1914 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Generaldirektor der direklen Steuern Heinke: Der Finn minister kann nicht anerkennen, daß irgendein Widerspruch besteht zwischen den von ihm ergangenen Ausführungsvorschriften und dem Reichsgesetz zu dem der Bundesrat die Ausführungsvorschriften erlassen hat. Ich kann hier ausdrücklich feststellen, daß ich mitgewirkt habe an der Bundesratsverordnung, und es ist an keiner Stelle davon die Rede gewesen, daß die preußischen Ausführungsvorschriften irgendwie anfechtbar wären. Es kommt ja lediglich darauf an, ob die Ausfüh⸗ tungsgrundsätze vom 15. Mai 1910, die der Finanzminister erlassen hat, einwandfrei oder irgendwie fehlerhaft sind. Da möchte ich doch die Behauptung aufstellen, daß gar kein Zweifel daran sein kann, daß die Aus⸗ führungsbestimmungen des Finanzministers einwandfrei sind. Bei der Veranlagung der Grundstücke gehen wir aus von dem objektiv fest— stellbaren normalen Pachtpreis. Es kommen bei den Grundstücken vier verschiedene Faktoren in Betracht: die Verzinsung des Grund- und Bodenkapitals, die Verzinsung des Gebäudekapitals, die Verzinsung des Betriebskapitals und viertens eine Vergütung für die eigene Arbeit. Das 2berverwaltungsgericht hat in mehreren Fällen Gelegenheit ge⸗ habt, Stellung zu nehmen, und es ist zu dem Resultat gekommen, daß die Berechnungsweise des Finanzministers für den Steuerpflichtigen nicht etwa zu ungünstig, sondern sehr günstig ist. Die Veranlagung ist jetzt bereits in vollem Gange, es ist ganz unmöglich, jetzt noch nach— träglich neue Bestimmungen für das Veranlagungsgeschäft aufzuneh— men. Ich kann versprechen, daß der Finanzminister der wichtigen Frage der zutreffenden Wertung landwirtschaftlicher Grundstücke seine volle Aufmerksamkeit schenken wird. Ich bitte aber, davon abzusehen, eine Aenderung für die jetzt begonnene Veranlagung zu erwarten.

Von den Abgg. Freiherr von Zedlitz und von Kardorff ffreikons.) ist inzwischen noch der Antrag ein⸗ gegangen, unter den von der Kommission abgelehnten Stellen für vollbeschäftigte Veranlagungskommissare diejenigen für Nordhausen und Bromberg zu bewilligen.

Abg. von Kardorff (freikons. : Die direkten Steuern sind vielleicht das zuperlässigste Barometer für die steuerliche Entwicklung eines Landes. Wenn man sich vergegenwärtigt, in welcher Weise die Einkommen in den mittleren und höchsten Stufen ge— stiegen sind, so beweist das, daß die Einkommen nicht nur in die Höhe, sondern auch in die Breite gegangen sind. Dieses Re— sultat widerlegt die Behauytung, daß wir einer zunehmenden Verarmung entgegengehen. Bezüglich der Steuernovelle kann ich meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß die heutigen Ausführungen des Finanzministeis etwas entgegenkommender gelautet haben als diejenigen in der Kommission. Es handelt sich nicht nur um steuerfiskalische und finanzpolitische Fragen, sondern um sozialpolitische und wirtschaftspolitische. Die vorigen Jahre ist im gewissen Grade aus Angst vor den Wählern gefallen, von der wir alle ein bißchen beherrscht werden. Der Abg. Herold vermißt in unserem Antrage die Erwähnung des Kinder— privilegs. Es kommt gerade darauf an, dem Mutteistand und den ärmeren Schichten das zuzuwenden, was ihnen durch das Scheitern der Novelle nicht zu teil geworden ist. Die Novelle bedeutete gegen— über dem Einkommensteuergesetz eine wesentliche Verbesserung. Durch die Bestimmung des Einkommensteuergesetzes in 8 23, die das Ein kommen des Arbeiters und Beamten bis auf den letzten Heller ergreist, ist es ein nobils officium des Hauses, die Hand zu einer Revidierung des Einkommensteuergesetzes zu bieten, die uns in die Möglichkeit versetzt, die anderen Einkommen mit einer entsprechenden Schärfe zu feassen. Wir wollen selbstverständlich das Kinderprivileg erweitern, ebenso wollen wir auch eine Verschärfung der Strafen. Die Novelle brachte eine solche Fülle von Verbesserungen, daß ihre Annahme ein Stück Mittelstandspolitik bedeutet hätte Etwas Roheies als die jetzigen Zuschläge kann man sich nicht denken. Wenn man Bestimmungen in das Gesetz hineingebracht hätte, um die Einkommensquellen reichlicher fließen zu lassen, wären wir ganz von selbst in der Lage gewesen, eine gewisse Ermäßigung der Zuschläge eintreten zu lassen. Ich freue mich, daß der Finanzmigister die Annahme des Antrags Zedlitz in Aussicht gestellt hat, ebenso daß die Regierung uns eine Novelle vorzulegen beabsichtigt, in der die wichtigen Fragen der Gegenwart berücksichtigt werden. Sobald sich die Regierung über die Entwicklung der Zukunft ein Urteil gebildet haben wird, wird sie auch ermessen können, ob die Zuschläge beseitigt werden können. Dann kann das wieder gutgemacht werden, was im vorigen Jahre nach dieser Richtung hin gesündigt worden ist. Wenn alles wahr wäre, was bezüglich der Veranlagung von den linken Parteien im Wahlkampf über die Landräte behauptet worden ist, müßten drei Viertel aller Landräte mit Schimpf und Schande aus ihren Aemtern gejagt werden. Ein Vorwurf trifft aber die Regierung, nämlich, daß sie den Veranlagungsbehörden nicht in dem erwünschten Maße Steuersekretäre bewilligt hat, wie das notwendig gewesen wäre. Der Finanzminister sagte, die Steuerveranlagung sei eine so wissenschaft— liche, daß nur wirklich steuertechnisch vorgebildete Beamte in der Lage seien, eine Steuerveranlagung richtig durchzuführen. Das kann ich in diesem Maße nicht anerkennen. Von finanzieller Bedeutung sind diese juristisch interessanten Fragen nur in den aller— seltensten Fällen. Der Landrat wied immer die wünschenswerten Resultate erzielen können. Wenn dem Landrate die Fähigkeit dazu abgesprochen wird, so liegt auch darin ein unbegreiflichez Mißtrauen gegen die Leistungsfähigkeit und Qualität unserer mittleren Beamten. Die Verhältnisse in der Stadt liegen anders als auf dem Lande. Der Bürgermeister einer Stadt ist nicht in der Lage, sich mit den Verhältnissen jeder einzelnen Straße verttaut zu machen, wie es der Landrat auf dem Lande kann. Wir werden kaum in der Lage sein, in dem Umfange wie bisher Stellen für Ver— anlagungskommissare zu bewilligen. Zu einer grundsätz lichen Au'schaltung des Landrats werden wir nicht die Hand bieten. Wir legen ent— scheidendes Gewicht darauf, daß die Veranlagung kommissare bei ihrer Tätigkeit das mündliche Verfahren bevorzugen. Für Nordhausen und Bromberg werden wir die Veranlagungskommissare bewilligen. Die preußischen Finanzen sind durch die Vorgänge der letzten Jahre in ihren Grundlagen angegriffen worden. Der Sturm agegen unsere Steuerpolitik setzt jetzt überall ein. Wir verfolgen mit unserer Steuerpolitik nicht preußische partikularistische Tendenzen, sondern wir wollen, wie auch aus den ausgezeichneten Ausführungen des sächsischen Finanzministers von Seydewitz hervorging, nichts anderes als den bundetstaatlichen Charakter des Reiches wahren. Wir wollen, daß die R gierung die Führung in diesen finanzpolitischen Fragen be— halten möge, daß sie sich nicht treiben läßt ron den Parteien. Sie muß aber, wenn es sich um Ausgaben handelt, die nicht sach— gemäß sind, diesen Forderungen ein rücksichtsloses und energisches Nein entgegensetzen. Nicht in diesem Hause ruht der Stolz und das Anseben Preußens, nein, Stolz und Zukunft Preußens ruhen nahezu einzig und allein auf der Regierung. Hoffentlich kommt es dahin, daß wir eine starke Regierung haben und daß in dieser starken Re— gierung ein starker Finanzminister ist. Möge es unserem Staate daran nie fehlen. e

Abg. Dr. von Campe (nl.): Ich kann nicht erkennen, daß diese letzten Ausführungen so ganz mit dem Gegenstande in Ver— bindung stehen, den wir heute zu erörtern haben, sie scheinen zum mindesten etwas abwegig zu sein. Daß man hier sagt, der Stolz Preußens beruhe nicht gerade auf diesem Hause (Abg. von Kar— dorff: Ich habe mich veisprochen ich meinte die Stärke Preußens!) Nun gut, die Stärke Preußen 8. Ich glaube, das ist ein Gedanken⸗ gang, den man jedenfalls im Prinzip nicht wird anerkennen können. Wenn der Abg. von Kardorff recht hat, müßte er dafür sorgen, daß das Haus so gefaltet wird (Abg. von Kardorff: Reichstags⸗ wablrecht) Nein, davon it gar keine Rede. Sie wissen genau so wie ich, daß wir das Reichstagswahlrecht in Preußen nicht einführen wollen; deshalb muß ich erklären, Ihr Zuruf war durchaus deplaciert. Die Konsequenz einer solchen Auf— fassung müßte sein, daß ein Abgeordneter TLafür sorgte, daß das Haus so zusammengesetzt ist, daß es der Stol Preußens sein kann und die Zukunft Preußens auch auf diesem Hause mitberuht. Mit seinen Worten über die starse Regierung sind wir durchaus ein⸗

Steuernovelle im

verstanden, aber gerade in diesem Augenblick diesen Appell an die Regierung zu richten, wo sie den Wünschen des Hauses nicht Rech⸗ nung trägt, das verstehe ich nicht. Ich kann ihm darm recht geben, daß es ein bedenklicher Schritt ist, daß das Reich di wand auch auf die Besitzsteuer gelegt hat. Aber um was hat es sich gehandelt? Um die allervitalsten Interessen des Reiches. Da war es einfach Pflicht und Schuldigkeit des Reichs tags, die Steuern zu bewilligen. Die Par⸗ teien des Reichstags haben diese Interessen des Reiches höher geachtet als die steuerverfassungsrechtlichen Bedenken, die der Abg. von Hennigs vorgetragen hat. Das Reich hat sich nie in einer ähnlichen Sttuation befunden wie im vorigen Jahre. Man hatte dem Reiche zu gebtn, was ihm gebührte. Nur das ist geschehen. Wenn wir in der Frage der Steuerkommissare auf einem anderen Standpunkte stehen als die Herren der Rechten so ist das keine Animosität gegen die Landräte. Die Statistik der Re⸗ gierung beweist, daß die 5 5 / der steuerlichen Entwicklung bei weitem überholt sind; es sind 6 bis 70/9. Die Zahl derjenigen, die nur das gesetzliche Existenzminimum haben, beträgt nur 38 und nicht 46 oo, wie erwähnt wurde. Man muß zugeben, daß ein fortwährendes Hineinwachsen in die höheren Steuerschichten erfolgt, und daß von einer zunehmenden Proletarisierung unseres Volkes nicht gesprochen werden kann. Das Volk befindet sich in einem Aufsteigen von unten in den Mittelstand und von diesem in die höheren Stände. Unsere Steuergesetzgebung hat den nötigen sozialen Zug durchaus nicht ver— missen lassen. Wir wünschen, daß dieser soziale Zug aufrecht er— halten wird, und daß man weiter auf diesem Wege fortschreitet. Es wäre eine Aufgabe, die des Schweißes der Edlen wirklich wert wäre, den preußischen Etat einmal daraufhin nachzurechnen, wieviel stille Reserven eigentlich darin liegen. Ich bin überzeugt, es würde eln Betrag von vielen vielen Millionen herauskommen. Wenn wir uns erst darüber klar sind, können wir an die Steuerreform und an die Frage der Steuerzuschläge herantreten. Ich freue mich über die Aeußerungen der Vertreter der konservativen und freikonservativen Partei, die sie bezüglich der Frage der Steuerreform gemacht haben. Ich muß sagen, die Botschaft höre ich, mir fehlt auch durchaus nicht der Glaube. Aber Sie (nach rechts) denken nicht ganz konsequent. Sie denken Ihre Gedanken nicht bis zum letzten Ende durch. Auch wir sind der Meinung, daß die Verhält— nisse, wie sie augenblicklich mit den Steuerzuschlägen liegen, so nicht weitergthen können. Es entspricht das auch nicht der Vereinbarung, die im Jahre 1908/9 getroffen worden ist. Ich erkenne durchaus an, daß die Zuschläge, so wie sie jetzt erhoben werden, kein Probisorium sind in dem Sinne, daß sie unter allen Umständen zu einem bestimmten Zeitpunkte wegfallen müssen. Aber wir müssen immer bedenken, daß sie aus Mangel an Zeit geschaffen worden sind, und daß es notwendig it, bald eine bessere Regelung hierfür vorzunehmen. Anderseits sind auch wir darin mit der konservativen Partei einig, daß die Frage der Steuerzuschläge nicht von heute auf morgen gelöst werden kann. Für den freikonservativen Antrag werden wir stimmen. Wir haben keintswegs den mittleren Beamten ein Mißtrauensvotum ausgestellt, das muß ich entschieden in Abrede stellen. Wir begrüßen mit Freuden, daß seitens der konservatlven Partei in der Budgetkommission der An— trag gestellt worden ist auf Neueinstellung von neuen Assistentenstellen, und wir haben auch diesen Antrag unterstützt und hoffen, daß er im Plenum Annahme findet. Wir wünschen, daß auch die vorbereitenden Arbeiten der Steueipveranlagung immer mehr in die Hände von wirk— lichen Beamten gelegt werden und daß nicht Schreiber oder junge Leute, die eben aus der Schule kommen, diese Sachen zur Bearbeitung bekommen. Es müssen etwas ältere, erfahrene und durch die Beamtendiskretion gebundene Beamte die Steuerangelegenheiten be— arbeiten. Die Frage der hauptamtlichen Steuerkommissare hat für uns prinzipielle Bedeutung. Politische Momente wollen wir hier aus der Debatte vollkommen ausgeschaltet wissen. Wir haben heute 1066 Stadtkreise in Preußen, von diesen 1066 Stadtkreisen sind 72 mit staatlichen Veranlagungskommissaren versehen, und 34 werden von der Stadtverwaltung selbst steueramtlich versorgt. Von den 487 Landkreisen werden nur 59 von staatlichen Kommissaren versehen. Es ist ein auffallender Gegensatz geschaffen zwischen der Art der Veranlagung in der Stadt und auf dem Lande. In auffallender Weise ist der Osten anders behandelt worden als der Westen. Das kann keine richtige Regelung der Sache sein, und selbst, wenn sie objektiv gerechtfertigt sein sollte, dann kann es nicht ausbleiben, daß im Volke wenigstens die Stimmung verbreitet wird, daß hier die Regelung noch nicht ganz objektiv vorgenommen worden ist. Von 20 Veranlagungs⸗ kommissaren im Osten haben 11 wiederum nur Stadtkreise. Es ist wünschenswert, daß dieses Bild sich vollständig verschiebt und daß eine gewisse Parität geschaffen wird. Die Zunahme der Steuer— erträge nach Einführung der staatlichen Kommissare ist sehr erheblich geworden, so erheblich, daß derjenige, der die Verantwortung für die Staatsfinanzen hat, nicht ohne weiteres an dieser Tatsache vor— übergehen kann, sondern er dafür sorgen muß, daß dem Staate das zukommt, was ihm gebört. Gewiß, die Landräte haben mit der Bevölkerung Fühlung. Das versteht sich von selost. Aber auch andere Gründe kommen bier in Frage. Die Steuereinschäßung soll nur einer Persönlichkeit übertragen werden, die über eine vollständig richter— liche Objektivität verfügt, und da scheinen mir die Landräte nicht immer die geeignetsten Personen zu sein. Jedenfalls ist in dem Publikum die Aaschauung verbreitet, daß Landräte nicht immer die für einen Steuerveranlagungekommissar nötige Qualifikation haben Dagegen können die Landräte nicht vollständig von der Veranlagung ausgeschaltet werden, in irgend einer Weise müssen sie ihre Hand dabei haben. Ist der Landrat aber nicht in erster Linie für die Veranlagung verantwortlich, so kann er gerade die Interessen des Publikums wahrnehmen, ohne sich mit seinen staatlichen Funktionen in Konflikt zu bringen. Darum wünschen wir in erster Linie Steuerkommissare. In der Kommission hat man sogar das Gespenst der französischen Revolution uns vorgehalten, da gerade die Steuerkommissare mit ihrer Tätigkeit die Revolution ver— anlaßt hätten; aber nicht die Steuerkommissare, sondern die ungerechte Steuerverteilung war die Ursache. Damals wurden die Steuern ver—⸗ pachtet, und dadurch kam das Mißtrauen in das Volk. Solche Zustände haben wir nicht, diese Parallele paßt nicht. Der Finanzminister hat selbst einmal die Frage aufgeworfen, welchen Behörden die Kontrolle über die Vermögenszuwachssteuer übertragen werden solle, und der Reichstag hat im vorigen Jahre eine Refolution angenommen, daß der Reichskanzler darauf hinwirken möge, daß bel der Ausführung des Besitzsteuergesetzes besondere Reichsbeamte eingesetzt wärden, und daß die Veranlagung nicht den Beamten der allgemeinen Verwaltung, sondern besonderen finanztechnisch und steuerrechtlich ausgebilteten Be⸗ amten übertragen werde. Dieser Vorschlag mag für viele hier ein Schreckgespenst sein, aber auch das Zentrum hat im Reichstage dafür einstimmig gestimmt. Ob auch der Abg. Herold darunter war, weiß ich allerdings nicht. Da scheint mir wirklich Zweiseelentheorie vorzuliegen, die Herren nehmen hier eine andere Stellung ein als im Reichstag. Wenn derartige Behörden vom Reich eingesetzt werden, was soll dann in Preußen werden? Eine Reichsbehörde neben dem Landrat scheint mir voll— ständig unmöglich zu sein. Der Finanzminister meinte vor Monaten, die wunschenswerte Lösung sei, daß die Aufgaben des Reichs in die Hände der preußischen Steuerbebörden gelegt würden. Ob das Reich darin nachgeben wird, ist mir zweifelhaft. Aber deshalb sollten die Konservativen den Bozen nicht überspannen. Der Standpunkt eines gewissen Radikalismus ist nicht gut, man kann wicklung nicht aufhalten; je mehr Sie (rechts) den Bedürfnissen des Lebens Rechnung tragen, umsomehr wird die Frage eine Regelung finden, die Ihnen nech am ehesten paßt.

Die Abgg. Braun (Soz.) und Genossen beantragen, in dem Antrag von Zedlitz betreffs Neuordnung der direkten Steuern die Worte „die für sie in der vorigen Tagung in Aus— sicht genommenen“ zu streichen.

Abg. Dr. Pachnicke lfortschr. Volksp.): Die Steuerzuschläge waren ursprünglich nur als provisorisch gedacht. Die natürliche Steigerung der Erträge der direkten Steuern beträgt im Jahre

das Rad der Ent⸗

durchschnittlich 20 bis 30 Millionen Mark. Also hätten die Zuschläge schon nach etwa drei Jahren wieder beseitigt werden können, da ihr Betrag durch die natürliche Steigerung erreicht worden war. Hier sieht man auch, wie falsch es war, das Eisenbahnabkommen gleich wieder auf zwei Jahre zu verlängern und uns dadurch die Hände zu binden. Die Bevölkerung wird sehr wenig davon erbaut sein zu hören, daß der Finanzminister auf absehbare Zeit auf die Zuschläge nicht verzichten will. Wic wollen durch aus nicht, daß die Veranlagung möglichst hoch ausfallen soll, sondern gerecht soll sie sein. Da müssen auch diejenigen Momente berücksichtigt werden, die für den Zensiten günstig sind, nicht nur die, die dem Fiskus günstig sind. Wir kommen nicht darum berum, besonders vorgebildete Beamte mit der Veranlagung zu be—= trauen. Für Febler müssen wir das System, nicht die einzelnen Personen verantwortlich machen. Es ist doch eine sonderbare Gleich⸗ mäßigkeit, daß man die staatlichen Veranlagungekommissare nur für die größeren Städte und für den Westen einzuführen sucht, während im Osten der Landrat allein weiter herrschen soll. Man hat unsere Zeit mit der französischen Revolution in Vergleich bringen wollen. Aber ein solcher Vergleich ist ganz unzutreffend. Damals wurden die Steuern fast nur vom Mittelstand und von den armen Leuten aufgebracht, die Ritter blieben ganz frei. (Zuruf links: Ganz wie heute! Unruhe rechts. Zaruf techts: Unerhört! Ein solcher Vergleich mit den Zeiten der R evolution pricht nicht für Sie (nach rechts), sondern höchstens gegen Sie. In diesem Hause sind 27 Landräte. Diese 27 sind doch mindestens nicht im stande, das Veranlagungsgeschäft ordentlich zu leiten, wenn sie hier pflichtgemäß erscheinen und mitarbeiten. Also für diese 27 müßten doch allermindestens staatliche Ver⸗ anlagungskommissare angestellt werden. Vor zehn Jahren hatten wir allerdings nur 14 Landräte im Hause. Die Anziehungskraft des Mandats scheint also recht groß ju sein. Wie wird es erst in zehn Jahren hier aussehen? Ueberdies sind die Landräte ja tatsächlich überlastet, und Sie klagen ja auch immer darüber, Sie verlangen ja auch immer wieder Steuersekretäre. Denken Sie nur an die großen Aufgaben durch die neue Reichsversicherungs⸗ ordnung. Zu den Verwaltungsaufgaben kommen ja auch noch die großen politischen Sorgen. Der Landrat muß doch immer auch dafür sorgen, daß sein Kreis einen wohlgesinnten Vertreter ins Parlament hierher schickt. Da müssen Vereine gegründet werden, und der Landrat muß Zeitungen ins Leben rufen; damit beschäftigen sie sich ja gerade in letzter Zeit sehr viel mehr, als wünschenswert sein mag. Wie soll er fich da noch um die Steuerdeklarationen bekümmern? Es kommt hinzu, daß das Landratsamt immer weniger ein lebenslängliches Amt, sondern für mehr und mehr Personen nur noch ein Durchgangs— stadium ist. Es geht also der alte Charakter des Landratsamtes verloren. Die von der Regierung gelieferte Statistik über die Ergebnisse der Veranlagung vor und nach der Einführung des staatlichen Veranlagungskommissars spricht eine beredte Sprache. Der Abg. von Kardorff hat erklärt, alle Landräte legten Wert darauf, die Leitung des Veranlagungsgeschäftes zu behalten, die nationalliberalen hat er allerdings davon ausgenommen —, auf der anderen Seite war es aber sehr interessant, daß wir vom Regierungstische genau die entgegengesetzte Erklärung bekommen hahen, daß noch kein Landrat sich Sarüber beschwert gefühlt habe, daß er durch die Entziehuung der Veranlagungsgeschäfte entlastet worden sei. Der Minister des Innern hat selbst in einer Verfügung aus dem Januar 1912 hervorgehoben, daß die Ver⸗ anlagungstätigkeit der Landräte durchaus ungenügend ist. Er führt zur Entschuldigung der Landräte die große Ärbeitslast an. Das ist es ja gerade, was wir auch hervorheben und warum auch wir wollen, daß die Landräte von dieser Tätigkeit entlastet werden. Der Abg. von Kardorff wünscht eine starke führende Regierung. Das sagen Sie (nach recht!) in demselben Augenblick, wo Sie die Regierung im Stich lassen. Die Regierung fährt das schwerste Geschütz gegen Sie auf und erklärt, sie könne die Verantwortung nicht übernehmen, wenn diese Stellen abgelehnt werden; aber Sie erklären, das gehe Sie gar nichts an, und lassen die Regierung im Stich. Die Re⸗ gierung will führen, aber Sie verweigern ihr die Gefolgschaft. Das Land wird dafür sorgen müssen, daß endlich eine andere Vertretung hier über diese Fragen Beschlüsse faßt.

Abg. Ströbel (Soz.): Dle Steuerstatistik liefert keines— wegs den Beweis dafür, daß sich unser Volk in einem wachsenden Wohlstande befindet. Auch die Zunahme der Zahl der Zensiten ist kein Beweis dafür, daß der Volkswohlstand bei uns gewachsen ist; denn bei allem muß man doch berück— sichtigen, daß die Kaufkraft des Geldes ganz erheblich gesunken ist. Die Existenzmoͤglichkeit der Arbeiter hat sich in den letzten J hrzehnten keineswegs gebessert. Man tut sich so viel zugute darauf, daß die Zahl derjenigen, welche einkommensteuerfrei sind, prozentual zurückgegangen ist; man vergißt dabei aber, daß wir nach der letzten Statistik in Preußen noch immer 153 Millionen einkommensteuer⸗ fieie Personen haben. Dem Antrag der nationalliberalen Partei werden wir zustimmen. Wir wünschen, daß die Landräte, die Vor— sitzende bei der Einschätzungekommission sind, durch finanzpolitiich vor— gebildete, geschulte Veranlagungskommissare ersetzt werden. Warum sträuben Sie (nach rechts) sich denn dagegen, daß im Osten in dieser Beziehung ebenso verfahren werden soll wie im Westen? Es ist nicht richtig, daß die Steuerkommlssare bei der Sieuereinschätzung einseitig vorgehen werden. Auch sie werden sich sehr leicht in die örtlichen Verbältnisse hineinarbeiten. Glauben Sie etwa, daß durch Einführung der staailichen Veranlagungskommissare die Steuersumme geringer werden wird? Für Sie ist die ganze Angelegen⸗ beit nicht nur eine verwallungstechnische Maßregel, sondern eine sehr entscheidende Portemonnaiefrage. Wenn Ihre Portemonnaleinteressen in Frage kommen, so laufen Sie ruhig gegen die Regierung Sturm und kümmern sich sehr wenig um die Autorität die Regierung. Wenn auf der einen Seite eine schärfere Heranziehung zur Steuer eifolgt, dann muß auch auf der anderen Seite eine Befreiung bis zu 1200 oder gar 1500 S eintreten. Es ist be— dauerlich, daß diese Forderung allein von sozialdemokratischer Seite erhoben wird. Wenn wir auch nicht verkennen, daß der Antrag Zedlitz Verbesserungen enthält, so gehen uns diese Verbesserungen doch nicht weit genug. Alle unsere dahingehenden früheren Anträge sind abgelehnt worden. Man geht sogar so weit, eine Besteuerung der Konsumvereine zu verlangen. Dagegen sind wir unbedingt. Die ‚„Kölnische Volkszeitung“ hat die Befreiung von der Steuer bis zu 1200 verlangt; aber hier hat sich das Zentrum dazu nicht geäußert. Das ist möglich angesichts der 400 Millionen, die jährlich in den Ausgleichsfonds fließen. Die Germania“ hat erst im Februar dieses Fahres einen Abbau der Steuerzuschläge gefordert und gesagt, bei gutem Willen ließen sich die Steuerzuschläge auch für das Etatsjahr 1914 noch Je⸗ seitigen. Auch davon ist hier im Zentrum nicht die Rede. Wir hätten nichts dagegen einzuwenden, wenn die Zuschläge bis zu 56000 M Einkommen aufgehoben würden. Würde man die Zuschläge bei den noch höheren Einkommen beseitigen, so wäre das nichts weiter als ein kolossales Steuergeschenk an die allerreichsten Klassen. Sie sind selbst daran schuld, wenn es jetzt etwas mehr an Ihre Taschen geht. Solange Sie alle Rüstungsausgaben durch indirekte Steuern auf die Schultern der besitzlosen Klassen legen konnten, trugen Sie keine Bedenken, immer neue Hunderte von Millionen für Rüstungen auszugeben. Jetzt aber wird Ihnen die Geschichte unangenehm, da auch das Portemonnaie der Besitzenden herangezogen wird, da möchten Sie Vorsorge treffen, damit es Ihnen nicht zu sehr ans Portemonnaie geht. Wir können zu einer Besserung der Ver— hältnisse nur kommen durch Ueberwindung des Kapitalismus.

Um 5 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Freitag 19 Uhr (außerdem Etat der Zölle und indirekten Steuern, Etat der Seehandlung, Petitionen).

. kJ K.

.

zum Deutschen Reichsan

21.

Parlamentarische Nachrichten. Der Entwurf eines Eisenbahnanleihegesetzes ist nebst einem Vertrag, einem Staatsvertrage,

Wilhelmshaven Eigentum des

Oldenburger Eisenbahn

Gesetzentwurf lautet, wie folgt: 51

Die Staatsregterung wird jugleich unter Genehmigung der

beigedruckten Verträge *), und zwar: a. des Vertrages

und

b. des Staats vertragegz vom 30. Dejember 1913, betreffend den Uebergang der Wilhelmshaven. Oldenburger Eisenbahn in das

Eigentum des oldenburgischen Staates

ermächtigt, behufs Erweiterung, Vervollständigung und besserer Aus rüstung des Staatseisenbahnnetzes sowie behufs Beteiligung des von Kleinbahnen die folgenden Beträge zu

Staates an dem Bau verwenden: J. zur Herstellung von Eisenbahnen, und zwar: a. zum Bau von Haupteisenbahnen: S6

3 7775 000 lo ooo ooo 4 166 666

2100000 14410000 2 420 000

b. zum Bau von Nebeneisenbahnen:

ach

6. zur Beschaffung von Fabrjeugen in—⸗ folge des Baues dieser Sifenbabnen

f betreffend den Uebergang des Cronberger Eisenbahnunternehmens auf den Staat, betreffend den Uebergang der in das oldenburgischen Staates, und Be— gründung dem Hause der Abgeordneten zugegangen. Der

vom 14 Januar 1914, betreffend den Ueber⸗ gang des Cronberger Eisenbahnunternehmenz auf den Staat,

jusammen ... I T7 TT DNG,

II. zum Erwerbe des Eigentums des Cronberger Eisen⸗ bahnunternehmens nach Maßgabe des oben genannten Vertrages vom 14. Januar 1914 unter Ermächtigung der Staatsregierung zum Umtausch von 1200 000 S Aktien der Eron— berger Eisenbahn in Staatsschuldverschreibungen der dreiprozentigen konsolidierten Anleihe zum gleichen Nennwerte 6 o 260 000

0 000

350 000 zusammen ... 650 000,

III. zur Herstellung von zweiten und weiteren Gleisen auf den Strecken:

; Gru nderwerb

37 490 000

16) Em 1 66e h 16 Münster i. Westf. Block Hörne (Osna—- brück (drittes und viertes Gleis), Grund⸗

10 000

7529 000 12 000000

238 099 160 000

1075000

77 68ho oo) bochum drittes nn menen n, JIg9 hoh 3) Dorsten = Koesfelß, Grunderwerb? . 364 666 5) Bottrop Süd Block Prosper Lewin, ein⸗

schließlich Herstellung einer Verbindungt⸗

bahn von Block Prosper Lewin nach

Grhitre⸗ . 2 024 000

) Im „Reichs und Staatsanzeiger“ nicht mitabgedruckt.

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 27. März

26) Wedau Ratingen West (drittes und viertes Gleis), Grunderwerb

27) Hilden —pladen

28)

29)

1244000 1112000 1000000 9 702 000 30) 66 31) an tes

Gleis) . 12613000 zusammen ..

TV. zu nachstehenden Bauausführungen:

16 Uh geg Ssbabn

zur Deckung der Mehrkosten für bereits genehmigte Zauausführungen, und zwar: a. der Eisenbahn von Mühlhausen i. Thür. nach Treffurt ; b. der Eisenbahn von Seifen i. Wester⸗ wald nach Linz a. Rhein.... 6. der Eisenbahn von Schlawe nach Stel nnn, d. der Eisenbahn von Buhlen nach J der Eisenbahn von Altenhundem w der Eisenbahn von Oberbausen West nach Hohenbudberg, einschließ⸗ lich einer neuen Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Ruhrort. der Eisenbahn von Suhl nach k h. der Eisenbahn von Irrel nach Igel der Eisenbahn von Mansfeld nach Wlppra .. des dritten und

396 000 110 000 1000000

8 300 000

140 000 3133 000

283 000 2 900000 112 000

1500000 des dritten und vierten Gleiseg auf der Strecke Essen West— 2 , des drltten und vierten Gleises auf der Strecke Trier —-FTarthaus des zweiten Gleises auf der Strecke Ostrowo —Skalmierzyce .... der besonderen Gütergleise auf der Strecke Bielefeld Brackwede. 775 000

der Verbindungsbahn von Borbeck über Frintrop nach Bottrop... S850 000

zusammen ...

V. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden Staate bab nen

VI. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen. .. *

1060000 1540000 377000

33 565 000

173 200 000

6 500 000

174 823 00,

insgesl amt... 506211 006.

. Neber die Verwendung des Fonds zu VI wird dem Landtag all⸗ jährlich Rechenschaft abgelegt werden.

Mit der Ausführung der unter 1b aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind: A. (I.). Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen unter 1 bis 9 und deren Nebenanlagen nach Maßgabe der von dem Minister der offentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden 'ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den geseßzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lbostenfrei der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderlsche zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses zu überweifen oder die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen für , erschwernisse und sonstige Nachteile, in rechtsgültiger Form zu über⸗ nehmen und sicherzustellen.

(2.) Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der⸗ jenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenhahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentum auf Grund gefetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird.

(3) Zu den Grunderwerbskosten für die unter 8 und 9 benannten Eisenhahnen soll staatsseltig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar: a. bei Nr. 8 Derschlag = Eckenhagen) von... ... 160 000 , b. 9 (Wipperfürth Bergisch Gladbach) von 645 066 ,. (4) Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 2) ist Abstand zu nehmen, wenn won den Betelligten in den, mit ihnen wegen Ausführung der Linien abzu. schließenden Verträgen dle Leistung einer unverzinslichen, nicht rück— zahlbaren Pauschsumme in der nachstehend für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar: bei Nr. 1 (Wormditt = Schlobitten von .... 2 (Hohen salza = Louisenfelde) von... 3 (Czersk - Lienfeldeh von.. .. 4 (Tempelburg =- Bärwalde i. Pocmern) von. . 1 350 6060 Nikolaus dorf Küpper) von.... . . . 3652 360 6 (Stolberg ⸗Rottleberode Stolberg a. Harz) von 140 066 T(Uselar-— Schönhagen) von.. 2435669 8 (Derschlag =- Eckenhagen) von.... .. . 126 60660 9 (WipperfuͤrthBergisch Gladbach) von. 450 000 Die Pauschsummen zu Nr. 8 (Derschlag = Eckenhagen) und zu Nr. 9 Wipperfürth Bergisch Gladbach) sind um die unker Abs. 3 genannten Staatszuschüsse bereits gekürzt. (6M. Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des Abs. a ausschließlich Gemelndeperbände in Betracht kommen, ist die Be⸗

500 000 4, 720 000 S044 000

. *.

dingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1

verbänze sich verpflicht Abs. Arbeiten nach festsetzen wird.

B. Die Mitbenutz soweit dies die Aufsich teiligten Interessenten digung für die Dauer zu gestatten.

(Daun) ist der im Ei Boden, soweit er für

1 1

Erneuerungs⸗ usw. Fon Abschlusse des Jahres

bahn und

a. bei La Nr. J

für die im § 1 unte Beschaffungen usw. im

2. gemäß 510 b. gemäß § 3 2) den von der

vertrages vom

im § 1 Nr. Lbis Vp sowie zur Deckung der

Bauautz führungen

An Stelle der

in dem erforderlichen

Die Verzinsung der n punkte beginnen, mit anweisungen aufhört.

des Grund und Bodens Gebrauch gemacht, so

Summe sowie die Ge nach Abs. 5 von dem YP

den Pau

bis 19 bezeichneten Ei Häuser des Landtags. telle und Zubehörungen

wird ausgeführt:

Die unter Ta des Hauptbahnen, alle übrig

stehenden Bestimmungen

und 2) bereits dann als erf

lastenfrei zur Verfügung zu stellen; Kreisen ein unverzinelicher, Grunderwerb kosten übernommen werden, und zwar: a. vom Kreise Adenau von.. ; D .

a. zur Gewährung elner 40000 46 an den Betriebsleiter der Cronberger Gifen⸗

mit zusammen

Für den alsdann noch zu

und 6 500 000 t sind Staatsschuldverschreibungen aus zugeben.

Schatzanweisungen ausgegeben werden. den Schatzanweisungen ermächtigt, die Mittel zur Einlésung diefer Scha zanweisungen durch Auegabe von neuen Schatzanweisungen und von S

anweisungen können wiederholt ausgegeben werden. ö ,. J. die zur Einlösung on sallig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt? verwaltung der Staatsschulden auf ka g . vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten.

Abs. 4 bei den einzelnen Linlen

tußerung bedarf zu ihrer

Durch die Herstellung der im 81 vorgesehenen neuen Elsenbahnlinien soll einerselts eine durch wichtige Interessen gebotene Ergänzung und Erweiterung des Staatelsenbabn. netzeß, anderersests die Erschließung verschiedener, verbindungen noch nicht bedachter Landestesle herbeigeführt werden.

zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

t anzusehen, wenn jeder der Gemeinde⸗ et, entweder den innerhalb seines Bezirkes er⸗

forderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen in s. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen oder aber nach Maßgabe des Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen,

die der Minister der öffentlichen

Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen Gemeindeberband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme

ung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, tsbehörde für zulässig hält, von den daran be—

unentgeltlich und ohne besondere Entschaä—⸗ des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen

C. Für die unter Nr. 10 benannte Eisenbahn von Adenau nach Rengen

gentum der Gemeinden befindliche Grund und den Bahnbau erforderlich ist, unentgeltlich und außerdem muß von den beteiligten nicht rückzahlbarer Barzuschuß zu den

75 000 , z36 6606 .

8 3 Die Staatzregierung wird ermächtigt, die Bestände der Reserbe⸗,

ds der Cronberger Eisenbahn, die sich nach dem 1912 im se en auf 131 948 56 60 bezifferten, esonders vereinbarten Abfindung von

b. in Anrechnung auf die der Staatsregierung bewilligten, noch offen stehenden Eisenbahnkredite zu verwenden, sobald diese Fonds dem Staate zugefallen sein werden.

3

53. . 9. den 3. . 81 ö. 1a Nr. 5. sowie unter N Nr. 41 orgesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unverzinslt . nicht rückzahlbare Barzuschüsse zu leisten? : . .

56. Bahnbau Celle == Hannover) von 459 000, 410 Mansfeld Wippra) von 100 000.

4. Die Staatsreglerung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel

r. L bis V vorgesehenen Bauausführungen und ö

nachstehende Beträge mitzuverwenden: I) die Baukostenzuschüsse der Beteiligten

105 000 6 559 000 ,

mit zusammen

Großherzoglich

oldenburgischen Reglerung für die Abtretung der Eisenbahn— strecke Wilhelmshaven —Olden⸗ burg gemäß Artikel 1 des Staatsz⸗

30. Dezember

1913 zu zahlenden Kaufpreis mit 23 000 000 (. nebst den gemäß Artikel 2 zu zahlenden Zinsen,

zusammen etwa 23 664 000 . deckenden Restbetrag

kJ 476 047 000 M 1 unter VI vorgesehenen usw. im Betrage von

on etwa Mittel für die im 8 Beschaffungen Schuldverschreibungen können vorübergehend Der Fälltgkeitstermin ist in anzugeben. Vie Staateregierung wird Schuldverschreibungen zu beschaffen. Die Schatz⸗

Nennbetrage Anordnung des Finanzministers

euen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz

Wird von den Beteiligten hon der ihnen im § 1 unter A Abs. 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Bereitstellung

die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, erhöht sich die von der Staatsregierung nach

§z 1Nr. Ib für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende

amtsumme des § 1 um die im 8 I unter A Lin angegebenen Beträge oder um die kinister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten

. dergestalt, daß die von den Beteiligten biernach

lt, . en h zu zahlen⸗ chsummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vor⸗ stehenden Deckungsmitteln hinzutreten.

5. . Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen zu welche Zinsfuße, zu welchen Bedingungen . Kursen dle Schatz anweisungen und die Schuldverschreibungen veraug= gabt werden sollen (5 4), bestimmt der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An— leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation vreußischer Staatsanleihen (Gesetzfsamml. S. 1197 ; des Gesetzesß vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats— schulden (Gesetzlamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung elnes Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 165) zur Anwendung.

der Kündigung und zu welchen

§ 6.

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter 1

senbahnen und Eisenbahnteile durch Ver— Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider

Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗

dieser Ctsenbahnen und Eisenbahnteile und

auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffen tischen Arbeiten für den Betrieb der be Eisenbahnen entbehrlich sind. .

7

8 7 Dleses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Be gründung

unter J des Gesetzentwurfs

mit Schienen⸗ § Laufgeführten neuen Änien follen al en dagegen nach den für Nebenbahnen be— hergestellt und betrieben werden. Für die