Kom. B. 3. Jaf. Brig. unter Verleihun zarakte Inf. * eihung d. Charakters als Gen. Tt. ü Batg. Aerzten ernannt unter Beförderung zu St. aer. Rom. d. 77. Den e. Po lster, Kom. d. 15. Feldart. die Sberärzte: Dr. Müller b. 4. . Inf 3ᷣ i. 1 263 rig. 92 v. Sch lein itz, Haupkm. und Komp. Chef im 1. Nassau. II. Batg. 8. Bad. Inf. Regts. Nr. 169, Dr. Sack b. Gren. R. n 63 r. S7, Fürbringer, Hauptm. im Astfries. Feldart. R. König Friedrich III. E. Schles.) Nr. 11, d. II. Batg. Inf. Regis. 62, Irmer, Delt. im 3. Bab. Drag. R. Prinz Karl Rr. 22, von Grolman (1. Pos) Nr. 18, dieser vorläufig ohne Paten. l ergold. Oblt. in d. Maschinengew. Abt. Nr. 3, Bever, Oblt. Zu Qberärzten befördert: die Assiflenzärzte: Dr. Müller b. n g Ing. imp Frhr. Spies v, Büllez heim, Rittm. und T Lolhr. Inf. R. Nr. I658, Dr. Scholz Sadebec b. 2. Leib'. SGhef im Kür. R. Graf Fehler (Rhein) Ne. 8, dieser m. d. Hus. R. Königin Victoria von Preußen Rr. T Sr. Schultz b. Inf.
Erlaubnis . Tr. d. Unlf. d. Kür. Negts. von Driesen e, Nr. 4. R. von * . Kurhefs.) Nr. 83, Dr. Dsterland b. 2. Lothr. k . zum Deut hen Neichsanzeiger und Königlich Preußi chen Staats anzeiger.
In Genehmigung ihrer Abschiedggesuche mit der gefetzlichen Inf. R. Rr. ; . ⸗ 2 die Unterärjte: Mugsaeus b. Pfeiffer, Unt. Veter. bei d. Mil. Veter. Akad., unter Beför. r 4.
Penston und der Erlaubnig zum Kragen der Regtg. Unif. zur Dig. Zu Assistenzärzten befördert:
gitign geftent: die Bperstleutngntz. Schra bin, Wem Ul gäens,. 6. We pe fh teinhesökgrt: ö
ö . 4. Thü Inf. Regt. Nr. 72; die Majore: ersetzt Dh. Müller, Ob. St. und Regts. Arzt d. 1. Masur. V 1
ö. 364 6 d. 2 Westf. Hus. Regts. Nr. 11, v. Kutz, Feldart. Ftegts. Nr. 73, zum 1. Nassau. Inf. R. Nr. S7; die Stabg. Nr. 4 2a 1 2 . , e en, gehen, . 16 Kem. im 4. Bad. Feldart. R. Nr. 66; die auptleute und Bataillongärzte: Dr. Möslein d. II. Batz. 8' Bad- Inf. berg b. Telegr. B. Rr. J, zur Mil. Veter. Atad, S ö 4 e ice e he nn, , , eg 2 e g. . 4 6 igt, 2 in, n 3 7 DYHr. . 4 . R., zum Trierschen Feldart NR. Rr. id . —
Westf. 56, 2. Inf. R. Nr. 147. LL. Bats. Inf. Regts. von Gro Pos. 18 ür. R. hei 3, zum Be eldart. . Har a. * . . . 2 Jen, ö . ö 1. Masur. . 1 . 2 ; b. Dir f ir 97! rf e. . 8. oh. . Fr . nf 3 J. e . ,. 3 . . J 2 edersächs. Feldart. R. Nr. 46, zum Colbergschen Gren. R. Graf zum 1. Westf. dart. . r. 7; die berveterinãrc Oberstleutnantkg: Eichmann, Insp. d. 1. Insp. D. Telegr. Tr., unter Verleihung d. Charakters als Sberst, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Telegr. Bat. Nr. 2, Frhr. v. Rec u m, Kom. d' Ulan. Regts. Graf ju Dohna (Ostpe) Rr. 8. m. d. Erlaubn. . Tt. r*. Regts. Unif.; den Majoren: Graf v. Rhoden, Bats. Kom. im Inf. R. Graf Bose l. Thür) Nr. 31, m. d. Crlaubn. 3. Tr. . Unif. d. 6. Thür. Inf. Rgts. Nr. S5, Kün tler, Vorst. b. Traindep d. VII. A. R., m. d.
Zu Qberveterinären befördert: die Vetertnäre: Dr. Si K. HBolst. Feldart. R. Nr. 24, Dr. Re ven b. Hus. R. ef ngton F'setz pon Bete reiß, Fön dor üngatn Saen, Dal ir Dr. Klingemann b. 2. Bad. Feldart. R. Itr. 30, Dr. Bu rg; hardt b. 2. Garde⸗Ulan. R. dieser unter Versetzung zum Jäg. R z Pf. Nr. 6, Dr. Weg ener b. 1. Masur. Feldart. NR. Nr. 73 Dr. Buchal b. Lehr. Jr. d. Feldart. Schleßschule, Man gelow b. Jäg. R. z. f. Nr. 4, Dr. Roose b. Feldart. R. Prinz August von . . Nr. 1, Dr. Papenhusen b. Hohenzoll. T.
3 weite Beilage
dessen Text nichts einzuwenden ist; es behandelt die sogenannten J ; sexuellen Verbrechen. Der Herr ist nicht mehr in seinem Amt, er ist zuheben, daß wir lebhaft bedauern, daß auf das Hild dieses Mannes in ein anderes persetzt worden. Was aber im höchsten Grade bedenk⸗ ein solcher Makel gefallen ist. Eine bisher noch nicht gestreifte Frage lich ist, ist die Art der Anpreisung dieses Buches. Es sind aus dem ist es, ob die Novelle zum Majestätsbeleidigungsgesetz wirklich zweck. Buche die wirksamsten Bilder herausgenommen und in den Prospekt mäßig gewesen ist. Wir haben seinerzeit zugestimmt, glaube ich; ich hineingedruckt, und dieser Prospekt geht offen in einem Dreipfennig⸗ war damals nicht im Reichstage. Ich persönlich hatte große Be— umschlag hinaus. Ich habe gerade über dieses Buch Zuschriften aus denken und ich kann nicht leugnen, sie sind bestätigt worden. Vor allen Kreisen bekommen, die sich bitter darüber beklagen, daß diese Jahresfrist las ich in einer Zeitung einen Satz, in dem dem Kaiser Anpreisung auch Kindern und Dienstmädchen zugänglich gewesen ist. das Schicksal des Königs von Portugal ziemlich deutlich angedroht wor⸗ Ich nehme an, daß der Verfasser des Buches mit dieser Verbreitung den ist. Daß hier eine Majestätsbeleidigung vorliegt, brauche ich nicht nichts zu tun hat, aber es wäre seine Pflicht gewesen, dafür zu erst zu betonen; ich habe nicht gehört, daß der Strafrichter sich mit sorgen, daß das Buch nicht in dieser Weise verbreitet wurde. Soviel i über Literatur und über Kunst, über sogenannte Kunst. Ich habe
dieser Angelegenheit befaßt hat. Ich nenne keinen Namen, ich nenne auch gewiß ein Recht, da mitzureden, da ich von Hause aus Archäologe bin und auch eine archäologische Doktordissertation geschrieben habe. Nie⸗
nicht das Blatt, mir kommt es auf die Sache an. (Zuruf bei den
Sozialdemokraten.) Sie werden es ja besser wissen, Sie können es
Wir sind mand hat etwas dagegen, daß auch nackte Kunstwerke in Museen auf⸗ gestellt werden. Ich bin seit Jahren nicht in die Ausstellungen der
ja nachher sagen, wenn Sie Denunziant sein wollen. durchaus für einen besseren Schutz der bürgerlichen und der persön⸗—
Sezessionisten oder Kubisten oder Futuristen oder wie die isten ont
heißen mögen, gegangen, aher nach dem, was ich davon gehört habe,
lichen Ehre. Ich selbst bin kein Freund der Beleidigungs klagen. Sie werden wissen, wie ich sonst fast täglich Anlaß hätte, Beleidi⸗ )
soll es scheußlich sein. Diese Kunst mag ausgestellt werden für solche, die sie i s
gungsklagen zu erheben. Ich habe noch keine erhoben und hoffe auch in Zukunft nicht dazu zu kommen. Es sind aber nicht alle Leute so in den stillen Ausstellungsräumen sehen wollen. Kunst⸗ werke mit der Darstellung des Nackten sollen auch nachgebildet werden
angelegt wie ich. Die Ehre muß aber auch besser gegen Verfehlungen für den, der sie daheim genießen will. Ob aber ein jedes derartiges
Diese ist nicht allenthalben so ge⸗
weil die Sache nicht wieder gutgemacht werden kann, halte auch ich
es für meine Pflicht, im Namen meiner politischen Freunde hervor⸗
Deutscher Reichstag. 217. Sitzung vom 18. Februar 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten BVeratung des Etats für die Reichsjustizverwaktung. Die Beratung wird fortgesetzt mit dem Titel der fortdauernden Ausgaben „Staatssekretär“.
Abg. List-Eßlingen (n.) in seiner
Gneisenau (Z. Pomm.) Nr. H; die Assistenzärzte: Dr. Jahn b Mayer bei d. M ĩ̃ ; ; : . — Mil. Veter. Akad., 234 ; e ( ; x 6. Westpr. Inf. R. Nr. 149, zum ein; Nr. d, zum 1. Kurhess. Feldart. R. Nr. II, Dr. Ri Inf. Hi. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Niemeyer b. Inf Z. Gardefelbart. R ,,, . 1 ; J Re, zum 1. Gardeulan. R.; die Vetersnäre ; R. 66. 563 . n; 67 , . Anstglt. Ba ver, b;. Hus. Jr. König Humbert von Italien (i. Kurheff h fang in der gestrigen Nummer d. Bl. Regt Nr h n nen 1 6 3 , 6. Rhein. Inf. zum Trierschen Feldart. R. Nr. 44, Schumann b. Trlerschen ist, fortfahrend: Was unseren Antrag wegen Verbesserung , ö , äinieller eie des Meichttechts bel ft, so Kante ih, aß 5 : 3. . un 4 . Tr. r. ; . Kurhess. V z R. Nr 7 er Staatssekretär ein Bedürfnis zur Regelung der Prozeßführu rr ge , . ö . nn Ir d. Unit. Nenstluenden San. Offit. b. Beg. Komdo. 1 Cöln ernannt. Hr. zum 2. Gir bescha * i, , d mn ie frame g fr. 4 . J 1 ö 1. . HSauptmann und . niechef * erzo9l. Hes) * ö dem . Ob. Gen. Arßt und Insp. d. 1. San. Insp., in Ge— ckardt, Veter. b. Jäg. R. z. Pf. Nr. 2, auf sein Gesuch um höchstens für Berlin anerkannt hat. Es sind hier schon mehrere Grolman (I. Pos) Jir. ö mit d . * * eh eden . ,,,, , 8. gesetzl. Pens. und d. Grlaubn. e f schebun zu d. Veter. Offizieren d. Landw. J. Aufgeb. Über. Jolle auch aus der Provinz mitgeteilt worden, z. B. aus Breslau. 466 an , mn, , aubn, z. Tr. , Unif. d. 1 m. „Unf. z. ö ; eführt. ö s meiner eigenen Praxis könnte ich einen solchen Fall er— 64 i k 6 dem überzähligen Rittmeister v. Boddien Der Abschied mit seiner Penston bewilligt: dem charakterisierten J z ne; ö , . . ie 6 ght. W Gardes du Corps, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Regts. Unif.; Generalobergrzt z. D. Dr. Stock, diensttuenden San. Offiz. b. Bez. on. h, , , , n m. n erjchllgen Hen pte zan nn, Big. F. 6 große Mehrzahl er Schadigungsfalle komm berhaupt nicht zur
* ! ; T . offentlichen Kenntnis, weil es überhaupt nicht zum Prozeß kommt. 23 d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Uniform. Dem Assistenzart Dr. Geschke . 1. Masur. Inf. R. Nr. 146, Das Bedurfnis einer gesetzlichen Regelung müßte sich nicht nach der
Rede, deren An⸗ mitgeteilt worden
ö Im Beurlaubtenstande—
u Veterinären befördert: die Unterveterinäre der Reserve: Dr Welnkopff VBerlin), Grether (Kearlsruhe), Meu rs Hünssen Dr. Conradi (Neuwied), Dr. uber (Offenburg), Dr. Welling
hauptleuten:
Der Abschied m. d. gefetzl. Pens., d. Aussicht auf Anstellu i
Zivildienst und d. Erlaubn. 3. Tr. 4 ien, , . ; Art. Werkstatt in Spandau, Zacharias bei d. 1. Arz. Dep. Dir.; dem Festungsbauhauptmann
Kreutzberger bei d.
Herde bel d. Fortif. in Wesel.
Mit der gesetzlichen Kompagniechef v. Möllendorff
Pren . (2. Brandenb.) Nr. 12.
er Abschied m. S. dem Oberleutnant v. Born⸗F
allois
gleich ist derselbe bei d. Offizteren d. J.
Regtg. angest., dem Leutnant Rus
gestellt.
Nr. 130, Der Abschied lvildienst bew.: andw. Bez. II D
Nr. 48.
Der Abschied mit leutnants z. D.: m. d. Erlaubn. z. Tr. d. 3 . Erlaubn.
d. R. d. laubn. j.
Zur Reserve beurlaubt:
, i
den Obeisten z. D.:
.
Unif. d.
Thümmel, Kom. d.
m. d. Erlaubn. z. Tr.
elsäss. Feldart. R. Nr. 31.
Dr. Schmiedicke, Gen. Ar unter Beförderung zum Ob. Gen. Dr. Walther, Gen. Sb. A Beförderung zum Gen. Dr. Klipstein, Ob. St. und Regts. Arzt d. 1. Nassau. Inf. unter Beförderung zum Gen. iv., — ernannt.
Zu Reg. Aerzten ernannt unter Be vorläufig ohne
Nr. 87, 1
Im Sanitätskorps. Im aktiven Heere.
it und Korpgarzt d. TVIII. J. K. Arzt zum Insp. d. 1. San.
rzt und Dio. Arzt d.
Arzt zum Korpsarz
d. 1. Westf. Plon. Bats. Rr. .
Kantrzins ki d. II. Bats. 1. Masur.
Feldart. R. Nr. 73.
den Zeug⸗
Pension ausgeschieden: der Hauptmann und im Gren. R. Prinz Carl von (V
gesetzl. Pension aus d. aktiven Heere bew.: im 2. Garde. R. z. en g 2 ö j ell im Jäg. R. z. Pf. Nr. 6; st derselbe bei d. Offizieren d. Landw. Kap. f. Aufgeb. an⸗
Der Abschled bewilligt: den Leutnants: Graf Werder (4. Rhein. Nr. 36, Schweigert im 1L Lothr. Inf. J. Kemmer im 1. Oberrhein. Inf. R. Nr. 97.
m. ihrer Pension und d.
F.; zu⸗
Bostelmann im Inf. R.
. Aussicht auf Anst. im Diepenbrock Tr. d. Unif. d. 5. Westf. Bez. Schweidnttz, 8. König Friedrich dem Oberstleutnant z. D.
Kom. d. . ortmund, m. d. Erlaubn. 3. Inf. Regts. Nr. 53, Hoch ba um, Kom. d. m.. d. Erlaubn. z 2 !
Wilhelm II. (1. Schles.) Rr. 10 B: Barfuss, St. Offij. b. Komdo. d. Landw. Bes. I. Berlin, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Untf. d. Inf. Regts. von Stülpnagel (6. Brandenb.)
den Oberst⸗ Bez. Waren, bei 2. Haunov. Inf. , z r. d. Unif. d. Inf. Regts. Graf Bülow von Denne witz C6. Westf5 Rr. M v. ; : ; d XI. A. K.,
Mecklenb. Gren.
Unif. 8d. Gren. Regt
ihrer Pension v. der Lü he, Kom. d. Landw.
Landw. d. Gen. Komdo.
d. Unif. d. Großherzogl. r z. D. und Bezirkgoffizier
Conring,
e Regts. Nr. 89; dem Majo Büttn er h. Landw. Bez. Thorn, m. d. Erlaubn. z. Tr. 3. Ohberschles. Inf. Regt. Nr. HJ; dem Rittmeister z. D. und Be⸗ zirkgoffizler Tamm b. Landw. Bez. Gelsenkirchen, Tr. d. Unif. d. Schles. Train⸗
Beste horn, Rittm. d.
d. Unif. d.
m. d. Erlaubn. z.
Batg. Nr. 6.
tm Res. a. D. in Aschersleben,
vu. Regtz. König Wilhelm J. (I. Rhein.) Nr. r. d. Untf. d. Res. Offiziere des genannten Regts. erteilt.
Steingroever, Fähnr. im 1. Unter-
zuletzt in 7, d. Er⸗
17. Div., unter Regts. Ob. Arzt zum Div. Arjt d.
förderung zu Ob. St. Aerzten atent; die Stabs, und Batalllonzärzte: Dr Kettner Rhein. Inf. R.
1. Westpr. Fußart. Regig. Nr.
t des XVIII.
Nr. 65, 1 6
Regts.
Insp.,
Patent
Zu mann b. Kür. R. von Se Mil. Veter. Akad.
Zu Oberstabtär d. Nes. ( Breslau
Berlin),
Im Beurlaubtenstande.
( Mülhausen i. E.), D Dr. Grabow (Schlesw die Assistenzärzte der Landwehr J. Dr. Beier (Bielefeld, Vr. Me
Zu Assistenzärzten befördert:
Aronson, Dr. Herford (1 Braunschwei büchler (II Cöln), furt a. M.), Dr. Ecke rt (Freiburg) Determann, Dr. Wiech Dr. Heng (Mülheim a. d. Ru (Prenzlau), Dr. Red icker ( Soest Dr. Bruns, K. W. Ob. A in d. Landw. 2. Auf Armee und zwar als Ob. Arzt mit d. San. Offizieren d. Landw. Der Abschled m. d. Erlaubn. Stabtärzten der Reserve:
Hanau (II Frankfurt a. M. unter Verleihung des Chara ärzten d. Landw. 1. Aufgebots: Heß (Mosbach), Dr. Baent d. Landw. 2. Aufgeb (J. Bremen). Der Abschted bewilligt: d. Landw. JI. (Wismar);
Prof
burg), zuleßt
Lewin,
es. (Saarbrücken), Dr. Seel horst K. s. Mil. Dienste,
ennhoff
9), Aufgebots: Dr.
yer (Kolmar).
mann h annover),
Dr. Ro
den Stabgärzten: Aufgeb. (Wiesbaden), Dr. den Oberärzten: Dr. Schultheiß d. R in K. b. Mil. Bienste, (Gera), zwecks Uebertritts in d. Landw. 1. Aufgeb. (Mainz).
zten befördert: die Stabgärzte: P N Prof. Dr. L Prof. Dr. Vulpius d. Landw. Zu Oberärzten befördert! die A (Arolfen), Dr. Kauert (Barmen
Auerbach, (V Berlin), Dr. 3
Pagenstecher (6 Braunschwel (II Bremen), Dr. Brinkmann (1 , Halberstadt), Dr. r. Nordmann (Rostoch),
Dr. Hoppe (V Berlin), g), Dr. Schaefer (Kala Dr. Levy,
auf sein Gesuch um Ueberführung zu d. San. Sfföji k Abschied bewilligt. hrung an. Offizieren d. Res. d
rof. Dr. Ludloff d. Landw. 1. Aufgeb. w. 1. Aufgeb. (Heidelber sststenzärzte der Reserve: Anha Dr. Pechstein ü se bor pre reef üsseldorf), Dr. aa Vogelgesang (Halle a. S, Le on hard? (Lübeck, t. Hanser, Or. Walter Dr. Heim ann (Straßburg); Schöne (Anklam),
die Unterärzte der Reserve: Dr. Dr. Spanjer⸗ u), Dr. Fuchs⸗ Dr. v. Noorden (II Frank—
Dr. Raabe (Hanau), Dr.
Dr. Bade (Höchst),
Dr. Feuerhack, Krüger
rzt; den
ser (Wiesbaden).
Arzt d. Landw. a. D. (Mar- eb. (Reutlingen), in d. preuß. atent vom 9. September 1908 2. Aufgeb. angestellt.
3. Tr. ihrer bish. Unif. bew.: den Dr. Schlesinger (v , Dr. Haberstolz (Weimar), diesem kters als Ob. St. A Dr. Lemke (Vꝰ Berlin), sch (Saarbrücken), Dr. Ley, St. Arzt
Dr. Gelderblom Prösch d. Landw. 2. Aufgeb. Dr. Giesel er d. Res. (1 Breslau), diesem zwecks Uebertritts
d. Landw. 1.
Berlin), Dr.
Stabs⸗ Prof. Dr.
Aufgeb.
Dr. Hainebach
Im Veteri närkorps. Im aktiven Heere.
Kutzner, se
Korps ⸗St. Veter.
ines Dienstgrades verliehen. b. Berg. Feldart. R. Nr. 59, Veter, vorläufig ohne Patent, Zu Oberstabsveterinären befördert: die Stab b. Neumärk. Feldart. R. Nr. 54, See z. Pf. Nr. 1, Böhland b. 1. Naffau. Dir h. Lauenb. Feldart. R. Nr. 46, August von Preußen (1. Litth art. R. Nr. 56. Stabsveterlnären befördert:
unter Beförderun zur Mil. Veter.
Oberbeterinäre: vdlitz (Magdeb.) Nr. 7,
bei d. Mil. Veter Akad., ein Biermann, Ob. St. Veter. g zum Kotps- St. Akad. versetzt. Sbeterinäre: Hensel ert beim Re n , 39. Nr. 27 9 Tennert b. Feldart. R. Prin; Nr. 1, R ordh ein beer Gef. 9.
die
gt. Königsläg. ranien,
Leh⸗ Giese bei d.
9
(Paderborn).
Komdo. ʒ.
für Deutsch
für Schiff⸗ Schütz
scheiden aus
Der Abschied bewilligt: 1. Aufgeb. Wlesbaden).
Angestellt; Iwitzki, Ob. Veter. a. D. 2. Pomm,. Fußart. R. Rr. 15, als Ob. B vom 25. Juli 1910 in d. Landw.
Serin 17. Deutsch⸗Südwestafrika,
Unif. d. Schu als Oberstlt. DOstafrika, Kamerun, —
dem Stabsveterinär Pitz d. Landw.
(Bartensteln), zuletzt b. eter. m. seinem Patent 2. Aufgebots.
Kaiserliche Schutztruppen.
Februar.
berliehen.
d. K.
h aus dieser aus Dienstl. b. Goup. von De tztr. für Deutsch⸗Südw Spalding, Bachmann, ; zu Oblts. hefördert. Schutztr. für Deutsch⸗Südwestafrika, unter vorläufig ohne Patent, in Kuhn, Ob. St. Arzt. Kol. Amt behufs Ver
in d. Schutztr. f in d. Schutztr.
n b. Dr. Werner, St. Arzt in d. Beförderung z. Ob. St. Arzt, ür Kamerun versetzt. Dr. für Kamerun, zum Reichs— zerwendung als 2. Extern. Assist. am und Tropenkranthelten Alssist. Arzt Arzt befördert.
3 3. rr Rr erz n ö
rn, nach erfolgtem Aus— ö. Februar 1914 in d.
Bethe, Maj. in d. Schutztr. für geschieden unter Belassung in d. utsch⸗Südwestafrika und sr. bish. estafrika zuget. und d. Charakter
in h Schußtruppe Schutztr. für
Inst.
in Hamburg komdt. Dr. in d. Schutztr. . Dr. Comberg, K. f. S g Ludwig III. von Baye Deere mit dem
Schutztruppe für Deuisch . Dstaftita angeste
Kamerun, zum Ob. .
Der Auss
(Berlin) im zu einer Vol
regierungsrat Baden,
Staaten. zuheben: Der
bei Streiks
wie an die öffentlicher
nächste deutsche
sicht dahin ausgespro Arheits nachweis entw solche Mitteilungen
Beamten der
Monats Oktobe
Wohlfahrtspflege. chuß des Verbandes deut Arbeit hweis trat am 13. und 14. d. M. unter Vorsitz . . roßen Sitzungssaal der Landes ĩ wersammlung zusammen. sekretärs des Innern nahm an den Verha
Landmann teil.
chen rheits nachweis verbände, Elsaß ⸗ Lothringen, Als besonders wichti
Bayern, e sfrssennd dr
ge Beschlüsse sind folgende hervor⸗
Verband der Arbeltsnachweife wird ö
Verband der Arbeitsna
züglich des Verhaltens d
8 Landesrats Dr. Freund versicherungsanstalt Berlin Als Vertreter detz Staatz⸗ ndlungen der Geheime Ober- Vertreten waren
ferner Hamburg
samtliche preußi⸗ Württemberg, thüringischen
einen
sich in
chweis verbände umwandeln. Be— er öffentlichen Arbeits nachweise
und Aussperrungen hat der Ausschuß seine An⸗
gleichmãßig
Arbeitgeber erfolgen
Facharbeitsnachweise
öffentlichen Die Vermittl
Facharbeits nacht der öffentlichen Arbeitsnachweise, unterliegen und dessen Anordr
veise
ungen sie zu
folgende Grundsätze: Die Koften der Fa arbei Regel dem . der 5h Vereine) zur Last fallen. Weise zu ersolgen, eine Bev darf nicht stattfind en. Vie
chen, daß über Streiks und Aussperrungen der eder keinerlei Mitteilungen sowohl an müssen.
macht, oder daß die Arbeitsuchenden
Für die Verwaltung einigte tsnachwelse sollen in der Arbeltsnachweise (Kommunen, ung hat in streng unvartenischer orzugung organisierter Arbeiter
man sich auf
Anstellung und Besoldung der
Arbeitgnachweiskongreß finde
r in Stuttgart stakt.
geschieht durch den Träger dessen Aufsicht die Beamten befolgen haben. — Der t in der ersten Hälfte des
1914 Februar Tag
Marktorte
Hauptsãchlich gezahlte Preise für 161 (1000 Eg) in Mark
Weizen
mittel
* R
Köntggsberg i. Pr. 3 g6berg i. P
Altenburg.. Hamburg
1914 Februar Tag
Bayerische Marktorte
184 187 — 188 17 178-181 179 —181 131 —186 180 173—182 165 — 175 194—195
150 151,50 - 152
147 139—141 143—145 154 — 160
150 146,50 — 151 150-151 152 — 155
Weizen
mittel
gering
142 — 144 155 —16ß0 158 — 160 146150 155 —165
160 - 163
Roggen
141 141-142 142 140 - 143
gering
Braugerste
gut mittel
gering
160-164
Futtergerste
gut p gering
1 2
18.
Schweinfurt. .
J
Berlin, den 19, Februar 1914.
160 166
140
Katserliches Statistlsches Amt.
J. V.: Koch.
140 144
160 160 148
1,
Zahl der Fälle, sondern nach der Bedeutung der Fälle richten. Es in der Presse geschützt werden.
liegt hier ein sehr viel weiter gehendes öffentliches Interesse vor, als der Staatssekretär zugibt. Sämtliche Vertreter der Rechtswissenschaft sind in der Anerkennung der Abhilfsbedürftigkeit einig. In der Mehr⸗ zahl der Fälle handelt es sich um Geisteskranke, die bei den Vertrags— abschlüssen noch nicht entmündigt waren. Ich bitte den Staatssekrekär dringend, dieser Frage mit größerem Wohlwollen gegenüber zu treten. Ebenso dringend ist der gesetzliche Schutz der Gläubiger gegen bös— willige Schuldner. Ferner ist notwendig die Einrichtung einer Mo⸗ biliarhypothek mit Zwangseintragung. Dieser Antrag richtet sich gegen den Unfug, der mit Sicherungen bei Eignungsverträgen ge— trieben wird. Es handelt sich bei diesen Verträgen um ein Kind der modernen Entwicklung, aber um ein illegitimes Kind. Wir wollen die Sicherung über Eignungsverträge nicht beseitigen, sondern nur ihre Auswüchse durch unsern Antrag abstellen. Ich hoffe, daß trotz der Ablehnung des Deutschen Juristentages der Staatssekretär diesem Gedanken nähertreten wird. Wir verlangen ferner die Regelung der religiösen Beziehungen der Kinder aus Mischehen. Es ist dies ein heikles und schwieriges Kapitel, weil es in das Gebiet des Gewissens⸗ zwanges eingreift. Die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts sind vom preußischen Kammergericht in einer Weise interpretiert worden, die zu einer Gewissensnot führen muß. Es kommt sehr häufig vor, daß von vier Kindern drei evangelisch, das vierte aber katholisch erzogen wird, weil der Vater zu unrechter Zeit gestorben ist, bevor das Kind selbst entscheiden konnte. Die Reichsgesetzgebung muß sich der Sache annehmen und die veralteten Zustände beseitigen. Die Landesgesetzgebung hat auf diesem Gebiete versagt. Eine große Härte im Prozeßverfahren ist das Strafregister. Der Bundesrat hat unter bestimmten Voraussetzungen eine Löschung des Vermerks an⸗ geordnet; leider wissen die meisten nichts davon. Es werden nicht nur den Angeklagten, sondern auch den Zeugen die Vorstrafen vor— gehalten. Ein ganz krasser Fall ist durch die Presse gegangen, der Fall der Kassiererin in Amberg, der neulich hier schon besprechen wurde. Die Richter sollten in solchen Fällen zunächst als Menschen und dann als Juristen handeln. Wir haben dann noch eine Reso⸗ lution vorgeschlagen wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfes über den Jwangsvergleich außerhalb des Konkurses. Diese Sache ist nach der entgegenkommenden Erklärung des Staatssekretärs erledigt, und wir ziehen die Resolution zurück. Mit der Zession der Mietszinse wird ein ingeheurer Mißbrauch getrieben; es wäre sehr zu wünschen, wenn auch diese Frage in dem von dem Staatssekretär angekündigten Gesetz⸗= entwurfe ihre Reglung finden könnte. Auf die schon berührte An— gelegenheit der Ablehnung der Erhebung der öffentlichen Klage gegen den „Dortmunder Anzeiger“ wegen Beleidigung des Rechtsanwalts⸗ standes muß ich auch meinerseits zurückkommen. In Süddeutschland wäre ein solches Vorkommnis unmöglich. Es ist geradezu unbegreiflich, wie der preußische Justizminister ebenfalls die Erteilung der Ge⸗ nehmigung dazu hat ablehnen können. Gergde die Justizverwaltung hätte doch auch ein großes Interesse daran, Verfehlungen der Rechts⸗ anwälte zur öffentlichen Verhandlung zu bringen. Die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren scheint nach den gestrigen Erklärungen des Staatssekretärs leider sehr wenig Aussicht zu haben, obwohl , die geltende Gebührenordnung längst veraltet ist. Die Statistik über das Einkommen der Rechtsanwälte von 1909 zeigt einen höchst bedauer⸗ lichen Tiefstand; eine große JZahl von Rechtsanwälten hat unter 39000 Mark jährliches Einkommen. Die Verweisung auf die freien Ver⸗ einbarungen, um von den Klienten höhere Honorarsätze zu erhalten, bedeutet doch keine Abhilfe, sonst wäre ja eine Gebührenordnung überhaupt überflüssig. Wenn anderseits auf die Ueberfüllung des Anwaltstandes hingewiesen wird, so muß ich meinerseits den Gedanken der Wiedereinführung des numerus clausus weit von mir ablehnen; gerade durch die freie Advokatur sind die besten Kräfte dem Rechts— anwaltsstand zugeführt worden. Die Rechtsanwaltschaft ist ein freier Beruf und muß es bleiben. Das Rechtskonsulentenwesen wird sich in gewissen Gebieten des Reiches und auf gewissen Gebieten des Rechtslebens nicht entbehren lassen. Aber man sollte eine Organi⸗ sation schaffen und gewisse Zulassungsbedingungen aufstellen, wie es die Rechtskonsulenten selbst wünschen, und wie es auch früher schon hier, freilich ohne Erfolg, empfohlen worden ist. Den im Etat wiederholt geforderten sechsten Reichsanwalt, den die. Kommission wiederum gestrichen hat, bitten wir dringend zu bewilligen. Arbeit ist beim Reichsgericht für ihn genug vorhanden; auch im Interesse der Würde dieses obersten Gerichtshofes liegt es, in dieser Forderung nachzugeben.
Bayerischer Bevollmächtigter zum Bundesrat,. Staatsrat Ritter von Treutlein⸗Moerdes: Von mehreren Seiten ist hier auf den Amberger Fall Bezug genommen worden. Die betreffende Zeugin ist am 27. und 28. Januar 1914 vor dem Schwurgericht in Amberg vernommen worden. Die Verlesung der Strafliste, die u. 4. eine Verurteilung wegen Diebstahls, Betrugs und Hehlerei zu zwei Jahren Gefängnis enthielt, erfolgte auf Antrag des Verteidigers, um die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erörtern. Auf Antrag des Vertei⸗ digers ist auch das Urteil verlesen worden; im übrigen ist sie vom Staatsanwalt mit aller tunlichen Schonung behandelt worden. Sie hat sich nur eine ganz leichte Verletzung beigebracht. Es dürfte dies ein Fall sein, der so recht klar und deutlich zeigt, wie vorsichtig man mit solchen Preßnotizen umgehen muß. .
Ahg. Dr. Oertel (bkons: Wie in, früheren Jahren muß ich auch heuer wieder um Entschuldigung bitten, wenn ich mich als Laie in die Reihe der Rechtsgelehrten stelle. Ich werde mich darauf beschränken, einige wenige Fragen zu behandeln, die mir persönlich als Menschen und als Zeitungsmenschen nahe am ,,. liegen. Was die Abgg. Mertin und Schiffer über die Unkerlassung der Vereidigung des früheren Landrats Rötger gesagt haben, unterschreibe ich und unterstreiche ich. Auch mir ist es nahegegangen, daß dadurch auf einen Mann von der Vortrefflichkeit und Tüchtigkeit Rötgers ein Makel gefallen ist; es war nicht nötig, auch nicht zweckmäßig, die Vereidigung zu unterlassen, das hat lich ja er gelen durch die Freisprechung Tilians. Der Abg. Mertin hatte durchaus recht, wenn er sagte, daß nunmehr die Nichtbeeidigung Rötgers als unnötig und unzweckmäßig für jeden Unbefangenen erwiesen worden ist; und
wissenhaft, daß sie auf die persönliche Ehre die nötige Rücksicht nimmt. Gurufe bei den Sozialdemokraten.) Ich habe keine Seite des Hauses angesehen. Ich bitte aber den Staatssekretär, daß er sich den ent— sprechenden Gesetzentwurf ansieht, der in Ungarn jetzt vorliegt und als Preßgesetz recht beachtenswerte Winke enthält. Es ist auch über einen besseren Schutz der Gesamtheit gegen gemeingefährliche Irre gesprochen worden. Wer in der Presse steht, der erfährt bei⸗ nahe tagtäglich, daß Halbirre, die nicht im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind, freigesprochen werden. Wird auf diesem Gebiete weiter gegangen, dann wird das Wort eines Witzblattes Wahrheit: »Uns kann ja nichts passieren, weil wir pathologisch sind. Einen solchen kleinen Zug hat ja beinahe jeder. Wenn ich Spezialist wäre, dann würde ich vielleicht auch bei vielen Mitgliedern dieses hohen Hauses einen pathologischen Zug erblicken können. (Zuruf des Abg. Dr. Junck.) Bei Ihnen nicht, Dr. Junck, und auch nicht bei mir. Hier müssen auf jeden Fall. Maßregeln ergriffen werden, oder die gemeingefährlichen Irren müssen für alle Zeit unschädlich gemacht werden. Oft haben wir dies ja gefordert, und man hat die Berech⸗ tigung anerkannt. Der Abg. Bell hat in seiner trefflichen Rede die Sprache der Gerichtshöfe hier schon erwähnt. Auch ich könnte eine ganze Reihe weiterer Beispiele anführen, die ich zur eventuell späteren Verwendung gesammelt habe. Aber wir wollen keinen Stein auf den Richter werfen, da auch andere in einem sehr dünnen Glashause '. Das Zeitungsdeutsch ist manchmal noch schlechter als das Richterdeutsch. Das Deutsch unserer Gesetzgebung empfinden wir täglich in einer minderen Genießbarkeit. Es ist erfreulich, daß man jetzt, die Gesetze dem Allgemeinen Sprachverein unterbreitet. Als Preßmenschen interessiert mich unser Urheberrecht. Es ist im allge— meinen nicht schlecht; denn wie könnte es anders sein, dg an der Vaterschaft der Abg. Dr. Müller-⸗Meiningen und meine Wenigkeit gearbeitet haben. Als es sich um den Parsifalschutz handelte, ging man über meine Anregungen hinweg. Was ich sagte, ist aber einge— trofsen. Sehr viele Aufführungen des Werkes haben allerdings meine Befürchtung nicht bestätigt. Der Abg. Belzer hat dann auch auf die so⸗— genannte len du rl e hingewiesen, unter der alle Zeitungen leiden. Wir haben damals im Urheberrecht unterschieden zwischen solchen Arbeiten, die unbedingt gegen Nachdruck geschützt werden, und zwischen vermischten Nachrichten, die nachdrucksfrei sind. Dazwischen liegt nun eine Reihe von Ausarbeitungen, die nur dann geschützt sind, wenn der Schutzbermerk an die Spitze gestellt ist. Ich selbst gönne den, Schrifstellern jeden Verdienst, da ihre Lage nicht rosig ist. Meine Zeitung läßt sich nicht erst verklagen und bezahlt, wenn sie sich für berpflichtet hält. Aber die Sache geht doch manchmal etwas zu weit. Es werden Gerichtsurteile umgearbeitet, wobei die eigene Arbeit meistens ganz klein ist. Sie geraten aus Korrespondenzen in Zeitungen und werden dann weiter abgedruckt. Dann kommt der Schriflsteller und verlangt Honorar für Nachdruck. Das wurde seiner⸗ zeit nicht beabsichtigt. Unter diesen Zuständen leidet am meisten die kleine Provinzpresse, für die ich heute hier eintrete. Mit der sen⸗ sationellen Berichterstattung über Gerichtsverhandlungen ist es ja etwas besser geworden, ganz besonders in der ernsten anständigen Presse aller Parteien. Die politische Presse legt ja sowieso gar keinen Wert darauf, solche Prozesse sensationell zuzustutzen. Leider ist der Geschmack der Leser aber in dieser Beziehung noch nicht gebildet, und sie wollen derartige Prozesse. Ich erinnerte früher einmal daran, wie unsere Urahnen die fürchterlichen Bilder über die vielfachen Mörder gern sahen. Die gebildete Welt will heutzutage ihren Prozeß haben. Es giht auch gewisse Blätter, die diesem schlechten Geschmack Rech— nung tragen. Aber man darf keinen allzu schweren Stein auf die Presse werfen. Die Schuld liegt doch anderswo. Im Prozeß gegen die Hedwig Müller fragte ich mich, ob man nicht mit der Bericht erstattung ein Ende machen müsse, Aber es traten doch Dinge auf, die festgehalten werden mußten. Es ist vom Gericht doch unerhört, wenn es das Verhältnis eines gebildeten Mannes mit diesem Mädchen nicht nur entschuldigt, sondern geradezu gerühmt hat, weil er gewissermaßen für sie gesorgt hat. Hier nimmt vielleicht der Staatssekretär die Möglichkeit, den Richtern klarzumachen, daß sie der Presse keinen solchen Anlaß geben müssen. Denn hier ist das Tribunal zur Szene geworden. Es muß dafür gesorgt werden, daß so etwas nicht wieder vorkommt. Gegen die Oeffentlichkeit der Ge—⸗ richtsverhandlungen haben wir nichts. Aber es ist doch eine contra— dictio in adjecio, wenn man die Oeffentlichkeit ausschließt und die Presse zuläßt. Da handelt man doch nur im Interesse der Sensations⸗ presse. Anständige Blätter haben nichts dagegen, wenn die Oeffent⸗ lichkeit überall ausgeschlossen wird. Der Kampf gegen Schmutz in Wort und Bild muß mit allem Nachdruck geführt werden. Da wir alle in der Hauptsache einig sind, so hoffe ich, daß wir uns doch zusammenfinden.
Wir sind uns alle einig, den wirklichen Schmutz soweit als möglich von der heranwachsenden Jugend fernzuhalten. Die wirklichen Zoten, die Eindeutigkeiten, die Zweideutigkeiten, die Un⸗ sittlichkeit und Schamlosigkeit und Schlüpfrigkeit, die kann der Richter heute schon fassen. Hier verdanken wir viel den Anregungen des früheren Abg. Dr, Roeren. Aber neben diesen offenen Zoten und Eindeutigkeiten giht es verhüllte Zweideutigkeiten. Es gibt Schamlosigkeiten, die sich in den Mantel der Wissenschaft hüllen und sie so auf den Markt bringen. Es gibt Bücher, in denen Dinge behandelt und Theorien gufgestellt werden, bei denen sonst kein Mensch an geschlechtliche Dinge denkt. Es gibt eine gewisse Wissenschaft, die in allem umherstöbert, um die massiven grobsinnlichen Volkssprüche zu sammeln. Ich möchte wissen, wieviel Wissenschaftler eine solche Sammlung für sich verwerten. Es gibt eine Masse Mediziner, die über alle möglichen geschlechtlichen Verirrungen selbstverständlich mit Abbildungen schreiben. Diese Bilder kann ich nicht andeuten, dagegen sträubt sich meine Zunge. Es gibt hier wenig Werke, die einen wirklich wissenschaftlichen Wert haben. Die meisten sind eingerichtet und, äußerlich aufgemacht, daß sie sich unmittelbar nur an die schlüpfrige Gesinnung wenden. Hier sollten die Wissenschaftler dafür sorgen, daß derartige Veröffentlichungen nicht vorkommen. Diese Pseudowissenschaft muß bekämpft werden im Interesse der Wissen⸗ schaft selbst. Ein Staatsanwalt hat ein Buch geschrieben, gegen
Kunstwerk auch auf Post- und Ansichtskarten nachgebildet werden darf, das so guch in die Hände Unberufener kommen kann, ist eine ganz andere Frage. Ich kann mir ja denken, daß manche das Bedürfnis haben, wenn sie an einem schönen Punkte der Gotteserde stehen, den— jenigen, an den sie schreiben, an diesem Genusse im Bilde teilnehmen zu lassen. Ich kann mir auch denken, daß man aus demselben Grunde auch eine Nachbildung der unvergänglichen Dresdner Madonna nach Hause schickt. Aber ich kann mir wirklich nicht denken, daß jemand das Bedürfnis hat, seine Grüße auf den Leib eines unbekleideten. Weibes zu schreiben; ich kann das nicht besonders geschmackboll finden. Nun hat der sächsische Kultusminister den Beifall des Abg. Ablaß gefunden; er wird sich vielleicht darüber freuen. Ich kann ihm nicht beistimmen. Er hat sich dahin ausgesprochen, daß bei der Neu⸗ revision des Strafgesetzbuches der Nachbildung von Kunstwerken, die sich in Museen befinden, überhaupt keine Schwierigkeiten mehr ge⸗ macht werden. Ich kann diesem Standpunkt wirklich nicht beitreten. Ich kann wirklich nicht zugeben, daß jedes Kunstwerk lediglich deshalb vervielfältigt werden darf, weil es in einem Museum sich befindet. Ich kann mir denken, daß die wunderbare Venus von Milo, die halb— bekleidet ist und deren Ergänzung so viele Schwierigkeiten macht, auch auf Postkarten nachgebildet wird. Es ist dies eine reine, edle, wirklich keusche Nacktheit. Ich kann mir auch denken, daß die Aphrodite von Knidos, die völlig unbekleidet ist, und die ihr Gewand auf eine Urne herahgleiten läßt, in dieser Weise verbreitet wird. Bedenklicher ist schon die Venus von Medici, aber auch diese Nachbildung auf einer Postkarte erscheint unbedenklich. Nun kommt es aber vor, daß diese keuschen Kunstwerke auf den Postkarten verschandelt werden und das Geschlechtliche herausgestrichen wird. So ist mir eine Postkarte einer Venus in die Hände gekommen, wo das Gewand nicht mehr in der Hand war, sondern an einer anderen Stelle. Die Herren können das in dem Aufsichtsamt, das für solche Schmutzereien besteht, nachprüfen. Nun fragt man mich, was soll man tun, um diesen Uebelständen ah⸗ zuhelfen. Es wird dies in jedem einzelnen Falle eine Tatfrage sein. Der Abg: Ablaß meinte, man sollte der Nacktheit etwas naiver gegen⸗ überstehen. Er hat bis zu einem gewissen Grade recht. Es gibt gewisse Kreise, die an der keuschesten Nacktheit Anstoß nehmen. Wenn er aber weiter sagte, man müsse sich mehr an Nacktheit ge⸗ wöhnen, so ist das doch ein Mißverständnis. An Nacktheit gewöhnen heißt doch, daß man sich draußen an Nacktheit gewöhne, oder draußen anderen den Anblick gewährt, und dagegen sprechen doch auch ästhe⸗ tische Gründe. Der Abg. Ablaß hat mit besonderer Schärfe hervor= gehoben, es sei doch sinnlos, daß in München verboten sei, die alte bayerische Tracht zu tragen, die die Kniee freiläßt. Ich weiß nicht, ob es verboten ist. Wenn es verboten ist, so ist es vielleicht auch aus ästhetischen Gründen geschehen, weil viele Berliner auf den Münchener Straßen so herumlaufen. Die Entwicklung der Schamhaftigkeit ist eine der Kultur parallel laufende Entwicklung. Die Rückkehr zur Schamlosigkeit ist die Rückkehr zur Unkultur. Das muß hier einmal nachdrücklich gesagt werden. Ich will keine falsche Scham, keine Prüderie. Diese liegt dem deutschen Volke fern, aber das Scham gefühl ist ein besonderes Kennzeichen des deutschen Volkes, das schon von dem Römer Tacitus seinem absterhenden, dem Verfall entgegen⸗ gehenden Volke zur Nachahmung empfohlen ist. Die Gesetze tun gewiß nicht alles, das werdende Geschlecht muß erzogen werden zur deutschen Auffassung, zur religiösen Auffassung dieser Dinge, zur reli⸗ giösen Auffassung sage ich, nicht bloß zur christlichen, denn ich weiß, daß auch anständige Juden in diesem Kampf und in dieser Forderung einer religiösen Erziehung auf unserer Seite stehen. Das gereicht mir zur besonderen Freude. Für uns ist hier das lebendige Christen—⸗ tum maßgebend. Ich will keine Muckerei. Es gilt das christliche Wort: alles ist Euer, aber auch das: Ihr aber seid des Herrn. Diese Frage kann nur gelöst werden auf dem Nährboden des lebendigen Christentums. Es ist gestern das Wort gefallen: justitia funda- mentum regnorum. Ich möchte einen Schritt weitergehen und sagen: fundamentum justitiage timor dei!
Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.): Ich muß mich etwas weltlicheren Dingen zunächst zuwenden. In Preußen gibt es in gewissen nachgeordneten Behörden Personen, die auf gewisse Be⸗ stimmungen des Reichsvereinsgesetzes pfeifen. Im preußischen Ab— geordnetenhause hat mich ein wahrhaft preußischer Mann deswegen angegriffen, weil ich das hier kritisierte, und von einer neuen süd⸗ deutschen Brunnenvergiftung des Stgates Preußen gesprochen. Es ist doch sonderbar, die Ignorierung des Rechtes durch preußische Behörden mit dem Staate selbst zusammenzuwerfen; es ist das um so unsinniger, als ich selbst erwähnte, daß das Verhalten der höchsten Stellen durch⸗ aus unanfechtbar sei. Was wird der Herr in dem Hause in der Prinz Albrechtstraße sagen, wenn ich behaupte, daß es Staatsanwälle in Deutschland gibt, die nur mit der größten Mühe, nur durch eine ge— wisse Pression dazu gebracht werden können, rechtskräftige Urteile eines Gerichts zur Ausführung zu bringen, wenn es sich um den Schutz eines konservgtiben Mannes handelt? Es ist der Fall meines Freundes Wendorff. Der klonservative Parteisekretär Jordan hat gegen Wen⸗ dorff eine mit Schmähungen und Beschimpfungen gefüllte Broschüre erlassen; Wendorff hatte Strafantrag gestellt und Beschlagnahme ber⸗ langt. Der erste Staatsanwalt meinte, Beleidigungen und Be⸗ schimpfungen seien vorhanden, es handele sich aber nicht um den Dr. Wendorff als solchen, sondern um den Fortschrittsmann Wendorff. Also läge keine Beleidigung Lor, weil dem Verfasser der Schutz des Wlg93. zur Seite stehe. Der Oberstagtsanwalt dachte anders, und die Strafkammer in Güstrow verurteilte Jordan zu 500 6. Geld 6 wegen Beleidigung und sprach die Unbrauchbarmachung der Broschüre aus. Dag Urteil erlangte Rechtskraft, aber die Voll⸗ streckung, die Unbrauchbarmachung der Broschüre, hat nicht weniger als acht Monate auf sich warten lassen; inzwischen wurde die 3 ruhig weiter verbreitet. Auf wiederholte Beschwerden des Dr. Wen⸗ dorff hieß es zunächst, die Vollstreckung sei unmöglich; später teilte der Oberstagtsanwalt auf erneute Beschwerden mit, daß Unterhandk ngen wegen Ausführung des Urteils im Gange seien. Jordan hatte ja offen erklärt, das Urteil werde nicht vollstreckt werden! So
treiben mecklenburgische Staatsanwälte offizielle konservative Politik,