Krähe hacke der anderen die Augen nicht aus. Unter diesen Umstãnden kann doch vielleicht der . im zweiten Prozeß, ein ben den ich persönlich gar nicht kenne, sich davor gehütet haben, mit der 4 6, vorzugehen; wer die i Richter kennt, niß s si
das einzige Hefe r. haben, möglichst objektiv zu sein; ich glaube, eine solche 3 lärung für wahrscheinlich halten zu dürfen. Ueber das 2 Kapitel der Sensationsprozesse habe ich schon früher hier 56. im preußischen Abgeordnetenhause gusführlich gesprochen. Ich ö gehoben, daß es geradezu ein Unfug ist, wenn Prozeßleiter s , z. B. in Allenstein, jeden Morgen mit der Verlesung von Zuschriften
Reichs justizverwaltung alle diese Bedürfnisse, die in der Oeffentlichkeit hervorgetreten sind, sehr eingehend verfolgt und daß die Erwägungen, soweit es irgendwie möglich ist, auch zu gesetzgeberischen Maßnahmen verdichtet werden. Es ist mir unter diesen Umständen etwas zweifelhaft, ob auch noch ein Appell, wie ihn die Resolution der Herren Basser⸗ mann und Schiffer gibt, notwendig war. Immerhin darf ich, nach⸗ dem die Resolution eingebracht ist, dersichern, daß die Reichsjustiz= verwaltung auch den in dieser Resolution angeregten Fragen unaus⸗
die Resolution vorschlägt, kaum aus der Welt geschafft werden können. Dazu scheinen mir weiterreichende und tiefer greifende Aende⸗ rungen des geltenden Rechts, wie sie nur eine allgemeine Revision der Zivilprozeßordnung bringen kann, erforderlich zu sein. In dieser Beziehung hat der Hert Abg. Dr. Belzer gestern hingewiesen auf das Vorbild der österreichischen Zivilprozeßordnung. Mit ihm bewundere auch ich die aus der genialen Hand des früheren österreichischen Justiz- ministers Klein hervorgegangenen Prozeßgesetze, deren Wirkung auf
trifft, die vor umfassender Neugestaltung größerer Rechtsgebiete Ver⸗ 3 einzelner Teile und Bestimmungen, die von besonderer Dringlichkeit sind, vorzunehmen vorschlägt, so . uns die Haupt⸗ aufgabe zu sein, durch eine Kodifikation der bestehenden Vorschriften die Rechtssicherheit zu erhöhen. In . , , ist allerdings der Weg der Novellengesetzgebung gangbar; allerdings , wie es die Resolution Schiffer r hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder aus Mischehen. Dagegen wäre dies sehr wohl möglich bezüglich der Behandlung der Geisteskranken. Es ist ein ,, , Zustand, daß gemeingefährliche Geisteskranke auf die Menschheit losgelassen
leidlich geht, das hohe * Jahr zei ie z iften nicht mehr zurecht finden. Das preußische Preßgesetz sollte . Daus 15 Jahre gearbeitet haben, ehe sie zur e iner . Plakate entgegenwirken. Es wi 2 en, g. ö. — ; solchen Bestimmungen lange Zeit kein Gebrauch gemacht. Erst als
Aehnlich liegt es beim Jugendgerichtsgesetz. In dieser Beziehung s galt, der Sozialdemokratie entgegenzutreten, hat man 14 auf jene
hat sich gestern der Herr Abg. Cohn doch wohl erheblich versehen. völlig unbrauchbaren Bestimmungen besonnen. 2. hat Leute, lie , . gerichtsgesetz ist bereits am 13. Juni vorigen Jahres festgestellt , der höchsten Instgnzen konnte man sich also nichl dare
worden; die Verhandlungen in der Kommission sind längst abgeschlossen. inigen, was unentgeltliches Verteilen der Flugblätter sei. Alle diese Nicht an den Regierungen liegt es, wie
gesetzt ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet und nicht minder in Zu—=
kunft immer prüfen wird, ob einzelne besonders dringliche Ver⸗
besserungen schon vor einer durchgreifenden Reform der einschlägigen
Gesetzgebung vorgenommen werden können. Ob allerdings alle die
Punkte, die in der Resolution bezeichnet worden sind, geeignet sind,
einer derartigen Sondergesetzgebung unterworfen zu werden, kann
immerhin zweifelhaft bleiben. Bei einzelnen von ihnen scheint mir das Bedürfnis nach einer Neuregelung kaum so dringlich zu sein, daß es geboten wäre, sie herauszugreifen und vorweg einer Neugestaltung zu unterziehen. Der Herr Abg. Belzer hat gestern verschiedene Fälle der Irren⸗ gesetzgebung erwähnt, den Fall Wagner und den Fall Versen. Die Irrengesetzgebung ist vor wenigen Tagen im preußischen Abgeordneten— hause besprochen worden. Wenn ich richtig unterrichtet bin, hat der preußische Minister des Innern bereits mitgeteilt, daß Erwägungen schwebten über den Erlaß eines Irrengesetzes. Man muß dabei die gemeingefährlichen Irren, die verbrecherischen Irren und das Ent⸗ mündigungsverfahren auseinanderhalten. Seien Sie überzeugt, meine Herren, daß auf all diesen Gebieten fleißig weitergearbeitet wird. Welches schließlich die Erfolge dieser Arbeiten sein werden, läßt sich zurzeit noch nicht übersehen. Wie dies schon im vorigen Jahre hier geschehen, so hat auch gestern der Herr Abg. Schiffer die Geschäfte mit unerkannten Geistes⸗ kranken hier erwähnt. Ueber die Frage, ob gesetzliche Maßnahmen in Aussicht zu nehmen sind, um denjenigen einen verstärkten Schutz gegen Schädigungen zu verschaffen, die sich im guten Glauben auf Geschäfte mit Geisteskranken eingelassen haben, ohne deren Unzu— rechnungsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit zu erkennen, sind Er⸗ hebungen angestellt worden. Der preußische Herr Justizminister hat eine Umfrage bei den Gerichten veranstaltet und hat mir deren Er— gebnisse zugänglich gemacht. Dabei hat sich gezeigt, daß nur in der Großstadt Berlin Erfahrungen gemacht worden sind, die für das Be⸗ dürfnis eines verstärkten Schutzes des gutgläubigen Verkehrs ange— führt werden könnten. Im ganzen übrigen Preußen haben die Er— mittlungen, die auf zehn Jahre zurück erstreckt worden sind, keine Anhaltspunkte ergeben, die es geboten erscheinen ließen, gegenwärtig an eine Aenderung des bürgerlichen Rechts in dieser Hinsicht heran⸗ zutreten. Wie auch der Deutsche Handelstag anerkannt hat, handelt es sich im ganzen um wenig zahlreiche Fälle. Es muß daher fraglich erscheinen, ob man ihretwegen die wohlerwogene Regelung, die den Unzurechnungsfähigen vor den schädlichen Folgen seines rechtlich nicht beachtlichen Handelns schützt, allgemein abschwächen darf. Es fehlt auch nicht an Stimmen, die zwar einen verstärkten Schutz der All⸗ gemeinheit gegen die beklagten Schäden für angebracht halten, die aber eine Schmälerung des Schutzes der Geisteskranken gleichfalls ablehnen und deshalb auf anderem Wege Abhilfe suchen, z. B. durch öffentliche Bekanntmachung der Entmündigung. Das greift also wieder hinüber in das Zivilprozeßverfahren. Von verschiedenen Seiten und mit ver⸗ schiedener Begründung wird in der Rechtslehre neuerdings die Auf⸗ fassung vertreten, von anderen allerdings auch wieder bekämpft, daß die bestehenden Vorschriften ausreichten, um den wirklich schutzbedürf⸗ tigen Interessen gerecht zu werden. Bei diesem Widerstreit der Meinungen und angesichts des Umstandes, daß jedenfalls ein dringendes Bedürfnis noch nicht nachgewiesen erscheint, dürfte wohl ein als— baldiges Eingreifen der Gesetzgebung zunächst noch nicht in Aussicht zu nehmen sein. Jedenfalls werde ich die Frage auch weiterhin sorg⸗ fältig im Auge behalten. Betreffs der Einschränkung der Eidesleistungen, auf sich die Nummer h der Resolution Bassermann und Schiffer, Nummer 1292, bezieht, möchte ich nur sagen, daß die möglichste Einschränkung der Eidesleistungen auch von seiten der Reichsregierung angestrebt wird. Was zunächst den Parteieid im Zivilprozeß angeht, so stehen die hierfür in Betracht kommenden Vorschriften in einem so engen Zu— sammenhange mit der Gestaltung des Zivilprozesses, daß nur bei einer allgemeinen Neuregelung des Verfahrens einer Einschränkung des Parteieides wird nähergetreten werden können. (Sehr richtig) Hin— sichtlich der Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen — und diese Eide bilden ja natürlich bei weitem die Mehrzahl — darf ich viel⸗ leicht daran erinnern, daß die verbündeten Regierungen bereits bei der Reform des amtsgerichtlichen Verfahrens im Jahre 1909 den Versuch gemacht haben, die Zahl der Eidesleistungen dadurch einzuschränken, daß die Beeidigung eines Sachverständigen nur, wenn sie von einem Mitglied des Gerichtes für erforderlich erachtet oder von einer Partei beantragt wurde, erfolgen und daß auch die Zeugen im amtsgericht⸗ lichen Verfahren nur unter den angegebenen Voraussetzungen ver⸗ eidigt werden sollten. Beide Vorschläge haben indessen damals bei diesem hohen Hause oder richtiger bei der für die Vorberatung des damaligen Gesetzentwurfs eingesetzten Kommission keine Gegenliebe gefunden; sie sind vielmehr abgelehnt worden. Denken Sie auch, meine Herren, an die Verhandlungen des Jahres 1897/98. Damals wurde die sogenannte lex Salisch eingebracht, die sich auch über das Eidesverfahren verhielt. Derartige Gesetzesborschläge sind mehrfach in späteren Kommissionen und auch bei der Strafprozeßreform beraten worden. Zu einem Ergebnis ist man jedoch nicht gelangt. Die Frage ist auch, wie aus allen diesen Vorgängen sich ergibt, nicht so einfach, wie sie vielleicht manchem erscheinen könnte.
Nummer B der vorgeschlagenen Resolution hat die Beschleunigung des Verfahrens im Zivil- und Strafprozeß zum Gegenstand. Die Beschleunigung des Verfahrens in Zivilsachen ist zweifelsohne dringend zu wünschen. Wenngleich durch die Ausdehnung der amts⸗ gerichtlichen Zuständigkeit und durch die Umgestaltung des Verfahrens vor den Amtsgerichten eine solche in gewissem Umfange schon herbei⸗ geführt worden ist, so lassen doch, wie ich gar nicht verkenne, die Zustände noch zu wünschen übrig. An Vorschlägen, wie dem Uebel der Prozeßberschleppung abgeholfen werden kann, ist kein Mangel. Leider ist man sich nur über die geeigneten Mittel dazu noch keines⸗ wegs einig. Nur das kann man wohl sagen, daß die mannigfachen Ursachen der Prozeßverschleppung, soweit die Gesetzgebung hier über—=
anerkannt wird.
hältnisse zugeschnittenen Vorschriften ohne weiteres auf die vielfach anders gearteten Verhältnisse Deutschlands zu übertragen. (Sehr richtig) Daß die Reichsverwaltung nicht abgeneigt ist, die in anderen Ländern gemachten Fortschritte und die dort gesammelten Erfahrungen, soweit angängig, für das deutsche Rechtsleben nutzbar zu machen, dafür brauche ich nur an die letzte Teilreform unseres gerichtlichen Ver⸗ fahrens zu erinnern. Ich darf aber auch als bekannt voraussetzen, daß einige gesetzgeberische Vorschläge, mit denen die verbündeten Regie⸗ rungen an österreichische Einrichtungen anknüpfen wollten, nicht den Beifall dieses hohen Hauses gefunden haben.
Nun, meine Herren, gestern hat der Herr Abg. Dr. Belzer bei diesem Punkte auch statistische Vergleiche gezogen zwischen der Dauer der Prozesse in Deutschland und Oesterreich. Das mußte natur— gemäß auf unser Verfahren ein etwas ungünstiges Licht werfen, da bei uns allgemein die Prozesse länger dauern als in Oesterreich.
Aber auch wenn wir vorerst noch nicht an eine sofortige Reform der Zivilprozeßordnung herangehen, so können wir doch, meine Herren, auch an der Hand unserer jetzigen Zivilprozeßordnung eine erhebliche Beschleunigung unseres Verfahrens herbeiführen. Ich kann Ihnen das aus der letzten Justizstatistik beweisen. Diese Statistik um— faßt die Jahre 1910 und 1911. Auf Seite 174 befindet sich eine Tabelle: Länge des Zeitraums zwischen der Einreichung der Klage⸗ schtift und dem Endurteil in den bei den Landgerichten in erster Instanz anhängig gewordenen gewöhnlichen Prozessen. Da ergeben sich nun für die einzelnen Bezirke außerordentlich große Unterschiede. Daraus wird geschlossen werden dürfen: Wenn in einem Ober— landesgerichtsbezirk schnell gearbeitet werden kann, so kann doch auch in den übrigen ein gleiches nicht ausgeschlossen sein; und wenn es einzelne Bezirke gibt, in denen langsam gearbeitet wird, so muß eben auch dort auf eine Beschleunigung hingewirkt werden. Nach dieser Statistik war der Prozentsatz der ein Jahr und länger dauernden Sachen am höchsten in Zweibrücken und Oldenburg, am niedrigsten in Stuttgart, Karlsruhe und Kiel. Die Zahlen schwanken zwischen 44,2 95 und 11,7? 35. Der Prozentsatz der in weniger als 6 Monaten beendigten Streitigkeiten betrug im Jahre 1911 in dem Bezirk Stutt⸗ gart 53 , in Karlsruhe 61 95, in Kiel 57,4 356. Dann geht es herunter bis auf 22,7 78. Meine Herren, Sie sehen: am zweck⸗ mäßigsten liegen die Geschäftsverhältnisse im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart, am wenigsten günstig in Zweibrücken. Aehnlich ist es bei den Berufungssachen. Der Prozentsatz der in weniger als 6 Monaten erledigten Berufungen betrug im Jahre 1911 bei den Landgerichten im Bezirk Naumburg 91, Stettin 87, Karlsruhe 84 35, und dann geht es wieder hinunter bis auf 31 985.
Ja, meine Herren, wenn man die Statistik zu lesen versteht, gibt sie manch wichtigen Aufschluß. Sie sehen also, daß im Bezirk eines Oberlandesgerichts 91 9 der Berufungen in weniger als h Mo— naten erledigt werden, bei einem anderen dagegen nur 31 25. Bei den Oberlandesgerichten steht es nicht viel anders. Von den Berufungen werden binnen 6 Monaten erledigt in: Stettin 79,5 *, Oldenburg 74 z, Rostock 73 23; andererseits in: Düsseldorf 25, 6 935, Posen 25 *., Breslau 18 256, bei anderen noch weniger Sachen bis herunter zu 10,5 25. (Zuruf: Und Zweibrücken? — Heiterkeit) Hier haben Sie also eine Spannung von 795 93 bis 10, 75. Danach habe ich wohl nicht Unrecht, wenn ich sage, daß derartige Verzögerungen, wie sie nach diesen Zahlen bei einzelnen Gerichten vorkommen, schließlich auch bei der jetzigen Zivilprozeßordnung sich vermeiden lassen. (Zu⸗ stimmung. — Ich weiß nicht, ob der Herr Abg. Spahn anderer Meinung ist. (Heiterkeit)
Ich möchte Ihnen nur noch mitteilen, in wie günstiger Weise jetzt die Erledigung der Revisionen in Zivilprozessen beim Reichs⸗ gericht erfolgt. Dem Reichsgericht haben Sie im Jahre 1910 dankenswerterweise die Hilfsrichter gegeben; mit diesen Kräften sind die Rückstände aufgéarbeitet worden. Beim Reichsgericht sind im vorigen Jahr von 100 Sachen 79,7 in 6 Monaten aufgearbeitet worden. Das Reichsgericht steht also etwa so da, wie das beste Ober⸗ landesgericht.
Ich verlasse diesen Gegenstand und will nur noch einige Worte über die Frage der Novellengesetzgebung sagen. Wir stehen bekanntlich vor mancherlei einzelnen Fragen und Gegenständen, die sich zum Teil auch als Novellen gestalten lassen könnten. Nun wird immer gesagt: wir haben im Jahre 1912 eine ganz ausgezeichnete Novelle zustande gebracht, die kleine Strafrechtsnovelle; diese funktioniert glänzend, und dieser Weg sollte doch öfter betreten werden. Wer das sagt, ver⸗ kennt etwas: die Vorgeschichte dieser Novelle! (-Sehr richtig! rechts) Als ich im Jahre 1909 mein Amt antrat, lag dem hohen Hause seit dem März 1909 die Strafrechtsnovelle vor, die der Reichskanzler Fürst Bülow bereits 1907 angekündigt hatte. Sie war im Frühjahr 1909 hier vorgelegt, ich hatte sie in dem Monat, als ich mein Amt an⸗ trat, wieder vorzulegen, und als der Reichstag im Jahre 1912 wieder auseinanderging (Heiterkeit), war neben manchen anderen Beratungs⸗ gegenständen auch dieser Gesetzentwurf nicht erledigt, weil man sich über gewisse Punkte nicht hatte einigen können: über die Zulassung des Wahrheitsbeweises, über den Tierschutz und dergl. Was geschah nun im Jahre 19127 Einige Herren hatten damals die strittigen Punkte aus der Novelle beiseite gestellt, und die Vorschläge, über die man sich in der Kommission in zweijähriger Arbeit geeinigt hatte,
wurden in Form eines Initiativantrages eingebracht. Auf diese
Weise ist allerdings der Gesetzentwurf sehr schön und glatt und ohne
Schwierigkeit zustande gekommen. Man vergesse aber nicht die Zeit
und den Umfang der Vorarbeiten, meine Herren!
Und nun denken Sie noch an die Novellen, die wir Ihnen bereits
gebracht haben! Wir haben Ihnen im November 1913 die Novelle
über die Konkurrenzklausel vorgelegt. Die Verhandlungen sind jetzt
eben daran, abgeschlossen zu werden, und ich will und möchte der
Hoffnung Ausdruck geben, daß diese Arbeit nicht wieder ganz ver—
die Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens von allen Seilen (Zuruf von den Soz.: Man bewundert sie nur im Ausland) Trotzdem glaube ich, daß man recht wohl Bedenken tragen kann, die auf fremdem Boden entstandenen und auf österreichische Ver⸗
daß die Sache noch immer n Regierungen haben seit dem mehr zu tun gehabt, höchsten
getaucht, die sich gegen dieses
die Novelle zustande bringen, vielleicht von sehr maßgebend
Ausgang diese Nobelle, über Annahme gelangen wird. FJ druck geben, meine Herren:
und wenn die anderen Gese
Abg. Dr. Ab laß (for
sechsten Reichsanwalt nicht zu lichkeit bestände, daß
ich bitte den Reichstag, den bewilligen. Bezüglich der An ich mit dem gelung besser durch einen Tar gebung erfolgen würde. Einig sekretär zu der Geisteskranken gestellt. aufgetreten. sind es doch Mißstande,
Er und
Regelung läßt sich nicht müssen vielfach „Schnell und Schlecht“. Ein die Novellengesetzgebung nicht Arbeiterstandes an dem Ehren bis jetzt nur in der Theorie
diese Beteiligung sollte viel
endlich der Stand der führt werden. Endlich sollte Frau bei der
Staatsanwalts
die drei Elemente der Rechts
in dieser
ist von der Staatsanwaltschaf der Klage wegen Beleidigung abgelehnt und auf den Weg de Begründung hieß es, die Er stellungen führen, die dem A gereichen würden. standes muß ich hier den aller schaft hat fehlungen vorgekommen 1 Dortmunder Rechtsanwaltschaf falls zurückgewiesen und direkt offentlichen Erörterungen Beschwerde beim öffentlichen Klage nicht angeo Erhebung der Anklage Gelege Beweiserhebungen zu geben.
freisinnige
meine, es wäre hohe Zeit, sich
Erheben der Anklage als vor warum die Staatsanwaltschaft nämlich dem Bund der Landwir
Bund der Landwirte soll eine scheint mir nach den gestrigen
Aenderung der Statuten des Vereinsregister eingetragen ist.
bezirk hat sich die Zahl der Ar dagegen hat die Zahl der Anwä gesunken. Das entspricht nicht Zugrundelegung von 15600 5
1500 jeder P
so daß das Drittel auch ist aber der Mark erhöht wird.
von Eine ande
Reisenden, dem Publikum schri solche Mißstände muß Sturm im Wege des Gesetzes möglich. Kartell geschlossen, um das M sammeln.
gegangen wird. Als geeignet f
auch eine anderweitige Regelung der preußischen Einzelne antiquierte Bestimmungen müßten aufgehoben werden. Plakat⸗
gilt namentlich von den
haupt helfen kann, durch Verbesserung einzelner Vorschriften, wie dies
geblich gewesen ist. An dieser Novelle wird also, wenn die Sache
Preußen. Die Judikatur kann f
nicht auf die Tagesordnung des Also Herr Dr. Cohn irrt sich in der irgendwie verzögerlich behandelten. aussprechen, daß die Verhandlungen demnächst stattfinden, und daf dieses Gesetz verabschiedet wird. was ich in den Tagesblättern und gelesen habe, sind schon wieder eine
im Zentrum), und es ist mir zweifelhaft,
bitte, wollen Sie auch diese wohlwollend behandeln mit möglichster Beschleunigung verabschieden. (Bravo! und Heiterkeit.)
gegen den Abg. Belzer zu wenden,
Staatssekretär der
wir skeptisch gegenüberstehen; ; das „Billig und Schlecht“ gilt, so in der Rechtspflege das
Volksschullehrer F Ei der Justizpflege in den Schöffengerichten denken. Falle Knittel hat sich der preußische Justizminister ja im Abgeordneten⸗ hause geäußert; er hat das Verhalten des Gerichtspräsidenken gerügt, und es wäre nur zu wünschen gewesen, daß auch das Verhalten des tsann in gleicher Weise als keineswegs ganz einwandsfrei charakterisiert worden wäre. Es muß darauf hingewirkt werden, daß
Gegen diese Beleidigung des
die Erörterung dessen,
rungen zu, scheuen haben könnte. Justizminister hat auch dieser die Erhebung der
f Zeitung wurde wegen eines Artikels Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse Anklage erhoben.
Bund der Landwirte wird mit verschiedenem Maße gemessen.
Rechtsgleichheit nachgeprüft werden. Preußen ist geradezu lawinenhaft
andere Weg, daß der
Die Reichsregierung sollte merk zuwenden und dafür sorgen, daß
der Herr Abg. Cohn meint, icht zur Verhandlung gekommen ist. Die Juni 1913 mit der ganzen Materie nichts s mit der Erwägung, warum die Novelle Reichstages gesetzt wird. (SHHeiterkeit.) Annahme, daß wir die Sache Ich kann nur dringend den Wunsch 7 Allerdings muß ich sagen: nach dem, in den juristischen Zeitschriften ganze Reihe von Bedenken auf— Jugendgerichtsgesetz richten (Sehr richtig! ob wir nachher im Plenum wenn all die Bedenken hier erst erörtert, er Seite verfochten werden, die sich z. B.
mit der dabei in Frage stehenden Durchbrechung des Legalitätsprinzips nicht einverstanden erklären können. Ich weiß also noch nicht, welchen
deren Inhalt man bei der Beratung der
Strafprozeßordnung einig war, nehmen und ob sie nachher hier zur
ch kann deshalb nur der Hoffnung Aus⸗
; bringen Sie uns bald das Gesetz über das Wettbewerbsverbot und das Jugendgerichtsgesetz auf die Tagesordnung,
tzentwürfe an Sie herankommen, dann, und gleichfalls
tschr. Volksp.): Ich habe mich zunächst „der gemeint hat, man brauche den bewilligen, weil ja immer noch die Mög⸗
der oberste Kolonialgerichtshof dem Reichsgericht als besonderer Senat angegliedert wird und man dann diesem Senat noch weitere Arbeiten zuweisen könne. der Reichsanwaltschaft gegeben sein soll, ist mir völlig unerfindlich,
Wie dadurch eine Entlastung
sechsten Reichsanwalt möglichst bald zu gestellten bei der Rechtsanwaltschaft bin Meinung, daß die erforderliche Re— ifvertrag als auf dem Wege der Gesetz⸗ ermaßen befremdlich hat sich der Staats⸗
Frage des Abschlusses von Geschäften mit unerkannt
meint, Mißstände seien nur in Berlin
Aber wenn Mißstände auch bloß in Berlin bestehen, so
die kann man nicht fortdauern lassen,
bloß weil sie sich lediglich in Berlin gezeigt haben. Die entsprechende i ing ich auf östexreichischen Beispiel bezüglich der
die lange Bank schieben. Dem raschen Erledigung der Prozesse wie im gewöhnlichen Leben allgemeines Vorurteil sollte man gegen hegen. Die stärkere Beteiligung des amt des Schöffen und Geschworenen ist und im platonischen Sinne vorhanden; stärker gefördert werden, ebenso müßte den Schöffengerichten zuge⸗ auch an die Mitwirkung der In dem
man doch
;
/
sprechung, Richterstand, Staatsanwalt
schaft und Rechtsanwaltschaft, vertrauensvoll zusammenarbeiten; in der Praxis hat aber die Rechtsanwaltschaft allen Grund, über Mängel Beziehung zu klagen. Abg. Kanzow im preußischen Abgeordnetenhause bereits erwähnt hat,
In einem Falle, den auch schon der
t in Dortmund die offizielle Erhebung des Anwaltsstandes durch die Presse r Privatklage verwiesen worden; in der örterungen könnten vielleicht zu Fest— iwaltsstande nicht gerade zum Vorteil gesamten Anwalts schärfsten Protest erheben; die Anwalt— was in ihren Reihen an Ver— icht zu scheuen. Die Beschwerde der t hat die Oberstaatsanwaltschaft eben— ausgesprochen, daß die Anwaltschaft die Auf die weitere
rdnet, weil es unerwünscht sei, durch nheit zu breiten Erörterungen und zu Gegen eine in Schlesien erscheinende „Bauernfang“ von der . Ich mit der Frage zu befassen, aus welchen
Gründen die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse für das
liegend erachtet. Ich weiß sehr gut, ein solches Interesse anerkennt, weil te Bauernfang vorgeworfen wurde. Der Der Das
Es
unpolitische Organisation sein. Versammlungen sehr zweifelhaft.
erscheint mir außerdem zweifelhaft, ob es gerechtfertigt ist, daß eine Bundes der Landwirte wieder in das
Diese Sache muß im Interesse der Die Zahl der Rechtsanwälte in angewachsen. Im Kammergerichts⸗ zwälte verachtfacht, beim Reichsgericht lte abgenommen; sie ist von 23 auf 21 dem Interesse der Rechtspflege. Die Einkommen bei Arbeitern und Ange—
stell ten bei Pfändung entspricht nicht mehr dem Bedürfnis der Zeit. Das Reichsgericht hat die 1560 „6½V Dieser Standpunkt ist vom sozialen aber nicht vom Rechtsstandpunkt. daß die Angestellten den öffentlichen Beamten gleichgestellt werden, übersteigende ͤ
erträge als rechtsgültig erklärt. Gesichtspunkte aus verständlich, Man kann doch die Sache so machen,
Einkommen frei bleibt. Satz von re Frage betrifft die
bis zu einem
Vorzuziehen 1500 auf 1800 Rechtsauskunfts⸗
fändung
stelle. Es gibt eine große Zahl von Schwindelfirmen, die durch ihre
ftliche Verträge aufzwingen. Gegen gelaufen werden. Das ist aber nicht Die Rechtsauskunftstellen haben ein aterial über die Schwindelfirmen zu dieser Selbsthilfe ihr Augen— diesem Krebsschaden zu Leibe ür die soziale Gesetzgebung halte sch Preßgesetzgebung. Dies kat⸗ und Flugblättervorschriften in ich in dem Wirrwarr gesetzlicher Vor—
Unzuträglichkeiten sind noch nicht so schlimm wie. die beim . wesen. Wir sind hier zu Zuständen gekommen, die mit 24 39 . esse des öffentlichen Verkehrs sich nicht vereinigen lassen. a ., wirt wurde bestraft, der in seinem Lokal eine gesetzlich zu äassige ö. sammlung angeschlagen hatte. Konsequenterweise müßten dann auch Plakate mit Preisanzeigen verboten werden. Aber da . Polizei wohl keine Anklage, um sich nicht lächerlich zu machen. Handelt es sich aber um einen Streik oder ähnliches, dann entsinnt man sich dieser veralteten Bestimmungen. Nan muß sich . daß diese Gesetzgebung nicht schon längst der . gefallen ist. So hat man Konditoren wegen der . aufschriften und Blumenhändler wegen solcher auf ien fle sen abe straft. In Breslau schritt man gegen Geschäftsleute w peschen einer dortigen Zeitung ausgehängt haben, Demgemãß ö man auch das Aushängen von Plakaten auf den Bahnhöfen verbieten. Wir haben früher schon verlangt, daß denjenigen, die aus religiösem Bedenken die Anrufung Gottes beim EGide vermeiden wollen, es ge stattet sein soll, den Eid unter Fortlassung dieser Formel abzuleisten. Der Zwang in Glaubenssachen ist der brutalste. Das Geseb hat ja im Zivilprozeß schon Mitgliedern einzelner , , ,, , die Befugnis eingeräumt; sich einer Formel zu bedienen, die ö . ü. giösen Ansichten entspricht. Das sollte man, auch den Freire igiösen gegenüber bewilligen. Hoffentlich hat das Zentrum in ,,, jetzt einen Wandel in seiner Ansicht vollzogen. Ein Leipziger k echtslehrer schlägt sogir die Ausmerzung, des Eides aus dem Prozeß überhaupt vor. Der Kampf um die Freiheit der Kunst is jetzt un ter dem Rufe: Bekämpfung des Schmutzes in Wort und; Bild ö. entbrannt. Wir sehen aber leider auf Schritt und Tritt, daß . nur das Verdammungswürdige verdammt wird, sondern daß man 3. unvergängliche Kunstwerke angreift. Die Berliner Staats ann ⸗ schaft und das Berliner Landgericht haben sich übereinstimmend 7 die Herstellung künstlerischer Postkarten gewendet, auf n, Menschenleiber dargestellt sind. Glücklicherweise hat das Nei zs gericht einen anderen Standpunkt eingenommen und k lichen Streben Halt geboten. Der Reichsanwalt hat . lichen Feststellungen der ersten Instanz als durchweg unhaltbar . art. Der „Bogenschütze des Professors Geiger, der dem Kaiser , n und im Park von Sanssouei aufgestellt ist, die „Wäscherin . äan⸗ kischen Museum und eine Reihe anderer Tunstwerke und S atuen, die beschlagnahmt worden sind, stehen uf lt n die ,, , gänglich sind und an denen bisher kein Mensch Anstoß genommen at. Das Landgericht hat den unglaublichen Standpunkt k daß in einem Kunstwerk die künstlerische . Jung, ige in der Idee zurückdränge; also die Darstellung des Nackten is un züchtig! Nun wissen wir also, warum eine solche Mate ge lung . lich gewesen ist. Der Reichsanwalt lehnt diese , . ' hat die Beschlagnahme der 43 Karten aufgehoben und dig ,, glücklicherweise an ein anderes Landgericht verwiesen. Man n ,. nicht operieren mit dem Begriff des Normalmenschen in Jünst 6. Beziehung, wie das früher das Reichsgericht getan hat. . . unzüchtig ist oder nicht, wird sich nie für alle Zeiten feststellen . aber das Gebot des Normalen paßt nicht mehr in unsere Zeit inein, denn unsere Kunstbetrachtung ist vor allem nicht mehr normal, . durch und durch inferior. Die Darstellung des Nackten in der . muß gerade aus dem Streben nach Wahrheit gefördert . 6 gibt bekanntlich auch in der alten Kunst und in der . 6 naissance eine Anzahl Gemälde, an denen CHosenmaler . 6 haben versuchen müssen; das Gemälde von Rubens „Das jung e 5 . richt“ und das „Mahl der Jünger“ von Paolo Peronese ha 2 936 liche Anfechtungen erlitten. Nicht über die Künstler, die solche ö. mälde schaffen, sondern über die inferioren Ankläger, die , ga mit ihrem Schamgefühl der Anblick eines solchen Kunstwerks sich nich vertrage, sollten wir unsern Spott qusgießen; Wir leben a n erf, Zeit des Verfalls der Kunst, sondern des Verfalls der Kun ö. ö tung. Wir billigen den Kampf gegen den Schund, aber nic t 3 Kampf gegen die freie Kunst. Wir müssen wieder lernen, . Betrachtung der Kunstwerke edelster Nacktheit , . Bewußtsein, daß eine naive Betrachtung daran , , findet, sondern daß nur die T unkelmänner sie nicht o mne 3. 6 gedanken der Lüsternheit betrachten können. Darum bedauere 3 der preußische Justizminister die, Auffassung des Berliner , öffentlich verteidigt hat. Der sächsische Justizminister hat ganz im . teil erklärt, er werde dafür Sorge tragen, daß bei der Repision der 6 gebung solche Auslegung wie diejenige, die zur Veschlagnahme 2, habe, unmöglich gemacht werde. Das klingt anders wie 1 . des bureauktatischen Philistertums, der sich heute mehr g 8 ie ö. uns breit macht. Der Geist einer völlig krankhaften ,, herrscht leider unsere leitenden Kreise und weitz Kreise des . Nimmt man doch sogar Anstoß an der Nationaltracht, an den . 393 Knien der bayerischen Aelpler. Mit solchen u e n e, , ich nicht streiten. Wir erheben den Ruf nach der Freiheit , , . Die Sittlichkeit hat ihren Ausgang zu nehmen von der Reinheit de Natur.
Abg. Holtschke
(dkons.): Der Abg. Ablaß hat auf die Not⸗ wendigkeit hingewiesen, daß die drei Faktoren der Rechtsprechung,
ᷣ S rechts , er gleichen Wert⸗ Richter, Staatsanwalte und Rechtsanwalte, sich der gleichen
z erfreuen müssen. Man kann diesen Satz nur unterschreihen. ker n e el. sind ebenso Organe der Rechtepflege wie die Richter und Staatsanwalte, denn sie müssen sich derselben Wertschätzung er freuen wie die anderen Faktoren. Wenn Differenzen zwischen 6 drei Faktoren bestehen, so muß das rechtsuchende Publikum die Kof en dafür bezahlen. Es liegt im öffentlichen Interesse, daß eine , zwischen den drei Faktoren besteht. Ich bedauere Neshalb auch . meinem Standpunkte aus, daß der alte preußische Brauch nicht ö. hr in Uebung ist, daß nicht ein häufiger Wechsel stattfindet zwis en Rechtsanwalten und Richtern. Der Etat fordert einen . Rat im Reichsjustizamt. Die beste Empfehlung dieses PVostens hat der Staatssekretär durch seine Ausführungen gegeben, in. denen er 96 die Fülle der Aufgaben hinwies, die das Reichsjustizamt zu ö. wältigen hat. Wir haben gesehen, mit welchem Jeiß und mit welcher Umsicht im Reichsjustizamt gearbeitet wird. Wir. haben e, Staatssekretär erfahren, wie zahlreiche Gesetzentwürfe in ,, sind. In Aussicht genommen ist u. 4. eine Erhöhung, der 8 . für Rechtsanwalte. Wenn man gemeint hat, daß das Reichsjustizam nicht warten dürfe, bis die nötigen statistischen Unterlagen gef ca ffn seien, so bin ich doch entgegengesetzter Meinung. Wir n men e 5 9 daß eine gesetzliche Regelung des pfändun ofähigen k . Privatangestellten in Aussicht gestellt ist. Der Abg. Ablaß ö. 66 dauert, daß der Staatssekretär eine gesetzliche ö 3 . nisse der unerkannten Geisteskranken abgelehnt hat., J h 6. en Staatssekretär nur dahin verstanden, daß er eine e,, . i n eines Gesfzentwurfs nicht für so dringend halte, weil ein 8 6 bloß in Berlin hervorgetreten sei, aber nicht im übrigen ö. s zen Reich. Eine Beschleunigung des Proze verfahrens winschen au n Auch wir sind erstaunt, daß es mit den Prozessen in Oesterreich so ö. geht, sind aber mit dem Staatssekretär der Meinung . . so unbesehen diese Einrichtung übernehmen können. Alle ,,. . geberischen Absichten rechtfertigen die Bewilligung des neuen vortragen⸗ den Rats im Reichsjustizamt, Ebenso notwendig sind die drei neuen Reichsgerichtsräte. Die Geschäfte des Reichsgerichts. 6 ö. gehen Umfang angenommen, und es fragt sich, ob es ,, Kräften in der Lage ist, die Rechtseinheit und die Rechtsentwi . zu gewährleisten. Ferner sind wir auch für die Bewilligun K ! . Reichsanwalts. Wenn irgendwo, so sind bei einer so he zen Behör . wie dem Reichsgericht Hilfskräfte nicht zu empfehlen. Außerdem sin
werden; derartige gemeingefährliche Menschen müssen auf debens zeit in Verwahrung und Sicherheitshaft gehalten werden. Sympathisch stehen wir der Einschränkung des Legalitätsprinzips im Strafpzeseß gegenüber, der Einschränkung der Eides leitung dem Schutz der Ehre in materiell⸗rechtlicher und prozeß rechtlicher Beziehung. Auch nach unserer Meinung dauern die Prozesse bei uns viel zu ö . . wünschen eine Beschleunigung der Prozesse. Wir bezweifeln aber. ob der bon dem Abg. Schiffer vorgeschlagene Weg der richtige ist. Der von ihm vorgeschlagene 8 1 seines Gesetzentwurfs würde sehr schwer durchzuführen sein. Wie sollen die Voraussetzungen der , an den vorgeschlagenen Gerichtshof entschieden werden? Wann ieg ein erhebliches öffentliches oder privates Interesse an der schleunigen Herbeiführung der endgültigen Entscheidung liner zweifelhaften Rechts⸗ frage vor? Es ist uns unmöglich, für die e Resolution zu stimmen. so gern wir auch bereit wären, an einer. Beschleunigung des . fahrens mitzuwirken. Auch können wir mit der Deutschen ichter⸗ zeitung“ das Bedürfnis für einen solchen , . ihn die Resolution in Aussicht nimmt, nicht anerkennen. Der Abg. Cohn hat sich wieder über ,,, nn,, darüber da . Richter sich nicht in die Lage der Besitzlosen hineindenken ,, Dieser Vorwurf ist in seiner Verallgemeinerung durchaus ,, ; Unsere Richter kommen tagtäglich mit. allen Klassen dey , n,, zusammen, und sie besitzen wohl die Fähigkeit, sich in alle 6 ö. hineinzufinden. Unsere Richter sind bestrebt, nach destem . (. Gewissen Recht zu sprechen. Würde man die Richter durch ö Vo wählen lassen, dann würden wir erst zu ,, . Eine gerechte und unparteiische Rechtsprechung ist eine staatli . . wendigkeit. Für solche sind wir stets eingetreten und werden es auch in Zukunft tun. Abg. Mert in⸗-Oels (Rp.): Meine Freunde werden für den sechsten Reichsanwalt stimmen. Wir wissen ja alle, wie. sehr das Reichsgericht überlastet ist. Wir sind keine direkten ö 1 Novellengesetzgehung. Aber wir halten eine solche mehr für ö materielle Recht nötig. Im Prozeßrecht gibt es wohl nur, eint ne Fragen die für eine solche ,,, . Abg. Dr. Müller⸗Meiningen leitete die Notwendigkeit, die . ] dem Schöffen⸗ und Geschworenendienst heranzuziehen, von ö . ie ab, weil man sie zu den Jugendgerichten hinzugezogen hat. . ö ist doch eigentlich selbstverständlich. Die Lehrer würden ja i 6 gutes Material für Schöffen und Geschworene abgehen. aber es ist ö. keine Herabsetzung, wenn sie nicht Schöffen und Geschworene . dürfen. Sie befinden sich da in einer sehr guten Geellschaft, Hing er Minister, hoher richterlicher Beamter usw. Der Abg. 6 ö . Meiningen ist dann wieder auf die Hinzuziehung von aienrich 36 . die Berufung in Strafsachen zu sprechen gekommen. Aber, line 2 ende: rung in dieser Beziehung würde wiederum einen Stein aut J Gebäude unserer Rechtsprechung herausbringen, sodeh dei dem , Fortschreiten in dieser Beziehung leicht das ganze Gebãude . e sturz gebracht werden kann. Der Abg. Schiffer a. ü ö, legungsgerichtshof verlangt. Er wird es mir nicht übe ne men, * ich in den Wein feiner Ausführungen viel Wasse, i, . Wein ist doch zum Teil nur Schaumwein. Der Abg. Schiffer ha i, Beweise einen Fall aus dem Jahre 1539 herangezogen. . handelte es sich aber um Laienrichter. Deut dagegen ist unser t z modifiziert in allen Einzelheiten, und der , . ein gelehrter Richter. Ein Prozeß hat doch meist mehrere Re , fehr und kein Prozeß ist so einfach. Cin großer eil unserer Dee f h geradezu ein Bgzillenherd der verschiedensten . . . Erfüllung der Vorschläge des. Abg. Schiffer wird a aum ö Arbeitsfreudigkeit unserer Richter gehoben. Auch in en 6. Volkes wird der Richter der ersten Instanz dadurch nicht in . i. ) 1 steigen. Wir haben unseren Antrag über die Zession ö . Pachtverträgen wieder eingebracht. Die Freisinnigen 1 5 . bor einiger Zeit eine ähnliche Anfrage gestellt. Dies ge zah aber, . l wir einen solchen Antrag eingebracht haben, n , . . artige Wirkung haben sollen, dann kann das die inn , ö kleinen Anfragen bei uns nicht vergrößern. Durch die . es Staatssekretärs ist allerdings hier über die Stellung der Negierung schon Klarheit geschaffen. Die Frage der d ghothe en w ordentlich wichtige und schwierige. Der Wert eines Grundstüe 3 . in Städten sich schnell ändern. Um hier schwere , für ö. späteren Hypothekengläubiger zu vermeiden, e,, , , erste Stelle amortisierbare Hypotheken vorzuschreiben. . . . könnte hier so verfahren werden, daß uch auf . Grundsatz der Amortisierbarkeit der ersten . en wird. Auf dem Lande wird vielfach darüber geklagt, daß sür die ö tation unehelicher Kinder die gesamte Lohnsumme mit Heschlag he 9 werden kann. Hierdurch werden die betreffenden Arbeiter , e⸗ wogen, sofort ihre Stelle zu verlassen, sodaß das J gar nichts bekommt. Reformbedürftig ist auch das J esetzt ü 9 ie ö. sellschaft mit beschränkter Haftung. Es, war feiner zeit no , . Jetzt wird aber mit den G. m. b. H. direkt Schindluden 9e 1 indem alle faulen Schiebungen diese Gesellschaftsart benutzen. T . Art wird gewählt, weil der Name auf das Publikum meist . Eindruck macht. Vielleicht hilft hier die Herauffcßung des 6 . kapitals. Wie sich herausgestellt hat, ist die Mehrzahl ö . te für eine beschränkte Zulassung zum Anwaltsstande, Die nza der Rechtsanwalte nimmt ja immer mehr zu. Viele Juristen , halb Rechtsanwalt, weil sie keine Aussicht haben, als Richter angeste ꝛ s würde zur Linderung der Not die Abschaffung
zu werden. Etwas würde schon zur Lin g der. K. des Winkelkonsulententums beitragen. Es gibt eine Rei . don Richtern und Justizbeamten, die eine große Vorliebe für die 36. prozeßvertreter haben. Das zeugt nicht von einer n schätzung des eigenen Standes. Von einigen Seiten wird die ö. ö . der Gebühren verlangt. Die Gebühren sind bei hohen bie . zu niedrig. In Strafsachen spielen sie meist überhaupt. leine ö ö. 9. a meist ein höheres, leider oft zu hohes Honorar, als es ö 8 i ö. ordnung vorschreibt, vereinbart ist. Es bleiben also miu . Objekte übrig, die allerdings sehr viel Arbeit machen. kö . doch nicht den Prozeß des kleinen Mannes verteuern, 2 ꝰr e, . vergessen, daß, wenn der Rechtsanwalt ausgiebig heschaf ig . keine Gebührenerhöhung brauchen. Die Frage der Bu reauange ellten will ich hier ausschalten und nur bemerken, ß die . ö Besoldungswesen sich hier viel mehr in den Großstädten als in . mittleren Städten bemerkbar machen. In letzteren. werden im all-
emeine emessene Löhne bezahlt. Der Abg. Schiffer wies darauf gemeinen angemessene Löhne bez er , hin, daß wir heute schon soweit gekommen sind, daß si she di, . Mensch nur schwer dazu entschließen kann, einen anderen , m. leidigung zu verklagen. Ich muß das voll und ganz , 9 Der Staatsanwalt kann ja don Amts wegen einschreiten, er kann . auch den Betreffenden auf den Weg der Pripatklage , . müßten eventuell einheitliche Grundsãätz⸗ walten. Im a i Jahres wurde mein Parteifreund von Liebert durch einen Artike 9
Berliner Tageblatt“ auf das schwerste beleidigt. Er wollte das Ge richt anrufen, wurde aber auf den Weg der Privatklage nnen, n Waldenburg fühlte sich Kollege Sachse durch einen e s ö 6 leidigt, und der Staatsanwalt gab hier dem 6 auf stra ,. liche Verfolgung Folge. In dieser Beziehung herrscht sichey . e 3 stand vor. Ich fühle mich nicht berufen, den n . zweiten Prozeß Knittel zu verteidigen; aber auf vine Ga * Me, e. ich hinweisen: im ersten Prozeß in Ratibor hat der Vorsitzen e. ned e ein Freund und politischer Gesinnungsögenosse von 266 63 ö mit ausgesuchter Höflichkeit behandelt; da erschienen in der sozialdemo
drapieren, denen sie entsprechende Glossen hinzufügen. Die . haben sich seitdem nicht viel verändert; die Berichterstattung is . besser geworden. Hinaushaben aus dem Sitzungssaale . ee. Damenpuhlikum, auch wenn es sich aus den Frauen und Tö . Richter, Rechtsanwalte usw. zusammensetzt; die e, se 2 das Empfinden haben, daß da viel zu ernste und traurige, tzi de un rohe Dinge zur Entscheidung stehen, als daß man daraus eine Premiere macht. Der Abg. Dr. Belzer hat gestern seine Zufriedenheit . sprochen mit dem Staatsanwalt im Brandtprozeß. Ich, lann mich dem nicht anschließen. Hier hat gerade auch wieder sich die Neigung ge⸗ zeigt, mit Zuschriften unde Zeitungsartike n zu operieren. k Artikel, der ihm nicht gefiel, nahm er Anlaß, eine eingehende . klärung loszulassen; solche Pronunciamento gegen nehenher , . Preßprozesse sind etwas Ungehöriges. Als nachher der Verteidiger 3. von Gordon erklärte, „wir Verteidiger befassen uns konsequent nicht mit der Presse“, hat er nach meinem Empfinden, und Sie werden 5 mit , Tn, etwas viel Richtigeres gesagt. In bezug auf den Pro eß Brandt hat der Abg. Schiffer⸗Magdeburg gestern sich über die Ni ht pereidigung des Landrats Rötger ausgesprochen; ich habe 1 herzigen Ausführung nicht mehr viel, hinzuzufügen. Die Ni 96. eidigung hat auf den Landrat Rötger einen Schatten geworfen, un . hatte tatsächlich keinerlei Möglichkeit, sich von diesem Schatten zu be⸗ freien. Aber es ist inzwischen anders gekommen? In dem . .. zeß gegen Tilian hat sich ergeben, daß in den Jahren 1206 und 6 die den Landrat Rötger allein in die Angelegenheit hätten verwickeln können, Brandt nur mit Tilian verkehrte; nun ist dieser freigesprochen, und damit ist in aller Form festgestellt, daß der Verdacht der Mit⸗ täterschaft zu Unrecht erhoben worden ist. Ich halte es für, meine Pflicht, das festzustellen, nicht weil es Rötger ist, ich würde es für 9. anderen auch tun, sondern weil es kein anderes Mittel gibt, der 1 heit zum Siege und zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn man . heute und gestern an den Richtern und der Rechtsprechung geübte Kriti zusammenfaßt, so können sich beide gratulieren; es ist aus der . Fülle von schweren wichtigen Prozeßentscheidungen nur ein . e, Häufchen von Menschlichem, allzu Menschlichem übrig , . 24 ihnen vorgeworfen werden könnte. Das ist deswegen a,, ee es zeigt, daß das Volk Vertrauen hat zu allen Organen der er pflege, daß jeder einzelne hestrebt ist, der Gerechtigkeit zum , berhelfen. Was wir tun können, diese Anschauung zu stärken, wollen wir gern tun.
Abg. Werner Hersfeld (J. Reformp.): Der Richter . objektiv sein und darf sich in keiner Weise durch die Presse beeinflussen lassen. Es sind leider Urteile gefällt worden, die das Volk nicht per⸗ steht. Die Schuld liegt vielfach nicht am Richter, sondern am SHesetz: der Richter ist an die Gesetzesparagraphen gebunden. Unsexe Reich. strafprozeßordnung ist veraltet, und mit Novellen allein ist nicht zu helfen. Es sollte etwas schneller die Reichsstrafprozeßordnung un. gearbeitet werden. Wir verlangen vor allem eine Vereinfachung ö. der Strafrechtspflege; unsere Prozesse dauern viel zu lange. Lu ; wir sind dafür, daß die Arbeiter zu Schöffen herange ogen , ebenso die Gastwirte. Die Gebühren der He chts anwalt bei gro . Objekten sind schon hoch genug. Eine Erhöhung dey, Gehühren ei kleinen Objekten würde aber den kleinen Leuten das a n ,,. nötig erschweren. Auch wir sind für eine gesetz liche Cinschrän g des Winkelkonsulententums. Der sozialen Lage der , angestellten sollten wir uns in der Tat endlich annehmen. ö 6 Ablaß hat uns eine Abhandlung über die Kunst vorgetragen. ö h . kein Kunstsachverständiger, aber ich glaube, kein Mensch witz behaup . wollen und können, daß die Tracht der oberbayerischen . ihren nackten Knien unsittlich ist. Jedenfalls haben wir die Pfli tt, unsere Kinder vor dem Schmutz in Wort und Bild zu , en müssen wir wünschen, daß die Zeugen vor Gericht anständig be . werden. Die persönliche Ehre muß mehr und schneller , en, als es jetzt geschieht. Auch ich bin für eine Leichsgesetz liche Rege ung des Irrenwesens. Leider hat sich der Minister von Dallwitz 8. en eine gesetzliche Regelung des Irrenwesens erklärt; 5. sprach ö. wägungen. Da meine ich, daß wir nur auf dem Wege 3. Rei 4. gesetzgebung etwas erreichen können. Es kann is fehr lei it 66 in den Verdacht kommen, geisteskrank zu sein. Vor Gericht ij ö solcher Einwand von einem Beklagten gegenüber einem Kläger erho . worden. Eine 80 jährige Frau wurde auf Antrag ihrer Tochter und ihrer Schwiegertochter auf Grund eines ärztlichen e, . e,. Privatirrenanstalt eingeliefert. Sie ist nach langer Mühe . worden und nach Holland gegangen. Bezeichnend sind die ,. ten der Aerzte, die die Frau untersucht haben. T is Gutachten . täten liefern den Beweis, daß man bei der Aufnahme von 96. 3 kranken in eine Irrenanstalt doch recht vorsichtig sein muß. Eine strenge Kontrolle ist dringend notwendig. . . ; Abg. Landsberg (Soz.): Einer Beschränkung der Dihl 2 Rechtsanwalte muß ich entschieden widersprechen, Ich derste e 2 wie ein Anwalt selbst es unternimmt, hier eine Bresche , 8 ist nicht wahr, daß die Mehrheit der Anwälte lich für eine . der freien Advokatur ausgesprochen hat. Das Gegentei 2. ö. Fall. In der Zeit, als die freie Adyokatur nicht bestand, ö . Publikum geseufzt. Der Abg. Mertin sprach das große . 2 aus, unter der freien Advokatur habe sich das Material der . . verschlechtert. (Widerspruch des Abg. Mertin.) ö Gut, ich ! 2 davon Akt. Jedenfalls hat sich die Qualität der Anwälte unter der freien Advokatur verbessert. Ich erinnere an die zahl reichen 66 schaftlichen Arbeiten der Anwälte. Die deutsche Anwaltschaft ö. von dem Abg. Mertin sagen: Gott schütze mich vor meinen Freun . Von dem Prozeß von Liebert hätte der Abg. Mertin . getan, ni zt zu reden. von Liebert und seine Anwalte, haben sich. ,, weitgehende Einschränkung des Wahrheitsbeweises erklärt o 99 j ie es in übereinstimmenden Zeitungsberichten gelesen. Der . 264 Schiffer⸗Bassermann bezüglich der BVeschleunigung. der P rozesse 1 ö. den ersten Augenblick bestechend. Der Abg. Schiffer sagte die . Instanz arbeite in der Regel für den Papierkorb. Das muß e. entschieden bestreiten. Es liegt darin ,, ,,, ,, ersten Instanz, die allerdings nicht beabsichtigt 6. Die 8 h . eines obersten Gerichtshofes zur Ausgleichung. , ö. scheidungen erscheint mir sehr bedenklich. Wird für alle Fälle . Entscheidung getroffen, so muß das zu einer völligen Erstarrung in er R te ühr 8 ; 6 tscheidung den Wert eines Ge⸗ Rechtsprechung führen. Hat eine Ents g 5 setzes, so würde das Suchen einer solchen Entscheidung um sich . Soll sich etwa der Bundesrat nur auf die ,,, strittiger Fälle beschränken, so würde erst recht die Rech 6. 5 leiden. Was den zweiten Antrag Schiffer betrifft, so ist es be 33 ö solche einzelnen Bestimmungen nur als Ueberschriften ö Substantiierung zu geben. Wir sind mit dem größten , erfüllt gegen kleine gesetzliche Verbesserungen. Wir haben E . fahrung gemacht, daß solche kleinen Verbesserungen mit erhe e. Verschlechterungen verbunden waren. Ich erinnere * J. Vereinsgesetz. Nach solchen Erfahrungen muß man recht ö. 9 sein. Von unserer Zeit gilt das Sapignysche Wort, daß sie 3 . Beruf zur Gesetzgebung hat. Für die n, , . der . Gesetzgebung machen wir aber den unheilvollen Einfluß Prien a. Deutschen Reich verantwortlich und des halt n, e . eine Reform des preußischen Wahlrechts, Wenn * 3. 9 3. * gemacht worden ist, dann sind wir bereit, mi . ati . liberalen an eine solche Novellengesetzgebung bre ig en. ir werden über die einzelnen zehn Punkte des Antrags ,, Schiffer getrennte Abstimmung verlangen. Die Vorwegnahme der
kratischen Presse Artikel, in denen nur ganz wenig verhüllt gesagt war,
die Kosten für diese neue Stelle außerordentlich gering, weil die Hilfs⸗
fubeilelitelle einge legen wild. Wag nun Lie Relalulien Schissel ber
der Mann lei deshalb so behandelt worden, weil er Richter wan, Kine
8 ö ,, uns hier schon gewisse Irren esetzgebung akzeptieren wir, wenn uns auch . h 2 , en dez Abg. Di. Belzer bedenklich machen mülsen. Im.