Zablmstr.! vom 1. Garde⸗Drag. R. Königin Viktoria von Groß⸗ britannien und Irland, der Titel ‚Ob. Zablmstr. verliehen. Hoffmann (Willi), Int. Sekr. von d. Int. Div., zur Int. d. XVIII. A. K. vers. ö ; Btelefeldt, Regierungsbaumeister, Leiter Kaehler, Mil. Bauregistratur⸗ Bauregistrator endgültig, —
Den 31. Dezember.
Den 1. Janugr. eines Neubaus in Trier, etatmäßig, Danzig⸗Langfuhr, als Den 2. Januar. Littwin, Prov. Amts⸗Insp. und Amts⸗Vorst. in Marienburg, zum Pꝛop. Meiter ernannt. ö Schröder, Kanzlei⸗Sekr. b. Gr. Gen. Stabe, um Geh. Kanzlei⸗Sekr. b. Kr. Min. ernannt.
r. Wickmann, Prov. Amts⸗Dir. und Rechn. Rat in Casscl, auf seinen Antrag m. Pension in d. Rubestand wvers. Groß, Schellin, Schülke, geprüfte Int. Registraturanwärter, bei d. Int. d. XI, XWXE A. K. korps als Mil. Jat. zersetzt zum 1. in Qued' indurg un Börnicke, Laz. Insp. in Berlin— ; Kassenvorst.ů, Linkamp, Laz. Insp. in Straßburg i. Es, nach Bonn. Menzel, Mil. Int. Diatar von d. Int. d. A. K, zum Mil. Int. Sekr. ernannt. . Meusel, Mil. Bauregistrator b. Bauamt in Hoenecke,
Den 3. Januar.
Den 6. Januar.
und Garde⸗ Diätare angest. .
Buhnsen, Faak, Laz. Inspektoren Spandau, nach Spandau und 11 Berlin-Tempelhof, empelhof, nach Quedlinburg als
n 10. Januar.
Den 11. Januar. „Ob. Mil. Bauregistrator“ verliehen. 8 mstr. vom Stabe d. Schlesw. Holst. Fußart. Nr. 9, auf seinen Antrag m. Pens. in Durch Verfügung des Chefs des Generalstabes der Armee.
ter, als Kanzleidiätar b. Gr. Gen.
.Rubestand vers.
Klapschke, Mil. Anr Stabe angest. Im Beurlaubtenstande. Durch Verfügung des Kriegsministeriums.
Den 13. Dezember. (Montjoie) Meier (Coesfeld), Gronau (Neustettin), Lem beck ( Trier), Schroeter (Cottbus), Willig (1 Cassel). Lorent (Montjoie), Kohnert (Braune berg), Elschner (L Darmstadt), Unt. Apotheker d. Beurl. Standes, zu Ob. Pollack (Lauban), Dr. Spieker (Duisburg),
Apothekern befördert. Hen, n Beurl. Standes,
Paravicini (Freiburg i. B.), der Abschied bew. Beamte der Militärverwaltung. Durch Allerböchste Bestallung.
— Berg mann, bisher Kr. Ger. Rat b. Komdo. XVIII. A. K., zum Ob. Kr. Ger. Rat ernannt. Durch Allerböchsten Erlaß.
von der Horst, Ob. Kr. Ger. Rat b. Gen. dritten Klasse,
Ob. Apotheker
en 8. Januar.
Komdo. J. A. K., Ger. Rat bei d.
d. Stellenrang : 99 — — 32 * 8 36. Div., d. Stellenrang d. vierten K ropinzialbeamten, — verliehen.
Durch Verfügung
sse d. höheren Kriegsministeriums.
zsugeordnet. ö ; Grauert, Kr. Ger. Rat bei d. 15. 4 zum Gen. Komdo. XIV. A. K. vers. Kr. Ger. Rat von d n .
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. f Ger. Referendar bei
L Meer Gig 21 l. Verw. Dienst zum M
Den 28. Dezember. X. A. K., unter Uebernahme in Referendar ernannt. d. Remonte⸗ Remonte⸗Dep. für d. Wirtschaftsbetrieb b. Arendsee, — vers. Insp. für d. Wirtschafts— dministrator auf
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kel, Amtsrat, Administrator
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dem onte⸗ be un eᷓsrnc 31 Remonte⸗Dep. Vunnesruck, zu
hetrieb b. Remonte⸗Deyp Remonte Dey. betrieb b. Reme ᷓ Sommer, Berlin J und Posen,
Den 12 Januar. . für d. Wirtschaf
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ordnung zustande kam. Ich will darauf keinen besonderen Wert legen, daß es denn doch ein eigentümliches Vorgehen der preußischen Staate⸗ reglerung gewesen wäre, wenn sie sich diesem Gesetz, das mit ibrer Zustimmung im Bundesrat und Reichstag eingebracht wurde, schleunigst, ehe es in Kraft trat, zu entziehen gesucht hätte. Mehr Wert lege ich darauf, daß nach der ganzen Entstehungsgeschichte dieses 5 440, wie er in der Reichstagskommission zur Sprache ge⸗ bracht worden ist, man die Einrichtungen, die schon vorhanden waren, schonen wollte, und daß man insbesondere an das hamburgische Gesetz vom Jahre 1890 dabei gedacht hat. Es wurde von seiten der Regierung gesagt:
Für den Vorbehalt des § 468 — das ist der jetzige 8 440 —
kommt nicht Preußen, sondern hauptsächlich Hamburg in Betracht.
Der Entwurf wollte nur eine unnötige Schematisierung vermeiden
durch billige Rücksichtnahme auf bestehende Einrichtungen. Ich bezweifle auch, daß ein solches Landesgesetz für Preußen nur Vorteil gebracht haben würde. Denn hätte man in Preußen be⸗ sondere Dienstbotenkrankenkassen geschaffen, so hätte man in vielen Orten die Errichtung von Landkrankenkassen unmöglich gemacht, nämlich überall da, wo eine Landkrankenkasse ohne Hinzunahme der Dienstboten nicht leistungsfähig ist.
Doch nun zur Ausführung des Gesetzes, für die natürlich die preußische Regierung verantwortlich ist. Die Mißstände, die hervorgetreten sind, sind doppelter Art. Zunächst beruhen die Klagen darauf, daß man in Preußen nicht überall die Dienstboten in Land—⸗ krankenkassen zusammengefaßt habe, also daß man nicht überall Land—⸗ krankenkassen errichtet habe.
Die Frage der Errichtung von Landkrankenkassen hat ein doppeltes Gesicht. Es handelt sich einmal um Landkrankenkassen auf dem platten Lande, also dort, wo die landwirtschaftlichen Arbeiter die Hauptzabl der Versicherten ausmachen. Da bin ich überall im Einverständnis mit dem Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vorgegangen. Wie weit auf dem Lande Landkrankenkassen zweckmäßig sind oder nicht, wie weit sie leistungsfähig sind oder nicht, das be—⸗ rührt in erster Linie die Interessen, die der Landwirtschaftsminister vertritt. Wo keine Landkrankenkasse für die ländliche Bevölkerung errichtet worden ist, ist das mit Zustimmung des Herrn Landwirtschafts— ministers geschehen.
Was daneben die Landkrankenkassen in den Städten betrifft, so ist dafür natürlich ausschließlich die Verantwortung bei meinem Ressort (Aha! bei den Konservativen). Nun gilt für die Errichtung von Land— krankenkassen gesetzlich schon eins: wenn ein Gemeindeverband eine Landkrankenkasse errichten will, so kann er nach dem Gesetz berhaupt daran nicht gebindert werden (Abg. Dr. Habn: Hört! hört ). Daraus folgt, daß überall, wo Landkrankenkassen nicht errichtet sind, die Zu— stimmung des Gemeindeverbandes vorhanden gewesen ist. Es ist nach dem Gesetz gar nicht anders möglich, denn nach 5 229 Reichsversiche⸗ rungsordnung kann überhaupt die Errichtung einer Landkrankenkasse nur unterbleiben mit Eenehmigung des Oberversicherungsamtes dort, wo das Versicherungsamt nach Anbörung der beteiligten Arbeitgeber und Versicherungepflichtigen das Bedürfnis verneint, und das Ver— sicherungsamt ist ja im wesentlichen identisch mit der lokalen Instanz. Also ich konstatiere zunächst, daß nirgends eine Landkrankenkasse ver⸗ hindert ist, wo die örtlichen Instanzen eine solche wollten. weitens! Es sind vielfach Anregungen zur Errichtung von Land— a von den Reglerungsbebörden ausgegangen, auch da, wo Instanzen solche nicht wollten. Wenn man nicht weiter—
s es gescheben ist, wenn im ganzen nur etwas über O0 Landkrankenkassen errichtet worden sind, so ist das durchweg in lebereinstimmung auch mit den Bezirksinstanzen, insbesondere den
ne g. Regierung präsidenten, geschehen.
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Nun ist es doch in einem Staate wie Preußen gar nicht möglich, die Sache von der Zentrale zu entscheiden ohne Rücksicht auf die lekalen Bedürfnisse, und wie verschieden da die Wünsche, wie ver⸗ schleden da die Bedürfnisse waren, kann ich Ihnen an einigen Bei— srielen nachweisen. Ich kenne zwei Städte im Westen, die gar nicht weit voneinander lieg s große Städte. In der einen legte den größten Wert darauf, daß die Dienstb sse binei weil sonst die Verwal
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orten 9 11
15s kranken ng — 11 8 18 der DOrtekrankenkasse durchweg sozialdemokratischen Einflassen anbeimgefallen wäre. (Hört, bört! bei den Sozialdemokraten. In der anderen, nicht weit davon entfernt, wurde die Errichtung einer
Landk
ankenkasse für nötig gebalten, weil die Ortskrankenkasse so von
tis flüss ur ngen wäre, daß die Dienst— boten, wenn sie dort hineinkämen, auch diesem Einfluß ausgesetzt sein würden. (Unerbört! bei den Sozialdemokraten) Da bleibt der Zentralinstanz nichts anderes übrig, als zu sagen: was die örtlichen J das mag gescheben.
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er Gemeindeverband um deswillen keine besondere Landkrankenkasse für die Dienstboten baben wollte, weil die Dienstboten zum grãßten Teile zugleich gewerblich beschäftigt waren, und deswegen schon der Drtẽ se ang en, die übrig bleibenden Dienstboten aber zu n Zabl waren, als daß sie in Verbindung mit den landwirt⸗
b 3sgewerbtreibenden und den im Wander
e on, n . 41 1.16 8533 — 2 z 9 etriche Beschäftigten eine leistungefäbige Krankenkasse bilden
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en die Verhältnisse, so verschieden ist ins—
besondere auch die it. Also in einem Staate wie Preußen kann die Zer nicht die Verantwortung äber⸗ nebmen, zu sagen: es mässen überall Landkrankenkassen errichtet werden, oder: ich, der Minister, bebalte mir in jedem Falle die Entscheitung vor. Da mässen die örtlichen Verbältnisse gexrüft werden, sonst kommt gerade das, was der Herr Vorredner bekämrft, nämlich das ematij en wir aber doch vermeiden. Also ich ütel j Frrichtung oder Nichterrichtung der Landkranken kae die crtlicken Wünsche in erster Linie maßgebend ge⸗ wesen sind, und daß wir nach Ginholung der Gutachten der Ober⸗ versicherun gsamter möglichst aus den besonderen Verhältnissen jedes
Landestells und jedes Oris entschieden baben. Im übrigen kaben wir uns gesagt, daß es ja kein Unglück ist, ic Ar randkrankenkasse an einem Orte nicht
das Bedärfnis zu ihrer Errichtung etz gibt die Möglichkeit, auch noch nach sse ju errichten. (Hört! bört! rechts.)
die erteilte Genehmigung, wenn eg
Dann muß ich noch auf einen anderen Punkt kommen, der nicht mraanlsatorischer Art ist, sondern die Auslegung des Gesetzes betrifft, auff die Mißstände, die sich aus der verschiedenartigen und wohl oft ervechtbaren Auslegung des Gesetzes bei der Beurteilung der Be— ceunggantrãge ergeben haben. Ich will gar nicht von den Ihnen parch die Zeitungen bekannten Klagen über die Ortskrankenkasse in Schöne⸗ ben sprechen, die auf 1200 Befreiungsantrãge 1200 formularmãßig vor⸗
ruckte Ablehnungsbescheide erteilt hat. (Hört, hört! und Heiterkeit.) Der Mißstand ist beseitigt. Sowohl das Versicherungsamt als auch des Oberversicherungsamt haben mit aller wünschenswerten Energie engegriffen. (Bravo!) Das Versicherungsamt hat den Vorstands⸗ mitgliedern der Kassen Ordnungsstrafen angedroht, wenn sie auf sriesem gesetzwidrigen Wege fortschreiten (-ékavo !), und das Oberver— scherungsamt hat in dankenswerter Weise die Kasse darüber belehrt, nie ein solcher Bescheid sachlich zu prüfen und zu beantworten sei.
Aber die Auslegung des viel umstrittenen s 418 ist hier kur; zu keribren. Die Schwierigkeiten bei der Ausführung der Reichsversiche— ungsordnung beruben — das kann ich hier ruhig aussprechen — zum goßen Teil in der Vleldeutigkeit der Bestimmungen. (Sehr richtig) Ein so mefäbrliches Gesetz, das lange Zeit durch das Fegefeuer des Reicht⸗ tazes gegangen ist (hört, hört! — Heiterkeit), wird leicht vieldeutig, md man kommt auf Erklärungen von der einen oder der anderen Seite, bei denen man sich fragt, ob sie denn mit der Absicht des SGesetzes vereinbar sind. Da bleibt natürlich der ausführenden Landes⸗ aattalbehörde nichts anderes übrig, als daß sie sich das Gesetz an— sebt, nach seinem vernünftigen Zwecke fragt und, soweit es mit dem Tertlaut des Gesetzes vereinbar ist, es so ausführt, wie man glaubt, daß die vernünftige Absicht des Gesetzgebers der Geist des Gesetz‚ Ecber' ist. (Bravo!) Sie kennen ja wohl das Wort eines berühmten Jursten: der Geist des Gesetzgebers ist oft sehr viel klüger, als die
ate, die das Gesetz gemacht haben, sich haben träumen lassen. Große Heiterkeit.)
Also wenn man sich den § 418 einmal daraufhin ansieht, so muß man zunächst sagen: er will dem Arbeitgeber ein Recht auf Be— ng unter gewissen Voraussetzungen geben. (Sehr richtig) Dieses cht darf nicht durch die Auslegung angetastet werden. Ob solche Befreiungen wünschenswert sind oder nicht, lasse ich dahingestellt. Ich nränlich stehe auf dem Standpunkt, daß der Beitritt zu einer öffent- cken Kasse, die gut verwaltet ist und entsprechende, nicht zu hohe Beiträge erhebt, das Wünschenswertere ist (sehr richtig! rechts); denn nter ihr steht die Gemeinde, stebt die öffentliche Aufsicht. priwatunternehmung, wenn sie noch so gut ist, kann doch einmal keitern. Aber immerhin, das Recht ist anerkannt, es muß also auch wahrt werden.
Ich spreche mich hier über die Auslegung des Gesetzes aus, rohl ich als Minister nicht in letzter Instanz die Entscheidung abe. Die letzte Instanz bilden an sich die Oberversicherungsämter. Dese sind aber in der Lage, wenn es sich um prinzipielle Auslegunge⸗ mien handelt, nach 51799 der Reichsversicherungs ordnung das Reichs— nsicherungsamt um Entscheid anzugehen. Ich halte et trotzdem für kt, hier meine Meinung zu sagen, weil sehr große Zweifel bei den kerbersicherungsämtern bestehen und ich zunächst die Absicht habe, R Vermeidung weiterer Klagen des Publikums, die Auslegung, die ür richtig halte und vertreten werde, auch in der Praxis der Ober— asderungsämter einzuführen.
Die erste Frage ist die der Leistungsfähigkeit: wie weit kann da— ei die sogenannte Rückwersicherung berücksichtigt weiden? Da hat — Allerdings bei der Beratung des Gesetzes ein Kommissar erklärt: Leistungsfähigkeit muß obne Rücksicht auf eine etwaige Rückver⸗ Ich halte das mit dem Wortlaut und für vereinbar Dun Gesetz bestimmt: Voraussetzung ist, daß die Leistungsfãhigkeit sä auf Befreiung Antragenden sicher ist. Es handelt sich hier um E Leistungs fähigkeit in bezug auf die niersttzungen, und da kann meines Erachtens kein Zweifel daran in, daß jemand, der durch einen Rückoersicherungs antrag für einen ihreebeitrag erreicht hat, daß seinem Dienstboten die Krankenpflege no die Krankenunterstützung zu teil wird, dadurch leistungsfähiger ist é jemand, der einen solchen Vertrag nicht gemacht hat (hört, hört, ß das sozusagen ein Aktivum des Arbeitgebers ist, das bei Be— ttelung seiner Lelstungsfäbigkeit berücksichtigt werden muß.
lleber die Frage, wie hoch man nun die Summe des eigenen Ver⸗ tenz des Betreffenden bemessen soll, möchte ich mich nicht aus— pichen. Das muß man von Fall zu Fall prüfen und kann da keine lzemein gültigen Zahlen geben.
Ih kann auch darin dem Herrn Interpellanten beistimmen, daß hen die Auffassung, die ich hier betreffs der Berücksichtigung einer itbersicherung vertreten habe, nicht die Nr. I des 5 418 angeführt öamen kann, wonach der Arbeitgeber die volle Unterstützung aus senen Mitteln decken soll; denn damit hat nach der Entstehungs⸗ tchichte des Gesetzes nur verhindert werden sollen, daß ein Teil der simie auf den Diensiboten abgeschoben werde, wie das in einem hundesstaate unter dem alten Krankenversicherungsgesetz zur Praxis harden war. Im übrigen trägt sich ja auch der, der die Prämie iht, für die nachher die Krankenunterstützung von dem Versicherer kitet wird, die Kosten der Unterstützung aus eigenen Mitteln. it halte es auch nicht für durchaus verwerflich, wenn Krankenkassen ! Befreiung von der Stellung einer Kaution abhängig machen, i das eine Erleichterung für den auf Befreiung Antragenden sein in. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und bei der Be— ssung der Kaution soll man meines Dafürhaltens nicht den aller⸗ tümmsten Fall zugrunde legen. Es gibt Fälle, in denen sich die mnkenunterstützung auf mehr als ein Jahr ausdehnen kann, nämlich um, wenn sich der Versicherte erst 3 Wochen nach Ablauf seines enstverhälttnisses außer Stellung befindet und während dieser rb, danach, je nach dem Statut, ochen krank, aber nicht arbeltzunfähig ist, und am Ende dieser mode noch 26 Wochen arbeitgunfähig wird. Solche Fälle darf man ht jugrunde legen (fehr richtig!, man muß zwar an ernstere Fälle mnlen, nicht nur an leichtere, aber man soll auch in dieser Be— hung nicht bureaukratisch sein. (Sehr richtigh
Dann ist noch eine wichtige Frage, die der Herr Inter— nt berührt hat; wie soll' ben Plenstboten der Rechtzan— ich eingerumt werden? Et heißt im 8 4s, daß der Arbeit- mer, der auf Antrag des Arbeltgeberg befreit wird, bei Erkrankung gen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben muß, die den Leistungen zuständigen Kasse gleichwertig ist.
nachträglich das Bedürfnis erkennt, zurückzieben. (Hört hört! rechts) Dann muß eben die Landkrankenkasse errichtet werden. (Bravo! rechtg.)
Nun gebe ich vollkommen zu, daß berechtigte Interessen auch auf Seiten der Dlenstberrschaften bestehen können, eine Landkrankenkasse zu haben an einem Ort, wo zunächst nur eine Ortskrankenkasse besteht. Die Unterschiede zwischen den Landkrankenkassen und den Ortskranken⸗ kassen sind, soweit es sich um die großen Städte handelt, wo oft ein Ort nur eine Ortskrankenkasse, der andere Ort auch eine Landkranken⸗ kasse hat, gar nicht so sehr in der Verschiedenbeit der Leistungen zu Wenn Sie j. B. die Verhältnisse in Berlin und Umgegend daß zwel von den Berliner Vororten, Friedenau und Wilmersdorf, neben den Ortskrankenkassen Land—⸗ Dle übrigen Vororte und die Stadt Berlin selbst haben nur eine Ortskrankenkasse. Die Leistungen sind Einige, sowohl Ortskrankenkassen wie Landkrankenkassen, geben 39 Wochen Krankenunterstützung, andere, Land⸗ und Ortskrankenkassen, 26 Wochen. der vielleicht von Bedeutung ist, ist der, daß die eine oder andere Ortskrankenkasse Familienbilfe gewährt, die aber doch für die Dienst⸗ boten keine praktische Bedeutung hat.
Nun ist es sehr schwer, das finanzielle Risiko, das mit der Dienst⸗ botenversicherung verbunden ist, genau zu präzisieren. Aber an sich wird man sagen müssen, daß es bei den Dienstboten jedenfalls erheblich geringer ist als bei einem ganzen Teil der industriellen Arbeiter (sehr richtig! rechts), weil sie in besseren im allgemeinen auch besser verpflegt werden,
stãrkerem Maße zwar an sich auch teurer Krankheiten schneller anderen Seite Aber dafür, daß im allgemeinen die Bei⸗ träge, die für die Versicherung in einer Ortskrankenkasse, vor allem in stark industriellen Orten zu entrichten sind, größer sind als die⸗ jenigen für Landkrankenkassen, die sich im wesentlichen auf Dienst⸗ boten beschränken, gibt es einige ziemlich schlagende Zahlen aus Berlin in Cbarlottenburg nur eine Landkrankenkasse
ansehen, so finden Sie, krankenkassen errichtet haben. überall ziemlich dieselben.
Der einzige Unterschied,
Noch fehlen die Erfahrungen.
Wohnungen leben, auch wegen Krankenhauspflege: so bewirkt sie geführt werden. mäßige Erfahrungen.
eintretenden
wenn diese doch, daß
Beispielsweise Ich vergleiche
und Umgebung. Ortskrankenkasse. Wilmersdorf.
damit die Krankengeld von Charlottenburg
Ferner will ich Schöneberg mit Friedenau vergleichen. Schöneberg hat nur eine Ortékrankenkasse, Friedenau bat daneben eine Land⸗ nders Dienstboten sind. von 1,50 4A zu erzielen, müssen bei männlichen Dienstboten in Schöne⸗ berg 49,92 S jährlich gezahlt werden. finden Sie
krankenkasse, in der b Um ein Krankengeld Genau denselben Kranken⸗ in Friedenau. um 1,40 66 — also 10 3 weniger — tägliches Krankengeld zu erzielen, müssen (Hört, bört! rechts.) Im 2 tägliches Krankengeld zu erreichen, sind in Schöneberg 65,52, in Berlin 72 4 jährlich zu erheben, in Friedenau sind für 1,90 4 tägliches Krankengeld — auch hier findet sich die Zahl von 2 4 nicht — 48,46 S Jahresbeitrag zu entrichten. es ist nicht zu leugnen, daß nach den jetzt zu Grunde gelegten Vor⸗ anschlägen die Beiträge zu den Landkrankenkassen in den großen orten niedriger sind als die Beiträge für die
in Friedenau
(Hört! hört.) Also
Ortskrankenk
Dazu kommt nun noch eins: Ortskrankenkassen werden der Vorstand und der Ausschuß von den Arbeltnehmern andererseits werden Vorstand Gemeindebertretung
ie Organisationẽfrage.
cherung sicher gestellt sein.
Arbeitgebern einerseits und
ewährung von Kranken— in die politische Wahlagitation und damit auch in die sozia bhafte Zustimmung.) Dieser Gesichts punkt wird vom Gesetz auch dadurch anerkannt, daß diesen besonders konstruierten Landkrankenkassen nicht mehr zu zah Feise anerkannt; ten, die doch
Wahlarbeit
üäberwiesen hat. Aber auch d ndere Interesse: i *
istherrschaften ittäge zu zablen baben — wenigstens theoretisch viel schlechter ende gewerbliche Arbeiter herangezogen Umstände vorliegen kön die Errichtuug mäßig erscheinen lassen baus bereit, da, erver sicherun
c —
n noch ein Gesichtspunkt hinzu, den auch der Herr Ich stehe persönlich rochen — durchaus nicht auf dem reie Arztwahl aufgenötigt ungsgeschichte der Relcht⸗ Aber wenn dann muß,
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ie Arztfrage. auch offen an
as mit der Entste
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n handelt, afür gesorgt werden,
8. R. * 2 —
einem Arzt,
Daher kann man bei Land⸗ ochen krank wi
freie Arztwahl ei Daher wird richtung von Landkrankenkassen davon abhängen, ob man
se sich nachher auf die freie Arztwahl
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re G8
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ditsem Punkt zum Abschluß zu Städten Klagen denen augenblicklich die
der einen oder anderen Richtung Dberversicherungeäm ker zu veranlassen,
bereit, wo
— ich erkläre m 5 te krantenkass
über Festeben, daß
51119 — weck nicht erfüllen, d
sie rufen,
die Genehmigung zur Nichterrichtung einer
In dem hler in Berlin
Ich bestätige hiermit, daß ich von der obigen Erklärung meines Dienstgebers, die Gewährung des Rechtsanspruchs betreffend, Kenntnis genommen habe. Nebenbei: es wird nicht verlangt, daß der Dienstbote auch von der Angabe des Dienstgebers bezüglich seines Vermögens Kenntnis ge— nommen hat; das steht nicht darin. Es ist bestritten worden, ob diese Kenntnisnahme genügt. Ein Rechtsanspruch kann nur durch einen zweiseltigen Vertrag entstehen; es muß also ein Vertrag zwischen Dienstboten und Dienstherrn geschlossen werden; dazu genügt, wie ich glaube, die obige Feststellung. Denn wenn der Dienstbote erklärt: ich habe davon Kenntnis genommen, — und nicht Widersprucht erhebt, bat er meiner Ansicht nach das Angebot des Dienstherrn still— schweigend angenommen und das ist nach dem Bürgerlichen Gesetz⸗ buch ausreichend. (Sehr richtig!) Dann haben einzelne Ortekrankenkassen eine Klarstellung verlangt,
in welcher Weise denn nun eine gleichwertige Unterstützung eingerãumt sei. Hier in dem Berliner Formular erklärt der Dienstberechtigte nur dem Wortlaut der Reichsversicherungsordnung entsprechend, daß er für den Fall der Erkrankung einen Rechtaanspruch auf eine gleich⸗ wertige Unterstützung gewähre. Ich glaube, von einer Prüfung weiterer Einzelheiten können die Krankentassen absehen; denn sie haben kein besonderes Interesse daran. Nach § 422 der Reichs— versicherungsordnung hat die Krankenkasse in allen Fällen, in denen der Arbettgeber tatsächlich den Dienstboten nicht die Unterstützung leistet, die Verpflichtung, sie dem Nichtversicherten, also dem Arbeit- nebmer, der von der Versicherungspflicht befreit ist, zu ge— währen, und die Krankenkasse hat nachher für das Ge— leistete einen Rückgriff auf den Arbeitgeber, einerlei, wie das Abkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im einzelnen aussieht. Also auch nach der Richtung hin braucht man keine Schwierigkeiten zu machen.
Ich glaube also: wenn die Bestimmungen über die Befrelung so gehandhabt werden, so wird eine Reihe der jetzigen Klagen hin— fällig sein. Von meiner Seite aus will ich nach Maßgabe meiner Zuständigkeit gern dazu beitragen. Im übrigen werden wir, wie ich schon sagte, nochmals prüfen, ob an Orten, an denen jetzt keine Land⸗ krankenkassen eingerichtet sind, nachträglich ein Bedürfnis anzuerkennen ist. Ehe wir etwa weltere Schritte in bezug auf die Abänderung des Gesetzes überhaupt in Erwägung ziehen, wollen wir versuchen, mit einer vernünftigen Ausführung des Gesetzes das Nötige zu erreichen.
(Bravo!)
Die Abgg. Dr. Pieper (Zentr) und Dr. Arendt freikons.) beantragen die Besprechung der Interpellation; der Antrag wird genügend unterstützt.
Abg. Dr. Hahn (kons.): Meine politischen Freunde verkennen auch ihrerseits die Klagen nicht, die der Abg. Wagner hier vorgebracht hat; sie sind der Meinung, daß bei Ausführung des Gesetzes sich eine greße Reihe von Uebelständen, die wohl beseitigt werden können und beseitigt werden müssen, gezeigt haben. Dem Minister mache ich das Kempliment, daß er sich als geschickter Parlamentarier den Aus— führungen des Abg. Wagner gegenüber gezeigt hat. An dem Zu— standekommen der Reichsversicherungs ordnung haben ja alle bürger— lichen Parteien mitgearbeitet, und sie tragen ein gut Teil Ver— antwortung für dieses Gesetz Der Minister hat gemeint, eine besondere preußische Versicherung wäre kaum am Platze ge⸗ wesen, kaum vereinbar mit dem Grundgedanken des Reichsgesetzes. Auch das verkennen wir nicht. Auch das preußische Staatsministertum ist ja nicht mit allen Einzelbeiten der Ausführung des Gesetzes ein— verstanden. In einer Beziehung weiche ich bon der Auffassung des Ministers wesentlich ab. Wir baben in Preußen nur 410 Landkranken— kassen. Es gibt solche zweierlei Art, solche, die neben den Orts— krankenkassen, und solche, die für sich allein errichtet werden. Wir glauben, daß für die Nichteinführung von Landkrankenkassen nicht der Landwirtschaftsminister, sondern der Handelsminister autschlaggebend gewesen ist, und zwar eigentlich seine Geheimräte. Meine polikischen Freunde sind die letzten, die die Nichteinführung dem Minister auf das Konto schreiben. Ich erinnere an das bekannte Wort Bis— marcks, daß wir eigentlich in Preußen von den Geheimraͤten regiert werden. Nun liegt es mir ja fern, die Herren Geheimräte oder den Derin Minister zu attackieren; was wir aber verlangen müssen, ist, daß die Dtrekttve für die Herren Geheimräte eine einheitliche ist. Ich könnte nun eine Reihe von Speztalfällen vorbringen, in denen Land— krankenkassen anstelle von Ortskrankenkissen nicht eingerichtet worden sind, wo Landkrankenkassen wohl am Platze gewesen wären. Dies ilt speziell von Unna, einer Stadt mit 17 060 Einwohnern, deren erhältnisse ich genau kenne. Es hat sich gezeigt, daß in diesem Falle durchaus nicht in Uebereinstimmung mit den Lokalbehörden und dem Regierungspräsidenten vorgegangen ist, wie der Minister behauptet hat. Der Landrat von Brilon hat sich für die Errichtung einer Ortzs— krankenkasse ausgesprochen, der Regierungspräsident und auch die Mehrheit der Einwohner dagegen für eine Landkrankenkasse. In der Ministerialinstanz hat der Landrat gesiegt, nicht der Regierungs— präsident. So könnte ich Ihnen noch eine ganze Reihe von Fällen anf ihren. Dadurch, daß in den Städten die Dienstboten den Orts— krankenkassen zugeteilt werden, wird den Großbetrieben eine Laff ab— genommen; Lie Dienstherrschaft muß für diese das größere Risiko mittragen. Das entspricht nicht der Gerechtigkeit. Ueberhaupt ist es eine Ungerechtigkeit, daß der Mittelstand in unserer sozialpolitischen Gesetzgebung die Lasten für das Großgewerbe, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit aufbringen muß. Das bezieht sich namentlich auf die Schul- und Armenlasten. Wat den 5 418 der Reichspersicherungs. ordnung betrifft, so freue ich mich, daß der Minister die Uebelstände, die hier vorgekommen sind, rückhaltskos anerkannt hat. Um so be⸗ denklicher ist die Auffassung, die Geheimrat Gotkowsky im „Berliner Tageblatt. vertreten hat; diese steht mit der Auffassung des Ministers nicht im Einklange Der Artikel vertritt die Ansicht, daß hohe An— forderungen an die Leistungsfähigkeit des Versicherers zu stellen sind. Ich freue mich, daß der Minister gesagt hat, es solle bei der Stellung von Kautionen nicht an die schlimmsten Fälle gedacht werden. Sie lennen die Wirkungen der Ausführung deäz Gesetzes; in Bersin— Schöneberg hat sich die Lage der Aerzte und Zahnärzte verschlechtert. Die Aerzte und Zahnärzte weisen darauf hin, daß ein wefenflscher Teil ihrer Einnghmen autz der Krankenkassenpraxis stamme, da die Krankenkassenversicherung ihnen elnen großen Tell der freien Patienten entzogen hat. Von einer Oriskrankenkasse wurde von einem dreifachen Millionär zur Sicherstellung der Ansprüche für jeden Dienstboten elne hohe Kaution gefordert, die in einem anderen Falle bis zu 1000 betrug. Die Krankenkassen haben eben dag Gefühl der Allmächtigkeit. Die Dienstboten stehen sich allerdings gegen früher viel besser. Aber einen großen Teil der Kosten müssen zum größten Teil, manchmal voll— ständig, die Dienstherrschaften tragen, so die Zahnpflege, bei schweren
da diese wegen des höheren Risitoß bei den anderen Versicherten
dziufiehen ist. (Bravo!)
von dem Herrn Interpellanten erwähnten Formular heißt es:
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tankenkañe nich
würde nicht immer so viel über niedrige Löbne auf dem Lande gesprochen werden. Bei der Handhabung des Gesetzes wird zu wenig
Bei Zuckerfabriken hat man das schlechte Erntejabt 1911 zugrunde gelegt, in dem der Betrieb erbeblich ein eschränkt werden mußte. Es wird einfach verfügt, daß die betreffenden Fabrikkrankenkassen nicht erhalten bleiben können. In vielen Fällen wurde sogar eine Vermögens— konfiskation vorgenommen, weil das Vermögen dieser Fabritkranken— kassen den Oitskrankenkassen zugeführt werden mußte Es ist schon darauf hingewiesen, das da auch Innungekrankenkassen getroffen werden. Auf diese Weise muß die Sozialden ssi
lands immer weitere Fortschrüte machen. Der Grundgedanke der
—
werdenden Ortskrankenkassen ein Gegeng Zu den 14 Millionen bisher Versicherten binzu, sodaß es mit den Familienmitgli— 0 Millionen Versicherter geben wird. Wir haben deshall Interesse dara daß der bürgerliche Einfluß in der Verwaltung der Ortskrankenkaff
nicht nur erhalten, sondern noch gestärtt wird. Tie
etzen wollte.
hat zwar in einzelnen Städten des Westens eine klesne erfahren, dem stebhen aber bedeutendere Stärku gegenüber. Dies macht sich ganz besonders ĩ en bemerkbar. Wenn bei den Wahlen zu de im Jahre 1913 ein kleiner Erfolg zu spüren war, so lie daß viele Arbeiter unter der Einwirfung der patriotischen standen. Bei den nächsten Wahlen werden die? wieder schlechter abschneiden. Aus diesem Grunde ja dem Ausdruck gegeben, daß der Reichska vorigen Jahr ruhig hätte neue Reichstagswahlet können. Auch hier bätte die Jubiläumsstimmur ⸗ Leider hat sich in Berlin die Konkurrenz der sozialdemofratischen Aerzte recht bemerkbar gemacht, indem sich die soialdemokratischen Aerzte zusammengeschlossen und sich den Ortskrankenkassen zur Ver— fügung gestellt haben. Wir wünschen, daß die Sozialdemokratie von den Kreisen der liberalen Berufe durchaus ferngehalten wi den Veröffentlichungen der Reichsregierung erseben wir, einem Jahre über 359 Millionen Mark für Krankheitsko gegeben wolden sind. Sie sehen, welche enormen Mittel für
184
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teiligung der Arbeitgeber. Für den Grundbesitz hat ja G in der „Deutschen Tageszeitung' darauf hingewiesen. Das des Arbeitgebers ist deshalb schon außerordentlich belastet. Ei mehrung der Lasten ist ja leicht zu tragen, wenn der Betriel rentabel ist. Die Lage der Landwirtschaft war ja einige Jab gebessert, auch bei der Industrie war das der Fall. Gerade in de Küeisen der Industrie wind die Meinung ausgesprochen, für die Belastung auch Grenzen gibt. Man kann deshalb den Wunsch begreifen, die beteiligten Erwerbskreise erst einmal wieder aufatmen zu lassen. Ich würde mich freuen, wenn auf seiter der Arbeitnehmer auch die notwendigen oraanisatorischen Grundlagen unserer gewerblichen Betriebe gewürdigt würden. Man sollte nicht immer von Scharfmachern und davon sprechen, datz das Wohl der Arheiter in diesen Betrieben allein zu berücksichtigen ist. Wir haben die Syndikate an sich nicht immer perhorreiziert, wir haben sie nur in den Dienst der Allgememnhelt stellen wollen. Von sozialdemokratischer Seite wird es immer so dargestellt, als ob die Versicherung nur im Interesse der Arbeitgeber gemacht worden se Herr von Bötticher hat aber seinerzeit selbst darauf hingewiesen, der Industrie die gemeinsamen Interessen der Arbeitgeber und Arbeit nehmer gefördert werden sollen Kein Land kann sich aber mit Deutsck land sozialpolitisch messen. Die bürgerliche Gefellschaft hat bei uns eine Fülle von Gesetzen zum Wohle der Arbeiterklasse geschaffen unter dem Widerspruch der Sozialdemokratie. So sind unter der Fübrung der Regierung Gesetze zustande gekommen, wie sie bisher in der We r unbekannt waren. Die betreffenden Bestimmungen sind nicht überal richtig gehandhabt worden. Sie haben Konseq ienzen nachgezogen, die man nicht vorausgesetzt hat. Unsere ganze sozialpolttische Gefetzgebung ist von Hause aus vom christltchen Gedanken erfüllt und beruht au der Allerhöchsten Botschaft. Die Sozialdemokratie hat sich aber zum Teile der Einrichtungen bemächtigt, und die Vertreter einzelstaatlicher Regierungen sind dem nicht immer mit Nachdruck entgegengetréaten. Man hätte deshalb die Landtrankenkassen überall einführen müssen. Das Versprechen des Ministers ist sehr erfreulich. Unsere Bureau kratie hat vielfach etwas einseitig an die gedacht, die nur Aibeiter sind, und nicht auch an dle, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sammen sind. Es bedurfte erst großer Anstrengungen, um auch diesem Teile des Mittelstandes etwas zu gute kommen zu lassen. Die Er— klärungen des Minlsters zeigen die erfreuliche Tendenz, früher V säumtes wieder gutzumachen.
Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:
Meine Herren! Ich will dem Herrn Vorredner nicht auf den Ozean der allgemeinen Sozialpolitik folgen. (Sehr richtig! links.) Ich möchte nur eine Kleinigkeit berichtigen, wo er unrichtig informiert war. Das bezieht sich auf die Landkrankenkasse Brilon. Mir liegen die Akten vor. Dort war der Kreistag gegen die Errichtung einer Landkrankenkasse. Das Oberversichetungsamt hat dem entgegen die Landkrankenkase angeordnet. Dann hat sich der Kreista di Verfügung des Oberversicherungsamts bei den beteiligten
beschwert, und durch eine gemeinsame Verfügung Landwirtschaft, Vomänen und Forsten und für Hande ist diese Beschwerde abgewiesen worden. Also es ist umgekehrt, wie es sich der Herr Vorredner gedacht hat. Im übrigen sehen Si daraus, wie einträchtig die Minister für Landwirtschaft und Handel und Gewerbe in der Sache arbeiten. Es hat mir im übrit ganz fern gelegen, die Verantwortung, die mich trifft, auf
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anderen Minister abzuwälzen. Es versteht sich aber von selbst, daß man sich, wenn die Interessen zweier Ressorts beteiligt sind, mit dem anderen Ressort in Verbindung setzt und
wenn dessen Interessen überwiegen, auf die Wünsche Ressorts möglichst Rücksicht nimmt.
Dann noch eins: es betrifft die Kritik, welche der Oberregierurgs— rat von Gostkowskt seltens des Herrn Vorredners in bezug auf die
Auslegung der Frage der Leistungsfähigkeit erfabren bat! Derr von Gostkowski hat das, was der Herr Vorredner von ibm vorgetragen hat, als seine persönliche Meinung bezeichnet. (Aba! rechts). Er! mir die Sache vorgetragen, auch seine Meinung, wie das dech gutes Recht ist man kann bei diesem vieldeutigen Paragrapben ver schiedener Meinung sein . Ich habe seine Argumente reifl
wogen. Er wird jetzt einen Bescheld in dem Sinne erbalten, wie ich
es hier als meine Ansicht vorgetragen babe, und es ist nicht daran zu zweifeln, daß er ihm loyal nachkommen wird. (Bravo! recht Abg. Dr. Pieper (Sentr.): Die Besprechung über die Di
botenversicherung hat bis iet klargestellt, daß sich die Klagen und Be.
Erkrankungen, wie Trangyortkosten usw. Diese Kosten werden noch denken nicht gegen das Geseßtz selbst, sondern nur gegen selne Aus. bergrößert, wenn man die Dienstboten in die Ortskrankenkassen bringt, führung richten. Es ist deshalb Pflicht der Versicherun gen ter Kew.
Oherversicherungsämter, die hierfür in leter Instanz zuständig sind
höhere Beiträge nehmen müßen. Deshalb eignen sich für die Vienst, dafür zu sorgen, daß die Mängel in der Durchführung nöglschst bald boten die Landkrankenkassen besser, denen man, um ihnen den agrari. beseitigt werden. Ich freue mich, daß der Minsster zugesant bat, er schen Geschmack zu nehmen, besser vielleicht den Namen Lande werde die Beschwerden auf ihre Berechtigung Pin präfen und. we krankenkassen beilegen könnte. Pie Kosten der Vienfther schaften notwendig, selnen Einfluß dabin geltend machen, deß April
werden noch dadurch größer, daß die meisten Diensthoten sich schon schaffen wird. Allerdings bin ich der Ansichl, daß blerbei niht deren bersicherun z6frei vermieten. Ich möchte für solche Fälle einpfehlen, zuqunsten der Landwirtschaft entschieden worden kann, sondern daß ah die Versicherungsheiträge und die Lohnsumme immer ertra zu ver ⸗ Interessen mönlichst gleichmößig Berücsichtigung ersahren,. Gs é
buchen, weil sonst ein falsches Bild herauskommt. Wenn immer leicht der Fall eintreten, daß in den Bezirken. die
gesagt würde, wieviel Deputat die Landarbeiter bekommen, dann J üliche Bevölkerung ausweisen, die Landkrankenkassen Wegen der ver.
auf die lokalen Bedürfnisse Rücksicht genommen, und Versicherte werden grundlos gezwungen, in Orktskrankenkassen einzutreten.
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