1914 / 53 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

hoch angewachsen, daß man sagen muß, man merkt garnicht, daß den Gemeinden diese großen Einnahmequellen überwiesen worden sind.

Es ist wiederholt die Rede gewesen von den luxuriösen Ober bärgermeistern, die sich ein Denkmal setzen wollten, damit es hieße,

er ihrer Amtsführung wäre die und die Verschönerung durchgeführt

rden. Es mag daz hin und wieder vorgekommen sein; aber ich bitte zu erwägen, welche Entwicklung unsere Städte im allgemeinen genommen haben. In den siebziger Jahren sahen unsere Städte ganz anders aus, als sie heute aussehen. Damals stellte man an alles nur ganz bescheldene Ansprüche, und es waren die Aufgaben der Kommunen erheblich geringer. Damals erschöpften sich die kommunalen Aufgaben im wesentlichen in der Polizei, im Armen⸗ wesen und vielleicht auch ein klein wenig im Schulwesen, an alles übrig Wo gab es damals Wasserleitung, wo gab es sehen sollten, als sie damals waren, wer beanstandete die Ueber—⸗ füllung der Klassen, wer dachte daran, daß in den Privathäusern überall ein Bad vorhanden sein soll und dergleichen mehr? Alle diese Dinge waren nicht vorhanden. Auf den Zustand der Straßen und auf sonstige Einrichtungen möchte ich nicht näher hinweisen, die waren gegen heute geradezu traurig. Alle diese modernen An⸗ schauungen und modernen Erfordernisse sind den Gemeinden all— mählich über den Hals gekommen, und dle Gemeinden haben dafür sorgen müssen, daß diesen Ansprüchen auch Genüge geleistet wird. Die Näherrückung des Verkehrs, die Kulturentwicklung, alles hat mitgewirkt, und infolgedessen sind die Aufgaben, welche * Gemeinden in den letzten 30, 40 Jahren haben er“ füllen müssen, ganz riesengroß gewachsen. Heute würde sich keiner nehr mit dem zufrieden geben, was damals war, und deshalb möchte ich bitten, daß man nicht so hart urtellt, daß die Gemeinden lediglich aus Luxus dazu übergegangen seien, so hohe Steuern zu erheben. (Sehr richtig! links.) Es mag ja vorkommen, daß vielleicht bei einzelnen Bauten das Maß überschritten wird, welches man als mit der Sparsamkeit verträglich bezeichnen kann, qg liegt dann weniger an den Oberbürgermeistern, als an den Technikern, welche die Baupläne ausarbeiten und die Stadt beraten. Die oberste Spitze hat darauf wirklich wenig Einfluß.

Die Gemeinden sind durch die kolossalen Aufgaben, die ihnen auf Schritt und Tritt neu entgegengetreten sind, allerdings in eine große Bedrückung gekommen, und sie müssen infolgedessen auch die

haben, um die Aufgaben, die sie neu bekommen und die ihnen

hr zuwachsen, auch zu erfüllen. In der Städteordnung ist es ja flüssig

lassen, was die einzelnen Gemeinden tun oder lassen wollen. Aber das muß man doch auch zum Ruhme unseres Bürgertums sagen, daß es tatkräftig alles aufgegriffen hat und daß viele Fragen energisch und auch mit Opfern aufgegriffen worden sind zum Wohle und zum Besten der betreffenden Stadt, der betreffenden Gemeinde. Ich glaube, wir würden bei uns in Preußen in kultureller Hinsicht bei weitem nicht so weit sein, wenn nicht gerade unsere Gemeinden so tapfer vorangeschritten wären und ihrerseits alles in die Wege ge⸗ leitet hätten. (Sehr richtig! links) Es ist nun von den Gemeinden auch nicht alles aus freier Entschließung geschehen, manche Last ist den Gemeinden zugekommen durch die Ges. tzgebung, sowohl direkt wie indirekt. In vielen Fragen kann weder das Reich noch der Staat die Hilfe der Kommunen entbehren, ie müssen mitherangezogen werden und Sie werden Überall in der Gesetzgebung Bestimmungen finden, durch die die Kommunen verpflichtet werden, dabei mitzuhelfen.

Indirekt hat der Staat durch die Gesetzgebung dadurch ein—

er Lie Besoldungsverhältnisse geändert hat. Wenn der orgebt mit einer Aenderung der Besoldung der Beamten, hrer und der höheren Lehrer, so bleibt den Kommunen nichts mitzugehen. Und ich weiß als alter Kommunalbeamter n; genau, daß gerade diese Besoldungsfragen die Steuern besonders 3. Höhe getrieben haben. Es hat früher viele höhere Schulen 6 die als Stiftschulen und als juristische Personen fundiert Diese Schulen konnten bis zum neuesten Besoldungsgesetz g eigenen Mitteln existieren; aber nachdem die Besoldungen be in einer unverhältnismäßigen Weise haben aufgebesser 1ssen, reichten diese Kapitalien nicht mehr aus, und genötigt, mit einzuspringen, ein klarer Beweis dafür, äche in personeller Hinsicht in bezug auf Besoldung usw. ich gesteigert sind, daß sie mi ftüheren Verhältnissen ga . Während alle ehnten mit ihren Kapi R

ilie nisse zeige

sind, bobe Steuern

ir, LL. 1

gewerbliche Einkommen des Staates der Be⸗— steuerung zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden gerade · auch die kleineren und Landgemeinden werden dadurch in die Lage versetzt, daß sie auch vom Staate ihre Einnahmen er⸗ höhen können, daß sie nicht dadurch, daß der Staat in einer Ge⸗ meinde Grundbesitz erwirbt oder sich sonst in einem Gewerbe betãtigt, geschädigt werden. .

Einer der Herren Vorredner wenn sch nicht irre, der Herr Abg. von Jacobi hat darauf hingewiesen, daß eine Gemeinde durch Anlage eines Gestüts großen Ausfall an Steuern gehabt habe. Das wird in Zukunft durch die Novelle nicht mehr möglich sein. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben worden, daß, wenn Grundstücke in das Eigentum des Staats oder des Reichs übergehen, auch wenn sie zu dienstlichen Zwecken benutzt werden, nach dem bisherigen Steuersatze weiter zu versteuern sind.

Es ist dann die Frage gestellt worden auch, glaube ich, von demselben Herrn Vorredner —, wie es sich z. B. mit der Besteuerung des Grundbesitzes der Kloster-Bergischen Stif⸗ tung verhalten würde. Die Kloster⸗Bergische Stiftung ist ein staatlicher Nebenfonds, er unterliegt infolgedessen genau denselben Bestimmungen, denen die staatlichen Grundstücke auch unterliegen. Es ist daraus sofort zu entnehmen, daß diese Grundstücke in Zukunst, soweit sie nicht zu Dienstzwecken zu verwenden sind, steuerpflichtig sind.

Herr Abg. Keil hat sich dann darüber beschwert, daß in dem Gesetze vorgesehen sei, die vorgesetzte Dienstbehörde solle diejen igen Räume bezeichnen, die als Repräsentationsräume bei den Dienst⸗ wohnungen steuerfrei zu lassen seien, und er hat gemeint, das wäre doch eigentlich absurd, denn in diesem Falle wäre der Interessent der⸗ jenige, der entscheiden solle. Ich glaube, Herr Abg. Keil irrt sich in dieser Hinsicht; denn wenn man über den Grundsatz einig ist, daß Räume, die aus dienstlichen Gründen zu Repräsentationszwecken be— stimmt sind, steuerfrei sein sollen, dann ist schließlich niemand anders imstande, einwandfret festzustellen, welche Räume Reprãäsentations⸗ räume sein sollen, als die vorgesetzte Dienstbehörde. Es ist ganz aus— geschlossen, daß ein Gerichtshof das feststellen könnte.

Ich glaube aber, daß auch das zweite Bedenken, daß der Inter⸗ essent selbst dann die Entscheidung hätte, nicht zutrifft, weil ja die vorgesetzte Dienstbehörde natürlich nur ganz eng auslegt, was als Repräsentationsraum gelten könne; sie würde, wenn sie Repräsentations⸗ räume in zu großem Maße angeben würde, mit weiteren Beihilfen beispringen müssen. Also dieses Bedenken liegt nicht vor.

Dann hat Herr Abg. Keil darüber Beschwerde geführt, daß bei dieser Gelegenheit das Steuerprivileg der Geistlichen nicht aufgehoben werden solle. Ueber diese Frage ist bei der Beratung des Gesetzes über die Heranziehung der Beamten zu Kommunalsteuern eingehend verhandelt worden, und auch damals schon ist hier in diesem Hause der Wunsch laut geworden, man möge reine Bahn machen und die Geistlichen ebenso wie die übrigen Beamten mit unter das Geseßtz bringen. Aber auch damals hat dieses Haus davon Abstand nehmen müssen, und zwar aus mehreren Grür

Zunächst ist es staatsrechtlich noch in keiner Weise klar, ob das Privileg den Geistlichen oder der Kirche zusteht. Das Oberver· waltungsgericht hat sogar angenommen, daß es ein Privileg der Kirche wäre. Aber über diese formale Frage, wie ich sie nennen möchte, würde man vielleicht fortkommen. Ez bestehen jedoch auch sonst noch erhebliche Bedenken.

Die Parochie des Geistlichen erstreckt sich über verschiedene Ge⸗— meinden; er kann aber nur in einer Gemeinde leben. Es würde doch eine wesentliche Bevorzugung der einzelnen Gemeinde sein, in welcher

der Geistliche lebt, wenn sie die Steuer bekäme und die anderen Ge— melnden der Parochie nicht.

Einer der wesentlichsten Gründe ist ganz ohne Frage, daß das Kirchenregiment nicht die Mittel besitzt, die Geistlichen dafür zu entschädigen, wenn sie der Kommunalbesteuerung unterworfen werden. Selbst die Besoldungserhöhung der Geistlichen, die damals vorgenommen worden war, hat auch nach Ansicht dieses Hauses nicht einen solchen Umfang gehabt, daß man damit zu gleicher Zeit auch die Ablösung der Kommunalsteuerfreiheit hätte rechtfertigen können. Damals ist anerkannt worden, daß es ohne eine besondere

ädigung nicht möglich sein würde, und daß die besondere Ent⸗

igung mangels eines leistungsfähigen Trägers nicht würde geleistet Die Kirche als solche besitzt die Mittel nicht, und

auch nicht berufen, in der Hinsicht einzutreten. E

ist auch das

411 Re S 2 1stan müussen 1s Staatsmitteln große Summen leisten müssen, wofi f 7 1 . 8 e ein Entgelt hat und 3 1 CX 581 *0 Ter s * verpflichtet ist. Infolgedessen ist d

ont haltern enthallen.

5

*

hat sich über

sie doch

Gewerbesteuer nicht in dem Gesetz in elner Form geändert worden ist, welche Herr Abg. Dr. Keil gewünscht hätte, so hat die Königliche Staatsregierung doch auch genaue Kenntnis von allen den Beschwerden und Bedenken, welche mit der besonderen Gewerbesteuer zusammenhängen . Gerade die staatlichen Bergwerke werden gerade so herangebolt wie die Privatwerke und sie klagen gerade so über die starke Belastung durch die besondere Gewerbesteuer wie die privaten Unternehmungen. Anderseits hat doch aber die Königliche Staatsregierung keine Ver⸗ anlassung nehmen können, an der bisherigen Gesetzesbestimmung etwas Wesentliches zu ändern, weil sie nicht verkennen kann, daß die Ver⸗ hältnisse in den betreffenden Gegenden eigenartig sind, und daß gerade die gewerblichen Betriebe den einzelnen Gemeinden so schwere und be⸗ deutende Lasten auferlegen, daß es gerechtfertigt ist, diese gewerblichen Betriebe in besonderer Weise heranzuholen zur Deckung dieser außer⸗ ordentlichen Lasten. ö . Wenn ferner darüber Beschwerde geführt worden ist, daß die Staatsaufsicht vermindert werden soll, so möchte ich dazu folgendes sagen: aus den Kreisen der Gemeinden ist wiederholt und immer wieder die Forderung erhoben worden, die Staatsaufsicht möge herabgemindert werden. Es ist ja sogar allgemeine Ansicht, der Staat suche überall hineinzuregieren und lasse den Gemeinden nicht genügend freie Hand; die Gemeinden seien wohl imstande, alles selber zu machen. Das kann man überall lesen und überall hören. Auf der andern Seite ist aber die Staats— reglerung doch auch davon durchdrungen, daß eine Staatsaufsicht nicht entbehrt werden kann (sehr richtig!, daß die Staatsaufsicht gerade in finanzieller Hinsicht unter allen Umständen aufrecht erhalten werden muß. (Sehr richtig Denn es kann doch sonst kommen, daß ein⸗ zelne Gemeinden so wirtschaften, daß hinterher womöglich eine Zah⸗ lungsunfähigkeit oder eine solche pekuniäre Bedrängnis der Gemeinden eintreten kann, daß die Steuern dann unbedingt in die Höhe gehen müssen. Es gibt aber zwischen diesen beiden Extreinen doch noch eine Mittelstraße. Wenn auf der einen Seite der Fortfall der Staats⸗ aufsicht gewünscht und auf der andern Seite verlangt wird, daß die Staatsaufsicht sehr stark sein solle, dann muß man doch prüfen, in⸗ wieweit es notwendig ist, die Staatsaufsicht aufrecht zu erhalten, und inwieweit sie entbehrt werden kann. Es hat sich nun heraus gestellt, daß bei der Staatsaufficht eine große Masse von Fällen besonders ge⸗ nehmigt werden müssen, welche ganz selbstverständlich zu genehmigen d: die Verhältnisse haben sich so entwickelt, daß die Staatsaufsicht Teil zur leeren Form, zum Ballast geworden ist, sodaß die Staatsregierung schon deshalb eine Aenderung vorschlagen muß. Es ist nicht richtig, wenn über mancherlei Fragen immer hin und her berichtet und reskribiert werden muß, deren Genehmigung von vornherein feststeht; da ist es doch überflüssig, wenn man veraltete Bestimmungen bestehen ließe. Ich bin ein sehr großer Anhänger davon, daß die Gemeinden in finanzieller Hinsicht eine Staatsaufsicht notwendig haben, daß die Staatsregierung auf die Finanzen sehr kräftig einwirkt; aber, meine

ge so

Herren, ich gehe doch nur soweit, daß ich sage: diese Staatéaufsicht

z s f

oll gehandhabt werden, soweit sie notwendig ist, sie kann aber da ortfallen, wo sie nicht notwendig ist. Die Staatsregierung glaubt, in dem Entwurf in dieser Hinsicht das Richtige getroffen zu haben.

Im übrigen glaube ich, auf die Einzelheiten, die hier zur Sprache gebracht worden sind, jetzt nicht näher eingehen zu sollen; wir werden in der Kommission noch Gelegenheit haben, die Einzelfragen aus⸗ füͤhrlich zu behandeln. Ich möchte aber nicht schließen, ohne doch meiner Freude darüber Ausdruck zu geben, daß alle Herren, die bisher zum Worte gekommen sind, erklärt haben, daß sie mit dem Kommunal⸗

abengesetz, wie es bis dahin in Geltung war, im großen und anzen zufrieden gewesen sind, daß sie aber auch diese Novelle von ihrem Standpunkt aus für eine Verbesserung halten. Meine Herren, das gibt mir die Hoffnung, daß wir in der Kommission etwas Ersprleß⸗ liches herausbringen werden. (Bravo!)

Abg. Dr. Bredt-Marburg (freikon ): Ich halte es für, sehr bedenklich, z man das Entgelt für bestimmte Leistungen nach der Lesstungsfäbigkeit abstufen will. Dadurch stempelt man diese Ge bühren zu Steuern. euern werden nach der Leistungsfähigkeit er⸗ hoben, aber Leistung Gegenleistung und darum soll, s sich ja hier handeln haben mit der Leistungsfähigkeit gar nichts zu tun. Daß bei der F ung von Anliegerbeiträgen auch die Aufwendungen für Zinsen bis zu 10 Jahren berechnet werden sollen, halte ich für richtig, weil, bier das Prinzip von Leistung

Gegenleistung folgerichtig zur Anwendung kommt. meinde indirekt Steuern nur innerhalb

; ist das wichtigste die tw einmal genau fest⸗ eigentlich mi der Wertzumachssteuer

1

wird, was nit um

gemacht werden darf. Was hat man in den letzten 10 Jahren nicht alle mit der Wertzuwachssteuer erreichen wollen. Die Wert⸗ chssteuer geht immer noch unter dem Namen einer indirekten Aber sie ist im Grunde doch eine direkte Steuer. Sie wird abgestuft nach der Leistungsfähigkeit. Mit der Wertzuwachesteuer, mit der Umsatzsteuer hat man nicht steuertechnische, sondern sozalvolttische Forderungen erfüllen wollen. Man hat geglaubt,

tionen einreichen J Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen des Ent⸗

neuen Steuereinnahmequellen erschließt.

ung von Schulen, bei der Herstellung der Räume usw. anpassen.

mich entschleden dagegen wenden, daß der Vorredner meint, idte seien in dem, was sie tun dürfen, beschränkt. Recht, alles das in den Kreis ihrer Tätigkeit zu

Wohl der Gesamtheit dient. Die Regierung hat

B. eine Stadt, die einen Straßenbahnbttrieb über⸗

daran zu hindern. Durch die Speisung der Schul⸗ erden die Steuerzahler keineswegs überbürdet. Die Kosten sind nicht so erheblich. Bei uns in Berlin betragen sie 200 000 S6. Auch wir bedauern, daß der Entwurf den enten des Gewerbes und Handels und den Grundbesitzer⸗ nicht rechtzeitig zugegangen ist, daß sie noch konnten. Meine Freunde müssen sich

vorbehalten, da ein genaues Studium dieser Be⸗ igen notwendig ist. Aber das steht schon beute fest, daß nicht daran denken, bei diesem Entwurf lediglich agrarische zu begünstigen. Wir werden uns auch gegen jede Beein⸗ der Selbstverwaltung der Städte wenden. Wir müssen esthalten, daß die Höhe der einzufübrenden Verwaltungs⸗ n sich nur nach Leistung und Gegenleistung bestimmt und nicht der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler. Das Bestreben, das in ntwurf zum Ausdruck kommt, den mittleren Klassen mehr als gesunde Wohnungsräume zu verschaffen, kann ich durchaus n. Ich bin auch einverstanden damit, daß der Fiskus mit Grundbesitz der Besteuerung unterliegt, ebenfalls damit, r Grundbesitz fremder Gemeinden von den Orts⸗ besteuert wird, obwohl ich weiß, daß gerade da— Stadt, in der ich wohne, eine große Belastung entsteht.

e Forderung von uns ist es, daß auch der Fiskus zur Ge⸗ r für seine Eisenbahnbetriebe herangezogen wird. Ich sehe

in, weshalb dies nicht geschieht. Die Besteuerung nach dem n Werte halte ich im allgemeinen für richtig, denn sie liegt resse der ausgleichenden Gerechtigkeit. Aber dagegen habe ich Bedenken, daß landwirtschaftliche Grundstücke und gärtnerische en in der Nähe der großen Städte oder in den Städten selbst m gemeinen Wert besteuert werden. Wir wünschen hier, daß

Besteuerung nach dem Ertragswert erfolgt, damit Härten ver— en werden.

Idlitz vorgeschlagene Besoldungskasse für Aufbringung der Schul⸗

Das Zentrum ist seinerzeit gegen die von dem Abg.

jewesen, aber für Groß Berlin möchte es diesen Vorschlag Wenn ein solches Gesetz für Gtoß Berlin gemacht werden

werden wir Ihnen zeigen, daß hier manche Gemeinden, die nur

Steuerzuschlag erheben, Unterstützung für die Schullasten von n Gemeinden verlangen, die 110 ½9 erheben müssen. Der erzahler wird vom Staat und von der Gemeinde schon so stark in tuch genommen, daß man nicht verlangen kann, daß er auch noch m Lasten anderer Gemeinden beitragen soll, auf deren Höhe er wkeinen Einfluß hat. Man spricht immer von dem Wasserkopf

von den vielen staatlichen Gebäuden in Berlin hat die Stadt

Hanzieller Beziehung gar nichts, denn die Staatsbeamten wohnen

roßen Teil gar nicht in Berlin, sondern in den Vororten. gleich für die stark überlasteten Gemeinden muß allerdings werden, aber es muß vom Staate geschehen, der Staat ne Mittel dafür vermehren. Berlin ist stets bereit gewesen, IUlgemeinheit, für jeden kulturellen und humanen Zweck Opfer Wir müussen diese Vorlage behandeln von den Gesichts— en der Entlastung der Kommunen, des Schutzes der erjahler und der Berücksichtigung der leistungsschwachen Ge— nach dem Grundsatze der steuerlichen Gerechtig⸗

ist wunderbar, daß, wenn die Regierung selbst

Einschränkung der Staatsaufsicht vorschlägt und den Ge⸗

selbst die Sorge glaubt überlassen zu können, hier im dnetenhaus dagegen Widerspruch erhoben wird. Wir wollen

lan diesem Gesetze mitarbeiten, aber wir wollen kein Gesetz s gemacht wissen, das lediglich agrarischen Interessen dient und

krechtigten Forderungen der städtischen Selbstverwaltung antastet.

Beziehung in einer Kalamität, die von Jahr zu Jahr

größeren Umfang annimmt. Die Ueberlastung der Kommunen

saaäatlichen Aufgaben trägt den größten Teil der Schuld Die Ausgaben für das Armenwesen sind eben—

g angeschwollen, ebenso diejenigen, die den Ge⸗ durch die Sozialpolitik des Staates aufgebürdet sind. Urmenlasten werden vorzugsweise hervorgerufen durch die zu— de Arbeitslosigkeit und die Wohnungsnot. Würde der Staat icht erfüllen, so hätte das auch einen entscheidenden Einfluß

t der Kommunen. Auf die Finanzgebarung der Kom⸗—

id die Polizeikosten ebenfalls von großem Einfluß. Die zen des Finanzministers gegen die Aufhebung des Steuer— der Geistlichen sind hinfällig. Wir haben sehr viele Ge⸗

f ie das Steuerprivileg von erheblichem Einfluß ist, zahlreiche Geistliche, die auf das Steuerprivileg

könͤnnen. Ich freue mich, daß der Finanzminister auf die fgaben der Gemeinden hingewiesen hat. Es ist be⸗ daß der Regierungsentwurf den Gemeinden keine wesent⸗— Die Kapitalrenten⸗ z. B. eine solche neue Einnahmequelle. Die Regierung dagegen, weil sie diese Steuer dem Staat

Auch Zuschläge auf die Ergänzungssteuer

ir die Gemeinden in Frage kommen. Der Zuschlag zur isteuer könnte sehr gut zur Entlastung der Gemeinden von schullasten verwendet werden. Weiter könnte den Ge⸗ die Pflicht auferlegt werden, die Zuschläge progressiv zu ge⸗ Die jetzige Lustbarkeits und die Schankkonzessionssteuer ist Es ist bedauerlich, daß durch die neue Vorlage die

n geradezu darauf hingewiesen werden, Steuern, die ssen der Bevölkerung treffen, einzuführen. Die Woh—⸗ Mietsteuer, die der Entwurf vorschlägt, ist nicht zu billigen. zen bereits früher eine solche Steuer gehabt, von der w . nicht durch⸗

anlagung nach dem gemelnen Wert in den Entwurf hat aufnehmen

können.

Um 41½ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung der Novelle zum Kommunalabgabengesetz auf Dienstag 11 Uhr (außerdem Ausgrabungsgesetz, kleinere Vorlagen, Etat für Handel und Gewerbe).

Nr. 7 des Eisen bahn verordnungsblattg“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28 Februar 1914, hat folgenden Inhalt: Erlaß der Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern:; 5. vom 15. Januar 1914, M. d. 6. A. 47. 10. 66. 121 1694, M. d. J. IId 86, betr. Bau⸗ und Betriebesvorschriften für , nne nmiche Kleinbahnen und Straßenbahnen mit Maschinen— etrieb.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Schweden.

Nach einer Bekanntmachung der Königlich Schwedischen Medizinal⸗ verwaltung vom 2. Januar d. ZF. darf die Einfuhr seewärts von Wiederkäuern und Schweinen sowie von Tieren des Pferde—⸗ geschlechts nur über folgende Häfen stattfinden: Gothenburg, Haparanda, Dälsingborg, Härnösand, Landskrona, Lulen, Malmö, Stockholm, Sundsvall, Söderhamn, Umen und Dernsköldsvik.

Statiftif und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Marseille wird dem . W. T. B.“ telegraphiert: Die Schiffsingenieure der Messageries Maritim es haben auf den Bericht ibrer zu dem Unterstaatssekretär für die Handelsmarine entsandten Abordnung hin, die Annahme des Schiedsgerichts beschlossen, um nicht für eine die Außerdienststellung von Schiffen der Gesellschaft bewirkende Agitation haftbar gemacht zu werden. (Vgl. Nr. 52 d. BI.)

Der Ausschuß des Schweizer Arbeiterbundes nabm, wie der Frkf. Ztg. aus Bern gemeldet wird, zu den Streitigkeiten zwischen den freien und den christlichsozialen Gewerkschaften Stellung. Nach seinen Beschlüssen sollen Kartellperträge für ein gemeinsames Vorgehen bei Lohnstreitigkeiten abgeschlossen werden und die Christlich⸗ sozialen stärkere Vertretung im Bundesausschuß und im Schweizer Arbeitersekretariat erhalten.

Die Großhandelspreise für Getreide, Mehl, Hülsenfrüchte und Eßkartoffeln und die häufigsten Kleinhandelspreise wichtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel

in Preußen im Januar 1914. Nach den Berechnungen des preußischen Statistischen Landesamts

ergeben die täglich ermittelten Großhandels preise für Getreide die folgenden Durchschnitte für den Monat Januar 1914:

Bericht orte

Es kosteten im

D

Weiten o gen Hafer

mittel

urchschnitt 1000 kg (1 t) Mark

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gut

Königsberg i. Pr. .. ö 1 2

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Kiel... Hannover.. ortmund

Frankfurt a. M. .

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im Durchschni 1 Dezember 1913. ...

Januar 1913

Jahresdurchschnitt 1

Die Gesamtdurchschnitt

sprei

177 186 188 177 180 180 183 186 187 184 184 193 190 190 1960

1849 185,6 196,8

153 154 156 152 147 149 156

195,5 165,0 166, ise der verschiedenen Monate für G miteinander nicht einwandfrei vergleichbar, weil Gerste an einzelnen Plätzen sehr unregelmäßig gehandelt wird.

Die häufigsten Großbezugspreise für Mehl, Hülsen⸗ früchte und Eßkartoffeln sowie f trugen im Durchschnitt von den fünfzig bedeutendsten preußischen

132 155

. 6 6 4 CC

282 38 SS E GS.

für Heu und Stroh be—

Marktorten:

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Monat

Weizenmehl

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Januar 1914 Dezember 1913 Januar 1913 ⸗. 1912

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J. 1910 1909

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39, 20 f 46 30 29,60 28, 56

36,26 6,17] 6,02 4,73 3, 6a.

2 6,76 4,76

6.52 4,62

6,92 4,83 5 9,08 5,7 2 19 6 24 4,8 3

9g, 24 6, 00

Die häufigsten Kleinhandelspreise wichtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel betrugen im Monat Januar 1914:

66

in den preußischen Orten

zkartoffeln

zum Kochen f D

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Weißbrot (Semmeh

Erbsen (gelbe) Weizenmehl Roggenmehl

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Königsberg i. Pr. 388 k . w ö. Allenstein . 382 Danzig. K 66 Graudenz 30 40 Berlin. 568 k 50. 50 Brandenburg a. Havel S 0 50 Frankfurt a. Oder.. Fottbußs⸗

Stettin .. , Stralsund .

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Görlitz.. Liegnitz... Königshütte O. . . Magdeburg. Halle a. Saale Erfurt. - JJ, . Flensburg Hannover.. Hildesheim

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die Bodenpreise erniedrigen zu können und für hessere . 4 . legenheiten zu sorgen. In der vierten Auflage des Buches en Grundbesitz etwas zu entlasten. ; . litik“, die im Jahre 1904 erschienen ist, ich darauf hingewiesen, Staa die Erfahrung habe bewig en, ist nur ein Geschenk an eine gewisse Klasse von egierung nicht ins Auge fassen will, den Anteil des Reichs an der zu einer Einschränkung bsitzern Den Grundbesitzern wird durch die Grundwert⸗ Reichswertzuwache steuer, welcher seit dem 1. Juli 1913 nicht mehr Rir Bo as Fell über die Ohnen gezogen. Die Grundwertsteuer = a6 gs. In de 1Au zu einer außerordentlichen Belastung der Hausbesitzer. ist, hat sich dieser Satz dahin werden gezwungen, höhere Mieten zu nehmen, und den ernsthaften' sozialen Politikern gebe, der . n davon haben allein die kleinen und mittleren Leute. Man sollte mit dem ewigen Derumexperimentieren mit der Wertzuwachs⸗ Ausgleich der Volksschullasten halten wir für dringend steuer und mit der Umsatzsteuer endlich aufhören. Das neue Geseß dig. Auch ist es ein alter Wunsch von uns, daß, wenn setzt die Grenze für den Beginn der staatlichen Aufsicht mit 1500, der möglich, in wirtschaftlich einheitlichen Gebieten auch Ginkommensteuer fest. Wir halten diese Grenze nicht für recht zwechmäßig. Folkeschulwesen einheitlich gestaltet wird. In der Ein Möglicherweise erhebt eine Gemeinde 160 0/ und erfüllt doch nur . der Staatsdusficht erblicken wir einen Fortschritt und Fie allernotwenigften Aufgaben, die ihr vom Gesetze Horgeschrieben in, daß hier Stimmen laut geworden sind, die sich gegen werden, und ine andere erhebt nur 100 9ο, treibt aher eine. Punkt gewandt haben. Wir begrüßen es, daß der Gemeinde— ungeheure Verschwendung und könnte ganz gut mit S0 Yo, aus- d zum Zwecke der Veranlagung berechtigt ist, von den Steuer⸗ kommen. Ich möchte z. B. fragen; Was geht denn die Stayt weine angemessene Auskunft zu erfordern. Daß die erteilte 23 Frankfurt unser preußisches Univetrsitättzwesen an? Wir haben in t geheimgchaltemn werden muß, halten wir eigentlich für selbst erer Gewerbebetrieb in der Gemeinde Yiarburg unt (icßen fehr schwer darunter zu leiden, daß Fran! sdlich. Wir werden uns bemühen, in der Kommission an dem . ; , : en, n,, . nfolgedessen furt eine neue Universität ins Leben ruft. Das hat mit if mitzuarbeiten in dem Sinne, daß in gleicher Weise die

troßdem er ein hoöberes Gintemmen h i as re, ken kommunalen Aufgahen gar nichts zu tun. „Aehnlich, berhält es sen der Steuerzahler und der Gemeinden gemahrt werden. 2 / e ̃ sich mit ber Bodenpolitik. Man darf sich nicht über elne Ueberlastung 2 Graf von Spee (Zentr. ): Jeder, der Steuer erhebt, sei ber Gemesnden wundern, wenn die Gemeinden sich an das halten, Kommune, sei es der Staat, hat das größte Interesse daran, Känig „Vamaschke in cinem Buche „MAufgaben der Gemeishcholitih. Steuerbeträge möglichst gleichmäßig einlaufen. Dazu ist es eit die Gemeindebesteuerung sich gerade vorschteibt. Da bleibt ia für , 56 Föolut notwendig, daß die Steuerquellen erhalten bleiben. satzt, welche ührig, soll alles relommunalisiert werden. Wi, . 4 39 ker bildet das Vermögen als solches die Steuerquelle . . (Gin schräufung der Selbstvermaltung, wir wollen die Gemeinden nich t Ertrag eines Vermögens ist die Quelle einer mit dem Gewerbebetrieb zusammen . fen, aber wir verlangen auch den notwendigen Schutz der Die Vermögengstener, die die Gemeinden erheben, Privatwirtschaft. ute besonders drückend empfunden. Namentlich müssen Gafsel (forfschr. Volkep. ): Die Lasten der Gemeinden e, gen die Steuer nach dem getz nen Wert wenden, n Kulturfortschritten außerordentlich zugenommen. Yie Jieuer ist eine klar. ausgesprochene Vermögenesteuer. 985 sßten sich ben hygienischen Fortschritten bei der EGin⸗ uicht, wie die Regierung diese Bestimmung der Ver⸗

ich sagen, wie er, in z = Die die Freiheit, die Grunowertsteuer einzuführen oder

Harburg a. Elbe ho k 30 61 27 o 329 tücke nach dem Nutzungswerte zu besteuern. Der

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erhoben wird, aus finanziellen Gründen oder sonstwie al verden die Kommunen und die

daß diese volle Hälfte von der

Aber andererseits ist ja gerade

darauf aufgebaut, daß die Besteuerung

Objekten berubt, welche innerhalb der besonders diejenigen zur Steuer heran⸗ nicht willkärlich von der Gemeinde trennen tenerrflichtige kann sich sofort der Steuer⸗

Hz er seinen Wohnsitz aus der Gemeinde verlegt;

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28, 48,9 * 23 110,0 103,0 28.33 4837 * 2,0 110,0 104,3 29,3 5038 32430 50,7 20 49. 50 1 4 27 105,9 104,0 30 48.3 308,8 6333 207 52. 482 36,8 530 0 46 7 289 8. 50 9 2 32,8 48,8 256,8 52,8 2 30, 50,8 242,1 50,1 2

He r.

299129 9 . . diesenigzsn Steuerarten

* 2 66

. 86 * erung sei über MBag

hinweggegangen,

(Nach der Stat. Korr. .) un die besondere