politik nur hierauf einstellen soll — ich sage: diese Forderung — wenigstens in dem Sinne, wie sie gewöhnlich gestellt und aus— gesprochen wird — vermag ich nicht anzuerkennen, ganz ebensowenig, wie dies irgend eine der anderen großen Zentralnotenbanken, insbesondere die Bank von England jemals anerkannt hat.
l rüber einmal ein ernstes Wort! Es ist höächste Zeit, diese Anschauung im Publikum revidiert witd. Gewiß die Reichsbank unserem Wittschaftsleben Kredit geben, und darum hat die Gesetzgebung ihr die Aufgabe gestellt, verfügbares Kapital nutzbar zu machen. Aber ihre Pflicht und ihr Recht hierzu ist begrenzt dutch das Maß des verfügbaren Kapitals. Die Reichs— bank ist nicht dazu da — und das möchte ich auch einmal offen und ehrlich aussprechen — ihre letzten Mittel auszuschütten, bloß weil unsere gesamte Wirtschaft sich im Uebermaß auf Kredit aufbaut, eder weil unsere Bankwelt und ganz ebenso andere mirtschaftliche Faktoren — denn peceatur intra muros et extra — sich, start selhst sich in ausreichendem Maße liquid zu halten und durch ange— messene Barreserven vorzusorgen, lediglich auf die Reichsbank ver— lassen, sich selbst in Krediten verausgaben und nun Ersatz für diese ausgegebenen Mittel bei der Reichsbank suchen, und gerade der Wunsch, nicht immer wieder unberechtigten und übermäßigen Krediten mit der Diskontschraube begegnen zu müssen, deren Anziehen natur⸗ gemäß Schuldige wie Unschuldige trifft, ist ja wesentlich mitbestim— mend gewesen für die von der Reichsbank eingeleitete Aktion, die auf eine Erhöhung ihrer Liquidität und ihrer Barreserven gerichtet ist. Wir brauchen — und darin stimme ich den Abgg. Dr. Mayer (Kauf— Beuren) und Keinath durchaus zu —, eine größere Liquidität unserer Volkswirtschaft und unserer Kreditorganisation, eine allerdings scho⸗ nende, aber konsequente Zurückdrängung ungesunder und übermäßiger Kredite. Diese Entwicklung ist bereits in erfreulichem Zuge, aber die Reichsbank darf dem nicht entgegenwirken dadurch, daß ihr Be—⸗ streben nur darauf gerichtet ist, ihren Diskont so tief zu setzen, wie es die augenblickliche Lage des Reichsbankstatus selbst vielleicht ge⸗ stattet. Wenn man von allen anderen Gesichtspunkten absieht, dann würde dies nicht lange vorhalten, und würde der Neigung, selbst liquide zu bleiben und keine Barreserven zu haben und sich lediglich auf die Reichsbank zu verlassen, nur Vorschub leisten. Die Reichs⸗ bank hat vielmehr verfügbares Kapital nur so weit, als sie noch ausreichende Reserven behält, um ihrer höchsten Aufgabe, der letzte Rückhalt unseres Wirtschaftslebens und die Stütze des privaten und Reichskredits in schweren Zeiten zu sein, seien sie wirtschaftlich, seien sie politisch ernst, jederzeit gerecht zu werden. Die Reserve muß ihr unter allen Umständen und zu allen Zeiten unbedingt erhalten bleiben. Die Reichsbank muß darauf gerüstet sein, daß ihr in solchen Zeiten nicht nur, Wechsel eingereicht werden, sondern daß auch starke Lom— hardansprüche und Schatzscheindiskontierungen an sie herantreten und starke Beträge von fremden Geldern ihr entzogen werden. Das alles vermehrt den Notenumlauf und entzieht das Metall, bringt ihr aber keine Notendeckung. Dieses Maß ihrer Aktionskraft wird deshalb begrenzt einerseits durch den Notenumlauf, anderseits durch die Noten— deckung, das heißt durch Metall und Wechsel. Metall plus Wechsel minus Notenumlauf ist derjenige Betrag, den die Reichsbank für diese drei Arten möglicher großer und außerordentlicher Ansprüche zur Verfügung hat. Nun war diese bankmäßige Reserve Ende 1969 und 1910 bis auf 130 und 220 Millionen, alfo bis auf ein Minimum gesunken. Hätten wir damals eine wirtschaftliche Krisis gehabt, die die Lombardansprüche wesentlich erhöht, die Abhebung der fremden Gelder wesentlich gesteigert hätte, oder hätten wir eine politisch un⸗ ruhige Zeit gehabt, die das Reich zu einer wesentlichen Erhöhung seiner Schatzscheineinrichtungen genötigt hätte, so hätte sich die Reichsbank diesen doch absolut notwendigen Bedarf versagen müssen. Das darf nicht geschehen, und deshalb muß diese Reserbe auf das Mehrfache jener seht geringen Spannung von 1969 und 1910 gebracht und darauf erhalten werden. Deshalb war es auch eine gebieterische Notwendigkeit, die die Reichsbank 1911 zu der viel verlästerten Maß⸗ nahme zwang, die Lombardgebühren an den Vierteljahresschlussen durch einen Zinsaufschlag von 10 Tagen zu verteuern; denn der ins Ungemessene gewachsene Lombard — er war bis an 466 Millionen herangewachsen — der überdies unsere Bankwelt verleitete, besonders spiz zu disponieren, statt eigene Reserben zu halten, mußte ab gebrochen werden, gerade um der Reichsbank die Aktionskraft zu erhalten. Das zweite Mittel, dieser Reserve ihre Aktionskraft zu sichern, ist wiederum die Steigerung des Goldbestandes, über dessen Notwendigkeit ja das Haus mit der Reichsbank durchaus einig ist. Und in derselben Richtung, hoffe ich, wird auch die Verbesserung der Liquidität unseres Wirtschaftslebens und unserer Kreditorganisation
wirken; sie ist bereits in erfreulichem Zuge, und ich vermute, daß ich Gelegenheit haben werde, auch über diesen Punkt noch in diesem hohen Hause gelegentlich zu sprechen. Meine Herren, die Lombardmaß nahme hat diese Verhältnisse bereits wesentlich gebessert, aber auch hier bleibt noch manches zu wünschen und zu erstreben übrig. Ultimo Dezember 1913 war diese Reserve mitten im Frieden und bei sinken— der Konjunktur bereits wieder unter 400 Millionen gesunken, bloß weil wir — in der Hauptsache wegen des noch ausstehenden Wehr— beitrags — genötigt waren, ein paar hundert Millionen Schatzscheine zu übernehmen. Diese Gesichtspunkte werden vielfach völlig über— sehen. Und gerade die Rücksicht auf diese höchste Pflicht der Reichs— bank, ch selbst stark zu halten — für alle Fälle und Verhältnisse! — habe ich in all din Kritiken, die die Reichsbank wegen ihrer Diskont— politik über sich hat ergehen lassen müssen und in denen das Direk— lorium der Reichsbank so ungefähr wie eine Vervielfältigung der Person des Dr,. Eisenbart hingestellt wurde, vollständig vermißt. Es ist wahrlich nicht Rückichtslosigkeit gegen unser Wirtschaftsleben, nicht einseitiges und verständnisloses Starren auf irgend eine Theorie, nicht übertriebener Goldhunger oder gar übertriebener Einfluß der Großbanken im Zentralausschuß, der die Reichsbank regiert oder regieren soll, sondern es ist ehrliches und wohlwollendes Verstehen
wollen und Verständnis für unser Wirtschaftsleben, aber zugleich auch
Rücksicht auf seine Gesunderhaltung und auf die unerläßliche Stärkung der Reichsbank. Denn die Gesunderhaltung und die Liquid⸗ haltung unseres Wirtschaftslebens, unseres Kreditwesens und unserer Kreditorganisation ist doch schließlich das Fundament unserer wirt— schaftlichen Stellung in der Welt, und die Stärkung der Reichsbank ist das Mittel, damit sie werde und bleibe der letzte, aber auch der unverrückbare feste Rückhalt in wirtschaftlich oder politisch ernster Zeit.
Abg. Wer ner⸗Gießen (wirtsch. Vag.): Wir halten eine aus— giebige Mittelstandspolitik im Interesse des Staatsganzen für not⸗ wendig. Es ist keine Frage, daß das jüdische Kapital das Handwerk aufzusaugen bestrebt ist. Das gilt auch vom Baugewerbe. In einem Falle wurden 102 Baugesuche eingereicht, und nicht weniger als 72 Unternehmer wurden zahlungsunfähig. Der Mittelstand muß gegen die Ramschbasare und Abzahlungsgeschäfte geschützt werden. Es kann nicht besser werden, wenn nicht der schon bestehende Be— fähigungsnachweis ausgedehnt wird. Den kleinen haben wir schon, und der große ist auf dem Marsche. Notwendig ist auch ein Schutz der kleinen Müller; leider hat auf diesem Gebiete der Reichstag ver— sagt. Es gilt, die 40 9000 Kleinmüller durch eine starke Umsatzsteuer der Großmühlen zu schützen. Die Regierung hat sich leider jüdischen Einflüssen auf legislativem Wege nicht verschlossen. Der Juden— paragraph in dem neuen Sonntagsruhegesetz ist nichts weiter als ein Ausnahmegesetz gegen die christlich⸗deutschen Gewerbetreibenden. Dieser Sonderparagraph ist der Regierung von den Juden abgerungen wor— den. Auf einer jüdischen Versammlung ist von einem Rechtsanwalt offen ausgesprochen worden, der christliche Staat müsse beseitigt wer⸗ den. Die Regierung scheint nichts zu tun, um den jüdischen Einfluß einzudämmen. Das „Berliner Tageblatt“ hatte im vorigen Jahre das Aergste geleistet, um das deutsch⸗christliche Bürgertum herunterzuziehen; es ist lediglich darauf aus, Verwirrung in die Kreise der Bevölkerung zu tragen. Das Wolffsche Telegraphenbureau hat mit der Agence Havas in Paris, mit der Agenzia Stefani in Rom, mit dem Bureau Reuter in London und mit der Associated Preß in New Jork einen Ring zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung geschlossen. Der Hauptaktionär des Wolffschen Telegraphenbureaus ist von Bleich— röder, und es wurde seinerzeit im „Roland von Berlin“ festgestellt, daß alle wichtigen Amtsdepeschen zunächst diesem Bankhause vor— belegt werden, und die Regierung hat bisher auf diese ganz ungeheuer—
liche Behauptung geschwiegen. Eine Reform aller dieser Verhältnisse ist notwendig; mit ihren alten Feuersteingewehren kann die Regierung auch gegen die verheetende Wirkung der Mosse⸗Ullstein⸗Presse nichts ausrichten. Das Geschäftsleben wird in ungünstiger Weise beeinflußt durch die hauptsächlich von jüdischen Geschäften beranstalteten „Aus— nahmetage!. Die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind ja an sich sehr scharf; aber in der ie. werden Aus⸗ derkäufe, weiße Sonn Inventurtage usw. trotz dieser scharfen Be— stimmungen von jüdischen Firmen immer und immer wieder deran⸗ staltet. Das Gesetz wird einfach auf diese Weise umgangen, und die Behörden kümmern sich nicht darum. Ein weiterer Mangel des Gesetzes ist, daß es das Zugabewesen nicht trifft, daß diefer Unfug nicht dadurch verboten wird. Es werden in diesen Geschäften Nahrungs— mittel oder Gutscheine gegeben; eine andere Form dieses Unfugs sind die Geschenktage, wo die Kunden z. B. einen ganzen, auf schlechtem Papier gedruckten Roman oder Photographiebons oder auch die An— weisung auf eine freie Reise nach Brüssel usw. erhalten. Erfreulicher— weise liegt dem Reichstage ein Antrag vor, der das Einschreiten gegen diesen Unfug fordert. Schwindel sind meistens auch die Schönhents— mittel, die in den Zeitungen empfohlen werden; diese Anzeigen sollten aus den Blättern verschwinden, denn es wird dadurch nur dem Publikum das Geld aus der Tasche gezogen. Das Warenhaus ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zu dem Gemischtwarenhaus der kleinen Städte. Das Warenhaus kann auch nicht billiger verkaufen als der Spezialist; in der Rheinprovinz arbeiten die Warenhäuser von Tietz samtlich mit 40 „z Aufschlag. Mit den 95⸗, 87⸗, 39⸗Pfennigtagen wird dem Publikum auch bloß blauer Dunst vorgemacht; kurz, man kann das Warenhaus als die konzentrierteste Form des unlauteren Wettbewerbs betrachten. Einige Waren werden als Lockmittel billig verkauft, damit an den anderen um so mehr verdient werden kann. Im Oktober 1913 wurde festgestellt, daß das Warenhaus Friedländer in Waldenburg Kakao zu den verschiedensten Preisen verkaufte, der durchweg die gleiche Sorte war. Ein anderes Warenhaus verkaufte eine Füllfeder mit „14 karätiger“ Goldfeder für 95 ; bei der Untersuchung ergab sich, daß das Gold in Wahrheit „14karätiges“ Messing war. Ein jüdisches Warenhaus, Wolf Wertheim, stellte in seinen Räumen einen großen
Weihnachtsbaum auf, und ließ dazu die Glocken ertönen usw. Zuruf bei den Sozialdemokraten. Sie scheinen zu diesen Kreisen bessere Beziehungen zu haben als ich. Auch die Buchhändler, namentlich die Sortimenter, werden durch die Konkurrenz der Warenhäuser immer mehr geschädigt. Ein Berliner Warenhaus hat sogar versucht, die gesamte Berliner Fleischversorgung in seinen Dienst zu stellen. Da die Produzenten zu Schundpreisen liefern müssen, so leiden die Arbeiter auch darunter. Viele kleine Geschäfte werden ruiniert. Und der Staat hat doch gerade ein Interesse an der Erhaltung der selbständigen Elemente. Ein Pariser Haus rühmt sich, der Lieferant deutscher Fürsten zu sein. Es sollte doch ein nobile officium der deutschen Fürsten sein, nicht die französischen Kaufleute zu unterstützen, wo man gerade jetzt in Frankreich zum Boykott deutscher Waren schreitet. Der deutsche Mittelstand wird es nicht verstehen, daß ein Warenhausbe— sitzer jetzt einen hohen Orden bekam und sogar Fürsten ihre Weih⸗ nachtseinkäufe in jüdischen Warenhäusern machen. Wir stehen auf dem Boden der jetzigen Wirtschaftsordnung. Nur müssen auch die landwirtschaftlichen Zweige geschützt werden, die, wie die Gärtnerei, bis jetzt vernachlässigt worden sind. Die Nationalliberalen wollen dasselbe. Deshalb darf in Zukunft kein Ngtionalliberaler einem Frei⸗ händler seine Stimme geben. Der Abg. Gothein sollte bei dem Abg. Korell in die Lehre gehen, der als Fortschrittsmann durch das Studium des Lebens zum Schutzzöllner geworden ist und den Bauern höhere Zölle verspricht, als wir jetzt haben. Von den Beamtenkonsumpereinen meint der fortschrittliche Abg. Delius, daß sie vielfach nicht einmal pon finanziellem Vorteil für die Beamten sind. Die Waren sind viel— fach schlechter und teuerer als in den Spezialgeschäften, und ein mini— maler Gewinn habe nicht den Wert, daß man Erbitterung unter die Erwerbstreibenden tragen kann. Verboten sollte auf jeden Fall sein, daß die Konsumvereing auch an Nichtmitglieder verkaufen. Die Arbeiterkonsumpereine sind Waffen im Klassenkampf. Ihre Haupt⸗ gefahr für den Mittelstand liegt auch darin, daß sie immer mehr zur eigenen Produktion übergehen. Die Sozialdemokratie hat für den erwerbenden Mittelstand nur den Rat, wenn er nicht mehr existieren kann, auch Arbeiter zu werden. Wir verlangen eine energische plan volle Mittelstandspolitik.
Abg. Heine (Soz.): Wir haben eine Resolution vorgelegt, die einen Gesetzentwurf zur völligen Beseitigung aller das Koali— tions recht noch einschränkenden Vorschriften in Reichs- und Landes— gesetzen fordert. Das macht der erwachende reaktionäre Uebermut not— wendig. Das Koalitionsrecht ist den Herren verhaßt, weil es eir Ausfluß des selbständigen Geistes der Arbeiterklasse ist. Die Herren— menschen vom Schlage derer, wie sie sich jetzt in Preußen groß tun, ertragen es nicht, daß das Volk selbständig seine Angelegenheiten in die Hände nehmen will. In Gott gewollter Abhängigkeit soll der Arbeitnehmer so wählen wie der Arbeitgeber und höchstens nur bitten. Alles andere ist Untergraben der Ordnung und des Staatswesens. Es kommt ein bewußter volksfeindlicher Trieb zum Durchbruch. Es ist Mode, über die Auswüchse des Koalitionsrechts zu zetern, und die übrige bürgerliche Gesellschaft folgt sofort gehorsam nach. Es ist ein Zustand, den man in der Medizin als zirkulären bezeichnet. Eines Tages fängt eine Geisteskrankheit an und breitet sich immer weiter aus. Eines Tages kommt die Krise, und die Besserung tritt dann ein, bis dann schließlich die Geschichte wieder von vorn anfängt. haben wir in der Frage des Zuchthausgesetzes gesehen. Jemand auf dem Starenberge eine Rede. Alles schüttelt den Kopf und wei nicht, was geschehen ist. Der alte treue Pastor von Bodelschwimh hatte dem Betreffenden nur erzählt, ein Neubau sei bei ihm nicht fertig ge— worden, weil die Maurer gestreikt haben. Der Reichstag warf das Gesetz in den Papierkorb, und 14 Jahre lang war auf einmal Ruhe. Jetzt beginnt wieder die alte Geschichte. Ich meine, daß die Sache wieder so verlaufen wird, wenn der Reichstag ruhig Blut behält und die Sache wieder dahin befördert, wo sie hingehört, in den Papier— korb. Dann werden wir wieder 14 Jahre Ruhe haben. Daß Gewalt— taten bei Streiks vorkommen, bestreite ich nicht. Das bedauern meine Parteigenossen; ihnen ist nichts lieber, als wenn Lohnkämpfe ohne derartige Exzesse verlaufen. Aber auch bei jeder Kirchweih kommen Schlägereien vor, ohne daß man gleich deren Abschaffung verlangt. Die Herren von der Rechten müßten dann auch den Schnapsgenuß ver— bieten, weil es einmal in einem Wirtshause zu Raufereien gekom! ist. Der größte Teil aller Vorkommnisse besteht nur aus wenigen derben Worten, und man sollte doch diesen gegenüber den Standpunkt der sogenannten „guten Kinderstube“ nicht zu sehr zur Geltung bringen. Ich wünschte ja, daß auch diese derben, manchmal rohen Worte ver— schwänden, das ist aber die Sache einer höheren Bildung des Volkes und kann nur erreicht werden, wenn für die Volksschule mehr getan wird. Wenn auf dem Kasernenhofe Unteroffiziere oder Leutnants zu schimpfen anfangen wie die Rohrspatzen, dann hat man gar nichts dagegen, dann ist das die „frische Jugendlichkeit“', die „lebendige Volks⸗ seele ; warum also diese Empfindlichkeit gegen die Arbeiter? Jeder Streik beginnt mit den Warnungen und Mahnungen der Streikleiter und der Spitzen der Organisalionen, es nicht zu Ausschreitungen kommen zu lassen; sie wissen ganz genau den moralischen Wert der öffentlichen Meinung über sie zu schätzen. Die Streikgeschichte be— weist, daß an den Ausschreitungen die wirklichen Mitglieder der Or ganisation nur in ganz verschwindender Zahl beteiligt zu sein pflegen;
es sind meist radaulustige Elemente, die sich gern gehn lassen, die bei
solchen Streiks zu Gewaltmitteln greifen. Die Zahl und die Schwere der Exzesse bei Lohnkämpfen ist überdies in fortdauernder Abnahme be griffen. Das ist die einfache Form von dem inzwischen erfolgten Er starken der Organisationen. Volksbildung und Organisation sind die einzigen Mittel, Exzesse bei Streiks zu verhüten; mit Strafgesetzen wird gar nichts erreicht. Alles das, was die Organisation erschwert und die Leitung bei Streiks lahm legt, fördert die Neigung zu Erzessen. Hier kommt namentlich die parteiische Stellungnahme der Bebsrden in Betracht. Fast ausnahmslos stellen sich die Behörden auf die Seite der Unternehmer und unterstützen sie, vielfach in völlig ungesetzsicher Weise. Das steht für jeden fest, der Augen hat zu sehen und zu hören. Zu den Gewaltakten in Moabit bei dem Streik in der Kohlenfirma
Kupfer wäre es ohne das über alle Maßen ungeschickte und provoka⸗ torische Eingreifen der Polizei nicht gekommen. (Vizepräside nt Dope ersucht den Redner, eine generelle Kritik an der Polizei nicht zu üben. Dasselbe Solidaritätsgefühl, das man bei den Weamten und Offizieren so schön findet, soll man auch bei den Arbeitern als be— rechtigt gelten lassen. Gewiß sind auch die Streikbrecher Leute, die aus Not handeln, aber hat es je als Entschuldigung gegolten, wenn der einzelne gegen die Pflicht der Stunde gefehlt hat? Welch schwere Strafe trifft die kleinen Beamten, die sich aus Not der Unterschlagung oder dergleichen schuldig gemacht haben? Ihre Existenz wird damit vernichtet. Der Streikbrecher trägt für die Stärkung der Organi⸗ sation nichts bei. Bricht der Streik aus, so füllt er sich die Tasche, und er genießt nachher auch den durch die Entbehrung der anderen erkämpften Lohn. Seit einer Reihe von Jahren gibt es Streikbrecher aus Beruf, die berüchtigte „Hintzegarde!! Wie dies Gesindel in Moabit gewütet hat, dafür habe ich hier ein Beispiel mitgebracht. (Der Renner zeigt einen langen, an beiden Enden mit schwerem eisernen Gewicht versehenen Gummischlauch vor, den er auf den Tisch des Hauses niederlegen läßt.. Mit dieser barbarischen Waffe schlug dieses Pack in Gegenwart der Polizisten auf die Streikenden los. Wenn einer seine schwere Wunde hatte, dann fagte der Polizist: Nun ist es genug. Das ist ein Lumpengesindel. Es ist der Schütz⸗ ling der Herren, die es brauchen, und leider auch der Justiz. In einem anderen Falle schossen die Leute und warfen Eisenstücke unter das unbeteiligte Publikum. Das sind die wahrhaft nützlichen und staatserhaltenden Elemente, wie sie hier im Hause von Ihnen be— zeichnet wurden. Es ist sehr schlimm, daß den Streikbrechern der Gebrauch der Schießwaffe gestattet wird. Ein Streikbrecher wurde zwar verhaftet, aber sofort aus der Haft entlassen, weil er lügnerisch behauptete, er sei in der Notwehr gewesen. Später, als sich das als Lüge herausstellte, war der Kerl längst über der Grenze und ward nicht mehr gesehen. Wirkliche Exzesse kommen bei Streiks vor, aber in sehr verschwindender Zahl, und dagegen reichen die Straf— esetze vollkommen aus. Das Strafgesetzbuch kennt Gefängnisstrafen ei bloßer Beleidigung bis zu einem Jahre, bei einfacher Körper“ perletzung bis zu drei Jahren. Die Nötigung wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft; die bloße woͤctliche Bedrohung mit 6 Monaten, die Strafen wegen Erpressung haben schon oft den Gegenstand der Beschwerden gebildet. Was wird nicht alles als Er— pressung in Streiksachen angesehen. Ein Polier, der einen Arbeiter zuredete, des lieben Friedens willen, dem Verbande betzu⸗ treten, wurde wegen Beihilfe zur Erpressung mit einem Monat Gefängnis bestraft. Der Gesetzgeber hat offenbar nur an die eu rlofe Erpressung eines Vermögensvorfeils gedacht. Seit dem ersten Mißbrauch dieser Gesetzesbestimmung sind 560 Jahre verflossen, ohne daß dem Usbelstande abgeholfen wurde. Dagegen wendet sich unfser Antrag. Er will zum Ausdruck bringen, daß unter der Absicht der Be— schaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils nur die Absicht zu veistehen ist, sich oder einem Dritten einen dem Recht zuwider“ laufenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Es ist ferner zum Ausdruck zu bringen, daß die Ankündigung der Arbeitsniederlegung keine Drohung im Sinne des Gesetzes darstellt. Eine Verschärfung der Strafen ist gar nicht nölig. Wollen die Herren etwa ein Aus nahmegesetz zugunsten der Streikbrecher einbringen? Ich weiß ja, was die Scharfmacher wollen, sie wollen die Entrechtung“ der um bessere Lohnverthältnisse ringenden Arbeiter. Wenn sie das offen sagten, dann würden sie damit abfallen. Statt dessen sagen sie, sie wollten die armen hilflosen Leute, die sich nicht selbst schüßen können, durch harte Strafen schützen. Das ist ein Schwindel. Die O fentlichkeit muß ausdrücklich bor dem neuen in Aussicht stehenden Strafgesetzbuch gewarnt werden. Dieses ist eine Gefahr für die staatsbürgerlichen Rechte und für das Koalitionsrecht der Arbeiter. Es enthält ja manches gute, aber es kann kommen, wie beim Vereinegesetz, wo einige Vorteile durch eine Menge von Nachteilen aufgewogen wurden. Ein Ausnahmegesetz bleibt ein Ausnahmegesetz, auch wenn es in ein allgemei es Gesetz hineinkommt. Notwendig ist ferner die Aufhebung des s 153 der Gewerbeordnung; es ist eine beständige Bedrohung des Sireik echts. Ein Gewerkschafisbeamter wurde zu pier Monaten Gefängnis ver⸗ urteilt, der einem Arbeiter hatte gütlich zureden wollen, an einem Streik teilzunehmen und der dessen Frau auf die Worte: Ein Hund, der meinen Mann einen Str ikbrecher nennt, erwiderte: „ja, er ist auch einer“ Die Resolution des Grafen Wenarp will unter anderem das Streik— posten stehen verbieten. Das Streikpostenstehen ist für den streikenden Arbeiter unentbehrlich, ohne dieses ist kein Streik durchzuführen, dieses friedliche und gesetzliche Werben zur Teilnahme an einem Streik müssen wir behaupten als ein Recht der Arbeiter, und wer es ihnen streitig machen will, der ist ein Feind der Arbeiter. Gerade beim Streifpostenstehen greift nun die Poltzei fofort ein. Ein national— liberaler Abgeordneter, der Richter ist, der Landgerichisdirektor Nöchling, hat die Ausbildung besonderer Polizeibeamten für die Streikbewegung gefordert. Oft, genug ist festgestellt worden, daß die Poltieibeamten keine Spur von Siörung des Gffent? lichen Verkehrs usw. entdeckt hatten, dann aber von ihren Vor? gesetzten dahin instruiert wurden: „Ihr habt das Streikposten⸗ stehen zu verbieten“; erst da wurden die Beamten fo helle, daß si⸗ den Posten, auch wenn sie sich noch so gesetzlich und ruhig benahmen, das Stehen verboten und sie eventuell arretierten. Die Gerichts haben das dann approbiert: Die Kapitulation der Rechtsprechung vor dem Schutzmannt helm! Man will das Streispostenstehen verbieten, weil, man das Streiken verbindern will. Der Appell an das Ehr⸗ gefühl des Arbeiters muß aber erlaubt sein; das Untert rücken des Streikpostenstehens ist also nichts als eine Parteinahme im Lobn— kampf zugunsten des Kapitals. Dazu tritt das widerrechtliche Vor⸗ geben gegen die Streikenden unter der Firma der unerlaubten Dand⸗ lungen. Hier will man auch den 8 31 B. G. B. gegen Streikende in Bewegung setzen, d. h. die Unternehmer möchten den Gewerk schaften die Rechtsfähigkeit versagen, wenn sie einen Nutzen, ibnen aber auferlegen, wenn sie einen Schaden davon haben. Das ist doch ein Ausnahmegesetz schlimmster Art; die Gewerkschaft würde nicht klagen, wohl aber verklagt werden können. In der Zivil⸗ prozeßordnung beseht allerdings schon ein ähnliches Ausnahmegesetz gegen die Koalitionen. Auch mit dem Begriff der „‚Unsiitlichkein? wird in der Rechtsprechung seltsam verfahren. Ein Arbeitgeber, der das Koalitionsrecht seiner Arbeiter aus reiner Wlllkür vernichtet, handelt nicht unsittlich; eine Arbeiterschaft, die sich dagegen zur Wehre setzt, handelt aber unsittlich. Das ist unverfälschte Klassenjustiz! Die Koalitionen der Arbeitgeber werden in jeder Beziehung bevorzugt, sie dürfen sich die schlimmsten Uebergriffe erlauben, ohne“ daß bei ihnen von Terrorismus geredet wird. Es handelt sich dabet längst nicht mehr bloß um Arbeiter, sondern auch um höhere Angestellte, siehe Technikerverband. Bankbeamtenvereine usw. Die Arbeiter werden von den Unternehmern nicht nur aus ihren Organisalsonen heraus, sondern auch in die „gelben“ Vereinigungen hinemgezwungen, indem ihnen sofort der Beitrag dafür vom Lohn abgezogen wird, ein Ver⸗ fahrn, das bei den Arbeitern unweigerlich als Eipressung bestraft werden würde. Das Legalitätsprinzip, der Anklagezwang steht bei uns eben nur noch auf dem Papier; wenn es sich um Arbeitgeber handelt, denkt kein Staatsanwalt an Strafverfolgung. Ungeniert bedient fich das Unternehmertum in Tausenden und aber Tausenden von Fällen der Verrufserklärung. So hat unser Kollege, der Ang. König, als Feilenhauer in Remsche'd landflächtig werden müssen; aber der Ukas der Arbeitgeber ist ihm sehr gut bekommen, er hat ihn schließlich hier auf den Ehrenplatz eines Volksbertreters geführt. ie berüchtigten schwarzen Listen werden, wie in einem Prozeß fest— auch auf die braven Schäfchen, die Streikbrecher, an— sie bei dem Werk bleiben, und nicht wo anders be— Dieser allgemeine Brauch ist geradezu diabolisch, Lendenz zur Versklavung. Reverse, die die Arbeiter zum itritt in Srganisationen zwingen, wie die Arbeitgeber wünschen, sind rechtlich null und nichtig. Geradezu ekelhaft ift wenn die Religion zu geschäftlichen Zwecken mißbraucht wird. Eine R e
— 3 ö
stellt, woll
1 . er Enzyklika
v äaor
steht allerdings Koalitionsrecht hat. 16 n. tees! ö Recht eines jeden Staatsbürgers und kann durch keine Willkür aus g.
wenn . 260 4 Reichskanzler hat sich neulich theoretisch über das Koalitionsrecht ge⸗
aäͤußert.
rung sollte
arbeierberband auszutreten und sich den Sireikbrechern anzuschließen. Tas ist der Gipfel der Heuchelei. Gegen Arbeitgeber wird 8 153 (é. D. nicht angewendet, auch nicht gegen einen Oberst. Diese sind icht bewußt der Rechtswidrigkeit ihrer Handlungen. Wird ein nal ein Arbeitgeber wirklich verurteilt, so ist die Strafe unglaublich zering, und wird noch dazu in Geldstrafe umgewandelt. Brentano bare por zwanzig Jahren ganz recht, wenn er sagte: „Die Arbeiter ben zwar das Koalitionsrecht, aber wenn sie es anwenden, werden bestraft. Daß eine Erweiterung der Strafen sinnlos wäre, auch der Abg. Bassermann 1889 anerkannt. Die Recht⸗ prechung gegen die Arbeiter ist immer einseitiger, immer rücksichts⸗ wfer geworden, namentlich seitdem das schnöde Gebrüll durch ine gewisse Presse, geht, daß die Strafen zu niedrig seien. icht eine weitere Einschrankung, sondern eine weitere Sicherung des Koalitionsrechts verlangen wir,. Am 19. Dezember 1912 meinte der Staatssekretär, daß es, eigentlich gar kein Koalitionsrecht gebe. Es in keinem Gesetz, daß der deutsche Arbeiter das Das versteht sich doch aber von selbst, es ist das
sich
— 2 0 1
—
— — — *
*
2
der Welt geschafft werden. Wenn das der Staatssetretär tun will, dann ist, das Verlangen unsitttlich, weil es ohne Rechtskraft ist. Äber nicht nur die Arbeiter, sondern auch die Staarsarbeiter und Beamten müssen das Koalitionsrecht haben. Man braucht sich vor feinem Stieik, der den Staat in Gefahr bringen kann, zu fürchten, man die Staatsarbeiter und Beamten zufriedenssellt. Der
Solche allgemeinen Redensarten macht man aber nur, wenn man etwas Bestimmtes, das der Kritik standhält, nicht zu sagen weiß. Gewiß sind die Koalitionen geschlossen, um sich gelegentlich
( gegen den. Arbeitgeber zu kehren; aber wenn er den Arbeitern gibt, was ihnen zukommt, dann brauchen diese von der Macht ihrer Koalitionen keinen Gebrauch zu machen. ie uerst ja immer eine friedliche Verständigung herbetzuführen. Die
Die Koalitionen suchen
Kenkurtenz der verschiedenen Organisatsonen ist ein nutzleser Kräfteperbrauch. Der Kampf gegen die Zulassung der gelben Arbeiter ist eine Lebensfrage für Arbeitgeber und Arbeitnebmer.
Die Arbeiter folgen einem Gebot der Sicherbeit und Reinlichkeit,
Die Organi⸗
wenn sie sich gegen unerwünschte Kameraden wenden. Hin als sie
sation beschränkt nur insofern die individuelle Freiheit,
den Arbeitern verbietet, ich zu Hungerlöbnen zu vperdingen. Der Reichskanzler bat sich Sorge um die Zukunft gemacht, wenn mächtige 8 2. 1
sollte sich lieber um die Gegenwart bekümmern.
beherrschen. Er Denn ein demo⸗
Otganifationen? einmal den Staat
etzge hung
4 Da
A — 1
zu sorgen. Zuerst muß die Parteilichkeit zugunsten eines chtigen Unternehmertums abgeschafft werden. Aber die Arbeiter, Haut für den Staat zu Markte tragen müssen, werden, wenn Recht verlangen, als Aufwiegler und Reichsfeinde bezeichnet. wird die Kraft unseres Volkes zugrunde gerichtet. Wer es int mit dem deutschen Volke, mit seiner Macht, Ehre und
tur, der sorge für ein starkes Koalitionsrecht. .
Nach 6 Uhr wird ein Vertagungsantrag an— genommen.
Der Präsident schlägt vor, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, Freitag, Mittags 12 Uhr, zu setzen: Kleine Anfragen, die Interpellationen über Zabern und das Straßburger Urteil, und dann den Antrag Ablaß und den Antrag Delsor.
Zur Geschäftsordnung bemerkt der
Abg. Graf We st arp (dkons.): Ich bitte, die beiden letzten Punkte
er Tagesordnung abzusetzen. Als die Anfragen zugelassen wurden und ickzeitig das erweiterte Interpellationsrecht, da wurde erklärt, daß nmittelbar an Interpellationen nur Anträge gestellt werden soll ten, ausdrücken, daß das Haus mit der Behandlung der den Gegenstand znterpellation betreffenden Fragen seitens der Regierung einver den oder nicht einverstanden ist. Es wurde damals ausdrücklich klärt von fast sämtlichen Parteien, daß nicht beabsichtigt sei, das lewellationsrecht so auszubauen, daß auch andere sachliche Anträge r Verhandlung gelangen können. Tas war auch maßgebend für Zustimmung der Staatsregierung. Ich gebe ohne weiteres zu, daß, formell betrachtet, hier gegen die betreffenden Vorschriften der ääftsordnung nicht verstoßen wird, wenn ähnliche Anträge an elben Tage auf die Tagesordnung gesetzt werden. Politisch be⸗ chtet, kommt es jedoch auf dasselbe heraus, wenn sachliche Anträge, eschließlich dasselbe behandeln wie die Interpellationen, unmittel⸗ r im Anschluß daran am selben Tage auf die Tagesordnung gesetzt en. Aus grundsätzlichen Bedenken können wir uns dem Vor—
ö. y8 H
cchlage des Präsidenten nicht anschließen und bitten um Absetzung der
beiden Punkte. Abg. Haase⸗Königsberg (Soz.): Der Vorredner hat selbst an— nt, daß gegen den Vorschlag des Präsidenten auf Grund der Ge⸗ ftsordnung formelle Bedenken nicht erhoben werden können. Es zt sich, ob der Vorschlag des Präsidenten zweckmäßig ist. Das ist Es ergibt sich von selbst, daß Anträge, die sachlich im Zu— nhang mit einer anderen Materie stehen, besser sofort als später iuse unterbreitet werden. Außerdem handelt es sich ja hier um nen neuen Punkt der Tagesordnung, und die Interpellationen sind ja Ther endgültig erledigt. Beide stehen also nicht im organischen
( Jusammenhang.
Abg. Gröber Gentr.): Der Abg. Graf Westarp geht von einer tigen Voraussetzung aus. Es ist damals beschlossen worden, daß bei Hesprechung der Interpellationen ein Antrag auf Mißbilligung lässig sein soll. Die Anträge, die außer den Interpellationen auf die
esordnung für morgen kommen sollen, sind formell gänzlich von
n unabhängig. Gewiß behandeln die Anträge dieselbe Matexie,
der bei der Besprechung der Interpellationen die Rede sein wird
Form und Ziel der Debatte sind andere als bei den Inter—
itionen. Uebrigens ist schon 1385 in einem Falle ebenso verfahren orden. Das Haus ist ja Herr über seine Tagesordnung; es handelt ür zweckmäßig, wenn es nach dem Vorschlage des Präsidenten verfährt.
Abg. Bassermann (nl): Die Intenpellation beschäftigt
it dem Vorgange in Zabern kritisch und retrospektiv. Die in
Tagen aufgeworfene Frage, ob die Besprechung der Inter— on mit der Beratung der beiden Anträge zu verbinden sei, ver⸗ z aber die Beratung der Anträge nach den Interpellationen ft und seit den Zolltarifkämpfen von 1902 auch die Mehrheit des Reichstags. Diese ging dahin, daß sie
d hat, Initiativanträge an jedem beliebigen Tage zu
Abg. Graf We st arp (dkons.): Gegen das letztere habe ich nichts nsewendet. Ich bleibe dabei, daß die Einschränkungen gegen den elleren Ausbau des Interpellationsrechts nicht bloß formell, sondern uch materiell eingehalten werden sollen. Dem würde die für morgen orgeschlagene Tagesordnung nicht entsprechen. Wir haben es für nere Pflicht gehalten, gegen diesen weiteren Ausbau des Inter—
kellationsrechts bei dieser Gelegenheit Einspruch zu erheben.
Abg. Dove ffortschr. Volksp.): Es bestehen nicht nur keine imellen, sondern auch keine materiellen Hindernisse für das vor— zeschlagene Verfahren. Die Interpellationen könnten ja zurück— zogen werden, und es würde auch dann nichts entgegenstehen, die An
nage zu beraten.
Abg. Haase (Soz.): Wenn die Intenpellationsbesprechung ab— geschlossen ist, hat der gilt das unzweifelhafte Recht, über seine reitere Tagesordnung selbst zu bestimmen.
Abg. Dr. Spahn Gentr): Im Jahre 1885 hat tatsächlich er Reichstag unmittelbar nach der Erledigung der Besprechung einer mterpellation einen denselben Gegenstand behandelnden Antrag des entrums verhandelt und niemand hat daran Anstoß genommen.
18
397. 1(hen 1 pe U Dl
Ges
leicht erst vier Wochen später lassen.
Abg. Graf West arp. (dkons): Diese Zweckmäßigkeitsaus— führungen können mich nicht überzeugen. Daß die Meehrhen uns über⸗ stimmen kann, hindert mich nicht, meinen Standpunkt festzuhalten.
Der Antrag Graf Westarp auf Absetzung der beiden Anträge wird gegen die Stimmen der Rechten unter großer Heiterkeit der Mehrheit abgelehnt; es bleibt beim Vorschlage des Präsidenten.
Schluß 612 Uhr.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 9. Sitzung vom 22. Januar 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung, und zwar die Be— sprechung der dauernden Aus gaben fort.
Die Ausgaben für die Tierärztlichen Hoch⸗ schulen und das Veterinärwesen, insgesamt 6 609 825 M, beantragt die Budgetkommission unverändert zu bewilligen.
Abg. Dr. Varenhorst (freikons): Die Frage des in der Schweiz erworbenen Titels eines Dr. med. vet. ist in der Koinmission, sehr ausführlich behandelt worden. Es handelt fich bier hauptsächlich um Herren, die in den Jahren 1902 bis 1916 in Zürich oder Bern promoviert haben. Jetzt haben ja unsere Tier⸗ ärztlichen Hochschulen das Promotiongrecht erhalten Nach einer
Verordnung von 1897 ist bei Führung eines ausländischen Doktor— titels die Genehmigung des Kultus ministers einzuholen. Bei Herren
4
der philosophischen Fakultät ist sie auch meist gestattet worden. Nur den Tierärzten hat man es verweigert. Diese Weigerung ist jetzt nicht mehr am Platze, da es sich ja einerseits nur um eine kleine Anzahl von Herren handelt und andrerseits eine Anzahl dieser Dissertationen von großem wissenschaftlichen Werte ist. Der Landwirtschaftsminister möge in dieser Beziehung auf den Kultusminister seinen Einfluß geltend machen.
Abg. Dr. Arning (nl. : Diesem letzten Wunsche kann ich mich nur anschließen. Notwendig ist für Hannover die Schaffung einer Professur für Tierarzneikunde. Dann muß aber auch möglichst bald mit dem Bau des Instituts für Tierzucht begonnen werden, für den ja die Mittel schon bewilligt sind.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Ich glaube, die beiden Herren Vorredner haben von meinem Athletentum doch eine etwas zu günstige Vorstellung. (Heiterkeit. Aber darin kann ich ihnen beitreten: an gutem Willen zur Förderung ihrer Wünsche fehlt es mir nicht. Ich bin auch gern bereit, noch einmal mit dem Herrn Kultusminister wegen der Frage in Verbindung zu treten (sehr gut), ob den Tierärzten, welche in Bern (Abg. Dr. Varenhorst: Und in Zürich) ihren Titel erworben haben, nicht auch die Führung des Titel doctor medicinae veteri= narias in Preußen gestattet werden kann. Schwierigkeiten haben sich, wie Ste wissen, deswegen erhoben, weil es sich um solche Herren handelt, die im Inlande die Maturitätsprüfung nicht abgelegt haben, und bisher grundsätzlich an dem Standpunkt festgehalten worden ist, daß die Vorbedingung für die Erlangung des medizi— nischen Doktortitels die Maturitätsprüfung sein muß. Aber aus dem Gesichtspunkt, daß es sich nicht um eine dauernde Einrichtung, sondern um eine auesterbende Kategorie von Doktoren handelt, glaube ich, daß meine Vorstellung bei dem Herrn Kultusminister vielleicht nicht erfolglos bleiben wird. (Bravo!)
Meine Herren, was die Errichtung einer Professur für Tierzucht in Hannover angeht, so schweben darüber bereits Verhandlungen, und ich hoffe, das es sich ermöglichen lassen wird, im nächsten Jahre die Errichtung auch dieser Professur herbeizuführen. Der Bau des Instituts für Tierzucht war berelts in den vorjährigen Etat eingestellt und sollte auch begonnen werden. Wie mein Herr Referent in der Budgetkommission dieses Hauses mitgeteilt hat, hatten sich aber neue Bedenken wegen des Platzes erhoben, und es mußten deshalb nech weitere Verhandlungen geführt werden, die jetzt zum Abschluß ge— kommen sind. Der Bau des Instituts wird also auch schon in diesem Jahre in Angriff genommen werden.
Zu den Ausgaben für das Veterinärwesen bemerkt
Abg. Wenke (fortschr. Volksp.): Als in Striegau und Schweidnitz die Maul⸗ und Klauenseuche erneut ausgebrochen war, ist man dazu über⸗
2
gestrigen
Forsten
daß sich die kleinen Bes
Klauenseuche in nahezu allen Provinzen berbeigeführt haben; auch ist zu hoffen, daß in Ost⸗ und Westpreußen, wo augenblicklich die Ver⸗ seuchung noch am stärksten ist, die Maul- und Klauenseuche sich eben⸗ falls nicht weiter ausbreiten wird, es sei denn, daß von Rußland aus
nochmals eine neue Infektion eintreten würde.
Nun, meine Herren, ist es selbstredend und auch gesetzlich vor⸗ geschrieben, daß nur dann ein Viehbestand abgeschlachtet werden kanr, wenn noch die Möglichkeit besteht, durch Abschlachtung die Seuche auf ihren Herd zu beschränken. In allen Fällen, in welchen die Maul⸗ und Klauenseuche sich berelts über verschiedene zerstreut liegende Ge⸗ höfte und Ottschaften verbreitet hat, wo gar nicht feststeht, wohin die einzelnen der Ansteckung verdächtigen Tlere gebracht worden sind, würde die Abschlachtung zwecklos sein weil sie in dem betreffenden Bezirke die Maul · und Klauenseuche nicht mehr unterdrücken kann. Sehr richtig!) Nun ist es ja natürlich, daß eine Maßnahme wie die der Abschlachtung nicht vom Standpunkt des einzelnen Besitzers, sondern von dem Ge—⸗ sichtspunkt aus beurteilt werden kann, ob die Maßnahme Erfolg haben kann, ob mlt derselben der Allgemeinheit gedient ist?! Es ist deswegen in der Regel von der Zentralverwaltung auf Grund der Berichte der Regierungspräsidenten und Landräte darüber Entscheidung getroffen worden, ob zum Mittel der Abschlachtung noch gegriffen werden sollte.
Nun ist es merkwürdig, daß, während man sich in Schlesien, wie ich eben von dem Herrn Vorredner gehört habe, darüber beklagt, daß man vor den Herden der großen Herren Halt gemacht habe, mir vom Rhein die Mitteilung geworden ist, und zwar aus zuverlässiger Quelle,
sitzer beschwert haben, daß nur bel ihnen nicht abgeschlachtet würde und lediglich bei den großen Herren (Heiterkeit). Sie sehen schon daraus, wie die Auffassungen verschieden sind; aber ich muß doch Gelegenheit nehmen, einmal sehr energisch und deutlich gegen die Vorwürfe zu protestieren (Bravo ), die hier der Veterinärverwaltung, meiner Verwaltung seitens des Herrn Vor⸗ redners gemacht worden sind. (Bravo! Von so lleinlichen Gesichts. punkten, wie sie uns hier unterstellt worden sind, lassen wir uns selbst⸗ redend nicht leiten. (Erneutes Bravo) Wenn behauptet worden ist daß vor der Herde des Herrn von Richthofen Halt gemacht worden wäre, so liegt das einmal daran, daß bei dem vorliegenden Fall schon in dem ersten Bericht des Regierungepräsidenten darauf aufmerksam gemacht wurde, daß voraussichtlich nicht allein die Herde auf dem Gut, wo die Maul- und Klauenseuche schon festgestellt war, sondern auch diejenige auf dem Hauptgut infiziert sei, und daß deswegen die Abschlachtung auf dem Nebengut kaum noch Erfolg verspreche. Aus diesem Gesichtspunkt ist die Abschlachtung nicht angeordnet und dabei auch erwogen worden, daß ein großer Teil der Herde von einem Dominium zum andern ge⸗ wandert und nicht festzustellen war, wieweit von da aus schon die An— steckung weiter verbreitet war. In diesem Falle hätte die Abschlach⸗ tung ihren Zweck verfehlt, wie auch der weitere Verlauf gezeigt hat; denn es ist auch auf dem Haupthof die Maul. und Klauenseuche ausgebrochen und ebenso auch in der Umgegend des Guts; daß wir Zuchtherden in der Regel nicht abgeschlachtet haben, beruht einfach auf der Erwägung, daß die Abschlachtung einer Zaͤchtherde einen Ver— mögensnachteil für den Betroffenen mit sich bringt, der in Geld kaum geschätzt werden kann. (Sehr richtig) Selbstredend ist auch gelegentlich eine Zuchtherde abgeschlachtet worden, aber nur dann, wenn diese Ab⸗ schlachtung unter allen Umständen einen durchschlagenden Erfolg versprach. Daß wir im übrigen vor den Großgrundbesitzein bezüglich dieser Maßnahme keinen Halt gemacht haben, bitte ich daraus zu entnehmen, daß wir z. B. in Oberschlesien in zwei Fällen bei demselben Besitzer je über 100 Stück abgeschlachtet haben und im Kreise Templin sogar 167. (Hört, hört! rechts.) Ich glaube, ich kann mit diesen Aus⸗ führungen schließen, und ich hoffe, daß das hohe Haus sich meiner Auffassung anschließen wird, daß die Gesichtspunkte, von denen die Veterinärpolizeiverwaltung sich hat leiten lassen, auch in diesem Fall die richtigen gewesen sind. (Lebhaftes Bravo! rechts und im Zentrum.)
Abg. Baerecke (kons.): Wir können uns mit den Maßnahmen, die die Regierung zur Betämpfung der Maul, und Klauenf uche ge⸗ troffen hat, nur einverstanden erklären. Ich kann von meinem Wabl— kreise bei Danzig aus eigener Erfahrung sagen, daß die dadurch erreichten Erfolge nur gute gewesen sind. Ich halte die Abschlaͤchtung für das beste, wenn nicht das einzige Mittel, der Senche energisch entgegenzutreten. Ob allerdings nachher im Sommer die Abschlachtung möglich tst, wenn das Vieh auf der Weide ist, erscheint mir fraglich. Der Vorwurf, daß die Landwirtschafte verwaltung vor den Ställen der Großgnundbesitzer Halt gemacht babe, ist vollkommen unbegründet. Es ist auch kein Schatten eines Beweises dafür erbracht worden. Die Staatsverwaltung hat nur nach rein sachlichen Gesichtspunkten ge—
handelt. Wir sind dies auch von unseren preußischen Beamten nicht anders gewöhnt. Wir Konservativen sind unter allen Umständen für volle gleichmäßige Behandlung von Groß⸗ und Kleinbesitz eingetreten und, werden dies auch in Zukunft tun. Wir freuen uns, daß der
4 ö 263 8 . 5 5 . 9 ‚ . u 6 ; k 1 gegangen, die Viehbestände des kleinen Besitzers abzuschlachten, aber aKleingrundbesitz bezüglich der Zuchtprämien und der Prämien für
die der Großgrundbesitzer hat man mit dieser Maßregel verschont. Es kam dazu, daß damals ein Notstand, Mangel an Futtermitteln, herrschte. Diese Abschlachtungen haben in den Kreisen der tleinen Besitzer eine große Erbitterung hervorgerufen. Die agrarische Schle⸗ sische Volks-Jeitung“ hat diese veränderte Haltung' gegenüber den Biehheständen größerer Besttzer, noch zu rechtfertigen, versucht. Es ist eine große Frege, ob, die Ahschlachtung der Viehbestände wirklich das alleinige Mittel ist, die Weiterver reitung der Maul⸗ und Klauenseuche zu vechüten. Die Wege der Verbreitung der Seuche sind sehr vielseitig und wahrscheinlich noch nicht genügend aufgeklärt Es ist dringend zu wünschen, daß ihre Erforschung schnelle Fortschritte macht, und daß erhöhte Mittel bereit gestellt werden, um diese Seuche zu erforschen. Der Großgrundbesitzer kann sich vlel leichter schützen, als der kleine Besitzer, der häufig nicht die Mittel auibringen kann, um sich einen Tierarzt kommen zu lassen. wird aber durch die Abschlachtungen ebenso geschädigt, wie der große Besitzer; deshalh muß die Behandlung auch die gleich- sein
Abg. Meer- Diepholz (nat.)? Der Vorzug der Ab— schlachtung im Interesse einer energischen Bekämpfung der Maul⸗ und, Klauenseuche ist nicht zu verkennen. Allerdings schlleßt eine solche Maßnahme einen schweren Verlust für den Elgentümer in sich. Es muß daher die volle Entschädigung unbedingte Voraussetzung sein.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorleme'r:
Meine Herren! Ich habe bereits in der Budgetkommission dieses hohen Hauses Gelegenheit gehabt, mich über den augenblicklichen Stand der Maul- und Klauenseuche und über die Maßnahmen aus— zusprechen, welche bel dem letzten im Herbst vorigen Jahres einge— tretenen Seuchengange von der Veterinärverwaltung ergriffen worden sind. Ich habe besonders darauf hingewiesen, daß zum ersten Male das Mittel der Zwangtabschlachtung zur Anwendung gekommen ist und daß dieses Mittel im großen und ganzen auch Erfolg gezeitigt hat. Es ist gar kelne Frage, daß es wesentlich der Abschlachtung zu zuschreiben ist, daß wir schon heute den Stillstand der Maul, und
Düngemittel weit besser dastebt, als der Großgrundbesitz. Es werden jetzt immerfort Versuche unternommen, das Vertrauen des Klein— grundbesitzes zum Großgrundb sitz zu erschüttern und beide zu trennen, sie werden aber an der Wahrheit der Tatsachen und an dem gesunden Verstand der Bevölkerung scheitern. Die Seuche wird bald voll. kommen eingedammt sein. wenn alle Beteiligten ihre Pflicht tun. Es muß unter allen Umständen gefordert werden, daß, wenn die Seuche in einem Gehöfte assgebrochen ist, dies sofort hon den Besitzern der Lokalbehörde angezeigt werden muß. Dann wünschen wir, daß so schnell wie möglich über die zu treffenden Maßnahmen entschieden wird. Ich bitte den Minister, darauf be— sonders zu achten. Ferner müssen wir darauf dringen, daß die Ent⸗ schädigung eine reichliche ist und recht schnell gezahlt wird. Wer für die Allgemeinheit Opfer bringt, muß dafür wenigstens voll und ganz entschädigt werden. Jedenfalls können wir die Maßnahmen, die bisher gegen die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche getroffen wurden, nur billigen, und wir wünschen, daß damit auch wie bisher in unparteiischer Weise fortgefahren wird. Dann bitte ich den Minister, auch gegen die Schweinepest vorzugehen, die jetzt außerordentlich großen Schaden in den Schweinemästereirnn angerichtet hat. Ich gebe ja zu, daß die Anzeichen der Schweinepest außerordentlich schwer zu erkennen sind Ich bitte aber den Minister, sich mit di ser Frage ernstlich zu beschästigen und vielleicht eine Sachverständigenkonferenz einzuberufen, die sich mit der Bekämpfung der Schweinepest zu befassen bat.
Forsten
Minister für Landwirtschaft, Domänen und
Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Nur eine Berichtigung. Ich habe bei meinen letzten Ausführungen übersehen, daß vor mir nicht der Abg. Wenke, sondern der Abg. Meyer (Diepholz) gesprochen hat. Selbstredend haben sich meine Ausführungen nicht gegen den Bern Abg. Mever (Diepholz) gerichtet, mit dem ich vollständig einverstanden bin, sondern gegen den Abg. Wenke, und zwar, wie ich glaube, mit vollem Necht. (Bravo! rechts.)