1914 / 42 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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usdehnung der ö g. * der Ehre“.

wegen Beleidigung Strafanträge stellen und Verurteilungen erzielen,

und wenn ich nicht irre, hat ber Abg.

verlangt u. 4.

netenhause mit zu den Ant Gerichte in dem Schutz der Fällen, wo der

diel zu weit. Die Einschrä

Abg. Schiffer lediglich deswegen, weil zwei Päiiglieker des vereidigt worden sind.

direktoriums nicht . und . haben sehr viel wurden, denn ein höherer G

konnte kaum erreicht werden, als wie er durch

erreicht war. Die hin den E H lter da; esetzgebung

*

Ifta n ane den

aber würden andern, so damit noch

einstimmen. über die Verschlep Eulenburg. Staats sekretärs auch

ung seines

Richtigkeit an.

reichischen vertauschen. Die

eines Anwalts vertagt. Bie

ir wären vielmehr Anklagerechts des Staatsanwa von Schundliteratur und Kün vor, als ob er eine gewisse Gericht überhaupt hat. Er m

nicht.

einzelheiten könnten andere zur Rachahmung angereizt werden. brauchen aber die Oeffentlichkeit im

wir gelegentlichen ir, Gegen Augschreitungen ber Pre

sind natürlich auch wir. Gerade unsere Presse ist ja eine 6 der Ueber Schundliteratur sind allerdings unsere ?

Sensation. t geteilt. Wir halten 4 B. für in der Jugend die Kr

dagegen alles. Nackte. Ich erinnere nur an

Aebtissin in Bologna hat sich i

mit Bildern wunderschöner nackter 234 Bekämpfung des Schmutzes in ht erreichen können, daß in Badeanstalten nicht durch Astlöcher

nie geguckt wird. Ich selbst habe w Das änderte stz aber

Ichiller und Goethe bekannt wurde.

karten nehmen an ihnen Anstoß ebenenfalls angesehen werden könnten.

ganze System, das aus der Behandlung von Arbeitern

e . jen wir das

ei Streiks und Aussperrungen vor Gericht heraussieht.

Belzer und Schiffer haben ja

und besonders der letztere hat einzelne

rügt. Wie kann ein Vorsitze ö eines Zeugen, er fe Sie an keinen Gott glauben, Staatsanwalt. Wenn S

Zuchthaus. Wir wollen dem einer Ehre verweigern. Auch kensch sein.

einen Regenschirm handhabt.

Mann gestanden, der die Existenz der Klassenjustiz zugegeben hat, das war ein Parteigenosse des Abg. Schiffer, es war der Landgerichts⸗

direktor Heinze, Seit er d hältnisse nicht besser geworden

Richter wird nicht daburch gefestigt, daß man,

geschieht, von jedem, der Re

eines nicht unerheblichen Vermögens verlangt. als den schönsten meines Lebens betrachten, wo e zu, daß es in Deutschland eine Klassenjustiz nicht

könnte, ich ge mehr gibt.

Abg. Dr. Be ll Gentr): Das Kapitel der Klassenjustiz wird jetzt

alljährlich im Reichstage und staaten erörtert. Windthorst

J erklärt, die Unabhängigkeit des Richters zu schützen und u als Rechtsanwalt kann keine Lohrede auf die Ge⸗ amtheit der richterlichen Urteile halten, aber deshalb bleibt doch fern von mir, den Vorwurf der Klassenjustiz zu erheben. Der Abg. Heine

stützen. ch ich

hat gemeint, die Richter entstar

die Arbeiter, die von ihnen Recht zu nehmen haben, und könnten nicht aus ihrer Haut heraus. Es stimmt zunächst aber nicht, daß die Richter

bloß einer bestimmten Klasse en

für Süddeutschland; aber auch der Hinweis auf das Milieu der kann diesen Vorwurf nicht haltbarer machen. tischen Presse und in den Versammlungen werden aber diese Unter⸗ gemacht, die der vorsichtige Abg. Heine hier gemacht hat

schiede nicht gem Widerspruch hei

e, Teil Ihrer ö Staates ist eine unparteiische Anwendung des Wortes etwas dürfen Sie (zu den Sozialden

den Soziald

Kulturkampfzeit geübt und üben sie auch heute. orsitzende von Strafkammern einen

egeben, wo ͤ reien und christli 'sozialen Ger der Richter diese Unterschiede. . sunden Volksbewußtsein in Ei Abg. Schiffer.

Schon während des Studiums

führt werden, mit dem Volke zu denken und zu fühlen. persitätsausbildung in diesem Sinne

der Veutsche Reichstag ein gro

kann heute 4 bis 5 Semester an ae n n il chen

studiert haben und braucht nur

berbringen; es wäre sehr wohl möglich, hüerüber in dem Sinne dieser Forderung eine Verständigung unter den herbeizuführen, und der Staatssekretär würde sich dadurch ein großes

Die Anträge Bassermann⸗Schiffer werden, als Vausteine fär das künftige Rech! belrachtet, gan; werden müssen; sie sind eigentlich zu schön, um jemals praktisch orschlag einer Sammlung von 16 Novellen, werden kann, würde das och bedenklich durchlöchern;

Verdienst erwerben.

werden zu können. Der V die noch beliebig ergänzt ganzen Rechtsorbnung viel Rosinen aus dem dem Reichstag der

Kuche

solution

für einzelne der aufgestellten ö stimmen.

und praktischen Gründen können

der das Vorkaufsrecht des Staates verlangt. Der

die Veräußerungsmöglichkeit der werden. Ebenso 1 ung die Re eines gemischten Gerichtshofes k Weg ziemlich unk u einem solchen Vorgehen nich

193 durchaus , , e angewendet wird,

: ; heutige Form der Eidesleistung viel Vr denklighes gegen sich. Die Belastungszeugen stehen schon ohne⸗ ntlastungszeugen ;

Klagen über die Verschleppung von Prozessen will Ich kenne nur einen

Ich hätte es gern gesehen, wenn auf Sigmaringen erstreckt hätte. Rechtsprechung kommt es nicht so sehr auf die Ich möchte unser Pro eßrecht

* . Gesetz. Es werden häufig Termlne ohne jeden Grund auf Antrag 1 Beschleunigung der reich rührt häufig daher, weil der Richter dort auf Grund der eingehenden Vernehmung nur einer Partei die K des Legalitätsprinzips

Abneigung

iegsbegeisterung wecken sollen, n. haben hier sehr gute die Bildergalerie hoher Kirchenfürsten.

ie an den nicht glauben und sagen unter Ihrem Eide etwas Falsches aus, dann sperrt er Sie zehn Monarchen nicht den gesetzlichen Schutz

Aber nicht einer,

Presse tg ug :

Ganz einverstanden;

Appetit Am besten ist es, von Fall zu Fall ber jede Novelle zu entscheiden. Deshalb find wir nicht in der chiffer zuzustimmen. Das schlleßt natürlich nicht aus, daß wir

igen Malerien

stimmen, bei Fenen auh iel verdotben

werden kann, so für die er r, Der Abg. ii Wir haben heute Parlamente, bie Schiffer im stellern gehört.

hre schon

reußischen Abgeord uch sonst gehen die heute sehr weit, in manchen verlangt der Hi unh, n Die beiden Herren Rötger Glück gehabt, daß fie nicht vereidigt rad der Verhütung der Mittãterschaft die Prozeßperhandlung hat ja ungemein

nkung der Eideslei tung

gegenüber im Gerichtsverfahren wir dem, Antrag enssprechend die würde, die Stellung der Ent⸗ ungünstiger werden. In die ich nicht Menschen, der berechtigt ist, sich Prozesses zu beklagen, das ist der Fürst . die Statistik des

ei der Fixigkeit, wie auf die nicht mit dem öster⸗ chleppungen liegen nicht im

Prozesse in Dester⸗ vielfach ij Urteil ällt. Für

im Strafprozeß sind wir für eine kräftigere Durchlöcherung des lts zu haben. Der Abg. Belzer sprach stlerpostkarten. Es kam mir dabei so egen die Oeffentlichkeit vor Schilderungen von pra eß⸗ ir Prozeß wie das liebe Brot, sodaß schon mit in Kauf nehmen müssen. sse in bezug auf Schmutz und Sensation

einte, dur

Meinungen Schundliteratur alle die Schriften, die unsere Gegner Bundesgenossen. Eine hr Schlafzimmer von Correggios Hand dänner schmücken lassen. Durch Wort und Bild wird man es

in meiner Jugend Indianerbücher gern sofort, sowie ich mit den Werken von Viele Feinde der nackten Post⸗ weil sie ö. vorstellen, wie sie nter Klassenjustiz ver⸗

Die Abgg. Richter vorgebracht, emerkungen von Vorfitzenden nder unparteiisch urteilen, der auf die i freireligiös, diesem antwortete: wenn dann glauben Sie wenigstens an den

auch Klagen über

Jahre ins

ein Streikbrecher kann ein ehrlicher der den Revolver genau so gut wie Auf dieser Tribüne hat einmal ein

iesen Einspruch tat, 6 die Ver⸗ Die innerliche Unabhängigkeit der wie es in Preußen ferendar werden will, den Nachweis Ich würde den Tag wo ich hier erklären

in den Parlamenten der Einzel schon 1875 es für unser aller

auch hat

nmten einem ganz anderen Mllien als

tstammten, es stimmt ganz gewiß nicht ichter In der sozialdemokra⸗

emokraten); dann kennen Sie einen Eins der stärksten Fundamente des Man sollte also doch mit der borsichtiger sein; sachlich scharfe Kritik iokraten] üben, wir haben sie in der Es hat ja eine Zeit Unterschied zwischen verkschaften nicht machten; heule kennt Die Rechtsprechung foll mit dem ge⸗ nklang gebracht werden, verlangt der aber wie ist das zu machen? der künftige Richter dahin ge— Die Uni⸗ zu reformieren, daran hat . ßes Interesse. Der . Juris niversitäten

emester auf preußischen zu

muß

1 bis 2

einzelnen Bundesstaaten bedeutend behauen

System unserer und wenn zu n gepickt werden, möchte schließlich am , ganzen Kuchen, vergehen. über jede notwendig werdende Lage, der Re⸗

; Aus politischen wir auch nicht dem Antrage zustimmen, n Der Verkaufswert und Grundstügte würden dadurch erschwert solution Schiffer über bie Ertt tung r bedenklich. Erstlich ist der uns ar, und es scheint uns ein Bedürfnis

reiche ien chen mf Likerakur lber die Jubikakur und die hräjudizielle Entscheidung des eichsgerichts und sonstiger höchster Gerichtshöfe. ganze Verfahren würde die Rechtspflege weder verbilligen noch be⸗ chleunigen, sondern das Gegenteil herbeiführen. Wir sehen auch keine Möglichkeit, den Antrag im Wege einer Kommissionsberatung so zu 8. daß wir ihn annehmen könnten. Eine Vereinfachung und erbilligung namentlich der kleinen Konkurse it dringend notwendig; die Handels ammer in Cöln hat sich dafür ausgesprochen. Die Rechts⸗ . e müßte überhaupt erheblich verbilligt werden. Die „Deutfche . empfiehlt eine Verbilligung der hohen . der wangsvollstreckung und der enormen Kosten des n n. lageder⸗ ahrens. Es gibt nicht nur eine Schuldnernot, sondern auch eine Gläubigernot. Wir haben alle Veranlassung, nachdrücklich zu kämpfen gegen den böswilligen Schuldner. Auf der Schuldnerfeite steht nicht immer der arme Mann. Es muß gegen die systematischen Schieber mit aller Rücksichtslosigkeit vorgegangen werden. Solche Schiebungen kommen namentlich bei Schein achtverträgen von Gastwirtschaften vor. Von einer Reichszentrale für anifestanten verspreche ich mir nichts. Das Eindringen in das Privatseben bel Beleidigungsklagen muß natür⸗ lich vermieden werden. Es muß aber unter UÜmständen möglich sein, wo es dem Betreffenden nicht auf eine Bestrafung des Beleidigers an⸗ kommt, wenigstens die Sache klarstellen zu können. Hier könnte man sich vielleicht das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb zum Vorbild nehmen. In Fällen, wo infolge des 5 193 eine Bestrafung oder eine Klarstellung nicht erfolgen kann, müßte eine Klage . Klarstellung oder auf Unterlassung und Wiederholung möglich sein. Auch ich finde es bedauerlich, wenn jemand, der sich durch die Aufdeckung öffentlicher Mißstände ein großes Verdienst erworben hat, aus formalen Gründen verurteilt werden muß. Hier müßte Freisprechung möglich sein, indem die ,, etwas moderner gehandhabt werden kann. Unter moderner Rechtsprechung will ich natürlich nicht eine solche verstanden wissen, die alle Tage andere Grundsätze hat. Die Justiz müßte einmal in das praktische Leben hineinsehen ganz besonders =. die Urteile n, ,,,, und klar sein. Has Verhalten des Vorsitzenden im . war ein derartiges, daß darunter allerdings das Ver⸗ trauen in unsere Rechts rechung empfindlich leiden konnte. Auf solchen Posten gehören nur ß mit dem nötigen Takt und mit der nötigen Vornehmheit. Die ,, . Berichterstattung über Gerichtsverhandlungen hört offentlich immer mehr auf. Dies liegt ganz besonders im Interesse unserer Jugend. Einer der hervorragendsten französischen Rechtsanwälte, ein Demo— krat und Republikaner, hat ausgesprochen, daß die Tagespresse die Jugend durch die Bilder und Lebensläufe der Verbrecher demoralisiert, daß Schundliteratur und Kinematograph in gleichem Sinne wirken' Leider Gottes haben wir heute wenig Veranlassung, in sittlicher Be⸗ ziehung auf die französischen Zustände hinzuweisen; wir sind auf dem besten Wege, es Frankreich gleich zu tun. Es ist dringend angebracht, nach den Gründen der Demoralisation unserer Jugend zu suchen. Sehr eingehend ist heute das Thema pon Schmutz in Wort und Bild be—⸗ handelt worden. Wer dagegen etwas zu sagen wagt, der wird außer⸗ halb und leider auch innerhalb dieses Hauses mit Vorwürfen bedacht wie Obermucker, Kunstbanguse, Kunstfeinb, Zelot. Wenn wir im Interesse des deutschen Volkes einen gründlichen Kampf auszukämpfen haben, dann werden wir uns auch durch solche Vorwürfe nicht beirren lassen. Keiner von uns will die wahre Kunst bekämpfen, wir be— kämpfen nur die Schein⸗, die Afterkunst. Es gilt auch nicht einen Kampf gegen das Nackte; in dieser Beziehung werden die Tatsachen draußen und leider auch hier im Hause entstellt. Was die Künstler⸗ postkarten betrifft, so ist schon bon dem Kollegen Belzer auf das Urteil des Professors Brunner hingewiesen worden. Ich betone, daß es auch Künstlerurteile gibt die sich in gleicher Richtung bewegen. In der Regel werden diese Künstler Postlarten in Paghierhandlungen, in Buchbindereien, bei Friseuren, in kleinen Wirtschaften der untersten Klassen feilgehalten und gerade in den Papier⸗ geschäften auch von Schulkindern vielfach gekauft. Es ist graue Theorie, daß ein Kunstwerk in jeder Reproduktion peredelnd wirkt; es wirkt der nackte Mensch mehr als die künstlerische Darstellung. Es sollen keineswegs alle Feproduktionen olcher Kunstwerke verboten werden, und ich rede einer übertriebenen rüderie auch nicht das Wort. Ich gebe auch zu, daß bei Konfis⸗ ationen Fehlgriffe vorgekommen sind. Was wir treffen wollen, sind unlautere Machenschaften, die sich lediglich aus schnöder Gewinnsucht an niedere Instinkte wenden. Der soviel angegriffene Staatsanwalt, der die Konfiskation der obszönen Darstellungen angeordnet hat, hat sich ein großes Verdienst erworben. Er hat mir und mehreren Kol⸗ legen die Ansicht der Sammlung gestattet, und ich muß fagen, wir sind mit einem wahren Ekel und mit Entsetzen weggegangen. Wenn Sie sich jene Sammlung ansehen wollten, so würden Sie unsern Abscheu teilen. ier muß mit eisernem Besen vorgegangen werden. Das Bedauerlichste ist, daß selbst namhafte Künstler und Literaten porno⸗ graphischen Spekulatlonszwecken dienen. Ein solcher Schmutz und Schund kann nur durch wahre edle Kunst und Literatur bekämpft werden. Wenn die Justiz dies tut, so erfüllt sie einen idealen Zweck. ., wird Vertagung beschlossen. Persönlich stellt der Abg. Mertin (Rp.) dem Abg. Landsberger gegenüber richtig, daß er von der freien Advokatur überhaupt nicht und nur von einem drohenden Sinken des Anwaltstandes gesprochen habe. Eine Ein⸗ e, . der Advokatur habe er nicht vom Standpunkt materieller nteressen, sondern im Staatsintereffe befürwortet.

Schluß nach 733 Uhr. 1 Uhr. GSFortsetzung der Beratung des Justizetats ) Der Präsident kündigt für den Fall, daß die Beratung morgen nicht zu Ende gehen sollte, eine Abendsitzung an.

Nächste ö Mittwoch

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 29. Sitzung vom 17. Februar 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Ministeriums des Innern, und zwar zunächst die Erörte⸗ rung der aus der allgemeinen Besprechung bei dem Titel „Gehalt des Ministerg“ ausgeschiedenen Verhältnisse der Sparkassen und des bereits mitgeteilten Antrags der Abgg. Dr. Hahn (kons.), Meyer⸗Diepholz (nl), Reinhard Zentr.), von der Wen se (freikons.) und Genossen, betreffend die Anlegung von Sparkassenbeständen in Inhaber⸗ papieren, fort.

„Auf Ausführungen des Abg. Lippmann (Fortschr. Vollsp.) erwidert der

Minister des Innern Dr. von Dallwitz:

Meine Herren! Herr Abg. Lippmann hat meine gestrigen Aut⸗ führungen über die Ermächtigung der Oberpräsidenten, Ausnahmen bon den Bestimmungen des Gesetzes zu gestatten, bemängelt. Er war der Ansicht, daß dle Ausführungganwelsung eine Beschrankung oder jedenfalls keine Ermutigung für die Oberpraͤsidenten enthielt, Ausnahmen gemäß 5 4 des Gesetzes zu gestatten. Ich habe gestern lediglich in Erwiderung auf die Ausführungen des Herrn Abg. Rein⸗ hard geltend gemacht, daß die Aus führungganweisung weltergehende Beschrän kungen, als die, die im Gesetz selbst enthalten sind, den Ober⸗ präsidenten nicht hat auferlegen wollen und auch nicht auferlegt hat.

t vorzuliegen. Wir besitzen eine fehr

gehören die

verluste stein war, übersteigt.

steigt.

Das Gesetz lichen . Provinzen hat sich Bebörden.

it. Ich mission zu werden.

kassen,

schaftlichen

schwere die 35 0 haben sei

hier die F

Sparkass werden. fort, und das

Elnen anderen Inhalt haben meine Ausführungen nicht gehabt.

hat insbesondere schädliche Sparkassen, und Hannover

ist das Sparkassenwesen hier von de Daher Eingriff in die Selbstverwaltung um so Schãden sind besonderz dadurch entstanden, weg 30 des neuen Einlagebestandes in Inhabempapieren anzulegen baben, wodurch hoffe, daß die einer Verständigung auch mit der Viegierung führen

hat die als ein nobile offieinm ansehen, den Sparkassen in ähnlicher Weise entgegenzukommen. er Monarchie eingetreten ist, so trägt die

Schuld daran. Ich ho

daß der Minister die Varlegungen, die in diese gehend zu pruͤfen. Im dazu berufen, das ländli

Dann hat Herr Abg. Lippmann gesagt, es ware mir gestern wohl ein Irrtum unterlaufen, die Zinsen des Reservefondg nicht nahmen der Sparkassen gehörten. Das wollen; ich habe es, glaube ich, Zinsen des Reserbefonds in aus der Substraktion der Ausgaben von dann die Ueberschüsse. anderes; der Antrag will nach seinem Wortlaut Reservefonds den Jahregüberschůssen hinzurechnen!, also besonders festgestellt und dem Jahresüberschusse zugewiesen werden. kann ich es nicht anders verstehen; ist etwas der Antrag eben falsch gestellt.

Dann hat Herr Abg. Lippmann melne Ausführungen, die ich im Jahre 1912 einer Aeußerung des Herrn Abg. Waldstein gegenüber gemacht habe, dazu verwerten zu können geglaubt, die Berechtigung des Antrages unter Nr. 2 nachzuweisen. es bei der Beratung des Sparkassengesetzes als einen sehr bedenk⸗ lichen Rat bezelchnet, daß den Sparkassen auf sich aus der Einleitung meiner Ausführungen, eine Erwiderung auf die Ausführungen des Herrn Abg. Wald˖ was ich damals gesagt habe. aber gesagt: regelmäßig auf den Reservefonds abzuschreiben, sobald Daraus erglbt sich, daß Herr nicht als korrekt bezeichnet angerechnet werden,

wenn ich behauptet habe, daß zu den allgemeinen Gin habe ich jedenfalls nicht sagen auch nicht gesagt. Meines Dafürhalten die allgemeine Einnahme und den Einnahmen ergeben sich Der Antrag will aber hier etwas ganz »die Zinsen deg die Zinsen sollen dann die besonders festgestellten Zinsen Nach dem Wortlaut anderes gemeint, so ist

Herr Abg. Waldsteln hatte

anhelm gegeben wäre, Kurg— abzuschreiben. Es ergibt daß es lediglich

den Reservefonds

Heir Abg. Waldstein hatte Da ist den Kassen empfohlen worden, dursverluste dieser 5 Abg. Waldstein es damals hat, daß Kursverluste auf den Reservefonds selbst dann, wenn der Reservefonds h o/ g über⸗

Dem gegenüber habe ich ausgeführt und ausführen wollen, daß unter dieser Voraussetzung darin eine unsolide Gebahrung ulcht enthalten sel; denn wenn der Reservefonds Ho) ungefährlich, auf den darüber fonds eintretendenfalls Kursverluste abzuschreiben. meiner Erwiderung lediglich die stein im Auge gehabt und im Auge haben können, sodaß sie nur eine Rechtfertigung des jetzt bestehenden Zustandes sind, daß nämlich ein Kursberlust auf den Reservefonds angerechnet werden kann, wenn er durch diese Anrechnung nicht unter Ho / deg Einlagebestandes herabsinkt

Abg. Dr. Varenhorst (frelkons.):

lehnende Stellung des Ministers zu, dem vorliegenden erleichterndes

übersteige, dann sel es binausgehenden Betrag dez Referve⸗ Ich habe also in Ausführungen des Herrn Abg. Wald⸗

Ich bedauere die ab— Antrage auf . Sparkassengesetzes. Wirkungen auf die west. diejenigen von Schleswig⸗ Gerade in diesen beiden ungemein verbreitet. Es entwickelt ohne Einwirkung der duich dat Anlagegesetz erfolgte schwerer empfunden. Bie daß die Sparkassen durch—

Entgegenkommen bezüglich des vornehmlich ausgeübt.

unten auf wird der

eine wachsende Kreditnot Der Sparkassen entstanden

grundlegenden Aeußerungen in der Kom⸗

so doch aber . n Antiage um eine Hilfs

uch meiner besonderen Herren von

8

Interessen des

aberpapieren hat ehabt.

achtziger Jah

den letzten rt. Vas 3 in besonders haft zu bedauern. Die t, sie sollte es deshalb Wenn eine Geldknappheil in wettesten Kreisen h Regierung einen Teil der e, daß diese Angelegenheit in den verschiedenen velche Differenzen entstehen. daß der vorliegende Antrag

1.

dieses Hauses bezügli Wenn augenblicklich

*

8 und das Entg g. und seine R erden, r gemacht worden sind, ein? onarchie sind die Sparkassen zu befriedigen. Sie haben übernommen und nehmen ing ein wie die Groß Sparkasse im Westen unserer im besten Sinne des Wortes. Würde ssen unmöglich machen, so würde an ach unsoltde Bankgeschäft treten. Dies insere Volkswirtschaft fein. Ich freue parkassen in vielen Gegenden in die at dazu beigetragen, daß die Kapitalien n. Wenn die Ausführung sbestim mungen t gewirkt haben werden, dann wird den rer Funktionen ganz erheblich erschwert parer von den Sparkassen n Realkredites und üÜber⸗

ßerordentli

e sein, den Kurs Wenn

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage) 11

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage)

In der verstärkten Gemeindekommission wird diese Materie gründlich beraten werden müssen, damit kein Hornberger Schießen daraus wird. Es müssen unbedingt Erleichterungen getroffen werden, damit die Sparkassen über die schweren Zeiten hinwegkommen. Ich danke auch den Herren von den Freisinnigen wie von den Nationalliberalen, dem Zentrum und den Konservativen, die den Antrag mitmachen, um die Aufmerksamkeit der Regierung auf diese Uebelstände hin⸗ zulenken. .

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Das Haus nimmt nunmehr die Abstimmungen über den Titel des Ministergehalts und die dazu gestellten Anträge vor.

Das Ministergehalt wird bewilligt.

Der Antrag Krause (nl) wegen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit bei Arbeitsstreitigkeiten mit dem darin aufgenommenen Abänderungsantrag Heydebrand wegen des Schutzes der Arbeitswilligen wird gegen die Stimmen der Freisinnigen, Polen und Sozialdemokraten angenommen.

Die beiden inhaltlich übereinstimmenden Anträge Gott⸗ schalk (nl) und Aron sohn Gortschr. Volksp.) wegen des passinen Kommunalwahlrechts für Beamte, Geistliche und Lehrer werden an die Gemeindekommission überwiesen.

Der Antrag Braun (Soz) wegen des Arbeiter— legitimationszwangs wird gegen die Stimmen des Zentrums, der Sozialdemokraten und Polen abgelehnt.

Der Antrag Aron sohn wegen Einwirkung von Armen⸗ unterstützung auf öffentliche Rechte wird auf Antrag des Abg. Dr. von Kries (kons.) einstimmig an die Gemeindekommission überwiesen. . .

Zu dem Antrag Braun, betreffs Aufhebung der 889,

10 und 41 des preußischen Preßgesetzes (Anschlag⸗ zettel, Druckschriftenverteilung), bemerkt . . Abg. Dr. Schröder ⸗Gassel (n.) zur Geschäftsordnung: Namens meiner Freunde erkläre ich, daß wir an sich eine Aenderung des Preßgesetzes für notwendig halten, daß wir aber eine Aufhebung dieser Paragraphen nicht für durchführbar erachten. Wir werden also nach dem Wortlaut des Antrages gegen ihn stimmen. ö

Abg. Hir ch (Soz.) beantragt hierauf die Ueberweisung des An⸗ trages an die Budgetkommission. .

Gegen die Stimmen der gesamten Linken wird die Ueber⸗ weisung an die Kommission abgelehnt, der Antrag selbst wird gegen die Stimmen der Freisinnigen, Sozialdemokraten und Polen abgelehnt. .

Der Antrag Schmedding Zentr.) wegen der Fürsorge für gemeingefährliche Geisteskranke, wird einstimmig an⸗ genommen. Der Antrag Braun wegen Regelung der Irrenrechts wird einstimmig an die Justizkommission überwiesen.

Der Antrag Hahn (kons.) wegen der Anlegung von Sparkassenbeständen wird gegen die Stimmen der Sozialdemo⸗ kraten und der Polen an die Gemeindekommission überwiesen.

Das Haus unterbricht dann die Etatsberatung und geht zu der am 8. Januar eingebrachten Interpe llation der Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) u. Gen. über: ;

In den letzten Wochen sind zahlreiche Anwohner der Ostsee

und der Haffe durch Sturmfluten und Ueber schwemmungen in ihrem Erwerb und Vermögen außer⸗ ordentlich schwer geschädigt worden. Was gedenkt die Königliche Staatsregierung zu tun, um die hierdurch eingetretenen Rot“ st ände zu lindern?“

In Verbindung damit werden beraten der An tra g der Abgg. von Böhlendorff⸗-Kölpin (kons) u. Gen..

. Regierung aufzufordern, schleunigst ausreichende Mittel

bereitzustellen, um dem Notstande entgegenzuwirken, der durch die letzte Sturmflut die Bevölkerung und die Gemeinden der Küsten— gebiete aufs schwerste geschädigt at r und der Antrag der Abgg. Althoff (nl) u. Gen., . „»die Regierung aufzufordern, die Maßregeln zu ergreifen, die erforderlich sind, um den durch Stürme und Wassergewalt schwer geschädigten und in ihrer Existenz gefährdeten Anwohnern der Ostsee zu Hilfe zu kommen“.

Minister des Innern Dr. von Dallwitz: Ich bin bereit, die Interpellation sofort zu beantworten.

Zur Begründung der Interpellation erhält das Wort

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Es ist ein schweres Un⸗ glück über unsere Ostseeküste hereingebrochen. Wir haben die Be⸗ sprechung der so entstandenen Notlage so lange zurückgestellt, damit uns die Regierung genauen Aufschluß geben kann üben den Umfang des Schadens und über die zur Abhilfe nötigen Mittel. Besuonders schwer sind die Einwohner der Haffe betroffen worden, benso die Anwohner des Jamundersees in der Gegend von Köslin. Sollte nicht eine Eindeichung der Haff möglich sein? Ich denke dabei besonders an das Kurische Haff und an die Gegend um Köslin, wo ähnliche Verhältnisse vorliegen. Das Thema der Fischereischutzhäfen muß bei dieser Gelegenheit aufs neue aufgerollt werden, und es darf nicht verschwinden, bis der erforderliche Schutz den Fischern zuteil geworden ist. Wichtig ist auch der Ausbau der Kleinbahn von Putbus nach Göhren auf Rügen zu einer Vollbahn. Es ist den Fischern unmöglich, rechtzeitig. ohne daß die Waren Schaden keen, nach dem Festland zu kommen. 406 Morgen vom pommerschen Lande hat die Flut diesmal überspült. Die Insel Hiddensee ist schwer gefährdet. Wenn man bedenkt, wieviel für die Nordsee aut⸗ gegeben wird, wieviel Millionen für den Schutz der Halligen derausgabt werden, dann fragt man sich, wie es kommt, daß für die Istsee nur ein einziger kleiner Posten von 50 000 6 für Bau ten bei Neufahrwasser in den Ctat eingestellt worden ist. Ich hoffe zuver⸗ sichtlich, daß der nächste Etat anders ausfehen wird.

Zur Beantwortung der Interpellation nimmt das Wort der Minister des Innern Dr. von Dall witz:

Meine Herren! In Beantwortung der Interpellationen über die durch die Sturmflut an den Ostseeküsten angerichteten Schäden habe ich zugleich namens der Herren Minister der öffentlichen Arbeiten, für Landwirtschaft und der Finanzen folgende Erklärung abzugeben.

Die bisher von den Provinzialbehörden erstatteten Berichte bieten noch keine augzreichende Unterlage zu einer einigermaßen sicheren, jahlenmäßlgen Feststellung der Größe des in den Provinzen Pommern, Ost⸗ und Wesspreußen durch die Sturmflut in den zwei letzten

lich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 18. Fehruar

tum. Veranlaßt wird diese Verzögerung des Abschlusses der Schadens⸗ feststellung durch den Umstand, daß die überfluteten Flächen noch unter Wasser stehen, beziebungsweise nach dessen Ablauf mit einer Eisschicht und Schnee bedeckt sind, wodurch die Ermittlung vor allem der land—⸗ wirtschaftlichen Schädigungen, aber auch der Schäden an Baulichkeiten außerordentlich erschwert und vielfach ganz unmöglich gemacht ist. Es kommt hinzu, daß in den letzten Tagen neue Nachrichten über Hoch⸗ wasserschädigungen in der Provinz Ostpreußen eingelaufen sind, die ebenfalls weitere Feststellungen erforderlich machen.

Trotzdem haben aber die beteiligten Minister aus jenen Berichten sowie aus den persönlichen Wahrnehmungen ihrer in die betroffenen Bezirke entsandten Kommissare die Ueberzeugung gewonnen, daß die Sturmflut am 30. und 31. Dezember v. Ig. und 8. bis 10. Januar d. Is. eine schwere Heimsuchung der Küstengebiete an der Ostsee ge⸗ wesen ist und Schäden angerichtet hat, zu deren Tragung die Be⸗ troffenen aus eigener Kraft vielfach nicht imstande sein werden. Die Regierung ist deshalb gewillt, unter der Voraussetzung der Bereit- willigkeit der Provinzialverbände zu entsprechender Beteiligung an der Bereitstellung der erforderlichen Mittel in eine Notstandsaktion nach den bei früheren ähnlichen Katastrophen bewährten, von den Häusern des Landtags wiederholt gebilligten Grundsätzen einzutreten.

Danach wird der Staat die Kosten der militärischen Hilfe allein tragen, während die Kosten sonstiger außerordentlicher Reitungsarbeiten und Hilfeleistungen sowie besonders dringlicher, allgemeiner, sanitärer Maßnahmen dem Staat zu 6s, der Provinz zu 6s zur Last gelegt werden sollen.

Was die Unterstützung der durch die Sturmflutschäden hinsicht⸗ lich der Erhaltung im Haus, und Nahrungsstande gefährdeten Privat⸗ personen anbetrifft, so darf erwartet werden, daß ein großer Teil der hierzu erforderlichen Mittel durch die Privatwohltätigkeit aufgebracht werden wird. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß diese Sammlungen unter der Ungunst der Zeit zu leiden gehabt haben und in ihren Erträgnissen bisher noch hinter dem zurückgeblieben sind, was bei früheren Notständen erreicht worden ist. Man muß daher damit rechnen, daß unter Umssänden auch für Privat- personen Bethilfen aus öffentlichen Mitteln erforderlich werden können. In diesen Fällen wird neben der Gewährung geringerer Beihllfen ohne die Auflage der Rückgewähr an besonders leistungs⸗ schwache, dauernd rückzahlungsunfähige, kleine Leute, vornehmlich die Hergabe zinsloser Darlehne mit drei Fretjahren und Rückzahlung in fünf Jahresraten in Betracht kommen. In die Aufbringung des Darlehnsbetrages sowie der zu den kleineren geschenkweisen Beihilfen erforderlichen Mittel werden sich Staat und Provinz in dem Ver— hältnls von 80 0/0 zu 20 0j zu teilen haben. Die Gewähr für die Rückzahlung haben die Kreise zu leisten, denen für das Risiko 19 do des auf jeden Kreis entfallenden Gesamtbetrages belassen werden. Die Anteilsquote der Provinzen soll in diesem Fall aus dem Grunde ab⸗ weichend von der sonst in der Regel verlangten höheren Beteiligung mit 33!) / s o/o bis 50 0 auf nur ! /s bemessen werden, weil es sich um anerkanntermaßen wenig leistungsfählge Provinzialoerbände handelt.

Leistungsschwachen Gemeinden und öffentlichen Verbänden sollen Beihilfen zur Wiederherstellung ihrer gemeinnützigen Anlagen durch Darlehne unter den gleichen Bedingungen gewährt werden, falls sie es nicht vorziehen sollten, sich selbst zur Leistung bon der Ge⸗ samtkosten unter der Voraussetzung zu verpflichten, daß die restlerenden z ihnen aus öffentlichen Mitteln ohne Auflage der Rückgewähr über— wiesen würden.

Mit Rücksicht darauf, daß der Seebadbetrieb bet den zahlreichen

durch die Sturmflut schwer geschädigten Badeorten die Unterlage der kommunalen Wirtschaft bildet, durch deren Verlust sie dem Ruin preikgegeben würden, wird es für zulässig erachtet, soweit dies not⸗ wendig erscheint, auch den durch die Zerstörung oder schwere Beschã⸗ digung der zum Seebadebetrieb gehörenden Anlagen erwachsenen Schaden mit zu berücksichtigen.

Endlich läßt die Eigenart der durch diese Sturmflut hervor- gerufenen Schäden, die sich aus der Zerstörung des bisher durch Dünen oder Kunstbauten gewährten Hochwasserschutzes ergibt, es gerechtfertigt erscheinen, unter der Voraussetzung der Beteiligung der nächstinteressierten Verbände auch die an Stelle der zerstörten Dünen und sonstigen Schutzanlagen tretenden Ersatzanlagen sowie Ver— besserungsbauten in die Notstandsaktion mit einzubeziehen, falls sie fich als notwendig erwiesen haben und sofern damit dem Eintreten erheblicherer Schädigungen bei künftigen Sturmfluten vorgebeugt werden soll. .

Für die sofortige Inangriffnahme von Schutzarbeiten auf nicht fiskalischem Gebiete, bei deren Unterlassung im Falle neuer Hochfluten unwiederbringlicher Schaden zu befürchten steht, sind bereits Staats— mittel vorschußweise unter dem Vorbehalte zur Verfügung gestellt, daß ein entsprechender Betrag hiervon später auf den von den be— teiligten Kommunalverbänden zu übernehmenden Anteil der Notstands· gelder angerechnet wird. Dies wird, soweit nötig, auch weiterhin geschehen. ,

Da, wie schon gesagt, zurzeit der zur Linderung des Notstands erforderliche Betrag an öffentlichen Geldern noch nicht mit Be⸗ stimmtheit angegeben werden kann, so ersuchen wir das Haus der Abgeordneten, sich damit einberstanden erklären zu wollen, daß nach Maßgabe der dargelegten Grundsätze den betroffenen Bezirken Not— standsbeihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt, und daß die hierzu erforderlichen Gelder außeretatsmäßlg verrechnet werden.

Im übrigen darf in diesem Zusammenhange nicht unerwähnt hleiben, daß in sehr erheblichem Umfange auch Schäden an staat— lichen Bauwerken und fiskalischem Besitz eingetreten sind, die nach den bisherigen amtlichen Feststellungen sich auf mehrere Millionen Mark belaufen. Die Wiederherstellungsarbelten, die vielfach zugleich auch den Interessen weiterer Kreise der Bevölkerung in den be— troffenen Landesteilen dienen, sind zum Teil bereits in Angriff ge⸗

Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Maltzahn (kons) findet eine Besprechung der Interpellation statt. .

Abg. Freiherr von Maltzahn (kons : Wir haben in den letzten Jahrzehnten häufiger leider als sonst Hochfluten gehabt. Die Sturmflut, die jetzt gewesen ist, steht der Sturmflut vom Jahre 1872 in nur geringem Maße nach. Die Wasserstandshöhe betrug in den Die großen Schädigungen sind dadurch Binnenwasserstand in den Haffen lange Zeit stehen blieb und nicht abgeflossen ist. Dadurch ist die Fischerei und Landwirtschaft treibende Bevölkerung auf das erheblichste ge⸗ schädigt worden. Wer selber derartige Sturmfluten miterlebt hat, der weiß, wie sehr die Bevölkerung unter solchen Katastrophen zu leiden hat. Zu meiner Freude kann ich feststellen, daß bei der dies⸗ maligen Sturmflut Menschenleben nicht zu beklagen gewesen sind, wenn auch Menschen sehr gefährdet waren. Denjenigen, die unter Einsetzung ihres eigenen Lebens bereit gewesen sind, die Unglücklichen zu retten, spreche ich hiermit meinen Dank aus, ebenso denen, die durch Geldspenden die erste Not gelindert haben. Aber diese Mittel reichen nicht aus, um die großen Schäden zu beheben. Wer mit den Verhältnissen in Poimmern vertraut ist, der weiß, daß eine staatliche Beihilfe zur Notwendigkeit wird. Wir sind aber damit einverstanden, daß eine Verteilung nach möglichst gerechten Grund⸗ sätzen erfolgen muß; derartige Beihilfen dürfen nur an Leistungs⸗ schwache und Leistungsunfähige gegeben werden, da die Leistungs⸗ fähigen sich in anderer Weise helfen können. Es handelt sich 3 weise um Schäden am Eigentum, am Strande und an kommunglen Einrichtungen. Es wird Sache der Kommission sein, zu untersuchen, ob eine einheitliche Regelung aller entstandenen Schäden notwendig und möglich ist. Wir haben bereits im borigen Jahre darauf hinge⸗ wiesen, daß immer größere Mittel bereit sein müssen, um solchen Schäden begegnen zu können. Die Schäden, welche am kommunalen Cigentum, an. Deichen usw. angerichtet sind, sind außerordentlich groß. Auch die Badeorte an der Qstseeküste haben aufs schwerste gelitten. Ich habe mir erlaubt, Bilder auf den Tisch des Hauses niederzulegen, die Ihnen zeigen, wie die kommunalen Anstalten, Brücken, Deiche, Anlagen, Kanalisationen usw. gelitten haben. Was das für Kosten verursacht, ist ungeheuer. Ich möchte den Minister bitten, besonders den Badeorten seine Aufmerksamkeit zuzuwenden, da die Badeorte eine ganz ungeheure Bedeutung haben. An die Badeorte, werden durch die Aufsichtsbehörde, Sanitätspolizei und Sicherheitspolizei, Anforderungen gestellt, wie sonst an keine anderen Gemeinden. Ich will nicht verkennen, daß weitgehende Anforderungen notwendig sind; aber sie gehen manchmal über das Maß dessen, was notwendig ist, hinaus. Kanalisation, Wasserleitung, elektrisches Licht, alles muß in den Badeorten vorhanden fein. Deshalb hat die Re⸗ gierung die Pflicht, für die Badeorte ein besonders großes Entgegen⸗ kommen zu zeigen. Aber es handelt sich nicht nur um bie Badeorte, sondern auch um Fischerdörfer. Auch diese können verlangen, daß der Staat ihnen in möglichst entgegenkommender Weise zu Hilfe kommt. Es gibt kleinere Badeorte, in denen zugleich eine lebensfähige Fischerei betrieben wird, die innerhalb weniger Jahre wiederholt von Unglücks⸗ fällen betroffen sind, die dadurch an die Grenze ihrer Leistungsfähig⸗ keit gekommen sind. Leider wird da vom Fiskus nichts getan. Es ist notwendig, diese Orte, die von selbst nicht mehr lebensfähig sind, wieder lebensfähig zu machen. Der Minister hat in seinen Aus⸗ führungen die Grundzüge dargelegt, nach denen die Stagtsregierung mit ihrer Hilfsaktion vorgehen will. Vorbehaltlich der Besprechung in der Kommission kann ich mich mit diesen Grundzügen einverstanden erklären. Auch ich stehe auf dem Standpunkte, daß zunächst Samm⸗ lungen veranstaltet werden müssen, und daß, wenn diese nicht aus⸗ reichend sind, dann der Staat einspringen muß. Für Schäden an Deichen und sonstigem kommunalen Eigentum kommt besonders die Staatshilfe in Betracht. Die Provinzen Westpreußen und Ost⸗ preußen sind hei Naturereignissen gegenüber anderen Provinzen immer schlecht weggekommen. Deshalb möchte ich wünschen, daß den Pro⸗ vinzen an der Ostsee diesmal ein besonders großes Entgegenkommen gezeigt wird. Ich bitte die Regierung, daß sie die Bestrebungen, die geeignet sind, die Ostseebevölkerung vor derartigen Sturmfluten zu schützen, nach Möglichkeit unterstützk. ondere muß die Er⸗

meisten Gegenden 2, 10 m. herbeigeführt worden, daß der

tzt. Insbes richtung von Schutzmauern und Deichen noch mehr als bisher ge⸗ fördert werden. Ich bitte auch die Frage der Fischereihäfen hierbei einer eingehenden Berücksichtigung zu unterziehen. Die Fischerei⸗ häfen genügen noch lange nicht den an sie gestellten Anforderungen, sie müssen vergrößert und ausgebaut werden. Nach den Darlegungen des Ministers der öffentlichen Arbeiten übernimmt der Fiskus nur Ersatzpflicht in denjenigen Fällen, wo fiskalische Nebeninteressen in Frage kommen. Diese Grundsätze müssen einer eingehenden Re⸗ vision unterzogen werden. Das Unheil, das die Sturmflut ange⸗ richtet hat, ist im Interesse unserer ganzen Bevölkerung auf das tieffte zu beklagen. Aufgabe der Regierung muß es sein, alles zu tun, um die außerordentlichen Schäden, die durch die Sturmflut. angerichtet worden sind, zu beseitigen und dafür zu sorgen, daß künftig durch eine Sturmflut ein derartiger Schaden nicht mehr angerichtet werden kann. Ich bitte, die Anträge zur weiteren Besprechung einer Kom-= mission von 28 Mitgliedern zu überweisen. ö Abg. Dr. Re wold sfreikonf.): Auch wir wünschen, daß der von der Sturmflut betroffenen Bevölkerung ausreichende Hilfe ge⸗ bracht wird. Nach den Aeußerungen der Regierung beläuft sich der am fiFekalischen Eigentum angerichkete Schaden auf mehrere Millionen Malk. Dabei sist das fiskalische Eigentum im Vergleich mit dem privaten Eigentum bei der Sturmflut am wenigsten in Mitleiden⸗ schaft gezogen worden. Man kann daraus ersehen, wie hoch der Schaden zu beziffern ist, den die privaten Eigentümer zu be⸗ klagen haben. Es ist dankkar anzuerkennen, daß die private Wohl⸗ tätigkeit auf die erste Nachricht von dem Unheil sofort in Aktion ge⸗ treten ist. Aber leider hat die prövate Wohltäligkeit nicht in dem Maße eingesetzt, wie es bei früheren elementaren Ereignissen geschehen ist. Es ist daraus wohl zu entnehmen, daß die den Verhältniffen ferner stehenden Kreise doch noch nicht so den Ernst der Sache erfaßt haben, wie es eigentlich die elementaren Exreignisse erforderten. Ich hoffe, daß die heutige Verhandlung dazu beitragen wird, gerade die leistungsfähigen Kreise zu veranlassen, noch mehr als bis ber sich an der Ausübung der privaten WVohltatigkeit zu beteiligen. Ich freue mich, daß der Verein der in Berlin ansässigen Pommern in den nächsten Tagen ein Fest veranstaltet, wesches ebenfalls dem Zwecke der Unterstützung der von der Sturmflut betroffenen Be⸗ völkerung dienen soll. Die Sturmfluten vom 31. Dezember und vom 7. Januar waren so schwer, daß sie beide zusammen herangereicht haben an die Sturmflut vom Jahre 1872. Man kann vielleicht sagen, daß dieses Zusammentreffen der beiden Sturmfluten die Sturmflut don 1872 noch übertrifft. Gott sei Dank sind Menschenleben mit Ausnahme von 4 oder 5 Fischern, deren Boot bei Ahlbeck beim Bergen der Netze umschlug, bei der Starmflut nicht zu Grunde ge⸗ gangen. Sehr schwer ist der Sachschaden. In der Stadt Greistz= wald versagte die elektrische Beleuchtung, well die Maschinen unter Wasser standen, und die Wasserleitung versogte, well in die Leitung Seewasser eingedrungen war. Der Schaden, der den induft riellen Werken durch die Sturmflut erwachsen ist, ist außerordentlich hoch. Maschinen wurden unter i gesetzt, wertvolle Hölzer wurden durch das Seemasser stark icheb g, Auch die Landwirtschaft hat, großen Schaden erlitten. artoffelmieten wurden weg geschwemmt, Brunnen durch Saljwasser ruiniert, Salzwasser

nommen und werden mit aller Energie unter Aufwendung sehr be—

Monaten verursachten Schadens an prlvatem und öffentlichem Eigen ·

trächtlicher Staatsmittel betrieben werden. (Lebhaftes Bravo

ist in die Häuser eingedrungen und hat sie dadurch zum