1914 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

zustellen, daß das Duell ein Verbre gemeiner Gesinnung hervorgeht zichten wir nicht. Wir wollen nicht gefährden, indem wir ihn mit anderen berechti packen. Wir dürfen mit einer gewissen Kommissionsantrag auch die Zustimm . r sozialdemokratische Antrag ist unklar; es J de Paragraphen ganz verschiedene Strafminime Wollen Sie bis zu einem Tage Gefängnis herabgehen? Sache nicht zu machen. Wenn wir uns escheiden, n wir unsere Stellung zum Zweikampf in 2er Weise. So wenig die Duell⸗ kommission ihr letztes Wort gesprochen hat, so f uns 7 zu rückzuk

weitergehende sal des Kommissionsantrages

s Bundesrats findet. d in den betreffenden

ten wir uns vor, Wir halten Ssgesprochen ist:

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Brockhausen kor Ich kann mir denken, daß Linken ein Mitglied befindet, welches als junger uell gehabt, auf Schläger oder Säbel gefochten zu verteidigen, und jemand, der zwar durch sein sicht den Beweis liefert, daß er auf Schlägermensur gestanden hat, der aber nichts weiter gefochten hat als Von iesem Gesichtspunkte aus betr Vor Jahren hat unser damaliger daß das Faustrecht wieder aufleb seitigten, und daß neun Ze en a was in den Strafgesetzen über das Duell bestimmt ist. auch so bleiben, selbst i rafen auf das Duell sehr ver⸗ schärft werden. Alle ? Reichstages haben daran ge— arbeitet, etwas Positives zu f vas einerseits den Ausschrei⸗ tungen des Duclls entgegensteht, andererseits auch wieder die nun einmal vorhandenen Sitten genügend berücksichtigt. Die Kommission hat sich auf das Herauslassen eines einzigen Satzes aus dem Gesetz⸗ entwurf geeinigt. Der Abg. Stadthagen hat einmal gesagt: Ueber die Frage der Bestimmungsmensur könnte man sich streiten; wenn man schwere Strafen auf Beleidigung, Ehebruch setzt, also auch die ines Duells mit hohen Strafen belegt und auch Verlust der bürgerl echte eintreten dann müsse man auch das, was eine Sitte ist, e sogenannten timmungsmensuren fallen lassen.

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lassen kann,

nämlich die In der Kommission ist ein dahingehender Antrag abgelehnt worden. Is ist schwer für uns, für den vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen. Er enthält noch manche Unstimmigkeiten. Man kann, da nur ein mündlicher Bericht erstattet worden ist, im ifel sein, was „frevent⸗ lich verschuldet“ sein soll; soll dies in sforderung liegen oder in den vorangegangenen Vorgängen. ichkeit ist nach meiner Ansicht in dem letzteren zu suchen. Wir sind Ansicht, daß es sich hier um einen Gesetzentwurf handelt, dessen Tragweite im System des ganzen Strafgesetzes heute nicht zu übersehen ist, und daß diese Vorlage zu großen Bedenken Anlaß geben muß. Wenn wir uns troßdem für den Entwurf entschließen, so geschieht es, um die Materie in Fluß zu bringen. Die Konsequenz ist aber die Vorlegung einer Abänderung des Milite die verbündeten Regie⸗ rungen, da der Entwurf sich mit dem M Uebereinstimmung befindet. Die verbündet ihre Justiz- und Verwaltungsbehörden in Lage, e prüfen. Glaubt die Regierung, daß dieser 8 208 a genügt, so kann sie diesen Entwurf annehmen. Glauht sie, daß er nicht genügt, so kann sie ihn als Material einer Prüfung unterziehen. Wir können aber nicht weitergehen als dieser Entwürf und müssen den Antrag der Sozialdemokratie ablehnen. Ich hoffe, daß das Resultat dieser Verhandlungen? eine Gefetzesvorlage ist, die allen berechtigten Wünfchen, aber auch der nun einmal bestehenden Volkssitte entspricht seres Vaterlandes wirkt.

g 1 und damit zum Segen unseres Vaterland

? van Calker (al): Die Bedeutung dieses Gesetzent⸗ wurfs liegt darin, daß es hier zum ersten Male gelungen ist, in dieser Frage einen einheitlichen Beschluß aller Parteien des Reichstags her— beizuführen. In dieser Bedeutung lag auch ganz sicherlich für die berbündeten Regierungen der Anlaß, daß auch sie hierzu ihre Zu⸗ stimmung gaben. Ich freue mich deshalb über die Worte, die der Staatssekretär hier gesprochen hat. Ich glaube, aus ihnen eine sympathische Stellungnahme entnehmen zu können. Das Wesentliche liegt auch in dem ganzen Wandel der Anschauungen seit Inkrafttreten der rafbestimmungen des jetzigen Strafgesetzbuches. Diesem Wandel der AUnschauungen tragen wir mit unserem heutigen

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Gesetzentwurf Rechnung. Wer er Gesetzgeber heute das Duell verbieten und mit den höchsten fen bedrohen würde, würde es nicht verschwinden. Der Gesetzgeber kann nur den veränderten Anschauungen Rechnung tragen. Der springende Punkt ist, daß unser geltendes Recht prinzipiell einen Mann, der sich im Zweikampf schlägt, für einen Ehrenmann hält. Deshalb ist auch nur Festungsstrafe vorgesehen. Hier muß ein— gegriffen werden, um diese falsche Auffassung des Gesetzes zu beseitigen. Ilber auch der Begriff der Ehre hat sich gewandelt. Das Volk hat heute nicht mehr die Auffassung, daß man im Zweikampf die verletzte Ehre schützen kann. Die Ehre, die im Herzen sitzt, kann durch keinen nberechtigten Angriff geschädigt werden. Es handelt sich nicht um die Ehre im ethischen Sinne, sondern darum, daß jedermann darauf Anspruch erheben kann, nicht geringschätzig behandelt zu werden. Würden wir uns heute noch auf den Standpunkt stellen, die Ehre kann verloren werden, dann würde es sehr viel schwerer sein für die Anhänger des Duells, zu einer Aenderung des Gesetzes zu schreiten. ch wir äber auch zu einer anderen Auffassung in der isere Aenderung will ja an Stelle der Festungshaft Herausforderer der Schuldige ist. is Begründung der daß werden kann, der imstande ist, frevelhafter Weise zu verletzen. J

auf ethische Begriffe dadurch der Forderung des Volkes, das henton mit ethischen Grundsätzen 'genden Gesetzentwurf wird das Vordergrund gestellt. Im

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Zue treten, wenn die ing heraus begangen ist. Dieser 'erst auf Wunsch des Reichstags zum ersten Male as Deutsche Reich hinaus Auf⸗ echtsgedanke, der uns jetzt vor⸗ atssekretär und die verbündeten Anschauungen in der Weise zum Ausdruck und dritter Lesung zur Verabschiedung

; e der hier kam, hat nahme gefunden. Es ist

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Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann. Der

Richter wird zu entscheiden haben, ob ehrlose Gesinnung oder nur Leichtsinn vorliegt. Mit den Bestimmunge

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die die Sozialdemokraten

wir veifolgen, für das Erreichbare möglichste Einstimmigkeit zu er⸗ . Mertin (Rp): Die Stellung meiner Freunde habe ich bei der Besprechung der Duell interpellation eingehend dargelegt. Wir sind der Ansicht, daß der Zweikampf unter gewissen Umständen eine unleugbare Notwendigkeit ist. Ich habe damals an Band der Ge⸗ schichte ausgeführt, daß auch eine Verschärfung der Strafen irgend welchen Einfluß auf die Beseitigung der Zweikämpfe nicht zur Folge gehabt hat. Ich habe aber damals schon den Antrag der Duellkom⸗ mission fympathisch begrüßt, indem ich eine Anregung erblickte zu einem Wege, den wir beschreiten können. Es liegen nun heute zwei Anträge vor; von vornherein will ich bemerken, daß die Bedenken, die wir schon wiederholt gegen die Novellengesetzgebung überhaupt geltend gemacht haben, auch heute noch bei uns bestehen. Wir lehnen den sozialdemokratischen Antrag wegen seiner Maßlosigkeit ab, den Antrag der Budgetkommission nehmen wir an, aber nicht etwa in em Sinne, daß er nun von heute auf., morgen Gesetz werden soll. Wir haben schwere Bedenken gegen Einzelbestimmungen seines Inhalts. Wir dürfen nicht vergessen, er reißt den ganz neuen juristischen Be⸗ griff der freventlichen Handlungsweise aus dem Rahmen des Vor— entwurfs heraus und wirft ihn in ein Gesetz hinein, ein Begriff, mit dem wir noch nie operiert haben. Auch die Verkoppelung der Ehr⸗ losigkeit mit dem Delikt des Zweikampfes erscheint uns bei der ganzen Natur dieses Delikts bedenklich. Ferner fehlt eine Abgrenzung der Bestimmungen nach der Richtung der Bestimmungsmensuren. Die Bestimmungsmensuren sind mit Recht als Sport bezeichnet worden. Die Ansichk des Reichsgerichts ist irrig, wenn es die Bestimmungs— mensuren als Zweikampf mit tödlichen Waffen ansieht. Wir stimmen dem Entwurf zu, weil wir in ihm ein wünschenswertes Mittel sehen, den Bundesrat mit der ernstlichen Prüfung der Frage zu. befassen. Wir hoffen, daß der Bundesrat diese Prüfung mit aller Aufmerksam⸗ With vorntnimt, aber auch mit all der sachlichen Ruhe, die die Be— handlung eines solchen Gegenstandes verdient. Damit schließt die erste Beratung. Der Gesetzentwurf wird hierauf in zweiter Lesung sofort ohne Diskussion einstimmig angenommen. Der sozialdemo⸗ kratische Antrag, das Duell wie jedes andere Vergehen, das sich als Körperverletzung herausstellt, zu bestrafen, wird abgelehnt. Um 61 Uhr vertagt sich das Haus auf Freitag 12 Uhr. (Konkurrenzklausel und Petitionen.)

Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 58. Sitzung vom 26. März 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. .

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der direkten Stenern? und zwar die Besprechung der Einnahmen, mit der die Diskussion über die Ausgaben für die Vor⸗ sitzenden der Veranlagung skom missionen verbunden wird, und die Erörterung der dazu gestellten Anträge fort.

Finanzminister Dr. Lentze:

Meine Herren! Es ist in diesem hohen Hause schon bei der Generalberatung des Etats der Wunsch laut geworden, es möchten noch in diesem Jahre die Steuerzuschläge herabgesetzt werden, und es möchte noch die Möglichkeit geschaffen werden, daß das Land pon Steuern entlastet würde. Die Frage hinsichtlich der Herab⸗ minderung der Steuerzuschläge ist ja eine sehr aktuelle, und die Staatsregierung kann sich sehr wohl vorstellen, daß es im Lande freudig begrüßt werden würde, wenn die Möglichkeit vorläge, die Steuerzuschläge herabzusetzen. (Sehr richtig) Aber zu meinem großen Bedauern muß ich dem Lande die Enttäuschung bereiten, daf ich ausdrücklich erkläre: es ist zurzeit unmöglich, die Steuerzuschläge herabzusetzen oder aufzuheben. Die Steuerzuschläge sind zur Zeit ein⸗

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gerichtet worden, weil sich infolge der Besoldungserhöhung heraus— gestellt hatte, daß ein dauernder Mehrbedarf in dem Etat vorhanden für den bis dahin die Deckung fehlte. Es war damals bei der urchführung der Besoldungserhöhung ein sehr großer Mehrbedarf vorhanden, und es ist dann ganz eingehend seitens der Finanzverwal⸗ tung untersucht worden, in welcher Weise dieser Mehrbedarf gedeckt werden könnte. Es hat sich dabei erwiesen, daß ein Teil dieses Mehrbedarfs allmählich durch Konjunkturgewinne in unserem Etat und durch die natürliche Steigerung unseres Etats beigebracht werden könnte. Aber es ergab sich auch zu gleicher Zeit, daß jedwede Aus⸗ sicht fehlte, den Rest aufzubringen, ohne daß neue Steuern, und zwar ohne daß dauernd neue Steuern eingeführt würden. Ss ist nun aus der Fassung des damaligen Gesetzes ab Steuerzuschläge nur vorübergehender Natur

ehr richtigh, daß sie in einigen Jahren wieder in Fortfall

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daß die 8 kommen sollten. Das ist irrig und unzutreffend. Es ist damals allerdings hier in diesem hohen Hause der lebhafte Wunsch laut ge— worden und es ist ja auch verständlich und natürlich, daß die Steuer— ü ligt werden möchten. Aber mein

zuschläge nur vorübergehend bewil ; Amtsvorgänger hat damals immer und immer wieder erklär

ist unmöglich, daß wir ohne neue Steuern auskommen. s

lich ist sogar das Zustandekommen der Besoldungsgesetznovelle davon ab⸗ hängig gemacht worden, daß die dauernden Steuerzuschläge bewilligt der Zuschläge es war damals keine

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Nur die rohe Forn Form zu finden ist als eine vorübergehende Staatsregierung auferlegt worden, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzu⸗

würden. Zeit, eine andere gedacht worden, und es thalb drei Jahren

Nun hat sich seit Ablauf des Jahres 1909 ergeben, daß unsere Einnahmequellen in unserm Staatshaushalt nicht derartig ge⸗ wachsen sind, daß die Steuerzuschläge entbehrt werden können, um die laufenden Bedürfnisse des Staatshaushaltes zu decken.

So liegen die Verhältnisse auch noch heute. Unser Staats⸗ haushalt ist in seinem Gleichgewicht darauf abgestellt, daß die Er— trägnisse der Steuerzuschläge, deren Aufkommen für dieses Jahr auf 72 Millionen veranschlagt worden ist, mit zur Deckung des Haus⸗ halts dienen müssen. Infolgedessen ist es auch nicht möglich, die Steuerzuschläge in Fortfall zu bringen, solange wir nicht von an— Seite einen Ersatz für dieses Aufkommen von Steuerzu— Bei der Beratung des Eisenbahnetats ist diese F

2 don worden und es h 8 sck oerag nn, gen worden, Und es at sich ergeben

derer schlägen haben.

ja auch eingehend

as hohe Haus hat dem zugestimmt daß zurzeit aus Eisenbahn⸗ erträgen die Steuerzuschläge nicht entbehrlich gen acht werden können, daß ein Ersatz der 72 Millionen aus Eisenbahnerträgnissen nicht herbei⸗ geführt werden kann. Infolgedessen fehlt zurzeit jedweder Ersatz. Es ist zwar in der Presse und auch gesprächsweise im Publikum immer wieder darauf hingewiesen worden: o, wir erhalten durch den Wehrbeitrag so außerordentlich erhöhte Erträgnisse aus unsern Steuern, daß dann in Zukunft die Steuerzuschläge fortfallen können.

erwo

stande, heute schon mitzuteilen oder überhaupt einen Ueberblick ge⸗ winnen zu können darüber, ob diese Annahme begründet ist und ob tatsächlich damit zu rechnen ist, daß wir erhebliche Mehreinnahmen infolge des Wehrgesetzes haben werden. K Meine Herren, Sie wissen ja alle, daß die Dekllarationsfrist bis zum 31. Januar verlängert worden ist und außerdem für zahllose Zensiten noch Sonderfristen festgesetzt werden mußten. Nun müssen die gesamten Steuererklärungen zum Wehrbeitrag noch darauf hin nachgeprüft werden, ob die darin enthaltenen Angaben und Schätzungen zutreffend sind oder nicht. Denn ein großer Teil der Angaben muß ja von der Veranlagungskommission geschätzt werden, und selbst wenn auch der Zensit seinerseits eine Schätzung vornimmt, muß die Schätzung nachgeprüft werden. Infolgedessen ist es den Veranlagungsbehörden zurzeit noch nicht möglich, irgendwie einen Ueberblick darüber zu haben, ob nun tatsächlich alle die großen ausschweifenden Hoffnungen, welche in der Oeffentlichkeit an den Generalpardon und an die Veranlagung zum Wehrbeitrag geknüpft waren, eintreffen werden oder nicht. Die Königliche Staatsregierung muß bei Aufstellung des Etats infolgedessen davon ausgehen, daß besondere Verhältnisse nicht vorliegen, und sie war genötigt, den Etat nach den Erfahrungssätzen in bezug auf die Steigerung, die wir im Laufe der Jahre gewonnen haben, aufzustellen, und nach diesen Gesichtspunkten ist das Mehr an Einkommensteuern und an Er⸗ gänzungssteuern in den Etat eingestellt worden. .

Nun könnte man an die Finanzverwaltung die Frage richten: ja, wie stellt sich die Finanzberwaltung, wenn nun die Hoffnung, die an den Generalpardon gesetzt ist, sich so bewährt, daß tatsächlich ein ganz erhebliches Plus an Einkommensteuern usw. herauskommen würde?

2 h 8 as 9M 5s9 oro] Ist die Königliche Staatsregierung unter dieser Voraussetzung bereit,

eine Steuernovelle vorzulegen, und ist sie geneigt, auf die Steuer⸗ zuschläge zu verzichten? Ich habe schon im vorigen Jahre zum Aus⸗ druck gebracht, wie sehr ich es bedauere, daß die Ihnen vorgelegte Steuernovelle nicht zur Verabschiedung gelangte. Sie enthielt eine ganze Reihe von Verbesserungen und von Vorschlägen, welche für die ganze Veranlagung sehr bedeutsam und wichtig waren, und welche auch im Lande nach mancher Richtung hin Erleichterungen geschaffen hätten auf der einen Seite, und auf der anderen Seite dem von uns allen angestrebten Prinzip nach Gerechtigkeit weit mehr entsprochen haben würden.

Ich würde infolgedessen an sich sehr gern bereit sein, ie Steuer⸗ novelle wieder einzubringen, wenn wir zurzeit überhaupt klar sehen könnten, ob es möglich ist, für die Steuerzuschläge irgendwie einen Ersatz zu finden, ob es möglich ist, die Steuerzuschläge herabʒusetzen. Selbst gesetzt den Fall, wir hätten infolge des Generalpardons erhöhte Einnahmen, was zurzeit noch durchaus dahin steht, dann muß eine ge⸗ wissenhafte Finanzverwaltung, wenn sie eine Steuernovelle vorlegen will, sich auch fragen, welche erhöhten Ausgaben denn bevorstehen (Sehr richtig), und, meine Herren, solche erhöhten Ausgaben stehen uns in größerem Umfange ganz sicher bevor. .

Ganz abgesehen von den zahllosen Resolutionen und Wünschen, die bei der Beratung der anderen Etats vorkommen und auf Ausgaben⸗ vermehrung gehen, haben wir doch noch die sehr wichtige Frage des Volksschullastenausgleichs vor uns. Dazu kommen dann noch andere Fragen, die auf dem Besoldungsgebiet liegen usw., für die uns die Deckungsmittel fehlen. Infolgedessen muß die Finanzverwaltung mit der Einbringung eines neuen Steuergesetzes vorsichtigerweise so lange zurückhalten, bis sie einen Ueberblick darüber hat, was sie an bisher noch nicht bekannten und noch nicht feststehenden, über das bisherige Maß hinausgehenden Ausgaben zu erwarten hat.

Meine Herren, aus diesem Grunde bin ich leider außerstande, in Aussicht zu stellen, daß die Steuernovelle dem hohen Hause in der nächsten Zeit wieder vorgelegt werden kann. .

Meine Herren, ich habe bei der Beratung der Steuernovelle im vorigen Jahre und vor 2 Jahren genau gesehen, daß es sich schließlich hauptsächlich um die Steuerzuschläge gedreht hat, und das Gesetz ist trotz seiner wesentlichen Verbesserungen nicht verabschiedet worden, weil eine Einigung zwischen dem hohen Hause und der Staatsregierung über die Steuerzuschläge nicht zu erzielen war. Solange ich also nicht weiß, welche Stellung die Staatsregierung zu den Steuerzuschlägen einzunehmen hat, bin ich außerstande, Ihnen einen Gesetzentwurf wieder vorzulegen.

Der Steuergesetzentwurf vor 2 Jahren verfolgte ja den wesentlichen Zweck, durch bessere Vorschriften des Verfahrens der steuerlichen Ge⸗ rechtigkeit mehr zu entsprechen. Damals ist ja von allen Seiten

Einkommen voll eingeschätzt werden, nämlich die Beamten, die Geist⸗ lichen und die Arbeiter; denn für die Beamten, die Geistlichen und die Arbeiter wird das Einkommen der Steuerbehörde mitgeteilt. Ber den Beamten und Geistlichen zeigen die vorgesetzten Behörden den Steuerkommissionen die Höhe der Bezüge an, und bei den Arbeitern ist ja verordnet, daß die Arbeitgeber diese Angaben zu machen haben.

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Infolgedessen hat man sich bemüht, das neue Gesetz so auszugestalten, daß auch diejenigen Zensiten, deren Einkommen nicht so klar auf der Hand liegt, häufig sich nicht aus einer, sondern aus den verschiedensten Duellen zusammensetzt, nach Möglichkeit mit ihrem vollen Einkommen zur Steuer herangezogen werden können. Darauf war unser leider nicht verabschiedeter Gesetzentwurf aufgebaut.

Nun muß ich allerdings lebhaft bedauern, daß unsere neuen damals vorgesehenen Bestimmungen nicht angewendet werden können. Aber ein wesentliches Hilfsmittel ist uns doch inzwischen gegenüber den früheren Jahren dadurch erwachsen, daß das Reich das Wehr⸗ beitragsgesetz und das Vermögenszuwachssteuergesetz erlassen hat. In diesen beiden Gesetzen ist eine obligatorische Vermögensanzeige vor⸗ geschrieben worden. Die periodisch immer wieder eingehenden obligato⸗ rischen Vermögensanzeigen sind eines der wesentlichsten Mittel ge⸗ wesen, welche die Staatsregierung in der Steuernovelle in Aussicht genommen hatte. An der Hand dieser Vermögensanzeige ist nun in Zukunft der Veranlagungskommissar imstande, auch die Höhe des Ein⸗ kommens ganz anders zu kontrollieren und festzustellen, als er es vorher konnte. Aus diesem Grunde haben wir doch begründete Aussicht, daß die Veranlagung in Zukunft sehr viel mehr demjenigen entspricht, was von der Veranlagung überhaupt verlangt werden muß, nämlich daß sie für alle Schichten der Bevölkerung möglichst gleichartig und gerecht wirkt.

Ich wende mich nun zu den Veranlagungskommi ssa⸗ ren. Die Veranlagung zur Steuer ist im Laufe der Jahre immer wichtiger und bedeutsamer geworden, namentlich sind dem Vor—

sitzenden der Veranlagungskommission so große, bedeutsame und um⸗

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J würde allerdings der Strafrichter wenig anzufangen

vorschlagen, ige ; J Bloße Demonstrationsanträge verhindern der Zweck, den

Ja, meine Herren, die Königliche Staatsregierung ist leider außer⸗

fassende Aufgaben zugewiesen worden, daß sie gar nicht anders erfüllt

hervorgehoben worden, daß große Kategorien von Zensiten mit ihrem

werden können, als daß sich der Vorsitzende persönlich mit seiner pollen Kraft den Veranlagungsgeschäften selbst widmet. (Sehr richtig! links) Die Steuergesetze sind von Jahr zu Jahr verfeinert worden, wir haben zu gleicher Zeit dadurch, daß das Oberverwaltungsgericht in letzter Instanz über die Steuerfragen entscheidet, auch so viel Judikatur in den Steuerfragen bekommen, daß man es getrost aus⸗ sprechen kann, daß die Steuerveranlagung eine reine Wissenschaft geworden ist und infolgedessen nicht nur nebenbei, sondern von einem wissenschaftlich, speziell vorgebildeten Manne vorgenommen werden muß. (Sehr richtig! links Bei der Besprechung ist öfter auch die Ansicht laut geworden: die Hauptsache ist, daß der Vousitzende der Veranlagungskommission über der Kommission steht, die größeren Gesichtspunkte angibt und daß dann im übrigen die Veranlagung auch durch mittlere Beamte vorgenommen wird. Mit dieser Auffassung kann sich die Staatsregierung keinesfalls einverstanden erklären. Die Königliche Staatsregierung muß von dem Vorsitzenden der Veran⸗ lagungskommission verlangen daß er lange vor Beginn des eigent⸗ lichen Veranlagungsgeschäftes alles in sehr eingehender und gründ⸗ licher Weise vorbereitet, daß er sich sowohl über die Einkommens⸗ verhältnisse eines einzelnen wie auch über die ganzen Merkmale und sonstigen Verhältnisse von ganzen Gruppen genau informiert, daß auch bei den nichtphysischen Personen alle Unterlagen rechtzeitig be— schafft werden, die notwendig sind, um eine sachgemäße und zu⸗ treffende Veranlagung ermöglichen zu können. Der Vorsitzende der Veranlagungskommission soll ferner, sobald das Veranlagungsgeschäft begonnen hat, alle irgendwie bedeutsamen Veranlagungserklärungen selber in die Hand nehmen und bearbeiten. Das sollen nicht bloß diejenigen sein, welche hohe Steuersummen aufweisen, sondern der Vorsitzende soll sich mit allen Steuererklärungen, bei denen irgendwie prinzipielle und bedeutsame Fragen in Betracht kommen, befassen. Diese Aufgabe führt natürlich dazu, daß der Vorsitzende der Ver— anlagungskommission auch in die Verhältnisse von Land und Leuten tief eindringt, und ich kann infolgedessen in keiner Weise zugeben, daß, wie Herr von Hennigs es ausführte, ein hauptamtlicher Kom— missar den Zensiten gegenüber anders dastände wie ein nebenamt⸗ licher Kommissar, der Landrat. (Sehr richtig! links) Wenn der hauptamtliche Kommissar seine Aufgabe erfüllt und überall selbst Umschau hält und sich um die Einzelheiten bekümmert, dann kann er die individuellen Verhältnisse gerade so beurteilen wie ein Landrat, und auch gerade so liebevoll wie ein Landrat. (Widerspruch rechts; sehr richtig! und Heiterkeit links.)

kommission wäre nur dazu da, sich mit dem lieben Publikum zu be⸗ fassen, um da möglichst viel Steuern herauszuquetschen. Wenigstens hat der Herr Abgeordnete von Hennigs, wenn ich ihn nicht ganz falsch verstanden habe, soeben diesen Ausdruck gebraucht. Meine Herren, diese Aufgabe liegt dem Vorsitzenden der Veranlagungs— kommission durchaus nicht ob. Er soll alles gründlich erörtern, er soll überall nachsehen, ob das Einkommen des Betreffenden den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zur Steuer herangezogen wird. Das ist der oberste, fundamentalste Grundsatz, der auch aufrechterhalten bleiben muß. Denn, meine Herren, was dem einen an Steuern erspart wird, das muß der andere mehr zahlen (lebhafte Zustimmung inks), und es entspricht nicht der Gerechtigkeit, wenn der eine mit seinem Einkommen voll zur Steuer herangeholt wird, während das bei einem anderen nicht der Fall ist. (Sehr richtig! links) Die Staatsverwaltung muß dafür sorgen, daß die Veranlagung überall gleichmäßig erfolgt. (Sehr richtig! links.)

Meine Herren, es wird gesagt: der Vorsitzende der Veranlagungs—⸗ iel

Meine Herren, der Vorsitzende der Veranlagungskommission sei er hauptamtlich oder nebenamtlich, das ist für die Staatsregie⸗ rung durchaus einerlei soll dafür sorgen, daß die Gesetze erfüllt werden. Er hat infolgedessen bei der Veranlagung nicht lediglich diejenigen Punkte zu beachten und zu berücksichtigen, welche dazu führen, daß der Zensit höher veranlagt wird, sondern er hat über— haupt zu berücksichtigen, ob die einzelnen Steuerquellen wirklich in vollem Umfange, aber nur soweit sie steuerpflichtig sind, erfaßt werden. Infolgedessen soll der Vorsitzende der Veranlagungs— kommission nicht bloß diejenigen Momente berücksichtigen, welche zugunsten des Fiskus, sondern auch diejenigen Momente, die zugunsten des Zensiten sprechen. (Sehr richtig! links Heiterkeit rechts und im Zentrum.)

Meine Herren, zu diesem Zwecke sind die eingehenden näheren Erörterungen der einzelnen Steuererklärungen gesetzlich vorgesehen und angeordnet. Wenn jemand aus dem Publikum eine Steuererklärung abgegeben hat, und er wird hinterher zu dem Vorsitzenden der Ver⸗ anlagungskommission gebeten, und es wird mit ihm eine Erörterung seiner Veranlagung vorgenommen, dann fühlt sich der Betreffende sehr oft gekränkt und beleidigt; er sagt sich: ich habe doch meine Steuer⸗ erklärung nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, nichtsdesto— weniger wird mir nicht geglaubt, und ich werde herangeholt und wie ein Defraudant hingestellt. Meine Herren, so liegt die Sache tatsäch⸗ lich nicht; so ist es weder gesetzlich beabsichtigt, noch liegt es so in der Praxis. Die Abgabe einer richtigen Steuererklärung, besonders wenn das Einkommen aus verschiedenen Quellen fließt, ist ein überaus großes Kunststück; es kann bei weitem nicht jeder eine Steuererklärung richtig abgeben. Denn die gesetzlichen Schwierigkeiten, vor aller Dingen auch die einzelnen Voraussetzungen, die das Oberverwaltungs— gericht aufgestellt hat, sind so zahlreich und so mannigfaltig, daß der einzelne Zensit sie gar nicht alle beherrschen kann und auch nicht zu be⸗ herrschen braucht. Die Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen sind die berufenen Personen, welche in der Hinsicht dem Zensiten zur Seite zu stehen haben; sie haben mit dem Zensiten seine Steuer— rklärung durchzugehen, und dabei soll erst Klarheit geschaffen werden. Ich muß deshalb gerade vor dem Lande betonen, daß die Erörterung

r Steuererklärung in keinem Falle eine Mißtrauenserklärung den Abgeber der Steuererklärung bedeutet (Hört, hört! bei den

stellung eines objektiven, klaren Befundes dienen soll.

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung geht nun davon aus, daß überall da, wo der Vorsitzende der Veranlagungskommission imstande ist, sich nach Maßgabe seiner sonstigen Geschäfte der Ver— anlagung in dem Maße zu widmen, wie ich es soeben skizziert habe, der Vorsitzende die Veranlagung auch im Nebenamt führen kann, daß aber da, wo die Geschäfte des Vorsitzenden so umfangreich sind, daß er die ganze Veranlagung nur nebenbei vornehmen kann und in der Haupt⸗ sache seinem mittleren Beamten überlassen muß, ein besonderer Steuer⸗ kommissar eintreten muß. Hiernach ist bisher verfahren worden, und

Meine Herren, in der Kommission ist nun die Ansicht ausgesprochen worden, es schiene so, als ob die Staatsregierung allmählich die neben⸗ amtlichen Kommissare abschaffen und überall nur hauptamtliche Kom⸗ missare einführen wolle. Das entspricht in keiner Weise den Tat— sachen. Ich habe schon in der Kommission die Ziffern mitgeteilt, und der Herr Referent hat sie ja auch schon angegeben. Wir haben 106 Stadtkreise und 487 Landkreise. Von den 106 Stadtkreisen sind 72, von den 487 Landkreisen 59 mit hauptamtlichen Kommissaren ver— sehen. (Hört, hört! links Wir haben also 34 Stadtkreise, in denen bis dahin die Steuergeschäfte noch nebenamtlich resp. durch die Ma—⸗ gistrate verwaltet werden, und 428 Landkreise. Wie man da davon sprechen kann, daß die Staatsregierung allmählich dazu übergehen wollte, die Landkreise allgemein mit nebenamtlichen Kommissaren zu versehen, ist mir nicht verständlich. Die vorliegenden Anträge sind ja auch genau unter den Gesichtspunkten gestellt, die ich vorhin dargelegt habe. Wir haben verschiedene Stadtkreise, bei denen sich die Not⸗ wendigkeit ergeben hat, daß ein hauptamtlicher staatlicher Kommissar die Geschäfte übernimmt, und wir haben außerdem verschiedene Land kreise, bei denen ebenfalls diese Anträge gestellt sind. Zu meinem leb— haften Bedauern hat die Kommission der Staatsregierung ver— schiedene Kreise gestrichen. Ich möchte das hohe Haus doch dringend bitten, dem Beschluß der Kommission in dieser Hinsicht nicht beizu⸗ treten. (Hört, hört! links) Denn die Königliche Staatsregierung ist außerstande, die Verantwortung dafür zu übernehmen, wenn diese Ent⸗ scheidung aufrechterhalten wird. (Hört, hört! links.)

Meine Herren, es kommen zunächst die beiden Städte Stralsund und Greifswald in Betracht. Die Stadt Greifswald scheide 1. April aus dem Landkreise aus; infolgedessen muß für Greifswaid eine besondere Steuerberanlagungskommission gebildet werden. Vorsitz soll nach dem Vorschlage der Regierung ein für beide Städte gemeinsamer Veranlagungskommissar haben. Wenn Sie Greifswald nun streichen, dann kommt die Königliche Staatsregierung in die größte Verlegenheit. Die Stadt scheidet aus dem Landkreise aus und muß eine besondere Veranlagungskommission bekommen; sie kann also nur so verwaltet werden, daß ein Mitglied der Regierung in Stralsund Stadtkreis Greifswald dann mitverwaltet. Nun hat aber die Re— gierung in Stralsund nicht so viel Kräfte, daß ihr so große Geschäfte noch nebenbei übertragen werden können. Es bleibt infolgedessen nichts anderes übrig, als daß die Zahl der Regierungsratsstellen dort vermehrt und ein besonderer Regierungsrat für diese Zwecke angestellt wird. 2 ie Veranlagung muß vorgenommen werden, und ein Vositzender

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Veranlagungskommission fehlt.

Ebenso liegt es in Bromberg. Auch in Bromberg muß die Steuer— veranlagung vom Staate übernommen werden, weil sie der Magistrat nicht mehr hat und die Mitglieder der Regierung nicht genügend Zeit dafür haben. Wir brauchen einen besonderen Kommissar.

Ich möchte im allgemeinen, vielleicht zur besseren Orientierung, noch etwas über die Veranlagung durch die Magistrate, durch die

tädte sagen. Bei der städtischen Verwaltung ist der Bürgermeister regelmäßig ganz außerstande, den Vorsitz der Veranlagungskommission zu übernehmen, weil seine Geschäfte viel zu umfangreich sind. In— folgedessen muß ein Magistratsmitglied den Vorsitz der Veranlagungs— kommission übernehmen, und zwar darf das nach meiner Ansicht nur ein hauptamtlich angestellter Kommissar, ein besoldetes Mitglied des Magistrats sein, weil die Steuerveranlagung tatsächlich eine Wissen— schaft geworden ist und von ehrenamtlich angestellten Magistrats⸗ mitgliedern eine solche Tätigkeit kaum wahrgenommen werden kann. Nun hat allerdings die Finanzverwaltung ein ganz lebhaftes Inter— esse daran, daß dieser Vorsitzende der Veranlagungskommission stetig bleibt und nicht immer wechselt. Denn es kann einer Kommission nicht nützen, wenn alle Augenblicke ein neuer Vorsitzender da ist. Der Vorsitz muß längere Zeit in einer Hand sein, da gerade die genaue Kenntnis von Land und Leuten für die richtige und zutreffende Veranlagung natürlich unbedingt nötig ist. Bei den Magistraten ist ieses aber kaum auf die Dauer der Fall. Die besoldeten Mitglieder der Magistrate in der Rheinprovinz die Beigeordneten, in der Provinz Hannover die Senatoren sind heutzutage nicht lange in dem Amt; sie wechseln außerordentlich, da in der städtischen Ver— waltung gerade die jüngeren Beamten schneller Karriere machen, und infolgedessen haben sie das Steuerdezernat schon aus diesem Grunde nicht allzulange. Außerdem ist das Steuerdezernat bei vielen nicht beliebt. Ich weiß aus eigener Praxis, daß die Dezernenten, nachdem sie das Steuerdezernat zwei Jahre gehabt hatten, darum baten, es möchte ihnen doch abgenommen werden, weil sie sich viel mehr für andere Fragen der allgemeinen Verwaltung interessierten als für die Steuererhebung. Kurzum, gerade bei den Städten ist der Wechsel in den Dezernenten ganz unvermeidbar, er tritt alle Augenblicke ein, und das liegt nicht im Interesse des Staates und der Steuerveranlagung. Aus diesem Grunde halte ich es für sehr notwendig un? erwünscht, in den Stadtkreisen den Vorsitz einem hauptamtlichen staatlichen Kommissar zu übertragen, und ich möchte Sie deshalb auch bitten, meinem Antrage für die Stadt Nordhausen stattzugeben, weil die dortige Steuer⸗ veranlagung bisher derart war, daß dort unbedingt Wandel geschaffen werden muß. Es hat sich ergeben, daß es einer ganzen Reihe von Jahren intensibster Arbeit bedürfen wird, um die Steuerveranlagung auf die Höhe zu bringen, die wir veranlagen müssen.

Dann, meine Herren, sind Kommissare für verschiedene Stadt⸗ kreise von uns verlangt worden, von denen die für die Stadtkreise Guben und Schweidnitz abgelehnt worden sind. Die Veranlagungs— kommissionen für die Städte Guben und Schweidnitz sind abgelehnt worden, weil, wie Herr Abgeordneter von Hennigs gesagt hat und wie ausdrücklich in der Kommission ausgesprochen worden ist, auch da Landkreise mitherangezogen werden müssen, deren Hinzuziehung an sich überflüssig wäre und die nur erfolgen würde, damit die Vor— sitzenden der betreffenden Kommissionen genügend Arbeit hätten. Meine Herren, bei den Städten Guben und Schweidnitz ist die Finanzverwaltung in einer sehr üblen Lage. Bis dahin ist die Ver— anlagung dort durch die Städte vorgenommen worden; aber die Ma⸗ gistrate dieser beiden Städte haben uns diesen Vertrag gekündigt, weil sie die Veranlagung nicht mehr vornehmen wollen. Was bleibt da der Finanzverwaltung anders übrig, als da einen besonderen Steuerkommissar anzustellen? (Sehr richtig! bei den Nationallibe⸗ ralen Da dieser nicht genügend zu tun hätte, wenn er nicht noch die Landkreise hinzubekommt, so mußtén diese eben in diesem Falle hinzugezogen werden. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen) Wie soll sonst im übrigen die Finanzverwaltung verfahren? Es blieben nur zwei Möglichkeiten offen. Die eine Möglichkeit wäre die, daß man die Veranlagung durch die Königliche Regierung vornehmen

hiernach wird auch in der Zukunft verfahren werden. 6 .

ließe. Das ist dort ganz ausgeschlossen, weil sie zu weit entfernt ist.

Die zweite Möglichkeit wäre die, daß man den Landrat eines der

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benachbarten Landkreise damit betraute. Das ist aber ebenf⸗ unmöglich; denn einmal würde das Hinzutreten dieser

der Landrat mit einer so großen Mehrarbeit bedacht werden, daß außerstande wäre, die V o vorzunehmen, wie ich es ver⸗ langen muß, und er könnte eranlagungsgeschäft ̃ dem Umfange widmen, wie ich es vorhin dargelegt habe. (Sehr rich bei den Nationalliberalen. kann

einen Stadtkreis, der ist, nur in bezug auf die stellen; das würde in den

or 2 Hrackhtoft Morde 2oOBBafto 15 kierung betrach tet werden (Eebhafte ö 1

wieder unter

wie

gekündigt und

stattfinden.

missare ablehr )

denn

ranlagung

Bezüglick der Landkreis Umfang der Arbeit mit Zeit so groß geworde anlagung, die zu gleicher Zeit natürlich auch umfangreicher und schwi riger geworden ist, vom Landra mehr in dem Maße bewältigt und überwacht werden kann, notwendig ist. Aus Grunde mußte auch für diesen Auge gefaßt werden.

Nun ist allerdings erwogen worden, welchen Kempen zusammenlegen sollte, ob es möglich w Crefeld oder einem der benachbarten Bezirke da haben alle Erörterungen ergeben, daß das nicht möglich vegen ß für Kempen ein besonderer Kommissar vorgehen werde Da in Geldern sich auch die Industrie entwickelt und Kempen ganz nahe zusammenliegen, soll für derer Kommissar angestellt werden.

Meine Herren, ich muß es sehr bedauern, daß sich die Kommission dem Antrage gegenüber, diese 11 Kommissare in inzustellen, ablehnend verhalten hat. Ich muß erklären, daß di Kommissare durchaus im Staatsinteresse liegt, und Verantwortung ablehnen, wenn das hohe Haus mir dieser Kommissare versagt. (Bravo! dei den habe aber doch noch die Hoffnung, daß meine führen werden, von ihrer Ablehnung Abstand zu bewilligen, was notwendig ist. (Bravo! bei

Das Bedenken, das geäußert worden ist, daß die Regiert Mittel versuchte, um dann, Besitze nach Möglichkeit alle umliegenden Landkreise olut nicht vor; denn wenn ich die Absicht gehabt hätte kreise mitheranzuziehen, würde ich sie auch mit in der ich aber diese Absicht nicht habe, habe ich auch dap Meine Herren, ich bitte Sie, dies ll (Bravo! bei den Nationalliberalen.)

zu Uberwe

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Inzwischen ist von den Abgg. Freiherr von Zedlitz, von Kardorff lfreikons) und Gen. der Antrag einge gangen, die Regierung zu ersuchen, Bedarfs an übersehen läßt, eren zu dem Zwecke vorzulegen, möglichst bald dem den armeren = 3 Erin dier e n Aussicht genommener ile u irlei ine vollständige un en sicher zu beantragen die Abgg. von er⸗Magdeburg (ul.) und Genossen, vor „sicher zu stellen“ einzuschalten: „vornehmlich auch tragung des . ch beso ders vorgebildete Beamte“. Abg. H ö zerhältnisse können

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Einnahmen

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itr. : Bei der günstigen Lage unserer s . auf die euerzuschläge sehr

er Antrag des Ab iherr w Zedlitz, in der Fassi n8

zeibehalten werden. Wir haben desha e

uzustimmen. Auf Grund des Besitzsteuergese inkommen in Preußen ganz richtig erfaßt we

ßsteuergesetz ist ja auch die Erbschaftssteuer

zaftssteuer hat ihre Bedeutung deshalb, wei

kommen in stärkerer Weise als bisher erfaßt wird.

muß immer intensiver und wirksamer ausgestaltet we

ist es notwendig, um d

decken, daß man die Norma

Richtung hin wäre uns sehr erwünscht. ie Veranl äte vorgenommen werden soll. Auch

die Steuer das Einkommen möglichst richtig e

Steuerhinterziehungen müssen aufgedeckt werden,

schätzungs verfahren muß möglichst vollkommen ausgestaltet we

Frage ist nun die, ist dies besser möglich durch besondere Ein ge kommissare oder durch Die große Mehrheit meiner

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2 darYaitè 14stoko 3 en daraus entstehenden

l lsätze erhöht. Eine

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die Landräte. Die Freunde steht auf dem Standpunkte, daß es im allgemeine daß die Landräte diese Aufgabe übernehmen, weil sie mehr den praktischen Verhältnissen haben und mehr mitten i als ein besonderer Steuerkommissar. noch so viel einarbeitet, so wird seine Tätigkeit einseitige bleiben. Daraus ergibt sich, daß man es i den Landräten beläßt. Ich glaube, daß« sätzlich diese Ansicht teilt. Allerdings in umfangreich sind, daß der Landrat durch se in Anspruch genommen ist, empfiehlt es sich, besondere Veran kommissare anzustellen. Es muß also ein Unterschied gemacht zwischen großen und kleinen Kreisen. Nur wenn sich der ausreichender Weise um die Veranlagung kümmern kann, darf diese Aufgabe übertragen. Wir müssen bei der Bewilligung neuer sehr vorsichtig sein. Ich kann nur bitten, bei dem Beschluß mission stehen zu bleiben. Der Antrag der Budgetkommiss Ergänzungssteuer die Schätzung des Ertragswertes bei oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienenden Grundstücken stimmung zu bringen mit dem Gesetz über den einmaligen

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. ö. ö n Wenn sich ein Steuerk . LI 19g eine Geschäfte

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lichen Wehrbeitrag, deckt sich mit einem Antrag, den mein der Kommission gestellt hat. Die Voraussetzungen für die

Frgänzungs steuer und den Wehrbeitrag sind dieselben. Der Ertragswert Ausschlaggebende, nicht der Kapitalwert des Betriebes. Die Se des Wehrbeitrags muß hier die Grundlage bieten. Wird auf die Aus führungsbestimmungen des Wehrbeitrags hingewiesen und wird e len, sie zur Anwendung zu bringen, dann bezieht sich dies nur auf den

Ertragswert. Die Frage, wann nach dem Ertragswert oder nach de

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gemeinen Wert geschätzt werden soll betrifft der Antrag nicht.

2 . Vurch

diese Bestimmungen ist ichen das Wehrbeitragsgesetz unklar gewerden,