1913 / 259 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Nov 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Schaller aus Walsum⸗Aldenrade, Amtsgerichtsbezirk Dins— laken, bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Duisburg, Dr. Metz dorf vom Landgericht J in Berlin bei dem Amts⸗ gericht Berlin-Tempelhof, Ulrich aus Zielenzig bei dem Amts⸗ gericht in Neukölln, Boden aus Gnadenfeld bei dem Amts⸗ gericht in Nimptsch, Dr. Elsas aus Frankfurt a. M. bei dem Amtsgericht in Usingen, der frühere Rechtsanwalt Kröger bei dem Amtsgericht in Neumünster, die Gerichtsassessoren: Dr. Calmon bei dem Kammergericht, van Erckelens und Dr. Nelte bei dem Oberlandesgericht in Cöln, Rudolf Goldstein bei dem Landgericht J in Berlin, Erich Juliusberger und Püschel bei dem Landgericht UI in Berlin, Dr. Siegfried Popper und Dr. Schwabe bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Dr. Peter Schäfer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, Tils bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in M-⸗Gladbach, Wilhelm Weber bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen, Dr. Erich Popper bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Posen, Kaffanke bei dem Amtsgericht in Kattowitz, Dr. Leem huis bei dem Amtsgericht in Emden, Dr. Wetzstein bei dem Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort mit dem Wohnsitz in Hamborn, Renter bei dem Amtsgexicht in Altena, Baumeister bei dem Amtsgericht in Rüthen, Buse bei dem Amtsgericht in Witten, Pape bei dem Amtsgericht in Apenrade, die früheren Gerichtsassessoren: Alexander Kutscher bei dem Kammergericht und Dr. Fritz Sello bei dem Land⸗ gericht II in Berlin.

Der Senatspräsident Dr. Robert von Meyer vom Ober— landesgericht in Düsseldorf ist gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: der Oberregierungsrat Pannenberg, bisher in Breslau, als Oberregierungsrat zur Eisenbahn⸗ direktion nach Erfurt, der Geheime Regierungsrat Melchers, bisher in Erfurt, als Oberregierungsrat (auftrw.) zur Eisen⸗ bahndirektion nach Breslau und der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Martin, bisher in Stralsund, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Frankfurt (Main).

Versetzt sind ferner: die Bauräte Du is von Stade als Vor⸗ stand des Wasserbauamts in Hildesheim, Pfannschmidt in Hannover an die Weserstrombauverwaltung daselbst und Schaff⸗ rath von Hannover an die Regierung in Arnsberg, der Regierungsbaumeister Dormann von Hannover als Vorstand des Wasserbauamts in Stade, der Kreisbauinspektor Fromm von Lauenburg i. P. als Landbauinspektor an die Regierung in Magdeburg sowie die Regierungsbaumeister Grün von Osnabrück an die Regierung in Merseburg, Voigtlaender von Duisburg⸗Ruhrort als Streckenbauleiter nach Stadthagen im Bereich des Kanalbauamts Bückeburg (Geschäftsbereich der Kanalbaudirektion in Hannover), Uh lenh aut von Berlin als Vorstand des Hochbauamts in Reppen und Lendzian von Posen als Vorstand des Hochbauamts in Krotoschin.

Der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Klammt, bisher beurlaubt, ist nach Stralsund überwiesen und mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstands des Eisenbahn⸗ betriebsamts 1 daselbst beauftragt.

Zum Eisenbahnrechnungsdirektor ist ernannt der Eisen⸗ bahnrechnungsrevisor Emil Müller, bisher in Magdeburg, unter Versetzung nach Mainz und Verleihung der Stelle des Rechnungsdirektors bei der Eisenbahndirektion daselbst.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Gewerherat Laurisch in Berlin ist zum 1. Januar 1914 nach Cassel versetzt und mit der Verwaltung der dortigen Königlichen Gewerbeinspektion beauftragt worden.

Muster.

Summarischer Konto⸗Nr. .....

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Otto Toeplitz in Göttingen ist zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität in Kiel ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Adolf Hasenclever, dem Chefarzt der Heilstätte Stadtwald bei Melsungen Dr. med. Roepke, dem Chefarzt der Lungenheilstätte in Holsterhausen Dr. med. Köhler und dem praktischen Arzt, Spezialarzt für Hals⸗, Nasen⸗ und Ohrenkrankheiten Dr. med. Bruck in Berlin ist das Prädikat Professor,

dem akademischen Förster der Universität Greifswald Otto Nürnberg in Neuenkirchen, Kreis Greifswald, der Charakter als Königlicher Hegemeister beigelegt worden.

Dem Gymnasialdirektor Dr. Paul Fischer ist die Direktion des Gymnasiums in Neuß übertragen worden.

Königliche Akademie der Künste in Berlin.

Bek anntimn ach ung.

Bei dem diesjährigen Wettbewerbe um das Stipendium der Ersten Michael Beerschen Stiftung im Betrage von 2250 M6 zu einer einjährigen Studienreise nach Italien haben die berufenen Preisrichter den Preis dem Bildhauer Arnold Zadikow in München zuerkannt.

Berlin, den 29. Oktober 1913.

Der Senat, Sektion für die bildenden Künste. Ludwig Manzel.

Finanzm inister ium.

Der Steuersekretär Albus in Frankfurt a. M. ist zum Rentmeister bei der Königlichen Kreiskasse in Darkehmen er— nannt worden.

r n betreffend Postüberweisungs⸗ und Scheckverkehr bei den staatlichen Kassen.

In Ergänzung der Bestimmungen unter Nr. 10, letzter und vorletzter Absatz, des Runderlasses vom 15. Juli v. J. (J. 9679, II. 8311) wird hierdurch im Einvernehmen mit dem Herrn Staatssekretär des Reichspostamts für diejenigen Fälle, in denen auf Grund einer Zahlungsanweisung an eine Mehr⸗ zahl von Empfängern einmalige Zahlungen im Wege des Postüberweisungs⸗ und Scheckverkehrs zu leisten sind, die Be⸗ nutzung eines sum marischen Lastschriftzettels nach dem beiliegenden Muster * (1 Bogen enthält 2 Stück) gestattet.

Der Bedarf an Vordrucken zu diesem Lastschriftzettel, der die Nr. 76 JL des Vordruckverzeichnisses führen wird, ist mit den übrigen im Postüberweisungs⸗ und Scheckverkehr gebräuch⸗ lichen Vordrucken entsprechend der Vorschrift unter Nr. 22 des eingangs erwähnten Erlasses bei dem Kassenbureau der König⸗ lichen Regierung in Cöln, die mit der Herstellung dieser Vor— drucke durch Buchdruck beauftragt ist, anzufordern.

Die Königliche Regierung (Ministerial⸗R, Militär- und Baukommission) wird veranlaßt, ihre Hauptkasse und die Kreis⸗ kassen des Bezirks (ihre Kasse) hiernach mit Weisung zu versehen.

Berlin, den 16. Oktober 1913. Der Finanzminister. Im Auftrage: Löhlein.

Buchhalterei ... ... Lastschriftzettel.

Kontoinhaber: Königliche Regierungshauptkasse ..... ..

Scheck, Ueberweisung, Nr. . . ..

2 3 Adresse Zahlungsempfängers

Abge⸗ schriebener Wohnort und Betrag

Wohnung

' Vor⸗ und Zuname Firma /

M6 ..

5 . Mithin zu Ein⸗ veraus⸗ behaltene gabender

3 Gesamt⸗ 9 Gebühren betrag Aus

Manual Seite und Nr.

Ein⸗ nahme

Bemerkungen.

gabe

6 t

Dieser Betrag ist heute von obigem Konto abgeschrieben worden zur Zahlung an die unter Nr. 1 bis .... ..... Kaiserliches Postscheckamt.

aufgeführten Empfänger.

Nr. 76 JI. Summarischer Lastschriftzettel.

Postaufgabestempel.

Oberrechnungskam mer. Der bisherige Regierungssekretär Grunwald aus Brom⸗ berg ist zum Geheimen Rechnungsrevisor bei der Königlichen Oberrechnungskammer ernannt worden.

Tagesordnung

für die am Donnerstag, den 20. November 1913, Vor⸗

mittags 11 Uhr (in Berlin im Sitzungssaale des Potsdamer

Bahnhofs), stattfindende 42. (ordentliche) Sitzung des

für die Bezirke der Königlichen Eisenbahnditekttonen

Berlin und Stettin eingesetzten Bezirkseisenbahnrats

Berlin.

Mitteilung der Königlichen Eisenbahndirektionen über die Durch— führung früherer Beschlüsse.

Mitteilung der Königlichen Eisenbahndirektionen über die seit der 41. (ordentlichen) Sitzung des Bezirkselsenbahnrats im Personen⸗, Güter⸗ und Tierverkehr eingetretenen wichtigeren Aenderungen und neu ausgegebenen Tarife.

Mitteilungen der Königlichen Eisenbahndirektionen über die wich— tigeren Aenderungen des Personenzugfabrplans im Winter 1913114 gegenüber dem Fahrplan vom 1. Mai 1913. Ueber die voraussichtliche Gestaltung des nächstjährigen Fahrplans können Angaben noch nicht gemacht werden.

Wahl eines Mitgliedes für den Landeseisenbahnrat an Stelle des Direktors van den Wyngaert in Berlin-Wilmersdorf, der aus Gesundheitsrücksichten seine Mitgliedschaft niedergelegt hat.

Berlin, den 27. Oktober 1913. Königliche Eisenbahndirektion. dlin.

Aichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preus en. Berlin, 1. November 1913.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern im Neuen Palais bei Potsdam den amerikanischen Botschafter James Gerard und den hanseatischen Gesandten Dr. Sieveking in Antrittsaudienz sowie den früheren hanseatischen Gesandten Dr. Klügmann. Ihre Majestät empfingen ferner die Ministerialdirektoren im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Dr. von Bremen und DPD. Dr. Naumann sowie den Rektor der hiesigen Technischen Hochschule, Professor Romberg in Audienz.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll— und Steuerwesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.

Anlage O zur Eisenbahnverkehrsordnung.

Auf Grund der Schlußbestimmung in Anlage C. zur Eisenbahnverkehrsordnung hat das Reichseisenbahnamt unterm 16. d. Mts. einige Aenderungen der Nummern La, 14 und Il verfügt.

La. Die Eingangsbestimmungen A 1. Gruppe c. 2. sowie Abschnitt A 1. Gruppe der Sprengmittel, Ziffer 3 sind dahin ergänzt, daß gepreßte und ungepreßte Nitrozellulose mit mindestens 25 Proz. Wasser⸗ oder Alkoholgehalt gleich behandelt werden.

Id. Nach der neuen Fassung des Abschnitts (3. Abs. (3) werden Behälter von Eismaschinen, welche die für den Be⸗ trieb erforderliche Menge von flüssiger schwefliger Säure

höchstens 20 1 dauernd enthalten, ohne Beschränkung befördert.

II. Zur Beseitigung von Zweifeln ist in Ziffer 8b der Be⸗ zeichnung „Gummi“ erläuternd „Kautschuk“ hinzugefügt. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 01 des

Reichsgesetzblatts vom 29. d. M. hervor.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 30. Oktober S. M. S. „Nürnberg“ in Honolulu, S. M. S. „Eber“ in Duala (Kamerun) und S. M. Flußkbt. „Vaterland“ in Nanking eingetroffen.

Wildpark bei Potsdam, 31. Oktober. Seine Majestät der Kaiser und König und Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Franz Ferdinand trafen, wie „W. T. B.“ meldet, mit den übrigen Jagdgästen aus Göhrde um 11 Uhr 40 Minuten in Wildpark ein. Bald darauf trat Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erz⸗ herzog nach herzlicher Verabschiedung von Seiner Majestät dem Kaiser die Rückreise nach Wien an. Seine Majestät der Kaiser begab sich ins Neue Palais.

Braunschweig.

Der Auszug Ihrer Hoheiten des Herzog⸗Regenten und der Herzogin aus Braunschweig erfolgte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nachmittag bei prächtigem Herbst⸗ wetter. Alle öffentlichen und privaten Gebäude hatten zum Abschied reich geflaggt. Vom Schlosse bis zum Hagenmarkt bildete die Garnison, weiterhin die Bürgerschulen, Innungen, Vereine usw. Reihen. Der Galawagen des Regentenpaares wurde von einem prächtig aufgeschirrten Sechsgespann gefahren, geleitet von einer halben Eskadron Husaren. In weiteren Wagen folgten das Gefolge und die Hofstaaten. Auf dem ganzen Wege wurden die hohen Herrschaften von der Bevölkerung stürmisch begrüßt. Am Bahnhof erwies eine Kompagnie des 92. Infanterie⸗ regiments mit Fahne und Musik die militärischen Ehren. Seane Hoheit der Herzog⸗Regent schritt die Front ab und nahm soda nn einen Vorbeimarsch der Ehrenkompagnie entgegen, an den ein Vorbeimarsch der Husareneskadron anschloß. Nach herzlich Verabschiedung erfolgte die Abfahrt nach Wiligrad.

Di amtlichen „Braunschweigischen Anzeigen“ veröffent⸗ lichen ruute in einer Sonderausgabe das Patent Seiner König ichen Hoheit des Herzogs Ernst August zu Be unschweig und Lüneburg, das nach einer Meldung des 5. T. B.“ folgenden Wortlaut hat:

Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August Herzog zu Braun⸗ schweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland tun hiermit kund und zu wissen:

Nachdem die Hindernisse, die * dem Ableben des hochseligen Herzogs Wilhelm der Ausübung der Regierung des Herzogtums seitens der Berechtigten aus dem fürstlichen Gesamthause Braunschweig⸗Lüne⸗ burg entgegenstanden, durch Gottes gnädige Fügung in beglückender Weise beseitigt sind, haben Wir die Uns durch den hochherzigen Verzicht Unseres innigst geliebten durchlauchtigsten Vaters, des Herzogs Ernst August, Königliche Hoheit, angefallene Regierung des Herzog⸗ tumß mit dem heutigen Tage angetreten. Es drängt Uns zunächst, dem Gefühle tiefer Dankbarkeit Ausdruck zu geben gegenüber dem hochseligen Prinzen Albrecht von Preußen, Königliche Hoheit, und gegenüber Seiner Hoheit dem Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg usw., den erlauchten Regenten des Herzogtums, die getreu ihrer Zusage beim Antritt ihrer Regentschaft das Wohl des Herzoglichen Landes stetig und kräftig gefördert und Uns die Ueber⸗ nahme und die Erfüllung Unserer hohen und schweren Pflichten in allen Wegen erleichtert haben. Wir versichern sodann bei Unserem fürstlichen Worte, daß Wir die Landesverfassung und alle ihre Be⸗ ssimmungen beobachten, aufrechterhalten und beschützen wollen. Als deutscher Fürst werden Wir ftets in unerschütterlicher Treue zum Reiche und seinem erhabenen Oberhaupte stehen und im Verhältniffe zu Unseren hohen Verbündeten allezeit unsere Verpflichtungen erfüllen, die Unt durch die Reichsverfassung und die ihr zu Grunde liegenden Bündnisverträge auferlegt sind. Wir geloben auf dieser Grundlage der Gerechtigkeit und Fürsorge alle Unsere Kräfte dem Wohle des Landes zu weihen und bitten Gott um seinen gnädigen Beistand, damit Unsere Regierung dem Herzogtum zum Segen gereiche.

Mit hoher Freude haben Wir aus vielseitigen bedeutun asvo len Anzeichen entnommen, daß die Herzen der Braunschweiger Uns und der Herzogin, Unserer vielgeliebten Gemahlin, entgegenschlagen. Auch Unsere Herzen empfinden warm für das Braunschweiger Volk. Wir hoffen zuversichtlich, daß aus diesem Gefühle ein un⸗ zerstörbares Band gegenseitiger Liebe und Treue erwachsen werde. Wir gewärtigen andererseitz von allen öffentlichen Beamten und allen Geistlichen und fernerweit von allen Angehörigen des Herzogtums, daß sie Uns als ihrem rechtmäßigen Landesherrn Treue und Gehorsam erweisen und Uns nach Kräften in der Er⸗ füllung Unserer Pflichten zur Wohlfahrt der Gesamtheit unterstützen werden. Wegen Ableistung der verfassungsmäßigen Huldigung behalten Wir das Erforderliche besonderen Verfügungen vor.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Siegel

gegeben Rathenow, am 1. November 1913 (Unterschrift Ernst Augu st. Hartwieg. C. Wolff. Radkau.

Frankreich.

In Beantwortung des Schrittes, den der Abgeordnete Bachimont im Namen des Kongresses der Radikalen in Pau zugunsten der Soldaten unternommen hatte, die verurteilt worden waren, weil sie gegen die Einbehaltung ihres Jahrganges unter den Fahnen Kundgebungen veranstaltet hatten, erklärte der

Ministerpräsident Barthou laut Meldung des „W. T. B.“, die Regierung müsse für die Aufrechterhaltung der Mannes⸗ zucht sorgen, aber der Kriegsminister habe bereits Maßnahmen getroffen, um die Strafen zu mildern oder aufzuheben. Er werde auch fernerhin in diesem Sinne so wohlwollend wie möglich vorgehen.

Der Budgetausschuß hat einstimmig einen Beschluß—⸗ antrag angenommen, in dem er sich grundsätzlich für die sofortige Erhöhung des Soldes der Offiziere und

Unteroffiziere und auf Antrag des früheren Kriegsministers

Messimy für die Verjüngung der Cadres ausspricht.

NRnßland. Wie amtlich bekanntgegeben wird, ist in den Distrikten Skobelew, Kokan, Namangan, Andishan und Osch im Fergana⸗ gebiet eine Pro bemobilmachung angeordnet worden.

Spanien.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten Willard hat dem König Alfons gestern sein Beglaubigungsschreiben überreicht. Wie „W. T. B.“ meldet, erklärte der König, daß er, um das Freundschaftszeichen, das die Vereinigten Staaten durch die Umwandlung ihrer diplomatischen Vertretung in Madrid in eine Botschaft gegeben hätten, zu erwidern, be— schlossen habe, dem spanischen Gesandten in Washington den Rang eines Botschafters zu verleihen.

Der neue Generaldirektor der öffentlichen Arbeiten hat, obiger Quelle zufolge, im Staatshaushalt einen Fehlbetrag von 94 Millionen Pesetas festgestellt, das aus früheren Jahren für noch nicht bezahlte Arbeiten herrührt.

Belgien. Der deutsche Gesandte von Below⸗Saleske ist zur

Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens gestern vom König empfangen worden.

Türkei.

Zuverlässigen Informationen aus griechischer und anderer Quelle zufolge ist der gegenwärtige Stand der griechisch türkischen Verhandlungen, wie „W. T. B.“ meldet, folgender:

I) Staatsangehörigkeit: Griechenland hat den ottomanischen Standpunkt anerkannt. Aber in türkischen Kreisen wird erklärt, daß das Optionsrecht der aus den griechischen Gebieten gebürtigen und in der Türkei wohnhaften Personen bestritten bleibt.

2) Privateigentum: Griechenland erkennt alle Eigentums— rechte der anwesenden oder abwesenden Muselmanen an, kann aber nicht die Anerkennung der jzuristischen Persönlichkeit von Besitzern ländlicher und städtischer Besitzungen zugeben, weil im Zeitpunkte der Kriegserklärung die ottomanische Gesetzgebung ihnen dies Recht nicht zuerkannt habe.

3) Ländlicher Grundbesitz: Die Pforte schlägt vor, daß kein Grundbesitzer gezwungen werden könne, seine Grundstücke an Bauern zu verkaufen, und daß das gegenwärtige Verhältnis zwischen den Grundeigentümern und den Bauern in keiner Weise abgeändert werde außer durch ein allgemeines, für das ganze Königreich gültiges Gesetz. Griechenland ist mit diesem Artikel nicht einverstanden, weil er in die Agrarfrage, die eine der hauptsächlichsten Punkte seines Programms bildet, tief einschneide. Daher könne sich Griechenland der Türkei gegenüber nicht binden.

) Vakuftz: In dem türkischgriechischen Subkomitee in Athen ist ein Einvernehmen zustande gekommen, wonach das Vakuf⸗Regime nur auf Grund vorheriger Entschädigung abgeändert werden darf. Die Vakuf⸗Zehnte werden ahgeschafft, aber Griechenland verpflichtet sich, für die Bedürfnisse der Kultus, und Wohlfahrtseinrichtungen zu sorgen. Die Friedhöfe werden als Eigentum der Vakufs anerkannt.

5) Muftis: Die Muftis sind öffentliche, von den Wählern Griechenlands gewählte Funktionäre. Der Obermufti wird vom König aus drel, von der ,, der Muftis vorgeschlagenen Kandidaten ernannt werden. Die griechlsche Regierung wird im Wege der griechischen Gesandtschaft die Ernennung des Sbermuftts dem Scheich ül Islam notifizieren, der die Bestallungsurkunde ausfolgen

wird. Abgesehen von den religiösen Befugnissen wird der Obermuftt auch das Recht haben, in Ehesachen und Scheidungsangelegenheiten sowie in Angelegenheit von Alimentengeldern, Vormundschaften und Erbschaften Urteile zu fällen.

5H) Musel manische Gemeinden: Die juristische Persönlich⸗ keit dieser Gemeinden wird anerkannt.

I) Kultus: Griechenland räumt dem muselmanischen Kultus alle möglichen Begünstigungen ein und wird in Athen und an vier anderen Orten, wo ein diesbezügliches Bedürfnis besteht, auf Staats⸗ kosten Moscheen erbauen. Behufs Heranbildung geistlicher Richter wird ein besonderes Institut errichtet.

Rumänien.

Der König Carol hat einem der Redakteure des Blattes „Universul“ eine Unterredung bewilligt, in der er laut Meldung des „W. T. B.“ erklärte:

Es wäre ein schwerer Fehler gewesen, wenn Rumänien den Krieg begonnen hätte, als die verbündeten Balkanstaaten gegen die Türkei kämpften. Der christliche Staat Rumänien habe nicht einen Krieg verhindern können, der für die Befreiung der Christenhelt geführt worden sei. Er habe seit langem vorausgesehen, daß der Balkanblock nicht von Dauer sein werde und habe dies auch Danew mitgeteilt, als dieser in Bukarest gewesen sei. Danew aber habe es nicht ge⸗ glaubt, wie er auch einige Tage vor der Mobilsierung der rumänischen Armee nicht geglaubt habe, daß Rumänien mobilisieren werde, well Europa dies nicht zugeben werde, oder weil die rumänische Armee drei Wochen brauchen werde, um die Donau zu überschreiten. Auf die Mitt ilung, daß man in Frankreich heute Rumänien als den Schiedsrichter im Orient betrachte, erwiderte der König, so sei es. Es könne sich niemand im Orient rühren, ohne daß Rumänien ein Wort mitspreche. Er glaube, daß es Frieden geben werde, weil niemand auf dem Balkan es wagen werde, einen neuen Krieg an⸗ zufangen, für den es auch nicht möglich sein würde, die finanziellen Mittel zu beschaffen, weil Frankreich, der Bankier der Balkanstaaten, kein Geld mehr für einen Krieg hergebe. Auch die baldige friedliche Lösung der Frage Albaniens halte er für sicher.

Serbien.

In der Skupschtina wurde gestern die Beratung des Adreßentwurfs fortgesetzt.

Nach dem Bericht des W. T. B.“ kritisierte der Jungradikale Skerlitsch die diplomatische Aktion der Regierung, Paschitschs und der serbischen Diplomaten als gänzlich unzulänglich und erhob gegen die Nichtbeachtung des Parlaments, dem von der Regierung kein Ein⸗ fluß auf die äußere Politik eingeräumt worden sei, Einspruch. Im Verlauf der Rede kam es infolge eines Wortwechsels zwischen Skerlitsch und dem Volkswirtschaftsminister Jankowitsch zu einer scharfen Auseinander⸗ séetzung, doch gelang es dem Vorsitzenden, alsbald Ruhe herzustellen. Der Minister des Innern Protitsch trat den Ausführungen Skerlitsch' entgegen und erklärte, daß die serbische Regierung ihre schwere Mission erfolgreich erfüllt habe. Der Fortschrittler Paple Marin kowitsch legte die Notwendigkeit dar, den neuen Bürgern volle Gleichberechtigkeit zu erteilen, und forderte die Regierung auf, in den neuen Gebieten unverzüglich das Verfassungsregime einzu⸗ führen.

Bulgarien.

Bezüglich der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Bulgarien und Serbien erklärt die „Agence Bulgare“, daß angesichts der gegenwärtigen Lage, wo gegen die bulgarische Bevölkerung Mazedoniens durch die Schließung von Schulen und Kirchen und durch Belästigung von Priestern und Lehrern vorgegangen und Grenzzwischen— fälle hervorgerufen würden, an eine Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen für längere Zeit wohl nicht gedacht werden könne.

Die Bulgaren haben nach einer Meldung des Wiener „K. K. Telegraphen-Korrespondenzbureaus“ nach der Besitz⸗ ergreifung Westthraziens die Wareneinfuhr aus Griechisch⸗ Mazedonien untersagt. Der Warenverkehr auf der Bahn nach Dedeagatsch ist unterbrochen, während der Personenverkehr aufrechterhalten wird.

Albanien.

Die Internationale Kontrollkommission hat der „Agenzia Stefani“ zufolge den albanesischen Minister des Aus⸗ wärtigen Muf id Bey zum Delegierten für Albanien ernannt. Mufid Bey hat der vorläufigen Regierung seine Demission als Minister des Auswärtigen eingereicht.

Amerika.

Im amerikanischen Repräsentantenhaus brachte gestern der Abgeordnete Hensley (Missouri) eine Resolution ein, in der einer Abrüstung in dem von Winston Churchill vorgeschlagenen Umfange zugestimmt wird. Der Sprecher Clark sagte, wie ‚W. T. B.“ meldet, er hege den Wunsch, diese Resolution angenommen zu sehen, und fügte hinzu, Deutschland sei als Popanz benutzt worden, um die Amerikaner bei den letzten Marinebebatten zu schrecken.

Die Ban kkommission des amerikanischen Senats hat sich, obiger Quelle zufolge, vorläufig auf die Errichtung von vier Provinzreservebanken für das ge⸗ plante neue Geldumlaufsystem geeinigt. Die bundesstaatliche Kontrollbehörde soll ermächtigt werden, nach zwei Jahren so viele neue Banken zu errichten, als sie für nötig hält, voraus⸗ gesetzt, daß ihre Zahl die in der Geldumlaufbill des Re⸗ präsentantenhauses vorgeschriebene Grenze von zwölf Banken nicht überschreitet.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung aus Mexiko haben 700 Mann Regierungstruppen nach neun⸗ tägigem Marsche von Laredo aus Monterey erreicht. Die Rebellen, die mehrere Tage lang Monterey angegriffen hatten, wurden aus der Umgebung der Stadt vertrieben.

Afrika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat der französische Kreuzer „Friant“ am 28. Oktober mit Erfolg bei Agadir die Kim a⸗Stämme beschossen, die in der Nachbarschaft der Mündung des Qued Souß wohnen. Dort befand sich der Zufluchts- und Verproviantierungsort der Aufständischen, die am 27. Oktober einen französischen Posten angegriffen hatten. Aus vier Dörfern wurden durch die Beschießung die Einwohner vertrieben.

Wohlfahrtspflege.

Die Gesellschaft für soziale Reform hält ihre 6. Hauptverfammlung vom 20—22. November in Düsseldorf in der Städtischen Tonhalle ab. Am 20. November findet ein Be⸗ grüßungsabend mit Ansprachen bekannter Sozialpolitiker statt. Am 321. Nopember wird nach einer Eröffnungsansprache des Vorsitzenden, Staatsministers Dr. Freiherrn von Berlepsch ein Vortrag von Rechts⸗ anwalt Dr. Hugo Sinzheimer⸗Frankfurt a. M. über „Nechtsfragen des Arbeitstarlfsvertrags (Haftung und Abdingbarkeit) und ihre gesetzliche Lösung! gehalten werden. Am 22. November werden nach Erstattung des Geschäftsberichts und Erledigung der geschäftlichen

Angelegenheiten Vorträge gehalten von Staatsminister Dr. Freiherrn von Berlepsch über Brauchen wir ein Reichseinigungsamt?“‘ und von Dr. Waldemar Zimmermann über „Neue Aufgaben des gewerb⸗ lichen Einigungsweseng-. An alle Vorträge schließt sich eine freie Aussprache an. Der Zutritt zu den Versammlungen steht jedermann frei. Ausführliche Programme und Auskünfte sind durch die Ge— schäftsstelle, Berlin W. 30. Nollendorfstraße 29,30, und durch Pro—= fessor Dr. von Wiese, Düsseldorf, Brehmstraße 54, zu beztehen.

Ein Kongreß für Wohnungsaufsicht und Wohn ungs⸗ pflege wird von der Zentralstelle für Volkswoblfahrt in den Tagen vom 2. bis 4. Dezember im Rathause der Stadt Charlottenburg, die durch ihr Wohnungsamt vorhildlich auf diesem Gebiete vorgegangen ist, veranstaltet. Die Regelung der Wohnungsaufsicht bildet den wichtigsten und aussichtsreichsten Teil des preußischen Wohnungs⸗ gesetzentwurf g. In der Erkenntnis der Notwendigkeit dteser Regelung sind alle beteiligten Kreise einer Meinung, von den Woh⸗ nungs⸗ und Bodenreformern und den städtischen Verwaltungen bis zu den Haus- und Grundbesitzern. Es ist daher an der Zeit, daß über die Grundlinien elner erfolgversprechenden Wohnungsaufsicht und Wohnungepflege Klarheit geschaffen wird, daß alle diejenigen, die an der Sache in irgend einer Weise interessiert sind, sich über Ziele und Tragweite der in Frage kommenden Maßnahmen untexrichten und daß vor allem auch die Gemeinden und die bei der Ausführung des Gesetzes in Betracht kommenden Kreise sich auf die neue Aufgabe vorbereiten. Diesem Zwecke ist der Kongreß zu dienen bestimmt. Es werden in systematischer Reihenfolge alle wichtigen Probleme behandelt werden, insbesondere die allgemeine Bedeutung der Wohnungsaufsicht, die Wohnungsmängel und die Art ihrer Bekämpfung, das Schlafgängerwesen, die Wohnungspflege, die Einrichtung von Wohnungtämtern, Heranziehung und Aufgabenkreis der Wohnungsinspek⸗ toren, die Aufstellung von Wohnungsordnungen, die Wohnungapolizei, die Mitwirkung der Frauen bei der Wohnungsaufssicht, die Bezirks⸗ wohnungsinspektion, der Wohnungsnachweis usw. Die ersten Autori⸗ täten auf dem Gebiete haben ihre Mitwirkung zur ,,, gestellt, insbesondere bekannte Kommunalbeamte, wie Oberbürgermeister Dominicus. Schöneberg, Stadtrat Seydel⸗Charlottenburg, Bürger⸗ meister Dr. Luppe⸗Frankfurt a. M., die Beigeordneten Rath⸗Essen und Hopf⸗Elberfeld, Stadtrechtsrat Moericke⸗Mannheim, Bürger⸗ melster Dr. Müller⸗Darmstadt, die Landeswohnungsinspektoren von Bayern, Württemberg und Hessen, bekannte Wohnungsinspektorinnen usw. Bereits jetzt liegen zahlreiche Anmeldungen von Regierungen,

emelnden, Frauen und Arbeiterorganisationen, Abgeordneten, Krankenkassen usw. vor. Man darf daher erwarten, daß der Kongreß sich zu einer machtvollen Kundgebung für die Wohnungsaufsicht gestaltet und daß er den Boden für ibre Durchführung gründlich vorbereiten wird. Programme und Anmeldekarten können von der Zentralstelle für Volkswohlfahrt, Berlin W. 50, Augsburger Straße 61, bezogen werden.

Kunst und Wissenschaft.

An der Erforschung von Neu Guinea und seiner Be⸗ völkerung wird seit einigen Jahren mit einem Eifer gearbeitet wie nie zuvor. Stellt doch diese fast 800 000 km große Insel, wenn man von den Polargebieten absieht, einen der größten weißen Flecke auf der Erdkarte dar. Seine Ausfüllung schreitet auch jetzt nur langsam fort, da die Schwierigkeiten des Reisens im Innern der Insel ungewöhnlich sind und fast jeden Reiseplan mehr oder weniger umwerfen oder gar zu völligem Scheitern bringen. Der Oberbeamte im westlichen Teil von Britisch Neu Guinea hat in letzter Zeit zwei Forschungsrelsen in die Landschaft Girara unternommen, deren Bewohner sich einer Anzahl von Mord— taten bei einem Zusammenstoß mit ihren Nachbarn hatten zu Schulden kommen lassen. Europäer waren mit diesen Leuten bisher fast gar nicht in Berührung gekommen, und man wußte von ihnen nur, daß ihre Sitten und Gebräuche gänzlich anders seien als die der übrigen Stämme. Es ist nun dem Beamten gelungen, eine ziemlich eingehende Kenntnis über das Giraravolk zu sammeln. Sie haben es nicht besonders gut in ihrer Heimat, da deren Boden etwa 9 Monate lang überschwemmt ist. Die Dörfer sind infolgedessen auf den wenigen Hügeln errichtet, die vom Wasser verschont bleiben. Die Wohnstätten sind auch eigentlich nicht als Dörfer zu bezeichnen, da sie nur in einem großen gemeinsamen Haus bestehen, das zuweilen die außerordentliche Länge von 150 im bei 20-25 m Breite erreicht. Den Mittelpunkt des riesigen Gebäudes bildet eine Art von Halle, die nur von den Männern benutzt wird. Das Innere des Hauses wird durch drei oder gar vier Böden in ebenso viele Stockwerke und inner⸗ halb dieser in kleine Zellen geteilt, die nur auf Leitern zugänglich sind. Die Frauen dürfen das Gebäude nicht durch dieselbe Tür be⸗ treten wie die Männer. Das Volk behauptet, ursprünglich von einem Hund abzustammen. Seine religiäsen Vorstellungen heften sich an 5 Totems, die überall auf den Häusern aufgezeichnet sind. Die Girara sind Kopfjäger, aber nicht Menschenfresser. Ganz merkwürdig ist ihre Haartracht. Sie drehen das Haupthaar in ein langes Seil zusammen, das ihnen über das Gesicht herabhängt. Außerdem tragen sie eine Kopfbedeckung in Gestalt eines kegelförmigen Huts aus Pflanzenfasern. Dieser Gebrauch steht unter den Papuas durchaus einzig da. Die Zauberei spielt bei ihnen natürlich eine große Rolle. Der Häuptling eines Stammes ist gewöhnlich auch der Hauptzauberer. Ihm wird die Macht zugeschrieben, seine Seele von seinem Körper zu trennen und sie auf beliebige Sendungen auszuschicken. Auf diese Weise kann der Häuptling sich nach Belieben unliebsamer Stammesgenossen ent- ledigen, indem er ihnen seine Seele auf den Hals schickt. Der Absicht des Mordes wird dann wahrscheinlich auf irgend eine geheimnisvolle Art nachgeholfen, und hinterher der Seele deg Zauberers die Aus— führung des Urteils zugeschrieben. Die Rücksicht auf die Zauberei gestattet diesen Menschen, die man danach kaum als solche bezeichnen möchte, zwar nicht den Kannibalismus, aber noch schlimmere Vergehen an schon begrabenen Lelchen. Westlich vom Fyfluß ist der Glaube an Hellseherei allgemein verbreitet. Die neuen Forschungen sind auch auf den benachbarten Teil von Holländisch Neu Guinea ausgedehnt worden, dessen Bewohner nur mit Bogen und Pfeilen bewaffnet sind. Sie versuchen, sich ein besonders fürchterliches Aussehen zu geben, indem sie sich Känguruh⸗ klauen in die Nase stecken und künstliche Schwänze in ihr Haar flechten, die ihnen bis auf die Brust herabhängen. In einem Bezirk besteht ein merkwürdiges Mittel, die Treue einer Verlobten zu sichern. Dem Mädchen wird nämlich das Zeichen des Mannes, den sie später heiraten soll, auf die Brust oder auf die Schulter einge⸗ brannt. In diesen Bezirken herrscht auch immer noch Menschen fresserei, obgleich die holländische Regierung um ihre Bekämpfung dauernd bemüht ist. Der englische Beamte selbst hat mehrere Szenen miterlebt, die ihm die frischen Ueberreste einer kannibalischen Fest= mahlzeit vorführten. Die Teilnehmer hatten sich freilich stets bei⸗ zeiten in Sicherheit gebracht.

Nr. 87 des Zentralblatts der Bauverwaltung, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 1. November, hat folgenden Inhalt: Amtliches. Preisausschreiben. Dienst. nachrichten. Nichtamtliches; Das Geschäftshaus der Leipziger Feuerversicherungs-Anstalt in Leipzig. Gleisabzweigung aus de frümmter zweigteisiger Hauptbahnstrecke. Zur Vollendung der Erweiterungsbauten des Emder Seehafens. Vermischtes: Be währungspreis für den Winddruckmesser des Torpedo⸗Dberstabz ingenteurs Gießen. Wetthewerbe für Entwürfe zu Schulneubaun neben der Handwerker- und Kunstgewerbeschule in Dortmund n dem Bebauungsplan einer Kleinwohnungssiedlung bei Cöln⸗Bickend Wasserdichter Beton. Bücherschau.