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er silbernen Medaille zum Fürstlich Lippischen Leopoldorden: den Vizewachtmeistern Liebau und Hilfert schweigischen Husarenregiment Nr. 17; ferner: des Kommandeur kreuzes des Kaiserlich Japanischen Ordens der aufgehenden Sonne: dem Obersten Roeßler, Kommandeur des Infanterieregiments von Voigts⸗Rhetz (3. Hannoverschen) Nr. 79; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister Böhmer im Braunschweigischen Husaren⸗ regiment Nr. 17 des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Leutnant Reinecke im Infanterieregiment von Voigts⸗ Rhetz (3. Hannoverschen) Nr. 79; des Kom mandeurkreuzes des Kaiserlich Japanischen Ordens des Heiligen Schatzes: dem DOherstleutnant von Uechtritz und Steinkirch, . des Braunschweigischen Husarenregiments . des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Oberleutnant von Kaufmann in demselben Regiment; des Großoffizierkreuzes des Königlich Belgischen Ordens Leopolds II.: dem Obersten von Bodelschwingh, Kommandeur des 2. Han⸗ noverschen Dragonerregiments Nr. 16 des Kommandeurkreuzes desselben Ordens: dem Major Freiherrn von Bettendorff beim Stabe des— selben Regiments; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Major Freiherrn von der Goltz und dem Jiitimeifter Seip in demselben Regiment; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Leutnant von Wedel in demselben Regiment;
der goldenen Medaille desselben Ordens: dem Zahlmeister Diekmann im 4. Hannoverschen Infanterie⸗ regiment Nr. 164, den Wachtmeistern Engel, Schulze, Steinhoff, Lüge, Meyer und dem Vizewachtmeister und Regimentsschreiber Gräper, sämtlich im 2. Hannoverschen Dragonerregiment Nr. 16
der silbernen Medaille desselben Ordens: den Vizewachtmeistern Böttcher, Heuer, Borchers, Lodder und Bredehorst in demselben Regiment; des Ritterkreuzes des Königlich Belgischen Kronen— ordens: den Oberleutnants von Pape und von Heyden in demselben Regiment; des silbernen Ritterkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens: dem . Witte im 2. Hannoverschen Dragonerregiment . des Chilenischen Verdienstordens dritter Klasse:
dem Rittmeister Freiherrn von Froben im 2. Badischen Dragonerregiment Nr. 21. .
Deuntsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Marineoberbaurat und Schiffbaubetriebs direktor Schirmer zum Geheimen Marinebaurat und Schiffbau⸗ direktor,
den Marinebaurat für Schiffbau Süßenguth zum Marineoberbaurat und Schiffbaubetriebsdirektor und
den Marineschiffbaumeister Kühnel zum Marinebaurat für Schiffbau zu ernennen.
Dem Königlich schwedischen Vizekonsul in Apenrade Christiaꝛ Voetmann jr. und dem Konsul von Siam in Hannover Heinrich Gronau ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Feigel in Curitiba ist auf Grund des 81 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Relchsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bei der Reichsbank sind ernannt: der bisherige Bankkassier Scheer in Frankfurt a. Main unter Versetzung nach Berlin zum Oberbuchhalter bei der Reichs⸗ hauptbank und . der bisherige Bankbuchhalter Grieß in Brandenburg a. H. zum Bankkassier.
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstelle im Scheckverkehr. Vom 18. November 1913.
Auf Grund des 5 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom inn . 1908 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat der Bundesrat eschlossen:
Die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in Wie sbaden ist Abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgesetzes.
Berlin, den 18. November 1913.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
Bekanntmachung.
Außer den in den Bekanntmachungen vom 27. März, 4. Mat und B. Juni 1913 (Nr. 75 bezw. 107 und 151 des „Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staattz⸗
im Braun⸗
2
anzeigers“ für 1913) namhaft gemachten Versuchsanstalten und öffentlichen Handelschemiker sind noch für das Re ,, 1913 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß den Vor⸗ schriften unter 2B der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, — Reichsgesetzbl. S. 2566 — zu⸗ gelassen worden die Handelschemiker:
Dr. C. Niegem ann in Cöln a. Rh., Neußerstraße 30 ,
Dr. Gu stav Kayser in Cöln a. Rh., Neußerstraße 30 J, angestellt füär den Bezirk der Handelskammer zu Cöln a. Ah.
Die Befugnis dieser öffentlich angestellten Handelschemiker
zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der ein⸗ geh erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichs⸗ gebiet. Berlin, den 22. November 1913.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer . vom 1. November 1913 entschieden:
Der Gewerkschaft Braunschweig-Lüneburg in Grasleben, Kreis, Helmstedt, wird für ihr Kaliwerk Grasleben mit Wirkung vom 1. November 1913 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 24572 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 21. November 1913.
(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kalindustrie. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Braun⸗ schweig-Läüneburg in Grasleben Greis Helmstedt) am 24. November 1913 zugestellt worden.
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Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 1. November 1913 entschieden;
Der Gewerkschaft Braunschweig⸗Lüneburg in Grasleben, Kreis Helmstedt, wird für ihr Kaliwerk Heid⸗ winkel mit Wirkung vom 1. November 1913 ab eine vorläufige Beleiligungsziffer in Höhe von 233869 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 21. November 1913.
Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Braun⸗ schweig-Lüneburg in Grasleben (Kr. Helmstedt) am 24. November d. J. zugestellt worden.
J. A.: Ullrich.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 1. November 1913 entschieden:
Für das dem preußischen Fiskus gehörige Kaliwerk Tarthun II wird vom 1. November 1913 ab eine endgültige Beteiligungsziffer von 6,5118 Tausendsteln festgesetzt.
Berlin, den 21. November 1913.
Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Gante.
Vorstehende Entscheidung ist der Königlichen Berg⸗
inspektion in Staßfurt am 22. November 1913 zugestellt
worden. J n, Ullrich
3
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 66 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 4366 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für die Kolonie Neufundland zur revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 13. No⸗ vember 1908, vom 15. November 1913, und unter
Nr. 4307 eine Bekanntmachung, betreffend Abrechnungs⸗ stelle im Scheckverkehr, vom 18. November 1913.
Berlin W. 9, den 24. November 1913.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von er ab zur Ausgabe gelangende Nummer 67 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 4368 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs⸗ bestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, vom 21. No⸗ vember 1913, unter
Nr. 4309 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs⸗ bestimmungen für die Krankenversicherung nach der Reichsver⸗ sicherungsordnung, vom 21. November 1913, und unter
Nr. 4310 eine Bekanntmachung, betreffend die von der Krankenkasse zu erteilende Bescheinigung für Wandergewerb⸗ treibende, vom 21. November 1913.
Berlin W. 9, den 24. November 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Aichtamlliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. November 1913.
Seine Masestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des
Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn
von Lyncker, des Chefs des Admiralstabes der Marine Admirals von Pohl und des Chefs des Marinekabinettz. Admirals von Müller entgegen und empfingen den Präsidenten der Ansiedlungskommission i Westpreußen und Posen, Wirk⸗ lichen Geheimen Oberregierungsrat Ganse.
Heute hat laut Meldung des, W. T. B.“ im hiesigen Aus⸗ wärtigen Amt die Auswechselung der Ratifikation urkunden zu dem zwischen Preußen und Sach sen unterm 6. 25. August d. J. abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Aende— rung der Vereinbarungen über die staatliche Besteuerung der im Königreich Sachsen belegenen preußischen Staatseisenbahn⸗ strecken stattgefunden.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Durch das Ableben des Bischofs Dem mel ist das Amt und die Würde des katholischen Bischofs in Bonn auf den Koadjutor cum jure Succedendi, Weihbischof Dr. Moog übergegangen. Dieser ist davon in Kenntnis gesetzt worden, daß staatlicherseits Bedenken gegen den Antritt seines bischöf⸗— lichen Amtes nicht bestehen, nachdem Seine Majestät der Kaiser und König mittels Allerhöchster Urkunde vom 11. No— vember 1912 ihm die landesherrliche Anerkennung als Koad- jutor cum jure succedendi zu erteilen geruht haben und ihm nach Ableistung des vorgeschriebenen Eides die Allerhöchste Anerkennungsurkunde ausgehändigt worden ist.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Hertha“ am 20. November in Port au Prince (Haiti), S. M. S. „Victoria Louise“ am 23. November in Mar— maritza (Westküste Klein⸗Asiens), S. M. S. „Möwe“ am 22. November in Daressalam und S. M. S. „Tiger“ am 24. November in Hongkong eingetroffen.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Dem österreichischen Abgeordnetenhaus ist das sechsmonatige Budgetprovisorium zugegangen, in dem, wie „W. T. B.“ meldet, der Finanzminister zur Einlösung der am 1. Juli 1914 und am 1. Januar 1915 fälligen Staatsschatzscheine sowie zur Beschaffung nachstehender Beträge durch Kreditoperationen ermächtigt wird: 6 435 000 Kr. für die im ersten Halbjahre 1914 vorzunehmenden Tilgungen der allgemeinen Staatsschuld, 30 Millionen für Staatseisenbahn— Investitionen, 53 498 730 Kronen als Beitragsleistung zu den für das erste Halbjahr 1914 beanspruchten außer⸗ ordentlichen Erfordernissen für Heer und Marine, 51 897 00h Kronen als Beitragsleistung zu den durch die Dele— gationsbeschlüse von 1912 bewilligten außerordent⸗ lichen Erfordernissen für Heer und Marine, 227 129 500 Kronen als Beitragsleistung zu den Kosten der aus Anlaß der un⸗ sicheren Lage von der Heeres⸗ und Marineverwaltung getroffenen besonderen militärischen Maßnahmen. e
— Der ungarische Staatskassenausweis für das Vierteljahr April bis Juni weist obiger Quelle zufolge Gesamteinnahmen von 41308, Gesamtausgaben von 561,26 Millionen Kronen auf gegen 412,39 beziehungsweise 468,61 Millionen Kronen in der gleichen Periode des Vorjahres. Das Ergebnis ist gegen 1912 um 92,65 Millionen Kronen ungünstiger. Mehreinnahmen weisen auf die Verzehrungssteuer, das Tabak und das Salzgefälle und die Staatseisenwerke, bedeutendere Mehrausgaben verursachten die Mobilisierungskosten des gemein— samen Heeres in Höhe von 53,69 und die der Honveds in Höhe von 8,59 Millionen Kronen.
Frankreich.
Die Deputierten kammer hat nach einer Meldung des „W. T. B. gestern bei einer Anwesenheit von 569 Deputierten einstimmig das Gesetz angenommen, das für die Berg arbeiter mit gelegentlichen Abweichungen, die jedoch nicht 60 Stunden ihm Jahre übersteigen dürfen, den Achtstunden⸗ tag einführt. Der Senat hatte die Zahl der zulässigen Ab⸗ weichungen auf 150 Stunden festgesetzt, welcher Beschluß den Streik in den Departements Nord und Pas de Calais hervor— gerufen hatte.
Die Kammerkommission für die Finanzgesetze hat obiger Quelle zufolge ihren Beschluß aufrecht erhalten, den Regierungsentwurf, betreffend die Erbschaftssteuer, abzu— lehnen und den Vorschlag zu machen, zur Bestreitung der militärischen Ausgaben eine jährliche persönliche Abgabe vom Kapital und zur Bestreitung der Verzinsung und Til⸗ gung der Anleihe zu den Erbschaftsgebühren über 109000 Francs einen zehnprozentigen Zuschlag zu erheben. Die Budgetkommission hat beschlossen, daß die Papiere der Anleihe dieselbe Bezeichnung tragen sollen wie die . Anleihen. Dies soll die Privilegien der französischen
ente nicht ändern und kann ihr nicht die Steuerfreiheit ver⸗ leihen. Die Kommission hat ferner mit 14 gegen 12 Stimmen beschlossen, zu verlangen, daß die Debatte über die Erbschafts⸗ steuer vor der der Anleihe stattfinde. Die Regierung wird dieses Verlangen formell bekämpfen, bei der Anleiheziffer von 1360 Millionen und der Steuerfreiheit der zu emittierenden Papiere verbleiben und hinsichtlich dieser drei Punkte die Ver⸗ trauensfrage stellen.
— Der Bericht des Deputierten Noulens über den Anleiheentwurf, der heute nachmittag in der Kammer zur Verteilung gelangen wird, sucht, wie ‚„W. T. B.“ meldet, ing—⸗
besondere den Beschluß des Budgetausschusses, betreffend die
Verminderung des Änleihebetrages auf 650 Millionen, zu recht fertigen und führt aus, daß schon der Titel des von der Re= gierung eingebrachten Gesetzentwurfes, wonach die Rentenemission von 1300 Millionen auch die Deckung der außerordentlichen Ausgaben für die marokkanische Expedition bezwecke, eine Un⸗ richtigkeit enthalte; denn die vor dem J. Januar 1913 gemachten militärischen Ausgaben für Marokko seien bereits bezahlt, und die laufenden Ausgaben sollten entsprechend einem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf aus den allgemeinen Ginnahmen für 195 gedeckt werden. Die 4600 Millionen, welche die Regierung außer den 900 Millionen für die außerordent⸗
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militärischen Ausgaben fordere, könnten demnach in er Weise als Deckung für die Kosten der marakkanischen nehilton angesehen werden,. Uebrigens erkläre die Regierung 6st in dem Motivenbericht, daß sie durch die allmähliche k ung einer 2 sehr schweren Lasten der Be⸗ un Marokkos auf eine Reihe von Budgets verteilen wolle.
Italien. Wie die „Agenzia Stefani“ mitteilt, ist der Unterstaats⸗ fretär Colosimo zum Minister der Post und der Telegraphen . worden und der Unterstaatssekretär Battaglieri m Unterstaatssekretär im Marineministerium. öl Der König hat zum Präsidenten des Senats Manfredi, u Vizepräsidenten Blaserng⸗Paterno und Cefaly⸗Ca⸗ zaso la, außerdem 29 neue Senatoren ernannt.
Türkei.
Der Sultan hat nach einer Meldung des, W. T. B. den Friedensvertrag zwischen der Türkei und Griechenland ifiziert. ratifi Der Kabinettsdirektor im Ministerium des Aeußern E6dhem⸗Bei ist zum Botschaftsrat bei der türkischen Botschaft in Berlin ernannt worden an Stelle von Galib Kemali⸗Bei, der voraussichtlich Gesandter in Athen werden wird.
Griechenland.
Unter großer Begeisterung der Bevölkerung von Athen erfolgte gestern der Einzug der zweiten Armeediyvision. Der König, der Kronprinz und die anderen Prinzen, die Feld⸗ uniform trugen, befanden sich an der Spitze der Truppen.
Die Deputiertenkam mer hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ den griech isch⸗türkischen Vertrag in zweiter Lesung angenommen und die Antwort auf die Thron⸗ rede gebilligt. .
Rumänien.
Der Minister rat hat, wie W. T. B.“ meldet, beschlossen, bei den rumänischen Gesandtschaften eines jeden Balkanstaates Militärattach és zu ernennen, während bisher je zwei Ge⸗ sandtschaften ein Attaché beigegeben war.
= Wie das Amtsblatt meldet, ist zur Erinnerung an den Feldzug des Jahres 1913 eine Medaille gestiftet worden,
bie den Namen „Medaille der nationalen Begeisterung“ trägt.
Amerika.
Der Präsident Wilson hat gestern, wie ‚W. T. B.“ meldet, seine Befriedigung darüber ausgesprochen, daß die Haltung der auswärtigen Regierungen in der mexrikanischen Frage sich durchaus freundlich erwiesen und gezeigt habe, daß bie Regierungen mit den Vereinigten Staaten, wo immer es möglich sei, zusammenzuarbeiten wünschten.
Die Annahme, daß der mexikanische Kongreß sich sofort wieder auflösen werde, hat sich, obiger Quelle zufolge, als falsch herausgestellt. Die finanzielle Lage ist außer⸗ ordentlich ernst. Das Geld ist knapp. Man fürchtet, daß die Ausgabe von Ein⸗ und Zweipesoscheinen das Vertrauen auf Die Vanken nicht wieder herstellen wird. Die Aushebungen für hie Armee haben große Bestürzung bei den unteren Klassen hervorgerufen. ⸗
Ein allgemeiner Kampf zwischen Bundestruppen und merikanischen Rebellen ist um Juarez im Gange. Zehn⸗ taufend Mann nehmen daran teil. Die Verluste sollen auf beiden Seiten bedeutend sein. .
Ein kanadisches Kanonenboot ist vorgestern von Es quimault nach den mexikanischen Gewässern in See gegangen, wo es mit der britischen Korvette „Algerine“, die am Freitag in See gegangen war, britischen Untertanen Schutz gewähren wird.
Statistik und Volkswirtschaft.
Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle im Jahre 1912 im Deutschen Reiche.
Die Zusammenstellungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes über Eheschließungen und über die natürliche, in der Zahl der Geborenen und Sterbefälle zum Ausdruck kommende Bewegung der Bevölkerung ergeben
n auf 1000
6 der Bevölkerung 1903
1903 bis
für dagegen das Jahr im Jahre
1912 191 1
ö 523 491 512 819 495 7291 7, I-88 Tos
Eheschließungen. 3 1635 85 1827 5362 Ses is aßen 263, so
Heborene] einschl. Sterbe⸗ Totge⸗ fälle borene Geburtenüberschuß
Von den Ge⸗ geborenen waren:
Unehelich Geborene Totgeborene ...
10859961 118709411 179 7351 16,2 18,1 18,90 S39 887 739 945 848 314 12 11,32 13,50 Auf 100 Geborene überhaupt entfallen: 183 857 706561 178 5300 9.53) gig S, 80 . 5333 *.
. 6 56 247 o2
2, 02 2,08 I
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Solingen wird der „Frkf. Ztg.“ gemeldet, daß in einer Versammlung der Taschen⸗ und Federmesserschleifer aller drel Verbände mitgeteilt wurde, daß der Fab rikantenverein bereit ist, in dem neuen Preisberzeichnis durchweg eine Erhöhung der Schleifpreife von 5 bis 7roMo zu bewilligen. Die Ver⸗ sammlung hielt diesen Aufschlag für ungenügend, beschloß ber mit dem Fabrikantenderband' weiter zu verhandeln. Der Scherenfabrikantenverein hat in seiner Hauptversammlung den Vereinbarungen des Kreisausschusses über die neuen Schleifpreise mit unwesentlichen Aenderungen zugestimmt. Das neue Preis⸗ verzeichniz, das wahrscheinlich am 1. Januar in Kraft tritt, bringt den Scherenschleifern eine Erhöhung der Löhne um durchweg 5. Cso. Vgl. Rr. 265 d. Bl) ö
Der Rationakausschuß der französischen Bergleute erklärte, W. T. B. zufolge, im Anschluß an die gestrige Kammer⸗ abstimmung in einer Kundmachung, das in Doug i' geschlossene Rompromiß fei ein Verrat, gegen den alle Bergleute Widerspruch er⸗ heben müßten. Sle sollten jedoch nun wieder an die Arbeit gehen und die Bewegung nicht fortsetzen. Wenn ihre Forde- tungen, betreffend die Altersversorgung, den Achtstundentag und die Gleichstellung der Arbeiter in den Schiefer bergwerken mit“ den * Bergleuten der Kohlengruben nicht befriedigt würden, werde sich der im Januar zusammentretende
atlonalkongreß der Bergleute für den allgemeinen Ausstand erklären. — Die Ärbeit ist in den meisten Orten gestern wieder aufgenommen
worden, in Courrisres, Drocourt, Bourges, Lescarpelle und Licbin wurde tellweise gestreikt, in Carvin und Ostricourt war der Ausstand 3 m, Pie Ruhe ist nicht gestört worben. (Vgl. Nr. 277 In Warschau sind, wie. W. T. B.“ meldet, 20000 Arbeiter in den Aus stand getreten.
Aus Pretoria wird dem W. T. B.“ telegraphiert; Zu ernsten Unruhen kam es vorgestern abend bei einer Grube. Fünf tausend von ungefähr zweiundzwanzigtausend eingeborenen Arbeitern griffen die Baracken der Eingeborenen von Hangaan sowie die Kaufläden an, plünderten und richteten Schaden an, der auf sechzigtausend Mark geschätzt wird. Die Unruhen wurden so ernst, daß die zur Verfügung stehenden zwang Polizeibeamten über die Köpfe der Unruhestifter hinweg Schüsse abgaben. Da diese jedoch unwirksam blieben, gaben sie zwel Salven auf die Menge ab und töteten drei Eingeborene; zweiundzwanzig wurden verletzt, von ihnen acht schwer. Gestern war alles ruhig.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.)
Wohlfahrtspflege.
Ueber Lebensversicherung und Sparkassen
hielt der Direktor der Lebensversicherungsanstalt für die Provinz Posen, Landesrat Göritz, in einer Versammlung von Sparkassen⸗ dertretern einen in der Sparkorrespondenz wiedergegebenen Vortrag, dem er die folgenden Leitsätze zugrunde legte: I) Die Lebensversicherung ist nur eine besondere Art der Spartätigkeit und deshalb in der Form der Volksversicherung unter die sozialwirtschaftlichen Aufgaben der Sparkassen auf⸗ zunehmen. 2) Falls die Sparkassen sich an der Durchführung der Volksversicherung nicht betelltgen, ist zu besorgen, daß ihnen durch die private und öffentliche Volksversicherung zu viele Ausleihemittel zum Nachteile des heimischen Kredits entzogen werden. 3) So lange die Sparkassen nicht zum selbständigen Betriebe der Volksversicherung übergehen, haben sie sich zu bemühen, durch Teilnahme am Betriebe eines Volksversicherungsunternehmens in den Besitz eines möglichst großen Teils der Volksversicherungsprämien zu gelangen. ) Dies geschieht am geeignetsten dadurch, daß sie für ein Versicherungsunternehmen die Volkeversicherungsprämien von den örtlichen Inkassoorganen unter der Bedingung einzieben, daß ihnen diese Kapitalsen mindesteng zur Hälfte zur selbstaͤndigen Anlegung und Verwaltung in Form langfristiger und mäßig verzinslicher Darlehen überlassen werden. 5) Am besten eignen sich zu einem derartigen Zusammenarbeiten mit den Sparkassen die Provinzial. Leben versicherungzanstalten, da diese öffentliche und gemein nützige Anstalten sind und infolge ihrer provinziellen Selbständigkeit am meisften Gewähr dafür bieten, daß sie den besonderen wirtschaft⸗ lichen Verhältnissen der einzelnen Sparkassenbezirke Rechnung tragen.“ Rach kurzer Diskussion wurde auf Vorschlag des Vorsitzen den folgender Beschluß gefaßt: „Die Versammlung erklärt sich grundsätzlich mit einem Zusammenwirken der öffentlichen Sparkassen mit der öffent⸗ lichen Lebens- und Volksversicherung einverstanden und beauftragt, ohne zu den vorgelegten Leltsätzen im einzelnen heute Stellung zu nehmen, den Verbandsvorstand, mit der Provinzial⸗-Lebensversicherungs⸗ anftalt für die Provinz Posen über die Bedingungen für ein Zu⸗ sammenarbeiten mit den Sparkassen in Verhandlung zu treten“.
Kunst und Wissenschaft.
Wird der Fernsprecher durch Licht beeinflußt? Die Anschauungen über die verschiedenen Formen der Naturkraft haben sich namentlich infolge der Radtumforschung dahin geändert, daß man nicht mehr eine Reihe einzelner Kräfte von einander trennt, sondern in ihnen mehr verschiedene Grade der Kraft erblickt. Insbesondere wird jetzt die Elektrizität nach dieser Auffassung vom Licht nicht mehr dem Wesen nach unterschieden, sondern man hält die elektrischen Wellen für Lichtwellen von außerordentlich gesteigerter Frequenz. Dadurch sind beide Naturerscheinungen einander näher gerückt, und es ergibt sich fast von selbst die Frage, ob elektrische Vorgänge durch Licht beeinflußt werden können. Wäre dies der Fall, so ließe sich auch denken, daß es für den Betrieb des Fernsprechers, der auf einem Elektromagneten beruht, nicht gleichgültig ist, ob die dabei tätigen Apparate dem Licht ausgesetzt sind. Die Entscheidung wäre wichtig, falls sich dadurch manche bisher rätselhafte Störungen im Fernsprechwesen erklären ließen. Dr. Grotrian ist in den „Annalen der Physik' dieser Frage näher getreten. Zunächst erdnete er einen Versuch so an, daß ein Magnet in der Achse einer Indukttonsspule angebracht wurde, die mit einem Galvanometer verbunden war. Der Magnet wurde dann zeitweise einer Belichtung ausgesetzt, die, wenn die Theorie richtig wäre, jedesmal den Magnetismus etwas hätte herab⸗ setzen und infolgedessen einen Induktionsstrom in der Spule hätte erseugen müssen. Die Nadel des hechempfindlichen Galvangmeters zeigte aber keinen solchen an, sondern blieb unbeweglich. Die Wirkung des Lichtz, falls eine solche besteht, ist demnach jedenfalls zu gering, um auf diesem Wege entschleiert zu werden. Der Forscher stellte aber noch einen zwelten Versuch unter Benutzung eiues Telephons an, wo⸗ ber nicht der Magnet, sondern die weiche Eisenplatte des Fernsprechers einer zeitweiligen Belichtung ausgeseßt wurde. Diesmal wurden in der Tat Abweichungen des Galvanbmeters erzielt. Dr. Grotrian führt eine Reihe von Gründen dafür an, daß diese Wirkung durch das Licht erzeugt werde, während man sehr wohl den CFinwand er⸗ heben könnte, daß eine Erwärmung der Eisenpiatte als Ursache anzu⸗ sprechen wäre.
Literatur.
Das Prisenrecht in sehner neuesten Gestalt. Von Dr. Georg Schramm, Geheimem Admiralitätgrat und vor⸗ tragendem Rat im Reichsmarineamt. XIX und 580 Seiten. Berlin, C. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Preis 14 M. — Zu denjenigen Rechtsgebieten, die in den letzten Jahren in ihrer Ent⸗ Dicklung große Fortschritte gemacht haben, gehört auch das inter⸗ nationate ' Seerecht, und zwar in erster Linie der mit dem Kriegezustand zusammenhängende Teil dieses Rechtagebiets, Durch die beiden Friedenskonferenzen — die letzte fand 1907 im Haag statt — und die Seekriegsrechts konferenz von 1908/05 sind die Grundlagen des gesamten internationalen Rechts im Kriegsfalle erheblich verändert worden. Neben den Recht gewordenen Beschlüssen dieser internationalen Konferenzen steht aber eine ganze Anzahl von Vorschlägen und Anträgen, auch offizieller Art, die in der Literatur Gegenstand eingehender Erörterung gewesen sind; es ist nicht allzu leicht, auf Grund dieses weitschichtigen Ille lal⸗ ein richtiges Urteil darüber zu gewürnen, was nun eigentlich schon Recht geworden ist und was nicht. Erschwert wird durch die bisherige Sachlage die Gewinnung eines zutreffenden Urteils gerade denjenigen, die materiell am meisten an den Konseguenzen des See⸗ kriegskrechts interessiert sind, aber nicht Muße und Gelegenheit haben, sich hierüber zuverlässig zu unterrichten und auf dem Laufenden zu halten. Der Inhalt unseres modernen Rechts hat eben keineswegs nur Bedeutung für diejenigen, die es anwenden wollen, sondern in weit böherem Maße für die, die davon betroffen werden. Die kriegerlschen Greignisse der letzten Jahre haben wiederholt die Unsicherheit jenes Gebiets fühlbar werden lassen. Daher Lärfte die hier angezeigte Arbeit des Geheimen Admiralitätsrats Dr. Schramm als Führer auf letzterem vielen willkommen sein. Das Werk, dessen Umfang schon zeigt, daß es auf einer außerordentlich breiten Grundlage aufgebaut sft, geht in feinem Inhalt weit über den etwas eng erscheinen den Titel hinauz. Es stellt keineßwegs nur das eigentliche Prisenrecht, also das auf die Wegnahme von Kauffahrteischiffen bezügliche Recht dar, fondern man findet im ersten Teil des Buches einen eingehenden Ueberblick über die Entwicklung des enigen Rechtsgebiets, welches die Einwirkungen der feindlichen Kriegsflotte auf die Handelsflotte allge mein zum Gegenstande hat. Es wird hier u. 4. das Recht der Seebeute, der Blockade, der Kriegskonterbande neben dem for= mellen Prlfenrecht, alss dem Recht der Anhaltung, Durchsuchung
und Aufbringung von Kauffahrteischiffen in grändlichster Wesse be⸗ handelt. Gin besonderer Vorzug dieser Darstellung ist es, Maß sie überall auf den mit großer Genauigkeit zusammengetragenen Ginzel⸗ bestimmungen, die von den verschiedenen Staaten hier erlassen sind, fußt. Der zwelte Teil des Werkes unterscheidet sich insofern von dem ersten, als er nicht methodisch die einzelnen Gebiete behandelt, sondern die Beschlüsse der Londoner Seekriegsrechtskonferenz und das Londoner Schlußprotokoll erläutert, die bekanntlich noch der formalen Sanktion entbehren. Das neue Buch bedeutet unzweifelhaft eine sehr bedeut- same Bereicherung der deutschen Seerechtsliteratur; es wird der deutschen Schiffahrt praktisch die wertvollsten Dienste leisten und wird andererseits auf diesem auch von den übrigen Nationen mit Eifer gepflegten Gebiete die Gründlichkeit deutscher Gelehrsamkeit auf das vorteil hafteste vertreten.
Das deutsche Seeversicherungsrecht, Kommentar zum zehnten Abschnitt des vierten Buches des Handelsgesetzbuchs, bearbeitet von Dr. Gustav Sieveking, Rechtsanwalt in Hamburg. VI und 218 Selten. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, Berlin. Geh. 6 ½. — Das Buch bildet eine Fortsetzung und Ergänzung des be⸗ kannten Kommentars zum deutschen Seerecht von Georg Schaps. Wie dieser sein Werk ausdrücklich zugleich als Ergänzung von Staub Kommentar zum Handelsgesetzbuch (ohne das vierte Buch über den Seehandel) herausgegeben und deshalb sich in der äußeren An- ordnung des Stoffes mit großem Geschick an die allgemeiner An⸗ erkennung sich erfreuende Methode seines Vorbtldes gehalten hat, so schließt sich an Schaps Kommentar zu den ersten neun Abschnitten des vierten Buch vom H-⸗G-B. nach Anlage und Bearbeitung Sievekings Werk über die im zehnten Abschnitt desselben Buchs enthaltenen Vorschriften über die Seeversicherung an. Von einem erfahrenen Praktiker verfaßt, bietet es eine sehr eingehende Darstellung des Seeversicherungsrechts, in der die Ergebnisse der Rechtsprechung und der Literatur sorgfältig berücksichtigt und auch die in der Praxis hervorgetretenen Streitfragen gründlich erörtert sind. Durch zweckmäßige Anordnung des Drucks (Fettdruck der Stich⸗ wörter usw.) ist trotz des bedeutenden Umfangs der Erläuterungen große Uebersichtlichkeit erreicht. Das mit einem ausführlichen Sach⸗ reglster versehene Buch von Sleveking, dessen Ausführungen durchweg
sebr beachtenswert sind, wird den Interessenten um so mehr willtommen sein, als dieses schwierige Gebiet des Handelsrechts von der Wissen⸗ schaft bisher nur sehr wenig berührt worden ist.
Das Recht der Generalversammlungen der Aktien⸗ gesellschaften und Kom manditgesellschaften auf Aktien. Von Justizrat Hugo Horrwitz, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. XVI und 549 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Geh. 10,50 6. — Dieses Buch enthält eine erschöpfende wissenschaftliche, dabei die Bedürfnisse der Praxis berücksichrigende systematische Dar⸗ stellung des Generalversammlungsrechts, das den Brennpunkt des ganzen Aktienrechts bildet. Ein kurzer allgemeiner Teil handelt von den Rechtsquellen, der Begriffsbestimmung und der Zuständigkeit der Generalversammlung. Dann wird im zweiten Teil (107 Seiten) das materielle Generalversammlunggrecht (u. a. Rechte und Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats, der Aktionäre und der Akttonärminder⸗ heiten, für die Generalversammlungsbeschlüsse geltende Grundsätze, Rechts= behelfe gegen ungültige Beschlüsse und Anfechtung von Beschlüssen aus objektiven Gründen), im dritten Teil (189 S) das formelle General⸗ versammlungsrecht (Verfahren, rechtliches Verhältnis des Register⸗ richters zur Generalversammlung) dargestellt. Im vierten Teil (150 S.) beschäftigt sich der Verfasser mit einzelnen besonders wichtigen Generalversammlungen, vor allem mit der ordentlichen und mit denjenigen zur Abänderung des Gesellschaftsvertragä. Ein kurzer fünfter Teil handelt von den Generalversammlungen während der Liquidation und des Konkurses der Aktiengesellschaft, und in einem letzten Teil wird das Recht der Generalversammlungen der Kommandit- gefellschaft auf Aktien eröctert. Den Schluß bilden ein Abdruck des Textes der das Aktienrecht betreffenden 55 178 — 334 des Handele⸗ gesetzbuchs und ein ausführliches alphabetisches Sachregister. In allen Tellen des Werkes ist die einschlägige Rechtsprechung und ÄAteratur sorgfältig berücksichtigt und zu ihnen Stellung genommen. Die vollständige wissenschaftliche Beherrschung des Rechtsstoffes, die reiche praktische Erfahrung des Verfassers, die Selbständigkeit seines Urteils und die Klarheit der Darstellung lassen das inhaltsreiche Buch nicht nur für Juristen, sondern auch für die nicht juristisch gebildeten Vorstands⸗, Aufsichtsratsmitglieder und Aktionäre der Akttengesell⸗ schaften als ein wertvolles Orientierungsmittel erscheinen.
Gesetz und Recht. Zeitschrift für allgemeine Rechtekunde, unter ständiger Mitwirknng von Fachmännern herausgegeben von Alfred Langewort. Vierteljahrspreis 2,50 6. Verlag: „Gesetz und Recht‘, Berlin-Lichterfelde. — In den beiden Novemberheften dieser Halbmonatsschrift gibt der Regterungsrat 8. Buck, Vorsitzender der Einkommensteuerveranlagungskommission in Geestemünde, um zur Verminderung der Schwierigkeiten beizutragen, die weiten Kreisen die Beschaffung der Unterlagen für die bevorstehende Veranlggung zur Wehrsteuer bereiten wird, einen guten Ueberblick über die Bestimmungen des Wehrsteuergesetzes vom 3. Juli 1913. In gemeinverständlicher, anregender Darstellung zerlegt der Rerfasser den spröden Stoff übersichtlich in eine Reihe von Abschnitten und erläutert ihn an der Pand zahlreicher Beispiele unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Die einzelnen Kapitel sind über⸗ schrieben: 1) Umfang der Steuerpflicht, des steuerbaren Vermögens und des Einkommens; 2) Der für die Feststellung maßgebende Zeit⸗ punkt; 3) Der Wehrbeitrag vom Vermögen und die Bewertung des Vermögens (a. Kapitalvermögen, b. Gebäude, J. land⸗ und forstwirt⸗ schaftliche Grundstücke, d. sonstige Bewertungsgrundsätze); 4) Der Wehrbeltrag vom Einkommen; 5) Der Steuertarif und die Ermäßi⸗ gungen; 6) Beispiele für die Berechnung des Steuersatzes; 7) Das Veranlagungsverfahren, die Vermögenserklärung und die Zuständig⸗ keiten der Behörden; 8) Generalpardon, Strafbestimmungen und Nachbesteuerung. Die beiden Hefte sind zum Preise von 1 66 vom Verlag erhältlich. — Aus dem übrigen Inhalt der letzten Hefte dieser Zeitschrift seien die Aufsätze über die Krankenversicherung der Dienst⸗ boten (von Willy Koslowski in Berlin⸗Lichterfelde) über ‚Zeitungs⸗ inserate und Firmenrecht‘ (pon Amtsrichter Dr. Lilie in Kiel) und über die Lüge vor Gericht hervorgehoben.
Jagd.
Der Vorstand der jährlichen de utschen Geweihausstellungen wird in der Zeit vom 27. Januar bis zum 21. Februar in Berlin in der Ausstellungshalle am Karlsbad Nr. 16 die 20. Jahres⸗ beziehentlich die zweite Dezenniumsausstellung veranstalten.
Ausgestellt werden a. Hirschgeweihe, Elch⸗ und Damschaufeln, Rehkronen, Gemskrickel u. a. Jagdtrophäen, die im Laufe des Jahres 1913 von Deutschen Jägern im In⸗ und Auslande oder von Aus⸗ ländern auf deutschen Jagdrevieren erbeutet sind. Sie müssen schädelecht, bastfrei und ungefärbt sein und dürfen nicht aus häuslicher Pflege stammen; b. die auf der Dezenniumsausstellung 1904 die güldene Medaille oder im Laufe des letzten Jahrzehnts Becher und erste silberne Schilder davongetragen haben.
Nu r der betreffende Erleger des Wildes oder der Jagdbesitzer selbst ist berechtigt, solche Trophäen auszustellen.
In der Klasse ad a erhalten die nach Maßgabe der örtlichen, klimatischen u. 4. Verhältnisse besten Stücke Ehrenpreise, und zwar ? von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige gestiftete silbernz Becher für die beiden besten deutschen Hirschgeweihe, die aus freier Wildbahn oder einem zum mindesten 10000 ha großen Wildgatter stammen, einen dritten vom Porstand gegebenen Becher für das beste Hirsch⸗ geweih aus geschlossenem Revier von 3000 bis 109000 ha, sofern es den Charakter der freien Wildbahn bewahrt hat, sowie je 6 bis 8 silberne Schilder für die nächstbesten deutschen Hirschgewelhe aus freler und geschlossener Wildbahn, eine den Verhältnissen ent sprechende Anzahl silberner Schilder für Elch⸗ und Damschaufeln, Rehkronen, Gemskrickel c. und je 50 silberne und bronzene Medaillen
für weltere Cinzelstücke und Gruppen. Ferner in der Kategorie ad b 10 güldene Medaillen mit der Jahreszahl 1914. Beide Becher und