den Gerichtsassessor Gravius in Völklingen zum Amts⸗ richter in Kamen,
den Gerichtsassessor Dr. Rath in Wiesbaden zum Amts⸗ richter in Wiesbaden, .
den Gerichtsassessor Dr. Alfred Wolf in Cöln zum Amts⸗ richter in Mülheim 4. Rhein. ;
den Gerichtsassessor Ernst Liell in Kastellaun zum Amts⸗ richter in Rhaunen, . ; .
den Gerichtsassessor Erich Hengstenberg in Kirn zum Amtsrichter in Wittlich, .
den Gerichtsassessor Rusche in Berlin zum in Cottbus, . ;
den Gerichtsassessor Dr. Speer in Glatz anwalt in Oppeln, ö .
den Gerichtsassessor Weitze in anwalt in Ratibor,
den Gerichtsassessor Staatsanwalt daselbst sowie
die Gerichtsassesoren Schnorbusch in Bielefeld und Wachtendung in Saarbrücken zu Staatsanwälten in Bochum zu ernennen.
Staatsanwalt
um Staattz⸗
Torgau zum Staats⸗
Lüneburg zum
Lindenberg in
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Architekten Kaspar Pickel in Düsseldorf den Charakter als Baurat zu verleihen.
Ihre Majestät die König in haben Allergnädigst geruht: din Kaufleuten Gebrüdern Heinrich und KarlKayser, Inhabern der Firma „E. Kayser, Kunstgewerbliches Magazin, Spez. Kaiserzinn“ in Berlin und Frankfurt a. M., das Prä⸗ dikat als Hoflieferanten Allerhöchstderselben zu verleihen.
Just iz mini st e rium.
Der Rechtsanwalt Schiplak in Neustadt Westpr. ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Marienwerder mit Anweisung seines Amtssitzes in Neustadt Westpr. und
der Rechtsanwalt Karl Tonn in Hohensalza zum Notar ür den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Posen mit Anweisung . Amtssitzes in Hohensalza ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Zu Oberlehrern sind ernannt worden: der Regierungs⸗ baumeister Franz Foedisch an den vereinigten Maschinen⸗ bauschulen in Elberfeld⸗Barmen, der Diplomingenieur Ludwig Pentz lin und der Diplomingenieur Albert Wais an den verein gten Maschinenbauschulen in Cöln, der Regierungs⸗ baum eiter a. D. Friedrich Schultze an der höheren Maschinen⸗ bauschule in Breslau, der Diplomingenieur Wilhelm Bühner
an der Maschinenbauschule in Essen und der Diplomingenieur
a ö, D e der Meschinenhaunschule in Görlitz.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Mai 1914.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute im Achilleion auf Korfu die Vorträge der drei Kabinettschefs und des Vertreters des Auswärtigen Amts.
In der am 30. April unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Delbrück ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Ver⸗ ügungen über Miet⸗ und Pachtzinsforderungen die Zu⸗ . erteilt. Die Vorlage, betreffend den Betrieb der Anlagen der Großeisenindustrie, gelangte zur Annahme. Dem⸗ nächfst wurde über die Besetzung von Stellen bei den Kaiser⸗ lichen Disziplinarbehörden und von Beamtenstellen bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Das Preußische Staatsschuldbuch im Jahre 1913. Die Benutzung des Staatsschuldbuchs hat in dem am 31. März abgeschlossenen Rechnungsjahre 1913 wieder ebenso wie in den Vorjahren erheblich zugenommen. An Ein⸗ zahlungsanträgen sind eingegangen: 1911: * 16 337, 1913: 22 216,
1012. 94A QrE
Die Konienzahl hat hiernach im Jahre 1913 um 9897, die Buchschuldsumme um 305 490 500 (60 zugenommen. Von den offenen Konten lauteten je am 31. März über
Kapitalbeträge: p g 10919 1913 41014
bis 4000 Mark. 25 382 29 göõ9 35175 16000 bis 10 0056 Mark. I3 5s 15 664. 10 000 bis 100 000 Mark. 19 140 21 334 100 000 bis 1 Mill. Mark. 3 771 4176 mehr als 1 Mill. Mark . 363 407 Gerade die kleineren Konten bis 4000 und 10 000 6 sind auch verhältnismäßig wieder am stärksten gewachsen, ein Zeichen, daß die Besitzer kleinerer Vermögen sich immer mehr der Vorteile bewußt werden, welche das Staatsschuldbuch in bezug auf die Sicherheit, Einfachheit und Billigkeit der Ver⸗ mögensverwaltung bietet. Die Zahl der Konten für Mündel gelder ist von 072 am 31. 3. 1913 auf 2341 am 31. 3. 1913 und 276 am 31. 3. 1914 gestiegen. . Die Schuldbuchzinsen waren im Jahre 1913 in 148477 Einzelbeträgen zu zahlen; davon wurden durch die Post — ein⸗ schließlich des Postscheckverkehrs — 66 223 Beträge übermittelt und zwar Beträge bis 15090 M6 portofrei), auf Reichsbankgiro⸗ konto 52 170 Beträge überwiesen und 20 574 Beträge bei den preußischen Staatskassen und 9510 Beträge bei den Reichs⸗ bankanstalten bar abgehoben.
Die Grundsätze für die Gewährung von Zu⸗ wendungen an Altpensionäre und Althinterb liebene vom 16. Juli 1912 haben durch Beschluß des Königlichen Staatsministeriums, wie aus der nachstehend abgedruckten An⸗ lage ersichtlich, eine Neufassung erfahren, die einige Aenderungen enthält. ; 2 Neu ist vor allem neben dem Fortfall des Erfordernisses eines ausdrücklichen Antrages Ziffer IJ. (Absatz 3), wonach künftig bei Altpensionären und Althinterbliebenen, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen, das Vorhandensein des Bedürfnisses für eine Ausgleichszuwendung ohne weiteres angenommen werden soll. Auch ist in Ziffer V der Kreis der „Hinter⸗ bliebenen“ durch die Streichung des bisherigen Absatzes 2 er⸗ weitert. Als Hinterbliebene im Sinne der Vorschrift gelten in Zukunft auch die in 831 des Pensionsgesetzes genannten Personen. . .
Die Pensionszahlungsstellen sind angewiesen worden, künftig die Altpensionäre und Älthinterbliebenen bei Abhebung ihrer Versorgungsgebührnisse durch einen farbigen Druckzetlel noch besonders auf die Inanspruchnahme der Fonds für die Aus⸗ gleichszuwendungen aufmerksam zu machen.
Eine entsprechende Aenderung haben auch die Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen an die Altpensionäre und Althinterbliebenen aus dem Kreise der Volksschullehrer und ⸗lehrerinnen erfahren.
ltau und ort Rinder, vit ven güuodr, === — =, 2 24. welche dieser Einkünfte voraussichtlich dauernd oder für mehrere Jahre gerechnet werden kann;
b. bei den Witwen und Waisen:
I) Vor⸗ und Zuname, Tag der Geburt, bei Witwen auch Elternname nit Angabe, ob wiederverheiratet, gegenwärtiger Beruf und Wohnort der Personen, für die die Zuwendung erfolgen soll,
2) Vor und Zumme, Tag des Todes, letzte amtliche Stellung im Staatsdienst, letzter Beruf und letzter Wohnort sowie etwaige unversorgte Kinder über 18 Jahren des verstorbenen Ehemannes oder Vaterß, .
3) Betrag * bezogenen Witwengeldes und des Waisengeldes, je für sich,
4) Höhe der Einkünfte der zu 1 genannten Personen sowie anderer Kinder (Ziffer , die den Haushalt teilen, aus sonstigen Einko8mmengquellen, einschließlich Leistungen des Staates oder IYrtfter; Angabe, auf welche dieser Ein⸗ künfte voraussich«« dauernd oder für mehrere Jahre ge— rechnet werden kann ; .
Diese Angaben können Lurch Hervorhebung von Tatsachen, die eine besondere Berücksichtigung im Elnzelfalle oder eine höhere Be⸗ messung der Zuwendung zu 3 geeignet sind, ergänzt werden.
Im Interesse der Geschaͤftéberelnfachung wird die Ausfüllung eines Formulars nach anliegendem Muster f) empfohlen, welches bei den Pensionszahlungsstellen unentgeltlich veraufolgt wird. In diesen Formularen brauchen nur die mit) bezeichneten Angaben von den Beteiligten selbst ausgefüllt zu werden. Die Zahlungsstelle hat auf Wunsch die Welterbeförderung der Angaben zu übernebmen und, soweit angängig bei der Ausfüllung der Formulare behilslich zu sein.
II. Die letzte vorgesetzte Dienstbehörde hat die Angaben nach Maßgabe der nachstehen den Vorschrfften auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin nachzuprüfen und sodann dem zuständigen Minister mit einer gutachtlichen Aeußerung über die Höhe der befürworteten Zuwendung zur Enischeidung vorzulegen. Eine Zuwendung kann nicht gewährt werden, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen bei der Person, für die sie nachzesucht wird, ein Bedürfnis oder die Würdig—⸗ keit nicht anerkannt werden kann. .
Die Nachp üfung hat in wohlwollender Weise an der Hand der Akten, deren Inhalt zur Ergänzung der Angaben heranzuztehen sst,
zu erfolgen. Sind weitere Aufklärungen oder Ergänzungen der An⸗ eber r äng so sied zunächst die Beieiligten selbst zu hören, wobei
erforderlich, so sind diese in vertraulicher und schonender Welse vor= zunehmen. Feststellungen untergeordneter Polizeiorgane in der Wohnung oder Nachbarschaft der Beteiligten sind unter allen Um—
. sgeschlossen. J, eines Bedürfnisses ist bei einem
Pen sionär, der verheiratet oder Angehörigen kraft Ge⸗ setzes unt erhaltspflichtig ist, ohne weiteres anzunehmen, wenn sein jährliches Gesamteinkom men aus 3ffent⸗— lichen und privaten Mitteln weder 1500 4 (bei Unter- beamten), 3g09 4 (bei den übrigen Beamten), noch denjenigen Betrag übersteigt, der sich ergeben würde, wenn der Beamte in der von ihm zuletzt bekleideten Stelle nach den am 1. April 1908 geltenden oder mit Wirkung von diesem Tage in Kraft getretenen Vor⸗ schriften besoldet gewesen und in den Ruh estand versetzt worden wäre. Bei Ermittelung deieser Höchstgrenze ist von dem Besoldungsdienstalter auszugehen, das der Beamte bei seiner Penstonierung gehabt hat. Das Vor— handensein eines Bedürfnisses ist bei Witwen ohne weiteres anzunehmen, wenn ihr jährliches Gesamtein⸗ kommen aus öffentlichen und privaten Mitteln bei Witwen von Unterbegmten 600 4, sonst 1200 n nicht übersteigt, und bei Wgisen, wenn sie gnderes Ein— kommen als wn ne gesetzlich zustehenden Versorgungs⸗ ührnisse ni aben. . ö der Gewährung von Zuwendungen sollen, soweit nicht durch sonstige Einkünfte ein genügender Ausgleich geschaffen ist, be⸗ son ders berücksichtigt werden: a. Pensionäre sowie Witwen und Waisen, die wegen eigener Krankheit, Krankheit in der Familie oder aus sonstigen Gründen besonderer Fürsorge bedürfen, Pensionäre, die entweder in jüngeren Jahren pensioniert worden sind oder unversorgte Kinder haben,
Wiswen und Waisen von Beamten, die vor dem 1. Aprll 1897 oder in jüngeren Jahren pensioniert oder verstorben sind.
IV. Durch die Zuwendungen soll nach Maßgabe des Bedürfnisses in angemessenen Grenzen ein Ausgleich der aus den erschwerten Lebensberhältnissen sich ergehenden Härten herbeigeführt werden, in⸗ soweit nicht die neben der Pension oder den Dinterbliebenenbejügen borhandenen Einkünfte einen solchen Ausgleich bereits bieten. Bei Berechnung des Gesamteinkommens sind nur solche Nebenelnkünfte zu berücksichtigen, die als voraussichtlich dauernd oder für längere Zeit gesichert erscheinen. Einkünfte von Kindern, die den Haushalt teilen, sind bel Berechnung des Gesamteinkommens eines Pensionärs oder einer Witwe nur soweit zu berücksichtigen, als sie dazu dienen, die Lebenshaltung dieser Person zu erleichtern.
Die Höhe der im Einzelfall zu gewährenden Zuwendungen bemißt sich mindestens: -
a. bei den Pensionären, die zu oder vor dem 1. April 1907 in den Ruhestand getreten sind, auf dem Unterschied zwischen dem einschließlich der gesetzlichen Pension bezogenen Gesamt⸗ einkommen und dem Betrage, der sich bei Anwendung der durch Art. II (5 8) der Pensionsgesetznovelle vom 27. Mai 1907 verbesserten Pensionsabstufung auf die der Pensions⸗ festsetzung zugrunde gelegten Dienstbezüge und Dienstzeiten ergeben würde, .
. bei Witwen und Wailsen dieser Pensionäre und der vor dem 1. April 1907 verstorbenen aktiven Beamten auf den Unterschied zwischen dem einschließlich dem gesetzlichen Mitwen⸗ und Maßsengeld bezogenen Gesamteinkommen und
161 Ci D , = 1—
Während des Vierteljahres vom 1. Januar bis 31. März 1914 haben 10015 Schiffe (gegen 11261 Schiffe in dem— selben Vierteliͤhre 1913) mit einem Nettoraumgehalt von 2029 095 Registertons (1913: 1971319 Registertons) den Kaiser Wilhelm-Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elb⸗ lotsgeldes, an Gebühren N7 137 S6 (1913: gI18 980 M6) entrichtet. Auf den Monat März 1914 entfielen 3754 Schiffe (913: 42127 Schiffe) von 721 332 Registertons (1913: 09 831 Registertons) und 352 4357 S (1913: 333 896 ) Gebühren.
Im Rechnun gs jahre 1913 haben 53 382 Schiffe (gegen 57 366 Schiffe im Rechnungsjahre 1912) mit einem Netto⸗ raumgehalt von 10 349 g29 Registertons (1912: 9924 237 R⸗ gistertonsz den Kanal benutzt und, nach Abzug det Elblottz⸗ geldes, an Gebühren 4721 738 S (1913: 4 466 876 S) ent⸗ richtet.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Loreley“ am 25. April in Konstantinopel eingetroffen.
Bahern.
In der Kammer der Reichsräte wurde gestern die Frage der Einführung der Arbeltslosenversiche rung in Bayern beraten. Auf Antrag der Regierung hatte das Abge⸗ ordnetenhaus im Etat des Ministeriums des Innern beim Kapitel „Arbeiterfürsorge“ einen Betrag von 75 000 „S6 ein— gesetzt, damit den Gemeinden, die nach den von der Regierung aufgestellten Grundsätzen eine gemeindliche Arbeitslosenversiche⸗ rung einführen wollen, ein Staatszuschuß gegeben werden könnte. Der Ausschuß der Reichsratskammer hatte den Regierungs⸗ vorschlag abgelehnt, sich dagegen bereit erklärt, der Verwendung der genannten Summe zu sonstigen Zwecken der Arbeiterfürsorge zuzustimmen. Von verschiedenen Seiten des Hauses wurden, wie „W. T B.“ meldet, Bedenken gegen die Einführung einer derartigen Arbeitslosenversicherung erhoben, der Minister des Innern Freiherr von Soden und der Ministerpräsident Graf Hertling richteten jedoch an das Haus die dringende Bitte, den Regierungsvorschlag anzunehmen. Bei der Abstimmung wurde indessen sowohl der Antrag der Re⸗ gierung wie ein aus der Mitte der Kammer eingebrachter
Kompromißantrag, dem Seine Königliche Hoheit der Kronprinz ind einige andere Prinzen und Herzöge ihre Stimme gegeben glatten, abgelehnt und mit überwältigender Mehrheit der An⸗ rag des Ausschusses angenommen.
Baden.
In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer des Landtags stand die Frage der Rheinschiffahrt zur Be— ratung.
Wie . W. T. B.“ berichtet, gab der Kommerzienrat Stroh— meyer Konstanz seiner Freude darüber Ausdruck, daß in dem an— deren hohen Hause bezuglich dieser Frage Einmütigkeit herrsche, und besprach sodann ausführlich das Gutachten des Geheimen Oberbgurats Sympher⸗ Berlin. Die Kosten der Regulterung der Strecke Straßburg —Basel betragen nach diesem Gutachten 20 Millionen Mark, für den Ausbau der Strecke Basel —Konslanz werden 50 Millionen gerechnet, das ganze Projekt würde nach Sympher 0 Millionen erfordern. Für Baden würden aus dem Projert Straß⸗ burg —Bodensee hiernach Ausgaben von 3 255 000 M entstehen be einer Ausgabe von 49 Milllonen für die Ausführung des Projekts. Den größten Vortetl von diesem Projekt würde die Schweiz haben. Das Gutachten be⸗ sagt, daß die zu gewinnenden Wasserkräfte einen Wert von 500 Millionen repräsentieren. Nicht früh genug könne daher begonnen werden, mit den Nachbarstagten Elsaß-Lothringen und der Schweiz die Richtlinien für dieses Projekt zu entwerfen. Für die Schweiz bedeute ez ge⸗ radezu eine Lebensfrage, durch den Rhein direkt mit der See ver— bunden zu werden. Bie Schweizer seien verständig genug, um ein. jusehen, daß das Projekt nur durchgeführt werden könne, wenn sie einen gewissen Anteil zu den Kosten trügen. Für Oberbaden müsse einmal etwas geschehen, was diesem Tell des Landes beffere Erwerbz— verhältnisse bringe. Der Minister Freiherr von Bodman bezeich⸗ nete die Mitteilungen des Kommerzienrats Strohmeher über das Gul— achten des Geheimrats Sympher bezüglich des Projekts Straßburg Bodensee als hocherfreulich. Die Ausführung des Projekts werde aber davon abhängen, ob Holland sich für Schlffahrtzabgaben erkläre. Er gah seiner Freude darüber Ausdruck, daß die Erste Kammer von Glsaß-Lothringen eine freundlichere Stellung zu der Frage genommen habe. Auch bei einer Verhandkung mit Elsaß ⸗Lothringen habe dieses eine wesentlich günstigere Stimmung gezeigt, weshalb Aussicht bestehe, daß über die Frage der Rheinregulierung Baden mit Elsaß ⸗ Lothringen zu einer Verständigung gelange.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Ueber das Befinden des Kaisers wird heute amtlich mitgeteilt, daß die Nacht ebensogut war wie die beiden vorher⸗ gegangenen Nächte. Das Allgemeinbefinden ist vollkommen jufriedenstellend.
Im Heeresausschuß der Ungarischen Delegation hielt der Kriegsminister von Krobatin gestern ein Expos6, in dem er laut Bericht des W. T. B.“ ausführte:
Die Gesamtford erungen der Heeresverwaltung für das nächste Verwaltungsjahr belaufen sich auf 575 939 415 Kronen, gewiß ein hoher Betrag, doch ist die militärische Last unferer Bevölkerung viel geringer, als die der Bevölkerung anderer Staaten. Der Minister verwies auf die Riesensummen, die die großen Staaten des Kontinents gerade in der jüngsten Zeit ihrer Wehrmacht zugewandt hätten, und fuhr dann fort: ‚Es ist auch allgemein bekannt, wag unsere kleinen, sehr rührigen Nachbarn in militärischer Opferfreudig⸗ keit leiften. Mit Recht zwar können wir den hohen inneren Wert unserer von einem ausgezeichneten Offizierkorps geleiteten kriegs mäßigen Ausbildung bei dem allgemeinen militärischen Wettstreit in die Wagschale werfen, allein gegen die Macht der immer größer werdenden Rüstungszahlen können wir uns nicht verschließen. Solange diese Zahlen bei unferen Nachbarn wachsen, können wir trotz unserer friedlichen Tendenzen nicht stehen bleiben. Wir müssen vielmehr weiter bauen, wenn wir unsere berechtigten Interessen wahren wollen und unsere Grenzen ungntastbar bleiben sollen. Diefer Weiterbau wird zur selhstverständlichen Pflicht, da wir infolge der zweijährigen Dienstzeit über ein mächtiges Reservoir voll ausgebildeter Mann⸗— schaften verfügen werden. Die Zusammenfassung diefer Mannschaften in Reserveverbände wird die Aufgabe der Heeres verwaltung in Zukunft sein.“ Das Ministerium des Innern veröffentlicht, obiger Quelle zufolge, eine Kundmachung, wonach in Abänderung der bisherigen Bestimmungen das Königreich Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau und dem Her⸗ zogtum Bukowina zu für Luftfahrzeuge verbotenen Zonen erklärt werden.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause fragte gestern der liberale Abgeordnete Byles, welcher Art die geeigneten Schritte seien, um der Hoheit des Gesetzes Achtung zu verschaffen, die der Minister⸗ präsident versprochen habe und die die Regierung unternehmen werde als Antwort auf die jüngsten aufrührerischen Vorgänge in Ulster, und ferner ob der Ministerpräsident in Betracht ziehe, daß eine nationale Beschimpfung von solcher Größe und einem derartigen Charakter, wenn man sie unbestraft hingehen ließe, die Waffe des Gesetzes schwächen und die Achtung vor dem Gesetz vermindern würde.
Wie „W. T. B.“ meldet, antwortete der Premierminister Asguith, es seien bereits Maßnahmen getroffen worden, die sich hoffentlich als wirksam erweisen würden, um jede Wiederkehr solcher Zwischenfälle unmöglich zu machen. Die Regierung werde die An⸗ gelegenheit auch von anderen Gesichtspunkten' aus einer sorgfältigen Erwägung unterziehen. Es sel nicht wünschenswert, zurzeit eine öffentliche Erklärung abzugeben.
Rußland.
Der Ministerrat hat beschlossen, in der Duma eine Vorlage, betreffend die Gewährung von S chiffahrtsprämien, einzubringen. Wie „W. T. B.“ meldet, werben für die Tonne 6109 Kopeken für Schiffe mit mechanischem Antrieb, 3 / 100 Kopeken für Segelschiffe aus Holz und 4,165 Kopeken für Segelschiffe aus Metall vorgeschkagen. Für die obligatorischen Fahrten der Gesellschaften, die Staatssubventionen erhalten, werden keine Prämien gewährt werden.
.= Die Kommission für richterliche Reformen der Reichsduma hat eine Unterkommission von sechs Mitgliedern gewählt, die einen Gesetzentwurf über die Unverankwort— lichkeit der Mitglieder der beiden Kammern aus— arbeiten soll. Das fragliche Gesetz soll, obiger Quelle zufolge, auch die Einrichtung eines Disziplinargerichtshofes vorsehen, der Mißbrauch der Redefreiheit von der Kammertribüne herab ahndet und Strafen verhängt bis zum Ausschluß der Schuldigen us der Kammer auf Zeit und für immer, wobei in letzterem Falle Neuwahlen stattfinden. ᷣ
— Das Ministerium des Innern hat an die Behörden für Bauernangelegenheiten, besonders an bie Landräte, Weisung gegeben zur strengen Beachtung der vorgeschriebenen Maß⸗ nahmen zum Kampf gegen die Trunksucht auf dem Lande.
Türkei.
Blättermeldungen zufolge ist das Marinepro gramm Fach langen Studien nunmehr fertig gestel lt worden. Danach
werde die Pforte den französischen Werften in der Normandie acht oder zehn Torpedobootszerstörer in Auftrag geben, die größer und schneller sein sollen, als der neueste jetzige Zerstõre r der türkischen Flotte; bei den Creuzotwerften werde sie drei Unterseeboote bestellen. Die Bauzeit werde 18 Monate nicht überschreiten. Der Betrag soll weder auf das laufende Budget genommen, noch von den Anleihen gedeckt, sondern durch Sammlungen des Flottenkomitees aufgebracht werden.
Serbien.
Der frühere Handelsminister Kosta Stojano wits ch hat
sich gestern nach Athen begeben, um als Delegierler der serbischen Regierung die zwischen Serbien und Griechen⸗ land abgeschlossene Konvention über die Serbien eingeräumte Freihafenzone in Saloniki zu unterzeichnen.
Amerika.
Die Zustimmung des Insurgentengenerals Carranz a zu den Vermittlungsplänen der südamerikanischen Staaten erweitert das Feld der Vermittlung, sodaß sie nicht nur die Frage zwischen Huerta und den Vereinigten Staaten, sondern auch die Revolution innerhalb Mertkos einschließt. Wie „W. T. B.“ meldet, wird aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt, daß die an der Vermittlung beteiligten Staaten einen Appel 1 an die europäischen Regierungen gerichtet haben, ihre uten Dienste anzuwenden, um die Verhandlungen zu fördern. Sie haben indessen nicht darum ersucht, besonderen Einfluß auszuüben, um den Präsidenten Wilson zur Stellung leichte r Bedingungen zu veranlassen. Ferner wird mitgeteilt, daß Ab⸗ gesandte an Carranza abgegangen sind, um ihm vorzuschlagen, an dem Waffenstillstand keilzunehmen.
Huerta. hat den Vorschlag auf Einstellung der Feindseligkeiten zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko während der Vermittlung angenommen.
Die amerikanischen Konsuln in einigen mexika⸗ nischen Städten sind ermächtigt worden, auf ihre Posten zurückzukehren, was als ein günstiges Zeichen für die Ent⸗ wicklung der mexikanischen Frage betrachtet wird.
— Nach einer von „W. T. B.“ verbreiteten Depesche aus Tampico vom 26. April haben die Rebellen die Stadt vie r Tage lang angegriffen und sind jetzt im Besitze aller Punkte am unteren Flußufer bis nach La Barra. Die Vundes— truppen, die von Kanonenbooten unterstützt werden, haben bisher sämtliche Angriffe zurückgewiesen. Sie haben einen Offizier unter Porlamentärflagge mit der Aufforderung zu den Rebellen gesandt, sich ihnen bel dem Widerstande gegen die Amerikaner anzuschließen. Die Rebellen haben dies abgelehnt, jedoch er⸗ klärt, sie würden den Amerikanern Widerstand leisten, wenn diese in das Gebiet der Rebellen einfielen.
Regierungsztruppen und Konstitutionalisten haben vorgestern bei Tampico auf den kubanischen Postdampfer „Antilla“ ge⸗ feuert, wobei der Steuermann gelötet wurde. Der Kom— mandant eines der hritischen Schiffe vor Tampico hat bei den Kommandos beider Truppen Protest erhoben.
Der General Funston hat das Kommando über die Streitkräfte in Veracruz übernommen. Nach der Landung der fünften Infanteriebrigade kehrten die Matrosenabteilungen auf die Schiffe zurück. Nach amtlichen Nachrichten sind Deutsch e weder in Tampico noch in Veracruz verletzt worden.
Der Admiral Howard, der Befehlshaber der amerika nischen pazifischen Flotte, meldet, daß mexikanische Bundes⸗ truphpen und Insurgenten bei Mazatlan und Acapulco kämp fen.
Der Oberst Goetals hat obiger Quelle zufolge be⸗ schlosen, den Schiffsverkehr durch den Panamakangl am 10. Mai beginnen zu lassen, da die Tehuantepec⸗Eisenbahn nach. Mexiko unterbrochen ist, von wo zahlreiche Verschiffungen
stattfinden. Asien.
— Die abgeänderte chinesische Verfassung, deren Wortlaut heute veröffentlicht wird, gibt dem Präsidenten, wie „W. T. B.“ meldet, die umfassendsten Befugnisse und macht ihn zum Haupt der Nation. Die Regierung kann die gesetz⸗ gebende Körperschaft einberufen, eröffnen, vertagen, schließen und auflösen, kann Vorlagen und Etats einbringen, kann Gesetze, die vom Parlament angenommen worden find, ihm zur Wiedererwägung zurückgeben und kann, falls ein solches Gesetz mit einer Dreiviertelmehrheit nochmals angenommen wirh, mit Justimmung des Verwaltungsrats seine Veröffentlichung zu⸗ rückhalten. Ferner kann die Regierung es ablehnen, Fragen über Verwaltungsangelegenheiten, die ihr vom Parlament gestellt werden, zu beantworten, wenn sie Geheimhaltung für notwendig hält. Der Präsident hat allein das Recht, Beamte und Offiziere zu ernennen oder zu entlassen, Krieg zu erklären, Frieden zu schließen und über Heer und Marine und die für beide notwendigen Ausgaben zu verfügen. Eine Bestimmung in der vorigen Verfassung, daß keine Einmischung höherer Be⸗ amter in die Amtsführung der Richter stattfinden foll, ist in der neuen Verfassung nicht enthalten.
Afrika.
Einer vom „W. T. B. verbreiteten offiziösen Mitteilung zufolge ist die im westlichen Tibesti lagernde Kolonne Löfler beauftragt worden, ihren Marsch fortzusetzen, um sich der Stadt Bardal, nördlich von Ain-Galakka, zu bemächtigen. Es ist dies der letzte wichtige Punkt der Frankreich durch den Vertrag mit England im Jahre 1899 zuerkannten Einflußzone. Major Löfler wird ungefähr zu derselben Zeit in Bardai eintreffen, wie die italienischen Truppen an der aͤußersten Grenze der tripolitanischen Wüste.
— Die „Tribune Congolaise“ meldet aus Boma vom 4. April, daß in der portugiesischen Kongokolonie seit Monaten der Häuptling von San Salvador rebelliert. Zwischen den portugiesischen Truppen und den Aufstãndischen hätten Kämpfe statigefunden, bei denen 20 Weiße getötet worden seien. Die Missionare hätten flüchten müssen. Näheres über die Ursache des Aufstands sowie ob er nieder— geworfen ist, weiß das Blatt nicht zu berichten.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
Auf der Tagesordnung der heutigen (216) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück beiwohnte, standen zunächst Anfragen.
Der Abg. Dittmann Soz.) fragte:
L. Ist dem Henn Reiche kanzler bekannt, 1) daß das In⸗ fanteriereg i m ent Nr. 143 in Straßburg . Ers. während der letzten in ter monate bei strenger Kälte und bei tagelang an⸗ haltendem Regen rvetter zu Felddienstübungen im Gelände bis zu ununterbrochener S tägiger Dauer kommandiert worden ist, und ü- folge dieser Strapazen sehr viele Erkrankungen vorgekommen sind, sodaß die Lasjarette jeltweilig überfüllt waren; 2) daß zwei Soldaten der zweiten Kompagnie durch die unausgesetzte Ueber. anstrengung im Dienst in ihrer Gefundhett derart geschwaͤchi wurden, daß sie nach kurzer Erkrankung starben; 3) daß zwei andere Sol⸗ daten derselben Kompagnie aut Veriweiflung ihrem Leben durch Er⸗ hängen respektive Erschießen ein Ende machten?
II. Was gedenkt der Herr Reichtkanzler zu tun, um derartigen Vorkommnissen vorzubeugen? .
Bevollmächtigter jum Bundesrat, Generalmajor Wild von 2ohenborn: 12. Es ist nicht richtig, daß infolge von Strapazen bei NebBungen dez In fanterieregiments Nr. 143 sehr viele Erkrankungen vorgekommen sind und daß die Lazarette infolge davon über fült waren. 2 Es ist nicht zutreffend, daß Soldaten der Z. Kompagnie infolge davon starben; vielmehr handelt es sich bei den beiden Todesfällen diefer Kompagnie um eine Genickstarre und um Einen Unglücksfall. 3) Es ist endlich nicht richtig, daß Soldaten derselben Kompagnie ihrein Leben ein Ende machten; vielmehr ist nur ein Selbstmordversuch vorgekommen, dessen Urfache in keinem Zusam men hang mit den in ber Anfrage genannten Beweg⸗ gründen steht. Im übrigen wird die Beantwortung der Anfrage ab—⸗ gelehnt, da weder der Reichskanzler noch der Reichstag in Angelegen⸗ heiten der Ausbildurnrg der Truppen zuständig ist.
Ergänzend fragte der Abg. Dittmann enn, . Ist dem Oerrn Reichs kanzler bekannt, daß bei den Felddienst⸗ übungen im In fan terieregim ent Nr. 143 in den kalten Februarnaͤchten die Mannschaften micht aus den Kleidern herausgekomr: en sind und daß weder für Quartter, noch für Verpflegung vorgesorgt war? Ist dem Herrn Reichskanzler fernerhin bekannt, daß die Soldaten zwei Tage hintereinander an den Uebungen teilnehmen mußten und daß sie in dieser Zeit bei 1240 Karte nut zwei vier Stunden Wachtdienst leisten mußten, sodaß die Mannschaften 40 Stunden lang keinen Schlaf gefunden haben?
Generalmajor Wild von Hohenborn: Ich habe meiner Er⸗
klärung nichts hinzu zu fügen.
Ergänzend fragte der Abg. Dittmann (Soz.):
Ist der Herr Reichskanzler bereit, wenn das ihm vorgelegte Material ergibt, Daß die gegebene Auskunft nicht zutrifft, weitere Aufklärungen zu geben?
Präsident Dr. Kaem pf: Das ist keine Ergänzung der Anfrage.
Der Abg. Birkenm ayer (Zentr.) fragte:
A Ist dem Serrn Reichskanzler bekannt: 1) daß durch den Großherzoglich badischen Geheimen Regierungsrat Dr. Mallebrein in Karlsruhe in Baden ein Präparat (Mallebrein) als Heil⸗ mittel gegen In fektionskrankheiten hergestellt worden ist, das in medizinischen Kreisen infolge seiner Wirkung als sehr bedeut⸗ sam erkannt worden ist? 2) daß dieses Präparat sich als Heil⸗ mittel gegen die Maul⸗und Klauenseuche sowie gegen die Tuber mlose — und in letzterer Sinsicht auch bet Erkrankungen von Mensd i — erfolgreich bewährt hat? 3) daß eine Reihe von Fachmännern, gestützt auf ihre Erfahrungen, sich zugunsten dieses Heilmittels ausgesprochen haben ?
B. Gedenkt der Herr Reichskanzler seinen ? lichen Ginfluß zur möglichst um fam grelchen Verwendung dieses Heilmittels geltend zu machen?
Direktor des Neichsamts des Innern von Jonquidres: Anfragen über das Urteil und die Stenlungnahme der Reichsleitung in hezug auf solche Heilmittel gegen einzelne Menschen. oder Tierkrankheiten, die von ihren Erfindern oder den her— stellenden Fabriken wverbreltet oder angepriesen werden, haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Da bei der Beantwortung dieser An⸗ fragen eine eingehendere wissenschaftliche Würdigung der Heilmittel ausgeschlossen ist, fo besteht die Gefahr, daß die erteilte Auskunft ungewollt entweder als eine besondere Reklame für das Mittel wirkt oder dessen völlige Diskreditierung zur Folge hat. Da keine dieser beiden Wirkungen als erwünscht erachtet wer Den lann, so muß die Beantwortung derartiger Anfragen jetzt und auch künftig grundsätzlich abgelehnt werden, wenn nicht ganz besondere Rückichren des offentlichen Wohles dies aus— nahmsweise als angezeigt erscheinen lassen.
Hierauf wurde die gestern abgebrochene erste Beratung des Internationalen Vertrages zum Schutze des menschlichen Sebens auf See und des dazu gehörigen Reglements fortgesetzt.
(Schluß des Blattet )
— In der heutigen (69. Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister der geistlichen und Unter⸗ richtzangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz beiwohnte, wurde die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen und unterrichtsangelegenheiten und zwar zunächst die allgemeine Debatte über die Universitäten fortgesetzt.
Abg. Eickhoff (foꝛrtschr. Vollsp.): Ich freue mich, daß die Unterrichtsverwaltung nunmehr in Verhandlungen mit den anderen deutschen Staaten get weten ist, um für ganz Deutschland den Titel „Dr. med. dent. zur Einführung zu bringen. Damit wird hoffent⸗ lich bald den berechtigtem Wünschen der die Jahnhenstande Studierenden entgegengekommen werden. Es ist nicht zu bestreiten, daß die Lösung dieser Frage an sich schwierig ist. Andererseits ist aber zuzu⸗ geben, daß durch die Neuordnung des zahnärztlichen Studiums dteses erheblich er schwert worden ist und somit die Einführung des Titels „Dr. med. dent.“ als berechtigt erscheint. Daß die Zahnärzte im allgemeinen vor Erlaß der neuen Prüfungs— ordnung das Abiturienteneramen nicht abgelegt hatten, ist kein stich⸗ haltiger Grund für die Ablehnung des Titels Dr. med. dent.“. Von 1999 bis 19190 hat eine ganze Relhe von Studierenden, die ebenfalls nicht die Reifeprüfung bestanden haben, doch den Titel „Dr. phil.“ erworben. Die Zahnärzte haben ein sehr lebhaftes Interesse an dem Doktortitel, der gewifferrnaßen eine dekoratibe Ergänzung des Staatz. examens ist und sie auch äußerlich von den Zahntechnikern unter= scheidet. Der Titel „ Dr. med. vet., der in der Schwelz erworben worden ist, sollte aus Bil lligkeitsgründen auch bei uns anerkannt werden. Die Frage der Verleihrng des Titels Dr. med. vet. ist ja prinzipiell entschieden und der Ti tel von Preußen eingeführt worden; aber dle Regierung sollte doch den Herren, die ohne Absolvierung der Reife- prüfung diesen Titel in der Schweiz erworben haben, die Führung des Qels hier eben falls gestatten, zumal da die Prüfung in der Schweiz zum min desten ebenso schwierig ist wie bei uns. Daß man den Doctor Philadelphigen in Deutschland nicht an⸗ erkennt, halte ich für berechtigt. Was die an den Unt⸗ ve sitäten herrschende MUeberfüllung betrifft, so ist ja 4 erfteulicherweise die Zahl. der Ausländer an den Universi⸗ täten und Technischen Hochschulen eingeschränkt. Das ist nur ein Akt der Notwehr, der mlt politischen Tendenzen nichts zu tun hat. Eine Ueberfüllung an den Universitäten ist aber noch heute vorhanden. Bezüglich Des Falles Jastrow an der Handelshochschule in Berlin hat der Abg. von der Osten gesagt, daß die preußische Regierung liberaler fei als die Aeltesten der Kaufmannschaft. Diesem Ausspruch Fann ich die Erklärung entgegenhalten, die die Aeltesten heute früh veröffentlicht haben. Darin wird ausgeführt, daß es sich nicht um eine wirkliche Kündigung handelt, sondern nur ein anderer Vertrag über die Fortsetzung der Tätigkeit des Profesors Jastrow angebahnt werden sollte. An den Universitäͤten müfsen alle Richtungen zu Worte kommen, das entspricht der akademischen Lehrfreiheit; aber für