ese 2 fehlt aber dads Geld, und der Verein wendet an die Eltern gesunder und kranker Kinder mit der Bitte, ihm nen Teil der für Wohlfahrtszwecke bestimmten Weihnachtegaben ju überwelsen. Sendungen nimmt ente egen der ö des . ns, Kommerztenrat Eichmann, Berlin RW. 7. Mittelstr. = 4, oder der Direktor der Anstalt, Professor Bie salski, Berlin S. 59,
Am Urban 1011. Die Besichtigung der alten Anstalt ist jederzeit
gestattet, ebenso wird der letzte Jahresbericht, der reich illustriert ist, auf Verlangen ,. k. ö
. Die in der vergangenen Woche in Hach i. W. verstorbene Frau Kommerzienrat El bert hat, wie W. T. B.. meldet, eine Stiftung von 50 000 6 errichtet, deren Zinsen für Badereisen bedürftiger Ar⸗ beiter der Hagener Textilindustrie verwandt werden sollen. Weiter hat die Verstorbene dem Evangelischen Frauenverein 15 000 ÆS, dem
sionsfonds der Textilindustrie 15 000 M und einigen wohltätigen ereinen und Anstalten zusammen 12 000 4A vermacht.
.
Verdingungen.
Der Zuschlag auf den von dem Verwaltungsressort der aais' fir den Werft Wilhelmshaven am 14. . 1913 verdungenen Bindfaden ꝛze ist, wie folgt, erteilt worden:
36. Gegenstand Preis
für 1 kg 1 Bindfaden, fein a. 425 kg für Werft Wil⸗ helmshaven b. 192 kg für Werft Danzig Bindfaden, mittel a. 1250 kg für Werft Wil⸗ helmshaven, b. 270 kg für Werft Danzig ⸗ Bindfaden, grob . asd 6g fär Werft Wil. Hermann Hachen .
Firma
16M
J. R. Claassen, Danzig.
J. H. Hackmann,
Halle i. W
belmshaven, 1.01 4 burger, b. 21s kg für Werft Danzig] Darmstadt. Takelgarn a. 170 kg für Werft Wil. helmshaven, b. 30 kg für Werft Danzig
Hermann Hachen⸗ burger, Darmstadt.
1,38 6
Dle näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs. und taatsanzeiger! auslegen, können in den Wochentagen in dessen Grpedition während der Dienststunden von 9— 3 Uhr eingesehen werden.)
Niederlande.
17. Dezember 1913, 12 Uhr. Intendantur der 1. Dipision, im Geschäftẽzimmer der Militäͤrbäckerel im Haag: 6 von . kg a . . . kg weichen Weizens. Vie
ngungen sind bei der Firma Gebrüder van Cleef im Haag fü , 9 J
18. Deiember 1913. Nieuwe Landbouwvereeniging in Mussel« kangal (Probinz Groningen): Lieferung des erforderlichen Patent⸗ kalis und . Die Bedingungen sind für 5 Et. in 2 g len ei dem Schriftführer H. Arends in J. Excloermond
23. Dezember 1913, 2 Uhr. Könialich niederländisches Kolonial⸗ ministerium im Haag: Besteck Nr. 613: Lieferung des eisernen Ober. baues mit Zubehör für 2 Brücken für Haupteisenbahnen. Das Besteck liegt auf dem technischen Bureau des Kolonialministeriums zur Ein— sicht aus und ist bei der Firma Mart. Nyhoff im Haag, lange Voor⸗ hout 9, für 750 Fl. erhältlich. Die Angebote müͤffen am Ver— dingungstage vor 2 Uhr Nachmittags in einem dajür bestimmten ver⸗ schlossenen Kasten im Kolonialministerium (technisches Bureau) ein— geliefert sein.
Belgien.
(Eastenhefte können vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Auguslins 15, bezogen werden.) 24. Dezember 1913, 11 Uhr. Salle de la Madeleine in Brässel: Lieferung und Einrichtung von 3 durch Elektromotoren betriebenen
Luftkompressoren und 3 Luftpumpen in den Kellerräumen des Post⸗ und Telegraphengebäudes in Biüssel. Sicherheits leistung 4500 83 m nen,, Nr. 203. Eingeschriebene Angebote zum 20. De⸗
er.
24. Dezember 1913, 12 Uhr. Ebenda. Lieferung von 110 390 Absteckpfählen aus Tannenholz von 1, 60 m '. * 25 — 35 em Umfang für die Gisenbahnverwaltung. Gesamtsicherheltsleistung 3000 Fr. 15 Lose. Anlieferung an verschiedenen Stationen. Speziallastenheft Nr. 1065 kostenfrei. Eingeschriebene Angebote zum 20. Dezember.
Serbien. —
Pulverfabrik. Obilitschewo'. Schriftliche Verdingung behufs Lieferung von 100 900 kg Kalziumsalpeter und 20 9000 kg Schwefel. Sicherheit für die Lieferung des Saspeters 1300 Dinar, für die des Schwefels g20 Dinar. Bedingungen sind in der Technischen Abtei⸗ lung des Kriegsministeriums in Belgrad zu haben.
Theater und Musik.
Kammerspiele des Deutschen Theaters.
Ein „Kammerspiel“ nennt Strindberg selbst seinen Dreiakter „Wetterleuchten“, das gestern auf der kleinen Reinhardtbühne zum ersten Male in Berlin gespielt wurde. Es ist ein seltsames Stück, fast bar alles äußeren Geschehens, ganz auf das Seelische, Innerliche, Träumerischmüde gestellt, auf die Stimmung des Alterns und Entsagent. Gin drohendes, aber glücklich vorüberzlehendes Gewitter, dem an. einem chwülen Augustabend der er⸗ lösende Regen felgt, versinnbildlicht nicht nur im Titel, 6 auch in der Anschauung den geschilberten Vorgang. Die ge— chiedene Frau eines alternden Mannes kreuzt noch einmal seinen Weg. Er könnte sie und sein Kind, an denen er als Einsamer ein Jahrzehnt hindurch mit zärtlichen Erinnerungen hing, jetzt zurückholen, aber er läßt sie wieder ziehen, weil er erkannt hat, daß sie nur neue Stürme in sein ruhig und resigniert dahinflleßendes Leben bringen würden. Die Erinnerungen sind ihm lieber als die Wirklichkeit; er will ij sich nicht rauben lassen, sondern mit ihnen in ruhtzer Beschaulichkeit einen Lebensabend verbringen. Diese karge Handlung würde für die drei Akte kaum ausreichen, wenn der Dichter es nicht meisterlich ver⸗ standen hätte, sie durch starke Stimmungen und Spannungsmomente zu stützen und zu tragen und die Charaktere scharf und klar hervor—⸗ zuheben. In der Gestalt der geschledenen Frau findet auch sein bekannter Weiberhaß kräftigen Ausdruck, aber er stellt dieser Frau doch ein anderes friedliches und, harmonlsches weibliches Wesen gegenüber, das in der Häuslichkeit des alten Herrn pflichttreu und fürsorglich waltet. Das stille Stück erfuhr unter Max Reinhardts Regie eine bis auf empfindliche Debnungen nahezu ideale Auf— führung, Den alten Heirn spielte Albert Bassermann mit jener Meisterschaft naturalistischer Darstellung, die er fich in der Schule Otto Brahms angeeignet hat. Die leichtfertige geschiedene Frau hatte in Gertrud Eysoldt eine nicht minder glaubhafte Vertreterin. Else Bassermann, Eduard von Winterstein, Paul Biensfeldt und andere vervollständigten mit ebenso vortrefflichen Leistungen das fein abgestimmte Zusammenspiel. Besondere Beachtung verdienten auch die von Gustav Knina entworfenen wirklichkeitsgetreuen Bühnenbilder.
Als III. Vorstellung im Sonderbezug der „Richard Strauß⸗ Woche“ im Königlichen Opernhau se wird morgen, n. Der Rosenkavalier' unter der persönlichen Leitung des Komponisten aufgeführt. Die Damen Denera, Artöt de Padilla, Dux, Rothauser, von Scheele Müller sind mit den Herren Knäpfer, Wiedemann, Sommer, Henke, Habich, Krafa, Philipp und Funck in den Haupt- J
orgen wird im Königlichen Schauspielhause das romantische Lustspiel „Graf Ehrenfried“ zum ersten gien bah erer Die Titelrolle spielt Herr Sommerstorff, die anderen Hauptrollen liegen in den Händen der Herren von Ledebur, Leffler, Vollmer und Zimmerer sowie der Damen Arnstädt und Thimig.
Die Königlich preußlsche Hofschauspielerin Frau Nuscha Butze⸗ Beermann ist;, wie hirsige Blätter melden, gestern im 3. krankenhaus in Groß Lichterfelde nach kurzem Leiden verstorben. Die allgemein beliebte Künstlerin, die vom Jahre 1902 an Mitglied des Königlichen Schauspielhauses war, war am 22. Februar 1866 in
d K
Berlin geboren, wo sie selt dem Jahre 1888, in dem sie vom Wies⸗ badener Hoftheater an das Berliner Theater unter der k Barnay überste delte, ununterbrochen (von 1898 bis 1902 auch als Leiterin des Neuen Theaters) tätig war. Ihre eigentliche Domäne war von ebf das moderne Konversationgstück und das Lustspiel, ob⸗ wohl sie in jüngeren Jahren auch im tragischen Fach ebenfalls Be⸗ deutsames geleistet hatte. Ihr Streben ging nach Einfachheit und Natürlichkeit, niemals aber vernachlässigte sie dabel das Sprechen in der richtigen Erkenntnis, daß ste in erster Linie dem Dichterwort zu seinem Rechte zu verhelfen habe. Unvergeßlich wird allen, die sie erlebt haben, eine Aufführung von Lessings Minna bon Barnhelm“ bleiben, in der sie die Minna und Hedwig Niemaun⸗ ö, , e ige bg m. unerwartete Tod der n bedeutet einen schmerzlichen Verlust fü nt Schau spielhaus. .
Mannigfaltiges Berlin, 11. Dezember 1913.
Die Mitglieder des Deutschen Opernhauses veranstalten am Montag, den 26. Januar 1914, ein eigenartiges Ball- fest in den Festräumen des Zoologischen Gartens. Alle künstlerischen Kräfie des Opernhaufes beteiligen sich daran, dem Pro—⸗ gramm des Festes Reiz und Abwechslung zu verleihen. Die Eintritts⸗ karten kosten 10 , für Dauerbezieher von Karten zum Deutschen Opern⸗ hause jedoch nur h. Der gesamte Ertrag des Festes fließt in die nen begründeten Penstonskassen des Theaters, dem alle Sruppen des Personals: Solt, Chor, Oichester, Ballett, technische und Geschäfte⸗ angestellte, angeschlossen sind. Der Kartenverkauf beginnt mit dem heutigen Tage im Geschäftszimmer des Deutschen Opernhauses, im Invalidendank! und an allen Theaterkassen des Warenhauses A. Wertheim; Vorzugskarten für Dauerbezieher dagegen werden nur im Geschäftszimmer gegen Vorzeigung und Abstemplung des Dauer— bezugsheftes abgegeben.
Plymouth, 10. Dezember. (W. T. B.) Das Untersee⸗ boot „C 142 von der Devonport Flottille ist auf der Fahrt . Torquay nach Plymouth am Eingang des Hafens von Plymouth mit einem Dampfbogt zusamm engestoßen und zwei Minuten darauf gesunken. Die Mannschaft konnte gerettet werden.
Barbezieux, 10. Dezember. (W. T. B) Der Flieger Letort, der heute früh in Buc aufgestiegen war, machte . in . Nähe einen Landungsversuch. Dabei überschlug sich das Flugzeug, der Flieger gerlet unter den Motor und wurde zu Tode gequetscht.
Charkow, 10. Dezember. (W. T. B.) In den nahe der Station Wolynzewo befindlichen Kohlengruben hat eine Ex— plosion stattgefunden. Fünf Arbeiter wurden getstet und fünf verwundet.
Cadir, 10. Dezember. (W. T. B.) Während der Ueberfahrt des Dampfers Alphons XII. von La Coruna nach GCadix meuterten die Maschinisten und Heizer gegen die Offi— zie re. Es entstand ein Aufruhr an Bord, in dessen Verlauf ein Offizier und mehrere Heizer verwundet wurden. Die Meuterer wurden auf der Reede von Cadix verhaftet.
Kalkutta, 10. Dejember. (W. T. B.) In Midnapur wurde gestern unter eine mo hammedanische Prozession eine Bombe geworfen, die jedoch nicht explodierte. Es wird ver⸗ mutet, daß der Anschlag gegen einen Polizeibeamten gerichtet war, dessen Haus im vergangenen Jahre durch eine Bombenerplosion zer— fat . In . . O stbengalens wurden
ern Zettel ange agen, auf denen das Volk aufgefo ; wird, die weißen Räuber auszurotten. ö
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zveiten und Dritten Beilage.)
Theater. ö . folgende . ; einst im Mai. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern haug. 259. Abonnements vorstellung. Die ständigen Reserhate sowie die Dienst⸗ und Freipläͤtze sind aufgehoben. Dritte Vor⸗ studenten. stellung im Sonderahonnement der Richard Strauß Woche. Der Rosenkavalier. Komödie für Mustk in drei Akten von Hugo bon Hofmannsthal. Musik von Richard Straße. Freitag, Strauß. Musikalische Leitung: Herr Die fünf Frankfurter.
Volks feind.
Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: Gin bh. atzer. Sonntag,. Nachmittags 3 Uhr: Bummel sechs Bildern von Ludwig Anzengruber.
Theater in der Käniggrätzer Abends
Tage: Wie Schillerthenter. O. (Wallner.
ö Freitag, Abends 8 Uhr: Mikado. Heimg funden. Weihnachtskomödie in
Sonnabend: Gyges und fein Ning.
wild. — Abends: Roseumontag.
Charlottenburg. Freltag, Abends 8 Uhr: 8 Ubr: Was ihr wollt ie
Lustsplel in William Shakespeare. Fliege.
Sonnabend und folgende Tage: Der
kleinen Preisen: Frau Holle. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die
Sonntag, Nachmittags 3 Ühr: Frei⸗ schöne Helena.
*
eethonen · Saal. Freitag, Abends
Sonnabend, Nachmittag 4 Uhr: Bei 73 Uhr: 7. Klavierabend von Cdorard
Risler.
Blüthner ⸗Baagl. Freitag, Abends 8 Uhr: Konzert von Keunart von Zweygherg (Violoncello mit dem
. Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236) iind e, T rchent' Tustspiel won Freitag, Abends 8 uhr: Die spanische haer ⸗Vrchester. Schwank in drei Akten von
Generalmusildirektor Dr. Strauß. Regie: 3 Oberregisseur Droescher. Anfang
r. Schausvielhaus. 246. Abonnementsvor⸗
stellung. Graf Ehrenfried. Romantisches
Lustspiel in vier Akten von Otto Hinnerk. n Szene gesetzt von Herrn Oberregisseur atry. Anfang 77 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 251. Abonne⸗ ments oorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Margarete. Oper in fünf Akten von Charles Gounod. Text nach Goethes Faust, von Jules Barbier und Michel Carre. Anfang 74 Übr.
Schauspielhaus. 247. Abonnementzgvor- stellung. (Hebbels 50. Todestag.) Die Nibelungen. Ein deutsches Trauerspiel in drei Abteilungen von Friedrich Hebbel. 1. Abend. Ersfe Abteilung: Der ge⸗ KBörnte Siegfried. Vorsplel in einem Aufzug. Zweite Abteilung: Siegfrieds Tod. Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 71 Uhr.
Dentsches Theater. ¶ Direktlon: Mar Reinhardt.) Freitag, Abends 7 Uhr: Fin Sommernachtstraum. (Shake⸗ speare⸗ Zyklus.)
Sonnabend: Viel Lärm um Nichts.
Sonntag: Hamlet.
Montag: Neu einstudlert: Der Kauf⸗ mann von Venedig.
. . 6 Dezember: . nachmittaga vo ung zu ermäßtgten Preisen: Der blaue Bogel. . K ammerspiel e. Abends Uhr Wetter leuchten. onnabend. Audrotius und der Lm e. Sonntag: Wetterleuchten. Montag: Der verlorene Sohn.
Berliner Theater. Freitag, Abends
S8 Uhr: Wie einst im Mai. it Gesang und Tanz in vier Duke f 6 Bernauer und zer.
drei Akten von Karl Rößler.
Sonnabend und Sonntag: Die Kron⸗ braut.
Montag: Brand.
Komödienhaus. Freitag, Abends 3 Uhr: Hinter Mauern. Schauspiel in vier Akten von Henri Nathansen.
Sonnabend und folgende Tage: Hinter Mauern.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Film⸗ zauber.
Dentsches Kunstleriheater So-C zietät). (Nürnbergerstr 7071, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Freitag, Abends 8 Uhr: Schirin und Ger⸗ e, . e, . von Ernst Hardt.
onnabend und Sonntag: Schiri und Gertraude. z 666
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das
Prinzip.
Lessingtheater. Freitag, Abends 8 Uhr: Pygmalion. Lustspiel in fün Akten von Bernard Shaw. ö .
Sonnabend: Bygmalion.
Sonntag, Nachmittags 3 Ahr: Pro⸗ fessor Bernhardi. — Abends: Pyg⸗ malion.
Dentsches Schanspielhaus. ( Direl⸗ tion: Adolf Lantz NW. 7, Friedrich⸗ straße 194 — 1944.) Freitag, Abends 38 Uhr: Die heltere Nesidenz. Lu st⸗ spiel in drei Akten von Georg Y gel
Sonnahend und folgende Tage: Die , . k.
on nabend, Nach nittags 3 Uhr: Zum
ersten Male: Peterchens Mondfahrt.
Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Der gute Nuf.
Sonnabend: Die goldene Ritterzeit.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld. — Abends: Was ihr wollt.
Dentsches Opernhaus. (Char— lottenburg, Bismarck-⸗Straße 34—37. Direftlon: Georg Hartmann.) Freitag, Abends 8 Uhr: Manon Lescaut.
Sonnabend: Die stönigin von Saba.
Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Die lustigen Weiber von Windsor. — Abends: Der Troubadour.
Montag: Undine.
Montis Operettentheater. Grüber: Neues Theater) Freitag, Abends 8 Uhr; Gastspiel Fritzi Massary Julius Spielmann: Die ideale Gattin. Operette in drei Akten von J. Bramer und A. Grünwald. Musik von Franz . .
onnahend und folgende Tage:“ idegle Gattin. ; 1
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die
Fledermaus.
Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Freitag, Abends 8 Uhr: Poleubluzt. Operette in drei Alten von Oskar Nedbal. , und folgende Tage: Polen⸗
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Das e, ni,, . ! Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Der liebe Augustin. J
Theater am Nollendorfplatz. n, . . ,, , urleske Operette in zwei Akten v zt ar Gf hr ,,
Franz und Ernst Bach. Sonnabend und folgende Tage: Die spanische Fliege.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: ⁊ 77: 10.
Restdenztheater. Freitag, Abends 8 Uhr: Hoheit — der Franz! Musi⸗ kalische Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Will Wolff. Musik von Robert Winterberg.
Sonnabend und folgende Tage: Hoheit — der Franz!
Sonntag, Nachmlttags 3 Uhr: Die Frau Präfidentin.
Thaliatheater. (Otrektion: Kren und Schönfelb) Freitag. Abends 8 Uhr: Die Tangohrinzessin. Posse mit Ge⸗ sang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Curt Kraatz.
Sonnabend und folgende Tage: Die Taugoprinzessin
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kinder⸗ vorstellung: Aschenbrödel.
Trianonthenter. (Georgenstr, nahe K Geliebte. ere, in . 3 Uhr: Die
Konzerte.
Bethstein anl. Freitag, Abends ä Uhr: Lieder⸗ und Duettabend von Dilly Tibo (Sopran) und Jacoba . (Alt). Am Klavier: Gduard
Zirkus Schumann. Freitag, Abenss Uhr: Große Galavorstellung. — Vorzügliches Programm. — Zum Schluß: Tango vor Gericht. Eine Pantomimenburleske mit Gesang und Tanz in drei Akten.
Zirkus Busch. Freitag, Abends D Uhr: Große Galavorfle lung. — Auftreten sämtlicher Spezialisten. — Zum Schluß. Die große Prunk⸗ vantomime: Pompeji.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Margarete Abel mit Hrn. Kapitänleutnant August Lassen (Berlin).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Frhrn. von Werthern⸗Wiehe (Wiehe).
Gestorben: Königl. Bayer. Reichsrat Max Emanuel Graf von Preysing (Schloß Moos). — Hr. Ober spartzarzt a. D. Dr. Eugen Neumann (Hamburg). — Hr. Amtsrat Richard Kuntzen (st= feld) — Verw. Fr. Marie von Holbach, geb. von Bieberstein (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich)
in Berlin. ö Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Elf Beilagen
leinschließlich Börsenbeilage und Waren⸗ zeichenbeilage Nr. 98 A u. 98 B).
zum Deutschen Reichsanz
M 292.
Auszug aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Kommunalabgabengesetzes und des Kreis⸗ und Provinzialabgabengesetzes.
Artikel 1.
Die 5§ ... 25, 31, 33, 35, 36, 47, 48, 71 ... des Kommunal⸗ abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Ges.⸗Samml. S 152) in der Fassung der Gesetze vom 30. Juli 1895 (Ges.Samml. S. 409), vom 276. Juli 1906 (Ges.-Samml. S. 377) und vom 22. Juni 1907 (Ges.⸗ Samml. S. 199) werden unter Einfügung der neuen 88 ... 85 b... durch nachstehende Bestimmungen ersetzt:
§ 26.
it Die Gemeinden dürfen besondere Steuern vom Grundbesitz ein⸗ ühren. Gegenstand der Veranlagung ist in diesem Falle jedes eine wirt⸗ schaftliche Einheit bildende bebaute oder unbebaute Grundstück. Durch die Steuerordnung darf jedoch der räumliche Umfang des ber g n ff tigen Grundstücks abweichend hiervon abgegrenzt werden. Der Begriff des Grundstücks umfaßt alle nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu ihm gehörenden Bestandteile.
Die Umlegung darf insbesondere erfolgen nach dem Reinertrage oder Nutzungswerte eines oder mehrerer Jahre, nach dem Pacht⸗ oder Mietwerte oder dem gemeinen Werte der Grundstücke und Gebäude, nach den in der Gemeinde stattfindenden Abstufungen des Grundbesitzes oder nach einer Verbindung mehrerer dieser Maßstäbe.
Soweit der Veranlagungsmaßstab des gemeinen Wertes zugrunde gelegt ist, soll die Bewertung derjenigen Grundstücke, die dauernd land⸗ oder forftwirtschaftlichen oder Gärtnereizwecken zu dienen bestimmt sind und von ihren Eigentümern oder deren gesetzlichen Vertretern oder Ehegatten oder ehelichen Abkömmlingen selbst verwaltet werden, nach dem Ertragswert und, wenn der zuletzt für das Grundstück gezahlte Preis höher ist, nach diesem erfolgen. Als Ertragswert gilt das Fünf⸗ und zmanzig fach des Reinertrages, den die Grundstücke nach ihrer wirt⸗ schaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung mit ent⸗ lohnten fremden Arbeitskräften nachhaltig gewähren können; als Preis der Gesamtbetrag der Gegenleistungen. .
Die Vorschriften des vorstehenden Absatzes finden keine Anwen⸗ dung, wenn der Eigentümer oder sein Ehegatte oder der Verwalter (Abf. 4 Satz 1) den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt oder im Laufe der letzten zehn Jahre von dem Grundstück einen verhältnis⸗ mäßig großen Teil zu einem den Ertragswert (Abs. 4 Satz 3 um wenigstens 100 vom Hundert übersteigenden Preise veräußert hat. Ebensowenig finden sie Anwendung auf Grundstücke, die an eine schon vorhandene, zur Bebauung bestimmte öffentliche oder Privatstraße grenzen oder von einer solchen nur durch ein Gelände getrennt sind, das nach den baupolizeilichen Bestimmungen des Ortes nicht selbständig bebant werden kann. .
5851.
it int verschiedene Abstufung der Gewerbesteuersätze und Prozente ist zulassig:
JI wenn die einzelnen Gewerbearten in verschiedenem Maße von den Veranstaltungen der Gemeinde Vorteil ziehen oder der Gemeinde Kosten verurscichen, und soweit die Ausgleichung nicht nach 85 4, 9, 9 b, 10 oder 20 erfolgt;
2) wenn die gewerblichen Gebäude in stärkerem Verhältnis zur Gebäudesteuer herangezogen werden, als es auf Grundlage der staatlichen Gebäudesteuer der Fall sein würde, oder wenn die
gewerblich benutzten Räume einer Mietsteuer unterliegen;
3) wenn in der Gemeinde Gewerbebetriebe als Zweignieder⸗ lassungen (Filialen) auswärtiger Unternehmungen betrieben werden.
Die verschiedene Abstufung bedarf der Genehmigung.
§ 33.
Der Gemeindeeinkommensteuer sind unterworfen: ĩ I) diesenigen Personen, welche in der Gemeinde einen Wohnsitz (G6 1 des Einkommensteuergesetzes vom 19. Juni 1906, Gesetzsamml. S. 259) haben, hinsichtlich ihres gesamten innerhalb und außerhalb des Preußischen Staatsgebietes gewonnenen Einkommens, insoweit das— selbe nicht von der Besteuerung ö ist;
2) diejenigen Personen, welche in der Gemeinde, ohne in derselben einen Wohnsitz zu haben, Grundvermögen, Handels- oder gewerbliche Anlagen, einschließlich der Bergwerke, haben, Handel oder Gewerbe oder außerhalb einer Gewerkschaft Bergbau betreiben, hinsichtlich des ihnen aus diesen Quellen in der Gemeinde zufließenden Einkommens;
3) sofern sie in der Gemeinde Grundvermögen, Handels- oder gewerbliche Anlagen, einschließlich der Bergwerke, haben, Handel oder Gewerbe, einschließlich des Bergbaues betreiben, hinsichtlich des ihnen aus diesen Quellen in der Gemeinde zufließenden Einkommens:
a. Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien;
b. Berggewerkschaften und andere Bergbau betreihende Vereini⸗ pale letztere sofern sie die Rechte juristischer Personen haben;
e. eingetragene Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, und juristische Personen linsbesondere auch Gemeinden und weitere Kommunal⸗ verbände); JJ
d. Vereine, einschließlich eingetragener Genossenschaften, zum ge⸗ meinsamen Einkaufe von Lebens- oder hauswirtschaftlichen Bedürfniffen im großen und Ablaß im kleinen, auch wenn ihr k nicht über den Kreis ihrer Mitglieder hin—⸗ ausgeht;
e. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit Ausnahme der⸗ jenigen, deren Einkünfte satzungsgemäß ausschließlich zu ge⸗ meinnützigen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken zu verwenden sind.
Hat eine Veranlagung zu einem Staatseinkommensteuersatze statt⸗ gefunden, so erfaßt die , n,. das hierbei ver⸗ anlagte Einkommen, vorbehaltlich der Bestimmung im 8 15, Abs. 4 des (inkommensteuergesetzes. Jedoch sind bei Bergbaunternehmungen für die Gemeindeeinkommensteuner Abschreibungen oder Absetungen für Substanzverringerung ohne Unterschied, ob Handelsbiicher geführt werden oder nicht, nur in Höhe desjenigen Teiles des jeweiligen Werts der Gesgmtfubftanz zulässig, der dem Verhältnisse der im Betriebs⸗ i geförderten zu der an seinem Anfang vorhanden gewesenen Sub⸗ kanzmenge entspricht. Bei der Berechnung des jeweiligen Werts der Substanʒ ö der Wert der anstehenden Mineralmenge unter Zugrunde⸗ legung des durchschnittlichen reinen Werts der Jahresförderung der zehn der Veranlagung unmittelbar vorausgegangenen Betriebsjahre oder, menn das Unternehmen noch nicht so lange besteht, nach dem mut⸗ maßlichen Betrage einzusetzen.
c der Staatsfiskus bezüglich seines Einkommens aus den von ihm betriebenen Eisenbahn⸗, Bergbau- und sonstigen gewerb⸗ lichen Unternehmungen, sowie aus Domänen, Forsten, aus den zu Ansiebelungszwecken angekauften Besitzungen und aus
ö anberen land- oder forstwirtschastlich genutzten Grundstücken.
Eisenbahnaktiengesellschaften, welche ihr Unternehmen dem Staate 6. en eine unmittelbar an die Aktionäre zu zahlende Rente übertragen gaben, sind als Besitzer von Eisenbahnen nicht zu erachten.
Erste Beilage ö. eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1912.
Berlin, Donnerstag, den 11. Dezember
— —
Jeder steuenpflichtige Grundstückskomplexr und jede steuerpflichtige Unternehmung des Staatsfiskus gilt in Beziehung auf die Steuer⸗ pflicht als selbständige Person. Die gesamten Staats- und für Rech⸗ nung des Staates verwalteten Eisenbahnen sind als eine steuerpflichtige Unternehmung anzusehen. Im übrigen setzt die zuständige obere Ver⸗ waltungsbehörde 3 was als selbständige Bergbau⸗ oder sonstige ge⸗ werbliche Unternehmung des Staatsfiskus zu betrachten ist.
Neuanziehende dürfen, auch wenn sie in der Gemeinde keinen Wohnsitz begründen, gleich den übrigen Gemeindeeinwohnern zur Steuer herangezogen werden, sofern ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt. 862
35.
Ein die Steuerpflicht begründender Betrieb von Handel und Ge⸗ werbe, einschließlich des Bergbaues, der im 5 33 Nr. 2, 3 und 4 be⸗ zeichneten Personen und Erwerbsgesellschaften findet nur in denjenigen Gemeinden statt, in welchen sich der Sitz, eine Zweigniederlassung, eine Betriebs⸗, Werk⸗ oder Verkaufsstätte oder eine solche Agentur des Unternehmens befindet, welche ermächtigt ist, Rechtsgeschäfte im Namen und für Rechnung des Inhabers, beziehungsweise der Gesell= schaft, selbständig abzuschließen. Als Betriebsstätten gelten auch die unter Tage befindlichen Teile eines Bergwerks sowie au⸗ . welche die Dauer von sechs Monaten überschreiten. Der Eisenbahnbetrieb unterliegt der Steuerpflicht in den Gemeinden, in welchen sich der Sitz der Verwaltung (beziehungsweise einer Staats—⸗ bahnverwaltungsbehörde), eine Station oder eine für sich bestehende . oder Werkstätte oder eine sonstige gewerbliche Anlage befindet.
Das Einkommen aus dem nicht mit eigenem Betriebe verbundenen Besitze von Handels- und gewerblichen Anlagen, einschließlich der Bergwerke, unterliegt der Besteuerung in denselben Gemeinden, in welchen das Einkommen aus , steuerpflichtig ist.
5 36.
Gemeindesteuern vom Einkommen dürfen, unbeschadet der Be⸗ stimmungen über die Veranlagung von Teileinkommen (68 49 bis 51), nur auf Grund der Veranlagung zur Staatseinkommensteuer und in der Regel nur in der Form von Zuschlägen erhohen werden. Diese Zuschläge müssen gleichmäßig sein. Zuschläge zur Ergänzungs⸗
kommenstenergefetzes über die gänzliche oder teilweise Ni von Steuer für Einkommen aus Gewinnanteilen einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung G 7).
Die auf Grund der Einlegung von Rechtsmitteln, sowie die auf Grund der FS§z 62, 63 des Einkommensteuergesetzes vom 19. Juni 19906 erfolgte Erhöhung oder Ermäßigung der veranlagten Staatseinkom⸗ mensteuer zieht die entsprechende Abänderung des Gemeindezuschlags
nach sich. 8§ 47.
Die Verteilung des gemeindesteuerpflichtigen Einkommens aus dem Besitze oder Betriebe einer sich über mehrere preußische Gemein⸗ den erstreckenden Gewerbe- oder Bergbauunternehmung, erfolgt, sofern nicht zwischen den beteiligten Gemeinden und dem Steuerpflichtigen ein anderweiter Maßstab vereinbart ist, in der Weise, daß:
a. bei Verficherungs, Bank- und Kreditgeschäften das Gesamt⸗ einkommen nach Verhältnis der in den einzelnen Gemeinden erzielten Bruttoeinnahme verteilt wird; . bei Handelsbetrieben, die offene Berkaufsstellen in mehreren Gemeinden unterhalten, der Umsatz maßgebend ist; in den übrigen Fällen das Verhältnis der in den einzelnen Gemeinden erwachsenden Ausgaben an Gehältern und Löh— nen, jedoch ausschließlich der Tantiemen des Verwaltungs⸗ und Betriebspersonals, zugrunde gelegt wird. Bei Eisen—⸗ bahnen kommen jedoch die Gehälter und Löhne desjenigen Personals, welches in der allgemeinen Verwaltung beschäftigt
ist, nur mit der Hälfte des in der Werkstättenverwaltung
und im Fahrdienst beschäftigten Personals nur mit zwei
Dritteln ihrer Beträge zum Ansatz, .
Erstreckt sich eine Betriebsstätte, Station usw., inner⸗ halb deren Ausgaben an Gehältern und Löhnen grwachsen, über den Bezirk mehrerer Gemeinden, so hat die Verteilung nach Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Flächenberhältnisses und der den beteiligten Gemeinden durch das Vorhandensein der Betriebsstätte, Station usw. erwachsenden , zu erfolgen.
§ 48.
Die Ermittlung der Bruttoeinnahmen G 47 Abs. 1 Lit, a), des Umsatzes (ebenda Lit. PD und der Ausgaben an Löhnen und Gehältern ebenda Lit. ) erfolgt in dreijährigem Durchschnitt nach Einsicht eines den steuerberechtigten Gemeinden von dem Unternehmer beziehungs⸗ weise Gesellschaftsvorstande jährlich mitzuteilenden Verteilungsplanes. Derfelbe ist bezüglich der Stagtseisenbahnen C6 45) für jeden Di⸗ rektionsbezirk besonders aun ,,
8 741. Sofern der Einspruch damit begründet wird, daß das von der Gemeinde herangezogene Einkommen auch von einer oder mehreren anderen preußischen Gemeinden zur Steuer herangezogen worden sei
oder daß das in mehreren Gemeinden steuerpflichtige Einkommen im
ganzen den Höchstbetrag der Steuerstufe übersteige, in welche es bei der Veranlagung zur Einkommensteuer eingeschätzt sei G 31 Abs. I), hat ihn der Gemeindenorstand, wenn er nicht dem im Einspruch ge⸗ stellten Antrage in vollem Umfang stattgibt, an den Kreisausschuß, hei Beteiligung der Stadt Berlin oder anderer Stadtgemeinden an die Kammer für Abgabensachen, abzugeben. Diese Behörde setzt die Vor⸗ stände der im Einspruch bezeichneten Gemeinden von der Abgabe des Einspruchs an ihn mit der Aufforderung in Kenntnis, etwa anderweit erhobene Einsprüche des Steuerpflichtigen gegen die beteiligten Stener⸗ forderungen ihm zu überweisen, verteilt das gemeindesteuerpflichtige Einkommen auf die steuerberechtigten Gemeinden gemäß den Vor⸗ schriften dieses Gesetzes (68 47 bis 51 in Verbindung mit s§ 33 und 57) unter Zugrundelegung der Einschätzung in den einzelnen Ge⸗ meinden und setzt daraufhin den von dem Steuerpflichtigen an jede Gemeinde zu entrichtenden Stenerbetrag fest. Hierbei ist eine Er⸗ höhung der von einzelnen Gemeinden in Anspruch genommenen Ein—⸗ kommensteile insoweit zulässig, wie sie der Verminderung der von N.. Gemeinden in Anspruch genommenen Einkommengteile ent⸗ pricht. ; ; :
n den Fällen des vorstehenden Absatzes ist der Einspruch binnen vier Wochen, vom Tage der Bekantmachung der Steuer 8 Hö) seitens der zweiten oder einer weiteren eine Steuerforderung erhebenden Ge— meinde ab gerechnet, zu erheben.
Zuständig ist der Kreisausschuß — die Kammer für Abgaben sachen — des Bezirks, in dem der ,,,, Sitz; hat. Beim Vorhandensein eines mehrfachen Wahnsitzes Sitzes) ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk der Steuerpfli tige zur Staatseinkommenstener veranlagt ist. Kann hiernach die tän⸗ digkeit nicht bestimmt werden, so findet die Vorschrift des 8 58 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 18353 Anwendung. 886
Die Gemeinden dürfen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung bei der erst⸗ maligen Veranlagung zur Gemeindeeinkommensteuer s 9 Bier 6 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 65 Abf. 1 des gegenwärtigen Gesetzes) von dem Einkommen nachveranlagen, das sie ausweislich des ersten bas Borhandensein von Ueberschüssen ergebenden Abschlusses in der voraufgegangenen Zeit gehabt haben. ö
Artikel 2.
Die §§ ... 8. .. des Kreis- und Provinzialabgabengesetzes vom 23. April Jobb (Gef. Samml. S. 159) werden durch nachstehende Be⸗ stimmungen ersetzt:
88.
Der Kreistag darf durch Steuerordnung die der Verteilung der direkten Kreissteuern auf Gemeinden und Gutsbezirke zugrunde zu legende Grund⸗ und Gebäudesteuer durch eine nach dem Maßstabe des Wertes zu veranlagende Steuer vom Grundbesitz ersetzen. ⸗
Die Ahsätze 2, 4, 5 des 25 des Kommunalabgabengesetzes finden Anwendung.
Die Grundwertsteuer ist vom Kreisausschuß zu veranlagen.
Artikel 3. Dieses Gesetz tritt am . .. in Kraft.
Literatur.
Die Berufsvereine. Von W. Kulemann, Landgerichtarat a. D. Etste Abteilung: Geschichtliche Entwicklung der Be⸗ rufsorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aller Länder. Zweite, völlig neu bearbeitete Auflage der ‚Ge⸗ weikschafte bewegung“. IV., V und VI. Band. Geb. 12, 12 und 8 4M, bei Bezug aller drei Bände zusammen 30 ge, geb. 34 M6. Verlag ven Leonhard Simion Nachf., Berlin. — Im Wüttschafts⸗ leben der Kulturländer haben sich namentlich mit der zunehmenden Entwicklung der Großindustrie Organisationen gebildet, die im Taufe der Zeit zu erheblichen Machtfaktoren geworden sind. Am frühesten und nachdrüclichsten hat die Bewegung zum genossenschaft lichen Zusammenschluß bei den Arbeitnehmern Wurzel gefaßt, deren zur Wahrung ihrer Interessen gegründete Gewerkpereine eine leradezu glänzende äußere Entwicklung genommen haben und zum Teil auch äber das Heimatland hinaus Einfluß auf die wirtschaft⸗ lichen Kämpfe zu gewinnen suchen. Hierbei spielen die wirtschaftlichen und politijchen Anfchauungen, die in den Gewerkschaftekreisen des betreffenden Landes herischen, eine welentliche Rolle; so hat es sich bei Arbei s kämpfen, die von Einfluß auf die Gestaltung des interngttonalen Marktes fein konnten, gezeigt, daß die englischen Gewerkschaften am meisten ge⸗ willt find, selbst kei Arbeits kämpfen Heimatpolitik zu treiben. Immerhin hat in gewissen Fragen auch die inten nationale Gewerkschafts hrwegung eine Bedeutung erlangt, die nicht unterschätzt werden darf. Erst saͤt ist durch die stetig zunebmende Organisation der Arbeiter und das rücksichts⸗ lose Auftreten eines Teils derselben der Zusammenschluß von Arbeit⸗ gebern zu Verbänden hervorgerufen worgen, die eine gemeinsame Regelung friedlicher Beziehungen zu den Arbeitnehmern, Festsetzung von Arbeits bedingungen, Errichtung von eigenen Arbeits nachweisen bejwecken und bie Arbeitgeber im Kampfe gegen die organi- sierten Arbeiter durch pekuniäre Unterstützungn, Abwehr von Streiks, Aussperrungen, Heranziehung fremder Arbeiter u. dergl. stutzen wollen. Der Landgerichtsrat Kulemann hat eine umfassende Darstellung der geschichtlichen Entwicklung dieser wirtschaftlichen Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aller Kulturländer in seinem 1900 erschienenen Buche „Die Gewerk schaftsbewegung“ gegeben. Allein die den neuesten Stand der DOrgani⸗ ation behandelnden Teile dieses Werks, das seit 1902 auch vollständig vergriffen war, sind durch die großen Fortschritte überholt worden, die in den folgenden Jahren der Zusammenschluß der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gemacht hat. Namentlich die Arbeiter und die Angestellten baben ihre Organisationen im letzten Jahrzehnt in allen Ländern sehr stark entwickelt in der Erkenntnis von den Vorteilen eines berufg-= genossenschaftlichen Zusammenschlusses bei der stetig fortschreltenden Industrialisierung der Hauptkulturländer und der stärkeren Gegenorgani⸗ ation der Unternehmer. Daher entschloß sich Kulemann zu einer um⸗ fassenden Neubearbeltung des ganzen Stoffes; bei dessen gewaltigem Umfang, bei der gebotenen Aufnahme zahlreicher neuer Schöpfungen mußte jedoch die zwelte Auflage zu einem völlig anderen Werke werden. Im Jahre 1908 erschienen die ersten drei Bände der neuen systema tischen Bearbeitung, die den veränderten Titel Die Beruftzwereine führt. Ste behandeln auf mehr als 1100 Seiten die geschichtliche Entwicklung der Berufsorganisationen der Arbeiter, ain cf n, und Arbeitgeber in Deutschland und haben dank der Unparteilichkeit der Darstellung sowohl auf seiten der Arbeitnehmer wie bei den Arbeit ⸗ gebern allgemein die größte Anerkennung gefunden. Jetzt liegen weitere drei Bände von zusammen üßer 1500 Seiten vor, die eine Neu= bearbeltung der entsprechenden Organisationen in allen nicht deutschen Ländern, in denen die berufevereinliche Bewegung eine gewisse Be⸗ deutung erlan it hat, sowie der Internationalen Bejtehungen bringen; und zwar behandest der vierte Band England, Frankreich, Belgien, Holland, Luxemburg, Dänemark, Sch veden, Norwegen und. die skandi⸗ nabische Gesamtorganisation, der fünfte Oesterreich, Ungarn, die Schweiß, Italien, Spanten, Rußland, Finnland, Serhlen, Bulgarlen und Rumänien, der sechste Band die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Argentinien, Australien, Neuseeland, Japan und die inter⸗ nationale Organssation. Gegenüber der ersten Auflage, in der die Schilderung der nicht deutschen Organisationen nur 232 Seiten um faßte, sind ** nicht nur 15 Länder (Spanien, Luxemburg, Rußland, Finntand, Serbien, Bulgarlen, Rumänien, Kanada, Neuseeland und Japan), in denen üm das Jahr 1900 die Gewerkschaftsbewegung sich noch in' den erffen Änfaͤngen befand neu hinzugekommen, sondern auch die bis zur Gegenwart fortgeführte Varstellung der ,,, des einzelnen Landes ist . ungleich ausführlicher. man ein Verfländnis der gewerkschaftlichen Bewegung eines Landes nur ge= winnen kann, wenn man eine gewisse Kenntnis von dessen allgemeinen Verhältniffen auf wirtschaftlichem, technischem, sozialem, politischem und kulturellem Gebiete besitzt, läßt Kulemann für jedes Land ü. ; Abschnitten, die die Organisattonen der Arbeitnehmer und der Arbeit ⸗ geber behandeln, einige andere vorangehen, in denen er über die geographischen, geschichtlichen und wirtichaftlichsozlalen Verhältnifse sowie über die Verfassung und Gesetzgebung einige Mittellungen
macht. In dem geschichtlichen Abschnitt werden insbesondere
inneren Geschichte die Tatsachen erwähnt, durch welche die
den verschiedenen staatlichen Faktoren be⸗
verteilung. jzwischen einflußt ist und die deshalb für die Stellung