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Löhne zahlen und die tariflichen Arbeitsbedingungen erfüllen. Siet kann auf reichs . Lege manches für die Arbeiter und Arbeit- äber herausgeholt werden. Es müssen sowobl die Interesfen der Ar—
Mißstände vorgekommen sind und noch vorkommen, ist ja von allen Parteien anerkannt. Wir haben ja unsererseits auch schon Anträge auf eine geseßliche Regelung des Submiffionswefens gestellt, wir haben ö n wie die anderen Parteien, den Handwerkern zu helfen. Es gibt eine solche Fülle von Erlassen auf diesem Gebiete, daß man sich da gar nicht zurechtfinden kann. Da kann mancher Fehler unterlaufen, sowohl bei den Gemeinden wie bei den Einzelstaaten. Es herrscht hier ein Buregukratismus, der zu großen Y tan den führt. itunter werden die Zuschläge hingezogen, um auf die Preise zu drücken. Auf dem Handwerkskammertage in Würzburg hat sich der Abg. Rahandt sehr n über diese Mißstände geäußert, wodurch sich ein preußischer Geheimrat veranlaßt sah, den Saal zu räumen. Ich verstehe nicht, weshalb dieser die Worte des Äbg. Rahardt so tea nahm. Ein kräftiges Wort aus Handwerkermund darf nicht berletzend wirken. Wir haben so ziemlich für alle Stände eine Ver⸗
. hat sie nicht. Soll er aber nicht später der Armenpflege anheimfallen, so muß er bei seiner Arbeit auch etwas verdienen. Von diesem Gesichtspunkt muß auch die Sub missionsfrage beurteilt werden. Der Staatssekretär des Innern sagte früher eine eben mm, des Verfahrens zu. In diesem Jahre hat er gesagt, daß er seine Behörde angewiesen habe, den Erlaß des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten zu befolgen. Dieser Erlaß versucht, den Hauptwünschen des Handwerks Rechnung zu tragen. Es sollen bei Bauvergebungen „gegebenenfalls“ e ständige zugezogen werden. Die Zuziehung der Sachverständigen hängt also von dem Ermessen und Belieben der Beamten ab. Ich habe zu den Beamten nicht das Vertrauen, daß sie sehr oft davon Gebrauch machen werden. Nach einem Erlaß sollen die Ausschreibungen tun⸗ lichst in kleine Lose zerlegt werden, damit auch der kleine Handwerker sich daran beteiligen kann. Der Begriff „tunlichst“ ist aber sehr dehn⸗ bar und unterliegt völlig dem Ermessen des betreffenden Beamten. Solange mit dem System des Mindestpreises nicht gebrochen wird, wird man zu einer vernünftigen Regelung nicht kommen. Der Grund⸗ satz, daß unter allen Umständen das heimische Gewerbe z berxücksich⸗ tigen ist, wird sich nicht überall durchführen lassen. Die Tätigkeit des Leipziger Submissionsamtes empfiehlt gerade nicht zur Nachahmung. Bei einem Umsatz von 100 900 46 hat es dem Staate in derselben Zelt Il 90 „ Kosten verursacht. Dabei hat das Amt noch selbständig Arbeiten übernommen. In Sachsen ist man mit diesem Amt nicht zufrieden. Die preußischen Handwerkskammern haben deshalb be— chlossen, mehr als bisher die Vorgänge auf dem Gebiet des Sub— missionswesens mit Aufmerksamkeil zu verfolgen. Auf gesetz lichem Wege lassen sich allerdings nicht alle Schäden aus der Welt schaffen. Alle in Betracht kommenden Teile müssen an einer Besserung zu⸗ sammen arbeiten. In erster Linie muß ein besseres Verhältnis zwischen Handwerk und Beamten geschaffen werden. Dadurch würden Hiele Beschwerden verschwinden. Ich hoffe, daß es uns gelingt, in der TFommission unter Mitarbeit aller Parteien etwas Posttives für das Handwerk herauszubringen.
Abg. Dom bek Pole); In den Ostprovinzen nehmen alle Behörden, sowohl staatliche wie kommungle, gegen einen großen Teil der Gewerbetreibenden eine feindliche Stellung ein. Ja es wird sogar geradezu ein Boykott getrieben. So hat die Ansiedlungs⸗ kommifsion angeordnet. daß bei Polen nichts bestellt werden dürfe. Das ist eine flag ante Verletzung ihrer Befugnisse. Auch das polnische Handwerk muß die TLasten des Staates und der Kommunen mit tragen. Darum darf man ihm auch seine Rechte nicht verkümmern. Im e en sag zum Zentrum wünschen wir eine reichsgesetzliche Regelung. benso verlangen wir, daß die Aufträge nur solchen Arbeitgebern zukommen sollen, die ihren Gesellen und Arbeitern den Lohn zahlen, der tariflich festgesetzt ist. Gine reichsgesetzliche Regelung ist aber wirkungslos, wenn nicht auch der 8 1604 der Gewerbeordnung auf— gehoben wird. Auch wir sind mit der Ueberweisung an die Kom— mission einverstanden und erhoffen daraus er sprießliche Arbeit.
Abg, Dr. Werner Gießen (wirtsch. Vag.) : Es ist un— leughar, daß das Submissionswesen den unlauteren Wettbewerb und das Pfuschertum großgezogen hat. Früher wurden die Arbeiten freihändig vergeben, und man ging erst später zu den Mindest— preisen über. Diese lagen allein im Insereffe der Bureau— krat!nen und des Fiskalie mus Der Mittelstand verlangte des halh der Mittelpreis. Ittzt hat man auf Anregung aut He nd— werkerkreisen den Begriff des angemessenen“ Preises eingeführt. Allerdings hat auch die Einführung des „angemessenen Preises“ ihre Schwierigkeiten; in Sachsen hat das Gewerbe mancha al zum Selbst— kostenpreise arbeiten müssen um nur in die Vergebungen hinein— zukommen. Nach dem Wunsche des Handwerks sollen Submissions⸗ ämter auch in den einzelnen Bundesstaaten eingerichtet werden; es bleibt zu erwägen, ob im Bereich der einzelnen Hand⸗ werkskammern oder in den elnzelnen Provinien. In Slettin ist ja schon eine Stelle errichtet, die im Sinne eines Sub— missionsamtes arbeiten soll. Auch unsere Partei hat zu dem Sub— missionswesen in einem Initiativantrag Stellung genommen; wir sind für Kommissionsberatung der sämtlichen zu dem Gegenstand eingebrachten Anträge. Wenn keine reichsgesetzliche Regelung möglich ist, muß doch mindestens danach getrachtet werden, Richt:. linten zu finden die für das Reich und die Einzelstaaten gelten. Es sollte die Vergebung in kleineren Losen erfolgen. Natürlich darf dar⸗ über die erzieherische Arbeit im Handwerk selbit nicht vergessen werden. Ohne ausgiebige Gesetze ist auch für den Mittelstand, fuͤr das Hand— werk nichts zu erreichen. Man muß nicht nur das Kapital „pfleglich behandeln“, sondern auch das Handwerk und das Gewerbe. Die von den Ministern herausgegebenen Erlasse müssen von den unter— geordneten Behörden auch entsprechend beachtet werden. Das Liebes= werben des Hansabundes um den Mittelstand ist bier heute wieder— holt werden. Bisher hat der Hansabund für den Mittelstand nichts getan, sein Liebeswerben kommt mit etwa so vor, wie die Predigt des Fuchses an die Hühner.
Werner ⸗ Hersfeld (J. Reformp.): Die ergangenen Erlasse werden nicht befolgt von den Behörden, well der Geift in der Verwaltung nicht der richtige ist. Die Festsetzung eines „an— gemessenen Preises! wäre immerhin ein Fortschritt für das Hand— werk. Die Regiebauten sind gerade der Ruin des Mittelstandes, zur Ausdehnung dieser Form der Staatsarbeiten werden wir die Hand nicht bieten., Daß das Reichsversicherungs amt für Angestellte feine 300 Schreibmaschinen ohne jede Ausschreibung von Amerika bezogen hat, habe ich mit Recht aufs schärfste getadelt. Von Reichsbehörden muß man erst recht verlangen, daß sie Gegenstände, die sie im Inlande bezieben können, 36 wirklich im Inlande kaufen. Das Reichsamt des Innern hat allerdings auf diese direkt dem Kanzler unterstehende Behörde keinen Einfluß. Wenn der Abg, von Richthofen meinte, es käme nicht fo genau darauf an, ob diese Schreibmaschinen von Amerika oder sonst woher bezogen werden, so stimmt das nicht; die deutsche Industrie und die Steuer⸗ zahler werden gleichmäßig betroffen. Die deutsche Schreib— ei hat sich durchaus mit Recht über diese Maßnahme heschwert.
Damit schließt die Diskussion.
Sämtliche Anträge gehen an eine besondere Kommission von 258 Mitgliedern. ;
Auf einen von Mitgliedern aller Parteien unterstützten Antrag wird der zweite auf der Tagesordnung stehende Initigtivantrag, der Antrag der Deutschkonservativen wegen Schaffung kleiner Garnisonen, freier Fahrt für Militärurlauber, Bewilligung von Ernteurlauben usw. auf den Schwerinstag in nächster Woche verschoben. Das Haus geht über zur Beratung von Berichten der Petition skommission,
Der Abg. Giesberts (Zentr.) hat schriftlichen Bericht erstattet über eine Anzahl von etitionen auf Aenderung des Zündwarensteuergesetze. Die Petitionen sind eingereicht von Holz⸗
i wie der Arbeiter gleichmäßig berücksichtigt werden. Daß
warenfabriken, die Zündholzhalbfabrikate, Schwedenschachteln und 6 enholzdraht liefern, sowie von dem erein deutscher Zündho jfabrilanten, Sitz Augsburg, die sich entschieden gegen den Antrag auf Aufhebung der Zündwarensteuer erklären. Die Kommission beantragt, die Petitionen, soweit sie eine Schadloshaltung der geschädigten Arbeiter in der Zündholʒ⸗ hilfsindustrie verlangen, dem Reichskanzler zur Berücksichti⸗ gung, soweit sie die Gewährung eines Kontingents an die ,, bezüglich der Zündholzfabrikation ver⸗ langen, dem Reichskanzler zur Erwägung, im übrigen als Material zu üherweisen, dagegen über den Antrag, die Herstellung von Schwedenschachteln aus Espenholzdraht durch die Zündholzfabriken mit einer Steuer zu belegen, und über den Antrag auf Aufhebung der Zündwarensteuer zur Tages⸗ ordnung überzugehen. ;
Abg. Sperlich (Zentr.): Ich habe in der Kommission die Petitionen der Zündholzhilfsindustrie, von der zwei Fabriken in Habel⸗ schwerdt resp im Kreise Habelschwerdt ihren Sitz haben, persönlich überreicht. Ich kann auch hier nur darauf hinweisen, daß diese Schachtelfabriken, die seit 30 bezw. 40 Jahren bestehen, durch das Zündwarensteuerges'tz von 1909 einen großen Schaden erlitten haben. Eine weitere Schädigung haben sie indirekt durch die Novelle von 1911 erfahren, durch die die Notlage, in der sich auch die Fertig⸗ industrie infolge der Besteuerung befand, im wesentlichen verringert wurde. Durch die Zwangskontingentierung sind die Zündholzfabriken auf 10 Jahre vor jeder Konkurrenz gesichert und gehen dazu über, auch die Her—⸗ stellung der Halbfabrikate von Holzdraht und Schachteln an sich zu ziehen. Die Zeit dürfte nicht fern sein, wo die Schachtelfabriken der dadurch geschaffenen Konkurrenz erliegen. Eine baldige gesetzliche Regelung ist notwendig, Es kommen zwar nur drek Fabriken in Betracht, aber es sind in thnen Hunderttausende, in der Aktiengesellschaft Fehr u. Wolff allein gegen 300 000 ½ angelegt. Anderseits wird die geringe Zahl der Fabriken die Regelung erleichtern, denn es würden den kontingentierten Fabriken nur gegen 6 bis 7o½ ihrer Kontingente entjogen werden. Dieser Abgang würde den Zündholzfabriken reichlich ersetzt werden durch die Besteurung der mechanischen Feuerzeuge, die eine Forderung der Gerechtigkeit ist, weil die dadurch entstandene Konkurrenz sich immer mehr steigert. In den Fabriken sind viele hundert Arbeiter beschäftigt. Der Einwand, daß mit dem gleichen Rechte auch Papier- und Maschinenfabriken oder Giiketten⸗ lieferanten ähnliche Ansprüche erheben könnten, ist nicht stichhaltig, denn thre Einbuße beträgt nur 1 bis 20, und kann durch Herfiellung anderer gleichartiger Artikel ersetzt werden. Das gleiche gilt für die Masch nenfabriken. Es ist also das Verlangen der Schachtelfabriken gerechtfertigt, sie an dem Kontingente mit 6 bis 7o½ zu beieiligen und ihnen die Abtretung dieser Prozente an ihre Abnehmer zu ge— statten. Dies wäre nach meiner Ansicht ohne ein besonderes Gesetz möglich. Sollte der Bundesrat jedoch anderer Ansicht sein, so müßte allerdings der Weg der Gesetzgebung schleunigst beschrltten werden. Eventuell müßten diese Fabriken den Zündholzfabriken gleichgestellt und ihnen der weitere Ausbau ihrer Fabriken ermöglicht werden, um fertige Zündwaren herjustellen und ohne die besondere Steuer von 20 bo aus dem Gesetze von 1909 in Verkehr bringen zu können. Ich bitte Sie dringend, dirse Wünsche zu berücksichtigen.
Abg Hasenzahl (Soz.): Diese Petition ist eine Folge jener Finanzreform, die uns immer als eine natienale Tat hingestellt wird. Es ist gut, daß dies hier wieder einmal festgestellt wird. Merkwürdig ist dabei nur, daß gerade ein Mitglied jener Partei hier einen ihrer Schaden beseitigen will, die Miturheber dieser Finanzreform war. Gegen den Wunsch der Petenten, eine neue Steuer einzuführen, muß ich mich auf das entschiedenste wenden. Der Schaden für die Arbeiter ist ganz enorm. Ich schließe mich deshalb den Kommissionsanträgen an. Die Grwägungen über die Entschädigung der Arbeiter und die Teilnahme am Kontingent müssen allerdings sehr schnell erfolgen, damit die Betreffenden aus dem Hangen und Bangen heraue kommen.
Abg. Dr. Blunck (Fortschr. Volkzp.): Auch ich bitte, den Kommissionganträgen zumnstimmen. Auch mir war es interessant, daß gerade ein Mitglied des Zentrums hier diese Schäden des verkehrten und unheilvollen Zündholzsteuergesetzes eingestanden hat. Die ge— schilderte Notlage ist durch die Einführung des Kontingents noch ver⸗ schärft worden. All das haben wir vorausgesagt. Der Kollege Gamp meint, irren ist menschlich. Dann soll man aber alles in Bewegung setzen, um diesen Irrtum sofort wieder aus der Welt zu schaffen. Die Novelle hat auf die Fabrikation insofern auch unheilvoll ein— ge wir t indem sie den Export fast ganz lahmlegte. Unsere nationale Arbeit besteht aber zum großen Teil im Export. Man will immer die nationale Arheit schüͤtzen, hier hat man sie direkt geschädigt. Wollen unsere Fabrikanten ihre Exportverträge erfüllen, dann müssen sie ins Ausland gehen. Diesen Export hier im Inlande wieder her— zustellen, muß ermöglicht werden.
Die Anträge der Kommission gelangen zur Annah me.
Der Auszügler Ludwig Cyliax in Saaleck bei Bad Kösen ersucht um Gewährung der Veteranenbeihilfe. Sein Gesuch ist in allen Instanzen zurückgewiesen worden, da er nicht unter— stützungsbedürftig sei. Die Kommissionsmehrheit hat Ueber— gang zur Tagesordnung beantragt; von den Sozialdemokraten liegt der Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung vor.
Referent Abg. W if (Soz.): Der Petent gibt an, daß er von seinem Sohne freien Unterhalt habe, an dessen Stelle eine sähr— liche Barabfindung von 1400 M treten kann. Ein sicheres Bar einkommen hat er allein in Höhe von 200 S. Der Regierunga⸗ vertreter bestritt dies und meinte, daß die gewährte Summe 8060 betrage. Außerdem sei der Petent in der Lage gewefen, einer ver— heirateten Tochter 10 900 S½ Erbteil auszuzahlen. Die Richtigkeit der Information des Regierungsvertreters wurde allerdings in vielen Punkten bestritten. Die Kommission gelangte trotzdem zu dem Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, da dem Betreffenden immer noch die 600 s verbleiben, die als Mindesteinkommen bei Unter⸗ stützungen anzunehmen sind.
6 von Oertzen (Rp.): Wenn der Reichstag über eine Petition zur Tagesordnung übergehen soll, dann muß man annehmen, daß die Tatsachen absolut richtig sind. Hier foll eg nun anders liegen. Als äußerste Grenze wurden allerdings 600 M0 seinerzeit an- genommen. Es wurde jedoch damals der Wunsch ausgesprochen, daß hier nicht so peinlich diese Grenze beobachtet werden follte. Nun prüfen die Behörden die Verhältnisse der alten Veteranen nicht tmmer wohlwollend. Deghalb muß auch diese Petition noch einmal geprüft werden. Die Berücksichtigung kann ich allerdings nicht empfehlen; ich bitte jedoch um Ueberweisung zur Erwägung und hoffe, daß dann die Regierung in die Lage verfetzt wird, die Beihilfe zu gewähren.
Abg. Schwabach (nl. : Wenn die Verhältnisse in der Kom— mission nicht eingehend Ffestgestellt worden sind, dann beantrage ich Zurückverweisung an die Kommission.
Die Petition wird an die Kommission zur nochmaligen Beratung zurückverwiesen.
Die Petition betreffend Aenderung des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Verbot des Handels der Beamten soll nach dem Kommissionsantrag dem Reichskanzler als Material überwiesen werden; ein Antrag Albrecht (Soz.) verlangt dementgegen Uebergang zur Tages⸗ ordnung.
Abg. Feuerstein (Soz): Die Konsumvereine müssen seit einiger Zeit den Prügelknaben für allerhand Mittelstandswünsche darbieten. Es kann uns deshalb nicht gleichgültig sein, wenn weitere Folgerungen aus dieser Petition gezogen werden. Aenderungen des , , ,. sind allerdings nötig, aber nur in der Richtung, soweit es bie Bestimmungen Über die General⸗ dersammlung und die Aufnahme von Mitgliedern betrifft. Die n. wollen eine Verschlechterung zuungunsten der Konfumvereine.
ir ziehen deshalb den bestehenden Zustand vor. Cs ist ganz er—
staunlich, was alles in der Petition verlangt wird. Alle Beamten konsumwpereine sollen verboten werden. Charakteristisch ist auch der Wunsch des Verbotes der Beamtenbaugenossenschaften, weil deren Konkurrenz den Hausbesitzern läftig f Die Beam tenvereine berlangten gerade auf ihrem Verbandstage, daß schaͤrfster Wider . gegen jedes geseßzliche Eingreifen zu ihren ÜUn— gunsten erhoben wird, und staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Das Wort des Verbandes der deutschen Beamtenvereine müß' doch mindestens ebenso schwer ins Gewicht fallen, wie das der Mittelstandshereinigungen. Man fordert doch sparsame Wittschaft; gerade die Konsumpereine leisten der Erfüllung diefer Forderung am meisten Vorschub. Die Rechte hat ja fruͤher trotz ihrer Feindschaft gegen die Konsumpereine stets für die Beamten konsumvereine etwas übrig gehabt, und die „Kreuzzeitung“ hat einmal ausdrücklich geltend gemacht, daß die Beamten doch auch zum Mittelstand gehören und in weiteren wirtschaftlichen Organisationshestrebungen nicht beschränkt werden dürften. Ander⸗ seits hat sich u. a4. die Handelskammer Zittau gegen die Handwerkergenossenschaften ausgesprochen. Diese Angriffe auf die Genossenschasten haben also sehr ihre zwei Seiten. Ez gibt aht in Deutschland schon 31 000 Genossenschaften mit einem jährlichen Umsatz von 5 Milliarden. Die Konsumvbereine zählen 2500 Genofsenschaften mit 2 Millionen Mitgliedern. Diese Zahlen beweisen doch, daß diese Organisationen eine Notwendig⸗ keit sind; eine richtig verstandene positive Sozialpolitik müßte diese Entwicklung zu fördern, nicht zu hemmen suchen. Durch ihr Bestehen allein auch wenn sie gar keine eigene Produktion besitzen, regulieren die Konsumvereine die Marktpreife für die deutsche Volks“ wirtschaft. Die Konsumwvereine sind nicht sozialdemokratische Schöpfungen zur Vernichtung des Mittelstandes; die Statistik beweist das Gegen⸗ teil. Die Koönsumvereine werden immer mehr auch zu einer Voraussetzung für die Besserung der landwirtschaftlichen Produktion. Den deutschen Konsumvereinen gehören mehr als 80 000 Handwerker als Mitglieder an. Auch die Konsumvereinsfrage ist eine wirtschafts⸗ politische, aber keine parteipolitische Frage. Seit Bestehen des Ge— nossenschaftsgesetzes ist noch kein einziger Konfumvperein auf⸗ gelöst worden. Insbesondere im Süden Deutschlands arbeiten die Konsumpereine mit der Beamtenschaft zusammen. Wo bleibt das praktische Christentum, wenn man den Arbeitern, die Sozial— demokraten sind, nicht erlauben will, sich in Konsumpereinen zu betätigen? Wenn der Abg. Dr. Oertel neulich von einer Ver besserung der Arbeitsperhältnisse in sozialdemokratischen Betrieben und in Arbeitertonsumpereinen gesprochen hat, so buchen wir das als einen Beweis fortschreitender Erkenntnis bei ihm. Die Arbeiterkonsumvereine haben längst die Sonntagsruhe und den Acht⸗ uhrladenschluß sowie die achtstündige Arbeitszeit; ebenso sind die An— gestellten und Arbeiter mit den Loͤhnen und Gehältern durchaus zu— frieden trotz aller gegenteiligen Ausstreunngen bon Reichsverbands⸗ flugblättern. Nicht die Konsumpereine, sondern die Syndikate, Kar— telle und Trusts bedrohen den Mittelstand und ziehen ihm den Boden unter den Füßen fort.
Abg. Ehrysant (entr.): Ich bitte, dem Antrage der Partei des Vorredners nicht Folge zu geben, sondern den Kommissions antrag anzunehmen. Bie Vorliebe der äußersten Linken für die Konsumypereine ist begreiflich, denn diese Konfumvere ne bedeuten die allmähliche, aber totsichere Erdrosselung des Mittelstandes. Dag sogenannte Rabattgeschäft ist ein Auswuchs des Konsum. genossenschaftswesens. Wie bedeutend dies Lieferantengeschäft ist, ergibt sich schon daraus, daß die Konsumgenossenschaft „Hoffnung“ in Cöln-Vingst in 10 Jahren ihres Bestehens bon ihrem Umsatz in Höhe von 35 Millionen Mark über 460 durch dies Geschäft ernielt hat. Ich möchte Sie auf eine kleine Schrift hin⸗ wetsen, die vor einigen Monaten dem Meichstage zugegangen ist, und die sich betitelt: Dag deutsche Genossenschaftsgesetz eine Gefahr für den deutschen Mittelsta d“. Durch die Beamten konsumvereine werden die kleinen Gewerbetreibenden empfindlich geschädigt, ohne daß den Beamten ein nennenswerter Vortes erwächst. Der Warenhandel der Beamten geschieht immer mehr zngunsten einzelner Beamten, nicht der Gesamtheit. Die Er— klärung des Siaatssekretärs Delbrück über die Zulässigkeit des ge⸗ meinsamen Warenbezuges durch die Beamten widerspricht den Be— stimmungen des preußischen und des Reichsbeamtengesetzes. Man schützt einen Stand, dessen Fortkommen gerade mit Hilfe des Mittel- standes gesichert worden ist.
Abg. Sachse (Sor): Das Verlangen, daß die eingetragenen Genossenschaften keine Rabattmarken an Gewerbetreibende verkaufen dürfen, entspringt dem nacktesten Interessenst ndpunkt ebenso wie der Hinweis, daß die Beamten deshalb keine Konsumvereine gründen dürfen, weil ihre Gehälter mit Hilfe des Mittelstandes erhöht worden sind.
Damit schließt die Diskussion.
Für den Uebergang zur Tagesordnung stimmen die Sozialdemokraten und eine Minderheit der Fortschrittlichen Volkspartei. Die Abstimmung bleibt zweifelhaft. An der Auszählung beteiligen sich nur 131 Abgeordnete, von denen 90 für und 41 gegen den Uebergang zur Tagesordnung stimmen. Das Haus ist also nicht beschlußfähig, die Ver— handlung muß abgebrochen werden.
Schluß 71“ Uhr. Nächste Sitzung Do nnerstag 1 Uhr. (Etat des Reichseisenbahnamts, Petitionen.)
Preusßischer Landtag. Haus der Ahgeordneten. 141. Sitzung vom 26. Februar 1913, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau“)
Ueber den Beginn der Sitzung, in der zunächst die zweite Beratung des Etats der Hanbels⸗ und Gewerbeverwal tung fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. be— richtet worden.
Bei dem Fonds zur Förderung der nicht gewerbs⸗ mäßigen Arbeits vermittlung und Rechtsberatung ö . minderbemittelten Bevölkerungskreise er—
ärt der
Minister für Handel und Gewerbe Dr. S y dow:
Meine Herren! In der Würdigung der Bedeutung der Arbeits⸗ nachweise und der Arbeitsnachweis verbände kann ich mich den letzten Worten des Herrn Vorredners nur anschließen. Ich werde die Ge⸗ legenheit benutzen, noch einmal kurz die gesamte Stellung zu skizzieren, welche die Staatsregierung zu den Arbeitsnachweisen und den Arbeits⸗ nachweis verbänden einnimmt.
Als ich vor einigen Jahren hier über den Arbeitsnachweis des Zechenverbandes zu reden die Aufgabe hatte, stellte ich, soweit ich mich erinnere, an die Spitze den Satz, daß der Zweck des Arbeits nach- weises nur sein solle, den geeigneten Arbeiter an die geeignete Stelle zu bringen, nichts anderes. Ich betrachte es als die erste Aufgabe der Arbeitsnachweise, daß sie das tun und keine Nebenzwecke haben, insbesondere, daß sie nicht als Kampfmittel von irgend einer Seite verwendet werden. (Sehr richtig! rechts.) Ob sie dazu dienen oder nicht, kann man nicht nach dem Namen beurteilen. Es gibt Arbeitsnachweise, die vollkommen unparteiisch fungieren. Ich nenne den Arbeitgebernachweis des Zechenverbandes. Ich habe Ihnen damals vorgetragen, welche Kautelen unter Mit⸗ wirkung der Regterung in der Richtung geschaffen sind. Sie haben sich vollkommen bewährt. Tausende von Stellen sind vermittelt, und
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Machweise
ncht eine einzige Beschwerde aus Arbeiterkreisen ist gekommen, als sei die Einrichtung zu anderen Zwecken als zur wirklichen Stellen vvermitt— lung benutzt. Es gibt auch Arbeitnehmernachweise, die vollkommen unparteilsch fungieren. Ich möchte einen nennen. Daß ist z. B. der Arbeitsnachweis der Heimarbeiterinnen. Man soll sich aber auch nicht durch den Namen blenden lassen. Ob sich ein Arbeitsnachweis pari⸗ kitisch nennt, ist nicht das Entscheidende. (Sehr richtig! rechts) Es kanmt darauf an, in welchem Sinne er verwaltet wird. (Sehr richtig! rechts) Bei den paritätischen Arbeitsnachweisen besteht nach meiner Anschauung die Gefahr der einseitigen Verwendung, einmal in der Anwendung des sogenannten Streikreglements, das andere Mal in der Neigung, diese paritätischen Nachwelse nur den Angehörigen gewisser Organisationen oder den Angehörigen von gewissen Vereini⸗ zungen, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, unter Ausschließung oder unter Zurückstellung anderer Arbeiter, zur Verfit ung zu stellen.
Herr Abg. Leinert hat gestern hier das Streikreglement zur Sprache gebracht. Da ist es die Praxis der Gewerkschaften, daß sie berlangen, es solle im Arbeitsnachweise den Arbeitern, die sich melden, zesagt werden, daß gewisse Betriebe von Arbeitern bestreikt sind. Wenn das der Fall ist (Abg. Leinert: Kann auch durch Aushang geschehen!) — gewiß, es kann auch durch Aushang geschehen —, so heißt das mit anderen Worten: die Arbeiter sollen gewarnt werden, in ziese Betriebe einzutreten. (Hört, hört! rechts.) Auf der anderen Seite pehren sich — wie der Herr Abg. Leinert dargelegt hat — die Leiter der Gewerkschaften dagegen, daß nun umgekehrt, wenn Arbeiter aus Betrieben kommen, in denen eine Aussperrung stattgefunden hat, den Unternehmern, für deren Betriebe sich die Arbeiter melden, gesagt wid, daß die Arbeiter aus einem Betriebe kommen, in dem eine Aus srerrung vorgenommen ist.
Herr Abg. Leinert hat gemeint, das wäre keine wirkliche Parität, nan würde dem Arbeiter, der aus einem onmt, auf diese Weise unmöglich machen, anderswo Arbeit zu finden, sene Existenz vernichten. Meine Herren, ist das denn umgekehrt ders? (Sehr richtig! rechts) Wenn Sie dem Arbeitgeber, dessen Betrieb bestreikt ist, die Zuführung von Arbeitern absch leiden, machen Sie ihm dann die Existenz nicht in
r
gleicher Weise un⸗
möglich? (Sehr richtig! rechts. Widerspruch bei den Sozial⸗ demokraten Also entweder Sie
geben beides oder was dielleicht noch besser ist Sie lassen beides. (Sehr richtig! rechts.) Daß ich nicht, wie Herr Abg. Leinert wohl von mir denkt, eine siial rückständige Meinung vertrete, dafür möchte ich mich hier auf hen Herrn berufen, der, glaube ich, auch von den Herren von der Knken als sozialreformerisch bezeichnet wird. Als die Frage des Etreikreglements im Jahre 1910 auf dem Sechsten Deutschen Arbeits— chweiskongreß in Breslau zur Sprache gebracht wurde, hat sich der etzige Oberbürgermeister von Schöneberg, damalige Regierung rat Dominicus, in folgender Weise darüber ausgesprochen: Ich möchte aufrechterhalten, daß mir die einzig richtige und
Ebensowenig, rbeiter täuschen dürfen darüber, daß der Betrieb, zu
; werden soll, ein von seiner Gewerkschaft bestreikter ist, ebensowenig darf man den Arbeitgeber darüber im Unklaren lassen — das verlangt Treu und Glauben daß der betreffende Mann, den Sie ihm zuweisen, ein von seinen Kollegen bestreikter ist.
damals hat der Vorsitzende des Kongresses in Aussicht gestellt, daß der Verband deutscher Arbeitsnachweise zu dieser Frage des Streik— reglements Stellung nehmen werde. Das ist leider bisher nicht ge—
Ich würde wünschen, daß die Frage bald klar gestellt werde; denn sie ist für die Beurteilung der paritätischen Facharbeits nachweise in der Tat von Bedeutung.
er zweite Punkt, sagte ich, in dem eine Verletzung
9 schehen.
g der Un trotz des Namens der Parität, eintreten kann, ist, daß ewisser Organisationen vor den Angehörigen anderer
vor den Nichtorganisierten bevorzugt werden.
Parität wirklich ehrlich durchführen will, dann muß
Parität unter den Arbeitern durchführen. (Sehr
kommt sonst dazu, daß diese Arbeitsnachweise ein
werden, die Arbeiter in die Organisationen hineinzu⸗—
zwingen (sehr richtig ), und das liegt nicht im öffentlichen Interesse. rechts und bei den Nationalliberalen.
lange wir nicht auf
Arbeiter wirklich mit⸗
29
Lebhafte Zustimmung l
dho! bei den Sozialdemokraten.) dem Standpunkte stehe daß nur ßählen, die einer rganisation angehören — und auf dem stehen wir nicht so lange haben wir alle Veranlassung, dahin zu wirken, daß auch die keiner Organisation angehörenden Ubeiter sich ebenso frei bei der Verwertung ihrer Arbeitskraft be— läligen können wie die organisierten. (Lebhafter Belfall.) Es kommt aso nicht auf den Namen Parität an, sondern es kommt — darin krete ich dem Herrn Vorredner bel — auf eine wirklich unparteiische Führung an, die keine anderen Zwecke im Auge hat, als die Arbeit zu bermitteln, den besten Mann an die beste Stelle zu bringen. In diesem Sinne haben bisher am meisten Garantien die gemeinnützigen Irbeitsnachweise, d. h. besonders diejenigen geboten, die unter kom⸗ munaler Leitung stehen. (Sehr richtig) Das sind auch diejenigen Nachweise, welche von uns hauptsächlich unterstützt worden sind.
So kann ich die Stellung der Staatsregierung dahin präzisieren, paß ihre Sorge darauf gerichtet ist, bei der Unterstützung der Arbeits jeden Mißbrauch oder Gebrauch des Arbeitsnach— deises, wie man es nun nennen will, zu anderen Zwecken lz zu den Zwecken der reinen Arbeitsbermittlung zu ver⸗ hindern und nur solchen Arbeitsnachweisen ihre Unterstützung zuteil werden zu lassen, die sich dem reinen Zweck unparteiisch zuwenden. Bravo!) In diesem Sinne können auch die Arbeits nachweis verbände Ihr segensreich wirken. Gerade sie können dazu beitragen, daß der lusgleich zwischen Arbeiterüberschuß und Arbeitermangel an den ver— schiedenen Stellen eines größeren Bereichs rascher und leichter sich bolltieht, daß insbesondere auch dem ungesunden Zusammenströmen der Arbeiter in den großen Städten entgegengewirkt wird und eine dernünftige Rückleitung zu den mittleren und kleineren Städten erfolgt, dat eine sozial und wirtschaftlich sehr wichtige Aufgabe ist. Es besteht bi jetzt, wie Sie wissen, der deutsche Arbeits nachweisberband, der sich
9 1 h
Ialerdings etwas scharf auf das formale Prinzip der Parität festgelegt
lat. Er wird vom Reich unterstützt. Ich will der Hoffnung Aus— druck geben, daß in ihm immer mehr der Grundsatz zur Anerkennung ummt, daß es auf di ( Unparteilichkeit, nicht auf die formelle Parität ei der Verwaltung des Arbeltsnachweises ankommt. Im Vorstand ind verschiedene Herren, die auch nach dieser Richtung bemüht sind;
ausgesperrten Betriebe
Es sind auch Gegenströmungen vorhanden. Wenn sich neben diesem Verbande die preußischen propinziellen Arbheitsnachweis verbände zusammenschließen wollen, fo kann das die Staattregierung nur freudig begrüßen. Die bestehenden propinzlellen Arbeitsnachweis⸗ verbände sind in sich noch verschieden, können aber alle dahin zusammenwirken, daß sie den Ausgleich in größeren Flächen nach gleichen Grundsätzen bewirken, insbesondere, wenn sie, wie ihre Absicht ist, sich mit den Arbeitsnachweisen der Landwirtschafts kammern in Verbindung setzen.
Die preußischen provinziellen Verbände haben ja auch eine gewisse gemeinschaftliche Au fgabe, die sich auf Preußen beschränkt, zunächst einmal die Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Inter— essen innerhalb des preußischen Staats, gemein⸗ schaftliche Aufgaben bei der Durchführung des Wanderarbeit⸗ stättengesetzes und endlich die Ausbreitung von provinzilellen Arbeitsnachweisverbänden in den Provinzen, in denen solche noch nicht bestehen. Ich begrüße diesen Zusammenschluß besonders deshalb mit Freuden, weil diese Verbände den Grundsatz der Unparteilichkeit an die Spitze gestellt haben, nicht den Grundsatz einer formellen Parität. Eine lose Vereinigung besteht schon. Es ist ich darf das hier mit⸗ teilen — vielleicht einzelnen von Ihnen schon bekannt, daß bet den bis⸗ herigen Verhandlungen bereits der Referent des Handelsministeriums teilgenommen hat. Ich werde mich freuen, wenn nun eine definitive feste Vereinigung zustande kommt. Ich werde auch gern bereit sein, aus den Mitteln des Ministeriums sie zu unterstützen; ich setze dabei allerdings voraus, daß das hohe Haus im nächsten Jahre die Güte hat, den Fonds, der mir zur Verfügung steht, zu erhöhen. (Bravo! rechts.)
Ich will nun noch mit einigen Worten auf den gestern hier zur Sprache gebrachten Fall Hannover eingehen. Von Herrn Abg. Leinert ist Ihnen gestern mitgeteilt worden, daß zwischen dem Ver⸗ bande der Maler, Lackierer, Anstreicher, Tüncher 2c. mit dem Sitz in Hamburg sowie dem Zentralverbande christlicher Maler in Dũsseldorf und dem Hirsch-Dunckerschen Gewerkverein für die graphischen Berufe ein Tarifvertrag für das deutsche Malergewerbe mit den im Haupt⸗ verbande Deutscher Arbeitgeberverbände im Malergewerbe organisierten Arbeitgebern abgeschlossen ist. Dieser Tarifvertrag sah einen obli— gatorischen Facharbeitsnachweis vor. Als nun ein solcher in Hannover errichtet werden sollte, da verlangte das Ortstarifamt in Hannover, daß bei dem Anschluß des Facharbeitsnachweises an den städtischen Arbeitsnachweis eine Bevorzugung der Angehörigen der Tarifvertrags« verbände stattfinden sollte. Infolgedessen erhielt die Geschäftẽ ordnung für diesen Facharbeitsnachweis im §2 die Bestimmung:
Die Vertragsmitglieder haben bei der Vermittlung den Vorrang vor Nichtmitgliedern. Diese sind erforderlichenfalls bi zu drei Tage zurückzusetzen. z
ferner
—
Zur Legitimation der Vertragsmitglieder gilt für die Arbeitgeber die Mitgliederliste, für die Arbeitnehmer das Mitgliedsbuch.
Das ist gerade das, was ich bekämpfe: eine Bevorzugung O rganisa⸗
tionen angehöriger Arbeiter zuungunsten anderer. (Abg. Leinert: Für
die Arbeitgeber die Mitgliederliste) — Für die Arbeitgeber die Mit⸗ gliederliste, gewiß. Als die Sache hier zur Sprache kam — und zwar wurde sie aus Kreisen der freien Arbeiterschaft zur Sprache ge⸗ bracht —, ist allerdings von hier eingegriffen worden. Der Herr
Regierungspräsident hat sich mit der Stadt in Verbindung
gesetzt, und die Stadt hat diese Klausel gestrichen. Er hatte alle Veranlassung, das zu tun, denn der städtische
Arbeitsnachweis wird aus städtischen Mitteln unterhalten, und
nach den Grundsätzen, die ich vorhln angeführt habe und
die, glaube ich, auch die Zustimmung der Mehrheit des hohen Hauses gefunden haben, sollen öffentliche Mittel nur zugunsten solcher
Arbeitanachweise verwendet werden, welche wirklich sachlich unpartelisch
nach allen Richtungen hin wirken.
Nun hat der Herr Abg. Leinert mir den Vorwurf gemacht, daß ich dadurch die Mühen durchkreuzt hätte, unter denen der Tarifvertrag zustande gekommen ist (Abg. Leinert: Sehr richtig!), daß ich gewissermaßen den Tarifvertrag zwecklos gemacht habe. Das ist nach keiner Richtung hin zutreffend. Zunächst würde ja kein Hindernis bestehen, daß auf Grund des Tarifvertrags eine Vermittlungsstelle unabhängig von dem öffentlichen Arbeitsnachweis errichtet würde; zweitens aber sieht der Tarifvertrag selbst gar nicht eine solche Bevorzugung der den Tarifvertragsperbänden angehörigen Arbeiter vor; im Gegenteil, es heißt in 57 Nr. 3 des Tarifvertrags:
Die Einstellung in das Arbeitsverhältsnis darf nicht von der Zugehörigkeit zu irgend einer Organisation abhängig gemacht werden.
(Hört, hört! rechts. Zuruf des Abg. Leinert: S 10) 8 10?
Da finde ich nichtg. Da finde ich nur den Satz, was die
örtlichen Organisationen betrifft: „Es ist außerdem vorbehalten,
besondere Maßnahmen“ (Zuruf des Abg. Leinert: 5 11)
Wenn Sie den meinen § 11 lautet:
Zum Zwecke der Durchführung der im Tarifvertrage verein⸗ barten Bedingungen ist es Aufgabe der Organisationen, in allen Orten, wo die örtlichen Verhältnisse es gestatten, die Errichtun
s ; —— von auf paritätischer Grundlage beruhenden Arbeitsnachweisen an— zustreben oder ihre Arbeitsnachweise an paritätische Arbeitsnachweise anzugliedern. Die Benutzung soll für die Vertragsteile obliga⸗ torisch sein.
Hier steht kein Wort davon, daß andere Arbeiter zurückgestellt werden
sollen. Also, melne Herren, es handelt sich bei der Durchführung
dieser Maßregel in Hannover nicht um eine Durchführung des Tarif⸗ vertrages (sehr richtig! rechts), sondern um eine Machtfrage, die die lokale Organisation gegen die nichtorganisterten Arbeiter ausgespielt hat, und wenn die Regierung dem entgegengetreten ist, so hat sie ihre
Schuldigkeit getan. (Lebhafter Beifall. — Abg. Leinert: Parteiisch!)
Abg. Dr. Flesch (fortschr. Volksp.): Die Frage des Arbeits⸗ nachweises steht den übrigen sozialen Fragen völlig gleich. Was gestern der Abg. Leinert hier anführte, hat mit dem Arbeit snachwels nur äußerlich etwas zu tun. Meine Freunde wünschen, daß der Arbeits⸗ nachweis im Etat vereinheitlicht wird. So finden sich besondere Titel beim Landwirtschaftsetat, bei dem Etat des Innern und bei diesem Etat. Ueberall haben die Minister besondere Befugnisse. Im vor⸗ liegenden Falle, hat, der Minister die Beschranfung, daß er nur Nichtgewerbsmäßige unterstützen darf. Wünschenswert wäre es, daß man einem früher von uns geäußerten Wunsche nachgibt und eing Uebersicht über die Tätigkeit der vom Staate unter stützten Arbeitsnachweise gibt. Der Minister hat gefagt, daß nur gemeinnützige Nachweise unterstützt werden, In der Kommission ist einmal die Frage gestellt worden, was öffentliche Arbeitsnachweise ind. Dies konnte nicht gengu festgestellt werden, ebenso wie hier der Begriff gemeinnützig sich nicht genau begrenzen läßt. Das Stellen⸗ bermittlungtgesetz hat ja nun hier einen gewissen Anhalt gegeben. In dieser Frage darf eine Trennung zwischen preußischen und Neichtz⸗
perbänden, was die Unterstützung anlangt, nicht stattfinden. Zwischen beiden hesteht kein Gegensatz. ÜUnverständlich ift, wie man den offent⸗ lichen Arbeitsvermittlüngastellen den Vor
ozialpolitischen Tatigkeit machen konnte.
wenn nur solche unterstützt werden,
stehen. Deshalb legt der deutsche V
Wert. Gegen die Arbeitgebernachweif
nichts einwenden können.
Maßregelungsinstitute
Die Unternehmerna
ür den wirtschaft⸗ Ausländische Arbeiter sollten von den Arbeits— nachweisen nicht auf Kosten der inländischen Arbeiter herangezogen werden. Man sollte nicht immer sagen, der Import ausländischer Arbeiter ist ein notwendiges liebel, das ist in keiner Weise nach⸗ Lwielen. Die gemeinnützigen Arbeitsnachweise müssen dem nationalen Interesse entsprechen, wird oft betont. Aber dient es dem nationalen Interesse, wenn die ortsansässigen Arbeiter brotlos gemacht und ausg— ländische Arbeiter eingeführt werden? Es ware verfehlt, den inter= lokalen Arbeits nachweisverbänden Schwierigkeiten zu machen. Die öffentlichen Arbeits nachweise lassen sich nach keiner Richtung von der Sozialdemokratie ins Schlepptau nehmen. Ich beantrage, eine Trennung und gesonderte Behandlung des Titels der Rechts auskunfts⸗ stellen und Arbeitsnachweise herbeizuführen. Minister für Handel und Gewerbe Dr. S yd ow:
Wenn der Herr Vorredner, wie schon wiederholt, eine Trennung des Fonds in einen solchen für die Unters ützung von Rechtsauskunfts⸗ stellen und einen solchen für die Unterstützung von Arbeitsnachweis⸗ stellen befürwortet hat, so bebaure ich, ihm darin nicht folgen zu können. Ich würde das für unzweckmäßig halten. Einmal hängen die beiden Angelegenheiten innerlich zusammen, zweitens aber besteht auch eine äußere Verbindung. Es gibt gerade in mittleren und kleineren Städten eine Reihe von Arbeits nachwers stellen, die gleich⸗ zeitig Rechtsauskunftsstellen sind und die für beides mit einer Summe unterstützt werden. Deshalb, meine ich, verlangt es elgentlich die Natur der Sache, daß die beiden Zwecke, die innerlich zusammen⸗
Jauch in demselben Fonds behandelt werden.
Ich möchte die Gelegenheit benutzen, noch ein kleines Mißver⸗ ständnis, zu dem ich, wie es scheint, Veranlassung gegeben habe, zu berichtigen. Der Herr Vorredner hat meine Bemerkung so ver⸗ standen, als seien aus den Kreisen der freien Arbeiter in Hannover Klagen über dle dortige Stelle geltend gemacht. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: aus Kreisen freier Arbeiter. Ich will es genau speztalisieren: es waren in Berlin Klagen freier Arbeiter dar⸗ über laut geworden, daß beim hiesigen Zentralarbeitsnachweis auch ein Facharbeitsnachweis angeschlossen sei, bei dem die Organisierten vor den Nichtorganisierten bevorzugt würden, und bei der Gelegenhelt kam zu meiner Kenntnis, daß in Hannever ein ähnlicher Facharbeits⸗ nachweis für das Malergewerbe bestehe—
Den Arbeitésnachweisen der Arbeit⸗ geber stehen die Arbeiter vielfach mit Mißtrauen gegenüber. Auch die Arbeitsnachweise der Arbetter haben nicht befriedigend gewirkt. Hier können nur die neutralen Arbeitsnachweisstellen wirksam helfen, wie sie von Gemeindeverwaltungen und gemeinnützigen Vereinen ein⸗ gerichtet sind. Diese neutralen Stellen müssen wirksam gefördert und unterstützt werden, besonders im Interesse der ungelernten Arbeiter. Fur die unentgeltlichen Rechtsauskunftsstellen für die minder hemittelten Bevölkerungekreise müßte der neue Etat mehr Mittel vorgesehen haben. Die sozialdemokratischen Auskunftestellen mehren sich immer mehr und werden ganz besonders zur partei⸗ politischen Propaganda ausgenutzt. Die Einrichtung unparteiischer öffentlicher Rechtsauskunftsstellen ist notwendig, damit die Arbeiter und minder bemjttelten Angestellten staatsfeindlichen Organisationen ferngehalten werden. Nur streng neutrale Stellen. kommunale, von Vereinen gegründete, dürfen staatliche Unterstützungen erhalten. Wie segensreich solche Auskunftsstelle wirken kann, zeigt der 7. Jahresbericht der Stadt⸗-Gölnischen gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen. Befonders erwähnenswert sind die Fälle, wo es den Rechtsgauskunftsstellen gelungen ist, Vergleiche zwischen den Parteien zustande zu bringen. Deutschland wird andauernd von einem Strom neuer Gesetze über⸗ schwemmt. Dadurch wird es der großen Masse unseres Volkes immer schwerer gemacht, sich auf rechtlichem Gebier zurecht zu finden, und weite Kreise kommen in die Gefahr, ihr Rechtsansprüche zu verlieren. Auch auf dem Gebiete der Landwirtschaft gibt es eine Masse von Unklarheiten in rechtlicher Beziehung. Unter solchen Umsländen ist es ganz zwelfellos, daß diese Rechtsauskunftssteilen zußerst segensreich wirken können. Die bereits bestehenden Rechtsauskunstsstellen haben ganz Hervorragendes geleistet. Wie viele Prozesse werden durch die Tätigkeit dieser Auskunftsstellen vermieden! Es ist erfreulich, daß der Justizminister angeordnet hat, daß die Assessoren und Referendare sich nach Möglichleit in den Rechtsauskunfts⸗ stellen, die von Gemeinden unterhalten werden, betätigen. Da aber die Förderung solcher Auskunftsstellen große Gelder erfordert, müssen mehr Mittel flüssig gemacht werden. Deshalb bitte ich den Minister, meine vorjährige Bitte, die in diesem Jahre unerfüllt geblieben ist, im nächsten Jahre zu berücksichtigen, damit eine an⸗ sehnliche Summe für diese segensreiche Einrichtung zur Verfügung gestellt wird.
Abg. Leinert (Soz.): In den Tarifverträgen des Malergewerbes steht, daß die Einstellung bon Arbeitern nicht abhängig gemacht werden darf von der Zugehörigkeit zu einer Organisation. Biese Bestimmung hat aber mit dem Arbeitsnachweis nichts zu tun. Der Abg. Flesch sagt, der Minister
Abg. Dr. König (Gentr.):
sei im Reckt, denn die Städte müßten ihre Einrichtungen allen Einwohnern gleichmäßig zur Verfügung stellen. Die Städte stellen aber doch sonst nicht einheitlich alle ihre Ein⸗ richtungen jedermann zur Verfügung. Es werden Stadthallen gebaut, die keineswegs allen zur Verfügung gestellt werden, sondern nur für. bestimmte Zwecke. Vaterländische Vereine, Frauenvereine, Sports⸗ vereine oder sonstige patriotische Vereine werden in ausgedehntem Maße von den Städten unterstützt. Von diesem Gesichts punkt aus muß man die Unterstützung der Aibeitsnachweise verlangen. Von diesem Gesichtspunkt aus hat auch die Sadt Hannover gehandelt. Die Ver⸗ fügung des Mintsters und die Aeußerung, die er beute gemacht hat, haben durchaus nicht Licht und Schatten auf beiden Seiten gleichmäßig berttilt. Der Minister sagt, er könne nicht dulden, daß durch einen solchen Arheitsnachweis die Gewerkschaftsorganifationen gefördert und andere Organisationen benachteiligt. werden. Der Minister nimmt nur Bezug auf den Druck der oiganisierten Arbeiter gegenüber den unorganisierten Arbeitern. Daß aher auch die Arbeitgeber einen solchen Druck ausühen auf die Nichtorganisterten, dabon bat der Minister nichts erwähnt. Ich bestrette, daß ein solcher Druck der organisierten Arbeiter auf die unorganisierken Arbeiter durch den Arbeitsnachweis ausgeübt wird. Ich habe die Ueberzeugung, daß der Minister den Druck der organisterten Arbeitgeber auf die unorgani⸗ sierten Arbeitgeber wünscht. Wenn ein Gewerbe mit Hilfe der von der Stadt berufenen Verireter einen Arbeitsnachwess errichtet, dann soll man auch das nötige Vertrauen zu diesem Arbeits nachweis haben, daß er gut funktionert. Daß aber der Arbeitenachweis in Lannover gut funktioniert hat, ist durch Tatfachen bewiesen worden. Ich bedaure, daß der Mönister seinen Mißgriff in diefer Beziehung nicht rückgängig gemacht hat. Reden Sie mit den Herren, welche die Tarifverträge ausarbeiten, dann erfahren Ste, was diese sagen werden über die Verfügung des Ministerg, die weder formell noch auf Grund des Aufsichtsrechts der Förderung des Tarifgedankeng — dem auch der Handelgminister undedingt Autdruck geben mußte — dienlich ist. Geheimer Oberregterungsrat Re u mann Gegenüber einem
Vorwurf des Abg. Lrinert bemerke ich, daß im Tarifvertrag aus-