1913 / 261 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Nov 1913 18:00:01 GMT) scan diff

bie Herren Grün und Conrad. Den . des Abends bildet, neueinstudiert und mit neuen Einlagen versehen, ‚Slapische Brautwerbung‘, Tanzbild von E. Graeb. Musit von P. Hertel mit Einlagen von Brahms und Franz Liszt. Dirigent ist der Kapell— meister Dr. Besl. In den Hauptrollen sind die Damen Peter, Urbanska, Pfaffenberg mit den Herren Zorn, Quarttsch, Müller, Hoff mann und Deleuil beschäftigt.

Im Königlichen Schauspielhause werden morgen „Die Neuvermählten' von Björnson in der bekannten Besetzung wiederholt. Darauf folgt das Lustspiel Die zärtlichen Verwandten von Benedir.

In Schwerin ist, wie W. T. B.“ meldet, vergangene Nacht der Generalintendant des Großherzoglichen Hoftheater Freiherr Karl von Ledebur im Alter von 75 Jahren gestorben. Der Verstorbene war früher an den Theatern in Leipzig und Riga tätig und wurde 1383 durch weiland Seine Königliche Hoheit den Großherzog Friedrich Franz II. zum Hoftheagterintendanten in Schwerin ernannt. Im Jahre 1894 wurde Freiherr von Ledebur durch das Prädikat Erjellenz ausgezeichnet. Der Verstorbene war der Senior der deutschen Buͤhnenleiter.

Mannigfaltiges.

Berlin, 4. November 1913.

A. F. Vom schönsten Herbstwetter begünstigt, unternahm die „»Brandenburgia“, Gesellschaft für Heimatkunde, am Sonntag, den 26. Oktober, elne Wanderfahrt nach Spandau. Die auf⸗ strehende Nachbarstadt ist oft schon das Ziel solcher Gesellschafts—⸗ ausflüge gewesen, um dieser oder jener Besichtigungen willen. Dies—⸗ mal aber galt es, mit einigen neuen Zeugen der Entwicklung des vom Zwang der Befestigung befreiten Spandau Bekanntschaft zu machen. Am Hauptbahnhof durch Oberpfarrer Recke empfangen, der die Führung übernahm, ging die aus etwa 160 Mitgliedern und Freunden bestehende Gesellschaft zunächst über die neue Havel⸗ brücke zu dem neuen stattlichen Rathaus, das sich die voraus— sichtlich binnen ganz kurzem die Einwohnerzahl von Hunderttaufend erreichende Stadt jüngst erbaut und vor wenig Monaten elngeweiht hat. Hier von Oberbürgermeister Költze persönlich durch eine Ansprache begrüßt, auf die Geheimrat Friedel mit der Versicherung ant— wortete, die Brandenburgiag fühle sich in Spandau nicht als Fremde, wurden die Besucher zunächst in einem einleitenden Vortrag durch Baurat Paul mit der Vorgeschichte des Baues und den Verhältnissen bekannt gemacht, die gebieterisch auf Anlage eines neuen Rathauses als Ersatz des allzu eng gewordenen früheren, 1318 erbauten, hingedrängt hätten. Bei der nun folgenden Besichtigung des stattlichen Neubaues sprach Baurat Paul, der die Führung übernommen, die angesichts der räum⸗ lichen Verhältnisse wohlbegrändete Hoffnung aus, daß der große, geräumige, lichte und luftige, in jeder Beziehung solide, aber so wenig prunkvolle Bau, daß nur wenige Säle einfache, aber schöne Holz⸗ täfelung empfangen haben, auf unabsehbare Zeit dem Bedarf des Gemeinwesens vollständig genügen werde. Eine dankenswerte Er— leichterung der Baukosten ist der Stadt dadurch erwachsen, daß die öffentlichen Uhren nicht bloß am und im Rathaus, sondern auch in der Stadt von Siemens u. Halske gestiftet worden sind, obgleich man in Bürgerkreisen schon dafür zu sammeln begonnen hatte, ein Geschenk im Gesamtwerte von mindestens 24 000 (6ͤ. Einen wertvollen Schmuck hat das Rathaus auch durch ein von der Nikolaiktsche in Spandau geschenktes Oelgemälde von Carl Röhling empfangen, das den Uebertritt Joachims II. zur Reformation in dieser Kirche und die erstmalige Spendung des Abendmahls in beiderlei Gestalt durch den Bischof Matthias von Jagow an den Kurfürsten darstellt. An dies Gemälde und die ihm zugrunde liegende geschichtliche Ueberlteferung hat sich bekanntlich ein Meinungsstreit geknüpft, weil der Verein für die Geschichte Berlins die Behauptung verficht, dieser historische Akt sei nicht in Spandau, sondern in Berlin vor sich gegangen. Oberpfarrer Recke nahm deshalb an Ort und Stelle das Wort, um in ebenso klarer als überzeugender Art die von Spandau vertretene gegenteilige Ansicht darzulegen und zu beweisen. Durch Vergleich der verschiedenen Quellen wies der Redner nach, daß alle Aufzeichnungen über das Er—

und den Einzelheiten Kunde geben, daß sie ohne Ausnahme erst in viel späterer Zeit niedergeschrieben sind, während es nur eine einzige zeitgenössische schriftliche Aufzeichnung gibt, die volles Vertrauen ver— ient und keinen Zweifel an der Taisache läßt, daß Kurfürst Joachim II. am 1. November 1539 den wichtigen Akt in der Nicolaikirche zu Spandau vorgenommen hat. Die Aufzeichnung dieses Augenzeugen findet sich in dem Hausbuch des Matthias von Schwanebeck, eines damals 22 Jahre alten, studierten Mannes, der in Wittenberg zu den Füßen Luthert und Melanchthons gesessen und als ein in jedem Be— tracht unverfänglicher Zeuge berichtet, daß er mit 10 anderen Edel⸗ leuten des Teltow am bedeutungsvollen 31. Oktober 1539 nach Spandau gereist set und bier tags darauf „nach dem Vorgang“ des Kur— fürsten das Abendmahl unter beiderlei Gestalt gefeiert habe. Wie man nun immer dies nach dem Vorgang“ deute, es kann kaum anders verstanden werden, als unter Vorantritt“' und nach der eben vom Kurfürsten vollzogenen Feier. Anzunehmen, daß jene Edel⸗ leute in derselben Stunde in Spandau das Abendmahl nahmen, in der der Kurfürst den gleichen Akt in Berlin feierte, ist in hohem Grade widersinnig. Sie legten eben Wert darauf, der Feier am gleichen Ort wie ihr Landesherr der Kurfürst vorzunehmen, und dieser Ort war nach dem glaubwürdigen Zeugnis „Spandau?. Daß Joachim II. Spandau wählte, erklärt sich vielleicht aus Rücksicht auf seine der Reformation abgeneigte Gemahlin Hedwig von Polen. Auch ist nicht zu übersehen, daß Spandau damals noch kurfürstliche Residenz war und als solche mehr galt als später. Wenn Professor Tschirch in Brandenburg zur Unterstützung der Spandau im gegebenen Falle feindlichen Ansicht aus der Brandenburger Stadtkassenrechnung nachweist, daß zwei Geistliche aus Neustadt⸗ Brandenburg zur Abendmahlsfeier am „zweiten“ November 1639 nach Berlin geschickt worden seien, so unterstützt er hierdurch nur die Spandauer Behauptung; denn tatsächlich wurde nach dem Spandauer Vorgang vom 1. November am Tage darauf in der Berliner Nikolaikirche zum ersten Male das Abendmahl in beiderlei Gestalt gefeiert. Noch beute feiern die Berliner Schulen die Einführung der Reformation in der Landes— hauptstadt am „zweiten! November. Es ist nach den lichtvollen Darlegungen von Oberpfarrer Recke wohl zu hoffen, daß endlich dieser Meinungsstreit als zugunsten Spandaus entschieden wird gelten dürfen und damit sowohl der Elnspruch gegen das Röhlingsche Bild und seine Aufhängung im Spandauer Rathaussaal als gegen dies Joachimdenkmal vor der Kirche endgültig Erledigung finde. Nach dem Reckeschen Vortrage wurde noch zur Besichtigung des früheren Festungsgeländes ein Spaziergang längs des alten Stadtmauerrestes ausgeführt und der ehrwürdigen Nikolaikirche bei abendlicher Be— leuchtung ein kurzer Besuch abgestattet.

Unter der Schirmherrschaft Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert von Preußen hat sich in Berlin unter dem Vorsitz der Witwe des früheren Staatssekretärs des Reichsmarineamts, Frau Admiral von Hollmann, ein Damenkomitee gebildet, das zur Zeichnung von Spenden für die Witwen und Waisen der mit den Marineluftschiffen Verunglückten auffordert. Spenden nehmen Frau Admiral von Hollmann, Berlin W., Fasanenstr. 49, und der Hauptmann Dr. Röper, Berlin W. 35, Schöneberger Ufer 30 1, ent gegen. Ueber die eingegangenen Spenden wird in den Tageszeitungen . Zt. Rechenschaft abgelegt werden. In verschiedenen Orten sind zum Besten der Hinterbliebenen Wohltätigkeitsveranstaltungen in Aussicht genommen, so findet in Berlin am 14. Nopember im Landwehroffizierkasino ein Künstler konzert statt.

Breslau, 4. November. (W. T. B. Die „Breslauer Hochschul⸗Rundschau enthält einen Aufruf an die deutschen Studenten zur Errichtung eines Denkmals zu Ehren der Breslauer Studenten von 181315, die in der großen Volks— erhebung vor hundert Jahren eine hervorragende Rolle gesplelt haben. Der Aufruf hofft, daß alle Sonderbestrebungen bei dlesem gemein— men Werk der deutschen Studentenschaft verstummen werden. Der Aufruf trägt 338 Unterschriften von Breslauer und auswärtigen Pro— fessoren. Das Denkmal soll in Breslau stehen, wo Steffens zum Freiheitskampfe aufrief und Werbestuben die freiwllligen Jäger

München, 3. Nobember. (W. T. B.) Aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Kranken hauses links der Isar hat heute abend im Hörsaale der Anstalt ein Festa kt statt⸗ gefunden, dem auch Seine Königliche Hoheit der Prinz Regent Ludwig mit Gemahlln und die übrigen in München wellenden Mitglieder der Königlichen Familie beiwohnten. Der Oberbürgermeister von Borscht gab dabel bekannt, daß Seine Königliche Hoheit der kJ aus ihm zur Verfügung stehenden Wohltättgkeitsstiftungen dem Krankenhause ein Kapitat von 10000 Æ überwiesen habe, dessen Zinsen zur Aufnahme von minderbemittelten Kranken Verwendung finden sollen. Braun schweig, 3. November. (W. T. B.) Die Braun⸗ schweigische Landeszeitung!“ meldet aus Salzgitter im Kreise Goslar: Die Herzoglich eumberlandische Saline Salz⸗ gitter ist vergangene Nacht durch eine Feuersbrunst zersiört worden. Mit Ausnahme des Verwaltungsgebäudes und des neu er— bauten Kurhauses sind sämtliche Gebäude niedergebrannt. Vlele tausend Zentner Salz und die ganzen Maschineneinrichtungen sind dem Feuer zum Opfer gefallen, das einen Schaden von mehreren hunderttausend Mark anrichtete. Der Brand des 40-50 m hohen Salinenturmes war mehrere Kilometer weit zu sehen. Das Feuer soll durch Explosion einer Lampe entstanden sein.

Lübeck, 3. Nobember. (W. T. B) Der gestrigen Feuerg⸗ brunst bei der Firma Brügmann C Sohn (vgl. Nr. 260 d. Bl) sind auch mehrere Arbeiterhäuser zum Opfer gefallen. Das Feuer brannte die ganze Nacht bis zum Morgen. Während eines großen Teiles der Nacht war die Umgebung von Lübeck meilenweit erleuchtet. Als Vorsichtsmaßregeln gegen die wiederholten Feuer— schäden in Holzlagern sind die Errichtung von 5 m hohen Mauern zwischen den einzelnen Lagern und eine schärfere Ueberwachung in Aussicht genommen worden.

5 Ng !

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London, 3. November. (W. T. B) Vergangene Nacht wurde

der Versuch gemacht, den Bahnhof Streatham-⸗Hil in einer

Londoner Vorstadt in Brand zu setzen. Der Feuerwehr gelang es, die Flammen zu löschen. Mit Benzin getränkte Watte und Flug⸗ schriften über das Frauenstimmrecht wurden vorgefunden. Huelva, 3. November. (W. T. B.) In dem Do rfe Bollullos hat ein Aufruhr gegen die Gemeindeverwaltung stattgefunden. In der Bürgermeisterei ist der gesamte Hausrat zer? trümmert worden. Die Urkunden sind verbrannt worden, und nur die Königsbilder sind unversehrt geblieben. Die Aufrührer wechselten mit den Gendarmen mehrere Schüsse, wobei zwei Per fonen verwundet worden sind. Verstärkungen sind abgefandt worden.

Bu karest, 3. November. Petroleumquellen bei Moreni (vgl.

(W. T. B.) Der Brand der h l r. 269 d. Bl.) ist durch Aufschüttung von Sand gelöscht worden. Achtzehn Bohrlöcher sind ausgebrannt. Verluste an Menschenleben sind nicht zu be⸗ agen. Das Feuer hat sehr ergiebige Bohrquellen vernichtet, so einen Bohrturm der Colombiagesellschaft, der jährlich 40 00 Waggons Petroleum lieferte.

RioW de Janeiro, 4. November. (W. T. B.) Bei einem Zusammenstoß zweier Schnellzüge der Nogvana⸗-Eisenbahn wurden etwa fünfzig Personen getötet. Zahlreiche Verletzte wurden nach Sao Paulo gebracht.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen Ersten und Zweiten Beilage.)

eignis entweder nur unbestimmt oder beiläufig von der Oertlichkeit

Lützows sammelten.

Theater. Königliche Schanspiele. Mittwoch:

. 217. Abonnements vorstellung. Dlenst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Zum ersten Male Der Satausweg. C Les Voitures Verses“. ) Komische Oper in zwei Akten. Musik von A. Fr. Boieldieu. Uebersetzt und nen bearbestet von Georg Droescher. Mufikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Strauß. Regie: Herr DOberregisseur Droescher. Neu einstudiert: Slavische Brautwerbung. Tanzbild von Emil Graeb. Musik komponiert und arrangiert von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms, A. Dvokäk und F. Liszt.) Musikallsche Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Anfang 75 Uhr.

Schauspielhaus. 210. Abonnementsvor- stellung. Die Neunermählten. Schau— spiel in zwei Aufiügen von Björnstierne Biörnson. Deutsch von Jultus Elias, Text der großen Gesamtausgabe. In Szene gesetzt von Herrn Oberregisseur ö. Die zärtlichen Verwandten. ustspiel in drei Aufzügen von Roderich Benedixr. In Szene gesetzt von Herrn Oberregisseur Patry. Anfang 77 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 218. Abonne⸗ ments vorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst. und Freiplätze sind aufgehoben. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 211. Abonnementsvor⸗ stellung. Schwanenweiß. Traumdichtung von August Strindberg. Verdeutscht von Emil Schering. Die zur Handlung ge⸗ börige Musik von Professor Ferdinand Dummel. Anfang 77 Uhr.

Dentsches Theater. Mittwoch, Abends 77 Uhr: Der lebende Leichnam. Drama von Leo Tolstoi.

Donnerstag und Sonnabend: Cmilia Galotti.

Freitag: Torquato Tasss.

Kammerspiele.

Mittwoch, AbendsHs 8 Uhr: Der ver⸗ lorene Sohn.

Donnerstag: Frühlings Erwachen.

Freitag und Sonnabend: Der ver⸗ lorene Sohn.

Berliner Thenter. Mittwoch, Nach⸗ mittags 35 Uhr: Gin Volksfeind. Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Gesang und Tanz in vier Bildern von Bernauer und Schanzer.

Donnerstag und folgende Tage: Wie einst im Mai.

Sonnabend, Nachmittags 39 Uhr: Ein Volksfeind.

Theater in der Königgrätzer Straße. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Kronbraut. Ein Märchenspiel in sechs Bildern von August Strindberg. Musik von August Enna. ;

Donnerstag und Sonnabend: Die Krou⸗ braut.

Freitag: Macbeth.

Kamödienhaus. Mittwoch, Abend 38 Uhr: Hinter Mauern. Schauspie in vier Akten von Henri Nathansen.

Donnerstag und folgende Tage: Hinter Mauern.

Dentsches Künstlerthegter (So⸗ zietät). (Nürnbergerstr. 70 71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Mittwoch, Abends. 8 Uhr: Der zerbrochene Krug. Vorher: Hauneles Himmelfahrt.

Donnerstag und Sonnabend: Kampf.

Freitag: Der Biberpelz.

CLesstngtheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Pygmalion. Lustspiel in fünf Akten von Bernard Shaw.

Donnerstag: Peer Gynt.

Freitag und Sonnabend: Pygmalion.

Deutsches Schanspielhans. Iixck⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 104a.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die heitere Residenz. Lust⸗ spiel in drei Akten von Georg Engel.

Donnerttag und folgende Tage: Die heitere Residenz.

Schillertheater. O. (Waltxt ner theater) Mittwoch, Abends 8 Uhr: RHosenmontag. Offizterstragödie in fünf Akten von Otto Erich Hartleben.

Donnerztag: Die Großstadtluft. . Wenn der neue Wein

nht.

Charlottenburg. Mittwoch, Nach⸗ mittag 3 Uhr: Götz von Ber⸗ lichingen. Schauspiel in 5 Aufzügen von Wolfgang von Goethe. Abends 8 Uhr: Jugendfreunde. Lustspiel in vier Akten von Ludwig Fulda.

Donnerstag: Wenn der neue Wein blüht.

Freitag: Rosenmontag.

(Char-;

lottenburg, Bismarck⸗Straße 3437. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abend, 8 Uhr: Undine. Romantisch⸗ komische Oper in vier Akten von Albert Lortzing.

Vonnerstag: Die Königin von Saba.

Freitag: Undine.

Sonnabend: Die lustigen Weiber von Windsor.

Mantis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gastspiel Fritzi Massary, Julius Spielmann: Die ideale Gattin. Operette in drei Akten von J. Bramer und A. Grünwald. Musik von Franz Lehr.

Donnerstag und folgende Tage: Die ideale Gattin.

Thegter des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12. Mittwoch, Abends 3 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal. w und folgende Tage: Polen⸗

ut.

Theater am NUollendorfplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der lachende Dreibund. Operette in drei Akten von L. Jacobsohn. Musik von R. Benatzky.

Donnerstag und folgende Tage: Ser lachende Dreibund.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preisen: Zum ersten Male: Frau Holle.

Lnstspielhaus. (Friedrichstraße 236) Mittwoch, Abends 8I Uhr: 7277: 10. Turf⸗ und Totoschwank in drei Akten von Otto Schwartz und Karl Mathern.

Donnerstag: 77: 20.

Freitag: Zum ersten Male: Im grünen Rock.

Sonnabend: Im grünen Rock.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Majolika. Abends: Im grünen Rock.

Restaentheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Hoheit der Franz! Musi— kalische Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Willi Wolff. Musik von Robert Winterberg.

Donnerstag und folgende Tage: Hoheit der Franz!

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzessin. Posse mit Ge— sang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Curt Kraatz.

Donnerstag und folgende Tage: Die Tang oprinzessin.

Trianontheater. (Georgenstr, nahe Bahnhof Friedrichstr) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Seine Geliebte.

Donnerstag und folgende Tage: Seine Geliebte.

Konzerte. Königl. Hochschule für Mustk.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Chopin Zyklus (3. Ahend) von Raoul von Koczalski.

Singakademie. Mittwoch, Abends

8 Uhr: H. Liederabend von Angelika Rummel.

Bechstein aal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Liederabend von Wilhelm Guttmann. Am Klavier: Eduard Behm.

Beethoven Saal. Mittwoch, Abends

8 Uhr: Z. Kammermusikabend von Schnabel, Flesch, Gsrardy.

Alind worth ˖ Scharwenka · Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Liederabend von Ellen Sarsen.

Choraljon · Vaal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Klavierabend von Georg 3scherneck.

Zirkus Schumann. Mittwoch, Abends

7 Uhr: Große Galavorstellung. Vorzügliches Programm. Zum Schluß: Tango vor Gericht. Eine PVantomimenburleske mit Gesang und Tanz in drei Akten.

Zirkus Jusch. Mittwoch, Abends 3 Uhr: Große Galavorstellung. 26

2

Verlobt: Oda Freiin von Münchhausen mit Hrn. Leutnant Friedrich Wilhelm von und zu Gilsa (Cassel— Sennelager Paderborn). Fil Maria Sasse mit Hrn. Leutnant Wilhelm Frhru. von Krane (Koblenz Mainz).

Verehelicht: Hr. Oberleutnant Walther Erdmann mit Frl. Irmgard Körner (Frankfurt a. M). Hr. Hubert von Wuthenau mit Fil. Marga von Krosigk ( Gröna).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober— schloßsauptmann und Kammerherrn Wilhelm Grafen Finck von Finckenstein (Weimar). Hrn. W. von Schierstädt⸗ Dahlen (Dahlen).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Albert von Kemnitz (Berlin). Hr. Professor Dr. Hermann Vieze (Neukölln). Hr. Leutnant Hans-Rudolf Wild von Hohenborn (Schlerke). Hrn. Ritt⸗ melster Siegfried von Glzyckts Tochter Sigrid (Lüben).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Neun Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und Waren⸗ zeichenbeilage Nr. 87 A u. 87 FH), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Auzeigers (einschließ⸗ lich der unter Nr. ZT veröffentlichten Bekanntmachungen), betreffend Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften, sür die Woche vom 2⁊. . I. Novemben

E

Per sonalveränderungen.

Königlich Preustische Armee. Evangelische Militärgeistliche.

Durch Verfügung des Evangelischen Feldpropstes.

Den 1. Oktober. Als Militär ⸗Hilfsgeistliche angestellt: Höpfner, Pastor in Fichtengrund (Nordbahn), b. d. 30. Div. in Straßburg J. E., Giesler, Hilfsprediger in Landsberg a. W., b. d. 3. Div. in Stettin, Stelter, Hilfsprediger in Stargard k. Pomm., b. d. 10. Div. in Posen, Marten, Hilfsprediger an der Hof, und Garn. Kirche in Potsdam, b. d. 11. Division in Breslau.

Den 6. Oktober. Zu Divisionspfarrern ernannt: Gentsch b. d. 42. Div. in Dieuze, Twele b. d. 35. Div. in Graudenz, Vincent b. d. 22 Div. in Meiningen, Busch b. d. 18. Div. in Altona a. E., Lic. Irmer b. d. 8. Div. in Wittenberg, Faltin b. d. 2. Div. in Rastenburg.

Beamte der Militärjustizverwaltung. Durch Allerhöchsten Abschied.

Den 27. September. Winter, Geh. und Ob. Kr. Ger. Rat b. Gen. Komdo. XVI. A. K., auf seinen Antrag m. Pens. in d. Ruhe⸗ stand vers.

Beamte der Militärverwaltung. Durch Allerhöchste Bestallung.

Den 9. Oktober. Ernannt: Diepenbrock, Geh. Kr. Rat, Ob. Mil. Int. Rat und Vorst. d. Int. d. Mil. Verkehrswesens, zum Geh. Kr. Rat und Mil. Int, Kieser, Or Domino, Orth, Ob. Mil. Int. Räte von den Intendanturen d. V., X. und XVI. A. K., zu Geh. Kr. Räten und vortrag. Räten im Kr. Min., v. Wor gitzky, Heuser, Bartels, Mit. Int. Räte von d. Intendanturen d X., V. und XVI. A. K., zu Ob. Mil. Int. Räten, Augustin, Bundrock, Lemm, Jensch, Mil. Int. Assessoren, Vorstände d. Intendanturen d. 13., 5., 17. und 19. Div., zu Mil. Int. Räten.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums.

Den 6. September. Hiß, Mil. Int. Registrator von d. Int. d,

Den 20. September. Jungen, Garn. Verw. Insp. in Danzig,

Kontrolleführer nach Mainz vers.

Den 27. September. Rupprecht, Mil. Int. Sekr. von d. Int. d. XX. A. K., zum 1. Oktober 1913 (nicht 1. Januar 1914) zur Int d. T M R ber. .

Den 28. September. Atzert, Baurat, Vorst. d. Mil. Bau⸗ amts Metz III, auf seinen Antrag m. Pens. in den Ruhestand vers.

17

Ernannt: a. zu Geh. expedierenden Sekretären im Kr. Min. die Ob. Mil. Int. Sekretäre von d. in Klammern gesetzten Korps⸗ Intendanturen; Kliewer (J.), Wilcke (IX.), Brunn (VIII), Tepe (XR Rüdel (Garde), Teßner (L), Fiedler (Garde), Fink (XVI.), Kümmel (X.), Reiter (XVII.), Hau schild (XI.); b. zu Geh. Registratoren im Kr. Min. die Int. Registratoren: Pawlitzki (L.), Sonke von d. Int. d. mil. Inst.

Den 29 September: Kieper, Rechn. Rat, Ob. Zahlmstr. von d. II. Abt. 2. Pos. Feldart. Regts. Nr. 56, Zeidler, Laz. Insp. in Berlin, auf ihren Antrag m. Pens. in d. Ruhestand vers.

Den 1. Oktober 1913. Ernannt: die Mil. Int. Dlätare von d. in Klammern gesetzten Intendanturen: Gaertner (Verkehrswesen), Graewe (42. Div.), Gemballa (2. Div.), Butt (18. Div), Koch (Karl) (XV. A. K.), Marth (XVI. A. K.), Meyer (Her⸗

ann) (Garde⸗K.), Reusch (mil. Inst.),, Flechsig (V. A. K.), Treffehn (XVII. A. K.), Ho f fmann (Willy) (21. Div.), Zöller (H. Div., Warneck (XV. A. K.), Schwarz (Karl) (30. Dw.),

7. Div.), Schönherr (1. Garde⸗ Div.), S ko pp 1 sig. Fre

XV. A. K.), Ha semann (XVII. A. K.), Wittrock (39. Div.), Räth VIII. A. R.), Gier sch (XVI.A. X.), Ste in (XIV. A. XS), Bi I(fenack J e , , n n, ,

XVII. A. K), Bu rx-Meder (XXI. I. K), Kühnkenz G.

Archangeli (Verkehrswesen), Schubotz (III. A. K.),

mann (39. Div., Steuer wald (34. Div), Blume (Gardekab. Div.), Gourdet (2. Gardediv), Breetz (II. A. K), Senczek ö , ö ,,,, zu Mil. Int. Sektetären, Dybows ki (XVII. A. K.), Schöller (VII. A. K.), Grote, Grimme (XXI. A. K.), Klose (XX. A. K.), Cammann (X. A. K.), zu Mil. Int. Registratoren.

Etatmäßig angestellt die Regierungsbaumeister: Lauer in Saar louis, Ellerbrock in Osnabrück, Cudell in Cöln, Schmidt in Eilenburg, Gentz in Hannover, Löcher in Hagenau, als Leiter von Neubauten an diesen Standorten, Wiesen in Karlsruhe, als techn. Hilfsarbeiter d. Int. XIV. A. K., Andreae in Küstrin, als Leiter von Neubauten in Küstrin, Rösenberg in Altona, als techn. Hilfs⸗ arbeiter d. Int. IX. A. K., Asbach in Saarbrücken, Zwing— mann in Wittenberg, Behrend in Gera, Oehlmann in Cöln, als Leiter von Neubauten in Saarbrücken, bzw. Insterburg, Gera und Cöln. .

Kern, Scholz, Ob. Mil. Bausekretäre, Huhn, Müller (Wilhelm), Mil. Bausekretäre, zu Mil. Int. Bausekretären b. d. Intendanturen XXI. bzw. XX., XVI. und XV. A. K. befördert.

Ernannt: Schiecke, Sommer, Schnaufer, Engel Berteit, Lemm, Acker, Maaß, Janßen, de Marche, Bergmann, Glafey, Mil. Bausekrefariatsdiätare, zu Mil. Bau— sekretären b. d. Bauämtern in Cassel II bzw. Magdeburg Ill, Berlin III, Colmar, Metz 1, Mainz I, Königsberg 11, Metz Il, Oldenburg, Hagenau, Cöln II und Münster, Garbe, Kersten, Müller (Max), Babst, Lange, Protz, Schultze (Karl), Mil. Bauregistcaturdtätare, zu Mil. Bauregistratoren b. d. Bauämtern Stettin Il, Jüterbog bzw. Berlin 1, Königsberg III, Mainz III, Potsdam 11 und Ohrdruf.

Den 1. Oktober. Exner, Prov. Amtsunt. Insp,, zum Prov. Amtsinsp. in Karlsruhe ernannt.

Den 2. Oktober. Schreiber, Prov. Amtsunt. Insp, zum Prov. Amtsinsp. in Colmar ernannt. Landeck, Prov. Amtsinsp. in Colmar, nach Allenstein versetzt. .

Den 6. Oktober. Herrmann, Garn. Verw. Insp. in Ratibor, zum Garn. Verw. Ob. Insp. befördert.

Den 7. Oktober. Hu schens, Mil. Int. Sekr. von d. Int. d. XVI. A. K., d. Titel ‚Ob. Mil. Int. Sekr, verliehen.

Zu Zahlmeistern ernannt: die Unterzablmeister: Zropf b. d. II. Abt. Lehrregts. d. Feldart. Schießsch, Heintz b. J. Bat. 7. Thür. Inf. Regts. Nr. 96. Jülich b. II. Bat. Gren. Regtg. Kronprinz (1. Ostpr) Nr. 1, Bredeb ach b. 1II. Bat 6. Thür Inf. Regts. Nr. 95, Pütz mann b. 1I. Bat. Inf. Regts. von Boven (5 Ostpr) Nr. 41, Carl b. III. Bat. 1 Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, Ge⸗— bauer b. Füs. Bat. 1. Garderegts. z. F. .

Ritter, Prov. Amtzinsp. in Danzig, nach Tilsit verf. Moritz, Prov. Amtsunt. Insp., zum Prov. Amtsinsp. in Küstrin ernannt. Bergmann, Geh. Kanzleiinsp, Geh. Kanzleisekt. b. Kr. Min., auf seinen Antrag zum 1. Januar 1914 m. Pens. in d. NRuhe⸗ tand vers.

. Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 2 261.

Berlin, Dienstag, den 4 Novemher

Den 8. Oktober. Versetzt: Die Garn. Verw. Inspektoren und Amtsvorstände: Vogel in Höxter, Tschepke in Bernburg, gegen— seitig, Pol zin, Insp. b. Kad. Hause in Karlsruhe, Huber, Garn. Verw. Insp. in Mörchingen, gegenseitig, ster, Laz. Ob. Insp. in Potsdam, zum Garn. Laz. il Berlin, Bolland, Laz. Insp. und Kassenvorst. bei d. Wilhelmsheilanstalt in Wiesbaden, nach Potsdam, Rödiger, Laz. Insp. und Kassenvorst. in Gleiwitz, zur Wilhelms⸗ heilanstalt in Wiesbaden, Neumann, Laz. Insp. in Rastatt, nach Gleiwitz als Kassenvorst.

Korves lühr, Laz. Insp. und Kassenvorst. in Naumburg a. S., anläßlich seines Uebertritts in den Ruhestand d. Charakter als Laz. Ob. Insp. beigelegt.

Den 10. Oktober. Schwarzkopf, Awe, Garn. Verw. Ob. Inspektoren in Mainz und Saarburg, zu Garn. Verw. Direktoren befördert Lässig, Swiecznik, Pecoroni, Knothe, Pusch— mann, Toews, Bend schneider, geprüfte Int. Registraturanwärter, bei d. Intendanturen des XI., VIII., XVIII., XVöf. A. K., Garde⸗ korps, V. A K. und d. mil. Inst. als Mil. Int. Diätare angestellt.

Den 11. Oktober. Versetzt: Lefeldt, Mil. Int. Reglistrator von d. Int. d. XVIII. A. K., zur Int. d. Gardekorps, Berndt, Moeck, Prov. Amts⸗Inspektoren und Kontrolleführer in Insterburg und Fürstenwalde, gegenseitig.

Den 13. Oktober. Brandt, Mil. Int. Sekr. von d. Int. d. IT. A. K., nicht zum 1. Januar 1914, sondern sofort zur Int. d. VI. A. K. vers

Den 14. Oktober. Oswald, Prov. Mstr. in Düsseldorf, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1914 m. Pens. in d. Ruhestand vers.

Den 17. Oktober. Seddig, geprüfter Prov. Amts⸗Anwärter, zum Prov. Amts⸗Insp. in Osterode ernannt.

Zu Garn. Verw. Inspektoren ernannt: die Garn. Verw. In⸗ spektoren auf Probe: Parke in Breslau, Gatzki in Graudenz, Hingst in Frankfurt a. O., Wilken in Altona, Syrste in Witten⸗ berg, Krause in Graudenz, Roland in Allenstein, Hiller in Posen, Kathke in Lötzen, Sebralla in Rende burg, Wolff in Spandau, Fischer in Trier, Kallenbach in Münster i. W., Bialas in Hannover, Pratsch in Mannheim, Birr in Forbach, Link in Colmar, Walter in St. Avold, Gajewski in Mainz, Hess in Thorn, Perrau in Gumbinnen, Schimanski in Darm— stadt, Keilich in Metz II, Mitternacht in Metz III, Pfeiffer in Saarlouis, Schultz in Metz 1, Kosin in Allenstein.

Ernannt: Wulf, Lünz, Kreutz, Hüb ner, Prov. Amts. Unt. Inspektoren, zu Prov. Amtsinspektoren in Metz, Spandau, Breslau, Danzig, Rühlicke, Kanzleidiätar b. d. Int. IV. A. K., zum Int. Kanzlisten.

Den 23. Oktober. Diepenbrock, Geh. Kr. Rat und Mil. Int., die Intendantenstelle d. Mil. Vertehrswesens übertragen. Bartels, Ob. Mil. Int. Rat, unter Belassung im Komdo. Ver— hältnig b. Kr. Min. d. Int. d. XVI. A. K. zugeteilt.

Durch Verfügung der Generalkommandos.

Versetzt: die Zahlmeister: Woitschach vom Füs. B. zum Stabe d. 1. Garde⸗Regts. z. F., Zie pke von d. II. Abt. Lehr⸗Regts. d. Feldart. Schleßsch. zum Stabe d. Garde⸗Fußart. Reats., Vocke vom II. zum III. B. 6 Thür. Inf. Regts. Nr. 99, Hörmann vom Füs. B. Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpr.) Nr. 6. Otte vom 1II B. Füs. Regt. von Steinmetz (Westpr.) Nr. 37, gegenseitig, Hertel vom III. B. Inf. Regtz. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 11 zum Stabe d. 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142.

Die Versetzung des CKummerow v—om Niederschlel. Fußart. Regts. Nr. 5 zum III. B. Füs. R Steinmetz (Westpr.) .

Es sind überwiesen die neuernannten Zahlmeister: Inf. R. Markgraf Ludwig Wllh

Henze d

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der folgende Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Kolonialgerichtshofs nebst

Begründung zugegangen: Erster Abschnitt.

Verfassung.

§1.

Für Sachen der Kolonialgerichtsbarkeit wird ein oberster Gerichts- hof errichtet, der den Namen „Kolonialgerichtshof“ führt.

§ 2.

Der Kolonialgerichtshof hat seinen Sitz in Berlin. Er besteht

aus einem Präsidenten und mindestens neun anderen Mitgliedern. 65

Die Mitglieder des Kolonialgerichtshofs werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt. Eine Ernennung im Neben⸗ amt ist nur bei Mitgliedern zulässig, die einem deutschen ordentlichen Gericht angehören. .

Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit im Falle der Ernennung im Nebenamte für die Dauer des Hauptamts.

1 chlshofs kann nur ernannt werden, jteramt in einem Bundesstaat erlangt ebensjahr vollendet hat. 9.

Die Vorschrifien des Reiche beamtengesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. 1907 S. 245) über die Disziplinarbestrafung finden auf die Mitglieder des Kolonialgerichsbofs keine Anwendung.

Die Enthebung eines Mitglieds vom Amte kann nur unter den selben Voraussetzungen wie bei den Mitgliedern des Reichsgerichts stattfinden. Auf das Verfahren finden die Vorschriften der S5 128, 129 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.

Für die Versetzung der auf Lebenszeit ernannten Mitglieder in den Ruhestand gelten die für die Mitglieder des Reichsgerichts maß⸗ gebenden Vorschriften. 86

).

Das Gericht entscheidet in der Besetzung von fünf Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden.

§ 7.

Der Geschäftegang des Kolonialgerichtshofs wird durch eine Ge⸗ schäftsordnung geregelt, die dieser auszuarbeiten und dem Bundesrate zur Bestätigung vorzulegen hat.

8588.

Bei dem Kolonialgerichtshofe soll eine Staatsanwaltschaft be stehen. Die das Amt der Staatsanwaltschaft ausübenden Beamten müssen zum Richteramt in einem Bundesstaate befähigt sein. Sie werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt. Im übrigen finden auf diese Beamten die für die Beamten der Staats anwaltschaft bei dem Reichsgerichte maßgebenden Vorschriften ent— sprechende Anwendung.

1913.

§ 9.

In allen Fragen, in welchen es das Interesse des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Schutzgebiets erfordert, kann der Reichskanzler einen Beamten als Vertreter dieses Interesses zu der Verhandlung entsenden, der bis zum Schlusse der mündlichen Verhandlung das Wort zur Aeußerung verlangen kann.

Auch nach dem Schlusse der mündlichen Verhandlung kann auf Verlangen des Gerichts oder eines seiner Mitglieder der Vertreter

des Staatsinteresses zur Aeußerung zugelassen werden.

§ 10.

Bei dem Gerichtshof wird eine Gerichtsschreiberei eingerichtet. Die Geschäftseinrichtung wird durch den Reichskanzler bestimmt. § 11

Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bei dem Kolonialgerichts⸗ hofe sind die bei einem deutschen Gerichte zugelassenen Rechte anwälte berechtigt, die bei den Gerichten in den Konsulargerichtsbezirken oder in den Schutzbezirken zugelassenen jedoch nur insoweit, als sie die Befähigung zum Richteramt in einem Bundesstaat erlangt haben.

Die Auswahl eines beizuordnenden Rechte anwalts ersolgt aus der Zahl der bei einem Kollegialgerlcht am Sltze des Kolonialgerichtshofs zugelassenen Rechtsanwälte.

Zweiter Abschnitt. Zuständigkeit. 5 15

Der Kolonialgerichtshof ist zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen die von den Gerichten der Schutzgebiete erlassenen Urteile.

83 5

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet die Revision statt gegen die von den Gerichten der Schutzgebiete in der Berufungs⸗ instanz erlassenen Endurteile über nicht vermögensrechtliche Ansprüche sowie über solche vermögensrechtlichen Ansprüche, bet denen der Wert des Beschwerdegegenstandes fünftausend Mark übersteigt.

Ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes findet die Revision statt,

I) insoweit es sich um die Unzulässigkeit des Rechtswegs oder die Unzulässigkeit der Berufung handelt; 2) insoweit es sich um die Gültigkeit einer nur in einem oder

mehreren Schutzgebieten geltenden Rechtsnorm handelt; bei Ansprüchen, die auf Grund des Kolonialbeamtengesetzes vom 8. Juni 1910 (Reichs Gesetzbl. S. 881) oder des Reichsbeamtengesetzes vom 18. Mai 1907 (Reichs⸗SFesetzbl. S. 245) oder des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichs, Gesetzbl. S 798) gegen den Fiskus eines Schutzgebiets oder gegen den Reichsfiskus erhoben werden; bei Ansprüchen, die gegen öffentliche Beamte wegen Ueber⸗ schreitung ihrer amtlichen Befugnisse oder wegen pflicht⸗ widriger Unterlassung von Amtshandlungen erhoben werden; bei Ansprüchen, die öffentliche in die Kasse eines Schutz⸗ gebiets fließende Abgaben und Gefälle betreffen, sofern die

23 97

§ 14.

In Strafsachen findet die Revision statt gegen die von den

Gerichten der Schutzgebiete in der Berufungeinstanz erlassenen Urteile

1) wegen aller Verbrechen mit Ausnahme der Verbrechen des Diebstahls in den Fällen der 243, 244 des Strafgesetz⸗ buchs, der Begünstigung im Falle des 5 258 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs, der Hehlerei in den Fällen der 85 260, 261 des Strafgesetzbuchs und des Betrugs im Falle des 5 264 des Strafgesetzbuchs; wegen der Vergehen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3 Jult 1893 (ReichsGesetzbl. S. 205) und des Gesetzes, betreffend ie Bestrafung des Sklavenraubs und Sklavenhandels, vom 3. Juli 1895 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 425); wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher in die Kasse eines Schutzgeblets fließender Abgaben und Gefälle, sofern die Vorschristen nur in einem oder mehreren Schutzgebieten gelten; insomeit es sich um die Gültigkeit einer nur in einem oder in mehreren Schutzgebieten geltenden Rechtsnorm handelt.

§ 15.

Durch Kaiserliche Verordnung kann das Rechtsmittel der Re⸗ vision über die Vorschriften der 55 13, 14 hinaus zugelassen werden. §16.

Durch Kalserliche Verordnung kann vorgeschrieben werden, inwieweit gegen die von dem obersten Gericht eines Schutzgebiets erlassenen Entscheidungen das Rechtsmittel der welteren Beschwerde an den Kolontalgerichtshof stattfindet.

517

Hat nach den im § 19 des Gesetzes über die Konsulargerichts—⸗ barkett erwähnten Vorschriften die Bestimmung des zuständigen Ge⸗ richts durch das gemeinschaftliche obere Gericht zu erfolgen, so steht die Entscheidung dem Kolonialgerichtshofe zu, wenn die beteiligten Gerichte ihren Sitz in verschiedenen Schutzgebieten haben.

Die im Abs. I bezeichnete Entscheidung steht unbeschadet der Vorschriften im Artikel Vll des Reichsgesetzes, betreffend die Zu⸗ ständigkeit des Reichsgerichts, vom 22. Mai 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 767) dem Reichsgerichte zu, wenn die beteiligten Gerichte ihren Sitz teile im Reichsgebtet oder in einem Konsulargerichtsbezirke, teils in einem Schutzgebiete haben.

Dritter Abschnitt. Verfahren. §18.

Auf das Verfahren vor dem Kolonialgerichtshofe finden die für das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz geltenden Vorschriften der im § 19 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit erwähnten Gesetze mit den in den 8§8 19 bis 23 bestimmten Maßgaben ent⸗ sprechende Anwendung. .

§ 19.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet in Ansehung der Rechts⸗ normen, auf deren Verletzung die Revision gestützt werden kann, die im § 549 Abs. 1 der Zwilprozeßordnung bestimmte Beschränkung keine Anwendung.

Dle Revision kann auch darauf gestützt werden, daß die Ent⸗ scheidung auf einer offenbar unrichtigen tatsächlichen Würdigung des Inhalts der Verhandlungen oder ds Ergebnisses einer etwaigen Be⸗ weisgufnahme beruhe. In diesem Falle muß die Revisionsbegründung die Bezeichnung des unrichtig gewürdigten Teiles der Verhandlungen oder der B weisgufnahme sowie der unrichtig festgestellten Tatsachen enthalten. Die Vorichriften des 5 563 und des 8 5665 Abs. 3 Nr 1 der Zwilprozeßordnung finden entsprechende Anwendung.

Die Redisionsschrift und die Repisionsbegründung sind bei dem Berufungsgericht einzureichen und der Gegenpartei von Amts wegen zuzustellen; nach dem Ablauf der Begründungsfrist sind die Prozeß- akten mit den Nachweisen der Zustellung dem Kolonialgerichtshofe zu übersenden. ̃

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