(. . * . . . ö ö . ;
,
das ausschließliche Eigentum der offenen Handelsgesellschaft
erbauten, bisher unter norwegischer Flagge und unter, dem Namen „Regona“ gefahrenen Dampfschiffe „Central“ von 196,24 aiegi tertons Nettoraumgehalt nach dem Uebergang in
aulsen u. Joers in Kiel, welche Kiel als Heimatshafen des chiffes angegeben hat.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolg' der von der Stadtverordnetenversammlung in Köslin getroffenen Wahl den Magistratsassessor Dr. jur. Eduard Alexander in Bromberg als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Köslin für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerbeassessor Dr. Tittler in Ratibor ist zum 1. Januar 1914 nach Halle a. S. versetzt und mit der zunächst kommissarischen Verwaltung der dortigen Gewerbeinspektion beauftragt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Direktorialassistenten am Schlesischen Museum für Kunstgewerbe und Altertümer Dr. Erwin Hintze in Breslau
ist der Titel Professor und . . dem städtischen Kapellmeister Gustab Müller in Nord⸗
hausen der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Der Kreistierarztassistent Dr. Müller in Illowo ist in die Kreistierarztassistentenstelle in Eydtkuhnen versetzt worden.
Finanzministerium.
Dem Regierungsrat Hoffmann in Magdeburg ist die Stelle eines Mitglieds bei der Oberzolldirektion in Berlin ver⸗ liehen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs⸗ jahre 1912/13 bei der Brandenburgischen Städtebahn auf
S0 000 Mb festgestellt worden ist.
Magdeburg, den 15. November 1913.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß das im laufenden Jahre kommunal⸗ abgabepflichtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisen⸗ bahn aus dem Betriebssahre 1912 auf festgestellt worden ist.
Frankfurt (Main), den 15. November 1913.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Roesler.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1912.13
bei der Nauendorf⸗Gerlebogker Eisenbahn bezüglich
ihrer preußischen Strecke auf 23 205 6 28 5 festgestellt worden ist. Magdeburg, den 15. November 1913.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
Bekanntmachung.
Der Vorschrift im 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) entsprechend wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahr 1913 einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1912 für die in . en gelegene Teilstrecke der Gera⸗Meuselwitz—⸗
uitzer Eisenbahn auf 32 942 MS 62 8 festgestellt worden ist.
Erfurt, den 16. November 1913.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Kindermann.
Bekanntmachung. Die Aufnahmeprüfung bei, den
im Jahre 1914 am 26. März statt.
Die Bewerberinnen haben sich 3 Wachen vorher bei dem Herrn Seminardirektor zu melden und folgende Schriftstücke
beizubringen: . . I) ein Zeugnis über sittliche Unbescholtenheit, . ein Zeugnis über den bisher erhaltenen Unterricht, einen Geburts- und Taufschein, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, einen Impf⸗ und Wiederimpfungsschein,
erforderlich.
gierungsamtsblättern und im amtlichen Schulblatt der Provinz Posen für 1905 und 1906 näher bezeichneten Kenntnisse und
Fertigkeiten nachzuweisen.
Königlichen Lehrerinnen semingren in Lisfsa und Hohen salza findet
Zur Aufnahme ist das zurückgelegte sechzehnte Lebensjahr
In der Prüfung sind im allgemeinen die in den Re⸗
Posen, den 11. November 1913. Königliches Provinzialschulkollegium. Daniels.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht: ö 1) das am 3 September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für den Karrharder Alten Koog in Süderlügum im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 469, ausgegeben am 18. Oktober 1913, .
3) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für den Klein Emmelebüller Koog in Emmelsbüll im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 472, ausgegeben am 18. Oktober 1913; —⸗ 3) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für den Lindholm⸗Kohldammer Koog in Lindholm im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 453 S. 476, ausgegeben am 18. Oktober 1913; ö 4) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ostermooringer Kornkoog in Risum oder Lindholm im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 480, ausgegeben am 18. Oktober 1913 ꝰ ) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für den Interessenten Gottes kogg in Emmelssbüll im Kreise Tondern durch das AÄmteblatt der Königlichen Reglerung in Schleswig Nr. 43 S. 461, ausgegeben am 18. Oftober 1913; ö 6) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für den Waygaarder Koog in Waygaaid im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 45 S. 465, ausgegeben am 18. Oktober 1913; .
7) der Allerhöchste Erlaß vom 13. September 1913, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Frechen für die Ausführung der Kanalisation der Gemeinde, durch das Amtes blatt der Königlichen Regierung in Cöln Nr. 42 S. 333, ausgegeben am 18. Oktober 1913;
s) der Allerhöchste Erlaß vom 18. September 1913, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Hers⸗ feld zur Schaffung einer Schutzzone für die Brunnenanlagen des städtischen Wasserwerks, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung in Cassel Nr. 43 S. 353, ausgegeben am 25. Oktober 1913;
9) das am 24. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für die Zweite Opalenitzaer Dralnageg-nossenschaft in Opalenitza im Kreise Grätz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Posen Nr. 43 S. 465, ausgegeben am 25. Oktober 1913;
10) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Oktober 1913, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Hohenzollernschen Landeg—⸗ kommunalberband für die Verlegung der unmittelbaren Landstraße , in der Ortslage von Rangendingen, durch das
mtsblatt der Königlichen Regierung in Sigmaringen Nr. 42 S. I61, ausgegeben am 18. Oktober 1913.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. November 1913.
Der russische Ministerpräsident Kokowstzow stattete gestern vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg einen Besuch ab und hatte mit ihm eine fünfviertelstündige Unterredung.
Der preußische Justizminister hat durch Verfügung vom 10. d. M. die nachstehende, von dem Finanzminister erlassene allgemeine Verfügung vom 7. Oktober 1913, betreffend die Weiterübertragung der Befugnisse zur Strafnieder⸗ schlagung und Strafmilderung sowie zur Ge⸗ währung von Strafaufschub in Zoll⸗ und Steuer⸗ sachen auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 26. Sep⸗ tember 1897, den Justizbehörden zur Kenntnisnahme mitgeteilt:
J. Strafniederschläge.
1) Die Oherzolldirektionen sind befugt, bei allen Zuwiderhand⸗ lungen gegen die Vorschriften über die Zölle und indiretten Reichs⸗ und Landesabgaben, soweit die Entscheidung den Verwaltungsbehörden zusteht, im Wege der Nachsicht nach den Umständen des Falles die verwirkte Zoll oder Steuerstrafe sowie ausnahmsweise auch die Kosten des Verfahrens villig niederzuschlagen, und zwar, soweit die Sache von einem der Qberjolldirektion unterstellten Amte innerhalb seiner Zuständigkeit entschieden ist, auch nach Eintritt der Rechtskraft, im übrigen nur, solange ein Strafbescheid noch nicht bekannt gemacht worden ist.
2) Die Vorstände der Stempel⸗ und Erbschaftssteuerämter oder ihrer Abteilungen sind ermächtigt, Zuwiderhandlungen gegen die Stempel⸗ und Erbschaftssteuervorschriften im Wege der Nachsicht auf sich beruhen zu lassen, solange sie die Sache noch nicht zur Ver⸗ folgung an das zuständige Hauptzollamt abgegeben haben und dieses auch aus anderem Anlasse die Untersuchung noch nicht eröffnet hat.
3) Die Hauptzollämter sind berechtigt, alle Zuwiderhandlungen der in Nr. 1 bezeichneten Art, die lediglich Ordnungsstrafen nach sich ziehen, überhaupt und sonstige Zuwiderhandlungen dieser Art, wenn die in Frage kommenden Abgaben 3 é nicht übersteigen, im Wege der Nachsicht straffrei zu lassen und ausnahmsweise auch die Kosten des Verfahren niederzuschlagen, solange der Strafbescheid noch nicht bekannt gemacht oder die Unterwerfungsverhandlung noch nicht ge— nehmigt ist.
In Stempel⸗ und Erbschaftssteueruntersuchungeu, die auf Er⸗ suchen der Stempel⸗ und Erbschaftssteuerämter eingeleitet worden sind, darf diese Berechtigung nur im Einverständnisse mit dem Vorstande des zuständigen Stempel und Erbschafts steueramts oder der zuständigen Abteilung ausgeübt werden.
Die Vorschriften, durch die den Vorständen einzelner Zollämter oder Abfertigungsstellen die gleiche oder eine beschränkte Strafnieder⸗ schlagungsbefugnis besonders eingeräumt worden ist, bleiben unberührt.
) Von den in Nr. I bis 3 geregelten Befugnissen darf kein Gebrauch gemacht werden, wenn nachgewiesen oder nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, daß eine absichtliche Abgabenverkürzung
vorliegt. II. Strafmilderung.
5) Die Oberzolldirektionen sind ermächtigt, bei allen Zuwider⸗ handlungen der in der Nr. J bezeichneten Art im Wege der Nachsicht geringere als die gesetzlichen Strafen festzusetzen, insbesondere auch von der Anordnung der an sich verwirkten Einziehung abzusehen, und zwar, wenn die Sache von einem der Oberzolldirektion unterstellten Amte innerhalb seiner Zuständigkeit entschteden ist, auch nach Eintritt
Von dieser Befugnis dürsen die Oberzolldirektionen bei absicht. lichen Abgabenverkärzungen im Sinne der Nr. 4 nur dann Gebt auch machen, wenn bei Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und nach den Umständen des Falles eine Geldstrafe von nicht mehr als 300. festgesetzt worden wäre. . f 6) Die Hauptzollämter sind ermächtigt, hei allen ihrer Ent. scheldung unterliegenden Zuwiderhandlungen der in Nr. 1 bezeichneten Art im Wege der Nachsicht geringere als die gesetzlichen Strafen festzusetzen, insbesondere auch von der Anordnung der an sich ver. wirkten Einziehung abzusehen, jedoch nur bei der Genehmigung bon Unterwerfungsherhandlungen oder beim Erlasse, von Strafbescheiden. Von dieser Befugnis dürfen die Hauptzollämter bei absichtlichen Abgabenverkürzungen im Sinne der Nr. 4 nur dann Gebrauch 6 wenn die in Frage kommenden Abgaben 3 MM nicht über, teigen. ; Die Hauptzollämter haben alle Straffälle, in denen sie von ihrer Strafmilderungsbefugnis Gebrauch gemacht haben, in eine Nach. weisung einzutragen, die ebenso zu behandeln ist wie die nach Nr. 4 Abs. 2. der Ausführungsvorschriften zum Verwaltungsgesetze vom 26. Jull 1897 zu führende Nachweisung. 7) Wenn gegen einen Straßfbescheid, in dem eine Strafmilderung gemäß Nr. 5 oder 6 ausgesprochen ist, auf gerichtliche Enischeidung angetragen und der Antrag nicht bis zum Beginne der Hauptverhand⸗ lung zurückgenommen wird, so tritt die Strafmilderung für den An— tragsteller außer Kraft, und zwar ohne daß es eines Vorbehalt hierüber im Strafbescheide bedarf.
III. Strafaufschub. 8) Die Oberzolldirektionen können die Bewilligung von Aufschub, Unterbrechung oder Teilung der Strafe (mit Einschluß der Wertersatz= und Kostenbeträge) auf Grund der Nr. 2 des Allerhöchsten Erlasset vom 26. September 1897 (Gesetzsamml. S. 402) in geeigneten Fällen von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Die Bewilligung von Zahlungsaufschub oder Teilzahlungen ist stets an die Bedingung zu knüpfen, daß die eingehenden Beträge zunächst auf die etwa noch rückständigen Abgaben, sodann auf die Geldstrafen und die an Stelle der Einziehung festgesetzten Wertersaotz⸗ beträge und zuletzt auf die Kosten verrechnet werden und daß beim Ausbleiben einer Teilzahlung die Zwangsbeitreibung des ganzen noch rückständigen Restes unnachsichtlich erfolgen werde. .
9) Bie Hauptzollämter sind befugt, bei allen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Zölle und indirekten Steuern, soweit die Entscheidung von den Verwaltungebehörden getroffen ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben oder Strafteilung zu gewähren, jedoch nur bis zur Dauer eines Jahres nach dem Eintritt der Nechtskraft. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die an Stelle der Einziehung festgesetzten Wertersatzbeträge sowie auf die Kosten des Verfahrens Zur Ablehnung derartiger Gesuche sind die Hauptzollämter ohne Rücksicht auf die Dauer der darin erbetenen Vergünstigung befugt. Im übrigen gelten die Vorschriften der Nr. 8 auch für die Haupt⸗ zollãmter. ;
IV. Allgemeine Bestimmungen.
10) Die Vorschriften dieser Verfügung kommen nicht zur An— wendung bei Zuwiderhandlungen, die durch das Gesetz, betreffend die Hinterziehung und Ueberhebung von Verkehrgabgaben, vom 2. Mat 1900 (Gesetzsamml. S. 123) mit Strafe bedroht sind, und bei Ordnungsstrasen gegen Beamte und Notare, die sich hei ihrer Dienst⸗ verwaltung einer Uebertretung der Landesstempelvorschriften schuldig gemacht haben. Insoweit bleibt es bei den bisherigen Bestimm ungen
und Gebräuchen. 2 . II) Besondere Anordnungen von Bundesratsbeschlüssen bleiben
unberührt.
Verkehrseinnahmen der deutschen Haupt- und vollspurigen Nebenbahnen (mit Ausnahme der boye⸗ rischen im Oktober 1913 nach der im Reichseisenbahnamt
aufgestellten Uebersicht:
gegen das Vorjahr im ganzen e mehr im ganzen auf 1 km
ib M6 4A 4 oo
4 410435 4 68 * 49 7276 571 4 105 4 29.
75 991 380
Personenverkehr 196 Hatz 15h 3
Güterverkehr.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkbt, „Otter“ am 14. November in Itschang, S. M. S. „Emden am 15. November in Kobe und S. M. S. „Iltis“ an demselben Tage in Schanghai eingetroffen.
Bahern.
Heute mittag hielten, wie „W. T. B.“ meldet, Seine Majestät der König Ludwig und Seine Königliche Hoheit der Kronprinz Rupprecht unter herzlichen Kund— gebungen der Bevölkerung ihren feierlichen Einzug in Aschaffen— burg. Die hohen Herrschaften fuhren durch die geschmückten Straßen der Stadt zum Schloß, wo Hoftafel stattfand. Um 4 Uhr begaben sich Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheit der Kronprinz zur Schwarzwildjagd nach Rohrbrunn im Spessart, wo sie acht Tage verweilen werden.
Großbritannien und Irland. Der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich und die Herzogin von Hohenberg sind gestern in Windsor eingetroffen und auf dem Bahnhof vom König Georg und dem Prinzen Friedrich Ehristian zu Schleswig- Holstein empfangen worden.
Frankreich. (
Der König und die Königin von Spanien sind gestern abend in Paris eingetroffen. Zum Emnfang am Bahnhof waren u. a. der Minister des Aeußern Pichon und ein Vertreter des Präsidenten Poincars erschienen.
— Neben dem Internationalen Zoll-Kongreß, dessen Eröffnung heute in Paris stattfindet, wird dort ih einer Meldung des „W. T. B.“ eine von deutschen n französischen Kaufleuten und Indu striellen beschi⸗ ü. Versammlung tagen, die sich hauptsächlich mit der . legung des Artikels 15 des französischen Zollgesetzes von J ö. befassen wird, nach dem alle aus Deutschland eingeführte Waren den Vermerk importés d'Allemagne tragen in,,
— Die Deputiertenkammer beriet gestern über, Wahlreform und nahm, wie „W. T. B.“ meldet, mit ö, gegen 251 Stimmen einen Zusatzantrag Maginot an, i Wahler die . der Sitze nach der Zahl der eingeschriebenen Wa .
berechnet werden soll. Die Wahlkommission . . geschlagen, die Zahl der Sitze nach der n, Einwohner zu berechnen, 8 *
der Rechtskraft, im übrigen nur bei der Genehmigung von Unter—
einen selbständig abgefaßten Lebenslauf.
werfungsverhandlungen oder heim Erlasse von Strafbescheiden.
und der Minister des or⸗ Klotz hatte in ziemlich bewegter Kammersitzung den
schlag der Kommission verteidigt. Die Kammer nahm ferner mit 350 gegen 216 Stimmen einen Paragraphen an, der besagt, daß jeder Wahlkreis auf 22 509 eingeschriebene Wähler einen Deputierten wählt und darüber hinaus auf jeden Bruch⸗ teil, der die Zahl von 11 250 eingeschriebenen Wählern über⸗ steigt, gleichfalls einen. Der Minister des Innern Klotz erklärte, daß dieser Paragraph die Zahl der Abgeordneten auf ungefähr 520 vermindere.
Der republikanisch⸗sozialistische Deputierte Breton und der radikale Deputierte Morin haben in der Kammer eine Interpellation über die allgemeine Politik der Regierung eingebracht. Die Erörterung der Interpellation wird obiger Quelle zufolge zweifellos schon in kurzem erfolgen, da das Ministerium, insbesondere angesichts der Beschlüsse des Kon⸗ gresses von Pau, Wert darauf legt, über die parlamentarische Lage vollständige Klarheit zu schaffen.
— Die Budgetkommission der Kammer nahm gestern nachmittag Erklärungen des Ministerpräsidenten Barth ou und des Finanzministers Du mont entgegen.
Wie . W. T. B.. meldet, bestand der Finanzminister auf der Dringlichkeit der Beschlußfassung über die Anleihe, da eine Verzöge⸗ rung ihre Unterbringung am Markte schwierig, wenn nicht unmöglich machen könnte. Er ersuchte die Kammer, die Prüfung aller Budget⸗ fragen so lange aufzuschieben, bis die Frage der Anjeihe erledigt sei. Dumont, der nebenbei auch von den milttärischen Ausgaben sprach, gab an, daß die für Kasernenbauten notwendigen Kredite die Höhe bon 580 Millienen erreichen würden und nicht die von 449 Millionen, wie man ursprünglich angenommen hatte. Auf alle Fälle hofft der Minister, die Ziffer von 1300 Millionen aufrecht erhalten zu können.
Nuß land.
Die Abberufung des russischen Botschafters in Wien
von Giers und seine gleichzeitige Ernennung zum Senator wird amtlich bekanntgegeben. — Die mongolische Mission, die gestern in St. Peters⸗ burg eingetroffen ist, beabsichtigt, wie W. T. B.“ meldet, die Hauptindustriezentren Rußlands zu besuchen. Sie bezweckt da— bei, eine Erweiterung der russisch-mongolischen Handels— beziehungen herbeizuführen, wobei die Mongolei auf die finan⸗ zielle Unterstützung der russischen Regierung rechnet.
Portugal.
Gestern sind 37 Wahlen zur Abgeordnetenkammer vollzogen worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wurden 34 Sitze von den Ministeriellen und Demokraten erobert. Die drei übrigen sind die von Coimbra, wo ein Evolutionist siegte, und die von Angra und den Azoren, wo zwei Unionisten gewählt wurden. Das Kabinett wird also in der Kammer über eine sichere Mehrheit verfügen, die nicht von der Unterstützung anderer Gruppen abhängt. Die Wahlen vollzogen sich in großer Ruhe und ohne Proteste.
Titrkei.
BGestern nachmittag ist nach einer Meldung des W. T. B.“ in Anwesenheit der Botschafter Rußlands und Englands auf der Pforte vom Großwesir und dem persischen Botschafter das Protokoll über die endgültige Regelung des türkisch— persischen Grenzstreites auf der Grundlage des Berichts einer Kommission von türkischen, persischen, englischen und russischen Delegierten unterzeichnet worden. Die Kommission . sich an Ort und Stelle, um die Abgrenzung durchzu— führen.
Gestern haben ferner auf der Pforte die türkisch-serbi⸗ schen Friedensverhandlungen zwischen dem Rechtsbeirat der Pforte Reschid und dem serbischen Delegierten Pawlowitsch begonnen. Der Minister des Innern Talaat wohnte der Er— öffnung der Sitzung bei. Der Gedankenaustausch bezog sich obiger Quelle zufolge auf die Feststellung der Fragen, die Gegenstand des Friedensvertrages sein sollen, der sich auf den lürlisch⸗ bulgarischen und den türkisch- griechischen Vertrag
gründen wird.
Griechenland. ö Der König hat die französische Militär mission mit dem General Eydouxz an der Spitze empfangen und den Mit— gliedern der Mission ihre Patente als griechische Offiziere per⸗ sönlich übergeben. . Einer Meldung des, W. T. B.“ zufolge ist Zavitzianos, der Kandidat der Regierung, mit 119 gegen 21 Stimmen zum Fräsidenten der Kammer gewährt worden.
Numãänien. . Eine russische Abordnung, die zur Einweihung eines in Plainesti errichteten Denkmals Suwarows, der dort 785 über die Türken siegte, entsandt wurde, ist heute früh nach Sinaia abgereist, wo sie vom König empfangen werden wird.
Serbien. Gestern abend ist der Kronprinz Alexander in Be—
gleitung des Ministerpräsidenten Paschitsch nach Monastir abgereist, um an den Feierlichkeiten anläßlich des Jahrestages
der Befreiung von Monastir teilzunehmen.
Bulgarien.
Die vorgestrige Rede des Ministers des Aeußern Ghenadiew hat, wie „W. T. B.“ meldet, in politischen Kreisen einen ungewöhnlich starken und nachhaltigen Eindruck kemacht. Im Publikum herrscht große Erregung gegen die früheren Regierungsparteien. Die Partei Geschows hielt vor⸗ gestern gleichfalls eine Wahlversammlung ab, in der der frühere Minifter Theodorow in längerer Rede auseinander⸗ setzt6, daß Rußland keine Schuld an dem Unglück Bulgariens lreffe. Theodorow verteidigte sodann die russenfreundliche Politik und wandte sich gegen die russenfeindlichen Strömungen in der bulgarischen Oeffentlichkeit.
Amerika.
Der Präsident Wilson und der Staatssekretär Bryan n vorgestern abend eine Unterredung. Obwohl die ; öierung der Meinung ist, daß Huerta nachgeben muß, so ö. sie, wie „W. T. B.“ meldet, doch einige Tage die Wirkung . Drucks des Auslandes auf Huerta abwarten. Erst dann werden definitive Maßnahmen getroffen werden. Wilson erklärte, . dem amerikanischen Geschäftsträger in Mexiko O Shaughnessy der seine Pässe zugestellt worden seien, noch daß er Auftrag erhalten habe, abzureifen. , Wie obiger Quelle zufolge versichert wird, hatte der j ftilanische Geschäftsträger O Shaughnessy eine Zu⸗ . menkunft mit Huerta, in der ihm Huerta erklärte, . nicht zurücktreten werde und daß er nur solche Vor— . anhören könne, die mit seiner Würde und dersenigen
Vikos vereinbar seien.
*
Der Rücktritt des Ministers des Aeußern Aldape wurde nach einer Meldung des „W. T. B.“ in einer Kabinettssitzung am Sonntagvormittag verlangt. Huerta wiederholte in dieser Sitzung den Ministern gegenüber seine Erklärung, daß er nicht zurücktreten werde, daß es sich für ihn um Leben und Tod handele, und daß er das Spiel zu Ende spielen werde. Der zurückgetretene Minister Aldape hat sich nach Veracruz begeben. Wie erklärt wird, wird er nach Frank⸗ reich gehen und wahrscheinlich an Stelle De la Barras Ge— sandter in Paris werden. Er war der Führer der Gruppe von Ministern, die überzeugt waren, daß es besser wäre, wenn Huerta wenigstens einen Teil der amerlkanischen Forderungen, die sein völliges Ausscheiden aus der Leitung des Staates enthielten, zugestünde. ;
Einer Depesche aus El Paso zufolge sind in Juarez seit der Einnahme der Stadt am Sonnabend elf Personen von den Aufständischen erschossen worden. Rebellenoffiziere geben zu, daß eine Anzahl Toter noch unbeerdigt auf dem Kirchhofe liegen, wo sie fielen. Es befinden sich dort über zwanzig deichen, bei denen es sich nach der Behauptung amerikanischer Bewohner um erschossene Bundessoldaten handelt.
Asien.
Die chinesische Regierung hat, wie W T B meldet, die Mitglieder des Parlaments wissen lassen, daß, wenn sie Peking verließen und dadurch das Parlament arbeits⸗ unfähig machten, sie selber die Verantwortung dafür tragen müßten, daß die Regierung den Ersatz der Abgeordneten der Kuomintangpartei mit Eile betreibe. ;
Afrika.
Nach einer vom, W. T. B.“ verbeiteten amtlichen Meldung aus Ceuta ist vorgestern ein Teil der Garnison von A fa bei einer Erkundung in einen Hinterhalt geraten. Dabei lam es zu einem lebhaften Kampfe, bei dem der Feind in die Flucht geschlagen wurde. Die Spanier hatten drei Tote und vier Verwundete.
Koloniales.
Bei einer Besprechung mit den deutsch südwest— afrikanischen Diamantenförderern, die gestern im Neichskolonialamt stattfand, erklärte, wie ‚W. T. B.“ berichtet, der Staatssekretär Dr. Solf, er sei, damit möglichst hohe Preise für die Diamanten dauernd erzielt werden, zu dem Ent⸗ schlusse gelangt, der Marktlage Rechnung zu tragen. Er hoffe, daß sich die Marktlage schon zu Anfang 1914 erholen werde, halte es aber für nötig, kein zu starkes Angebot deutschsüdwest⸗ afrikanischer Diamanten an den Markt gelangen zu lassen. Die zu treffenden Maßnahmen wurden mit den Förderern des längeren erörtert, und im Prinzip wurde völliges Einver— ständnis erzielt. Der Staatssekretär führte sodann aus, die Diamantenregie habe sich in ihrer jetzigen Zusammensetzung, wie die Erfahrungen des letzten Jahres ergeben haͤtten, nicht als zweckmäßig organisiert erwiesen. Im Aufsichtsrat sei durch die überaus große Zahl seiner Mitglieder und ihre Gruppierung eine gute und schnelle Arbeit sehr erschwert worden. Da nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften aber der Reichskanzler die Verantwortung für die beste mögliche Ver⸗ wertung der Diamanten trage, habe er sich entschlossen, die gesamten Regieanteile gemäß der Satzung der Regie für den deutschsüdwestafrikanischen Fiskus einzuziehen. Er werde au Stelle des zu schwerfälligen Apparats einen neuen Aufsichtsrat be— rufen und rechne dabei nach wie vor auf die Mitwirkung der Förderer. Die Förderer betonten, daß auch sie die Regie in ihrer jetzigen Verfassung nicht als richtig organisiert betrachten könnten.
Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung.
Die Bergarbeiter in Lens (Dep. Pas⸗de⸗Calais), sind, wie 5 *. T. B.“ meldet, unzufrieden mit den dom Senate beschlossenen Abweichungen von dem Grundsatze der achtstündigen Arbeit:zeit und haben am Sonntag den Ausstand erklärt; in Dourgas streiken 1800 von 35600 Arbejtern, S50 in Courriâres, 300 in Noeuxrzles-Mines und Barbis, doch hat sich bisber kein Zwischenfall ereignet. Der Ausschuß des Bergarbeiter⸗ syndikats hat beschlossen. die Bergleute in einem Aufrufe zum KFesamtgusstande aufzufordern, um gegen den Beschluß des Senats über die Zulassung von Ueberstunden Verwahrung einzulegen.
In Huelva haben W. T. B. zufolge die ausständigen Berg⸗ arUbeiter gestern beschlossen, heute die Arbeit wieder aufzunehmen. (Vgl. Nr. 271 d. Bl.) Nach einer Meldung des . W. T. B.‘ aus Houston (Texas) ist der Ausstand der Bahnarbeiter der Southern Paeifie— bahn, wenigstens vorläufig, durch die Bemühungen des Bundes— vermittlungsamts beigelegt worden. (Vgl. Nr. 370 d. BI.)
In Durban, wo die farbigen Arbeiter im Hafen, bei den
Eisenbahnen und bei der Stadtverwaltung vor einigen Tagen die Arbeit niederlegten, ist ein allgemeiner Ausstand der Inder ausgebrochen. Kutscher, Boten, Köche, Kellner und andere haben sich, wie . W. T. B.“ erfährt, dem Ausstande angeschlossen. In den Zuckerplantagen hei Durban nimmt die Lage ein ernsteres Autsehen an. Eine Anzahl von Indern, die den Versuch machten, ihre Landsleute zu überreden, die Arbeit nieder— zulegen, leistete der Polizei Widerstand und griff zu Stöcken und Steinen. Ein Polizeibeamter und ungefähr 30 Inder wurden ver— wundet. An verschledenen Orten sollen die Inder versuchen, die Weißen in Schrecken zu setzen; sie stecken das Zuckerrohr in Brand. An einer Stelle sind unter dem Jubel der anwesenden Inder 150 Acres in Flammen aufgegangen.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage)
Kunst und Wissenschaft.
Der Abschluß der deutschen Ausgrabungen in Didyma und Milet. In den alten ,, Städten Didyma und Milet, wo für die Berliner Museen seit Jahren die erfolgreichsten Grabungen veranstaltet worden sind, die eln neues Muster für solche Freilegungen überhaupt geliefert baben, konnten in diesem Jahre die Arbeiten der deutschen Gelehrten abgeschlossen werden. In Didyma wurde die Abräumung der Trümmermasfen, die die Cella des Tempels seit deren Einsturz gegen das Ende des MX Jahrhunderts bedeckten, vollendet. Außer zahlreichen neuen Blöcken des Greifenfrieses und der inneren Architrabe kam wieder eine größere Anzahl der Kapitelle der Pilaster zum Vorschein. Letztere ließen aus ihrer Sturzlage ohne Schwierigkeit in jedem Falle erkennen, zu welchem Pilaster sie gehörten, sodaß, da nur sehr wenige Kapitelle fehlen, auch die Mehrsahl der bisher unsicheren Stücke örtlich bestimmt werden kann. Jur Gewißheit wurde etzt, daß die Architrabe das letzte über den Pilastern ausgeführte Bauglied der Cella bildeten, daß selbst von diesen Architrapen nur
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ein Teil, im wesentlichen derfenige der West, und Ostseite sowie der nächsten anschließenden Interkolumnien der Langseiten verlegt worden sind Etwa 1 m unterhalb des Abschlußgesimses der hohen Sockelwand im Innern der Cella begann bie Schuttschicht, die sich im Laufe des Mittelalters, vor dem Einsturz des Tempels, als Folge der byzantinischen Besiedlung, gebildet hatte. Bei der Ab⸗ rãumung, die noch nicht beendigt ist, zeigten sich, wie Profefsor Caro im „Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts berichtet, mehrere überelnander liegende ärmliche Wohnschichten und darunter die Reste der Kirche, deren östliche Teile schon aufgedeckt waren. Die durch Erdbeben wirkung und einen nachfolgenden notdürftigen Umbau sehr entstellte Kirche läßt sich in ihrer ersten, wohl dem 6. Jahr⸗ hundert angehörigen Anlage als dreischiffige Säulenbasilika erkennen, deren Säulenschäfte verschledenen antiken Bauten entnommen und mit unerhörter Nachlaͤssigkeit — zum Teil verkehrt — aufgestellt worden sind. Wie sich aus erhaltenen Werkstücken ergibt, befanden sich über den Seitenschiffen Emporen. Außerhalb des Marthex liegt, ungefähr in der Flucht des nördlichen Seitenschiffes, als selbständiger kleiner Bau von quadratischem Grundriß mit Apsiden an drei Seiten, das Baptisterium. ö. In Milet wurden die Aufräumungsgrbesten bei den verschiedenen aun en durch von Gerkan, Krischen und Wulzinger in Verbindung mit den Aufnahmen fortgesetzt, während Lyncker mit der Anfertigung einer topographischen Aufnahme der Stadtlage beschäftigt war. Zwischen dem nördlichen Markte und der Straße, die innerhalb der Stadt den Zug der heiligen Straße fortsetzt, wurde eine kleine byzantinische Saulenbasilika, die dem hl. Michael geweiht war, vollständig bloß—⸗ gelegt. Sie ist über dem Fundarnent eines kleinen, nach Ysten orlen= tterten hellenistischen Tempels ohne Ringhalle errichtet, von dem noch große Telle der ersten Marmorschicht an ihrer Stelle waren, und der im Innern ines von schönen Mauein aus Bossenguadern umschlossenen rechteckigen Beztrkes liegt. Vom Aufbau haben sich nur sehr vereinzelte Bruchstuͤcke gefunden, etz fehlt auch an jedem Anhalt für die Benennung des Tempels. Eine zweite Grabung galt dem längstbekannten, aber noch nie näher untersuchten großen Grabbau, der im Westen der Stadt unweit des Athenatempels auf einer kleinen Felsklippe liegt und von einem mittelalterlichen Turm oder Haus überbaut war. Ole Grabungen ergaben so zahlreiche Werkstäcke des Aufbaues, daß sich eine vollständige zeichnerische Rekonstruktion der sehr eigenartigen Architektur herstellen läßt. Das Gebäude stammt aus der späteren römischen Kaiserzeit. Das Unternehmen ist durch Knackfuß nun in diesem Jahre zu Ende geführt worden.
Im Verein für deutsches Kunstgewerbe in Berlin sprach der Direktor der Charlottenburger Kunstgewerbe- und Hand—⸗ werkerschule Profe ssor Wilhelm Thieĺe vor einer Zuhörerschaft, die auch den letzten Stebplatz im großen Festsaale des Künstlerhauses eingenommen hatte, über die Kunstgewerbeschule. Er kenn—⸗ zeichnete zunächst die beiden Hauptarten, nämlich die Fachschule, die ein scharfumgrenztes Sondergebiet zu behandeln hat, sowse die all— gemeine Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule. Jene, die jum Beispiel der Keramik, oder den Stahlwaren, den Korb— flechtereien, oder der Holzschnitzerek dient, hat in der Haupt— ache örtliche Interessen zu pflegen, ist also auch in ihren Leistungen danach zu bemessen. Die allgemeinen Kunstgewerbeschulen dagegen, die nicht wie jene in kleineren Orten, sondern in großen Städten sich befinden, dlenen der Oeffentlichkeit und unterliegen in- folgedessen auch mit Recht deren Kritik. Ein Irrtum ist es, anzu⸗ nehmen, daß diese öffentlichen Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschulen den Zweck hätten, junge Leute in das Kunstgewerbe und in das Hand— werk einzuführen. Im Gegenteil. Der Besuch einer Kunstgewerbe⸗ schule allein erzieht niemanden zu einem fürs Leben brauch⸗ baren Handwerker oder Kunstgewerbetreibenden. Es muß viel⸗ mehr dem Schulbesuche stets eine Lehrzeit in der Praxis vorangegangen sein. Denn dag ganze Drum und Dran des Werk stattbetriebes mit seinem Auf ünd Nieder, seinem Kommen und Gehen und mit all der sachlich daraus erwachsenden Kenntnis kann keine Schule geben. Allerdings ist heute die Werkstatt nicht mehr in, der Lage, dem Lehrlinge den ganzen Umfang seines Handwerkes beizubringen. Diese allgemeine Ausbildung muß die Kunstgewerbe⸗ schule geben. Dazu soll sie den Schüler im Zeichnen und Malen und Modellieren, in Perspektive, Materialkunde, Berechnung, Gesetzeswesen usw. ausbilden. Vor allen Dingen aber soll sich der Schüler längere Zeit in der Atmosphäre eines freien, guten Geschmackes befinden. Deshalb kann ein Schulbesuch von kurzer Dauer, etwa von drei Monaten bis zu einem Jahre, wenig nutzen, sondern zwei bis drei Jahre muß der Schüler Tagesschüler sein, wenn er eine vollwertige Ausbildung erstrebt. Es ist richtig, daß diese in der Praxis bereits zu Gehilfen ausgebildeten Kräfte während der Dauer ihres Schulbesuchs der Allgemeinheit verloren geben, aber dem läßt sich nicht abhelfen; diese Werte, die in den Schülern stecken, ver⸗ pflichten die Schule zu Höchstleistungen. Im allgemeinen sehen die Kunstgewerbeschulen vier Gruppen von Fachklassen vor: für an⸗ gewandte Bildhauerei, für Innenarchitektur, für dekorative Maleret, für Graphik und Buchgewerbe. Zeichnen muß jeder Schüler, vor allen Dingen nach der Natur. Und solches Zeichnen kann ieder lernen, auch der nicht mit besonderen Anlagen Ausgestattete. Der Werk⸗ statt kann die Kunstgewerbeschule nicht völlig entbehren. Sie braucht sie nicht, damit die Schüler das Handwerk erlernen, sondern sie braucht sie, weil manches Wissenswerte, auch geschmacklicher Art, überhaupt nur im lebendigen Betriebe zu erlernen ist. Den im Erwerbeleben tätigen Kunstgewerblern erwächst dadurch keine Konkurrenz, denn die Schulen produzieren keine Mengen, die geschäftlich in Betracht kommen. Am wichtigsten freilich ist auf der Schule die Lehrerfrage, und das Bedenklichste daran der Umstand, daß der Lehrer nach erfüllter Probezeit eine unkündbare, pensionsberechtigte Stellung erringt, also auch dann noch im Amt bleibt, wenn er perfönlich nicht mehr voiwärts schreitet. Ganz das Gleiche gilt von den D⸗ rektoren. Falsch ist es weiterhin, Schüler aufzunehmen, die nicht genügende Befähigung besitzen. Solche mit durchzuschleppen, nur um möglichst hohe Besuchsziffern zu erzielen, ist ein Fehler, unter dem die ganze Wirksamkelt der Schule leidet. Nicht die Höhe der Besuchgziffer, sondern die Höhe der Leistungen enischeidet. Für die Schüler, die an unseren staatlichen und städtischen Kunstgewerbeschulen als Tagesschüler keine Aufnahme finden können, die sich aber auf beslimmten Gebieten, oder nur allgemein geschmacklich ausbilden wollen, sind die privaten , Kunstgewerbeschulen eine Notwendigkeit. Leider gibt es Privatschulen, die mehr versprechen, als sie halten können. Alles über die Schüler Gesagte gilt auch von den Schülerinnen. Die Kunstgewerblerin muß genau so eine praktische Lehre durchlaufen haben, wenn sie die Kunstgewerbeschule mit Erfolg fürs Leben besuchen will. Freilich hält eg gerade auf dem wichtigsten Gebiete, auf dem sich weibliche Kräfte betätigen können, nämlich dem der Schneiderei, beute noch schwer, Werkstätten zu finden, in denen man die jahlreichen jungen Mädchen, die sich auch aus mittleren und höheren Ständen zu diesem Berufe melden, mit vollem Erfolge in die Lehre gehen lassen kann. Wichtig ist es, daß in den Schülern und Schülerinnen unserer Kunstgewerbeschulen be— scheiden, Anschauungen erhalten bleiben und keinerlei Künstler⸗ dünkel Platz greift. Dann erkennen sie, daß sie durch ibr Schaffen nicht nur sich selbst nützen, sondern daß sie, je Bessercg und je Tüchtigeres sie leisten, unser gesamtes Vaterland zum Kampfe auf dem Weltmarkte auch an ihrer Stelle nach Kräften befähigen. So muß die Kunstgewerbeschule lebendig für das Leben arbeiten. — Die Ausführungen fanden lebhaften Beifall und die angeregte Aus⸗ sprache, die sich daran knüpfte, bewies, welch wichtige Fragen der Vortragende berührt und richtig beantwortet hatte. — Der Verein hatte die Gelegenheit benutzt, aus den neuen Eingängen der Bscherei des Königlichen Kunstgewerbemuseums zwei Stiftungen zu zeigen: einmal die Photographien, die der Rentner Hugo Fromholz auf seinen wiederholten Welirelsen gesammelt und letztwillig überwiesen hat, zum anderen einen Teil der Aufnabmen aus Architektur und Innen— einrichtung, die die Firma Ernst Watzmuth Architekturpeilag A. G. aus ihren Beständen der Bibliothek geschenkt hat. ;