alle einzelnen Wunsche eingehen, Aus dem Verbandunterstlittzungs fonds können nur Unterstüßungen an einzelne Beamten, aber nicht an solche Organisationen gegeben werden. Eine Unterstützung dieser Kasse wäre nur möglich, wenn befondere Mittel dafür in den Etat 2 würden. Das würde aber nicht auf die Justizverwaltung beschränkt bleiben können, sondern sich auf alle Verwaltungen ausdehnen müssen. Bisher haben wir solche Einrichtungen nur für die Betriebsverwaltungen. Wegen der ah gemeinen Bedeutung der Sache kann also die FJustizverwaltung allein darüber nicht entscheiden. Es hat sich übrigens immer als sehr schwierig gezeigt, solche Organisationen der Beamten lebens⸗ fähig zu erhalten. Eine Vermehrung der Rechnungsrevisoren wird von uns beabsichtigt; die jetzt im Etat stehenden sieben neuen Stellen sind ein Versuch; wenn er sich bewährt, werden weitere Stellen eingerichtet werden. Dagegen ist es nicht möglich, einem der Revtsoren die Leitung zu übertragen; es ist nicht angängig, daß der eine Revisor den anderen revidiert. Wenn sich Meinungsverschieden . beiten zwischen den zwei Revisoren und einem Gericht ergeben, muß durch eine Direktive Abhilfe geschaffen werden. Was den Rechnungs— rat titel betrifft, so ist schon in den letzten Jahren elne Steigerung der Charakterisierung eingetreten, und es wird nach Möglichkeit damit fortgefahren werden. Die Ernennung zum Rechnungsrat erfolgt bei den Gerichtssekretären nicht später als in anderen Verwaltungen. Wir nehmen das Interesse der Justizbeamten in jeder Richtung nach Kräften wahr.
Abg. Bartscher (Zentr): Ich bedaure, daß die Petition der Kanzleibeamten noch nicht beraten worden ist, denn bei dieser Gelegen⸗ heit wäre es möglich gewesen, eine Reihe von Beschwerden dieser Be— amten zu erörtern. Insbesondere bedürfen die Anstellungs— verhältnifse der Anwärter von Kanzleibeamten einer Verbesserung. Ich bitte den Mintster um Auskunft über die Entschließung der Regierung bezülich der etalsmäßigen Anstellung der Kanzlei · beamten. Bei dieser Gelegenheit empfeble ich auch die Hilftz— schreiber dem besonderen Wohlwollen des Ministers. Die Anrechnung der diätarischen Beschäftigungszeit auf die Dienstzeit wäre dringend zu wünschen.
Ein Regierungskommissar erklärt, daß die Justizver— waltung darüber in Erwägung eingetreten sei, ob nicht das ganze Kanzleimesen von Grund auf geändert werden könnte. Bei der Wichtigkeit dieser Frage würde diese Erwägung jedoch eine gewisse Zeit dauern. Die diätarische Beschäftigung könne auf die Dienstzeit nicht angerechnet werden, das sei auch in allen anderen Verwaltungen nicht üblich.
Abg. Mathis (nl. : Ich erkenne es dankbar an, daß die Re— gierung eine erhebliche Vermehrung der Kanzlistenstellen vorgesehen hat. Ebenso begrüße ich es mit Freuden, daß der Regierungg⸗ vertreter uns eine Aenderung des ganzen Kanzleiwesens in Aussicht gestellt hat.
Die Abgg. Viereck ffreikons.), Dr. Liebknecht (Soz,) und Baerwald ortschr. Volksp) treten gleichfalls für eine Besser⸗ stellung der Kanzlisten und Hilssschreiber ein.
Abg. Faltin (Zentr.): Die Hoffnungen, welche auf die neue Gerichtsvollzieherordnung gesetzt wurden, sind zum großen Teil nicht in Erfüllung gegangen. Durch die neue Gerichtsvollzieherordnung bat sich zwar die Lage der Gerichtevollzieher verbessert, aber für das Publikum sind große Nachteile entstanden. Die Zahl der fruchtlosen Pfändungen hat in erschreckender Weise zugenommen. Der Grund hierfür liegt wohl darin, daß man bei der Auswahl der Anwärter mit zu wenig Sorgfalt vorgegangen ist, und daß unsere Gesetzgebung verschiedene Schiebungsmöglichkeiten bietet.
Abg. Viereck (freikons.) befürwortet die Einführung einer Kontrollinstanz bei den Gerichtsvollziehern.
Abg, Dr. Liebknecht (Soz.): Die Zahl der Hilfsunterbeamten ist, weit höher, als die der etatsmäßig angestellten Unterbeamten. Es wäre interessant, zu erfahren, wieviel Hilfsunterbeamte die Regierung hat. Die Lage der Gefängnigunterbeamten und der Gerichtsdiener bedarf dringend einer Besserung.
Wirklicher Geheimer Oberiustizrat Fritze erwidert, daß davon keine Rede sein kann, daß die Zahl der Hilfsunterbeamten höher sei als die der etatsmäßig angestellten Unterbeamten. Im nächsten Etat werde mit der etatsmäßigen Anstellung der Unterbechmen bei den Gerichten und Gefängnissen in erheblicherem Umfange vorgegangen werden.
Abg. Bartscher (Zentr.): Die Justizunterbeamten sind über die Verbesserungen, die ihnen dieser Etat bringt, sehr erfreut, aber ich möchte doch wünschen, daß die Hilfsarbelterstellen im nächsten Etat ganz verschwinden mögen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): An den Gerichten in Berlin ist die Zahl der Hilfsgerichtsdiener ungeheuer groß. Wenn die Re— gierung in dem bisherigen Tempo der Etatisierung der Stellen sortfährt, müssen die Beamten noch vier Jahre bis zur Be— seitigung der Hilfsarbeiterstellen warten. Tie Vorenthaltung der Teuerungszulage hat die Unterbeamten so sehr verstimmt, daß alle kleinen Mittelchen der Aufbesserung dagegen nicht ins Gewicht . Sich an die Unterstützungsfonds zu wenden, ist für die
eamten unwürdig, und es wird dadurch die Kriecherei hervor— gerufen.
Abg. Bartscher (Zentr): Wie wir zur Unterstützungsfrage und zur Frage der Teuerungszulage stehen, haben wir wiederholt dar— gelegt. Es liegt ja auch schon ein Beschluß des Hauses darüber vor, und es ist nur zu wünschen, daß die Regierung diesem Beschlusse folgt. Herr Liebknecht ist nicht der wahre Vertreter der Unterbeamten; diefe werden vielmehr sagen: Der Himmel bewahre uns vor der sozial— demokratischen Fraktion!
Abg. Viereg (freikons.) bittet um möglichst baldige Revision der Entschädigungssätze für die nebenamtlich tätigen Amtsanwaͤlte.
Abg. Ern st (fortschr. Volksp.) schließt sich dem Vorredner an.
Abg. Faltin (Sentr.) spricht sich für eine Erhöhung der
Stellenzulage bis auf 500 S für die Dolmetscher aus unter be— sonderem Hinweis auf die Schwierigkeiten, in Oberschlesien die ge— eigneten Persönlichkeiten zu finden, die den dort gesprochenen eigentümlichen polnischen Dialekt beherrschen. Akbg. Göbel (Zentr) wünscht, daß die Spannung zwischen den Bezügen der Gefängnisaufseher und denen der Arbeitsaufseher in den Gefängnissen durch eine Erhöhung der letzteren gemildert werde, viel— leicht vermöge der Einführung eines Dienstalteresystems. Allerdings werde dann auch eine Aufbesserung der Gefängnisaufseher nicht zu umgehen sein.
Das Kapitel der Land⸗ und Amtsgerichte wird bewilligt.
Beim Kapitel der Justizgefängnisse wünscht
Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.), daß dle individuelle Behandlung der Gefangenen den Gefängnisgeistlichen übertragen wird, da der Gefängnisdirektor wegen seiner Ueberlastung mit anderen Arbeiten sich damit nicht befassen kann. Der Redner bedauert, daß seine früheren Anträge auf vermehrte Anstellung von Gefängntsgeistlichen im Hauptamt nicht berücksichtigt worden sind. In den Gefängniffen, in welchen die Belegung verhältnismäßig groß ist, sollten hauptamt⸗ liche Stellen für Geistliche beider Konfessionen geschaffen werden. In den Gefängnissen, die dem Ministerium des Innern unterstehen, ist für die religissen Bedürfnisse der Gefangenen besser gesorgt als in den Gefängnissen der Justiwwerwaltung; namentlich fehlt es an einer autzreichenden Zih0l von Erbauungsbüchern. In einer ganzen Reihe von kleineren Gefängnissen ist überhaupt keine Gelegenheit geboten, wenigstens ab und zu dem Gottesdienst beizuwohnen. Der Redner bittet zum Schluß den Minister, den Anträgen auf vorläufige Entlassung mehr als bisher zu entsprechen.
Willicher Geheimer J Fritze: Ich will nicht auf
e werden ja alle Jahre wiederholt.
Geheimer Oberjustizrat Plaschke: Ich kann den Aus— führungen deg Vorredners chre Rückhalt beistimmen, daß die individuelle Behandlung der Gefangenen den Geistlichen übertragen werden muß, und daß die nebenamtlichen Stellen der Geistlichen immer mehr zu hauptamtlichen umgewandelt werden müssen. Dagegen muß ich seinen Ausführungen über die vorläufige Entlassung widersprechen. Bei der Prüfung solcher Anträge kommt es keineswegs darauf an, ob diese von den Gefängniffen der Justizverwaltung oder von solchen des Ministeriums des Innern gestellt werden. Es ist ganz klar, daß viele solcher Anträge abgelehnt werden. So werden bestimmte Delikte von dieser Vergünstigung in der Regel ganz ausgeschlossen. Auch der Vorwurf des Vorredters, daß in, den Gefängnissen der Justizverwaltung nicht genügend für Erbauungsbücher gesorgt ist, ist unberechtigt. Die Ver waltung hat in dieser Hinsicht ihr möglichstes getan. Ich möchte darauf hinweisen, daß eine Vorschrift besteht, daß in jeder Zelle ein Gebetbuch vorhanden sein muß. Ich kann auch versichern, daß von der Veiwaltung, wo irgend möglich, eine Kontrolle ausgeübt wird. Eine ordnungsmäßige Seelsorge ist zweifellos notwendig. Zwischen den Gefangenen und den Geistlichen soll sich ein gewisses Vertrauengverhältnis herausbilden. Aber das stößt häufig auf Schwierigkeiten, da heutzutage ein außerordentlich hoher Prozentsatz der Gefangenen sich der Religion gegenüber überhaupt ablehnend ver— hält. Jedenfalls können Sie überzeugt sein, daß ich dieser Frage meine größte Aufmerksamkeit widmen werde.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die religiöse Beeinflussung der Gefangenen durch die Geistlichen findet gegen den Willen der Ge— fangenen und über das notwendige Maß statt. (Widerspruch rechts und im Zentrum) Regen Sie sich nicht auf, ich mache den Geist⸗ lichen nicht den Vorwurf, bewußt unrecht zu tun; die Herren haben gar nicht das Bewußtsein, daß sie einen persönlichen Druck auf die Fefangenen ausüben. In allen Zellen lingt das Gebetbuch als die allein borgeschriebene Lektüre aus. Die Besserung der Gefangenen, die erstrebt wird, liegt nur in Zerknirschung und Bußfertigkeit, die in dem Gefangenen erzeugt werden soll, damit er dann der Religion leichter zugänglich ist. Ich kenne die Pspchologie der Gefangenen besser. Die Gefangenen werden einseitig im Sinne einer religiösen Bekehrung behandelt. Die ärztliche Versorgung der Gefangenen ist mindestens ebenso wichtig, wie die geist— liche; es fehlt in den Gefängnissen an der nötigen Zahl von Aerzten, namentlich von Psychiatern; darüber hat man hier noch niemals gesprochen, dafür haben die Herren kein Interesse. Wir haben neulich gehört, daß in einem Berliner Gefängnis es an den nötigen sanitären Einrichtungen fehlt. Die mildere Handhabung der Disiplinarvorschriften in den Gejängnissen bewährt sich. Die kleinen Zwerggerängnisse sollten aufgehoben werden; sie werden von Gefängnisinspektoren geleitet, wir wissen aber nichts von der Aus— bildung der Beamten. In der Anstellung der Unterbeamten besteht ein vollkommen ungeregelter Zustand. Der Beamte soll in einem gewissen freundschaftlichen Verhältnis zu den Gefangenen stehen und diese erziehen. Zahlreiche Prozesse zeigen uns aber, wie Unregel⸗ mäßigkeiten und Durchstechereien in den Gefängnissen vorkommen, und lehren ung, daß eine Besserstellung der Gejängnisbeamten not— wendig ist. Die Gefangenen müssen so behandelt werden, daß die Gefahr des Zurückfallens in die Ungesetzlichkeiten vermieden wird.
Geheimer Oberjustizrat Pl aschke: Ich will auf alle Einzel— heiten nicht mehr eingehen. Der Abg. Liebknecht hat neulich darüber gesprochen, daß es in manchen Gefängnissen an den nötigen Klosett. einrichtungen fehle, und aus der Antwort eines Kommissars des Ministeriums des Innern herausgehört, daß es in den Gefängnissen der inneren Verwaltung überall Klosetteimer mit Wasserspülung gebe. Wie denkt sich der Abg. Liebknecht das, wenn in den tausend kleinen Gefängnissen der Justizverwaltung überall Eimer mit Wasserspülung vorhanden sein sollten? Das beruht doch auf absoluter Unkenntnis der Verhältnisse.
Auf Antrag des Abg. von Pappenheim wird die
Debatte geschlossen.
Abg. Dr. Lie bn echt (Soz ):; Nachdem der Regierungs— vertreter in brütker Weise mir absolute Verständnislofigteit vor— geworfen bat., machen Sie Schluß und verwehren mir die Antwort. Danach müssen Sie die Ausführungen des Kommissars für wenig zuperlässig halten.
Das Kapitel der Gefängnisse wird bewilligt.
Nach 5!“ Uhr wird die weitere Beratung des Justizetats auf Mittwoch, 19. Februar, 11 Uhr, vertagt (außerdem Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung).
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ver— besserung der Oderwasserstraße unterhalb von Breslau,
ist nebst Begründung und einer Denkschrift dem Hause der Abgeordneten zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt: U . 8 1 Die Staatsregierung wird ermächtigt, [für den Ausbau der Oder unterhalb Breslau, . 2) für die Anlage von Staubecken, und zwar zunächst eines Staubeckens an der Glatzer Neisse bei Sttmachau, z 18 5900 090 , . zusammen . 36 700 000 900 nach Maßgabe der von den zuständigen Ministern festzustellenden Pläne zu verwenden. Dag Unternehmen erstreckt sich auch auf die Erwerbung a. der für den Bau und die Unterhaltung des Staubeckens in Anspruch zu nehmenden Tongruben und Steinbrüche, b, von Grundstücken, die zur Ausnutzung des Staubeckeng er— forderlich sind. l e. der Fischereien, die mit der Fischerei in dem Staubecken be— hufs einer wirtschafstlichen Fischereinutzung einheitlich zu betreiben sind, d. von Grundstücken, die zur zweckentsprechenden Daichführung eineg Umlegungeveifahrens — 33 insbesondere zu Abfindungs⸗ zwecken erforderlich sind.
§ 2.
Mit der Ausführung der im 8 1 bezeichneten Bauten ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1914 die Provinz Schlesien in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen hat, den Betrag von fünfundsiebenzigtausend (75 00) Mark jährlich dem Staate zu entrichten, soweit die nach Artikel 4 Abs. 4 der Reicht⸗ verfassung anrechnungs fähigen Herstellungs⸗ und Unterhaltungskosten, naͤmlich die Verzinsung und Tilgung des Baukapitals nebst Unter⸗ haltungs⸗ und Betriebs kosten der Oder unterhalb Breslau bis Lebus und des Staubeckens an der Glatzer Neisse bei Ottmachau durch Schiffahrtsabgaben nicht gedeckt werden.
Die anzurechnenden Unterhaltungs⸗ und Betrlebskosten werden hierbei im Verhältnis zur Provinz Schlesien von dem zuständigen Minister jährlich festgesetzt, jedoch nicht über den Betrag' von sechs⸗ hundertfünfzigtausend (650 069) Mark hinaus. Das Bau kapital sst mit 4 vom Hundert zu verrinsen und mit ) vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen.
Die Verpflichtung der Provinz Schlesien beginnt mlt der Er— hebunz der Schiffahrtsabgaben, jedoch nicht vor dem von dem zu⸗ n. Minister festgestellten Zeitpunkt der Beendigung der Bau⸗ arbeiten.
e r uzaus On 1In
Soweit der ze lbelrag eines Jahres d !. entfallenden . Probinz Schlesien 3 .
der Rest in die folgenden Jahre zu übertragen und a 6
Beiträgen der Provinz Schlesien zu decken.
Uebersteigen die Schiffahrtsabgaben in einem? ; anzurechnenden Betriebe⸗ und Unter haltunge konten Re mn gear die zinsung und Abschreibung des anzurechnenden Bautapjtas un wer.
lichen Beträge, ist der Ueberschu
zu verwenden? ersorder⸗
zunächst zur weiteren Abschrelbung des Baukavi sodann nach vollendeter Abschreibung des k Zurückzahlung der vom Staate und der Provinz Ech gl. zur
früheren Jahren seit der Beendigung der B leisteten Zubußen
Guthabens,
en in e, , . auarbeilen ge— nach dem Verhältnisse dez bela t
darnach zur Erstattung der vom Staate derautgabten Bau
zinsen und
schließlich zur Erstattung der von den letzteren sow den Zubußen des Staates und der Provinz Schlesien vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhi der beiderseitigen Zinsbeträge. .
ie von mit 4 ltnisse
Die Verpflichtung der Provinz Schlesien endet, sobald das Bau⸗
kapital getilgt ist.
6 9
Auf die in 81 unter 1 und? bezeichneten Unternehmungen die Vorschristen der 85 7 — 14 des Gesetzes, betreffend die h . und den Ausbau von Wasserstraßen, vom 1. April 1905 (Gesetzsammkt
S 19) und der sz 3 und 4 des Gesetzes, betreffend den
Grund.
erwerb am Rhein Weser⸗-Kanal und am Groß ⸗Schiffahrtweae Berlin;
Stettin, vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 735),
auf das in
5 unter 2 bezeichnete Unternehmen aäuch die Vorschriften der 55 1 bis 17 des Gesetzes, betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hoch wasser⸗ Deich, und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren
Oder, vom 12. August 1905 (Gesetzsamml. S. 335
sinngemäße An—
wendung, wobei alsdann die 5 13 und 14 des Gesetzes vom 1. April
1905 ausscheiden.
In § 11 des Gesetzez vom 12. August 1905 tritt an Stelle dez zuständigen Regierungspräsidenten der Oberpräsident der Probin
Schlesien.
8§8 4
Der Staat kann als Unternehmer des Staubeckens einen ange⸗ messenen Zuschuß zu den Kosten der Unterhaltung und des Betrieheg⸗ der Anlage einschließlich einer angemessenen Verzinsung und Tilgum
des Baukapitals von den
Berechtigten verlangen, Vorteil haben. bemessen.
die von der Aenderung des Wasseiabft Der Zuschuß ist nach dem ausgenutzten Vorteile ju
zur Benutzung der Nelsse und der Sde flusse
Im Streitfalle entscheidet der Bezirksausschuß im Verwaltung
streitverfahren.
8 5. Die Ausführung dieses Gefetzes erfolgt durch die zustãndigen
Minister.
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begrü ndung
wird u. a. ausgeführt:
Die Oder ist auf der Strecke von Kosel bis Breslau auf Grun des Gesetzes, betreffend die Verbesserung der Oder und der Spree sowie die Abänderung des Gesetzes vom? 9. Juss 1866, betreffend ze
Bau neuer Schiffahrts kanäle
Schiffahrtsstraßen, vom gesetzes vom 1.
April
und die Verbesserung vorhandener 5s Juni 1888 und des Wasserstrahen,
1905 kanalisiert. Die Arbeiten anf
dieser Strecke sinden durch die Herstellung eines Umgehungskanals kel Breslau, der bei Bartheln vom Oberwasser der Oder abzweigt und
unterhalb der Hundsfelder
Brücke in das Unterwasser der Alten Oder
einmündet, und durch den Einbau einer Staustufe unterhalb Breͤlau bei Nansern (vergl. Erläuterung zu B Kap. 25 Tit. 17 des Bau—⸗ verwaltungsetats für 1912) ihren Abschluß.
Durch die Kanalisierung
ist auf der Oder bis Ransern eine
Wassertiefe von 15 m gewährleistet.
In der Oder unterhalb Breslau soll eine für die Schiffahrt nutz⸗ bare geringste Wassertlefe von 1,4 m in genügender Breite während der ganzen Schiffahrtszeit — abgesehen von Jahren wie 1901 und 1911 mit außergewöhnlichen Wasserklemmen — geschaffen werden. Hierzu ist für den Verkehr nach Berlin und Stettin? der Ausbau der Oder von Breslau bis F , und die Anlage von Staubecken zur
Gewährung von
Zuschußwasser — und
zwar zunächst die Anlage
eines Staubeckens im Tale der Glatzer Neisse bei Srtmachau nat Für den Verkehr nach Stettin muß die Oder noch unterhalb Fürsten.
berg ausgebaut werden.
den Ausbau bis Lebus bereitzustellen.
Durch dieses Gesetz sind die Mittel sir Die unteren Strecken werden
teils aus Mitteln des Gesetzes, betreffend die Verbesserung der Vor—
flut in der unteren Oder, der 4. August 1904 und des Wasserstraßengesetzes vom
Bober, vom
der Havel, Spree, Lausitzer Neisse und dem
1. April 1905, teils aus Mitteln des Gesetzes, betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser⸗ Deich und Vo flutverhältniffe an der oberen und mittleren Oder, vom 12 August 1905 ausgebaut.
Die Kosten betragen für den Ausbau der Oder unterhalb Bretlau
bis Lebus 13 500 000 .
Die Kosten für das
21 500 000 Æ ermittelt.
Staubecken bei Ottmachau sind auf Zur Deckung sollen 3 300 000 6 verwendet
werden, die durch 5 1 Nr 4 des Wasserstraßeng setzes vom 1. April 1905 für die Anlage eines oder mehrerer Staubecken bewilligt sind lberl. S. 9 der Denkschrift, betreffend die Kanalisierung der Oder bon der Mündung der Glatzer Neisse bis Brec lau sowse die Ausführum bon Ver suchsbauten für die Strecke von Breslau bis Fürstenberg h, Drucksache des Hauses der Abgeordneten, B zu Rr. I6 für 1903 — Hier werden die weiter erforderlichen Mittel mit 18 200 000 46 zu
Verfügung gestellt.
Nr. 3 des Cisenbahnverordnungsblat tg“, herausgegehen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Februar 18915 hat folgenden Inhalt: Allerhöchste Urkunde vom 22. Januar 1913 hett, die von der Gera — Meuselwitz=Wuitzer CGisenbahn. Aktienge sellicht⸗ beschlossene Erhöhung ihres Grundkapitals auf 2750 009 s durch Ausgabe weiterer Aktien im Betrage von 275 060 46. — Aller döchste Erlaß vom 29. Januar 1913, betr. Verleihung des Enteignun gorecht⸗ an, die Staatseisenbahnverwaltung für die Eisenbahn Marne=
Friedrichskoog. —
Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten
4) vom 11. Februar I5i5, JV. 45. ib 63, betr. anstellungsberechtigte ehemalige Militärpersonen. — Nachrichten.
h en. tt in For Auftfieb gebieten
m Best . öorfspiler. .
— —
.
z Mr 44.
Zweite Beilage um Dentschen Reichsanze
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1913.
iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
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Spezialhandel. A. Nach Warengruppen.
1) Mengen.
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Tarlf⸗ ab ⸗ schnitt
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L. Erzengnisse der Land⸗ unnd Forstwirtschaft und andere tierische und pflanzliche Naturerzeug⸗
nisse; Nahrungs⸗ und Genußmittel...
rzengnisse des Acker, Garten und Wie senbanes Erzeugnisse der Forstwirt ˖
k Tiere n. tierische Erzengnisst
Erzeugnisse landwirtschaft⸗· licher Nebengewerbe.
Erzeugnisse der Nahrung. n. Genußmittel⸗Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen.
.Mineralische und sosstle Rohstoffe; Mineralble Erden und Steine.
Erze, Schlacken, Aschen
Fossile Brennstoffe. -
Mineralöle und sonstige fosstle Rohstoffe
Steinkohlenteer, Stein tohlenteeröle und Stein⸗ kohlenteersto ffe
Zubereitetes Wachs, feste Fettsünren, Paraffin und ahnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachswaren, Seifen und andere u ner Verwendung von Felten, Oelen oder Wachs her⸗ gestellte Waren.
Chemische und pharma⸗ eutische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren
Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze n. sonstige Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit nicht genannt
Farben und Farbwaren
Firnisse, Lacke, Kitte
Aether; Altohole, anderweit nicht genannt oder in⸗ begriffen; flüchtige (äthe ·˖ rische) Ole, künftliche Riechstoffe, Riech⸗ und Schönheit mittel (Par- fümerien und kosmttische Mittel) .
Künstliche Düngemittel
Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaren. ;
Chemische n. pharmazentische Erzengnisse, anderwtit nicht genannt
Bearbeitete tierische und pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; Menschenhaare; zuge⸗ richtete Schmuckfedern; Fächer und Hüte.
Seide V Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare ans der Mãhne und dem Schweife) k Andere pflanzliche Spinn⸗ j Buchbinderzeugstoffe, Pant leinwand, wasserdichte Gewebe, Gewebe mit auf⸗ getragenen Schleif⸗ oder Poliermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffe. Watte, Filze und nicht genähte Filzwaren. Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schwelfe) und Waren daraus . Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegen⸗ stände aus Gespinstwaren ober Filzen, anderweit nicht genannt.
Künstliche Blumen aut Ge⸗ spinstwaren, Regen. nnd Sonnenschirme, Schnhe aus Gespinstwaren oder Filzen. .
21 138 9 19 as g3z
13 308
98 346
Ii 164 127 10 Sos og
14673 873 4069 010
1935 8655 1 12 208
3 347 473:
2s gss 500 es
2803 9072 13 023 723 9 12 295 80514
1738 608 2
76 457
39 763
1319 95a 1
705 558 59610
36 5 360
35 396
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520
51 396
abs 283 10 129
55 411, 93 908
714 728 9346
653 563 301 345
937 657 186 331
141 869
86 361
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142 972
642 056 56 687 2200
34 391 366 379
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38 094
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26 166
3 928 675 3 193 886
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zin zos 11 241
51 097 95 455
19 474
10 320
518041
Lags 8 966
294 836
10 285
K. Menschenhaare und Waren daraus, zngerichtete Schmuckfedern, Fächer
d,,
L. Abfälle von Gespinstwaren
und dergleichen. (
6. Leder und Lederwaren, Kürschnerwaren, Waren aus Dirmen..
A. Leder. ö
B. Lederwaren.
C. Kürschnerwaren.
D. Waren aus Därmen
,
7. Kantschulwaren
A. Waren aus weichem Fantschnl
B. Hartkantschuk und Hart⸗ kantschukwaren ;
S8. Geflechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Ausnahme der Ge⸗ hin fetten Geflechte (mit Ansnahme de ern, B. Flechtwaren (nit Ausnahme der Hüte und der Sparteriewarenꝰꝝ) .. Sparterie und Sparterie⸗ waren. . 4 . j 9. Besen, Bürsten, Pinsel und Siebwaren . ; 10. Waren aus tierischen oder pflanzlichen Schunitz⸗ oder Formerstoffen Waren aus tierischen Schnitz· stoffen. Holzwaren Korkwaren K Waren aus anderen pflanz⸗ lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder ans anderweitig nicht ge⸗ nannten Formerstoffen. Papier, pappe und Waren J Bücher, Bilder, Gemülde Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus sossilen Stoffen. IH. Tonwaren J H5. Glas und Glaswaren
EG. Edle Metalle und Waren daraus.
A. Gold (Gold, Platin und
Platinmetalle, Bruch und
Abfälle von diesen Me⸗
tallen, Gold⸗ und Platin⸗ garen,
Silber (Silber, Silbergekrätz,
Bruchsilber, Silberwaren)
AUnedle Metalle und Waren daraus. . Eisen und Eisenlegierungen Aluminium und Alumininm⸗ 1, Blei und Bleilegierungen Zink und Jinklegierungen Zinn und Zinnlegierungen (einschließl. des Britannia⸗ metalls) JJ Nickel und Niaͤellegierungen Kupfer u. Kupferlegiernngen Waren, nicht unter die Ab⸗ schnitte A bis G fallend, anß unedlen Metallen oder aus Segierungen unedler Metalle
Maschinen, elektrotechnische Erzengnisse, Fahrzeuge
Maschinen K Elektrotechnische Erzengnisse Fahrzeuge Jö
Feuerwaffen, Uhren, Ton⸗ werkzeuge, Kinderspiel⸗ e Feuerwaffen. Uhren Tonwerkzenge Kinderspielzeng.
Unvollstündig angemeldete Waren J
Gesamtmenge:
140. Waren aller Art.
außerdem: I. Pferde. ö. 18. Wasserfahrzenge
956
69 316
16771 9266 1485
77
— 20606
3743 3 j64 2 661
233 292 114648 13 013
1397
392
1005
6 saß 542 481 [
12 941 78 814
40307
1007 1775
49 964 3390 5109
24
n iso n w Ii tos
12 gos z
1
4 515
3047
1466
2
1408
35 809
1189 293 199 3174
2247
3 88 4981
173 674 33 738 17 3990
1172
225 5
840
S843 240 541 567
12 520 47977
26740
13 461 1695 197 616
934 ü
166, K 110562
68 l9 26 549
18 416
als ges z on
17 253 50 675 i5ĩ zi
289 266 4999133
10 190 6 S3 121 6665
9 9035 1543 s7 966
18 889
6 187 41
389 957 78 674 lo7 55ß 44
59 794 682 6557 24 277
28 278
3 2386
15 2 2465
172 478
667 49 607
6297
81 007 397 2307 155 941
188
714
658
5 011 936 4797486
22 535
3 930
os 49 188 48 499 971
537 441
64 47