1914 / 102 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

hach dieser Richtung hin die größte Sorgfalt von seiten der zu⸗ ständigen Behörden angewandt wird. Nur darf man auch nicht zu weit gehen in den Forderungen, die nach dieser Richtung hin ge⸗ stellt werden; und das wird wohl auch der Herr Vorredner nicht tun wollen. Er hat dieselbe Rücksichtnahme, welche er für die Katho= liken verlangt, auch den Evangelischen gegenüber als angebracht be⸗ zeichnet, und es muß selbstverständlich in dieser Beziehung nach beiden Seiten hin dieselbe Rücksicht geübt werden.

Was den speziellen Fall anlangt, den er zum Ausgang seiner Beschwerden machte, so ist er, wie ich soeben höre, heute bei mir berichtlich vorgetragen worden, sodaß ich zu ihm in diesem Augenblick eine Stellung noch nicht einnehmen kann. Im allgemeinen aber kann ich wiederholt hervorheben, daß ich den Anforderungen, die von seiten des Herrn Vorredners im ganzen erhoben worden sind, grundsätzlich zustimme.

Die Einnahme⸗ und Ausgabetitel für die Provinzial⸗ chulkollegien werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte ie Titel für die Prüfungskommissionen.

Es folgen die Titel für die Universitäten, wobei zunächst eine allgemeine Debatte über das Universitätswesen im ganzen stattfindet.

Abg. Dr. Kaufmann Gentr.) referiert als Berichterstatter über die Verhandlungen der Budgettommission.

Abg. von der Osten (kons. ): Auf die Ausländerfrage an den Universitäten will ich heute nicht näher eingehen, denn diese Dinge sind hier so oft behandelt worden, und die Regierung ist ja auch einstlich bemüht, durchgreifende Maßnahmen zu treffen, um diese Mißstände, die sich in immer wachsendem Maße gestend gemacht haben, zu beseitigen. Die staatlichen Honorare der Professoren haben dauernd eine sehr erhebliche Steigerung erfahren. Die Wünsche der Abteilungsvor⸗ st her, die sich namentlich auf eine bessere Regelung ihrer Einkommens verhältnisse beziehen, bitte ich wohlwollend zu berücksichtigen. Die Abteilung svorsteher, die einen besenderen Lehrauftrag erhalten haben, sollten auch in ihren Bezügen mit den Honorarprofessoren gleichgestellt werden. In einem Wäansche ist die Regierung bereits den Wunschen der Abteisungsvorsteher entgegengekommen, insofern als sie die Kündigungsklausel aufgehoben hat. Die Regierung ist hier sehr viel liber ler verfahren, als die hiesige Kaufmannschaft von Berlin, die dem Profssor an der Handelchechschule Berlin Dr. Jastrow ohne Angabe von Gründen zum 1. Oktober seine Stelle gekündigt hat. Ich freue mich, daß die Regierung dem Wunsche der Abteilungs⸗ vorsteher Rech ung getragen hat und die Freiheit der Wissenschaft gewahrt hat. Zu begrüßen ist eben alls, daß die Unterrichtsverwaltung den Wünschen der Privatdozenten auf Verleihung des Honorar⸗ p ofessortitels entgegengekommen ist. In der letzen Zeit sind drei Privatdozenten zu Professoren ernannt worden. Ich bitte die Re— gierung, auch den Wünschen der Privatdozenten auf Renmuneration entgegenzukommen, und zwar soweit sie Lehraufträge erhalten haben. Die Stellung der Rektoren ist eine außerordentlich wichtige. Die Re⸗ gierung muß im Inter sse der Universitäten und des Siaates darauf achten, daß sie in ihrem Wirkungekreise nicht beengt weiden. Nun geht das Gerücht, daß der bekannte Berliner Volkswirtschaft⸗ lehrer Adolf Wagner sich mit Rücktrittsgedanken trage und die Absicht habe, sich von seiner Tätigkeit zurückzunehen. In diesem Falle müßte der Lehrstuhl neu besetzt werden. Sollte die Eventualität an die Regierung herantreten, dann würde es allerdings meinen Freunden sehr bedenklich erscheinen, wenn bei einer solchen Neubesetzung ein Anhänger der au gesprochen kathedersozialistischen Richtung auf diesen wichtigen Lehrstuhl in Berlin berufen werden sollte. Es liegt mir selbstoerständlich völlig fern, die kathedersozialistische Richtung herab⸗ zusetzen. Man mag über sie denken, wie man will. Aber es muß verhütet werden, daß unsere nalionalökonomischen Lehrstühle ausschließlich mit Vert etern einer einzelnen Richtung besetzt werden, mit Dozenten, die doch durch politische und esellschaftlich⸗́konomische Grundanschauungen in der freien wissenschaftlichen Forschung unzweifelhaft etwas beengt sind. Es handelt sich hier um eine Wissenschaft, die von eminenter und immer mehr wachsender Bedeutung für das gesamte Staatsleben ist. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat eine ganze Reihe neuer wutschaftlicher Methoden in den Vordergrund gerückt. Ich erinnere nur an die wachsende Bedeutung der Assoziation des Kapitals. Das sind Dinge, die so tief einschneiden in alle Sphären des öffentlichen und des privaten Lereng, daß allerdings ein sehr wichtiges Interesse des Staates vorliegen dürfte, wenn die beranwachsende akademische Jugend, alle die Männer, die sich über die Volkswirtschaft unter ichten wollen, die Dinge nöglichst von den ver— schiedenen Seiten aus beleuchtet betrachten können. Die Vormachtstellung des Kathedersozialimus unter den heutigen Veitretern der Nationalökonomie dürfte außer Frage stehen. Man wird auf der anderen Site nicht verkennen können, daß die Lehren des Kaihedersozialismus in immer wäachsendem Maße auf Widerspruch stoßen bei den großen Erwerbsständen unser s Landes, insbesondere bei der Industrie und bei der Landwirischaft. Im Kreise der Praxis wie auch einzelner Nationalölonomen wird die Vor- herrschaft des Kathedersozialismus immer mehr bedauert. Ich erinnere als Beispiel für die kathedersozialistischen Lehren nur an Männer wie Professor Brentano und Professor von Schulze— Gaevernitz. Ich frage, ob mit soöolchen Lehren die Voraus— setzungslosigkeit der Wissenschaft vereinbar ist, die doch selbstver⸗ ständlich die Grundlage der wiossenschaftlichen Forschung bilden soll. Die Gefahren des Kathedersozialismus liegen in der Gegenwart be— sonders in der einseitigen Bewertung der gewerkschaftlichen Kämpfe zu—⸗ gunsten der handaibestenden Klassen. Die Wertung ist eine ganz ein⸗ seitige zugunsten der Arbeit und zuungunsten der beiden gleichwichtigen Faktoren des Grundbesitzes und des Kapitalz. Wir glauben, daß gerade in diesem Falle die Regierung das dringendste Interesse daran haben müsse, die Besetzung der volkswirtschaftlichen Lehrstühle in Preußen möglichst nach den verschiedenen Richtungen gleichmäßig vorzunehmen. Es ist in der Tat heute bereits schwierig, National ökonomen zu finden, die nicht Kathedersozialisten in irgend einer Weise sind. Aber es gibt doch immerhin einige. Die Grundbedingung nicht nur für die Universitäten, sondern auch für den ganzen Staat ist die Parität für die freie wissenschaftliche Forschung.

Abg. Dr. Faßbender (Zentr. : Ich stimme mit dem Vor⸗ redner darin überein, daß der Kathedersozialismus innerhalb der nationalökonomischen Wissenschaft für diese eine Gefahr bedeutet. Das Interesse des Ministers möchte ich auf die historische Forschung auf dem Gebiete der christlichen Lieb-stätigkeit lenken. Ich möchte biiten, ein Extraordinariat für caritative Wissenschaft an irgend einer Untveisität zu errichten. Wir wollen nicht nur wissen, was geworden ist, sondern auch, wie man es vor Jahrhunderten mit der caritativen Tätigkeit gehalten hat. Dadurch wird die Carltäasarbeit vertieft, weil dadurch eine größere Zahl von Gebildeten für die Zwecke der christlichen Liebestätigkeit gewonnen wird. Um das Interesse an der caritat ven Arbeit zu steigern, könnten die Vorträge und Vorle sungen mit dem Besuch der g oßen caritativen Anstalten verbunden werden. Die historische Forschung auf diesem Gebiete ist ganz besonders inter⸗ essant. Da def en, die jungen Theologen dafür zu interessieren sind, müßte das Extraordinariat der theologischen Fakultät angegliedert werden. Hier müßten in erster Linie . Fäden zusammenlaufen. Dag Gebiet der Caritasforschung ist so umfangreich geworden, daß der Wunsch nach einem besonderen Extraordinariat berechtigt erscheint. Besonders die katholische Carttastätigkeit hat eine außenorden lich bedeuts me Vergangenheit. Deshalb bette ich den Minister, die Errichtung dieses Extrao dinarlats ins Auge zu fassen. In allen interessierten Kreisen wird dieser Angelegenheit die größte Beachtung geschenkt. Die Zahl der Tierärzte, die in der Schweiz den Titel eines Dr. med. vet. erworben haben, ist sehr gering. Alle zuständigen Stellen, auch das Landwirtschaf sministerium, haben sich für die Anerkennung dieses Titels ausgesprochen. bitte den Minister, seine ablehnende Stellung aufzugeben und den Titel ebenfalls anzuerkennen. Endlich

möchte ich mich den Wünschen anschließen, die auf eine Besser⸗ stellung der außerordentlichen Professoren zum Ausdruck ge⸗ bracht sind.

Abg. Dr. Lohmann (ul.): Die Wünsche der Extraordinarien und Privatdozenten nach einer besseren Stellung im Lehrkörper werden niemals ganz erfüllt werden können; ihr Ziel wird ein un⸗ gewisses, bis zu einem gewissen Grade ein grausames immer bleiben. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß die Wünsche der Extraorgiarien bezüglich der Beteiligung an der Rektorwahl erfüllt werden sollen. Ebenso freuen wir uns darüber, daß die Nutzungsrechte der Extraordinarien erweitert werden. Wir akzeptieren auch dantbar die Erklärung des Ministera, daß die Extraolddinarien in Zukunft an der Beurteilung der Doktor⸗ dissertatlonen beteiligt werden sollen. Auch wäre es wünschens— wert, wenn die Extraordinarien und Privatdozenten bei der Fest⸗ legung des Stundenplans hinzugezogen werden. Der Gesamtheit der Extraordinarien muß, nachdem sie eine Reihe von Jahren der Fakultät angehört haben, eine Beteiligung an den Beratungen und Sitzungen der Fakultät eingeräumt werden. Wir begrüßen mit Befriedigung, daß der Minister erklärt hat er wolle die Wünsche der Privatdozenten sehr wohlwollend prüfen. Es ist nicht richtig, daß der Dr. med dent., wenn diese Würde eingeführt wird, dem wissenschaftlichen Charakter der Doktorwürde Abbruch tut.

Abg. Dr. Re woldt lfreikons.) : Die Verbindung der staats⸗ wissenschaftlichen mit der jaristischen Fakultät, die in Kiel, Breslau, Göttingen und Greifswald in die Wege geleitet ist, wird vorbehaltlich wohlerworbener Rechte zu billigen sein. Juristen und Staatswissenschaftler werden davon gegenseitig Nutzen haben. Hinsichtlich der Frage der Kathedersozialinen muß die Freiheit der Forschung obe stes Prinzip sein. Erfreulich ist, daß der Unterricht des Russischen durch neue Lehraufträge gefö dert wird. Die Kontingentierung der ausländlschen Siudierenden ist zu billigen. Die Neueinrichsung von Extraordinarien kann nicht durch persönliche Wünsche, sondern nur dutch staatliche Notwendigkeit bedingt sein. Bei der Besetzung von Lehrstühlen ist darauf zu achten, daß bei wideistreitenden Anschauungen für eine gleich— mäßige Vertretung gesorgt wird. Die Frage des Dr. med. dent. muß mit möglichst m Wohlwollen behandelt werden. Ebenso die Frage des Schweizer Doktortitels für Tierärzte. Die Univer— sitäten müssen die Ideale pflegen, auch wenn diese nicht meßbar und wägbar sind.

Um 51“ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag, 11 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Renn—

wettgesetzes nebst Begründung zugegangen: 1.

Das Unternehmen eines Totalisators ist nur aus Anlaß öffent⸗ licher Pferderennen zulässig und bedarf der Erlaubnis der Landes zentralbehörde oder der von ihr bezeichneten Behörde.

72.

Die Erlaubnis darf nur solchen Vereinen zur Veranstaltung von Pferderennen erteilt werden, die die Sicherheit bieten, daß sie die Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht ver— wenden.

Die Erlaubnis kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht und jederzeit beschränkt oder widerrufen werden, sie muß wider—⸗ rufen werden, wenn die im Abs. 1 bezeichnete Sicherheit nicht mehr besteht. .

Wer geschäftsmäßig oder gewerbsmäßig Wetten bei sportlichen Veranstaltungen abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der Landeszentralbehörde oder der von ihr bezeichneten Behörde. Die Erlaubnis darf nur für öffentliche Pferderennen erteilt, sie fann jederzeit heschränkt oder widerrufen werden.

Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis auch für diejenigen Per—⸗ sonen, deren er sich zum Abichluß und zur Vermittlung von Weiten bedienen will, und für die Oertlichkeiten, wo die Wettabschlüsse und Wettvermittlungen stattfinden sollen.

Auf Rennplätzen dürfen Buchmacher oder ihre Angestellten (Abs. 2) nur mit Zustimmung des Vereins, der das Pferderennen veranstaltet, Wetten abschließen oder vermitteln. Der Verein ist befugt, von den auf dem Rennplatz tätigen Buchmachern Standgeld zu erheben.

§ 4.

Der Unternehmer des Totalisaiors und der Buchmacher haben über die Wette eine Urkunde (Wettschein) auszustellen.

Ist die Urkunde dem Wettnehmer ausgehändigt, so ist die Wette für den Unternehmer des Totalisators und den Buchmacher verbindlich. Soweit der Einsatz nicht gezahlt ist, kann er vom Gewinn abgezogen werden.

Im übrigen bleibt 5 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.

8 5.

Wer ohne Erlaubnis für öffentliche Pferderennen ein Totalisator⸗ unternehmen betreibt oder geschäfts oder gewerbsmäßig Wetten ab schließt oder vermittelt, wird mit Gefängnis bis zu zwe Jahren bestraft; daneben kann auf Geldstrafe von dreihundert bis sechstausend Mark sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Ist der Verurteilte ein Ausëländer, so ist die Landespolizeibehörde befugt, ihn aus dem Reichsgebiet auszuweisen

Dle empfangenen Einsätze oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

56.

Wer geschäfts⸗ oder gewerbe mäßig zum Abschluß oder zur Ver mittlung von Wetten für öffentliche Pferderennen auffordert oder sich erbietet oder Angebote zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Wetten entgegennimmt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft. Unter dieses Verbot fallen nicht Aufforderungen, Erbieten und Angebote des Unternehmers eines Totalisators und des Buchmachers sowie der Personen, deren sich der Buchmacher zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedient und auf die sich die Erlaubnis erstreckt.

Die empfangenen Einsätze oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

57.

Der Buchmacher und die Peisonen, deren er sich zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedient, werden, wenn sie außerhalb der gemäß 3 genehmigten Oertlichkeiten Wetten vermitteln oder abschließen, mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Maik und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft.

88. Wer aus Anlaß öffentlicher Pferderennen an einem Totaltsator unternehmen, das im Inland nicht erlaubt ist, oder bet einem Buch macher, der im Inland nicht zugelassen ist, wettet oder einen Antrag zum Abschluß einer Wette stellt oder wer zum Abschluß oder zur Vermittlung einer solchen Wette einen Auftrag erteilt, wird mit Geldstrafe big zu eintausend Mark bestraft. Diese Vorschrift gilt nicht für den zugelassenen Buchmacher in Ansehung von Wetten auf . Pferderennen, für die ihm die Annahme von Wetten gestattet ist. Die empfangenen Gewinne oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

8 9.

Von den am Totalisator gewetteten Beträgen hat der Unter nehmer des Totalisators eine Abgabe von 12 vom Hundert an das Relch zu entrichten.

Diese Abgabe ist auch dann zu entrichten, wenn ausschließlich Mitglieder bestimmter Vereine zum Wetten zugelassen werden.

Die Rennvereine sind mit Erlaubnis der Landeszentralbebörde befugt, jur Deckung der Selbstkosten ihres Totalisatorbetriebs ] Tlae bis zur Höhe des vierten Teils der Abgabe (Abs. I) zu erheben.

§ 10.

Der Buchmacher hat von jeder bei ihm abgeschlossenen Wette eine Abgabe von 6 vom Hundert des Wetteinsatzes an das Reich zu entrichten. Außerdem hat der Wettnehmer 8 vom Hundert des ihm zufallenden Gewinns als Abgabe an das Reich zu entrichten.

Ist in ausländischen Staaten, zu deren Rennveranstaltungen den Buchmachern in den Erlaubnisbedingungen die Annahme von Wetten gestattet ist, das Wetten am Totalisator oder beim Buchmacher einer anderen Besteuerung unterworfen, so ist der Bundesrat befugt, für diese ausländischen Wetten an Sielle der Gewinnabgahe (Abs. 1 Satz 2) eine feste Abgabe vom Einsatz treten zu lassen. Diese darf jedech 10 vom Hundert des Einsatzes nicht übersteigmn.

Für die Wetten, die beim Buchmacher zum inländischen Totali⸗ satorkurs abgeschlossen werden, kann der Bundesrat zw cks Herbei⸗ führung einer gleichen Besteuerung wie am Totalisator abweichende Anordnungen treffen.

11

8

Von den aus Anlaß inländischer Pferderennen am Totalisator aufgekommenen Abgaben (6 9 Abs. 1, 2) erhalten die Bundesstaaten, in deren Gebiete die den Gegenstand der Wette bildenden Rennen veranstaltet werden, für Zwecke der Pferdezucht die Hälfte, und zwar jeder Bundesstaat den Anteil, der auf Rennveranstaltungen in seinem Gebiet entfällt.

Die Hälfte der Abgaben aus den bei den Buchmachern abge⸗ schlossenen Wetten (5 10) wird auf die einzelnen Bundesstaaten für Zwecke der Pferdezucht nach demselben Verhältnis verteilt.

Der einem Bundesstaat auszuzahlende Anteil an den Abgaben aus § 10 darf jedoch nicht höher sein als sein jeweiliger Anteil an den Abgaben aus § 9 oder, sofern dieser hinter den Einnahmen des Bunt e feen. aus dem Totalisator im Rechnungsjahr 1913 zurück— bleibt, als die letzteren.

Jedem Bundesstaate wird aus der dem Reiche zufließenden jähr⸗ lichen Einnahme, welche in seinem Gebiet erzielt wird, der Betrag von 2 vom Hundert aut der Reichskasse gewährt.

§ 12.

Der Unternehmer des Totalisators und der Buchmacher haben die Abgabe (55 9, 10) innerhalb einer Woche nach Ablauf jedes halben Monais abzuführen, sofern sie nicht durch Verwendung und Entwertung von Stempelzeichen erhoben wird. Der Buchmacher hat auch die Ab⸗ gabe vom Gewinn G 10 Abs 1 Satz 2) einzubehalten und innerhalb des gleichen Zeitraums abzuführen.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe wird durch Zahlung des Ahgabenbetrages bei der zuständigen Behörde erfüllt.

Ob und in welcher Weise eine Verwendung von Stempelzeichen stattzufinden hat, bestimmt der Bundesrat.

Für die Entrichtung der Gewinnabgabe (8 19 Abs. 1 Satz 2) haften der Wettnehmer und der Buchmacher als Gesamtschuldner.

3153.

Der Unternehmer eines Totalisators und der Buchmacher, welche die vorgeschriebenen Abgaben (55 9, 10) nicht entrichten, werden mit einer Geldstrafe, die dem zehnfachen Betrage der hinterzogenen Ab⸗ gabe gleichkommt, mindestens aber zwanzig Mark beträgt, bestiaft. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht ermittelt werden, so tritt Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ein. Die Umwan lung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet nicht statt.

Ergibt sich aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, so kann an Stelle der Strafe des Abs. 1 eine Ordnungsstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark treten. 4

§ 14. Die Abgaben (6§ 9, 10) sind in gleicher Weise zu entrichten, wenn dag Totalisatorunternehmen nicht erlaubt oder der Buchmacher nicht zugelassen war, es sei denn, daß Abgaben aus Eiansätzen oder Gewinnen in Frage kommen, die in einem Strafverfahren für ver⸗ fallen erklärt sind. 8

§ 15.

Das Reichsgesetz, betreffend die Wetten bel öffentlich veranstalteten Pferderennen, von 4 Juli 1905 , , S. 595) sowie § 35 und § 37 Abs. 2 und 3 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 (Reichsgesetzbl S. 69) treten außer Kraft.

Im Reichsstempelgesetz sind in der Ueberschrift zu IV die Worte und Wette sowie im 5 39 Zeile 1 die 3Zffer 35 und im Abs. 2 die Worte oder die Gesamthöhe der Wetteinsätze“ zu streichen.

Auf die Erhebung der Abgaben (55 9, 10) finden die allgemeinen Bestimmungen des Reichsstempelgesetzes (Abschnitt XII) entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den vorstehenden Vorschriften ein anderes eigibi. Der Unternehmer des Totaltsators und der Buch⸗ macher unterliegen der Prüfung in bezug auf die Abgabenentrichtung nach Maßgabe des § 116 Abs. 1, 3, 4 des Reichsstempelgesetzes. Der Bundesrat ist befugt, für bedingte und andere besondere Formen der Wetten Sondervorschriften zu erlassen, die Erstattung der Abgaben in solchen Fällen anzuordnen, in denen das Wettgeschäft rückgängig gemacht worden ist oder das Rennen nicht stattgefunden hat, sowie die Aufbewahrung der Wettscheine und Bücher der Buchmacher an— J. und über die Abrundung der Abgabe Vorschriften zu er— assen.

Aug den für verfallen erklärten Einsätzen und Gewinnen (65 5, 6, 8) erhält das Reich den Betrag, der ihm als Abgabe gebührt hätte, wenn die Wette erlaubterweise abgeschlossen worden wäre. Ist dieser Betrag nicht zu ermitteln, so erhält das Reich den fünften Teil der für verfallen erklärten Summe.

Rennwetten unterliegen keiner weiteren Abgabe in den einzelnen Bundesstaaten. 4

3 16.

Die Landespolizeibehörde ist befugt, die öffentliche oder durch Verbreitung von Schriften und anderen Darstellungen vorgenommene Anreizung zum Abschluß von Wetten aus Anlaß öffentlicher Pferde⸗ rennen außerhalb der Oertlichkeiten des Totalisatorunternehmens oder der im §8 3 Abs. 2 bezeichnelen Oertlichkeiten des Buchmachers sowie die geschäfts⸗ oder gewerbsmäßige Verbreitung von Voraussagen über den Ausgang von Rennen zu untersagen.

Hierunter fallen nicht Veröffentlichungen in einer periodisch er⸗ scheinenden Druckschrift, sofern diese nicht ausschließlich oder über— wiegend der Verbreitung von Voraussagen dient.

Die Zuwiderhandlung gegen ein solches Verbot wird mit Geld—⸗ strafe bis zu einhundertfünfzig Mark bestraft.

5 17. Die Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen, unter welchen Totalisatorunternehmungen und Buchmacher zuzulassen sind, erläßt der Bundesrat.

§5 18.

Das Gesetz tritt am ...... .... . . in Kraft.

Verkehr swesen.

Infolge der polltischen Ereignisse in Mexiko kann die deutsche Postverwaltung die sichere und rechtzeitige Beförderung von Post⸗ sendungen nach Mexiko einstweilen nicht mehr gewährleisten. Für den Verlust, die Beraubung oder Beschädigung von Postpaketen übernimmt die mexskanische Postverwaltung auch in Friedenszeiten kelne Grsatzpflicht. Während für gewöhnlich die Briefpost nach Mexiko über New Jork und von da zu Lande weiter geleitet wird, , dahin zur See direkt nach den mexikanischen Häfen Veracruz und Tampieo befördert, weil die Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerlka sich mit der Weiterbeförderung von Postvaketen nach dritten Ländern grundsätzlich nicht befaßt. Wegen Einstellung des Dienstes auf der Tehuantepec⸗Eisenbahn können

ner Postrakete nach Salvador vorläufig nicht mehr für den tweg über Mexiko, sondern nur noch für den Weg über Frankreich d Colon⸗Panama angenommen werden.

ö

Ausdehnung des Brieftelegramm verkehrs. Den am mütellaren Brieftelegrammverkehr teilnehmenden Orten treten Ihrend der Bade und Reisezeit hinzu: Baden-Baden, die Bäder mburg vor der Höhe, Kissingen, Nauheim, Reichenhall, ferner örkum, Lindau (Bodensee) Misdroy, Norderney, Saßnitz, Seebad kingsdorf, Swinemünde, Westerland, Wildbad und Zoppot.

5

Wochenendtelegramme können vom 1. Mai ab auch im erkehr Deutschlands mit der Kapkolonie, Natal, dem Dranjefreistaat, ansvaol, Süd⸗Rhodesia, Nord⸗Rhodesia, Nyassaland, Britisch Indien, irma, Ceylon, Malakka, Penang, Singapore und Labuan unter den kannten Bedingungen ausgewechselt werden. Die Worttaxe heträgt r die Kapkolon ie, Natal, den Oranjefreistaat und Transvaal 70 , r Süd⸗Rbodesia, Malakka, Penang, Singapore und Labuan 80 , r Nord⸗Rhodesia und Nyassaland 95 , für Britisch Indien, Birma d Ceylon 50 3. Als Mindestgebühr wird die 20 fache Worttaxe hoben. Die Telegramme werden vom Aufgabe⸗ bis zum Bestim⸗ ägsorte durchweg telegraphisch befördert und am Dienstag bestellt.

Nach den britischen Schutzgebieten der Gilbert- und Elliee nseln und der Salomon-⸗Inseln sind fortan Po st nweisungen bis 20 Pfund Sterling zulässig. Der Verkehr wird n der Postverwaltung des Australischen Bundes vermittelt. Die PFebähr beträgt 20 8 fär je 20 ½ bis Sydney; für die Weiterüber— Jeifung werden in Sydney von dem eingezahlten Betrage 3 Pence ir je 5 Pfund Sterling abgezogen.

Verdingungen.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs- und

taatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen

Fryedition wäbrend der Dienststunden von 9 3 Uhr eingeseben werden.) Fialsen,

5. Mat 1914, Vormittags 10 Uhr. Irrenanstalt San Lazzaro Reggio Emilia Lieferung von Brennmaterialien, und zwar: oo dz Eichenholz, Wert 8250 Lire, 150 42 Rebholz, Wert 570 Lire, 000 4z Koks, Wert 20 800 Lire. Sicherheit 2100 Lire. Kontrakt⸗ sbesen 300 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ anzeiger“.

Staatseisenbahn in Rom: Lieferung von 50 0090 Stück Radier— gummi für Bleistift und Tinte. Angebote bis 23 Mai 1914, Nach⸗ mittags 6 Uhr. Vorlage von Mustern bis 5. Mai 1914. Nachmittags 6 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs anzeiger“.

Ebenda: Lieferung von 25 000 weißen und 10000 bunten

wollenen Jacken. Angebote bis 18. Mai 1914. Näheres in italte⸗ nischer Sprache beim . Reichsanzeiger“. 7. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Ebenda: Lieferung einer großen Menge von großen wollenen Decken, hänfenen Kopfkissen⸗ bezügen, Matratzenbezügen und Bettüchern, Matratzenunterlagen und Wolle. Sicherheit 34 640 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

8. Mal 1914, Vormittags 10 Uhr. Direktion des Militär⸗ kommissariats des XII. Armeekorps in Palermo: Lieferung von Holz für die Militärbäckerei in Palermo. 1. Los 4000 42 Holz in Rloben à 470 Lire, Wert 18 800 Lire, Sicherheit 940 Lire. 2. Los 1500 42 Reisigbündel à 490 Lire, Wert 7350 Lire, Sicherheit 70 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim ‚Reichsanzeiger“.

g. Mai 1914, Vormittags 11 Uor. Direktion des Militär⸗ Fommissariats des J. Armeekorps in Turin: Lieferung von 12000 42 7 in Kloben für die Militärbäckerei in Turin. Wert 48 090 Lire. Sicherheit 4800 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim Reichs anzeiger).

11. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr. Zentralmilitärapotheke in Turin: Leferung einer gioßen Menge von chemischen Produkten, Drogen, Metallen, Alkohol, Teerölen und Seifen. Gesamtwert 14 0090 Lire. Gesamtsicherhett 71 700 Lire. Näheres in italienischer Bprache beim ‚Reichaanzeiger“.

11. Mal 1914, Vormittags 10 Uhr. Finanzintendanz in Mai⸗ Land. Lieferung des Bedarfs an KRindfaden für die Zollämter auf bie Dauer bon 3 Jabren vom 1. Junt 1914 ab. Jäbrlicher Bedarf Etwa 5000 kg à 2,65 Lire. Vorläufige Sicherheit 1000 Lire, end⸗ gültige 3000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ anzeiger.“

18. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Domodossola: Bau eines neuen Hospitals. Voranschlag 111 405.27 Tire. Zeugnisse 2c. bis 3 Mai 1914. Vorläufige Sicherheit 10 090 ire, endgültige 1 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim ‚Reichsanzeiger“.

Norwegen.

1914, 3 Uhr. Norwegische Staatsbahnen in Drontheim. Lieferung von: 1) Stangeneisen, Eisenblech und Winkeleisen, 2 Roheisen. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift zu 1) „Jern«“ und zu 2) „Kujern“ werden im Bureau des Distrtikts⸗ chefs der Staatsbahnen in Brontheim entgegengenommen. Nähere Beslimmungen und Bedingungen ebendaselbst.

14. Mai

Bedingungen für die Lieferung 1 von Stangeneisen, Eisenblech und Winkeleisen, 2) von Roheisen sowie 3) die allgemeinen Bedingungen liegen beim Reichs⸗

anzeiger“ aug, die Bedingungen zu 1) und 2) auch in der Redaktion

Handel, Industrie und Landwirischaft“ im

der Nachrichten für Vertreter in Norwegen notwendig.

Reichsamt des Innern.

Handel und Gewerhe.

im Reichsamt des Innern „Nachrichten für Handel und Landwirtschaft“! )

zusammen⸗

(Aus den nen In dustrie

gestellten

Italien.

Verjährung von For derungen. Auf S. 105. des . Hand⸗

; buchs für den deutschen Außenhandel‘ (Jahrgang 1914) ist als regel-

mäßige Veijährungsfrist in Handels sachen nach dem italienischen Recht ein Zeitraum von 10 Jahren angegeben. Dlese Angabe stützte sich darauf, daß nach Artikel glö des Handelsgesetzbuchs Klageansprüche aus Geschäften, die auch nur für eine einzige der parteien kommerztell sind, nach den Handelsgesetzen verjähren und daß daher die nach Artikel 9l7 des selben Gesetzbuchs für Handelssachen geltende zebn⸗ jährige Verjährung durchgreifen müsse. Nach einem neuerdings ein,

geholten Rechtsguiachten wird nun aber unter Hen e e,, , nicht

nur das Handelsgesetzbuch, sondern auch jedes andere Gesetz, das

Handelsgeschäfte betrifft, verstanden, z. B. also das Bürgerliche lc; buch. FBiernach ist die im Artikel 2139 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Kaufpreis forderungen von Kaufleuten an Nichtkaufleute festgesetzte

einjährige Verjährungsfrist auch fernerhin gültig.

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung Schluß der

ö Verifizierung bis am

Handelsgericht Name des Falliten

Ilie 30. April / Alerxrandrescu, 13. Mai 1914 Ste. Mihai Bravu 64

o v 11.24. Mai l 1914

(Bukarest)

Jassp: Abram Mendel Leon Berkovitz sind in Konkurs erklärt worden.

Verifizlerungstermin am 28. April / 11. Mai 1914, 11 Uhr Vor⸗ mittags. Deutschen Gläubigern kann als vertrauenswürdiger Ver— treter für die Anmeldung der Forderungen und weitere Interessen⸗ wahrnehmungen Herr Paul Ballo (in Firma Comertzul), Jassy, Strada Nemtensca 4, empfohlen werden, soweit die Vertretung nicht etwa schon anderen Bevollmächtigten übertragen worden ist. Herrn Ballo müßten sosort bei Erteilung des Auftrags die vorhandenen Unterlagen (Akzepte usw) mit Blankogiro übersandt werden. Sind keine Aksepte im Umlauf, so genügen vorläufig zur Anmeldung durch Herrn Ballo in Blanko girierte Tratten.

Und

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30. April 1914. Ruhrre vier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt 30 047 Nicht gestellt..

7859

Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der Kaiserlich Russischen Finanz. und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 16.29. April d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den glelchen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen verwaltung) (Nr. I) 15746 (16571,1), Gold im Auslande (Nr. 2) 2082 (267,8), Silber- und Scheidemünze (Nr. 3) 70.5 (66,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr 4 387.0 (409, 7), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr 5) 915 (91,7), sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt dur Waren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 275.65 (278,4), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 93,8 (91,9), verschiedene Konten (Nr. 15) 1040 (103,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) (11.9), zusammen 2805,22 (2832.6). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlauf befinden (Nr. 1) 1598.9 (1668, 5), Kapttalien der Bank (Nr. 2) 55,9 (55, M, laufende Rechnungen der Departements der Neichsrentei (Nr. 4) 423,4 (445, 8), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstaiten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 64690 (617,5), verschiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 45,3 (45,83), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) 36,65 (—, zusammen 2805, 2 (3832,65.

Laut Meldung des W. T. B.“ einnahmen der Baltimore and OhioBahn im 7974 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 185 900 Doll.), die Netto⸗ betriebseinnahmen 2374 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 852 000 Dollar). .

Wien, 30. April. Nach dem statistischen Ausweis des Handels— ministertums über den Außenhandel beirug im Mongt März die Einfuhr 334,5, die Ausfuhr 246,5 Millionen Kronen, d. h. 415 bzw. 11,7 Millionen mehr als im Vorjahre. Die Einfuhr in den Monaten Januar bis März d. J. betrug 877, die Augfuhr 646,9 Millionen Kronen, d. h. 64 4 bzw. 3,3 Millionen mehr als in den entsprechenden Monaten Vorjahrs.

New York, 30. April. (W T. B) Die New York, Newhaven and Hartford - Eisenbahngesellscaft hat 50 Millionen Dollars fünsprozentige und sechsprozentige Noten an ein Syndikat verkauft, an dessen Spitze die Firma J. P. Morgan und Comp steht.

Lon don, 30. April. (W. T. B.) Bankauswets. Total. reserve 26 333 000 (Abn. 374 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 28 877 000 (Zun. 245 000) Pfd. Sterl, Barvorrat 36 765 000 (Ahn 129 000 Psd. Sterl., Portefeuille 42 4683 900 (3un. 1303 900) Pfd. Sterl,, Guthaben der Privaten 43 127 0090 (Zun. 709 900 Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 19 020 000 (Sun, 216 009) Pfd. Sterl.,, Notenreserve 24 724 000 (Abn. 343 0900) Pfd. Sterl. Regierungssicherbeit 11 047 000 (unverändert Pfd.

X 79 ] ö . B.“ betrugen die

h des

Sterl. Prozent⸗ verhältnis der Reserve zu den Passiven 423 geger ,,, woche. Clearinghouseumsatz 353 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 2 Millionen Paris, 30. April. (. T. B.) Ban [oantsweiß. Ba

vorrat in Gold 3 646 351 000 (Zun. 2 462 000) Fr., oo. in Silber 629 614 000 (3un. 1263 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filtalen 1 647 728 000 (Zun. 223 222 000) Fr., Notenumlauf 6 038 141 000 (Zun. 233 090 000) Fr., laufende Rechnung der Privaten 631 066 000 (Abn. 55 098 0060) Fr., Guthaben des Staats—⸗ schatzeß 123 510 000 (Abn. 54 742 000) Fr., Gesamtvorschüsse 744 074 000 (Abn. 8 732 000) Fr., Zins und Dis konterträgnis 23 636 000 (Zun. 941 000) Fr. Verhältnis des Barvorrats zum

.

0659

Notenumlauf 70 81 gegen 73,99 in der Vorwoche.

2* 433

richt vom Magerviehhof in

Amtlicher Mar 2 und Ferkelmarkt am

7 Friedrichsfelde. weine⸗ Mittwoch, den 29. April 1914.

Auftrieb Neberstand 1275 Stück Stück J .

Preise niedriger

Schweine Ferkel ö Verlauf des Marktes: Schleppendes Geschäft; Es wurde gezahlt im Engroshandel für: Läuferschweine: 7— 8 Monate alt. 5 —6 Monate alt. 33—42 , Pölke: 3— 4 Monate alt.. 26— 32. Ferkel: 13 Wochen alt. 21 65 6—8 Wochen alt.. 5— 20 .

Stück 43 —-— b3

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 30. April. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2796 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 81,00 Br., 80.50 Gd.

Wien, 1. Mai, Vormlttags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einh. 4 0/9 Rente M. N. p. ult. 82,509. Oesterr. 4 9 Rente in Kr. W. pr. ult. 82,70, Ungar. 40, Rente in Kr.“ W. 81,40, Türkische Lose per medio 322,50, Orientbahnaktien pr. ult. —— Sesterr. Staatsbahnaktien (Franz,) pr. ult. 703 75, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 100,560, Wiener Ban kveretnaktien , Desterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 612.76, Ungar. allg Kredilbankaktien —— . Desterr. Länderbankaktten 498 50, Unionbankt⸗ aktien 583, 50, Türkische Tabakaktten pr. ult. 434 50, Deutsche Reicht banknoten pr. ult. 117, 46, Oesterr. Alpine Montangesellschaftsaktien S23, 50, Prager Eisenindustrieges. Akt. 2080, Brürer Kohlenbergb.⸗

Gesellsch. Aktlen —. Bei stillem Verkehr fest auf Ausland, Renten höher. . (W. T. B) Silber prompt 2 ,, , nt 21. Konsols 753. Morgen geschlossen. ; . . (Schluß.) 3 ½ν Franz. Rente 86,92. . . Madrid, 30. April. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106,10. Rew York, 30. April. (Schluß.) (W. T. B.) Carranzas Annahme der Vermittlungtaktion sowte höhere Notierungen von

London, 30. April, Nachm. 27, Abends. 21 000 Engl. Parts, 30. April. (B. C. B.) Lifsabon, 30. April. (W. T. B.) Goldagio 18. London bewirkten, daß der heutige Effektenmarkt in fester Haltung

V

einsetzte. Außer Canadian Pacifie Sbares waren die Werte der Harrimanbahnen reger begehrt. Später hin drückten teilweise Reali⸗ salionẽn etwas, doch wurde die Tendenz im weiteren Verlaufe unter Führung der Aktien sstlicher Bahnen wieder fester, wobei führende Werte bis einen Dollar, New Jork Central Shares bis zwei Vollar im Kurse gewannen. Im Gegensatz hierzu war der Kurerückgang der Shares Missouri Pacifie Bahn besonders bemerkengwert. Die genannten Werte waren einem stärkeren Pruck spekulativer Abgaben ausgesetzt, stellten sich aber später um 13 Dollar höher auf Gerüchte, daß die Firma Kuhn Loeb u. Co. 45 Millionen Dollar Notes der Bahn übernehmen werde, falls die berenls eingeleit'te Untersuchung der Bahn die Uebernahme recht— fertigen sollte. Im Schlußverkehr verstimmte etwas die vorüber⸗ gehend schwächere Haltung der Stahltrustaktien, die in Zusammen⸗ bang mit der angeblich bevorstehenden Entlassung von dreitausend Arbeitern gebracht wurde, doch vollog sich der Börsenschluß in strammer Haltung, wobei führende Werte mit Kursbesserungen bis um 13 Dollar aug dem Markte gingen. Canadians gewannen 21 und Msssourt Pacifie Shares 25 Dollar. Umgesetzt wurden 288 000 Shares. Am Bondtmarkt wurden 1411000 Dollar umgesetzt; die Tendenz war unregelmäßig. Tendenz für Geld: Stetig. Geld aꝛ 24 Std. Durchschnitts⸗Zinsrate 1, do. Zinsrate für letztes

dez Tages 13, Wechsel auf London 4,8510, Cable Transfert Wechsel auf Berlin (Sicht) gö4.

Rio de Janeiro, 30. April. (W. T. B.) London 15550.

Wechsel auf

Kursberichte von auswärtigen Waren märkten.

Essener Börse vom 30. April 1914. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. Preisnotterungen des Rheinisch Westfälischen Kohlensyndikasß für die Tonne ab Zeche. J. Gas— und Flammkohle: a. Gasförderkohle 12, 00 1400 6, b. Gas⸗ flammförderkohle 11350 1256 Æ, c. Flammförderkohle 1100 bis [1,50 S6, d. Stückkohle 13,50 15,00 , e. Halbgesiebte 13 00 bis 14.00 S6, f. Nußkohle gew. Korn 1 und II 13,75 14,50 do. do. II 13,50 - 14,25 S, do. do. IV 13,00 - 1375 S, g. Nuß⸗ gruskohle - 2030 mm 8,50 9. 50 S, do. C 50 60 9.75 bis

mmi! [0,50 M, h. Gruskohle 7, 00 9,75 S; II. Fettkoh le: a. Förder⸗ kohle 11,25 —12 00 . 1

te Kohle 12,50 13,00 6, C. Stückkohle 13,50 14,0 ßkohle, gew. Korn J 14,50 S, do. do. II 13,7 - 14,50 do. do. III 13,50 do! do. IY 13, 90—- 135,75 A, 6. Kokskohle 12 26 13.0 III. Magere Kohle: a. e 10 50 - 12.0 melierte 11,75 12575 S, C gehalt 12,75 14,25 S9, d. kohle, gew. Korn J und II 15, 25 = 18,59 III 1j 19,75 S, do. do. IV 1150 14,00 Anthrazit Nuß

) 8 44 89 0 1 MS, do. do. 25,50 , g. Fördergrus 9,50

mri AakEnEkI- 6kol 16

46. 6. .

18

11* ) 5 . h ö 1 se nach Qualität 11,00 14,2 Die nlung 3 . . . 91 * Ri findet am Montag, den 4. Mai 1914, Nach z 9 e ne r em, fm, renn n, m, eme m im Stadtgartensaale (Eingang am Stadtgarten)

) M6. vor

statt.

Magdeburg, l. (W. T. )

zucker 88 Grad ohne Sack 905 9 —. Stimmung: Schwächer. Br f ! Kristallzucker T mit Sack ——. Gem. Raffinade m. S. 1900 1925. Gem. Melis J m. S. 1850 18575. Stimmung: Ruhig. Roh⸗ zücker J. Produkt Transit frel an Bord Hamburg: Mal 9,35 Gd., „40 Br. Juni gaz Gd, 9.47 Br.,. Juli 9860, Gd. gh Rr. August 9625 Gd., 9,55 Br., Oktober Dezember g. 674 Gd. 9.70 Br.. Tanuar März Gd., 9.85 Br. Ruhiger. Wechenumsatz 846 000 Zentner. Die Vorräte der ersten Hand an Erstprodukten

z 21

Monat Aprlf 1914 1 95 000 Zentner gegen

B.) Zu ckerbericht. Korn⸗ 23. Nachprodukte 75 Grad o S.

zotraffin. I o. Faß 19,25 1950.

8 Mai.

9, 2) betrugen zu Ende des u Ende April 1912. Cöln, 30 Mai 70,00. Bremen, Loko, Tubs und Stetig. Baumwolle. Bremen, 30. A Baumwolle 8

2235 000 Zentner zu Ende April 1913 und gegen 1036000 Zentner

April. T. B.) böl loko 71,00, für

(W. T. B.) Doppeleimer

Schmalz.

26 ö. 30. April. 56 .

Firkin 52 Kaffee. R ! z J! X 1 Ruhig. American middling loko 64. Uhr. (B. April 61,7,

für

Novemher

Nachmittags 1 middling Juni August September 60,0, für O zember 57,65, Tendenz:

Hamburg, ͤ 9 Zuckermarkt. Produkt Basis IZ8 o!! Rendement neue Usance, fret an Bord Hamburg, für Mal 9,40, für Juni 9473. für Juli 9574, für August g, 6h, für Oktober⸗Dezember 9,723, für Januar⸗März 987.

Hamburg, 1. Mal, Vormittags 10 Uhr 15 nuter (W. T. B.) Kaffee. Ruhig. Good average Santos ur Mai 465 Gd., für September 477 Gd., für Dezember 485 Gd., für März 49 Gd. .

Bu dapest, (W. T. Getreidemarkt. ir M für Oktober 11,86. Hafer für April —, —, für Juli 7,37, für August

London, 30. April. ͤ April 9 sh. 44 d. Wert, ruhig. Java zucker 960 10 sh. nominell, ruhig.

London, 30. April. (W. T. B.) Kupfer ruhig, 638, 3 Monat 633.

Liverpool, 30. April, Nachmittags 4 (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 12 000 r Spekulation und Export Ballen. Tendenz; Stetig. Amerikanische middling Lieferungen: Träge. Mat⸗Juni 689, Juni-⸗Juli 6,79, Juli⸗August 6,76, August. September 6,63, Sey⸗ sember Oktober 644, Oktober⸗November 635. November⸗Dejember 6.28, Dezember-Januar 626, Januar Februar 6,26, Februar⸗ März 6,27. ö

Liverpool., 10 Uhr 25 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Der Markt eröffnete für loko ruhig. Mutmaßlicher Umsatz 10 000 Ballen, Import Ballen, davon amerkkanische Ballen. Amerikanische Lieferungen ruhig.

Glasgow, 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) Middlesbrough warrants willig, 514. ;

Paris, 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) ruhig, 88 / neue Kondition 28 —81. Welßer Zu Rr. 3 für 109 kg für April 32, für Mai 328 August 33, für Oktober⸗Januar 324.

Amsterdam, 30. April. (W. T. B.) ordinary 40. Bancazinn 97.

Antwerpen, 30. Aprll. (W. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 229 bezahlt, do. für April 2243 Br., Br. Ruhig.

B.)

5p 908,

15 Minuten.

30. April, Vormittags J B.) Weizen willig, für April

Roggen für April —= für für Oktober 823. Mais für ?

Kohlraps für August 15,75. (W. T. B.) benrohzu d

prompt

(Schluß) Standard⸗

Uhr 10 Minuten. Ballen, davgn für

O9 1 D*

Mat, Vormittagg

Roheisen

Rohzucker 1cker stelig,

. für Vtat⸗

Java⸗Kaffee good

do. für Mai 224 Br., do. fuͤr Juni Jult 22 Schmalz für April —.

Rew Jork, 30. April. (W. T. B) (Schluß.) Baumwolle loko middllng 13, 00, do. für Mai 1254, do. für Juli 12,35, do. in Rew' Orleans loko middling 139, Petroleum Resined (in Cases) 11,25, do. Standard white in New 3 8, 76, bo. Crebit Balanceg at Oil City 2,00. Schmal Western steam 1030, do. Rohe u. Brothers 1056, Zucker Centrifugal 3 04, Getreidefracht nach Liverpool 14, Kaffee Rio Nr. ? loko 88, do. für Ma s 40, do. für Jull 8,5), Kupfer Standard, loko 1350 1400, Zinn 34,20 - 34.30.

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