Artikel 50. 5 . , ü Artikel Bei dem Rückgriff nach einer Teilannahme lann derjenige, Der Ehrenzahle ö. itt i ie J . egen Die For er. Wechselerklärung besti 6 sich nach den E Muß eine wechselrechtliche Leistung von me hreren Personen oder icht angenommenen Teil der Wechselsumme entrichtet, verlanger Wechsel verpflichteten, fü it, und gegen die Person setzen den iates, in dessen Gebiete die Erklärung unterschrieben von derselben 3. mehrfach geren t werden, so ist über die mehrfache ies auf dem Bech sel vermerkt und ihm darüber Quittung er⸗ die diesem aus dem K . s bt worden ; Aufforderung nur eine Protesturkund 336
f i i ssi *r * . 8pch oinso M . de 5 Inhaber muß ihm ferner eine beglaubigte Abschrift des weiter indossieren. — Entspzicht iedoch, eine Wechselerklärung den Anforderungen der
9 861
2 * ‚ F 6 2s9 3 2 49 l und den Protest aushändigen, um den weiteren Rückgriff zu Die Nachmän Wechselverpflichteten, für den gezahlt worden deutschen Gesetze, o kann daraus, daß an den Gesetzen des Ortes, Der W che ö ; . n. ist, ne rden frei. 1.1 unterschrieben worden ift, ein Dr wel vorliegt, kein Einwand Der sel kann an den htetestb ran ahlt werden. Die
91 . . 2 e z * 16 . 66 die . 1 Maf is des P 3 5 ö . summe er zuständigen Behörde auf Gef un ste ꝛ — Sind richrere Ehrenzahl ; rjenigen 12 Rechtsverbindlichkeit der später im Inland auf den Wechsel Befugnis de roi ct es te. zur Annahme de hlung kun licht
habers hinterlegen. Wer zum Rückariff berechti— ann mangels eines , durch welche die meisten W erpflicht ern . 2 Erklärungen entnongnen werden. Auch ist eine Wechsel⸗ . werden.
. ö — ( . — ö . ö *** 5 . 2 7 Siebentes Kapitel. zen ͤ en Egriff dadurch nehmen ̃ tgege . ch zu Ehren J jung, durch die sich ein Deutscher einem anderen Deutschen ver— Artikel 87. 3 ; r ͤ f en tet, gültig, wenn fie auch nur der Anforderungen der deutscher
6 . z Schreibfehler, Auslassungen und sonstige Män — t 3 . — - s ; J ; J ö ; 9 . = ö. 5 Aushandi do no . . ; . en soinen Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung. eht (Rückweckfel Gesetze ent 6 können bis zur Aushändigung der Urkun n, orten „Leinen
11 L —— * . 1 . 8 J. . s den der Protes erhoben worden 1 zon der Der Rückwechsel umfaßt, außer den in den Artikeln 47 und 48 Neuntes Kapitel. ö : ̃ . ö Prote t erhohen . m ijst, ven dem enen Beträgen, die Vaflergebühr und die Stempelgebühr für ö. 1e Fristen für die Protesterhebung Fergen, ie s erichtigung ist als solche un eg, twechfel Vervielfältigung und Abschriften. ie die n der übri . die zur Aus bung oder 266 schrift kenntlich zu machen. Rö ö 421531 des rechts 1d 3 en sich nach der Von dem Protest ist ick n : htet. Vervielfältigung. 2. . . , . eber del des Wechselsumme ne n Ki n vom Zahlungsorte ; ; ö. - ö el Protest zu erheben oder ö. ,, n, ; ⸗ N 8 6 3 32 ndlin 1er *. ehm en ĩ : Vormanns ge⸗ 8 ; ö. G . . w . 216 rag des — Moch ig 19 * 9re onbor my . —— her ? hel en nem . Wechsel kann in gleichlautenden Exemplaren . . d sich die Hl Wechselsumme gestellt werden. . ; k ̃ Zweiter Abschnitt. k 3a em den ein vom Wohnorte des? chsel e Exemplare müs , . t n 8 . 3 Ort und . [. nn,. ͤ e n, ,,, Eigener Wecfer ne , ,. 3 V r ö ; der gezahl Artikel ? . .
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t tag m EU t l . andere Techs 1 teten, mit Ausnah me X = ein (E xe mplar bez 3 1 . ĩ ( len . 859 Angabe 89 6 5 3 erh po muß innerhalb thobe! e , emplaren, auch wenn ö ;
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Indossant darauf berufen. wechse — nun rgenommer
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5nworst nd sso 1 verständ . isse ꝛ . NM ? LTT ö s o 211 * Moro lo j ar versende zur Zah 1IUng 9 9 — = ? * . . empl
. , . . , , n. . r 3 zugeben, bei den das versendete ö in eigener ie Angabe des 3stellungsortes gi 1 — ; n dem Proteste vermerkt daf ch die eschafts n er Urkundlich usw. 9g nügt zur Ausübu gi Rü itigen ig 8 PIV n uberwi iches Yin Us ; ö finde zie verpflichtet, es der hörie us uusgestellt 4 m ö ö ö. 1. 26 Q . ⸗ : 1. . :. ;
verpflichtet, Gegeben usw.
anderen Exemplars ksam, ; . .
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P . . 1 34 3 2 1 Gerd 3 9 . . ö z D ᷣ . 1 J F J wn ittelb 3. 1 ehm dem rch einen Pr t ste fen: Für den n el gelten, soweit sie nicht mit seinem Wesen eignete Ermittl ü I, wi ire e rschrift des Abs. . dem (alle yr H 883 wal f ra] J 7 3 J . 6 26 * * * 8 4 ö . . ö ö ö 1 8 ö . 36 i 1 6. ; . . ö! den Aus ; . , ,, . . . iß ihm das zur Annahme det remple 1 wi ö tehen, die den gezogenen Weck 1 Vor⸗ 1 berul t ein achfrage bei der es e egründung . 6 . . 6 ; ; : ch . erlangen r usge händigt worden ist; sften erfol z ere nnerhalb ; . — 1 6. ñ r 33 — ;
nnerhe n ft auf der echs em ange zu erke = , , n, , t. , — écchriste J . I . I zu de aner Wechselordnung
auc 1111 1
; f j ͤ nr! . 290 . zu erlangen var . ie l aft ti g g 9 bis 31) k ührungsgesetzes.
; ; ꝛ or 32 338 ; . 2 i . d ;
H . 33 15 386), ine in : zräumen oder i ohnung eines B Lechselordnung.
Inno ne * 600 ö Je geber f 2 228 ö. ö v x 2 l 11 (. 6 ( III 6 1 ( 19 1
. ; U ö e, 15 t . gegebenen. II. Abschriften. J ie l Hie ö , , . a Indossant mi innerhe weier t einer r te s Protest en theben lassen.
baren ormanne von der ticht, die er erhalten hat, Kenntnis . e höhere Gewalt länger
— uß di Frist von 1 Tage, an ; ten darauf befindlichen rmerken genau esse nicht oder in ö so genügt es, daß sein mnmitte barer richtig : e m auf dieselb ĩ d ej werkltige richtigt wird. . ; igeben werden. ingen ossier . sschaftserklarung versehe 2 . e lunguobe Die Nachricht kann i t Form gegeben werden, sachen, die re ersönlich den Inhal nienigen be⸗ . die bloße Rücksendung de Vechse er zur 9 t⸗ tr den e gt hat, 1 Wechsel oder Protest . n ö , , h , , Tn, pflichtete hat zu ber er in der vorgeschri en Fr enach zu erheben, le höh Sewal n der Abschrift ist der ⸗ rift zu bezeichnen. ,,, . . *. : ü J 2 r hat. . ; eser ist verpflichtet, die Urschr t örig ausgewiesenen In⸗ en, : J Angibe . Dechfel Artikel ng des Wechselre notwer nal g versaur Artikel 74 3 Die Frist gilt als eine , wenn ein Schreiben, d ie Achtes Kapitel. er der Abschrift auszuhändigen , t Unterschrift einer Person, die wechselunfähig der Aussteller oder der Annehmer den X en Abschnitt „Schlußvorschriften“ tik bis 92), die
; ! . d ? ö 2E 2 . Arti k 7 dor ne Nertrekimasmach 8 . 26. 6 . mer ve * ; ͤ — ma,, . enthe n salb der Frist zur Post gegeben worden . ö ird die Aushändigung verweigert, so kann der Inhaber gegen H ö. ; ert retungsmack l 1 we erpfl . . Kö ordnung hinzugefügt we ö. sollen. im allgemein uf die dem Hagge ser Wechselrechtsabkommen
n ms. Fetertage,
. . . chr 18 on dor Ap J 15 . . 9 1 189 J 8 r Anspru Wer enachrichtigung versäumt, verliert nie . ie Jrosfante ö 6. 1 ückgriff nehmen, nachdem er dur ⸗ ö. 4. Anspruch . n , , ,. ; . ꝛ Rückgri zafte den etwa durch seine d eit en . inen Protest hat feststeller en, daß ihm die Urschrift auf sein Ver⸗ U 80. ahren nach rte ben der wechselr en Verbin . gegebene Denkschrift (Reichstagsdrucksache 1912,13 e ; j ĩ . = . . c . a 69geh indig war or ) ö . . 2 . . ö2* ode die Indossanten, de zerbindlichke ? genpm wer aden, jedoch nur bis zr e der Wechs ime Aus t sowie jeder Indossant eine n eber igen nicht ausgehändigt mon . t . ; 9e nenn ,, . z genommer
nehmen oder j 1Mejs j . . NR schen in in solcher Ne Eeén Ddbe ( ? el ! de Annehme 1 1en
unter den in R Zehntes Kapitel. . . Fälschung und Aenderungen. müssen dem Uusf
U doDIL
Beifügung Unung 7 hme
vorn Ausnahm
12 ie icht unte lt, ist verpflichtet den Ve sos —⸗ . ze 169 ö Utig 2, se l tes di inen Protest fest J . 2. 6 n . hie zu benach⸗ Wird der tt eines Wechsels geändert, so haften diejenigen . btfri iuft dann vom Tage des? e Urkundlich usw.
Gegeben usw.
Dom
, geänderte erte; wer früher unterfchrieben hat, et nach dem ( Dritter Abschnitt. genüber r sprunglichen Ter Schlußvorschriften.
unge achtet di fe We. ie Ehrenannahme ist in n Fällen zulässig, in denen der In Elftes Kapitel. ( 3 . in ; e r. r e , fn, m, g ,, Bersahr ung ⸗ tikel . Entmurf eines Einführungsgesetzes so sind a selver⸗ einen „andelt
. ; r 1121 ? gering mal intreten z nämlich für das t, dessen 6 g zur Annahme l . der Protest m ĩ ine „einen J 8 en ; e
ennoch erhobene otestes Der Inhaber kann die Ehrenannahme zurückweisen, auch wenn sie . . . t il . . e inen Postbeamten ufgenom ien werder . ur Wechselordnung. nur in der tragen de t ö. .. l k ö on einer tadresse angebote ö ; . K . echselmaß it igen An prüche g x Annehmer ver . ⸗ * k. . . Demtscher Kan . 9 ! . . e Ehrenannahme z erliert er de dückgriff vor ihren vom Verfalltage ; . w . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, ,, . . Ansprüche des ; idossanten und gegen den . In den Protest ist aufzunehmen: J König von Preußen 2c. AU. * Weck —195r9n in 91 s J 3 65 chr ze . ö n ‚ ' 7 elfen 11 . f wir y 1 7 9 . Ca z
. ö 41 6 r , , . n de , . . . . für . ö. ö. verordnen im Namen des Nei chs, nach erfolgter Zustimmung vird auf dem We sel vermerkt; sie ist von , : k ö. 27 pin zin d des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
zu unzerschreiben, 3 — . Indossanten gegenei . ᷓ . die Ghrenannahmẽ — r Ausstelle ; en in sechs Monaten vor dem Ta— n dem der . rt Den oder
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naabe ailt sie für den Ausstelle 5 ö ü igabe gilt nie sur echse vom Ind ossan n eingelost oder l 9 w 1 * s üaeltend gemacht . ; ] itt A T . ö
mitteln
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aninmmt Babor ) 6 ö. die An z ee ! 5 ae 85 n de 1 mi ⸗ 1 . 2 ** treten eses esleBkes ausda elben 111 ( Prot te stb⸗ aninr c — en ha —ĩ l 1 . . Cle ungab J . 21 16 bo em 1 treten 6 — * 6 . ; , . ; , ,. . . 2 Hing dor . * y 111 — *9 . ö. 1184 2 * s 2 4 . 2 15 ) J f 2
nterbrechung I z 69 it ng g . ber )
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gegen die ,, 6 . gelegt ; ! c r . die . ö ezoöogené, l 1 — 31 L 7 . v . ü
P . ö 9 ö 854 ter] . 1 ö. f ö 1 6 * Norlogiuna — ** 2 . . 1 n 3 9 . . ö eichen ; k gestat
vyrongny . 55* ni 5 ! (
. . — . 1 8 C . renannanine tonne 1 tele, 111 . — Büllg
R
nommen worden ien, . Dormanner =. 212 8 2 Derr Zwölftes Kapitel. ö
shändigung des Wechsele de bene 33 Allgemeine Vorschriften. mit dem Amtssiegel oder dem Amtsstempel
. 2 ö ; 1 2). VMs Har sgesetzbuch wi ahln tan 3 z nu r Was Beglaub Vo Handzeichen hrenzahlung. erfällt der W . . — ; . JJ e, VJ , ᷣ 3 Tass 2 ; ,
im mf Feiertage, so kann di H . rote ĩ aufn? ech el r auf ein m m ( 2 2 3 Sa 6 al ende TVallung: : am nnn n z 9 ‚ ng verden Au ch alle andere; . Du Derbindendes lat l Ee tze! . . U e 3 im des Ind ame 8, l den Nachweis der , Weg / rzunehmen insbesondere . l .; ꝛĩ btigu de Verpflichtung zu voll; zogen sind, Wechs. wenn diese 3343 tikels 12, der beglaubigt worden . Mangels spätestens ge nach Ablauf der Frist ö die Er⸗ Werktag inden. mittelbar an einen Rand der Rückseite gesetzt en . ikels 13 Abs. nd des Artikels 15 der Wechselor 1 derartige G i 63
ö 1am ao 1 . J 33 . 1 3 e ec r n on Inwe K engel? 1 1 v1 1 De 1 einer . lerdbal eTel U 1 1n 2 1 n ul — ** . 3 84 J 16 1 9. heltlid
[
2
889 . 1 — ho fin di- ö ; ; ] zen un on damJ inden, S zrschriften des T rsall ode uc 1Whm l J 3 nnahme 19g
(. J Ar g, LL liltelt 1 ( 1. ö . — Ve 1b 1 ö
ind 25191 ) 8 3 9 - 2 5 s so Tas⸗ 1a. 9 - . ndungs ⸗ 1 eM 1 1e . . . 82 1D. l ! 8 M(amensl
genommen, ö ö. ö
Zinsen werden ne r. We 3 / 1 iertage, die in de: r illen, be . es mter e em nic ereck ig des Inhabers, au zu ntwurf er de zen Wechselordnung durchgängig gegeben ö 8 3. e. , t . * . F ezählt gesugt zu werden . : Verausgabe und . ng . 69 9. 6 n wre ben ö nicht „unterzeichnen am * 9 ö ,, uit ful ö . 8 ) roi 6 n — e 3 ( Vi (. 26 iter Orlegun mehrerer 6xemplare ö ö lben le c üften des Art e (. . Abf. . . bral ( z ö . 8 2 . . 8 Bürgerlich ** n * 8 ** f ** . * 9 7 9y 1 9 n — . ö 2 . 3 . 3 5 . 4 2 11. r,. ( . * . 8 . 8 1 * ' mangels r en Wechlel a illen ĩ ellen am Zahlun 19e RPej de J . j ü er im Wechsel Vechsels r unter Vorlegt 11 — und ein ĩ r rtikels 15 und d 5 3 s. 3 der lag, chselordnung ,, 194 uuf e eri
e . 1 un zeseg nenfalls Protes . en wird d Tag, von der e zu laufen begi r t mitge lt. genugt die eurtund auf eine : Pia] 3 nin nde ne or, da eine Teilnahme Schreibe nsunlun 5 rhepeor 119 = g 65 * . é ? . ö ] 6 ö 6. . 2 J ö * — 2 ᷓ 141 ĩ 1 J ) erheben laslen. 4 . . ö kö s 1 espekttage der 6e 9 1 1 Ii Urschrift. d 9 — Gee mp s ĩ icht wünschenswert ist und da in Vormännern r Protest n echt ben werde rjenige . ] ; — 6 z p;
; — . zum Schreiben durch Krankheit
Dreizehntes Kapitel. i n ,,, lͤchrist 1 ird dahin geändert: 3 vollmächtigung geholfen wird. brite! ind de 14 383 21 n f Der b hält folgende Fassung: Für die im Artikel 18 zugelassene ne nn * 9 . 651 ö — F 21 11 schre ih 8 2 — ⸗ z . so- 8 R WM n8 . no Geltungsbereich a Gesetze. H ng. Ver prot tbeamt e ern . e Form des Indossaments, auf den Nachweis der eines Wechsels durch Pf ossamer um en — ö j ere un Inhabers eines indossierten Schecks, auf in der Denkschrift zum Haager ⸗ 3 . Mus ; — . . 2 . ö ö 31 1 16. 33m z s 3r* Herausg do und 80 Prüfur den 4 kein Bedürfnis (S ö? . ö z üUß 8⸗ . ᷣ—̃ᷣ ö er tote er einer ike ei ? ausgabe und auf die Prüfung ist, kein Bedürfnis (S. . Wechsels, die na— ; 2 . mit Au . ner na ö ten r z t n 4 , 2 . ; e. . 1 bee n ! s 2 . ß 55. daß die Verpfändun z — ahme der ; . R ezeichneten J ; 3 80 här ⸗ At J. 2gen . z zahrer der schrift ert lat NR E ner ; zung finden die Vorschriften d 8 rtikels 27 kon men, daß die zerpsfandung rechnet wir x ; ich 19 : ö —
— 537 — r = . Ila . gegen en Der Grill
e Ehrenz mene hri der in it zu verbindendes Blatt zu setzen. es Arti z ub. 2, des Artikels 1 und des Artikels 39 bisherigen Form erfolgen wird
111 U1BGtLUoII ü r LLeI * 111 . 6 bindendes — 11111
if asse d
geworden waren. 8 Ie e G anzuwenden . 3 otest erhoben, weil die Annahme auf einen de bs. 3 der . entsprechende Anwendung, Ein und des Pfandglau ubigers iff genommen wird . . Wer n dem i ehenden Absatze bezeichneten Gesetze nicht . hselsumme beschränkt worden i ist eine Abschrift des Wechsels . des Bezogenen ist unwirksam. Ein Indossament . aalen n . er genommen werden kann, ist berechtig verlangen, daß ihn en eber hrenzahlun ssel eine littung aus ö * gleichw ilt wenn er die Ve fertigen und der e lese Abscht . ö : l mn R 6 e , . 9 m mn, Fassu Vorbehal ih. Artikel ö . . ö 6 3 t ? ö . . x ö 6 ; . ö * 77 * 1 1 21 Im 8 Die 3 3 nde . bo Malte den rel Entrichtung der Rückgriffsumme der Wechsel mit dem test und eine zustellen, denjenigen bezeichn für den gezahlt wirt eh ĩ bindlicht im biet eines aates übernommen h ach dessen dinden Hla set ie Abscht ) die au 3m D erh aht en die Abf. 2, 5 JIolgende Fa w. 6 ; ; , ,,, . 3386 s 63 t ** 55 ; K , ; 63 . ĩ Vn. ö ö Wechsle nn n,, Renner un deren erme en ten. uf die Vorlegung des . und den Protest sinden quittierte Rechnung ausgehändigt werden. Bezeich: so gilt die Zahlur ür Aussteller. en ; iese Vorschrift fir ine Anwendur vel indlichen Indossamente und re in ĩ ö des ] 519 3 ö . 2 V . , , ö . w ) , , . ; K r . K,, 19 Abs⸗— inden entsprechende . ̃ schriften des Artikels es Artikels 82 Abs. 1, Jeder Indosse it, de chsel gelos — l ; ö Vec ind d werk n ind dem Ehrenza Verbi e R ner ltschen ; lusland ; ; l or] J e . oel
8agssarwu4 J nrepfsfam N . i:; irk3andias ö 3 . 7 wen . 3 s tike 8 83 8 ñ his 90 der Wechse ⸗ doslslament und Indosslamente seiner Nachmanner ausltreichen. zuhandlgen. mmen JI. 9 3 ; .