1914 / 36 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

MWeannig faltiges. Berlin, 11. Februar 1914.

Nachdem der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvpereins aus Anlaß der Ueberschwemmungen in der Provinz Poprna mern dem Verband seiner dortigen Vereine im Januar 20090 4 üäberwiesen hatte, hat er gestern 3000 seinem Zweigverein für den Kreis Hey dekrug, Ostpreußen, zur Linderung der dortigen Ueberschwemmungsnot überwiefen.

die zu durchmessende Strecke aber auf 160 km erhöbt, so ist die größte Geschwindigkeit, mit der sie zurückgelegt werden fann, nur noch 3 km in der Stunde. Das sind für den P enschen schon ungeheure Leistungen, die um einen wesentlichen Betrag nicht übertroffen werden können. Unter allen menschlichen Erfindungen ist dar Rad deshalb eine der größten, weil es auf einfachste Weise die Möglichkeit einer schnelleren Fortbewegung zunächst auf festem Boden gegeben hat. Alle Beförderungsmlttel bis auf die neueste Zeit bedienen sich des Rades in irgend einer Form. Ueber die größten Geschwindigkelten, die auf natürlichem Wege im Wasser

Königsberg, 10. Februar. (W. T. B) Zu den Ueb chwem mungen im Memeldelta wäud von maßgebender e. mitgeteilt, daß die Hochwassernot und die Baupꝛuisache rer dil schwemmungen vorlaufig noch nicht beseltigt sind. Pioniert⸗ et˖ arbeiten fortgesetzt daran, Bewohner und Vieh au den n

das Wasser abgeschnittenen Ortschasten in Sicherhenn zu bringen. 6 Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten mit Lebenemlitein . sonstigem Bedarf ist eine vom Vater ländischen Frauenverein in en d krug eingeleitete Hilfstätigkeit im Gange. Die augenblickliche 3. 1. groß, der Schaden an Gebäuden und der st

man dos

Zweite Beilage

In einem vom Komitee zur V

licher Vorträge angekündigten Vortrage wird am nächsten Freitag,

den 13. d. M., Abends 8] Ühr, im hauses der Generalleutnant Freiherr Thema Staatskunst und Fel freiungs kriegen“ sprechen.

Ueber die Juristen, die die Aeltesten) d Berlin in Verbindung mit dem S

Leipzig), der Anwaltskammer zu Berlin, e verein und dem Verein für Recht und Wirtschaft in der Zeit vom 20. Oktober bis 14. November 1913 ö haben, ist jetzt ein

worden.

aus führlicher Bericht veröffentlicht außerordentlichen Erfolg gehabt. nehmer betrug 1465, eine Zahl, lichen Veranstaltungen wohl noch

besonderer Befriedigung wird in dem Bericht darauf bingewiesen, ö sondern auch Kaufleute den Kurfen regste Interesse entgegenbrachten und es als

daß nicht nur Juristen,

der Kurse zu bezeichnen ist, dazu mitgewirkt haben, . Leben so weise einander zu nähern.

daß sie

zwei für unser

von Berlin, Professors Dr. und die Erklärungen des Geheimen O Stellung des preußischen Juftizminsst gehoben.

Geschwindigkeiten auf der Erde,

der Luft. Merkmal der Tlere gegenüber noch die Geschwindigkeit der die Begabung nehmen würde, so würde Tieren zurückstehen, selbstverständlich a Ich, waͤhrend sein Geist Mittel zur Fo deren Geschwindigkeit fast alle

zurückbleiben. Könnten

einige Zugvögel um dle

den Pfla

Wette fliege

besten Fall nach wenigen Sekunden daz Schon dieser Vergleich verweist auf die bekannte und jedem ganz natürlich erscheinende Tatsache, daß die Geschwindigkeit der Fort⸗ und in der Luft, und außerdem wiederum im Wasser an ganz verschiedene Bedingungen Watz der Mensch selbst zu leisten vermag, scheinlich weder in den Läufen auf kurze Entfernung noch in den rößere Abstände kaum oder gar nicht über das, was schon die alten Griechen vollbracht haben. Der Rekord ist hier also

bewegung auf dem Lande

Maäͤrschen auf

bald erreicht. Anders ist es, wenn ir bewegung benutzt werden, z. B. ein Fah

Verbesserungen auch der Erfolg gesteigert werden kann.

davon ab, so stimmte Schranken lennen in bezug auf die Ergebnisse mehr zutage fördern. die Gründe dieser Beschränkung kommt

Schluß, daß sie durch zwei Umstände bedingt wird.

die körperliche Ausdauer infolge der

schwindigkeit gesteigerten Verausgabung der Körperenergle, zweitens beim Lauf durch die körperliche Unmöglichkeit, die abwechfelnde Be⸗ vorzunehmen als innerhalb eines bestimmten Für den Menschen beträgt die Höchstgeschwindigkeit Entfernung etwa 145 km in der Stunde.

wegung der Beine schneller Zeitabschnitts. auf eine kurze

2

Theater.

Königliche Schauspiele. Donners Abonnementsvor⸗ und Freiplätze sind auf⸗ in vier Akten Text von für die deutsche Julius Schanz.

tag: Opernhaus. stellung. Dienst⸗ gehoben. Aida. Oper in (7 Bildern) von G. Verdi. Antonio Ghislanzoni, Bühne bearbeitet von Musikalische Leitung: Herr Generalmusik⸗ Direktor Blech. Regie: H Braunschweig. Ballett: Herr Ballett. meister Graeb. Chöre: Herr Profeffor Rüdel. (Ramphis: Herr von Monoparda dom Stadttheater in Graz als Gaft. Amonasro: Herr Joseph Schwarz vom K. K. Hofoperntheater in Wien als Gast.) Antlang 74 Uhr. Scha uspielhaug. 43. Abonnementavor—⸗ stellung. Die Quitzom᷑s. Vaterländisches Drama in vier Aufjügen von Ernst von Wildenbruch. Regie: Herr Oberregisseur Patty. Anfang 79 Uhr. Freitag; Opernhaus. 32. Abonne⸗ mentgporstellung. (Gewöhnliche Preife.) Dienst⸗ und Freiplätze find aufgehoben. Tristan und Isolde in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 63 Uhr. Schauspielhaus. 44. Abonnementsvor⸗ stellung. Colberg. Historisches Schau— spiel in 2 Aufzügen von Paul Heyse.

31.

Anfang 75 Uhr.

Deuisches Theater. (Direktion: Mar Reinhardt. Donnerstag, Abends 735 Uhr:

Shakespeare / Zyklus: Köntg Lear. Freitag: Fönig Heinrich

(1 Teil.) Ein Sommernachts⸗

IV.

Sonnabend:

traum. Sonntag: Romeo und Julia.

KKammerspiel-e.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Snob. Freitag: Bürger Schinvel. Sonnabend: Wetterleuchten. Sonntag: Der Snob.

Kerliner Theater. Donnerst, Abends

3 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit

Gesang und Tanz in vier Bildern von

Bernauer und Schanzer. ö ie

Freitag und folgende Tage: Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große

wirtschaftlichen

die in Deutschland von ähn—

bedeutsame Berufsgruppen in ihrer Anschauungs⸗ Aus dem Bericht seien als bemerkenswert die Ausführungen des Syndikus der Korporation der Kaufmannschaft Apt über die Grundlagen des Plane

Die Fähigkeit der Fortbewegung wird als unterscheidendes

Fortbewegung als einen Maßstab für

doch mit unseren Schnellzügen höchssenz

sind die rein körperlichen Möglichkeiten in ganz be⸗ eingeschlossen, wie ö

n

Herr Regisseur

eranstaltung wissenscha ft⸗

großen Saale des Architekten von Steinaecker über das dherrnkunst in den Be 30 km und es i neuesten Fortbildungskurse für er Kaufmannschaft von eutschen Anwaltsverein (Sitz in

am gerln dem Berliner Anwalts⸗

bei Vög

Die Kurse haben einen

Die Gesamtzahl der Teil

dabei no

nie erreicht wurde.

Mit Stunde das ein besonderer Gewinn nach Entstehung und Verlauf staatliches, sozlales und wirt⸗ Die Erde sind S800 mm in den berjustizrats Steuber über die ers zu diesen Kursen hervor⸗

im Wasser und in gestaltung

innerhalb nzen betont. Wenn man nun der Mensch hinter sehr vielen ber nur in seinem körperlichen rtbewegung erdacht hat, hinter Leistungen des Tierreicht

verzeichnet

messen wu selbst in

n, während die Landtiere im Rennen aufgeben müßten.

sast das und Grenzen geknüpft ist. tages in erhebt sich heute wahr— in einer h

206 mmi

gend welche Mittel zur Fort— rrad, wo durch die technischen Sieht man

der am 11.

klingt sehr ja auch die Pferdewett⸗ Stunde sch keine unerhörten einer Untersuchung über Professor Hele⸗Shaw zu dem Einmal durch bei Vermehrung der Ge—

möglich.

Joha 10 Uhr 40

Wird Garatx mit

Fönig in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Freitag: Die fünf Frankfurter? Sonnabend: Zum 50. Male: Die Kronbraut. Sonntag: König Richard II.

Aamõdienhauz. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von Heinrich Ilgenstein. Freitag und folgende Tage: Kammer— mufik.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Film⸗ zauber.

Deutsches Nünstlertheater o. zietät). (Nürnbergerstr. I0 71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Phantom. Komödle in 3 Akten von Hermann Bahr. Freitag: Der Bogen ves Odysseus. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr Pe⸗ terchens Mondfahrt. Abends: Das Phantom.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bernd. Ab Odsseus.

Rose ends: Der Bogen des

——

Lessingtheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Simson. Tragödie in drei Akten von Frank Wedekind.

Freitag: Peer Gut.

Sonnabend: Zum ersten Male: Liliom. Eine Legende von Franz Molnar Sonntag, Nachmittags 3 Uhr. Pryo⸗ fessor Veruhardi. Abends Listom.

Schillertheater. 09. (Wallner theater) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Meyers. Schwank in drei Aufzügen von Fritz Friedmann. Frederich.

Freftag: Die beiden Leonoren. Sonnabend: Was ihr wollt.

Charlottenkurg. Donnerstag, Abends 8z Uhr: Herodes und Mariamne. Eine 6 in fünf Aufzügen von Friedrich ebbel.

Teitag: Herodes und Mariamne. Sonnabend, Nachmittags 35 Uhr: Zopf und Schwert. Abendz: Weh' dem,

einst im Mai. Rosinen.

ver lässiges. Mensch überhaupt beobachten bleiben hinter denen,

zu denken,

Fälle ungewöhnlich heftiger einen ganzen Tag

einem ganzen Jahre empfaͤngt. Jahre 1843 berichtet worden, vanien am 5. Augu

gewesen ist,

Theater in der iöniggräher Straße. Donnerstag, Abends 79 Uhr: Richard II. Ein Trauerspiel

erzielt werden können, ist nur für die Schwimmleistungen des Menschen etwas Genaues bekannt, nicht aber über die von Meeregztieren.

Technik jetzt ma

in der Stunde gehen, ganz st kaum anzunehmen, daß irgend ein Tier n

Torpedoboote um die Wette schwimmen könnte. Geschwindigkeiten müßten . Hilfe der Technik in der Luft erzielen lassen,

gsten ist.

eln und anderen Lufttieren

gleichfalls Stcher aber ist,

ch gar nicht an die Wellen der El

etwa 1670 km zurück. Noch viel größer

mit der die Erde um die Sonne rast, denn sie mißt fast 30 km, also in einer 108 000 km.

Minute 1800 oder

stärksten Regenfälle. Die regenreichsten Gebiete der die Tropen, während in unferen Gegenden jährlich 6 bis Regen im Jahr niedergehen, rechnet die Niederschlagshöhe ndern der heißen Zone nach Tausenden von Millimetern. Vom Regenfall über den Ozeanen weiß man verhäl da sich auf dem Meer kei

nach der Windrichtung, usw. Eine Frage für sich aber bleibt kurzer Zelt, Einzelregen scheint der worden ist,

rden, also an diefem einen Tage etwa die

Dreifache jenes

bisher einzig den Philippinen.

Weitere Weltrekorde

in 80 Minuten am 12. August 1891 in Californ

alben Stunde am 24. Auguft 1966

n 20 Minuten am 7. Juli 1889 in einer

Ortschaft. Ein besonderes Erlebnis, das wohl niemand, der dabei jemals vergessen wird, muß ein Regenfall gewesen sein,

Juni 1912 in Valdivia in Chile vom

Er lieferte in nur einer halben Minute eine Höhe vo gering, ist aber ein ganz unerhörter Betrag, der in einer

on 480 und in einem Tage gar 11 520 mm

Glücklicherweise sind solche Himmeltfluten nur für

nnisthal, 11. Februar. (W. T. B.) S*

Minuten stieg der

25 Minuten, nachdem er 2850 m Höb Welthöchstleistung, die von 2750 m aufgestellt war, geschlagen.

Fischen und anderen Jedenfalls sind die Geschwindigkeiten, die von der nchen Schiffen gegeben worden sind und schon ungeheure Verpollkommnungen,

sich sopwohl in der Natur wie durch die weil dort die Reibung Leider weiß man über die Schnelligkeit des Fluges

daß alle Geschwindigkeiten, oder erreichen kann, die sich im Weltraum abspiele ektüizität oder des Lichts sondern nur an die Bewegungen der Himmels körper.

Punkt des Erdäquators legt durch die Umdrehung der Erde in jeder

in einer Stunde

keine festen Beobachtungswarten lassen. Auf dem Festland richtet sich Regenmenge und Regenhäufig⸗ keit nach vielerlei Ümständen,

und die Meteorologen haben die besonderen zusammengestellt. stärkste Regenfall, im Juli 1911 über einem Ort in den lippinen niedergegangen zu sein, wo in 24 Stunden 1168 mm ge⸗ Hälfte mehr als niederschlagsreichen Jahren die norddeutsche Tiefebene in

Ein anderer Rekord ist aus dem wo an einem Platz in st innerhalb von drei Stunden 406 mim Regen fielen. Hätte dieser Guß länger angehalten, fo würde ganzen Tag die ungeheure Menge von 3206 mim errelcht haben, also dastehenden

in Virginia und

Viplomingenieur Thelen mit einem Albatros. Pfeil. Doppeldecker neuefsen Typs mit der f Höhenflug mit vier Fluggästen zu überbieten. wieder um 13 Uhr Er hat somit die

Alsicht auf, den

ze erreicht hatte.

unübersehbar.

belaufen. Die werden fortgesetzt. bis auf Vieh geborgen worden. och mit einem der Die größten sind, Lebensmittel zuzuf sind etwas gefallen.

nur wenig Zu⸗ die der weit zurück⸗

n. Man braucht

stroms vom Eigz befreit

werft und Maschi Ein ö der für die Hamburg Passagierdampfer

Schiff von 21 000 Brut rede hielt der Bürgermel Worten

aber ist die Eile, in jeder Sekunde

Wien, 11. Febru Reichsstraße in Moelle mobil in Brand. Vierzig Personen,

tnismäßig wenig, errichten

nach der Boden⸗ der Regenrekord

Für jemals

Phi⸗

der

Zinsen soll der gewendet werden.

genommen. und Montreal wird g ein leichtes Erdbeben be

er für einen

Regen⸗ sind 292 mm ten, 235 mm worden. rumänischen Flieger Newbery hat erreicht und damit die bis Himmel kam.

1500 Menschen, die durch

Zurzeit bestebt keine besondere Gefahr überschwemmien Ortschaften. Solche falls durch steigendes Wasffer in stehende Eisstopfung gelöst

Geestemünde, 10. Februar. (W. T. B.)

letzt, fünfzehn bon ihnen

New Jork, 11. Februar. (W. T. B.) Pennsyl. Vorks und Brooklyns wurde gestern ein Leichtes Erdbeben wahr, Auch aus verschiedenen Städten zwischen New

standen. Nach einer Meldung aus lichen Canada um dieselbe Zeit

Buenos Aires, 10. Februar. (W. T. B.)

Verlust an Vieh

Er wird sich voraussichtlich auf viele Hun kerkhnd . ö Sammlungen der Proyinztalhil s

ö t 300 Menschen aus Lebentgefahr gerettet und etwa 150 6

usende komsteeg

heute toniere e

sind durch

sind Pioniere damit eg Neueis vom Lande ah geschn lh ühren. Die Wasserstände im Rußhstromge hie ür die aber würde wieder . Schmalleninglen die bei Ragnü be wird, bevor die Mündungen deg Ruß.

Zurzeit

sind.

Auf der S

. chiffz. nen fabrik von Joh. GC.

Tecklen bor

A—-G. in Geestemünde lief heute mittag im Beisein zahlreicher Gf

Amerika⸗Linie erbaute Dretschrauben „Johann Heinrich Burchard, ein toregistertonnen, vom Stapel. Die Tauf⸗ ster Dr. Pre döhl⸗Hamburg, der in warmen

seines verstorbenen Kollegen gedachte und auf die bedeutenden Leistungen des deutschen Schiffzbaus, für die der neue Dampfer ein beredtes Zeugnis sei, hinwies. in ein dreifaches Hoch auf seine

Die Rede des Bürgermeisterz klang

Majestät den Katser und König aut.

ar. (W. T. B) Gestern gerlet auf der rSs dorf nahe Baden bei Wien ein Auto⸗ Der Benzinbehälter explodierte.

die das Automobil umstanden, wurden ver. schwer.

In einem Teile New

Jork emeldet, daß gestern nachmittag gegen 13 Uhr merkt worden ist. Schaden ist nicht ent Ottawa sind im ganzen 5st schwere Erd stöße verspürt

br Der argentinische auf einem Morgneeindecker 6275 im Höhe herige Welthöch stleistung überboten.

n 4mm. Das

ergeben würde. kurze Zeitdauer

Telegraphen⸗Agentur.) sechs Personen verwund

2eute vormittag Kurahara, der vor dem

Thelen landete hergestellt.

dem Franzosen

Tokio, 11. Februar.

Polizeibeamten mißhandelt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

(Meldung der St. Petersburger Bei den gestrigen Unruhen wurden et und 150 verhaftet. Der Abgeordnete Parlament eine Rede hielt, wurde von Die Ruhe ist vollständig wieder

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Brücke. Wer zuletzt

1 mit Gesang

und Tanz von

Mustk von Leon Jessel. Freitag und folgende Tage: zuletzt lacht..

Preise): Wer zuletzt lacht.. 1

lottenburg, Bismarck⸗Straße 34— 37. Direkt lon: Georg Hartmann.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Manon Lescaut. Freitag und Sonnabend: Parsifal. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr; Die lustigen Weiber von Windsor. Abends: Mandragola.

Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Donnerstag, Abend 3 Uhr:; Die verbotene Stadt. Operette in drei Akten von Karl Lindau und Brunn Granichstaedten.

Freitag: Die verbotene Stadt. Sonnabend: Zum ersten Male: Jung Englaud. Operette in drei Akten von Rud. Bernauer und Ernst Welisch. Musik von Leo Fall. . Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Fledermaus.

Theater des Mesteng. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12. Donnergtag, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal Freitag und folgende Tage: Polen. blut.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gräfin * ö

Theater an der Weidendammer Donnerstag, Abends 8 Uhr: Posse Arthur Ltppschitz und A. Bernstein⸗ Sawergky. Wer

Sonntag. Nachmittags 3 Uhr (halbe

Dentsches Opernhaus. (Char⸗

Lnstspielhaus. (Friedrichstraße 236) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die spanische Fliege. Schwank in drei Alten von Franz und Ernst Bach.

Freitag und folgende Tage: Die spanische Fliege.

Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Char⸗ leys Tante.

Restdenztheater. Donnerstag, Abends 3 Uhr: Hoheit der Franz! Musi⸗ lalische Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Will! Wolff. Musik von Robert Winterberg. Freitag und folgende Tage: Soheit der Franz! Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gretchen.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzessin. Posse mit Ge⸗ sang und Tanz in drel Akten von Jean Kren und Gurt Kraatz. Gesangtkexte von Alfred Schönfeld. Freitag und folgende Tage: Die Taugoyrinzessin. ; Trianontheater. (Georgenstr, nahe Bahnhof Friedrichstr) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Anatoles Hochzeit.

Freitag und folgende Tage: Auatoles Hochzeit.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht.

tan.

Konzerte.

Singahademie. Donnerstag, Abends

3 Uhr: S5. Kammermusikabend des Klingler ⸗Quartetts. Mitw. Fritz Rückmward, Königlicher Mustkdirektor (Bratsche).

Theater am MNollendarfplatz. Donnertztag, Abends 8 Uhr: Brinzesz Gretl. Sperette in drei Akten don A. M. Willner und Rob. Bodanzky. Musik von Heinrich Reinhardt. Freitag und folgende Tage: Prinzes⸗ Gretl.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Die Schiffbrüchigen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Oryheus

der lůgt!

in der Untermelt.

Verlobt:

Gestorben:

Blüthner Saal. Donnergtag, Abends 8 Uhr: L. Konzert von Louis PéGcskai (Violine) mit dem Blüthner⸗Orchester unter Leitung von Professor Erust von Dohnanyi.

Meistersaal. (Köthener Straße 38) Donnertztag, Abends 8 Uhr: Liederabend von Margarete Bergh Stein gräber.

Garnisankirche. (Neue Friedrichstt) Donnerstag, Abends 8 Uhr: 2. Or gel⸗ konzert von Ludwig Schmidthauer.

Birkus Schumann. Donneret., Abends z Uhr: Große Galaworstellung. Vorzügliches Programm. Zum . „Tipp“, der Derby. Favorit

Zirkus Insch. Donnerstag, Abends Iz Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sümtlicher Spezialitäten. Zum Schluß Die Ie, Prunk⸗ pantomime: Pompeji.

Familiennachrichten.

Frl. Wilhelma von Kalck— reuth mit Hrn. Leutnant Hellmuth von Lekow (Kurzig = Berlin). Fil. Sophie

Berg mit Hrn. Leutnant Karl⸗Jasper von Arenstorff (Frankfurt a. M..

Geboren; Eine Tochter: Hrn. Major

Rudolf Grafen von Matuschka (Banken- burg a. Harz). Fr. Betty von Otto, geb. Lange (Braunschweig). Fr. Ida pon Löbbecke, geb. Frelln von Bernewitz (Gr. Denkte).

Bethstein · Saal. Donnerstag. Abends 3 Uhr: Liederabend von Madame

King Clark. Am Klavier: Cpuard Behm.

Keethonen · Saal. Donnerst. Abende S8 Uhr: L. Orchesterabend eigener Werke mit dem Phiiharmonischen Orchester von Ferruccio Busoni. Sol. Egon Vetri und Josef Szigeti. Dirigent:

Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition Geidrich)

in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Neun Beilagen

F. Busoni.

leinschließlich Börsenbellage).

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

z. B. durch teure Straßen, und andere Verkehrsanlagen 6. Erd ö Boden aus geringwertigem Ackerland oder gar aus ertraglosem Oedland in wertvolles, starl nachgefragtes Bau⸗ land verwandelt ist, findet eine viel höhere AÄnspannung der Grundsteuern statt, Wo durch einen schnell entwickelten Gewerbe—⸗ großbetrieb die ansässige Landbevölkerung vor die Aufgabe gestellt ist, ihre Volksschul⸗, ihre Polizeieinrichtungen u. a. zu vervielfachen und früher ungeahnte, durch den landwirtschaftlichen Betrieb nicht erforderte Straßenbau und Unterhaltung kosten aufzumenden, da hat man die Gewerbesteuer in einer Höhe herangezogen, die das zehn⸗, zwanzig⸗, dreißigfache des Prozentsatzes der Grundsteuern ausmachte.

Einer Reform fällt die Aufgabe zu, die theoretisch unhaltbaren, durch die Praxis an allen in erheblicher wirtschaftlicher , befindlichen Orten widerlegten Zahlenregeln in den S5 M4 und 66 Abs. 2 zu beseitigen. Der Entwurf sieht dies vor durch Streichung der 85 4 und 5 unter Ausgestaltung des. de Der aufrecht, zu erhaltende Grundsatz des ersten Teils in 56 Wbs. 2 il durch gering⸗ fügige Zusätze in den 3 55 hineingegrbeitet. Seine Befolgung durch die Gemeinden ist zu sichern durch di Alussicht vor chr sten in 57. Der erste Absatz des 5 ist zu streichen, weil das Erfordernis stgatz⸗ licher Genehmigung zur Steuerverteilung in 8 57? ausghumenfassend geregelt wird. Der zwelte, Absatz handelte bisher einseitig ö 4 Aufwendungen, die grundsätzlich durch ealsteuern zu decken sin e r wird jetzt ausgestaltet durch eine entsprechende Bestimmung für andere Aufwendungen. ö

Zu 57. J 5

Die Bedeutung des bisherigen § 57 erschöpfte, sich in der Be⸗ antwortung der Frage, welche Bedeutung die Zahlengrenzen . S5 ba flg. im Falle der Erhebung besonderer Grund⸗ ,,, steuern haben sollten. Die Beseitigung dieser Zahlengrenzen en 6 dem bisherigen 5 57 den Boden. Der neue 8 57 ist dazu bestimmt, an Stelle der bisher in den S5 55 und b6 einzeln gettoff nen Vor⸗ schriften über die Mitwirkung der Staatsaufssicht bei. y, . des Steuerbedarfs auf die verschiedenen Steuerarten diese Mitwirkung zusa send zu regeln. . u n ,, 6. Entwurf eine Erweiterung des Selbstbestimmungs⸗ recht der Gemeinden gegenüber der Staatsaussicht vor. .

Während bisher Zuschläge zur Ciaatteinkommensteuer über 6, 0 der Genehmigung bedurften (6 55 Abs. I), rückt der 1 Grenze auf ioo o hinauf und befreit damit eine große Anza 1 von Gemeinden von der bei der Entscheidung über die Gen chm gung er⸗ forderlichen eingehenden Kontrolle ihres Etats. Diese . erscheint unbedenklich. Seit Erlaß des ö . die Belastung der Gemeinden derart gestiegen, daß eine e zu 100 ο ju den Ausnahmen gehört. Ven den Stadtgemenden kamen im Jahre 1911 nur noch 642 vom Hundert mit Zuschlaägen von nicht mehr als 100 Yo, aus. Die Hinaussetzung . der Genehmigungtfreiheit entspricht daher lediglich der wirtschaftlichen Intwicklung. . ö . k der Gesetzgeber aber nicht zu weit gehen. Ein be— hutsames Vorgehen ist schon deshalb geboten, weil in den 66 unverkennbar eine gewisse Tendenz der Annäherung ihrer 366. ge an die Grenze vorhanden ist. Dazu kommt, daß bet einer Erhö n des Einkommensteuertarifs, wie sie schon in dem , on 1912 (Druck. Nr. 28 A des Hauses der Abgeordneten, 21. egi . ur⸗ periode, V. ,,. norge then . die wirtschaftliche Bedeutung der Grenze blich vergrößern würde.

er e , i e, Ersatz für den bisherigen 8354 den He danken des nolwendigen Schutzes für ein richtiges , Real, und Personalsteuern, die Ziffer 3 als Ersatz für den . §z 6 den Gedanken des Schutzes der Grundbesitzer ,,. zewerbe. treibenden gegen ö n Ueberlastung bei Heranziehung der Realsteuern zum Ausdruck. . . . e, , 1! sichert die Durchführung der im . . Regeln in denjenigen ,, ö ,, der Ge⸗ ehmigung nach keiner der vorstehenden Ziffern gegeb ; , Sr e n bringt eine große Ersparni⸗ an Schreibn et. Der Aufwand an Arbeit, welcher den Gemeinden, ( . ö. ö. schlußbehörden alljährlich durch die Umrechnung des Selle, . sonderen Steuern in Prozente der Staatssteuern . durch die . Yrüfung erwächst, steht in keinem angem— ssenen Verhäl nz 65 a ö lichen Erfolg. Dazu kommt, daß diese Umrechnung des Auf ,, besonderer Steuern bei der Verschiedenhelt der Veranlggun gema ß öh. der hesonderen und der staatlichen Realsteuern ein . ö irreführendes Bild des Belastungsverhältnisses zwischen Personal! Realsteuern gibt. ö

. ö es Entwurfs

Die Fassung des ersten Satzes ist den Neuerungen des K

angepaßt. Die §§ 27 Abs. 2. 54, 66 sind ö . . einen ganz neuen Inhalt erhalten. Alle diese Vorschrif . daher nicht mehr angezegen, werden. Die Anziehung ö . die Betriebesteuer bringt sachlich nichts Neues. Schon a sz 56 auf die Betriebesteuer nicht anwendbar, weil sich K . anwendbarkeit des 5 54 diejenige des 55 von selbst n w. . jetzt 5 54 nicht mehr genannt werden kann, muß 2 . erhaltung des bestehenden Rechtszustandes nunmehr 8 55 gen verden. . . w 2 Hinaufsetzung der Grenze der Hen bmi ng re el, . Betriebssteuer erfolgt nach dem ö für die Einkommen steuer getroffenen Regelung (vergl. S 57 Ziffer J).

Zu § 59 Abs. 1. ö .

Die Aenderungen beschränken sich auf Berichligungen der Zitate gemäß der neuen Fassung. .

1) Im bisherigen Gesetz it Verhaltnis des ersten Absatzes

Im bisherige Gesetz Verhal ms 66 he

zu e folgenden Wh äuhfr nicht klar. Nach dem . die Regeln des Abs. J für Gemeindeabgaben, die als ,, Staatz steuern erhoben werden, die des Abf. 2 für bef onder 6 ö. steuern. Das kann aber nicht zutreffen, da die Gemeindeabga ö. bei den als Zuschläge zur Staatssteuer erhobenen Einkomnrens n hinsichtlich des Beglnnes und des Erlöschens in einer y . meinde besonderen Grundsaͤtzen folgen muß, Abl. 1 bedarf . n sichtlich der Gemeindeeinkommensteuerpflicht der . ; . Die Einleitungsworte im übrigen“ des Abs. 2 sind irresührend. 6.

Der Entwurf beseitigt die Unklarheit, indem er die im . herigen Abs. 2 niedergelegten besonderen Grundsätze der n,. . abgabenpflicht voranstellt und die staatssteuerlichen Grundsätze ni ubsidiär gelten läßt. . ö ö g n . Teil der bisherigen Lit. 2b hat. zu n . ungerechtfertigten. Doppelbesteuerungen geführt. Wer . . wechselt, glaubt in der Regel durch die polizeiliche Ab. und . . alle erforderlichen Förmlichkeiten zu erledigen. Erst wenn er ö Wohnsitzwechsels von der Gemelnde des fiüheren Wohnsitze fine weiter zur Einkommensteuer herangezogen wird, ꝓfleat der Sal ö. Notwendigkeit kennen zu lernen, die hier borgeschrie bene ui ö erstatten. Die Grundlage des Rechts der Grmeinde auf ee nn einer Person zur Ginkommensteuer liegt in der Tetsach . sitzes oder Aufenthalts daselbst. Entfällt piese n . 6; * kein Anlaß vor, das Aushören dleses Rechts der Gemeinde noch vo:

Berlin. Mittwoch den 11. Februar

3) Der neue Satz , ö Ziffer ; (bisher Lit. 2c) sowie der ue Abs. 3 füllen Lücken des Geseßzes aus. .

ö ge zi bisherige Regelung nicht erschöpfend sei, daß dielmehr die Gemeinden befugt seien, das Erlöschen der Steuerpflicht in den Grundsteuerordnungen auf den ersten Tag des der entsprechenden Anzeige folgenden Monats zu verschieben, hat das Oberverwaltungs= gericht in einer nicht veröffentlichten Entscheldung vom 26. September 1902, Nr. II 1533 entschieden. Was hier für Grundsteuerordnungen ausgesprochen ist, wird auch für Gewerbesteuerordnungen gelten müssen. Der Entwurf nimmt diese Rechtsprechung lediglich auf.

Ueber die Veränderung der Steuerpflicht bei besonderen Real⸗ steuern infolge tatsächlicher Veränderungen am Steuerohjekt enthält das bisherige Gesetz keinerlei Vorschriften. Die Praxis hat allgemein angenommen, daß die Gemeinden befugt seien, hierüber Be⸗ stimmung zu treffen. Die Rechtsprechung ist, dieser Auffassung nirgends entgegengetreten, hat sie vielmehr bis zu einem gewissen Grade ausdrücklich gutgeheißen. Im Falle des Neubaues eines Dauses innerhalb des Steuerjahres hat nämlich das Oherperwaltungegericht eine Zugangsveranlagung für zulässig erachtet (Urteil vom 19. No— vember 1961, Pr. Verw. Bl. Bd. 23 S. 711). Es empfiehlt sich, die Rechtslage im Anschluß an die Praxis und an die Rechtsprechung

ellen. . .

ö ö. neue letzte Absatz will einen Mißstand beseitigen, der sich für die Gemeinden aus der Recht yrechung des O. V. G. ergeben hat. Dieses hat die Vorschriften des 5 60 Abs. 2 zu 2 un des § 81 Abs. 1 dadurch teilweise illusorisch gemacht, daß es die Tbeorie aufgestellt hat, die Gemeinde könne eine Steuer farde rung gegen eine Person nur solange geltend machen, wie das BVerbältn ig, das ö .. derselben gegenüber begründet Wehnsitz Aufenthalt, Grund⸗ besitz Gewerbebetrieb), noch besteht. (Bd. 328. * Bd. 3! S. 80.) Daß die se Rechtsprechung der Handhabung des Steuerrechts urch die Demein den Schwierigkeit bereitet, erkennt das O. V. G. selber an (Bd. 32 S. ). Man wird hierüber noch hinausgehen und sagen dürfen, daß den Ge⸗ meinden dadurch die Geltendmachung einer erheblichen Zahh bon Steuerforderungen unmöglich gemacht wird, auf die ihnzn der Gesetz geber ein materlelles Recht eingeräumt hat. Der neue Absatz h bringt nun die vom O. V. G. vermißte ausdrückliche Vorschrift, daß das Recht der Gemeinden auf Geltendmachung ihrer materiell begrün⸗ deten Forderungen von dem Fortbestehen der Steuerpflicht unabhangig

sein soll. Zu 861.

eue ite Satz in Abf. einen Vorgang in § 71 d 24 suene he 6. ö. ö ö. Er bringt . Ver⸗ Nr. L Abs. 3 des Ginkommensteuergesetzes bringt . einfachung, wie sie ebensowohl im Interesse der Steuerzahler, . Gemeinden liegt. Die Abrundung auf palle Mar kbett age ermoglicht insbesondere die wegen der Erhebung in Wierteljahreraten wün Enge werte Viertelung. Nur bei ganz kleinen Steuerbeträgen, wie sie 385 vorsieht, erscheint die Abrundung untunlich, weil sle hier. eine her. hältnismäßig nicht ö Veränderung des zu entrichtenden Be⸗ ages herbeiführen kann. 1 Im är zen werden nur die Gesetzeszitate berichtigt.

Zu 863.

Dieser Paragraph, welcher der Gemelnde gegen den . pflichtigen die erforderlichen Rechte zur n n f den . richtige Veranlagung erforderlichen Unterlagen verleiht, ste ö. im Abschnitt Direkte Gemeindesteuer n.. Sci Vorschriften e . daher nicht für indirekte Steuern. Das Bedürfnis 3 ö ö Rechten ist aber auch bei indirekten Steugrn . l. 36. graph ist daher unter einen neuen dritten , 28 e,. a ö. stimmungen für direkte und indirekte Steuern“ versetzt worden gl. § 67a). .

Su 3 D*. 53 ö ]

Der bisherige 3 64 hat zu erheblichen , .

Dem Wortlaut nach bezieht er sich auf die ¶Veran ag ung don Steuern. Va aber der Betrag der Steuer / ö bon ö. seltenen Fällen des 5 95 Abs. 2 von dem alliabrlich festzuste . zu verteilenden Steuerbedarf abhängt, so kann der greg an nich . Veranlagung der Steuern selbst, sondern nur des ,,, stabes, d. i. eines Faktors . . ö. Auge haben. Im erste Satz r daher einer Richtigstellung. . i,, h einer Regelung der Anfechtung dieser Ver— anlagung. Obwohl das Gesetz sonst überall nur . ö. Forderungen kennt, hat das Sher perwaltungsgericht. für d e e 8 64 entschieden, daß gegen die Veranlagung allein 4 . i. ohne eine konkrete Steuerforderung die echte mittel des 39 ö selen (Entscheldung Bd. 43 S 56). . Seine weitere . n führt zu dem verwickelten und wenig. befriedigenden ige 1 zwar der Maßstab der Steuer unanfechtbar wird, . nn . pflichtige gegen die gemäß 5 564 erfolgte und iht 6 ⸗. 2 gebrachte Veranlagung kein Rechtsmittel r. ein i nde , 5 iziehung unbeschade er gen . Feststellung Re der r, . gemacht werden kann (Bd. 43 S. 56, 56 S. 10,

0 S. 156). . . ö.

60 . g und Klarstellung 4st dringend 4 Der vom Gesetz verfolgten Absicht, unnötige Aufwendungen ., ö und Belästigungen der Steuerpflichtigen zu dermeiden, ö . 4 am besten, wenn, wie der Eniwurf es vorsieht, . 9 066 anlagung des Maßstabes mit der Heranziehung vere 6. ö ö . der Anfechtung unterworfen, eine wiederholte Anfechtung (

stabes aber ausgeschlossen wird. . . R. re, We ö folgenden“ fallen, weil überflüssig, fort. Zu 8 67.

is her: h 67 di zerweite Regelung

Der bisherige Inhalt des 3.67 ist durch die anderwei— elun

der , ,,, des ,, aus K mit be⸗

chränkter Haftung im § 33 gegenstandslos geworden. .

ö Ye fa fft! welche den neuen Inhalt bilden soll, wird als

billig allgemein empfunden werden und ist für die Staatseinkommen⸗ steuer bereitg getroffen (5 68 Abf. 2 des Einkommensteuergesetzet).

Zu S 672.

Vergl. die Bemerkung zu § 863. - ; .

Di n s des ö. Hemmein den durch das Gesetz n, . Fragerechts ist nach bisherigem Recht (6 63 Abs. I) von . einer Steuerordnung abhängig gemacht. Soweit nicht beson ere Steuern, sondern Zuschläge zu den staatlich veranlagten Steuern 9. hoben werden, können daher bisher die Gemeinden ein , nicht ausüben. Die Gemeinde bedarf aher auch bei dieser ö verfasfung des Auskunftsrechts für alle Fälle, in denen sie das e. kommen felbständig nach den fir e tr ug r,. .

z iften zu veranlagen hat (5 36 2). Eg erschei he , die Ausübung des Rechts auch ohne Steuerordnung zu ermöglichen. .

din elterung hat der Abs. 3 (bisher Abs. c des 8 k ie nge Gesetz enthält keine, Vorschrift über die Rechtsfolgen einer nnn, än , 9 den Steuenpflichtigen. zie Rechtsprechung .

inheitlich. Der VIII. Senat des Oberverwaltung pic teen g ö. dem Standpunkt, daß im Falle der Unter. la ssung einer Beanstandungsmitteilung die Auskunst des . pflichtigen der Veranlagung zugrunde gelegt werden müsse

der Erfüllung einer formellen Vorschrift abhängig zu machen.

(Bd. 68 S. 153 und Preuß. Verwaltungsbl. Bd. 30 S. 291,

412914.

Bd. 32 S. 683). Der VII. Senat dagegen hat für den gan üg liegenden 3 40 des Zuwachssteuergesetzes vom 14. 2 1211 (Reichsgesetzbl. S. 33) entschieden, daß bei , , er Mitteilungspflicht durch die Veranlagungsbebörde das ganze ö. fahren nichtig und daher die Veranlagung außer Kraft zu setzen se (Amtl. Mitteilungen über die Zuwachssteuer Bd. 3 S. 177. 3. praktischen Bedürfnis entsvricht es, daß die Frage im Sinne . Rechtsprechung des VIII. Senats entschieden wird. Dies , neue Satz in Abs. 3. Daß die unbeanstandet gebliebene Aus nft des Steuerpflichtigen auch für diesen bindend ist, hat das . verwaltungegericht bereits entschieden (Preuß. Verwaltungebl. . S. 265). Der neue zweite 4 n,. diesen Grundsatz der Recht⸗

ung im Gesetzestext zum Ausdruck. J . 1 Wort n,, ,, im Abs. 4 des bisherigen 5 63 erscheint nicht korrekt. Nicht die Erteilung der Auskunft, sondern ihr Inhalt, die Auskunft selber, wird beanstandet. Der Entwurf hat den Ausdruck berichtigt.

u S 68a. Die Vorschrift schließt . an F. 20 der Landgemeindenrdnung vom 3. Jull 1891 (Gesetzsamml. S. 233) an, der von der berrschenden Meinung als durch das Kommunalabgabengesetz gänzlich beseitigt et wird. .

rrach h g, den Gemeinden gegen Säumige auf diesem Gebiet keine Strafbefugnis zu, so kann von letzteren ihre Deranziehung u manchen Dlensten gegenstandslos gemacht werden. Dies gilt z. . für die Abhaltung von Nachtwachen als Naturaldienst. Hat der Pflichtige die Wache versäumt, so kann der versäumte Dien st auch nich mehr durch einen auf seine Kosten zu bestellenden Dritten (8 g. Uh, 2) geleistet werden. Eine Strafbefugnis der Gemeinde erscheint für solche Fälle unentbehrlich.

J Zu S 66p.

Bisher besteht ein Recht der Gemeinden, Naturaldienste in Geld tent), umzuwandeln, nicht (O.⸗V⸗G. Bd. 34 S 175. Sie ö. genötigt, die Handdienste, deren sie bedürfen, entweder ven. ö. Steuenpflichtigen in natura zu leisten oder die Kosten für durch Dienstmiete zu gewinnenden Kräfte aus den allgemeinen Gemeinde · mitteln zu bestreiten, also im Wege der Steuererhebung 3 Geschieht ersteres, so ist eine Heranziehung der juristischen erf onen sowie ber zur Leistung der Handdienste Unfähigen nicht möglich 85 muß also ein Teil der Steuerpflichtigen die Gesamtleistung auf sich nehinen. Das wird als Unbilligtett empfunden. Dazu kommt eine Schädigung der Gemeinde durch solche Pflichtige, die ihre Handdienst. pflicht, womöglich absichtlich, in unscchgemäßer Weise tfüllen; Das Interesse der Gemeinden erfordert daher die Möglichkeit, den P flichtigen statt zum Handdienst zu einer entsprechenden Geldleistung heran⸗ zuziehen. . . . ö Sätze der Ablösung müssen grundsätzlich nach demselben Ver: hältnis bemessen werden, wie es für die Naturaldienste selbst . (8 68 Abs. 23). Bei den Spanndiensten sind sie also nach der . der für die Bewirtschaftung erforderlichen Zugtiere abzustufen, währen sie für die Handdienste gleich sein sollen. Da sich jedoch hei 6 schaftlich komplizierten Gemeinden durch gleichmäßige Gin setzung de Werts der Handdienste für alle Steuern flichtigen Unbilligkeiten er eben können, wird , an. ,,,

B. nach der Leistungs fähigkeit, gegeben w .

. hierbei Willkärlichkeiten der in der Gemeinde Ausschlag gebenden Interessentengruppen zu verhindern, erscheint es erforderlich, die Genehmigung vorzuschreiben.

5 K es, weil das er Einfügung des Worteg Kurtaxe, bedarf es, n 8.0 9 n, die Eigenschaft einer Gebühr im Sinne des F569 abgesprochen und daher Streitigkeiten über sie mangelg ais dri licher Ctwähnung in . ö. 4 . der Verwaltungtz⸗ i en erklärt hat (Bd. 34 S. 196). . . inn, . der . ihrer Stelle geforderten Geldablösung werden durch den neuen Sz 69h, die Erwähnung des Urbar por stands, des Amtmanng . des Landbürgermeifters durch 55 4 Abs. 6, u Abs. 3 erforderlich J ö. ; n n,. Satz in Abs. ! soll eine erhebliche Härte beseitigen die sich aus der Rechtsprechung des O. V. G, ergibt. Dieses hat den Grundsatz aufgestellt und trotz mancherlei Widerspruchs aufrecht er⸗ halten, daß ein Einspruch, sosern er sich nicht gegen die Veranlagung im ganzen richte, sondern nur Ermäßigung bez weg e um rechte wor sam zu sein, erkennen lassen müsse, bis zu welchem Betrage Ferabsetzung der Abgabe verlangt werde. Die Bemängelung, daß die Veranlagung „zu hoch“ sei, genüge nicht (vergl. ins besondere Ucteil 3 22. J 1h0l, P. B.- Bl. Bd. 22 S. 615, ferner E. O. V. G. Bd. 39 8. 18 und Bd. 45 S. 80). Diese Rechtsprechung ist geeignet, die Rechte der Steuerpflichtigen insbesondere bei der Grundsteuer nach dem gemeinen Wert, bei der Wertzuwachssteuer und bei der 6 steuer zu verkürzen. Zahlreiche Einsprüche enthalten ö klärung, daß die Einschätzung viel zu hech ei. Häufig ist die 6 e hinzugefügt, die Einschätzung auf denjenigen Betrag . den Sachverständige als angemessen bezeichnen würden. Bei Um atzi euern wird oft lediglich angeführt, der Wert des Inyentarg sei ö angenommen, und es wird gebeten, dies durch Sach verstän ö. schäͤtzen zu lassen. Die melsten Steuerpflichtigen sind gar nicht in der Lage, über solche Bemerkungen hinaus ziffern mäßige . anzustellen. Dennoch sind nach der Rechtsprechung des K tungsgerichts alle solche Einsprüche wirkungslos und eine k Klage im Verwaltungsstreitverfahren muß am Mangel der formellen Voraussetzungen scheilern. . ö 1 beabsichtigt, dieser Rechtsprechung ein Ende zu machen und dadurch die Rechtsgarantien der Pflichtigen gegen eine i hohe Heranziehung bedeutend zu verstärken. Durch die . e Fassung wind der nur allgemein auf Herabsetzung der Abgabe ge⸗ richtete Einspruch zu einer ausreichenden Unterlage für ein Jö. folgendes Streitherfahren gemacht. Die nachfolgende Klage . aber von den Vorschriften des 63 des Langes verwaltungegesetzes 6 befreit. Auch muß sie sich selbstverständlich im Rahmen des Ein⸗ ns halten. ö 1 Absatz 4 und, aus ihm sich ergebend, die ö wähnung der Beschwerde im letzten Absatz bilden den ,, Ausdruck eines durch die Nechtsprechung des Dberderwaltunge gert J entwickelten Gedankens. Für den in diesem Absatz behandelten 591 sieht das Kommunalabgabengesetz ein Rechtsmittel nicht vor, . die Gewährung eines solchen als billig anerkannt werden 6 . Hilfe der 585 18 Abs. 1, 34 Abs. 1 des . 8 gesetzes hat das Oberverwaltungegericht in ständiger ö sprechung diese Lücke durch Zulassung einer unbeft . . Beschwerde ausgefüllt (vergl. die im Miteil vom ö . 1909 Bd. 54 177 zusammengestellten 3 , Der erschöpfenden Absicht des Kommunalabgabengesetzes , . daß die Regelung dieses Rechtsmittels hierher übernommen . 9 Dabei erscheint allerdings eine Aenderung insofern ebe m , Beschwerde unbefristet war. Es geht zu weit, wenn dle ö end machung eines Anspruchs auf nachträgliche Abänderung in 4. . lich zutreffenden Heranziehung nech Jahrg lang nach . ö . ö Anspruches zugelassen wird. Schon mit Rücksicht auf das 2 . Interesse der Gemeinden erscheint eine Beschränkang geboten. Da. sich um einen dem Einspruch analogen Rechtsbehelf handelt, wird die

die

Frist, wie bei diesen (6 69), auf 4 Wochen zu bemessen sein.

*

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