1914 / 35 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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bebauten Straßen nicht über 2 km betragen soll. Auf eigenem Bahn⸗ ,. und auf offenen Landstraßen können die Ae fer entbehrt werden.

i. Die Streckenschalter müssen, soweit sie ohne besondere Hilfs⸗ . sind, mit verschlossen zu haltenden Schutzkästen ver⸗ ehen sein.

k. Die Lage der Ausschalter muß leicht kenntlich gemacht werden.

1. Bei Fahrleitungen ist in jeder ausschaltbaren Strecke eine Blitz schutzborrichtung anzubringen, die auch bei wiederholten atmosphä—⸗ rischen Entladungen wirksam bleibt.

Es ist dabei auf eine gute Erdleitung Bedacht zu nehmen, Fahr— schienen können als Erdleikung benutzt werden.

Gegen Berührung nicht geschützte Blitzableiter dürfen nur an Masten und nicht unter 5 m Höhe befestigt werden.

m. Maste, von denen aus blanke stromführende Teile von mehr als 250 Volt Spannung gegen Erde, z. B. auch Blitzableiter, mit der 53 erreichbar sind, . durch einen Blitzpfeil gekennzeichnet werden.

n. Speiseleitungen, die Betriebsspannung gegen Erde führen, müssen im Kraftwerk von der Stromquelle und an den Speisepunkten von den Fahrleitungen abschaltbar sein. Die Schalter an den Speise— punkten müssen den Bedingungen i und K genügen.

o. Auf Zug beanspruchte Verbindungen . Leitungen müssen so ausgeführt werden, daß die Verbindungsstellen wenigstens die gleiche Zugfestigkeit besitzen wie die Leitungen selbst.

. Duerbrähte jeder Art (Trag⸗ und Zugdrähte), die im Hand⸗ bereich liegen, müssen gegen spannungführende Leitungen doppelt isoliert sein.

q. Leitungen und Apparate sind so anzubringen, daß sie ohne desondere Hilfsmittel nicht zugänglich sind.

r. Freileitungen, die nicht wie Fahrdrähte isoliert sind, dürfen nur auf Porzellanglocken, Rillenisolatoren oder gleichwertigen Isolier⸗ vorrichtungen verlegt werden, wobei die Glocken in aufrechter Stellung zu befestigen sind.

Es f darauf zu achten, daß die Leitungsdrähte an den Isolatoren sicher und unverrückbar befestigt werden, und daß die Befestigungs⸗ stücke keine scheuernde oder schneidende Wirkung auf sie ausüben.

Für Freileitungen, die nicht an den Fahr⸗

a m asten geführt sind,‚, gelten noch., die Vor⸗

riften s bis aa. . ö

s. Freileitungen müssen in ihren tiefsten Punkten mindestens 5 m, bei Wegübergängen mindestens 7 m von der Erde entfernt sein. Eine geringere Höhe ist bei Unterführungen zulässig, wenn geeignete Vorsichtsmaßregeln getroffen werden.

t. Spannweite und Durchhang müssen derart bemessen werden, daß Gestänge aus Holz eine siebenfache und aus Eisen eine vierfache Sicherheit, Leitungen bei 155 C. eine fünffache Sicherheit (bei Leitungen aus hartgezogenem Metall eine dreifache Sicherheit) dauernd bieten. Dabei ist der Winddruck mit 125 kg für 1 4m senkrecht ge— troffener Drahtfläche in Rechnung zu bringen.

u. Bei hölzernen Masten, die für dauernde Aufstellung bestimmt sind, ist die Hahn h; ihrer Aufstellung und die laufende Nummer deutlich und dauerhaft anzubringen.

v. Freileitungen in Ortschaften müssen während des Betriebs streckenweise ausschaltbar sein. Die Ausschalter müssen, soweit sie nicht in die Leitungen selbst eingebaut sind, verschließbare Schutz— kästen haben und ihre Lage muß sich leicht erkennen lassen.

w. Den örtlichen Verhältnissen entsprechend, sind Freileitungen durch Blitzschutzvorrichtungen zu sichern.

Insbesondere sind Blitzschutzvorrichtungen da anzubringen, wo ober⸗ und df Leitungen zusammentreffen, und beim Eintritt von Freileitungen in Kraft⸗ und Hilfswerke.

X. Wenn Leitungen über Ortschaften und bewohnte Grundstücke geführt werden, oder wenn sie sich einer Fahrstraße soweit nähern, daß vorüberkommende durch Drahtbrüche gefährdet werden können, . die Leitungsdrähte entweder so hoch angebracht werden, daß im Falle eines Drahtbruchs die herabhängenden Enden mindestens 3 m vom Erdboden entfernt sind, oder es müssen Vorrichtungen angebracht werden, die das Herabfallen der Leitungen verhindern, oder solche, die die herabgefallenen Teile spannungslos machen.

Wo Bahnen überschritten werden, muß dafür gesorgt sein, daß

bei etwaigen Drahtbrüchen die herabhängenden Enden die Betriebs— mittel nicht streifen können. . Schutznetze müssen durch ihre Form und Lage den Leitungs— drähten gegenüber dahin wirken, 3. erstens eine zufällige Berührung zwischen dem Netze und den unversehrten Leitungsdrähten verhindert wird, und daß zweitens ein gebrochener Draht bei ear, Winde sicher aufgefangen oder spannungslos gemacht wird.

2. Bei Winkelpunkten sind Fangbügel anzubringen, die beim Bruch von Isolatoren das Herabfallen der Leitungen verhindern. Hiervon kann hei Verwendung zuverlässiger selbsttaͤtiger Leitungs— kupplungen abgesehen werden.

aa. Wenn Freileitungen parallel mit anderen Leitungen verlaufen, ist die Führung der Drähte so einzurichten, oder es sind solche Vor⸗ kehrungen zu treffen, eine Berührung der beiden Arten von Leitungen miteinander verhütet oder ungefährlich gemacht wird.

Bei Kreuzungen mit anderen Leitungen sind Schutznetze oder Schutzdrähte zu verwenden, sofern nicht durch besondere Hilfsmittel eine gegenseitige Berührung, auch im Falle eines Drahtbruchs, ver— hindert oder ungefährlich gemacht wird— ö Eb. Wenn Fernsprechleitungen an einem Freileitungsgestänge für Starkstrom von mehr als 250 Volt geführt sind, so müffen die Fernsprechstellen so eingerichtet sein, daß auch bei etwaiger Berührung zwischen den beiderseitigen Leitungen eine Gefahr für die Sprechenden ausgeschlossen ist.

ce. Bezüglich der Sicherung vorhandener Reichs-Fernsprech⸗ und Telegraphenleitungen wird auf das Telegraphengesetz vom 6. April 1892 und auf das Telegraphenwegegesetz vom 18. Dezember 1899 ver— wiesen.

§z 28. Luftweichen und Fahrdrahtkreuzungen.

a. Luftweichen müssen so eingerichtet sein, daß sich ein Strom⸗ abnehmer auch nach dem Entgleisen nicht festklemmen kann.

b. Luftweichen sind zu verankern. Es ist statthaft, Luftweichen gegeneinander zu verankern. ö

C. Fahrdrahtkreuzungen oder Kreuzungen der Stromleiter in Schlitzkanälen find, falls die kreuzenden Stromleiter nicht in leitende Verbindung mit einander treten dürfen, so auszuführen, daß der . im regelrechten Betrieb den kreuzenden Leiter nicht berührt.

§z 29. Turmwagen und Gerüstleitern.

a. Turmwagen und Gexüstleitern müssen so eingerichtet sein, daß die Arbeiter während ihrer Beschäftigung an den Fahrdrähten von der Erde isoliert stehen.

b. Jeder Turmwagen muß mit einer Bremse versehen sein.

C. Die höchstzulässige Anzahl von Personen und das Gewicht, mit dem die Brücke des Turmwagens belastet werden darf, müssen angeschrieben sein.

d. Die Stehbühnen der Turmwagen sind mit Schutzvorrichtungen gegen Herabfallen der Arbeitenden zu versehen, soweit die Art der Arbeit dieses zuläßt.

e. Das Untergestell der Turmwagen muß so schwer oder derart belastet sein, daß ein Umkippen bei Arbeiten auf dem Ausleger sowie beim Spannen bon Leitungen nicht eintreten kann, oder es muß die Sicherheit gegen Umkippen durch besondere Hilfsmittel erreicht

werden. . . 8 30. Kabel. Kabel sind unter Gleisen von Haupt- und Nebenbahnen in widerstandsfähigen Rohren oder Kanälen zu verlegen. 5 31. Schienenrückleitung.

a. Sofern die Schienen zur Rückleitung des Betriesstroms dienen, müssen die Stöße gutleitend verbunden sein.

b. Bei Bahnen nach dem Gleichstrom-Jweileitersystem, deren Schienen als Rückleitungen dienen, ist, sofern kein täglicher Polaritäts⸗

wechsel stattfindet, der negative Pol der Stromquelle mit der Gleis⸗ anlage zu verbinden. § 32.

a. Die Schlitzkanäl zu entwässern. ö ö

b. Die Fahrleitungen sind so hoch über der Kanalsohle anzu—⸗ bringen, daß sie unter gewöhnlichen Verhältnissen von angesammeltem Wasser nicht berührt werden. . .

2. Wenn nicht besondere Arbeitsöffnungen für die Untersuchung und Auswechslung der Isolatoren und für die Auswechslung der Leitungsschienen vorgesehen sind, müssen die Schlitzkanäle nach oben freigelegt werden können.

Unterirdische Fahrleitungen. ö e für unterirdische Fahrleitungen sind gut

E. Fahrzeuge. § 33. Erdung. ]

Als genügende Erdung für Fahrzeuge gilt die leitende Ver— bindung mit den Radreifen durch das Untergestell.

S 34. Elektromotoren und Umformer.

Die Gestelle von zugänglich aufgestellten Elektromotoren, Trans— formatoren und Umformern müssen dauernd geerdet oder sie müssen gut isoliert und mit einem isolierenden Bedienungsgang umgeben sein. Durch die Art der Aufstellung muß dafür gesorgt sein, daß Personen auch bei Schleudern des Wagens nicht in Berührung mit blanken spannungführenden oder sich bewegenden Teilen gelangen können. Die Aufstellung ist derart auszuführen, daß etwaige im Be— trieb auftretende Feuererscheinungen keine Entzündung von brennenden Stoffen heworrufen können.

§ 35. Akkumulatoren. .

a. Akkumulatorzellen elektrischer Fahrzeuge können auf Holz auf— gestellt werden, wobei einmalige Isolierung durch nicht Feuchtigkeit anziehende Zwischenlagen ausreicht. Sowest nur unterwiesenes Per⸗ sonal in Betracht kommt, braucht die Möglichkeit, daß eine Person Teile verschiedener Spannung gleichzeitig berührt, nicht ausgeschlossen zu sein. Die Akkumulatoren dürfen den Fahrgästen nicht zugänglich sein. Es ist für ausreichende Lüftung zu sorgen.

b. Zelluloid ist zur Verwendung als Kästen und außerhalb des Elektrolyten unzulässig.

§ 36. Leitungen.

a. Der Querschnitt aller Fahrstromleitungen ist nach der stromstärke der vorgeschalteten Sicherung laut folgender Ta stärker zu bemessen:

Ouerschnitt in amm

t Normal⸗ belle oder

Normalstromstärke der Sicherung 30 A 40, 60 80

Drähte für Bremsstrom sind mindestens von gleicher Stärke wie die Fahrstromleitungen zu wählen.

Der Querschnitt aller übrigen Leitungen ist nach der Tabelle in § 11 zu bemessen.

b. Blanke Leitungen sind zulässig, wenn sie sicher isoliert ver— legt und gegen Berührung geschützt sind. . .

e. Isolierte Leitungen in Fahrzeugen müssen so geführt werden, daß ihre Isolierung nicht durch die Wärme benachbarter Widerstände oder Heizvorrichtungen gefährdet werden kann.

d. Alle festverlegten Leitungen sind derart anzubringen, daß sie nur unterwiesenem Personal zugänglich sind.

e. Die Verbindung der Fahr⸗ und Bremsstromleitungen mit den Apparaten ist mittels gesicherter Schrauben oder durch Lötung aus— zuführen.

f. Nebeneinander verlaufende isolierte Fahrstromleitungen müsser entweder zu Mehrfachleitungen mit einer gemeinsamen wasserdichten Schutzhülle zusammengefaßt werden, derart, daß ein Verschieben und Reiben der Einzelleitungen vermieden wird; dabei ist die Isolierhülle an den Austrittstellen von Leitungen gegen Wasser abzudichten; oder die Leitungen sind getrennt zu verlegen und, wo sie Wände oder Fuß⸗ böden durchsetzen, durch Isoliermittel so zu schützen, daß sie sich an diesen Stellen nicht durchscheuern können.

g. Bei Bahnen, bei denen die Fahrgäste auf der Strecke gefahr— los in Freie gelangen können, dürfen in den Wagen isolierte Leitungen unmittelbar auf Holz verlegt und Holzleisten zur Verkleidung der— selben benutzt werden.

h. Verbindungsleitungen zwischen Motorwagen und Anhänge⸗ wagen sollen so ausgerüstet sein, daß Personen auch bei zufälliger Be⸗ rührung keine Beschädigung erleiden können.

Bewegliche Kuppelungsstücke sind so anzuordnen, daß sie beim Herausfallen stromlos werden, oder sie müssen so mit Isoliermaterial bekleidet sein, daß auch die ausgelösten Stecker beim etwaigen Nieder— fallen keine Beschädigung von Personen herbeiführen können.

i. Leitungen, die einer Verbiegung oder Verdrehung ausgesetzt sind, müssen aus leicht biegsamen Seilen hergestellt und, soweit sie isoliert sind, wetterbeständig hergerichtet sein.

k. In der Nachbarschaft von Metallteilen sind die Leitungen über der Isolierung noch besonders mit einer feuchtigkeitsbeständigen Hülle zu überziehen. . . . ;

m. Rohre können zur Verlegung isolierter Leitungen in und auf Wänden, Decken und Fußböden verwendet werden, sofern sie die Lei⸗ tungen gegen die Wirkungen von Feuchtigkeit und vor mechanischer Beschädigung schützen.

Sie können aus Metall oder feuchtigkeitsbeständigem Isolierstoff oder aus Metall mit isolierender Auskleidung bestehen.

n. Die Vorschriften in 10 - 4 sowie § 241 0 gelten auch hier. .

§ 37. Schalttafeln.

Schalttafeln in oder an Fahrzeugen dürfen Holz nur als Kon— struktionsmaterial enthalten.

§ 38. Fahrschalter.

a. Auf jedem Führerstand ist ein Fahrschalter oder eine Ein⸗ richtung anzubringen, womit der Strom ein- und ausgeschaltet und die Geschwindigkeit geregelt werden kann.

b. Die Achsen und die metallischen Gehäuse sowie die der Be⸗ rührung ausgesetzten Teile der Fahrschalter müssen geerdet sein, so⸗ fern nicht die . vom Untergestell isoliert sind.

e. Die Kurbeln der Fahrschalter sind in der Weise abnehmbar anzubringen, daß das Abnehmen derselben nur in der Haltstellung erfolgen kann, also nur, wenn der Fahrstrom ausgeschaltet ist. Bei Fahrschaltern mit Kurzschlußbremse darf die Fahrschaltkurbel, wenn sie nicht gleichzeitig Umschaltkurbel ist, auch in der letzten Kurzschluß⸗ bremsstellung abnehmbar sein. In diesem Falle muß jedoch die Um⸗ schaltkurbel so eingeschaltet bleiben, daß die Kurzschlußbremse bei der möglichen Bewegung des Fahrzeugs wirksam wird.

§ 39. Sicherungen.

a. Jeder Motorwagen muß eine Haupt-⸗-Abschmelzsicherung oder einen selbsttätigen Ausschalter für die Elektromotoren haben. Akku⸗ mulatorleitungen und jede andere Leitung, die keinen Fahrstrom führt, müssen besonders gesichert sein.

b. Erdleitungen und bom Fahrstrom unabhängige Bremsleitungen dürfen keine Sicherungen enthalten.

§ 40. Ausschalter.

a. Es muß ein von jeder Plattform aus bedienbarer Haupt⸗ Not-) Ausschalter vorhanden sein, der das Ausschalten des Fahr⸗ e reiße unabhängig vom Fahrschalter gestattet. Der Notaus⸗ chalter kann mit dem Hochstromausschalter verbunden sein.

b. Erdleitungen sowie vom Fahrstrom unabhängige Bremsstrom—⸗ kreise dürfen nur im Fahrschalter abschaltbar sein.

§ 41, Blitzschutzborrichtungen.

Die Motorwagen für Oberleikungsbetrieb sind mit Blitzschutz⸗

vorrichtungen zu versehen, die auch bei wiederholten atmosphärischen

Entladungen wirksam leiben, und se einzurichten und anzubringen sind, daß sie weder Personen gefährden, noch eine Feuersgesah herbeiführen. .

Die Erdleitung der Blitzableiter ist auf dem kürzesten Wege mit dem Untergestell zu verbinden.

§ 42. Lampen.

Die unter Spannung stehenden Teile von Lampen nebst Zubehör müssen, soweit sie ohne besondere Hilfsmittel erreichbar sind, nit einer Schutzhülle aus Isoliermaterial versehen sein.

Zweiter Abschnitt. Betriebsvorschriften. § 43. Isolationsprüfungen.

Vor der Jubetriebsetzung jeder einzelnen Anlage sowie der Fahr zeuge ist die Isolation zu unterfuchen; etwaige Fehler sind autzn merzen. Das Gleiche gilt für jede Erweiterung einer Anlage.

§ 44. Regelmäßige Untersuchungen.

Zur dauernden Erhaltung des betriebssicheren Zustands sind die Kraft- und Hilfswerke mindestens alljährlich, die Leitungsanlagen mindestens halbjährlich, die Motorwagen mindestens alle 2 und die n hängewagen mindestens alle 3 Jahre einer Hauptuntersuchung zu unterwerfen. Ueber diese Hauptuntersuchungen ist Buch zu führey.

§ 45. Arbeiten im Betrieb.

a. Arbeiten im Betrieb dürfen nur durch unterwiesenes Personel und nur bei ausreichender Beleuchtung der Arbeitsstelle vorgenommen werden.

b. Bei Spannungen von mehr als 250 Volt darf an elektrischen Maschinen, an Apparaten und an Teilen des Leitungsnetzes mit Aus— nahme der Fahrleitung im allgemeinen nur nach vorheriger Aus schaltung und einer unmittelbar an der Arbeitsstelle vorgenommenen Erdung und Kurzschließung der zur Stromleitung dienenden Teile gearbeitet werden. Zur Erdung und Kurzschließung dürfen Leitungen unter 19 qmm Querschnitt nicht verwendet werden.

C. Um die erforderlichen Abschaltungen mit Sicherheit vornehmen zu können, ist in jedem Kraftwerk und Hilfswerk ein schematischer Uebersichtẽplan niederzulegen, in dem die vorzunehmenden Ausschal— tungen, sowie erforderlichenfalls deren Reihenfolge bezeichnet sind.

d. Ist aus dringenden Betriebsrücsichten oder aus techniscken Gründen eine Abschaltung desjenigen Teiles der Anlage, an dem selbft oder in dessen unmittelbarer Nähe gearbeitet werden soll, nicht möglich, so sind folgende Vorsichtsmaßregeln zu erfüllen:

I) Es soll niemals ein Arbeiter allein derartige Arbeiten aus= führen, sondern es soll immer mindestens eine andere Persen zum Zwecke etwaiger Hilfeleistung dabei gegenwärtig sein.

2) Für die Arbeiter sollen isolierende Unterlagen vorhanden sein.

3) Soweit es sich um Schalttafeln, Apparate usw. handelt, sollen nach Möglichkeit die ungeschützten unter Spannung stehenden Teile soweit abgdeckt werden, daß die zufällig gleichzeitige Berührung von Teilen verschiedener Polaritet oder Phase für den Arbeitenden ausgeschlossen ist.

e. In explosionsgefährlichen oder durchträankten Räumen dürfen Arbeiten an Spannung führenden Teilen unter keinen Umstaänden ausgeführt werden.

f. Die Vorschrift d J gilt auch für Arbeiten an Fahrdrähten.

g. Der Austausch durchgebrannter Sicherungen darf nur durch unterwiesenes Personal vorgenommen werden.

§ 46. Löschmittel.

Zum Löschen eines etwa entstehenden Brandes sind in Krast— und Hilfswerken geeignete Löschmittel, wie z. B. trockener Sand, an passenden Stellen bereit zu halten. Das Anspritzen von unter Spannung stehenden Teilen ist zu vermeiden.

8 47. Inkrafttreten der Vorschriften.

a. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auf Grund des Be schlusses der Jahrespersammlung zu Stuttgart vom 1. Oktober 196 ab als Verbandsvorschriften.

b. Der „Verband Deutscher Elektrotechniker e. V.“ behält sich por, dieselben den Fortschritten und Bedürfnissen der Technik ent— sprechend abzuändern.

2. Nachtrag

zu den Bau⸗ und Betriebsnorschriften für Straßenbahnen mit Maschinenbetrieb vom 26. September 1905 mit Gültigkeit vom 1. April 1914 ab.

. Im Inhaltsverzeichnis I O und in der Ueberschrift des Abschnitts III C ist hinter „Bestimmungen für. ö einzuschalten „Lokomotiven und “.

2

2. Im § 33 Abs. 1 ist hinter „Bei. „Lokomotiven und“

3. Der 8 65 (Dienstdauer und Dienstpläne) erhält folgende Fassung:

1. Die tägliche Dienstdauer ltatsächlich zu leistender Dienst) soll im monatlichen unter Einschließung der Ruhetage zu berechnenden Durchschnitt

für Führer nicht mehr als 10 Stunden, für Schaffner und Bremser nicht mehr als 11 Stunden betragen. In den Dienst sind dabei einzurechnen:

a) Pausen von geringerer Dauer als 30 Minuten,

b) die Dauer der Dienstbereitschaft (Reservedienst),

c) die Zeiten, in denen die Bediensteten vor Antritt des Dienstes zur Uebernahme und nach Beendigung des Dienstes zur Abgabe der Geschäfte (Vorbereitungs und Abschlußdienst) in Anspruch genommen werden.

Bei Betriebsverhältnissen, die von den Aussichts behörden als einfache anerkannt werden, kann die durchschnittliche täg— liche Dienstdauer

für Führer bis zu 11 Stunden, für Schaffner und Bremser bis zu 12 Stunden betragen.

2. Die einzelne Dienstschicht darf unter keinen Um ständen mehr als 16 Stunden betragen. Als Dienstschicht gilt der Zeitraum, der zwischen zwei Ruhezeiten liegt, die sede eine Dauer von mindestens 8 Stunden haben.

Schichten von mehr als 14 bis zu 16 Stunden sind nur zulässig, wenn der Dienst besonders einfach ist und keine an gestrengte Tätigkeit erfordert. Dabei muß der Dienst durch eine längere Pause unterbrochen werden, die bei Schichten über 15 Stunden mindestens 4 Stunden zu betragen hat.

3. Jedem im Betriebsdienst ständig beschäftigten Be— diensteten sind monatlich mindestens 2 Ruhetage zu gewähren. Als Ruhetag gilt eine Dienstbefreiung von mindestens 24 zu sammenhängenden Stunden. Fällt nicht einer der Ruhetage auf einen Sonntag, so ist den Bediensteten mindestens einmal im Monat ausreichende Gelegenheit zum Besuch des Gottes dienstes zu geben.

4. Ueber den Dienst des gesamten Betriebspersonals sind Dienstpläne aufzustellen, die eine genaue Nachprüfung er möglichen, ob den vorstehenden Bestimmungen enitsprochen ist. Die Pläne sind in den Diensträumen des Personals sichtbar auszuhängen oder auszulegen und den Aufsichts behörden auf Erfordern zur Einsicht vorzulegen.

Berlin, den 15. Januar 1914.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach.

(

einzuschalten

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Dritte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin

Dienstag den 10. Februar

2 ., .

Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau im Deutschen Reiche im 4. Vierteljahr 1913. (Beschaupflichtige Schlachtungen.) Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.

Staaten und Landesteile

Pferde und andere Einhufer

Ochsen

J J

Bullen

Zahl der Tiere, an denen die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vorgenommen wurde,

Jung⸗

rinder über

Kälber

ö P . ö. . Kühe bis Schweine Schafe Ziegen Hunde

3 Monate alt

3089

650 3259 4053

805

599 4615 2841 I 6 2797 3354

rovinz Ostpreußen . ! . Stadt Berlin... Provinz Brandenburg. ommern .. ; . ö , ,, , i Schleswig⸗Holstein . Vannover . = Df hf . . Dessen· Nassau l ier k ; Hohenzollern...

Königreich Preußen

Bayern rechts des Rheins. links des Nheins. Königreich Bayern

Königreich Sachsen.. Mörttemberfßc⸗⸗ 1 R i Mecklenburg⸗Schwerin Großherzogtum Sachsen Mecklenburg⸗Strelitz. , Braunschweig. .. Sachsen⸗Meiningen.. Sachsen⸗Altenburg ... Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Anhalt .. H Schwarzhurg⸗Sondershausen Schwarzburg⸗Rudolstadt . , . älterer Linie. Reuß jüngerer Linie Schaumburg⸗Lippen. Lippe.

K

2 . r

67 338

24 6o3 11 861 1522 577 26 Ad 124383 7435 10 802

3 514 3 026 176 2134 349 47 203 855 156 257 165 751

2 übeck . h mem en ,, lsaß⸗Lothringen

Deutsches Reich

Davon im Oktober 1913. . „November 1913 . . Dezember 1913.

Dagegen) im 3. Vierteljahr 1913 2. 1913

6 0 0 0 2

e 0 9 8 2 9 8

3 939 134 307

50 919 40 474 12 914

132 764 125 649 125 524 123 791 144 059 152 962 166 812 157 598 153 201 155 094 156 289

114 591

40 507 54 359 39 6908 135 640 136 965 110 942 96 g24 94 538 99 647 18 028 14953 103 144 gs öh 99 674

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15 497 16397

32008 33 285 1913 48 280 1912 58 982 1911 55 065 1910 48 825 1909 51 509 1908 47 561 1907 45 266 1906 47585 4. 1905 52 6584

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, a n n, , n , mn

C .

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8

Berlin, den 9. Februar 1914.

117 842 103 321 308 385 251 764 106 702 130 724 417 483 222 320 134 415 218 688 282 125

9906 15 208 23 517

7977 36 847

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6247 5 5680 19518 30 130 88 S0 860 16811 31 387 12 674 15 386 13 902 235 582 39712 33 807 ? 16671 39 809 307 248 14214 3980 64 224 75 004 507 104 36 627 10076

366 1 848 2522 46 38

253 796 116585 439 755 3110 643 321 633 53 445

39 882 26633 150 659 453 002 39 304 2 887 8895 11466 59162 S44 42 7690 36 528 162 125) 512 164 40148 37026 5 947 101 034 395 231 12 897 23 448 47 249 143 407 191935 155755 40 901 135 083 92453 8335 z t 5579 2018 55 281 2602 1370 29 959 576 3 8207 21665. 1863 32 894 1624. 1996 100 321 1797 1480 16339 2068. 495 16278 2132 1146 39 624 1185 539 23 64 1190 261 14 396 718 425 h 964 218 386 3413 424 241 7123 1153 1 684 510 . 16938 2086 266 58 3 1980 45 697 204 ; 1113 143 5183 596 12 862 1408 962 669 32261 2597 2875 8 332 147 4586 21777 17033 5489 10 922

416 887 233713 h09 156

139 254 59 110 202 837 151 7065 71829 I64 604 145 956 72 774 3545191 141715

405 2900 245 345 971 394 4275 623 691164 392 305 200 837 1166259 4175 999 440 973 419 979 199137 1939 717 4349 243 451 696 431 130 2654137 902 722 4693 128 572014 479 612 266 775 1 059 206 5515777 588 273 439 53 263 087 963457 4690 891 609 200 bo? 657 333 397 1180 396 4278 294 721 597 456 297 302 529 1066 764 4 534 333 653 710 432 180 273 572 1043 084 4845 370 603160 407 18 233 776 892 399 4012 . 580 845

27 ö 426 386 261 973 912 387 3 468 746 6657 272

nr de

O

33 039 911275

5061 257 2654 797

122 651 42 444 41019 59 188

40 690 175 308 131149 113 662 132 609 116353 153 336 138 920 139 794 140 028 129 873

) Die Vergĩeichgjahlen sind die vom Kaiserlichen Statistischen Amte erstmalig veröffentlichten. Kaiserliches Statistisches Amt.

Del brüů ck.

Deutscher Reichstag. 209. Sitzung vom 9. Februar 1914, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Die durch Schreihen der Rechtsanwälte Dr. Hazard, Dr. Uhle und Dr. Krenkel in Leipzig nachgesuchte Genehmigung zur Durchführung eines Privatklageverfahrens gegen den Abg. Behrens wird gemäß dem Antrage der Geschäftsordnungs⸗ kommission versagt. .

Hierauf setzt das Haus die Spezialberatung über den Etat für das Reichsamtdes Innern fort. .

Die Abstimmung über die auf den Absatz von Kalisalzen bezüglichen Petitionen der Ausgabe und Einnahme sowie über den bezüglichen Antrag von Graefe-Erzberger wird auf morgen verschoben. .

Die dauernden Ausgaben für die entscheidenden Diszi⸗ plinarbehörden und für die Behörden zur Unter⸗ suchung von Seeunfällen werden ohne Diskussion bewilligt.

Bei den Ausgaben für das Statistische Amt rügt der

Abg. Sävkovich (fortschr. Volksp. Unstimmigkeiten Und Un— gleichheiten in der Reichsschulstatistik. Die Statistik für Mecklen⸗ hurg⸗Schwerin lasse falsche Schlüsse zu über die Zahl der wirklichen Lehrerinnen; die Handarbeitslehrerinnen seien den ordentlichen Lehrerinnen zugezählt. Es fehle eine Unterscheidung zwischen versön⸗ lichen und sachlichen Aufwendungen, eine eigentliche pädagogische Statistik usw. Die Statistik müsse einen klaren Einblick in das ganze Volkaschulwesen gewähren und eine vergleichende Kritik der Schulverhälinisse in den einzelnen Staaten ermöglichen. Die Schulstatistik dürfe nicht nur die Forthildungsschulen, sondern auch die Volksichulen umfassen. Es habe großes Mißbehagen erregt, daß die letzte Schulstatistit so unzulänglich ausgefallen sei. Das könne das Ansehen des Statistischen Amtes nicht fördern, ganz be⸗ sonders, wenn man die mustergültige Statist ? der Zentrale des deutschen Lehrervereins dagegenhalte. Solche Fehler mußten in der Zukunft vermieden werden. Abg. Rühle (Soz.): Infolge einer Resolution sind vor 10 Je ßen Erhebungen angestellt worden, wie die Landwirt⸗ schaft und die Nebenbetriebe Kinderarbeit verwenden und wie diese auf die Kinder einwirke. Trotzdem schon 10 Jahre ver⸗

strichen sind, hat man das Ergebnis der Oeffentlichkeit vor⸗ enthalten, nur in Bayern und Lippe ist es veiöffentlicht worden und auch da nur auszugsweise. Vor einem Jahre bekam ich auf meine Frage, werhalb das Material noch nicht veröffentlicht sei, eine ausweichende Antwort. Man entschuldigte dies damit, weil ein Teil, die Gutachten der Sachverständigen, von mehreren größeren Bundesstaaten noch nicht eingegangen sind. Man hätte dann wenigstens das Zahlenmaterial veröffentlichen sollen, damit man sich selbst ein Urteil bilden kann. Aber dies ist wohl unterblieben, weil die Kinderfreundlichkeit des Großagrgriertums in ein recht schlechtez Licht gerückt worden wäre. Man will die Kinder des Profits wegen weiter ausbeuten. Schon allein in Bayern sind über 160 000 fremde Kinder in der Landwirtschaft beschäfigt, sodaß im Deutschen Reiche sicher über 2 Millionen auf diese Weise ausgebeutet werden. Ueber das Klnderelend auf dem Lande könnte man ganze Bände füllen, schreibt ein Lehrer, und ein amtlicher Schularzt des Fürsten— tums Lippe bemängelt, daß es an jeder Kontrolle über die Be— schäftigung der Kinder fehle. Ein Lehrer verweist auf die große sittliche Gefahr, die den Kindern in den Gesindestuben droht. Ein Kind von 7 Jahren habe 3 Nächte in einem Schweinestall schlafen müssen usw. Die Abnahme der Intelligenz der ländlichen Schul⸗ kinder kommt sicherlich den Wünschen der Arbeitgeber entgegen. Daher auch die pielen Dispensationen vom Schulunterricht, namentlich in Preußen. Den Hüteschein erhalten schon Kinder im Alter von 11 Jahren. Ueber die Dauer der Arbeit der Kinder bestehen keine Vorschriften. Wochen- und monate⸗ lang müssen sich die Kinder bis spät in den Abend abplagen bei Wind und Wetter. Danach werden sie noch von den Arbeitgebern mißhandelt. Die Kinder verfallen leicht in Verirrungen, Tier guälereien und Baumfrevel. Die körperliche Beschaffenheit des Hüte⸗ knaben ist außerordentlich schlecht, und die kleinen, Mägde“ leiden vielfach an den Folgen der unmenschlich langen Arbeitszeit. Sie laborieren an Unterleibskrankheiten usw. Die Kinder müssen 16 bis 18 Stunden am Tage arbeiten. Nur zwei Vormittage dürfen die Hütekinder in der Woche die Schule besuchen. Man kann sich denken, wie es überhaupt in den ostelbischen Landschulen aussieht. Die Profitgier der Ausbeuterklasse führt zu einer Verfinsterung des Geistestebens. Es kommt einer Gewissenlosigkeit gleich, wenn noch länger mit einer Veiöffentlichung der Statistik gewartet wird. (Präsident Dr. Kaempf rügt den Ausdruck „gewissenlos“.) Dem fortschreitenden Arbeitermangel auf dem Lande muß jetzt in Preußen eine derartige Vermehrung der Kinderarbeit in der Land

1914.

wirtschaft abbelfen! Die Zahl der Halbtagsschulen in Preußen bat sich denn auch in wenigen Jahren von 2000 auf 7090 vermehrt. Der Abg. von Gamp hat sich ja nicht gescheut, öffentlich anzuregen, daß die Schulstunden in den Halbtagsschulen auf - Uhr früh verlegt würden, das würde den Landwirten sehr zu gute kemmen. Es haben sich für die Beschaff ung der Hütekinder förmliche Sklavenmärkte ent wickelt, namentlich in Süddeutschland, vor allem im Allgäu. Auch hier sind zahlreiche Stimmen laut geworden, die diesen himmel⸗ schreienden Kindersklavenhandel brandmarken. (Der Präsident ersucht den Redner, nicht sopiel zu verlesen.) Die Mitteilung dieser Stimmen ist notwendig, um die Dringlichkeit der Veröffentlichung der amtlichen Statistik darzutun.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat darüber Klage geführt, daß die Ergebnisse der Erhebungen über die Lohnbeschäfti— gung von Kindern im Haushalt sowie in der Landwirtschaft und in deren Nebenbetrieben noch immer nicht veröffentlicht seien, und daran eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe gegen die verbündeten Regierungen bezw. gegen mein Ressort geknüpft. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Mit Recht!) Daß eine derartige Erhebung notwendig sei, haben die verbündeten Regierungen bezw. die Reichsleitung dadurch anerkannt, daß sie eine solche Erhebung angeordnet haben. Ueber das Schicksal dieser Erhebungen haben Sie Auskunft bekommen unter dem 21. Ja nuar 1913 durch eine Erklärung des Herrn Direktors Caspar aus meinem Amt. Damals ist Ihnen mitgeteilt worden, daß die Ver⸗ öffentlichung des Materials um dezwillen noch nicht habe erfolgen können, weil das Material dem Reiche, bezw. dem Statistischen Amt noch nicht vollzählig vorlag. Inzwischen ist zwar das Material von einem weiteren Bundesstaate eingegangen, von zwei anderen Bundes⸗ staaten fehlt es noch. (Hört! hört! und Zurufe von den Sozial demokraten: Von welchen Bundesstaaten?) Es liegt also nicht an mir, wenn die Veröffentlichung nicht erfolgt ist.

Es liegt aber auch nicht allein an der Leitung dieses Bundesstaates, wenn das Material noch nicht vorliegt, sondern es hat sich heraus⸗ gestellt, daß dort die Erhebungen nach etwas anderen Grundsätzen vorgenommen sind als in den übrigen Bundesstaaten. Es muß ver⸗ sucht werden, das Material in sich vergleichbar zu machen. Zu dem Zweck hat die betreffende Regierung mich ersucht, einen Referenten des Statistischen Amtes abzuordnen, der sich an der Aufarbeitung des Materials beteiligt. Diesem Ersuchen habe ich entsprochen, und ich nehme an, daß ich nunmehr hald in die Lage kommen werde, das Material zu dieser Statistik mitzuteilen.

Meine Herren, daß dieses Material mitgeteilt wird, daran haben nicht nur die Reglerungen ein Interesse, sondern wir haben alle ein Interesse daran, schon um den ungeheuerlichen Uebertrelbungen ent⸗ gegenzuwirken, die wir regelmäßig bei dieser Gelegenheit hören. (Leb⸗ hafte Zustimmung im Zentrum und rechts.) Sie können sicher sein⸗ daß, was an mir liegt, geschehen wird, damit das Matertal an die Oeffentlichkeit kommt.

Abg. Dr. Pil per (Zentr.): Durch Tie amtliche zusammen-« fassende Darstellung der landwirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands ist jetzt ein klares Bild über die Bedeutung der deutschen Landwirt- schaft gegeben und für die Aufkläcung der Bevölkerung ein großer Fortschriit gemacht worden; auch unsere volkswirtschaftliche Literatur wird von dieser Publikation bedeutenden Nutzen ziehen. Wir wieder holen den schon in der Budgetkommission vorgetlagenen Wunsch, daß auch über Industrie, Handel und Gewerbe ähnliche kurze Zusammen⸗ fassungen veröffentlicht werden möchten. In der Abteilung des Stanstischen Amts für Arbeiterstatistik scheint ein chronischer Mangel an Arbeitskräften zu herrschen; wenigstens ist ein Stocken in der Ver= Fffentlichung vön Erhebungen, die der Reichstag zum Teil schon vor Jahren beschlossen hat, zu konstatieren. Diese Apteilung scheint ihre sträfte zeitweise an andere Abteilungen ahgeben zu müssen. Wir wünschen dringend, daß man das Statistische Amt besser mit Arbeitskräften ausstattete. Unsere volle Anerkennang haben wir auszusprechen über die Ent⸗ wicklung des „Reichsarbeitsblattes“; gerade hierbei hat sich gezeigt, wie wichtig vor allem eine möglichst ausgebaute, aktuelle Statistik ist Im Interesse des Ansebens des Blattes bitte ich, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß Entgl isungen in der Darstellung der Arbeiter⸗ verhältnisse unterbleihen. Die Arbeiterorganisationen haben sich verletzt gesühlt durch einen Passus, wo von „Streikgewerkschaften“, Terro- rismus“ usw. die Rede war. Ein solcher Satz aus dem Bericht eines Arbeitsnachweisverwalteis zu Cöln hätte nicht in das Blatt übernommen werden dürfen. Die amtlichen Produktionserhebungen, die auch wir wiederholt für absolut notwendig erklärt haben, wünichen wir auch in Zukunft fortgeführt zu sehen, und zwar in demselben Maße wie bisäher. Mit der eigentümlichen Art von Beamten, die im reichs⸗ statistischen Amt als Sekretarigtsassistenten noch beibehalten sind, sollte daz Amt langsam aber sicher aufraͤumen; das Mißverhältnis bei den Anwärtern auf die Sekretariatsstellen ist zu groß. Eine Be⸗ schwerde wird aus Bayern erhoben, weil von einer größeren Anzahl bayerischer Militäranwärter, die sich gemeldet haben, nur ein einziger Annahme gefunden hat; vielleicht liegt hier nur ein Versehen vor.

Der Präsident ruft auf Grund des amtlichen Steno⸗ gramms wegen der Bemerkung über die „Gewissenlosigkeit“, die da⸗ nach viel schärfer gelautet habe, als er angenommen, den Abg. Rühle nachträglich zur Ordnung. ;

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Der Herr Vorredner ist noch einmal auf dle schon in der Budgetkommission besprochene Angelegenheit zurück gekommen, nämlich auf die vielerörterte Bemerkung in der Einleitung eines der neueren Hefte der Abteilung für Arbeiterstatistik worin es heißt:

Weitere Bände für die Beiträge zur Arbelterstatistik können nicht in Aussicht gestellt werden. Schon in der Budgetkommission ist darauf hingewiesen worden, daß es selbstverständlich weder in meiner noch in der Absicht des statistischen Amts liegt, die Tätigkeit dieser Abteilung in irgend einer Weise zu beeinflussen oder zu beschränken.

Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß die Tätigkeit der Abteilung für Arbeiterstatistik wesentlich anders organisiert ist als die bei den anderen Abteilungen des statistischen Amts. Die anderen Abteilungen haben im großen und ganzen auf ganz bestimmt festgelegten Gebieten laufende Geschäfte zu erledigen, während die Abteilung für Arbeiterstatistik derartige laufende Aufgaben in demselben Umfange nicht zu erledigen hat und ihre Kräfte teilen muß einmal für besondere