w /// / /
22
1 .
*
Der Hett Abg. Graf von Kaniz hat, wie der Hert Abg. don Wolff ⸗Metternich, die Frage der Moselkanalisierung erneut be⸗ rährt. Es hat mich gefreut, daß der Hert Abg. Graf von Kanizͤsich auf den Standpunkt der Regierung gestellt hat, soweit es sich um die Ablehnung der Moselkanalisierung zurzeit handelt; aber er ist auch ein grundsätzlicher Gegner der von der Staatsregierung in Aussicht genommenen Tarifermäßigungen. Ich bemerke, daß diese ein schneidenden Tarifermäßigungen nicht auf Grund einer Entschließung des Ministers der öffentlichen Arbeiten eingeführt werden sollen, sondern auf Grund einer Entschließung des Staatsministeriums be— schlossen sind. Ich glaube aber, daß der Abg. Graf von Kanitz sich in einem Irrtum befindet, wenn er annimmt, daß die Staatsregierung sich zu dieser Maßnahme, wie er sagte, aus Besorgnis vor den fort⸗ gesetzten Bestrebungen auf Kanalisierung der Mosel habe bestimmen lassen. Diese Besorgnis ist es nicht gewesen, sondern die Auffassung, daß die Resolution vom Jahre 1905 vollständig veränderte Verhältnisse geschaffen hat. Es ist ja bekannt, daß seit mindestens drei Dezennien die Frage der Moselkanalisierung dieses Haus und die Staatsregierung beschäftigt. Bis zum Jahre 1905 hat die Staatsregierung grundsätzlich auf dem Standpunkte gestanden, daß die Kanallsierung der Mosel aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen nicht in Aussicht ge— nommen werden könnte. Sie konnte sich bei dieser ihrer Auffassung auch darauf berufen, daß ein außerordentlich scharfer Interessenstreit bestand zwischen Ruhr und Mosel, der dann freilich im Laufe der Jahre gewechselt hat. Die Resolution des Jahres 1905, das muß ich ausdrücklich feststellen, ist unter stillschwelgender Zustimmung der Staatsregierung gefaßt. Sie ging von der Meinung aus, daß ein Ausglelch geschaffen werden müßte zwischen dem Ruhrrepier und den südwestlichen Revieren, gleichviel wie die augenblickliche wirtschaftliche Lage der Industrie ist. Ich gebe dem Herrn Abg. Grafen Kanitz durchaus Recht, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse in Lothringen, in Luxemburg, an der Saar und an der Ruhr zurzeit eine Er— mäßigung der Eisenbahnfrachttarife nicht bedingen. Aber die Ver— schiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die durch Inbetriebnahme des Rhein⸗-Hannover-Kanals eintreten wird und eintreten muß, gibt auch heute noch Veranlassung, einen solchen Ausgleich anzustreben.
Nun meinte Herr Abg. Graf Kanktz, die Kanalisierung würde nach unseren Berechnungen einen Nettoausfall von 32 Millionen bringen und die in Aussicht genommene Frachtermäßigung einen Aus⸗ fall für die Staatseisenbahnen von 8 bis 9 Millionen plus derjenigen Millionen, die noch aufzuwenden sind, um die Rückwirkungen aus— zugleichen in Summa 20 Millionen Mark. Ich glaube, bei dieser Summe rechnet doch Herr Graf Kanitz mit den W ünschen,
6 die geltend gemacht werden auf Ausgleich der Rückwirkungen. Ja, die Wünsche sind natürlich ganz außerordentlich groß; sie schießen ganz sicher über das Ziel hinaus, und da werden Sie es der Staatsregierung überlassen müssen, diese Wünsche auf das richtige Maß zurückzuführen.
Das gilt selbstverständlich auch von den Wünschen Ober— schlesiens. Ich erkenne an, daß auch die oberschlesischen Interessen bei dieser Gelegenheit mitgewürdigt werden müssen, obwohl für Ober— schlesien in den letzten Jahren sehr viel geschehen ist, nicht nur durch den Ausbau der Oder und die dadurch den oberschlesischen Interessen zufließenden Frachtvorteile, sondern durch Ermäßigung der Eisenbahn— tarife. Aber auch wenn ich dies alles berücksichtige, eine Fracht— differenz bis zu 20 Millionen wird in keinem Fall herauskommen können und auch nicht herauskommen dürfen.
Der Abg. von Wolff. Metternich beschwerte sich darüber, daß der Rheinkies ins Ausland, in die Niederlande verschleppt würde. Die Sach⸗ lage ist folgendermaßen. Die Gewinnung des am Nlederrhein liegenden Kieses wird verpachtet an Unternehmer. Im Interesse der Staats⸗ eisenbahnverwaltung ist den Unternehmern die Verpflichtung auferlegt, unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß die Staatszeisenbahn— verwaltung stets mit dem etforderlichen Kies versorgt wird. Eine solche Verpflichtung ist nicht auferlegt bezüglich des Kiesbedarfs der Gemeinden. Die Anregung des Herrn Abgeordneten soll aber nicht unbemerkt bleiben; ich werde der Frage nachgehen.
Wenn der Abg. von Wolff⸗-Metternich darauf hingewlesen hat, daß im Falle der Moselkanalisierung die Rauchbelästigung des Moseltals gesteigert werden würde in stärkerem Maße als durch die Personen⸗ und Güterzüge, die das Moseltal in großer Zahl durch⸗ queren, so kann ich ihm beipflichten. Die Rauchbelästigung, die von den Schleppern auf den Strömen ausgeht, ist zweifellos viel be— deutender als die, welche von den Eisenbahnen verursacht wird. Beide — dle Schiffahrt wie die Eisenbahn haben alle Ver— anlassung, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie sie diesem Uebel steuern oder es doch mildern können. (Bravo)
. Abg. Dr. Wen dlan dt (ul): Die Kanalisierung der Werra ist dringend zu wünschen. Die Bevölkerung hat ein lebhaftes Interesse daran. Große Gebiete, die sich bis jetzt nicht entwickeln konnten, würden durch den Kanal an die große Entwicklung angeschlossen werden, welche Rheinland und Westfalen genommen hat. Besonders die thüringische Industrie, di heute nicht mit der westfälischen In⸗
dustrie konkurrieren kann, würde durch den Bau des Kanals einen Aufschwung nehmen. Vor allem wäre es nötig, unabhängig von der Kanalisierung zunächst die Errichtung von Talsperren vorzunehmen. Die Kanalisierung der Werra hat auch eine große militärische Be— deutung. Der Kanal würde geradezu unangreifbar sein. Für die Landes verteidigung ist der Kanal von größerer Wichtigkeit als der Rhein. Deshalb hoffe ich, daß das Prosekt verwirklicht wird.
Abg. Hoffm ann (Soz.): Aus den Ausführungen des Grafen Kaniß konnte man wieder einmal die Angst heraushören, daß die Zeit kommen würde, in der die Landarbeiter besser bezahlt werden. Bei der Regulierung der Ströme werden manchrial merkwürdige Mani⸗ pulationen vorgenommen, z. B. die Baggerei in der Sder wird in einer Weise vollführt, die viel Geld erfordert und manchmal dem 3weck zuwiderläuft. Den kleinen Leuten wird dadurch die Baggerei unmöglich gemacht, besonders in der Gegend von Breslau. Vicht nur die Unternehmer von Handbaggerarbeiten, sondern auch die Arbeiter, die doch nur den Befehl des Unternehmers ausführen, werden wegen geringfügiger ebertretungen der Anordnungen ihres Arbeitgebers bestraft. Man geht darauf aus, die Handhaagerei vollständig auszuschalten. Den Handbaggern ist die Nachtarbeit verboten, während sich die Dampjbaggerbesitzer, die sich zu einem Ring zusammengeschlossen haben, um das Verbot gar nicht kümmern. Polnische Frauen und Mädchen werden in der Handbaggerei be— schästigt, weil sie billiger arbeiten als die Männer. Bie Trust— gesellschaften arbeiten sogar des Sonntags. Auf der Oder wurde den Handbaggern das Arbeiten verboten. Sie wurden sogar mit Raffengemwalt fortgetrleben, während es ein paar Tage später einer Dampf baggergesellschaft gestattet wurde. Die Handhagger sind auf den Sand gesetzt, sie können nicht mehr tätig sein. Hier hahen Sie einmal Höelegenheit, Mittelstandspolltik zu treiben. Die Neglerung sollte diese Leute nicht zu Grunde richten.
Abg. Dr. Flesch (fortschr. Volkep.) bittet, über die Lohn— verhältnisse der Strombauarbeiter Auskunft zu geben und sie den Eisenbahnbguarbeitern gleichzustellen. . . .
Abg. Sültemeyer (kons.): Durch die Frachtermäßigung für Futterstoffe werden die Schiffer auf der Weser schwer geschaͤdigt, denn diese Frachten, welche seither auf der Weser befördert wurden, werden nun auf der Eisenbahn transportiert. Es ist aber Pflicht des Staates, für die Lage dieser Leute zu sorgen. Ich frage den Minister, ob er bereit ist, diesem unhaltharen Zustand auf der Weser ein Ende zu bereiten. ö .
Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Die Regierung ist bereit, den Weserschiffern nach Möglichkeit ent— gegenzukommen. Wir beabsichtigen, dadurch einen Ausgleich zu schaffen, daß wir den Schiffern durch Regulierungsarbeiten an der Weser ent gegenkommen. Solange den Beamten die von dem Abg. Hoffmann gegen sie, erhobenen Vorwärfe nicht als berechtigt nachgewiesen sind, müssen wir sie in Schutz nehmen. Dem Wunsch eines Vorredners entsprechend werden wir bei der nächsten Etatsberatung eine auß— glebige Darstellung unserer Arbeitsverhältnisse geben. Die Ueber⸗ tragung der Verhältnisse der Eisenbahnarbeiter auf die Strombau— arbeiter ist nicht angängig.
Die Ausgaben für die Wasserstraßen werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte der Rest des Srdinariums.
Zum Extraordinarium bemerkt bei der Forderung einer Beihilfe zum Bau einer Brücke über die Oder bei Fürstenberg
Abg. Thurm (fortschr. Volksp.): Ich spreche der Regierung für die Beihilfe zum Bau der Brücke bel Fürstenberg den tiefgefühltesten Dank der Stadt Fürstenberg aus. Mit diesem Projekt ist eine große Frage gelöst. Aber die allgemeine Freude ist etwas gedrückt dadurch, daß die Regierung die Brücke sehr weit stromaufwärts und etwas abgelegen von der Stadt bauen will. Der Bürgermeister will bei der Regierung vorstellig werden, um eine Verlegung der Brücke zu ermöglichen. Ich wäre der Regierung sehr dankbar, wenn sie mir eine Berücksichtigung der Wünsche der Stadt Fürstenberg in Aussicht stellen würde.
Gegen 41 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Etats der Bauverwaltung auf Donnerstag, 11 Uhr (außer dem Etat der direkten und indirekten Steuernj.
Statistik und BVolkswirtschaft.
Die vorläufigen Ergebnisse der Viebzählung vom 2. Dezember 1912 für den preußischen Staat.
In einer Zeit, in der die herrschende Fleischteuerung die Be⸗— völkerung wie die Regierung fortdauernd beschäftigt, mußte man auf die Ergebnisse der letzten Viebzählung besonders gespannt sein. Es ist daher sehr dankenswert, daß das Statistische Landesamt diese für Preußen schon jetzt, einen Monat früher als in anderen Jahren, in einer Sondernummer der „Statistischen Korrespondenz. ver⸗— öffentlicht hat.
Wie die Ergehnisse aussehen, verglichen mit dem Vorjahre oder, wo für dieses Zahlen nicht vorliegen, mit dem Jahre 1907, zeigt fur die Hauptviehgattungen die folgende kleine Uebersicht. Es waren vorhanden:
im Jahre Pferde Schafe
1873 (10. Jan.) 2282 455 19 666 794 573117 367 14 752 328 Dez.) 2 653 661 10 109 594 2 808 419 10 552 672 7859 096 2 923 627 10 876972 7001 518 2927 42 10 405769 5917698 11 156 133 55660 529 11 646908 5435 053 2011 584 5408 867 2 989 Mee 5260 238 763 161 4975 632 592 521 4632 069 1911 1 682 234 4372 489 161 0 357 11 856106 4107 377 15 152 951. Bei der Vergleichung dieser Ziffern darf man nicht übersehen, daß die Viehzählungen von 1873 und 1883 am 10. Januar stattgefunden haben, alle übrigen aber am 1. oder 2. Dezember, die ersteren also ein Bild des niedrigsten, die anderen ein solches des mittleren Vieh— standes ergeben.
Das meiste Interesse beanspruchen die Zahlen für die Schweine und die Rinder. Was zuerst die Schweine betrifft, so ist deren Zahl seit dem Vorjahre von 17244 855 auf 15 453 951, also um 1791 904 Stück oder 10,39 0½ zurückgegangen. Dies erscheint zunächst als ein sehr starker Verlust; nur einmal, nämlich von 1907 auf 1908, war er ähnlich, sogar in Ver hältnisziffern noch etwas größer(11,09g0,9. Der diegmalige Ausfall, so hoch er in absoluter Zahl auch ist, braucht aber noch nicht zu schweren Hedenken hinsichtlich der Fleisch versorgung der Bevölkerung ernsten Anlaß zu geben. Man darf nicht bergessen, daß das Jahr 1911 mit einem Schweinebestand von fast 17 Millionen Stück ein Rekordjahr ersten Ranges gewesen ist. Dieser Bestand war so hoch, daß die Schweinehaltung anfing, nicht mehr zu lohnen, wie sich auch an den rückläufigen Schweinepreisen der ersten Hälfte des Jahres 1912 gezeigt hat. Zu berücksichtigen ist ferner die schlechte Futter int besondere Kartoffelernte des Jahres 1911, die viele Züchter veranlaßte, ihre Tiere vorzeitig abzuschaffen und neue nicht einzuftellen.
Fragt man sich, ob man es mit einer dauernden oder mit einer vorübergehenden Erscheinung zu tun haben wird, so läßt sich Sicheres selbstverständlich nicht sagen. Erinnert man sich aber der angeführten Gründe für den Rückgang, so spricht alle Wahrscheinlichkeit für eine borübergehende; Erscheinung. Die eingeschränkte Schweinehaltung dürfte erneute Aufzucht bals wieder lohnend machen, wahrscheinlich sind wir sogar jetzt schon so weit. Natürlich wird vieles pon der kommenden Futterernte abhängen, die noch niemand vorautsehen kann. Aber schon die Ernte des Jahres 1912, die gut war und für mehr als die Hälfte des Jahres 1913 ausschlaggebend ist, berechtigt zu der Hoffnung, daß nun wieder eine Vermehrung der Schweine eintreten wird. Wenn man schließlich auf frühere Erfahrungen zurückgeht, fo hat sich noch fast jedesmal gezeigt, daß einem Rückgange der Schweine im nächsten Jahre eine Zunahme gefolgt ist. Eine Ausnahme macht nur die Zeit von 1906 auf 19907, die eine kleine Abnahme von 1,69 0 o hrachte, der dann die erwähnte bisher stärkste von 11.09 o/ im Jahre 1hos auf dem Fuße folgte. Dann aber hob sich der Bestand wieder, zunächst nur um hl (o, im folgenden Jahre, von 19069 auf 19160 aber um die gewaltige Ziffer von 16,45 960. Hält man sich alles dies vor Augen, so ist die gegenwärtige Lage zwar nicht erfreulich, aber bedenklich kann man sie nicht wohl nennen.
In den einzelnen Landesteilen, um auch das noch kurz zu er— wähnen, liegen die Dinge so, daß zwar in den meisten Regierungs⸗ bezirken eine Abnahme, jedoch in sehr verschiedenem Umfange, ein⸗ getreten ist, daß einige aber doch eine Zunahme aufweisen; es find dies die Regierungsbezirke Breslau, Liegnitz, Wiesbaden, Cöln und Sigmaringen. Bedeutend ist die Zunahme freilich nirgends, und außer hei den beiden schlesischen Bezirlen handelt es sich auch nur um solche, in denen der Schweinebestand niemals sonderlich hoch ge⸗ wesen ist.
Die Rinder haben von 11 682 234 auf 11 856 106, also um 173 572 Stück oder 149 0½, zugenommen. Daz ist ein ganz erfreu⸗ liches Ergebnis, das kaum zu erwarten war. Die Zunahme hat sogar ein merkhar schnelleregt Tempo angeschlagen; denn im Jahre vorher erreichte sie nur 9.77 ,,. Bei den Rindern wäre eg nun ganz besonderz interessant zu wissen, welche Altereklassen diese Zunahme veranlaßt haben. Leider liegen daräher noch keine Zahlen vor; sie kann vielmehr eist dat endgültige Ergebnis, daz aus den Zählkarten selbst gewonnen wird, bringen. Anzunehmen lst, daß es die jüngeren Altersklaffen, insbesondere
Schweine 4294926 5819136 7725 601 9 390231 10966921 12 749 998 12 563 899
Rinder
8 639 514 8737641 9871 521
2964 408 3018443 3046 304 3062835 1909 ( 1910
— — — — —
*
die Kälber sind, die an Zabl zugenommen haben; diese Vermutun wird auch durch die Ergebnisse in Baden bestätigt, das e. möge einer anderen, in einem so großen und wirtschastlich bun tschechg zusammengesetzten Staate wie Preußen schwer durchfuhrbaren Er hebungstechnik die Zahlen schon erhalten konnte. Dort haben, wie bereits in Nr. 18 des „Reichs. und Staat sanzeigers! vom 21. Ja. nugr d. J. mitgeteilt wurde, die unter 3 Monate alten Kälber am nicht weniger als 40,59 o/ und die Jungrinder im Alter von über Monaten bis 1 Jahr um 1540 0ͤ sich vermehrt; es ist nicht einzu= sehen, weshalb die Entwicklung in Preußen eine grundsätzlich andere Richtung eingeschlagen haben sollte.
In den einzelnen Landesteilen ist auch hier die Bewegung un— gleich gewesen. Während die meisten Bezirke eine Zunahme nach. weisen, findet sich eine Abnahme in den Regierungsbezirken Allen. , Marienwerder, Berlin, Posen, Bromberg, Oppeln und Aurich.
Es möge nicht unerwähnt bleiben, daß die Zunahme der Rinder, so verhältnismäßig gering sie erscheint, doch die größte gewesen ißt. die wir seit mehreren Jahren erlebt haben; seitdem jährlich gezählt wird, ist sie nur von 1906 auf 1907 größer gewesen (3136/0, seit. dem haben wir aber auch zwei Jahre mit Abnahmen gehabt.
Wir wenden uns nun den für die Fleischversorgung wensger wichtigen Viehgattungen in Kürze zu, zunächst den Pferden. Ihre Zahl stieg von 3171 577 im Jahre 1911 auf 3 190 3507 im Dezember 1912, also um 18778 Stück oder 0,59 0½/ 9. Die Zunahme ist geringer als in den beiden letzten Jahren vorher, aber großer als einige Jahr früher. Die Entwicklung des Pferdebestandes bewegt sich seit vielen Jahren langsam gufwärtß mit nur sehr geringen Schwankungen von Jahr zu Jahr. Man wartet auf den Moment, wo infolge des sig immer mehr ausbreitenden Automobilverkehrt ein Rückgang der Zahl der Pferde eintreten wird, aber his jetzt zeigt sich das noch immer nicht. — Die Maultigre, Maulese! und Esel können mir wegen ihrer unerheblichen Bedeutung übergehen. Sie haben ziemlich stark zugenommen, was aber, wie gesagt, bei ihrer geringen Iͤhl ziemlich gleichgültig ist.
Die Schafe haben wieder verloren; ihre Zahl fiel von 4372489 im Jahre 1911 auf 4 107377 im Dezember 1912, mithin um 265 112 Stück oder 6,06 . Der Rückgang der Schafhaltung ist seit vielen Jahren eine altbekannte und leicht erklärlich, Cr. scheinung, und auch die neuen Zahlen bringen nichts sonderlich Be— merkenswertes; auch das Tempo des Rückgangs ist annähernd dasselbe geblieben wie in den letzten Jahren vorher. .
Interessanter ist die Entwicklung des Bestandes an Ziegen. Er ist von 1907 auf 1912 — in der Zwischenzeit sind sie leider nicht gezählt worden — von 2235 529 auf 20804436, also um 160 63 Stück oder 6, cιο zurückgegangen. Das ist im höchsten Grade bedauerlich. Die Ziege gilt mit vollem Recht als die Kuh deß kleinen Mannes, und mehr nech als ihr Fleisch ist ihr Milchertrag in soꝛzialer Hinsicht nicht hoch genug ansu⸗ schlagen. Wenn trotzdem in fünf Jahren bei gestiegener Be— völkerung die Ziegenzahl sich nicht nur nicht vermehrte, sondem recht erheblich zurückging, und das trotz aller dankenswerten Be— strehungen der Ziegenzuchtvereine, so ist dies überaus bedauerlich. Hinsichtlich der Fleischproduktion hat vielleicht die vermehrte Aufnucht von Kaninchen, über deren Umfang in Preußen wir leider keine Zahlen besitzen, einen Ausgleich geschaffen. Die viel wichtigere Milch produktion durch Ziegen . muß zurückgegangen sein, was im Interesse der ärmeren Bevölkerung zu beklagen ist. .
Für das Federvieh haben wir Vergleichszablen ebenfalls nu aus dem Jahre 1997. Es hat sich von 46 864 971 auf 51 19851, mithin um 4333 539 Stück oder um 92h , vermehrt. Daß it recht erfreulich, wenn man viellescht auch in Anbetracht dessen, daß e sich um einen Zeitmaum von fünf Jahren handelt, noch ein schnelleres Tempo der Zunahme gewünscht hätte. .
Schließlich sind noch die Bienenstöcke zu erwähnen, deren Zahl von 1907 auf 1912 von 1541 350 auf 1 497 516, also um 45834 Stück oder 2,84 o, gesunken ist. Hier ist es schwer, ein Urteil abzugeben; denn es kommt sehr darauf an, ob dieser an sich unerwünschte Rückgang die wertvolleren Bienenstöcke mit beweg— lichen oder die weniger weitvollen mit unbeweglichen Waben he troffen hat. Das wird man erst aus den endgültigen Ergebnissen erfahren. Nach den bisherigen Erfahrungen war der Gang der Entwicklung allerdings so, daß die Stöcke mit beweglichen Waben zuzunehmen, die andern abzunehmen pflegten. Ist dies so geblieben, so würde der Rückgang der Gesamtzahl nichts Bedauerliches haben, so wenig wie etwa beim Fleischvieh, wenn dessen Gesamtzahl sinkt, das Gewicht der Tiere aber steigt, worüber wir freilich nichts Be— stimmtes wissen. . . .
Werfen wir noch einen Blick auf die Zahl der viehhaltenden Haushaltungen, die man wieder nur mit den Ermittlungen ven 1907 vergleichen kann, weil in jenem Jahre zum letzten Male Die gleiche Menge von Viehgattungen erhoben worden ist wie 1912. Dl Zahl hat sich wenig verändert, sie hob sich nämlich nur von 3 96 6 auf 3 827 384, d. h. um 31 004 oder 0, 82 , Das ist nicht viel. zeigt abe doch, daß die Neigung, Vieh zu halten, in Preußen eher im Wachsen alt im Schwinden ist Geht man die einzelnen Landesteile durch, so findet man allerdings in einer ganzen Anzahl. von Provinzen Ab— nahmen Ter viehhaltenden Haushalrungen, nämlich in den Regierung bezirken Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Berlin, Frankfurt, Stettin, Posen, Brerlau, Ltegnitz, Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Hildesheim, Arnsberg, Cöln und Sigmaringen.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die 41. Plenarversammlung des Deutschen Land⸗ wirtschaftsrats
wurde gestern vormittag von seinem Präsidenten, Wirklichem Ge— heimen Rat Dr. Grafen von Schwerin-Löwitz im Sitvzungssaale des Herrenhauses mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaisel und König, die hohen Bundesfürsten und die freien Städte eröffnet Der Präsident begrüßte die Vertreter der Reichsverwaltung und de Vegierungen der Einzelstaaten, insbesondere den Staate sekretãr ze Innern, Staatsminister Dr. Delbrück und den preußischen Ministe für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherrn vol Schorlemer, worauf der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrüt im Auftrage des Reicht kanzlers und im Namen der Regierungen dit Einzelstagten die Mitglieder des Deutschen Landwirtschaftsrats wil— kommen . ; ; Den ersten Gegenstand der Beratungen bildete die Lage de deutschen Wein baues, über die Reichsrat Buh l⸗Desdesheim und Reichstags. und Landtagzabgeordneiter Wallenborn Remahen eingehende Berichte erstatteten. Es wurde ein Antrag der Referenten einstimmig angenommen, der, wie folgt, lautet: . „Die 41. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrals beschließt, bei dem Herrn Reichskanzler, dem Bundesrat und 3 Staataregierungen zu beantragen, 1) daß das Reblausgesetz von 190, in vollem Umfange aufrecht erhalten wird, 2) daß das Studium 3 Lebensbedingungen des Heu und Sauerwurmeg von allen fen lichen und kommunalen Weinbauversuchzanstalten fortgesetzt, um daß dabei die Erfolge des Auslandes, besonders Sranlrei verwertet werden, 3) daß die Kreditverhältnisse sowohl des Det sish⸗ wie des Realkredites des Weinbau treibenden Mittelstandes mit Di h von genossenschaftlichen Spar- und Darlehnskassen und von gen nützigen. Grundkreditinstituten gebessert werden, 4) ge , Belastung des ausländischen wie des inländischen , durch kommunale Abgaben und Steuern, 5) Grhe hun der Einfuhrzölle auf, ausländische Weine und der Stern auf Schaumweine, 6) Aufrechterhaltung des Weingesetzes, jeh h r, Einführung des Deklarationszwanges für den Verschnitt inländische mlt ausländischen. Weinen, 7) Hehung des Winzerstandes 4a. d Förderung der Winzervereine als Produftivgenossenschaften und . sammenschluß derselben nach Weinbaugebieten, b. durch Vermehren der Weinbauschulen, planmäßige Förderung der wirtschaftlichen Wei bildung und Belehrung der weinhautreibenden Bevölkerung.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung beschäftigten den Landwirt⸗ schaffsrat die Be dingungen für den Verkehr mit utter mitteln, über die Domänenrat Rettich⸗Rostock und Geheimer Justhzrat Schneider⸗Stettin referierten. . Der letzte Punkt der Tagesordnung für die gestrige Sitzung betraf die wich tigsten Produkte der deutschen Kolonien. Nach einem Referat von Dr. Thiele⸗Witzenhausen nahmen hierzu auch der Geheime Regierungsrat Dr. Bu sse als Vertreter des Reicht kolonialamts und der Geheime Oberregierungsrat Dr. Boenisch als Vertreter des Reichsamts des Innern das Wort. Es wurde schließlich einem Antrag der Kommission gemäß eine Resolution folgenden Wort lauis einstimmig gefaßt. .
Deutschland bedarf für seine an Zahl und Wohlstand wachsende Bevölkerung steigender Mengen von Rohprodukten. Es muß versucht werden, unfere bisherige Abhangigkeit vom Aus⸗ lande, durch erweiterte Produktion in den eigenen Kolonien möglichst zu beseitigen. Außer den sogenannten? Kolonialwaren sollten Faserstoffe, Kraftfuttermittel und pflanzliche Fette bei sortschreitender Erschließung unserer Kolonien in größeren Mengen erzeugt werden. Der Deutsche Landwirtschaftsrat hält es in erster Linie für dringend erforderlich, die Baumwollproduktson in den tropischen Schutzgebieten zu vermehren, und ersucht daher den Herrn Reichskanzler, zur Erreichung dieses Ziels unter Aufwendung wesent— lich erhöhter Mittel mit möglichster Beschleunigung vorzugehen.“
Saatenstand und Getreidemarkt in Rumänien.
Trotzdem bei Eintritt einer allerdings nur kurze Zeit andauernden Frost periode die Saatflächen im Konsulatsbezirke nur teilweise mit schützender Schneedecke versehen waren, sollen bis jetzt keinerlet Berichte über Frostschäden eingegangen sein. Der gegenwärtige Stand der Felder wird als befriedigend bezeichnet.
Das im übrigen ungemein milde Wetter begünstigte die Wieder— belehung des Getretdegeschäfts in hohem Grade. Die aue ländische Nachfrage gab ihre bisherige Zurückhaltung auf, zumal von anderen Ausfuhrländern, namentlich von Rußland, nur geringe Verladungen zu verzeichnen waren.
In Weizen zeigte namentlich Antwerpen lebhaftes Interesse, nachdem die dortigen Vorräte an Donguwelzen aufgebraucht waren. Bevorzugt waren die leichteren und besetzten Sorten. Die feineren fanden, wie auch im Dezember, in Italien guten Absatz. In der letzten Woche des Monats wurden die Vorräte in Sulina auf 69 000 t geschätzt, von denen der größte Teil bereits zur Ausfuhr ver— kauft war. In Roggen herrschte lebhafte Nachfrage. Dle geringen Mengen, die auf den Markt gelangten, insbesondere die feineren Sorten, gingen nach Deutschland (Rheinland).
Auf dem Gerstenmarkt trat, wie auch im Vorjahre, eine scharfe Preissteigerung ein. Durchschnittlich 10 s die Tonne. Vie Bewegung ging von Hamburg-Berlin aus und debnte sich dann auch auf den Rhein und Belgien aus. Gleichwohl blieb der Preis für Durchschnittsfuttergerste mit 150 S hinter dem im Januar 1911 er⸗ reichten (162 „) noch erheblich zurück. — In Ha fer wurde die ganze Produktion. von, dem inländischen Verbrauch auf— gengmmen. — Die Vorräte an Mais aus der Ernte 1911 gehen zu Ende. Für kleinkörnige Sorten werden in Antwerpen und für Buntmaiß in Italien volle Preise gezahlt. Bezüglich der Beschaffen⸗ beit des Neumaises läßt sich noch kein abschließendes Urteil bilden. Es bleibt abzuwarten, wie er den Winter überstehen wird. In Gegensatz zu früheren Jahren kamen nur vereinzelte Verkäufe, haupt⸗ sächlich nach Italien, zustande.
Der Wasserstand blieb andauernd hoch, sodaß bei etwa ein— tretenden Eisstauungen die Gefahr von Hochwasser nicht auegeschlossen k blieben im allgemeinen ruhig. Antwerpen / Rotterdam
OC II6.
In der Zeit vom 1 bis 31. Januar 1913 wurden über Sulina seewärts verfrachtet:
Weizen 997546 t Roggen Mais. 62151 Gerste. Die Prxeise stellten sich folgendermaßen für 1000 kg eif Kontinent prompte Abladung:
Weizen 75379 kg 30 ö n
Weizen Roggen Roggen Gerste Gerste Hafer
;,, Mais Donau / Galfox / Bessarab. ,, (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Galatz vom 7. Februar 1913)
65166 . J
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Oesterreich. Wie K. K. Seebehörde in Triest hat verfügt, daß die Herkünfte von Odessa wegen Auftretens von Cholera nach den Be— stimmungen des seebehördlichen Rundschreibens vom 12. August 1904 Nr. 12468 — zu behandeln sind. (Vgl. „JR. Anz.“ vom J. De⸗ zember 1904, Nr. 283.) Türkei. Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die fü t. die Herkünfte von Odefsa angeordnete ärztliche Untersuchung sowie die für die Herkünfte von Konstantinopel und dem Küstenstrich zwischen Haidar Pascha und Boz⸗Bouroun angeordneten sanitätspolizeilichen Maßnahmen wieder auf— gehoben. Aegypten. „Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be⸗ schlossen, das Choteraregtement gegen Herkünfte aus Zuguldak, Inebofi, Sinope und? Tampfäk nicht mebr anzuwenden. (Vgl. „R. Anz.“ vom 14. u. 18. Dezember v. J. Nr. 297 u. 300, und vom 169. v. M., Nr. 8.)
Verkehrswesen.
SJensterbriefumschläge sind im Postverkehr nur für gewöhn⸗ liche Briefen dungen zugelassen; zur Versendung von Einschreibbriefen ürfen sie daher nicht benutzt werden.
SchiffslListe für billige Briefe nach den Vereinigten 4 täaten von Amerika (10 3 für je 20 g).
; ie Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarken, Drucksachen usw., und gilt nur für riefe nach den Vereinigten Staaten vo. Nmerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas. 3. B. Ganada—
Prinz Friedrich Wilhelm“ ab Bremen 15. Februar, Kronprinzessin Cecilie“ ab Bremen 18. Februar, Fleist ab Bremen 22. Februar, Amerika ab Hamburg 2h. Februar, „resident Lincoln! ab Hamburg 27. Februar, „Laier, Wilhelm 17 aß Bremen 4. März, . „Haiserin Auguste Victoria? ab Hamburg 6. März, George. Washington / ab Bremen 8. März, Kronprinzeisn Cecilie! ab Bremen 18. März. ane vie Postschluß nach Ankunft der Frühzüge. a diese Schiffe, außer „President Lincoln“, sind Schnell dampfer ee be die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgange bie schnellste rungsgelegenheit bieten. ĩ Wen *t . sich, die Briefe mit einem Leitvermerke wie . direkter g. oder „über Bremen oder Hamburg“ zu versehen.
Verdingungen.
3. näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs- und Staa anzeiger ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 8-3 Uhr eingesehen werden.)
Oesterreich⸗ Ungarn.
Längstens 28. Februar 1913, 19 Uhr. K. K. Nordbahndirektion Wien: Lieferung maschineller Werkstätteneinrichtungen. Näheres im Bureau LX. vorgenannter Direftion, 2/2, Nordbahnstraße N. 50, und beim Reichsanzeiger.
Belgien. Lastenhefte können vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.
19. Februar 1913, 12 Uhr. Salle de 1a Madeleine in Brüssel: Neuverdingung der Lose 5 des Speziallastenhefts Nr. 807. Lieferung don rund 700 ebrn Eichenholz in Brettern, Bohlen, Pfosten und Andreaskreuzen für die Staatsbahnen. Anlieferung amt ver— schiedenen Stationen. Eingeschriebene Angebote um 15. Februar.
26. Februar 1913, 12 Uhr. Ebenda: Lieferung von 42 cbm Eichen, oder Jarrahholz für die Staatsbahnen. Speziallastenheft Nr. 1401. SEingeschriebene Angebote zum 21. Februar.
Demnächst. Ebenda: Lieferung von rollendem Material für die Staatsbahnen: 4. 218 bis 267 geschlofsene Güterwagen (Serie ] bis 4. 102 bis 126 Plattformwagen (Serie 5 vis 7), 210 bis 240 Kohlenwagen (System Flamme 191 7, Serie 8) und 10 bis 12. Gepäckwagen (Serie 9). Es können auch Angebote über die vier⸗ fache Anzahl der Wagen eingereicht werden. Piese sind aber nur gültig, wenn, gleichzeitig ein Angebot für die kleinere Anzahl Wagen abgegeben wird.
Niederlande.
18. Februar 1913, 2 Uhr. Königlich niederländisches Kolonial⸗ ministetium im Haag: Lieferung“ nachstehender Gegenstände: Besteck Nr. 88: 55 Paar Zug. und Stoßporrichtungen mit Zubehör für Güter- und Personenwagen; do. Nr. 589? Stählerne Trage⸗ und Volute⸗(Schnacken⸗ federn; do. Nr. 590: Die Eisenarbeiten nebst Zubehör für drei einzelne Wasserbehälter; do. Nr. 591: 99 855 kg flußeiserne und verzinkte flußeiserne Nietnägel und 27 417 Kg welleiferne Nietnägel; do. Nr. 592: Fluß⸗ eiserne Schraubenbolzen, Deckschrauben, Schkußringe und welleiserne gezapfte Muttern; do. Nr. 593: 2500 gußeiserne Tragetöpfe nebst Zubehör, jedoch ohne Fil, für Güter- und Personenwagen; do. Nr. 594: 1250 Achsen mit Scheibenrädern für Güter, und Personenwagen; do. Lit. A 18: 70. gußelserne Pfeilerbrunnen mit kupfernen Kränen; do. Lit. Ic. 18: Flußeisen. Die Bestecke Liegen auf dem Technischen Bureau des Kolonialministeriums zur Einsicht aus und sind bei der Firma Mart. Nyhoff im Haag gegen je ] Fl. erhältlich, nur die Bestecke Nr. 5589 und 550 kosten je 2 FJ.
I9. Februar 1913. Vergeniging de Landbouw in Steen- bergen (Provin; Nordbrabant): Lieferung von Kunstdünger und Leinmehl. Die Bedingungen sind für i6 Fl. bei dem Schriftführer J. Overbeeke daselbst erhältlich.
Serbien.
15.28. Februar d. J. Direktion der Königlich Serbischen Staatsbahnen in Belgrad— Schriftliche Verdingung zur Lieserung bon verschiedenen Eisensorten laut Verzeichniz K. Nr. 48 6277/13. Sicherheit 9000 Franc.
15 28. Februar. Ebenda: Schriftliche Verdingung zur dieferung von verschiedenen Blech⸗ und Diahtsorten laut Ver⸗ zeichnis R Nr. 65/13. Sicherheit 500 Francs.
25. Februgr 10. März d. J. Ebenda: Schriftliche Ver— dingung zur Lieferung von verschiedenen Glasmatsrialien für den Bedarf der Eisenbabnwerkstätte in Nisch pro 1913. Angebot laut Verzeichnis K Nr. 47 160,12. Slcherheit 500 Francs.
Saudel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern y, . gestellten ‚Nachrichten für Handel, Inbust rie und Landwirtschaft“ ).
Winke für Gläubiger bei Konkursen in Italien.
Von der Eröffnung eines Konkurses erhält der Konkursgläubiger, auch der ausländische, eine Mitteilung in italienischer Sprache durch den Konkursverwalter, der auf Grund der Bilanz, Bücher und Papiere des Gemeinschuldners ein Glaͤubigerverzeichnis aufzustellen hat. Die Mitteilung muß gleichzeitig Angaben über den Termnin der Gläubigerbersammlung und des S ͤhlusses des Protokolls über die Prüfung der Forderungen sowie darüber enthalten, bis zu welchem Zeitpunkt die Glaͤubiger ihre Forderungen anmelden müssen und bei welcher Stelle die Anmeldung zu erfolgen hat.
In dem Erkenntnis, das den Konkurz erklärt, muß das Gericht eine Frist von nicht mehr als einem Monat Ffestsetzen, innerhalb der die Gläubiger in der Gerichtsschreiberei die Anmeldungen ihrer Forderungen einreichen sollen. Die genaue Einhaltung dieser Frist ist geboten, da nachträgliche Anmeldung mit besonderen Kosten derknüpft ist. Der Anmeldung sind die gleichfalls zu unterschreibenden Rechnungen oder Kontoauszüge beizufügen, die mit je 60 Fentesimi stempelpflichtig sind. Die Anmeldung, die der Gerichtsschreiberei des zuständigen Zivilgerichts einzusenden ist, muß auf einem Stempel⸗ bogen von 60 Kire in italienischer Sprache aufgesetzt sein und muß enthalten; Dte Vor- und Zunamen oder die Firma und den Wohnsitz des Gläubigers, die geschuldete Summe, die Vorzugs⸗, Pfand⸗ oder Hrpothekenrechte und die Urkunde, woörauf die Forderung beruht. Sie muß ferner die klare und ausdrückliche Versicherung enthalten, daß die Forderung richtig ist und befteht, und muß von dem Gläubiger oder von einer Person unterzeichnet sein, die durch einen besonderen Auftrag dazu ermächtigt ist, für ihn eine solche Versicherung abzu⸗ geben. Auch in dem Auftrag muß der Betrag der Forderung an⸗ gegeben werden. Wenn der Gläubiger nicht in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat, in welcher das Gerscht seinen Sitz hat, muß die An— meldung die Wahl eines Wohnsitzes in dieser Gemeinde enthalten; sonst erfolgen alle späteren Zuftellungen an den Gläubiger auf der Gerichtsschreiberel. Die Anmeldung erfolgt zweckmäßig durch den Vertreter oder in Ermangelung eines solchen durch einen'italienischen Anwalt oder ein Inkassobureau. .
Die Vollmacht des Vertreters, dessen Bestellung (bei ,. Forderungen) für das Konkursverfahren empfehlenswert ist, muß im allgemeinen notariell beglaubigt und von dem zuständigen italienischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten legalisiert sein; in Genug genügt nach der Prariz des dortigen Gerichts eine formlose, auf Stempespapier geschriebene Vollmacht. Erfolgt die Anmeldung durch die deutsche Firma unmittelbar, so muß sie von dieser unter Beidrückung des Firmenftempels unterschrieben werden; die Unterschrift bedarf., der Beglaubigung durch das zuständige italienische Konsulat nicht; nur für Reapel ist nach der dort bestehenden Gerichtspraxis anzuraten, daß die Unserschrift der anmeldenden ausländischen Firma durch das zuständige italienische Kensulat beglaubigt wird. Die nachträgliche Anmeldung ist zuläfsig, solange, als die Verteilungen der gesamten Aktivmasse im Konkurse noch nicht beendigt sind (Artikel 770 des italienischen Handels- gesetzbucht). Eine Anmeldung nach Schluß des Prüfungstermins kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen und veranlaßt stets bedeutende Kosten. Die Gläubiger, die nach den Bestimmungen des Artikels 7.0 ihre Forderungen verspätet angemeldet haben, können gegen die schon erfolgten Verteilungen der Aktivmasse weder Widerspruch erheben, noch sich den vom beauftragten Fichter schon angeordneten widersetzen, sie nehmen jedoch an den folgenden Ver⸗ teilungen nur im Verhältnis ihrer Forderungen und, wenn fie dor⸗ läufig zur Schuldmasse zugelaffen sind, im Verbältnig der vom Gericht bestimmten Summe teil. Wenn fie en. beweisen, daß es ihnen unmöglich gewesen ift, die Änmeldung hrer Forderung in den vorgeschrlebenen Fristen zu bewirken, so kann ihnen gestatter
werden, von der noch nicht verteilten Aktivmasse auch die Anteile
vorweg zu erheben, die sie bei den ersten Verteilungen hätten erhalten müssen. (Artikel 814 des stalienischen Handels gesetzbuchs.) Eine Stiafperfolgung wegen Bankrotts kenn nur iin Falle be— trügerischen Banktotts statifinden. Sobald der Gläubiger seitens des Gerichts Kenntnis von der Ert ffnung des kleinen Konkurseg erhäait, empfiehlt es sich, bei größeren Forderungen einen bertrauenswürdigen
dvokaten mit der Wahrnebmung seiner Inter. ssen zu beauftragen, da der Schuldner seine Vorschläge erst in der Gläubigerversammlung porbringt. Bei geringeren Forderungen wird von Bestellung eines Anwalts abzusehen sein, da die kleinen Konkurse meist durch Vergleich erledigt werden, wobei die Gläublger selten mehr als 10 v. H. ihrer Forderungen erbalten. Die dem Beauftragten zu erteilende Vollmacht ist nicht stempelpflichtig und kann auf bie Rückfeite der erhaltenen Benachrichtigung niedergeschrieben werden, z. B. Autorizæzo il Signor avvocato N. N. di rappresentarmi nell adunanza dei greditori del piccolo fallimento X. e di accettar o no il concor- dato che sar Proposto. Ich ermächtige hiermit Herrn Advokat N. N, mich in der Gläubigerversammlung des „Kleinen Konkurses“ P. zu vertreten und den Vergleichs vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Ebenso sind alle Rechtsgeschäfte und weitere Urkunden in dem Ver⸗ fahren; mit Ausnahme der Vergleicheprotokolle, von den Stempel= und Eintragungtzgebühren befreit. Da der Gemeinschuldner nicht verpflichtet ist, seine Geschäftsbücher vorzulegen, sind Verschleierungen über den Vermögensbestand leicht möglich. Eine Anzeige über den Ausgang des „Kleinen Konkurses' hat das Gericht den Gläubigern nicht zu machen. Diese können auf Antrag hin eine beglaubigte Ab⸗
schrist des Vergleichsprotokolls erhalten, das gegen den Gemein⸗ schuldner und die etwaigen Garanten ohne weiteres vollstreckbar ist. Zur eventuellen Besorgung der Abschrift, die nicht kostenfrei ,. wird, ist die Vermittlung eines Advokaten in Anspruch zu nehmen.
VPräventivkonkordate. Solange der Konkurs nicht erklärt ist, kann jeder Kaufmann durch Antrag bel dem Gericht, in dessen Bezirk er seine Haupthandelsniederlaffung hat, die Zusammenberufung seiner Gläubiger verlangen, um einen vorbeugenden Vergleich vor⸗ zuschlagen. Das Gericht kann dem Antrage stattgeben, wenn u. a. Sicherheit dafür besteht, daß der Schuldner wenigstens vierzig v. H. des Kapltals der nicht bevorrechtigten Forderungen bezahlen kann. Wenn das Gericht den Antrag für ordnungt mäßig und zu⸗ lässig erachtet, ordnet es durch unanfechtbare Verfügung die Zu⸗ sammenberufung der Gläubiger vor einem beauftragten Richter an, um den Vorschlag eines vorbeugenden Vergleichs zu erörtern und darüber Beschluß zu fassen; es setzt den Srt, den Tag und die Stunde der Verhandlung nicht über dreißig Tage über das Datum der Verfügung hinaus fest, desgleichen die Frist, innerhalb der sie den Gläubigern bekannt gemacht und mitgeteilt werden muß; es ernennt einen Kommissar, der nicht einer der Gläubiger sein darf, mit dem Auftrag, in der Zwischenzeit die Führung der Ver—⸗ waltung zu überwachen, die Forderungen und Schulden festzustellen, über die Führung des Schuldners Nachforschungen anzustellen und darüber in der Gläubigerversammlung zu berichten; es setzt dem⸗ jenigen, der den Antrag gestellt hat, eine Frist, die nicht länger als fünf Tage sein daf, um das Namensverzeichnis der Gläubiger zu vervollstandigen, wenn die Unmöglichkeit, es vollständig vorzulegen, durch die Beschaffenheit der Schulden oder durch die Art der Aus⸗ dehnung des Handelsgewerbes in dem Antrag gerechtfertigt ist.
Die Gläubigerversammlung wird unter dem Vorfitz des beauftragten Richters abgehalten. Jeder Gläubiger kann sich durch einen besonderen Beauftragten mit einer Vollmacht, die ohne be— sondere Förmlichkeit auch auf dem Einladungsschreiben oder Tele⸗ gramm niedergeschrieben werden kann, vertreten lassen. Der vorbeugende Vergleich muß von einer Mehrheit der stim— menden Gläubiger genehmigt werden, die drei Vierteile der Gesamtheit der nicht bevorrechtigten oder durch Hypothek oder Faust— pfand sichergestellten Forderungen vertritt. Ber beauftragte Richter bestellt durch eine Verfügung, die in das Protokoll vor dessen Unter⸗ zeichnung aufgenommen wird, die Parteien zu einem bestimmten Termin vor das Gericht zur Bestätigung des Vergleichs inner⸗ halb einer Frist, die nicht über dreißig Tage beträgt. Wenn das Gericht erkennt, daß der Schuldner der Rechtswohltat des Vergleichs würdig ist, ferner, daß trotz des Betrages der hestrittenen Forderungen die erforderlichen Mehrheiten bestehen bleiben, und daß die Vorschläge zu einem Vergleich, der nicht weniger als vierzig p. S. der Forderungen umfaßt, gefetzmäßig sind und Sicherheit für die Ausführung bieten, so bestätigt es den Vergleich. Wenn dagegen der Vergleich nicht bestätigt wird, erklärt das Gericht von Amts den Konkurs. Die Bestätigung macht den alle bindend. Während des
behält der Schuldner und führt alle gewöhn⸗ und Handelsbetriebs unter
Rußland.
Anwendung des Vertragszolltarifs auf die Erzeug⸗ nisse der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Hinblick darguf, daß die Vereinigten Staaten von Amerika trotz Ablaufs des russisch⸗amerikanischen Handels vertrags nach wie vor auf russische Er⸗ zeugnisse den Mindesttarif vom Jahre 1905 anwenden, . auch die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika in Rußland ferner⸗ hin bis auf besondere Anordnung nach den Sätzen des russischen Vertragstarifs verzollt werden.
(Handels⸗ und Industrie⸗Zeitung Nr. 296 vom
22. Dezember 19124. Januar 1913.)
——
Winke für Gläubiger bei Konkursen im Amazonenstrom⸗ gebiete.
= Konkurseröffnungen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Die Gläubigerversammlung soll binnen einer Frist von nicht mehr als 20 Tagen seit der Veröffentlichung des Konkurseröffnungsbeschlusses bestimmt werden. Gläubiger aus Urkunden oder Inhaberpapieren müssen diese zur Verfügung des Verwalterz mindestens 2 Tage vor der Versammlung niederlegen. Die Gläubiger können persönlsch er. scheinen oder sich durch einen gehörig bevollmächtigten Anwalt oder ihren gesetzmäßigen Vertreter vertreten lassen (85 185 ff. der hrasilianischen Konkursordnung vom 2. Juni 1963). Bie meisten Kon⸗ kurgeröffnungen pflegen hier durch Vergleiche erledigt zu werden. Die Benachrichtigung der auswärtigen Gläuber geschiebt in der Regel durch deren Agenten und durch die Banken. (Bericht des Kaiserlichen Kon⸗ sulats für das Amazonenstromgebiet.,)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 11. Februar 1913: Ruhrrevler Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestelltt 2301641 12 862 Nicht gestelltt. — ——