Dritte Beila 8 dem Indossamen ite beigefügter Verpfänungs. ] Vorschriften in einem besonderen letzten A war der Einfügung zukürzen (zu . auch 8 22 des Scheckgesetzes und wegen der a. * . chrieben gilt. Gegen eine solche Hiar nab ne spricht, J den ersten g ite err el we m Intere eie messung d der Frist 5 786 des ar , ,, K ö zum en s en eichsanzeiger und Kö 91 ug ali
11 bezeichneten Wirkungen für alle außerhalb mäßigkeit di . Reihenfolge der im 8 ig vereinbar ? r Der inem It ndossa nmente, hinzugefügten Pfandvermerke besser nicht zu unterbrechen ist ; 9 ike l 9 bleiben müßt Eine derartige Verschiedenheit der F 2 im Anschluß 2 n , e 8 5 es li Mi ch 21 J . kö schter als en Shu e ndr fernen . w . . elt in Anschluß an Artie! 73 er ,, Wechselezdnung! e WM. 2 Ber m, littwo ), den 21. Inn lun werden pflegen, der Sit, an dem der Pf fand ermerk auf Pestimmt wer zur Aufnahme des . befugt ist; er entspr der Fo gen des VWriuftes eines Wechsels. Der letzte Satz des Artikels 3, —— . . ü . ; a. — — . 2 Wen ee n r an 67 Satz 1. der bisherigen W gechsel rt nung; Fr 2 der * Berechtigte auch ohne Sicherheitsleistung Hinterleg gung 1 elcher Imfang die Vostvemr Iltun g den ? . sege per angen kann, ist gestrichen worden. Diese Bestimmung ste llt sig . . ; . . . , n fa sher nach dem § 3 des Gesetzes derne ffend ; ͤ jetzt als eine nicht hinreichend gerechtfertigte Ausnahme dar. Si galt Gortsetzung t lage. gewissen Kreisen, so im preußischen La
4 be, ne, , ig 2. Wechse sprotestes vom 36. . ü 19068 Reichs- Geseßzbl. früher allgem iein im Handelsrechte (zu vergl. Artikel 3065 Abf. 24 ; das Volk zur Verzweiflung zu . I. teine S. 321) und dazu ergangenen Verordnun agen. Die ge ; Alem inen deutschen Handelsgesetzbuchs), ist aber bei der Revifion de Jö ö. ö 6. n , d,, . der Revolution“, rief der Abg. von lichen Gründen zu erklärende Vorschrift des Satzes 2 des 1 tikels s Handelsgesetzbuchs für die handelsrechtlichen Orderpapiere eiint . he te; . , de unde eien kraten zu. Die Sozialdemokraten werd z wonach es bei der Protesterhe bung der Zuziehung von Zeuge orden. weil man es als nicht unbedenklich ansah, auf die bloße Re JJ , n des Volkes lechzen, nicht den G Protokollführers nicht bedarf, ist als nunme . übe rflüss g gestüchen scheinigung des Verlustes der Urkunde hin dem Schuldner eine so weit. . ö 3 Maschinengewehre zu bringen. Die worden. gehende Verpflichtung aufzuerlegen, zumal da beĩ Inhaberpapieren .. ** ö ,, . . die Witwen und Waisen außerord Artikel 82 glanbiger lediglich auf die Gehn Bere angewiesen ist u , ,, , ne. 2. rz Ark tel 164 16 ö,, des Reichstages und der Res ierun ; nhe Protesturkunde. ie Abs. 1 und 3 ent⸗ Denkschrift zum Entwurf eines Handelsgesetzbuchs, Reichstags drt. id. e. n ,, der au gst 1 ; 2 * , nspektoren erstat e sprechen a zesehen von Aenderungen der Fassung, dem Artikel. 8s der sachen 1895.97 zu Nr. 632, Stenographische Berichte 4 en n,. ö. ung in ee, de, , n . o. . z ch rar e, won den Unternehmern 3 geltenden Wechse jung. Gestrichen ist die Vorfchrift des Artikels 88 S. 325. id S 1919 ff. der 37 lprozeßordnung). Auch . den 8 ,,. 9 ; bwei ö . , Anweisung ergangen, 5 di Abs. p ö im Falle einer One n me 3 einer Ehren⸗ ö zese ist seinerzeit die Vorschrift des Artikels ? e n,, , , de, nenen Lee e,, . richten jedes Urteil Rückgriffe glich m eden zahl ing rotest erwähnen muß, von wem, für wen und wie sie an⸗ K lordnung nicht nb en nenn. k ; . . , , . ö . 29 Ben . werden Woh: zwischen den bei . , boten oder gelei ; mich, weil nach der nen; Wechselordnung zu z die Verschrift des Artikels 91 ich nur auf die in Deutsch. = aefetzes wird 8 z Abf. 2 aufzuhbck J ö führen. Die '! kommission im Intereff. Herstellung der Rechtseinheit der Serab— erg Artikel 56, 61) die Ber , der Ehrenannahme und der md zahlba in beznht zu vergl. Artikel 15 Abtommens), Der Artikel 3 enthält Aenderunger 8 Wechselstempelgesetzeet;. Am sichlimm sten mu setzung des Zinsfußes auf fünf vom zugeftimmt hat wird e Hrenzahlung 4 einen Diete nicht mehr vorgeschrieben ist, viel⸗ gibt 1005 der Zivilprozeßordnung. mfolage der neuen Gestalh des Rü 3 s Annahme Arbeiter in einer Weberei, . sich empfehlen, an der? egelung der einheitlicken ? duung f, mehr ein Vermert auf dem Wechs l genügt. ; — II. Einführungsgesetz. , ne . en te ( of. I entstebt hatten, wurde ö. de . nrmeiste Falls der Bezogene, dem ein Wechsel zur Annah me . Artike ] 1. n , 59. 5 hangt, Gegen solche unerb
ird, gemäß Artikel 23 Abs. 2 die n n N . des 6 selt D. n A tikel s 1 vo . . . t 2. . . * 8 der Han 7906 ist 98 nas dias HecFtswrechiu: . Dief sem raffini ? rler 16Stra nächsten T age verlangt (zu vergl. 1636 ö Ver 1m 1 . xgese ene 3e eitpun t fur nfrafttreten , . 2. : . De ö. ̃ 1 ! . 4 n,, ,. He e eon nung ein Ende ge 3 lord von 1912/13 S. 53), so ist dies nach Abs̃⸗ es Artitels des neuen Rechtes entspricht der im Artikel 1 r Wechsel⸗ Ent anzulehen, . Sar nfes künstlich in die gelben echselor? nun g. Dll * 8 ö — W 27 lee ü e AL]. E18 8 . . . ; 5 i . ; J 9 . 3 1b rg den ird. 9 * er inbersteuerte 3 s ͤ 3 Di Vorschrift bedarf weir sich nach de m Schluß⸗ rechtsabkommens übernommenen Verpflichtung 6zzu gleichen Bee . . Sr haber s 8 w un eth . 1 Terrarismus.
Im einzelnen ist zu den vorgeschlagene: itzen folgendes zu zu verme ö . 23 nrzung 1 Abf ; r ] ö ö abe ee. ttikels 23 die im Rückgriffsweg in Anspruch genommenen grü a, ü. . 1). 3. . . . ,, , e. ö 2 5 2195 . J r . . entster 1 1 116 J
merken: . = J 9 1 ) 8 ö. ter n die * un! es Rech tes der Ue eberlegu ungs⸗ * frist 9. fen ki nen wenn üb 86 Verlangen der noch maligen Vor⸗ 215)
legung im Protest ein Vermerk enthalten ist. Auch für die Frage, ob geb , , ,,. wird die neue l. 6 97 , , , ö n
1 f 36 rn ft erhobener Protest rdr e 5h ene in F n Konfuk— tsbezirken its den uc griss auf Zahlung begru , .
; t 8 1 Vermerk ö ': ö. (u vergl. Artike Abs. 2 des Enn, , mußten.
zu vergl. A ; * ; ö J. aß in ier Wech e 3 1 ö . ; L6 11 . — 1 1 19 11 19 1 . Fallen bereits bei der . 9. n Wechselordnung und das Einführungsgesetz
Iommen wird, ist zwar ffir . ͤ ie nach ihrem In . ttreten ausge estell ten Wechsel gelten, zen z der Broteste ea in frei, über di . éè und die I. die vorher ausgestellten Wechsel das alte Recht naßgeben
ö. Borleaun e me Pi kunde Für alle aus eine We chsel Verpflichteten kann nur ein , ö tnung entscheidet für rn. 49 Y, gane am isiche Falle schon im V der i oselbe Recht gelten, da sich so namentlich bei dem Rückgriff
Wechsel fah igkeit grundsätzlich das Heim ats recht, es tritt ,,, . JJ, . z ger!oße Schwierigkeiten geben würden. Einer unter 3e Absatz . ,. . j trück, wenn diese . * k * . alten Rechtes abgegebenen We chselerklärung kann aber nicht nach⸗
etzen des Ortes beste ht, wo die Verpf ö. chtung über nommen triglich vom Zeitpunkt des Inkrafttrete us des neuen ,. ab andere Bedeutung und Wir kung beigelegt werden, wie ö fach bei 3. ö P nahmepr . 28 Jö ten hat, im Zweifel am naͤchsten age 'n 6 Ainwe idung des neuen Rechtes geschehen würde. Auch d tnahme NMausseremplars Zahlung oder pr . ö. 2. ö. von Formalakten 9 ö 3 z. B. die Erhebung totestes, e,,
kann für Wechsel, die materiell de ten Rechte unterm
J yr
491 18or geltenden
8
zuhalten.
rlegung nr
cht bestimmt ; vom 11. Marz] en, diese
der Herrschaft
ie n ö. iin 96 L ö Ung verlangt,
4 de. 19m nahme pr test 9 s 7 icht gr 6. .
würde also z. B. von einem zwanz igiährig zen Deutscher 5 erte An . ro t am ersten a . nicht . oben f ö 3, f wird sich d Prot stbeamte der den Auftrag
Sch . eingegangene Wechselberpflichtung auch . sehen se in. veil der Zwanzigjährige nach dem ui sten weck zig ist. iese Regelung entspricht wal unserem geltenden Rec ie emzufolg e Wechs fahigkeit, nicht in den neuen Formen erfolge 3 weil diese, z. B. 9 landers nach inlandischem Rechte zu e teilen ist (Artikel ; : . mangels Annahme, durch de nen Recht bedingt und Einführungsgesetzes ‚: . zesetzbuch). Sie würde z 1 Recht un geeignet sind. ie e Regelung hat den führen, daß minterjäh Deutsche m Ausland nicht mehr den utz Die sie eine e Vorschrift gibt, de 3 . genießen, den sie nach de ö Rech . aben sollen, und daß, nament— A i kel 83, & Wechse ĩ B ele ligten leicht . tscheiden ist lich in . . n, die ö iber die aus Gründen des enthalten zorschriften darüber, i welcher illen d Protest auf außer der bishe rige mn 1d dunung auch d . auf offentlie Wohles festgesetzte Altersgrenze umgangen werden könnten. ib gelen en älsten, zarueer, in we 3 ill eir e gesonde bezüglichen Vo ften des sgesetzes, betref Artikel 18 des Abkomn immens gestattet ede n Vertragsstaat, die von k r Mbföß ret dé, eds , ,, 4. ö. . ir ö. . ö . ö. . esturkunde a ner Abschrift des Wechsele nommen werden er Allg ien Deutse Wechselordnung usw. einem seiner Angehörigen eingegangene Wechsel zerpflichtung als nichtig . gun 19; ie Bundes⸗Gesetzbl. S. 379) nd e. Artikels 21 lsgesetzbuche vom 16. Mai 1897 ko is
zum 2 ogenen begeb nüssen, um nunmehr gegebene nfalls mangels Annahme zu erheben. Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß z Vorlegi ng du einen ander Protestbeamten erfol
86 *
2
zu behandeln, wenn sie im Gehiete der anderen Vertragsstaaten nur zer ist die vereinfachte Form den f den gesetzes zum Hande
in Anwendung von Ärtikel 74 f, s⸗ . gültig angesehen wird. Es nur für den Brote m , 33 , . S . Damit ommen ere nd re auch in W
wird daher vorgeschlagen, dem Artikel 74 Abs.? als zweiten Satz hin⸗ für war 5 . ö . der S8 5 bis 7 der Ham gen V ö in
zuzufügen; „Diese Vorschrift findet 1 ie Anwendung, wenn die Ver⸗ von 19 Stenoqi ericht Bd. 245 S. 2533 *ff di —ͤ Deutschen W echse lortiiung in — Gesetzes ü die Fo
nindlichkeit von einem Deutschen im Ausland übernommen worden ist.“ 6 de ; 1hmeprotef un r vtes . gen nicht ge 14 ing, ö ö Mar 15819 (Sammlung der Verordnungen der Freien Eckrecht cher Han ngen im Ausland (Reichstags ace , ein fr esse mnres ö. er tar der
Ddr, wird für Inländer . . Reer his zustand aufrecht; Scher ö. ir een, des R , s eine ge oh rie Ptotesturkunde Hanfestabt Damburg Bd. 21 S. 40 ff) und 3 8x 8 bis 19 der in 1912 1913 in das Einführungsgesetz zu . erg ole langte, die .
erh alten. . die Frage der. Wechselfähigkeit der Ausländer bleibt es voraussetzt, die dem Rückgrifspflichti mn Wechsel ausgehändigt an gn Verordnung vom 13. Mai 1867, betrej d die Ein führung z er Entwurf inzwischen bereits Gesetzeskraft erhalten haben sollte, di verwenden, davon wollten sie
ei 3 rund sätzen des Artikels 74. . 26 k ird, wahre de r Wechsel selbst in der H Rückgriffnehmen⸗ der Allgemeinen D Deutschen We chieleidnung n die ogtümer Holstei deitere n ng dieser Vorschriften ausdrücklich aus . n. s scehen in ihrer starken Or rganij⸗ Vas die Frage angeht, wer nach deutschem Rechte die Wechsel⸗ en verbleil vergl. Artikel 25 Abs. tik. 5. 6 6 . Artikel 29 und Schleswig (Gesetzsamml. S. 669. ese w . n sich de g e. k ergeben: Ist im . ein in ihrem Kampfe um die 1 u
ig 109 . 1 t . z ö.
56 41859 1a Ve Es ö ] 917 2 — Diese — — 5 ier mn . . gige . ö ö Artikel l, Alb. 2 Satz Art fel 58 Saß 2 der bisherigen Wechsel lord nun 35 den . rkehr in Har nöurg und Altona. ie Bestimmung des um erlassen und im eutschen Reiche (lch Vero . 982 dor 14 V 3 83 2 s . Q 8 . . ö = . ] wechselfähig jeder ist, der sick durch ertrage verp . n ö für den Ausantwortungsprotest (Artikel 69 Nr. 1, Artikel 72 Satz? S5 der Hamburgischen Verord ng (Ersatz der Quittung durch Bank— Faß Artikel erlassen, 8 Irle de Wechse 4 no d j zu vergl 8 ⸗ 5 53 hin wis (f — Be s =. Wechsel 9 Fp;t R m8 10 , . s ö 5 9 dahin vielfach Be ee ungen 4 elfähigkeit be stant den. ießlich zum Zwecke des Ruͤckgriffs ö 8 Zahlung erhoben wird, Preußischen Verordnung) ist veraltet, auch mit Artikel 38 Ab, ahe daß im Verkel
, war bei Er 7 ö ⸗‚ h ' Voörschrift war bei isherigen Wechselordnung) gilt das e, sofern er nicht aus- ind ond bei Wechseln, die in Banko zahl e. sind J B ĩ icht 95 F 60 j f 9 5 Dj ohne ö und braucht nicht beibehalten zu werden. Auch nd man hat daher zur Vermeidung von e ri ten Vorschriften auch Wechfelgrdnung nicht vereinbar. , Y
das Scheckgesetz t ö darüber aufgenommen, wer , dem Erfordern des Protestes auf besonderer Urkunde seß. beider Städte Dom izilwechse durch Erkkäͤru ingen auf einem Scheck verpflichten kann. t alte n Gu vergl. die Begründung zur Novell n 1908 zu Artikel 8 Domizilwechsel gelten und . zu Artikel 75 Abs. 2. hi ͤ 9 as neue Fecht kennt nur noch hn legen sind (8 6 der . gischen, 5 9 der Preußischer . Form einer Wechselerklärung bestimmt sich gemäß Artikel 75 R tiff auf Zahlung. . selinhaber, der Rückgriff nimmt, widerspricht dem Artike 25 Abs. Wechse ö inheitlichen Wechselordnung nach den Gesetzen des Staates, in if ge, den zugleich mit dem Proteste bei rechterhaltung dieser . ten ö also nicht mögli h. K die Erklärung unterschrieben worden ist. Auch die gel⸗— hien ff auszuhändigen ö ei Verbin du ng ,. x zen der Hamburgisch en G6 10 der Preuf ) Verordnung sin K enthält diesen Grundsatz, macht aber zwei Aus unheden fich n tein durch die n 1908 ein- anderen Ort lautenden e ahn; sse ͤ als he . en. Entsprechen nämlich die im Auslande gescheher nen Wechsel- geführte Form der Prot at sch rt; er HJahlungzort lauten; der Wechfel iuß i ingen den inländischen Anferterungen so kann aus dem Um— angezeigt, sie in ö de. em . ee, n, 32 mäß Rückgriffs borgelegt werden; Di . daß sie nach ausländischen Gesetzen angelhaft sind, kein Ein— bestimmt Alrtike ö eine allgemeine Regel, daß . Protest änderten Verhältnisse in Altona keine wand gegen die Rechtsverbindlichkeit der han im Inland auf den den Wechsel oder auf ein mit dem . el zu verbindendes Blatt z Ihre J ist aber auch deshalb geboten Wechsel gesetzten Erklärungen hergeleitet werden (Artikel 85 Satz 2). setzen ist. E . m nn we der F Fall, daß . griff genommer es Artikel 59 Abs. 1 widerspricht und e Ferner haben Wechsel lerklärungen, gu f die Annahme auf einen Teil t Wechs elsumme be schränkt zwe eifelh aft erscheint, ob sie überhaupt auf 1 L.
h. hhter n. werden setzlichen
26.
. aber von ihr 7 P
w 5 de
die sich ein . elnem wird, weil die ü . rech anderen Inländer gegenüber im ande verpflichtet, Wechselkraft, worden ist. Hier muß der a selbf in den Händen des In⸗ In Kraft bleiben dagegen die landes wenn sie auch nur den Anforde run 'r inlän . en Gesetzgebun habers verbleiben, während der PVꝛotest auszuhändigen ist zu, vergl. einen von der Haager Wechse lordnung ge e sprechen (Artikel 85 Satz 3. einer Aufnahme dieser z Artikel 3 n. diesen Fall muß daher die Beurkundung durch eine ge⸗ abgegrenzten, sondern anderwei tiger Regelung ᷣ . schütze fe rift en in die einheitli che Weseld? in mußte abgesehen werden, sonderte, auf eine Abschrift des Wer hfels w setzende ö de näher beftimmen, insbesond ere die Vors chri ift. ö gesetzlichen der 8 r rsckatt, , sie als allgemeine und auch für a HSehiet der Vertragsstaate: beibehalten werte n (Artikel 8. Abs. 7. Handelt es sich dabei um Feiertage. . ö den Abschluß von geradezu gültige Normen zwingende Vorschriften für die Form der im Gebie Fälle, in denen ein zweites Exemplar zur . 1. gelegt bert Ar . 36 . ö Reichstag. einzelnen Arbeiter vollends
'. lk O9 N 5 * ner A 5 t⸗ ö - ö ö . ö ; ö Vertragsstaats übernommenen Verbindlichkei AbJ. * Nr. be usan ie Vorschr Ar ł . ö e : J des Arbeitgebers ausliefer — 19U98IIL* 4 — ĩ ; . ö . . J ö l . ; — Ausel, wong . 195 8 9 Ron 91. N m tags J Uhr. 2 9
tschland die Formverschrift der Wechfe lll lausel, d 1 crit auch zei Verweisune f Wechselor e Stelle! des alte! IX. Sitzung vom 20. Januar 1914, Nachmittag der übernommenen Veipflichtunge
Dagegen empfiehlt es sich, die bisherigen Vorschriften gegen— ser Protest mit ,,, Der Annahme 2 ᷣ Reck — Se n Wolffs Telegraphischem Bureau.) in, verliert dann seinen Ansr . . 1191 Fꝛz05 *; daß works dor ö two igs ptes ĩ 2 si . . 6 366 rer d . 1 . 66 lr kommen be teiligte Le auf zleichkzeitig, daß vorher der Ausa rm; rtungsprotest er a. zeckgesetz, in ene n ene ing! auf die Wee : . s. Punktes der Tagesordnung, lassenen Kartoffelackers und mi 9 3 . ,, 14 8 4 km, n. . . 56 12 3 . 8 8 161 Lage 2 1 ö ö J 36 2. rar tim den Ürtikel 25 N s Abkommens er— k haber iner A cri , , , . ig 3 un wird in den Artikeln 3 und ach Erl edigu ing des ersten Punktes der Tages g. räumen; vielfach, namentlich um
J s ** aher ein entsprechender Zusa .
* 96 d ra . 1 11
19 Weg 1 ö
it ist auf dem ein gemäß Artikel 65 A J
. b e könn⸗ rtungsprotest bereits beurkundet it, s ist i ; n
0 11
8 3. 2 än.
rechtzuerhalten, was durch möglicht wird. Es wird
vorgeschlagen. Daß die Vorschriften nur für . in Betracht ge. 1 . 8 . ö . nen, die e, des Gebiets der Vertragsstaaten unterschrieben ö. in diese alle ist der J rotest auf die in n än en des 1. Für Schecks und har ich DOrdeꝛrpapiere (ka nische . etreff ö. die Festst ellung des Reichsl zaushaltsetats fur . zu unterwerfen.
5 r* k—— 8 , 5 8 6 ö . 11 I ung ö ß ur 26. M, . 2. in. . . tikel 6. Abs. 2 Protest erhoben, so, kann ng der betreffenden Vorsck ö. vorgeschlagen. Im ei iesen »ᷣorüber in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, dem Dienstvertrag auch die
Beurkundung auf dem . elbst nich 5 ede s Ar ttike ln zu bemerken: ctzt das Haus die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, liche Entscheidung .
8
über den nicht am Wechse ch d 87
L dᷓI. é. . , yr ö 3 — 2 che 8 2 so ton II rr; Fol bedarf keiner Hervorheb: ng, da die Anforderungen der deutschen habers befindliche Abschrift zu setzen (Artike Anweisungen und . o Einem Punkte geri . ö . z ro9or Nortraas . 2 . l am * , , in keinem Punkte geringer sind als anderer Vertrags⸗ ie Ladescheine der Frachtführer, Lagersch ine der staatlich zur usftellu J mt de nnern mit dem Kapitel der fortdauernden Au über
staaten. Denn die Formen der Wechselerklärun igen sind im Vertrags— Artik 8. 8 8 sol slcher 1 Ur kunden er ö Anstalte e Bod mereibrieke und ; von ⸗ ö i ö . E ! ö 30d mereibr ee un r —ĩ . ekretär) fort.
8. ö s Re ; f3ndta über ih nnossemente der gan iechnmn ö 1914, und zwar: Etat für das Re - ständig über ihm. d die Kaution. 24 . in boi tlic goragol nd por Do zige lassenen Yrsoj ch ) . * — ö ⸗ ; . . . — von 6 . 6 einheitliG derege . no bon den zuge lassenen Erleichte ter ungen Prote 8 j iehrfacher A 1f derunk Zahl n in den 91 Fra ige, inwieweit ie 2 weite ö. ̃ J ie solutionen dazu be intrag t. Die wege n Sch 9 (Artite ! 5 des * btommens)! vir) 6 chland 1 ne ve ⸗ 2. 1 Mori Ki r 25st in rkin 9 sj 2 — 3 Ur 8 8ym ö j ö j — ' 1b 3 6. . ; hz ü y Artikel 2, 3 und 5 des Abkommens) wird Deutschland keinen Ge beamten richtigung der Prote . eststunden) e it preche n gung des 3. ke 9 ro n r e Vorlegung eines Gesetzentwurfs so. i Ghamloser,
1
brauch machen (zu vergl., oben 8. 3 den Artikeln 89, 883, 890 und 982 AÄbs. er bisherige Bech fel wir. zu Prüfen ist, im geltenden te ( 8 Abs. 2 des , alder en wünschen I 3 — en Rber das wirtschaft der unsittlichen e Die Porschrift des aur ele „5 Abs. 2 Satz 1 hat Bedeutung ins— rdnung. In den Artikel 85 ist die berei S. 39) erwähnte 9 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) auf die Wechselordnung verwiefen. T Abär und Erweiterung der Bestimmungen über Das Gute eines preußischen Amtsvorst besondere für die Fälle, in denen auf einem im Vertragsar . aus⸗ rift aufgenommen, daß auch bei me r Aufforderung der. Die deutsche Wechfelordnung enthält nach dief 3 nur g. Vor⸗ Ertrags er ns eren is der Binnenschiffer, insbesondere jn Lumpen gewickelt ohne jede Hilf gestellten Wechsel, der dort wegen eines V rstoßes gegen eine dem . Person zu einer wechselreckt tli nur Protest⸗ fa ft, d daß der Za ihlende nicht verpflichte 6 3 ; eit de ndo iber das ze e en, e. swesen. stände im Wohn un gsmwesen auf den
deutfchen Rechte unbekannte Formvorschrift als , n . urkunde erforderlich ist. Wegen Artikel 9= 1 des bisherigen Ge⸗ mente zu prüfen (Ggl. Artikel 36 Satz 5). Ueber gen, inwieweit , Deutschkonservativen beantragen: Blatt, die l h le Korrest . zeigenden mit der en Herrn Reichskanzler zu ersu chen noch vor in Aus. Volkszeitung“ ha 9 durch einen Gen 9 * 5 ö deutsche Bauernsöhne und Gu
wird, im Inland eine Annahmeerklärung oder ein setzes ist Artikel ichen. der Zahlende zu einer Prüfung der Identitä ö ;
worden ist. Sie hat ferner ö Folge, daz eine in Deu schlan S nach dem Wechsel berechtigten Person und Prüfung der Fähigkeit t gestellten allgemeinen Revision des Reichs stra⸗ sbuchs im ö 15 . 2 8e11* 61 1 .
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gegebene, Wechselbürgschaftserkl iltig bleibt, wenn die We sel⸗ . 89 96 des Vor eier en zu 1 Empfangnahme d ung berechtigt oder der⸗ fleichttage einen Gef etzentwurf . wle. durch welchen ein wirk sie, unter den Mädchen der polnischen Sachsengänger arge sicherung, die Unfallversicherung verbindlichkeit dessen, für den d 1 enn tge sich verpflic . 0 I . pflichtet ist, gehen die Ansichten auseinan e In der Literatur wird ,, z liche er Schutz gege den zunehmenden sittliche Verwüstungen anzurichten. n Arbeitern ist, bei getreten ist die interbliebenenversiche außerhalb des Gebiets der Vertragsstaaten eingegangen und er alt cri lber, an welchem Orte eir vielfach die Meinung vertreten, daß ie Zahlung an . andere als di rt, nh ö 6 dez . 13 . chts gesch fen nomme sofo Klage bestehenden Rechte zegen eines Formfehlers nichtig ist, dagege eck se ist und alle ; . einer i timmten Per wechselmäßig berechtigte Person nicht befreit, au * venn der Zahlende a,, . wi, ,,,. zegenũber arbeit? willigen Arbeitern zu erheben, und sie bekommen Deutschland s s ) di rschrift des ti⸗ e e., en. . ö len sind. . entsprechen is in gutem Glauben war, d daß dagegen die gutg ar 3 I n gan e v. f . ö nen, e, nn en, a w Streikposten recht. Einem Knecht wurde weger 3. Abf. sich daher der Wechselbürge in einem solchen uf Fassun 9 siäherigen Artikeln 1 und 14. Für die ar gehörig ausgewiesenen, aber zur Empfangnahme der n steben verb ,, . 363 ö zrau die Kuh entzogen. Als er deswe icht lernen ö ,, . Rte regie , y * , . . . digten Inhaber . B. einen Minde 6 rigen) ö it. Zur At . K ratz ig (Soz.): Die Konservativen müssen von allen der Guts besitzer einen Revolver vor. . I 3 . ö 5 J , er e g el ef. . . . Artikel 39 Abs. 3 Satz 1 iz derlenige, der bei Verfall Kit einen solchen Standpunkt gegenüber den nenn ne nnn, nn, n n nn,, ,. unter der lieberschtf Dritter Abschnitt. Schlußvor ke ; ; 7. w. dit wird, wenn ihm 1 uglist le e 2 r* 9 on Graefe getan hat; man kann hier fach , , n ö n Jal Bestimmungen über die Förm des Prfotestes und der üb ige ie Vorschriften des Kö 33 Mr 2 6 9 3 ; N m Satz 2 des Abs. 3 des birklich sagen: die Herren arbeiten für uns. Der Abg. von (Graefe . 464 , . ohn ,, , n 3 19 . 3 , , 3 . , . 563 Kö 1 6st ! 33 2 . 2 ö . 56 ö. 88 in e,. fügt, ö 31 ö. berpflicht te ĩ tritt das Ar beiterelend, die schlechten Wohnungt ver rhältnisse auf fehlenden 1004 mußte sie 40 Tage im lang . . . Wechsel vorzunehmenden Mandlung sowie über die Haftu e ers er ö für ö Hereicherung in⸗ r Reihe der Indossame nter⸗ m Lande: er iche sorialpolitifchen Gesüble in Ünternehmer« drein noch die 88 für die durch die Gefängnisha ent tandenzn den Verlust des echsels. e Art 3 und 1! s ge de chens er e,, Verbin Dlͤ el tsprech en chrifter . c ; en zu prüfen. d sichk . n die ser z ner. . 264 3 Vorgehen der Schichauer Werke. Man fosten bezahlen. Die Landarbeiter sind 9 ra dezu der be itung er Gru 2 , er,. 3 ec ü ! . ĩ t goknun J Ii ö igen , Artikel 83 der Wee Melordn ng. 2 =. n 5 dehnt ing Bezi j ng 3 ersch eidung 26 Wech se J ine eits in fte n ch dem Itreigendarm. Das w ürde in der Praxis sich so besitzer au geliefert Unter diesen Ve galnm! * in n am . mn en De 17 Il zam aller reg ; 29 ausdrücklich, die a0 der ze ei *r n ö es Lerlustes es e —. . ruchs we ö. genüb Indossanten ; die urch Urtit R 13 Des Schecke ar echtlichen Order rpapieren an de rse 3 zu ua en stalten/ wie . Fer Herst pon Reuter in Zabern getan hat. Wir mittleren Grundhesitzer, die keine Arbeite bekom 1 1. konne drend urchfüh rung der Krankenversicherung zu rege In Mya J ighere . ge l ng n bez le 5 — Wechsel 3 err ah It se n wurde, be eht keine Ver⸗ Und die fü — i i. Regeln auch bei Schecks els⸗ aben bis er 86. zesehen. daß es dort am sriedlichsten zugeht, wo die Grost 9 rundbesitzer sich solche aus zalizien un uß am k mi wirtjchaftlig e z 2. r ö , , , , , . . ö ür . 6 . . . e, . nach fehr eingehender, Er,; rechtlichen Srderpapieren fuͤr anwendbar zu erkkaͤrcn. Gendarm eh Die Ünternehmersekretäre vertraten bel der Er. lassen. „Auch die lange A st ganz ungeheuerlich. wi ermt! und fahl der Protesturkunde, über Zeit und . 8 Pro agung schon bei de ziger z des Jahres 1817 abgelehnt n b lenpersicherung die Ansicht, daß endlich Diess währt im Sommer vielfach v3n testes und sonstiger mit dem Wecksel vorzunehmender den (zu pergleichen Thöl, Protokoll der Leipziger Wechsel⸗Kon⸗ rr ung sder Frag e. 1 5 macht werden müsse. In ! im Winter von 4 Uhr früh bis 7 Uhr angeht, so war 4 auf der Konferenz darüber einig, de 5 cha serenz S. 203 ff., 257); ein praktisch⸗ is für die Ge währung Fortsetz: 1 der sozialen Gesetzgebung ĩ 9 i,
iede Möglichkeit
I, dem immer Entlassungen fast jed
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im ten Geistern verlassen sein, daß sie gerade
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ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt die Befugnis der Vertragsstaaten eines solchen Anspruchkt t sich inz chen nicht gezeigt. zur nation alen Gesetzgebung ergibt, weil die Haager elordnung „Nach geltendem Rechte verjahrt der icherungs
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ichn von einer Regelung abgesehen h