1914 / 38 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

La Commission pourra inviter le Service des mines et les requérants à complséter leurs indications en leur sixant un délai à cet effet; elle pourra les entendre personnellement comme ils pourront demander à etre entendus par euüx-memes ou par leurs mandataires. Les explications seront toujours données con- tradictoirement.

Les requérants pourront faire valoir les motifs qui les ont empéchés de fournir tous les documents qui auraient tre joints leur demande ét la Commission, appréciant ges motits, aura la faculté de les dispenser de

Die Kommission kann die Bergbebörde und die délai expirè, le surarbitre réunira la Com- angegebenen Zusammensetzung. Das Verfahren

Antragsteller auffordern, ihre Angaben in eiger be, mission gomposée comme il est dit à alined 7. sich nach den Verschriften der Abs. 9 bis 13 richte stimmten Frist zu ergänzen; sie kann ihr persönliches La proccdure sera réglés suivant les dispo- die Zahl der Schiedsrichter eine gerade, f. Erscheinen anordnen, ebenso wie die Genannten ver⸗ sitions des alinéas 9 3 13. tl langen können, persönlich oder durch ihre Stellver ! trouvent en nombre pair, le surarbitre a voi Sbmanns.

treter gebört zu werden. Mündliche Erläuterungen prépondérante en cas de partage—

dürfen nur in streitiger Verhandlung erfolgen.

Wenn ein Antragsteller mit genügenden Gründen prétation, la Commission qui La rendue est, misston, die ihn gefällt hat, zu ihrer Entscheidun dartut, daß es ihm nicht möglich war, alle die compétente pour la résoudre. d

Article 4. Mesure provisoire eonecernant l1es

Urkunden beizubringen, die dem Antrag hätten bei⸗ gefügt werden müssen, so kann die Kommission ihn von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Urkunden entbinden.

Si les arbitres se scheidet bei Stimmengleichheit die Stim

Si une sentence soulsve une difficult d'inter-! Auslegung eines Schiedespruchs, so ist die Kron

. It so ent, me dez Ergeben sich nachträglich Streitigkeiten über

m⸗

zuständig.

Artikel 4. Vorläufige Maßregeln, betreffend die

la production desdits documents.

tlits internationaux en date du 18 0ctobre 1907.

Les déhats sont dirigéès par lo surarbitre; toute Entscheidung der Kommission erfolgt nach der ein— décision de l Commission est prise à la majorit fachen Mehrheit der Stünmen. Im Urteil sind die La sentence mentionne les Namen der Schiedsrichter anzugeben; es ist mit noms des arbitres; elle est motivée et signée Gründen zu versehen und von dem Obmann und par 16 surarbitre et le seécrétaire faisant dem als Gerichtsschreiber dienenden Sekretär zu

de ses membres.

tonction de greffier.

. unterzeichnen. LToute sentence est notifie, par lés soins du

surarbitre, au Service des mines et au re- manns der Bergbehörde und dem Antragsteller zu— Après Läémission, de la sentence, gestellt. Nachdem das Urteil gefällt ist, wird die Hauptkarte entsprechend abgeändert.

Werden mehrere Anträge, die sich auf dasselbe Dans les deux cas qui rabportant au möme périmétre et présenté'es Feld beziehen und von Angehörigen verschledener prävus, Lautorisation sera donne sous ré— Vorbehalt ertei bar des reéssortissants de ditfärentes Huis- Mächte gestellt werden, gemäß Abs. 6, 7 als rechts, Serve du paiement, par an valables gültig anerkannt, so läßt der Obmann den moötrs exploité, d'une somme 7, 16 Beteiligten die intéressés nicht mitgeteilt letz sentences arbitrales qui ne leur auraient, zugehörigen Urkunden pas été notifiges ainsi que les documents s' der Bergbehörde) zustellen. Er fordert die Parteien rattachant (requste, observatious du Service auf, in Monatsfrist ihre Bemerkungen einzureichen des mines); il invitera les parties à präsenter, und in derselben Frist bei Strafe des Aueschlusses duns le délai d'un mois, leurs observations et, einen Betrag an die Staatsbank zu zahlen, der nach à faire, dans le möme délai, sous poine de einem Einheitssatze von zehn Centimen für des von (hnen Schürf⸗ oder

quèrant. état des zones sera modifis en conformitsé. Lans les caäs plusieurs requstes, se

SanCes, sont, reconnues contormément aux

surarbit re fera

comme alinéas 6 Et, notitier Alx

sorelusion, le versement à la Banque d'Etat, jeden Hektar d'une somme calculée à raison de 10 centimes anspruchten Par hectare du terrain de recherche ou d'exploi- rechnet wird,

terrains miniers litigieux.

streitigen Felder.

2 Die Kommission kann zu jeder Art von Bewels⸗ La Commission pourra procéder d'office à aufnahmen von Amts wegen schreiten. Zu diesem Létablissement de tous moxens de preurs; elle Zwecke hat sie sich von den Grundsaͤtzen leiten zu ssinspirera à cet effet des principeès établis lassen, die in den Artikeln 24 bis 28 des Haager . ,. a. ö. les articles 24 à 28 de la Convention de i zur friedlschen Erledigung internatlonaler kermes do Larticle 3 alinga la Haxye pour le Reglement pacifique des con- treitfälle vom 18. Oktober 1907 aufgeß ö . ö. ; e,. : 35 8 ] J 6. , . . 1 3 de fait et d'un commencement d'exploitation einseltige Befugnis erhalten, vorläufig und gegen

1 ; effective, pourra seul étre autorisé par le sur- Sicherheitsleistung auch weiterhin das Feld ane zu

arbitre, provisoirement et moyennant caution, . autre partie diment entendue, continuer, Vor der Entscheidung ist die Gegenpartei gebührend à exploiter le terrain et ü exporter les minerais zu hören. .

Jusqu'à ce qu'il status par la revendications

xtraits.

Schiedssprüche, die ihnen noch cent, francs, et, en outrée.

(Anträgen, Bemerkungen sur les mines.

gleichzeitig be. titre pröécaire et rövocable.

tation simultanément revendiqus par elles. Le der Obmann die Kommission in der im Abs. 7 16squelles il soit prononcè.

ait été Commission Présentées, dans, les schleden hat, kann derjenige Antragsteller, der nach.

requérants qui justifiera d'une

Si un périmetre est réelams par un seul

. . requé rant, qui justifie d'une possession de fait, . Jebes Urteil wird durch Vermittlung des Ob ot . w , offective, und. den Beginn 24 ; la möme autorisation provisoire peut Etre ret, so kann ihm Her, Obmann een Sicherheit accord6e par 16 surarbitre moyennant caution leitung und nach Anhörung der Bergbehörde dse— et aprös avoir entendu 16 Service des mines, selbe vorläufige Befugnis erteilen.

viennent d'stre

ö . n de la taxe pro- Gebũ sein sollten, zugleich mit den portionnelle de Larticle 448 du dahir chérifien

soit, cette exploitation ne peut préjuger la i ; X , 5 2 2 3 * 5 2 2 9111 ĩ 2 1 9 deIlBdor var décision de la Commission arbitralè sur Pattri- endgültige Zuwelsung der beanspruchten Felder vor,

bution des périmèêtres revendiquss. Lautoritzation n'est, jamais

Bergbaufeldes be⸗ peut ouvrir aux bénéficiaires Nach Ablauf der Frist beruft indemnité, quelles que soient les causes pour Grunde auch der Widerruf erfolgt sein mag.

dèflnitixemont Bis die Schiedskommission über die vorgebrachten arbitrale sur Ansprüche gemäß Artikel 3 Abs. 7 endgültig ent, 7, celui des weist, dah er tatsächlich im Besttz ist und mit Ter

bossession beutung wirklich begonnen hat, vom Obmann die

beuten und die geförderten Mineralien auszuführen.

121

Wenn ein Feld nur von einem Antragsteller beansprucht wird und er den tatsächlichen Besitʒ wirklicher Ausbeutung nach.

In beiden . wird die Befugnis unter dem

t, daß der Antragsteller jährlich für et par pri- jedes ausgebeutete Feld eine feste Gebühr von fixe de cing 500 ö und außerdem die verhältnismäßige

r gemäß Artikel 45 der Bergordnung zahn. In keinem Falle und mit keiner Begründung

; . . , clZufigne Muzhb́ent En aucun cas, et pour quelque motif que ce lrgenzwelcher Art kann die vorläuftze Aus heutung

der Entscheldung der Schiedskommission über Ni

greifen.

accordüe qu'an Die vorläufige Befugnis ist stets widerruflich

4 111.

Son retrait ne Im Falle des Widerrufs hat der, dem sie erteilt

aucun droit & war, keinen Anspruch auf Entschädigung, aus welchem

Beide Reglements sind für die spanische Zone am 20. und für die französische Zone am 30. Januar d. J. veröffentlicht worden und in Kraft getreten.

Dentscher Reichstag. 212. Sitzung vom 12. Februar 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Spezial⸗ beratung des Etats für das Reichsamt des Innern bei den dauernden Ausgaben für das Reichsversicherungs— amt in Verbindung mit der Beratung der Denkschrift über die Rücklagen bei den Berufsgenossenschaften und der dazu ein⸗ gebrachten vier Resolutionen.

Präsident Dr. Kaempf: Der Abg. Bauer hat in den letzten Sätzen seiner gestrigen Rede gewisse Bestimmungen der Reichsber— sicherungsordnung einen Hohn auf die durch die Kaiserlichen Erlass von 1890 anerkannte Gleichberechtigung der Arbeiter genannt. Diese Worte entsprechen nicht der Ordnung des Hauses, da sie sowohl eine Beleidigung des Reichstags, als des Bundesrats enthalten.

Abg. Ir! Zentr.): Auch wir wünschen, daß die Rechtsprechun des Reichsversicherungsamtes gerecht ist. Aber es wirken doch auch Vertreter der Versicherten mit, und die Vorfälle stellen sich bei ge⸗ nauerer Untersuchung meist anders dar, als man sie in der Oeffentlich⸗ keit geschildert hat. Bei den Wahlen zu den Krankenkassen sind bisher die Arbeitnehmer noch nie zu kurz gekommen. Die ganze einseitige Stellung der sozialdemokratischen Partei zur Versicherung zeigt sich in ihrer Auffassung über die Denkschrift. Bei den Rücklagen handelt es sich nur um die Beiträge der Arbeitgeber. Da soll natürlich alles beim alten bleiben. Die Denkschrift ist reichlich spät gekommen (das Haus ist andauernd unruhig, sodaß der Präsident wiederholt um Ruhe bitten muß) Es fragt sich, ob durch Herausgabe dieser Denkschrift das Reichsamt des Innern sein dem Reichstag gegebenes Versprechen ein— gelöst hat. Der Wunsch ging doch seinerzeit dahin, nicht nur statistische Untersuchungen anzustellen. Es kam nicht auf mathematische Be— rechnungen allein an. Ich frage, ob auch sachverständige Versicherungs— techniker zu dieser Denkschrift herangezogen wurden? Gleichzeitig möchte ich wissen, ob die im Auftrage des Vorstandes der Berufs— genossenschaften vom Verwaltungsdirektor Marcus der Norddeutschen Textilgenossenschaft verfaßte Schrift nur einigen versicherungstech— nischen Beamten oder auch noch anderen Sachverständigen vorgelegt worden ist. Es handelt sich hier nicht um eine Privatarbeit, sondern um ein im Auftrage seiner Berufsgenossenschaft herausgegebenes Werk. Die Denkschrift enthält viele Unklar— heiten. Wenn die Verfasser der Denkschrift darauf hinweisen, daß in den letzten Jahren durchschnittlich die Lohnsumme sich um un— gefähr 60 Millionen Mark erhöht hat, so ist doch zu bedenken, daß die Zahl der beschäftigten Personen damit nicht Schritt gehalten hat. Ich hoffe, daß zu der Beratung der Denkschrift in der Kommission unabhängige, unparteiische Sachverständige zugezogen werden. Wir unsererseits können uns hier ein abschließendes Urteil nicht bilden. Was die Resolution Spahn über die Rücklagen betrifft, so möchten wir, daß diese Rücklagen der Berufsgenossenschaften den Gewerbe— treibenden zugute kommen, die in der Gefahr schweben, Wucherern in die Hände zu fallen. Wir betonen dabei, daß der genossenschaftliche Personalkredit besonders berücksichtigt wird. Die Berufsgenossenschaften sollten eine Zentralkreditgenossenschaftskasse gründen; sie könnten das ohne jedes Risiko tun. Das Zusammenwirken der Berufsgenossen— schaften mit dem Roten Kreuz in bezug auf erste Hilfe bei Unglücks⸗ fällen sollte noch mehr in Fluß kommen. Diese erste Hilfe sollte auch bei Betriebsunfällen geleistet werden.

Abg. Schulenburg (nl.):: Wir g ieftn uns diesem letzten Wunsche gern an. Der Resolution Spahn stimmen wir zu. Der sozialdemokratische Abg. Bauer hat eine scharfe Kritik an der Reichs⸗ versicherungsordnung geübt. So schlecht ist sie denn doch nicht, wie er sie gemacht hat. Gewiß hat das Gesetz manche Mängel, die werden im Laufe der Zeit beseitigt werden. Die schwere Belastung der Be⸗ rufsgenossenschaften haben wir schon öfters zur Sprache gebracht. Wir hahen betont, wie falsch es auch ist, so große Kapitalien anzusammeln. Wir stehen in allem auf dem Standpunkt, daß wir den Glauben an die Beständigkeit der deutschen Industrie und des deutschen Handwerks noch ruhig haben dürfen. Dem Handwerk wird es noch schwerer als der Industrie, Kapitalien aufzubringen. Darum stimmen wir der Resolution Spahn zu und der Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Do ormann Gortschr. Volksp.): Die Ausführungen des Abg. Bauer enthielten einen inneren Widerspruch. Er machte das Gesetz verantwortlich für die Mißstände der Reichsversicherungs⸗— ordnung, und andererseits schob er die Schuld auf die Verwaltungs⸗ behörde. Das Gesetz kann also doch nicht so schlecht sein. Ohne Interesse der Behörde ist natürlich eine linn gzmãße Ausführung des Hesetzes nicht zu denken. Da der Bundesrat eine Aenderung der Reichsversicherungsordnung in bezug auf die Rücklagen nicht will, so hat es keinen Zweck, einen solchen 3 anzunehmen. Wir können

hier beschließen, was wir wollen, es bleibt doch beim alten. Auf Einzelheiten kann man sich hier nicht einlassen, das ist Sache der Kommissionsheratung. Die Regierung hat die Notwendigkeit ver— stärkter Rücklagen betont, unter Hinweis auf die Gefahr des Umlage⸗ berfahrens. Auf diese Gefahr haben auch die Nationalliberalen hin— gewiesen. Es handelt sich gar nicht um ein vollständiges Kapital⸗ deckungsverfahren, sondern darum, daß die Versicherten unter der Zwangsversicherung nicht höhere Beiträge zahlen, als sie bei den Privat⸗ anstalten gezahlt werden. Der Hauptwortführer der Berufsgenossen— schaften, der Verwaltungsdirektor Marcus, hat verschiedenen Mit— gliedern eine Ausarbeitung über diese Frage zugänglich gemacht, die als eine sehr hen und tüchtige Arbeit anerkannt werden ö. aber zu seinen Schlußfolgerungen kann ich mich nicht bekenngen. Seine An⸗ griffe auf die rechnerischen Grundlagen der uns vom Reichsversiche⸗ rungsamt vorgelegten Denkschrift müssen uns gleichgültig lassen; denn die amtlichen Versicherungsmathematiker hatten mit festen Grund— lagen überhaupt nicht zu rechnen, und doch haben sich im wesentlichen ihre Vorausberechnungen bestätigt. Es wird behauptet, man hätte mit niedrigeren Beiträgen auskommen können; ob aber die Annahmen, die Herr Marcus macht, ob die Vermutungen, die er hegt hinsichtlich der Zunahme der Zahl der Versicherten, hinsichtlich des Ansteigens der Lohnsumme, auch wirklich zutreffen werden, läßt sich nicht . Es handelt sich ja auch nicht um ein eigentliches Kapitaldeckungsver— fahren, sondern um eine allmähliche Verringerung der aufgelaufenen Rückstände. Gerade die Unsicherheit und Ünübersichtlichkeit der in Betracht kommenden Faktoren hat ja seinerzeit zur Wahl des Um— lageverfahrens an Stelle des Deckungsverfahrens geführt. In eine materielle Aenderung der Bestimmungen über die Rücklagen in der Reichspersicherungsordnung werden wir also nicht willigen; läßt sich eine bessere Fassung des 8 744 R.⸗V.⸗O. finden, so werden wir gern daran mitarbeiten. Wir sind ja auch vor der untersten Grenze dessen angelangt, was das Gesetz vorschreibt. Der Kollege Irl hat insoweit recht, als der einzelne Unternehmer, der als Mitglied der Berufs— genossenschaft eine Summe in den Reservefonds legen muß, die ihm einen ganz anderen Zinsertrag hätte bringen können, damit einen ge— wissen Schaden erleidet; aber volkswirtschaftlich sieht sich die Sache doch anders an, da gleicht sich das wieder aus. Ich bedauere überhaupt, daß dieser Streit über die Rücklagen solche Dimensionen angenommen hat, denn er könnte geeignet sein, den Unternehmern die Freude an dem großen Werke der Unfallversicherung zu verderben. Hoffentlich werden in der Kommission alle diese Fragen geklärt und wird dann auch Beruhigung wieder eintreten. z

Kaiserlicher Regierungsrat Dr. Aurin: Es hat keine Veranlassung vorgelegen, bei der Ausarbeitung der Denkschrift über die Rücklagen Sachverständige heranzuziehen. Auch die Frage, ob die Denkschrift auch außerhalb des Reichsversicherungsamtes geprüft worden ist, kann ich verneinen. Alle Versicherungstechnik beruht auf Erfahrung, soweit es irgend möglich ist; nur wo die Erfahrung ffehlt, setzt die Schätzung ein. Die Erfahrungen der Vergangenheit benutzen wir als Wegweiser für die Zukunft; von Zeit zu Zeit muß man sich orientieren, ob man auf dem richtigen Wege ist. Seit der Zeit, in der die erste Denkschrift zur finanziellen Begründung der Reichsversiche— rungsordnung im Bereiche der Unfallversicherung ausgearbeitet wurde, haben sich die Verhältnisse geändert. Bis 1907 erhielt der Verfaffer der ersten Denkschrift noch gleichmäßige Zahlen für die Unfälle auf je 100) Personen und für die Entschädigung auf je 10090 4M Lohnhöhe; 1909 sind diese Zahlen heruntergegangen und 1911 und 1912 stehen geblieben. Mit diesen Verschiebungen fallen aber auch alle Konse— Juenzen, die aus den Berechnungen gezogen worden sind; es wird

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hier jetzt ein Urteil angefochten, dessen Voraussetzungen nicht mehr bestehen. Das gilt auch für die Gegenschrift von Marcus. Die Gründe des Rückganges sind sehr mannigfaltiger Art: Weitherzigere Fürsorge für die Verletzten, sorgfältigere Feststellung der Einzelfälle, intensipere Unfalluntersuchung, schärfere Kontrolle der Rentenfest— setzungen. Alles das hat den Verfasser der zweiten Denkschrift ver— anlaßt, auszusprechen, daß die Verhältnisse noch zu schwankend sind, um eine Gesetzmäßigkeit erkennen zu lassen, daß man also jetzt zu einer Aenderung der Reichsversicherungsordnung noch nicht schreiten soll. Der als Kronzeuge für Herrn Marcus angeführte Geheimrat Pietsch sagt selbst, wenn keine sicheren Grundlagen für die Berech⸗— nungen vorhanden sind, fällt auch das Gebäude des Beharrungs— zustandes zusammen; nach ihm gibt es bei solchen sozialen Versiche⸗ rungen keinen dauernden Beharrungszustand, man wird in der Zukunft immer mit erheblichen Aenderungen des Umlagebetrags zu rechnen haben. Ist es aber mit dem Behgrrungszustand nichts, fo gibt es auch keinen Kapitaldeckungsbetrag und keinen Umlagebeträig im Beharrungs« zustand. Man kann getrost den ganzen 8 744 der Zukunft überlassen; bis 1922 sind noch 8 Jahre hin. Das ganze Streben bei den Be— ratungen war noch darauf gerichtet, die Schwankungen des Umlage⸗ betrags auf ein Minimum zurückzuführen. Der Kern der Frage ist der, wieviel ist bisher ungedeckt? Und die Antwort lautet: Etwa 30 25, etwa ein Drittel, ist gedeckt, zwei Drittel sind ungedeckt. An volle Deckung denkt ja kein r ch Die bon der Regierung ge⸗

forderten Grundlagen sind sehr milde; die Ansammlung des Reserbe— fonds kann sehr schonend vor sich gehen. Einige Berufsgenossensch werden ja stark belastet, aber alles in allem macht das fehr wenig Solange steigende Konjunkturen sind, wird der Reservefonds stelt mühelos getragen werden, in schwierigen Zeiten läßt das Reichsber— sicherungsamt Milderungen eintreten.

Abg. Siebenbürger (dkons.): Namens meiner Freunde hehe ich zu erklären, daß wir übermäßige Ansammlungen der Rücklagen nicht für erfreulich halten, daß wir aber die einschlägigen Fragen in der ö mit beraten werden. Der Abg. Bauer hat gestern an der nnen eichsbersicherungsordnung auch kein gutes Haar gelassen. Er Hat darauf hingewiesen, daß sie von den Konservativen gemacht worden sei. Sein Kollege Braun hat dagegen im Landtage erklärt, daß die Konservativen nicht auf dem Boden des Gesetzes stehen. Meine Freunde stehen ganz und voll auf dem Boden des Gesetzes, wenn sie auch manches anders gewünscht hätten, namentlich nicht diese GleichQ macherei, die durch das ganze Gesetz geht. Durch unsere Mitarbeit in der Kommission ist es uns damals gelungen, trotz mancher Wider— stände die Landkrankenkassen in das Gesetz hinein zu bringen. Daß dies gut war, das hat ja die jüngste Vergangenheit gezeigt. Vor kaum vier Wochen ist der zweite Band der Reichsversicherungsordnung geführt worden und überall verlangt man laut nach Landkrankenkassen, auch da, wo es infolge der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes nicht angeht. Da man sich damals auf mittlerer Linie geeinigt hat so hört man natürlich jetzt von allerlei Streitigkeiten, da es auch den Ausführungsbestimmungen nicht gelungen ist, dem Gesetz überall den Weg zu ebnen. So wird das Gesetz ganz verschieden aus gelegt. Es werden vielfach diejenigen schikaniert, die von der B freiuungspflicht Gebrauch machen wollen. Von einer Herrschaft ! 600 Arbeitern verlangte ein Kassenvorstand für den Arbeiter 20 Kaution, also im ganzen 120 000 M. In einem Berliner Vororte kamen die Antragsteller auf gedrucktem Formular den Bescheid, daß dem Befreiungsantrag nicht stattgegeben werden könne. In einem anderen Falle wurden für jeden Dienstboten 500 bis 1000 M Kaution gefordert. Die betreffende Kasse erklärte auch, daß sie trotz obsiegenden Erkenntnisses immer wieder dieselbe Forderung erheben werde. Einem Unterstaatssekretär forderte man 10660 M und einem dreifachen Millionär je 350 M ab. Es muß geprüft werden, ob solche Kautions forderungen überhaupt erhoben werden dürfen, zumal sich der preußische Handelsminister im Landtage auf den Standpunkt gestellt hat, daß er dies für durchaus nicht verwerflich halte. Die Dienstbotenversicherung hat insofern ein Gutes gehabt, als es bei den letzten Wahlen gelungen ist, den Einfluß der Sozialdemokratie in den Krankenkassen etwas einzu dämmen. Die Belastung des Mittelstandes durch diese Versicherung ist allerdings recht groß. Ein Malermeister wies mir nach, daß er jährlich 2000 „S Mehrunkosten infolgedessen habe. Er bemerkte? daß er dies nicht auf die Warenpreise aufschlagen könne, da er meist für Behörden arbeite. Hier sollten doch die Behörden ihre? etwas revidieren. Gerade das Handwerk als treueste Säule des V landes hat auf weitgehendsten Schutz Anspruch. Für die Di

ist die Landkrankenkasse das gegebene. Deshalb haben sie a Städte gleich eingeführt, darunter Potsdam und andere Berliner orte. In einem Falle hatte allerdings die Behörde die Erricht nicht zugelassen, dagegen wurde Spandau gezwungen, eine Landkran kasse zu errichten. Die Ortskrankenkassen, die sich schon sicher glaubten, erhoben natürlich einen großen Skandal, als der preußische Handels— minister erklärte, er würde die Errichtung von Landkrankenkassen in Zukunft fördern. Der „Lokal⸗Anzeiger“ hat darauf hingewiesen, daß die Behörden ein großes Unrecht tun würden, wenn sie die Land— krankenkassen weiter unterdrückten. Hoffentlich fällt diese Mahnung auf guten Boden. Der Handelsminister Sydow hat ja selbst fest= gestellt, daß die Landkrankenkassen billiger arbeiten als die Orts— krankenkassen und auch bezüglich der Wahl den Vorzug verdienen. Möge das Beispiel der Behörde im Spandauer Fall Nachahmung finden. Namentlich bitte ich den Staatssekretär, seinen ganzen Einfluß nach dieser Richtung geltend zu machen. Leider hören wir noch Klagen aus einzelnen Bundesstaaten. In Bayern ist die Umwandlung einer Ortskrankenkasse in eine Landkrankenkasse nicht gestattet, und in Baden ist eine Landkrankenkasse überhaupt nicht eingerichtet worden. Diese landesgesetzlichen Auslegungsbestimmungen haben große Erbitterung hervorgerufen. Dafür kann ich Ihnen aber eine große Freude machen, indem ich Sie auf einen Artikel des „Berliner Tageblatts“ hinweise, Dieses hat bisher die Landkrankenkassen immer schlecht gemacht. Jetzt schreibt es: „Die einzige Fösung ist die Errichtung von Landkranken— kassen, mit der auch die freie Arztwahl verbunden ist.“ Den. Aus fübrungen des Abg. Bauer über das Verhalten der Dienstboten in der Arztfrage muß ich entschieden widersprechen. Die Dienstboten haben durchaus Vertrauen zu ihrer Herrschaft, und wenn der BDienstbote sieht, daß seine Herrschaft i von dem Dr. Soundso behandeln läßt, so wild es sich auch von diesem lieber behandeln lassen als von einem Arzt, der Ortskrankenkasse. Der Resolution Spahn stimmen wir freudigen Herzens zu.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Ich möchte mir nur einige kurze Worte zu den Ausführungen derjenigen Herren Redner gestatten, die gestern und heute über die Reichsversicherungsordnung gesprochen haben. Von seiten des Herrn Redners der sozialdemokratischen Partei sind eine außerordentlich große Anzahl von Einzelfällen angeführt worden, aus denen er einmal Schlüsse zieht auf die Schlechtigkeit des Gesetzes, aus denen er aber andererseits auch folgert, daß insbesondere von dem preußischen Herrn Minister für Handel und Gewerbe die Bestim⸗ mungen des Gesetzes nicht durchgeführt würden, und daß namentlich die dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe nachgeordneten Behörden die Reichsversicherungsordnung direkt falsch und gesetz—⸗ widrig zur Durchführung gebracht hätten. Ich bin selbstverständlich außerstande, hier zu prüfen, inwieweit diese Vorwürfe richtig sind. Eines habe ich aber aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Bauer zweifellos entnommen, nämlich, daß es sich in einer großen Anzahl von Fällen um Beschwerden darüber handelt, daß die preußi— schen Provinzial⸗ und Lokalbehörden die Anordnungen dieses Ministers nicht ausgeführt haben. Das sind Fragen, die zweifellos nicht vor das Forum des Reichstages, sondern vor das Forum des preußischen Landtags gehören.

Ich kann im übrigen nur hinzufügen, daß meine Kompetenzen bezw. die Kompetenzen des Herrn Reichskanzlers hier wie in ähnlichen Fällen sehr beschränkt sind. Die „Reichsleitung“', der Herr Reichs— kanzler hat nicht ein allgemeines Aufsichtsrecht bezüglich der einzelnen

Bundesstaaten, sondern der Herr Reichskanzler ist lediglich auf Grund der Verfassung verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Gesetze richtig durchgeführt werden. Meine Herren, dieser Verpflichtung werde ich mich nie entziehen. Ich bin bereit, alle die Fälle, die hier vorgetragen sind, zu prüfen. Ich werde mich ihrethalben mit dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe in Verbindung setzen, und dann wird sich herausstellen, daß der Vorwurf, der gestern gegen den Herrn Minister für Handel und Gewerbe erhoben ist, daß von ihm bei der Durch⸗— führung der Reichsversicherungsordnung gesetzwidrig verfahren sei, unter allen Umständen unberechtigt ist. Es wird sich dann ferner herausstellen, ob tatsächlich zwischen dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe und mir Differenzen bestehen über die grund⸗ sätzliche Auffassung des Gesetzes. Dann werde ich das Erforderliche selbstverständlich in die Wege leiten.

Im übrigen kann ich namentlich auch mit Rücksicht auf die Ausführungen des letzten Herrn Redners nur das betonen, was der Herr Abgeordnete Irl vorhin schon gesagt hat, es handelt sich hier in allererster Linie und bei der weitaus größten Zahl der vorgebrachten Beschwerdefälle nicht um Beschwerden, die in der Mangelhaftigkeit des Gesetzes ihren Ursprung haben, sondern die sich gegen die Durch⸗ führung des Gesetzes richten, und wenn da Schwierigkeiten und Differenzen entstehen, ist es an sich nicht wunderbar. Denn es sind bei der Neuorganisation eine große Anzahl von Behörden mit der Durchführung der Krankenkassenangelegenheiten betraut worden, die früher mit diesen Sachen wenig oder gar nichts zu tun gehabt haben, und aus diesem Grunde ist es ungerecht, wenn man den preußischen Lokalbehörden gegen die Behörden haben sich die Beschwerden in erster Linie gerichtet den Vorwurf macht, daß sie gesetzwidrig ver— fahren. Warten Sie ab, lassen Sie uns und den Behörden in den Bundesstaaten Zeit, dann wird auch dieses Gesetz sich ein— leben, auch dieses Gesetz seinem Sinne und Geiste nach durchgeführt werden, wie wir das bei zahllosen anderen Gesetzen schon erlebt haben, wo auch unmittelbar nach der Einführung ein Sturm pon Beschwerden kam, die im Laufe der Zeit durch Ein⸗ wirkung der Zentralbehörde, Entscheidungen der Verwaltungsgerichte usw. auf ein Minimum zusammengeschrumpft sind. (Bravoh

Abg. Behrens wirtsch. Vgg.): . Mit der lleberweisung, der Denkschrift an eine Kommission sind wir einverstanden. Der Abg. Bauer hat über die Reichsversicherungsordnung und ibre. Durchführung die volle Schale seines Zornes ausgegossen. Den Stein der Weisen hatten aber bei ihrer Beratung auch die Sozialdemokraten nicht ge— funden, sonst hätten sie ihn doch der damaligen Kommission vorlegen müssen. Auch kleinere Gesetze sind bei ihrer ersten Einführung in die Praxis auf große Schwierigkeiten gestoßen; hier kann nur die Zeit helfen. Gewiß sind auch von den Lokalbehörden,. Mißgüffe gemacht worden, die nicht zu billigen sind. Besonders bei der T urchfüh rung der Wahlen haben sich die Versicherungsämter zu ihrem eigenen Nach— teil gegen die Ratschläge praktisch erfahrener Gewerkschaftsbeamten ablehnend verhalten; hoffentlich wiederholen sich diese Erscheinungen nicht, besonders soͤll man gegen die christlich nationalen. Arbeiterorga— nisationen entgegenkommender sein. Unsere Resolution, die eine Abänderung des 8 181 R. V. O. bezweckt, um den Begriff „Fach— arbeiter“ für die Krankenkassen festzustellen, bitten wir Sie an zu nehmen. Diese und ähnliche praktische Aenderungen könnten schon bei nächster Gelegenheit, wo das Gesetz ja doch wegen der derabsetzung der Altersgrenze geändert werden muß, mit erledigt werden. Ven Landkrankenkassen stehe ich sehr skeptisch gegenüber, weil ich sie für die teuersten halte; soweit sie es noch nicht sind, werden sie es sehr bald werden, und dann wird der Enthusiasmus für diese Kassen sehr rasch verflogen sein. Daß sie ganz besonders teuer wirtschaften weden, ergibt sich schon aus der größeren Schwierigkeit der äarztlichen Ver. sorgung auf dem platten Lande. Eine große Anzahl von dandhrejsen und städtischen Gemeinden hat schon bisher eine Dienstboten⸗ unt 30 sindekrankenversicherung; es handelt sich also gar nicht in dem Maße, wie es jetzt vielfach behauptet wird, um eine absolute Neuerung. In dem Umfang, wie jetzt die Krankenversicherung auch auf Söhne und Töchter des Hauses ausgedehnt wird, liegt sie nicht im Sinne des Gesetzes. Hier bedarf es einer klärenden Kundgebung des Neichsamts des Innern; es handelt sich um die Beseitigung eines Vorgehens mancher Krankenkassen, das zurzeit als eine unnütze Härte empfunden wird. Den Vorzug vor bloßen Wohlfahrtseinrichtungen verdient es, wenn man den Leuten den Lohn soweit erhöht, daß sie sich selbst bei den Kaffen versichern können; damit erzieht man die Leute zur Selbst= verantwortung. Was die Unfallversicherung betrifft, so begrüßen wir es, daß auch die Reichsverwaltung Wert auf schnelle Hilfe und auf tunlichste Unfallverhütung legt; es wäre nur zu wünschen, daß bei allen Beteiligten im Lande dieser Standpunkt volle Würdigung findet; Die Methode, die Unfälle des täglichen Lebens nicht mehr als Betriebe unfälle anzusehen, widerspricht durchaus dem Willen und der Ahsicht des Gesetzgebers; das Reichsversicherungsamt sollte doch bei seiner dem⸗ nächstigen Entscheidung hierüber sich diesen Sachverhalt vergegenwärti gen. Die Herabsetzung und fortgesetzte Verkürzung der Renten, ö. wegen eingelretener Gewöhnung“ ist am letzten Ende doch ein n⸗ recht gegen den Verletzten; hier soll man doch nicht so kleinlich buregit⸗ kratisch verfahren. Ebens entbehren die klagen, wegen ungerecht, fertigter Entziehung der Rente häufig nicht der Begründung. Die Landesversicherungsanstalt verlangt bei der Gewährung von Darleßen auf Häuser, in denen eine Wohnung vom Besitzer, vermietet wird, daß diese an einen Versicherten vermietet wird; geschieht das nicht, dann wird das Darlehen gekündigt. Auch hier sollte ein weniger huxeautrę, tisches Verfahren platzgreifen. Dann Habe ich noch eine Beschwerde über die Landesverficherungsanstalt in Schlesien. Die von ihr unter—

haltene Krankenanstalt in Kreuzburg hat eine Gärtnerei eingerichtet, die den Gärtnern unliebsame Konkurrenz bereitet. Hier sollte doch dafür gesorgt werden, daß die Blumen nur für die betreffenden Kranken verwandt werden. . . ö

Abg. Feldmann (Soz.): Die Stellung einer Kaution halte ich für durchaus berechtigt. Es kann jemand heute Millionär und mor— gen ein vollständig armer Mann sein. Die Konserpativen wenden sich nur dann immer gegen die Agitation, wenn sie von anderer als ihrer, hauptsächlich sozialdemokratischer Seite ausgehen. Die Sozialdemo⸗ kratie hat keine Freude daran, daß das Handwerk durch Trust, Ringe und dergleichen vernichtet wird, ebensowenig wie sie sich über das Bauernlegen des Großgrundbesitzes freut. Der Kampf um die Unfall⸗ rente wird immer schwieriger. Man übt auf die Leute einen Druck aus, daß sie auf die Berufung überhaupt verzichten. Daher kommt auch der Rückgang der Berufungen. Einem Blinden wurden nur 55 25 der Rente zugesprochen, weil man meinte, er habe sich allmählich an seinen Zustand gewöhnt und sei immer noch besser dran, wie ein an Armen und Beinen Gelähmter. Man sendet Aerzte aus, um die Rent⸗ ner zu kontrollieren und die Rente selbst herabzusetzen. In Schlesiem ist infolgedessen die Zahl der Invalidenrentner immer mehr zurück— gegangen, trotzdem die Zahl der Arbeiter und die Macht des Groß⸗ kapitals immer mehr zugenommen hat. Die Landesversicherungsanstalt in Schlesien hat dabei einen ganz gewaltigen Ueberschuß. Man sollte einmal nachprüfen, warum die Zahl der Abgewiesenen so groß ist. Einem 62 jährigen Arbeiter in Breslau, dem der Arzt selbst seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, wurde erwidert, daß jeder, der noch etwas arbeiten wolle, auch Arbeit finde. Einem 66 jährigen unter— ernährten Arbeiter wurde geraten, sich gut zu pflegen, damit er wieder arbeiten könnte. Es müßte ein besonderes Existenzminimum festgesetzt werden, bei dem eine Invalidenrente zu gewähren ist.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar: Eine allge⸗ meinere regelmäßige Kautionsforderung findet im Gesetz keine Unter⸗ lage. Die Frage kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Eine gewisse Sicherheit kann unter Umständen mit Recht verlangt werden, wenn die Verhältnisse des Arbeitgebers nicht genügende Sicherheit geben. Ferner möchte ich darauf hinweisen, daß der Reichskanzler einen Einfluß auf die Errichtung von Landkrankenkassen nicht hat. Diese untersteht der Nachprüfung der betreffenden Landesbehörden. Die Frage der Versicherung der Hauskinder ist eingehend seinerzeit erörtert worden. Eine Versicherungspflicht besteht ohne weiteres, wenn sie gegen Entgelt beschäftigt werden, dagegen wird eine Bekösti⸗ gung nicht als Entgelt anzusehen sein. Hervorheben möchte ich auch, daß die Unfallentschädigung, wie sie jetzt geschieht, besser ist, als nach dem bürgerlichen Recht. Es kann deshalb von einer Erhöhung der Unfallrente nicht die Rede sein, wenn sich nach ihrer Erteilung der durchschnittliche Arbeitsperdienst erhöht hat. Der Abg. Bauer hat dann gefragt, wie es mit der Uebernahme der alten Kassenbeamten ge— halten werden soll. Nach der bestehenden Vorschrift sollen solche Beamte tunlichst übernommen werden. Diese Sollvorschrift hat die Bedeutung, daß, wo nicht besondere Schwierigkeiten und Bedenken ent⸗ gegenstehen, die Uebernahme tunlichst erfolgen soll. Die Beurteilung der einzelnen Fälle muß natürlicherweise den zuständigen Instanzen vorbehalten bleiben. Der Abg. Bauer hat die Stellung, die der preußische Handelsminster über die Anstellung der Kassenbeamten ein— genommen hat, nicht billigen können. Diese Frage ist seinerzeit im Reichstage und in seiner Kommission sehr eingehend besprochen worden. Man stand damals unter dem Eindruck, daß bei den K ranken kassen in bezug auf die Anstellung der Beamten schwere Ungehörigkeiten vor⸗ gekommen waren. Diese Ungehörigkeiten waren von allen Seiten gerügt worden. Die Anstellung der Kassenbeamten hatte zu einer un— zuläffigen finanziellen Belastung der Kassen geführt. Durch die Ver⸗ träge der Kassen wurden in unzulässiger Weise andere Zwecke verfolgt. In der Reichsversicherungsordnung wird ein Unterschied zwischen An⸗

stellung auf Lebenszeit, Unwiderruflichkeit und mit Anspruch auf Ruhe⸗ gehalt nicht gemacht. Allerdings sind die Kassen nicht Verpflichtet, Personen bestimmter politischer Richtung zu beschäftigen. Das ist auch im Reichstage anerkannt worden. Außerhalb des Dienstes können sich diese Beamten politisch und religiös frei betätigen. Es besteht in diefer Beziehung ein Unterschied zwischen unmittelbaren und mittel⸗ baren Staatsbeamten. Der Abg. Bauer ist dann noch auf die Frage eingegangen, wie weit sich der Rentenanspruch auf Unfälle erstreglen soll, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben. Auf diesem Gebiet hat das Reichsversicherungsamt seine Nechtsprechung fortgesetzt an der Hand der Erfahrungen entwickelt. Es handelt sich da um schwierige Grenzfälle, und die Erfahrungen in diesen Dingen sind im Fluß. Es wird in den nächsten Tagen wieder eine Entschei⸗ dung treffen; wir können in diese Entscheidung nicht eingreifen. Ver Abg. Bauer hat weiter von der Krankenversicherung der Hausgewerbe— treibenden gesprochen und gewünscht, daß die erforderlichen Ausfüh⸗ rungsbestimmungen schneller und früher erlassen werden. Es handelt sich hier um eine überaus schwierige Materie, bei der eine einheitliche Regelung von der Zentralstelle unmöglich ist, weil die Zustände in den einzelnen Teilen des Reiches überaus verschieden liegen. Tie Hausgewerbetreibenden selbst haben deshalb einmütig den. Wunsch ausgefprochen, daß sich die Bundesratsverordnung auf allgemeine Sätze beschränke. TDiesem Wunsche hat der Bundesrat auch Folge gegeben, Der Abg. Bauer hat eine große Anzahl von Fällen angeführt, die ich bier nicht nachprüfen kann, zumal er keine Namen genannt hat. Ich kann nur sagen, daß seine Ausführungen bezüglich der Beiträge der Mitalieder und der Rentenansprüche auf unrichtigen Voraussetzungen beruhen. ;

Abg. Ast or Gentra): Die Sozialdemokratie hat den Vorwurf erhoben, daß für die Angestellten der Berufsgenossenschaften nicht recht⸗ zeitig gesorgt worden sei, sodaß sie gezwungen gewesen eien, unter den alten, ungünstigeren Bedingungen weiter zu arbeiten. Diesem Angriff muß ich als Vorsitzender einer Berufsgenossenschaft entgegentreten. Die Berufsgenossenschaften haben Selbstverwaltung, es kann nicht Auf⸗ gabe des Reichsversicherungsamtes sein, einseitig die Interessen der

Angestellten im Auge zu haben, sondern es muß auch gleichzeitig die Inleressen der Berufsgenossenschaften im Auge haben und einen billigen Ausgleich schaffen. Der wird auch in der ‚„Musterdienstordnung“ die die Sozialdemokraten so scharf angegriffen haben, herbeigeführt; diese Ordnung ist durchaus erfüllt von dem Bestreben, die Lage der An⸗ gestellten zu verbessern. Das Hilfsarbeiterwesen, die unständige Be— schäftigung wird aufs äußerste eingeschränkt, die freie Fündigungs befugnis ist auf die ersten fünf Dienstijahre reduziert; beide Bestim—⸗ mungen haben die meisten Berufsgenossenschaften übernommen. Die

Genehmigung der Dienstordnung hat das Reichshersicherungs amt nur folgen lassen, wenn ein gerechtes Aufsteigen im Gehalt nach enst · altersstufen gewährleistet ist. Bezüglich des Ruhegehalts und der Hinterbliebenenversicherung haben sich sämtliche Berufsgenossenschaften der Musterdienstordnung angeschlossen. Die Gehälter, Anfangs- wie Endgehälter, sind bei den meisten. Berufsgenossenschaften ganz gemnltig in die Höhe gegangen. Auf einige Anwürfe des Abg. Giebel Vize präsident Dove ersucht, den Ausdruck Aunwürfe von Aegeorz ne en nicht zu gebrauchen) . . . auf einige andere Vorwürfe des Ag. Giebel muß auch noch eingegangen werden. Ein gewisses Mindestmaß von Anforderungen an das dienstliche und außerdienstliche Ver. halten der Angestellten zu stellen, ist durchaus zulässig. Der Abg. Giebel sollte einen Vergleich anstellen zwischen der von ihm ge⸗ rühmten Musterdienstordnung für Kassenangestellte und derjenigen für die Angestellten der Berufsgenossenschaften, dann wird er sich von . Ungrund seiner Angriffe überzeugen. Bei der Eigenart. jedes Unfalls kann kein Richter allgemein bindende Rechtsgrundsätze für jeden Unfall aufstellen. Daher spricht der Abg. Bauer von unklarer und schwanken⸗

der Rechtsprechung, Das Reichsbersicherungsamt geht in der Annahme von Betriebsunfällen eigentlich eher zu weit; würde es gloch weiter gehen, dann würde das eine mit dem ganzen Zwecke der Bersicherung nicht mehr im Zusammenhang stehende Belastung des Unternehmer. lum zur Folge haben. Im Reichsversicherungsamt, dag hahe ö eigener Grfahrung kennen gelernt, herrscht ein echter sozialer Geist.

Hie Bureaudiätare des Reichsversicherungsamts fordern die Fest⸗ setzung des Diätariats auf eine bestimmte Jeit. Der Beamtenorganis mus in diesem Amte ist noch nicht definitip festgestellt; daher läßt sich

auch diesem Wunsche der Diätare noch nicht entgegenkommen, so

wohlwollend wir ihm auch gegenüberstehen. Dem Reichsversicherungs= amte sollten größere Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Abg. Fegter (fortscht. Volks.) Die Angestell ten fühlen wehl die Mängel des Gesetzes bei seiner Durchführung am allerehesten. In Preußen kommt es vielfach vor, daß der Landrat seine Angestellten zur Durchführung der Reichsversicherungsordnung heranzieht, daß diese dann noch weniger davon verstehen als die Gemeindevorsteher; daraus ist ganz besonders die Unzufriedenheit mit dem Gesctz auf dem Lande entstan gen, Die Rentenquetfcherei hat auch ihr gut Teil dazu beigetragen. Vie Konservativen beschweren sich, daß die Landkrankenkassen nicht so ge macht worden sind, wie sie es sich gedacht haben. Sie beschweren sich auch über die Kautionsstellung. Bald werden die Landwirte aber die Landkrankenkassen zum Teufel wünschen. Dadurch, daß alle zahlungs—⸗ fähigen Elemente ausscheiden, müssen natürlich die Beiträge höher und die . geringer werden. Im Wahlkampfe in Jerichow hahen die Konserbativen verbreitet, daß sie allein für die Herabsetzung der Altersgrenze eingetreten sind. Ueber die Zusammensetzung der Vor⸗ stände der Landkrankenkassen werden Beschwerden laut. Ich bitte dahin zu wirken, daß die Einzelstaaten die Durchführungsbestimmungen und Einführungsvorschriften so gestalten, wie es das Gesetz wünscht. Gegen die Einführung der Landkrankenkassen waren wir, weil wir die ländliche Arbeiterbevölkerung nicht schlechter als die städtische stellen

[te welltz ; Graf We st arp (kons):; Die Bestimmungen der Land⸗ krankenkassen sind zweckentsprechend und praktisch. Der Abg. Fegter meint, daß infolge der Befreiungsanträge die zahlungsfähigsten Kreise aus den Landkrankenkassen ausscheiden werden. Die Sache ist aber umge⸗ kehrt. Die größeren Güter beschäftigen vielfach ältere, Leute und Fa⸗ milien, während die kleineren Besitzer meist unverheiratete Arbeits⸗ kräfte haben. Das Risiko der größeren Besitzer ist deshalb bedeutender, wenn sie der Kasse fernbleiben. Zu den Mehrbelastungen gehört die Behandlung der Familienangehörigen. An ihr haben fastz alle größe ren Gutsbesitzer ein Interesse. In Ostelhien haben fast auf allen Gütern die Arbeiter freien Arzt und freie Arznei und ebenso ihre Fa⸗ milienangehörigen. Di

ie Großgrundbesitzer hatten deshalb ein Inter⸗ esse, daß eine solche Bestimmung auch in die Landkrankenkassen hin in. kam, was auf Schwierigkeiten bei den Bauern und den lleinen Be⸗ sitzern stößt. Als die Versicherungsordnung beraten wurde drangen wir darauf, daß die Bestimmungen über die Befreiung im Gesetz drin blieben. Man hat uns deshalb heftig angegriffen. Jetzt zeigt sich die interessante Erscheinung, daß in den Großstädten Freise die nicht auf unsere Fahne schwören, das Bestreben haben, für die Dienstboten Landkrankenkassen zu wählen. Diese beschweren sich nun, Daß den Befreiungsanträgen so viel Hindernisse in den Weg gelegt werden. Es hat sich also als gerechtfertigt erwiesen, die Dienstboten mit den ge werblichen Arbeitern nicht gleich zu stellen. Wir wollten nur darauf hinwirken, daß diese Bestimmungen überall in Stadt und Land so ge⸗ handhabt werden, wie sie erlassen worden sind. Der Abg. Bauer hat es für unrichtig gehalten, wenn in Preußen Beamten, die nicht auf Lbene eit, aber mit Berechtigung auf Ruhegehalt angestellt sind, die Beamten qualität beigelegt wird. Das ist durchaus in der Ordnung und ent⸗ spricht dem Gesetz. Es gibt ja auch in Preußen eine ganze Reihe von Beamten und ebenso in den Kommunen, bei denen dasselbe zutrifft. Bei der Beratung des Gesetzes war es die Absicht aller der Parteien, die das Gesetz zustande brachten, daß das Oberversicherungsamt verlangen kann, daß die Geschäftsleiter fest angestellt werden sollen. Darun ter sind aber nicht nur die obersten Direktoren zu verstehen, sondern quch alle Beamte, die eine gewisse Abteilung zu leiten haben. 8 iesen allen muß Beamtenqualität verliehen werden, damit sie unter das Diszipl nartecht des Staates fallen. Das ist deshalb wichtig, damit sie nicht außerdienstlich eine Partei unterstützen, die sich in allem im Gegensat zum Staate befindet. Sie dürfen also keine sozialdemokratische 2. kation außerhalb ihres Dienstes betreiben. Wir stellen dieses Ver langen, damit dieser bisher immer festgehaltene Grundsatz nicht durch⸗

; ert w td. . * J . k (Soz.): Ich möchte Sie bitten, unseret Resolution zuzustimmen, die eine Denkschrift darüber verlangt, wie sich 5 Grundfätze für die Gewährung und die Durchführung der Heil⸗ verfahrens bewährt haben. Hoffentlich wird uns eine wirklich un⸗ parteiische Darstellung möglichst bald zugehen. Daß das Reich; bersicherungsamt absichtlich und böswillig bestrebt ist, ungerechte Urteile zu fällen, haben wir gar nicht behauptet; wir haben nur be⸗ hauptet, daß die Herren des. Reichsbersicherungsamtes durch die Unternehmer in unsozialem Sinne beeinflußt, worden sind.. hat der Abg. Bauer an zahlreichen Beispielen in bezug auf die . kürzung der Rente infolge der „Gewöhnung nachgewiesen. Das Gefetz macht keinen Unterschied, zwischen außergewöhnlichen Um⸗ ständen und den Gefahren des täglichen Lebens. Die Unternehmer haben es verstanden, ihre Alffassung dem Reichsversicherungsnmt zu suggerieren. Die konservative Partei hat allerdings an der . bersicherungsordnung mitgearbeitet, aber in dem Sinne um die n gestellten unter die Polizeigewalt zu bringen, das Gesetz zu ver⸗ schlechtern, die Sozialdemokraten aus den Kassenvorständen heraus— zubringen. Die Konservativen berufen sich auch hier wieder gus den Mittelstand. Sie sollten sich sehr hüten, die Frage aufzuwersen, ob durch die Reichsversicherungsordnung der Mittesstand belastet ist. Sie haben sich gegen eine Entlastung der kleinen Leute gesträubt. Ein gesetzliches Eingreifen war schon deshalb notwendig, weil auf vielen Gütern die Krankenfürsorge ganz ungenügend war. Man hat darauf hingewiesen, daß auch liberale Dienstherrschaften sich gegen die Dienst⸗ botenversicherung wenden. Was sind das für Kreise? Gerade die Reichen sind es.

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Das 5M Ver⸗

Einen Unterschied zwischen Stadt oder Land gibt es da nicht. Daß bei Befreiungsanträgen Kautionen verlangt werden, erklärt sich aus der Schwierigkeit der Krankenkassen. Wenn sich später herausstellt, daß der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so muß die Kasse den. Ausfall aus ihrer J asche bezahlen. Jede leichtfertige Befreiung eines Anbeitgebeys kann zu einer schweren Schädigung der Krankenkassen führen. Man erlebt auch bei vornehmen Herren mitunter sehr unangenehme Uebherraschun gen. Wäre ich in einer Krankenkasse und hätte dort etwas zu jagen, so würde ich n jedem Falle eine Kaution verlangen. Hier zeigt es sich, wie verfehlt es überhaupt war, die Befreiungsbestimmungen ein

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zuführen. Der Staatssekretär hat es sich sehr bequem gemacht. erklärte wohlwollend, er werde die Sache untersuchen. Hat er nicht die Zeitungen gelesen über diese Fälle? Wir können verlangen, daß der Staatssekretär uns wenigstens im nächsten Jahre über diese Fälle Auskunft gibt. Mit welcher Leichtigkeit sich die preußischen Behörden über die bestehenden Gesetze unter der Zustimmung der Konserpativen hinwegsetzen (Der Präsident rügt diesen Ausdruck), zeigt die Be; handlung der Entnahme von Arzneien aus den Apotheken. Graf Westarp hat mit dankenswerter Offenheit uns daran erinnert, daß sz 153 das Mittel sein sollte, um den Angestellten der Krankenkassen zwar die Pflichten, aber nicht die Rechte eines Beamten aufzuerlegen. Wir können doch verlangen, daß der Paragraph so ausgeführt wird, wie er lautet, und wie ihn die Regierung seinerzeit interpretiert hat. Man sollte jetzt nicht die Sache umdrehen, und die Regierung sollte jetzt nicht das Gegenteil von dem sagen, was sie früher gesagt ha ; ein Mann ein Wort. Wir sehen jetzt, daß die Bestimmungen des Gesetzes auf Schritt und Tritt gegen die Sozialdemokraten ausgenutzt werden. Die preußische Bureaukratie sucht unter nichtigen Vor. wänden die Arbeiter zu schädigen. Sie haben mit diesem Gesetz die Gegensätze, die Fer tin in die Krankenkassen hinein ge lagen, sie haben sich Ungesetzlichkeiten schuldig gemacht. (Der Präsident ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung), Warum sollen wir dies nicht sagen dürfen? Wir sind doch keine Schulbuhen. (Präsident Dr. Kaempf: Wegen dieser Bemerkung rufe ich Sie zum zweiten Male zur Srdnün gh. Alle diese Dinge müssen die Grbitterung in Arbeiterkreisen noch erhöhen. Der Bureaukratismus auf sozialpolitischem Gebiete wird Ihnen nichts helfen.

Abg. Koß mann Gentr.): Ueber die Mißstände auf dem Ge= biete der Reichsversicherungs ordnung können wir uns doch in aller Ftuhe aussprechen. Wir werden für die vom Vorredner empfohlenen Resolutionen stimmen. Zurzeit wird das neue Gesetz praltisch ei probt. Leider ist die Unfallversiche rung auf manche gewerbliche Be⸗

rufakrankheiten noch nicht ausgedehnt worden, so z. B. auf dag

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