1914 / 104 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

bekannten Bildes von dem Abschlachten der Henne, welche die goldenen Gier legt. Wir haben von den uns genannten Zahlen diejenigen aus— gewählt, die uns als die glaubwürdigsten und zuperlässigsten erschienen, und sind danach zu der Annahme gelangt, daß die Mehreinnahmen des Reichs aus dem neuen Gesetze im Beharrungszustande, der allerdings nicht sogleich eintritt, sich zwischen 10 und 20 Millionen Mark be⸗ wegen, jedenfalls aber die letztgenannte Summe nicht überschreiten werden. Daß wir für solche Beträge, und zwar gerade im laufenden Jahre, wohl Verwendung haben, ist Ihnen allen bekannt. (Heiterkeit)

Dem Vorwurf, daß eine derartige Aufbringung von Mitteln für an sich nützliche und erstrebenswerte Zwecke wegen der Art des Steuerobjekts etwas Unsittliches an sich trage, bin ich schon im Ein⸗ gange meiner Rede entgegengetreten. Er läßt sich in der Tat nicht auf⸗ recht erhalten, solange das staatlich zugelassene Glücksspiel allgemein der Besteuerung unterliegt, und die Abgabe, um die es sich hier handelt, hat vor vielen anderen jedenfalls zwei Vorzüge voraus: erstens, daß jeder, der sich ihr entziehen will, dies ohne weiteres kann, indem er auf den Abschluß von Rennwetten verzichtet, und zweitens, daß, wenn von diesem Verzicht in weitem Umfang Gebrauch gemacht wer⸗ den sollte, das nicht eine ungünstige, sondern eine erfreuliche Wirkung des Gesetzes sein würde. (Bravo Nach alledem, meine Herren, empfehle ich Ihnen den Gesetzentwurf zur Prüfung, Durcharbeitung und schließlichen Annahme. (Bravoh

Abg. Dr. Frank (Soz ): Die Zahl der Buchmacher wird offen⸗ bar viel zu niedrig geschätzt, auch die Höhe der Umsätze; es wird in Kreisen, die es wissen können, angenommen, daß diese Umsätze im Jahre das Doppelte des Wehrbeitrages erreichen. Die Wettlust hat von den besitzenden Klassen weit hinein in die Massen des Volkes über⸗ gegriffen. Was die soziagle Seite der Sache betrifft, so sind auch wir der Meinung, daß dieses Uebergreifen zu den unerfreulichsten Er⸗ scheinungen der Jetztzeit gehört. Es gibt in Berlin Stadtteile, wo kein Friseurgeschäft, kein Zigarrenladen existiert, wo nicht Gelegenheit zum Abschluß von Rennwetten gegeben ist, vielfach leiten die Frauen der Geschäftsinhaber diese Wettbureaus. Ob die Vorlage den richtigen Weg geht, um diese Zustände zu bessern, muß in der Kommission genau untersucht werden. Neu ist jedenfalls die Bestrafung der Wettnehmer selbst, die in dem Entwurf vorgesehen wird. Was der Staatssekretär dafür ausgeführt hat, spricht gerade dagegen. Diese Bestimmung er⸗ scheint durchaus verfehlt. Mit der Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission sind wir einverstanden

Abg. Erzberger (Zentr): Die Wege der deutschen Gesetz⸗ gebung sind wunderbar. 19605 wurde ein Buchmachergesetzentwurf vor— gelegt, der die Buchmacher völlig ausrotten wollte. Was ist ge⸗ worden? Das gerade Gegenteil ist auf der ganzen Linie eingetreten. Jetzt will man den umgekehrten Weg gehen; bis zum 30. Juni wird noch jeder Buchmacher eingesperrt; vom 1. Juli ab aber wird man auf den Visitenkarten lesen können: „Kaiserlich privilegierter Buch⸗ macher“ Glet oder non olet, das ist der ganze Streit, um den es sich hier dreht. Die Oeffentlichkeit weiß gar nicht, wie tief dieser Wettkrebsschaden sich schon eingefressen hat gerade unter der Wirkung des Gesetzes von 1905. Eine ganze Reihe von Gerichtsakten beweist das, so hat z. B. ein Unteroffizier in einem halben Jahre 40 000 M6 am Totalisator umgesetzt und amtliche Gelder angegriffen. Es ist von 56000 Buchmachern die Rede; mir ist versichert worden, daß vom Buchmachergewerbe mit allem, was drum und dran ist, 300 000 Men⸗ schen in Deutschland leben. Die Polizei weiß ganz genau, wo ein Buchmacher sitzt und sie drückt ein, auch beide Augen zu. Es sind die schlimmsten Dinge vorgekommen; auf die letzten Prozesse will ich nur hinweisen. Wenn der e von Jagow seine Initiative auf— diesem Gebiete zur Geltung gebracht hätte, würde er viel größere Erfolge erzielt haben. Unter der stillen Duldung der Polizei hat sich dieses schlimme Gewerbe so ausdehnen können. Jetzt will man das Buchmachergewerbe konzessionieren. Die juristischen Bedenken des Vorredners teile ich durchaus; die Zahl der Strafanträge wird sich im Jahre mindestens um eine Million vermehren. Es wird wimmeln von Denunzigtionen, eine Vermehrung der Straflisten wird die Folge sein, aber für die sittliche Gesundung des Volkes wird nichts erreicht werden. Für die Konzessionierung werden stärkere Garantien in dem Gesetz festgelegt werden müssen. Die privilegierten Buchmacher müssen auch lebens⸗ fähig gemacht werden, und dazu reichen die Vorschläge des Entwurfs nicht aus. Es wird zu untersuchen sein, ob man nicht die in Aussicht genommenen Abgabesätze von 12 g 10, von 6 auf 5 946 herabsetzen sollte. Dann werden die Einnahmen wesentlich höher sein, nament⸗ lich aus Auslandswetten. Das Hauptbedenken, das ich habe, bezieht sich auf 5 11, der u. a. bestimmt, daß die Hälfte der Abgaben auf die einzelnen Bundesstaaten für Zwecke der Pferdezucht verteilt werden oll. Es kommt doch vor allem darauf an, daß möglichst viel dem Reiche zukommt. Es ist damit zu rechnen, daß von den Abgaben wesentlich höhere Erträge herauskommen werden, als man annimmt. Anstatt, daß man 6—7 Millionen den Rennvereinen gibt, sollte man sie lieber den Altpensionären und gehobenen Postunterbeamten geben. Dem Antrage auf Kommissionsberatung stimmen wir bei. Wir sind bereit, den Gesetzentwurf bis zum 16. Mai zu verabschieden, wenn gleichjeitig die Besoldungsporlage und die Regelung der Altpen⸗ sionärsverhältnisse bis dahin erledigt ist.

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer Gortschr. Volksp.): Daß die Rennwetten bedauerlich sind, ist unser aller Ueberzeugung. Die Ge⸗ setzgebung hat den Versuch gemacht, die Rennwetten zu verbieten. Dleser Versuch ist vergeblich gewesen. Das Gesetz sollte nur solche Befehle geben, deren Durchführung kontrolliert werden kann. Es hat sich herausgestellt, daß die bisherige Gesetzgebung nach der Richtung hin keinen Erfolg gehabt hat. Es muß deshalb ein anderer Weg versucht werden. Wenn man moralische Bedenken gegen die staatliche Konzessionierung der Buchmacher hegt, so hat der Staat allerdings keine Veranlassung, sich auf das hohe Pferd zu setzen, denn zwischen

Buchmacher und Lotterie ist kein großer Unterschied. Ob dies neue Ge werbe eine Bereicherung unseres Wirtschaftslebens ist, lasse ich dahin⸗ gestellt. Man sagt, der Buchmacher sei eigentlich nichts anderes als ein Bankier. Das hat etwas für sich. Im großen und ganzen scheint es, daß der von der Vorlage gewählte Weg wird gegangen werden müssen. Ueber Einzelheiten will ich in der ersten Lesung nicht sprechen. Die Urteile der Sachverständigen gehen auseinander. Ein⸗ zelne meinen, es müßten viele Konzessionen erteilt werden, andere, daß die Konzessionen auf eine geringe Zahl beschränkt werden müssen. Die Kommission wird dies und andere Fragen näher prüfen müssen. Meine Freunde sind bereit, in der Kommission mitzuarbeiten. Sie werden sich dabei davon leiten lassen, daß die Wettseuche möglichst ein⸗ gedämmt und die einheimische Pferdezucht möglichst gehoben wird. Abg. von Flemming (6kons.): Der ideale Zustand wäre die Beseitigung der Rennwette. Unter den bestehenden Verhältnissen müssen wir aber damit rechnen, daß die Landespferdezucht Mittel nötig hat, die ihr aus den Rennen zufließen. Unter dieser Voraussicht bin ich mit der Absicht, den Auswüchsen des Buchmacherwesens entgegen⸗ zutreten und die Landespferdezucht zu heben, einverstanden. Im letzten Jahre sind allein 15 000 Personen wegen Uebertretung der it nde, Vorschriften bestraft worden. Es ist tief bedauerlich, daß alte gediente Soldaten, wie es sich hier aus dem bekannten Prozeß er⸗

geben hat, sich zu unlauteren Manipulationen hingegeben haben. Man

sollte sich aber dabor hüten, diese Einzelfälle zu verallgemeinern; die Schutzleute und Gendarmen sind im allgemeinen intakt. Sollte der Entwurf angenommen werden, so müßte die Konzession nur solchen Leuten erteilt werden, die morglisch einwandfrei sind, aber nicht der heutigen Sorte der Buchmacher. Die Vorlage bringt die Kon—⸗ zesstonierung der Buchmacher und erhöht die Strafen. Wir glauben, der Schöpfer des Entwurfs ist auf dem rechten Wege. Gegen die Vorschläge des letzteren sind in der Oeffentlichkeit lebhafte Bedenken erhoben worden, die wir nur teilweise für berechtigt halten. Die konzessianierten Buchmacher werden schon selbst dafür sorgen, daß ihre Bezirke rein gehalten werden. Die Erhöhung der Strafandrohung,

die Einführung der , , hat in Ungarn dahin geführt, daß es in Budapest überhaupt keine Buchmacher mehr gibt. Im einzelnen wünschen wir, daß nur Freiheitsstrafen verhängt werden sollen. Ob 5 10 in der vorgeschlagenen Form hestehen bleiben kann, ist uns zweifel⸗ haft. Durchaus abweichender Meinung von dem Abg. Erzberger sind wir hinsichtlich des 5 11, dem wir eine noch schärfere Fa ung geben möchten. Daß in den Ausführungsbestimmungen das Wetten bei Buchmachern für Herrenreiten . werden soll, dagegen muͤssen wir uns mit Entschiedenheit wenden; unser für die ganze Welt vorbildliches Herrenreiten würde darunter leiden. Werden diese unsere Bedenken beseitigt, so stimmen wir dem Gesetz gern zu und sind über⸗ zeugt, daß das Rennwesen große Vorteile dabon haben wird. Diese Vorteile bestehen in der Besteuerung der Millionenumsätze, in der Erhöhung der Einnahmequellen für den Staat und die Rennvereine, in einem geordneten Wettbetrieb, in der Ausschaltung der geheimen Buchmacher, in einer scharfen Kontrolle unlauterer Elemente. Wir haben den dringenden Wunsch, daß das Gesetz noch verabschiedet wird, weil sonst neue Schwierigkeiten für die Besoldungsvorlage entstehen müssen, deren Zustandekommen vor der Vertagung wir ebenfalls drin⸗ gend wünschen müssen.

Abg. Seyda (Pole): Nachdem die Vorlage von dem Vorredner zum Teil mit großer Sachkenntnis besprochen worden ist, kann ich mich kurz fassen. Wir haben gegenüber der Vorlage sehr erhebliche Be⸗ denken, nicht bloß im einzelnen, sondern auch solche prinzipieller Natur. Ein solches Gesetz, das das Buchmachergewerbe staatlich konzessioniert, darf nur angenommen werden, wenn damit das Ziel erreicht wird, die Wettseuche nicht etwa noch zu vergrößern, sondern einzuschränken. Ob dieses Ziel mit dem Gesetz erreicht wird, ist uns mindestens zweifelhaft. Denn wenn jetzt, wo dieses Gewerbe im Ge⸗ heimen betrieben wird, das Wetten einen so großen Umfang annimmt, so ist zu erwarten, daß, wenn es unter staatlichen Schutz und Privi⸗ legium gestellt wird, dann die konzessionierten Buchmacher umso mehr bestrebt sein werden, den Betrieb zu erweitern, und so das Wetten noch weiter ausgedehnt wird. Sollte dieser Effekt eintreten, so würde das höchst bedauerlich sein. Die Kommission wird also die Be⸗ stimmungen des Entwurfs so zu fassen haben, daß eine Einschränkung der Wettseuche erreicht wird. Wir werden unsere Stellungnahme von den Kommissionsbeschlüssen abhängig machen.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Meine politischen Freunde werden ihre endgültige Stellungnahme von den Beschlüssen der Kommission abhängig machen, aus der nach der jetzigen Debatte zu schließen, das Gesetz wohl nicht unverändert herauskommen wird. Man hat uns hier wiederum in eine Notlage versetzt, indem man die Einnahmen aus diesem Gesetz mit der Erhöhung der Besoldungen und der Er⸗ höhung der Bezüge der Altpensionäre verquickt hat. Das soll uns zwingen, das Gesetz in kurzer Zeit zu verabschieden. Mit dem Wert⸗ zuwachssteuergesetz ist es uns ähnlich ergangen. Der Schwerpunkt dieses Gesetzes liegt nun in der Begründung, das ist doch etwas außer⸗ ordentlich Cigenartiges. Die wichtigsten prinzipiellen Bestimmungen werden dem Bundesrat überlassen. Der Vertreter der Konservativen hat ja schon schwere Bedenken gegen die Bestimmungen bezüglich der Herrenreiten erhoben. Der Abgeordnete Erzberger hat an die Vor⸗ gänge von 1905 erinnert. Diese sprechen aber für meinen Standpunkt. Zuerst hat er sich scharf gegen die Konzessionierung der Buchmacher ausgesprochen. Ich freute mich schon, daß das Zentrum sich an seine alten Ueberlieferungen erinnert. Auf einmal aber macht es einen geistigen Salto mortale und ist mit der Konzessionierung der Buch⸗ macher einverstanden. Man kann doch die Spielleidenschaft nicht aus der Welt schaffen, indem man sie legalisiert. Das wäre so, als wenn man Herrn Blane zurückrufen und ihm die Leitung von Spielsälen wieder übertragen würde. Diese wirken vielleicht weniger verderblich als Rennwetten. Der Totalisator ist örtlich beschränkt und hängt mit dem Rennbetrieb unmittelbar zusammen. Im Jahre 1905 hat man allerdings für die Annahme von Wetten am Totalisator An⸗ nahmestellen zugelassen. Aber kein Mensch hätte es für denkbar ge⸗ halten, daß man auf Grund dieser Bestimmungen dem Hause Wert⸗ heim eine Annahmestelle überläßt. Auch damals wollte man die Winkelbuchmacher tot machen, sie and aber lebendiger als je. So wird es auch infolge dieses Gesetzes geschehen. Die offiziellen Buchmacher werden auch Annahmestellen errichten, und die Wettleidenschaft wird dann in Kreise getragen, die für sie bisher unzugänglich waren. Es sollte doch zu denken geben, daß die Totalisatorumsätze in den letzten Jahren um das Dreifache gestiegen sind. Man sollte sich hüten, ein solches Gesetz über das Knie zu brechen. Durch hohe Eintrittspreise sollte seinerzeit eine Gewähr dafür geschaffen werden, daß die weiten Volkskreise nicht an den Totalisator herankommen. Nun überlassen wir die Bestimmungen über die Mindestsätze einfach dem Bundesrat. Das ist das Allerschlimmste an diesem Gesetz. Wenn man dem kon⸗ zessionierten Buchmacher nicht gestattet, 50 Pf. und 1 4 anzunehmen, dann bleibt eben der Winkelbuchmacher bestehen. Bedenklich ist auch die Bestimmung, daß es dem Bundesrat überlassen bleibt, für welchen ausländischen Staat Wetten angenommen werden können. Man darf auch nicht vergessen, daß durch die Veröffentlichung von Tips in den Zeitungen die Wettleidenschaft gefördert wird. Die Totalisatorsteuer weiter herabzusetzen halte ich für äußerst bedenklich. Man sagt zu uns jetzt: Friß Vogel, oder stirb. Eine solche Behandlung sollte sich der Reichstag nicht gefallen lassen. Wir sollten dieses Gesetz den Sommer über ruhen lassen und erst Erfahrungen sammeln, ehe wir den Sprung ins Dunkle machen. Wird das Herrenreiten ausgenommen, dann treibt man das Wetten darauf direkt in die Hände der Winkelbuch⸗ macher. Das Beste am Gesetz sind die Strafbestimmungen. Ich wäre damit einverstanden, wenn wir uns darauf allein beschränken würden. Gehen wir auf dem betretenen Wege weiter, so wird uns schließlich nichts weiter übrig bleiben, als zu sagen, wir geben das Buchmachergewerbe ganz frei.

Damit schließt die erste Beratung. Der Gesetzentwurf geht an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft.

Schluß 1214 Uhr. Nächste Sitzung Montag 2 Uhr (Konkurrenzklauseh.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

70. Sitzung vom 2. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten bei den Ausgabetiteln für die einzelnen Universitäten fort.

Zu dem Zuschuß für die Universität in Berlin bean⸗ tragen

die Abgg. Aron sohn (fortschr. Volksp.) und Genossen, die Regierung zu ersuchen, an der Friedrich⸗Wilhelms⸗-Universität 1 einen Lehrstuhl für Tropenpathologie einzu⸗ richten.

Die Abgg. Dr. Runze (fortschr. Volksp.) und Genossen beantragen, die Regierung zu ersuchen, an der Friedrich⸗Wil⸗ helms⸗Universität in Berlin ein Ordinariat für prähisto⸗ rische Forschung einzurichten.

Abg. Dr. Mug dan (fortschr. Volksp.): Die . grgf⸗ Spe a , der Wissenschaft ist eine Sie. für dieselbe. Aber mir cheint, 9. die Naturwissenschaften, zu der auch die Medizin gehört, schon er eine rückläufige Bewegung genommen haben, dit, wie ich glaube, sich auch in der Zukunft fortsetzen wird, schon deshalb, weil die Kenntnis eines Spezialfaches nicht möglich ist ohne die Kenntnis der allgemeinen Wissenschaft. Unser Antrag hat mit einer neuen

Spezialisierung der klinischen Medizin nichts zu tun. Der Minister kann aus einer nicht genügenden Beteiligung an den Vorlesungen keinen Grund gegen die Einrichtung eines Lehrstuhles für Tropen—⸗ pathologie herleiten. Gerade die akademische Freiheit in Deutschland ist das höchste Gut, und wenn vielleicht infolge der akademischen Frei⸗ heit mancher nicht kommt, so ist das kein ehe Der Lehrstuhl für . hat auch eine materielle Seite. In unserem großen kolonialbesitz sind nicht wenige ungesunde Gegenden, deshalb ist das Studium der Tropenkrankheiten von größter Bedeutung. Dazu kommt, daß Deutschland eine der größten seefahtenden Nationen der Welt ist; und auch für den Schiffsarzt ist die Kenntnis der Tropenkrankheiten absolut notwendig. Wir haben in Berlin eine große Anzahl von Aerzten, die sich in den Tropengegenden betätigen wollen, deshalb muß ihnen Gelegenheit ge⸗ geben werden, die Tropenkrankheiten hier zu studieren. Zwar wenden a die meisten Tropenkranken nach Hamburg, aber von Jahr zu Jahr wächst doch die Zahl der Tropenkranken, die nach Berlin kommt. Im übrigen stelle ich den Antrag, die Anträge der Unter⸗ richtskomission zu überweisen.

Abg. Dr. Arning nl): Ich möchte die Regierung bitten, einen Doktortitel für die Zahnärzte zu schaffen, den diese innerhalb der ihnen auferlegten Studienzeit erwerben können. Dann wäre der Bau und die Einrichtung eines anthropologischen Museums von großer Wich⸗ tigkeit, in dem die außerordentlich wertvollen anthropologischen Samm⸗ lungen des Professors Luschan und die nachgelassenen Sammlungen von Professor Virchow wie die übrigen überaus wertvollen Sammlungen, die größer und bedeutender sind als irgend welche der Welt, aufgestellt werden können. Dabei ist es gleichgültig, ob das Museum der Uni⸗ versität angeschlossen oder ein selbständiges Museum werden soll. Wichtig ist auch die Einrichtung eines Lehrstuhles für Tropenpatho⸗ logie, der wesentlich wichtiger ist, als ein Lehrstuhl für Tropen⸗ hygiene. Endlich schließe ich mich dem Antrag auf Einrichtung eines Lehrstuhles für prähistorische Wissenschaft an der Berliner Univer⸗ sität an.

Abg. Dr. Runze fortschr. Volksp.): Zur Begründung meines Antrages auf Errichtung eines Ordinariats für deutsche Vorgeschichte an der Universität Berlin kann ich mich zunächst auf die Verhand⸗ lungen berufen, die hier über das Ausgrabungsgesetz gepflogen wurden. Das ganze Haus ist in großer Einmütigkeit für das Ausgrabungs⸗ gesetz eingetreten und hat somit das einstimmige weitgehende Inter— esse für die hohe Bedeutung dieser Wissenschaft kund getan. Ich er⸗ hoffe solche Einmütigkeit auch für unseren Antrag. Wir haben zwar in Berlin seit einer Reihe von Jahren ein Extraordinariat für dieses so wichtige Wissensgebiet, aber dieses Extraordinariat kann die wich⸗ tigen und hohen Aufgaben dieses Faches nicht in dem Maße be⸗ wältigen, wie es notwendig ist. Darum ist es notwendig, daß dieses Extrgordinarigt in ein Ordinariat umgewandelt wird. Bedenken wir, daß in ganz Deutschland noch kein ordentlicher Lehrstuhl für deutsche Vorgeschichte besteht und nur das eine Extraordinariat hier in Berlin, während man an den fremden Universitäten schon längst einen Lehr⸗ stuhl für Prähistorien errichtet hat. Ich nenne nur die Universitäten in Christiania, Upsala und Wien. Die vorgeschichtliche Forschung hat nicht nur kulturellen, sondern auch nationalen Wert. Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes eine nationale Wissenschaft. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen, ich würde auch nichts dagegen haben, wenn er der Unterrichts- oder Budgetkommission überwiesen wird.

Beide Anträge werden der Budgetkommission überwiesen.

Bei dem Zuschuß für die Universität Greifswald bemerkt der

Abg. Haenisch (Soz.): Das Disziplinarrecht, das den Rek⸗ toren der Universität der Studentenschaft gegenüber zusteht, hat einen durchaus mittelalterlichen Charakter und ist ein Hohn auf das zwan⸗ zigste Jahrhundert. Der Rektor der Greifswalder Universität hat mehrere Studenten disziplinarisch bestraft, weil sie eine Kaiserrede veröffentlicht hatten, und sich in mehreren Veröffentlichungen gegen den Alkoholmißbrauch bei patriotischen Feiern wandten. Es ist not⸗ wendig, daß die Studenten politisch ebenso gestellt werden wie alle übrigen Staatsbürger. Ich bitte die Regierung, möglichst bald das Disziplinarrecht unserer Unibersitäten einer Revision zu unterwerfen.

Bei dem Zuschuß für die Universität in Breslau be⸗ antragen die Abgg. Viereck (freikons. und Genossen:

die Regierung zu ersuchen, an der Universität Breslau einen Lehrstuhl für osteuropäische Geschichte und Landeskunde einzurichten.

Die Abgg. Künzer (nl,) und Genossen beantragen den

Zusatz, daß ein solcher Lehrstuhl auch an der Akademie in sen eingerichtet wird.

Abg. Vjereck ffreikons. ): Die

Sprachen und Verhältnisse wird von

Namentlich ist die Förderung der russischen Sprache und der russischen

osteuropäischen

Kenntnis der Jahr notwendiger.

Jahr zu

Verhältnisse für uns eine unabweisbare Notwendigkeit. Unter diesem Gesichtspunkte habe ich auch meinen Antrag auf Errichtung eines Lehrstuhles für osteuropäische Geschichte und Landeskunde an der Universität Breslau eingebracht. Schlesien ist geradezu darauf ange⸗ wiesen, Beziehungen nach dem Auslande, besonders nach Rußland, zu pflegen. Deshalb ist es notwendig, die Kenntnis der russischen Ver⸗ hältnisse nach Möglichkeit zu fördern. Was für Rußland gilt, gilt ehenso für die Balkanländer unmdie anderen osteuropäischen Staaten. Aus der, Geschichte dieser Völker begreifen wir, wie die einzelnen Völker sich entwickelt haben und sich auch noch in Zukunft entwickeln werden. Damit lernen wir auch verstehen, was wir in politischer und wirtschaftlicher Beziehung von diesen Völkern zu erwarten haben. Gerade nach dieser Seite hin ist Schlesien der geeignete Boden. Durch einen solchen Lehrstuhl können wir es abwenden, daß die Studierenden aus Schlesien nach Berlin gehen. Wir müssen in Breslau eine Zen⸗ trale haben, von der die östlichen Nachbarländer wissenschaftlich erfaßt werden können und Gelegenheit gegeben werden kann, für die gebil deten Volkskreise, die sich damit befassen, die nötigen Kenntnisse zu erwerben. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Antrage wohlwollend gegen⸗ überzustellen und ihn der Budgetkommission zu überweisen. Ueber den Antrag Künzer will ich noch nicht sprechen, da ich Herrn Künzer als Vertreter von Posen nicht vorgreifen will. Daß ich dessen Antrag wohlwollend gegenüberstehe, brauche ich nicht erst zu sagen. Sodann hat mein Freund Wagner, der heute verhindert ist, noch einen Wunsch für das gerichtsärztliche Institut in Breslau. Die Tätigkeit dieses Instituts ist durchaus wichtig, an ihm sollen die Mediziner wie die Juristen über die gerichtsärztliche Tätigkeit belehrt werden. Die Ge⸗ schäfte des Instituts werden von einem Ordinarius geleitet, der selbst als Gerichtsarzt tätig ist und daher oft abgerufen wird. Er hat dann keine geeignete Vertretung und muß sich mit wechselnden Assistenten behelfen. Aber gerade die Tätigkeit eines Assistenten an einem gerichtsärztlichen Institut erfordert eine jahrelange Praxis, bis die Spezialkenntnisse für dieses Gebiet erworben sind. Deshalb müßte, wie in Berlin, eine ordentliche Stelle für einen Assistenten geschaffen werden.

Abg. Korfanty (Pole): Ich habe volles Verständnis für das Bedürfnis der Kenntnisse in der russischen Sprache, aber weshalb treten gerade Herr Viereck und seine Freunde so warm für das Russische ein; während sie prinzipiell die Verbreitung der Kenntnisse in der polnischen Sprache bei den deutschen Staatsbürgern be⸗ kämpfen? Sie tun ja in diesem Hause alles Mögliche, um die letzten Ueberreste des Unterrichts in der polnischen Sprache auszurotten. Ge⸗ rade für die deutsche Industrie und für den deutschen Handel ist die Kenntnis der polnischen Sprache erwünscht, und zwar gerade für die Industrie in Schlesien. Die Absatzgebiete für Schlesien sind Posen, Westpreußen, Galizien und Russisch Polen, also ein Gebiet, wo Millionen von Polen wohnen. Trotzdem der sonderbare Widerspruch in der Haltung des Herrn Viereck und seiner Freunde, den ich hiermit unterstreichen will. Allerdings herrscht in Deutschland eine große Un⸗ kenntnis der Verhältnisse der osteuropäischen Völker und ihrer Ge⸗ schichte, die einzigen Informatoren über diese Dinge sind die Freunde des Herrn Viereck, die Professoren Schiemann, Höetzsch u. A.,, alles Herren von der extremsten chaupinistischen nationalistischen Richtung, die uns nicht ein klares Bild von den östlichen Völkern geben, sondern

alles, was sie uns mitteilen, erst durch den chaupinistischen Filter chen lassen. Gerade diese Herren tragen am meisten dazu bei, das Verhältnis der Deutschen zu den Slawen zu ver . Der Minister hat das , eines solchen Lehrstuhls in Frage gestellt. Wenn der Lehrstuhl mit einem der Herren Haetzsch „der Schiemann oder sonst von dieser Couleur besetzt werden sollte, so würden wir prinzipiell gegen einen solchen Lehrstuhl sein, denn das vürde nur eine staatlich subbentionierte Verhe . der Slawen sein. Sbjektid erkenne ich das Bedürfnis dieses Lehrstuhls an. Posen wäre

noch geeigneter dafür als Breslau, dadurch würde auch ein weiterer

Ausbau der Akademie in Posen erfolgen, die bis icht ihren Zweck in feiner Weise erfüllt hat, aber natürlich darf,. dieser Lehrstuhl nicht ein Kampfmittel in dem Nationalitätenkampfe sein. Das warme . des Abg. Viereck und seiner Freunde für diesen Lehrstuhl in Breslau berührt eigenartig, es heißt, es sei den Herren nur um die Unter⸗ bringung 6. Freundes, des Professors Hoetzsch, zu tun, der jetzt Vor⸗ lesungen in Berlin hält. Sie wollen ihm behilflich sein, nach Bres⸗ lan zu kommen, Professor Hoetzsch ist nebenamtlich Herausgeber der Korrespondenz des Ostmarkenvereins, einer der nichtswürdigsten und schädlichsten Hetzschriften, die wir haben. Professor Hoetzsch ist es

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auch, der den Kampf gegen das Priesterseminar in Posen führt. Pro⸗

keffor Hoetzsch hat ein Werk über Rußland veröffentlicht, und wunder⸗

barerweise fand eine sehr ausführliche Besprechung dieses Werkes

Untrag ablehnen.

gerade über Rußland in der „Schlesischen Zeitung statt. Das erweckt

Len Anschein, als ob man in Breslau für Professor Hoetzsch Stim— mung gemacht hätte,

Wenn unsere Informationen richtig, sind und alle Begleitumstände scheinen dafür zu sprechen, daß eine Ver⸗ sorgung des Herrn Hoetzsch eintreten soll , dann müssen wir den Ich habe über diese Sache etwas Licht verbreiten wollen. .

Abg. Künzer (nl): t der Akademie Posen ein solcher Lehrstuhl errichtet würde.

Wir halten es für richtig, wenn auch an Das Urteil,

daß die Akademie Posen nicht leben und nicht sterben könne, ist

durchaus nicht richtig. Es ist durchaus nicht richtig, daß die Lehrer an der Akademie keine Hörer hätten. Die ungünstige Meinung über Posen, die nun einmal laut geworden ist, könnte eine Stütze finden in Maßnahmen der Regierung aus den letzten Jahren. So ist z. B.

eine Dozentur an der Akademie Posen eingerichtet worden für russische

Sprache und Literatur, aber sie ist noch nicht besetzt worden.

Ich bitte die Regierung, auf dem Wege, den sie vor einigen Jahren beschritten

hat, im Interesse der Akademie Posen fortzufahren. Die Verhãltnisse liegen an der Akademie Posen für die Einrichtung eines Forschungs⸗

institutes für osteuropäische Geschichte günstiger als in Breslau.

Die

Hauptsache ist, daß eine eingehende Kenntnis der russischen Ver⸗

hältnisse und der russischen Sprache den Verwaltungsbegmten, den

¶Buristen, den Oberlehrern vermittelt wird. Auch wenn wir in Ruß⸗

sand einen Gegner erblicken, ist die Frage wichtig, denn den Gegner kennen zu lernen, ist eine Vorbedingung für eine wirksame Behandlung des Gegners.

Abg. Kindler Gortschr. Volksp.): Ich möchte diese Anregung ebenfalls unterstützen. Ein solcher Lehrstuhl würde einen Anziehungs—⸗ punkt für die Studenten von ganz Deutschland bilden, sodaß sie nach Posen kommen, namentlich wenn ihnen auch die Semester an der Aka—⸗ demie angerechnet werden. Ich möchte mich entschieden gegen die Auf⸗ fassung wenden, als ob die Akademie Posen nicht mit der Zeit auch zu einer Universität ausgestaltet werden könnte.

Abg. Viereck (freikons): Für Breslau bleibt das Bedürfnis nach einer Professur für osteuropälsche Geschichte und Landeskunde in erster Reihe ebenso wie für Posen bestehen. Herrn Professor Hoetzsch, der hier vom Abg. Korfanty so lebhaft angegriffen worden ist, kenne

ich als einen Dozenten, der in Posen zur Zeit seines dortigen Wir⸗

kens sehr beliebt gewesen ist. Um Parteitendenzen handelt es sich bei

der Frage dieses Lehrstuhls nicht, sondern um die Darstellungen wissen⸗

5 .

.

der interessantesten und wichtigsten Unternehmen.

schaftlicher Fragen. Hierauf werden überwiesen. Bei dem Zuschuß zu der Universität Göttingen be⸗ antragt die Budgetkommission, die Regierung zu ersuchen,

beide Anträge der Budgetkommission

vom nächsten Jahre ab zur Förderung der Samm⸗

lung der Quellen der Religionsgeschichte durch die Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften bis zum Gesamtbetrage von 100 000 66 einen Jahresbetrag von 10 000 S6 in den Etat einzustellen.

Abg. Dr. Kaufmann Gentr.) berichtet hierüber nainens der

Budgetkommission und erklärt gleichzeitig, um die Verhandlungen ab⸗

zukürzen, die Zustimmung seiner Parteifreunde zu dem Antrag. Abg. Dr. Ot to⸗Göttingen (nl): Es handelt sich hier um eins Es ist früher in

England, aber von einem Deutschen, Max Müller, in Angriff ge⸗

DDuellenmaterigl ganz objektiv auf sich wirken lassen.

nommen worden, ist aber dann ins Stocken geraten. Damals war in England der Boden für diese Dinge besonders günstig. Die Quellen der Geschichte des Christentums sind ausdrücklich ausgenommen, denn diese werden durch ein anderes Unternehmen gesammelt. Wohl aber ist zum Beispiel die jüdische Religion eingeschlossen. In den Wur⸗ zeln der Kultur liegen zum Teil die Wurzeln der Weltanschauungen großer Völkergruppen, ganz ebenso die Wurzeln der Philosophie. Die gesamte Kultur- und Geisteswissenschaft ist auf das intimste interessiert an diesen Dingen, und zwar interessiert daran, daß diese Quellen nicht in einer östlichen Sprache, etwa in Arabisch oder in Sanskrit, zur Verfügung stehen, sondern in einer westeuropäischen Sprache. Diese Forschungen haben auch Bedeutung für den Mann der praktischen Theologie, für den Missionar, wenn er nach dem Osten kommt, damit er nicht ohne Waffen ist. Der Mann, der unter einem barbarischen Volk arbeiten will, bedarf der Kenntnis der Gegenden, in denen er wirkt. Für den Beamten, der hinausgeht, ist diese Kenntnis ebenfalls notwendig, damit er weiß, was er vorfindet, und die geistige Struktur der dortigen Menschen kennen lernt. Der Studierende muß das Darum ist jeder, welcher Rellgion oder Konfession er auch angehört, für die Mit⸗ arbeit willkommen. Wir haben schon jetzt eine Anzahl von Männern der verschiedensten Konfessionen, die objektiv als Fach⸗ oder Kultur⸗ gelehrte sich angeboten haben, an unserer Sache mitzuwirken. Be⸗ sonders willkommen sind missionarisch vorgebildete Leute. Die Sache hat aber auch ein nationales Interesse. Es ist nicht unwichtig, ob wir Deutsche die Arbeit leisten, ob sie geschieht in deutscher Sprache und vor allem zuverlässig in deutscher Sprache. Wir wollen diese bedeutsame Arbeit nicht auf den Staat abschieben, das Privatinteresse muß sich regen und mitarbeiten. Die Arbeit bestehtz schon, wir haben sie in eigenen Betrieb genommen, und sie schreitet rüstig voran. Wir rechnen darauf, daß uns in den Kreisen privater Interessenten Ent— gegenkommen gezeigt wird. Eine solche Arbeit bedarf aber auch stgat⸗ licher Hilfe. Im Vergleich mit den Mitteln, die ihn die Ost⸗ asiatische Kompagnie erhalten hat, sind 10 000 4 auf 10 Jahre hinaus gewiß eine kleine Summe. Sie setzt aber die Gesellschaft instand, die beit auf eine gesunde Basis zu stellen und den gesunden Fortgang der Arbeit zu garantigren. Ggrantiert ist auch die absolut zweckmäßige Verwendung der Gelder. Wir werden versuchen, mit möglichst kleinen Mitteln möglichst große Resultate zu erreichen. Ich bitte das Haus, bie Resolution möglichst einstimmig anzunehmen.

Abg. Graf Moltke (freikons.): Nicht nach konfessionellen Ge⸗ sichtsunkten, sondern rein objektip muß die Arbeit behandelt werden. Sie darf auch nicht in ihren Wirkungen in das Gegenteil umschlagen. Im Einverständnis mit dem Grundgedanken müssen zwei Bedingungen erfüllt werden, damir das geleistet werden kann, was geleistet werden muß. Zunächst muß die Unterstützung möglichst bald erfolgen, weil ganze Wlkergtuppen teils ausgestorben, teils im Aussterben begriffen sind. Verpaßt man den richtigen Moment, so ist er unwiderbringlich verloren. Die zweite Bedingung ist, daß man die Subvention in einer Höhe bereit gien die die . dieses großen und bedeutsamen Unternehmen durchaus garantiert. ir haben es oft genug erlebt, daß große wissenschaftliche Unternehmungen in ihrer Enbwicklung er stickt worden sind. Deshalb muß die Gefahr eines Verlaufens der Aktion im Sande vermieden werden.

Das Haus kann sich gar nicht

mehr ehren, als daß es den Antrag einstimmig der Budgelkommission unterbreitet. . 3. .

Abg. Volger (freikons) Das Landwirtschaftliche Justitut an der Universität Göttingen muß durch Errichtung eines Nustergutes ausgebaut werden. Man hat an der Tierärztlichen Hochschule in . noper ein Gut für Tierzucht eingerichtet, mit demselben Rechte kann auch Göttingen eine besondere. Berücksichtigung verlangen. Göttingen fühlt sich auch zurückgesetzt gegen Halle; man kann Göttingen nicht das verweigern, was man Halle gewährt hat. Nur durch Ausgestaltung des Instituts in Göttingen kann man die bedeutsamen Fragen der Landwirtschaft der Lösung näher führen.

bg. Dr. Arning (nl) weist darauf hin, daß das Gebäude

des * ite für Experimentalphysiologie sich in einem sehr bau⸗ fäll igen 3 . befindet, daß es auch sonst unzureichend sei und bittet um Abhilfe. . bittet er, daß das Ministerium möglichst hald eine Entscheidung über die Errichtung eines Studentenheims in Göttingen treffe.

Abg. Dr. Friedberg (ul): Göttingen hat die Eigentümlich⸗ keit, 3. in der philosophischen Fakultät eine Professur für alttesta⸗ mentliche und biblische Wissenschaften besteht. Diese Professur soll jetzt der theologischen Fakultät angegliedert werden, und es fragt sich, ob die Unterrichtsverwaltung berechtigt ist, eine Uebertragung von einer Fakultät in die andere ohne Mitwirkung des Landtages vor⸗ zunehmen. Die Bewilligung der Professur erfolgt nach den Erläute⸗ rungen des Etats für eine bestimmte Fakultät und ein bestimmtes Fach. Es ist daher eine weittragende budgetrechtliche Frage, zu der ich bitte, daß auch die Finanzverwaltung sich äußert.

,, Dr, Dul heuer: Diese Frage ist schon vor einer Reihe von Jahren in der Budgetkommission erörtert worden, und der damalige Vertreter der Finanzverwaltung hat die Erklärung abgegeben, daß die Finanzverwaltung es nicht für zulässig halte, daß eine Prosessur, die für ein bestimmtes Lehrgebiet bestimmt sei, für ein anderes Lehrgebiet verwendet wird. Hieran hat die . verwaltung 3 langem festgehalten. Das deckt sich mit der von dem Abg. Friedberg berührten etatsrechtlichen Seite der Frage, daß zwischen Regierung und Landtag ein Vertrguensverhältnis bestehen müsse. Nun ist die Frage im vorliegenden Falle dadurch kompliziert worden, daß es sich hier anscheinend nicht darum handelt, daß eine Professur auf ein anderes Lehrgebiet übertragen ist, sondern um die Uebertragung desselben Lehrgebiets auf eine andere Fakultät. In der Budgetkommission ist die Erklärung abgegeben worden, daß die Uebertragung auf eine andere Fakultät jenen Grundsatz nicht unbe⸗ dingt verletzt. Es kommt darauf an, ob durch die Uebertragung an eine andere Fakultät eine Lücke entsteht, die ihre Ausfüllung verlangt. Dann würde der Landtag genötigt sein, diese Lücke auszufüllen. Es würde also eine Entscheidung des Landtages notwendig sein. Wie die Sache im vorliegende Falle liegt, darüber kann ich mir aus den Ver⸗ handlungen der Kommission ein Urteil im Augenblick nicht gestatten.

Abg. Dr. Schmedding GZentr.):: Wenn es xichtig wäre, daß es sich hier um eine Verletzung des Budgetrechts handelt, dann müßte diese Angelegenheit auch durch das Dispositiv laufen. Uns werden nur amtlich die Einnahmen und Ausgaben für die einzelnen Univer⸗ sitäten und über den Besoldungsfonds mitgeteilt. Wir sind also be⸗ rechtigt, über die Einzelheiten Aufschluß zu verlangen.

Abg. Münsterberg (ortschr. Volksp.): Wir stimmen mit großer Freude der Resolution zu. Ich freue mich, wenn auf der Universikät Göttingen diese Arbeit in Angriff genommen ist. Wenn die Arbeit selbst auf eine Reihe von Jahren verteilt ist, so darf ich doch hoffen, daß das Ziel erreicht werden wird.

Abg. Dr. von Heydeb rand und der Lasa (kons ): Ich kann der Ansicht des Abg. Dr. Friedberg nicht beipflichten. Die Be⸗ stimmungen in den Erläuterungen des Etats haben eine absolute bin⸗ dende Kraft nicht. Sie setzen natürlich ein gewisses Vertrauens⸗ verhältnis zwischen der Regierung und dem Hause voraus. Das darf nicht verletzt werden. Hier kann es sich doch nur um das Lehrgebiet handeln, welches in diesem Falle in Betracht kommt, und ob es iden⸗ tisch mit dem Lehrauftrag ist, und dieser lautet hier so, daß sehr wohl der Wechsel, der von der Regierung vorgenommen worden ist, unter diesen Lehrauftrag fällt. Ich kann auch nicht finden, daß dieses Ver⸗ trauensverhältnis verletzt ist. Darüber sind wir uns wohl alle einig, daß, wenn durch eine solche Maßnahme der Staatsregierung irgendwie eine Lücke im Lehrkörper entstehen würde, dann zur Ausfüllung dieser Lücke Budgetmittel in Anspruch genommen werden müssen. Dazu wäre natürlich die Genehmigung des Landtages notwendig. Darum bandelt es sich hier aber nicht, sondern nur um einen der Exekutive zustehenden Akt, in den einzugreifen eine sachliche Veranlassung nicht vorliegt. Deshalb sehe ich auch keinen Grund, hier etwas zu be⸗ mängeln. Ich glaube, das Verhalten der Regierung ist einwandsfrei.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Namens der Unterrichtsverwaltung möchte ich mich ausdrücklich der Erklärung anschließen, die vorhin seitens der Finanzverwaltung abgegeben worden ist, und im übrigen Herrn Abg. Dr. von Heydebrand bestätigen, daß an dem Lehrauftrag in dem Göttinger Fall nichts ge⸗ ändert worden ist. (Sehr richtig) Derselbe Lehrauftrag, der bisher dem Professor in der philosophischen Fakultät erteilt worden war, ist für den Professor in Aussicht genommen, der jetzt in die theologische Fakultät berufen werden soll, sodaß Herr Abg. Dr. Friedberg irrt, wenn er annahm, daß der Lehrauftrag altes Testament und biblische Forschung umfaßt hätte; das ist nicht der Fall. Ich habe hier den Lehrauftrag, den der bisherige Inhaber dieser Stelle gehabt hat; er lautet:

Ich verleihe Ihnen den durch das Ableben des Geheimen Regie⸗ rungsrats, Professor Dr. Berteaux erledigten ordentlichen Lehrstuhl mit der Verpflichtung, die alttestamentliche Theologie und Exegese in dem Umfange, wie sie für die Studierenden der Theologie erforder⸗ lich ist, vorbehaltlich angemessener Rücksichtnahme auf diejenigen Dozenten in der theologischen Fakultät, welche ebenfalls über alttesta⸗ mentliche Gegenstände lesen, zu vertreten, und sofern ich es für gut finden werde, sich an der Leitung des theologischen Seminars zu beteiligen.

Der Lehrauftrag war also auf diese bestimmten Aufgaben gestellt;

es sind Aufgaben, die von allen übrigen Universitäten, wie Herr Abg. Friedberg mir zugeben wird, in der theologischen Fakultät erfüllt erden. Es wird also an dem Lehrauftrag nichts geändert, und ich muß deshalb auch annehmen, daß eine Lücke in der philosophischen Fakultät nicht entstehen wird. Wenn in solchen Fällen eine Lücke entstehen sollte, dann würde allerdings, um sie auszufüllen, der Land⸗ tag mitzuwirken haben, und die Unterrichtsverwaltung würde sich in einem solchen Falle, wenn sie die Uebertragung einer Professur von einer Fakultät auf die andere vornehmen will, zunächst zu fragen haben, ob eine solche Lücke zu erwarten ist in der Fakultät, aus der die Professur entnommen wird. Kommt sie zu dem Ergebnis, daß eine solche Lücke entstehen würde, wird sie zunächst an den Landtag herantreten müssen und sich die Mittel erbitten müssen, um die zu erwartende Lücke aus⸗ zufüllen, weil sie sonst ja riskiert, daß der Landtag die nachträgliche Bewilligung der Mittel ablehnt mit dem Hinweis: man hätte die Professur nicht auf die andere Fakultät zu übertragen brauchen, dann wäre die Lücke nicht entstanden. Damit trete ich durchaus den Aus⸗ führungen des Herrn Vertreters der Finanzverwaltung bei.

Im übrigen möchte ich bemerken, daß nach dieser Auffassung der Staatsregierung tatsächlich auch bisher schon verfahren worden ist. Es besteht nicht nur die Absicht, nationökomonische Professuren aus der

philosophischen Fakultät in die juristische zu übertragen, sondern solche Uehertragungen haben bereits mehrfach stattgefunden. Ich bin dabei Hand in Hand gegangen mit den beteiligten Fakultäten, und namentlich mit den beteiligten Professoren. Nur diejenigen Nationalokonomen sind mit ihrer Professur in die juristische Fakultät überführt worden, die dazu ihre Zustimmung gegeben haben. Namentlich habe ich bei Neubesetzungen von Professuten der Nationalökonomie sie nicht mehr in der philosophischen Fakultät besetzt, sondern in der juristischen. Ich glaubte mich dazu für berechtigt halten zu müssen, indem ich annahm, daß es sich um ein Internum der Verwaltung handele, wozu eine Mitwirkung des Landtages nicht erforderlich ist. Selbstverständlich wird demnächst in der Beilage o5 der Uebersicht die entsprechende Kon⸗ sequenz gezogen werden müssen, sodaß Sie, meine Herren, im nächsten Jahre, wenn im Laufe des vorausgegangenen eine dergrtige Ueber⸗ tragung stattgefunden hat, das kontrollieren, Ihre Kritik üben können und unter Umständen sich dagegen wenden können. Darin liegt die Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses mit dem Landtag meines Erachtens, daß die Ihnen zur Kenntnis gebrachten Nachrichten im Ein⸗ klang gehalten werden mit den tatsächlichen Verhältnissen. Ich kann das gebe ich zu eine Professur, die mit einem bestimmten Lehr⸗ auftrag von Ihnen bewilligt ist, nicht eigenmächtig auf einen anderen Lehrauftrag stellen. Dabei muß ich allerdings die Einschränkung machen, daß es der Verwaltung nicht verschränkt ist, einen Lehrauftrag auf homogenem Gebiete zu erweitern. Das kommt oft vor, daß ein Professor einen bestimmten Lehrauftrag hat nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen des Etats und daß dann, wenn es erforderlich wird, später eine gewisse Erweiterung stattfindet auf Gebieten, die homogen sind mit den Gebieten, die ihm ursprünglich zugewiesen sind. Ich glaube, daß dagegen ein Widerspruch nicht erhoben werden kann, und daß das dem Budgetrecht des Landtags nicht widerspricht.

Der Antrag der Budgetkommission wird angenommen.

Bei den Ausgaben für die Universität Marburg bemerkt der

Abg. von Pappenheim (kons : Notwendig sind Erweite⸗ rungen der psychiatrischen Klinik in Marburg. Die Universitäts⸗ verhältnisse haben sich dort wesentlich geändert. Die Zahl der Stu⸗ denten hat sich verdoppelt und die medizinische Fakultät hat einen ganz besonders großen Umfang angenommen. Dazu kommt, daß die Psy⸗ chiatrie in die Prüfungsordnung aufgenommen worden ist. Früher wurde dem Examinanden ein einzelner Fall nicht nur zur Uebung, son⸗ dern auch zur dauernden Führung der Krankheitsgeschichte zur Be⸗ handlung überwiesen. Seitdem sind aber auch die Anforderungen in der Psychiatrie viel rigoroser geworden. Diesen Ansprüchen entsprechend sah man sehr bald ein, daß das Verhältnis in der bisherigen Weise nicht aufrecht erhalten werden konnte, sondern für das Lehrfach der Psychiatrie andere Dispositionen getroffen werden mußten. Es mußte vor allen Dingen geprüft werden, ob die psychiatrische Aufnahmeklinik in dem bisherigen Umfange allen Anforderungen genügt. Diese sind aber noch immer gewachsen. Es haben sich weitere Momente eingestellt, die eine solche Prüfung ganz besonders angezeigt erscheinen lassen. Der jetzige Inhaber hat für den Herbst um seine Pensionierung wenigstens als Direktor der Landesheilanstalt gebeten. Man muß nun fragen, ob es nicht bedenklich ist, daß die Bezirksverwaltung mit einer so klei⸗ nen Anstalt auskommen kann. Im Interesse unserer Anstalt liegt es aber, daß sie erweitert wird. Die Zahl ihrer Betten muß von 28 mindestens auf 60 bis 68 gebracht werden. Die neue Anstalt ist ja im Rohbau im allgemeinen fertig. Es handelt sich nur noch darum, einen Ergänzungsbau für etwa 32 Betten herzustellen. Es liegt im eminenten Interesse der Verwaltung, eine solche Aenderung vorzu⸗ nehmen. Man darf nicht vergessen, daß eine besondere Belastung an Pflege⸗ und Wirtschaftspersonal nicht eintreten wird. Schon jetzt sind I6 Personen für die in Aussicht genommenen 28 Kranken vorgesehen. Das würde ein sehr schlechtes Geschäft für den Staat sein. Auch aus finanziellen Rücksichten also muß die Krankenzahl ergänzt werden. Die Verhältnisse drängen nicht nur im Interesse der Finanzverwaltung und der Universität, sondern auch im Interesse der Bezirksverwaltung dahin, dieses alte, überlebte Vertragsverhältnis zu lösen und auf die weitere Entwicklung der Psychiatrie bei der Neuordnung Rücksicht zu nehmen. Ich ersuche die Regierung, tunlichst schon im nächsten Jahre damit vorzugehen.

Abg. Dr. Hauptmann Gentr.) Wenn ich in den vergangenen Jahren mehrfach über die Vernachlässigung des Universitätsbaues der ehemaligen kurfürstlichen Residenz Bonn Klage habe führen müssen, so kann ich heute dem Minister uneingeschränkte Anerkennung zollen für die geplanten Erweiterungs⸗ und Umbauten des Hauptgebäudes, wofür fast eine Million angefordert wird. Mit warmem Dank erkenne ich an, daß die Regierung sich dafür entschieden hat, den Ausbau ein⸗ heitlich mit dem Universitätsgebäude auszuführen; ich freue mich, daß ein historisch so hervorragendes Gebäude, einst eins der hervorragend⸗ sten Fürstenschlösser schon durch seine Ausdehnung, so stilgerecht wieder hergestellt werden wird. Es besteht ferner an der Universität Bonn das Bedürfnis, Gelegenheit zur Erlernung der holländischen Sprache zu finden. Der vorjährige Lektor des Holländischen, Herr van Liere, der mit großem Erfolge tätig ist, sollte mit Gehalt angestellt werden, so daß er nicht schlechter dastände als seine Berliner Kollegen.

Bei den Ausgaben für die Universität Mün ster führt der

Abg. Dr. Schmedding Gentr.) aus: Die Erhebung Münsters zur Volluniversität ist ein dringendes Bedürfnis. Seit zehn Jahren habe ich diese berechtigte Forderung hier vertreten, mit der bekannten Zähigkeit des Westfalen. Endlich hat die Regierung ein Einsehen gehabt, endlich sind in den vorliegenden Etat die Mittel für die Er⸗ weiterung der Universität, für ihren Ausbau durch Anfügung einer medizinischen Fakultät eingestellt worden. In der ganzen Provinz Westfalen, ganz besonders in meiner Heimatstadt Münster, herrscht darüber große Freude. Diese würde noch größer sein, wenn die Stadt und die Provinz nicht so hohe Zuschüsse leisten müßte. Ich bitte die etwa heute hier anwesenden Vertreter der Stadt Berlin, sich diese Zuschüsse etwas näher anzusehen, sie würden dann vielleicht mit ihren Klagen aufhören über den hohen Preis, den sie für den Ankauf des Grunewalds zahlen müssen. In Uebereinstimmung mit meinen sämt⸗ lichen Landsleuten spreche ich dem Kultusminister den aufrichtigsten Dank aus für die Einstellung dieser Summen in das Extraordinarium, und ich hoffe, daß er es sein wird, der 1919 den Schlußstein der voll⸗ endeten Universität legt.

Bei dem dauernden Zuschuß des Staats für das Charité krankenhaus in Berlin, 1015970 , empfiehlt

Abg. Flalhm ann (nl) dem Minister zur wohlwollenden Prü⸗ fung die Petition des Pflegepersonals und der Laboratoriumsdiener, die eine befriedigende Regelung der Gehalts- und Wohnungsberhält⸗ nisse, der Arbeitszeit erbitten und auch Wünsche hinsichtlich der Be⸗ töstigung und der Bekleidung vortragen.

Der Rest der dauernden Ausgaben für die Universitäten und das Extraordinarium werden ohne Diskussion bewilligt.

Abg. Mün sterberg (ertschr. Volksp.) richtet zur Ge schäftsordnung an den Praͤsidenten die y. ob es nicht zweckmäßig sei 1e (2 * Uhr) die weiteren Ver I len zu ver⸗ agen und nicht die Beratung des so wichtigen Kapitels „Höhere Lehranstalten“ bei so geringer Frequenz des . in Angriff zu nehmen.

Vizepräsident Dr. vgn Krause: Es ist doch jedes Mitglied darauf vorbereitet, daß dieses Kapitel heute herankomnit. Die Fortsetzung der Beratung liegt auch im Interesse der Geschäfte des Hauses. Wir