Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗
Ungarn
am 24. Dezember 1913. (Kroatien⸗Slavonien am 17. Dezember 1913.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
Nr. des Sperrgebiet
Königreiche und Länder
Komitate (K.) Stuhlbezirke (St. Munizipalstädte (M.)
Rotz
(Schweine⸗
seuche)
Rotlauf der Schweine
Zahl der verseuchten
Gemeinden
*
2
Gemeinden Höfe
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Gemeinden
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Gemeinden
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a. Oesterreich. Niederösterreich ..
1
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4 ö . Oberösterreich 3 (.
⸗ Steiermark.
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1 Kärnten. . Küstenland .
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2 3 1 1 2 3 1 5 6 7 8 9 10 ö 2 3 1 1 2 3 1 5 6 7 8
Bukowina Dalmatien
b. Ungarn.
K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau assa) k (Also⸗ ehr St. Arad, Borosjenö, Elek, Kisjenö, Magyarpéeska, Vilägos, M. Arad... St. Borossebes, Märia⸗ radna, Nagyhalmägy, Tornova K. Arva, Liptau (Liptò), Turo eʒ St. Bäesalmäs, Baia, Topolya, Zenta, Zombor, Stãdte Magyarkanizfa, Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Sʒzabadka), Zombor St. Apatin, Hödsag, Lula, . beese, Titel, eusatz (Ujvidsk), Zsa⸗ n dr,, .
(Selmecz · oz 3 Beökss
K. Bereg, Ugoesag
K. Bistritz (Besztereze⸗ Naszod)
St. Berettygujfalu, recske, Ermihälyfalva, Margitta, Särrét, Szo⸗ kelyhld
St. Csoffa, Mlesd, Központ, Biharkeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ vaärad)
St. Bel, Belsnyes, Ma⸗ yareseke, Nagyszalonta,
Vasksh
K. Gran (Esztergom),
Raab (Györ), Komorn Komärom), M. Györ, omarom
K. Stuhlweißenburg ( Fejsr), M. Stuhlwelßenburg (Sz skes⸗Fehsrvar) ;
K. Fogaras, Hermannstadt
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Debrerszin (Debreczen) .. ö K. Heves ...
K. Hunyad. K. Jas z⸗Nagykun⸗Szolnok
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Nr. des Sperrgebiets
Königreiche
und Länder
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Komitate (K.) Stuhlbezirke (St. Munizipalstädte (M.)
S 2
Maul. und Klauen⸗
seuche
Rotlauf der Schweine
Zahl der verseuchten
Höfe
2
Gemeinden
.
Gemeinden
— Gemeinden
Gemeinden
K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel( Nagy⸗Küküllö)
K. Klausenburg (Kolozs)4, M. Klausenburg (Kolozsvar)
St. Bega, Boksänbänya, k
daros, Temes, Städte
Karänsebes, Lugos ...
St., Bozovies, Jim, Oĩa⸗ viczabanya, Orsova, Re⸗ sicabanya, Teregova, Ujmoldoda
K. Märamaros
K. Maros⸗Torda, Udparhely, M. Maros. Vaäsärhely ..
K. Wieselburg (Meson), Oedenburg (Sopron), M. Sopron
K. Neograd (Noögräd) ...
K. Neutra (Nyitra)ö ... St. Aszöd, Bia, Gödöllö, Pomäz, Waitzen (Väcz), Städte St. Andrä (Szent Endre), Väcz, Uipest, M. Budapest St. Alsödabas, Kispest, Monor, Nagykäta, Räcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegld, M. Kecskemét St. Abony, Dunaveese, Kaloesa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhäza, Kunszent⸗ miklos, Städte Kiskun⸗ félegyhäza, Kiskunhalas K. Preßburg (Pozsony),
St. Bares, Csurgé, Ka⸗ pos var, Nagyatad, Sziget⸗ vär, Stadt Kaposvar ..
K. Szaboles
K. Szatmär, M. Szatmär⸗ Nẽémeti
K. Zips (Szepes)
K. Szilagy
K Szolnok⸗Doboka ....
St. Buzläsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékäs, Uja⸗ rad, Vinga, M Temesvär
St. Csäak, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom), Kevevar, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehsrtem⸗ plom, M. Versecz . . ..
K. Tolna
K. Thorenburg Aranyos)
St. Csene, Großlikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ mikloös, Pärdany, Per⸗ jaàmos, Tõrökbecse, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld (3som⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ kifinda
St. Altbunär, Antalfalva, Bänlak, Mödos, Groß⸗ bees kerek (Nagybecskerek), . Stadt Nagy⸗ ecskerek, M. Panesova
K. Trentschin (Trenessn). . —
Ung, St. Mezslaborez, Sztropko St. Bodrogköz, Gälszes,
Nagymihalv, Särospatat,
Satoraljaujhely, Sze⸗
renes, Tokaj, Varanné,
Stadt Sätoraljaujhely . St. Czelldömölk, Felsöör,
Güns (Köszegs, Német⸗
ujvar, Särvär, Stein⸗
amanger (Szombathely),
Städte Köszeg, Szom⸗
bathely S. Körmend, Olsnitz (Mu-
raszombat), Szentgott⸗ brd, Eisenburg (Vasbär) K. Wes zprim 9 ; St. Balaton füred, Kesz⸗ thely, Pacsa, Sümeg,
Tapoleza, Zalaegerszeg,
33 Stadt
alaegerszeg St. Alsslendva, Gsäktor⸗ nya, Letenye, Nagykanizsa, Nova, Perlak, Stadt Groß⸗
Homonna Szinna,
K.
kanizsa (Nagykanizsa) ..
Kroatien⸗Slavonien.
K. Belovaär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ rasd
K. Lika⸗Krbava
K. Modrus⸗Fiume
K. Pozsega
K. Syrmien (Szerém), M. Semlin (Zimony) ....
K. Veröcze, M. (Esz ok)
K. Agramn (3ägräb), M.
—
2
— 8
13
Zusammen Gemeinden (Gehöfte) a. in Oesterreich:
Rotz 8 (3), Maul“ und Klauenseuche 187 (760), Schweinepest (Schweine seuche) 201 (497), Rotlauf der Schweine 145 (203).
*
b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):
Rotz 30 (35), Maul⸗ und Klauenseuche 520 (1934), Schwei (Schweineseuche) 608 (2131), Rotlauf der Seck Sd (220). ö
Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 4, 7. 12, 27, 28, 29, 30, 31, 33, 34, 39, 41, 46, 49, S0, zusammen in 54 Gemeinden und 134 Gehöften.
Kroatien⸗Slavonien:
Rotz 7 (9), Maul⸗ und Klauenseuche — (), Schweinepest (Schweineseuche) 51 (210), Rotlauf der Schweine 15 67 pe Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 68, 69, zusammen in 8 Gemeinden und 25 Gehöften; Beschälseuche der e rere in dem Sperrgebiete Nr. 67 in 8 Gemeinden und 86 Ge⸗ öften. :
Pockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Zuchtpferde sind in Oesterreich, Lungenseuche des Rindviehs ist in Vesterreich und Ungarn nicht aufgetreten.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 52 vom 24. Dezember 1913.)
Pest.
Rußland. Die Gesamtzahl der vom 2. bis 23. November im Kreise Lbischtschenst (Uralgebiet) in den Gemeinden Kysyl« scharsk und Dschaksybajew festgestellten Pesterkrankungen (und Todesfälle) betrug 206 (170), wovon 138 (127) auf die Gegend Isstmriube entfielen.
Niederländisch Inden. Vom 19. November bis 2. De⸗ zember wurden folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: aus dem Bezirke Malang 401 G76), aus Paree 75 (41), aus Kediri 60 (654), aus Madioen 35 (34), aus Soerabaja 18 — darunter 1Lẽ Europäer — (19), aus Bangt 12 (19), aus Berbek 12 (5), aus Toeloengagoeng (7, aus Magetan (3), aus Ngavi I). Für die Zeit vom 15. bis 18. November sind nachträglich aus Madioen noch 11 Erkrankungen (und 10 Todesfälle), aus Kediri 8 (10), aus Paree 6 (5) und aus Ngawi und Lamongan je 3 Todesfälle mitgeteilt worden.
Hongkong. Vom 2 bis 15. November in der Stadt Viktoria 4 Erkrankungen und 4 Todesfälle.
Maurttius. Vom 26. September bis 23. Oktober 82 Er⸗ krankungen und 49 Todesfälle.
Cholera.
Oesterreich⸗ Ungarn. In Ungarn wurden vom 7. bis 13. Dezember 5 Erkrankungen (und 2 Todesfälle) gemeldet, davon in den Komttaten Bacs⸗Bodrog in 2 Gemeinden 3 (l) und Toron⸗ tal in 2 Gemeinden 2 (I). Die Gemeinde Felsöelemer (Kom. Torontah) ist für cholerafrei erklärt worden. ᷣ
In Kroatien Slaponien erkrankte vom 25. November bis 1. Dezember im Komitate Po zega 1 Person. Der zur Verwaltungt⸗ gemeinde Resetart gehörige Ort Dolina (Bez. Nova Gradiska, Kom. Pozega) ist für cholerafrei erklärt worden.
Rumänien. Vom 5. bis 14. November 16 Erkrankungen (und 13 Todesfälle), vom 15. bis 22. November 16 (6).
Türkei. In Konstantinopel vom 1. 45 Erkrankungen und 17 Todesfälle.
Hongkong. Vom 9. bis 15. Nobember in der Stadt Viktoria
1 Erkrankung. Gelbfieber.
Mextko. In Puerto Mexiko am 17. November 2 krankungen. Pocken.
Oesterre ich. Vom 30. November bis 6. Dezember in Ober⸗ österreich 5 Erkrankungen, in Tirol 4.
Sch weiz. Vom 30. Nobember bis 6. Dezember 3 Erkrank ungen in 1 Otrtschaft des Kantons Wallis.
Fleckfieber.
Oesterreich. Vom 30. November bis 6. Dejember in Böhm en 2 Erkrankungen, in Galizien 37 und in der Bukowina 2.
Genickstarre.
Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember 1 Todes fall im Kretse Hagen Stadt, Reg. Bez. Arnsberg. . Oesterreich. Vom 23. bis 29. November in Mähren
1 Erkrankung. , Spinale Kinderlähmung.
Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember sind 10 Er⸗ krankungen (und 1 Todesfall) in folgenden Regterungsbezirken und Kreisen] gemeldet worden: Landespolizeibezirk Berlin 1 (1) Berlin,, Reg. Bez. Cassel 1 (Hünfeld, Kob lenz 2 (Wetzlar), Dannover 1 lHannover Stadt, Hildesheim 1 [Münden!, Osnabrück 1 1Grafschaft Bentheim, Potsdam 1 Teltow], Wiesbaden 2 Frankfurt a. M. 1, Oberwesterwaldkreis 1].
Für den Monat Oktober ist nachträglich 1 Erkrankung im a, Stallupönen des Regierungsbezirks Gumbinnen angezeigt worden.
Oesterreich. Vom 23. bis 29. Nobember in Steiermark und Krain je 2 Erkrankungen.
Schweiz. Vom 30. November bis 6. Dezember je 1 Erkran— kung in Zürich und dem Kanton Thurgau.
Verschledene Krankheiten in der Woche vom 7. bis 13. Dezember 1913.
Pocken: Konstantinopel (30. Nobember bis 6. Dezember) 2, Warschau 1 Todesfälle; Odessa , St. Petersburg 3, Warschau (Krankenhäuser) 1 Erkrankungen; Varizellen: Budapest hl, New Vork 99, St. Petersburg 30. Wien 29 Erkrankungen; Fleckfieber Moskau, Odessa je 2 Todesfälle; Odessa, St. Petersburg je 3 Er— krankungen; Milzbrand: Reg.-Bez. Potsdam 1 Todesfall; Reg.⸗ Bezirke Frankfurt, Potsdam je 1 Erkrankung; Influenza: Berlin 8, Braunschweig, Brüssel, Budapest, Edinburg je J, London 12, Moskau 6, New York 4, Paris 2, St. Petersburg 8, Stockholm, Wien je 1 Todes⸗ fälle; Kopenhagen 53, Odessa 31 Erkrankungen; Gentckstarre: New York 4 Todesfälle; Christianta 1, New Jork 5 Erkrankungen; Körnerkrankheit: Reg.⸗Bez. Posen 129 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Röteln (Burchschnitt aller deutschen Berichtaorte 1895. 1904: 1, 19 0 o) gestorben in Bottrop — Erkrankungen wurden angezeigt in Ham⸗ burg 34, Budapest 171, Kopenhagen 98, New Vork 119, Odessa 52, Paris 366, St. Petersburg 110, Wien 32; an Diphtherie und Krupp (( 18951904. 162 o½) gestorben in Berlin-Pankow, Dessau, M.⸗Gladbach, Görlitz, Hamm, Harburg, Thorn — Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirte Berlin 282 (Stadt Berlin 169), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 146, Düsseldorf 147, Magdeburg 120, Merseburg 105, Schleswig 136, Wiesbaden 147, Augsburg 61, in Hamburg 115, Amsterdam (10. bis 16. Dezember) 32, Budapest 35, Christiania 41, Kopenhagen 22, London (Krankenhäuser) 158, New York 267, Odessa 34, Paris 36, St. Petersburg 75, Prag 47, Rotterdam (10. bis 16. Dezember) 22, Wien 74; an Keuchhusten gestorben in Hildesheim, Königshütte — Erkrankungen kamen zur Anzeige in Kopenhagen 42, New Jork 52. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an; Scharlach im Landespolizeibentrke Berlin 255 (Stadt Berlin 145), in Breglau 45, in den Reg. Bezirken Arnsberg 183, Büsseldorf 179, Oppeln (191, Potsdam 127, in Hamburg 78, Budapest 79, Christiania 47, Cdin⸗ burg b6, Kopenhagen 38, London (Krankenhäufer) 552, New York 112, Odessa 178, Paris 65, St. Petersburg 130, e 32, Rotterdam (10. bis 16. Bezember) 35, Warschau (Krankenhäufer), Wien je b6; Typhus in Amsterdam (10. bis 16. Dezember) 27, New York 88, Paris 71, St. Petersburg 91. .
bis 7. Dezember
Er⸗
Eeatistik und Volkswirtschaft.
Deutsches Reich. Verbreitung von Tierseuchen im Jabre 1912.
(Nach dem im Kaiserlichen Gesundheitgamte bearbeiteten 2. Jahtes⸗ bericht über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche. — Jahr 1912. — Verlag von Julius Springer in Berlin.)
Ueber die wichtigeren Tierseuchen im Deutschen Reiche sind dem Berichte folgende Angaben zu entnebmen: Die Tollwut hat gegen⸗ iber dem Vorjahr im allgemeinen hinsichtlich der Zahl der EGr— frankungsfälle denselben Stand beibehalten. Bei Hunden sind 15 Fälle — 13,3 0/9 weniger zur Anzeige gelangt, während bei den anderen Tierarten die Tollwutfälle etwas zugenommen haben. Im ganzen sind 366 kranke und der Seuche verdächtige, gefallene oder ge⸗ lötete Tiere gemeldet worden (gegen 371 im Vorjahr), und zwar Y3 (338) Hunde, 3 (3) Katzen, 2 (0) Pferde, 41 (24) Rinder, 21 (3) Schafe, 3 (0) Ziegen und 3 (3) Schweine. Auf poltzeiliche An— odnung wurden 6790 (64) ansteckungsverdächtige Hunde getötet und 3 (34) unter polizeiliche Beobachtung gestellt: herrenlose kranke oder der Seuche verdächtige Hunde wurden 114 (86) getötet. Wie in den Vorjahren sind auch im Berichtsjahre die meisten wutkranken Hunde in den östlichen Teilen des Reiches nachgewiesen worden. Aus dem Ausland ist die Seuche nachweislich 5 mal durch tollwutkranke Hunde eingeschleppt worden.
ie Erkrankungsfälle an Ratz haben gegenüber dem Vorjahre zugenommen; es wurden 331 Fälle gegen 265 im Jahre 1911, d. h. 24.9 öo/g mehr, gemeldet. Der Gesamtverlust an Pferden betrug 367 Gb2) Stück. In den 11 während des Berichtsjahres neu von der Seuche betrgffenen Gehöften befanden sich insgesamt 1268 Pferde gegen 1005 Pferde und 1 Esel in 101 Gehöften im Vorjahre. Ein ö des Rotzes aus dem Auslande sind in mehreren Fällen erfolgt.
Die Maul⸗ und Klauenseuche ist dem Vorjahre gegenüber bedeutend zurückgegangen; sie hatte im 1. Vierteljabr ihren böchsten Stand mit 7506 Gemeinden und Gutsbezirken und 24 301 Gehöften. Im Laufe des Jahres nahm die Seuche ständig ab, sodaß am Schlusse noch 247 Gehöfte in 125 Gemeinden verseucht blieben. Die Stückeahl des gesamten Bestandes an Klauenvieh in den neu betroffenen 20 664 Gehöften betrug 303 488 Rinder (gegen 3366 369 in 245 646 Ge— böften im Vorjahr), 192 710 (1 602 927) Schafe, 5395 (53 674) Ziegen, Il8 660 (2 5655 371) Schweine. Einschleppungen der Seuche aus dem Ausland sind in 3 Fällen nachgewiesen worden.
Die Schweineseuche und Schweinepest hat im Berichte—⸗ jahre erheblich zugenommen. Es waren verseucht alle Bundesstaaten, ausgenommen Schwarzburg⸗Sondershausen und Reuß ä. X., mit 32 Regierungs⸗ und ähnlichen Verwaltungsbezirken, 844 Kreisen und ähnlichen Verwaltungsbezirken, 6632 Gemeinden 2c. und 11 873 Ge⸗ höften gegen 82, 776, 5787 und 11639 im Vorjahre. Erkrankt sind 92 422 (78 810) Schweine; gefallen oder getötet sind 76 635 (63 223) — 82,9 (80 2) 0½ der erkrankten Tiere. Hohe Erkrankungsztffern sind gemeldet aus den Regierungsbezirken Danzig (12033), Schleswig G470), Oberbayern (7436) und Königsberg (6343).
Rotlauf der Schweine einschließlich des Nessel— flebers (Backsteinblattern) ist im Berichtsjahr in allen Bundesstaaten aufgetreten, hat aber im Vergleiche zum Vor⸗ jahr abgenommen. Es waren verseucht S6 Regierungs- z. Be. zirke (866 im Vorjahr), 1034 (1004) Kreise ꝛc. 17122 (16854) Gemeinden 2. und 31815 (38 486) Gehöfte. Die Zahl der er— mittelten Erkrankungsfälle betrug 55 005 (65 809), gefallen oder ge getötet sind 38 244 (45 957) — 69 5 (69, s) o o der erkrankten Schweine. dohe Erkrankungsziffern sind gemeldet aus den Regierungsbezirken Hromberg (293), Marienwerder (3730), Posen (3289) und Allen⸗ stein (2889).
Die Geflügelcholera hat im Vergleiche zum Voriahr zuge— nommen. Es wurden betroffen 74 Regierungs. ꝛc. Bezirke (gegen 69 im Vorjabre), 386 (306) Kreise ꝛc., 33 (691) Gemeinden 2c. und
1629 (1268) Gehöfte. Von dem erkrankten Geflügel sind gefallen oder getötet 20 613 (15 142) Hühner, 20 513 (17649) Gänse, 4477 (4343) Enten, 445 (597) Stück anderes Geflügel. Die höchsten Verlust⸗ ziffern wiesen auf die Regierungsbezirke Potsdam (P6544). Oppeln (42091), Cassel (3632), Oberbayern (3205). Durch ausländisches Geflügel ist die Geflügelcholera wieder in zahlreichen Fällen — meist aus Rußland, vereinzelt aus Desterreich⸗Ungarn, Italien und Ru— mänien — in das Gebiet des Deutschen Reichs eingeschleppt worden.
Die Influenza der Pferde hat in ihrer räumlichen Aus— breitung ab«, dagegen in der Zahl ihrer Erkrankungsfälle wesentlich zugenommen. Es waren verseucht 19 Bundesstaaten (gegen 18 im Vorjahr) 68 (72) Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke. 309 (334) Kreise 2c. 23 G15) Gemeinden 2c. und 1046 (1277) Gehöfte. Erkrankt sind an Brustseuche und Pferdestauve zusammen 6837 (5976) Pferde; fallen oder getötet sind 509 (576) — 7,4 (9,9) 0 der erkrankten Liere.
Dle äußerlich erkennbare Tuberkulose des Rindyiehs ist erstmalig für das 2. Halbjahr 1912 gemeldet worden. Im Laufe dieser Zeit wurden ermittelt 1972 Rinder mit Tuberkulose, 85 Rinder mit hoher Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der Tuberkulose und 1167 Rinder mit einfachem Tuberkuloseverdachte. Diese Fälle ver⸗ teilen sich auf 2801 Gehöfte, in denen insgesamt 106 367 Rinder vorhanden waren. Von der Seuche betroffen waren 24 Bundes. staaten. 89. Regierungg ˖ und ähnliche Verwaltungsbezirke, 546 Kreise und, ähnliche Verwaltungsbezirke. Von den 1972 Rindern mit Tuberlulose und den 881 Rindern, bei denen das Vorhandensein der Tuberkulose als in hohem Grade wahrscheinlich anzufehen war, sind im Laufe des 2. Halbjahrs 1912 gefallen 324 Rinder, auf poltzeiliche Anordnung getötet 1097, auf Veranlassung des Besitzers getötet 1035 Rinder. Von den 1167 Rindern mit einfachem Tuberkulose— verdachte waren 547 am Schlusse des Jahres noch vorhanden.
Von den dem Ostertagschen Tuberkulosebekämpfungsverfahren unterstellten Beständen sind während der Berichtszest in 8 Bundeg— staaten 11 634 untersfucht worden. Bei 148 973 unterfuchten Rindern üer Bestände wurden 1593 Fälle von Tuberkulofe fowse von hoher Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der Krankheit ermittelt.
Literatur.
Die Haftung der nichtrichterlichen Reichsbeamten genüber dem Reiche, insbesondere im Post. und Telegraphendienst. Von Dr. jur. Karl Hanke, Oberpost— praktikanten. (Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungs. recht, herausgegeben von D. Dr. Siegfried Brie, orb.
rofessor an der Untversität Breslau, und Dr. Max Fletsch— mann, a. o. Professor an der Universität Königsberg i. Pr., Heft 31 VI und 92 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. H. Marcug. Preis 3 S. — Die Verletzung der einem Reichsbeamten hlie enden Amtspflichten kann, wie bei anderen öffentlichen Beamten, Ane Schadenersatzpflicht des Beamten nach sich ziehen. Bei dieser Ersatzpflicht ist zu unterschelden, ob der Beamte von seiner Dienst⸗ Ehörde oder von einer dritten Person in Anspruch genommen wird. . Pflicht des Reichsbeamten, Dritten den Schaden zu ersetzen, der diesen durch die ser n, , einer dem Beamten hen gegenüber obliegenden Amtepflicht entstanden, ist, hat, 6. bei allen Beamten, einen durchaus privatrechtlichen segrakter, ist also nach den Bestimmungen des B. G. B. noͤbesondere der 5. s39, 840, 239 ff. und S859, zu heult gien, Diese Haftung des Beamten gegenüber Dritten ist nicht . hãufig Gegenstand der Entscheidung höherer Gerichte gewesen, ndern auch vielfach in der Literatur erörtert worden. Dagegen ist e fung dez Reichsbeamten wegen Verletzung seiner Amtspflicht, bn er deshalb vom Reich in Anspruch genommen werden kann, . sowohl in der Reichsgefetzgebung wie in der Rechtsprechung in der Äteratur nur wenig ö andelt. Die vorliegende Schrift ante, die eine eingehende Darstellung der Vorschriften enthält,
tlich der der (nichtrichlerlichen) Relchsbeamten
dem Reich ae orb e im Post⸗ und Telegraphendlenst,
wird, daher vielen Reichsbeamten. willkommen sein Sie behandelt zunächst den Begriff des Reichsbeamien, dag Verhältniß des Reichsbeamten zum Reich und die Voraussetzungen der Haftpflicht, dann 5 13 des Reichsbeamten⸗ esetziß vom 81. März 1873 und Artikel 80 des Ein⸗ ührungsgesetzez zum Bürgerlichen Gesetzbuch, die Haftpflicht nach 5 2 des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1910, die landesrechtlichen Vorschriften über die , und die Bestimmungen des B. G.⸗B. über dieselbe. Soweit es sich um den Schaden handelt, der von Reich beamten in Ausübung öffentlicher Gewalt Dritten zu⸗ gefügt und diesen vom Resche ersetzt wird, ist die Haftung der Reichs⸗ beamten durch das Reschsgesetz vom 22 Mat 1910 ein⸗ heitlich geregelt. Im übrigen aber bestehen vielfache Ver⸗ schiedenheiten; sie führen nach dem Verfasser zu Ergebnissen, die zum mindesten als unerwünscht bezeichnet werden müssen. Er macht deshalb am Schluß seiner Darstellung des geltenden Rechts Verbesserungsvorschläge und empfiehlt u. a.ů, die Haftung des Reichs⸗ beamten gegenüber dem Reiche wegen Verletzung einer Amtspflicht auf solgende Grundlage zu stellen: Ber Beamte haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit — ohne Rücksicht auf deren Grad — auf das ganze Interesse. Er wird bei vorsätzlicher Verletzung der Amtepflicht an erster Stelle, bei fahrlässiger nur aushilfsweise in Anspruch genommen. Mehrere zum Ersatze verpflichtete Beamte haften als Gesamtschuldner. Die er t verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkte an, in dem das Reich von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in dreißig Jahren von der Verletzung der Amttpflicht an. Mit anderen Worten: der Beamte haftet nach denselben Vorschriften, wie sie das B. G.-B. für die Haftpflicht des Beamten gegenüber Dritten gibt. Diese ein⸗ heitliche Regelung der Haftpflicht der Reichsbeamten gegenüber dem Reiche wäre auf zwei Wegen zu erreichen: durch den Erlaß eines selbständigen Reichsgesetzes oder nach dem Vorgange des bavyerischen Beamtengesetzes durch die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in das Reichsbeamtengesetz.
Die Landtage und die Instruierung der Bundesrats⸗ bevollmächtigten. Beiträge zur Lehre vom Bundesstaat von Arno! Kalisch. (Abhandlungen aus dem Staats⸗ und Verwal⸗ tungsrecht, Heft 32.) X und 96 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. 8. Marcus. Preis 3,20 S6. — Die in den Landtagen der deutschen Einjelstaaten wiederholt erörterte Frage, ob ihnen in irgendwelcher Gestalt ein Einfluß auf die Instruktion der Bundesratsbevoll⸗ mächtigten zustehe, ist in der Verfassung des Deutschen Reiches nicht beantwortet. Ebenso wenig findet sich in der Ver⸗ fassung irgend eines Einzelstaates eine Bestimmung, die dem Landtage eine solche Berechtigung zuspräche. Daher hat eg der Verfasser der vorliegenden Abhandlung, die gleichfalls der von den Professoren Brie und Fleischmann herausgegebenen Sammlung von Arbeiten aus dem Staats⸗ und Verwaltungsrecht angehört, unternommen, eine Antwort auf jene Frage unter Heranziehung des geltenden Reichs⸗ und Landesstaatsrechts zu suchen. Er behandelt im ersten Abschnitt die landesrechtliche Mög— lichkeit der Einflußnahme der Einzellandtage, im zweiten die reichs⸗ rechtlichen Grundlagen eines Rechteg der Landtage auf Beteiligung an der Instruktion und im dritten die Rechtsformen der Mitwirkung der Landtage. Die eingehenden Erörterungen führen den Ver— fasser zu dem Ergebnis, daß die Landtage das Verhalten der Bundes—⸗ ratsbevollmächtigten und den Inhalt der ihnen erteilten Instruktion jederjeit zum Gegenstand politischer Kritik machen können. Eine in der besonderen Ausgestaltung einer Ministeranklage erfolgende Ver antwortung wegen der Instruktion könne nur die Frage zum Gegenstand haben, ob die gesetzlichen Formen der Instruktionserteilung beobachtet sinz, dagegen könne sie sich nicht auf deren materiellen Inhalt erstrecken; auch bei Verantwortung des Bundesratsbevollmächtigten wegen in⸗ sttruktionswidriger Abstimmung, die gültig ist, werde nur die verletzte Form geahndet. Für die Möglichkeit einer Einflußnahme der Einzel landtage auf die Instruktion der Bundesratebevollmächtigten ergebe sich somit, daß zukünftige landesrechtliche Vorschriften, die darauf ab⸗ zielen würden, sehr wohl von einzelstaatlich⸗konstitutionellen Garantien umgeben sein können: die ganze Frage sei eine solche des Landes⸗ staatsrechtßz. Nur scheinbar habe die Reichsverfassung im Artikel 78 Absatz 2 eine Sonderbestimmung getroffen, nach der diejenigen Vorschriften der Reichsverfassung, durch welche be⸗ stimmte Rechte einzelner Gliedstaaten in deren Verhältnis zur Ge—⸗ samtheit festgestellt sind, nur mit Zustimmung des berechtigten Staats abgeändert werden können. In Wirklichkeit greife diese Bestimmung etch. in die Sphäre des Landesstaatsrechts ein, sondern in die der Geschäftsordnung des Bundesrats, indem für Aufhebung von Reservat⸗ rechten eines Einzelstaats eine qualifizierte Majorität gefordert wird, nämlich eine solche, die den Vertreter des Staats mitumfaßt. Die Schrift ist ein interessanter Beitrag zur Lehre vom Bundeg⸗ staat. Ihr Endergebnis wird auch derjenige billigen können, der nicht allen Ausführungen des Verfassers in dem Abschnitt über die reichs⸗ rechtlichen Grundlagen zuzustimmen vermag.
Als Ergänzung der vor kurzem erschienenen Textausgabe sowohl wie der Rheinstromschen erläuterten Ausgabe des Wehrbeitrag-⸗ gesetzes vom 3. Jult 1913 bat die C. H. Becksche Verlagsbuch⸗ handlung (Oskar Beck) in München soeben ein Nachtragsheft (Preis 40 3) herausgegeben, das die Ausführungsbestimm ungen des Bundesrats vom 8. November 1913 zum Gesetze über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag (Wehr⸗ beitrag gesetz) enthält. Das Heftchen umfaßt 62 Seiten im Format der Hauptbändchen und kann diesen leicht eingefügt werden.
Das „Steuer-Archiv“, Zeitschrift für das gesamte Gebiet der direkten Steuern (Verlag der Haude u. Spenerschen Buchhandlung, Max Paschke, Berlin), enthält in den letzten diei Heften (22 —– 24) des Jahrgangs 1913 u. a. folgende Beiträge: „Aus der neuesten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in Kommunalabgabe⸗ sachen von Belgeordnetem Rohde (Zehlendorf; ‚Die Novelle zum , , , , Das finanzielle Prinzip in der Novelle zum preußischen Kommunalabgabengesetz' von Stadisteuersekretär Gerling (Hirschberg i. Schl.); „Ist die Abgangstellung der Steuer gleichbedeutend mit dem Eil dfch n der Steuerpflicht?“; „Abgangstellung der Staats⸗ steuer beim Verzuge eines Preußen in einen anderen Bundesstaat“; „Der Steuerwohnsitzs; „Der Wehrbeitrag nach dem Gesetz vom 3. Juli 1913, den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und den Ausführungsvorschriften des Finanzministers“ von Regterungss sekretär Reinert (Berlin); Entscheidungen: Staatseinkommensteuer, Ergänzungssteuer, Gewerbesteuer, Gemeindeeinkommensteuer, Waren⸗
gelten,
haussteuer.
Nr. 57 der ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsgmts“ vom 24. Dezember 1913 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkstrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. — Desgl, gegen Gelbfieber. — Gesetzgebung usw. (Beutsches Reich Weinzollstellen. — (Preußen.) Spinale Kinderlähmung. — (Reg.-Bez. Königsberg.) Nichtapprobierte Heilpersonen. — (Bayern.) Krankenpflegepersonen und Desinfektion. Gifte. (Württemberg.) Gpidemische Kinderlähmung. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. De⸗ zember. Tuberkulose unter Quarantänerindern im Deutschen Reiche, 3. Bierteliahr. — Tierseuchen im Auslande. — Desgh, in Rumänien, 3. Vierteljahr. — Desgl. in Bulgarien — Rinderpest in Bulgarien. — Tierseuchen in der Türkei, 3. Hern ijahr. — Verhand⸗ lungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen. Kongressen usw. Schweiz): VI. internationaler Kongreß für Milchwirtschaft — Vermischtes. (Schweden). Veterinärwesen 1909 und 1910. (Chile). Sterbefälle, 1911. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 009 und mehr Ein wohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Er⸗ krankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Deal. in deutschen Stadt. und Landbestrken. — Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesund⸗ heitspflege (Krankenwesen).
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. De- zember ois befrugen ( und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva. 1913 1912 1911
Metallbestand Be⸗ 160 . S0 stand an kurt⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus. ländischen Münzen,
das Kilogr. fein zu 1057 452 000
2784 S berechnet —ĩ . 9 727 000 (— 1559 000) ( 18 745 000)
darunter Gold. 1197 752 000 770 076 000 7 4 197 000 10970 060) (4 4648 O00) (— 16 Sh4 000)
Bestand an Reichs⸗ kafsenscheinen.. 20 759 000 39 812000 . . 1945 6600) — 2 163 000)
Bestand an Noten ; anderer Banken. 30 061 000 321913 000 6 656 000 (4 4792 O00) (4 3214000)
Bestand an Wechseln . . und Schecktz . ; gs1 68 000 1637 518 9009 13382 3319099 NI 31 0 L α 000 S130 854 000)
Bestand an Lombard⸗ forderungen 106 500 000 68 538 0090 8 408 000) (4 23 342 000) — 17 6040900)
Bestand an Effekten 215378 000 24 312 000 54 317 000 t ( 4797 000) — 15744 000) — 29 634 000) Bestand an sonstigen
G 279 769 000 221 722 000 158 947 000 ( 59 260 000) 4 4705000) — 1416000)
Passiva. Grundkapital . Reservefonds .
Betrag der um⸗ laufenden Noten.
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
sonstige Passiva .
1475 868 000 1036 333 009
S8 744 000 276 000
3d 963 00 *
69 041 000
180 000 000 (unverandert) 64 814 000
180 000 000 (unverandert) 66 937 000
180 000 000 (unverändert)
76 is ho ꝛ
(unverandert) (unverändert) (unverändert)
2042 309 000 2041 287 070 1 804 O55 O0 Ilz zz bo (C i02 i765 . ολ Oͥ1qcoο)
743 194 000 718 289 000 686 719 900 ( A6 016 5600) (4 39 8065 000) ( - 49 851 000) ; 79 830 0606 70 697 000 4 Sꝰꝰ O00
(4 1398 0094 3 056 000 (4 12261000)
Konkurse im Auslande. Galizien.
Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Kalman Mergler, Modewaren u. Schneiderzugehörgeschäft in Czernowitz mittels Beschlusses des K. K. Landesgerichts, Abteilung Iv, in Czernowitz vom 19. Dezember 1913. — Nr. 8 1413 Cr — Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Bernhardt Schätz in Czernowitz. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Nonkursmasseverwalters)] 2. Januar 1914, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 26 Januar 18914 bei dem genannten Ge⸗ richte in Czernowitz anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Czernowitz wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 30. Ja⸗ nuar 1914, Vormittags 10 Uhr.
Rumänien.
Anmeldung Schluß der
Name des Falliten ö Verifizierung am
ö
̃ Handelsgericht
Ilfo v Tãnase 9. / 22. Januar 10 23. Junuar (Bukarest) Dum ttrescu, 1914 1914 Strainii Dobreni
GC. Tardea & Ernst 8. 21. Januar 10. 23. Januar Ciocnev, 1914 1914 Str. Fäntänel Nr. 39 ͤ
1
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikettzz am 27. Dezember 1913:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 25 488
10 543
Gestellt
Nicht gestellt
am 28. Dezember 1913: 5506
346
Gestellt Nicht gestellt
Die Verkaufsstelle Vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte berechnet laut Meldung des W. T. B. aus Berlin von heute ab keinen Kupferzuschlag.
— Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 11. bis 20. Dezember 1913 4042 512 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des ent⸗ sprechenden Zeitraumes des Vorjahres Mindereinnahme 292 374 Kronen und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 34972 Kronen.
Wien, 27. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank vom 23. Dezember (in Kronen). Ab⸗ und Zunahme gegen den Stand vom 15. Dejember: Notenumlauf 2 255 107 000 (Zun. 10 014 000), Silberkurant 258 820 000 (Abn. 191 000), Goldbarren 1 239 995 000 (Zun. 1 954 000), in Gold zahlbare Wechsel 60 000 000 (unverändert), Poriefeuille 776 481 000 (Zun. 12 780 000), Lombard 271 180 000 (Zun. 27 061 000), Hypo- thekendarlehne 299 goo 000 (Abn. 3006), Pfandbriefeumlauf 291 330 000 (Zun. 93 000), steuerpflicht. Notenumlauf g6 292 900 (Zun. S 251 000).
London, 27. Dezember. (W. T. B.) Bankauswelg. Total. reserve 22 187 000 (Abn. 2 888 000) Pfd. Sterl.,, Notenumlauf 29 361 000 (Zun. 565 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 33 098 900 (Ahn. 2 323 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 35 930 000 (3Zun. 8 912 000) . Sterl.,, Guthaben der Privaten 42 073 000 (Zun. 4 609 009
fd. Sterl., Guthaben des Staates 9 421 0900 (Zun. 1 393009
fd. Sterl., Notenreserve 21 134 000 (Abn. 2 765 0090) Pfd. Sterl.,
egierungssicherbeit 11 1998 000 (Zun. 5000) Pfd. Sterl. Prozent- . der Reserve zu den 93 jven 437 gegen 55g in der Vor⸗ woche. Clegringhouseumsatz 31 illionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 65 Millionen.
Berlin, 27. Dezember. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Dag Geschäft ist nach dem Feste ruhiger. Da jedoch die Einlieferungen heute klein und unregelmäßlg sind, ist die Marktlage unverändert. Die heutigen Notierungen sind;: z und Genossenschaftgbutter 1a Qualität 132 —- 134 66, Ia Qualität 128 - 132 S6. — Schmalg: Der Feiertage wegen fanden nur geringe