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auch vom Bürgerverein geäußerten Wünsche sind bisher leider unberũck⸗ si tigt geblieben. Hoffentlich schafft die Eisenbahnverwaltung bezüůg⸗ lich der Bahnhofsverhältnisse bald Abhilfe.
Abg. Dr. Arendt⸗Mansfeld (freikons.): Erfreulicherweise hat die Cisenbahnverwaltung den Umbau der Bahnhöse in Oberröblingen und Schlettau in Aussicht genommen; aber auch viele andere der Strecke Halle —Eassel genügen dem Verkehr nicht mehr, z. . der Bahnhof in
slcben. Ez ist dringend notwendig, daß dieser Bahnhof eine Ueber⸗ dachung erhält; bei schlechtem Wetter leidet das Publikum Not. Es ist auch notwendig, daß ein Güterbahnhof eingerichtet wird. Die Verstaat⸗ lichung der Halleschen Hafenbahn erscheint mir unumgänglich not⸗ wendig: sie ist aber nur durchführbar, wenn es gleichzeitig geschieht mit der Verstaatlichung der Halle⸗Hettstedter Bahn. Je länger die Verstaatsichung hingusgeschoben wird, um so höhere Kosten erfordert sie. Das beweist die Entwicklung des Verkehrẽ. .
Abg. Dr. Fr mer (kons.): Der Bahnhof in Dessau befindet sich in sehr elender Lage; er ist technisch unwürdig angelegt, weil er vor selnem Eingang eine jweimal ig Kreuzung von Gleisen hat. Der Erweiterungsbau des Dessauer Bahnhofes ist notwendig geworden durch das Hinlenken des Verkehrs Berlin Wiesenburg Roßlau — Halle über Dessau. Es wird noch viel schlimmer werden, wenn der elektrische Verkehr von Berlin nach Halle über Dessau geleitet wird. Ich möchte deshalb den Minister bitten, schon jetzt für später einen gründlichen Umbau des Bahnhofes Dessau ins Auge zu fassen.
Abg. Dr. Band (kons wünscht Umbau bzw. Neubau der Bahnhöfe Finsterwalde und Dobrilugk-⸗Kirchhain.
Zu den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Hannover führt
Abg. Dr. von Campe (ul.) aus: Im Ftat sind 100 900 für Umbanten des Bahnhofes in ECze vorgesehen. Dieser Umbau ist dringend erforderlich. Es findet dort eine Kreuzung auf Schienenhöhe statt, noch dazu an einem sehr gefährlichen und abschüssigen Punkte. Es verkehren dort täglich 190 bis 200 Züge; es ist deshalb dringend erforderlich, daß die Bahnhofsumbauten möglichst beschleunigt werden. Ich bitte aber dabei im Auge zu behalten, daß die neue Bahnhofsanlage so gebaut wird, daf dadurch dem Umsteigeverkehr nach, Hildesheim keine Schwierigkeiten bereitet werden. Bisher fand dieser Umsteigeverkehr in Rordstemmen statt, das für Hildesheim günstiger liegt. Dort erlauben aber die lokalen Verhältnisse eine Erweiterung des Bahn⸗ hofes nickt. Auf der Strecke Lehrte — Hildesheim sind neue Gleis anlagen für den Bahnbof in Harsum, vorgesehen. Dieser Bau ist ebenfalls dringend notwendig. Ich bitte dabei zu beachten, daß in Harfum jetzt schon von Westen her eine Kalibahn Sarstedt ·Harsum mündet; es ist im Auge zu behalten, daß möglicherweise in Zukunft der durchgehende Verkehr von Hannover nach dem Süden über Sar—
stedt - Sarsum — Hildesheim geleitet wird. Dadurch würden Einfahrts⸗ schwierlgkeiten auf dem Bahnhof in Hildesheim vermieden werden und so auch Hildesheim an den direkten Verkehr angeschlossen werden können. Ich bitte, die Gleisanlagen gleich so zu projektieren, daß diesen Wünschen Rechnung getragen wird. Zurzeit we den die Bahnhöfe auf der Strecke Celle —-Braunschweig festgelegt. Nach den bis dahin bekannt gewordenen Entschließungen der Eisenbahnverwaltung ent— sprechen diese nicht überall den Interessen des Publikums, insbesondere nicht den Interessen der Ortschaften des Kreises Peine hei Wense und Umgegend. Es ist nicht zu verstehen, weshalb die Bahnhöfe zum Teil fo gelegt werden, daß sie nicht an die schon gebauten Straßen, daß sie auch nicht an die Kreuzungspunkte, beispielsweise nicht an den Kreuzungspunkt der großen Heerstraße von Braunschweig nach Celle mit der Ist⸗Weststraße Peine Meine gelegt werden. Ich bitte darum, die bis⸗ herigen Entschließtungen nachzuprüfen und den Klagen der Interessenten nachzukommen. Wenn die Baknhöfe so, wie projektiert, gelegt werden, dann würden einer Reihe von Gemeinden kaum erschwingbare Kosten durch den Ausbau der Zuwegung entstehen, die vermieden werden können, wenn die Bahnhöfe an die jetzt schon vorhandenen Straßen gelegt werden. Endlich bitte ich, bei dem Neubau des Bahnhofes in Braunschweig das Aug-nmerk darauf zu richten, daß fortan ein leb⸗ hafterer Durchgangsberkehr vom Süden nach dem Westen über Braunschweig und Hildesheim gelegt werden kann, Bisher stand unseren diesbezüglichen Wünschen, insbesondere der Einlegung eines Nachtschnellzugp ares nach und von Berlin, immer das Bedenken ent⸗ gegen, daß die Kopfstation in Braunschweig einen solchen Verkehr nicht zulasse. Die direkte Strecke Berlin — Hannover ist bezüglich des Nachiverkehrs derartig überlastet, daß es dringend wünschenswert ist, diefe Strecke zu entlasten und damit unseren Wünschen Rechnung zu tragen.
Abg. Rehren - Hamelspringe (frelkons.) befürwortet die An— lage einer Halt stelle fuͤr Personen- und Güterverkehr auf der Strecke Hannover — Altenbeken in der Rähe der Ortschaft Altenhagen 1 im Kreise Springe.
Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Kattowitz bemerkt
Abg. Graf Praschma (Zentr.): Auf der Station Arnsdorf in Oberschlesien sind bessere Einrichtungen für den Güterverkehr dringend erforderlich Auch die Einrichtungen für den Personenv rkehr lassen sehr zu wünschen übrig. Die Bezeichnung der Station mit Schurgast— Arnsdorf wäre sehr angebracht.
Abg. Peter-⸗Gleiwitz (Zentr.: Der Umbau des Bahnbofs in Gleiwitz ist dringend notwendig. Es ist erfreulich, daß jetzt 2 300 900 Mark hierfür in den Etat eingestellt sind. Ich bitte den Minister, die Bahnlinie Gleiwitz WTarnowitz, auch schon aus militärischen Gründen, bald in Angriff zu nehmen. Auf Wunsch des Gemeinde⸗ vorstebers in Retzitz in meinem Wahlkreise bitte ich den Minister um Berücksichtigung der von dort abgegangenen Petition um Errich— tung eines Bahnhofs mit Personen- und Güterverkehr.
Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Königsberg i. Pr. bittet
Abg. Reiner (kons) um Aufstellung von Kopframpen auf mehreren Bahnhöfen, um eine Wegennterführung auf der Strecke Königsberg - Prostken und um besseren Ausbau des Bahnhofes Lötzen. Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Stettin bittet
Abg. von Wenden (kons. um Verlegung der Hafenbahn und des Güterbahnhofes in Kolberg sowie um Auskunft darüber, welches Ergebnis die angestellten Ermittlungen über die Klagen, die . im vorigen Jahre ausführlich zur Sprache gebracht hat, gehabt gaben.
Ein Regierungskommissar weist darauf hin, daß bei der großen Zahl von ähnlichen Wünschen diese in der Reihenfolge auf ihre Dringlichkeit geyrüft werden müssen. Die Angelegenheit, die der Vorredner erwähnt habe, sei schon in Bearbeitung.
Der Rest des Extraordinariums wird ohne weitere Debatte bewilligt.
Damit ist der Etat der Eisenbahnverwaltung erledigt, und der Baubericht für das Jahr 1912, 13 wird nach Kenntnisnahme für erledigt erklärt.
. Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über Teilung land⸗oder forstwirtschaftlicher Besitzungen (Grundteilungsgesetz) und in Ver⸗ bindung damit die Beratung der Anträge der Abgg. Frei⸗ herr von Zedlitz und Dr. Engelbrecht (freikons.) sowie des Abg. Boisly (n.), die im Interesse der Er⸗ haltung des Bauernstandes Erhebungen über die Zusammenlegung von bäuerlichem Grundbesitz mit Groß⸗ grundbesitz in den letzten zehn Jahren, bezw. Mitteilung der Verschiebungen in ländlichem Grundbesitz seit der Gewerbe⸗ zählung von 1895 verlangt, und die erste Beratung der von dem Abg. Ecker⸗Winsen (nl) eingebrachten Gesetzentwürfe wegen Ansiedlung von Landarbeitern und Schaffung von Al⸗ nenden, wegen Schaffung von klein⸗ und mittelbäuerlichen
Betrieben und wegen Förderung der inneren Kolonisation durch provinzielle Ansiedlungsgesellschaften, sowie des von dem Abg. Arons 0 hn (fortschr. Volksp.) eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Förderung der inneren Kolonisation. Der Antrag Aronsohn bezweckt die innere Kolonisation im ganzen König— reich Preußen, der Antrag Ecker nur in den Provinzen Ost⸗ preußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Schles⸗ wig⸗Holstein und Hannover.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Als ich im vorigen Jahre das Gesetz, betreffend
die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation, vor diesem hohen Hause zu vertreten hatte, habe ich bereits die Ziele und die Grenzen der inneren Kolo⸗ nisation zu skizzieren versucht. Ich habe insbesondere darauf hinge⸗ wiesen, daß der Zweck der inneren Kolonisation nicht die Aufteilung des Großgrundbesitzes sei, sondern daß es sich immer nur darum handeln könne, auf das richtige Verhältnis zwischen größerem, mitt⸗ lerem und kleinerem Besitz hinzuwirken! Dieses Verhältnis zu er— halten und da, wo es nicht vorhanden ist, seine Herbeiführung nach Möglichkeit zu fördern und zu erleichtern, ist auch die Absicht des Entwurfs des Grundteilungsgesetzes, der jetzt ihrer Beratung und Beschlußfassung unterbreitet wird. Die in diesem Entwurf vorge— sehenen Maßnahmen fallen völlig in den Bereich der inneren Kolo⸗ nisation. Sie sind dazu bestimmt, die Ansetzung von Bauern und ländlichen Arbeitern zu erleichtern, insbesondere auch dort, wo es sich nicht allein um die Urbarmachung und Besiedlung von Mooren und Oedflächen handelt, sondern auch die Aufteilung größerer Güter für die Zwecke der inneren Kolonisation in Betracht kommt. Wenn wir in die Vergangenheit zurückblicken, so sehen wir, daß die innere Kolonisation und ihre Förderung den Ausgangspunkt ge— nommen hat von der leider feststehenden Tatsache der zunehmenden Entvölkerung des platten Landes, besonders im Osten der Monarchie. Ich will auf die schon häufig besprochenen Ursachen dieser Landflucht hier nicht weiter eingehen. Ich beschränke mich darauf, hervorzuheben, daß ich bereits früher Gelegenheit hatte, darauf hinzuweisen, daß die Entvölkerung des platten Landes weniger in dem Bauernlegen ihre Ursache findet, noch weniger auf das Konto des Großgrundbesitzes zu schreiben ist, sondern daß sie in erster Linie herbeigeführt worden ist durch die Industrialisierung eines großen Teiles der Monarchie, durch den Zug von Osten nach Westen und die billigere und bessere Arbeits— gelegenheit, die dort geboten wird. Meine Herren, Sie sind ebenso. wenig wie die Staatsregierung in der Lage, die besseren Arbeits. bedingungen, welche die ländliche arbeitende Bevölkerung im Westen gefunden hat und findet, zu unterbinden. Aber um so mehr betrachte ich es als Aufgabe der Staatsregierung, mit allen anderen sonst ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Erhaltung und weitere Ansetzung von Bauern und Arbeitern zu fördern, besonders in denjenigen Gegen. den, wo gleichzeitig wichtige und schwerwiegende nationale Interessen in Frage kommen.
Das so beschriebene Ziel wollen wir mit der inneren Kolonisation erreichen. Seit dem Jahre 1886 besteht die Ansiedlungskommission für Posen und Westpreußen, seit längeren Jahren sind verschiedene provinzielle gemeinnützige und vom Staate unterstützte Siedlungs— gesellschaften im Verein mit zahlreichen Kleinsiedelungsgenossen⸗ schaften und teilweise auch lrommunale Verbände für die Ansetzung don Bauern und ländlichen Arbeitern tätig. Gewiß ist dieser Tätig⸗ keit ein Erfolg nicht abzustreiten. Aber je länger die von mir ge— nannten Gesellschaften arbeiten, je weiter sich ihre Tätigkeit entfaltet, desto mehr müssen sie sich davon überzeugen, daß die Schwierigkeiten ihrer Arbeit nicht allein und auch nicht in erster Linie in der Be⸗ schaffung des nötigen Geldbedarfes zu finden sind. Nein, mene Herren, es sind andere, teilweise viel bedeutendere Hindernisse, die sich dem erfolgreichen Arbeiten der Kolonisationsgesellschaften ent⸗ gegenstellen. Diese Hindernisse wenigstens teilweise zu verringern und zu beseitigen, ist die Absicht des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Er. befaßt sich in seinem ersten Abschnitte mit der Beschränkung von Teilungen, und er wendet sich damit gegen den gewerbsmäßigen Güterhandel, indem er jede Zerschlagung einer land- und forstwirt⸗ schaftlichen Besitzung von der Genehmigung der Behörde abhängig macht, soweit dieselbe von einem gewerbsmäßigen Güterhãndler oder Grundstücksvermittler vorgenommen wird. Ich glaube Sie meine Herren, haben ebenso wie die öffentliche Meinung an dieser Vorschrift beim ersten Anblick vielfach Anstoß genommen in dem Gedanken daß mit einer solchen Maßregel nicht allein der unreelle Oterhandel be⸗ troffen, sondern auch der reelle Güterhandel unterbunden würde. (Sehr richtig! links; Aber die nähere Prüfung der im Entwurf vor⸗ gesehenen Bestimmüngen läßt zweifellos die Absicht des Gesetzgebers erkennen, den reellen Güterhandel nach Möglichkeit unberührt . lassen und nur denjenigen Güterhandel zu treffen, der sich mit un. wirtschaftlichen Zerschlagungen befaßt. Diese Absicht geht zunächst aus der Bestimmung hervor, daß die Vorschrift der . Ge⸗ nehmigung nur auf land- und forstwirtschaftliche Besitzungen be— schrankt wird, daß also städtischer Grundbesitz und Hãäuserbesitz über. haupt nicht in Frage kommt. Es kommt zweitens in Betracht, daß nur die Fälle der Zerschlagung, nicht aber auch die Fälle des Ver kaufs einer Besitzung im ganzen der behördlichen Genehmigung unter- liegen. Ein Güterhändler und ein Gütermakler, der ein Besitzlum don einer Hand in die andere bringt, ohne das Besitztum als solches zu zerschlagen, hat eine behördliche Genehmigung nicht nötig und kann durch die Behörde in seinem Geschäfte an sich nicht gehindert werden Nun ist außerdem aber noch in S 3 des Entwurfs vorgeschrieben daß auch solche Zerschlagungen einer behördlichen Genehmigung nicht he dürfen, welche durch Vermittlung der Aus inandersetzungsbehörden vor 9 z
vorgenommen werden, und das ist, wenigstens im Osten der Monarchie und wohl auch im Westen, die Mehrzahl der von privater Seite vor. Iommenen Zerschlagungen, bei denen die wirtschaftliche Lage der
nisten gesichert, die Zerschlagung selbst also wirtschaftlich ist!
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4 eiben demzufolge für die Genehmigung nur bestimmte Fälle übrig, und nach 5 4 des Entwurfs kann auch in diesen Fällen eine Genehmigung nur dann versagt werden, „wenn die Zerschlagung mir einer den gemeinwirtschaftlichen Int enden Grund⸗ besitzverteilung, insbesondere auch mit förderten inneren Kolonisation nicht vereinbar ist.“ Meine Herren, aus dem Gesagten geht meines
„ daß der Gesetzentwurf sich in erster Lir
den Grundbesitzschacher, gegen die sogenannten Gru
ie Konkurrenz, welche den staatlichen und gemein⸗
reitet wird, und vor allen Dingen gegen die Ansetzung von Kolonisten die mit Rucksicht auf die ihnen auferlegten Lasten als existen f hi für die Zukunft nicht bezeichnet werden können. .
Aber es liegt auch nahe, daß diese zunächst beabsichtigte Folge e Vorschläge des Gesetzgebers, die Verhinderung einer unwirtschaftliche Zerschlagung, auch noch von anderen günstigen Erscheinungen begleite sein wird. Es kommt in dieser Beziehung in Betracht, daß zweifel los das Erfordernis einer behördlichen Genehmigung dazu beitragen wird, den Grundstückshandel als solchen und damit auch die gro Zahl der Grundstückshändler und Grundstücksvermittler zu verringern daß die teilweise ungerechtfertigt gestiegenen Grundstückspreise dur Beschränkung des Grundstückshandels auf ein gesundes Maß zurück. geführt werden, daß der weiteren Mobilisierung des Grundbesitzes, die besonders im Osten teilweise erschreckende Dimensionen angenommen hat, vorgebeugt wird, und daß endlich im Westen der Monarchie — und darauf lege ich unter Berücksichtigung der dortigen Verhältnis den größten Wert — die Erhaltung unserer bäuerlichen Besitzungen in derselben Hand mehr als bisher gesichert wird.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch auf die Bedeutung
in allen den Fällen versagt werden soll, wo „die Zerschlagung mit einer den gemeinwirtschaftlichen Interessen entsprechenden Grund besitzverteilung, insbesondete auch mit den Zielen der staatlich geför— derten inneren Kolonisation nicht vereinbar ist“. Das hat die Be— deutung, daß einmal eine Zerschlagung nicht genehmigt werden soll, die sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht alz zulässig erweist, und daß ebenso eine Zerschlagung versagt werden soll, die mit den Zielen der staatlich geförderten Kolonisation, also mit den Zielen der vom Staate unterstützten Siedlungsgesellschaften und ebenso mit den Zielen der staatlich eingerichteten Ansiedlungskom— mission (Hört, hört! bei den Polen) in Posen und Westpreußen ni vereinbar ist.
Im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Genehmi—
Vorschriften über das Rücktrittsrecht, das ebenfalls durch den ersten
auch das Rücktrittsrecht im Sinne des Gesetzentwurfs ist etwas Neues und zweifellos eine Maßnahme, die auf den ersten Anblick nicht sympathisch berührt. (Sehr richtig! bei den Dänen.) Aber zur Be— gründung dieses Vorschlages darf ich hinweisen auf die gleichen Be—
kurze Frist, die für die Ausübung des Rücktrittsrechts vorgesehen ist,
vorden sind, sehr häufig der Fall ereignet hat, daß Besitzer sich durch Ueberredung oder durch augenblickliche schwierige finanzielle Verhält— nisse zu einer unüberlegten Hergabe ihres Besitztums haben bewegen lassen, und daß es ebenso zahlreiche Ansiedler gibt, die zweifellos ihr Stelle nicht übernommen hätten, wenn ihnen noch einige Zeit zur ruhigen Prüfung gelassen worden wäre. Nach den mir zugegangenen
bereits 64mal von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wor.= Wenn die Behörden in Bar ern mit den Erfolgen des Güter trümmerungsgesetzes im großen und ganzen bisher zufrieden sind, führen sie diese Erfolge wesentlich auf die Vorschriften über das Rüs trittsrecht und darauf zurück, daß infolge dieser Vorschriften der Güter⸗ handel ganz erheblich zurückgegangen ist. Die Zahl der eingetragenen Güterhändler ist in Bayern von 1329 im Jahre 1910 auf 550 in Jahre 1912 zurückgegangen. (Hört, hört Die Zahl der gewerbe— mäßig zertrümmerten Anwesen betrug im Jahre 1912 nur noch 18,1 25, die durch Güterhändler zertrümmerte Fläche nur noch 12,9 3 des Standes vom Jahre 1908/09, wo das Güterzertrümmerungsrecht D
die jedenfalls dazu anregen müssen, auch für den Bereich der preußi— schen Monarchie die Einführung eines Rücktrittsrechtes in sorgsam⸗ Erwägung zu nehmen.
Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs und seines ersten Ab— schnitts, die ich bisher erwähnt habe, haben lediglich die Beschränkunn unwirtschaftlicher Teilung im Auge. Seiner Bestimmung nach soll aber der Gesetzentwurf auch die wirtschaftliche Teilung fördern, und er erstrebt das in erster Linie durch die Einführung eines Vorkaufsrechte, das inzwischen in der Presse schon von den verschiedensten Seiten aus besprochen worden ist. Ich muß es mir versagen, auf die juristische Begründung dieses Vorkaufsrechts näher einzugehen; ich werde mich darauf beschränken, seine wirtschaftliche Bedeutung hervorzuheben.
— —
Es bedarf wohl keiner näheren Ausführung, daß das Vorkaufs—
erforderlichen Landbedarf auch in Zukunft sicherzustellen. Vielfag sind Bedenken dagegen laut geworden, in der Weise, wie es der E wurf vorschlägt, in die privaten Rechtsverhältnisse einzugreifen (Sehr richtig! links), und ich habe volles Verständnis dafür, daß dieser seiner Art neue und schwerwiegende Vorschlag auf Widerstand stoßen ist; aber er erscheint in wesentlich milderem Lichte, wenn Sie bedenken, daß er einmal dazu bestimmt ist, die doch von allen Seiten als notwendig erkannte stärkere Ansetzung von Bauern und ländlichen Arbeitern zu ermöglichen, daß das Vorkaufsrecht den bodenständigen, von Vater zu Sohn sich forterbenden Grundbesitz völlig unbecührt läßt und damit auch insbesondere den Absichten der Staatsregierung entspricht, welche Erhaltung des bodenständigen Grundbesitzes wirt— schaftlich wie politisch als eine Notwendigkeit ansieht: Das Vor— kaufsrecht trifft hauptsächlich die sogenannten walzenden Güter, die Güter, die auf dem Markte liegen, den Besitzer wechseln, und deren Erhaltung infolgedessen weder vom Standpunkte der Landwirtschaft noch vom allgemeinen politischen Standpunkte ein besonderes teresse bietet!
Wenn Sie bedenken, meine Herren, daß nach der Denkschrift der Ansiedlungskommission für das Jahr 19 3 allein in den Probinzen Posen und Westpreußen noch 142 000 ha zum Verkauf angeboten waren, darunter mehr als 50 000 ha ernstlichen Angebotes, wenn Sie ferner erwägen, daß auch die übrigen provinziellen Besiedlungs gesellschaften, die sogenannten Landgesellschaften, über Güterangebot nicht zu klagen haben, so liegt es meines Erachtens auf der Hand, daß noch hinreichende und für viele Jahre reichende Grundflächen in dieser
; d ! ungsgesellschaften durch einen solchen Güterhandel be⸗
1 zum Verkauf angebotenen Gütern zur Verfügung stehen, und daß ez
des 5 4 des Gesetzentwurfs zurückkommen und ausdrücklich nochmal; hervorheben, daß die nach § J erforderliche Genehmigung nach 81
gung einer Zerschlagung, die ich soeben erwähnt habe, stehen auch die
Abschnitt des Gesetzentwurfs eingeführt werden soll. Meine Herren,
stimmungen des bayerischen Güterzertrümmerungsgesetzes, auf die .
und schließlich auch auf die Tatsache, daß sich nach den Erfahrungen, die bisher mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemacht
Berichten hat man in Bayern mit dem Rücktrittsrechte keineswegs ung günstige Erfahrungen gemacht. Das bayerische Güterzertrümmerung s gesetz ist seit dem Jahre 1910 in Kraft, und es ist in diesen Jah
noch nicht in Kraft war. Das sind immerhin Zahlen und Ergebnisse,
nur darauf ankommt, dieselben rechtzeitig auch für die Zwecke der inneren Kolonisation zu sichern. .
Man wird bei näherer Betrachtung auch nicht einwenden können, daß das Vorkaufsrecht eine besondere Härte für die Beteiligten dar⸗ stelle. Für den Verkäufer und bisherigen Besitzer gewiß deshalb nicht, weil ihm gegenüber das Vorkaufsrecht überhaupt nicht, weil es erst dann zur Anwendung kommt, wenn der bisherige Besitzer sich seines Besitzes bereits entäußert hat. Auch der Käufer, der in vielen Jällen ein Händler oder eine Parzellierungsbank sein wird, darf sich nicht beklagen, weil er ja, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechnen hat, und weil er zweifellos auch in der Lage ist, sich an den zuständigen Stellen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages darüber zu vergewissern, ob gegen ihn das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht wird. Eachen bei den Sozialdemokraten und Polen.)
Im übrigen möchte ich auch hier hervorheben, daß das Vor— kaufsrecht nicht allein den erforderlichen Landbedarf decken soll. Es soll auch ebenso wie die zur Zerschlagung erforderliche Genehmigung den Grundstückshandel zurückdämmen, auf die Ermäßigung der Grund⸗ stückspreise einwirken und die Tätigkeit derjenigen Grundstücksh händler und Parzellierungsbanken lahm legen deren Zerschlagungen sich als unwirtschaftlich erwiesen haben!
Meine Herren, das Vorkaufsrecht ist keine Erfindung von mir und auch keine Erfindung der preußischen Staatsregierung. (Sehr wahr! bei den Soz) Es ist schon 1910 in Bayern eingeführt worden durch das Güterzertrümmerungsgesetz, und es ist schon Jahre vorher von herborragenden Nationalökonomen, insbesondere auch von Herren, die ihrer politischen Ueberzeugung nach der konservativen Seite dieses Hauses angehören, warm empfohlen worden. Ich nenne nur den Freiherrn von Wangenheim und den Vorsitzenden der Landwirtschafts⸗ kammer von Ostpreußen, Herrn Batocki⸗Bledau. (Hört, hört! bei den Soz.) .
Meine Herren, die Erfahrungen, die in Bayern mit dem Vor⸗ kaufsrecht gemacht worden sind, gehen noch nicht so weit, daß daraus bestimmte und sichere Rückschlüsse auch für Preußen gezogen werden könnten. Immerhin ist aber festgestellt, daß das Vorkaufsrecht in Bayern in den Jahren 1911 und 1912 schon in 59 Fällen zur Anwen⸗ dung gekommen ist, und es würde vielleicht noch häufiger davon Ge— brauch gemacht worden sein, wenn nicht durch die Bestimmungen des bayerischen Gesetzes das Vorkaufsrecht in die Hände der Kommunen und der ländlichen Darlehnskassenvereine gelegt wäre, die aus nahe— liegenden Gründen schon finanziell nicht in der Lage sind, das Vor— kaufsrecht in vollem Umfange auszuüben. In Bayern fehlt der Faktor, der hier in Preußen durch die Gründungen der letzten Jahre vorhanden ist, die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften, die in der Lage und mit den Mitteln ausgestattet sind, auch von dem Vorkaufsrechte in den dazu geeigneten Fällen Gebrauch zu machen.
Meine Herren, ich möchte damit meine Ausführungen über das Vorkaufsrecht vorläufig beenden. Ich will nur darauf noch hinweisen, daß, abgesehen von den Provinzen Westpreußen und Posen, es nicht in der Absicht der Staatsregierung liegt, das Vorkaufsrecht selbst aus⸗ zuüben, sondern daß in Aussicht genommen ist, die Ausübung des Vorkaufsrecht den staatlich gegründeten bzw. staatlich unterstützten und als gemeinnützig anerkannten Besiedlungsgesellschaften zu überweisen. Darüber werden wir uns zweifellos in der Kommission, die Sie mit der Vorberatung des Gesetzentwurfs betrauen werden, noch weiter zu unterhalten haben. .
Nun, meine Herren, möchte ich auch davon Abstand nehmen, in diesem Augenblick noch die weiteren Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu besprechen, die sich mit der Erleichterung der Rentengutsbildung be⸗ fassen. Ich glaube damit warten zu können, bis die Antragsteller die bei diesem Gesetzentwurf in bezug auf die Förderung der inneren Kolonisation gestellten Sonderanträge begründet haben.
Meine Herren, ich kann und darf nicht erwarten, daß ein Gesetz⸗ entwurf mit so weitgehenden und schwerwiegenden Vorschriften, wie sie der Entwurf des Grundteilungsgesetzes enthält, von vornherein Ihre volle und vorbehaltlose Zustimmung findet. Aber der Erwar⸗ tung glaube ich namens der Staatsregierung Ausdruck geben zu dürfen, daß Sie bereit sein werden, die Vorschläge der Staatsregierung in einer Kommission vorberaten zu lassen, und daß es dieser Kommission gelingen wird, im Einvernehmen mit der Staatsregierung den Gesetz⸗ entwurf so zu gestalten, daß seine Bestimmungen sich für die innere Kolonisation und für die gleichzeitig mit ihr verfolgten wirtschafi— lichen und üationalen Ziele als brauchbar erweisen. (Bravo)
Abg. Dr. von Kries (kons.): Die Ziele dieses Gesetzeg finden
. . . ö . r h wohl in diesem Hause kaum Gegner. Die innere Kolonisation, die durch die Erschwerung unwirtschaftlicher Aufteilung und durch Er⸗ leictterung gemeinnütziger Parzellierung gefördert werden soll, ist eineß der wichtigsten, vielleicht das allerwichtiaste innerpolitische Problem. Ob die Wege der Vorlage zweckmäßig und die Mitte! in dem vorgeschlagenen Umfange notwendig und anderseits ausrelchend sind, bedarf allerdings sorgfältiger Prüfung. Wir beantragen des— halb, die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern zu über⸗ weisen. Die Eatvölkerung des platten Landes, besonders in den t= probinzen, hat einen bedauerlichen Grad errzicht, Die Zahl der selb— ständigen landwirtschaftlichen Betriebe hat sich in Preußen von 1895 bis 1507 — weitere Zahlen liegen mir nicht vor. — in Ostpreußen um 7600, in! Poꝛnmern um 4800, in Schlesiin um Söob, in Brandenburg sogar um 25 699, verringert; selbst in der Pro— vinz Posen' ist trop der Tätigkeit der Ansiedlungskommission eine Verringerung um rund 1100 zu verzeichnen, und nur in Ost⸗ preußen ist ein geringer Zuwachs von 1100 gewesen, Besonders ist davon betroffen der Besitz der ländlichen Arheiterbevöl kerung unter 2 lia. Während der kleine und mittelbäuerliche Betrieb in diesen Provinzen mit Ausnahme von Pommern und Schlesien zugenommen hat, haben sich diese kleinsten Betrlebe in Ostpreußen um 14900, in West⸗ preußen um 9Hö00, in PS1geimern um S600, in Posen um 13 900, in Brandenburg um 27 350 und in Schlesien um 5609 verringert. In den westlichen Provinzen hat sich das Verhältnis allerdings wesentlich günstiger gestaltet und in der ganzen Monarchie haben auch diese fleinsten Betriebe eine unwesentliche Zunahme erfabren. Die Renten. gutzbildung nach dem Gesetz von 1893 hat allerdings von 1895 — 1907 6 560 Rentengůter geschaffen, eine ansehnliche Zahl, die aber jenen be⸗ dauerlichen Rückgang nicht wettmacht. Nach der Volke zählung hat von 1900 bis 19 s die Bewohnerschaft der Städte sich von 453 oso der ganzen Be⸗ völkerung auf 47,2 0½ vermehrt, die Bevölkerung der Landgemeinen und Gute bezirke bat sich allerdings absolut auch vermehrt, ist aber prozentual von 57 auf H2,8 o/ der ganzen Bevölkerung zurück⸗ gegangen. Beim Abzug der großen städtischen andgeineinden ist Eieses' Verhältnis noch ungäünstiger. Da ist eine durchgreifende Ab⸗ hilfe dringend nötig, um der zunebmenden Entvsol kerung des platten Landes im Osten wirksam zu begegnen. Die Erörterung der Gründe dafür würde allerdings nur geeignet sein, den Parteihader zu
entfachen in einer Frage, die bei ihrer großen nationalen Be— deutung aug dem Streit der Parteien herauggehoben werden muß.
siedlung von Menschen zu einem Jungbrunnen für unsen, Volk werden
zu lassen, erfolglos geblieben ist. Die Reglerungs vorlage hat sich
dieses Ziel als vornehmste Aufgabe gesetzt. Die reichs rechtliche Zu⸗
lässigkest der vorgeschlagenen Bestimmungen scheint uns nicht zweisel⸗
haft. Die 588 1 bis 9 wollen die Parzellierungstãtigkeit gewerbẽ⸗
mäßiger Parzellanten an eine staarliche Genehmiqung knüpfen.
Tatfache ist, daß in vielen Fällen unwirtschaftliche und un⸗
r , n. Parzellierungen vorgenommen worden sind. Man
muß aber esnräumen, daß es auch gewerbsmãßige Parzellanten
gibt, deren Tätigkeit nach keiner Richtung hin Veranlassung zu Klagen
gibt. Diese Personen werden in ihꝛer geschäftlichen Tätigkeit durch
das neue Gesetz nicht berührt. Wir sind grundsaͤtzlich geneigt, die
Kontrolle über die gewerbsmäßige Parzellierung zu genehmigen. Die
Vorfchritten über die Ausübung der Genebmigungkyflicht scheinen
uns zweckmäßig zu sein. Auch das vorgeschriebene Verfahren gibt zu
Beanstandungen keinen Anlaß, ebensowenig die Ausnahmevorschriften
des 5 3. Bie Gründe, aus denen die Genehmigung einer Par⸗
zellierung versagt werden kann, sind in S 4 eathalten. Wir ver⸗
stehen den Inhalt des Paragraphen dabin, daß nicht nur rein
wirtschaftliche, sondern auch nationale Gesichte punkte der folgt werden
müssen. Wir haben zu ptüfen, ob sich die praktische Durch⸗
fübrung des §8 4 als eimwandsfrei heraueste llt. Die Straf⸗
beftimmungen der 883. 7 und 8 erscheinen auf den ersten
Blick eiwas hart. Die gewerbsmäßigen Parzellanten würden
sich aber durch geringere Strafen nicht abschrecken lassen. Man kann aber nicht so weit gehen, die ziviltechtliche Gültigkeit der ohne Genehmigung getätigten Parzellierungen anzuzweifeln. Die Regierungsvorlage sucht nun weite re unwirtschaftliche Zerschlagungen durch ein dem Käufer zu gewährendes Rãcktrittsrecht. binnen acht Tagen zu gewähren. Diese Gewährung gibt. uns zu erheblichen Bedenken Anlaß. Es wird. dadurch gewisser⸗ maßen der Bruch von. Treu und Glauben im Gesetz⸗ selbst statuiert. Es ist allerdings richtig, daß durch die Tätigkeit von gewerbsmäßigen Parzellanten kleine Leute schwer geschädigt wurden; diese, hätten sich aber beim Abschluß beg notariellen Vertrages über die Falgen und die Bedeutung des Vertrages aufklären lassen können. Die Gewährung Pes Vorkaufs⸗ rechtes! an den Staat hat in der von der, Regiezung be⸗ anspruchten Focm die allerschwersten. grundsã özlichen Bedenken, weil es einen starken Eingriff in die Frei eit des Eigen tums bedeutet. Wir können aus grundsätzlichea Erwägungen einen fo weit gehenden Eingriff in die Freiheit des Grundeigentum nicht gewähren. Das kann nur gescheben, soweit b fondere Gründe den Gingriff rechtfertigen. Befonders schwere Bedenken haben meine Freunde auch gegenüber der von der Regierung beab⸗ sichtigten Uebertragung des Voꝛkauftrechtes an die Parzellierungs⸗ gefellschaften. Die Regierung mußt sich vorbebalten, wann von dem Vorkaufsrechte im Interesse des Staatgwohles Gebrauch zu machen ist. Es ist ausgeschlossen, daß man jede, einzelne Par⸗ zell ierungsgesellschaft nach ihrem eigenen S stem wirtschaften läßt. Die Beftümmungen über die Erleichterung der Erteilung von Unschäͤd sichkeitsattesten begrüßen wir. Die Eihöhung der Mittel für den nor— wendigen Zwischenkredit werden wir gern bewilligen. Unsere Stellung zur Frage der Förderung der inneren Kolontsation bat 1912 mein Partei⸗ freund von der Osten ausführlich dargelegt. Die Normativhestimmungen, nach denen die Ansiedlung erfolgt, gehen ung zu gewissen Bedenken Anlaß; die Ansiedler müssen zu gunstigeren Bedingungen angesetzt werden. Diesen Zweck verfolgen die Anträge der Nationalliberalen und der Freisinnigen, indem sie den Ansiedlern bares Geld geben wollen anfiatt der Rentenbriefe. Diese Anträge bringen an sich nichts Reues. Den Zweck der Besserstellung der Ansiedler hat der Abg. von der Often damals ebenfalls aut gesprochen. Wir halten es aber im Interesse der nicht allzu starken Anspannung des Staattkredits für zweckmäßig, den jetzt beschrittenen Weg einzuhalten und nur die sich ergebenden Kurs⸗ derluste auf den Staat zu übernehmen. Das muß in den Gesetzent⸗ wurf hineingearbeitet werden. Die Schaffung besonderer Beamtenkoꝛper in jeder Provinz für die Kinexe Kolonisation halten wir für unzweck= mäßig. Wir halten eine Heltere Vermehrung des Beamten kötpeis nicht für tunlich. Für die günstigere Ansetzung von Kolonisten werden wir in den nächsten Jahren erhebliche Staatsmitte! fordern. Wir müssen aber die Gewißheit haben, daß wirklich aule Zustände geschaffen werden. Wir würden es begrützen, wenn auf é diesem Gebiete wirklich gute Zustände geschaffen werden. Wenn auch in einzelnen Punkten schwerwiegende Be⸗ denken gegen dle Vorlage erhoben werden können, so werden die Ziele, welche die Regierung verfolgt, doch vielleicht dahin führen, daß eine Einigung der großen Mehrheit des Hauses über ein Gesetz erfolgt, das zum Besten unseres Vater⸗ landes das Werk der inneren Kolonisation auf einen neuen gesunden und fruchtbaren Boden stellt.
Darauf vertagt sich das Haus. .
Der Präsident schlägt vor, am Freitag um 10 Uhr zu beginnen, um diese Beratung zu Ende zu führen. Doch entscheidet sich das Haus für 11 Uhr.
Schluß 4½ Uhr. Nächste Sitzung: Freitag 11 Uhr.
(Grundteilungsgesetz.
Statistik und Volkswirtschaft.
Bevölkerungsbewegung, Grund besitzwechse!, Schlach fungen, städtifche Spar kasse Kranken ver iche rung und ÄArmenpflege in Berlin im Januar 1914.
Nach dem Januarheft der Monatsberichte des Statistischen Amts der Stadt Berlin“ belief sich die fortgeschriebene Bevölke⸗ rungszif fer der Reichshauptstabt Anfang Februar d. . 2081253 Gur gleichen Zeit des Vorjahres auf 2097 779. Sie sst im Jannar d. J. um 2697 in demselben Monat von 1213 um 2741) gestlegen. Lebend gehoren wurden im Januar d. J. 3321 (im gleichen Monat des Vorjahres 3664) Kinder, darunter 793 (802) sder 23 33 (21.8) o unehellche. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, stellte sich die Geburten iffer auf 180 (20633. Ehen wurden im Januar d. J. 984 (in demselben Monat des Vorjahres 992) geschlossen, darunter 190 (196) Mischeben. Die Zahl der Sterbefälle (ohne die Totgeburten) belief sich im Jannar d. J. auf 2610 (im Januar 19153 auf 2667). Im Alter bis zu 1 Jahre starben 420 (455) Kinder, das sind 16,co 9 o) o o aller Sterbefälle des Berichtsmonatz. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, betrug die allgemeine Sterblichkeitsziffer 147, (14 3).
Als zugezogen waren im Januar d, J. 11384 (in demselben Monat deg' Vorjahres 12 2555 männlicht und 9308 (0 192) weibliche, jusammen 20 55 (2 447) Personen zu verzeichnen. Für die im gleichen Monat Fortgezogenen ergaben sich ein⸗ schließlich des Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen: 10667 (11851) männliche, 8639 (8958) weibliche, zufammen 19 306 (20 8069) Personen. Somit verblieb bei der Wanderung ein Mehrzuzug von 717 (404) männlichen und 669 1234) welblichen, zusammen ein Mehrzuzug von 1386 (1638) Personen.
Ein Besitzwechsel fand im Januar d. J. bei 111 (im gleichen Monat des Votjahres bei 146) Grundstücken statt. Kauf lag bor bei 1 (4) bebauten Grundstücken mit 10 997 975 (22 238 082) 40 Kaufpreig und bei 7 () unbebauten mit 349 183 (332 329) „ Kauf- preiz, Zwangs versteigerung bei 20 (38) bebauten Grundstücken mit 15 6006371 (101163651) 6 und bei 1 (2) unbebauten mit 170 000 (101 150) 4 Kaufpreis. Durch Vererbung gingen 34 (34) Grundstücke mit 7 624 890 (8 O33 460) „ Wert und 18 (11) ohne Wertangabe in anderen Besitz über. . .
Ber Auftrieb auf den städtischen Viehhof 1. für den Monat Januar d. J. 18372 (für denselben Monat des Vorjahres 2 167) Rinder, 11726 (14 585) Kälber, 40 932 (50 419) Schafe,
bäusern wurden im Januar 10254 (im gleichen Monat des Vorjahres S681) Rinder, 9928 (9727) Kälber, 35 779 (68 726) Schafe, 102 440 (91 946) Schweine eschl achtet. — In der Zentral- roßschlächterei wurden. im Januar 1103 (1250) Pferde ge⸗ schlachtet, von denen 18 (11) zurückgewiesen wurden. Zum Konsum und zur Tierfütterung gelangten somit 1084 (1239) Pferde, ferner von der Reuköllner Roßschlächterei 66 (124). . Bei der stadtifchen Spa rkafse beliefen sich die Einzahlungen im Januar d. J. auf 10 086 554 M (im Januar des Vorjahres auf 7691 056 M, die Rückiablungen auf 5 331 301 (6 972 991) M dem⸗ nach ergab sich ein Mehr an Einzahlungen von 4758 253 . k Monat des Vorjahrs ein Mehr an Einzahlungen von 721 065 4A. . Der Nitgliederbestand der der Aufsicht des Magistrais⸗ kommissars unterstellten Kranken kassen betrug am 1. Februar 1914 Ils 566, unter denen sich 59 216 freiwillige Mitglieder befanden. Er⸗ werbsunfähig waren an diesem Tage bei den bezeichneten Kassen 41133 verpflichtete Mitglieder. . . Die städtische Armenpflege umfaßte im Monat Januar d. J. 36 386 (in demselben Monat des Voꝛjahres 35 738) Almosen⸗ empfänger mit einem Gesamtbetrage an laufenden Unterstützungen von bos 234 (640 704) MÆ, darunter 1658 (1398) Almosenempfänger mit außerdem gewährten 11 600 (1363) 4 Exttaunterstützungen. Solche wurden ferner für 12241 (9082) nicht laufend unterstützte ersonen im Gesamtbetrage von 167 941 (120 204) ½ genährt. r m del waren 12 9885 (12988) vorhanden, für die 126 760 (124 858) M aufgewendet wurden.
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Zur Arbeiterbewegung.
Sämtliche Schneidergehilfen der Stabt Oberhausen haben, wie die, Rh.⸗Westf. Zig. berichtet, den Arbeitgebern den seit dem Jahre 1911 laufenden Lohntarif mit der Begründung der verteuerten Tebenshaltung gekündigt und der Innung neue Lohnforderungen unter⸗ breitet. Die Verhandlungen zwischen der Gehilfenorganisotion und der Innung führten bither zu keinem Ergebnis, und so erklärte man jn ner am 18 d. Pt. abgehaltenen Versammlung Lie jetzt vor liegenden Angebote der Meister als zu niedrig. Ein Lohnausschuß wurde gewählt und zu erneuten Verhandlungen mit der Innung eauftragt.
6 Vereinigung der Waffenfabriken in Solingen, die am Mittwoch die Aussperrung im vollen Umfange durch⸗ geführt hat, erklärt, wie die Rh. Westz. Ztg. meldet, daß ein Ver— sragébruch der Firma Karl Gickhorn nicht dorliege und daß daher der von der Äibeiterschaft über diese Firma verhängte Ausstand unbe= rechtigt sei. Es sei nicht richtig, daß die Tirma Eickhorn Waren aust⸗ wärtz habe billiger herstellen lassen; das Recht, Aufträge auch aus⸗ wärt unterzubringen, würden sich die Fabrikanten nicht nehmen lassen. Aut diesem Grunde babe die Vereinigung die Firma Eickhorn in Schutz genommen. (Vgl. Nr. 67 d. Bl) —
uf der Grube Hostenbach bei Völklingen ist, wie der Fikf. Ztg' aas Saarbrücken telegraphiert wird, nunmehr der Ausstand erklärt worden, nachdem die Zechenverwaltung weitere Irbeiterentlassungen wegen der. Verweigerung von Ueber⸗ schichten vorgenommen hat. (Vgl. Nr. 67 d. Bl.). Für Mitt⸗ woch hatte die Bezirksleitung des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter eine Relegschaftsversammlung einberufen, die sich mit Fer neuen Lzae beschäfkigie. Nach lebhafter Aussprache wurde fast einstimmlg beschlossen, sofort in den Ausstand zu treten. Gestern sind nur 118 Arbeller angefahren. Die Grubenverwaltung verharrt den Forderungen der Bergleute gegenüber auf ihrem ablehnenden Standpunkt.
Handel und Gewerbe.
Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 19. März 1914. Ruhrre vier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt. .. 26 576 11048 Nicht gestelltt.. — —
— Auf die Tagesordnung der am 21. d. M. stattfindenden Zechenbesitzerversammlung des Rheinisch West fälischen Kohlen⸗ fyndikats sind laut Meldung des . W. T. B.“ aus Essen nach⸗ träglich folgende Anträge gesetzt werden: Antrag der Har⸗ pener Bergbau A. G. . und Genossen, die Beratung des Entwurfs des Syndikatsvertrages fortzusetzen, und ein weiterer Antrag derselben Gruppe, zu 5 13 Ziffer 6 des nenen Syndikatsvertragzentwurfes den Zusatz aufzune men; . Koksherflellung durch die Hüttenzechen besitzenden, Mitglieder zur Deckung deg eigenen Bedarfs darf nur auf den Hüttenkokereien er⸗ solgen, 'nicht in den für die Herstellung der vollen. Verkauftanteile in Koks erforderlichen Koksöfen. Welche Koksöfen eines Mitgli a Zechen, welche als Hüttenkokereien zu gelten haben, bestimmt der Ausschuß zu § 3 Ziffer 16.“ .
— In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der Aktienzesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn⸗ matertät zu Görlitz war ein Kapital von 1 322 100 6 vertreten, Die beantragte Kapitalserhöbung um Sb7 400 s auf 3 000 O00 * wurde einstimmig beschlossen. Die neuen Aktien, welche vom 1. Juli 1914 ab dividendenberechtigt sind, werden von einem Bonkenkonsortium zu 16009/‚0 mit der Verpflichtung übernommen, einen Teilbetrag von 14 (000 M den alten Aktionären zum Kurse von 163500 zum Bezug derart anzubieten, daß auf je nom. 3600 0 alte Aktlen eine junge IAitie über nom. 1300 6 entfällt. Die beantragten Statuten⸗ änderungen wurden einstimmig genehmigt.
London, 19. März. (W. T. B) Bank auswegs, Total⸗ reserve 31 185 0090 (Abn. 670 000) Pfd. Sterl. Notenumlaul 28 435 00 (Jun. 197 900! Pfd. Sterl., Barvorrat 11 170 909 (Abn. 2 000 Pfd. Sterl., Portefeuille 453 8198900 Gun. 3703 O00)
sd. Sterl, Guthaben der Privaten 40 447 000 (Gua. 525 0090) hfd. Sterl., Guthaben des Staates 25 448 009 (un. 250200) * Sterl. Notenreferve 29 578 000 (Abn. 306 0X) Pfd. Ster!
egierungssicherbeit 11 153 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozent e gn, ber Reserve zu den Passtven 457 gegen 493 in der Vor⸗ woche. Clearinghouseumsatz 359 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 14 Millionen. .
Paris, 19. März. (W. , T. B. Ban kaus wegs. Bar- porrat in Gold 3 521 476 000 (Zun, I1 165 900) Fr., do. in Silbe 633 g84 000 (Abn. 3 159 000) . Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 395 415 000 (Zun. 16 208 000) Fr., Notenumlauf 5 oJ 194 000 (Abn. 10 028 000) Fre, laufende Rechnung der Privaten 656 336 000 (3un. 36 012 000 Fr., Guthaben des Stgats⸗ chatzes 169 605 000. (Abn, 19 414 Do0) Fr., Gesamtvorschüsse SI 153 0500 (ÄAbn. 6 137 000 Fr., Zins und Diskonterträgnis 165 626 055 (Jun. 793 000) Fr. — Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 73,32 gegen 738,06 in der Vorwoche.
Essener Börse vom 19. März 1914. Amtlicher Kurebericht. Kohlen, Koks und Briketts. Preisnotierungen des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Zeche. J. Gas- und Flamm kohle: a. Gasförderkohle 12,50 -= 1450 An, b. Gas. flammfoͤrderkohle 15.25 =13 25 , e. Flammfördeileb le 116530 bis 12, 00 M, d. Stückkohle 14,00 - 15,50 (6, e. Dalbgesiebte 13,350 bis 14,50 M6, f. Nußkohle gew. Korn 1 und II 1425 —15. 00 , do. do. III 1425 — 15,00 , do. do. IV 1375 —- 14,50 MÆν, g. Nuß⸗ gruskohle 0 20/30 mim 9 Hh = 10.00 M, do. — 0609 mm 150 bis 1125 S6, h. Gruskohle 8.00 — 10,75 4; II. Fettkoh le: a. Förder kohle 12 00 — 12,75 (16, b. X estmelierte Koble 135, 00— 15 30 6, . Stückkohle 14 00 — 14,50 , d. Nußkohle, gew. Korn l 14.25 bis
Eg ist sicher, daß daz Bestreben, das platte Land durch weitere An⸗
15 652 (128 664) Schweine. — In den 5ffentlichen Schlacht⸗
15, 00 M, do. do. II1 „25 — 15,00 ινς, do. do. III 14,25 - 15,00 ,