lossen; zwei Preise von 10 090 und 6000 Fr. gelangen zur Ver—
lung. Programm ist zu erhalten beim Präsidenten der Lommission, im Ministerium des Innern in Brüffei, Rue de Loupain Nr. 3. Es liegt auch beim „Reichsanzeiger“ zur Ein= sichtnahme aus.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend eine Wiederholung von „Figaros Hochzeit“ statt, in den Hauptrollen duch die Damen Denera, Bosettl, Artst de Padilla, von Scheele⸗ Müller, Lindemann sowie die Herren Hoffmann, Moest als. Gast, Denke, Bachmann, Krasa und Philipp besetzt. Dirigent ist der Kapellmelster Laugs.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Schillers Wilhelm Tell! in Szene. Die Titelrolle spielt Herr Sommer torff. Außerdem sind in größeren Rollen die Herren Kraußneck, Geifendörfer, Mannstaedt, Zimmerer. Böttcher, von Ledebur und die Damen Schön⸗ feld, von Mayburg, Ressel, Heisler und Gregorow beschäftigt. — Franziska Ellmenreich hat ihre künstlerische Tätigkeit am Deutschen Schauspielhause zu Hamburg aufgegeben, um als Nachfolgerin von Nuscha Butze in den Verband des Königlichen Schauspielhaufes zu Berlin einzutreten. Schon im März wird Frau Ellmenreich ihre Tätigkeit an der neuen Wirkungsstätte aufnehmen, und zwar zunächst im Rahmen eines Ehrengastspiels, das ihr Gelegenheit geben soll, sich dem Berliner Publikum in einigen ihrer Indbidualität besonders zusagenden Rollen zu zeigen. Frau Ellmenresch war schon in jüngeren Jahren einmal Mitglied des Königlichen Schauspielhaufes und dürfte im Berliner Publikum viele alte Freunde und Bekannte finden.
Als achtes Stück des Shakespeare⸗-Zyklus geht im Deutschen Theater demnächst „König Heinrich der Vierte“, zweiter Teil, neu einstudiert, in Szene.
In der Königlichen Garnisonkirche (Neue Friedrichstraße) veranstaltet der . Otto Priebe am Sonntag, Abends 6—? Uhr, ein gei stliches Konzert unter Mitwirkung der Konzert- sängerin Fräulein Anny Lange (Scpran), der Herren Willl Durra (Bariton), Maximilian Ronis (Violine), Armin Liebermann (Cello), Königllcher Kammervirtuos P. Weschke (Posaune) und eines Posaunen« quartetts. Tie Entnahme eines Programms für 10 5 berechtigt zum Eintritt. Die Kirche wird um 5 Uhr geöffnet.
—
(Der Konzertbericht befindet sich in der Dritten Beilage)
Mannigfaltiges. Berlin, 13. Februar 1914.
Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung der Stadt- verordneten stand zunächst ein Antrag der Stadtv. Dr. Arons und Genossen, betreffend die Auflösung des Kuratoriums der städti— schen Heim stätten. Nach dem Antrage soll die Verwaltung der Heimstätten der Deputation für die städtischen Krankenanstalten unter⸗ stellt und letztere eventuell durch zwei Magistratsmitglieder, vier Stadt- verordnete und einen Bürgerdeputierten vermehrt werden. Der An⸗ trag wurde nach eingehender Beratung einem Auaschuß überwlesen. — Es folgte die Berichterstattung des Stadto. Sonnenfeld über den einem Ausschusse zur Vorberatung überwiesenen Antrag der Stadtvv. Dr. Arons und Genossen, betreffend die Bewilligung von 500 000 zur Unterstützung der Arbeitslosen. Der Antrag ist in drei Sitzungen vom Ausschusse eingehend erörtert worden und hat schließlich dahin geführt, daß der Ane schuß folgende Beschlußfassung empfahl: „Die Versammlung wolle beschließen, den Antrag Br. Arons und Genossen abzulehnen. Sie ermächtigt jedoch den Magistrat aus Kapitel V, Abteilung 1, Titel 1 Nr. 3 des Stadthaushaltsetats 309 000 Æ zur Gewährung von unverjinslichen Dar— lehen an Personen, welche infolge des wrtischaftlichen Niederganges in vorübergehende Not geraten sind, zu ver— wenden. Voraussetzung der Bewilligung der Darlehen ist ein einjähriger Aufenthalt in Berlin. Site sollen in der Regel nur ver— heirateten und solchen anderen Personen gewährt werden, welche eine Familie zu unterhalten haben und fortlaufende Armenunterstützung nicht beziehen. Der Betrag der Darlehen, welche an eine Person ge—= geben werden, darf 40 M im Gesamtbetrage nicht übersteigen. Wegen
der Rückzahlung der Darlehen sind angemessene . zu verein- baren. Die weitere Ausführung dieses Beschlusses wird der ge—⸗ mischten Deputation zur Beratung von Maßregeln zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit übertragen. Ferner ersucht die Versammlung den Magistrat, die Verwaltung der städtischen Rieselgüter zu beauftragen, einmal Arbeitslese gegen den ortsüblichen Tagelohn in möglichst großem Umfange zu beschäftigen, dann auch einen Organisationsplan in bezug auf die Kolonisation städtischer Oedländereien vorzubereiten, nach welchem in Zeiten von Arbeltslosigkeit Aibeitslose in größerem Umfange als bisher auch in diesem Geschãf tzzweige der städtischen Verwaltung Beschäftigung finden können.“ Nach längerer Aussprache wurde der Antrag des Ausschusses mit großer Mehrheit angenommen. — Ein Teil der sonst noch zur Be⸗ ratung stehenden Gegenstände wurde von der Tageordnung abgesetzt. Bei einer Abstimmung stellte sich nämlich heraus, daß die Versamm⸗ lung inzwischen beschlußunfählg geworden war.
Wie W. T. B.“ von zuständiger Seite erfährt, verbot die Generalinspektion des Militärverkehrswesens wegen der erneuten Unglücksfälle auf dem Flugplatz Johannisthal den auf den Flugplatz kommandierten Offizieren das Fliegen auf diesem Platze so lange bis Maßnahmen getroffen sind, die die Gewähr geben, daß sich solche Vorkommnisse nicht wieder ereignen.
Am Dienstag, den 17. Februar, Abends 8 Uhr, veranstalten die Bezirksgruppen: Berlin S., 80. und 8SW. des Deutschen Flotten“ vereins im großen Saale der Kammersäle (Teltower Straße 4) eine Festversammlung. Der Major a. D. Langheld wird über das Thema: Erlebnifse in Deutschostafrika und Kamerun“ unter Vorführung von Lichtbildern sprechen. Außerdem findet Militärkonzert, ausgeführt von der Kapelle des Gardeschützen— bataillons und zum Schluß Tanz statt. Eintrittskarten für Mit⸗ glieder zum Preise von 50 3 (Nichtmitglleder 7 3) sind auf dem Geschäftszimmer des Hauptausschusses (Schöneberger Ufer 30) zu haben. Der U berschuß des Festes ist für das Seemanngerholungs— heim Kaiser Wilhelm und Kaiserin Auguste Vlktoria⸗Stiftung in Klein Machnow bestimmt.
Die Deutsch⸗Südamerikanische Gesellschaft veranstaltet am Montag, den 16. Februar, Abends 85 Uhr, im Hörsaal des Königlichen Museums für Völkerkunde (GKöniggrätzer Strraße 120) einen Vortragsabend. Der Oberst Gaelzer Retto wird über Brasillen, Land und Leute und seine natür- lichen Reichtümer“ (mit Lcchtbildern) sprechen. Gäste, auch Damen, sind willkommen.
Am Sonntag, den 22. ö. Nachmittags 47 Uhr, findet in der Wandelhalle des Abgeordnetenhauses (Prinz Albrecht straße 5) ein Wohltätigkeitsfest statt, zu dem auch Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen ihr Eischeinen in Aussicht gestellt haben. Der Ertrag ist dem Kinderheim Poblotz in Pommern zugedacht, in dem ge— fährdete und verlassene Kinder der Großstadt — hauptsächlich von Berlin — Aufnahme und Erziehung finden. Für den Konzertteil hat u. a. auch die Königliche Kammersängerin Frau Lillt Lehmann ihre Mitwirkung zugesagt.
Cottbus, 13 Februar. (W. T. B.) Beim Rangieren wurde gestern mittag der Rangierer Reichelt überfahren und auf der Stelle getötet. Einige Stunden später fiel der Hilfsschaffner Kossick beim Betätigen einer Bremse herab und kam unter die Räder. Auch er wurde getötet. Beide Verunglückte waren ver— heiratet. Kossick hinterläßt auch Kinder.
Wien, 12. Februar. (W. T. B.) Auf Veranlassung der sozial⸗ demokratischen Partei veranstalteten 2000 Arbeits lose heute vor- mittag einen stillen Kundgebungszug vom Schwarzenbergplatz bis zum Rathaus. Am Zuge beteiligten sich auch zahlreiche Mit— glieder des Reichsrats, des Landtags und der Gemeindevertretung.
R
Die Zugänge zum Parlament und dem Rathaus waren bon elner Polizeikette abgesperrt. Die Kundgebung verlief vollkommen ruhig. Um 11 Uhr löste sich der Zug auf, ohne daß es zu Storungen ge⸗ kommen wäre.
Lemberg, 12. Februar. (W. T. B.) Die Polizei mußte heute . die Arbeit slosen einschreiten, die in mehreren Stadt- teilen Ausschreitungen verübten. Mehrere Personen wurden per haftet. Die Marktplätze werden polizeilich bewacht.
London, 13. Februar. (W. T. BM Die „Morning Post⸗ meldet aus Peking vom 12. d. M.: Die Standard Oil Com. pany hat mit der chinesischen Regierung einen Vertrag geschlossen, wonach sie das Recht erwirbt, Oel felder im nördlichen China, hauptsächlich in der Provinz Schensi, zu erforschen. Sollten die Er— gebnisse eine Ausbeutung rechtfertigen, so wird die Standard Oil Company eine chinesisch⸗ amerkkanische Gesellschaft gründen, an der die chinesische Regierung beteiligt sein wird. Das chinestsche Publikum soll Anteile erwerben dürfen, vorausgesetzt, daß die Standard Dil Company ein kontrollierendes Interesse behält.
Birmingham, 12. Februar. (W. T. B.) . Dle von Carnegie gestiftete Bibliothek in Northfield bei Birmingham ist heute früh niedergebrannt. Es scheint ein Anschlag von An“ hängerinnen des Frauenstimmrechts vorzullegen. — Der Türhüter im Hause des verstorbenen Arthur Chamberlain, des Bruders von Joe Chamberlain, fand heute morgen ein mit Pulver gefülltes Gasrohr mit einer Zündschnur, die durch eine Lampe hatte entzündet werden sollen, die allerdings ausgegangen war. In der Nähe lag eine Postkarte an den Minister des Innern, an' scheinend von Anhängerinnen des Frauenstimmrechts her- rührend, mit der Bemerkung, daß der Kriegszustand fortbestehe.
New York, 13. Februar. (W. T. B.) Infolge. der andauernd strengen Kalte sind acht Personen erfroren.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Rom, 13. Februar. (W. T. B.) Essad Pascha ist hier eingetroffen und am Bahnhof von Vertretern der Minister des Aeußern und des Krieges sowie von Mitgliedern des
italienisch⸗albanesischen Ausschusses empfangen worden.
New York, 13. Februar. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus Mexiko haben die Aufständischen bei Los Canoas in der Nähe von Cardenas einen Personenzug in die Luft gesprengt. Fünfzig Mann Bundestruppen und eine An zahl Reisender wurden getötet. — Im Falle eines entscheidenden Sieges der Aufständischen bei Torreon werden in der Haupt⸗ stadt Unruhen befürchtet. Die europäischen Kolonien haben Verteidigungs maßnahmen eingeleitet. Flinten und Maschinen gewehre sind in die englische Gesandtschaft geschafft worden.
Tokio, 13. Februar. (W. T. B.) Eine etwa tausend Personen zählende Menge veranstaltete um Mitternacht eine Kundgebung in dem unteren Teile der Stadt. Ein Polizei— aufgebot von 500 Mann zerstreute die Menge und nahm 200 Verhaftungen vor. Die Behörden sind offenbar entschlossen, alle Straßenkundgebungen streng zu unterdrücken.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
Theater. Königliche Schauspiele. Sonn.
abend: Opernhaus. 33. Abonnementsvor⸗ stellung. Figaros Hochzeit. Komische Oper in vier Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text nach Beau⸗ marchgis, von Lorenzo Daponte. Deutsche Nebersetzung revidiert von ahr, Musikallsche Leitung: Herr Kapellmeister Laugs. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. (Figaro: Herr Moest vom Königlichen Theater in Hannover als Gast.) Anfang
Bernauer und Schanzer.
Mai. Montag einst im Mai.
Straße.
Kerliner Theater. Sonnab., Abends
8 Uhr: Wie einst im Mai. Gesang und Tanz in vier Bildern von
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große Rofinen. — Abends: Wie einst im
und folgende Tage:
Theater in der Königgrätzer Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Ge⸗
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die
schäft ist Geschäft. — Abends: beiden Leonoren. Montag: Was ihr wollt.
Charlottenburg. Sonnabend, Nach⸗ mittags 35 Uhr: Zopf und Schwert. KLustspiel in fünf Aufzügen von Karl Gutzkow. — Abends 8 Uhr: Weh dem, der lügt! Lustspiel in fünf Aufzügen von Franz Grillparzer.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: An⸗ dreas Hofer. — Abends: Rosen⸗ montag.
. reti.
Gretl.
Wie Fliege.
Fliege. Montag
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Orpheus in der Unter welt. — Abends: Prinze. 7
Montag und folgende Tage: Prinzeß
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die spanische Schwank in drei Akten von Franz und Ernst Bach.
Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Char⸗ leys Tante. — Abends: Die spanische
und folgende
Bechstein Saal. Sonnabend, Abends
Uhr: Liederabend von Oscar Seelig. Am Klavier: Anita von Hillern⸗Flinsch.
k 2 —
Zirkus Schumann. Sonnab., Abend K Uhr: Große Galavorstellung. — Vorzüůgliches Programm. — Zum Schluß: „Tipp“, der Derby⸗Fawwrit 1914.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr und Abends 77 Uhr: 2 große Galavor⸗ stellungen. — In beiden Vorstellungen:
Tage: Die
74. Uhr.
Schauspielhaus. 45. Ahonnementsvor⸗ stellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedrich Schiller. Regte: Herr Eggeling. Anfang 795 Uhr.
Sonntag: Opernhaug. 34. Abonne⸗ mentsvporstellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst· und Freiplätze sind aufgehoben. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 75 Uhr.
Schauspielhaus. 46. Abonnementt vor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ ehoben. Die Neuvermählten. Schau⸗ ir in zwer uf Ten von Bijörnstjerne Björnson. Deutsch von Julius Elias, Tert der großen Gesamtausgabe. Die ärtlichen Verwandten. Lustspiel in rei Aufzügen von Roderich Benedix. Anfang 75 Uhr.
Dentsches Theater. ( Direktion: Mar Reinhardt.) Sonnabend, Abends 75 Uhr: Shakespeare⸗Zyklus: Ein Sommer⸗ nachtstraum.
Sonntag: Romeo und Julia.
Montag: Der staufmann
Venedig. Kammerspiele. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wetter⸗ leuchten. Sonntag: Der Snob. Montag: Wetterleuchten.
von
Komõdienhang. Sonnabend, Abende 3 Uhr: sFtammermusik. Lustspiel in drel Akten von Heinrich Ilgenstein.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Film⸗ zauber. — Abends: Kammermufik.
ai ntea und folgende Tage: Kammer⸗ musik.
Zum 50. Male: Die Kronbraut. Ein
Märchenspiel in sechs Bildern von August
Strindberg. Musik von August Enna. Sonntag: König Richard II. Montag: Brand.
Dentsches Künstlertheater (So- zietät). (Nürnbergerstr. 70 71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Peterchens Mond⸗ fahrt. — Abends 8 Uhr: Das Phantom. Komödie in 3 Akten von Hermann Bahr.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rose Bernd. — Abends: Der Bogen des Odysseus.
Cessingtheater. Sonnabend, Abends ü Uhr: Zum ersten Male: Liliom. Eine Legende von Franz Molnar.
Sonntag, Nachmittagö 3 Uhr: Pro⸗ fefsor Bernhardi. — Abends: Liliom.
Theater an der Weidendammer Brüche. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wer zuletzt lacht... Posse mit Gesang und Tanz von Arthur Lippschitz und A. Bernstein⸗Sawersky. Musik von Leon Jessel.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr (halbe Preise) und Abends 8 Uhr: Wer zuletzt
lacht... 1 Montag und folgende Tage: Wer
zuletzt lacht...
Schillertheater. O. (Ballner- theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wes ihr wollt. Lustspiel von William Shakespeare.
Montag: Weh' dem, der lugt!
Dentsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck ⸗ Straße 3437. Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Abendz 7 Uhr: Parsifal. Ein Bühnen⸗ weihfestspiel in drei Aufzügen von Richard Wagner.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die lustigen Weiber von Windsor. — Abends: Mandragola.
Montag: Die Jüdin.
Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Sonnabend, Abends 73 Uhr: Zum ersten Male: Jung England. Operette in drei Akten von Rud. Bernauer und Ernst Welisch. Musik von Leo Fall.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die en,. — Abends: Jung Eng⸗ and.
Montag und folgende Tage: Jung England.
Theater des Westens. (Station: . Garten. Kantstraße 12.) onnabend, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal. Sonntag, Nachmittags 36 Uhr: Gräfin Fifi. — Abends 8 Uhr: Polenblut. , und folgende Tage: Polen⸗ ut.
Theater am Maollendorsplatz. Sonnabend. Nachmittags 4 Uhr: Die Schiffbrüchigen. — Abends 8 Uhr: Prinze Greil. Operette in drei Akten don A. M. Willner und Rob. Bodanzky. Musik von Heinrich Reinhardt.
spanische Fliege.
Restdenztheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Hoheit — ver Frauz! Musi⸗ . Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Willi Wolff. Musik von Robert Winterberg.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gretchen. — Abends: Hoheit — der Franz!
Montag und folgende Tage: Hoheit — der Franz!
Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzessin. Posse mit Ge— sang und Tanz in dret Akten von Jean Kren und Curt Kraatz. Gesangstexte von Alfred Schönfeld.
Sonntag und folgende Tage: Die Tangoyrinzessin.
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Sonnahend, Abends 8 Uhr: Anatoles Hochzeit.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht. — Abends: Anatoles Hochzeit.
Montag und folgende Tage: Anatoles Sochzeit.
Konzerte.
Singahademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr: 2. Konzert von Louis Péeskai . Am Klavier: Marcel van
vol.
das große Spezialitätenp rogramm.
Zirkus Busch. Sonnabend, Abends t Uhr: Große Galavorstellung. — Auftreten sämtlicher Syezialitäten. — Zum Schluß: Die große Prunk— pantomime: Vomveji.
Sonntag, Nachmittags 35 Uhr und Abends 71 Uhr: 2 große Vorstellungen.
Familiennachrichten.
Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. Hannibal Burggraf und Graf zu Dohna Schlodien (Weimar). — Hr. Wirklicher Geheimer Oberregterungsrat Robert Thoms (Bonn). — Hr. Major a. D. Ludwig von Martitz (Schömberg bei Wildhad) Verw. Fr. Pastor Henrkette⸗ Hedwig Kellner, geb. Löschke (Schwitz, Kr. Namslau). — Diakonisse Marse von Richter (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Zehn Beilagen leinschließlich Börsenbeilage und Waren⸗
zeichenbeilage Nr. 15 A u. 15 B).
r Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
; Berlin, Freitag, den 13 Fehruar
Marokkanische Bergordnung.
Reglement sur les mines du Maro. Titre I. Dis positions générales. Article 1. Le présent dahir a pour objet de deéterminer les conditions de la recherche et de l'sxploitation des mines dans l'Empire chérifien, tant Par les sujets marocains due par les étrangers.
Article 2.
Sont considéréès comme mines pour l'appli— cation du présent dahir, les gitès naturels' de substances minéraloes et fossiles suivantes:
Minerais d'où s'extraient tous métaux ou comhinaisons métalliques; minerais de soufrè ou d'arsenic; sels solubles ou associés à ces divers minerais;
Graphites et combustibles fossiles, à l'exclu- sion de la tourbe, hydrocarbures libres ou incorporés à des gangues;
Terres rares, telles que cells du zirconium. thorium et cérjum;
Nitrates, borates et sels associés;
Phosphates;
dels. gemmes et do potasse et autres seéls associés;
Sources et eaux salées souterraines d'oâ l'on peut extraire du sel.
LS droit d'exploiter ces substances ne Peut 'tre acquis qu'en vertu d'un permis accordé dans les formes prévues au Titre III du présent dahir, apròs institution pröéalable d'un permis de recherche exclusif délimitant les droits de explorateur conformément aux dispositions du Titre II.
Les permis de recherche et d'exploitation donnent droit dans les limites de leur périmètre, et indéfiniment en profondeur, à toutss 168 substances classes dans les mines sous réserve des dispositions relatives aux nitrates, Pphosphates, sources et eaux sales souterraines. sels gemmeés et de potasse, prévues à art. 5 ci-aApròs.
Article 3.
Sont considérs eommès carrisres les gites de substances minsrales non classées dans les mines, notamment les gites de matériaux de construction, d'empierrement et d'amendements Pour la culture des terrés.
Lexploitation des carrieres ainsi que des tourbisres est laissée la disposition des proG priétaires du sol; ells est soumise à des röglements de police pour assurer la sécurité.
Le Maghzen aura 1e droit, pour l'sxécution des travaux d'utilité publiqus, d'exploiter ou de faire exploiter les carrisres appartenant, à des particuliers, en conformité des reèglements sur les carriòres et sur les occupations tem— poraires.
Article 4. sur la classification d'un gte, il est rendu sur avis
En cas de contestation lI6gals d'une substance ou status par un dahir chérifien conform du service dos mines.
Article 5. Les permis de recherche et d'sxploitation Aaccordés en vertu du présent dahir né peuvent faire obstacle aux droits coutumiers dont
jouiraient les indigenes, pour l'extraction de
gertaines substances. Toutefois, les titulaires de permis d'exploitation peuvent ètrè affranchis, Lour tout ou partie de leur périmòtre, dé ces droits coutumiers, moxxennant lo paioment aux intéressés d'uns indemnités qui, döfaut d'entente amiable, sera sixdés par dahir chérifien rendu sur avis conform du sorvico des mines. Article 6.
ln cas de retard ou d'interruption dans l'éxercice des droits à eux reconius par les Titręs II et III par suite de difficultés qui use séraient pas de leur fait, les obligations des intéresscs envers le Maghzen, après dfes justifications fournies par eux en tésmps utile. Soront suspendues pendant la durée de co retard ou de cette interruption, et los int6éressés auront droit, s'sils 18 demandent uno proro— gation de ours droits pour uns durée é6gale à celle de ces retards ou interruptions.
Articlo 7.
La recherche et l'exploitation des mines peuvent, 6tre effectuses dans les conditions sixdes au. présent dahir, par tout individu ou Par toute société réguliòrement constituée.
Les demandes présentöes au nom d'une société ne sont recevables que si ellos sont Kaecompagnées des pi5cos justiliant de la con— stitution 16gale de la Société.
Article 8.
Tout, individu ou 1 mandataire qu'il aurait räguliùrement coustitus pour agir en son lieu et plage, ainsi que 16 représentant que toute Société est tänue de désigner, doivent, pour application du présent dahir, avoir falt et notifld au Service des mines 6lection do domicile au Maroc dans l'un des villes sui- Vantes, à savoir: les ports ouverts au com- mercs extérieur et les villes de Fes, Marrakech, Melcrnes et Oudjida ainsi qus toutes autres villes qui seraient ultéricurement dösignées par décision du Maghæzen.
Nebersetzung. Marokkanische Bergordnung. Titel J. Allgemeine Bestimm ungen. Artikel 1.
Das vorliegende Dahir hat den Zweck, die Be—⸗ dingungen festzulegen, unter denen marokkanische sowie ausländische Staatsangehörige die im scherifi⸗ schen Reiche gelegenen Mineralien auffuchen' und gewinnen dürfen.
Artikel 2.
Als Mineralien im Sinne des vorliegenden Dahirs sind anzusehen die natürlichen Ablagerungen von folgenden mineralischen und fosstlen Substanzen:
Erze, aus denen gediegene Metalle und Metall⸗ berbindungen gewonnen werden; Schwefel und Arsenikerze; lösliche Salze und Verbindungen dieser Salze mit den genannten Erzen;
Graphite und brennbare Fossilien mit Ausschluß des Torfs, — ferner Bitumen in festem, flüssigem und gas förmigem Zustand;
Seltene Erden, wie diejenigen des Zircons, des Thors und des Cers;
Nitrate, Borate und verwandte Salze;
Phosphate;
Stein, und Kalisalze und andere verwandte Salze;
Solquellen, aus denen sich Sal; gewinnen läßt.
Das Recht zur Gewinnung dieser Substanzen kann nur auf Grund eines Berechtigungsscheines er⸗ worben werden. Der Berechtigungsschen ist in der in Titel III des vorliegenden Dahirs vorgesehenen Form auszustellen. Er kann nur gewährt werden nach vorheriger Erteilung eines Schürfscheines, in dem unter Ausschluß der Rechte anderer die Rechte des Schürfers gemäß den Bestimmungen des Titels 11 genau abgegrenzt sind.
Die in den Schürf. und Bergbauscheinen gewährte Befugniz ist in dem Felde auf das in den Scheinen bezeichnete Gebiet beschränkt, nach der Tiefe zu un— beschränkt, und erstreckt sich auf alle in diesem Artikel aufgeführten Substanzen unbeschadet der in Artikel 51 des vorliegenden Dahirs feftgesetzten Be— stimmungen für Nitrate, Phosphate, Solquellen, Stein- und Kalisalze.
Artikel 3.
Unter Steinbrüchen sind die Ablagerungen der im vorhergehenden Artikel nicht aufgeführten mineralischen Substanzen zu verstehen, insbesondere Ablage, rungen von Materialien sür Bau⸗, Wegebau⸗ und Düngerzwecke.
Die Ausbeutung der Steinbrüche ebenso wie der Torfstechereien bleibt dem Eigentümer des Grund und Bodens vorbehalten. Sie ist sicherheitspoli ei- lichen Verordnungen unterworfen.
Der Maghjen kann zur Ausführung von Arbelten im öffentlichen Interesse die Privatpersonen ge— hörigen Steinbrüche gemäß den Reglements über die Steinbrüche und über vorübergehende Besitzergrei⸗ fung ausbeuten oder ausbeuten lassen.
Artikel 4.
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die gesetzmäßige Klassifizierung einer Suhstanz oder einer Ablagerung wird die Entscheidung auf ein Gutachten der Bergbehörde durch ein scherifisches Dahir getroffen.
Artikel 5.
Durch die auf Grund des vorliegenden Dahirg ausgestellten Schürf⸗ und Bergbauscheine bleiben die den Eingeborenen zur Gewinnung gewisser Sub— stanzen zustehenden gewohnheitsrechtlichen Befugnisse unberührt. Jedoch können die Inhaber eines Berg⸗ bauscheins diese Besugnisse für die ganze Ausdehnung oder für einen Teil ihres Feldes durch Zahlung einer Entschädigungssumme ablösen, die in Er— mangelung gütlicher Verständigung auf ein Gut— achten der Bergbehörde durch scherifisches Dahir fest⸗ gesetzt wird.
Artkkel 6.
Falls in der Ausübung der den Beteiligten durch die Titel 11 und II zuerkannten Rechte infolge von Schwierigkeifen, die nicht von ihnen verschuldet sind und rechtzeitig nachgewiesen werden, eine Verzöge— rung oder Unterbrechung eintritt, ruhen ihre dem Maghzen gegenüber eingegangenen Verpflichtungen für die Dauer der Verzögerung oder der Unter— biechung; auf ihren Antrag müssen die ihnen zuer⸗ kannten Rechte um einen der Verzögerung oder Unterbrechung entsprechenden Zeitraum verlängert werden.
Artikel 7.
Jede Person oder jede ordnungsgemäß errichtete Gesellschaft kann unter den in dem vorliegenden Dahir festgesetzten Bedingungen schürfen nnd Bergbau treiben.
Die im Namen einer Gesellschaft gestellten An⸗ träge können nur dann zugelassen werden, wenn ihnen die Nachweise über die gesetzmäßige Errichtung der Gesellschaft beigefügt sind.
Artikel 8.
Jede Person oder der von ihr ordnungsmäßig be— stellte Bevollmächtigte ebenso wie der von jeder Ge⸗ sellschaft zu benennende Vertreter müssen, damit das vorliegende Dahir Anwendung finden kann, in einer der nachstehend bezeichneten Städte Marokkos einen Wohnsitz gewählt und der Bergbehörde angezeigt haben: die dem ausländischen Handel geöffneten Häfen sowie die Städte Fez. Marrakesch, Meknes und Oudjida, desgleichen alle anderen Städte, die späterhin durch eine Entscheidung des Maghzen be— zeichnet werden sollten. *
Toutes notifications relatives à l'application du présent dahir, seront valablement faites aus intéressés au domicile ainsi élu; à défaut, d'élection de domicile, notification en sern, valablement faite au réprésentant du Maghzen dans celle des localités ci-dessus la Plus rabprochée du centre du carré qui délimite, d'après le permis originel, lo périmètre des recherches.
Article 9.
Les fonctionnaires du Gouvernement che- rifien et les fonctionnaires frangais à quelque classe qu'ils appartiennent ainsi que 19urs Parents jusqu'au second degré, ne peuvent, dans le zone du protectorat, obtenir, directe- ment ou indirectsment, 16 droit de rechercher Gu d'exploiter les mines, ni devenir man- dataires ou représentants des intéressés dans Ces affaires.
Tous actes faits en opposition position sont nuls et de nul effet.
à cette dis-
Titre II. Des recherchss. Article 10.
Les recherches de mines sont libres dans toute la z6ne du protectorat frangais sous lP'observation des dispositions du présent reèglement, sans que l'explorateur puisse disposèer des substances classes dans les mines, abattues dans ses travaux, à moins d'avoir obtenu un bermis exclusif de recherche dans les conditions
4. * 2 Pprévues au présent titre.
Article 11.
Le droit exclusif de recherche, en périmòetreo réservés, s'acquiert à la priorité de la demands réguliore en 1a forme dui en a été remise au Service des mines.
Article 12.
Le périmètre réservé est un carrs dfini par son centre et par la longueur de ses cötés, lesquels seront toujours Grientés suivant les directions Nord- Sud et Est-Quest; la longueur des dits cötés étant ficée par l'intéressé, mais devant étre comprise entre un kilomètre et, quatre kilom5treès. Dans 10 cas toutefois od le carré ainsi tracs serait reconnu, soit, au moment möme de instruction de la demande, soit après coup, recouper un autre carré faisant Lobject d'un permis antérieur, la limite des deux champs de recherche entre les deux points d'intersection sera représentée par 10 périmèetre du carrs ancien et non par celui du garré nouveau, de maniere d 6éviter, en tout 6état do cause, tout empiètement de celui-ci sur le préc6dent.
A toute 6poque, le titulaire du permis nouveau pourra demander au Service des mines de procéder suivant le principe ciz-dessus à la délimitation de son champ de recherche, et des champs de recherche voisin, à condition de supporter les frais de opération, et de consigner d'avance, à la Banque d'Etat, à titre provisionnel, la somme qui sera fixée dans chaqus cas, par le service des minées.
Article 13.
Toute demande de permis de recherche doit, à peine de nullité, Etre précsdée par la désignation matérielle sur le sol du centre du pörimêtre demands.
A Cet effet, il doit 6tre établi, au centre du carré, un signal, avec une inscription faisant connaitre la date de la pose du signal, 10 cöté du carré et le nom du demandeur.
Le signal doit 6tre maintenu en bon état pendant toute la duréo du permis.
Article 14.
Pour 6tre recevable, la demande doit faire connaĩtre:
Les nom, prénoms, profession et domicile du demandeur, ainsi qu'sventuellement, du représentant qu'il aura. A ce spéecialement mandaté; et, pour une Société, sa désignation 6t le domicile 6lu de son reéprésentant.
Une déclaration du demandeur certifiant, 19 pose du signal et indiquant la date à laquelle il a 6té poss.
Toutes pieces otro
justificatives devront
sointes pour 6établir 'identités et le domicile des g. J
individus intervenant comme demandeurs ou représentants, et la validité du mandat pour ces derniers.
A la demande doivent 5tre annexés:
Un exemplaire de la partie utils d'une carte publise au Maroc, au 1: 250,000 au moins, ou, à dèéfaut, la reproduction b cette 6chelle, au moins, d'une carte publise à l'6chells de 1: 500,000 au moins, avec la représentation du pöérimâtre sollicité et des coordoönnées définis- sant son centre.
Des plans et eroquis dũiment orientés à l'échells de 1: 10,000 r6öpétant les mäömes in- dications et los compétant autant que de besoin on ee qui concern lo repérage du contre par rapport aux points fixes les plus voisins.
Et, enfin, un réc6pissé constatant le versement à la Banque d'Etat d'uns somme 6gale à la rede vance superficiaire due pour la premidre année de recherchs. ⸗
Pour chaque périmotre sollieité, il doit stre présent une demande distincte.
Article 15. La demandes doit strs déposde au Bureau da Services des mines et enregistrés immédiatoment
1914.
Alle auf die Anwendung des vorliegenden Dahirs sich beziehenden Zustellungen an die Beteiligten sind als gültig anzusehen, wenn sie an dem so gewählten Wohnsitz erfolgen; unterbleibt die Wahl eines Wohn sitzeg, so werden gültige Zussfellungen an denjenigen Vertreter des Maghzen bewirkt, welcher in der dem Mittelpunkt des Schuürffeldes nach dem ursprüng⸗ lichen Erlaubnisschein zunächst gelegenen der oben erwähnten Ortschaften seinen Sitz hat.
Artikel 9.
Beamten der scherifischen Regierung sowie fran= zösischen Beamten jedweder Kategorie und ihren Ver⸗ wandten bis zum zweiten Grade ist in der Pro—⸗ tektoratszone direkt oder indtrekt die Befugnis zum Erwerb von Schürf⸗ und Bergbaurechten versagt. Auch dürfen sie nicht als Bevollmächtigte oder Ver⸗ treter der am Bergbau Betelligten auftreten.
Alle Handlungen, die diesen Bestimmungen zu⸗ widerlaufen, sind null und nichtig.
Titel II. Vom Schürfen. Artikel 10.
Das Schürfen ist unter Beobachtung der im vor— liegenden Reglement enthaltenen Bestimmungen in der ganzen e lie Protektoratszone gestattet. Der Schürfer kann jedoch über die im Verlauf seiner Arbeit gewonnenen Substanzen, foweit fie zu den in Artikel 2 aufgeführten Mineralien gehören, nicht verfügen, es sei denn, daß er fich im Besitze eines die Rechte anderer ausschließenden, nach den Bestimmungen des vorliegenden Titels aug— gestellten Schürfscheins befindet.
Artikel 11.
Für den Erwerb eines ausschlteßlichen Schürf⸗ rechts in abgestecktem Felde ist der Zeitpunkt des Eingangs des formgerecht gestellten Antrages bei der Bergbehörde nach dem Grundsatz der Prkorttät ent— scheidend.
Artikel 12.
Das abgesteckte Feld ist ein durch seinen Mittel punkt und die Länge seiner stets von Rorden nach Süden und Osten nach Westen orientierten Seiten bestimmtes Quadrat; die genaue Länge der Seiten festzusetzen bleibt dem Beteiligten überlassen; sie müssen jedoch mindestens ein und dürfen höchstens 4 Kilometer lang sein. Wenn sich indes bei der Prüfung des Antrags oder später herausstellt, daß das so abgesteckte Quadrat ein anderes Quadrat überschneidet, auf das ein früherer Schürfschein lautete, so wird die Grenze der beiden Schärffelder zwischen den beiden Schnittpunkten durch die Grenze des alten und nicht des neuen Feldes gebildet, sodaß eine Be—⸗ einträchtigung des früheren Rechts durch das spätere auf jeden Fall vermieden wird.
Der Inhaber des neuen Schürfscheines kann jeder= zeit bei der Bergbehörde bie Absteckung seines Schürffeldes und der benachbarten Schürffelder nach Maßgabe des vorerwähnten Grundsatzes beantragen, vorausgesetzt daß er die Kosten hierfür trägt und im voraus bel der Staatsbank eine Summe einstweilen hinterlegt, deren . in jedem einzelnen Fall von der Bergbehörde festgesetzt wird.
Artikel 13.
Jedem Antrag auf Erteilung eines Schürfscheins hat, bei Vermeidung der Ungültigkeit, auf dem Grunde selbst eine sichtbare Bezeichnung der Mitte des be—= gehrten Feldes vorherzugehen.
Zu diesem Zwecke ist in der Mitte des Quadrats ein Schürfmerkmal mit einer Inschrift anzubringen, welche das Datum der Aufstellung des Schürfmerk⸗ mals, die Seitenlänge des Quadrats und den Namen des Antragstellers angibt.
Dieses Schürfmerkmal ist während der Dauer der Gültigkeit des Schürfscheins in gutem Zustande zu
erhalten. Artikel 14.
Der Antrag muß enthalten:
Den Namen. Vornamen, Beruf und Wohnort des Antragstellers sowie des etwaigen zu diesem Zwecke eigens bestellten Vertreters, und, bei einer Gesellschaft, die Bejeichnung sowie den gewahlten Wohnort ihres Vertreters;
eine Erklärung des Antragstellers über die Er—⸗ richtung des Schürfmerkmals und das Datum der Errichtung. Die Nachweise über die Identität und den Wohnort der Antragsteller oder ihrer Vertreter so— wie über deren Vollmacht müssen beigefügt sein.
Ferner sind dem Antrag beizufügen;
ein Exemplar des betreffenden Äbschnitts einer in Marokko veröffentlichten Karte, im Maßstab von wenigstens 1: 250 006, oder, in Ermangelung dessen, die Wiedergabe einer Karte, die im Maßstabe von wenigstens 1: 500 000 veröffentlicht ist und in welche das begehrte Feld sowie die bestimmenden Koordi⸗ naten seines Mirtelpunktes eingezeichnet sind;
Pläne und Skizzen, im Maßstabe von 1: 10000 nach den Himmelsrichtungen richtiggestellt, welche die gleichen Angaben enthalten und sie ergänzen, sowelt dies durch Einmessung des Mittelpunkts auf die n natürlichen Fixpunkte im Gelände erforder⸗ ich ist; eine Quittung über die Einzahlung einer der Schürfgebühr des ersten Jahres der Schürfung ent= , Summe an die marokkanische Skaatg⸗ ank.
Für jedes begehrte Feld ist ein besonderer Antrag zu stellen.
Artikel 165. Der Autrag ist im Burgau der Bergbehörde eln=
zureichen und dort sogleich in ein besonderes Re—⸗