wie früher, um auf ein richtiges Studium der Kandidaten zu wirken. Meine Herren, die Verfügung, von der mehrfach die Rede gewesen ist, beruht auf dem Grundsatz, daß die Lehrfreiheit und Lernfreiheit auf den Unwversitãten vollkommen aufrechterhalten werden soll, und deshalb ist darin gesagt, der Student solle für den Gang seiner Studien Freiheit der Wahl haben. Wenn er nun eine Wahl trifft, die vlelleicht anders ist, als andere sie für richtig halten, so kann sie trotzdem noch immer zu einem richtigen Ziel führen. Denn es können sehr gut verschiedene Methoden angewendet werden, die alle dazu führen, daß man sagen kann: es ist eine genügende Vorbereitung für das Examen. Das zu prüfen, bleibt dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ebenso wie früher überlassen. Nur hat er jetzt einen weiteren Splelraum. Früher war er an gewisse Regeln gebunden, und die bestehen jetzt nicht mehr. Wenn jetzt ein Student seinen Studiengang gewählt hat, so ist der Vorsitzende vollkommen in der Lage zu sagen: wenngleich der Kandidat von dem früher üblichen Studiengang abgewichen ist, so besteht doch kein Grund, ihn zurückzuweisen; dazu läge ein Anlaß nur vor, wenn sich die Studien so bewegt hätten, daß sie überhaupt gar nicht zum Zlele führen könnten, wenn z. B. einer, der Jura studieren sollte, fast gar keine jurlstischen Kollegien gehört hätte, sondern etwas anderes. Dann würde der Vorsitzende sagen können: da ist ja keine Gewähr gegeben, daß der Student überhaupt einen jurlstischen Studiengang, eine juristische Ausbildung hinter sich hat, und deshalb kann er in solchem Falle den Kandidaten nach wie vor zurückweisen. Grschwert oder eingeschränkt gegen früher ist aber die Stellung des Vorsitzenden keineswegs, und deshalb war es nicht nötig, hierüber eine besondere Verfügung zu erlassen.
Der Herr Abgeordnete hat ferner darauf verwiesen, daß die Auf⸗— gaben für die Klausurarbeiten nicht immer Billigung gefunden hätten. Allgemelne Meinung, soweit sie zu meiner Kenntnis ge— kommen ist, ist die, daß die Klausurarbeiten sich sehr gut bewährt haben. Daß hier und da ungeeignete Themata gegeben sind, will ich gar nicht bestreiten. Die Themata, die gegeben sind, werden übrigens nachgeprüft, und es wird erinnert, wenn sie als ungeeignet befunden worden sind. Ich glaube auch mit Sicherheit sagen zu können, daß in der Auswahl schon eine Besserung eingetreten ist. Wir werden bei allen Neueinrichtungen niemals in dem ersten Jahre das Richtige treffen, sondern erst durch Erfahrung. Ich bin auch der Meinung, daß für das zweite Examen Klausurarbeiten keineswegs vom Uebel sein würden. Es spricht sogar vieles dafür, und gerade die, die die meiste Einsicht in diese Dinge haben können, wie die Präsidenten der Prüfungskommissionen, teilen meme Meinung. Klausurarbeiten bestehen für die zweite juristische Prüfung auch in anderen Staaten und bei uns für das Verwaltungs— examen. Daß etwa bei der zwelten juristischen Prüfung ungeeignete Aufgaben gestellt werden könnten, glaube ich entschieden, nicht be— fürchten zu müssen. Denn die Aufgaben würden durch die Prüfungs— kommission gestellt werden, und diese besteht aus besonders aus— gesuchten Beamten, die ganz genau zu erwägen wissen, welches Thema sich für den angehenden Assessor eignet. Daß die nötigen Hilfs— mittel für die Prüfung an Gesetzesterten usw. gewährt werden, ist selbstverständlich. Es soll nicht Gedächtniswesen getrieben, sondern Urteilskraft gezeigt werden. Dazu sind Klausuren sehr dienlich. Aus diesen Gründen denke ich daran, sie einzuführen; wann es geschehen wird, kann ich heute noch nicht sagen.
Nun zu den Anstellungen, die von den Herren mehrfach berührt sind. Ich kann es nur begrüßen, daß Herr Abg. Cassel sich mit den Grundsätzen der Justizverwaltung einverstanden erklärt hat, wie auch einige übrige Herren Redner. Wenn oft behauptet wird, daß man nur das Examen entscheiden lasse, so trifft das gar nicht zu. Das Examen wird mit berücksichtigt. Wenn einer ein gutes Examen gemacht hat und sich in der Praxis gut bewährt, so wirkt beides zusammen. Das ist die Regel. Es ist selten, daß die, die ein gutes Examen gemacht haben, nachher versagen. Kommt es aber vor, so wird er trotz seines guten Examens keineswegs bevorzugt. Also der Grundsatz ist richtig. Wir erfahren durch das Examen und die weltere praktische Tätigkeit, wie die Leistungsfähigkeit des einzelnen ist. Und wenn er sich in beiden Richtungen aus— zeichnet, so verdient er vorgezogen zu werden. Wo sollte das Interesse der einzelnen Herren bleiben, wenn sie von erhöhten Leistungen keinen Gewinn hätten. Der besteht eben darin, daß sie früher zur Anstellung gelangen. Das halte ich für einen absolut richtigen Grundsatz.
Es ist nicht zutreffend, daß tüchtige Assessoren nur in gute Orte kämen. Noch kürzlich ist einer, der besonders gut empfohlen war, in einen ziemlich entlegenen Ort gekommen. Vielfach kommt es darauf an, wohin sich die Betreffenden zur Anstellung melden. Wenn sich jemand nur an einem einzelnen Orte meldet, wird es oft nicht möglich sein, ihn zu berücksichtigen. Es geschieht alles, um möglichst das sachlich Richtige zu treffen. Das ist die Pflicht und die Aufgabe der Justizverwaltung. Anders darf sie nicht vorgehen, von unsachlicher Bevorzugung ist keine Rede.
Was die den Referendaren von den Richtern ausgestellten Atteste anlangt, so ist es richtig, wenn der Herr Abgeordnete sagte, daß die von Bedeutung sein sollen. Es ist nicht gleichgültig, wie der Referendar während seiner Ausbildungszeit auf den einzelnen Stationen sich gezeigt hat. In der Hinsicht verspreche ich mir einen Vorteil von der neuen Einrichtung, daß durchweg Uebungsgruppen bei den Landgerichten eingerichtet werden sollen. Wir haben sie schon bei 83 Landgerichten und gerade die Leiter der Gruppen sollen sich speziell über die Leistungen der Referendare während der ganzen Dauer der Uebungen aussprechen. Wir haben hier elne wertvolle Ergänzung der Zeugntsse, welche die einzelnen Richter in den wechselnden Be— schäftigungsstadien geben.
Es sind noch viele Fragen angeregt worden, aber ich glaube, ich würde die Zeit des hohen Hauses zu lange in Anspruch nehmen, wenn ich mich über weitere Details auslassen sollte. Nur das eine möchte ich noch sagen, daß bei den Verhandlungen, die den neuen Ausbildungeverfügungen vorhergingen, sich ergab, wie schwierig die Sache ist, und wie sehr die Ansichten autseindergehen, wie der eine das für gut findet, was der andere verwirft. Daß eine Besserung nötig und wünschenswert ist, darüber ist man einig. Nun hat die Justizverwaltung unter vielen Wegen einen gewählt, den sie für richtig hält. Sie hat ihn be— schritten und wird ihn fortsetzen. Ergeben sich Schwächen und Mängel, so wird sich das ausgleichen; man wird nicht erwarten kennen, daß eine Einrichtung, die in vieler Hinsicht neues einführt, glei überall Anklang und Zustimmung fiadet. Das habe ich nicht erwartet.
Warten wir aber ab, wie sich alles entwickeln wird. In der Sache glaube ich den richtigen Weg beschritten zu haben. (Bravo)
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der wichtigste Teil der Richter⸗ ausbildung wäre die Ausbildung unserer künftigen Richter in der politischen Nücgratfestigkeit. Der Richter ist heute ein geflissentlich gefermtes Instrument. der Klassenberrschaft., Dieser Engherzigkeil in bezug auf die politische Gesinnung der Richter gegenüber stelle ich sest, daß man in anderen Dingen nicht so engherzig ist. So sind kine ganze Reihe Richter als Strafrichter tärig, die wegen Duells bestraft sind. Bei uns wird die Justiz vielfach als Machtmittel des Staates betrachtet, In vielen Prozessen hat die Justiz die, Wunden, die der Polizeisäbel geschlagen hat, noch vertieft. Die KLlassenjustiz kann nicht geleugnet werden. Die 2000 Urteile während des Streils im Ruhr— revier sind ein Beweis für die Klassenjustiz. Das Machtmittel der Untersuchungshaft ist im Ruhrrevier von den Gerichten in ungesetz⸗ licher Weise in einem Grad angewandt worden, wie das noch me hervorgetreten ist. Charakteristisch ist, daß ein Amtsrichter wegen des einzigen Wortes Streilbrecher, in wiederholten Fällen eine Ge— fängnisstrafe von 6 Wochen erhängt hat. Interessant ist auch, daß ein Angestellter der soziaidemokratischen Pariei bestraft wurde, weil er, ohne zu widersprechen, zuhörte, wie ein anderer eine Beleidigung aussprach. Allerdings kann die Justiz auch milder urteilen. So wurde die in einer politischen Versammsung gefallene Beleidigung »du dummes Schaf, vom Gericht nicht als eine Beleidigung angesehen, weil die Aeußerung aus edlen Motiven entsprungen sei. Die Fälle von Küiassenzustiz sind keine Einzelfälle, sondern sind ymp⸗ tomatisch. Man versucht immer wieder, unseren Begriff der Klassen⸗ justiz mißzuverstehen. Dieses Mißverstehen kann kein gutgläubiges mehr sein. Die Gefährlichkeit der Klassenjustiz besteht darin, daß sie keine verbrecherische, sondern eine soziale Erscheinung ist, und daß die Richter unbewußt das Recht beugen. Wir bezwecken, das Gewissen der Richterschaft zu stärken. Wir klagen die Klassenjustiz an, weil sie ein Mittel ist, um die heutige Gesellschaftsordnung in all ihrer Schädlich⸗ keit zu charakterisieren. Der Terrorismus der Sozialdemokratie besteht dartn, daß sie die Frechheit besitzt, die Interessen der arbeitenden Klassen zu pertteten und sich zu wehren. Das Wort: „Gepriesen sei die Gerechtigkeit, es gibt aber auch Justiz!“ ist bitterbös, muß aber auch heute als Motto für unsere Rechtspflege gewählt werden. In geradezu systematischer Weise werden Organisationen, die ausgepraͤgt politischen Ekgrakter tragen und sich gegen die Sozialdemobratie wenden, begünstigt. Ich frage den Justizminister, ob es ihm bekannt ist, daß der Bund der Landwirte in das Vereinzregister eingetragen ist, obwohl er ein wirtschafkliches Unternehmen zum Zwecke des Ge— winnes ist. Ist dem Minister bekannt, daß ein Verein reichsdeutscher Männer, der als politischer Verein gegen die Sozialdemokratie kämpft, eingetragen worden ist? Diese Eintragungen sind durchaus ungesetzlich. Die Tatsache, daß jeder 6. Mann in Preußen vorbestraft ist, sollte dem Minister Anlaß bieten, auf den Polieimiister einzuwirken, daß die kleinlichen Verfolgungen politischer Vereine usw. aufhölen. In ihrem ganzen Wesen ist die Justiz leider nichts Vorbengendes. Durch die Strafvollstreckung sollte den Gefangenen nicht der Weg zum Wieder⸗ eintritt in die Gesellschaftsordnung verlegt werden. Die beste Justiz ist die politische und soziale Volksgerechtigkeit.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Ich werde mich kurz fassen. Zunächst möchte ich auf die Frage antworten, die der Herr Vorredner direkt an mich ge⸗ richtet hat; sie betreffen die Eintragung in das Vereinsregister. Aus den Verhandlungen des Reichstags habe ich entnommen, daß solche Eintragungen vorgekommen sind, so wie er sie angeführt hat, und daß wegen der Aerztevereine die Frage noch offen ist. Es scheint, daß da noch keine Entscheidungen ergangen sind, daß aber die Sache im Fluß ist.
Der Herr Abgeordnete hat es für unrichtig gehalten, daß der Minister des Innern Anweisungen an die Behörden gegeben hat, sie möchte die Frage der Aerztepereine im Auge haben und gegebenenfalls ihre Ansicht zur Kenntnis des Gerichts bringen. Meine Herren, wenn jedem Staatsangehörigen freisteht, in solchen Fällen, falls er Interesse an der Angelegenheit hat, seine Ansicht zur Kenntnis des Gerichts zu bringen, so ist nicht abzusehen, warum der Minister des Innern anders gestellt sein soll, dessen Geschäftsbereich wesentlich interessiert ist. (Lachen bei den Sozialdemokraten) Bei dem Gericht ist ja durch diese Anregung auch weiter nichts erreicht, als daß es die Frage prüft; die Entscheidung ist natürlich nach wie vor in sein freies, pflichtmäßiges Ermessen und in seine Hand gelegt.
Der Herr Abgeordnete hat auch mit großem Nachdruck betont, daß die nach seiner Meinung zu Unrecht erfolgte Eintragung in die Vereinsregister durch die Justizverwaltung beseitigt werden muß. Nun möchte ich einmal fragen: wenn ich in einem Fall, wo eine richter— liche Entscheidung ergangen ist, Anweisung geben wollte, wie sie be— seitigt werden sollte, welche schweren Vorwürfe würden gegen mich erhoben werden, gerade auch von der Seite (zu den Sozialdemokraten), daß ich so in die Freiheit und Unabhängigkeit der Richter eingriffe! Fällt mir natürlich gar nicht ein, solche An— weisungen zu geben! Die Gerichte sind berufen, die Entscheidung zu treffen. Sie werden sie treffen, wie unsere preußischen Gerichte es tun, der Sachlage und ihrer Rechtsüberzeugung entsprechend. Das ist meine Antwort auf die Anfrage.
Meine Herren, im übrigen bin ich es ja gewohnt, von Herrn Abg. Liebknecht schwere Angriffe gegen die Justizverwaltung zu hören. Bei jeder Etatsberatung ist es so; ich hatte es auch heute nicht anders erwartet. Dabei habe ich die Wahrnehmung gemacht, daß der Herr Abgeordnete, wenn er seine Rede beginnt, verhältnismäßig ruhigen Tones spricht; aber je länger es dauert, desto heftiger werden die Worte, und schließlich kommt es denn in den höchsten Superlativen, bis es mit Terrorismus und ähnlichen Ausdrücken geendet hat. Diese Art Polemik kann man ja natürlich nicht mitmachen. Ich will mich also nur kurz sachlich auf einzelnes äußern, was er angeführt hat, soweit man sich überhaupt darüber äußern kann.
Abgesehen von seinen Ausführungen über die Vereine, war es die „Klassenju stiz“, auf die seine Rede abgestimmt war und dle angegriffen werden sollte. Er hat dabei namentlich auch auf eine mehr oder weniger große Anzahl von Urteilen hingewiesen, die sei es kleinliches, sei es besonders strenges Einschreiten dartun sollten.
Er hat auch gesagt, daß es Richter gebe, die wegen Zweikampfs bestraft seien. Mir ist nicht bekannt, daß es der Fall ist. Was die zum Beweise der Klassenjustiz angeführten Fälle selbst anlangt, so ist ja auch schon im Reichstage, wie der Herr Abgeordnete zutreffend her⸗ borgehoben hat, ausgeführt worden, daß die Urteile der Gerichte in diesen Fällen nicht dasjenige getroffen hätten, was man billigerweise von ihnen hätte erwarten können. Aber nun erwägen Sie: wie ist es denn möglich, auf solche Darstellung, auf Referate hln gewisser—
maßen eine Nachentscheidung zu treffen, ob die Urteile richtig selen.
Das ist doch gar nicht anders möglich, als wenn man den Fall von vornherein in der Gerlchtsverhandlung miterlebt hat oder eine ganz genaue Prüfung, soweit sie noch möglich ist, vornehmen kann. Es sind weiter nichts als Behauptungen. Und nun wollen Sie gegen über der Behauptung, daß in einzelnen Fällen besonders harte, dem
Sachverhaltel nicht entsprechende Strafen derhängt selen, doch beden daß es sehr darauf ankommt, bei welcher Gelegenheit, bei welcher V len, lassung das Wort, welches als Beleidigung aufgefaßt wird fiel . kann eine gewisse Harmlosigkeit, es kann aber auch sehr schoerie Es sein. Ein einfaches Wort der Beleidigung kann schließlich d 263 216 ; en Zu, sammenstoß hervorrufen, gewissermaßen die Erplosion der hoch gespannten Situation herbeiführen. In allen Fällen, wo von . Gerichten zu entscheiden ist, wie eine solche Handlung zu beurteilen ist, müssen die gesamten Umstände mit ins Auge gefaßt werden. Wie soll ich heute sagen, daß in den Fällen, die der Herr Abgeordnete vorgebracht hat, das Gericht nicht richtig vorgegangen sei! Und selbst wenn ich es könnte, wäre ich auch noch nicht in der Lage, etwas anderes zu tun. Die Gerichte haben entschieden, und dabei bliebe ez für uns alle, auch für Herrn Abg. Dr. Liebknecht. Heiterkeit)
Einen breiten Raum nahm wieder der Ruhrstreik ein. Herr Abgeordnete hat selber schon erwähnt, daß wir uns im vorigen Jahre eingehend darüber unterhalten haben. Er ist mit der Gerichtz⸗ judikatur nicht zufrleden. Die Mehrheit des hohen Hauset schien mir im ganzen damit sehr einverstanden gewesen zu sein; und das hat auch wohl seinen guten Grund. (Zurufe bei den Soꝛialdemokraten⸗ Es hat sich damals um sehr gefährliche Ausschreitungen gehandeln und daß die Gerichte so eingeschritten sind, war ihre Pflicht. (Sch richtig! rechts) Also was wollen Sie mit ihren Angriffen?
Nun haben Sie noch einen Vorgang aus der Strafvollstreckun angeführt, den ich noch erwähnen möchte; denn es ist gesagt worden: das wird nicht vergessen werden. Diese Strafvollstreckung richtete sich gegen eine Frau, die einen Säugling hatte. Es ist doch nicht das erste Mal, daß in solchem Falle eine Strafe vollstreckt worden ist. Im Gefängnitzreglement ist vorgesehen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Die Verurtéilte kann Strafaussetzung beantragen; diese wird immer berei willigst gewährt werden. Die Ge fãängnig⸗ verwaltung hat kein Interesse daran, Frauen mit kleinen Kindern ins Gefängnis aufzunehmen; ja es ist ihr sogar unerwünscht. Denn sie hat dann besondere Vorkehrungen zu treffen, die Frau muß Zusatznahrung bekommen, für das Kind muß besonderz gesorgt werden, es muß unter ärztlicher Aufsicht ge. stellt werden, das Kind muß gepflegt werden, solange eg da ist. Wenn die Frau sich freiwillig zum Strafantritt meldet, keinen Strafaufschub verlangt, so würde ihre Zurückweisung nicht zu recht. fertigen sein. Das Kind hat sicherlich nicht darunter gelitten, es is was äußere Pflege anlangt, gut aufgehoben gewesen. Es sind noh einige andere Dinge von dem Herrn Abgeordneten hervorgehoben worden; ich kann die Einzelheiten nicht wiederholen, ich weiß sie nich gar nicht mehr. Ich möchte nur sagen, daß seine Schlußbemerlun, daß ein Terrortsmus gegen den Richter und den Beamten überhaupt herrsche, damit die sozialdemokratischen Bestrebungen bekämpft würden, doch eine ganz unerhörte Behauptung darstellt. Es erfolgt in keiner Weise irgend eine Einwirkung auf gerichtliche Instanzen, diese haben verfassungsrechtlich nach eigenem pflichtmäßigen Ermessen zu ent⸗ scheiden. So wird es gehandhabt. Die Behauptung, die Richter seien gar nicht im Stande, ihre Aufgabe richtig zu lösen, weil sie einem anderen Milieu entnommen seien, weil sie nicht ver⸗ stehen könnten, wie den Anderen zu Mute set, soll also nunmehr so verstanden werden, als vb die Richter eine gewisse Ungeschicklichkeit zeigten und nicht in der Lage wären, sich in andere Verhãͤltnisse
Der
hineinzuversetzen. Daß sie böswillig so handelten, wird nicht be⸗
hauptet. Das hat man früher wohl getan, davon ist man aber zurückgekommen. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Wo, wo?) Die neuere Theorie ist, daß man sagt: die Richter verständen das nicht zu machen. Ja, das sind doch Behauptungen, auf die man weiter nichts sagen kann, als: wie wollen Sie das beweisen? wie wollen Sie das nachprüfen? wie können Sie denn in die Richterseele so hineinsehen? Der Richter tut seine Pflicht. Die preußischen Richter sind wirklich so, daß sie nach bestem Ermessen unpartetisch handeln. (Lebhafter Beifall Damit möchte ich eigentlich schließen. Ich möchte nur noch das eine sagen: wenn der Herr Abg. Dr. Liebknecht von Vorurteilen sprach, so möge er doch mal in sich gehen, ob er denn frel von Vor— urteilen ist. (Sehr richtig! rechts) Und wenn er geendet hat mit einem Hinweis auf ein Zitat aus Shakespeare: eine solche Mahnung, wie sie dort gegeben ist, brauchen unsere Richter nicht! Unseren Richtern braucht nicht erst gesagt zu werden, daß sie unparteiisch und gerecht urteilen sollen, das tun sie ohnehin. (Lebhafter Beifall.)
Darauf vertagt sich das Haus.
Persönlich bemerkt
Abg. Da armann (nl): Der Abg. Liebknecht hat u. a. be⸗ hauptet, daß ich im vorigen Jahre ausgeführt hätte, daß für die Richter die Staatsraison die Richtschnur bilden müsfe. Ich habe selbstverständlich das Gegenteil gesagt und gegenüber den Vorwurf ausgeführt, daß die Sozialdemokraten froh sein könnten, daß sie auch unter dem Dache unserer Justiz ständen, und daß sie vor dem Richter ebenso behandest würden wie alt anderen Leute. Etwas anderes würde ich ebenso mißbilligen, wie jeder rechtlich denkende Mann. — * .
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Wenn auch nicht der Justij— minister, so ist es doch der Minister des Innern, der seine Auffassung den Gerichten mitteilt. Wenn der Abg. Haarmann glaubt, daß ich ihn falsch zitiert hätte, so beweist er nur, daß er sich felbst nicht ber, standen hat.
Abg. Da arm ann (ul.): Ich bin nicht Advokat und daher nicht gewandt genug, darauf zu antworten. (Abg. Hoffmann: Aber Staatsanwalt! Die sind doch sonst nicht soh
Schluß 5iz Uhr. Nächste Sitzung Montag, 11 Uhr. Justizetat.)
Bauwesen.
ubilänns.-Architetturgussteltung Berlin 131
Di gl seh iich n Berlin in, den zn s eln hänge an gf: Bahnhof stattfindende Große Berliner Kunstausstellung wird in 86 . Jahre im Zeichen des 265 jährigen Regierungsjublläums Se ir Majestät des Kaisers und Königs . Das gilt lnsbeson ei n die der Großen Berliner Kunslausftellung angegltederte Archi wird. abteilung, die auch eine rückblickende AÄusstellung enthalten diesen Diese wird von den Architekten March und Brurein in den fig ln Zweck in die Viertelkreiszwickel des Ausst üngsgebäudes egen eingebauten Räumen eingerichtet. Die Ausstellung der Dent oder von Bauten, die auf Anregung des Kaisers entftanden 4. von Bauten, an denen der 7 befonderen Anteil genen gn im und die in den letzten 25 Jahren ausgeführt ind i d ham sogenannten Blauen Saal statt, der vom Ärchitekten Bo . um umgehaut wird. Die Große Berklner Kunstausstellung Pfingsten eröffnet werden. *
Statiftik und Volkswirtschaft.
Zusamm en st
ellung
der im 5. Viertel des Rechnungsjahrs 1912 in den freien Verkehr des Inlandes abgefertigten zoll zuschlags⸗ pflichtigen Tabakblätter und Zigarren.
Ursprungs länder
kEg9g
Reingewicht Wert
Unbearbeitete Tabakblättern)
Ducrchschnitts⸗ wert eines Doppel zentners
S6. Ms.
—
Griechenland Italien Niederlande.
Desterreich⸗ Wngarn
Rußland. Türkei . Algerien. Tunis. Britis Britis China. Java. Borneo Sumatra. Uebriges Indien) Philippinen. Brasilien.
Uebriges Brstisch Amerika (Neufundland usw )..
Columbien Cuba Mexiko
,, ., Venezuela ö Kentucky..
Virginia (Carolinch
Maryland Ohio.
Uebrige Vereinigte Staaten
von Amerika. Andere Länder?)
Im 3. Viertel des Rech⸗ nungsjahrs 1912...
ndien⸗ alakka.
grꝛiederlandisch ;
Hominikanische Republit
59 K 35
16
104!
9 9
ö 147 920 J 111976
ö 46401 J 1517 1073 71 k 78 666 3257 ; 69 705 6 237 028 72 234 3 047 307 11774 521
14797 26 274 35 492 2464519
28 208 24 853 678 188 677733 396 294 779101
1648164 106 425
15 085 7 1044901
8537 43 471 73
16 212 10516 65
332 41 762 118 98 006 66 76773 69 145 17728 119 24 498 533
32 149 41
4980 153 63 582 91 142 410 386
178 II 596 89 3 445 610 146
8 868 705 296 314
3851 195 215 340 706 81 886 16 311 1404808 219 750 93 721
ol 85
413 304 1655
17 243 829 30 251 268
Ursprungs länder
Rein⸗ gewicht kg
. i garren Durch⸗ Wert Stückzahl
schnittg⸗ wert von 000 Stück
—
Belgien. Frankreich ⸗ Großbritannien Italien Niederlande.
Desterreich · Ungarn
Schweiz
451 53 251 20 719 8363 25 965 7736
Irltisch Malatta⸗?. 85
Sumatra
sießriges Niederlãndisc
Indien ).. hilippinen . rasilien Cuba. Mexiko
Uebrige Vereinigte Staaten von Amerika
Andere Länder)
Im 3. Viertel des Rech⸗ nungsjahres 1912.
) Außerdem:
6
5 563 15216 , 6 853.
8 65 45455 . D, 3 176 375,
hi gõ 1 735 534
267 636 6 33 33d
1 155 1543 155, 65 11 639 . 16 75
175 025 585 156 2 305 468 161. 76 ei 2 1435 954
5481 25 . 22 339
54 924
3015 19173
4710 1314
90 700 12
.
29 263 16 887 795,
Zollzuschlagspflichtige Abfälle von Tabakblättern, die von Her⸗
stellern zigarettensteuer
den freien Verkehr a
führungsbestimmungen I909):
vom 15.7 12773 für
) Darunter Seedleaftabak
9 4
zusammen 166 777
flichtiger Waren weiterverkauft und in gefertigt worden sind (5 25 der Aus—⸗ zu 55 1 bis 11 des Tabaksteuergesetzes
kg Tabakstaub und Tabakgrus (Sollzuschlag: 23 4
142.
5 2065 . 9 158 12
595 kg im Werte von
Sh8 MS, 1239 1386 611 .
1 *.
kg im Werte von 188 759 4.
) Mit Mengen unter 1006 kg (10 42) Tabakblälter bejw. unter 10 000 Stück Zigarren.
) Zum Tell ‚Niederländisch Indien! ohne nähere Angabe.
Berlin, den 15.
Februar 1913.
Kaiserliches Statistisches Amt.
Delbrück.
Sandel und Gewerbe. Konkurse im Auslande.
Rumänien.
Am ts bezirk des Galatzer Kon sulats.
Fallite Firmen
— —
Wohnort
Anmeldung Verifikation der der Forderungen Forderungen bis am
David Weißmann
— ————
dandelggericht
—
Ga latz
7.20. Febr. 1913
14.27. Febr. 1913
Name des Falliten
Anmeldung Schluß der
der Forderungen Verifiierung bis am
1 ö
96 Rosman, J ukarest, Str. Sm ürdan 14 Ogegr Maller, Butarest, Str. Sf. Joniea Nr. 6
6.19. März 15sz
5. 18. März 1913
4. / 17. März 1913
1.14. März 191
1
Moratorien in Rumänken.
A. B. Spinner, Bu karest, Str. Decebal 3 (6 Monate ab 29. Januar] IJ. Februar 19133. ;
Abr. Einhorn u. Co, Bukare st (6 Monate ab 29. Januar 1I. Februar 1913).
Gerichtliche Zwangsvergleiche in Rumänien.
Lupu Miche lsohn, ab 29. Januar 11. Februar 1913.
Sol. Bacal, ab 29. Januarsi 1. Februar 1913. Der Termin für Prüfung der Forderungen im Konkurse H. Rosenfeld, Bu karest, Str. Patriei, wurde auf den 23. Februar / 8. März 1913 vertagt.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikett am 15. Februar 1913:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier ; Anjahl der Wagen ?
Gellellllt 12134 Nicht gestellt. 1685 .
am 16. Februar 1913:
Gestellt . 838348 Nicht gestellt. —
— Das am 31. Oktober vorigen Jahres beendete Geschäftgjahr der Adlerwerke, vorm. Heinrich Kileyer . G. furt 4. M., schließt lau Meldung des WB. T. B. einem Reingewinn von 4 078233 60 einschließlich 426 340 Vortrag aus dem Vorjahre ab, wobei die Abschreibungen mit 1448 8.5 4 (im Vorjahre 1 109 509 6), die Handlungsunkosten mit 1262774 ½6 (im Voriahre 1122 45360 4) angesetzt und dem Delkrederefonds wiederum 36 9000 S zugeführt sind. Laut Beschluß des Aufsichtsrats soll der auf den 17. Mär; einzuberufenden Beneralversammlung der Aktlonäre eine Dipiden de von 36 Prozent wie im Vorjahre) borgeschlagen, der Pensionsfondz der Beamten wie der Fonds für Wohlfahrteinrichtungen wiederum mit 160 0600 4 bezw. 40 000 a dotiert werden und die Rückftellung von 2560 066 4 für Neubauten sowie von 10 9900 „S6 für die Talonsteuerreserve bean⸗ tragt werden. Der nach Abzug der satzungs, und vertrags⸗ mäßigen Tantiemen verbleibende Betrag! von 548 979 s gegenüber 126 340 ½ soll vorgetragen werden. Ferner ist beschlossen worden, das Grundkapital der Gesell⸗ schaft jum Zwecke von Betriebserweiterungen und der Erhöhung der Mittel um nominell 5 Milfionen Hark auf 3 Mikfionen Mark ju erhöhen, worüber ebenfalls die Generalerfammlun zu beschließen haben wird. Es ist beabsichtigt, die neuen, volle nn. zujahlenden Aktien à 1000 „ den Besftzern der alten Aktien im Verhältnis von 3: 8 zum Kurse von 1890 , im April d. J. zum Bezuge anzubieten. Die neuen Aktlen follen an dem Ertrage des Geschäftsjahres 1912/13 zur Hälfte teilnehmen.
— Der Bericht der Direktion der Baverischen Notenbank München über das abgelaufene Geschäftsjahr äußert fich u. 9. Hie Betriebsmittel der deutschen Notenbanken waren während des abge⸗ laufenen Jahres fast unaufhörlich vollauf beschäftigt und, wie die vlel⸗ fachen Ueberschreitungen der steuerfreien Kontingente beweisen, mit⸗ unter sogar auf das äußerste angespannt. Die von der Bayerischen Notenbank für 1912 zu bezahlende Notensteuer ist die höchfte, die feit Bestehen des Instituts überhaupt zu entrichten war. Vie Ver— wendung der Mittel erfolgte zu hohen Zinssätzen und ergah finanziell reiche Erträgnisse. Andererseits feblte es im Bereich der deutschen Bankwelt auch nicht an den üblichen Begleiterscheinungen erregter Zeiten. Bei Beurteilung dieser Vorkommnisse darf indessen nicht üͤbersehen werden, daß kritische Zeiten auch säubernd und reinigend wirken und hierdurch gesünderen Zukunftsverhältnissen Raum schaffen. Die Bilanz von 1912 gestattet nach den Ueberweisungen an die Reserve die Verteilung einer Dividende von 12 55. Ausweislich der nach §5 8 des Reichsbankgesetzes veröffentlichten Wochennachweise ergeben sich als Verhältnis der durchschnittlichen Bardeckung zur durchschntttlichen Notenzirkulation nach S 44 Ziffer 3 44457 0, nach § 9 des Reichsbankgesetzes 50 48/09. Der Durch⸗ schnittsbetrag der ungedeckten in Umlauf befindlichen Banknoten nach § 9 des Reichsbankgesetzes beziffert sich auf 31,7 Millionen Mark, der Durchschnittsbetrag der metallisch ungedeckten in Umlauf be⸗ findlichen Banknoten auf 35,5 Millionen Mark. An Banknoten waren durchschnittlich in Umlauf 63,9tz Millionen Mark.
— Die württembergischen Staatseisenbahnen verein- nahmten im Januar 1913 bei einer Betriebslänge von 2099 m li. V. 2088 km): 6 0940090 „ (gegen endgültig mehr 284 643 M). Einnahme vom 1. April 1912 bis letzten Januar 1913: 72 826 000 4. (gegen endgültig mehr 2 343 917 S6). — Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Ginnahmen der Oe sterreichifchen Südbahn vom 1. bis 10. Februar: 3 682 296 Kronen, gegen die endgültigen Ein⸗ nahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Prebreinnahme 108 343 Kronen und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 338 079 Kronen, — Die Einnahmen der Anatolischen Eifenb ahnen für die ersten vier Wochen des laufenden Jahres betrugen insgesamt 1L 004 602 S6 (43 525 ½½ Zunahme gegenüber 19125. — Die Ein⸗ nahmen der Mazedonischen Eisenbabhn für die ersten vier Wochen des laufenden Jahres betrugen insgesamt 260771 4A (87 357 ½ Zu⸗ nahme gegenüber 1912).
— Der Verband von Fabrikanten isolterter Leitungs⸗ drähte berechnet laut Meldung des . W. T. B.“ aus Berlin bon heute einen Kupferzuschlag von 0 So S pro Quadratmillimeter Kupfer⸗ querschnitt und 1000 im Länge.
— Der Aufsichtsrat der Deutschen Jutespinnerei und
Weherei beschloß laut Meldung des Wr T B. aug Dresden der für den 5. April einzuberufenden Generalversammlung aus dem sich nach Vornahme der Abschreibungen ergebenden Reingewinn in Höhe von 687 144 M gegen 641 890 M im Vorjahre die Verteilung einer Dividende von 20 Go, wie im Vorjahre, vorzuschlagen. = Der Aufsichtsrgt voön Johann C. Tecklenborg A.-G. Schiffswerft und Maschinen fabrik in Bremerhapen und Geestemünde hat laut Meldung des W. T. B. in seiner vor— gestrigen Sitzung beschlossen, von dem Betriebs gewinn vro 1912 etwa 360 000 4 für Abschreihungen zu verwenden fowie 150 000 6 dem Spezialreservefonds zuzuführen und der am 13. März stattfindenden ,, die Verteilung einer Dividende von og vor- zuschlagen. Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Der Montagg⸗ Revue zufolge hat die Oesterreichlsche Kreditanstalt zusammen mit der Niederöster⸗ reichischen Escompte⸗Gesellschaft und dem Wiener Bankverein die Brauereien Dreher in Schwechat und Mautner in Si. Marx zur Umwandlung in eine Aktiengesellschatt erworben. Das Aktien. kapital der künftigen Gesellschaft wird 50 Millionen überschreiten. Die Aufnahme welterer Brauereien in die Gesellschaft ist geplant.
Fonds⸗ und Aktienbörse.
Berlin, den 17. Februar. Die fortdauernde Unsicherheit, in welcher sich die Börse nun schon seit längerer Zeit befindet und die jede lebhaftere an, unterdrückt, beginnt allmählich eine ungünstige Wirkung auf die Börse auszuüben. Auch heute überwogen Reahi— sationen, die namentlich auf dem Bergwerksaktienmarkte flarke Rück. gänge herbelführten. Ehenso hestand Verlaufslust für Canada Pacifie= aktien. Das Geschäft blieb in engen Grenzen. Der Privaldiskont notierte Hd Oso. 4
4
2 Berliner Warenberichte. , . .
Berlin, den 17. Februar. Produkten markt. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 000 Kg) in Mark. Weisen, nländischer 194 00-197, 90 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 200,090 bis 208 73 293.560 Abnahme im Mal, do. II I- 2Ij 50 Abnahme um Juli, do. 205, 9 – 205,59 übnabme im September. Fest.
Roggen, inländischer 166,50 167609 ab Bahn, Normalgewicht 12 g 174,5 175 50 Abnahme im Mal, do. I78 S5 - 176.15 Mi- nahme im Juli. Fest.
Hafer, inländischer fein 180 00 — 198 00, mittel 164 00 179,00 ab Bahn und Kahn, Normalgewicht 450 g 172,23 - 1725490 Abnahme im Mai. Fester.
Mais, runder 151, 09-153, 00 ab Kahn, amerlkan. Mixed 163, 09 – 156, 00 ab Kahn. Ruhig.
Weizenmebl (per 100 Eg; ab Bahn und Speicher Nr. 00 5 n. cb Bab Eyellzer
oggenme per 100 kg ahn und er Nr. 0 und J gemischt 20 80 = 23,20. Gtwas fester. . Rüböl für 100 Rg mit Faß 66, 20 - 66, 40 Abnahme im laufenden Monat, do. 65,70 Abnahme im Mal. Matter.
Ber lin 15. Februar. Marktpretise nach Ermittlungen des Königlichen Polizelpräsidiumg. (Höchste und niedrigste Preise. Der Doppelientner für: Weizen, gute Sorte ) 19 60 , 19, 514 16. eizen, Mittelsorte Y 19, 48 6, 19, 2 6. — Weizen, geringe Sorte ) 19. 36 , 1339 6. — Roggen, gute Sorte )) 16,60 1, — „4. Roggen, ,,,, t = Sp, — — 46. — Roggen, geringe Sortef) — — , Futtergerste,
Vfer, te
— 46.
. oh
Al.
*
1 kg 240 S, 1,
3,6 2.80 , 160 S. — Barsche 1 Rg 2 kg 3,20 , 1,60 S. — Bleie 1 Eg 1 Krebse 69 Stück 24, 00 Mt, 4.00 4. t) Ab Bahn. ) Frei Wagen und ab Bahn.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehm arkt vom 15. Februar 1913. (Amtlicher Bericht.)
Rinder; Für den Zentner: Ochsen: I) vollfleischige, aus⸗ gemastete, höchsten Schlachkwerts, ungejocht, Lebendgewicht 19 -= 51 , Schlachtgewicht 84 83 ς, Y) vollfleischige, ausgemästete, im Alter von 4 — 7 Jahren, Lg. — 6, Schig.—— As, 3) junge, sleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete, Lg. 44-47 , Schlg. 80 — 85 , 4) mäßig genährte junge, gut genährte ältere, Lg. 40 —–42 66, Schlg. 5. 75 ½υ. — Bullen: i) vollfleischlae, aug⸗ gewachsene höchsten Schlachtwertg. 8g. 49-50 M, Schlg. 81— 83 „6, ) vollfleischige jüngere, Lg. 44 -= 47 , Schlg. 79—- 81 S, 3) mäßig genährte jüngere und gut genãhrte ältere, Lg. 0 - 43 60, Schlg. 75 — 81 6. — Färsen und Kühe: 1) vollfleischige, auggemäͤstete Färsen höchsten Schlachtwerts, g 46 48 0. Schlg. 77 —= 80 6, 2) vollfleischige, ausge⸗ mãäste te Kühe höchsten Schlachtwerts, bis zu 7 Jahren, g. 43 —=44 6, Schlg, 756 — ds, Y) wältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Faͤrfen, Lg. 38-4090 S, Ehr 9. 73 4dο, 4) mäßig genährte Kühe und Färsen, Lg. 34 - 35 4, Schlg. M 66 , 5) gering genährte Kühe und Färsen, Lg. bis 33 , Schlg. bis 73 6. — Gering genährtes Jungvieh (Fresser), Lg. 33 42 , Schlg. 76 = 84 (.
Kälher: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, debendgewicht 0. 105 S6. Schlachtgewicht 129 -= 1560 , Y) feinste Mastkaͤlber, Lg. 6. — 69 66, Schig. 12 115 S, 3) mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber, Lg. 60 — 54 , Schlg. 100 =107 4, 4) geringe Mast. und gute Saugkälber, Lg. 516-58 4, Schlg. 95— 162 46, 5) geringe Sauglälber, Lg. 40-52 W chln 7395 ½.
Schafe; Für den Zentner: A. Stallmastschafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel, Lebendgewicht 42 = 46 t, Schlachtgewicht S6 4 6, 2) ältere Masthammel, geringere Mastlämmer und gut genährte junge Schafe, Lg. 38— 41 , 6. 78-84 S6, 3) mäßig genäbrte Hammel und Schafe (Merischafe), 2g. 32— 38 S, Schlg. 6881 S. B. Weidemastschafe; 1) Mastlämmer, Lg. — — 4 , Schlg. — A4, 2) geringere Lämmer und Schafe, Lg. —— ,
Schlag. —— M Schweine: Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr. Schlachtgewicht — 40
Lebendgewicht, Lebendgewicht —=—— , ö von 240— 300 Pfd. ebendgewicht,
vollfleischige Schweine Lg. 63 —=64 S6, Schlg. 79-80 , 3) vollfleischige Schweine von 209 240 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 82 = 63 6, Schlg. 77 -= 79 6, 4) vollfleischige Schweine von 160 — 200 Pfd. Leben dg wich, eg 60 62 A*, Schlg. 75 — 77 „, 5) vollfleischige Schweine unter 169 Pfde La. 58 –59 4A, Schlg. 72 —– 74. M, 6) Sauen, Lg. 60 — 61 4, Schlg. 5763 A.
Auftrieb: Rin der: 4764 Stück, darunter Bullen 1291 Stück, Ochsen 2z06 Stück; Kühe und Färsen 1267 Stück; Kälder 1257 Stück; Schafe 10 155 Stück; Sch we ine 10 718 Stück.
Marktverlauf:
Das Rindergeschäft wickelte sich langsam ab.
Der Kälber handel gestaltete fich ruhig.
Bei den Scha fen war der Geschäftsgang glatt. Etwa 400 gute Lämmer brachten Preise über höchster Notiz.
Der Schweine markt verllef ruhig und wurde geräumt.
Berlin, 15. Februar. Bericht über Spetsefette von Gebr. Gause. Butter: Die Nachfrage nach allen Qualitäten ist rege und konnten die Einlieferungen ohne Schwierigkeit geräumt werden. In feinster reinschmeckender russischer Butter ist lebhaftes Geschäft. Die heutigen Notierungen sind: Hof. und Genossenschafts butter la Qualität 132 - 134 M, 11a Qualität 128 - 135 9. Sch m alz: Geminnverkäufe führten im Laufe der Woche einen Preisdruck herbei, welcher jedoch nur vorübergehend war, da die mäßigen Schweine zufuhren zu neuen Käufen behufs Deckung des Bedarfs anregten, was wieder ein Antiehen der Preise veranlaßte. Die heutigen Notierungen sind: Cholee Western Steam 64 J = 654 , amerikanisches Tafelschmalʒ Borussig 66 . Berliner Stadtschmalf Krone Soj -= * p, Berliner Bratenschmalz Kornblume 66H — 72 M. — Speck: Ruhig.
gef menen ren,, Mar Ger et, rkefabrikate un ülsenfr e von a ö Berlin. Die Tendenz in Kartoffel fabrikaten hat sich t verandert. Rohe reingewaschene Kartoffelstärke 1450 4, Ja. Kartoffelstarke Prompt 286-29 Æ,, Ta. Kartoffelmebl vrompt 28H - 29 Æ, 11a. Fartoff ' Imehl —— 6, gelber Strup 30-315 1, Kap. Siruy
Wochenbericht für Stärke,
32H33 , GCGrportfiruy 3es 33 , Kartoffelzucker gelb 291 —· 3090 4, Kartoffel jucker kap. 324-33