dili- gentia sowie den Briefwechsel des Dr. Nieporowski an den Ge heimrat Porsch betrifft, so kann ich nur auf die Ausführungen des Herrn preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten im Ab— geordnetenhause hinweisen. Dort hat der Herr Minister dargelegt, daß das Motu proprio nach der Vereinbarung mit der Kurie in Deutschland nicht gelte, diesseits sei in Rom mit— geteilt worden, daß die Königliche Staatsregierung jeder Verfügung die Wirksamkeit für unser Land versagen müsse, welche mit den Reichs- und Landesgesetzen in Widerspruch träte. In Ueberein— stimmung mit dieser Erklärung stehen auch die Kundgebungen des Fürstbischofs Kardinal Dr. Kopp und des Kardinals Fischer in Cöln, wonach dieses Motu proprio in deren Diözesen keine Geltung besitzt.
Meine Herren, es ist in den letzten Tazen eine Aeußerung, ich glaube von dem Herrn Abg. Landsberg, dahin gefallen, ich hätte bei meinen neullchen Erklärungen über die Geschäftslast des Reichs— gerichts und über die weitere Behandlung der Reichsgerichtsfrage angedeutet, es müsse eine weitere Erhöhung der Revisions— sum me in Aussicht genommen werden. Meine Herren, das ist nicht der Fall. Wie die Herren, die damals bei dem letzten Gesetze über die Entlastung des Reichsgerichts mitgearbeitet haben, sich entsinnen werden, habe ich in der dritten Lesung oder noch am Ende der zweiten Lesung eine Erklärung abgegeben, daß, falls die Geschäfte beim Reichs— gericht wieder so steigen würden, daß in irgend einer Weise Maßregeln getroffen werden müßten, um eine prompte Rechtspflege herbeizuführen, und nicht inzwischen die allgemeine Revlsion der Zivilprozeßordnung zu einer Aenderung des gesamten Verfahrens in der Revisionginstanz geführt hätte, dann neue Senate geschaffen werden würden. Also an eine Erhöhung der Revisionsfumme ist im Jahre 1910 nicht gedacht worden, und wir denken auch fernerhin nicht daran. Sollte vor einer
Verbrennungs⸗ in freistehender
was, wie ich hoffe, nicht der Fall sein wird, so werden die verbündeten Regierungen die Erhöhung der Zahl der Reichsgerlchtsräte vorschlagen müssen, und ich hoffe, daß dann der Reichttag bereit sein wird, in die Vermehrung der Reichsgerichtsratsstellen zu willigen.
Ich bin von dem Herrn Abg. Bolz gefragt worden nach einem im Jahre 1910 bereits zugesagten Gesetzentwurf über das Wieder— aufnahmeverfahren im Disziplinarverfahren. Ich kann nur mitteilen, daß ein derartiger Entwurf aufgestellt ist, daß dieser Entwurf aber noch der Beratung innerhalb der zuständigen Ressorts unterliegt. Wann er dem hohen Reichstag vorgelegt werden kann, vermag ich nicht mitzuteilen.
Das Offenbarungseidesverfahren, das auch wieder in den letzten Tagen erwähnt worden ist, gibt gewiß zu Zweifeln und Bedenken Veranlassung. Das wird aach im Meichsjustizamt nicht
erkannt. Die Mißstände scheinen mir aber nicht so schwerwiegend
* 1 11 1 1 2 9 allgemeinen Revision der Zivilprozeßordnung Abhilfe notwendig werden,
sein, um ein alebaldiges Vorgehen im Wege der Spenialgesetz gebung chtfertigen, zumal einem Teil der Beschwerden im Verwallungs= bgeholfen werden kann. Im Verwaltungswege geschleht, wie 38 dem preußischen Justizministerium weiß, und ist in den letzten Jahren geschehen, was irgend moglich ist. Eine Revision de⸗ Offenbarungseidverfahrens wird hiernach bis zur allgemeinen Reylston des Zivilprozeß berfahrens hinausgeschoben werden können. neberhaupt möchte ich meinen, daß die Regelung von Einzelfragen sawohl auf dem Gebiete des Zivilprozesses wie auf dem Ge— hiele des Strafprozesses im allgemeinen der großen Kodifikation nid vorbehalten werden müssen, und daß nur in ganz dringenden Neosilen hier zu einer Einzelgesetzgebung wird geschrltten werden
zu re wege a
ich besonders au
lin
Der vorhin erwähnte Konflikt der Rechtsanwälte in mnunkfurt a. M. ist mir nur aus den Zeitungen bekannt; ich kann uh deshalb darüber nicht weiter äußern, um so weniger, als die Euße in letzter Instanz vor das Forum des Reichsgerichts gehört und M Reichsgericht, sobiel ich weiß, bereits um eine Entscheidung an⸗
gerufen
Das wären wohl im wesentlichen die einzelnen Punkte, die ich zu erwähnen hätte; ich muß nur noch mit einem kurzen Wort auf leußerungen (6z hat nämlich der Herr Abg. von Trampezynski gestern unter Hinweis uf Art. 7 der Reichsverfassung erklärt, er müsse „gegen den heutigen Gtaatssekretär des Reichsjustizamts den Vorwurf erheben, daß er dirch seine Passivität die Pflicht, die ihm der Art. 17 der Reichs⸗ kerfassung auferlege, die Pflicht, auf eine Beobachtung und Durch— sihrung der Reichsgesetze im Verein mit dem Reichskanzler zu halten, mn flagranter Weise verletze“, denn selt dem Jahre 1904 verstoße sreußen systematisch gegen das Gesetz über die Freizüglgkeit. nine Herren, der Herr Abg. v. Trampezynski ist, glaube ich, sit dem vorigen Jahre Mitglied des Reichstags, und es sind ihm de in früheren Jahren hier stattgehabten Verhandlungen wohl nicht sbelannt. Ich möchte ihn hinweisen auf die Verhandlung am 19. Ja⸗ mar 1906; in dieser hat mein verstorbener Herr Amtsvorgänger in schr eingehender Weise auseinandergesetzt, wie streng und gewissenhaft würde, Konflikten, die Reichsgesetz⸗
eß mi und wie sich angeblich
gebung
worden
zustande
einzugeh Da
ist.
zurückkommen, die gestern hier gefallen
t Art. 17 der Reichsvperfassung gewissenhaft bei den mancherlei zwischen Landesgesetzgebung und
ergäben, die Prüfung der Landesgesetze seitens der Reichs—
gehalten
behörden, insonderheit seitens des Reichsjustizamts erfolge. Eine solche Hrüfung ist auch im Jahre 1904 und 1908 gegenüber den agrar⸗ politischen Gesetzen erfolgt, die in Preußen ergangen sind. die Frage der Zulässigkeit dieser Gesetze von Reichs wegen geprüft
ist, und nachdem die Gesetze in Preußen verfassungsmäßig gekommen sind, vermag ich jetzt auf diese Frage nicht mehr en.
nn hat der Herr Abg. von Trampezynski hier
in Herrenhaus als Mitglied des Herrenhauses einem Gesetze, das
0 Mi
llionen für die Ansiedlungszwecke forderte, zugestimmt hätte.
Ech habe das natürlicherweise nur getan — er kann mir daraus
keinen
ih die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß dieses Gesetz mit der
Helge
zorwurf machen — nach gewissenhafter Prüfung und nachdem
setzgebung durchaus vereinbar ist.
Aber dann hat der Herr Abg. von Tramezynski gegen den Schluß feiner Rede noch folgende Ausführung gemacht: Die Justizverwaltung nämlich die preußische Justizverwaltung —
schafft
eben die vergiftete Atmosphäre, in welcher Entscheidungen
moglich sind, die jedem Rechtsgefühl Hohn sprechen. Diese Aeußerung richtig zu qualifizieren, fehlen inir die Worte.
Sehr r mit scharfem Protest zurückweisen. (Bravo! rechts.)
Abg. He ine (Soz ): Ich bedauere Feschritten ist,
die die betrifft, sKommis wenigen mir!“
wir gan er dem
taatesekretärs
wissen d Gesetzbu Lersährt,
lshauf
ichtig! rechts) Ich kann die in ihr liegenden Vorwürfe nur
sehr, daß die Zeit so vor—⸗ um auf alle die hochinteressanten Fragen einzugehen, Debatte aufgeworfen hat. Was den sechsten Reichsanwalt so hat der Kollege Oertel uns unfere Aeußerung in der sien vorgehasten. Hat nicht auch Dr. Oertel sich hier vor Tagen noch hinstellen müssen und erklären: „Ick dementiere das Zentrum gegen den sechsten Reichs anwalt hat, wissen „genau; es will sich an dem Staatssekretär Lisco reiben, weil Abg, Gröber in der Angelegenheit der letzten Stunde des Nieberding mit großer Erregung entgegentrat. Wir och alle, daß Nieberding ultramontan war. Daß Bürgerliche cheigt deutliche Spuren davon. Die Schuld ist noch nicht
die die Reichsanwaltschaft auf sich geladen hat, als n gegen unseren Kollegen Liebknecht, der aus rein
Man Vas
dealen Motipen handelte, eine Zuchthausstrafe beantragte. Er hat das
leichte
mieren gesucht.
cht damit berdreht! Er hat eine politische Ueberzeugung zu in— Wir glauben nicht, daß er selbst daran geglaubt hat,
mwissen, daß er damit nur eine Verbeugung vor anderen Kreifen machte;
olange die Reichsanwaltschaft sich davon
nicht gereinigt hat, so—
mige sie sich zum Werkzeug der Ehrabschneiderei gemacht hat, mag
ĩ . ) i. ihr Brot von denen erbitten, für zaben für sie keine Brocken übrig!
nutführl ö mit
8
mi ene derselbe
titten
die 5 lh Stimme des Volkes!
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s'ge 690 . . 13 * * . n 8 ernstesten künstlerischen Werke vorgegangen ist.
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ah 39 8 .
ö. die Brüste des Welbes gerade in Efinden.
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ĩ iner Die Kor ruch n
1
das
känkt od
D er r . inn ebohnt. Dag bat der Dandelsminister
. dynastische wilißmus und Sensationsmache betreibt.
ssen h 1 1 lers fte les Pie gef haben, das Lie materielle Frage regelt; alt! zu fürchten, daß ein neues Preßtecht noch schlechter wird
6. Dandelminister hat
die sie zu arbeiten glaubt;
n fü Der Abg. Oertel sprach sehr ich über die Sensationsprozesse. Diefelbe Presse, auf die berechtigter Entrüstung hindeutete, ist dieselbe Preffe, die Politik nicht aus Ueberzeugung, sondern au und . Daß ist dieselbe Presse, t Begeisserung schildert, wie das Volk sich auf der raust, wenn jemand einen Zigarrenstummel hinwirft. Wenn geistige „Pöbel“ schreien wird: Köpft, schießt mit Dann werden Sie (rechts) gerade sagen: Das ist ume, Die allgemeinen Sätze des Kollegen o richtig sie waren, helfen uns nscht einen Schritt weiter. en doch, wie eine ganz unwissende Staatsanwaltschaftsbehörde ö Ein Bild, s, bedeutendes Werk, wird als unsittlich angeklagt; das Ge⸗ te die Absicht, unsittliche Empfindungen zu erregen, kommt : der Mitte des Bildes Diese Ahnungslosigkeit von den Notwendigkeiten n, Komposition ist es, Die wir fürchten müssen. j . des Buches von Hyan „Die Verführte“ im Wider⸗ Gericht und Gefetz ist ein ganz unglaublicher Skandal. dringend Abhilfe nötig, wie auf anderen Gebieten. Wir
alte. Die von nationalliberaler Seite empfohlene Anfecht⸗
ndl d ize irfrordnun gen ist eine alte Forderung von uns; ich wollen die Konservativen nichts davon wissen. Der , hat die Gewerbegerichte in einer Weise wodurch das aktive und passive Wahlrecht der Bergarbeiter
hezu aufgehoben wird. Burch das neue Statut 6. in Dortmund ist wieder das Gesetz, betreffend das
it, beschränkt worden auf den Ort, wo jemand arbeitet, gebilligt unter
nwei d . is, daß eg noch schärfere
nicht
ausgeschlossen sei,
sind.
Nun, erst
Nachdem
mit⸗ seteilt — das war ja sein gutes Recht —, daß ich im Jahre 1912
Bestimmungen in dos Statut aufzunehmen. semals eingefallen, eine sosche Bessimmung in das Statut nebmen. In Preußen weht aber jeßt ein Wind, der politischen Rechte der Arbeiter wegfegen möchte. alls möglich und bei Was ich über den Fall Was hat das aber mit den Richtern zu tun? Klassenjustiz verläuft immer nach demfelben Schema. so vorsichtig und reserviert sein in meinen Ausdrücken
Die Debhitte
Niemand ist es aufzu⸗ alle sozial⸗ In Preußen ist den Magnaten des Ruhrreviers erst recht. Hildebrand gesagt habe, halte ich aufrecht. über Ich kann noch und alles
konzedieren, was die Gerechtigkelt erfordert, es hilft nichts, die Herren
bon rechts nach links bis zu Müller⸗Meiningen protestieren und donn bringen dieselben Herren ebenfalls Beschwerden über die Richter vor! gewiß meine
der Kollege Material be⸗ gewissenhafte Menschen, und wenn wir etwas : das Ihre Vorwürfe gegen uns in nichts.
Mein Kampf gegen Rechtsverdtehung leine Freude, es macht einen mürbe, Pflicht und werde es noch lange tun. Dr. Cohn nicht seine Behauptungen wiesen? Wir sind sagen, so haben wir die der Fall ist, dann zerrinnen
usw. macht mir
aber ich tue
Hat denn durch
Sache vorher geprüft. Wenn
Auf Einzeltatsachen baut sich das Urteil auf, und brächten wir sie nicht vor, so würde man fagen; es sind allgemeine Behauptungen, die
nichts beweisen. Staatsanwälte.
die früher Staatsanwälte gewesen sind.
Unsere Angriffe richten sich hauptsächlich gegen die Es gibt aber eine Menge sehr vorurteilslofet Richter, Dte Theorie, daß niemand
aus selner Haut könne, erklärt doch nur, aber rechtfertigt nicht
einen Vorgang. Die Rechte lichem Maßstabe an sich handeln. müssen, daß 8 Kritik zu üben. auch nicht aus ihrer Haut,
Ich bin überzeugt, und meine haft bemühen,
fernt den Stab demokratie sind. wir nicht allein. gefällt. Ich erkenne gern an, es verstehen, ihre Klassenanschauung auszuschallen. stehen aber auch die Arbeitergewerberichter. Bei einem gebildeten und studierten Mann ist das kein großes f aber jedenfalls damit bewiesen, daß Richter es können. es nicht, so zeugt dies
Freunde mit mir,
In unserem
Aber in diesen ist zur Geltung bringen, relatib sehr groß.
weigerte, gegen eines Delikts, gegangen war. Nüller⸗Meiningen beschwerte, kommen bei Sollen wir Fischblut behalten und sagen: gut und schön? beiband gegen die Sozialdemokratie ein Flugblatt in von Verleumdungen strotzte. darauf, der Reichsverband sei scheinungen. Der Reiche verband erhob Klage wegen Beleidigung, worauf ich Widerklage stellte wegen des Reichsberban des Flug— blätter, um zu ehen, ob es Recht für alle gäbe. Ich habe mich nicht getäuscht. Der Reichsberband drang mit seiner Klage durch, aber die Widerklage wurde abgewiesen, die Reichsberbandsbirektoren auch in Dessau warden fceigesßrochen. Ich behtelt also recht, daß es nicht gleiches Recht für alle gibt. In Dem einen Falle wurde ent⸗ schieden, die Klage sei begründet, weil die Beleidigung sich gegen bestimmte Personen, die Direktoren des Reichsverbandes in Dessau, richte, in e nem anderen, die Widerklage sei abzuweisen, weil die Beleidigung sich nicht gegen bestimmte Personen, sondern gegen die Sozialdemokratie im allgemeinen Ich erinnere an den Fall meines Kollegen Levy in Essen. hatte die Urteile in den S
die Urteile kreikprozessen infolge der Galoppjustiz als Klassenjustiz bezeichnet und war angeklagt worden.
wegen, dessen gegen
uns alle Tage
Dessau,
eine der widerwärtigsten Er⸗
Alle diese Fälle wurden von der Verteidigung angeführt, vom Gericht aber abgelehnt, trotzdkem man sie als wahr unterstellt hatte. Und der Mann, der diese Mißstände gerügt hatte, wurde verurteilt. Die Konserpativen finden es ganz richtig, daß den Sozialdemokraten gegenüber Klassenjüstiz geübt wird. Diese Verquickung von Rechtspffege“ und Politik, diese Benutzung der Justiz zur Unterdrückung politischer Meinungen ist es, die, die Richter verwirrt. Ganz unglaublich sind auch die Scherereien, die das Oberperwaltungégerichk infolge des Vorgthens der Polizei gegen die Vereine hat. Ich habe heute dort einer sehr spaßigen Verhandlung beigewohnt. Ein hannöberscher Veteranen— berein war als politisch erklärt worden, weil er die althannöverschen Traditionen in dec Armee pflegt. Nun sind doch gerade diese hannöperschen alten Tradiionen den jetzigen Regimentern verliehen worden. Jetzt auf einmal sind diese Veteranenpereine, die dasselbe tun, politisch, und das sollte gerade ausgerechnet heute festgestellt werden. Ich war neugierig, wie man sich aus der Sache herausziehen würde. Es waren kluge Leute, sie vertagten. Es wäre doch peinlich gewesen, wenn ausgerechnet über diesen Prozeß morgen in der Presse berichtet worden wäre. Die Buregukratie kann keine Privatinitiative leiden. So erklärte einmal ein Landrat Schröder, als er einen Mann zul Rede stellte, der ihn nicht schnell gegrüßt habe, jedermann müsse einen Vorgesetzten haben, und da er diesen nicht kenne, so sei er es. Die Schulaufsicht hat das Reichsgericht dafür gerechtfertigt gehalten, wo sie den staatlichen Unterricht ersetzt. Trotzdem man in den Fort bildungsschulen keinen Turnunterricht gibt, verbot man diesen in den Ver einen jugendlicher Arbeiter. Das Reichsgericht fiel auch sofort um und änderte seinen ersten Spruch dahin ab, daß es nur darauf ankomme, ob der Betreffende noch pflege⸗ und schutzbedürftig ist. Und das ist nach der Meinung der Bureaukratie ein jeder. Alle diese Urteile sind aus politischen Gründen ergangen. In Rirxdorf (Neukölln) bei uns ändern die Städte so häufig ihre Namen besteht ein Eltern berein für Jugendspiele. Hier wird die behördliche Genehmigung ver langt, wenn eine Mutter mit ihrem Kinde spielen will. Herr Abg. Müller⸗Meiningen, das ist Ihr Vereinsgesetz, das ist die erste Block frucht, die der deutschen Frau in den Schoß gefallen ist. Wenn Sie das durchgemacht hatten, was wir durchgemacht haben, dann würden Sie unsere Erbitterung verstehen. Uns ist es gelungen, den größten Teil der jugendlichen Arbeiter aus den Kneipen fern zu halten. Daran hindert uns weiter die Polizei. Dieses Treiben der Polizei sehen die bürgerlichen Parteien mit verschränkten Armen an, zum Teil, wie die Herren rechts, mit heimlicher Freude. Da redet man uns von gleichem Recht! Von den Parteien, die wirklich noch Parteien für Wahrheit und Recht sein wollen, erwarte ich, daß sie abrücken von denen, die eine solche Klassenjustiz verteidigen. Es macht sich ein System der Ungerechtigkeit breit, das auch nicht um deswegen gerechter wird, weil den Richtern der gute Glaube beiwohnt. Mir ist derjenige liebet, der in bösem Glauben handelt; es wird immer nut ein Aus nahmefall sein, wenn ein solcher Verbrecher sich auf dem Richterstuhl einnistet. (Präsident Dr. Kaempf ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Ich habe meine Ausführungen nicht in unzulässiger Art verallgemeinert; dafür rufe ich den Reichstag zum Zenigen an. Auf die in Aussicht stehende Kodifikation setze ich kein Vertrauen. Die Regierung will tatsächlich nicht, daß man ihr die Rosinen aus dem Kuchen nimmt; das ist das Motiv für ihre Weige rung, einige Materien vorweg zu nehmen. Der Vorentwurf enthält sehr bedeutende Fortschritte, die möchten wir häben, aber er enthält auch die schlimmsten reaktionären Bestimmungen, und um dieser willen will die Regierung nicht. Es soll wieder so gemacht werden wie beim Reichsvereinsgesetz. Mit diesen Rosinen soll den Herren ein Kuchen mundgerecht gemacht werden, von dem jedem anständigen Menschen übel wird. Der Staatssekretär hat ja den Entwurf nicht gemacht, ich hoffe, daß er ihn auch nicht wird zu vertreten brauchen. Dem Justiz wesen als Ganzes genommen können wir nichts anderes als das liefste Mißtrauen entgenbringen. Präsident Dr.
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will doch, denke ich, auch nach sitt⸗ Dann werden Sie mir zugeben das dicke Fell oder die Haut uns nicht entbindet,
Die Zuhälter und Geldschrankknacker können doch ja vielleicht noch schwerer als andere. 5 daß wir uns ernst⸗ den Gegner zu verstehen; wir sind weit davon ent⸗ zu brechen über solche, die Klassengegner der Sozial⸗ Urteil über die Klassenjustiz stehen Auch von konservatlver Sejte wird dasselbe ürteil daß es eine Menge Richter gibt, die Dasselbe ver⸗
Verdienst. Es ist Geschieht 63 . diss von Unfähigkeit oder schlechtem Willen. Hie politischen Projesse bilden doch nur einen kleinen Test der Prozesse. ist die zahl der Richter, die ihre Klassenanschauung U Ich habe schon früher auf einen Fall aus Breslau hingewiesen, wo das Oberlandesgericht sich einen Arbeitgeber das Verfahren zu eröffnen wegen einen Arbeiter kur, vorher vor⸗ Politische Beleidigungeprozesse, über die sich der Abg. vor. Die Justiz meint es Bei der Reichstagswahl verbreitete der Neichs das Das Parteiorgan in Dessau erwiderte
richte.
Die se r
lange sie sich zum Instrument einer politischen Gehässigkeit und Ehr— abschneiderei macht, so lange mag sie sich weiter Brot von denen er⸗ bitten, welche ihr jene Winke gegeben haben.“ Diese Aeußerungen überschreiten die sachliche Kritik so weit und sind so verletzend für eine Reichebehörde, daß ich Sie zur Ordnung rufe.
Abg. Bell (Zentr... Die Beratang des Justizetats findet unverdientermaßen in der Oeffentlichkeit nicht das Interesse, das sie in vollem Maße verdient. Die Frage des sechsten R ichs an walts in von dem Abg. Schiffer in einer daz Zentrum der Aktionsg meinschaft mit den Sozialdemokraten verdächtigenden Wese behandelt worden. Der Abg. Müller. Meiningen meinte, das Zentrum lasse sich dabei von Verargerung leiten, und der Abg. Heine meinte gar, das Zentrum gehe bei seiner ablehnenden Haltung nur aus Animofität gegen den Slaatssekcetär Lco vor. Was der Abg. Schiffer andentete, kann ich nur als müßtge Erfindung überhißt‘ Journalisten bezeichn-n. Weder im kleinen noch im großen werden wir in eine gemeinsame Aktion mit den Sozialdemokraten eintreten; den Gefallen un wit denen licht, die sich nach einer Neubildung des Blocks f⸗hnen Auch über den Vorwurf der Animositit é Dr. Lisco sind wir erhaben. Wenn von einer Verstimmung die MRede gewesen ist, so leugnen wir nicht, daß bei uns ein fehr starte Verst mn nung vorhanden ist, aber man unterschätzt das Maß unierer Mißstimming fehr, wenn man annimmt, daß wir sie durch Ablehnung eines Reichs anwaltsamts zum Ausdruck bringen. Unsere Mißstimmung richtet sich nicht gegen den Staatssekretär, sondern gegen den Reichskanzlet, und es wird sich demnächst eine Stelle finden, darllber weiter zu sprechen. Eine Ver⸗ stinmung liegt vielmehr bei der Soztaldemokatie vor. Der Fall Liebkaecht hat die sozialdemokratische Fraktion veranlaßt, gegen den sechsten Reichsanwalt zu stimmen. Wir lassen uns lediglich bon suchlichen Erwägungen leiten. Ich ver weife auf die Verhandlungen der Kommission und auf den Skaatssekretär, der darauf hinwies, daß eine große Zahl von Straffachen dem Reichsgericht ent— zbgen seien. Darum haben wir den sechsten Reichsanwalt für über⸗ flüssig gehalten. Wir haben stets nene Stellen bewilligt, wenn ihre sachliche Notwendigkeit erwiesen war. Der Abg. Müller⸗Meiningen hat auch die Frage der Leichenverbrennung erörtert. In die ser Frage trennen sich ja die Weltanschauungen. Wir dürfen für uns das Recht in Anspruch nehmen, daß wir auch unsere Weltanschauung zum Siege, bringen wollen. Die scharfen Angriffe des Abg. Müller⸗ Meiningen gegen den bayerischen Episkopat müssen wir entschieden zurückweisen. Ich muß es ablehnen, mich mit dem Abg. Müller Meiningen in dieser Frage auseinanderzusetzen. Mit billigen Scherzen würdigt man eine so ernste Frage nicht. Was das Verhältnis der Presse zur Justiz betrifft, so habe ich schon den Fall Sternickel im Abgeordnetenbause behandelt und dem Bedauern Ausdruck gegeben, daß eine gewisse Presse es sich immer noch nicht versagen könne, aus Sen⸗ satignslust hergus derartige Berichte in die Oeffentlichkeit zu bringen. Justizrat Sello hat sich in einer Schrift mit den Senfationg— berichten eingehend beschäftigt und einen sehr bemerkens⸗ werten Fall vorgeführt, der die Spekulation auf die Sen⸗ sationslüsternheit aufdeckt. In einer anderen Schrift weist er auf die Sensationssucht der Presse hin und zeigt, daß es sich um eine Volkskrankheit handelt. Die Presse sollte selbst geeignete Vorkehrungen treffen, um diesem Sensations wesen zu steuern. Die Kinos in der jetzigen Gestalt sind ein wirkliches Unglück, hat der Erste Staatsanwalt in Essen gesagt, ste reizen in der Tat zu Verbrechen, zu Morden ufw. an, wie sich kürzlich bei dem Morde eines jungen Menschen in Essen er⸗ wiesen hat. Der Staatssekretär sollte die Sache im Auge behalten. Was die Bekämpfung des Schmutzes in Wort uns Blld betrifft, so stellt sich der Richter ein Armutszeugnis aus, der nicht zu entscheiden wagt, ob eine Schrift oder ein Bildwerk unzüchtig ist oder nicht. Es wäre bedauerlich, wenn in einem gesitteten Staate nicht einmal der Richter über das gesunde Volkeempfinden urteilen könnte. In bezug auf das Zivilrecht halte ich es für wichtig, das Erb⸗ baurecht gesetzlich zu regeln, ob durch eine Novelle zum B. G⸗B. oder durch ein besonderes Gesetz, ist nebensächlich. Die
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Kriminalpolizei ist in verschiedenen Punkten reformbedürftig; die deutsche Kriminalpolizei muß einheitlich organisiert und zentralisiert werden, das Reich sollte vorgehen und sich mit den Bundes staaten verständigen. Die Verfolgung eines Verbrechers darf an der Zuständigkeit einer Polizeib hörde ni scheitern. Noch notwendiger ist ein wirksamerer Schutz persönlichen Ehre. Vielleicht wäre es richtig, neben einer Reform der strafgesetz lichen Bestimmungen auch eine Reform des Zivilrechts zu diesem Zwecke vorzunehmen. Mancher Beleidigte hat weniger ein Interesse an der Bestrafung des Beleidigers, als an der Fest— stellung der Tatsache. Es könnte in das B. G.-B. eine Bestim— mung wegen Anschwarzung aufgenommen werden mit dem Anspruch auf Schadenersatz. Der Resolutton zum Schutz gegen gefähr— liche Geisteskrante stimmen wir zu. Es fragt fich, ob die Schutzbedürftigkeit auch auf solche Menschen ausgedehnt werden kann, die zwar nicht geisteskrank, aber gemeingefährlich sind, gegen Menschen, die einem verbrecherischen, namentlich sexuellen Triebe nicht widerstehen können. Solche Menschen dürfen doch nicht auf die Menschheit losgelassen werden können. Das Publikum muß gegen solche geschützt werden. In bezug auf die Justizorganisation möchte ich es als bedauerlich bezeichnen, daß die Justizverwaltung unsolide Elemente zwar vom Nichterstand und der Stag Sanwaltschaft zurückweist, aber fur den Anwaltstand für gesund hält. Dagegen müssen wir Anwalte entschieden Verwahrung einlegen. Dringend notwendig ist, daß die Justizverwaltung den Anwaltsftand gegen un herechtigte Angriffe schützt, auch im Anwaltsstande sind unsolide Elemente, aber aus einzelnen Fällen sollte Schlüsse ziehen auf Allgeme Hat deuischer Professor sich n heat z sagen, lieber, daß sein Sohn ein che rde als ein Anwalt! gegen müssen wir entschiedensten s einlegen. * sichtlich des Richterstandes hat sich Heine dagegen v vorzuwerfen. Aber en Weise verstanden, es so ob bei uns Klassenjustiz geübt werde. Es ist ein gefährliches Spiel, immer von Klassenjusti; zu sprechen. Ungerechte Urteile werden auch im Zukunftsstaate vorkommen. Den Vorschlägen, die Ausbildung unserer Juristen dem Neiche in die Hand zu geben, können wir nicht beitreten. Aber eine Verständigung unter den Einzelstaaten wäre erwünscht. Das Haus vertagt sich. Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr; Wahlrechtsanträge der Sozialdemokraten und Petitionen.
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 130. Sitzung vom 11. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“ .)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der Bauverwaltung, und zwar zunächst die Diskussion Üüber die dauernden Ausgaben von 15 306 000 MS (86153200 mehr als im Vorjahr) für Unterhaltung der Binnenhäfen und Binnengewässer einschließlich mit ihnen in un— mittelbarer Verbindung stehender Strecken von Kanälen und kanalisierten Flüssen, der Leinpfade und Wasserleitungen, von Fähren und Brücken über schiffbare Gewässer, Regulierung von Strömen und Bezeichnung des Fahrwassers in denselben
usw. fort.