1914 / 102 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

nach dieser Richtung hin die größte Sorgfalt von seiten der zu⸗ ständigen Behörden angewandt wird. Nur darf man auch nicht zu weit gehen in den Forderungen, die nach dieser Richtung hin ge⸗ stellt werden; und das wird wohl auch der Herr Vorredner nicht tun wollen. Er hat dieselbe Rücksichtnahme, welche er für die Katho⸗ liken verlangt, auch den Evangelischen gegenüber als angebracht be⸗ zeichnet, und es muß selbstverständlich in dieser Beziehung nach beiden Seiten hin dieselbe Rücksicht geübt werden.

Was den speziellen Fall anlangt, den er zum Ausgang seiner Beschwerden machte, so ist er, wie ich soeben höre, heute bei mir berichtlich vorgetragen worden, sodaß ich zu ihm in diesem Augenblick eine Stellung noch nicht einnehmen kann. Im allgemeinen aber kann ich wiederholt hervorheben, daß ich den Anforderungen, die von seiten des Herrn Vorredners im ganzen erhoben worden sind, grundsätzlich zustimme.

Die Einnahme⸗ und Ausgabetitel für die Provinzial⸗ schulkollegien werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte die Titel für die Prüfungskommissionen.

Es folgen die Titel für die Universitäten, wobei zunächst eine allgemeine Debatte über das Universitätswesen im ganzen stattfindet.

Abg. Dr. Kaufmann (Sentr.) referiert als Berichterstatter über die Verhandlungen der Budgettommission.

Abg; von der Osten (kons.): Auf die Ausländerfrage an den Universitäten will ich heute nicht näher eingehen, denn diese Dinge sind

hier so oft behandelt worden, und die Regierung ist ja auch ernstlich bemüht, durchgreifende Maßnahmen zu treffen, um diese Mißstände, die sich in immer wachsendem Maße geltend gemacht haben, zu beseitigen. Die staatlichen Honorare der Professoren haden dauernd eine sehr erhebliche Steigerung erfahren. Die Wünsche der Abteilungsvor⸗ st her, die sich namentlich auf eine bessere Regelung ihrer Einkom)mnenz— verhältnisse beziehen, bitte ich wohlwollend zu berücksichtigen. Die Abteilun a6vorsteher, die einen besenderen Lehrauftrag erhalten haben, sollten auch in ihren Bezügen mit den Honorarprofessoren gleichgestellt werden. In einem Wunsche ist die Regierung bereits den Wunschen der Abteilungsvorsteher entgegengekommen, insofern als sie die Kündigungsklausel aufgehoben hat. Die Regierung ist hier sehr viel liber ler verfahren, als die hiesige Kaufmannschaft von Berlin, die dem Prof ssor an der Handel hechschule Berlin Dr. Jastrow ohne Angabe von Gründen zum 1. Oktober seine Stelle gekündigt hat. Ich freue mich, daß die Regierung dem Wunsche der Abteilungs⸗ vorsteher Rechung getragen hat und die Freiheit der Wissenschaft gewahrt hat. Zu begrüßen ist ebenfalls, daß di Unterrichtsverwaltung den Wünschen der Privatdozenten auf Verleihung des Honorar⸗ p ofessortitels entgegengekommen ist. In der letzten Zeit sind drei Privatdozenten zu Professoren ernannt worden. Ich bitte die Re⸗ gierung, auch den Wünschen der Privatdozenten auf Renuneration entgegenzukommen, und zwar sowelt sie Lehraufträge erhalten haben. Die Stellung der Rektoren ist eine außerordentlich wichtige. Die Re⸗ gterung muß im Inter sse der Universitäten und des Siaates darauf achten, daß sie in ihrem Wirkungekreise nicht beengt werden. Nun geht das Gerücht, daß der bekannte Berliner Volkswirtschafts⸗ lehrer Adolf Wagner sich mit Rücktrittsgedanken trage und die Absicht habe, sich von seiner Tätigkeit zurückzuztehen. In diesem Falle müßte der Lehrstuhl neu besetzt werden. Sollte die Eventualität an die Regierung herantreten, dann würde es allerdings meinen Freunden sehr bedenklich erscheinen, wenn bei einer solchen Neubesetzung ein Anhänger der au gesprochen kathedersozialistischen Richtung auf diesen wichtigen Lehrstuhl in Berlin berufen werden sollte. 8 liegt mir selbstoerständlich völlig fern, die kathedersozialistische Richtung herab⸗ zusetzen. Man mag über sie denken, wie man will. Aber es muß verhütet werden, daß unsere nationalökonomischen Lehrstühle ausschließlich mit Vert etern einer einzelnen Richtung besetzt werden, mit Dozenten, die doch durch politische und 'esell schaftlich⸗ökonomische Grundanschauungen in der freien wissenschaftlichen Forschung unzweifelhaft etwas beengt sind. Es handelt sich hier um eine Wissenichaft, die von eminenter und immer mehr wachsender Bedeutung für das gesamte Staatsleben ist. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat eine ganze Reihe neuer würtschaftlicher Methoden in den Vordergrund gerückt. Ich erinnere nur an die wachsende Bedeutung der Assoziation des Kapitals. Das sind Dinge, die so tief einschneiden in alle Sphären des öffentlichen und des privaten Lebeng, daß allerdings ein sehr wichtiges Interesse des Staates vorliegen dürfte, wenn die heranwachsende akademische Jugend, alle die Männer, die sich über die Volkswirtschaft unter lichten wollen, die Dinge nöglichst von den ver— schiedenen Seiten aus beleuchtet betrachten können. Die Vormachtstellung des Kathedersozialismus unter den heutigen Veitretern der Nationalökonomie dürfte außer Frage stehen. Man wird auf der anderen Site nicht verkennen können, daß die Lehren des Karhedersozialismus in immer wächsendem Maße auf Widerspruch stoßen bei den großen Erwerbsständen unsers Landes, insbesondere bei der Industrie und bei der Landwirischaft. Im Kreise der Praxis wie auch einzelner Nationalölonomen wird die Vor- herischaft des Kathedersozialismus immer mehr bedauert. Ich erinnere als Beispiel für die kathedersozialistischen Lehren nur an Männer wie Professor Brentano und Professor von Schulze⸗ Gaevernitz. Ich frage, ob mit solchen Lehren die Voraus⸗— setzungslosigkeit der Wlssen schaft vereinbar ist, die doch selbstver⸗ staͤndlich die Grundlage der wissenschaftlichen Forschung bilden soll. Die Gefahren des Kathedersozialismus liegen in der . be⸗ sonders in der einseitigen Bewertung der gewerkschaftlichen Kämpfe zu⸗ gunsten der handaibeitenden Klassen. Die Wertung ist eine ganz ein seitige zugunsten der Arbeit und zuungunsten der beiden gleichwichtigen Faktoren des Grundbesitzes und des Kapitals. Wir glauben, daß gerade in diesem Falle die Regierung das dringendste Interesse daran haben müsse, die Besetzung der volkswirtschaftlichen Lehrstüble in Preußen möglichst nach den verschiedenen Richtungen gleichmäßig vorzunehmen. Es ist in der Tat heute bereits schwierig, National ökonomen zu finden, die nicht Kathedersozialisten in irgend einer Weise sind. Aber es gibt doch immerhin einige. Die . nicht nur für die Unsbersitäten, sondern auch für den ganzen Staat ist die Parilät für die freie wissenschaftliche Forschung.

Abg. Dr. Faßbender (Zentr. : Ich stimme mit dem Vor⸗ redner darin überein, daß der Kathedersozialismus innerhalb der natlonalökonomischen Wissenschaft für diese eine Gefahr bedeutet. Das , . des Ministers möchte ich auf die historische Forschung auf dem Gebiete der christlichen Lieb-stätigkeit lenken. Ich möchte biiten, ein Extraordinariat für caritative Wissenschaft an irgend einer Unwvveisität zu errichten. Wir wollen nicht nur wissen, was geworden ist, sondern auch, wie man es vor Jahrhunderten mit der caritativen Tätigkeit gehalten hat. Dadurch wird die Carstäasarbeit vertieft, weil dadurch eine ge fene Zahl von Gebildeten für die Zwecke der christlichen Liehestaäͤtigkeit gewonnen wird. Um das Interesse an der caritativen Arbeit zu steigern, könnten die Vorträge und Vorlt sungen mit dem Besuch der g oßen carisativen Anstalten verbunden werden. Die historische ö auf diesem Gebiete ist ganz besonders inter⸗ essant. Da besonders die jungen Theologen dafür zu interessieren sind, müßte das Extraordinartat der ,, Fakultät angegliedert werden. Hier müßten in erster Linie alle Fäden zusammenlaufen. Dag Gebiet der Caritasforschung ist so umfangreich geworden, daß der Wunsch nach einm besonderen Extraordinariat berechtigt erscheint. Besonders die katholische Carttassätigkeit hat eine außerordenilich bedeuts me Vergangenheit. Des halb bitte ich den Minister, die Errichtung

dteses Extrao dinarlats ins Auge zu fassen. In allen interessierten Kreisen wird die ser Angelegenheit die größte Weachtung g schenkt. Die Zahl der Tierärzte, die in der Schweiz den Titel eines Dr. med. vet. erworben haben, ist sehr gering. lle zuständigen Stellen, auch das Landwirtschaf sministerlum, haben sich für die Anerkennung dieses Titels ausgesprochen. Ich bitte den Minister, seine ablehnende Stellung aufzugeben und den Titel ebenfalls anzuerkennen. Endlich

möchte ich mich den Wünschen anschließen, die auf eine Besser⸗ king an außerordentlichen Professoren zum Ausdtuck ge⸗ racht sind.

Abg. Dr. Lohmann (ul.): Die Wünsche der Extraordinarien und Privatdozenten nach einer besseren Stellung im Lehrkörper werden niemals ganz erfüllt werden können; ihr Ziel wird ein un⸗ gewisses, bis zu einem gewissen Grade ein grausames immer bleiben. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntats genommen, daß die Wünsche der Extraorginarien bezüglich der Beteiligung an der Rektorwabl erfüllt werden sollen. Ebenso freuen wir uns darüher, daß die Nutzungsrechte der Extraordinarien erweitert werden. Wir akzeptieren auch dantbar die Erklärung des Ministers, daß die Extraoldinarien in Zukunft an der Beurteilung der Doktor⸗ dissertatlonen beteiligt werden sollen. Auch wäre es wünschens⸗ wert, wenn die Extraordinarien und Privatdozenten bei der Fest⸗ legung des Stundenplans hinzugezogen werden. Der Gesamtheit der Extraordinarien muß, nachdem sie eine Reihe von Jahren der Fakultät angebört haben, eine Beteiligung an den Beratungen und Sitzungen der Fakultät eingeräumt werden. Wir begrüßen mit Befriedigung, daß der Minister erklärt hat er wolle die Wünsche der Privatdozenten sehr wohlwollend prüfen. Es ist nicht richtig, daß der Dr. med dent., wenn diese Würde eingeführt wird, dein wissenschaftlichen Charakter der Doktorwürde Abbruch tut.

Abg. Dr. Rewoldt lfreikons. : Die Verbindung der staats⸗ wissenschaftlichen mit der juristischen Fakultät, die in Kiel, Breslau, Göttingen und Greifswald in die Wege geleitet ist, wird vorbehaltlich wohlerworbener Rechte zu billigen sein. Juristen und Staatswissenschaftler werden davon gegenseitig Nutzen haben. Hinsichtlich der Frage der Kathedersoztalitten muß die Freiheit der Forschung obe stes Prinzip sein. Erfreulich ist, daß der Unterricht des Russischen durch neue Lehraufträge gefö dert wird. Die Kontingentierung der ausländischen Studierenden ist zu billigen. Die Neueinrichtung von Extraordinagrien kann nicht durch persönliche Wünsche, sondern nur dutch staatliche Notwendigkeit bedingt sein. Bei der Besetzung von Lehrstühlen ist darauf zu achten, daß bei wideistreftenden Anschauungen für eine gleich⸗ mäßige Vertretung gesorgt wird. Die Frage des Dr. med. dent. muß mit möglichst m Wohlwollen behandelt werden. Ebenso die Frage des Schweize? Doktortitels für Tierärzte. Die Univer— sitäten müssen die Ideale pflegen, auch wenn diese nicht meßbar und wägbar sind.

Um 51½“ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag, 11 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Renn⸗ wettgesetzes nebst Begründung zugegangen:

§1.

Das Unternehmen eines Totalisators ist nur aus Anlaß öffent⸗ licher Pferderennen zulässig und bedarf der Erlaubnis der Landes⸗ zentralbehörde oder der von ihr bezeichneten Behörde.

3 2.

Die Erlaubnis darf nur solchen Vereinen zur Veranstaltung von Pferderennen erteilt werden, die die Sicherheit bieten, daß sie die Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht ver⸗ wenden.

Die Erlaubnis kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht und jederzeit beschränkt oder widerrufen werden, sie muß wider⸗ 2 ö wenn die im Abs. J bezeichnete Sicherheit nicht mehr

esteht. g

83.

Wer geschäftemäßig oder gewerbsmäßig Wetten bei sportlichen Veranstaltungen abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der Landeszentralbehorde oder der von ihr bezeichneten Behörde. Die Erlaubnis darf nur für öffentliche Pferderennen erteilt, sie kann jrderzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis auch für diejenigen Per- sonen, deren er sich zum Abschluß und zur Vermittlung von Weiten bedienen will, und für die Oertlichkeiten, wo die Wettabschlüsse und Wettvermittlungen stattfinden sollen.

Auf Rennplätzen dürfen Buchmacher oder ihre Angestellten (Abs. 2) nur mit Zustimmung des Vereins, der das Pferderennen veranstaltet, Wetten abschließen oder vermitteln. Der Verein ist befugt, von den auf dem Rennplatz tätigen Buchmachern Standgeld zu erheben.

§ 4

Der Unternehmer des Totalisatorg und der Buchmacher haben über die Wette eine Urkunde (Weitschein) auszustellen.

Ist die Urkunde dem Wertnehmer ausgehändigt, so ist die Wette für den Unternehmer des Totalisators und den Buchmacher verbindlich. . der Einsatz nicht gezahlt ist, kann er vom Gewinn abgezogen werden.

Im übrigen bleibt 5 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.

5

5.

Wer ohne Erlaubnis für öffentliche Pferderennen ein Totalisator⸗ unternehmen betreibt oder geschäfts, oder gewerbsmäßig Wetten ab⸗— schließt oder vermittelt, wird mit Gefängnis bis zu jwel Jahren bestraft; daneben kann auf Geldstrafe von dreihundert bis sechstausend Mark sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Ist der Verurteilte ein. Ausländer, so ist die Landegpolizeibehörde befugt, ihn aus dem Reich'gebiet auszuweisen

Dle empfangenen Ginsätze oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

56.

Wer geschäfts⸗ oder gewerbemäßig zum Abschluß oder zur Ver—⸗ mittlung von Wetten für öffentliche Pferderennen auffordert oder sich erbietet oder Angebote zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Wetten entgegennimmt, wird mit GelLstrafe bis zu fünfüehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft. Unter dieses Verbot fallen nicht Aufforderungen, Erbieten und Angebote des Unternehmers eines Totalisators und des Buchmachers sowie der Personen, deren sich der Buchmacher zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedient und auf die sich die Erlaubnis erstreckt.

Die empfangenen Einsätze oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

5§5 7.

Der Buchmacher und die Peisonen, deren er sich zum Abschluß und zur Permittlung von Wetten bedient, werden, wenn sie außerhalb der gemäß 5 3 genehmigten Oertlichkeiten Wetten vermitteln oder abschließen, mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft.

8.

Wer aus Anlaß öffentlicher . an einem Totaltsator unternehmen, das im Inland nicht erlaubt ist, oder beit einem Buch= macher, der im Inland nicht zugelassen ist, wettet oder einen Antrag zum Abschluß einer Wette stellt oder wer zum Abschluß oder zur Vermittlung einer solchen Wette einen Auftrag erteilt, wird möst Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft. Diese Vorschrift gilt nicht für den zugelassenen Buchmacher in Ansehung von Wetten auf K Pferderennen, für die ihm die Annahme von Wetten gestattet ist.

Die empfangenen Gewinne oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

8 9. Von den am Totalisator gewetteten Beträgen hat der Unter. nehmer des Totalisators eine Abgabe von 12 vom Hundert an das Reich zu entrichten.

* Diese Abgabe ist auch dann zu entrichten, wenn ausschließlich itglieder bestimmter Verelne zum Wetten zugelassen werden.

Die Rennvereine sind mit Erlaubnis der Landeszentralbebörde befugt, jur Deckung der Selbstkosten ihres Totalisatorbetriebs ö bis zur Höhe des vierten Teils der Abgabe (Abs. I) zu erheben.

§ 10.

Der Buchmacher hat von jeder bei ihm abgeschlossenen Wette eine Abgabe von 6 vom Hundert des Wetteinsatzes an das Reich zu entrichten. Außerdem hat der Wettnehmer 8 vom Hundert des ihm zufallenden Gewinns als Abgabe an das Reich zu entrichten.

Ist in ausländischen Staaten, zu deren Rennveranstaltungen den Buchmachern in den Erlaubnisbedingungen die Annahme von Wetten gestattet ist, das Wetten am Totalisator oder beim Buchmacher einer anderen Besteuerung unterworfen, so ist der Bundesrat befugt, für diese aus ländischen Wetten an Slelle der Gewinnabgabe (Abs. 1 Satz ?) eine seste Abgabe vom Einsatz treten zu lassen. Diese darf jedech 10 vom Hundert des Einsatzes nicht übersteigen.

Für die Wetten, die beim Buchmacher jzum inländischen Totali-⸗ satorkurs abgeschlossen werden, kann der Bundesrat zwecks Herbei⸗ führung einer gleichen Besteuerung wie am Totalisator abweichende Anordnungen treffen. .

Von den aus Anlaß inländischer Pferderennen am Totalisator aufgekommenen Abgaben (6 9 Abs. 1, 2) erhalten die Bundesstaaten, in deren Gebiete die den Gegenstand der Wette bildenden Rennen veranstaltet werden, für Zwecke der Pferdezucht die Hälfte, und zwar jeder Bundesstaat den Anteil, der auf Rennveranstaltungen in seinem Gebiet entfällt.

Die Hälfte der Abgaben aus den bei den Buchmachern abge⸗— schlossenen Wetten (5 10) wird auf die einzelnen Bundesstaaten für Zwecke der Pferdezucht nach demselben Verhältnis verteilt.

Der einem Bundesstaat auszuzahlende Anteil an den Abgaben aus § 10 darf jedoch nicht höher sein als sein jeweiliger Anteil an den . aus § 9 oder, sofern dieser binter den Einnahmen des Bundesstaats aus dem Totalisator im Rechnungsjahr 1913 zurück- bleibt, als die letzteren.

Jedem Bundesstaate wird aus der dem Reiche zufließenden jähr⸗ lichen Einnahme, welche in seinem Gebiet erselt wird, der Betrag von 2 vom Hundert aus der Reichskasse gewährt.

§ 12.

Der Unternehmer des Totalisators und der Buchmacher haben die Abgabe (55 9, 10) innerhalb einer Woche nach Ablauf jedes halben Monat abzuführen, sofern sie nicht durch Verwendung und Eatwertung von Stempeljeichen erhoben wird. Der Buchmacher hat auch die Ah— gabe vom Gewinn (5 10 Abs 1 Satz 2) einzubehalten und innerhalb des gleichen Zeitraums abzuführen.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe wird durch Zahlung des Abgabenbetrages bei der zuständigen Behörde erfüllt.

Ob und in welcher Weise eine Verwendung von Stempelzeichen stattzufinden hat, bestimmt der Bundesrat. .

Für die Entrichtung der Gewinnabgabe 8 19 Abs. 1 Satz 2) haften der Wettnehmer und der Buchmacher als Gesamtschuldner.

8

Der Unternehmer eines Totalisators und der Buchmacher, welche die vorgeschriebenen Abgaben (65 9, 10) nicht entrichten, werden mit einer Geldstrafe, die dem zehnfachen Betrage der hinterzogenen Ab⸗ gabe gleichkommt, mindestens aber zwanzig Mark beträgt, bestraft. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht ermittelt werden, so tritt Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ein. Die Umwan lung der Geldstrafe in eine Frelheitsstrafe findet nicht statt.

Ergibt sich aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, so kann an Stelle der Strafe des Abs. 1 eine Ordnungestrafe bis zu einhundertfünfzig Maik treten. gin

Die Abgaben (55 9, 10) sind in gleicher Weise zu entrichten, wenn das Totalisatorunternehmen nicht erlaubt oder der Buchmacher nicht zugelassen war, es sei denn, daß Abgaben aus Eiansätzen oder Gewinnen in Frage kommen, die in einem Strafverfahren für ver⸗ fallen erklärt sind.

§ 15.

Das Reichsgesetz, betreffend die Wetten bel öffentlich veranstalteten Pferderennen, von 4 Juli 1905 Reichsgesetzbl. S. 595) sowie 5 35 und 5 37 Abs. Bund 3 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 (Reichsgesetzbl S. 659) treten außer Kraft.

m Reichsstempelgesetz sind in der Ueberschrift zu IV die Worte und Wette“ sowie im 5 39 Zeile 1 die 3ffer 35 und im Abs. 2 die Worte „oder die Gesamthöhe der Wetteinsätze“ zu streichen.

Auf die Erhebung der Abgaben (68 9. 10) finden die allgemeinen Bestimmungen des Reichsstempelgesetzes (Abschnitt ll) entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den vorstehenden Vorschriften ein anderes ergibt. Der Unternehmer des Totallsators und der Buch⸗ macher unterliegen der Prüfung in bezug auf die Abgabenentrichtung nach Maßgabe des § 116 Abs. 1, 3, 4 des Reichsstempelgesetzes. Der Bundesrat ist befugt, für bedingte und andere besondere Formen der Wetten Sondervorschriften zu erlassen, die Erstattung der Abgaben in solchen Fällen anzuordnen, in denen das Wettgeschäft rückgängig gemacht worden ist oder das Rennen nicht stattgefunden hat, sowie die Aufbewahrung der Wettscheine und Bücher der Buchmacher an— . und über die Abrundung der Abgabe Vorschriften zu er— assen.

Aus den für verfallen erklärten Einsätzen und Gewinnen (55 5, 6, 8) erhält das Reich den Betrag, der ihm als Abgabe gebührt hatte, wenn die Wette erlaubterweise abgeschlossen worden wäre. Ist dieser Betrag nicht zu ermitteln, so erhält das Reich den fünften Teil der für verfallen erklärten Summe.

Rennwetten unterliegen keiner weiteren Abgabe in den einzelnen Bundesstaaten.

§16.

Die Landespolizeibehörde ist befugt, die öffentliche oder durch Verbreitung von Schriften und anderen Darstellungen vorgenommene Anreizung zum Abschluß von Wetten aus Anlaß öffentlicher Pferde⸗ rennen außerhalb der Oertlichkeiten des Totalisatorunternehmens oder der im 8 3 Abs. 2 bezeichneien Oertlichkeiten des Buchmachers sowie die geschäfts⸗ oder gewerbsmäßige Verbreitung von Voraussagen über den Ausgang von Rennen zu untersagen.

Hülerunter fallen nicht Veröffentlichungen in einer periodisch er⸗ scheinenden Druckschrift, sofern diese nicht ausschließlich oder über wiegend der Verbreitung von Voraussagen dient.

Die Zuwiderhandlung gegen ein solches Verbot wird mit Geld—⸗ strafe bis zu einhundertsünfzig Mark bestraft.

§ 17. Die Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes, ingbesondere hinsichtlich der Bedingungen, unter welchen Totalisatorunternehmungen und Buchmacher zuzulassen sind, erläßt der Bundesrat.

§ 18. Daz Gesetz tritt am...... .... . . in Kraft.

VerkehrSwesen.

Infolge der polltischen Ereignisse in Mexiko kann die deutsche Postverwaltung dle 3 und rechtzeitige Beförderung von Post⸗ sendungen nach Mexiko einstweilen nicht mehr gewäͤhrleisten. Für den Verlust, die Beraubung oder Beschädigung von Postpaketen übernimmt die mextkanische Postverwaltung auch in Friedenszeiten leine. Ersatzpflicht. Während für gewöhnlich die Briefpost nach Mexiko über New Jork und von da zu Lande weiter geleitet wird, , ,, dahin zur See direkt nach den mexikanischen Häfen Veracruz und Tampieo befördert, weil die Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerlka sich mit der Weiterbeförderung von Postpaketen nach dritten Ländern grundsaͤtzlich nicht befaßt. Wegen Einstellung des Dienstes auf der Tehuantepec⸗Eisenbahn können

ner Posspakete nach Salvador vorläufig nicht mehr für den tweg über Mexiko, sondern nur noch für den Weg über Frankreich D Colon⸗Panama angenommen werden.

Ausdehnung des Brieftelegramm verkehrs. Den am mitteltaren Brieftelegrammverkehr teilnehmenden Orten treten hrend der Bade und Reisezeit hinzu-: Baden-Baden, die Bäder hmburg vor der Höhe, Kissingen, Nauheim, Reichenhall, ferner prkum, Lindau (Bodensee) Misdroy, Norderney, Saßnitz, Seebad ingsdorf, Swinemünde, Westerland, Wildbad und Zoppot.

Wochenendtelegram me können vom 1. Mai ab auch im erkehr Deutschlands mit der Kapkolonie, Natal, dem Oranjefreistaat, ansbaal, Süd ⸗Rhodesia, Nord⸗Rhodesia, Nyassaland, Britisch Indien, irma, Ceylon, Malakka, Penang, Singapore und Labuan unter den kannten Bedingungen ausgewechlelt werden. Die Worttaxe beträgt

die Kapkolonie, Natal, den Oranjefreistaat und Transvaal 70 ,

Süd⸗Rbodesia, Malakka, Penang, Singapore und Labuan 8090 3,

Nord⸗Rhodesia und Nyassaland 95 3, für Britisch Indien, Birma d Ceylon 50 g. Als Mindestgebühr wird die 20 fache Worttaxe hoben. Die Telegramme werden vom Aufgabe⸗ bis zum Bestim⸗

ungsorte durchweg telegraphisch befördert und am Dienstag bestellt.

Nach den britischen Schutzgebieten der Gilbert und Elliee Inseln und der Salomon-⸗Inseln sind fortan Po st nweisungen bis 20 Pfund Sterling zulässig. Der Verkehr wird n der Postverwaltung des Australischen Bundes vermittelt. Die jebühr beträgt 20 3 für je 20 ½ bis Sydney; für die Weiterüber⸗ Lisung werden in Sydney von dem eingejahlten Betrage 3 Pence

ir je 5 Pfund Sterling abgezogen.

Verdingungen.

ie näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs. unn Fkaatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen rpedition wäbrend der Dienststunden von 9 3 Uhr eingesehen werden.)

Italien.

5. Mat 1914, Vormittags 10 Uhr. Irrenanstalt San Lazzaro k Emilia: Lieferung von Brennmaterialien, und zwar: 300 dz Eichenholz, Wert 8250 Lire, 150 4z Rebholz, Wert 570 Lire, bDo0 dz Koks, Wert 20 800 Lire. Sicherheit 2100 Lire. Kontiakt⸗ sbesen 300 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim Reichs⸗ zeiger“.

Heeatselsenbahn in Rom: Lieferung von 50 0900 Stück Radier⸗ gummi für Bleistift und Tinte. Angebole bis 23 Mai 1914, Nach⸗ mittags 6 Uhr. Vorlage von Mustern bis 5. Mai 1914 Nachmittags 6 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim Reichs anzeiger“.

Ebenda: Lieferung von 25 000 weißen und 10000 bunten wollenen Jacken. Angebote bis 18. Mai 1914. Näheres in italle⸗ nischer Sprache beim Reichsanzeiger“.

7. Mai 1914, Vormittags 16 Uhr. Ebenda: Lieferung einer großen Menge von großen wollenen Decken, hänfenen Kopfkissen⸗

zügen, Matratzenbezügen und Bettüchern, Matratzenunterlagen und Wolle. Sicherheit 34 640 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger).

8. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Direktion des Militär⸗ lommissariats des XII. Armeekorps in Palermo: Lieferung von Hol; für die Militärbäckerei in Palermo. 1. Los 4000 42 Holz in Kloben à 470 Lire, Wert 18 800 Lire, Sicherheit 940 Lire. 2. Los 1500 dz Reisigbündel à 490 Lire, Wert 7350 Lire, Sicherheit 70 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim ‚Reichsanzeiger“.

9. Mai 1914, Vormittags 11 Ubr. Direktion des Militär⸗ kommissariats des J. Armeekorps in Turin: Lieferung von 12000 42 Holz in Kloben für die Militärbäckerei in Turin. Wert 48 0009 Lire. Sicherheit 4800 Lire. Näheres in italtenischer Sprache beim ‚Reichs⸗ anzeiger).

11. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr. Zentralmilitärapotheke in Turin: Lieferung einer großen Menge von chemischen Produkten,

rogen, Metallen, Alkohol, Teerölen und Seifen. Gesamtwert 14 000 Lire. Gesamtsicherhett 71 700 Lire. Näheres in italienischer Zprache heim Reichaanzeiger“. 11. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. land. Lieferung des Bedarfs an Kindfaden für die Zollämter auf bie Dauer von 3 Jabren vom 1. Junt 1914 ab. Jährlicher Bedarf etwa 5000 kg à 2,65 Lire. Vorlaͤufige Sicherheit 1000 Lire, end⸗ zültige 3000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ nnzeiger.“ ö 18. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Dom odos ola: Bau eines neuen Hospitals. Voranschlag 111 405727 Tire. Zeugnisse ꝛc. bis 3 Mai 1914. Vorläufige Sicherheit 10 090 Lire, endgültige 1m der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

. 14. Mat 1914, 3 Uhr. Norwegische Staatsbahnen in Drontheim. Lieferung von: 1) Stangenelsen, Eisenblech und Winkeleisen, 2 Roheisen. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift zu 1) „Jern“ und zu 2) „Rujern«“ werden im Bureau des Distrtkts⸗ schefs der Staatsbahnen in Brontheim entgegengenommen. Nähere Bestimmungen und Bedingungen ebendaselbst. Bedingungen für die Lieferung 1) von Stangeneisen, Eisenblech und Winkeleisen, 2) von Roheisen sowie 3) die allgemeinen Bedingungen liegen beim Reichs⸗ anzeiger aus, die Bedingungen zu 1) und 2) auch in der Redaktion der Nachrichten für Handel, Industrte und Landwirischaft“ꝰ im Reichsamt des Innern. Vertreter in Norwegen notwendig.

Finanzintendanz in Mai⸗

Norwegen.

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft“ )

Italien.

Verjährung von Forderungen. Auf S. 105 des . Hand⸗ buchs für den deutschen Außenhandel“ (Jahrgang 1914) ist als regel= mäßige Veijährungsfrist in Handeltsachen nach dem italienischen Recht ein Zeitraum von 10 Jahren angegeben. Dlese Angabe stützte sich darauf, daß nach Artikel gloö des Handelsgesetzbuchs Klageansprüche aus Geschäften, die auch nur für eine einzige der Parteien kommerzlell sind, nach den n, verjähren und daß daher die nach Artikel 917 desselben Gesetzbuchs für Handelssachen geltende zebn⸗ jährige Verjährung durchgrelfen müsse. Nach einem neuerdings ein—

(Mus den gestellten

zusammen Industrie

geholten Rechtsgujachten wird nun aber unter de ,. nicht nur das Handelsgesetzbuch, sondern auch jedes andere Gesetz, das Handelsgeschäfte betrifft, verstanden, z. B. also das Bürgerliche Gesetz⸗ buch. Hiernach ist die im Artikel 2189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Kaufpreis forderungen von Kaufleuten an Nichtkaufleute festgesetzte einjährige Verjährungsfrist auch fernerhin gültig.

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung Schluß der der

Forderungen Verlfizierung bis am

Handelsgericht Name des Falltten

11.24 Mai

30. April / 1914

Ilie 13. Mai 1914

Alexandreseu, Str. Mihai Bravu 64

Ilfov (Bukarest)

Jassp: Abram Mendel und Leon Berkovitz sind in Konkurs erklärt worden.

Verifizlerungs termin am 28. April 11. Mai 1914, 11 Uhr Vor⸗ mittags. Deutschen Gläubigern kann als vertrauenswürdiger Ver⸗ treter für die Anmeldung der Forderungen und weitere Interessen⸗ wahrnehmungen Herr Paul Ballo (in Firma Comertul), Jassy, Strada Nemtzengca 4, empfohlen werden, soweit die Vertretung nicht eiwa schon anderen Bevollmächtigten übertragen worden ist. Herrn Ballo müßten sofort bei Erteilung des Auftrags die vorhandenen Unterlagen (Akzepte usw) mit Blankogiro übersandt werden. Sind keine Aksepte im Umlauf, so genügen vorläufig zur Anmeldung durch Herrn Ballo in Blanko girierte Tratten.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30. April 1914. Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt 30 047 7859 Nicht gestellt .. .

Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der Kaiserlich Russischen Finanz. und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 16/29. April d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den glelchen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen verwaltung) (Nr. 1) 15745 (1571,11), Gold im Auslande (Nr. 2) 2082 (207,8), Silber und Scheidemünze (Nr. 3) 70,5 (66,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr h 387,09 (409, 7), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr 6b) 915 (91,7), sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch Waren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters. burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 2756 (278.4), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 93,8 (91,9), verschiedene Konten (Nr. 15) 1040 (1035), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) (11.9), zusammen 2805, (2832,58). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlauf befinden (Nr. I 1598.9 (1668, 5), Kapttalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55, 0M), laufende Rechnungen der Departements der Neichsrentei (Nr. 4) 423,4 (445,8), Einlagen, Depostten und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 6469 (6175). verschiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 45,3 (45,8), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10 36,6 (—, zusammen 2305, Z (3832.6.

Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Brutto⸗ einnahmen der Baltimore and Ohio Bahn im März 1914 7974 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 185 900 Doll.), die Netto⸗ ,, 2374 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 852 000

ollar).

Wien, 30. April. Nach dem statistischen Ausweis des Handels—⸗ ministertums über den Außenhandel betrug im Monat März die Einfuhr 334,5, die Ausfuhr 246,5 Millionen Kronen, d. h. 415 bzw. 11,* Millionen mehr als im Vorjahre. Die Einfuhr in den Monaten Januar bis März d. J. betrug 877, die Ausfuhr 646,9 Millionen Kronen, d. h. 644 biw. 3,3 Millionen mehr als in den entsprechenden Monaten des Vorjahrs.

New York, 30. April. (W T. B) Die New Jork, Newhaven and Hartford -Eisenbahngesellschaft hat 50 Millionen Dollars fünsprozentige und sechsprozentige Noten an ein Syndikat verkauft, an dessen Spitze die Firma J. P. Morgan und Comp steht.

London, 30. April. (W. T. B.) Bankauswets. Total. reserve 26 338 000 (Abn. 374 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 28 877 000 (Zun. 245 000) Pfd. Sterl, Barvorrat I6 765 9000 (Abn 129 000 Psd. Sterl., Portefeuille 42 4583 000 (Zun. 1303 000) Pfd. Sterl,, Guthaben der Pripaten 43 127 000 (Zun. 709 000) Pfd. Sterl,, Guthaben des Staates 19 020 000 (Jun. 216 009) Pfd. Sterl. Notenreserve 24 724 000 (Abn. 343 090 Pfd. Sterl. Regierungssicherbeit 11 047 000 (unverändert) Pfd. Ster. Prozent⸗ verhältniz der Reserve zu den Passiven 423 gegen 433 in ** x- woche. Clearinghouseumsatz 353 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 2 Millionen.

Paris, 30. April. (W. T. B.) Ban kontsweis. Ba vorrat in Gold 3 646 351 000 (Zun. 2 462 000) Fr., oo. in Silber 629 614 000 (Zun. 1 263 000) Tr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 647 728 000 (Zun. 223 22 000) Fr., Notenumlauf 6 038 141 000 (Zun. 233 090 000) Fr., laufende Rechnung der Privaten 631 066 000 (Abn. b O93 000) Fr., Guthahen des Staats schatzeß 123 510 000 (Abn. 54 742 009) Fr., Gesamtvorschüsse 744 074 000 (Abn. 8732 000) Fr., Zins und Diskonterträgnis 23 636 000 (Jun. 941 000) Tr. Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 70 81 gegen 73,59 in der Vorwoche.

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Schweine und Ferkelmarkt am Mittwoch, den 29. April 1914.

Auftrieb Schweine 1275 Stück Ferkel . .

Verlauf des Marktes: Schleppendes Geschäft; Preise niedriger

Es wurde gezahlt im Engroshandel für:

Laäuferschweine: 7—8 Monate alt. Stück 43 53 5—6 Monate alt.. 33—42 , Pölke: 3— 4 Monate alt. 3 26 32 Ferkel: —— 13 Wochen alt 21 25 6 —8 Wochen alt 15—20

Ueberstand Stũck

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 30. April. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2796 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm

Sl, 00 Br., 80, 50 Gd.

Wien, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einb. 4 / Rente M. MN. p. ult. 82,50, DOesterr. 4 090 Rente in Kr. W. pr. ult. 82,70, Ungar. 40, Rente in Kr.⸗W. 81,40, Türkische Lose per medio 222 50, Orilentbahnaktien pr. ult. ——, Desterr. Staatsbahnaktien (Franz,) pr. ult. 70375, Südbahn gefellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 100, 50, Wiener Ban kvereinaktten Desterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 612.75, Ungar. allg. Kredilbankaktien —— . Desterr. Länderbankaktien 498. 50, Unionbank⸗ aktien 583, 50, Türkische Tabakaktten pr. ult. 434 50, Deutsche Reichs⸗ banknoten pr. ult. 117,46, Oesterr. Alpine Montangesellschaftsaktien 823,50, Prager Eisenindustrieges. Akt. 2580, Brüxer Kohlenbergb. Gesellsch. Aktien ——. Bei stillem Verkehr fest auf Ausland, Renten höher. ͤ

London, 30. Ayril, Nachm. (W. T. B.) Silber prompt 274, 2 Monate 27. Prlyatdiskont 2. Abends. 2 00 Engl. Konsols 753. Morgen geschlossen. Parts, 30. April. (. T. B.) (Schluß) 3 jo Franz. Rente 86,92.

Madrid, 30. April. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106,10.

Lissabon, 30. April. (W. T. B.) Goldagio 18.

Rew York, 30. April. (Schluß. (W. T. B.) Carranzas Annahme der Vermittlungsaktion sowie höhere Notierungen von

London bewirkten, daß der heutige Effektenmarkt in fester Haltung

einsetzte. Außer Canadian Pacifie Shares waren die Werte der Harrimanbahnen reger begehrt. Späterhin drückten teilweise Reali⸗ sationen etwas, doch wurde die Tendenz im weiteren Verlaufe unter Führung der Aktien östlicher Bahnen wieder fesler, wobei fahrende Werte bis einen Dollar, New Jork Central Shares bis jwei Dollar im Kurse gewannen. Im Gegensatz hierzu war der Kursrückgang der Shares Missouri Pacifie Bahn besonders bemerkengzwert. Die genannten Werte waren einem stärkeren Druck spekulativer Abgaben ausgesetzt, stellten sich aber später um 13 Dollar höher auf Gerüchte, daß die Firma Kuhn Loeb u. Co. 49 Millionen Dollar Notes der Bahn übernehmen werde, falls die bereits eingeleit te Untersuchung der Bahn die Uebernahme recht⸗ fertigen sollte. Im Schlußverkehr verstimmte etwas die vorũber⸗ gehend schwächere Haltung der Stahltrustaktien., die in Zusammen⸗ hang mit der angeblich bevorstehenden Entlassung von dreitausend Arbeitern gebracht wurde, doch vollog sich der Börsenschluß in strammer Haltung, wobei führende Werte mit Kursbesserungen bis um 13 Dollar aus dem Markte gingen. Canadians gewannen 2 und Missourt Pacifie Shares 25 BVollar. Umgesetzt wurden 288 000 Shares. Am Bondsmarkt wurden 1411 900 Dollar umgesetzt; die Tendenz war unregelmäßig. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std. - Durchschnitts⸗Zinsrate 14, do. Zinsrate für letztes Darlehn res Tages 17, Wechsel ö London 4,8510, Cable Transfers 48770, Wechsel auf Berlin (Sicht) 9gö55.

Rio de Janetro, 30. April. (W. T. B.) Wechsel auf London 1555. ;

Kursberichte von auswärtigen Waren märkten.

Essener Börse vom 30. April 1914. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Brikettęt. Preisnotierungen des Rheinisch— Westfälischen Kohlensyndikatß für die Tonne ab Zeche. J. Gas⸗ und Flamm kohle: a. Gasförderkohle 12, 00 - 14,00 Mƽ, b. Gas⸗ flammförderkohle 11350 12 50 Æ, e. Flammförderkohle 11 00 his 1,50 ½, 4. Stückkohle 13,50 15,00 d, e. Halbgesiebte 1300 bis 1400 Ss, f. Nußkohle gew. Korn 1 und II 13,75 14,50 *, do. do. II 13,50 - 14,25 , do. do. IV 13, 00—- 1375 6, g. Nuß-= gruskohle 20130 mm 8,50 9.50 A6, do. O 50 60 mm 975 bis 10,50 M, h. Gruskohle 7, 90 9.75 M; II. Fettkohle: a. Förder⸗ kohle 1125— 1200 S6, b. Bestmelierte Kohle 12,50— 13090 (6, c. Stückkohle 13.50 = 14 00 ς, d. Nußkohle, gew. Korn 1 13,775 bis 14 50 S, do. do. II 13,75 14,50 υ, do. do. III 13,50 -= 14,25 , do. do. IV 13,900 - 13,75 A, e. Kokskohle 12.25 1300 M ; III. Magere Kohle: a. Förderkohle 10 50 12.09 ις, k. do. melierte I,75 - 12,75 , C. do. aufgebesserte je nach dem Stück⸗ gehalt 1275 1425 Sς, d. Stückkohle 13,50 16,00 , e. Nuß⸗ . gew. Korn J und 11 15,25 - 18,50 M, do. do. III 16.00 bis 19,75 S, do. do. IV 11,50 - 14,00 , F. Anthrazit Nuß Korn J 20 00 —=21,50 S, do. do. II 21,50 265,50 6, g. Fördergrus 9,60 bis 10.50 S6, h. Gruskohle unter 10 mm 625 500 M; 1V. Koks: a. Hochofenkoks 15,00 17,00 M, b. Gießereikoks 1750 - 19 59 6, C. Brechkokß J und II 19 00 2500 66; V7. Briketts: Briketts se nach Qualität 11,00 —=1425 4½6. Die nächste Börsenversammlung findet am Montag, den 4. Mai 1914, Nachmittags von 3 bis 45 Uhr, im „Stadtgartensaale (Eingang am Stadtgarten) statt.

Magdeburg, 1. Mai. (W. T. B) Zuckerbericht. Korn · zucker 88 Frad ohne Sack 905 123. Nachprodukte 75 Grad e S. Stimmung: Schwächer. Brotraffin. 1 o. Faß 19.25 19359. Kristallzucker I mit Sack —. Gem. Raffinade m. S. 1990 1925. Gem. Melis J m. S. 1850 —= 18.75. Stimmung: Ruhig. Roh⸗ jucker J. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Mal 9,36 Gd. Fp 40 Br. Juni 9,427 Gd., 947! Br. Juli 9509 Gd, 85h Br., Nugust 65 Gd., 9.55 Br., Oktober Dezember , 673 Gde. 9,70 Br. Januar. März 7,823 Gd. 9.85 Br. Ruhiger. Wochenumsatz Saß 065 Zentner. Die Vorräte der ersten Hand an Erstprodukten betrugen zu Ende des Monats April 1914 1 895 000 Zentner gegen 2235 000 Zentner zu Ende April 1913 und gegen 1 036 000 Zentner

zu Ende April 1912. . . T. B.) Rübsl loko 71,00 für April.

. Ein, 30. Apiil. Mai 70,00. . Bremen, 30. (B. T. B.) Schmalz. Ruhig. Loko, Tubs und Firkin 52, Doppelelmer 53. Kaffee. Stetig. Baumwolle. Ruhig. American middling lolo 641. Bremen, 30. April, Nachmittags 1 Uhr. (W. T. 87 Baumwolle american middling für April 61,“ für. Mat 514, für Juni für Jull 61,4, für August bl, für September Fo 0, für Oktober 8,6, für November 57, 9, für De⸗ sember 57, für Januar 57,6, für Februar 57,6, für März 57,7.

Tendenz: Stetig. Hamburg, 1. Mat, Vormittags 10 Uhr. (W. X. B.) Zuckermarkt. Ruhig. Rübenrohzucker J. Produkt Basis Usance, frei an Bord Hamburg, für

38 os J Rendement neue ; . 2 n ö Mals gsih, für Jun 9 454, fäür Juli 574. Fir Äugust gi, Minuten.

für Oktober⸗Dezember 9,724, für Janugr⸗März 9 873. Ruhig. Santos für

Hamburg, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 18 (W. T. B) Kaffee. Good average h Mai 16 Gb., für September 477 God., für Dezember 485 Gd. , für März 49 Gd.

Budapest, 30. April, Vormittags 11 Uhr. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen willig, für April —— für Mai 13.98, fur Oktober 11,34. Roggen für April für Oktober 9,56. Hafer für April für Oktober 8,23. Mais für Mai 7,28, für Juli 7,7, für August ——. Kohlraps für August 15,1656. .

London, 30. April. (W. T. B. Rübenrohzucker S8 og April 9 sh. 44 d. Wert, ruhig. FJavazucker 96 cso prompt

10 sh. nominell, ruhig. . . TZondon, 36. April. (W. T. B. (Schluß) Standard⸗ 4 Uhr 10 Minuten.

Kup fer ruhig, 638, 3 Monat 633.

Liverpool, 30. April, Nachmittags : er (W. T. B Baumwolle. Umsatz 12 000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanische middling Lieferungen: Träge. Mal⸗Juni 689, Junt-Jull 6,79, Juli-August 6,76, August September 6,53, Sey⸗

November Dejember Februar⸗

fember⸗Oktober 6, 44, Oktober⸗November 635 6.38, Dezember Januar 626, Januar Februar G26, März 6.27.

Liverpool, 1. Maf, Vormittags 19 Uhr 25 Minuten. (W. T. G.) Baumwolle. Der Markt eröffnete für loko ruhig. Mutmaßlicher Umsatz 100900 Ballen, Import Ballen, davon amerikanssche Ballen. Amerikanische Lieferungen ruhig.

Roheisen Rohzucker

Glasgow, 30. April, (W. T. B.) ESchluß.) Middlesbrough warrants willig, 5 4. Paris, 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) ruhig, S8 / neue Kondition 294285. Welßer Zucker sielig, Nr. 3 für 100 kg für April 328, für Mai 326, für Mal⸗ August 33, für Oktober ⸗anuar 5321. Amsterdam, 30. April. (W. T. B.) ordinary 40. Bancazinn t. Antwerpen, 30. April. (W. T. B Raffiniertes Type weiß loko 22 bezahlt, do. für Avrll 221 Br., do. für Mai 22 Br., do. für Juni Jul 226 Br. Ruhig.

Sch m alz für April z k, 30. April. (W. T. B) (Schluß.) Baumwolle dd ; , ) 6. i Jult 12.35.

loko middling 1300, do. für Mai 12354,

do. in New Orleans loko middling 138, Petroleum Resimed lin Gaseg 1125, do. Standard white in Nem ork 8. 75, do. Credit Balancesg at Ol City 200. Schmal. Western steam . . ahl ag 8 . 8 . 04, etreidefracht na verpoo ; affee 0 Nr. loko 88, do. für Ma S840, do. für Jull 8,59, Kupfer Standard, loko 1350 1400, Zinn 34. 20 - 3430.

(B.

Java Kaffee good B.) Petroleum.

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