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den Betriebssekretären, die im Alter von 40 bis 50 Jahren stehen, die Möglichkeit gegeben werden, durch eine erleichterte . in die Stellung der Cisenbahnsekretäre hinaufzurücken. Auch die Mate⸗ rialienverwalter wünschen, daß ihnen durch e einer Ergänzungs⸗ prüfung die Möglichkeit gegeben wird, in höhere Stellen zu kommen. In den letzten Monaten ist ein sehr unerquicklicher Streit zwischen der Presse der Eisenbahnassistenten und der der Eisenbahnunter⸗ assistenten ausgebrochen. Dieser Streit hat sehr unschöne Formen angenommen, was im Interesse der Beamten sehr zu bedauern ist. Die Ausgleichszulagen, die den Werkführern der Eisenbahnen gewährt worden sind, reichen bei weitem nicht aus. Sie beziehen jetzt 300 M jährlich weniger an Einnahmen, als sie haben würden, wenn sie Arbeiter geblieben wären. Eine Erweiterung haben die Weichen— stellen und Schaffnerstellen erfahren. Die Neuregelung der Dienst⸗ und Ruhezeiten ist ein großer Schritt nach vorwärts. Die Verfügung des Ministers bezüglich der Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter ist ebenfalls zu begrüßen. Ich möchte aber den Minister bitten, sich in dieser Beziehung auf den Standpunkt der Reichspost zu stellen und die Militärdienstzeit für das gesamte Perso⸗ nal voll zur Anrechnung zu bringen, und zwar von dem Tage an, an dem die betreffenden Beamten in die Pensionskasse B eintreten. Die Eisenbahnverwaltung kann nicht mit Unrecht auf die neue Lohnordnung stolz sein; diese zeichnet sich durch große Klarheit und Uebersichtlich— keit aus. Die Arbeiter haben aber noch verschiedene Wünsche, z. B. die Festsetzung eines Grundlohnes für die ganze Monarchie, Anrech⸗ nung der Militärdienstzeit auf die Berechnung des Lohnes usw. Es ist zu begrüßen, daß durch diese Lohnordnung auch die Lohnverhältnisse der Gepäckträger geregelt sind. Auch die großen Arbeiterverbände stehen dieser Lohnordnung sympathisch gegenüber. Damit ist jedoch die Fürsorge für die Arbeiter noch nicht erschöpft, sondern man muß auch, und zwar im Wege der Gesetzgebung, die staatsbürgerlichen Rechte der Arbeiter sicherstellen. Die Handarbeiter in den Eisenbahn— werkstätten klagen über zu lange Arbeitszeit; sie haben bis zehn Stunden zu arbeiten; auch sind die Arbeiter in den Werkstätten teil⸗ weise mit der monatlichen Lohnzahlung unzufrieden. Die Erlasse des Ministers über die Urlaubsfestsetzung werden von den unteren Instanzen leider nicht immer beobachtet. Es müßten auch den Arbei— tern Unterkunftsräume gegen die Schädigung der Witterung zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu bedauern, wenn Arbeiter, die sehr lange im Eisenbahnbetriebe beschäftigt gewesen sind, infolge eines Unfalls einfach entlassen werden. Es laufen ja nicht mehr so viel Beschwerden über schlechte Behandlung der Arbeiteérausschüsse ein. Aber man läßt sie immer noch zu lange auf. Antwort warten, ebenso legt man der Schaffung von neuen Ausschüssen große Schwierigkeiten in den Weg. Wir freuen uns, daß die preußische Eisenbahnverwaltung in ihren Leistungen auf sozialem Gebiet nicht hinter anderen Ver— waltungen zurücksteht. Die guten Eigenschaften und die Arbeits— freudigkeit der Beamten und Arbeiter müssen erhalten bleiben. In diesem Bestreben werden wir den Minister stets unterstützen.
Hierauf wird gegen 5 Uhr die Fortsetzung der Beratung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab— änderung des Gesetzes über die Fürsorgeerzieh ung Minderjähriger vom 2. Juli 1960,
ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zuge— gangen. Er lautet, wie folgt:
Einziger Artikel.
e r n des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900 (Gesetzsamml. Nr. 29 S. 264 erhält folgende Fassung:
Ein Minderjähriger, welcher das 18. Lebentzahr noch nicht voll— endet hat, kann der Fürsorgeerziehung überwiesen werden:
1) wenn die Voraussetzungen des 5 1666 oder des § 1838 des Bürgerlichen Gesetzhuchs vorliegen und die anderweitige Unterhringung zur Verhütung der Verwahrlosung erforder— lich ist, aber nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgen kann.
In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Beg ründung wird ausgeführt: Der F 1 Ziffer 1 des Fürsorgeerziehungsgesetzez hat zurzeit folgenden Wortlaut:
Ein Minderjähriger, welcher das 18. Lebensjahr noch nicht voll— endet hat, kann der Fürsorgeerziehung überwiesen werden:
1) wenn die Voraussetzungen des § 1666 oder des §5 1838 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen und die Fürsorge— erziehung erforderlich ist, um die Verwahrlosung des Minder— jährigen zu verhüten.
Die Rechtsprechung des Königlichen Kammergerichts geht davon aus, daß nach dleser Gesetzesvorschrift die Fürsorgeerziehung als eine besonders geartete planmäßige und dauernde Erziehung anzusehen und daß zu ihrer Anwendbarkeit nach ihrem klaren Wortlaut außer dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1666 oder des S§ 1838 des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch die weitere Feststellung gehsre, daß gerade die im Geseßz geregelte besondere Fürsorgeerziehung notwendig sei, um die Verwahrlosung des Minderjährtgen zu verhülen. Da der in Ziffer 1 angezogene 51666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Vormund— schaftsgericht schon die Anordnung besonderer Maßnahmen gestatte, so ergebe sich mit voller Bestimmtheit, daß die Fürsorgeerziehung dann nicht angeordnet werden dürfe, wenn die Maßnahmen aus 51666 zur Verhütung der Verwahrlosung ausreichend feien. Nach Tage der Gesetzgebung in Preußen sei es auch möglich, einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts, der die Trennung eines noch unverdorbenen Kindes von der gefährdenden Umgehung seiner Eltern ausspreche und seine anderweite Ünterbringung anordne, mit Hilfe des Armenve bandes zur Durchführung zu bringen, nämlich in den Fällen, in denen keine rein erziehlichen Aufwendungen notwendig seien, sondern die von der Armenperwaltung darzubletende Hilfe unter Hinzunahme der er— ziehlichen Einwirkung von Vormundschaftebehörde, Schule und Kirche ausreiche, um das durch die Trennung den schlechten Einflüssen des Elternhauses entzogene Kind vor Verwahrlosung zu behüten! Den Entscheidungen des höchsten Gerichtshofes für Angelegenheiten des öffentlichen Armenwesens, des Bundetzamtes für dag Heimatwesen, sel der Rechtsgrundsatz zu entnehmen, daß durch die vom Vormund schaftegericht auf Grund des 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. geordnete anderweite Unterbringung erwerbsunfähiger und vermögens loser Kinder unter Umständen eine Hilfebedürstigkeit im armen— rechtlichen Sinne herborgerufen und damit die Verpflichtung des Arinenberbandes zur Gewährung der Unterstützung in dem gesetzlich bestimmten Umfange begründet werden könne.
Demgegenüber hat das Oberberwaltungsgericht sich auf den Stand— punkt gestellt, daß durch einen Beschluß des Vormundschaftegerichts, der lediglich die Trennung eines Kindes von seinen Eltern ausspreche, eine armenrechtliche Hilfsbedürstigkeit nicht begründet werden könne und daß deshalb die Armenverbände nicht verpflichtet feien, einen der— artigen Beschluß auszuführen.
Die Stellungnahme des Oberverwaltungsgerichts hat zur Folge gehabt, daß unter Berufung auf sie die Armenverbaände in zahlrelchen Fällen es ablehnten, die Beschlüsse der Vormundschastagerichte, welche auf bloße Trennung der Kinder von den Eltern und ihre Unter. hbringung an einer anderen Stelle auf Grund des 5 1666 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs erglngen, zur Ausführung zu bringen und daß auch die in der Beschwerdeinstanz angerufenen Kreis, oder Bezirke aus schüsse den gleichen Standpunkt einnahmen. In allen derartigen Fällen be⸗ steht die Gefahr, daß in der durch die Erschöpfung des armenrecht- lichen Instanzenzugs und durch das nun erneut eingeleitete und häufig
zum zweiten Mal alle Justanzen durchlaufende Fürsorseerzichuangs— verfahren verfließenden Zeit aus dem früher nur gefährdeten ein wirklich verwahrlostes Kind wird. 9. Auf der anderen Seite hat die Betonung des subsidiären Charatters der Fürsorgeerziebung durch das Kammergericht eine ge. wisse Zurückhaltung in der Anregung von Anträgen auf Anordnung der Fuͤrsorgeerziehung zur Folge gehabt. Man besorgte, es werde diesen Anregungen nicht stattgegeben und nur die Trennung des Kindes vom Elternhause auf Kosten des Armenverbandes aus— gesprochen werden; man scheute die daraus von seiten der Armen vei⸗ waltungen befürchteten Vorwürfe. So ist es gekommen, daß in vielen
Fällen mit dem Zugrelfen gewartet wurde, bis man sicher sein konnte, daß die Fürsorgeerziehung auch wirklich angeordnet werden würde. Der vorbeugende Charakter des Fürsorgeerziehungsgesetzes, den es unbestritten haben sollte, war in den Hintergrund getreten. Hierfür sprechen die statistischen Feststellungen. . ;
Während nämlich die Zabl der nach § 1 Ziffer 1 des Fürsorge⸗ erziehungsgesetzes, also zur Verbütung der Verwahrlosung n sorgeerziehung gebrachten Minderjährigen im ersten Jahre der Wirk— samkeit des Gesetzes noch 33 0½ aller Ueberwiesenen aus machte, sank sie bis auf 15 0½ im Jahre 1905, um dann eine allmähliche Steige rung auf 20, do im Jahre 1911 zu erfahren, im Jahre 1912 aber wieder auf 19,9 o/o zurlickwugehen. Dagegen ist die Zahl der nach 1 Ziffer 3 Fürsorgeerziehungsgesetzes, also zur Verhütung des völligen sitilichen Verderbens überwiesenen von 43,9 ö im
Jahre 1901 auf 68,7 o,o im Jahre 1912 gestiegen. Be⸗ sonders deutlich erkennbar ist das verspätete Eingreifen, wenn man die Zahl der im Alter unter 14 Jahren in Fürsorgeerziehung Gelangten ins Auge fast. Bei diesen Minde jährigen kann mit einiger Sicher— heit auf ein Verweilen im Elternhause zur Zeit der Ueberwelsung gerechnet und ein früheres Einschreiten wegen schuldhaften Ver— haltens der Eltern, also auf Grund der Zlffer 1 als mög— lich angesehen werden. Von ihnen sind im Jahre 1912 460 nach Ziffer 3, das heißt, zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens, und wenn man dle nach Ziffer 1 und 3 in Fürsorgeerziehung Ueberwiesenen hinzuzaͤhlt, weltere 4c oo, zusammen also nahezu die Hälfte im Zustande vorgeschrittener Verwahrlosung in die Erziehung gelangt, während nur 36 209 nach Ziffer J über wiesen wurden. Gerade umgekehrt stellen sich die Ziffern der gleichaltrigen Zögllnge aus dem Jahrgang 1991. Damals wurden 4230, nach Ziffer 1. dag'gen 30,2 0½ nach Ziffer 3 und unter Hinzurechnung der nach Ziffer J! und 3 Ueberwiesenen weitere G6 oo, zusammen also 36,9 o/o zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens in Fürsorgeerziehung gebracht. .
Neben der vorgeschrittenen Verwahrlosung erschwerte die Er⸗ ziehungsarbeit auch das vorgerücktere Alter, in dem die Zöglinge über— wiesen wurden.
Schulpflichtig waren:
1912. . . . . . 47,7 0½ der männlichen, 34 o der weiblichen,
ö ö ;
, ; h h os .
106 ig ,. ‚ 38,1 0/9, ö
ö,, z ö ( 43,6 0/99 , -.
; *. *. 50,5 oo * n *
Hiernach ist die Zahl der im schulpflichtigen Alter stehenden Zöglinge in einer stetigen Abnahme begriffen, wenn man von den weiblichen des Jahrgangs 1912 absieht. Dagegen sind die alteren schwerer zugänglichen Clemente immer zahlreicher geworden. Faßt man alle Altersgruppen von 14 bis 18 Jahren zusammen, so erhält man für die einzelnen Jahre solgende Zahlen:
, 48,7 o/o männliche, 60.3 0½ weibliche,
,, 46. 70 / ( 61, 40/0 J
;, J . ö 58. 1 0/o .
,,, ; 56,8 o / ö
,,,, . 31 . 51,7 0/oc ö.
1901 , 41 0 J
Das Anwachsen dieser Altersgruppe ist ein stetiges gewesen und ganz besonders groß bei der im Älter von 17 bis 18 Jahren in die Erziehung Eingetretenen, bei denen die männlichen von 10,9 0so im Jahre 1901 und 13,5 06 im Jahrfünft 1901/1905 auf 24,9 o und die weiblichen von 13,0 o bezw. 12,3 60 auf 21,3 0 gesttegen find.
Angesichts dieser Verhältnisse ist der Wunsch nach einer Aenderung des Gesetzes, die dem vorbeugenden Charakter Rechnung trägt, immer erneut ausgesprochen worden. Wohl kaum eine Etatsberatung im Abgeordnetenhause ist vorübergegangen, ohne daß er nicht geäußert worden wäre. In der Sitzung des Herrenhauses vom 31. Mal 1910 ist der Antrag, ;
die Königliche Staateregterung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher es ermöglicht, alle noch nicht verwahrlosten Kinder unter 14 Jahren, welche der Verwahrlosung anheimzufallen drohen, zur Fürforgeerziehung zu überweisen“,
nahezu einstimmig angenommen worden.
Ungefähr zu derselben Zeit gelangten Anregungen gleicher Art seitens der Provlnziallandtage der Rheinprovinz und der Probinz Sachsen an die Zentialinstanz. In der vorigen Session hat sodann der Abg. Dr. Schmedding den Antrag eingebracht:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in authenti— scher Auslegung des § 1 Nr. 1 des Fürsorgeerziehungs— gesetzes vom 2. Juli 1900 (Gesetzsamml. S. 26) dem⸗ selben folgende Fassung zu geben, daß ein
Minderjähriger, welcher das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, der Fürsorgeersiehung überwiesen werden
kann, wenn dle Voraussetzungen des 5 1666 oder des
§z 1835 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen, die
anderweitige Unterbringung zur Verhütung der Ver—
wahrlosung erforderlich ist, aber nicht ohne Inanspruch⸗ nahme öffentlicher Mittel erfolgen kann.“
Dieser Antrag ist sowohl in der verstärkten Gemeindekommission wie im Plenum des Abgeordnetenhauses einstimmig angenommen worden. Die gleiche Aenderung ist von sämtlichen Landesdirektoren als notwendig bezeichnet worden. Auch zahlreiche Petitionen aus Kreisen, die sich mit der Fürsorge für die gefährdete und verwahrloste Jugend befassen, bewegen sich in derselben Richtung.
Neuerdings sind eingehend begründete gleichartige Anträge von dem Preußischen Staͤdtetage und dem Allgemeinen Fürsorgeerziehungs—⸗ tage vorgelegt worden.
Gleichwohl ist zunächst der Versuch gemacht worden, durch eine eingehende Belehrung der Antragsbehörden über die Tragweite der kammergerichtlichen Rechtsprechung im Verwaltungswege das an— gestrebte Ziel zu erreichen. Nachdem sich indessen ergeben hat, daß nennenswerte Erfolge nur ganz vereinzelt erzielt worden sind und, daß auf der anderen Seite auch die Zahl der vormund— schafterichterlicken Maßnahmen aus § 1666 und Fz 1838 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs kelne Steigerung erfahren hat, glaubt die Königliche Staatsregierung den allseits bervorgetretenen Wünschen Rechnung tragen zu sollen. Sie schlägt deshasb die Aenderung des 5 1 Ziffer 1 Fürsorgeerziehungsgefetzes in dem von dem Abge⸗ ordneten Dr Schmedding beantragten und von dem Abgeordnetenhause gebilligten Sinne vor. Duich die neue Fassung wird die Meinungs⸗ verschiedenheit zwischen dem Kammergericht und dem Oberverwaltungt⸗ gericht beseitigt. Der subsidiäre Charakter des Gesetzes blelbt für die Fälle erhalten, in denen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel die anderweite Unterbringung eines Minderjährigen erreicht werden kann, namentlich wenn die freie Liebetztätigkeit für ihn eintreten will. Er wird nur ausgeschlossen gegenüber der öffentlichen Armenpflege. Die Zweiteilung der Erztehungsarbest auf öffentliche Kosten wird in Fortfall gebracht.
EJ darf erwartet werden, daß nunmehr ein rasches Eingreifen im Interesse der gefährdeten Kinder erfolgt und daß das Einschreiten möglichst frühzeltig stattfindet. Auf der einen Seite wird dadurch eine
ausgedehntere Unterbringung der überwiesenen Minderjãhrigen in
amilien ermöglicht und angesichts der für sie im Verhältnisse zur
nstaltserziehung aufzuwendenden, erheblich geringeren Kosten auch ein Ausgleich gegenüber einer etwaigen Zunahme der Zöglinge in den ersten Jahren geschaffen werden. Auf der anderen Seste darf auf noch bessere Erfolge gerechnet werden, da sich ergeben hat, daß die früh⸗ zeitig in Fürsorgeerziehung Gelangten die besten Erfolge der Er— ziehungsarbeit aufzuweisen Hann
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Königliche Gärtnerlehranstalt Berlin⸗Dahlem veranstaltet einen sechstägigen Lehrgang für Gartenfreunde (Damen und Herren) vom 20. bis 256. April 1914. Aus der Fülle des Programms sei nur folgendes hervorgehoben: Ernährung der Pflanzen, zweckmäßige Düngung, Wurzeltätigkeit und Boden, der Hausgarten, Gemuͤsebau im Hausgarten, Zimmerpflanzen und Blumen im Hause, Champignonzucht, Obstbaumpflege, Pflanzen⸗ krankheiten. Die einzelnen Lehrgegenstände werden von den ständigen Lehrern der Anstalt pe treten. Anmeldungen sind umgehend an den Direktor der Königlichen Gärtnerlehransialt in Ber lin Dahlem zu richlen. Das Honorar beträgt für Veutsche 9 M, für Ausländer 18 .
Getreidemarkt in Italien während des Monats Februar 1914.
Weich weizen: Infolge der Enttäuschungen bezüglich Argen⸗ tinienz Exportfähigkelt bat der Norden Europgtz im Berichtsmonat starke Käufe in südrussischem Ulkaweizen abgeschlossen. Diese Käufe fielen zusammen mit einer für südrussische Verhältnisse außerordentlich milden, zum Teil reanerischen Periode, welche die Wege im Innern Rußlands unfahrbar machte, sodaß Zuführen zu den Hafen— plätzen aushlieben, wodurch die Exporteure zurückhaltend gestimmt wurden. In Novorossisk, dem Hauptausfuhrhafen Südrußlands während der Wintermonate, hatte sich die Lage infolge Ausbleibens der Eisenbahnzufuhren bei gleichzeitig starken Verladungen derart zugespitzt, daß die Epportenre für manche Februarverladungen um Verlängerung einkommen mußten. Auch jetzt noch scheint Novorossis von Ulkaweizen faq. vollständig entblößt zu sein. Die nächste Verladeepeche. für welche man von Novorossiek Offerten be— kommen tann, ist März (alten Stils) wofür man jedoch ein Aufgeld verlangt. Dadurch kommt Novorossisk trotz der guten Kleber— resultate, welche die in den letzten Monaten von dort verladenen Ulkaweizen ergeben haben, ins Hintertreften gegenüber Taganrog, wo die Schiffahrtseröffnung schon in einigen Tagen, alfo viel früher als in anderen Jahren erwartet wird. Va sich aber die geringe Zufuhr auch in Restow- Taganrog bemerkbar machte, wird die Schiffahrtseröffnung einen verhältnis mäßig nur ganz geringen Warenbestand vorfinden. Dies wird für die Exporteure ein Grund sein für sofortige Verschiffung nach Schiffahrtseröffnung ein Aufgeld im Preise zu verlangen. Immerhin sind die Preife ab Taganrog 'für März (a. St.) ⸗Verschiffung wesentlich niedriger als von Novorofsisk. Soweit April. oder Mai-Verschiffung in Betracht kommt, sind die Exporteure in den Preisen williger, da man für jene Epoche bedeutende Zufuhren erwartet. Allerdings darf man nicht außer acht lassen, daß die Seefrachten gegenwärtig sehr ntedrig sind, sodaß die niedrigeren Lokopreise späterer Verschlffungen leicht durch höher Frachten ausgeglichen werden könnten. Die in anderen Jahren hier gern gekauften Nicolateffwetzen lassen in diesem Jahr qualitativ zu wünschen übrig und haben einen nur mäßigen Klebergehalt. In Donauwetzen sst die Zeit zu Geschäftsabschlüffen noch nicht gekommen, da die oberitalienischen Inlandweizen, die nicht kleberärmer sind, sich immer noch billiger stellen und im Golf von Neapel die Finanzkrise in Müllerkreisen noch nicht gehoben zu sein scheint; wenlgstens lassen sich bis jetzt keine neuen cif⸗Käufe fest— stellen. In Plataweizen sind in Genua bis jetzt nur wenige Käufe abgeschlofsen worden. Man fürchtet die zu kleinkörnige Be⸗ schaffenheit des Weizens. Die früheren spekulativen Februgrverkäufe sind größtenteils zurückgekauft worden, nur der kleinere Teil wird effektiv geliefert., Die Klagen der Müller über schlechten Absatz der Produkte und niedrige Mehlpreise waren auch in diesem Monat be— sonders von seiten der Hartweizenmüller hörbar. Hartweizen: Der Hartweizenmarkt verlief sehr schleppend, abgesehen von einer vorüber— gehenden Versteifung, dle auf ein Manöver der Novorossisker Exporteure zurückzuführen ist, welche die Februarpreise in die Höhe trieben und sich den Anschein gaben, als ob sie ihre Februarverpflichtungen nicht ausführen könnten. Die Hartweizenmüller im Golfe von Neapel sind inzwischen wieder zu Käufen geschritten, allerdings noch nicht in dem Umfange wie in normalen Zeiten.
Majis ist sozusagen umsatzlos. Verkäufer und Käufer verhalten sich gleich reserviert.
Hafer: Cin großes Exporthaus hat seine früheren Verkäufe in La Plata (Bahia Blanca) Haftr, 48 kg, zurückgekauft, anscheim end weil es im Norden bessere Verwendung für die Ware hatte. Jehen⸗ falls stellt sich für hier Platahafer — in. Gegensatz zu anderen Jahren — höher als Donau und russischer Hafer, sodaß in letzteren einige Umsätze zu verzeichnen sind. Vorgezogen wird Donauwelzen, weil der südrussische (nur Nicolaieff kommt in Be— tracht) an Beschaffenheit zu wünschen übrig läßt.
Die Vorräte in den Getreidesilos in Genua betrugen am 2. März 1914:
me n, on dr tn, h 300 Rota; J 1000 Gelbmais J 41300 ,,,, ; 600 JJ
K
insgesamt ..
Außerhalb der Siloslager ist kein nennengwerter Warenbestand J
vorhanden.
Die Preise stellten sich am 6. März d. J. für 100 kg eif.
Genug wie folgt:
Ulka Novorossis Alt⸗März, 203 Fr.; desgl', April⸗Mai, 203 Fr. Ulka Taganrog, Alt⸗März, 204 = 205 Fr.; des al, Apris-⸗Mai, 195 Fr.; Ghirka⸗Ulka⸗Neolaieff, sch oimmend, 193 191 Fr.; Donauweszen,
9 = 80 kg, März - April, 203 20 Fr.; Azow⸗Schwarzmeer - Ulka lausschl. ODdessa), März⸗Juli, 195 Fr.; Plataweizen, 78 Kg, Februar, 3056. Fr.; des il; 7 kg, März, 263 Fr.; desgl, 76 kg'. 1935 Fr.; Mehl, weiß La, 341 — 35 Lire franko Genua; itallenischer Landwelzen lomb. Mittelqualität, 20,40 —– 26,55 Lire franko Mailand; Novorossisk. Hartweizen, März. 201 = 203 Fr.; Novorossisk. Taganrog, Alt⸗März. 205203 Fri; Plata, Mais, gelb r. t., April, 133 —133 Fr.; desgl, Mat. Juni, 135 Fr.; desgl. rot. April, 147 Fr.; Foxan colors, April⸗Mai, 13 - 133 Fr.; Mais⸗Donau, hochrot, April Rai, 165316 Fr.; italien ischer Mals, inländische Mittelqualifät, 16 bis 164 Lire, . Mailand; Platahafer, 44-45 kg, März, 14 bis 135 Fr.; Donguhafer, 4h — 46 kg, März, 134 Fr.; Ricolaieffhafer, 45 —= 46 kg, März, 153 Fr.; italienischer Hafer, inländische Mittel— qualität, 20 – 20] Lire, fran ko Mailand. In Savona wurden im Berichtsmonat eingeführt: Rwe,
öl, 9898 . Die Preise betrugen für 100 kg' Weijen. . . 28, 50 — 29. 75 Lire, See, ,,, (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Genua vom J0. März 1914.)
6.
. 3weite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königli
lin, Mittwoch, den 18 März
— —— —
Spezialhandel.
A. Nach Warengruppen. 1 Mengen.
ch Preußischen Stantsanzeiger.
1214.
Warengruppe
Einfuhr Aus fuhr
Januar / Februar Januar / Februar
— — Tarif⸗ ab⸗
96 sschntt
Warengruppe
Sin fuhr
Januar / Februar
14
1913
Erzengnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft und andere tierische und pflanzliche Natnrerzeng⸗ nisse; Nahrungs⸗ und Genußmittel.
Erzengnisse bes Acker Garten und Wiesenbaues Erzengnisse der Forstwirt ö
Tiere n. tierische Erzengnisse
Erzeugnisse landwirtschaft· licher Nebengewerbe.
Erzengnisse der Nahrungtz⸗ u. Genußmittel⸗Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen
Mineralische nnd fosffle Rohstoffe; Mineralöle
Erden und Steine. Erze, Schlacken, Aschen Fossile Brennstoffe. ; Mineralöle und sonstige fosstle Rohstoffe. . Steinkohlenteer, Stein ; lohlenteeröle und Stein⸗ lohlenteerstoffe
Zubereitetes Wachs, feste Fettstiuren, Paraffin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachswaren, Seifen und andere nuter Verwendung von Fetten, Oelen oder Wachs her⸗ gestellte Waren..
Chemische und pharma⸗ zentische Erzengnisse, Farben und Farbwaren
Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze n. sonstige Verbindungen chemischer Grnndstoffe, anderweit nicht genannt ;
Farben und Farbwaren.
Firnisse, Lacke, Kitte
Aether; Alkohole, anderweit nicht genannt oder in—⸗ begriffen; flüchtige (äthe⸗ rische Ole, künstliche Fiechstoffe, Riech⸗ und Schönheitsmittel (Par⸗ fümerien und kosmetische t.,
Künstliche Düngemittel
Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaren.
Chemische n. pharmazentische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt..
Bearbeitete tierische und
pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; Menschenhaare; zuge⸗ richtete Schmucksedern; Fächer und Hüte
Seide. . Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare aus der Mähne und dem Schweife) Baumwolle Andere pflanzliche Spinn⸗ J Buchbinder zengstoffe, Paus leinwand, wasserdichte Gewebe, Gewebe mit auf⸗ getragenen Schleif⸗ oder Poliermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffe.. Katte, Filze und nicht genãhte Filzwaren. Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und Waren darauß ;. Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegen stände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt.
Künstliche Blumen aus Ge—⸗ spinstwaren, Regen und Sonnenschirme, Schuhe
1o14 1913
l6 9869 717 36 445 698 389 191 910 II 646 544 10 049 481
35 20 414 173 20 164 424 4 251 395
1105169 371 754
1196 362
15 801
6 333 la 5931 173 4512888
73 996 108
29 b68ß Sg3 6 284 sᷣl6 61 265 864 44 556 Jai 84 59] 936
4 705 207 5313 393 11 hh zog 24 sz. Jyl 2h Je Zz 34 o? 1 Zs 58s 34
11 202046 10 653 212 76 267 992
154 426
6537 579 408 125,
1 313 ze3 1205 9867
bb Ih
14 906 203 165
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19671 32 9223
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. 42 533;
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.
B.
Menschenhaare und Waren darans, zugerichtete Schmuckfedern, Fächer ,
Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen. ;
Leder und Lederwaren,
Kürschnerwaren, Waren ans Dürmen.. . Leder. . Lederwaren Kürschnerwaren.
Waren aus Därmen Abfälle
Kautschukwaren .
Waren aus weichem grautschut Hartkantschut und Hart- lantschukwaren !
Geflechte und Flechtwaren
aus pflanzlichen Stoffen mit Ausnahme der Ge⸗ spinstfasern . Geflechte (mit Ausnahme
der Sparterie)h)
SFlechtwaren (mit Ansnahme
der Hüte und der Sparteriewaren) ( .
Sparterie und Sparterie⸗ waren.
J Besen, Bürsten, Pinsel
und Siehwgren .
Waren aus tierischen oder
pflanzlichen Schnitz⸗ oder Formerstoffen
Waren aus tierischen Schnig⸗· stoffen. .
Holzwaren
Korkwaren ö
Waren aus anderen pflanz- lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder aus anderweitig nicht ge⸗ nannten Formerstoffen
Papier, Pappe und Waren
daraus.
Bücher, Bilder, Gemälde Waren aus Steinen oder
anderen mineralischen Stoffen (init Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.
ö Glas und Glaswaren Edle Metalle und Waren
J Gold (Gold, Platin und Platinmetalle, Bruch und Abfälle von diesen Me⸗— tallen, Gold⸗ und Platin⸗ waren) . Silber (Silber, Silbergekrãtz, Bruchsilber, Silberwaren)
Unedle Metalle und Waren
daraus. ö Tisen und Eisenlegierungen luminium und Aluminium legiernn een Blei und Bleilegierungen Zink und Zinklegierungen Zinn und Zinnlegierungen (einschließl. des Britannia⸗ metalls) J Nictel und Nickellegierungen Rupfer n. Kupferlegierungen Waren, nicht unter die Äb= schnitte A bis fallend, an unedlen Metallen oder ans Legierungen unedler Metalle
Maschinen, ele ttrotechnische
Erzeugnisse, Fahrzeuge
Maschinen
Elektrotechnische Erzengnisse
Fahrzeuge
Feuerwaffen, Uhren, Ton⸗
werkzeuge, Kinderspiel⸗ (d,
Feuerwaffen.
Uhren
Tonwertzenge Kinderspielzeng. Unvollstündig augemeldete
Waren
1499
123 462
40 720 16962 2696 4266 3 16799 6 502 6320
182
2 527
66 009
1942 53 978 4390
5699
183 248 10 084
224 964 183 568 2l 054
2478
457 2021
I 368 827 1
6b 618 1
20 804 68 996
3972
22308 3250
400 047
6 3 832
2057 133 466
323 509 17061 3512 4 851 7085 5 183 4988
195
4053
196 284 II 300
432 601 234 848 26 751
2 342
558
1784
7I6 2389 5 81 912 O66 108 5540 153
21 603 152 263
82 345
124 776 53 106703 8714 9359
62 95
2734 215 398
1083
11534
Gesamtmenge:
1-19. Waren aller Art.
außerdem:
,
bo 730 os] go oss oo loꝰos7z 16
a4 og6
27 946 53
Februar 1913 außerdem:
48
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Januar / Februar Februar .
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63 771 711
18. Wasserfahrzeuge
ans Gespinstwaren oder fer?! K 5737 610 Giend ; 32 2 8521 ᷣWasserfahrzeuge 29 52