1914 / 54 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

k ; S d weis er das Grund⸗ j prã t ĩ j z 8 56 . ; ; ] b alle zur Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Geschäfte J so in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Sachen eoburg, Goth ö 6 . , , . w mn , n,, m r n nnn, . 36 3 5 1 n. k zu , , . Be⸗ Eg gehört daher zu den Aufgaben des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, ab alle zur Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Gelcha! so in Bapern, Wurttemderts e gentz e und ' 3z8 der Gewerbeordnung buchamt unter gewien Voraus zen an, . . s 8 . ö . r e anderen teiligten, das Vorkaufsrecht zu umgehen oder zu ihrem Vorteil aus. daß die Weiterveräuße ungehi . * ü Belbanklüngen ber nichsstreitigen Gerichtsbarkeit einschließlich Vergrdnungen qufs (rund bet sac nder Heschaftebn 86 g zun Nächwesfe der Genehmigung obzulehnen, Da dem Heamten und Behörden schon nach abgemeinen Vorschri h z ö 8. d eiterveräußerung ungebindert vor sich gehen kann. Aus dem und Verhandlungen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit en ; 3 1 ; ö kshandler Geschaftsbücher nach Teilung bis zum Nachweise der Ger 9 abz 23 Beam ; 1Ddel bg n Vorschriften verpflichtet zunützen und damit die Ziele des Gesetzes zu vereiteln, muß nach Besteh 3 pe 6 N fa ; ; 6 , Föttafejt von den Gerichtsgebühre d erlassen. Danach haben die Grundstückshandler. char ten 36 ) ö. tet werden kann, selbst zu prüfen, ob es Ind, auf amtliche Anfragen Aue kunft zu geb 8 ; 4, . 5 Bestehen eines vertragsmäßigen Vorkaufsrechts oder einer Vormerkung der grundbuchrichterlichen Tätigkeit von den Gerichtsgebühren un len. Muß u füh le auf ihre Geschäfte bezüg⸗ Grundbuchamte nicht zugemutet werden . 3 sind, ö . zu geben. Möglichkeit vorgebeugt werden. Die S5 16 bis 18, 20 enthalten zur Sich Ans 3 f l 8 E ; der Stemwvelster frei vorgeschriebenem Muster zu führen, alle auf.. . * 5 5 Fe; au ße deren Eintragung beant agt wird, um Hat der Landrat von einer beabsichtigt la z z 33 J . zur Sicherung des Anspruchs auf Uebertragung des Eigentums kann von der Stempelsteuer befreit. r d, n, . 5 wund die Geschaftsbücher der sich bei einer Teilveräußerung, ĩ k He ĩ igten Zerschlaaung dem dahingebende Vorschläge. Im übrigen erklärt der Entwurf die meisten sich elne Rechts ir. des G ms sicken S iiift it. anfnbengh F di m endes sichti ü igung ürftige Zerschlagung handelt, so soll es zur Ab⸗ Grundbuchamte Mitteilung gemacht, so darf die f R ; eiste ich eine Rechtslage ergeben, die der ungehinderten Weiterveräußerung ixeibehorde it zur Gin ig nigken ine genehm ich aten ie Zerg mn nf ein i e e ga . arf dieses Eingentums. Vorschriften des BGB über das dort geregelte, auf Rechtegeschäft ei f ö , , ü z ; schni P orbel sederzeit zur Einsicht vorzulegen und von beabsichtigt 6 ; yflicht wenn ihm der ; J —; ͤ ; . h . 0 einer auf Grund des gesetzlichen Vorkaufsrechts erworbenen Besitzun⸗ Dritter Abschnitt. He , nr , den Behörden Anzeige ö . 5 i n 2. ö . 356 ö Der k der Zerschlagung nach 9 nicht in daß beruhende Vorkaufsrecht fär anwendbar (8 19. entgegensteht · Die . mr , . . ö S 5 best i en. Jerschl shfechtkin zu verhindern würde nicht im Inter⸗ Landrat von der begab! * ö, Intrů e . , ö au 88 ; : biene, b, erf , . N. 56G? . e ,,, n, a Landrat schöpft feine Kenntnis a. den bei ihm gestellten Intrigen Zustandig für die auf agrar, und gewerbepolizeilichem Gebiete ö Zu S8 12 bis 14. ö - 2 . . chrit des. Artikels 110 Ny J EGBGB. Die § 29. ö esse der Allgemeinheit liegen. Denn be! jzuneh , , if Genehmigung oder aus sonstigen ihm zugehenden Nach ichten. liegende Genehmigungserteilung soll der Regierungspräsident und an Der Entwurf räumt dem Staate das gesetzliche Vorkaufsrecht in . etzgebung ist auf Grund dieses Vorbehalts befugt, die Das Verfahren nach den Vorschriften des ersten Abschnitts und ist eine Vermehrung der Besitzstücke n, ,,, . e, ,. 4 . r Gan ihk tan, fuß nr Ginzel= eee, nn een fear e, , , . 14. e d, ws, , . . eIIUhbi. 34 ' 2 22. 8 stę zol fre; * 6 ; S 5 go bBorige ( 2 2 se 9 ; B . . 24 9 r . ; ; ; . . . n ; e 1 a1 f ; n . . v der Rr. J des zweiten Abschnitts ist kosten- und stempelfrei. große Zahl von Staat gangehstige n an , . Manne der Erwerb falle die Genehmigung umgangen und, ohne daß der Landiat vorher pröäsident, nicht der Landrat, ist gewählt, weil dadurch eine größere in Betracht kommen. Der Staat wird dieses Recht in der Regel , Vorkaufsrecht. Gebrauch gemacht worden ist, Boden leilhaben kann. Dadurch . z Lluffteigen zum Klein⸗ etwas erfährt die Eintragung im Grundbuche, vielleicht auf Grund Il ichmäßigkeit der Entscheidungen gewährleistet wird. Dem Einzel unmittelbar aus n ben, wo er selbst Ansiedlungsunternehmer ist wie im ug te Rustimmung einer Behörde zu knüpfen. Denn durch eine . = z 8 ; ; ** . einbesttz as * ) r . v6 3 . '? in! . . P . 59 ; * 3 * ( I J zel⸗ 2 ꝛ⸗ 2 . . ; 1 . ) Vo ö 3 * ,, , ae nn,, n,, k K gen . Ge. bloßer Auflasfung, erreicht wird. Das muß aber in Kauf dengmmen beamten ist vor einer kollegialen Bebörde der Vorzug gegeben, weil Gebiete der Ansiedllngskommnission. für die Provinzen. Westpreußen ie 9 . wk 8 bauern ermöglicht Größere, 2 pes ker Arbeltekräften nicht werden, wenn nicht die Freiheit des sonstigen Grundstücksverkehrs zu die hier vorkommenden Entscheidungen das naturgemäß schwer— und Posen. Er kann das Vorkaufsrecht aber auch Kommunal— . ne des Attikes 119. N. U beschränkt werden. Diesen Weg Nuafikr . het s erforderlichen Vorschriften stalt oder aus Mangel an Betriebsmitte n e. e. * kleinerun nutz sehr eingeschnart werden soll. Das rechtzeitige Bekanntwerden aller fälligere und langsamere Verfahren der Kollegialbehörden nicht verbänden, gemeinnützigen Ansiedlungagesellschaften oder anderen Ver⸗ * inde ssen der. Entwuif nicht eingeschlagen, weil auch durch eine e zur , , . Gesetzes ersord . mit Nutzen zu bewirtschaften sin können un 319 . ,, einigermaßen bedeutfamen Zerschlagungen, an denen ein größerer vertragen. einigungen gemeinnütziger Art übertragen. Von dieser Befugnis wird ö k der ytstrebte Zweck sich wird erreichen der zuständige Minister. fend gemacht werden. In Gegenden mit überwiegendem ieh— nig 3 2 . r stücks bs her ͤ . ; . a be, won. . assen. Aus diefem Grunde ist die Vorschriff des 8 18 in den Ent— . . bringend. , . gunger Besitzungen zur Et⸗ Käufervrels beteiligt zu sein pfl gt. wird der k . . ö Zu 55 7 und 8. . . er 5 , e gan, a, . regelmãßig 34. Gebrauch 9 e, , . ,. ri . ? . nl 8 in den ö. ies zes f ist di stehende Begründung grundbesit empfiehlt elick lmwünschten Vefchzherteilung dies schwer hindern können; außerdem setzt er sich der Helghr der, we SIür vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen 8 1 ist neben der Nechen, wo diese Bekände, Gele schaften und derg!, unter, seiner Shrundetl te gahnnher rn, vas , ln is, , d,, , n. . ö g. feln er, n m,, . 3 3 16 Güterhändkern vor⸗ strafung aus, wenn er die Stellung des Antrags unterläßt. weil der Geldstrafe wahlweise Haft vorgeschrieben, weil erfahrungsmäßig Geld— Mitwirkung innere Kolonisation betreiben und die Gewähr für die 59 4 h u. dahin beschränkt, day sie gegenüber demjenigen, der durch 1 * 9 —w— 3 15 R 52 1cht 35 30 110 B . 8, 1 6 Ul ö. 86 * w . 3 x 8 w . J 6. 1 , d,. F 53 ; ni ö r, n. w e. beigegeben: ; J Der Entwunf, will e chen, . die gewerbsmäßige Landrat wegen Verteilung der Abgaben von jeder Abberdußerung be⸗ strafen allein manchen Giundstückshändlern gegenüber nicht wirksam Handhabung des Rechtes in seinem Sinne gegeben ist. Das Recht . 5 ng . gg etzlichen Vortan orecht. 8 Eigentim an kem 'Gine dem Gemeinwohl entsprechende. Verteilung, der Grund⸗ genommene Zerschlagung treffen, er zoill nielh; ,. genug sind. ; der Uebertragung schließt das Recht zum Widerruf ein. Die Ueber⸗ rundstück erworben hat, und gegenüber seinen Rechtsnachfolgern nicht besitzes in großen, mittleren und kleinen Besitz zu erhalten und wo sie Zerschlagung nur in ore ei che , ,,, a n ene ichtigs fgab es Staates 9 . Dem Interesse des Güterhandels er cht es. mog r ö. 3. fehlt. zu frzern, ist eine der wichtigften Aufgaben des State; kunden find; hn, J,, ; s daß Angebot Die Begriffe des gewerbsmaßi

; dSes 1 e 5 i e je h usetze or wird deshalb dafür sorgen . . ö ; 3 ; . . 46 6 ru Preußens Gesetzgebung und Verwaltung haben befonders in den letzten viel und oft umzusetzen. Er wird de stücken und der gewerbsmäßigen Vermittlung des Erwerbs oder der buchamt von der beabsichtigten Zerschlagung ist zu 5 6 bingewiesen.

18 Mißstände it ihr De r⸗ yrichtis V . ö . 1 6 1 1 8 5X. * 11 82 98 2 9ꝛ3rk f 865 238 = . 86 als Mißstände mit ihr ver nachrichtigt wird k Zu 89. tragung ist bekannt zu machen, damit die am Kaufgeschäfte Beteiligten durch Ausübung eines Vorkaufsrechts oder des Rechies aus einer Vor—

. . 1 3m F 2 9 . z d,, . 9 ö 9 ö . . 2 merkun zu Si Ke ; Eines Mnsprnchßs n J zen Handels mit ländlichen Grund Auf die Wirkung der Mitteilung des Landrats an das Grund— ihrer Anzeiger icht S. 15) genügen können. . 2 beben, Sicherung eines Anspruchs auf Uebertra ung des Eigen⸗ L. ö ver Besitzwechsel Dem Vorkaufsrechte sind alle über 10 ha großen Besitzungen ums Lerheigefübnt werden kann, die vor dem auf Grund des gefetz= Fahr ehrten sowohl zur Erhaltung des Besitzes wie auch namentlich und Rachfrage auf dem. Gütermarkte ,,, zel zlißeeund von Grundsriteken knüpfen an die Vorschriften der Ge⸗ Die Sperrung des Grundbächs hört 'eist auf, wenn dem Grundbuch, oder Teile von Jolchen unterworfen, und zwar sür jeden Verkaufsfall, lichen Vor kanfgrechts erfolgten Erwerbe des Eigentums auf dem Blatie Ja . nn n. eines den Staatsinteressen förderlichen Verhält⸗ häufig sei. Ob die Besitzberänderung vom Standpuntte 2 8. w 8 35 bf z an und sind in deren Sinne zu ver⸗ aamte nachgewiesen wird, daß der Negierungspräsident die Genehmigung es sei denn, daß die Besitzung an einen nahen Angehörigen oder an des Gꝛundstücks eingetragen worden sind. Dahei ist es indessen un⸗ fe er. 6 zum mittleren und kleinen Grundhesitz Erhebliches tümers oder der Allgemeinheit erwünscht ist, . 25 ice, auf 1 . Tätiakert als gewerbsmäßig“ anzuskehen ist, sst Bur Zerschlagung erteilt oder die Genehmigung nicht für ersorberliqh eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verkauft wird. Die untere erheblich, ob der Rechtsnachfolger ein Gesamtrechtsnachfolger oder ein i at He n fenen Hesetzentwurf bezweckt, Licken in der Ge! händler in der Regel nicht. So kommen nicht 3. , , 1 . zahl n he richt he, Urteile entschieden. Danach muß die erklärt hat. Letzteres kann vorkommen, wenn ein Antragsteller n hen Grenze für die Größe der Besitzung ist mit 10 ha gewählt, namentlich Einzelrechtznachfolger, d. h. der erste oder ein weiterer Erwerber des . . 2 e len und Hierdurch zugleich eine planmäßige innere den Markt, bei denen ein Besitzwechsel wirtschaftlich den, . l ker ; , zerichtet sein und entweder fortgesetzt entfaltet JIBFritum, er sei Grundstückshändler im Sinne des Gesetzes, die Ge. im Hinblick auf die Bedürfnisse der Kleinsiedlungsgesellschaften, die ganzen Grundstücks oder eines Teiles ist. , . zählund somit ohnehin erfcigt wärs sendernsauch lckaderche fdr, Täg, e gen de er We vothanden sein, fee sotigesetzh zu Tehmigung nachgefucht hat, oder wenn irrigerwels in erccni nach den sich in det Hauphtsache nur mit Arbeiteransied lang beassen und hier— 4. Unschädblichkeits Kolonl ati gutes eh unnensten Abfchnitte die Srhaltung der tümer ahne die Cini lung, der Güterhändlers und sinez, *. k eFeemeh'n ' feun im Kinzehalle die Frage, ob, bei rer Zer. 2, nicht genehmigung pflichtigen Falle ein Antrag gestellt'war, Fürs große Landilächen nicht brauchen können, Noch liefert herabzugeben Unschädlichteitszeu gnis. Der Entwurf erstre Besitzungen durch Erschwerung, wirt⸗ ein Aufgeben ihres Besitzes nicht gedacht , . re, . . CG undftuckẽhandel gewerbsmäßig; betreibende Ner wenn der Landrat dem Grundbuchamt auf Grund unrichtiger verlangt das Interesse der inneren Kolonisation nicht und muß ver— ö Zu § 21. . . ' Indem ET sich gegen die ge⸗ Lockerung des Grundbesitzes läuft dem Wohle der an mn e. . ch agung 66 ö * äcke handle ö beteil ist ist Zweifeln begegnen. . Berichte oder Annahmen eine Mitteilung nach . cht hatt 9e mieden werden, um den Grundstücks verkehr und die Behörden nicht Der zur Errichtung von Bauern—⸗ und Arbeiterstellen oder zur 8 gel 8 . t sein müssen, die ländliche Bevölkerung Persönlichkeit (Grundstüe . ö ) . a4 gl 3 Vor dlse in H , e ; 2 , . e. unnbtig zu beldsten. Die Vorschrift im 813 Abs. I Satz? will die Umwandlung nicht leistungsfähigen Kleinbesitzes in leistungsfähige Genf unbeilpsh y . 1 . . Grun des § 38 Abs. 4 er rtert Die . daß die T . , J Umgehung des Vorkaufsrechts eine über 10 14 große Besitzung durch Zulegung von Land erforderliche Abverkauf größerer Trennstücke derk fe sei 38 B zes be dere es it ö! ine Ver ing 1 8 . ; ö ö * X DO . ; Ve * . r,, . d 5 3 Cc„relißB nog ( ssr5r * . ; 8 . 1916 1. = nl e end Verkanfe ,, 3 ö , werden bie die polizeiliche Kontrolle des üüÜußerung nur auf Grund tines * ichwe ses der . des . . in Stücken von weniger als 10 ha allmählich veräußert ö scheiterte häufig daran, daß bas Gesamtgrundftück ö , ; . 6 ö n 3 infsuß 5 5 andhungrigen Parzellener zer, unte 8 ; 1 k 6 s, s 5 ö? . , 3 ü 6 46. wer w schweren. * ür die darauf eingetragenen Hypotheke ind Lasten verhaftet we schlagungen die Einholung der Henehmigung des Negierun ge pra s nen ist eg , , 966 ki ff, gesteigerter Nachfrage Umfangs und der Art der Geschäfte der Grun stückẽ händler und . - gierun gspräsidenten in das Grundbuch eingetragen werden dürfe, ist, en erschweren Zu g it , r m'. 9 ö ö J . 4 ,,, berge bh eben e ü bis an bei ran arten i ihn , . leiten s hren Geschäftsbetrieh ermöglichen vwwie schon erwähnt, nur eine Anweisung an den Grundbuchrschter. —ͤ ss d ; J Schwierigkeiten stieß. Sowei J ; 36. Im Interesse der teiligten und der Sicherheit des Grundstücks⸗ erigteiten stieß. Soweit als es sich um die Begründung von

3 ei, herschätz . erleit zßt, zu hohe mit einen zuverlässigen Einblick in i rieh er . wi r ö ; PFückhzr Vertr egeben (68 10, 11) das begehrte Landstück überschätzt und sich verleiten läßt, zu . , tückshändler ir Eine etw 8 J z J 5 ̃ s Recht z Rücktritte vom Vertrage gegeben (68 10, 11. das begehrte * 5 Ird die Feststellung, wer Grundstückshändler im Fine etwa aus Irrtum trotzdem vorgenommene Eintragung soll a 9. , , ,. . , ö. , n, ,,, dienen insofern auch zur Förderung der Preise zu zahlen. Dazu, tomn zee em Händler fur das Unter Sinne . 9 de , h. werden. Dem „Grund⸗ nicht rechtsunwirksam sein. gung . 1 e, . Wit zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht zu lang ö . ö. ö 51 ö des Gesches über 6 . Preistreiberei auf dem Gütermarkt er Barmittel genötigt ist, seinen Belitz dem Vander är gr Rn n n, . , tler“ aleichgestellt, weil viel⸗ . emessen werden. Es muß aber dem Vorkaufsherechtigten die unbe‘ Nentengüter vom 2 Funi 1890. Gesetzamml. S; 209) den. Abverkauf snneren Kolonisation, als sie der Preistreiberei auf d g stundete Kaufgeld zu verpfänden. Die Folge ffückehändler“ iff der Grundstücksvermüttler i ,, & udn ö II. Rücktrittsrecht. dingt nötige Zeit bleiben, m sich über die lats aa li e, ge rechtlichen dadurch eileichtert, daß das Unschädlichkeitszeugnis auch bei der Ver— §n/ 5 8 ei ĩ jst ni lte bbers dirts ich ,, . uf . 28 ä sse Faufgeschsfts . 5 s. ur ücke ! z Dijese Erleichte Im zweiten Abschnitte will, der Entwurf die der Allgemeinheit ist nicht selten Ueberschuldung. 5 l schnell und mühelos nicht felbst erwirbt, fondern die Jerschlagung nach außen hin im Auf⸗ . Zu §§ 10 und 11. Verhältnisse des Kaufgeschäfts und des Kaufgegenstandes zu unter— 6 , d ennstück⸗ erteill werden kann. Diese Erleichteyung nützliche Zerteilung von Grundstücken, die innere olon att , der er verkauf. Die . den Grundstüce zen ,, Grund stückspreise trage des Ei zentů mere vornimmt, ein Verfahren, das bei Beschränkung Als wirlsame Ergänzung der Genehmigungepflicht ist zum Schutze richten. Insbesondere muß er auch Gelegenheit baben, die Besitzung jetzt verallgemeinert werden. Sie wird namentlich für die Auf⸗ m 6 ; funden ZSers en az e te en Gewinne der die E , . 3 , 3. i 6 5ßere H j ; ,, 3 nf , , , . n . , . H 1 ungesunden Zerschlagungen erzielten hohen Gewinne der X h ñ J ö ,,, ückshändler zer in noch größerem der Betei 8 2 er e R , . ö . n . Um dieses uikerhaupt. Der Erfolg reizt die Wagelust; Grundhesitz der ih zur ö. , 3. . . -. ,, ob sie zur Ansiedlung geeignet und ob bei Uebernahme der von den Bede tung ,, ö : mittelbar das Feld frei macht, auch 9 . den ö 1 n, maehung des Gesetzes ange we j ; i ? Beteiligten vereinbarten Kaufbedingungen die Ansi dlung wirtschafilich Der Ausdruck „ländliche Stelle“ ist in demselben Sinne gebraucht ö * k g ieder Verschuldung und Besitzwechsel, zu. inter de n = . . ; ** 3 f 4 Gi 9 J , r , . ö sch TL die einzu⸗ nehmen wiederum Verschuldung 1. . ; 6 5 pesttz zu verstehen. Die Besitzung kann bayerischen Gesetz über die Güteriertrü D 13. August 1910 8 7 9 ; zur Erleichterung der Besch affung von Land für die einzu- ö e, . je vom Staate betriebene oder unter⸗ chlossen bewirtschaftete Grundbesitz zu verstehen. e BesitJzung ayetischen Geletz Güttriertrümmerung vom 15. Augujst 910 Yessg . ? . . . S. 227). Der Ausd , , ,, an 3 richtenden Ansiedlerstellen ein Vorkaufsrecht des Staates ungesunden Güterpreisen leidet die vom S e ö e nh, ö! Durch a ,. sollen? der an einen Gründ— Besitzungen (über 200 ha) geräumiger (auf 4 Wochen) bemessen, weil . Ausdruck „mittlereren und kleineren Umfangs“ ist aus . , . . , . 2 . 4 - zi abe j sche wirtschaftliche stückshändler od durch Vermittl j solch e rkauf Hr ö . . 9 ; ; . J . ö 34. K N J x sie braucht aber eine solche t z stückshandler oder dur ermittlung eines solchen verkaufende Grund— h 2 ; 3 . ; ; ,, ) ö. . 2) zu demselben Zwecke Vorschriften, um bei Abverkäufen von land preiswert zu. erwerben, beeinträchtigt die J k , bie Größe kommt es nicht an; iber und die von dem Händler ö Parzellenerwerber in den bei der größeren wirtschaftlichen und finanziellen Verantwortung die ö vom 7. Juli 1891 (Gesetzsamml. S. 279) mit der 2) rt r re steiren die Regelung ö Hypothekenverhältnisse zu Kolonisation. Bei der gewerbsmäßigen ö ir ö 3. 9 ien g, . ö 23. z h Gesamtverhältnisse eingehender geprüft werden müssen. Auch das Ver— enderung übernommen, daß statt „kleineren“ „kleinen“ gesagt ist. Drundstucts . ö w Wr reehts, und Gewinnrücksichten die Rücksichten auf die Landes⸗ es sallen unter die Vel '. , . 5 ; ; . ö en Geschäfts- und Gewinnrücksichten R 5 len. 3 Rest , ; ; . . ö soll. . den Gesckh ind h Grundstücke, Arbeiterstellen wie Zwergbesitz. Ob die Besitz ung nur Ueberredung oder dergleichen im Spiele waren, rückgängig zu machen. Gebrauch gemacht werden wird, wird trotz aller Beschleunigung eine ringer Größe unter die Bestimmung fallen 5 T... . F SFyrri c 6 . ] 6. . . . we, , 8 5 ö ? eren D in 64 ö . / . B 16k OT .. 2 ! ö 11. 3M zur Förderung der Fröihtung bon Sent kkredits für gewöhnlich zurück. Die besten und wertvollsten Landstücke, nach denen auf einem oder aber auf mehrerer Cr un h e ssche gusammengehörig⸗ der Entwurf insofern wei ls er die Reufris er Vmrkäuf gewisse Zeit bean spruchen, erweiterungen durch Erhöhung de; Rentenganm rents, lu; uuptft üben U häufig vorweg verkauft. Es bleibt unerheblich; entscheidend ist nur ie wirt chaftliche Zusammengehörig der Entwurf insofern weiter, als er die Reufrist, wenn der Verkäufer . age. . . ö 8 . 2 56 9 . * ö j Artschaftlich zerschnittenes, von Inventar entblößtes, ; ) . 836 ; ; ,, O ; 3 j f * 234 den Vo sSbere en d es ( nd 8 se Zu §S§ 22 bis 28. Bereltftellung neuer Mittel für Zwischenkredit in Höhe don zin , , en grobe oft nieder, zusammen bewirischafteke Grunditisck, ais eine Besitzung; Oh die erst von der Kenntnis des Vertragsabschlusses an laufen läßt. Er— arkaufsherechtigten durch, diejenige des Grundbuchamts ersetzt J 75 Millionen Mark (68 24 bis 26), sowie e. zur Abhol veräußert, der abgeholzte W bish s . —ͤ ir , fache schäffs andten 55 F ö füblbar gemacht, in der Beleihung der kleineren Stelle seicklerungen des Verfahrens (88 23, 2 ; geschlagen oder zur Abholzung beralßert s ,, . , er Rechtspo gänger des gegenwärtigen Eigen— ihrer Angestellten vom Verkäufer und vom Käufer Vollmacht zur achen, geschäftsungewandten Landbevölkerung, die oft obne Kenntnis , , a, ng de, nme een, nn,. e r gf her ,, s bleibt unaufgeforstet. Ansiedler werden auf Stellen angesetzt, die nach Unerheblich ist, ob der Rechtsvo gänger des gegenwe . 9 / Kän/ lmacht zum des Vorkaufsiechts mit abgeschlossenem Kaufvertrag auf das Grund— solcher, zu deren Bewirtschaflung in der Hauptsache die Arbeitskraft beiden Abschnitte des Gesetzes ; . 9. ö . h . ; d ! . . . , ,, te nd nbeitlicher Wirtschaftsp icht erforderlich. kfahren die Hauptbeteiligten erst nachträgli welchen Verpflichtungen * . . ; ; ö , , stattet, wenig leistungsfähig und mit Schulden überlastet sind. . J J erläutert. Unwesentlich sie durch . ö Vertrag . . i chtung einfacht werden. In den Aue fühtungsvorschriften wird bestimmt 2 . Die bisherige Grenze von drei Vieriel des durch ritter⸗ 4 ö 66 JJ der Begr er Ser wing un K ö 3 eng dg, . zu . solchen w ö. J 2 zu ermittelnden Wertes . Krunpstücken sind, abgesehen von den Propinzen Westpreußen un ö 3 ,, 4 ö nehm Grundstückshändle w 5 , t . Falls der Verdacht einer Umgehung vorliegt, wird das J 8 27). Vie für Kleinbauern⸗ und ö 63. ,, . Zahlen vorhanden, die aus Er- einen Beauftragten oder eine andere vorgeschobene Person 1 en undstůcke bändler gegenüber, u erklã ren. Da aber die Reufrist, die Grundbuchamt, sofern ihm das Bestehen e , n . Arbeiterstellen in Betracht kommenden Abnehmer können meist den Donn nr r,, chaft mit einem anderen nimmt er die K aus k auf die Sicherhit des Verkehrs mit Grundstücken nicht . ; n , . . 33 . , 2 spiessweise vor, wenn er si Aufteilung eines bestimmten Gate alliu lang bemessen werden kann, nur elne Woche beträgt, ist zu be⸗ 1 ; ; f * . . e , . ; 31 dr, m, , ebe *r Fock ein Bild von dem Stande der beisplelsweise vor, wenn er sich zur Auf ! z. w ,, ir 5 . . a n. ; tragun Eigentums s einstwei szusetz. Das Be. Kaufpreises nicht bar zahlen; es fehlt ihnen auch die Möglichkeit, die Teilung eines Grundstücks oder die getrennte Veräußerung von als vollständig gelten, geben aber doch ein Bild von de . . rig ,. ö e, . ö ö 16 ,, weil der gung des Eigentumsüberganges einstweilen auszusetzen. Das Be⸗ 5 1 ch die alichter Frundstü die bishe sammen bewirtschaftet worden sind, zu oSmahigen. h, , , ; ö stehe kein das E 1sdann im Wege der Liquida Yrundstückskandler ost nicht aufzufinden sein wird. wi n irtschaftli . bria keit Die Sie sgesellschafte züsser he ft eine chebliche Grundstücken, die bisher zusammen bewirtschaftet . seberzelnesch re zukaßk, fur die Jahlen nicht zur Veifügung stehen. Brgigt bat und das Gut alsd 8 Räcktettt wem! Sandra erklart llüiglfdammit? ie tft gꝗemwäahrt werden immer belgnnt fein, weil die pirtschaftliche zusammengehörifkeit T* ö ö ö . * , . r . . 5 . 5 . o e rbsmäßi Hrur 2 . el s Kaufgeldes auf langere Fahre stunden und als Hypothek oder * ö z 8 es d Frwerber eines Es sind von gewerbsmäßigen Grun Zu S8 2 und 3. . ; ö. ; ? P ö. . 9 1 1 e sich das Rücktrittsrecht, insoweit, als es dem Erwer . ; - . . . ; . . u 85 285 e , . ; ] hhandensein einer Besitzung im S deg (Kenn ö ö Privatrente hinter der Rentenbankrente eintragen lassen; sie legen so Grundftücksteils eingeräumt ist. Denn wenn der Erwerber von im Regie rungsbezirke Cassel in einem Zeitraume bon Diese Paragraphen bist nimen die Ausnahmen von der Ge⸗ dem HYkücktrittsrechie Gebrauch gemacht sei, erst nach Ablauf der Frist Fanden, ö Betriebsmittel, die sie für das laufende Gier lun sgeschaft bee we , , , , . ibn nicht erfolgen k Daraus 3 674 he an, , der Vermächtnienehmer erworben Um Umgehungen zu hindern, sind die Vorschriften über das Zu § 16 Re ; . . 23 263 rung infofern beschränkt, als sie an ihn nicht erfolgen kann. Daraus 3 674 ha, . . 366 vermittle) die Besitz eng els Erbe oder Vermächtnienehn ) 41 r ern, . Zu § 16. Rentenbankkredit in geeigneten Fällen bis en dene, , Ta 3. 9 . . k . * , r DO. in einem Zeitraume . : ö ; r . 3 jed * * ß ; . . . gi (. 8 zu neun 5e ntel des Tax⸗ ergibt sich, daß insoweit auch die Veräußerung des Grundstücks be⸗ im Reg ierungsbezirke Frankfurt a ; hat, wäre es nicht gerechtfertigt, ihn anders zu behandeln als jeden Räcktrittsrecht zwingend und können durch Parteipereinbarung nicht Diese Vorschrift ist der des 5 507 BGB. nachgebildet, weicht werts auszudehnen, beseitigen. Daß der Staatskasse hieraus eine zu * 6 * X83 C. ö 28 9 5 * ö! . 2 . . ( c zPhrako all9 8 2 iege 9 n 5 59 = I 155 355 3 2 sy* 9 8 j 8 91 P 28 Artikels 119 Nr. 1 EGBGB. geschaffen wird. ö das . 12 155 ha, Hänbrlers getroffen werden soll Daß die Tätigkeit aller Organi⸗ liegenden Absicht, daß sich der Vertragsgegner des Rücktrittsberechtigten enisprechend dem Grundgedanken des Entwurfs sich auch auf Neben- Handhabung des Verfahrens sind Ausfälle an Renten selten und ohne trittsrecht dem Veräußerer zustehen soll, beschränkt das Gesetz gleich— Nr. 1 insofern, als ein Verzicht auf das Recht unzulässig ist und daher . von 10 459 ha, . ; ö. JJ Arbeiteransier lung, befassen, nicht unter die Genehmigunge pflicht handler ( Xiundstücksvermitt er) die der Genehmigung nach §z 1 be⸗ den Verkauf einer Besitzung die Bedingung geknüpft wird, daß sie Bürgschaft von Siedlungsgesellschaften oder von Kommunalverbänden der Eigentümer sein Grundstück nur mit der Beschränkung verdaußern im Regierungsbezirke Köslin in einem Zeitre . fallt, versteht sich nach den Aosichten des Gesetzes von selbst. Voraus dürfen. Nicht darunter fallen also z. B. die gemeinnützigen An⸗ niemals oder erst nich langer Zeit aufgeteilt werden darf. Ferner J , , . . 3. * , ** Fa 39 3 36 P ü,, . ir der aich für ein einzelnes Auf⸗ sie ne 3 3 Nr ͤ hmi pfl f i s ; ö. j n . 1 5. s 969 ; ö di Vorkaufsrecht stützt sich auf die Vorschrift des Artikels 119 39 354 ha- anerkannt ist. Dies kann allgemein oder auch für ein einzernes Auf ne nach 5 3 Nr. 1 von der Genehmigungspflicht befreit sind. barung von Nebenleistungen, die sich nicht in Geld schitzen lassen, und ersten dret Viertel des Tarwerts gewährten Kredits verlangen kann.

land- oder forstwirtschaftlichen 5 . s. 3 = 2 7 y chaftlich schädlicher Zerschlagungen. em e en. s Grund besitz: , Zerschlagung richtet, will er, diese nicht unterdrinken ber der Allgemeinheit, die bestrel jeir bie gefetzliche Grundlage schaffen, Mißständen zu begegnen und Aus⸗ bodenftändig zu krhal en. suwi . wüchse zu beseiligen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird für solche Zer⸗ Cigentümer, den der Händler zum V

Dazu kommt gewöhnlich, daß er mangels genügen. wind. ; . in, . ten Bedi gen gestun n . J z ; ö 53 „das zur fteilun in wirksamer Weise entgegentreten. harten Bedingungen. e Unfreiheit und Zwangs- fach schon jetzt der Händler das zur Aufteilung r Händler steigern ö daraufhin zu hesichtigen oder durch Beauftrogte besichtigen zu laffen, leilung und. Vesiedlung der im Pripatbesitze befindlichen Moore n . , Aufteilung eignet, ist besonders begehrt. ; . ichen Besitz ist jeder ge sind, das Rücktritts s 3 Vorschrif i ö 6 . Jiel zu erreichen, schlägt er vor: lufteilung eig ner land, oder forstwietschafilichen Beßßung Ut jeder ge, sind, das Nücktrittgrecht vorgesehen;, Es ist, den Porschriften, im Sarchführbar ist Pie Fr'st zue Ausübung des Rechtes ist bei größeren Wie im S 13a, des Gesetzes vom 10. August 1804 (Gesetzsamml. ö J K, , . Wirtschaftsbetricb und daher mit Gebäuden und nachgebildet. j . , Inu ĩ es Gesetzes ff ie Befö ö i stühte Ansiedlungstätigkeit; die Schwierigkeit, geeignetes Siedlungs ein selbständiger Wirtschaftsb rieb un . . z hier die örtlichen Ermittrungen schwieriger und weitläufiger sind und 3 U des Gesetzes, betreffend die Beförderung der Errichtung von SS 12 bis 20, ö RBestimmungen größere Güter wie bäuerliche Stand gesetzt werden, übereilte Vertragsabschlüsse, bei denen viellei . 2 ; . 94 l soll ausgesp daß irbeiterstell leichtern (6 21) ftlnche Fortk Käufer w, ,,, ung , . viellicht fahren nach s 17 bon? dem gerade bei den wichtigeren Käufen öfter Damit soll ausgesprochen werden, daß auch Arbeiterstellen von ge— erleichtern (8 21 ö J cl , m Törforag für das wirtschaftlnche Fortkommen der Kause yz f z ; ; 39 f ) . ; Rentengütern Kredit— kultur und Fürsorge fur das wirtschaftlnche. Fo. dbuchblättern eingetragen ist, ist Gegenüber dem bayerischen Gesetze vom 13. August 1910 geht l . ; 11 , , , en, . . III. Erleichterung der Rentengutsbildung 3 6. 28838 . . . te . ; ; ö 2 ab? ; ; ö . el 4777 Die Vorschrift Abs. 2 5 Mittei Be e . ng der Rentengutsbildung. Kleinbetriebe auf neun Zehntel des Tarwerts (8 22) und durch die Hauptsrage besteht. mit Ge⸗ keit. Dementsprechend gelten nach 5 1 Abs. 3 auch mehrere, bisher oder der Parzellenerwerber den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hat, Die Borschrift im Abs 2. daß dis Mitteilung der Beteiligten, an 66 [ = P 2 * 21 * ö 2 233 3 Wänden überfaftetes Restgrundstück übrig. We . ; . 8 n. 1 . * n , , vir s Zweckmäßigkeitsgründ ebe Im S sse ein⸗ Bei der Gründung von Rentengüt hat si as Bedürfni außerbem Er⸗ bäuden überlastetes Restgrundstuck l Waldboden Zruntst cke bisher zusammen bewirtschastet worden sin d, ist Tatfrage. ö fahrung smäßig lassen die Grundstückshändler haufig sich oder einem wi d, ist aus Zweckmäßigkeitsgründen gegeben. Im Interesse der ein— g bo ntengütern hat sich das 2 edu J 97 28) ; . . . mit in einem engen 2 ö kae, , , ,, . ,,, men bewirtschafte t. Auch ist ein Abschlusse d stariellen V 8 —̃ hen = f g 3 Eigentü s Famili ö ,, , , n Größe und Bodenarten unzweckmäßig zusammengesetzt, schlecht ausge! tümers die Grundstücke zusammen bewirtschaftet ha ch is chlusse des notariellen Vertrags geben, und in solchen Fällen er buchamt zur Auflafsung kommen wird, soll der Geschäfte verkehr ver— des Eigentümers und seiner Familie ausreicht, mit Rentenbank— 8 e . . ad die Bedeutung der Zerschlagung von blagung e. . sick z si 61 Ueber den Umfang und die Bedeutung de Jer gung ist, ob der Güterhändler die Zerschlagung selbst vornimmt oder durch Der Rücktritt wäre an sich der anderen Vertrag' partei, also dem 22 bindung mit Artikel 3 daselbst ist es der nöttlungen der Landräte herrühren. Diese Zahlen können zwar nicht läßt. In Gemeins ist, auch von der Befugnis nach Abf. 3 Gebrauch machen, die Ein. Nei Vtertel des ermittelten Stellenwerts überschreitenden Teil, des 1 J * 1 7 . 1 8 * h l ebe n , . 5 ; ü ͤ ,,,, ier zu h . ; ö ; r 8 zend , . 33 11 Kw gewerbsmäßigen Grundstückszertrümmerungen, das auch für die Landes⸗ mit seigen Abnehmern 31 einer eigens h en r fol ( stehen des Vorkaufsrechts wird dem Grundbuchamte deshalb nicht das not endige Ergänzungedarlehn Dn anderer Seite zu beschaffen. ne, ; rn f f eichen Vorbehalt gründet ; , Tei l stü s untersagen oder zu beschränken. Auf den gleichen Vorbehalt g e i (rs , n, borden: Teilung bꝛingt. 886 ** r en Ks pb yrerer e i ö i t 0 dstückshändlern zerschlagen word ig Ob die Mitteilung des Landrats an den Grundstücksbändler, daß von mehrerer, Grundstücke desselben Eigentümers und damit das Por— ückstei cher g 2 . ö . bar e 1 hen J . . ; weiteres erkennbar zu sein b . 84 seinem Rücktrittsrechte Gebrauch macht, wird die getrennte Veräuße⸗ 36 Jahren 178 Besitzungen mit einer Teilungsfläche von nehmigungẽeypflicht. Wenn der Grundstücksbändler (Grundstücks⸗ ergeht, ist rechtlich belanglos. u sein braucht fest. Diese Schwierigkeiten soll der Vorschlag, fur Kleinbetriebe den . ö J . 8 66 8 Eo 26 6 2 c 7 9 9 . Tei j 36 s, ) / s . * f ö no d 6 28 ö.. 66 9 2 F s 95 9 2 ; f j j 5 s insof 1 7 5 ; s schränkt und damit die Voraussetzung für den Vorbehalt des von 5 Jahren 271 Besitzungen mit Teilungs fläche von Dritten, eil nur der in Gewinnabsicht erworbene Grundbesitz des . abgeändert werden. Es enispricht der dem Räcktrittsrechte zugrunde aber in mehrfacher Beziehung von ihr ab. Zunächst insofern, als ie große Ge fahr erwachse, ist nicht zu besorgen. Denn bei der heutigen 2 oll, : itz ; im Regiezungsbezirhe Liegnitz in einem ,, fattoncn, die sich mit der nützlichen Zerteilung pon Grund ichen nicht rechts wirk am den Rücktritt im Vertrage vorbehalten kann. leistungen bezieht, die mit den Zielen der staatlich geförderten inneren Belang. Burch Verwaltungsanordnung wird vorgeschriehen werden falls die Veräußerung des Grundstücks im Sinne des Artikels 119 5 Jabren 367 Besitzungen mit einer einer Teilungsflä insbesondere mit der Förderung der inneren Kolonisation ei schließlich . Unter die Vorschriften der 85 10, 11 fallen nur die Grundstücks. Kolonisation nicht vereinbar sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn an daß die erhöhte Beleihung regelmäßig nur bei selbftschuldnerischer 8 ! ; . ö . 36 34 ; juer Teilunasfläch 0 . . . k iniste siedl 3agesells ? i fte ätigkei dei ĩ J tf dei 3683 ß di z assi j S darf, daß er zum Rücktritte berechtigt ist. Auch das gesetzliche [5 Jahren 328 Besitzungen mit einer Teilunge fläche von setzung ist, daß Tie Gemesnnütziateit der Organisgtlonen vom Minister (ULedlungsgesellichaften bei ihrer Ankaufs- und Aufteilungstätigkeit, weil bestimmt der Entwurf abweichend von dem BGB, daß die Verein« zuverlässigkeit des Schuldners die sofortige Rückzahlung des über die X

Rr 1 EGBGB. Denn die Begründung des Vorkaufsrechts schafft In den Provinzen Westpreußen und Posen, wo n, larlungsunternehmen geschehen. wenn z. B. ein ländlicher Darlehns, I d , insofern eine Veräußerungsbeschraänkung, als durch den Eintritt des Zablen zur Verfügung stehen, sind in der Zeit vom 1. Januar 189 kassenverein gelegentlich einmal für seine Mitglieder ein Grundstüc Zweiter Abschnitt. Nebenleistungen ausbedungen werden, dem Vorkaufeberechtigten gegen, mehrung der Mittel zur Gewährung von Zwisch en kredit ber der Vorkaufsberechtigten in den Kaufvertrag dem Grundstückseigentümer bis 31. Dezember 1912 gezählt worden: zerschlägt. Genehmigungsbedürftig sind ferner nicht die bei den Ge⸗ . Förderung von Teilungen. über unwirksam sind. Hierunter kann z. B. eine Vereinbarung fallen, Errichtung von Rentengütern (S5 24 bis 33). Schon jetzt hat sich, J ö ö te Grundstücksteilungen mit einer Teilungs— schäften der Auscingndersetzungẽhe hörden ,,, . ö. . Ddr tal far echt . welche ö. . . 39 u nn n ö. . . infolge der Kätigkeit der älteren Ansicdlungegesellschaflen, wird. 0M Private EG icksteilung ] 8a san legungen, Rentengutsgründungen und dergl.) vorkommende . . . ; . . ö. ; abhangig gema wird. Im übrigen sollen diese orschriften as Bedürfnis nach Zwis henkredit so gesteige die Festimmungs⸗

, , J n le, innigen lach wenn Be ungen innerhalh. eineß be den für die innere oloni ation vornehmlich in Betracht vornehmlich dazu dienen, etwaigen aus nationalpolitischen Be⸗ , , . schrů Tei in Hosgh: Te j er Tei „fläche bördlich festgestellten Bebauungsplans (GHesetz vom, 2. Juli. 1875, 6ommenden Landesteilen wird die Beschaffung von Land zur Ansiedlung weggründen unternommenen Umgehungsversuchen entgegenzu⸗ Gesetzsamml. S. 300; Gesetz vom 20. Juli 1910. Heeg lamm. G. s , is 44 private Teilungen mit einer Te n len: Gesetzlamml' S. 56) zerschlagen werden, wenn also städtische oder Von Bauern und Arbeitern weniger durch mangelndes Angehot über- treten, Unübernehmhar wäre hiernach die vertragsmäßige Gesetz vom 28. Mai 153, Gesetzanmnl. S. 293) nicht entfernt aus⸗=

JI. Behördliche Genehmigung. J 466 , in Frage kommen, liegt im Rahmen dieses whauvpt als vielmehr dadurch erschwert, daß das angebotene Land zur Verpflichtung zur Bestellung eines Vorkaufgrechts z. B. für eine reichen. Aushilfsweise baben daher andere ond ins besondere Mittel Das Bedürfnis, der unwirtschaftlichen Zerschlagung land⸗ oder Durch diese Grundstückzteillungen sind 90 595 Besitzstütke entstanden,

siadiahnliche Verhältalsse kommen, li Haupt, h . u . ella h ü s Stifte, en lch , Gesetz es kein Bedürfnis für die behördliche Ueberwachung vor. ö , vielfach ungeeignet ist, namentlich, aber dadurch, det für Pa tzellierungsbank sowir jede Nebenabrede, die darauf abäelt, die der Seehandlung (Preußischen Staate bank), im Gesamtbetrage von forstwirtschaftlicher Grundstücke und ihren schädlichen Folgen für darunter 63 069 unter 5H ha große, und zwar 41 157 in ciner C . ö. Zu S4 J . 6 Land meist zu hohe Kauspreise gefordert werden. Wenn« Weiterveräutzerung der Besitzung oder eines Teiles an einen Deutschen rund 25 Millionen Mark in Anspruch genommen werden müssen. Für was Göemeinrotl znttegenzh treten, echt ct, iche angst, dan Heenksr, sis panne . , Den wirtschaftlichen Schäden, die die Zerschlagungen für die ö . die hohen Grundstückspreise großenteils auf die gesteigerten Er- zu verbieten oder zu erschweren. Derartige Nebenleistungen ist der die Dauer ist auf diese überdies höher verzinslichen Mittel nicht zr kütt n dreh enn ende it et Len öder Jagen khr ens den, Ai kö; gernreg nen n e Güde üg 21 903 Teil Allgemeinbeit ve ursachen können, soll porgebeugt werden. Dies will mäge des landwirtschaftlichen Grundbesitzes zurückzuführen sind, werden as. Borkaufsrecht Ausübende zu bewirken außerstande, Denn 5 18 rechnen. Mit Hilse des durch 52 Nr. 3 des Gesetzes vom 28. Mai 1913 1 ‚. 8 51 N VC ! 1 3 ö ; ö . 2 * 5 n,, . zorpe ALU EInht L 6 9 . 5 e ß ; Je 2 . 3 2 5 * 148 * err ine so . 7 j 533 s. 2 D. . 8 6B6 O8. l bolt ein Eingréifen der Gesetzgebung gefordert worden. Das Preu- stücken von 2 his 5 us ga06 als neue Stellen eingerichtet worden. der Eatwurf dadurch erreichen, daß er die Versagung der Genehmigung 6 auch erheblich durch die zunehmende Nachlrage beeinflußt. Ahs. J. des Entwurfs umfaßt nicht nur die obsektive, sondern auch die bereitaestellten Fonds sind inzwischen mehrere neue Ansiedlungs ßische Landesskonomiekollegium und der Deutsche Landwirtschaftsrat Von den Grundstücksteilungen sind 724 8 per schte n wenn die Zerschlagung einer den gemeinwirischaftlichen 1 Recht des Staates, beim Verkaufe land⸗ oder forstwirtschaftlicher subjektive Unmöglichkeit; das Unvermögen des das Vorkaufsrecht Aus gesellschaften unter. Beteiligung des Staates entstanden oder zaben bei ihren Verhandlungen im Jahre 1566 er Frage de Wes ö 3 b umd, . d,, , nnn und ich den Besitzungen in die Stelle des Erwerbers einzutreten, und in Ver⸗ übenden kann nicht nur durch tatsächliche Vorgänge, sondern auch durch in der Gründ here ff 2 , haben bei ihren Verhandlungen im Jahre 1906 zu der Frage der in Westpreußen 22 m ö Interessen entsprechenden Grundbesitzverteilung und, namentlich 1 . . 2 ; ö Il , n . gan e auch du , n , , nnn, ee. ,,,, ö . P Jalen ! der stäätlich geförderten inneren Fstoionfsation widerspricht, n . 56, des . 9 H rechtliche , begründet fein. Die Ansiedlungs kommission Landgesellschast in Breslau thre Tätigkeit. begznnen. Für die unter ie Cin n 'hördlichen Genehmigun es 5 aßi zgefübrt. J e n ö 2 i . z . s . . 3 . tzung behe ö cken. s j a8 J 3. , . , ; f ö i . dabei unter anderem die Einführung einer behördlichen Genehmigung nachgewiesenermaßen gewerbsmäßig. ausgeführt. In welchem a Mit dem Ausdrucke „gemeinwirtschaftliche Interessen, der sich k. nut I . r h ed Tung . ,, J , 6 . . die hropin; Sachsen ist lie tan dg ll heft , Bach enlahd . für Gutszerteilungen unter WBęrücksichtigung der sie begleitenden bei“ den übrigen Teilungen, noch Grunkstückshändler rd ng untlich in dem Geseßz äber Ften kengütet Bom s. Zuni 3m ele amm and, oder sorfsmwirtschaftlichen (Hewerhes, söndern Jur in der Ab icht sta nde. T, diese, Ain gabe wide ser e n ben ö u ö d Umstände sowie die polizeiliche Beaufsichtigung der Geschäftsgebarung Genossenschasten und Banken mitgewirkt haben, hat sich nicht 3 S. 209) 85 3, 4 und in dem Gesetze, betreffend das ö ö. aufen . e lber warn oder ng uh ngglichst , , . . Fall lub ,. n ,, n an ee, , . , ,, , , für die Provinz Hannoher schweben Ver— Hi le ss ĩ . s. ] inz Der ? os⸗ 85 ye 19491 oy 8. FEuni 1896 etzamm!. . k . 0 h 2 8⸗ en. le Xa 9 eser neue ʒ 3 . 665 5 der Geenen, nn,. s Teil se H ö. , n Nenten. und Ansiedlunge gütenn vom , , , . 6. weilerzuverdußern. Das Vorkaufsrecht wird. also zumal in Ver⸗ berechtigten z. B. vorliegen, wenn der Kaufvertrag dem Gauer die lr ner gi h . , J. n n, n, e g, m, m nn, ,, ,. den ,, 66 die Teilungen (S. 124) 2, 5, 8 findet, sollen Perhältnisiz bei ,. . ⸗bls bindung mit der Erschwerung der Grundstückszerschlagung nach dem Verpflichtung auferlegt persönlich auf der Besitzung zu wohnen oder o größ ö j . , K älteres Zeit, gesetzliche Vorschrĩften über die Jerschlagung von Grund- wielfach nicht im eigenen Namen aus, sondern sind dabei nur in der cin Zurücktreten von ECinzelinteressen zugunsten des Kesamtwohl erften Ubfchnitt? des Hesetzentwurfg, bajn ba J . K, er so größer sein, wenn es sich, wie in Hannorer, in der Hauptsache nicht , . . , e , Zachfen sind durch das Gesetz vom f . 2 Gig entk der Grundstücke, die nach Funmichtstftzun n izff'ntlicher Aufgaben oder zweck Förderung der ersten Abschnitte des Gesetzentwurfs, dazu beitragen, diese zahlreiche sie selbst zu bewirtschaften. J . stücken. Im Königre ich Sachssen sind durch das Gesetz vom Weise beteiligt, daß sie die zigentumer er nnr Gel behuss Unterstützung öffentlicher Aufgaben oder i , . 1g hr Klasffe Lon taäufern vom Gütermarkte zu verdrängen und damit der . . r Beh Ku indes, sondern n. ie Urbarmachung 30. November 1843 „die Teilbarkeit des Grundeigentums betreffend außen hin selbst als Unternehmer auftreten, beraten und mit 4 d allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung verlangen. Hiernach ent yr ; unge unden Prelsfteigerung und Lockerung des n, , nt ge an., i n m 5 f. ⸗‚ ö B. 6 Möoor⸗ und Oed indereien mit nachfolgender Besiedlung handeli. Abverääß ungen boi geschlossenen Grundstücken beschränkt, Im un Kredit unterstützen und brsonders auch Kauflustige durch Tarlehen Eibe Ghrundbesitznerteilung einer Gegend den gemeimwirtschafilichen 3 Ssteigerung Locke rung des sitze geg . ufsberechtigten kann nur zugemutet werden, bim Die nach alledem jetzt, erforderlich werdende Summe für Zwischen⸗ , ch dem. Gesetz: setzen, ü erb 3 ss sie insbesond den wirtschafllichen Verbältnissen zuwirken. Eintritt in den Kauf diejenigen Vertragspflichten zu übernehmen, die kredit ist auf 55 Millionen Mark zu veranschlagen, ein Betrag, der Herzogtume Sachse n . tenburg 3 en nach e, esetz in den Stand setzen, Landstücke zu erwerben. ö 4. 3 aöeem sie , . ö He ec hen. gemessen st Das Vorkaufsrecht wird aber die innere Kolonisation auch da- ernstlich von den Vertragschließenden gewollt sind. Es kommt also nur im Wege der Anleihe beschafft werben . J vom 9. April 1859 Zerschlagungen von ütern und sonstigen ge⸗ Bei der Einführung der Verpflichtung, die Genehmigung des und der Zusammensetzung der Bevölterung der Gege geęmessen ll. durch ford . , ff een Dancer , ? ; zen igschlie gewo Es 1.0 . Wer er ih bescha , , sleeh. dom 9. ; 29 3 , . 96 9 d Ich . 1 ) . Zug * , , , , , , du ö e t 8 arauf an, diesen Parteiwillen zuverlässig zu ermitteln. Diesem Wie bish öl . 9e ff sd, 6 ; iÿcks ko 90 die ehr als 5 Acker (— 3,20 ha r . 6, . zerschle Me we , m. da ann diese Voraussetzungen zutreffen lassen . sördern, daß dem aate oder n on mit ihrer Burchführung f an, d vi ver . ö Wie bisher fe an tl nsiln ahengtesfcht des Ministers sür 1 ,, 453 Wen h e der ö , w . , m ü , aufstellen. ie Frage . i lich der ,, von , er; e soll die der Vorschrift des 8 39 des Gesetzes, betreffend die Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Finanzministers, die groß nd, d Ab unung . . i 366. ö e. einzuholen hat neben dem Bestreben, n 34 8 ) ; y,, ö . ö S , fs eis Fe 3 ileichtert wird. aren sie isher auf ihnen gemachte Angebote an— Erbse aftssteuer in der Fassun vom 24. Mai 1391 (Gesetzsamml. . chen Mnaf ; r , , . 15m kr, 3 migung der Landesregierung. Im Königreich 1tt mob 26 n mehr als unbedingt geboten zu beeinträchtigen, vor allem die wird vielmehr nach den Verhältnissen . 6 ., gewiesen und . hnen 63 ,, . chr renn gengnese , . been af n ,, . . 16 M . iles en, di weten inen t enn Hel, * e ind , zun ähficht gelzer den eite tene, eden . l. ö 8. 6 e e, . e ae i ne , . . landgüter, von deren Verkäuflichkeit sie häufig erft nach abgeschlossenem Verlangen des Vorkaufsberechtigten die vom Minsster hiermit be. wvorschriften wird besslternn k ö tike 72 his 1 des Württembergischen Aussuh , , ubeu en. Deshalb sucht der Entwurf zu hindern, daß ohne Ge⸗ ebiete immerhin festzustellen sein. che d , n Kaufe 33 ; ö gel cho, ö ligten d t ; ber ö. l . zen. . Lichen en . . fi, r n, auf oder Tausch erworbene, gen. zun , ; 9. , , ien zu geben habe ziele dee Kaufe, wenn es zu spät war, erfuhren, so werden sie künftig von aufttagte Behörde heabsichtigt ist ein allgemeiner Auftrag an di instigen etzun . e ö 9 . Bürgerlichen Gesetzbuch ersetzt ist, durch Kauf oder Tausch erworbene, 8. h 9 eine rechtliche Bindung der Beteiligten, sei es durch schuld⸗ bestimmungen leitende Richtlinien zu, geben haben. Die Jlele, d e allen sie in Bet cht z . Verkauf 3p 16 K . is Landräte . Verlauf sich 9 33 ! r s J 9. . s . . ordut seßungen der Kredit gewahrt werden darf. bwohl . . dstick . on 3 hren nur nehmigung e 66 6 . 55 ö dolonifa die der Staat durch eigene ö. U suür sie in Betra ommenden Verkäufen zuverlassige Kenntni andrate om Verkäufer und vom Käufer fordern, daß sie die die Einrichtung des Zwischenkredits schon seit dem Jahre 1900 besteht mindestens 3 ha große Grundstücke vor Ablauf von 3 Jahren n Vert ber die Veräußerung oder, wenn ein solcher ssaatlich geförderten inneren Kolonisation, dis Sie 1 9 erhalten n ,,, , ? ) 1. e . käufer und ug Fe zi unte der g schenred! hne oo been, im is inzm Vierte prieder, beräuffert h mn , st. Di i ss der Teilstück O „die Generalkommissio d die Ansiedlungskommission, oder falten; es wird ihnen die Möglichkeit gegeben sein, alle zum Ver. Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertragsabmachungen vor ihr oder sind irgendwelche Verluste ausgeliehener Gelder niemals vorgekommen im ganzen oder höchstens bis zu einem Viertel wieder veraußer Vert icht chlossen ist durch die Auflassung der Teil stücke, Organe, die Generalkommission und die Ansiedlungetor non, ode kaufe to . Gi ö , , ., Sie. ö : . , 1 ; ole denz wel he e e ieh n s ö 3. zel sber Tie Güterzertrümmerung Vertrag nicht ge oss 66. . , , . , , , m ll ern ennsttzla Ansieb lungsgesellschaften (kaufe kommenden Güter auf ihre Geeignetheit zur Besiedlung und vor einer ersuchten Behörde mündlich oder schriftlich an Eidesstatt Die Vorschriften der 88 23, 27, 28 wollen gewisse Erlkeichte— werden Das baverische Gesetz über die Güterzertrümmerung he stande k e. Mit dem rechtsverbindlichen, also in der unter seiner Beteiligung durch gemeinnützige Ansiedluugsge ft z et ö. or ,. dic G lis if e eh, e J vom 13. Wugust 1910 räumt an mindestens 5 ha großen Grund— überhaupt zustgnde Lamme. e Ve der der Auflassung bgGbmmunglverbande betreibt ober unterstützt, sind feststehend und auf ihre Verkaufsbedingungen hin zu prüfen und gegebenenfalls zu persichein. Um die gesamten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse rungen des Verfahrens bei Rentengutsgründungen schaffen, die . Gul h . verkauft werden, Gemeinden, Dar⸗ Flegel notarieden oder erchtl che, entre men ee, stwirtschast . . n 1. . sind auf die Vermehrung von Bauern, und Awerben. Der ständige Uieberblich über das jeweilige Grundstücks. des Kaufgeschäsls möglichst erschöpfend tlarzustellen, kann die, Abnahme sich auf Grundsteuerverteilung, Zwischenkredit und Stempel und Ge— lien, . , Personen ein gesetzliches mögen 313n 6 ,, ,. , . . r ,. ,,, 2e sunder leist!ingsfühiger' Kleinbesiz soll neu . i, in n . mit der , , der Autwahl wird der der ö. Versicherung auch auf andere mit dem eigentlichen bührenfreihest beziehen. Sie sollen' insbesondere der Ansiedlungs— ,,, ,,,, Hrunbstug lichen Hesitzung veräußert werden, it die 35 ig Arheiterstehen w . 4. PYPlanmäßlgkeit der Siedlungsarbeit zugute kommen Veräußerungsgeschäft etwa im Zusammenhange stehende Rechts- tätigkeit von Ko il verbände d Verein j Vor . J ö m gage, ,, desetze sie is : rliegen? ? schaffen, nicht leiffungs fahlger durch Vergrößerung in Leistungefähigen 1 r e. a, , e, ,,,, , r ; en 2 —staätigkeit von Kommunalverbänden und Vereinigungen, die den Vor Borkaufsrecht ein, Es gibt, ferner dem, der ein solchet des Gesetzes vollendet, sie ist der, der Genehmigung unterliegende geschaffen, nicht leistungsfaͤhiger durch , J z Nach dem Entwurfe sollen der im öffentlichen Interesse mit dem geschäffe ausgedehnt werden. Die falsche Abgabe der Versicherung aussetzungen des 3 23 entsprechen, zugute . Bisher konnte

C Del

*. ö ffli ĩ is Gry go s . 9 7 . 8 66.

3 üterhändler beräußert, und dem, der ein Trennstück von . N 34 ing“ begrifflich verschieden ist umgewandelt werden. Diese Ziele können unter Umständen schon da 7 ! ö er 60 . I. n mn . . ö . e, n,, . . ,, , . . h 16 ö J , . ö geläbrdet werden, daß die hen, den Parzellen erwerbern, Im - . . ö n ,. . . . . * 7 ie ne iehh strgfr cht liche Tolgen ö. 6. 68 156 fig, Tieichs⸗ von den hier in Rede stehenden Vergünstigungen nur dann Gebrauch d ,,, , len Kauspteis bezaßich und, nicht etng unigr Fsünsligeren He. srafgseKzbuch, Hamit fich Werktuer v'frgfähs det, Blickt ur gemcckt me den nch ät ir. Ren gnßutsshründᷣungen ie, Rermäilznß J , n, b, de , Ser g e , ,,. Iltriitel 119 er Stellen die Herauswirtschaftung entshrechender Renten angungen in den abgeschlossenen Kauf eintreten, als sie für den Käufer Abgabe der Versicherung innerhalb der mit Rücksicht auf die Fristen der Generalkonmission (z 12 des Gesetzes vom 7. Juli 1891) in An— FJürstentümenn Wald k unter n e i, 1965 * B. BGB Ss§5 1025, 1026, 1108, 1109 EGS eie. ec stu ch lastung, der 83 'n st' eas ff ern ff. Stelen also nicht gewähr⸗ vVorgesehen sind. Der Entwurf will aber auch das etwaige Bestreben des S 15. Abs. N kurz bemessenen Zeit von drei Tagen nicht ent⸗ pruch genommen wurde. Diese Beschränkung soll künftig wegfallen 3 3 2 6 n , , , ere , nd das Nr. 2) die Zerlegung eines se,, n, einheitlichen Grundstü ö ie Leistungsfahigte r . ö , durch besondere Vertragsbestimmungen die ziehen, müssen Rechtsnachteile angedroht werden. Dies ist in Abs. ? Insbesondere sollen die Vorteile des ,,, . , 8 um 10. April 1999 schreiben für die Zer⸗ in mehrere grundbuchrechtliche ee, ö. f dernisses will der Entwurf ̊. . Zu §5§. 5 und 6. 4 ve b g g der ö, j ,, , a , ,. , geschehen. . und Stempelfreiheit ebenso gewahrt werden können wie im Verfahren ö 9 landwirtschaftlich genutzter Grundstücke die Erhebung einer Die Beachtung des Genehmigungter rh * G hmigun⸗ Die Vorschriften dienen zur Vereinfachung des Verfahrens. Der Vyönrn estre ,, ver chiedenar 1 sein. ahi ge e, w. . . 3u 8.15. . 4 vor der Generalkommission. Dies hat namentlich für einige östliche a e r n 1 Abgäbe vor, die von der Verwaltungs nicht dadurch erzwingen daß er an den Mangel der a , . ö zf'rlseilnnmndral Kessellt und durch diefen dem Regierungs- 6 lauschung erdichteter Kaufpreise oder nicht ernstlich gewollter Da die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts den Zwecken Landesteile Bedeutung, wo die Aufhebung der Generalkommission in , ,. . 8 5 . Mun dtilct und nach die Rechtsunwirksamkeit des Veräußerungsvertrags oder der Auflassung Antrag ö ,, weil der Landrat alle für die Entschei⸗ . chen gbreden und die Verschleierung des Kaufgeschäfts dadurch, daß der inneren Kolontsation zu dienen bestimmt ist, erwirbt der Vorkaufs⸗ Aussicht steht. Im Hinblicke hierauf und zur Geschäftserleichte rung . . 9 . de n s,, reef, d, . ern ng sa ö. e e , i ba den def ns unter agen ju beschaffen hat, und ohne sie der es in die Form des Tausches oder in eine andere Rechtsform gekleidet! berechtigte eine Besitzung, um sie an Ansiedler weiter zu veräußern. wird hier bei den Rentengutsgründungen die Vermittlung der General— dem mutmaßlichen Sewinn. aus , . vorsätzlich oder fahrlässig eine Zer agung ohne Genehmigu ung forderlichen Unte 1 esc

estzusetze Außerdem sind in mehreren Staaten, der vorse f s

von 10 000 M festzusetzen ist. Auß