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ittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesehliche wn. e e g tif Berlin, den 18. Dezember 1913. Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Heil igen⸗ roda in Dorndorf (Werra) am 22. Dezember 1913 zugestellt
worden. J. A.: Köhler.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 74 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 4325 eine Bekanntmachung, betreffend den Noten⸗ wechsel zwischen dem Kaiserlichen Gesandten in Sofig und dem Königlich bulgarischen Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten vom 36. 17. September 1912 über die Zollbehandlung der von Handlungsreisenden mitgeführten Warenmuster, vom 16. Dezember 1913.
Berlin W. 9, den 23. Dezember 1913.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von 6 ab zur Ausgabe gelangende Nummer 75 des Reichs gefetzblatts enthält unter ö. .
Nr. 4336 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs⸗ bestimmungen für die hausgewerbliche Krankenversicherung nach der Reichsversicherungs ordnung, vom 20. Dezember 1913.
Berlin W. 9, den 23. Dezember 1913.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberpräsidenten von Hegel in Magdeburg den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat zu verleihen,
den Oberregierungsrat Gerbaulet in Berlin zum Ge⸗ heimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe zu ernennen und
dem Bureauvorsteher, Rechnungsrat Kur zawa sowie den Rechnungsräten Müller und Freudemann im Ministerium des Innern und den Rechnungsräten Carl Niedtner und Maximilian Wedel im Ministerium der öffentlichen Arbeiten den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat
im Ministerium für Handel und Gewerbe Walther von
Bartsch die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst
unter Beilegung des Charakters als Wirklicher Geheimer
Oberregierungsrat mit dem Range eines Rates erster Klasse zu erteilen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bureaudirektor in Allerhöchstihrem Geheimen Zivil⸗ kabinett, Geheimen Hofrat Paul Mudlack aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen. ö Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Rudolf Otto Neumann in Gießen zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Bonn zu ernennen sowie die Wahl des bisherigen Leiters des städtischen Lyzeums in Bitterfeld Dr. Karl Küm mell zum Direktor der Anstalt und
die Wahl des Oberlehrers, Professors Ferdinand Gille
an dem städtischen Lyzeum in Osterode i. Ostpr. zum Direktor der Anstalt sowie
infolge der von . Koblenz getroffenen Wahl den Kommerzienrat Dr. Gustav Seligmann daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Koblenz für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Kronprinzlichen Oberamtmann Walther Schlabitz auf dem Thronlehnsamte Spahlitz⸗Würtemberg im Kreise Oels den Charakter als Amtsrat zu verleihen.
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen haben geruht:
den Pächtern der im Kreise Oels belegenen Thronlehns⸗ domänen Carlsburg: Curt Fischer in Carlsburg, Schmollen: Ernst August Rohnstock in Nieder Schmollen, und Vielguth: Walter Arndt in Vielguth den Charakter als Kronprinzlicher Oberamtmann zu verleihen.
Auf den Bericht vom 24. November d. J. will Ich der „Siemens“ Elektrische Betriebe, Aktiengesellschaft in Berlin auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung Seite 22) hiermit für die Zeit bis zum 31. Dezember 1917 das Recht verleihen, von den Parzellen
Nr. 4 Kartenblatt 3 Gemarkung Sehmsdorf , 7 9 46 47 1 19 152,20 3 150 /2 ꝛc. 149/1 ꝛc. 8 11 9236 9h / J 19 11
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der Stadtverordnetenversammlung in
dasjenige Grundeigentum, welches für den Bau einer eleltri. schen , von ihrem im Staatsgebiete Lübeck belegenen Landkraftwerke Lübeck bis zur Hauptwandlerstelle des Kreifes Stormarn bei Bargteheide zur Versorgung der Ueber⸗ landleitung des Kreises Stormarn erforderlich ist, im Wege der Enteignung zu erwerben oder die genannten Parzellen, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu
belasten. . Die eingereichte Karte folgt anbei zurück.
Baden⸗Baden, den 3. Dezember 1913 Wilhelm k.
von Breitenbach. Dr. Sydow. Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz.
An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern.
Geheimes Zivilkabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs.
Im Geheimen Zivilkabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs ist der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Hofrat Hermann Tillich zum Bureaudirektor und
der Geheime Registrator Paul Massebus zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der bis— herige Kanzlist von der Oberzolldirektion in Berlin Bruno Antonius zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Hermann Großmann und Dr. Friedrich Solger, den wissenschaft— lichen Beamten der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin Dr. Hans von Fritze und Dr. Paul Ritter, dem Stadtarchivar, Konservator des Museums des Fürstentums Lüneburg Dr. phil. Wilhelm Reinecke in Lüneburg, dem Leiter der staatlichen Zeichenlehrerkurse in Düsseldorf, Maler Lothar von Kunowski ist der Titel Professor verliehen worden.
Dem Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek in Berlin Dr. Naetebus ist der Titel Oberbibliothekar beigelegt worden.
Finanzministe rium.
Bekanntmachung, betreffend die Veranlagung des Wehrbeitrags.
Die materiellrechtlichen Vorschriften des Wehrbeitrag⸗ gesetzes lehnen sich eng an die entsprechenden Bestimmungen des preußischen Ergänzungssteuergesetzes an.
Es wird jedoch auf folgende, zwischen den beiden Gesetzen bestehende Verschiedenheiten aufmerksam gemacht:
1) Nach 5 7 des Ergänzungssteuergesetzes umfaßt das steuerbare Kapitalvermögen bares Geld deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine „mit Ausschluß der aus den laufenden Jahreseinkünften vorhandenen Bestände“. Im §5 Nr. 4 des Wehr⸗ beitraggesetzes sind von der Besteuerung ausgenommen: die aus den laufenden Jahreseinkünften vorhandenen Bestände und Bank⸗ oder sonstige Guthaben, soweit sie zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für drei Monate dienen“. . ö
2) Nach 5 5 Nr. 5 des Wehrbeitraggesetzes ist der Kapitalwert der Rechte auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen, welche dem Berechtigten auf seine Lebenszeit, auf die Lebenszeit eines anderen, auf unbestimmte Zeit oder auf die Dauer von mindestens zehn Jahren zustehen, dem Empfänger auch dann anzurechnen und bei dem Geber in Abzug zu bringen, wenn die Leistungen auf Grund einer Schenkung erfolgen. Der Kapitalwert einer auf einem Schenkungsversprechen be⸗ ruhenden Rente ist also für den Wehrheitrag dem Beschenkten anzu⸗ rechnen, wäbrend bei dem Schenker nach 59 des Gesetzes entsprechender Abzug stattfindet.
I) Nach 56 des Wehrbeitraggesetzes gehören nicht zum beitrags⸗ pflichtigen Vermögen Ansprüche auf Renten und ähnliche Bezüge, die mit Rücksicht auf ein früheres Arbeits, oder Dienst⸗ verhältnis gewährt werden. Die Fassung ist etwas weiter als diejenige des 5 7, Schlußsatz, des Ergänzungssteuergesetzes.
4) Im Unterschiede zum Ergänzungssteuergesetz erstreckt sich die Beitragspflicht nach dem Wehrbeitraggesetze nicht nur auf physische Personen, sondern auch auf Aktiengesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien, und zwar mit den im §5 11 des Wehrbeit aggesetzes näher bezeichneten Vermögensteilen.
5) Die Bestlmmung im § 5 Nr. 5 des Ergänzungssteuergesetzes, nach der dem Haushaltungsborstande dasjenige Vermögen des Haus⸗ haltungsangehörigen zuzurechnen ist, an welchem ihm die Nutz⸗ nießung zusteht, findet sich in dem Wehrbeitraggesetze nicht. Ing⸗ besondere sind also Vermögen, die minderjährigen Kindern gehören, nicht bei dem Vater oder der Mutter, denen die Nutznießung zusteht, sondern hel den Kindern beitragspflichtig.
6) Während nach 5 9 des Ergänzungssteuergesetzes für die Fest⸗ stellung des Vermögensbestandes und Wertes die Zeit der Veranlagung, d. i. der Zeitraum vom Beginne der Frist für die Abgabe der frei⸗ willigen Vermögensanzeigen bis zum 1 April, maßgebend ist, ist nach § 15 des Wehrbettraggesetzes der Stand vom 31. Dezember 1913 für die Beitragspflicht und die Ermittlung des Vermögens⸗ werts bestimmend.
7) Die Vorschrlften des Wehrbeitraggesetzes über die Bewertung desjenigen Grundbesitzes, der dauernd land⸗ oder forstwirtschaft⸗ lichen Zwecken zu dienen bestimmt ist, stimmen im wesentlichen mit den Bestimmungen des § 11 des Ergänzungssteuergesetzes überein. Sie erstrecken sich aber auch auf alle, gärtnerischen Zwecken dienenden Grundstücke. Völlig abweichend dagegen sind die Bestimmungen des §z 17 des Wehrbeitraggesetzeg über die Bewertung bebauter Grund⸗ stücke, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken dienen.
In allen Fällen kann der Beitragäpflichtige verlangen, daß statt des Ertragswerts der gemeine Wert der Veranlagung zugrunde gelegt wird. Bas Wahlrecht kann bis zum Ablaufe der Frist für die inn, des ersten Rechtsmittels ausgeübt werden.
Ss) Abweichend vom Ergänzungssteuergesetze findet sich im § 18 des Wehrbeitraggesetzes die Bestimmung, daß bei Wertpapieren, die in Deutschland einen Börsenkurs haben und die mit Dividenden scheinen gehandelt werden, ein Betrag in Abzug gebracht werden darf, der für die seit Auszablung des letzten Gewinns abgelaufene Zeit dem letztmalig verteilten Gewinn entspricht.
9) Ein welteres Wahlrecht besteht für Betriebe, bei denen regelmäßige jährliche Abschlüsse stattsinden. Nach 5 16 ier e 2 des Wehrbeitraggesetzes kann der Beitragtpflichtige verlangen, daß das in einem solchen Betriebe angelegte 56 nach dem Bestand und Werte am Schlusse des letzten Wirtschafts oder Rechnungssahres festgestellt wird. Als letztes Wirtschafts⸗ oder
seiner Vermögenserklärung den noch nicht festgestellten Abschlu vom 31. Dezember 1913 zugrunde legen, so ist ihm auf rechtzeitigen ntrag eine angemessene, keinesfalls über den 15. April 1914 hinausgehende Frist zu gewähren. Berlin, den 20. Dezember 1913. Der Finanzminister. Lentze.
Ministe rium des Innern.
Das Tetanus-Serum mit den Kontrollnummern 184 bis 195 einschließlich, geschrieben: „Einhundertvierundachtzig bis Einhundertfünfundneunzig“, aus den Höchster Farbwerken, sowie mit den Kontrollnummern 78 und 79 aus dem Behring— werk in Marburg ist wegen Ablaufs der staatlichen Gewähr— dauer zur Einziehung bestimmt.
Abgereist: der Unterstaatssekretär im Justizministerium Dr. Mügel mit Urlaub nach Thüringen, der Direktor im Justizministerium, Wirkliche Geheime Oberjustizrat Fritze mit Urlaub uach Cassel.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. Dezember 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag im Neuen Palgis bei Potsdam den Vortrag des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.
Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legations⸗ sekretär Graf Holstein die Geschäfte der Gesandtschaft.
Ueber die gestern im Reichsamt des Innern gepflogenen Einigungsverhandlungen zwischen Aerzten und Krankenkassen wird von „W. T. B.“ das folgende Protokoll und Abkommen veröffentlicht:
1 Proto rbk.
Zur Herbeiführung einer Einigung in den zwischen den Organisationen der Aerzte und der Kassen bestehenden Streitig keiten sind folgende Herren heute im Reichsamt des Innern er— schienen:
Vom Reichsamt des Innern: Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Delbrück, Ministerialdirektor Dr. Caspar; vom Ministerium für Handel und Gewerbe: Staatsminister Dr. Sydow, Ministerialdirektor Dr. Ne u⸗ haus; vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: Geheimer Regierungsrat Eggert. Von seiten der Kassen: Justizrat Wandel aus Essen vom Verband zur Wahrung der Interessen der Deutschen Betriebskrankenkassen, Heinemann aus Essen, desgleichen, Reichstagsabgeordneter Becker aus Cöln vom Gesamtverband Deutscher Kranken— kassen in Essen, Verwaltungsdirektor Meyer in Essen, des gleichen, Landtagsabgeordneter Fraeßdorf aus Dresden, vom Hauptverband der Ortskrankenkassen für das Deutsche Reich. Von seiten der Aerzte: Sanitätsrat Dr. Dippe, Vor sitzender des Deutschen Aerztevereinsbundes, Dr. Hart⸗ mann, Vorsitzender des Leipziger Aerzteverbandes, Sanitäts- rat Dr. Mugdan, Mitglied des Geschäftsausschusses des Deutschen Aerztevereinsbundes, Sanitätsrat Dr. Munter, desgleichen. — Von seiten der medizinischen Fakultäten der deutschen Universitäten: Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Passow, Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Orth, Ge⸗ heimer Medizinalrat, Professor Dr. Kraus.
Es wurde das weiter unten folgende Abkommen abge⸗ schlossen. Dazu ist folgendes zu bemerken:
I) Zu Nr. 7 der Vereinbarung besteht Einigkeit unter den Ver⸗ tragschließenden darüber, daß die Bestimmung auch auf Verträge An⸗ wendung findet, welche ohne Kenntnis dieser Vereinbarung bis zum Ablauf des 28. Dezember 1913 abgeschlossen worden sind.
2) Die beteiligten Regierungen werden bemüht sein, die ord⸗ nungsmäßige Durchführung dieses Abkommens in den Grenzen ihrer gesetzlichen Befugnisse nach Möglichkeit zu fördern.
3) Herr Justizrat Wandel erklärte: Der Verband der Innungs⸗ krankenkassen ist heute nicht vertreten. Ich habe zwar früher immer Vollmacht gehabt, diesen Verband zu vertreten, habe aber für die gegen⸗ wärtige Verhandlung mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit keine aus⸗ drückliche Vollmacht herbeischaffen können. Die Zustimmung dieses Verbandes wird deshalb noch eingeholt werden müssen.
4 Der Herr Minister für Handel und Gewerbe wird bis zum 27. Dezember 1913 die Stellungnahme der Königlich preußischen Re⸗ gierung zu dem Abkommen herbeiführen.
5) Der Herr Staatssekretär des Innern verpflichtet sich, das . bezüglich der übrigen Bundesstaaten sobald als möglich zu be— wirken.
6) Herr Fraeßdorf hatte sich vor der Vollziehung des Protokolls und des Abkommens entfernen müssen; er hat aber die anderen Herren Vertreter der Krankenkassenverbände ermächtigt, in seinem Namen die
Zustimmung zu erklären. gez. Dippe. Wandel. Hartmann. Orth. Mugdan. mann. Becker. Meyer. Kraus. Sydow. Neuhaus.
Eggert. Delbrück. Caspar.
II. Abkommen.
Im Reichsamt des Innern haben heute unter dem Vor⸗ sitz des Staatssekretärs des Innern, Herrn Staatsminister Dr. Delbrück Verhandlungen mit Vertretern der Organisationen der Aerzte und der Kran⸗ kenkassen stattgefunden. Es ist eine Verständigung auf folgender Grundlage erzielt worden: . wischen dem Deutschen Aerztevereinsbund (E. V. Berlin) und dem Verbande der Aerzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaft⸗ lichen Fnteressen in Leipzig und dem Verband . Wahrung der Interessen der ö e ebakrankenkassen in Essen, dem 8* band deutscher ern ar then (G. V)
Heine⸗ Passow.
Rechnungsjahr (Betriebssahr) gilt dasjenlge, dessen Ergebnis bei
8 d — —
109 Bad Oldesloe
Abgabe der Vermögentzerklärung feststand. Wlll der Beitragepflichtige
r en (Ruhr), dem Hauptverband Deutscher ankenkassen (C. V) in Dresden wird,
unbeschadet der nach Maßgabe abweichender landesrechtlicher Vorschriften getroffenen oder zu treffenden Regelung als Grundlage für weitere Verhandlungen folgendes vereinbart:
1) Bei dem Versicherungsamt oder bei einer anderen Behörde wird ein Arztregister eingerichtet, in das sich jeder Arzt, der Kassen— mraris betreiben will, einerlei, ob er einer Organisation angehört oder nicht, einzutragen hat. Nähere Bestimmungen über die Eintragung bleiben örtlicher Vereinbarung vorbehalten. 4
Nur die im Register eingetragenen Aerzte dürfen zur Kassenpraxis zugelassen werden, Die Auswahl der Zuzulassenden erfolgt von Fall zu Fall durch Verständigung der Vertreter der Kgssen und der Vertreter ker im Arztregister eingetragenen Aerzte nach Maßgabe vorher verein⸗ barten im Eindernehmen mit dem Obemversicherungsamt festzustellen⸗ der Regeln. Dabei gelten diejenigen Aerzte, welche bisher Kassen⸗ praxis gusgeübt hahen, als im Arztregister eingetragene Aerzte und sind in demselben von Amts wegen zu führen. Bei Streit über die Zu⸗ sassung entscheidet unter Vorsitz eines Beamten (z. B. des Vorsitzenden pes Versicherungsamts) ein paritätisch besetzter Ausschuß, dessen Mit⸗ glieder aus dem Aerztestande in ihrer Mehrheit zur Kassenpraxis zu⸗ Klassene Aerzte sein müssen.
Ein eingetragener Arzt, der dreimal ohne wichtigen Grund eine ihm angebotene Arztstelle bei einer Kasse ablehnt, kann im Arztregister gestrichen werden. . ö . . 2) Soweit nicht bei einer Kasse oder einem Kassenverband (68 406 bis 413 der Reichsversicherungsordnung) grundsätzlich alle im Arzt⸗ register eingetragenen Aerzte zur Kassenpraxis zugelassen sind, sind sobiel Aerzte anzustellen, daß mindestens auf je 1350 Versicherte, bei Familienbehandlung auf je 1000 Versicherte, ein Arzt entfällt.
Unter den bei einer Kasse oder einem Kassenverbande zugelassenen Aerzten soll, wenn nichts anderes bestimmt ist, den Versicherten die Auswahl freistehen.
3) Die Art der Vergütung der ärztlichen Leistungen einschließlich der Fuhrkosten wird der Regelung durch die Einzelverträge überlassen. Bei der Festsetzung der Vergütungen ist daran festzuhalten, daß die⸗ selben unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sowohl der Leistungsfähigkeit der Kassen als auch den Ansprüchen der Aerzte auf eine nach Form und Höhe angemessene Entschädigung Rechnung tragen müssen. . U
4 Die Kassen innerhalb des Bezirks eines Versicherungsamts und die innerhalb dieses Bezirks zur Kassenpraxis zugelassenen Aerzte bilden je eine Vereinigung zur Wahl eines Vertragsausschusses, dem nur zur Kassenpraxis zugelassene Aerzte angehören dürfen, und dem die Vorbereitung der Arztverträge obliegt.
Die Verträge selbst werden zwischen der Kasse (oder dem Kassen⸗ verband) und dem einzelnen Artze geschlossen. Die Gültigkeit eines solchen Vertrages darf nicht von der Genehmigung einer anderen Orga⸗ nisation als der in Absatz J erwähnten abhängig gemacht werden.
5) Sosveit über den Abschluß neuer Verträge keine Einigung erzielt wird, unterwerfen sich die Aerzte und Kassen dem Spruche eines paritätisch besetzten Schiedsamts mit beamtetem Vorsitzenden darüber, welche Bedingungen als angemessene dem Vertrage zugrunde zu legen sind. . .
Hinsichtlich des Arztsystems bewendet es unbeschadet der stimmung unter Nr. 7 bei dem jeweils bestehenden Zustand. Eine Aenderung des Arztsystems soll eintreten, wenn beide Teile, die Kasse und nie bei der Kasse zugelassenen Aerzte, darüber einig sind, oder, wenn bei mangelnder Einigung beider Teile ein wichtiger Grund vorliegt. Beim Widerspruche der bisher bei einer Kasse zugelassenen Aerzte gegen eine von der Kasse erstrebte Aenderung des Arztsystems kann die mangelnde Zustimmung der Aerzte durch einen Mehrheitsbeschluß der dem Vertragsausschusse (Nr. 4 Absatz 1) angehörigen Aerzte ergänzt Bei Streit darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, ent⸗ Die Entscheidung des Schieds⸗
Mo⸗
werden. iber scheidet das Schiedsamt (Absatz I. ants bindet beide Teile.
6) Bei Streit aus abgeschlossenen Verträgen entscheidet ein pari⸗ fätisch zusammengesetztes Schiedsgericht endgültig und für beide Teile bindend; für vermögensrechtliche Ansprüche kann der Rechtsweg vor⸗ behalten werden. .
7 Bestehende Verträge zwischen Kassen und Aerzten bleiben, soweit nicht die Bestimmungen in Nr. 11 Platz greifen, unberührt. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind in den Fällen nicht an⸗ zuwenden, in denen vor dem 24. Dezember 1913 zwischen Aerzten und Krankenkassen eine Vereinbarung, vorbehaltlich der Genehmigung der Zentrale des Leipziger Verbandes, zustande gekommen ist.
8) Auf die Regelung der Beziehungen zwischen Aerzten und den Betriebskrankenkassen der Eisenbahnverwaltung und auf die Regelung der Beziehungen zwischen Aerzten und den knappschaftlichen Kranken⸗ kassen finden die Bestimmungen dieses Abkommens keine Anwendung.
M Es bleibt vorbehalten, bei der Ausführung dieses Abkommens im Einvernehmen mit den Beteiligten zu prüfen, inwieweit die Ver⸗ hältnisse der Landkrankenkassen und der an ihre Stelle tretenden Orts- krankenkassen noch besondere Bestimmungen erforderlich machen.
10) Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, die Stellung⸗ nahme ihrer Organisationen zu diesem Abkommen bis zum 29. Dezem⸗ ber 1913 Vormittags dem Reichsamt des Innern anzuzeigen. Ist beiderseits Zustimmung erfolgt, dann wird die ärztliche Vertrags zentrale (Leipziger Verband) ö
a. den Abschluß von Verträgen dort, wo Aerzte und Kassen über die Vertragsbedingungen einig sind, sofort zulassen,
b. bei neu errichteten Kassen eine vorläufige Ordnung der ärzt⸗ lichen Versorgung fördern,
c. darauf hinwirken, daß dort, wo bei schon bestehenden Kassen eine Einigung zwischen Aerzten und Kassen noch nicht erzielt ist, die Verkragsverhandlungen gefördert werden und bis zu deren Abschluß die alten Verträge weiter gelten.
11) Beide Vertragsteile werden bemüht sein
a. auf die alsbaldige Entbindung derjenigen Aerzte von der kassenärztlichen Tätigkeit am Orte Bedacht zu nehmen, welche die Kassen während der jetzigen Vertragsstreitigkeiten von auswärts zugezogen haben, und mit denen sie rechtsgültige Verträge geschlossen haben, 34
b. für die anderweite Unterbringung dieser Aerzte zu sorgen,
c. auf eine möglichst baldige Lösung der Verträge hinzuwirken,
d. die dabei notwendig werdenden Abfindungen zu vereinbaren.
Diese Verhandlungen sollen von beiden Vertragsstellen gemein⸗ schaftlich geführt werden, wobei vorausgesetzt wird, daß die Regierun⸗ gen deren Bemühungen unterstützen werden.
Die entstehenden Kosten übernimmt der Leipziger Verband unter der Voraussetzung, daß die Verbände der Kassen ihren Einfluß dahin geltend machen, daß allenthalben die Kassen zu dem Arzthonorar für diesen Zweck einen Zuschlag von jährlich 5 auf den, Kopf der Ver⸗ sicherten bewilligen. Durch diesen Zuschlag soll die Hälfte der Kosten gedeckt werden. .
12) Zur Durchführung dieses Abkommens und zur Entscheidung von Streitigkeiten, die daraus entstehen, wird ein paritätisch besetzter Zentralausschuß in Berlin eingesetzt, dessen Vorsitzenden der Staats⸗ sekretär des Innern ernennt. Bei der Besetzung des Ausschusses wird auf entsprechende Mitwirkung des beteiligten Bundesstaats Bedacht genommen werden.
13) Dieses Abkommen gilt vom 1. Januar 1914 bis zum 31. De⸗ Wmber 1923 und von da an auf unbestimmte Zeit weiter unter dem Vorbehalt einjähriger Kündigung, die nur auf den 1. Januar zuständig ist. Im Falle einer Kündigung soll der Zentralausschuß alsbald Ver⸗ handlungen einleiten, um ein neues Abkommen vorzubereiten. gez.: H. Dippe. Hartmann. Mugdan. Dr. Munter. Wandel. Heinemann. Meyer. Becker.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Cor⸗ moran“ am 25. Dezember in MYap (West⸗Karolinen) und M. S. „Leipzig“ am 22. Dezember in Zamboanga (Philippinen) eingetroffen.
In der Zweiten Beilage zur heuligen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungs— urkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Herne, veröffentlicht.
Braunschweig.
Wie die amtlichen „Braunschweigischen Anzeigen“ erfahren, ist zum 1. Februar 1914 an Stelle des Staatsministers Hartwieg zum Vorsitzenden des Herzoglichen Staatsministeriums und Staatsminister der Minister Wolff und zum Minister des Innern der schon jetzt mit den Geschäften eines stimmführenden Mitgliedes des Herzoglichen Staatsministeriums beauftragte Kreisdirektor Boden ernannt worden.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses betonten die Ruthenen neuerdings, ihr Kampf richte sich weder gegen die Steuergesetze noch gegen die Dienstpragmatik oder das Parlament, sondern nur gegen die Regierung. Es wäre die Pflicht des gesamten Hauses, die ruihenische Nation zu unterstützen. Darauf wurde die Ver⸗ handlung abgebrochen. In Anfragen an den Präsidenten drangen die Polen Lasocki und Wrobel auf Gesetzwerdung der Haus klassen-Steuernovelle im Interesse der ärmeren Schichten.
Nach dem Bericht des ‚W. T. B. fragte der Abg. Lasocki den Präsidenten, ob er, falls es wirklich zu der bedauerlichen An⸗ wendung von 5 14 behufs Inkraftsetzung der Steuergesetze kommen würde, es nicht für angezeigt hielte, die Regierung auch auf die Not⸗ wendigkeit der Erledigung der Vorlage, betreffend die Hausklafsen— steuer, aufmerksam zu machen. Der Präsident erwiderte, er könne sich nur für eine baldige geschäftsordnungsmäßige Behandlung der Vorlage einsetzen. Der polnische Sozialdemokrat Diamant er⸗ hob aufs schärfste dagegen Einspruch, daß hier ein Abgeordneter sich erfühne, zu verlangen, daß Gesetze mittels des Notparagraphen erledigt würden. Der Alldeutsche Iro fragte den Präsidenten, ob er den Ministerpräsidenten auf das energischste darauf aufmerksam machen wolle, daß sich das Haus eine neuerliche Paragraph⸗-Vierzehn⸗Wirt⸗ schaft nicht gefallen lassen würde. Wenn die Regierung nicht die Macht habe, auf verfassungsmäßigem Wege die kleinen Hindernisse gegen die Gesetzwerdung der Steuern aus dem Wege zu schaffen, hätte sie die Pflicht, einer anderen Regierung Platz zu machen.
Mit Weihnachtswünschen des Präsidenten wurde die Sitzung geschlossen. Die nächste Sitzung findet am 29. De⸗ zember statt.
Frankreich.
Der Ministerpräsident Doum ergue und der Minister des Innern Renoult erklärten gestern vor der Sen ats— kom mission für die Wahlreform, „wie W. T. B.“ meldet, daß es der Wille der Regierung sei, einen Ausgleich zwischen Kammer und Senat herbeizuführen. Die Kommissi on beschloß, die Regierung in ihren Annäherungsversuchen zu unterstützen, behielt sich aber alles weitere über den der Re⸗ gierung noch vorzuschlagenden Weg vor.
In der Budgetkommission der Kammer erklärte der Finanzminister Caillaux gestern, obiger Quelle zufolge, daß eine Ablehnung der zwei Budgetzwölftel einem Zeichen des Mißtrauens gleichkommen würde, und kündigte an, daß er einen neuen Entwurf zur Herstellung des Gleichgewichts im Budget ohne Erhöhung der bestehenden direkten Steuern ein— bringen werde. Caillaux führte aus:
. Die Regierung wolle das Defizit nicht durch eine Anleihe decken. Sie werde eine zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben not— wendige Anleihe nur nach Genehmigung der finanziellen Deckung vor— schlagen. Die Anleihe, deren Höhe noch nicht feststehe, werde in fünfzehn oder zwanzig Jahren amortisierbar sein. Im Einklang mit den eingegangenen Verpflichtungen des früheren Kabinetis werde die Emmission der russischen und der serbischen Anleihe in Frankreich genehmigt werden. Die Regierung habe von Ruß⸗ land und Serbien als Entgelt bedeutende Vorteile erhalten. Der Minister teilte ferner mit, daß die außerordentlichen Ausgaben für die Armee und die Flotte die ursprüngllch ins Auge gefaßte Ziffer von 900 Millionen Franes weit überschreiten werden. Cine von ihm geplante Einkommen- und Kapitalsteuer, die zur Deckung der durch die Heeresvermehrung verursachten dauernden Mehrausgaben bestimmt sei und die er der Kammer nach ihrem Wiederzusammentreten im 5 vorlegen werde, solle ein Erträgnis von 606 Millionen Francs léesern.
Nach Anhörung der Ausführungen des Finanzministers naͤhm die Budgetkommission den Entwurf, betreffend die Budget⸗ zwölftel, an.
Belgien.
Die Deputiertenkammer hat gestern, wie W. T. B.“ meldet, ein Gesetz angenommen, das die Pension für Grubenarbeiter auch denjenigen invaliden Bergarbeitern zu kommen läßt, die nicht die vorschriftsmäßige Altersgrenze er reicht haben. .
Dänemark.
—; Der ehemalige Ministerpräsident Estrup ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh in Kopenhagen im Alter von 88 Jahren gestorben.
Norwegen.
Eine Abordnung aus Mitgliedern der Parteien der Linken und Rechten hat dem Ministerpräsidenten Knudsen vorgestern eine Adresse überreicht, in der, wie ‚„W. T. B.“ meldet, die dringende Aufforderung an die Regierung gerichtet wird, in der nächsten Stortingsession Gesetzentwürfe über die notwendigen Bewilligungen für eine Ausgestaltung der Landesver⸗ teidigung einzubringen. Der Ministerpräsident antwortete, daß er die Angelegenheit seinen Kollegen unterbreiten werde.
Amerika.
Die amerikanische Geldumlaufs bill ist gestern vom; Repräsentantenhause und vom Senat angenommen und am Abend vom Präsidenten Wilson unterzeichnet worden.
— Im Repräsentantenhause brachte der Vorsitzende des Handelskomitees Adamson eine Resolution ein, in der vor⸗ geschlagen wird, die Bestimmung des Panamakanalgesetzes, die amerifanischen Küstenfahrzeugen freie Durchfahrt gewährt, bedingungsweise außer Kraft zu setzen. Im Senat brachte der Senator Williams nach der Annahme der Geld⸗ umlaufsbill einen besonderen Gesetzentwurf über die Ver⸗ i von Bankdepositen ein, der die in der Geld⸗ umlaufgbill gestrichene Garantiebestimmung ersetzen soll. Der Entwurf wird im Senat nach der Wiederaufnahme der Sitzungen am 12. Januar, his zu welchem Termin sich der Kongreß gestern vertagt hat, zur Beratung kommen.
Asien.
Die chinesische Regierung hat ihren Vertretern im Ausland nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ telegraphisch mitgeteilt, daß sie jetzt, nachdem die Ordnung wieder hergestellt sei, im Interesse der dauernden Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung es würdigen würde, wenn die Mächte dem Vorschlage Rußlands, betreffend die Zurückziehung der fremden Truppen aus Tschili, folgen tf Die chinesische Regierung hat ihre Vertreter angewiesen, sich über die Ansichten der Mächte in dieser Richtung zu vergewissern.
Parlamentarische Nachrichten.
en Berufsgenossenschaften und die vom Bundesrat be⸗ chlossenen Vorschriften über die gesundheitliche Be⸗ handlung der den Kaiser Wilhelm-Kanal benutzenden Seeschiffe zugegangen. ;
Statiftik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung. . Ein Ausstand der Tisch ler in der Wagen fabrik Qvigatel bei Reval hat, wie W. T. B.“ meldet, gestern zur Schließung der Fabrik und zur Entlassung von 1400 Aibeitern geführt.
(Weitere „ Statistische Nachrichten“ s. i. b. Ersten Beilage)
Kunst und Wissenschaft.
Die Ergebnisse der russischen Eisbrecherexpedition Ueber den Verlauf der Erkundungsreise, die er Russe Willtitzti mit den beiden Eisbrechern Taimyr?“ und „ Waigatsch‘ ausgeführt hat, bringt die „Times“ in ihrem russischen Supplement einen etwas ge— naueren Bericht. Bei der Ausreise wurde ein westlicher Kurt ein- geschlagen und zunächst eine neue Insel im Südosten von Neu Sibirien entdeckt, die aber nur wenige Meilen Umfang besitzt. Vom Sannikow⸗ land wurde nichts wahrgenommen. Eine weltere eisfreie Insel wurde 30 Seemeilen nordöstlich vom Kap Tscheljus kin gefunden, die sich in der Richtung des Parallelkreises erstreckt und am östlichen Ende eine Breite von etwa 11 km mißt. Dann folgte die große Entdeckung der Expedition, die nicht verfehlt hat, seit der ersten Nach— richt erhebliches Aufsehen zu erregen 50 km vom Ostende dieser Insel wurde am 3. September Land gesichtet, auf das die Schiffe zu hielten. Sie erreichten die Küste in 85 Grad 4 Minuten nörd⸗ licher Brelte und 97 Grad 12 Minuten östlicher Länge. Der Führer bißte die russische Flagge und taufte das Land auf den Namen Kaiser N kolaus II. Sehr beachtenswert ist die Mitteilung, daß dies neue Land vulkanischen Ursprungs sein soll. Es ist im übrigen sehr gebirgig und trägt ausgedehnte Gletscher, ähnlich wie Spitzbergen. Ueber die Größe des Landes läßt sich leider noch nichis Gewisses aussagen. Die Küste wurde in nord— westlicher Richtung über 36 km weit bis zum 96. Grad 6. L. verfolgt, dann aber machte eine Eismauer ein weiteres Vordringen unmöglich. Auf dem Rückweg wurde die Bennettinsel besucht, ein Denkmal für den dort verschollenen Geologen Baron von Toll errichtet und dessen Sammlungen, die sich dort fanden, im Gewicht von fast 29 Zentnern an Bord genommen. — In der gleichen Veröffentlichung wird noch ein anderer bedeutsamer Fund aus Sibirien verzeichnet, nämlich die Feststellung von Resten des vorgeschicht⸗ lichen Menschen an den Nordufern des Baikalsees gegenüber der Olchoninsel, und zwar an 11 verschiedenen Plätzen, die wahrscheinlich auch, Stufen der Entwicklung bezeichnen. Zu unterst fanden sich nur
*
Geräte aus Feuerstein, weiter oben auch Töpfereien.
Bauwesen.
Einen internationalen Wettbewerb zur Gewinnung von Vorschlägen für die Hafenerweiterung der Stadt Helsingborg in Schweden schreibt die dortige Hafenbauverwal⸗ lung mit Frist bis zum 15. Juli 1914 und mit drei Preifen von 7000, 14000 und 20900 Kronen aus. Wettere Arbeiten können zu je 1006 Kronen angekauft werden. Das Preiegericht bilden: Hafenbetriebs⸗ direktor R. Weyland in Stettin, der Bureauchef der Königlichen Wege und Wasserbauperwaltung O. 3. Ekdahl und der Professor der Wasserbaukunst an der Königlichen Technischen Hochschule V. Fellenlus in Stockbolm. Das Programm für den Wettbewerb und die übrigen dazu gehörigen Schriftstücke sind gegen Hinterlegung von 25 Kronen auf dem Hafeningenieurkontor in Helsingborg zu erhalten.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Heft 3 vom XIV. Bande der Landwirtschaftlichen Jahrbücher, Zeitschrift für wissenschaftliche Landwirtschaft (heraus= gegeben von Dr. H. Thiel, Wirklichem Geheimen Rat, und Dr. G. Oldenburg, Geheimem Regierungsrat und vortragendem Rat im preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Verlag von Paul Parey, Berlin, Preis des Bandes von fünf Heften nebst Tafeln 13 1), enthält folgende Ab⸗ handlungen: „Vergleichende Untersuchungen über den Nähr⸗ stoffbedarf bei der Mast des Rindes und des Scha fes im späteren Verlauf des Wachstums; Fütterungsversuche mit flüssiger warmer KartoffelschlemZpe und mit getrockneter Kartoffel⸗ schlempe im Vergleich zu Palmkernkuchen- (Mitteilung aus der er⸗ naͤhrungsphysiologischen Abteilung des Instituts für Gaäͤrungsgewerbe der Königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin) von Wilhelm Völtz, Johannes Paechtner, August Baudrexel, Walter Dietrich und Arnold Deutschland (mit acht Tafeln und einer Text⸗ abbildung); Die Weinbauverbältnisse Algeriens“, Bericht einer im Februar und März 1919 ausgeführten Studienreise pon C. von der Heide (Mitteilung aus der Oenochemischen Versuchtstation Geisenheim, mit zwet Tafeln und fünf Textabbildungen).
Theater und Musik. Montis Operettentheater.
. Auch Montis Operettentheater hat gestern kurz vor dem Feste mit einer Neuheit aufgewartet: Die verbotene Stadt“, eine Operette in drei Akten von Karl Lindau und Bruno Granich⸗ staedten, Musik von Bruno Granichstaedten. Dem Auge wie dem Ohr wurde dabei gleich Gefälliges geboten. Das Operettenland Japan, das man aus dem „Mikado! und der „Geishan kennt, ist hier der Abwechslung wegen einmal durch das Reich der Mitte ersetzt, und dag den Europäern verbotene Innere einer Chinesenstadt ist der Schauplatz der Greignisse. Da Guropäer durch das ihnen zufällig bekannt gewordene Paßwort doch dort ein dringen und allerlei Abenteuer erleben, versteht sich fast von selbst, und was sie dort erleben, bildet den Kernpunkt der im ganzen belustigenden, zuweilen aber auch etwas rührsamen Handlung, in deren Mittel⸗ punkt die zierliche kleine chinefische Zofe Jiad me steht. Bruno Granichstaedten, der Mitverfasser und Komponist der Operette, hat sich mit diesem Werk recht vorteilhaft eingeführt. Er meldet im ganzen die ausgefahrenen Gleise der Wien r Tanzoperetten neueren Datums und sucht seine Musik, die durch Erfindung wie durch
gute Instrumentierung auffällt, so farbig zu gestalten wie die Trachten- bilder auf der Bühne. So . man sich angenehm .